Das Zweite Laterankonzil, versammelt in Rom im April 1139 unter Papst Innozenz II., ist das zehnte ökumenische Konzil in der katholischen Zählung. Es folgt dicht auf Lateran I: Das erste Laterankonzil hatte den Frieden von Worms bestätigt; das zweite muss das Schisma schließen, das aus der doppelten Papstwahl von 1130 entstanden ist, und die sittliche, disziplinäre und kanonische Reform der lateinischen Kirche wieder aufnehmen.[1][2]
Seine Bedeutung liegt in einem Paradox. Lateran II gibt keine große dogmatische Definition wie Nicäa I oder Chalcedon. Aber es berührt sehr konkrete Punkte: Gültigkeit der während des Schismas erteilten Weihen, Simonie, Wucher, Disziplin des Klerus, militärische Gewalt, falsche Büßer und häretische Gruppen, die die Geschichtsschreibung den Kreisen des Peter von Bruys und des Heinrich von Lausanne zuordnet (Kanon 23 selbst nennt niemanden).[3][4][5]
Warum war dieses Konzil notwendig?
Die Doppelwahl von 1130
Nach dem Tod Papst Honorius' II. in der Nacht vom 13. auf den 14. Februar 1130 spaltet sich das Kardinalskollegium. Eine Minderheit von etwa sechzehn Kardinälen, versammelt um den Kanzler Haimerich, wählt rasch den Kardinal Gregor Papareschi, der den Namen Innozenz II. annimmt; wenige Stunden später wählt die Mehrheit der Kardinäle Petrus Pierleoni, der den Namen Anaklet II. annimmt. Beide Erwählten empfangen am 23. Februar die Bischofsweihe: Innozenz in Santa Maria Nova, Anaklet in St. Peter. Der Konflikt ist kein Temperamentsstreit: Er betrifft die Legitimität des Bischofs von Rom selbst, also die rechtliche Gemeinschaft der lateinischen Kirche.[6][7]
Anaklet II. kontrolliert zunächst Rom, während Innozenz II. die Stadt verlassen muss. Die internationale Anerkennung wird nun entscheidend. Innozenz erhält die Unterstützung bedeutender Gestalten, namentlich des heiligen Bernhard von Clairvaux, sowie von Herrschern, die schließlich das Gewicht zugunsten seiner Legitimität verlagern. Das Schisma dauert bis zum Tod Anaklets am 25. Januar 1138 und danach bis zur Beilegung der kurzen Kandidatur Viktors IV., der sich rasch Innozenz unterwirft.[8][9]
Eine wiedergefundene, aber zerbrechliche Einheit
Das Konzil von 1139 ist also zuerst eine Versammlung der Befriedung. Es genügt nicht, dass Anaklet tot ist: Es muss entschieden werden, was aus den Bischöfen, Äbten, Klerikern, Pfründen, Eiden und Akten wird, die während acht Jahren der Spaltung gesetzt wurden. Ohne öffentliches Urteil kann jede Diözese von lokalen Anfechtungen durchzogen bleiben.[10]
Die vom Konzil gewählte Lösung ist streng: Die von Anaklet und seinen Hauptanhängern empfangenen Weihen und Beförderungen werden annulliert. Das Ziel ist klar: zu verhindern, dass das Schisma eine parallele Hierarchie oder ein zweideutiges kanonisches Gedächtnis hinterlässt.[11]
Wo und wann tagte das Konzil?
Der Lateran, Kathedrale des Papstes
Wie Lateran I tagt die Versammlung in der Basilika St. Johannes im Lateran, der Kathedrale des Bischofs von Rom. Der Ort hat politischen und kirchlichen Wert: Nachdem Rom jahrelang umstritten war, bekundet ein ökumenisches Konzil im Lateran, dass der römische Stuhl wieder von einem anerkannten Papst geleitet wird.[12]
Die Catholic Encyclopedia nennt fast tausend Prälaten aus den meisten christlichen Nationen[13]; die Einleitung Tanners gibt ihrerseits eine Untergrenze von mindestens fünfhundert Vätern, die in Rom versammelt waren (Bd. 1, S. 195)[14]. Der Abstand erklärt sich vielleicht aus der Art der beiden Zahlen: Tanner gibt eine Untergrenze („at least five hundred"), während die Catholic Encyclopedia eine weiter gefasste Gesamtzahl anwesender Prälaten nennt. Festzuhalten bleibt also, in vorsichtiger Lesart, eine Versammlung von mehreren hundert Teilnehmern, gedacht als universale Rezeption des Endes des Schismas.
April 1139
Der Denzinger verortet das Konzil mit Beginn am 4. April 1139. Die modernen Ausgaben der Dekrete stellen es schlicht als das im April 1139 unter Innozenz II. gehaltene Konzil vor. Dieser zeitliche Rahmen ist wichtig: Die Versammlung folgt fast unmittelbar auf das tatsächliche Ende des Schismas, bevor sich die lokalen Lagen verfestigen.[15][16]
Wer sind die Hauptakteure?
Innozenz II.
Innozenz II., geboren als Gregor Papareschi, wird Papst in einer äußerst ungünstigen Lage: Der andere Erwählte besetzt Rom und verfügt über mächtige Unterstützer. Sein endgültiger Sieg kommt nicht nur aus einem militärischen Kräfteverhältnis; er kommt aus einer fortschreitenden Anerkennung durch einen großen Teil des abendländischen Episkopats und durch mehrere Herrscher. Lateran II verwandelt diese Anerkennung in einen konziliaren Akt.[17]
Sein Pontifikat setzt die gregorianische Reform fort: die Freiheit der Kirche gegen laienhafte Drücke verteidigen, die kirchlichen Ämter vom Geld reinigen, die Disziplin des Klerus durchsetzen und nach einer politischen Krise die kanonische Kohärenz wiederherstellen.[18]
Anaklet II.
Anaklet II., Petrus Pierleoni, lebt zur Zeit des Konzils nicht mehr. Er bleibt dennoch die negative Gestalt, um die sich die erste Entscheidung ordnet: die Akte, Beförderungen und Weihen aus dem schismatischen Lager zu annullieren. Die Strenge Laterans II. erklärt sich aus der Natur der Krise: Ein päpstliches Schisma bringt nicht nur eine abweichende Meinung hervor, sondern konkurrierende Regierungsakte.[19][20]
Bernhard von Clairvaux
Der heilige Bernhard von Clairvaux steht dem Konzil nicht vor, doch seine Rolle bei der Anerkennung Innozenz' II. ist zentral. Die Catholic Encyclopedia unterstreicht sein Wirken bei Fürsten, Bischöfen und Städten, um Innozenz gegen Anaklet anerkennen zu lassen. Seine geistliche Autorität gibt der Sache Innozenz' eine Kraft, die über bloße politische Berechnungen hinausreicht.[21]
Was beschließt das Konzil über das Schisma?
Die Akte Anaklets annullieren
Der dreißigste und letzte Kanon in den modernen Sammlungen zielt auf die von Anaklet oder seinen Anhängern erteilten Weihen: Sie werden für null und nichtig erklärt (Paraphrase nach dem Text von Kanon 30).[22] In einfachen Worten: Die Weihe ist die Handlung, die einen Priester oder Bischof hervorbringt; die Beförderung ist die Ernennung zu einem kirchlichen Amt. Die Logik ist radikal: Was in der Linie des Schismas verliehen wurde, darf nicht so fortbestehen, als wäre die Einheit nie gebrochen worden. Nach dem Wortlaut des Kanons sind diese Akte wirkungslos und für null zu halten („render void [...] and deem them null"): Ämter und Pfründen, die in der schismatischen Linie empfangen wurden, bestehen nicht fort.[23]
Diese Entscheidung mag hart erscheinen, doch sie antwortet auf ein sehr konkretes Risiko. Blieben die schismatischen Ernennungen bestehen, könnte jede Ortskirche zwei konkurrierende Gedächtnisse bewahren: das Innozenz' und das Anaklets. Das Konzil will die Angelegenheit daher durch einen öffentlichen Rechtsakt schließen.
Eine gemeinsame Disziplin wiederherstellen
Lateran II begnügt sich nicht damit, vergangene Akte auszulöschen. Es stellt eine gemeinsame Disziplin wieder her, weil das Schisma eine lateinische Kirche offengelegt hat, die noch immer anfällig für die Drücke römischer Familien, Fürsten und Interessennetze ist. Die Befriedung wird untrennbar von einer Reform: Um neue Schismen zu vermeiden, müssen auch die sittlichen und institutionellen Ursachen verringert werden, die sie möglich machen.[24]
Welche Kanones verkündet das Konzil?
Simonie: Nichts Heiliges wird gekauft
Kanon 2 verurteilt die Simonie — in einfachen Worten: ein kirchliches Amt, ein Sakrament oder eine heilige Wirklichkeit kaufen oder verkaufen — in sehr konkreter Form: Pfründe, Priorat, Dekanat, kirchliche Beförderung, heiliges Chrisam, heiliges Öl, Weihe von Altären oder Kirchen. Der Text trifft alle Beteiligten des Handels mit Infamie — Käufer, Verkäufer und Mittelsmann — und lässt die schlecht erworbene Pfründe oder Ehre entziehen (Paraphrase nach dem Text von Kanon 2).[25]
Dieser Kanon zeigt, dass die mittelalterliche Reform kein abstraktes Ideal ist. Sie berührt die reale Ökonomie der Kirche: Ernennungen, Pfründen, heilige Feiern, gewohnheitsmäßige Rechte und die Versuchung, das Heilige in Einkommen zu verwandeln.
Klerus: Kanon 7 und die Ungültigkeit der Klerikerehe
Kanon 7 ist einer der bekanntesten Texte Laterans II. Er nimmt die lateinische Disziplin gegen Ehe oder eheliches Zusammenleben der höheren Kleriker wieder auf, geht aber einen rechtlichen Schritt weiter. Der Wortlaut des Textes zielt auf die Fälle, in denen Bischöfe, Priester, Diakone, Subdiakone, Regularkanoniker, Mönche oder Profess-Laienbrüder „es sich angemaßt haben, Frauen zu nehmen" („have presumed to take wives"): Sie sind dann von ihren Gefährtinnen zu trennen — „denn wir halten das nicht für eine Ehe, was, wie übereinstimmend feststeht, gegen das Gesetz der Kirche geschlossen wurde" („For we do not deem there to be a marriage which, it is agreed, has been contracted against ecclesiastical law", Paraphrase nach dem Text von Kanon 7).[26][27]
Die genaue Tragweite muss richtig verstanden werden. Das Konzil definiert kein Dogma, wonach ein Priester in der ganzen Kirchengeschichte niemals verheiratet gewesen sein könnte. Es legt in der lateinischen Kirche des 12. Jahrhunderts eine strenge kanonische Disziplin fest: Wer die höheren Weihen empfangen hat, kann gegen das Gesetz der Kirche keine gültige Ehe schließen. Das ist eine bedeutende Etappe in der abendländischen Geschichte des Priesterzölibats.[28]
Wucher: ein strenger sakramentaler Ausschluss
Kanon 13 verurteilt den Wucher — in einfachen Worten: Geld verleihen und Zinsen verlangen, einen Aufschlag, den der Schuldner zusätzlich zurückzahlen muss — mit sehr starkem Vokabular. Der Denzinger stellt ihn als eine Habgier dar, die von der Schrift im Alten und im Neuen Testament verworfen wird; die Wucherer, von jedem Trost der Kirche ausgeschlossen, dürfen nur mit äußerster Vorsicht zu den Sakramenten zugelassen werden; als ehrlos geltend, werden sie des kirchlichen Begräbnisses beraubt, wenn sie nicht zur Umkehr kommen (Paraphrase nach dem Text von Kanon 13).[29]
Die Strenge erklärt sich aus dem gesellschaftlichen Kontext. In einer Wirtschaft, in der Verschuldung Familien dauerhaft zermalmen kann, wird der Wucher als finanzielle Gewalt gegen die Schwachen verstanden. Lateran II stellt daher die sittliche Reform des Geldes neben die sittliche Reform des Klerus.
Falsche Buße: Man behält eine Sünde nicht willentlich
Kanon 22 behandelt die falsche Buße — in einfachen Worten: eine Sünde beichten und sich zugleich weigern, die anderen zu verlassen. Er zielt auf den Fall des Büßers, der eine Sünde beichtet und sich zugleich weigert, die anderen aufzugeben, oder der ein mit der Gerechtigkeit unvereinbares Amt behält, oder der sich weigert, wiedergutzumachen, zu vergeben oder auf ungerechte Gewalt zu verzichten.[30]
Diese pastorale Lehre ist dicht: Die Buße ist keine sakramentale Formalität, sondern eine wirkliche Bekehrung. Das Konzil erinnert damit daran, dass die äußere Disziplin nur Sinn hat, wenn sie zur inneren Reform führt.
Häresien: Peter von Bruys und Heinrich von Lausanne
Kanon 23 verurteilt jene, die das Sakrament des Leibes und Blutes des Herrn, die Kindertaufe, das Priestertum, die kirchlichen Weihen und das Band der rechtmäßigen Ehen verwerfen. Der Text des Kanons nennt niemanden; die moderne Geschichtsschreibung sieht darin die petrobrusianischen und henrizianischen Kreise, verbunden mit Peter von Bruys und Heinrich von Lausanne, der nach Petrus Venerabilis dessen Thesen aufgegriffen und weiterentwickelt hatte.[31][32][33] Die Catholic Encyclopedia (1913) bezog diese Irrtümer ihrerseits auf Peter von Bruys und Arnold von Brescia[34]; doch Arnold wird in keinem Kanon genannt: Er wird persönlich, durch ein eigenes Urteil Innozenz' II. auf ebendiesem Konzil verurteilt — auferlegtes Schweigen und Exil, mit dem Verbot, ohne päpstliche Erlaubnis nach Brescia zurückzukehren.[35]
Der Kanon zielt also auf jene, die unter dem Deckmantel der Frömmigkeit Sakramente und kirchliche Ordnung leugnen (Paraphrase nach dem Text von Kanon 23).[36]
Die Verurteilung zeigt, dass Lateran II nicht nur ein Konzil der inneren Disziplin ist. Es antwortet auch auf Bewegungen, die grundlegende Elemente des sakramentalen Lebens bestreiten: Eucharistie, Kindertaufe, Priestertum, Weihen und Ehe.
Armbrüste und Gewalt unter Christen
Kanon 29 verbietet den mörderischen Gebrauch von Bogen und Armbrust gegen Christen und Katholiken. Die Formel wird oft zitiert, weil sie eine bestimmte Militärtechnik zu treffen scheint. Sie muss in der Tradition von Gottes- und Landfrieden gelesen werden: Die Kirche besitzt noch keine moderne Theorie des Völkerrechts, sucht aber bestimmte Formen der Gewalt unter Christen zu begrenzen.[37]
| Bereich | Kanon | Was Lateran II zu korrigieren sucht |
|---|---|---|
| Schisma | 30 | Das kanonische Fortleben der Akte Anaklets II. verhindern |
| Simonie | 2 | Den Kauf von Ämtern, Pfründen und heiligen Wirklichkeiten ausschließen |
| Klerus | 7 | Die von höheren Klerikern geschlossenen Ehen für ungültig erklären |
| Wucher | 13 | Die hartnäckige finanzielle Ausbeutung sanktionieren |
| Buße | 22 | Beichten ohne wirkliche Bekehrung zurückweisen |
| Häresien | 23 | Die sakramentalen Verwerfungen der Petrobrusianer und Henrizianer verurteilen |
| Gewalt | 29 | Den Gebrauch der Armbrust gegen Christen begrenzen |
Wie wurde das Konzil aufgenommen?
Ein weniger berühmtes Konzil als Lateran IV, aber entscheidend
Lateran II ist oft weniger bekannt als Lateran IV, dessen lehrmäßige und pastorale Konstitutionen das mittelalterliche Abendland tief prägen sollten. Doch es spielt eine wesentliche Rolle in der Reihe der Laterankonzilien: Es festigt das Modell eines abendländischen römischen Konzils, das auf die rechtliche, sittliche und pastorale Reform der lateinischen Kirche ausgerichtet ist.[38]
Es bestätigt auch, dass die mittelalterlichen Konzilien nicht nur Versammlungen spekulativer Lehre sind. Sie regieren: Sie annullieren, sanktionieren, ordnen, befrieden, schützen die Sakramente und schreiben Verhaltensnormen vor.
Eine Reform, die die folgenden Konzilien vorbereitet
Mehrere Themen Laterans II. kehren auf Lateran III und Lateran IV wieder: Simonie, Disziplin des Klerus, Häresien, Wucher, Schutz der Gläubigen, Reform der Sitten. Die Kontinuität ist deutlich: Die mittelalterliche Kirche versteht, dass sich die Krise nicht durch einen einzigen Akt löst, sondern durch eine Reihe von Entscheidungen, die nach und nach eine festere kanonische Ordnung aufbauen.[39]
Was bleibt heute von Lateran II?
Eine Lektion über den Ausweg aus der Krise
Lateran II lehrt, dass eine Einheitskrise nicht schon dann endet, wenn der sichtbare Konflikt aufhört. Es müssen noch die während der Krise gesetzten Akte behandelt, die rechtmäßige Autorität geklärt und eine gemeinsame Disziplin wiederhergestellt werden. Darum verbindet das Konzil Schisma und Reform so eng.
Diese Logik bleibt aktuell. Jede kirchliche Versöhnung verlangt mehr als ein Einheitsgefühl: Sie erfordert überprüfbare Akte, gemeinsame Regeln, eine Reinigung der Missbräuche und ein klares kanonisches Gedächtnis.
Eine konkrete Reform der lateinischen Kirche
Das Konzil erinnert auch daran, dass die katholische Reform konkret ist. Sie berührt Geld, Sexualität, Ernennungen, Sakramente, Buße, Predigt und sogar die Formen gesellschaftlicher Gewalt. Lateran II schlägt keinen Reformslogan vor; es verkündet Kanones.
Schließlich erklärt sein Kanon 7, warum die Geschichte des lateinischen Priesterzölibats nicht auf eine späte Meinung oder eine bloße Gewohnheit reduziert werden kann. Im 12. Jahrhundert wird die Disziplin zu einer starken Rechtsnorm: Die Klerikerehe ist nicht mehr nur verboten, sie wird von einem in der katholischen Tradition rezipierten ökumenischen Konzil für ungültig erklärt.[40][41]
Zum Weiterlesen
- Lies Lateran I: das Konzil, das den Ausgang aus dem Investiturstreit bestätigt.
- Lies Was vom Priesterzölibat zu halten ist?: um Kanon 7 in die ganze Geschichte der lateinischen Disziplin einzuordnen.
- Lies Lateran III: die nächste Etappe der mittelalterlichen konziliaren Reform.
- Behalte den Kern des Themas: Lateran II verwandelt das Ende des Schismas Anaklets II. in einen öffentlichen Akt der Befriedung und Reform.
Anmerkungen und Quellen
Joseph F. Loughlin, „Lateran Councils", The Catholic Encyclopedia, Bd. 9, New York, Robert Appleton Company, 1910, New Advent: Lateran Councils. Hinweis zum zweiten Laterankonzil: Versammlung im April 1139, fast tausend Prälaten, Annullierung der Akte Anaklets II. und dreißig Disziplinarkanones.
1 12 13 34 38Norman P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990, „Second Lateran Council 1139", S. 195-205 (Einleitung S. 195: „a good number of fathers, at least five hundred, met in Rome"), englischer Text reproduziert von EWTN: Second Lateran Council 1139. Die Einleitung verortet das Konzil nach dem Schisma von 1130-1138, unter Innozenz II., und stellt die dreißig Kanones vor.
2 10 14 16 24II. Laterankonzil, April 1139, in Heinrich Denzinger, Enchiridion Symbolorum, digitalisierte französische Ausgabe 1957, §§715-718, lokales PDF der Bibliothek Benoît, S. 322: Simonie (Kan. 2), Wucher (Kan. 13), falsche Buße (Kan. 22) und Verurteilung der sakramentalen Irrtümer (Kan. 23); die Übersicht verortet das Konzil als „begonnen am 4. April 1139".
3 15Lateran II, Kanones 1-30, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990; englischer Text reproduziert von EWTN. Die Kanones behandeln namentlich das Schisma Anaklets, die Simonie, den Klerus, den Wucher, die Häresien und den Gebrauch der Armbrust.
4 11 18 20 39Lateran II, Kanon 23, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990; englischer Text reproduziert von EWTN: „Those who, simulating a kind of religiosity, condemn the sacrament of the Lord's body and blood, the baptism of children, the priesthood and other ecclesiastical orders, and legitimate marriages" — der Kanon nennt keine Person.
5 31 36Horace K. Mann, „Pope Innocent II", The Catholic Encyclopedia, Bd. 8, New York, Robert Appleton Company, 1910, New Advent: Pope Innocent II. Hinweis zur Wahl von 1130, zum Exil Innozenz', zu seinen Unterstützern und zum Ende des Schismas.
6 8 17Horace K. Mann, „Antipope Anacletus II", The Catholic Encyclopedia, Bd. 1, New York, Robert Appleton Company, 1907, New Advent: Antipope Anacletus II. Hinweis zu Petrus Pierleoni, zur Doppelwahl von 1130, zu seiner Kontrolle Roms und zu seinem Tod 1138.
7 19Francis Aidan Gasquet, „St. Bernard of Clairvaux", The Catholic Encyclopedia, Bd. 2, New York, Robert Appleton Company, 1907, New Advent: St. Bernard of Clairvaux. Hinweis zum Eingreifen Bernhards in das Schisma von 1130 und zu seiner Unterstützung Innozenz' II.
9 21Lateran II, Kanon 30, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990; englischer Text reproduziert von Papal Encyclicals: „We render void the ordinances enacted by Peter Leoni and other schismatics and heretics, and deem them null" — die Akte und Weihen des Petrus Pierleoni (Anaklet II.) und der übrigen Schismatiker werden für nichtig erklärt. Kanon 1 seinerseits zielt auf die simonistische Weihe (Übersetzung Schroeder, übernommen vom Medieval Sourcebook Fordhams: „Anyone simoniacally ordained shall be deposed").
22 23Lateran II, Kanon 2, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990; englischer Text reproduziert von EWTN: „let the buyer and seller and intermediary be stigmatised with the mark of infamy" — Käufer, Verkäufer und Mittelsmann werden mit Infamie belegt.
25Lateran II, Kanon 7, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990; englischer Text reproduziert von EWTN: „where bishops, priests, deacons, subdeacons, canons regular, monks and professed lay brothers have presumed to take wives and so transgress this holy precept, they are to be separated from their partners. For we do not deem there to be a marriage which, it is agreed, has been contracted against ecclesiastical law" — Trennung von ihren Gefährtinnen, denn eine gegen das Gesetz der Kirche geschlossene Ehe gilt nicht als Ehe.
26 40Ignispedia-Artikel Was vom Priesterzölibat zu halten ist?, Abschnitt „Latran I (1123) et Latran II (1139)": Erinnerung an den Übergang vom Verbot zur rechtlichen Ungültigkeit der Klerikerehe im Abendland.
27 28 41Lateran II, Kanon 13, Denzinger, Enchiridion Symbolorum, französische Ausgabe 1957, §716, lokales PDF S. 322: Verurteilung des Wuchers, sakramentale Beschränkung und Entzug des kirchlichen Begräbnisses bei Verstocktheit.
29Lateran II, Kanon 22, Denzinger, Enchiridion Symbolorum, französische Ausgabe 1957, §717, lokales PDF S. 322: falsche Buße, Weigerung, eine Sünde oder ein ungerechtes Amt aufzugeben, Wiedergutmachung und Vergebung.
30Nicholas Weber, „Petrobrusians", The Catholic Encyclopedia, Bd. 11, New York, Robert Appleton Company, 1911, New Advent: Petrobrusians. Hinweis zu Peter von Bruys, seinen Thesen und den konziliaren Verurteilungen seiner Bewegung.
32„Petrobrusians", New Catholic Encyclopedia, via Encyclopedia.com: Petrobrusians. Heinrich von Lausanne greift im Süden die Thesen Peters von Bruys auf, die er verändert und weiterentwickelt (nach Petrus Venerabilis); die Henrizianer werden folglich mit den Petrobrusianern identifiziert.
33Elphège Vacandard, „Arnold of Brescia", The Catholic Encyclopedia, Bd. 1, New York, Robert Appleton Company, 1907, New Advent: Arnold of Brescia. Verurteilung Arnolds durch Innozenz II. auf dem Laterankonzil 1139, mit Schweigen und Exil, Tatsachen festgestellt nach Johannes von Salisbury (Historia Pontificalis).
35Lateran II, Kanon 29, in N. P. Tanner (Hrsg.), Decrees of the Ecumenical Councils, Bd. 1, Georgetown University Press, 1990; englischer Text reproduziert von EWTN: Verbot des mörderischen Gebrauchs von Bogen und Armbrust gegen Christen und Katholiken.
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