Der Zölibat der Priester gehört zu den meistdiskutierten und zugleich am meisten missverstandenen Disziplinen der katholischen Kirche. In der lateinischen Kirche werden die Priester normalerweise unter unverheirateten Männern ausgewählt, die sich verpflichten, es „um des Himmelreiches willen“ zu bleiben (Mt 19, 12)[1]. Doch das war nicht immer so, und es ist nicht überall so. Der priesterliche Zölibat ist kein Dogma, das der Dreifaltigkeit, der Auferstehung oder der Gottheit Christi vergleichbar wäre. Er ist eine kirchliche Disziplin, theologisch zutiefst begründet und sehr alt, aber grundsätzlich durch die Autorität der Kirche reformierbar.
Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn sie erlaubt es, zwei Karikaturen zu vermeiden. Den Zölibat zu verteidigen bedeutet nicht, die Ehe zu verachten. Bestimmte Aspekte seiner Umsetzung zu kritisieren bedeutet nicht, seine geistliche Größe zu leugnen. Die katholische Kirche ehrt zugleich die sakramentale Ehe und die gottgeweihte Jungfräulichkeit, und sie hat es immer getan : Das Vaticanum II erinnert daran, dass der priesterliche Zölibat „nicht durch das Wesen des Priestertums gefordert“ ist, wie „die Praxis der frühen Kirche und die Tradition der Ostkirchen“ zeigen[2].
Die Geschichte ist nuancierter als die zeitgenössischen Karikaturen. Die Apostel konnten verheiratet sein — Petrus war es gewiss (Mk 1, 30 ; 1 Kor 9, 5)[3]. Während des gesamten ersten Jahrtausends hat der Westen die Disziplin schrittweise verschärft, ohne sie einheitlich aufzuerlegen. Die gregorianische Reform des 11. Jahrhunderts hat als Antwort auf beträchtliche Missbräuche (Konkubinat, erbliche Klerikerdynastien, Ämterkauf) die Ehe von Klerikern für rechtlich ungültig erklärt. Der Osten hat einen anderen Weg eingeschlagen und weiht weiterhin verheiratete Männer. Noch heute feiert eine beträchtliche Zahl verheirateter Priester die Messe in voller Gemeinschaft mit Rom (weltweite Gesamtzahl ohne datierte Zählung in den zitierten Quellen).
Dieser Artikel zeichnet diese Geschichte nach und klärt, was Dogma ist und was nicht. Vor allem unterscheidet er zwei oft verwechselte Fragen : die „Ehe der Priester“ (kann ein bereits geweihter Mann heiraten ? — die Antwort ist klar und beständig : nein) und die „Weihe verheirateter Männer“ (kann ein bereits verheirateter Mann zum Priester geweiht werden ? — die Antwort war stets offener, und die katholische Kirche tut es bereits). Schließlich behandelt er die heikle Frage des Zusammenhangs zwischen Zölibat und Missbrauchskrise, wo die populäre Vorstellung eines Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs der Prüfung durch die Untersuchungsberichte nicht standhält.
Disziplin, kein Dogma : warum diese Unterscheidung alles verändert
Der lateinische Priesterzölibat gehört zur Ordnung des kirchlichen Rechts, nicht zu der der göttlichen Offenbarung. Diese technische Unterscheidung hat immense Folgen für das Verständnis der Debatte.
Was ein Dogma ist, was eine Disziplin ist
Ein Dogma ist eine Glaubenswahrheit, die von der Kirche als von Gott geoffenbart definiert wurde. Es ist per definitionem unreformierbar. Die Dreifaltigkeit, die Auferstehung, die Realpräsenz in der Eucharistie, die Gottesmutterschaft Mariens, die Notwendigkeit der Taufe : das sind Dogmen. Keine katholische Autorität kann sie ändern, und wer sie leugnet, stellt sich außerhalb des Glaubens der Kirche.
Eine Disziplin ist eine Regel der Leitung und der Praxis. Die Kirche hat die Macht, sie einzuführen, anzupassen und sogar zu ändern, wenn das Heil der Seelen es verlangt. Das eucharistische Fasten, die Liturgiesprache, die Abstinenztage, das Verfahren der Konklave : das sind Disziplinen.
Der priesterliche Zölibat gehört zur zweiten Kategorie. Paul VI. erinnert in Sacerdotalis Caelibatus (24. Juni 1967) ausdrücklich daran :
„Das Neue Testament […] fordert den Zölibat der heiligen Diener nicht, sondern schlägt ihn vor als freien Gehorsam gegenüber einer besonderen Berufung, einem besonderen Charisma. […] So gehört es zur Autorität der Kirche, je nach Zeiten und Orten die Eigenschaften festzulegen, die von den Kandidaten konkret zu verlangen sind.“ — Paul VI., Enzyklika Sacerdotalis Caelibatus, §5 und §15 (24. Juni 1967)[4] [5]
„Alle geweihten Diener der lateinischen Kirche werden mit Ausnahme der ständigen Diakone normalerweise unter gläubigen Männern ausgewählt, die zölibatär leben mit der Absicht, den Zölibat zu bewahren ‚um des Himmelreiches willen‘ (Mt 19, 12).“ — Katechismus der Katholischen Kirche, §1579[6]
Das Wort „normalerweise“ ist wichtig. Es bedeutet, dass die Regel ihrer Natur nach Ausnahmen zulässt.
Eine Grenze, die man nicht verwischen darf : die Weihe von Frauen
Viele verwechseln Zölibat und Frauenweihe, weil sie meinen, es handle sich um zwei ähnliche Disziplinen. Das ist falsch. Der Zölibat ist disziplinär und daher grundsätzlich reformierbar. Die den Männern vorbehaltene Weihe wurde vom heiligen Johannes Paul II. in Ordinatio Sacerdotalis (22. Mai 1994) als von der Kirche endgültig festgehalten gelehrt, „kraft seiner Sendung, seine Brüder zu stärken“[7]. Beide zu verwechseln führt zu unbegründeten Hoffnungen oder Ängsten : Man kann sich eine lateinische Kirche vorstellen, die künftig mehr verheiratete Männer weiht ; man kann sich nicht dieselbe Kirche vorstellen, die Frauen zu Priestern weiht, ohne mit ihrer endgültigen Lehre zu brechen.
Warum diese Klarstellung zählt
Wenn der Zölibat kein Dogma ist, dann täuscht man den Leser, wenn man ihn verteidigt, als wäre er eines. Und ihn zu kritisieren, als wäre er eines, heißt, in denselben Irrtum in umgekehrter Richtung zu verfallen. Die Disziplin verdient es, für das geprüft zu werden, was sie ist : ein ehrwürdiges Erbe der lateinischen Kirche, zutiefst stimmig mit einer bestimmten Sicht des Priesters, aber nicht schlechthin notwendig für die Gültigkeit des Priestertums, und von der Kirche aus klugem Urteil bewahrt, nicht aus dogmatischem Zwang.
Die Apostel waren verheiratet : was das Neue Testament sagt
Erste Überraschung für viele Leser : Das Neue Testament schreibt den Aposteln den Zölibat nicht vor, und mindestens einer von ihnen — der heilige Petrus, der erste Papst — war gewiss verheiratet, als Jesus ihn beruft.
Der heilige Petrus und die Schwiegermutter, die aufsteht
Das Markusevangelium berichtet eine kurze, aber unzweideutige Szene aus den allerersten Tagen des öffentlichen Wirkens Jesu in Kafarnaum :
„Die Schwiegermutter des Simon lag mit Fieber darnieder ; und sogleich sprachen sie mit Jesus über sie. Er trat heran, richtete sie auf, indem er sie bei der Hand nahm, und sogleich wich das Fieber von ihr. Dann bediente sie sie.“ — Evangelium nach dem heiligen Markus, 1, 30-31[8]
Eine Schwiegermutter setzt eine Ehefrau voraus. Der Bericht wird vom heiligen Matthäus (8, 14-15) und vom heiligen Lukas (4, 38-39) parallel übernommen, ohne jede korrigierende Umdeutung. Petrus, der Apostelfürst, der künftige erste Bischof von Rom, ist verheiratet, als Jesus ihm begegnet. Kein kanonischer Text erwähnt den Tod oder die Trennung von seiner Ehefrau, aber keiner deutet auch irgendeinen Anstoß an.
Paulus bestätigt : Kephas und die anderen Apostel führen ihre Frauen mit sich
Einige Jahrzehnte später beruft sich der heilige Paulus auf das Beispiel der Zwölf, um sein apostolisches Recht geltend zu machen :
„Haben wir nicht das Recht, eine Schwester, eine Frau, mit uns zu führen, wie die übrigen Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas ?“ — Erster Brief an die Korinther, 9, 5[9]
Kephas, das ist Petrus. Paulus spricht hier von einer bekannten Tatsache : Die Apostel und die „Brüder des Herrn“ (Vettern oder nahe Verwandte Jesu) haben christliche Ehefrauen, die sie auf der Mission begleiten. Die Übersetzung „eine Schwester, eine Frau“ gibt den griechischen Ausdruck adelphēn gynaika wieder : eine Frau, die zugleich Schwester im Glauben und Ehefrau ist.
Clemens von Alexandrien : sichere Überlieferung im 2. Jahrhundert
Ende des 2. Jahrhunderts bestätigt Clemens von Alexandrien (um 150-215) nur, was alle wissen :
„Petrus und Philippus zeugten Kinder ; Philippus verheiratete sogar seine Töchter. Paulus selbst hat in einem Brief nicht gezögert, seine eigene Ehefrau ‚seine Gefährtin‘ zu nennen.“ — Clemens von Alexandrien, Stromata III, 6[10]
Die Bedeutung der „Frauen“, die Paulus in 1 Kor 9, 5 erwähnt, ist lange diskutiert worden. Die alte lateinische Tradition, der Christian Cochini SJ und Stefan Heid folgen, versteht darunter Ehefrauen, die in Enthaltsamkeit mitgeführt wurden, sobald ihre Männer Apostel geworden waren[11] [12]. Die östliche Tradition und die Mehrheit der modernen Exegeten sehen darin schlicht christliche Ehefrauen. Die Debatte ist nicht entschieden. Sicher ist, dass die Apostel verheiratet sein konnten und mehrere es waren.
Das entscheidende Wort Jesu über die „Eunuchen um des Himmelreiches willen“
Neben diesen Tatsachen überliefert das Neue Testament ein Hauptwort Christi, das von der gesamten Tradition als Fundament der gottgeweihten Keuschheit gelesen werden wird :
„Es gibt nämlich Eunuchen, die von Mutterleib an so geboren sind ; es gibt Eunuchen, die von den Menschen dazu gemacht worden sind ; und es gibt Eunuchen, die sich selbst dazu gemacht haben um des Himmelreiches willen. Wer es fassen kann, der fasse es !“ — Evangelium nach dem heiligen Matthäus, 19, 12[13]
Jesus macht den Zölibat nicht zum Gesetz. Er macht ihn zu einer Gabe, angeboten dem, der sie empfangen kann. Der heilige Paulus führt im selben Sinn fort :
„Wer unverheiratet ist, sorgt sich um die Sache des Herrn, er sucht zu gefallen dem Herrn. Wer verheiratet ist, sorgt sich um die Sache dieser Welt, er sucht zu gefallen seiner Frau, und er ist geteilt.“ — Erster Brief an die Korinther, 7, 32-33[14]
Das ganze Gebäude des lateinischen Priesterzölibats wird auf dieser Intuition ruhen : Der Priester, Christus dem Bräutigam der Kirche gleichgestaltet, kann ein lebendiges Zeichen dieser „Ungeteiltheit des Herzens“ für das Reich sein.
Erstes Jahrtausend : zwischen Freiheit und fortschreitender Enthaltsamkeit
Die Geschichte des ersten Jahrtausends ist die einer fortschreitenden Entwicklung, zunächst in Form einer Empfehlung, dann einer Forderung nach Enthaltsamkeit nach der Weihe, ohne dass diese Regel einheitlich oder überall angewandt worden wäre.
Konzil von Elvira (um 305-306) : der älteste Rechtstext
Der älteste erhaltene kirchenrechtliche Text, der die klerikale Enthaltsamkeit vorschreibt, ist Kanon 33 des Konzils von Elvira bei Granada, um 305-306 :
„Es hat für gut befunden geschienen, den Bischöfen, Priestern und Diakonen, das heißt allen zum Dienst bestellten Klerikern, schlechthin zu verbieten, mit ihren Ehefrauen ehelichen Verkehr zu haben und Kinder zu zeugen ; wer es dennoch tut, soll aus dem Klerikerstand ausgeschlossen werden.“ — Konzil von Elvira, Kanon 33[15]
Drei Klarstellungen sind nötig. Erstens verbietet dieser Kanon nicht die Ehe : Er verbietet den bereits verheirateten Klerikern den ehelichen Verkehr. Viele Bischöfe und Priester jener Zeit waren vor ihrer Weihe verheiratet. Die Regel zielt auf ihre Enthaltsamkeit, nicht auf ihren Zölibat. Zweitens ist Elvira ein spanisches Regionalkonzil ; seine Tragweite ist begrenzt. Drittens beweist der Kanon bereits, dass die Praxis uneinheitlich war, sonst hätte er nicht verkündet werden müssen.
Konzil von Nicäa (325) : Paphnutius und ein umstrittener Bericht
Auf dem ersten ökumenischen Konzil von Nicäa im Jahr 325 wird über die klerikale Disziplin beraten. Der Kirchenhistoriker Sokrates von Konstantinopel berichtet im 5. Jahrhundert die berühmte Episode des heiligen ägyptischen Bischofs Paphnutius, selbst zölibatär, der das Wort ergriffen haben soll, um sich jeder allgemeinen Auferlegung des Zölibats an bereits verheiratete Kleriker zu widersetzen, „damit man keine zu schwere Last auferlege“ (Kirchengeschichte, I, 11).
Die Echtheit dieses Berichts ist heute heftig umstritten. Christian Cochini hat in seinem Referenzwerk Les origines apostoliques du célibat sacerdotal (Lethielleux/Culture et Vérité, 1981) gezeigt, dass die Stelle bei Sokrates mehrere Anachronismen enthält und dass Eusebius von Cäsarea, unmittelbarer Zeuge des Konzils, Paphnutius niemals erwähnt[16]. Kardinal Alfons Stickler und Stefan Heid gelangen zum selben Schluss[17]. Wie dem auch sei, Nicäa hat den allgemeinen Zölibat nicht auferlegt, und die Frage blieb der regionalen Disziplin überlassen.
Siricius und Karthago : die Dekretale, die alles verändert (385-390)
Am Ende des 4. Jahrhunderts legen zwei Haupttexte die römische Position fest. Die Dekretale Directa von Papst Siricius an Bischof Himerius von Tarragona vom 10. Februar 385 erklärt, die Enthaltsamkeit der höheren Kleriker (Bischöfe, Priester, Diakone) sei eine apostolische Forderung, ererbt aus der „Tradition der Kirche“ und bestätigt durch den heiligen Paulus[18]. Fünf Jahre später greift das Konzil von Karthago (390) unter Vorsitz des Genethlius die Formel auf :
„Was die Apostel gelehrt haben und was das Altertum selbst beobachtet hat, das wollen auch wir tun.“ — Konzil von Karthago, Kanon 2 (390)[19]
Die afrikanischen Väter verlangen, dass Bischöfe, Priester und Diakone „vollkommene Reinheit bewahren, damit das, was die Apostel gelehrt und das Altertum selbst beobachtet hat, auch wir beobachten“. Das ist der Keim einer Theorie apostolischen Ursprungs der klerikalen Enthaltsamkeit, die im 20. Jahrhundert von den akademischen Werken Cochinis[20] und Heids[21] wiederaufgenommen werden wird. Diese These bleibt umstritten : Nicht alle Historiker akzeptieren sie, doch sie wiegt im Dossier.
Eine zunächst schlecht angewandte Forderung
Vor Ort wird die Regel unterschiedlich aufgenommen. Die aufeinanderfolgenden Konzilien (Toledo 400, 589, 633 ; fränkische Konzilien ; päpstliche Korrespondenzen) kommen unablässig auf dieselbe Frage zurück, was beweist, dass die Enthaltsamkeit weder selbstverständlich noch allgemein beachtet wurde[22]. Der heilige Leo der Große († 461), der heilige Gregor der Große († 604) und zahlreiche mittelalterliche Päpste geben Gesetze und Ermahnungen[23]. Das Ergebnis bleibt brüchig : Wäre der Kanon von Elvira gehalten worden, hätten weder Toledo noch Karthago noch Rom noch Vaison noch Mainz ihn sechs Jahrhunderte lang wiederholen müssen.
Es ist diese chronische Nichtanwendung, die schließlich die große Reform des 11. Jahrhunderts auslösen wird. Die geforderte Enthaltsamkeit wurde nicht gehalten ; die Kleriker lebten öffentlich im Konkubinat ; die Ämter wurden erblich ; die Kirche verwandelte sich in Familienbesitz.
Orient und Okzident : die große Weggabelung (Konzil in Trullo, 691)
Ende des 7. Jahrhunderts beruft der byzantinische Kaiser Justinian II. nach Konstantinopel in den sogenannten Kuppelsaal (griechisch Troullos) ein Konzil ein, das die vorangegangenen Konzilien ergänzen soll : das Konzil in Trullo oder Quinisextum (691-692). Den orientalischen Bischöfen vorbehalten, wird es von Rom niemals vollständig anerkannt werden — genau wegen der Kanones 12 und 13, die die östliche Disziplin des verheirateten Klerus festlegen.
Kanon 13 : der bewusst eingeschlagene östliche Weg
„Wenn jemand für würdig befunden wird, zum Subdiakon, Diakon oder Priester geweiht zu werden, soll er nicht daran gehindert werden, zu dieser Würde aufzusteigen, weil er eine rechtmäßige Ehefrau hat, noch soll von ihm im Augenblick seiner Weihe verlangt werden, sich des rechtmäßigen Verkehrs mit seiner eigenen Ehefrau zu enthalten.“ — Konzil in Trullo, Kanon 13 (691)[24]
Kanon 13 geht noch weiter : Er nennt die römische Kirche namentlich und wirft ihr vor, von den Kandidaten zum Subdiakonat ein Versprechen vollkommener Enthaltsamkeit zu verlangen. Die orientalischen Väter sehen darin einen Bruch mit der „apostolischen Regel“ und eine unnötig auferlegte Last. Rom wird sich lange weigern, diesen Text anzuerkennen, doch die disziplinäre Weggabelung verwurzelt sich dauerhaft.
Drei stabile östliche Grundsätze
Die östliche Regel, die heute noch in den katholischen Ostkirchen und in der Orthodoxie gilt, legt drei Grundsätze fest :
- Die Bischöfe werden unter den Unverheirateten (oder Witwern oder Mönchen) ausgewählt.
- Ein verheirateter Mann kann zum Priester oder Diakon geweiht werden, wenn er es vor der Weihe war.
- Ein bereits geweihter Priester oder Diakon kann nicht mehr heiraten ; und wenn er Witwer wird, wird er nicht wieder heiraten.
Ein Beweis durch den Gebrauch
Diese östliche Disziplin ist alt, gelassen, bezeugt durch die aufeinanderfolgenden Konzilien und durch die Praxis aller Patriarchate des Nahen Ostens und Osteuropas. Sie beweist allein schon, dass der Zölibat nicht durch das Wesen des Priestertums gefordert ist — genau das wird das Vaticanum II dreizehn Jahrhunderte später sagen. Für die lateinischen Theologen selbst dient der Osten seit Trient als lebendiges Labor : Er zeigt durch tausend Jahre ununterbrochener pastoraler Erfahrung, dass ein verheirateter Klerus die Sakramente gültig verwalten, die Lehre treu weitergeben und Heilige hervorbringen kann.
Gregorianische Reform (11. Jahrhundert) : Verschärfung gegen die Missbräuche
Im 11. Jahrhundert kippt der Westen. Der Weltklerus ist zu diesem Zeitpunkt in vielen Regionen massiv verheiratet oder im Konkubinat lebend. Schlimmer : Die Klerikerdynastien vererben Pfarreien und Bistümer wie ein Erbe. Die Güter der Kirche gehen an die Kinder der Priester über. Die Ämter werden gekauft (Simonie). Geistliche und weltliche Macht vermischen sich. Schon 1049 prangert der heilige Petrus Damiani diese Verirrungen in seinem Liber Gomorrhianus an Papst Leo IX. an, einem Pamphlet, das die sittliche Verderbnis des Klerus mit berühmter Schärfe beschreibt und die lehrmäßigen Grundlagen der kommenden großen Reform legen wird[25]. In diesem Kontext tiefer Krise bricht die große gregorianische Reform aus, benannt nach dem heiligen Gregor VII. (1073-1085), im April 1073 zum Papst gewählt, der ihr glühendstes Gesicht sein wird.
Warum diese Härte ? Die Missbräuche als Auslöser
Die gregorianische Reform ist keine mystische Laune. Sie zielt darauf, den sittlichen und institutionellen Zusammenbruch eines Klerus aufzuhalten, der seine Unabhängigkeit verloren hat. Drei Hauptübel werden bekämpft :
- Die Simonie : Kauf und Verkauf kirchlicher Ämter.
- Der Nikolaitismus : Konkubinat oder Ehe von Klerikern[26].
- Die Verweltlichung der Kirchengüter durch erbliche Übertragung.
Diese drei Übel hängen zusammen. Ein verheirateter Kleriker vererbt seine Pfründen an seine Kinder. Ein als Erbe übertragenes Amt verliert seine geistliche Natur. Der Ämterkauf wird möglich, weil die Ämter zu Vermögen werden. Indem die Reformer die gemeinsame Wurzel treffen — die Sexualität der Kleriker —, wollen sie die Kirche befreien.
Lateran I (1123) und Lateran II (1139) : vom Unerlaubten zum Ungültigen
Das Konzil von Lateran I, einberufen von Calixt II. (18. März - 11. April 1123), ist das erste ökumenische Konzil des Westens. Kanon 21 verbietet den höheren Klerikern das Zusammenleben mit Ehefrauen oder Konkubinen[27]. Doch Lateran II im April 1139 unter Innozenz II. vollzieht den entscheidenden Schritt : Kanon 7 erklärt die Ehe höherer Kleriker nicht nur für unerlaubt, sondern für ungültig.
„Wir bestimmen, dass die von Subdiakonen und höheren Weihegraden geschlossenen Ehen nicht als Ehen zu betrachten sind, sondern als unrechtmäßige zu trennen sind.“ — Zweites Laterankonzil, Kanon 7 (1139)[28]
Diese Entscheidung ist neuartig. Vor 1139 galt ein Priester, der gegen die Regel geheiratet hatte, als schuldig, doch die Ehe wurde als Ehe anerkannt. Nun gibt es überhaupt keine Ehe mehr : Frau und Kinder verlieren ihren Rechtsstatus. Die lateinische Disziplin erreicht ihren Kristallisationspunkt.
Das Konzil von Trient bestätigt (1545-1563)
Vier Jahrhunderte später bestätigt das Konzil von Trient in seiner XXIV. Sitzung vom 11. November 1563 angesichts der protestantischen Reformation, die den Zölibat als menschliche Erfindung anprangert und in der Luther selbst, ehemaliger Augustinermönch, am 13. Juni 1525 Katharina von Bora, ehemalige Zisterziensernonne, heiratet[29], feierlich die lateinische Disziplin. Kanon 9 belegt mit dem Anathema, wer sagen würde, geweihte Kleriker oder Ordensleute könnten gültig eine Ehe schließen[30] :
„Wenn jemand sagt, die in den heiligen Weihen bestellten Kleriker oder die Ordensleute, die feierlich Keuschheit gelobt haben, könnten eine Ehe schließen, und die so geschlossene Ehe sei gültig ungeachtet des kirchlichen Gesetzes oder des Gelübdes … der sei mit dem Anathema belegt.“ — Konzil von Trient, XXIV. Sitzung, Kanon 9 (1563)[31]
Trient tut nur Lateran II bestätigen. Doch es tut es in einem scharf polemischen Kontext, was die lateinische Disziplin für vier Jahrhunderte festschreibt.
Vom Vaticanum II bis heute : ein neu gelesenes Erbe
Das Vaticanum II (1962-1965) markiert einen großen Schritt nicht durch eine Änderung der Disziplin, sondern durch eine ehrliche Neulesung ihrer Grundlagen und Grenzen. Die Abfolge der lehramtlichen Texte seither veranschaulicht die ständige Spannung zwischen Treue zur lateinischen Tradition und fortschreitender Anerkennung der Ausnahmen.
- 7. Dezember 1965Presbyterorum Ordinis §16
Das Vaticanum II anerkennt, dass der Zölibat „nicht durch das Wesen des Priestertums gefordert“ ist, empfiehlt ihn aber als eschatologisches Zeichen des Himmelreichs.
- 24. Juni 1967Sacerdotalis Caelibatus
Paul VI. hält die lateinische Disziplin in einer Enzyklika aufrecht, die drei Grundlagen entfaltet : Gleichgestaltung mit Christus dem Bräutigam, eschatologisches Zeichen, totale pastorale Verfügbarkeit.
- 25. März 1992Pastores Dabo Vobis §50
Johannes Paul II. ruft zu einer vertieften menschlichen und geistlichen Bildung der Kandidaten auf und erkennt die wirklichen Schwierigkeiten des Zölibats ausdrücklich an.
- 4. November 2009Anglicanorum Coetibus
Benedikt XVI. errichtet die Personalordinariate : mehrere hundert ehemalige verheiratete anglikanische Geistliche werden zu katholischen Priestern in voller Gemeinschaft mit Rom geweiht.
- 14. Juni 2014Pontificia Praecepta
Genehmigung durch Franziskus des Dekrets, das den orientalischen Bischöfen erlaubt, in der westlichen Diaspora verheiratete Männer zu weihen — Ende der Einschränkungen Pius XI. (1929).
- 2. Februar 2020Querida Amazonia
Franziskus weist den Vorschlag der viri probati der Amazonassynode (2019) zurück und bekräftigt die Zentralität des zelebrierenden Priesters, ohne die lateinische Disziplin zu ändern.
- 10. März 2023Erklärung gegenüber Infobae
Franziskus erklärt, es gebe „keinen Widerspruch darin, dass ein Priester heiraten kann“, und erinnert an den disziplinären — nicht dogmatischen — Charakter der Regel.
Presbyterorum Ordinis 16 : die ausgewogene Formel
Das Dekret Presbyterorum Ordinis, verkündet am 7. Dezember 1965, anerkennt mit neuer Klarheit :
„Die vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen, vom Herrn Christus empfohlen, im Laufe der Jahrhunderte wie auch in unserer Zeit von vielen Christgläubigen bereitwillig angenommen, wurde von der Kirche stets hoch geschätzt, besonders für das priesterliche Leben. Sie ist nämlich zugleich Zeichen und Ansporn der pastoralen Liebe, sie ist eine besondere Quelle geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt. Freilich wird sie nicht durch das Wesen des Priestertums gefordert, wie die Praxis der frühen Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigen.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Presbyterorum Ordinis, §16 (7. Dezember 1965)[32]
Das ist die ausgewogenste Formel des modernen Lehramts. Sie anerkennt : (1) dass der Zölibat von Christus empfohlen ist ; (2) dass er von vielen frei angenommen wurde ; (3) dass er geistliche Frucht trägt ; aber auch (4) dass er nicht durch das Wesen des Priestertums selbst gefordert ist und dass die apostolische und die östliche Praxis dies bezeugen.
Sacerdotalis Caelibatus (1967) : Paul VI. hält fest
Zwei Jahre nach dem Konzil, im nachkonziliaren Umbruch, in dem zahlreiche Priester um die Heiratserlaubnis bitten, veröffentlicht Paul VI. die Enzyklika Sacerdotalis Caelibatus (24. Juni 1967). Unter Anerkennung des disziplinären Charakters der Regel bestätigt er fest ihre Beibehaltung in der lateinischen Kirche. Er beruft sich auf drei große Gründe : die Gleichgestaltung mit Christus dem Bräutigam, das eschatologische Zeichen des Reiches und die pastorale Verfügbarkeit eines ganz hingegebenen Mannes[33].
„Das christliche Priestertum, das neu ist, versteht sich nur im Licht der Neuheit Christi […]. Diese tiefe Verbindung, die in Christus Jungfräulichkeit und Priestertum eint, spiegelt sich in denen wider, denen es zufällt, an der Würde und Sendung des einzigen und ewigen Mittlers teilzuhaben.“ — Paul VI., Enzyklika Sacerdotalis Caelibatus, §19-21 (1967)[34]
Die Krise der Priesterdispensierungen (1965-1985)
Die Enzyklika Pauls VI. antwortet auf eine stille, aber wirkliche Krise. Die Jahre nach dem Konzil erleben eine Welle von Priesterdispensierungen ohne Beispiel in der Geschichte der modernen Kirche. Zehntausende Priester, vor allem in Europa und Nordamerika, bitten um die päpstliche Dispens vom Zölibat und vom Klerikerstand, um heiraten zu können. Paul VI. gewährt diese Dispensen fallweise im Geist der Liebe, weigert sich aber, daraus ein Argument für die Änderung der allgemeinen Regel zu machen.
Dieses Phänomen ist durch die priesterliche Demographie belegt : Der amerikanische Soziologe Richard Schoenherr hat mit Lawrence Young dieser Frage eine Referenzstudie über die amerikanischen Diözesen zwischen 1966 und 2005 gewidmet und darin Personalentwicklungen, Laisierungen und langfristige Projektionen erfasst[35]. Der Befund war düster : Der Einbruch der Weihezahlen, verstärkt durch die Austritte, drohte die Bestände in den folgenden Jahrzehnten zu halbieren. Diese Projektionen haben sich für die Länder Westeuropas teilweise bewahrheitet.
In diesem Kontext pastoraler Dringlichkeit besteht Sacerdotalis Caelibatus ausführlich auf der Notwendigkeit einer vertieften menschlichen und geistlichen Bildung der Kandidaten — ein Thema, auf das Johannes Paul II. in der Exhortation Pastores Dabo Vobis (1992) zurückkommen wird[36].
Der Katechismus und die Beibehaltung unter Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) hält in den Absätzen 1579 und 1580 den aktuellen Stand der Disziplin in wenigen ausgewogenen Zeilen fest :
„In den Ostkirchen gilt seit Jahrhunderten eine andere Disziplin : Während die Bischöfe nur unter den Unverheirateten ausgewählt werden, können verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern geweiht werden. Diese Praxis wird seit langem als rechtmäßig angesehen ; diese Priester üben in ihren Gemeinden einen fruchtbaren Dienst aus.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, §1580[37]
Johannes Paul II. (1978-2005) und Benedikt XVI. (2005-2013) halten die lateinische Disziplin aufrecht, ohne sie zu verschärfen. Benedikt XVI. eröffnet jedoch am 4. November 2009 mit der Apostolischen Konstitution Anglicanorum Coetibus, die es verheirateten konvertierten anglikanischen Priestern erlaubt, in den neuen Personalordinariaten zu katholischen Priestern geweiht zu werden : Our Lady of Walsingham im Vereinigten Königreich (Januar 2011), Kathedra Petri in den Vereinigten Staaten (Januar 2012), Our Lady of the Southern Cross in Australien (Juni 2012)[38]. Mehrere hundert verheiratete katholische Priester wirken heute in diesen Strukturen.
Franziskus : Dekret von 2014 und Nein in Amazonien (2020)
Papst Franziskus (2013-2025) setzt diese behutsame Öffnung fort. Am 14. Juni 2014 ermächtigt das Dekret Pontificia Praecepta de Clero Uxorato Orientali, unterzeichnet von Kardinal Leonardo Sandri für die Kongregation für die Ostkirchen, die orientalischen Bischöfe, verheiratete Männer auch in der westlichen Diaspora (Amerika, Westeuropa, Australien) zu weihen[39]. Bis dahin hatte ein Dekret Pius XI. (Qua Sollerti, 23. Dezember 1929) die Gebiete lateinischer Jurisdiktion dem zölibatären Klerus vorbehalten[40]. Diese fast unbeachtet gebliebene Öffnung hat es Tausenden von ukrainischen Griechisch-Katholiken, Melkiten, Maroniten oder Syro-Malabaren ermöglicht, in ihrer Diaspora verheiratete Priester zu haben.
Dagegen hatte das Sondersynode für Amazonien (Rom, 6.-27. Oktober 2019) im Schlussdokument in §111 mit 128 gegen 41 Stimmen die Bitte formuliert, viri probati — reife verheiratete Männer, bereits ständige Diakone und in ihrer Gemeinde anerkannt — zu weihen, um dem Priestermangel im amazonischen Regenwald abzuhelfen[41]. Franziskus folgt dem Vorschlag nicht. Die Apostolische Exhortation Querida Amazonia, unterzeichnet am 2. Februar 2020 und veröffentlicht am 12. Februar 2020, erwähnt den Ausdruck viri probati kein einziges Mal. Der Papst zieht es vor, die Zentralität des zelebrierenden Priesters zu bekräftigen und die Debatte auf andere Wege zu lenken :
„Der Priester ist Zeichen Christi des Hauptes. Seine eigene Hauptaufgabe, die nicht delegiert werden kann, ist es, der Eucharistie vorzustehen. […] Das veranlasst uns, die Sicht zu erweitern, damit wir uns nicht mit einer funktionalistischen Sicht begnügen, die sich nur für einen ihrer Aspekte interessiert, nämlich die Hervorbringung von Sakramenten.“ — Papst Franziskus, Exhortation Querida Amazonia, §87-88 (2. Februar 2020)[42]
Ohne die lateinische Disziplin zu ändern, ruft Franziskus dazu auf, „neues Leben in den Gemeinden zu wecken“ durch vielfältige laienhafte Dienste (Katechisten, außerordentliche Diener, Gemeindeleiter), und schlägt einen Mittelweg ein, der Konservative — die die Öffnung fürchteten — ebenso enttäuscht wie Progressive — die sie erhofften. In einem Interview mit dem argentinischen Journalisten Daniel Hadad, veröffentlicht von Infobae am 10. März 2023 — zum zehnten Jahrestag seines Pontifikats —, formulierte Franziskus eine der entschiedensten Aussagen eines amtierenden Papstes über die disziplinäre Natur des Zölibats :
„Es gibt keinen Widerspruch darin, dass ein Priester heiraten kann. Der Zölibat in der Westkirche ist eine zeitweilige Vorschrift : Ich weiß nicht, ob sie auf die eine oder andere Weise gelöst wird, aber sie ist zeitweilig in diesem Sinn. Er ist nicht ewig wie die Priesterweihe, die für immer ist, ob man will oder nicht.“ — Papst Franziskus, Interview mit Daniel Hadad für Infobae, 10. März 2023[43]
Franziskus stellt jedoch sofort klar, dass er nicht beabsichtigt, die geltende Disziplin zu reformieren, sondern nur feststellt, dass sie ihrer Natur nach reformierbar ist. Die von Paul VI. sechsundfünfzig Jahre zuvor getroffene Unterscheidung zwischen Dogma und Disziplin wird hier von einem amtierenden Papst in Worten neu formuliert, wie seine Vorgänger sie nie so deutlich gebraucht hatten. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Passage (Prüfung abgeschlossen am 3. Oktober 2026) war in den konsultierten Quellen keine wesentliche Änderung der lateinischen Disziplin des Priesterzölibats nach der Wahl Leos XIV. (8. Mai 2025) festzustellen[44].
Wie viele verheiratete Priester gibt es heute in der katholischen Kirche ?
Das ist wahrscheinlich der am wenigsten bekannte Punkt für das frankophone Publikum. Die katholische Kirche zählt bereits eine beträchtliche Zahl verheirateter Priester in voller Gemeinschaft mit Rom, die Messe feiern und die Sakramente gültig und erlaubt spenden — ohne dass hier eine datierte weltweite Zählung angeführt würde (eine solche Zählung würde das Annuarium Statisticum Ecclesiae oder die Zusammenführung der von jedem Ordinariat veröffentlichten Bestände voraussetzen) : Die Größenordnungen unten bleiben daher Anhaltspunkte. Und so kommt es.
Die dreiundzwanzig katholischen Ostkirchen
Neben der lateinischen Kirche umfasst die katholische Kirche dreiundzwanzig östliche Kirchen sui iuris (eigenen Rechts), mit Rom vereint, aber mit eigener Liturgie, eigenem Kirchenrecht und eigener klerikaler Disziplin. Die meisten von ihnen weihen verheiratete Männer zum Presbyterat. Ihr gemeinsames Recht ist seit 1990 im Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) kodifiziert, verkündet vom heiligen Johannes Paul II. am 18. Oktober 1990[45]. Kanon 373 formuliert das lehrmäßige Gleichgewicht bemerkenswert klar :
„Der um des Himmelreiches willen gewählte und dem Priestertum angemessene Zölibat der Kleriker muss überall hoch geschätzt werden, gemäß der Tradition der ganzen Kirche ; ebenso muss der Stand der verheirateten Kleriker, bestätigt durch die jahrhundertealte Praxis der frühen Kirche und der Ostkirchen, in Ehren gehalten werden.“ — Heiliger Johannes Paul II., Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO), Kanon 373 (18. Oktober 1990)[46]
Beispiele (11 der 23 Kirchen sui iuris — nicht erschöpfende Tabelle) :
| Katholische Ostkirche | Tradition | Verheiratete Männer geweiht ? | Verheiratete Bischöfe ? |
|---|---|---|---|
| Maronitische (Libanon) | Syrisch-antiochenisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
| Melkitische griechisch-katholische (Naher Osten) | Byzantinisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
| Ukrainische griechisch-katholische | Byzantinisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
| Rumänische griechisch-katholische | Byzantinisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
| Ruthenische (Slowakei, Ungarn) | Byzantinisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
| Chaldäische (Irak) | Ostsyrisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
| Koptisch-katholische (Ägypten) | Alexandrinisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
| Syro-malabarische (Indien) | Ostsyrisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
| Syro-malankarische (Indien) | Westsyrisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
| Armenisch-katholische | Armenisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
| Äthiopisch-katholische | Alexandrinisch | Ja (vor der Weihe) | Nein |
In allen diesen Kirchen gilt einheitlich : (1) Der Mann heiratet vor der Weihe ; (2) ein bereits geweihter Priester heiratet nicht ; (3) ein Witwer heiratet nicht wieder ; (4) die Bischöfe werden unter den Unverheirateten (oft Mönchen) ausgewählt. Diese Disziplin geht auf das Konzil in Trullo (691) zurück und wurde von Rom nie bestritten — die Kurie anerkennt diese Weihen als vollkommen gültig und erlaubt.
Die ehemaligen protestantischen Geistlichen in voller Gemeinschaft
Seit Pius XII. und systematischer seit Benedikt XVI. können ehemalige verheiratete anglikanische, lutherische, calvinistische, methodistische oder evangelikale Geistliche durch päpstliche Dispens die katholische Priesterweihe erhalten. Die Apostolische Konstitution Anglicanorum Coetibus (4. November 2009) hat diese Möglichkeit für die Anglikaner im Rahmen von Personalordinariaten institutionalisiert. Mehrere hundert verheiratete katholische Priester wirken so in voller Gemeinschaft.
Konkrete Folgerung
Das Bild des notwendig zölibatären katholischen Priesters ist also falsch. Es gilt nur für die lateinische Kirche. Weltweit, auf universaler Ebene, ist eine beträchtliche Zahl katholischer Priester verheiratet und feiert jeden Tag die römische, byzantinische, koptische oder syrische Messe in voller Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri[47] [48]. Die maronitischen Gläubigen von Beirut, die ukrainischen von Lemberg, die syro-malabarischen von Kerala oder die melkitischen von Damaskus empfangen die Eucharistie aus priesterlichen Händen, die am Abend zu Ehefrau und Kindern nach Hause zurückkehren — ohne dass dies seit dem Konzil von Florenz (1439) bis zum CCEO von 1990 jemals einen ernsthaften theologischen Einwand in Rom erhoben hätte.
Der Skandal, gäbe es einen, wäre bereits vollzogen : Er wäre es nicht mehr, wenn Rom morgen beschlösse, die lateinische Disziplin für viri probati teilweise zu öffnen. Die Frage ist also wiederum nicht dogmatisch, sondern klugheitlich : Was gilt hier und jetzt, im geistlichen und missionarischen Kontext des säkularisierten Westens, das Zeichen des lateinischen Priesterzölibats ? Das ist eine pastorale Frage, keine Glaubensdebatte.
Die wahre Frage : „Ehe der Priester“ oder „Weihe verheirateter Männer“ ?
Der Ausdruck „Ehe der Priester“ ist irreführend. Er lässt an eine Debatte über die Erlaubnis denken, dass ein bereits geweihter Mann heiraten dürfe. Doch diese Debatte wurde von der katholischen Kirche niemals eröffnet, und sie ist in keiner östlichen oder protestantischen Tradition offen. Die wahre Frage ist eine andere.
Zwei Fragen, zwei sehr verschiedene Antworten
| Frage | Praxis in der katholischen Kirche | Stand der Debatte |
|---|---|---|
| Kann ein bereits geweihter Priester heiraten ? | Nein, weder im Osten noch im Westen. | Praktisch keine ernsthafte Debatte. |
| Kann ein verheirateter Mann zum Priester geweiht werden ? | Ja in allen katholischen Ostkirchen, in den anglikanischen Ordinariaten und in besonderen Fällen. | Im Westen seit dem Vaticanum II diskutiert. |
Die Verwirrung wird durch das mediale Vokabular genährt. Man spricht von „Ehe der Priester“, während die wirkliche Diskussion die priesterliche Weihe verheirateter Männer betrifft. Genau das ist der Sinn der viri probati : reife, seit langem verheiratete, im Glauben bewährte Männer, die man zu Priestern weihen würde, ohne von ihnen die Trennung von ihrer Ehefrau zu verlangen.
Das Gewicht des christlichen Präzedenzfalls
Streng genommen kann das Christentum nicht sagen, Jesus habe sich geweigert, verheiratete Männer zum ministeriellen Priestertum zu berufen : Er hat Petrus berufen, der verheiratet war. Der heilige Thomas und die tridentinische Tradition antworten, Petrus habe „alles verlassen“, um Christus zu folgen, und habe seit seiner apostolischen Berufung die Enthaltsamkeit angenommen[49]. Doch der Evangelientext sagt nirgends, er habe seine Ehefrau entlassen. Die Disziplin, verheiratete Männer zu weihen, ist also keine moderne Neuerung : Sie ist die apostolische Praxis selbst, bezeugt durch die Evangelien, vom Osten zweitausend Jahre fortgeführt und für vollkommen vereinbar mit dem Priestertum Christi gehalten.
Das bedeutet nicht, dass die lateinische Disziplin sich notwendigerweise öffnen müsste. Es bedeutet, dass sie es könnte, ohne Evangelium oder Tradition zu verleugnen. Die Frage ist also weniger theologisch als klugheitlich : Was gilt hier und jetzt das Zeichen des Zölibats ? Was verliert die Kirche, wenn sie es beibehält ? Was gewönne sie, wenn sie es lockerte ? Die Frage darf legitim gestellt werden — Franziskus selbst hat im März 2023 erklärt, „es gibt keinen Widerspruch darin, dass ein Priester heiraten kann“, und dabei die Disziplin aufrechterhalten.
Drei zeitgenössische katholische Positionen
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Strenge Beibehaltung der lateinischen Disziplin : Der Zölibat ist ein geistlicher Schatz, Zeuge des Reiches, Zeichen einer totalen Hingabe. Eine Öffnung würde dieses Zeichen schwächen. Diese Position vertritt die Mehrheit des jüngeren Lehramts (Paul VI., Johannes Paul II., Benedikt XVI.)[50].
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Begrenzte Öffnung für viri probati : Beibehaltung des Zölibats als Norm, aber Zulassung von Ausnahmen in Regionen, wo der Priestermangel die Gläubigen dauerhaft der Sakramente beraubt. Position, die namentlich von manchen Bischöfen Amazoniens, Deutschlands und Asiens vertreten wird ; von Franziskus in Querida Amazonia abgelehnt.
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Rückkehr zur östlichen Disziplin : jedem zum Priestertum berufenen Mann die Wahl zwischen Zölibat und Ehe vor der Weihe lassen. Minderheitsposition in der lateinischen Kirche ; überall sonst in der Universalkirche die normale Regel.
Keine dieser Positionen ist häretisch. Die erste ist die geltende Disziplin ; die beiden anderen sind Vorschläge, die die Kirche theoretisch übernehmen könnte, ohne mit dem Glauben zu brechen.
Ist der Zölibat für die Missbrauchskrise verantwortlich ?
Das ist die populäre Frage, die bei jedem Skandal wiederkehrt. Könnten die Priester heiraten, so heißt es, gäbe es nicht so viele Missbräuche. Das Argument ist verführerisch, hält aber der Prüfung durch die Untersuchungsberichte nicht stand.
Die Missbräuche gibt es überall, auch ohne Zölibat
Die implizite Voraussetzung — „ohne Zölibat keine Missbräuche“ — wird durch die Massensoziologie widerlegt. Sexuelle Missbräuche Minderjähriger finden ganz überwiegend in Familien statt (das größte statistische Kontingent[51]), in der Schule, im Sport, in sozialmedizinischen Einrichtungen, in Jugendbewegungen, in nicht zölibatären Religionsgemeinschaften (protestantischen, jüdischen, muslimischen, hinduistischen, buddhistischen). Verursachte der Zölibat mechanisch die Missbräuche, dürfte der Rest keine hervorbringen. Doch er bringt ebenso viele oder mehr hervor, in absoluten Zahlen.
Was die großen Berichte sagen
Zwei große Berichte wurden von der Kirche und von Staaten in Auftrag gegeben, um die Krise zu analysieren. Ihre Schlussfolgerungen stimmen in einem Punkt überein : Der Zölibat ist nicht die Hauptursache.
| Bericht | Jahr | Umfang | Urteil über den Zölibat |
|---|---|---|---|
| John Jay Report I (USCCB) | 2004 | Amerikanische Diözesen 1950-2002 | Der Zölibat erklärt den Anstieg und dann den Rückgang der Fälle nicht. |
| John Jay Causes und Context | 2011 | Vertiefte Ursachenanalyse | Der Zölibat wird als alleinige oder Hauptursache ausdrücklich ausgeschlossen. |
| CIASE / Sauvé-Bericht | 2021 | Frankreich 1950-2020 | Der Zölibat erscheint als ein Faktor unter anderen ; er ist keine isolierte Ursache. |
Der Bericht Causes and Context von 2011, erstellt vom John Jay College of Criminal Justice im Auftrag der amerikanischen Bischöfe, ist unzweideutig :
„Der Zölibat hat sich in den untersuchten Jahrzehnten nicht verändert : Er kann weder für den raschen Anstieg der Missbräuche in den 1960er-1970er Jahren noch für ihren Rückgang in den 1980er-1990er Jahren verantwortlich sein.“ — John Jay College of Criminal Justice, The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950-2010, USCCB, 2011[52]
Der Bericht nennt als Ursachen vielmehr : die schlechte Auswahl der Weihekandidaten in den 1950er-1960er Jahren, den allgemeinen sittlichen Zusammenbruch der 1960er-1970er Jahre, die unzureichende affektive Vorbereitung, den Klerikalismus und das institutionelle Schweigen, die es den Tätern ermöglichten, lange ohne Kontrolle zu handeln.
Der CIASE-Bericht in Frankreich (5. Oktober 2021), erstellt von Jean-Marc Sauvé im Auftrag der Französischen Bischofskonferenz und der Konferenz der Ordensleute Frankreichs, untersucht die sexuellen Missbräuche in der französischen katholischen Kirche von 1950 bis 2020 und schätzt auf etwa 330 000 minderjährige Opfer seit 1950, davon 216 000 durch Kleriker oder Ordensleute[53]. Er nennt den Zölibat als einen Faktor unter anderen, hebt aber ein Ursachenbündel hervor : übermäßige Sakralisierung der Priesterfigur, mangelhafte Leitungsführung, Schweigen, mangelhafte Behandlung von Meldungen, Täterprofile, „starre Sexualmoral“, fehlende externe Kontrolle.
Das vorherrschende Profil : Ephebophilie, nicht Pädophilie im strengen Sinn
Eine oft unbekannte Tatsache, untersucht im eigenen Artikel über die Missbrauchskrise in der katholischen Kirche : In der John-Jay-Erhebung über die amerikanischen Diözesen (1950-2002) sind 81 % der Opfer Jungen, und 78 % sind zwischen 11 und 17 Jahre alt (51 % zwischen 11 und 14, 27 % zwischen 15 und 17) — und keine präpubertären Kinder[54]. Das vorherrschende Profil kirchlicher Täter fällt daher im beschreibenden Sinn unter Ephebophilie (Neigung zu postpubertären Jugendlichen), nicht unter Pädophilie im strengen klinischen Sinn (Neigung zu präpubertären Kindern).
Dieser Punkt ist entscheidend, weil er einen Teil der populären Argumentation entkräftet : Wenn das vorherrschende Profil im obigen beschreibenden Sinn ephebophil ist, würde ihnen die Ehe mit einer erwachsenen Frau zu öffnen ihre krankhafte Neigung nicht beheben. Sie leiden nicht an einer nicht gelebten Ehe — sie haben eine Störung der Neigung, die keine Ehefrau verhindert hätte.
Was das nicht bedeutet
Anerkennen, dass der Zölibat nicht die Hauptursache der Missbräuche ist, bedeutet nicht, dass nichts sich ändern müsste in der Priesterausbildung. Im Gegenteil. Wenn die Kirche den Zölibat verlangt, muss sie ernsthaft zu affektiver Reife, positiver Keuschheit, gesunder Freundschaft, psychischem Gleichgewicht und Verhütung von Doppelleben bilden. Sie muss die Kandidaten besser unterscheiden. Sie muss die klerikalen Komplizenschaften zerbrechen. Benedikt XVI. erinnerte in seinem Brief an die Katholiken Irlands vom 19. März 2010 mit Ernst daran : Man müsse „die Schwere der Lage ehrlich anerkennen“, die Auswahl- und Ausbildungsverfahren der Kandidaten „sorgfältig prüfen“ und dafür sorgen, „dass Priester und Ordensleute wirklich freie Menschen sind“[55].
„Die kostbare Gabe des priesterlichen Zölibats verlangt ein zutiefst menschliches, aber auch deutlich geistliches Klima. […] Viele Priester […] müssen ermutigt und begleitet werden.“ — Heiliger Johannes Paul II., Exhortation Pastores Dabo Vobis, §50 (25. März 1992)[56]
Der Zölibat ist nur schön, wenn er frei, reif, begleitet und in Wahrheit gelebt wird. Schlecht unterschieden, schlecht begleitet wird er zu einer zerstörerischen Last — für den Priester selbst und für die, denen er begegnet. Die wirklich nötige Reform ist also nicht zuerst disziplinär. Sie ist geistlich, menschlich, institutionell. Auf diesem Feld muss die Kirche arbeiten — ob sie später die Tür für die viri probati weiter öffnet oder nicht.
Was festzuhalten ist
Der Zölibat der Priester ist weder ein unantastbares Dogma noch eine mittelalterliche Absurdität. Er ist eine alte lateinische kirchliche Disziplin, tief verwurzelt in einer bestimmten Sicht des Priesters als eines ganz Christus und der Kirche hingegebenen Mannes, aber unterschieden vom definierten Glauben. Die Kirche hat ihn zwischen dem 3. und dem 12. Jahrhundert schrittweise geschmiedet, als Antwort auf evangelische Intuitionen (Mt 19, 12 ; 1 Kor 7) und auf disziplinäre Dringlichkeiten (Kampf gegen Simonie, Nikolaitismus und Verweltlichung der Kirchengüter im 11. Jahrhundert).
Drei wesentliche Orientierungspunkte gegen die Karikaturen
- Disziplin, kein Dogma. Der Zölibat kann durch die Autorität der Kirche reformiert werden. Er wird es vielleicht nie, aber er könnte es — das Vaticanum II, Presbyterorum Ordinis §16, und Paul VI. in Sacerdotalis Caelibatus anerkennen es ausdrücklich.
- Die katholische Kirche hat bereits verheiratete Priester. In den dreiundzwanzig Ostkirchen sui iuris und in den anglikanischen Ordinariaten feiert eine beträchtliche Zahl verheirateter Priester gültig die Messe in voller Gemeinschaft mit Rom (ohne datierte weltweite Zählung ; siehe Abschnitt Wie viele). Das ist kein Verstoß : Es ist die normale Regel im Großteil der nicht-lateinischen Universalkirche.
- Der Zölibat ist nicht die Ursache der Missbräuche. Die großen Untersuchungsberichte (John Jay 2011, CIASE 2021) sagen es ausdrücklich. Die Ursache liegt anderswo : Klerikalismus, schlechte Auswahl, Schweigen, schlechte Leitung, ephebophile Profile. Die Ehe zu öffnen würde diese strukturellen Probleme nicht lösen.
Eine klugheitliche Frage, keine Glaubensdebatte
Die wirklich offene Frage ist also nicht die eines falschen Gegensatzes „für oder gegen den Zölibat“, sondern die der pastoralen Unterscheidung : Unter welchen Bedingungen bleibt das Zeichen des Zölibats fruchtbar ? Wann wird es zu einer von der wirklichen Berufung losgelösten Last ? Könnte man umgekehrt in bestimmten Regionen oder unter bestimmten Bedingungen reife verheiratete Männer — die viri probati — weihen, ohne etwas vom Geheimnis des Priestertums zu verlieren ? Das sind ernsthafte Fragen, die es verdienen, ohne Karikatur gestellt zu werden, in Treue zu Christus dem Bräutigam der Kirche und in Achtung vor einer jahrtausendealten Disziplin, von der die Kirche selbst anerkennt, dass sie weder absolut noch universal ist.
„Die Wahl des heiligen Zölibats wurde von der Kirche stets als Zeichen und Ansporn der Liebe betrachtet : Zeichen einer Liebe ohne Vorbehalt, Ansporn einer allen offenen Liebe.“ — Paul VI., Enzyklika Sacerdotalis Caelibatus, §24 (24. Juni 1967)[57]
Weiterführend
Anmerkungen und Quellen
Evangelium nach dem heiligen Matthäus, 19, 11-12 : „Er sprach zu ihnen : Nicht alle fassen dieses Wort, sondern nur die, denen es gegeben ist. Es gibt nämlich Eunuchen, die von Mutterleib an so geboren sind, es gibt Eunuchen, die von den Menschen dazu gemacht worden sind, und es gibt Eunuchen, die sich selbst dazu gemacht haben um des Himmelreiches willen. Wer es fassen kann, der fasse es !“ Übersetzung Einheitsübersetzung, Katholische Bibelanstalt.
1 13Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Presbyterorum Ordinis, 7. Dezember 1965, §16. Volltext auf vatican.va.
2 32Evangelium nach dem heiligen Markus, 1, 30 (die Schwiegermutter des Simon Petrus) ; Erster Brief an die Korinther, 9, 5 (Paulus erwähnt ausdrücklich, dass Petrus wie die übrigen Apostel von einer Ehefrau begleitet wird). Übersetzung Einheitsübersetzung.
3Paul VI., Enzyklika Sacerdotalis Caelibatus, 24. Juni 1967, §5 : „Das Neue Testament […] fordert den Zölibat der heiligen Diener nicht, sondern schlägt ihn vor als freien Gehorsam gegenüber einer besonderen Berufung, einem besonderen Charisma.“ Volltext auf vatican.va.
4 50Paul VI., Sacerdotalis Caelibatus, 24. Juni 1967, §15 : „So gehört es zur Autorität der Kirche, je nach Zeiten und Orten die Eigenschaften festzulegen, die von den Kandidaten zu den heiligen Weihen konkret zu verlangen sind.“
5Katechismus der Katholischen Kirche, §1579 : „Alle geweihten Diener der lateinischen Kirche werden mit Ausnahme der ständigen Diakone normalerweise unter gläubigen Männern ausgewählt, die zölibatär leben mit der Absicht, den Zölibat zu bewahren ‚um des Himmelreiches willen‘ (Mt 19, 12).“ Quelle : vatican.va.
6Heiliger Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ordinatio Sacerdotalis, 22. Mai 1994, §4 : „damit jede Ungewissheit beseitigt werde […], erkläre ich kraft meiner Sendung, meine Brüder zu stärken (vgl. Lk 22, 32), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass dieser Satz von allen Gläubigen der Kirche endgültig festzuhalten ist.“ Volltext : vatican.va.
7Evangelium nach dem heiligen Markus, 1, 30-31. Paralleltext in Mt 8, 14-15 und Lk 4, 38-39. Übersetzung Einheitsübersetzung.
8Erster Brief an die Korinther, 9, 5 : Die griechische Formel adelphēn gynaika bedeutet wörtlich „eine Schwester, eine Frau“, das heißt eine christliche Ehefrau. Übersetzung Einheitsübersetzung ; Kommentar in der TOB, Éditions du Cerf-Société biblique française, Ausgabe 2010.
9Clemens von Alexandrien, Stromata, Buch III, Kapitel 6, §52-53. Griechischer Originaltext und lateinische Übersetzung in der Patrologia Graeca, Bd. 8, Sp. 1156-1157. Moderne kritische Ausgabe : Stromate III, hg. Alain Le Boulluec, Sources Chrétiennes Nr. 463, Éditions du Cerf, 2001. Zur englischen Fassung des Gesamttexts : newadvent.org/fathers/02103.htm. Stelle verifiziert am 4. Oktober 2026 an der englischen Übersetzung der Ante-Nicene Fathers (Buch III, Kap. VI, §52-53) : „Peter and Philip had children, and Philip gave his daughters in marriage. […] Even Paul did not hesitate in one letter to address his consort“ — das obenstehende französische Zitat ist dessen Übersetzung ; die genaue Seite der Ausgabe SC 463 wurde hier nicht aufgeschlagen.
10Christian Cochini SJ, Les Origines apostoliques du célibat sacerdotal, Lethielleux (Paris) / Culture et Vérité (Namur), Slg. Le Sycomore, Reihe Horizon Nr. 7, 1981, 479 S. Doktorarbeit, verteidigt am Institut catholique de Paris 1969, ergänzt und 1981 veröffentlicht. Weist nach, dass die Stelle bei Sokrates von Konstantinopel (HE I, 11) über Paphnutius Anachronismen enthält und dass Eusebius von Cäsarea, unmittelbarer Zeuge Nicäas, den ägyptischen Bischof nicht erwähnt.
11 16 20Stefan Heid, Celibacy in the Early Church: The Beginnings of Obligatory Continence for Clerics in East and West, Ignatius Press, San Francisco, 2000, 376 S. Deutsche Originalausgabe : Zölibat in der frühen Kirche, Schöningh, Paderborn, 1997. Akademische Position : Die klerikale Enthaltsamkeit nach der Weihe geht auf eine ungeschriebene apostolische Überlieferung zurück, bereits im 3. Jahrhundert bezeugt.
12 21Erster Brief an die Korinther, 7, 32-35 : paulinisches Lob der Verfügbarkeit des Unverheirateten für die Sache des Herrn. Übersetzung AELF (liturgische Bibel). Quelle : aelf.org/bible/1co/7.
14Konzil von Elvira (Spanien, um 305-306), Kanon 33 : „Placuit in totum prohibere episcopis, presbyteris et diaconibus, vel omnibus clericis positis in ministerio, abstinere se a coniugibus suis et non generare filios ; quicumque vero fecerit, ab honore clericatus exterminetur.“ Französische Übersetzung und Kommentar : J. Gaudemet, Les Sources du droit de l'Église en Occident du IIᵉ au VIIᵉ siècle, Cerf-CNRS, 1985. Siehe auch clerus.org.
15Kardinal Alfons Maria Stickler, The Case for Clerical Celibacy: Its Historical Development and Theological Foundations, Ignatius Press, San Francisco, 1995, 113 S. Italienische Originalausgabe : Il celibato ecclesiastico. La sua storia e i suoi fondamenti teologici, Libreria Editrice Vaticana, 1994. Kardinal Stickler (1910-2007), Archivar und Bibliothekar der Heiligen Römischen Kirche, verteidigt die These apostolischen Ursprungs der klerikalen Enthaltsamkeit und bestreitet die Echtheit der Paphnutius zugeschriebenen Rede.
17Papst Siricius, Dekretale Directa an Bischof Himerius von Tarragona, 10. Februar 385. Patrologia Latina, Bd. 13, Sp. 1131-1147. Übersetzter und kommentierter Text auf laportelatine.org.
18Konzil von Karthago (Juni 390), Kanon 2, unter Vorsitz Bischof Genethlius : Forderung ehelicher Enthaltsamkeit für Bischöfe, Priester und Diakone unter dem Titel der „Überlieferung der Apostel“. Kritische Ausgabe : C. Munier, Concilia Africae A. 345 – A. 525, Corpus Christianorum, Series Latina Nr. 149, Brepols, 1974, S. 13.
19Jean Gaudemet, Les Sources du droit de l'Église en Occident du IIᵉ au VIIᵉ siècle, Éditions du Cerf / CNRS, Slg. Initiations au christianisme ancien, Paris, 1985, 196 S. Klassische Referenz zur antiken kanonischen Sammlung, die die bruchstückhafte Rezeption der klerikalen Disziplin im christlichen Westen bis zum 7. Jahrhundert nachzeichnet.
22Heiliger Leo der Große, Brief Ad Anastasium Thessalonicensem (446) und Brief Ad Rusticum Narbonensem (459) — Patrologia Latina, Bd. 54, Sp. 670 und 1196 ; heiliger Gregor der Große, Briefregister, Buch IV, Brief 26 (Oktober 593) und Buch IX, Brief 110 (599) — Sources Chrétiennes Nr. 370 und Nr. 520, Éditions du Cerf, 1991-2008. Beide Päpste erinnern wiederholt an die Enthaltsamkeitspflicht der höheren Kleriker.
23Konzil in Trullo oder Quinisextum, Konstantinopel 691-692, Kanon 13. Kritischer Text : G. Nedungatt und M. Featherstone (Hg.), The Council in Trullo Revisited, Kanonika Nr. 6, Rom, 1995. Die östliche Disziplin (vor der Weihe verheiratete Priester und Diakone, zölibatäre Bischöfe) ist bis heute stabil geblieben.
24Heiliger Petrus Damiani, Liber Gomorrhianus, gerichtet an Papst Leo IX. um 1049. Patrologia Latina, Bd. 145, Sp. 159-190. Moderne kritische Ausgabe : Kurt Reindel, Die Briefe des Petrus Damiani, MGH Briefe IV/1, Monumenta Germaniae Historica, München, 1983, Brief Nr. 31. Neuere französische Übersetzung : Le Livre de Gomorrhe, übers. Maxime Yevadian, Éditions du Cerf, 2017, 192 S. Gründungspamphlet der gregorianischen Reform gegen die sittliche Verderbnis des Klerus.
25 26Erstes Laterankonzil, 18. März - 11. April 1123, unter Calixt II., Kanon 21 : „Wir verbieten den Priestern, Diakonen und Subdiakonen schlechthin, mit Konkubinen oder Ehefrauen zusammenzuleben, sowie mit anderen Frauen außer denen, mit denen das Konzil von Nicäa aus Notwendigkeitsgründen zusammenzuwohnen erlaubt hat.“ Ausgabe : Conciliorum Oecumenicorum Decreta (hg. G. Alberigo u. a.), Istituto per le Scienze Religiose, Bologna, 1973, S. 194.
27Zweites Laterankonzil, April 1139, unter Innozenz II., Kanon 7 : erklärt die Ehe von Subdiakonen, Diakonen, Priestern und Ordensleuten rechtlich für ungültig. Das ist die entscheidende Neuerung der gregorianischen Reform. Text : Conciliorum Oecumenicorum Decreta (hg. Alberigo u. a.), Bologna, 1973, S. 198.
28Martin Brecht, Martin Luther: Shaping and Defining the Reformation, 1521-1532, Fortress Press, Minneapolis, 1990 (deutsche Originalausgabe 1986), S. 195-205. Schildert die Umstände der Heirat Luthers, des ausgetretenen Augustinerpriesters, mit Katharina von Bora, ehemalige Zisterziensernonne des Klosters Marienthron in Nimbschen, am 13. Juni 1525 in Wittenberg.
29Konzil von Trient, XXIV. Sitzung, 11. November 1563, Kanon 9 über das Ehesakrament : „Si quis dixerit, clericos in sacris ordinibus constitutos, vel regulares castitatem solemniter professos, posse matrimonium contrahere, contractumque validum esse non obstante lege ecclesiastica vel voto […], anathema sit.“ Kritische Ausgabe : Conciliorum Oecumenicorum Decreta, Bologna 1973, S. 755. Siehe auch laportelatine.org.
30 31Paul VI., Enzyklika Sacerdotalis Caelibatus, 24. Juni 1967, §§19-21 : christologische Begründung des lateinischen Priesterzölibats. Volltext auf vatican.va.
33 34Richard A. Schoenherr und Lawrence A. Young, Full Pews and Empty Altars: Demographics of the Priest Shortage in United States Catholic Dioceses, University of Wisconsin Press, Madison, 1993, 534 S. ISBN 0-299-13340-0. Studie zur priesterlichen Demographie, die Weihen, Laisierungen (von Paul VI. und Johannes Paul II. gewährte Dispensen vom Zölibat) und Bestandprojektionen in der amerikanischen katholischen Kirche von 1966 bis 2005 dokumentiert. Die Autoren zeigen, dass zwischen den 1960er und 1990er Jahren Zehntausende Priester im Westen ihre Dispens vom Zölibat erhielten, was zu einer strukturellen Schrumpfung des Klerus führte, die die Weihen der folgenden Jahrzehnte nur teilweise ausglichen.
35Heiliger Johannes Paul II., Nachsynodale Apostolische Exhortation Pastores Dabo Vobis über die Priesterausbildung unter den gegenwärtigen Umständen, 25. März 1992, §50 : „Die kostbare Gabe des priesterlichen Zölibats verlangt ein zutiefst menschliches, aber auch deutlich geistliches Klima. […] Viele Priester haben eine persönliche Erfahrung der Schwierigkeiten, die dieses Leben mit sich bringt ; sie müssen ermutigt und begleitet werden.“ Volltext : vatican.va.
36 56Katechismus der Katholischen Kirche, §1580 : „In den Ostkirchen gilt seit Jahrhunderten eine andere Disziplin : Während die Bischöfe nur unter den Unverheirateten ausgewählt werden, können verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern geweiht werden. Diese Praxis wird seit langem als rechtmäßig angesehen ; diese Priester üben in ihren Gemeinden einen fruchtbaren Dienst aus.“ Quelle : vatican.va.
37 47Benedikt XVI., Apostolische Konstitution Anglicanorum Coetibus, 4. November 2009 : errichtet die Personalordinariate für ehemalige Anglikaner in voller Gemeinschaft. Artikel VI §2 : „Diejenigen, die bereits als anglikanische Diakone, Priester oder Bischöfe gedient haben und die vom Kirchenrecht geforderten Bedingungen erfüllen und durch keine Irregularitäten oder andere Hindernisse gehindert sind, können vom Ordinarius als Kandidaten für die heiligen Weihen in der katholischen Kirche angenommen werden.“ Volltext : vatican.va. Die drei errichteten Ordinariate sind das Personalordinariat Our Lady of Walsingham (Vereinigtes Königreich, 15. Januar 2011), das Personalordinariat Kathedra Petri (Vereinigte Staaten-Kanada, 1. Januar 2012) und das Personalordinariat Our Lady of the Southern Cross (Australien, 15. Juni 2012).
38Kongregation für die Ostkirchen, Dekret Pontificia Praecepta de Clero Uxorato Orientali, unterzeichnet von Kardinal Leonardo Sandri (Präfekt) und Msgr. Cyril Vasil' (Sekretär), 14. Juni 2014, von Papst Franziskus am 23. Dezember 2013 genehmigt und im L'Osservatore Romano vom 15. November 2014 veröffentlicht. Das Dekret hebt die einschränkende Klausel von Cum Data Fuerit (1929) auf und ermächtigt die orientalischen Bischöfe, in der lateinischen Diaspora verheiratete Männer zu weihen, nach vorheriger Konsultation der örtlichen Bischofskonferenz.
39Pius XI., Dekret Cum Data Fuerit, 1. März 1929 (und ergänzende Weisungen Qua Sollerti vom 23. Dezember 1929) : verbietet den Bischöfen orientalischen Ritus, verheiratete Priester für den Dienst an Gläubigen in Gebieten lateinischer Jurisdiktion (namentlich Nordamerika) zu weihen. Diese Entscheidung war der Ursprung des Bruchs des ruthenischen Bischofs Alexis Toth (1854-1909), der 250 000 ruthenische katholische Gläubige in Amerika zur russischen Orthodoxie hinüberführte. Quelle : Acta Apostolicae Sedis 21 (1929), S. 152-159.
40Bischofssynode für Amazonien, Schlussdokument — Amazonien : neue Wege für die Kirche und für eine ganzheitliche Ökologie, Rom, 26. Oktober 2019, §111 : Vorschlag, viri probati (verheiratete ständige Diakone) für die abgeschiedenen Gemeinden Amazoniens zu weihen, beschlossen mit 128 Stimmen dafür und 41 dagegen. Volltext : synod.va.
41Papst Franziskus, Nachsynodale Apostolische Exhortation Querida Amazonia, unterzeichnet am 2. Februar 2020 und veröffentlicht am 12. Februar 2020 ; §87-90 : die „Weise, das Leben und die Ausübung des Priesterdienstes zu gestalten, ist nicht monolithisch“, doch nur der Priester kann der Eucharistie vorstehen, eine „eigene Hauptaufgabe, die nicht delegiert werden kann“ ; §93 : Aufruf, „neues Leben in den Gemeinden zu wecken“ durch vielfältige laienhafte Dienste ; der Ausdruck viri probati erscheint kein einziges Mal. Volltext : vatican.va.
42Papst Franziskus, Interview mit Daniel Hadad für Infobae, veröffentlicht am 10. März 2023, zum zehnten Jahrestag des Pontifikats. Franziskus erklärt darin wörtlich auf Spanisch, „no hay contradicción para que un sacerdote pueda casarse“, und stellt zugleich klar, dass er nicht beabsichtigt, die Disziplin zu reformieren, und dass der Zölibat „eine zeitweilige Vorschrift“ ist, das heißt eine Disziplin und kein Dogma. Offizielle Quelle : infobae.com. Siehe auch die pastorale Klarstellung des Papstes in seiner Ansprache an die französischen Seminaristen vom 14. Dezember 2023, in der er den Zölibat als „eine Gabe für die Kirche“ verteidigt.
43Heiliger Stuhl, offizielle Biographie Leos XIV. : Robert Francis Prevost wurde am 8. Mai 2025 zum Papst gewählt und wählte den Namen Leo XIV. ; siehe auch die offizielle Erklärung zum Tod von Franziskus am 21. April 2025 (Tod um 7.35 Uhr, bekanntgegeben um 9.47 Uhr durch Kardinalkämmerer Farrell). Gegengeprüfte Quellen am 4. Oktober 2026 : vatican.va und press.vatican.va. Auf den Abfassungszeitpunkt begrenzte Formulierung : Das Fehlen einer Reform nach dem 8. Mai 2025 gilt für die zum 3. Oktober 2026 konsultierten Quellen ; jeder spätere päpstliche Akt, der die Disziplin ändert, muss hier ergänzt werden.
44Heiliger Johannes Paul II., Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO), Apostolische Konstitution Sacri Canones, 18. Oktober 1990, in Kraft seit dem 1. Oktober 1991. Kanon 373 : „Der um des Himmelreiches willen gewählte und dem Priestertum angemessene Zölibat der Kleriker muss überall hoch geschätzt werden, gemäß der Tradition der ganzen Kirche ; ebenso muss der Stand der verheirateten Kleriker, bestätigt durch die jahrhundertealte Praxis der frühen Kirche und der Ostkirchen, in Ehren gehalten werden.“ Volltext : vatican.va.
45 46 48Klarstellung : Die zuweilen zur Stützung dieser These angeführte Augustinstelle — die Auslegung von 1 Kor 9, 5 in De Opere Monachorum, §§4-5 (Patrologia Latina, Bd. 40) — handelt nicht von einer Enthaltsamkeit der Apostel nach ihrer Berufung : Augustinus vertritt darin im Gegenteil, „eine Schwester mit sich zu führen“ bezeichne keine Ehefrau, sondern eine Frau, die die Apostel mit ihren Gütern unterstützt. Verifizierter Text : newadvent.org. Die These der apostolischen Enthaltsamkeit nach der Berufung wird dagegen von der scholastischen Tradition vertreten (heiliger Thomas von Aquin, Summa Theologiae, Supplement, Frage 53, Artikel 3 ; Kommentar zum Ersten Korintherbrief, IX, 1. Lesung). Diese Auslegung wurde vom Konzil von Trient (XXIV. Sitzung, Lehre über das Ehesakrament, Kap. IX) und von den führenden nachtridentinischen Theologen wiederaufgenommen. Die modernen Exegeten sehen darin eher eine rückblickende Lesung : Kein Evangelientext sagt ausdrücklich, Petrus habe seine Ehefrau entlassen oder sie „wie eine Schwester“ mitgeführt. Siehe Christian Cochini SJ, Les Origines apostoliques du célibat sacerdotal, Lethielleux/Culture et Vérité, 1981, Kapitel I und II, zur modernen akademischen Verteidigung dieser These, und Henri Crouzel SJ, Le célibat et la continence ecclésiastiques dans l'Église primitive, in Sacerdoce et célibat. Études historiques et théologiques, Duculot, Gembloux, 1971, S. 333-380, zu einer nuancierteren Darstellung der Debatte.
49Unabhängige Kommission zu Inzest und sexueller Gewalt gegen Kinder (CIIVISE), Violences sexuelles faites aux enfants : on vous croit, Schlussbericht, unter Vorsitz von Édouard Durand (Vizepräsident des Gerichts Bobigny) und Nathalie Mathieu, dem Justizministerium übergeben, Dezember 2023. Die CIIVISE stellt fest, dass sexuelle Gewalt gegen Minderjährige in ihrer großen Mehrheit im familiären oder nahestehenden Umfeld geschieht, nicht in institutionellen Kontexten. Diese Daten erlauben es, die Vorstellung zu relativieren, der kirchliche Zölibat sei die bestimmende Variable der Missbräuche, indem sie daran erinnern, dass vergleichbare, in absoluten Zahlen sogar höhere Missbräuche in Milieus ohne jeden Bezug zum katholischen Klerus stattfinden. Volltext : ciivise.fr.
51John Jay College of Criminal Justice, The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950-2010, USCCB, Washington, Mai 2011, 152 S. Schlussfolgerung : Der Zölibat hat sich in den untersuchten Jahrzehnten nicht verändert und kann daher die chronologische Variation der Fälle nicht erklären. Originaltext (Executive Summary, S. 3 und Kapitel 5, S. 80-83) : „Celibacy has been constant in the Catholic Church since the eleventh century and could not account for the rise in incidence of abuse in the 1960s and 1970s. […] No single 'cause' of sexually abusive behavior toward minors emerged from the data.“ Vollständiges PDF : usccb.org.
52Unabhängige Kommission über sexuellen Missbrauch in der Kirche (CIASE), Les violences sexuelles dans l'Église catholique. France 1950-2020, Bericht übergeben am 5. Oktober 2021, unter Vorsitz von Jean-Marc Sauvé, 2 459 S. Zentrale Schätzung : Etwa 330 000 Personen wurden seit 1950 im Rahmen der französischen katholischen Kirche vor dem 18. Lebensjahr Opfer sexuellen Missbrauchs, davon 216 000 durch Kleriker, Ordensmänner, Ordensfrauen. Der Zölibat wird darin als Kontextfaktor, aber nicht als direkte Ursache analysiert. Volltext : ciase.fr.
53John Jay College of Criminal Justice, The Nature and Scope of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests and Deacons in the United States, 1950-2002, USCCB, Washington, 27. Februar 2004, Tabelle zum Opferprofil : 81 % der Opfer sind männlich ; 51 % sind zwischen 11 und 14 Jahre und 27 % zwischen 15 und 17 Jahre alt. Zahlen gegengeprüft am 4. Oktober 2026 an mehreren übereinstimmenden Zusammenfassungen des Berichts.
54Benedikt XVI., Hirtenbrief an die Katholiken Irlands, 19. März 2010, §11-13. Der Papst bittet die irischen Bischöfe, „die Auswahl- und Ausbildungsverfahren der Weihekandidaten sorgfältig zu prüfen“ und darauf zu achten, „dass die Normen christlichen Verhaltens beachtet werden“. Volltext : vatican.va.
55Paul VI., Enzyklika Sacerdotalis Caelibatus, 24. Juni 1967, §24 : „Die Wahl des heiligen Zölibats wurde von der Kirche stets als Zeichen und Ansporn der Liebe betrachtet : Zeichen einer Liebe ohne Vorbehalt, Ansporn einer allen offenen Liebe.“ Volltext auf vatican.va.
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