Zu sagen, die katholische Kirche sei gegen die Sexualität, scheint leicht zu beweisen: eine beeindruckende Liste von Verboten — Sex außerhalb der Ehe, Ehebruch, Pornografie, Empfängnisverhütung, homosexuelle Handlungen, Masturbation, Prostitution — lässt vermuten, die Kirche wolle nur einschränken, verbieten, Schuldgefühle erzeugen. Diese Lesart ist verständlich. Sie ist jedoch unvollständig und in der Sache unzutreffend.
Die These dieses Artikels ist die umgekehrte: Die katholische Kirche hat historisch die Güte des Leibes und der Sexualität gegen alle Formen dualistischer Verachtung verteidigt. Als Gruppen die Ehe als Befleckung abschaffen, den Leib als Gefängnis der Seele verwerfen oder die eheliche Sexualität als unrein verbieten wollten, hat die Kirche ihnen widerstanden. Und ihre heutige Lehre, oft auf eine Liste von Verboten reduziert, bietet in Wirklichkeit eine höhere, kohärentere und die Person mehr achtende Vision der menschlichen Sexualität, als die zeitgenössische Kultur anerkennt.
Die wahre Bruchlinie verläuft nicht zwischen „für Sex“ und „gegen Sex“. Sie verläuft zwischen zwei Auffassungen von Sexualität: der Sexualität als totaler Hingabe der Person — untrennbar von Liebe, Treue und Offenheit für das Leben — und der Sexualität als Konsum, instrumentalisierter Lust oder austauschbarer Ware. Gegen diese zweite Auffassung schreitet die Kirche ein, nicht gegen die erste.
Der Einwand in seinen stärksten Fassungen
Das Anklageverzeichnis der Verbote: eine reale und beeindruckende Liste
Die Anklage verdient es, ehrlich dargestellt zu werden. Die katholische Sexualmoral verbietet ein Bündel von Verhaltensweisen, die in den heutigen Gesellschaften sehr verbreitet sind: Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe (was der Katechismus „Unzucht“ nennt[1]), Scheidung und zivile Wiederheirat[2], künstliche Empfängnisverhütung (verboten von Humanae vitae 1968 gegen die Meinung zahlreicher Theologen[3])[4], Pornografie, Masturbation, homosexuelle Handlungen[5], Prostitution[6] und — eigentlich katholische Morallehre[7] — die Ablehnung jeder Form der Geburtenregelung außer periodischer Enthaltsamkeit (natürliche Methoden der Fruchtbarkeitsregelung, zugelassen aus ernsthaften Gründen[8]).[9]
Dieses Anklageverzeichnis ist real. Die Kirche bestreitet es nicht. Hinsichtlich Unzucht, Ehebruch und Prostitution hält sie seit Jahrhunderten dieselbe Verurteilung mit bemerkenswerter Konstanz aufrecht; die Formulierungen zu Pornografie, künstlicher Empfängnisverhütung oder Masturbation sind dagegen im Vokabular modern, auch wenn sie alte Prinzipien fortführen. Es wäre ein Fehler, diese Lehre als oberflächlich oder zögerlich darzustellen.
Die These vom christlichen Dualismus: ein philosophisch ernster Vorwurf
Der tiefste Einwand lautet nicht einfach „ihr verbietet zu viel“ — er ist philosophisch: Die Kirche sei insgeheim dualistisch. Sie habe von Platon und der Gnosis eine Vision des Leibes als Gefängnis oder Hindernis für die Seele geerbt, und ihre sexuellen Verbote offenbarten diese verborgene Überzeugung, dass die Materie, das Fleisch, das Begehren böse oder zumindest verdächtig seien.
Diese These ist von kritischen Philosophen und Theologen mit Strenge formuliert worden. Sie wird in akademischen Kreisen ernst genommen. Peter Brown, Historiker der Spätantike, hat in The Body and Society (1988) gezeigt, wie bestimmte asketische Strömungen der ersten christlichen Jahrhunderte ein echtes Misstrauen gegenüber Leib und Sexualität entwickelt haben, das auf der späteren Tradition gelastet hat.[10] Elaine Pagels hat ein ähnliches Argument in Adam, Ève et le serpent (1988) zur Art und Weise vorgebracht, wie Augustinus dem christlichen Westen eine mit der Erbsünde verbundene Sexualisierung von Schuld übermittelt habe.[11]
Diese Arbeiten identifizieren eine reale Spannung in der christlichen Geschichte. Sie beweisen damit jedoch nicht, dass der Dualismus die offizielle Lehre der Kirche sei. Im Gegenteil.
Die historischen Verfehlungen, die die Anklage genährt haben
Die Kirche selbst erkennt an, dass einige ihrer Mitglieder, einige ihrer Theologen und einige ihrer Prediger diesen dualistischen Verdacht zuweilen genährt haben. Der Jansenismus des 17. Jahrhunderts, einflussreich in einem Teil der Kirche Frankreichs, hat die Sexualmoral übermäßig verhärtet, sodass manche Gläubige daraus schlossen, selbst die eheliche Lust sei sündhaft, was nicht die katholische Lehre ist.[12] Zu strenge Beichtväter haben Eheleute lange Zeit für Verhaltensweisen schuldig gesprochen, die in der Ehe legitim sind.
Diese pastoralen Verformungen sind real. Sie verdienen es, offen benannt zu werden; das Kompendium der Soziallehre der Kirche erinnert ihnen gegenüber an die Wahrheit der ehelichen Liebe und Sexualität[13], und die nachsynodale Apostolische Exhortation Amoris Laetitia von Franziskus (2016) erkennt an, dass die Kirche zuweilen „ein zu abstraktes, fast künstlich konstruiertes theologisches Ideal der Ehe vorgestellt hat“[14], fern von den wirklichen Familien.
Aber diese pastoralen Fehler anzuerkennen ist etwas genau anderes, als zuzugeben, dass die Lehre falsch sei. Was folgt, versucht darzulegen, was diese Lehre wirklich sagt.
Die Bibel verachtet den Leib nicht
Genesis 1–2: der geschlechtliche Leib, als gut geschaffen und gesegnet
Die Bibel beginnt nicht mit einer Verurteilung des Leibes. Sie beginnt mit einem Segen. Im ersten Schöpfungsbericht schafft Gott den Menschen „nach seinem Bild“ als „Mann und Frau“ — die geschlechtliche Differenz gehört also zum Bild Gottes — und segnet sie dann mit den Worten: „Seid fruchtbar und mehret euch“.[15] Der geschlechtliche Leib ist keine Strafe, kein Kompromiss und keine niedere Stufe der Schöpfung: Er gehört zum „sehr gut“ der Schöpfung (Gen 1, 31).[16]
Der zweite Schöpfungsbericht (Gen 2, 18–25) entfaltet eine Anthropologie der Gegenseitigkeit und Komplementarität: Mann und Frau sind Fleisch vom selben Fleisch, zu einer so innigen Vereinigung berufen, dass sie „ein Fleisch“ bilden.[17] Die Formulierung ist physisch, leiblich, bewusst gewählt: Die leibliche Vereinigung ist keine göttliche Duldung, sie ist eine ursprüngliche göttliche Institution.
„Das ist nun Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch! Sie wird Frau ('ishshah*) genannt werden, denn vom Mann ('ish) ist sie genommen.“* — Genesis 2, 23, Einheitsübersetzung / Jerusalemer Bibel, Éd. du Cerf, Paris, 2001[18]
Die ursprüngliche Unschuld: Nacktheit ohne Scham
Der folgende Vers (Gen 2, 25) ist einer der meistkommentierten von Johannes Paul II. in seiner Theologie des Leibes: „Beide, der Mensch und seine Frau, waren nackt, aber sie schämten sich nicht voreinander.“[19] Diese Nacktheit ohne Scham ist keine Naivität und keine tierische Triebhaftigkeit: Sie ist die Reinheit des ursprünglichen Blicks, die Fähigkeit, den Leib des anderen als Offenbarung der Person und nicht als Objekt der Ausbeutung zu sehen.
Johannes Paul II. kommentiert in seiner Audienz vom 19. Dezember 1979: Die Abwesenheit von Scham „offenbart die ursprüngliche Vollkommenheit des Menschen“, eine Gemeinschaft, in der jeder den anderen mit einem Blick der Hingabe statt mit einem Blick der Begierde sieht.[20] Die Scham wird erst nach dem Sündenfall erscheinen (Gen 3, 7) — Zeichen dafür, dass etwas im Verhältnis zum Leib zerbrochen ist, nicht dass der Leib selbst böse wäre.
Das Hohelied: ein erotisches Gedicht im Kanon der Bibel
Das entscheidendste Argument gegen den Vorwurf der Leibverachtung kommt aus dem biblischen Kanon selbst: Das Hohelied — Shîr haShîrîm, das Lied der Lieder — ist ein erotisches Liebesgedicht, das ausführlich die Schönheit der Leiber, das gegenseitige Begehren, die Suche nach dem Geliebten und den Schmerz der Trennung beschreibt. Es steht im Herzen der Hebräischen Bibel, von den Rabbinern und den christlichen Konzilien als kanonische Heilige Schrift anerkannt.
„Er küsse mich mit den Küssen seines Mundes: Süßer als Wein sind deine Liebkosungen!“ — Hoheslied 1, 2, Übersetzung AELF[21]
„Du bist ganz schön, o meine Freundin! Kein Makel haftet dir an!“ — Hoheslied 4, 7, Übersetzung AELF[22]
„Sein Gaumen ist süß, alles an ihm ist begehrenswert. Das ist mein Geliebter, das ist mein Freund, ihr Töchter Jerusalems.“ — Hoheslied 5, 16, Jerusalemer Bibel[23]
Die christliche Tradition hat eine allegorische Lesart des Hohenliedes entwickelt (die Liebe zwischen Gott und der Seele, zwischen Christus und der Kirche), doch diese Lesart löscht den wörtlichen Sinn nicht aus: Die menschliche sinnenhafte Liebe ist analoges Zeichen der göttlichen Liebe, gerade weil sie ihre eigene Schönheit und ihre eigene Wirklichkeit besitzt. Johannes Paul II. widmet dem Hohenlied vier Generalaudienzen (23. und 30. Mai, 6. und 27. Juni 1984) — wobei die Reihe durch seine Apostolische Reise in die Schweiz (12.–17. Juni 1984) unterbrochen wurde, der die Audienz vom 20. Juni gewidmet ist —, um zu zeigen, dass die Betrachtung der leiblichen Schönheit des anderen dort Ort einer totalen Selbsthingabe ist, nicht einer Ausbeutung.[24]
Der heilige Paulus: der Leib, Tempel des Geistes und Verheißung der Auferstehung
Der heilige Paulus wird oft als Quelle christlicher Leibverachtung zitiert, wegen seines Gegensatzes von „Fleisch“ (sarx) und „Geist“ (pneuma). Diese Lesart verwechselt zwei verschiedene Begriffspaare. Wenn Paulus „Fleisch“ dem „Geist“ gegenüberstellt, spricht er nicht vom physischen Leib, sondern von zwei Ausrichtungen des menschlichen Willens: Das Fleisch bezeichnet den auf sich selbst gerichteten Willen, der Geist den auf Gott ausgerichteten Willen — eine geistliche, keine anthropologische Unterscheidung.
Die Theologie des physischen Leibes bei Paulus ist im Gegenteil zutiefst positiv:
„Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst. Denn um einen hohen Preis seid ihr erkauft worden. Verherrlicht also Gott in eurem Leib!“ — 1 Korinther 6, 19-20, Jerusalemer Bibel[25]
Die Auferstehung des Leibes — fundamentales katholisches Dogma — bestätigt, dass die physische Schöpfung am Ende nicht verworfen, sondern verklärt und verherrlicht wird. Nicht die Seele allein aufersteht: Der ganze Mensch, Leib und Seele, ist zum ewigen Leben berufen.[26]
Die Kirche hat den Leib stets gegen die leibfeindlichen Häresien verteidigt
Die Kirchenväter gegen Gnosis und Manichäismus
Der Vorwurf des christlichen Dualismus übergeht eine historische Grundtatsache: Die großen leibfeindlichen Häresien sind allesamt von der katholischen Kirche bekämpft, nicht gefördert worden.
Die Gnostiker des 2.–3. Jahrhunderts — Markion, Valentin, Basilides — lehrten, die Materie sei von einem niederen und bösen Gott geschaffen, der Leib sei ein Gefängnis der Seele und das Heil bestehe darin, sich daraus zu befreien. In logischer Konsequenz lehnten einige von ihnen Ehe und Fortpflanzung als materielle Fallen ab oder praktizierten umgekehrt einen rituellen Libertinismus, um zu demonstrieren, dass leibliche Handlungen für die Seele bedeutungslos seien. Die Kirche hat die eine wie die andere Position verurteilt.
Irenäus von Lyon (ca. 130 – ca. 202) widerlegt in seiner großen Schrift Adversus Haereses (Gegen die Häresien) die Gnosis, indem er die radikale Güte der materiellen Schöpfung und die Würde des menschlichen Leibes bekräftigt:
„Die Herrlichkeit Gottes ist der lebendige Mensch; das Leben des Menschen aber ist die Schau Gottes.“ — Irenäus von Lyon, Adversus Haereses, IV, 20, 7 (ca. 180), Übers. Adelin Rousseau, Éd. du Cerf, Paris, 1965 (Sources Chrétiennes, Bd. 100)[27]
Tertullian (ca. 160 – ca. 225) verteidigt seinerseits den katholischen Nachdruck auf dem Heilswert des physischen Leibes gegen die Strömungen, die ihn verachten:
„Das Fleisch ist die Angel des Heils (caro salutis est cardo).“ — Tertullian, De resurrectione carnis, VIII, 3 (ca. 211), Ed. Pietro Podolak, Éd. du Cerf, Paris, 2023 (Sources Chrétiennes, Bd. 638)[28]
Der Leib empfängt die Sakramente, erfährt die göttliche Zucht, hat Anteil an den Werken des Glaubens — er kann also kein Hindernis für das Heil sein, sondern ist dessen Medium.
Der Manichäismus (gegründet von Mani, ca. 216–274) trieb den Dualismus noch weiter: Die Materie ist Werk des Prinzips des Bösen, die Auserwählten müssen sich von Ehe und Sexualität enthalten, selbst die Fortpflanzung ist untersagt, weil sie lichte Seelen in finstere Leiber einkerkere. Der junge Augustinus verbrachte neun Jahre im Manichäismus, bevor er sich bekehrte.[29] Die Kirche hat diese Lehre ständig bekämpft, insbesondere durch die Bejahung der Ehe als natürliches und sakramentales Gut.
Die mittelalterlichen Katharer: wenn die Häresie den Leib wirklich verwirft
Das Katharertum (12.–13. Jahrhundert), im Languedoc stark verbreitet, ist das vollständigste Beispiel eines tatsächlich leibfeindlichen Christentums. Die Katharer lehrten, die sichtbare Welt sei vom Teufel geschaffen, Fortpflanzung sei eine Falle, die Ehe eine Form legalisierter Prostitution und die „Vollkommenen“ müssten totale Enthaltsamkeit üben — einschließlich Nahrungsverweigerung bis zum freiwilligen Hungertod (endura). Diese Häresie stellte dar, wie ein wirklich dualistisches und sexualitätsfeindliches Christentum aussähe.[30]
Die katholische Kirche hat das Katharertum mit einem Eifer bekämpft, den die Geschichte Rom zuweilen als exzessiv vorgehalten hat — doch der Gegenstand des Kampfes beweist das Gegenteil der Anklage: Gerade weil die Kirche die Güte der Schöpfung, des Leibes und der Ehe verteidigt, hat sie das Katharertum zurückgewiesen.
Der heilige Augustinus und die drei Güter der Ehe
Augustinus von Hippo (354–430) verdient eine differenzierte Darstellung. Seine Anthropologie hat tatsächlich bestimmte Aspekte der mittelalterlichen katholischen Sexualmoral verhärtet, indem sie die Erbsünde mit der Weitergabe der Begierde durch den Geschlechtsakt verband — was zuweilen den Eindruck erweckte, der eheliche Akt sei mit einer moralischen Schwäche behaftet.[31] Doch derselbe Augustinus ist auch der erste Theologe, der positiv die drei Güter der Ehe formuliert hat, die zur klassischen Lehre wurden:
„Es sind die Kinder (proles), die Treue (fides), das sakramentale Band (sacramentum). Das sind die Güter, derentwegen ich die Ehe lobe.“ — Augustinus von Hippo, De bono conjugali, Kap. XXIV, § 32 (401), Übers. Gustave Combès, Bibliothèque augustinienne, Bd. 2, Desclée de Brouwer, Paris, 1948[32]
Und in derselben Schrift präzisiert Augustinus, dass der auf seine Zwecke hingeordnete eheliche Akt nicht mit Sünde befleckt ist:
„Was die Nahrung für die Gesundheit des Menschen ist, ist die Ehe für die Gesundheit des Menschengeschlechts. Der Gebrauch des einen wie des anderen ist nicht ohne sinnliche Lust, eine Lust, die, maßvoll und durch Mäßigung auf ihre natürlichen Befriedigungen zurückgeführt, nicht als Verderbnis betrachtet werden kann.“ — Augustinus von Hippo, De bono conjugali, Kap. XVI, § 18 (401)[33]
Augustinus ist hier vollkommen klar: Die Lust im auf die Fortpflanzung hingeordneten ehelichen Akt ist legitim. Es ist die Beschränkung auf den alleinigen Fortpflanzungszweck, die vom Zweiten Vatikanum überwunden werden wird.
Der heilige Thomas von Aquin und die Erlaubtheit ehelicher Lust
Die eheliche Freundschaft als Eigen-Gut der Ehe
Thomas von Aquin (1224–1274) greift die augustinische Lehre in seiner Summa Theologiae (Supplementum, Fragen 41–68 über die Ehe, verfasst von Reginald von Piperno nach den Sentenzenkommentaren) wieder auf und vertieft sie.[34] Er entlehnt Aristoteles (Nikomachische Ethik, VIII) den Begriff der ehelichen Freundschaft (amicitia conjugalis): Die Ehe ist für den Menschen die einzige Form von Freundschaft, die zugleich das Nützliche (gemeinsames Leben, Familie), das Angenehme (sinnliche Liebe) und das tugendhafte Gute (Treue, selbstlose Liebe) vereint. Sie ist die natürlichste und älteste menschliche Gemeinschaft.[35]
Dieser Begriff der ehelichen Freundschaft ist wichtig: Er bedeutet, dass die Ehe kein funktionales Arrangement und keine Duldung der Begierde ist, sondern eine Form echter personaler Gemeinschaft — deren leibliche Dimension integral dazugehört.
Die Erlaubtheit der Lust im auf seine Zwecke hingeordneten ehelichen Akt
Im Contra Gentiles (III, 122–126) bekräftigt Thomas mit Klarheit, dass die fleischliche Vereinigung keine Sünde an sich ist: Sofern sie auf Zeugung und Erziehung der Kinder hingeordnet ist, ist sie vernunftgemäß (III, 126: nicht jede fleischliche Vereinigung ist Sünde).[36] Das thomasische Kriterium ist also nicht die Intensität der empfundenen Lust, sondern die Hinordnung des Aktes auf seine Zwecke.
| Autor | Position zur ehelichen Lust | Position zum Zweck der Ehe |
|---|---|---|
| Augustinus | Erlaubt, wenn auf Fortpflanzung hingeordnet | Fortpflanzung vorrangig (proles) |
| Thomas von Aquin | Keine Sünde an sich, wenn auf seine Zwecke hingeordnet | Fortpflanzung + eheliche Freundschaft |
| Zweites Vatikanum (GS §49) | Eigenes Zeichen der ehelichen Freundschaft | Zwei Zwecke gleicher Würde |
| Johannes Paul II. | Ausdruck der bräutlichen Bedeutung des Leibes | Totale Hingabe der Person |
Diese Tabelle zeigt eine positive Entwicklung des katholischen Blicks auf die eheliche Lust — nicht hin zu moralischer Laxheit, sondern hin zu einer vollständigeren und menschlicheren Integration der affektiven und leiblichen Dimension der Ehe.
Das Zweite Vatikanum und die Revolution der ehelichen Sprache
Gaudium et Spes §49: die ehelichen Akte, Sprache der Liebe
Die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes des Zweiten Vatikanischen Konzils (7. Dezember 1965) vollzieht eine entscheidende Wende in der katholischen Sprache über die eheliche Sexualität. Wo die scholastische Theologie eine Hierarchie der Ehezwecke entwickelt hatte (Fortpflanzung als erster Zweck, Vereinigung der Gatten als zweiter Zweck), weist das Konzil diese Hierarchisierung zurück und stellt die beiden Bedeutungen des ehelichen Aktes als von gleicher Würde dar.[37]
Absatz 49 enthält eine Aussage, die sich nicht auf bloße Duldung reduzieren lässt:
„Da sie eminent menschlich ist, insofern sie von Person zu Person geht kraft eines aus freiem Willen kommenden Affektes, umgreift diese Liebe das Wohl der ganzen Person; sie kann deshalb den leiblichen und seelischen Äußerungen eine besondere Würde verleihen und sie als Elemente und besondere Zeichen der ehelichen Freundschaft adeln.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, § 49 (7. Dezember 1965), amtlicher Text, vatican.va[38]
Die „leiblichen Äußerungen“ sind hier „Elemente und besondere Zeichen der ehelichen Freundschaft“ — eine Formulierung, die den ehelichen Akt zu einem sprachlichen Akt, einem leiblichen Liebeswort macht. Das ist keine Duldung; das ist eine positive Wertschätzung.
Die Aufgabe der Hierarchie primäre / sekundäre Zwecke
Indem es die Terminologie „primärer Zweck“ und „sekundärer Zweck“ zurückweist, schafft das Konzil den Fortpflanzungszweck der Ehe keineswegs ab — es hält ihn in Gaudium et Spes § 50 fest —, doch es verwirft die Idee, die Vereinigung der Gatten sei der Fortpflanzung untergeordnet, als wären eheliche Akte ohne Empfängniswirkung zweitklassig. Diese Nuance ist entscheidend: Sie begründet die lehrmäßige Legitimität der ehelichen Akte in der unfruchtbaren Zeit des Paares und bereitet die Rezeption der Theologie des Leibes Johannes Pauls II. vor.[39]
Die Theologie des Leibes Johannes Pauls II. (1979–1984)
Der Leib als Zeichen des Geistigen und Göttlichen
Karol Wojtyła, als Johannes Paul II., hat 129 Katechesen in den Generalaudienzen am Mittwoch zwischen dem 5. September 1979 und dem 28. November 1984 gehalten, die das bilden, was man heute die Theologie des Leibes nennt (Theologie des Leibes, teilweise deutsche Übersetzung in Die menschliche Liebe im göttlichen Heilsplan, Johannes, Einsiedeln / Herder, Wien).[40]
Sein Ausgangspunkt ist anthropologisch. In der Audienz vom 20. Februar 1980 formuliert er, was zur zentralen These des ganzen Gebäudes werden wird:
„Der Leib und nur er ist fähig, das Unsichtbare sichtbar zu machen: das Geistige und das Göttliche. Er wurde geschaffen, um in der sichtbaren Wirklichkeit der Welt das seit Jahrhunderten in Gott verborgene Geheimnis zu übertragen und so dessen Zeichen zu sein.“ — Johannes Paul II., Generalaudienz, 20. Februar 1980, Die menschliche Liebe im göttlichen Heilsplan, Johannes[41]
Diese Umkehrung ist radikal: Der Leib ist kein Hindernis für das geistliche Leben — er ist dessen Zeichen und Sprache. Die menschliche Sexualität soll daher nicht Flucht oder Überwindung sein, sondern Verklärung von innen durch wahre Liebe.
Die bräutliche Bedeutung des Leibes: zur totalen Hingabe geschaffen
Johannes Paul II. entfaltet den Begriff der bräutlichen Bedeutung des Leibes (significatio sponsalis corporis) in der Audienz vom 16. Januar 1980:
„Der menschliche Leib enthält von Anfang an das bräutliche Attribut, das heißt die Fähigkeit, Liebe auszudrücken: eben jene Liebe, in der der Mensch als Person zur Hingabe wird und — durch diese Hingabe — den eigentlichen Sinn seines Seins und seiner Existenz erfüllt.“ — Johannes Paul II., Generalaudienz, 16. Januar 1980[42]
Und in der Audienz vom 9. Januar 1980 präzisiert er die relationale Dimension:
„Eine Gemeinschaft der Personen bedeutet, in einem gegenseitigen ‚Füreinander‘ zu existieren, in einer Beziehung gegenseitiger Hingabe.“ — Johannes Paul II., Generalaudienz, 9. Januar 1980[43]
Die bräutliche Bedeutung bezeichnet also die im Leib eingeschriebene Fähigkeit, die totale und unentgeltliche Selbsthingabe auszusagen — eine Hingabe, die sich durch die Männlichkeit für die Weiblichkeit und umgekehrt ausdrückt. Wenn dieser leibliche Akt in der Wahrheit der Hingabe gelebt wird, erfüllt er das, wozu der Leib geschaffen ist. Wenn er als Konsum, Ausbeutung oder Lüge gelebt wird, verneint er diese Berufung.
Die eheliche Keuschheit als Wiederherstellung des ursprünglichen Blicks
Für Johannes Paul II. ist Keuschheit nicht die Verneinung des Begehrens, sondern dessen Läuterung. Er entwickelt eine sehr präzise Exegese der Bergpredigt, wo Jesus vom Buchstaben des Dekalogs zur Innerlichkeit des Herzens übergeht:
„Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: ‚Du sollst nicht die Ehe brechen.‘ Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.“ — Evangelium nach Matthäus 5, 27-28, Jerusalemer Bibel / Einheitsübersetzung[44]
Für Johannes Paul II. ist das Problem nicht das Begehren, sondern die Reduktion des anderen zum Objekt.
Der „reine Blick“ ist nicht die Abwesenheit von Begehren — er ist der Blick, der im Leib des anderen die ganze Person wahrnimmt, würdig einer totalen Hingabe statt einer partiellen Aneignung. Keuschheit ist so eine Lesekompetenz: in der Sexualität die Sprache der Hingabe lesen zu können.
„Selbstbeherrschung ist keine Geringschätzung des Leibes und der Weiblichkeit, sondern nur das Bewusstsein der hervorragenden Würde der menschlichen Person in ihrer Weiblichkeit (und in ihrer Männlichkeit).“ — Johannes Paul II., Generalaudienz, 10. Dezember 1980[45]
Die eheliche Liebe in der heutigen katholischen Lehre
Humanae vitae §§ 9–12: die vollmenschliche, totale, treue und fruchtbare Liebe
Die Enzyklika Humanae vitae Pauls VI. (25. Juli 1968) wird oft auf ihr Verbot der Empfängnisverhütung reduziert. Doch ihre §§ 9–12 enthalten eine positive Beschreibung der ehelichen Liebe, die zu den vollständigsten des katholischen Lehramts gehört. Paul VI. unterscheidet dort vier konstitutive Merkmale:
| Merkmal | Formulierung (HV §9) | Tragweite |
|---|---|---|
| Vollmenschlich | „Zugleich sinnlich und geistig [...] Akt des freien Willens“ | Das leibliche Begehren ist integriert, nicht verneint |
| Total | „Die Eheleute teilen großherzig alles miteinander, ohne ungebührliche Vorbehalte und egoistische Berechnungen“ | Hingabe der ganzen Person, nicht nur des Leibes |
| Treu und ausschließlich | „treu und ausschließlich bis zum Tod [...] wie der Gatte und die Gattin es an dem Tag erfassen, an dem sie [...] die Verpflichtung des Ehebundes übernehmen“ | Ausschließlichkeit ist nicht Einschränkung, sondern Treue zur Hingabe |
| Fruchtbar | „eine fruchtbare Liebe, [...] dazu bestimmt, sich fortzusetzen und neues Leben zu wecken“ | Offenheit für das Leben als innere Dimension der Liebe |
§11 der Enzyklika präzisiert unmissverständlich, dass die ehelichen Akte „ehrbar und würdig“ sind und dass ihre Legitimität nicht von ihrer Zeugungswirkung im Einzelfall abhängt:
„Diese Akte, durch die sich die Eheleute in keuscher Vertrautheit vereinen und durch die sich das menschliche Leben fortpflanzt, sind, wie das Konzil in Erinnerung gerufen hat, ‚ehrbar und würdig‘; sie hören nicht auf, legitim zu sein, wenn man voraussieht, dass sie aus von den Eheleuten unabhängigen Gründen unfruchtbar bleiben werden: Sie bleiben nämlich hingeordnet darauf, ihre Vereinigung zum Ausdruck zu bringen und zu festigen.“ — Paul VI., Humanae vitae, § 11 (25. Juli 1968), amtlicher Text, vatican.va[46]
Humanae vitae §12: die Untrennbarkeit der beiden Sinngehalte
§12 formuliert, was Johannes Paul II. später die doppelte Bedeutung des ehelichen Aktes — vereinigend und zeugend — und deren Untrennbarkeit nennen wird:
„[...] die von Gott gewollte und vom Menschen nicht eigenmächtig zu brechende unlösbare Verknüpfung zwischen den beiden Bedeutungen des ehelichen Aktes: der Vereinigung und der Zeugung. [...] Nur wenn beide wesentlichen Aspekte, Vereinigung und Zeugung gewahrt bleiben, behält der eheliche Akt voll seinen Sinn gegenseitiger wahrer Liebe und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist.“ — Paul VI., Humanae vitae, § 12[47]
Auf dieser Grundlage weist die Kirche die künstliche Empfängnisverhütung zurück: nicht weil die Lust böse wäre oder die Zeugung bei jedem ehelichen Akt verpflichtend wäre, sondern weil die willentliche Trennung der Vereinigung von ihrer Offenheit für das Leben die Sprache des Leibes entstellt.
Deus caritas est: Eros geläutert, nicht abgeschafft
Die Enzyklika Deus caritas est Benedikts XVI. (25. Dezember 2005) geht den Verdacht direkt an, das Christentum sei ein Feind des Eros. Ihr §4 gehört zu den eindrücklichsten lehramtlichen Texten zu diesem Thema:
„Wird Eros einfachhin zu ‚Sex‘ herabgewürdigt, wird er zur Ware, zu einer bloßen ‚Sache‘, die man kaufen und verkaufen kann; mehr noch, der Mensch wird zur Ware.“ — Benedikt XVI., Deus caritas est, § 4 (25. Dezember 2005), amtlicher Text, vatican.va[48]
Die Fortsetzung des Absatzes präzisiert den Sinn dieses Kampfes: Es geht nicht darum, den Eros zu zerstören, sondern sich seiner zerstörerischen Deformation zu widersetzen, wie sie in den Fruchtbarkeitskulten der antiken Welt sichtbar war. Und am Ende von §4 die positive These:
„Eros bedarf der Disziplin, der Läuterung, um dem Menschen nicht den Genuss eines Augenblicks zu schenken, sondern einen gewissen Vorgeschmack auf die Höhe des Daseins, auf jene Seligkeit, auf die unser ganzes Sein abzielt.“ — Benedikt XVI., Deus caritas est, § 4 (Ende)[49]
Die katholische Position lautet also nicht „Nein zum Eros“, sondern „Eros ist zu groß, um auf eine Transaktion reduziert zu werden“. Die Kirche nimmt Eros ernster als der zeitgenössische Konsumismus — sie weist gerade dessen Herabwürdigung zurück.
Der Katechismus §2337: Keuschheit, gelungene Integration
Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) bietet eine Definition der Keuschheit, die endgültig mit dem populären Sinn von „Unterdrückung“ bricht:
„Keuschheit bedeutet die gelungene Integration der Sexualität in die Person und somit die innere Einheit des Menschen in seinem leiblichen und geistigen Sein. Die Sexualität, in der sich die Zugehörigkeit des Menschen zur leiblichen und biologischen Welt ausdrückt, wird personal und wahrhaft menschlich, wenn sie in die Beziehung von Person zu Person, in die vollständige und zeitlich unbegrenzte gegenseitige Hingabe von Mann und Frau integriert ist.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2337 (Libreria Editrice Vaticana, 1992)[50]
So verstandene Keuschheit ist keine Tugend der Verneinung, sondern eine Tugend der Integration: Sie macht die Sexualität menschlicher, personaler, wahrer sie selbst.
Die Logik der katholischen Verbote
Der Leib spricht: eine Hermeneutik des sexuellen Aktes
Um die katholischen Verbote zu verstehen, muss man ihre zentrale Prämisse akzeptieren: Der sexuelle Akt ist ein sprachlicher Akt. Er ist nicht neutral wie ein Glas Wasser trinken oder fünf Kilometer laufen. Er sagt mit dem Leib etwas: Er sagt „Ich schenke mich dir total, für immer, offen für alles, was aus unserer Liebe hervorgehen kann“. Das ist der natürliche Sinn, der in der Struktur des Aktes selbst eingeschrieben ist — das, was Johannes Paul II. die bräutliche Bedeutung des Leibes nennt.
Wenn diese Prämisse wahr ist, dann erhellen sich die Verbote als Schutz der Wahrheit dieser Sprache — nicht als willkürliche Einschränkungen.
Sex außerhalb der Ehe: eine leibliche Lüge
Sex außerhalb der Ehe sagt mit dem Leib eine totale und unwiderrufliche Hingabe aus, die sich die Personen vor einem Dritten noch nicht versprochen haben. Es ist also — nach katholischer Logik — eine leibliche Lüge: Der Leib sagt „für immer“, wenn der Wille es noch nicht entschieden hat.[51] Das ist keine Verurteilung der Personen, sondern eine Kritik an der Dissonanz zwischen der Sprache des Leibes und der wirklichen Bindung. Die katholische Kritik träfe sich hier auf anderem Weg mit gewissen Analysen von Philosophen wie Roger Scruton (Sexual Desire, 1986) über den Unterschied zwischen dem sexuellen Akt als „totaler Bindung“ und als bloßer Befriedigung des Begehrens.[52]
Künstliche Empfängnisverhütung: die Verbindung von Vereinigung und Leben zerreißen
Das Verbot der künstlichen Empfängnisverhütung ist die in den heutigen Gesellschaften am meisten bestrittene katholische Position, auch von vielen Katholiken. Die Logik dieses Verbots beruht auf dem bereits zitierten §12 von Humanae vitae: Der eheliche Akt hat zwei untrennbare Bedeutungen — die vereinigende und die zeugende — und sie willentlich zu trennen entstellt die Sprache des Leibes.
Humanae vitae § 17 formulierte 1968 eine prophetische Warnung, die sich soziologisch bewahrheitet hat:
„Man kann auch befürchten, dass der Mensch, indem er sich an den Gebrauch der empfängnisverhütenden Praktiken gewöhnt, am Ende die Ehrfurcht vor der Frau verliert und, ohne mehr auf das körperliche und seelische Gleichgewicht derselben zu achten, dahin kommt, sie als bloßes Werkzeug egoistischen Genusses zu betrachten und nicht mehr als seine geachtete und geliebte Gefährtin.“ — Paul VI., Humanae vitae, § 17[53]
Ob man die Prämisse der Untrennbarkeit akzeptiert oder nicht, die katholische Kritik an der Empfängnisverhütung gründet also nicht auf Verachtung der Sexualität, sondern auf einer hohen Auffassung der ehelichen Hingabe.
Pornografie: die Vermarktung des Leibes
Pornografie verwirklicht genau das, was Deus caritas est §4 als Herabwürdigung des Eros zur Ware beschreibt. Sie verwandelt menschliche Personen in konsumierbare Objekte, zerreißt die Verbindung zwischen Sexualität und gegenseitiger Hingabe und — wie manche Studien nahelegen — Gewöhnungs- und Desensibilisierungsmechanismen, mit erhöhter Reaktivität auf sexuelle Reize, ohne festgestellte Äquivalenz mit chemischen Süchten.[54]
Der Katechismus §2354 definiert Pornografie als „Verstoß gegen die Keuschheit“, gerade weil sie „den ehelichen Akt, die intime Hingabe der Eheleute aneinander, entwürdigt“, indem sie die sexuellen Akte „aus der Intimität der Partner herausnimmt, um sie Dritten absichtlich zur Schau zu stellen“.[55] Die katholische Kritik ist nicht puritanisch — sie ist anthropologisch: Pornografie zerstört die Einzigartigkeit der Hingabe, indem sie sie öffentlich und kommerziell macht.
Homosexualität: dieselbe Logik der leiblichen Hingabe
Die katholische Position zur Homosexualität ist Gegenstand eines eigenen Artikels — Ist die Kirche homophob?. Hier wird nur festgehalten, was die oben dargelegte Logik unmittelbar fortführt: Wenn der sexuelle Akt eine Sprache der Hingabe ist, die sagt „Ich schenke mich dir total, offen für das Leben“, dann gehört die Komplementarität von Mann und Frau zur Struktur dieser Sprache selbst. Sie ist keine von außen auferlegte kulturelle Konvention, sondern die innere Verständlichkeit des ehelichen Aktes, wie ihn Genesis, Hoheslied und Theologie des Leibes beschreiben.
Die katholische Unterscheidung zwischen Person und Handlungen ist hier entscheidend und wird zu oft übergangen. Der Katechismus formuliert sie unmissverständlich:
„Ihnen ist mit Achtung, Mitgefühl und Feingefühl zu begegnen. Man wird sich hüten, sie in irgendeiner Weise ungerecht zu diskriminieren. Diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen [...]“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2358 (Libreria Editrice Vaticana, 1992)[56]
Die Lehre erfindet keinen minderen Status der homosexuellen Person und duldet auch nicht deren Stigmatisierung. Sie hält nur, was die Handlungen betrifft, das bereits dargelegte innere Kriterium aufrecht: Ein Akt, der seiner Struktur nach die vollständige bräutliche Hingabe (vereinigend und offen für das Leben) nicht bedeuten kann, erfüllt nicht das, wozu der Leib zu sprechen geschaffen ist. Diese Logik gilt im Übrigen auch, zur Erinnerung, für heterosexuelle verhütete oder auf Konsum reduzierte Akte, die oben behandelt wurden.
Die katholische Pastoral lädt homosexuelle Personen zur Keuschheit ein — nicht als bittere Entsagung, sondern als Weg der Freundschaft, der Selbsthingabe und der geistlichen Gemeinschaft[57]. Zu diesen praktischen Fragen entfaltet der eigene Artikel die pastoralen Herausforderungen, die heutigen Zweideutigkeiten (Erklärung Fiducia Supplicans, 2023[58]) und die Zeugnisse homosexueller Katholiken (Eve Tushnet, Daniel Mattson), die selbst die Lehre von innen verteidigen.
Antworten auf die wichtigsten Einwände
„Diese Moral ist nicht lebbar“
Der Einwand ist ernst und verdient eine ehrliche Antwort. Die katholische Sexualmoral ist anspruchsvoll. Viele Katholiken leben sie nicht voll — das ist eine Tatsache, keine Schande. Schwierigkeit und Unmöglichkeit sind nicht gleichbedeutend.
Die katholische Antwort auf dieses Argument ist zweifach. Erstens stellt das Evangelium die moralische Wahrheit niemals als eine Liste von aus natürlicher Willenskraft allein realisierbaren Punkten dar: Keuschheit wird als Gabe der Gnade vorgestellt (1 Kor 7, 7 ; Mt 19, 10-12)[59], als allmählich erworbene Tugend, getragen von Gebet, Sakramenten und christlicher Geschwisterlichkeit.[60] Zweitens erkennt die Kirche an, dass die Wunde der Erbsünde den Willen schwächt und dass der Weg der Treue ein Weg ist — keine Augenblicksentscheidung. Deshalb gibt es das Bußsakrament, und deshalb sollte die katholische Pastoral — wie Amoris Laetitia es fordert — vermeiden, die moralischen Gesetze anzuwenden „als wären sie Steine, die auf das Leben der Menschen geworfen werden“[61].
„Die Kirche entwickelt sich nicht mit der Zeit“
Dieser Einwand setzt voraus, jede kulturelle Entwicklung sei moralischer Fortschritt — eine Voraussetzung, die bestritten werden muss. Die Geschichte zeigt, dass Gesellschaften sich ebenso in Richtung größerer menschlicher Würde wie in Richtung größerer Ausbeutung entwickeln können. Die Verwandlung des menschlichen Leibes in konsumierbare Ware, die systematische Trennung von Sex und Bindung, das exponentielle Wachstum der Pornografie-Industrie — keines dieser Phänomene ist evident ein „Fortschritt“.
Gleichwohl entwickelt sich die katholische Lehre wirklich, aber im Sinne einer Vertiefung und vollständigeren Integration — nicht einer bloßen Anpassung an die Sitten. Der Übergang von Augustinus zum Zweiten Vatikanum hinsichtlich der Bedeutung des ehelichen Aktes ist ein präzises Beispiel dafür: Die Kirche hat der ehelichen Liebe, einschließlich ihrer leiblichen Dimension, schrittweise eine immer größere Würde zuerkannt.
„Diese Lehre beutet Frauen aus“
Der Einwand verdient es, ernst genommen zu werden. Katholische feministische Theologinnen wie Rosemary Radford Ruether haben die katholische Sexualmoral als Zuweisung einer aufgezwungenen Fortpflanzungsrolle an Frauen kritisiert.[62] Diese Kritik wird durch das Verbot der Empfängnisverhütung verstärkt: Für Frauen, die in Kontexten häuslicher Gewalt, extremer Armut oder prekärer Gesundheit leben, kann die Unmöglichkeit, die Fortpflanzung zu steuern, zu einer Form realer Unterdrückung werden.
Die katholische Antwort besteht nicht darin, diese Situationen zu leugnen, sondern zwei Ebenen zu unterscheiden. Auf der Lehre-Ebene bekräftigt Gaudium et Spes §49 ausdrücklich die gleiche Würde von Mann und Frau in der ehelichen Liebe.[63] Auf der pastoralen Ebene muss anerkannt werden, dass die Lehre zuweilen ohne Rücksicht auf die konkreten Situationen von Frauen angewendet wurde und dass hier ein pastoraler Fehler zu korrigieren ist.
Die katholische Lehre bekräftigt im Übrigen die Gegenseitigkeit der ehelichen Hingabe (KKK §2362, unter Verweis auf GS §49): Die Vereinigung setzt die frei zugestimmte gegenseitige Hingabe voraus, was jeden Zwang ausschließt (vgl. 1 Kor 7, 3-5)[64][65] — eine Position, die in der Geschichte nicht immer klar gelehrt worden ist.
„Empfängnisverhütung ist für die Entwicklung notwendig“
Dieses utilitaristische Argument — unter anderem in den Verhandlungen um den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen aufgegriffen — stellt künstliche Empfängnisverhütung als wirtschaftliche und gesundheitliche Notwendigkeit für arme Völker dar. Die katholische Position leugnet weder lokale Überbevölkerungsprobleme noch Armut; sie bestreitet den Kausalzusammenhang und die vorgeschlagene Lösung.
Humanae vitae §23 fordert die Regierenden auf, auf dem Gesetzesweg in die Familie keine der natürlichen Ordnung widersprechenden Praktiken einzuführen, und weist ihnen einen anderen Weg: eine vorausschauende Familienpolitik und eine Erziehung in Achtung des Sittengesetzes[66]; die Verringerung der Fruchtbarkeit armer Völker ist keine Entwicklungspolitik, sondern eine Politik demografischer Kontrolle, die eine Weigerung kaschieren kann, in die strukturellen Ursachen der Armut zu investieren. Papst Franziskus unterstreicht in Laudato Si', dass Lösungen für ökologische und demografische Krisen über strukturelle Gerechtigkeit und nicht über die Regulierung der Leiber der Ärmsten führen.[67]
Als die Kirche ihre eigene Lehre verraten hat
Die Missbrauchskrise: Verrat an der Lehre, nicht deren Bestätigung
Die Krise sexueller Übergriffe durch katholische Kleriker — dokumentiert durch Untersuchungskommissionen in zahlreichen Ländern, darunter die CIASE in Frankreich (2021), die etwa 216 000 minderjährige Opfer von Klerikern und Ordensleuten im Zeitraum 1950–2020 schätzt — 330 000 unter Einschluss von Laien im kirchlichen Auftrag[68] — ist ein Skandal von äußerster Schwere. Er verdient es, ohne Beschönigung benannt zu werden.
Doch die Missbrauchskrise bestätigt die katholische Lehre, statt sie zu widerlegen. Was die Untersuchungen offenlegen, ist nicht eine zu strenge Sexuallehre, die pathologische Verdrängungen erzeugt hätte — eine psychologisch bestrittene These[69] —, sondern ein systematischer Verrat an der Lehre durch Personen, die öffentlich Keuschheit predigten und im Verborgenen Übergriffe begingen. Der Widerspruch besteht zwischen der Lehre und ihren Untreuen — nicht zwischen der Lehre und sich selbst.
Johannes Paul II. selbst hat es in seinem Schreiben an die Bischöfe der Vereinigten Staaten vom 11. Juni 1993 anerkannt, einem päpstlichen Text, der öffentlich die Schwere des Skandals anerkennt: Er sagt darin, er sei mit den Bischöfen zutiefst betrübt, teilt ihre Sorge zuallererst für die durch diese Untaten schwer verletzten Opfer und erinnert daran, dass die für diese Delikte vorgesehenen kanonischen Strafen voll gerechtfertigt sind[70].
Der Mechanismus der Entgleisung: klerikale Prädation und institutionelles Schweigen
Die Untersuchungskommissionen — CIASE in Frankreich, Sauvé-Bericht (2021)[71], Dallas-Charta in den Vereinigten Staaten (2002)[72], die MHG-Studie in Deutschland (2018)[73] — konvergieren hinsichtlich dreier Hauptmechanismen. Erstens eine unzureichende klerikale Auswahl: Vor dem Zweiten Vatikanum prüfte das Priesterseminar kaum die affektive und sexuelle Reife der Kandidaten. Zweitens ein institutionelles Geheimhalten: Die Bistümer versetzten Täter, statt sie der zivilen Justiz anzuzeigen, aus missverstandenem Bemühen um den Ruf der Institution. Drittens eine Vereinnahmung klerikaler Strukturen: Eine Reihe von Tätern nutzte ihre geistliche Autorität, um ihre Opfer zu fangen — Missbrauch der christlichen Sprache, nicht Anwendung der Lehre.
Die Untersuchungen stellen die oben in Erinnerung gerufenen Fakten fest; die Deutung, die dieser Artikel daraus zieht — vorgeschlagen als belegte Lesart dieser Untersuchungen, nicht als zusätzlicher Fakt —, ist, dass keiner dieser Mechanismen aus der katholischen Sexualmoral folgt: Alle würden im Gegenteil aus einer praktischen Kluft zwischen dieser Moral und dem wirklichen Verhalten bestimmter Kleriker und ihrer Vorgesetzten resultieren.
Die strukturelle Reform der katholischen Kirche seit 2002
Seit dem durch den Boston Globe (2002) aufgedeckten Skandal hat die katholische Kirche eine Reihe kanonischer und pastoraler Reformen auf den Weg gebracht. Das Motu proprio Sacramentorum Sanctitatis Tutela (Johannes Paul II., 2001, ergänzt von Benedikt XVI. 2010) stuft sexuellen Missbrauch Minderjähriger unter die delicta graviora ein, die unmittelbar der Kongregation für die Glaubenslehre unterstehen[74]. Das Motu proprio Vos estis lux mundi (Franziskus, 7. Mai 2019) erlegt jedem Kleriker die kanonische Pflicht auf, Missbrauch und Vertuschung von Missbrauch anzuzeigen, auch wenn sie von Bischöfen begangen wurden[75]. Die Apostolische Konstitution Pascite Gregem Dei (Revisionsbaustelle von Buch VI, begonnen unter Benedikt XVI. und von Franziskus am 23. Mai 2021 unterzeichnet) gestaltet das gesamte Buch VI des Codex des Kanonischen Rechtes über die Sanktionen neu, indem sie die Schwere von Missbrauch an Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen explizit macht[76].
Diese Texte allein genügen nicht, um zerbrochene Leben zu heilen. Doch sie bekunden eine institutionelle Aufnahme der Kritik: Die katholische Lehre über die Sexualität ist gerade das, was den Skandal verurteilt, und die Kirche formuliert sie als praktische Forderung neu, nicht als theoretisches Ideal. Papst Franziskus hat diese Aufnahme in seinem Schreiben an das Volk Gottes (20. August 2018) markiert:
„Leidet ein Glied, so leiden alle Glieder mit“ (1 Kor 12, 26). [...] „Mit Scham und Reue bekennen wir als kirchliche Gemeinschaft, dass wir nicht dort waren, wo wir hätten sein sollen.“ — Franziskus, Schreiben an das Volk Gottes (20. August 2018), amtlicher Text, vatican.va[77]
Der Artikel Die Missbrauchskrise in der katholischen Kirche entfaltet dieses Dossier ausführlich.
Zum Weiterlesen
- Ist die Kirche homophob? — Die katholische Position zur Homosexualität: Würde, Begehren und Moral
- Ist die Kirche frauenfeindlich? — Frauen, Leib, Priestertum und Würde
- Was vom Zölibat der Priester halten? — Der Zölibat als eschatologisches Zeichen totaler Hingabe
- Die Missbrauchskrise in der katholischen Kirche — Verrat an der Lehre und institutionelle Antwort
- Die Auferstehung Jesu Christi — Der auferstandene Leib als Vollendung der Schöpfung
- Die Bibel — Autorität, Irrtumslosigkeit und katholische Hermeneutik
Anmerkungen und Quellen
KKK, § 2353.
1 51KKK, §§ 2384-2385 (die Scheidung, schwerer Verstoß gegen das natürliche Gesetz; eine neue, wenn auch zivilrechtlich anerkannte Verbindung einzugehen, erhöht die Schwere).
2Päpstliche Kommission für das Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie und der Geburtenregelung, eingesetzt von Johannes XXIII. (1963), dann erweitert von Paul VI.: Ihr Mehrheitsbericht (Juni 1966) empfahl eine Lockerung der Geburtenregelungsdisziplin; Paul VI. entschied in Humanae vitae (25. Juli 1968) in entgegengesetztem Sinn. Siehe: Robert McClory, Turning Point: The Inside Story of the Papal Birth Control Commission, Crossroad, New York, 1995.
3KKK, § 2370 (die periodische Enthaltsamkeit entspricht den objektiven Kriterien der Sittlichkeit; jede Handlung, die die Zeugung unmöglich macht, ist in sich schlecht).
4 8KKK, § 2396 (unter den schwer gegen die Keuschheit verstoßenden Sünden: Masturbation, Unzucht, Pornografie und homosexuelle Praktiken).
5KKK, § 2355 (die Prostitution verletzt die Würde der Person, die sich prostituiert).
6Paul VI., Humanae vitae, § 12 (25. Juli 1968).
7 47Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), § 2351, Libreria Editrice Vaticana, 1992.
9Peter Brown, The Body and Society: Men, Women, and Sexual Renunciation in Early Christianity, Columbia University Press, New York, 1988, S. XV-XXII (Introduction). Trad. française : Le Renoncement à la chair. Virginité, célibat et continence dans le christianisme primitif, Gallimard, Paris, 1995.
10Elaine Pagels, Adam, Eve, and the Serpent: Sex and Politics in Early Christianity, Random House, New York, 1988, S. 98-126 (Kap. 5 : « The Politics of Paradise »). Trad. française : Adam, Ève et le Serpent, Flammarion, Paris, 1989.
11Cornelius Jansen, Augustinus, Löwen, 1640. Zur jansenistischen Rezeption der ehelichen Moral vgl.: Louis Cognet, Le Jansénisme, Presses Universitaires de France (Que sais-je ?), Paris, 1961, S. 90-98.
12Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Libreria Editrice Vaticana, 2004, § 223: „die Wahrheit der ehelichen Liebe und Sexualität besteht dort, wo sich eine ganze und totale Hingabe der Personen verwirklicht, mit den Merkmalen der Einheit und der Treue“ (§ 224 behandelt ein anderes Thema: die Bekräftigung der geschlechtlichen Identität gegenüber Theorien, die sie zu einem bloßen kulturellen und sozialen Produkt machen).
13Franziskus, Apostolische Exhortation Amoris Laetitia, 19. März 2016, § 36 („wir haben ein zu abstraktes, fast künstlich konstruiertes theologisches Ideal der Ehe vorgestellt“).
14Genesis 1, 27-28 — V. 27 (der Mensch geschaffen als „Mann und Frau“ nach dem Bild Gottes); V. 28 („Seid fruchtbar und mehret euch“) —, Jerusalemer Bibel, Éd. du Cerf, Paris, 2001. Alle Bibelzitate stammen, sofern nicht anders angegeben, aus dieser Ausgabe.
15Genesis 1, 31 : „Gott sah alles an, was er gemacht hatte: Es war sehr gut.“
16Genesis 2, 24 : „Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch.“
17Genesis 2, 23, Jerusalemer Bibel, Éd. du Cerf, Paris, 2001.
18Genesis 2, 25, Jerusalemer Bibel, Éd. du Cerf, Paris, 2001.
19Johannes Paul II., Generalaudienz vom 19. Dezember 1979, Die menschliche Liebe im göttlichen Heilsplan, Johannes, Einsiedeln, 1980, S. 62-65.
20Hoheslied 1, 2, Übersetzung AELF (Association Épiscopale Liturgique pour les pays Francophones), 2013.
21Hoheslied 4, 7, Übersetzung AELF, 2013.
22Hoheslied 5, 16, Jerusalemer Bibel, Éd. du Cerf, Paris, 2001.
23Johannes Paul II., Generalaudienzen vom 23. und 30. Mai, 6. und 27. Juni 1984 (keine Audienz am 13. Juni; die vom 20. Juni ist der Rückkehr von der Schweizreise, 12.–17. Juni 1984, gewidmet; Texte auf vatican.va), in Die menschliche Liebe im göttlichen Heilsplan, Johannes. Vgl. auch: Michael Waldstein, Man and Woman He Created Them: A Theology of the Body, Pauline Books, Boston, 2006, S. 592-627 (Katechesen 109-112 zum Hohenlied).
241 Korinther 6, 19-20, Jerusalemer Bibel, Éd. du Cerf, Paris, 2001.
25KKK, § 990: „Die ‚Auferstehung des Fleisches‘ bedeutet, dass es nach dem Tod nicht nur das Leben der unsterblichen Seele geben wird, sondern dass selbst unsere ‚sterblichen Leiber‘ (Röm 8, 11) wieder zum Leben auferstehen werden.“
26Irenäus von Lyon, Adversus Haereses, IV, 20, 7 (ca. 180), kritische Ausgabe und franz. Übers.: Adelin Rousseau o.s.b., Contre les hérésies, Éd. du Cerf, Paris, 1965 (Sources Chrétiennes, Bd. 100), S. 648-649. Griechisches Original: „Doxa gar Theou zōn anthrōpos, zōē de anthrōpou horasis Theou.“
27Tertullian, De resurrectione carnis, VIII, 3 (ca. 211 n. Chr.), Ed. Pietro Podolak, Einl. Paolo Siniscalco, Éd. du Cerf, Paris, 2023 (Sources Chrétiennes, Bd. 638). Lateinisches Original: „caro salutis est cardo“ (zitiert von Benedikt XVI., Generalaudienz vom 5. Januar 2011).
28Augustinus von Hippo, Confessiones, III, 6 – VIII, 12, Übers. Eugène Tréhorel und Guilhem Bouissou, Éd. du Cerf, Paris, 1962 (Bibliothèque augustinienne, Bd. 13). Zur Bekehrung vom Manichäismus: Confessiones III-IV.
29Jean Duvernoy, La Religion des cathares, Privat, Toulouse, 1976, S. 158-172 (zu endura und Ablehnung der Fortpflanzung) ; Malcolm Lambert, The Cathars, Blackwell, Oxford, 1998, S. 150-168.
30Augustinus von Hippo, De nuptiis et concupiscentia (Über Ehe und Begierde), 419-420, in Bibliothèque augustinienne, Bd. 23 « Mariage et virginité », Desclée de Brouwer, Paris, 1982.
31Augustinus von Hippo, De bono conjugali (Vom Gut der Ehe), Kap. XXIV, § 32 (401 n. Chr.), Übers. Gustave Combès, Bibliothèque augustinienne, Bd. 2 « Problèmes moraux », Desclée de Brouwer, Paris, 1948, S. 115.
32Augustinus von Hippo, De bono conjugali, Kap. XVI, § 18, Übers. Gustave Combès, Bibliothèque augustinienne, Bd. 2, Desclée de Brouwer, Paris, 1948, S. 83.
33Thomas von Aquin (verfasst von Reginald von Piperno), Summa Theologiae, Supplementum, Fragen 41-68 « Über die Ehe », Übers. Revue des Jeunes, Desclée, Paris-Tournai. Lateinischer Text online: Corpus Thomisticum, www.corpusthomisticum.org.
34Thomas von Aquin, Contra Gentiles, III, Kap. 123 (über die Unteilbarkeit der Ehe; das Argument der Freundschaft zwischen den Eheleuten). Übers. R. Bernier und M. Corvez, La Somme contre les Gentils, Lethielleux, Paris, 1961, Bd. 3.
35Thomas von Aquin, Contra Gentiles, III, Kap. 122-126. Übers. R. Bernier und M. Corvez, Lethielleux, Paris, 1961, Bd. 3, S. 267-285.
36Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, § 49 (7. Dezember 1965). Amtlicher Text: vatican.va.
37Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, § 49, amtliche französische Übersetzung veröffentlicht mit La Documentation Catholique, Nr. 1455, 4. Januar 1966, Sp. 87.
38Paul VI., Humanae vitae, § 11 (25. Juli 1968). Zur Bedeutung der Neuformulierung hinsichtlich der Zweckhierarchie: Carlo Caffarra, Etica generale della sessualità, Ares, Mailand, 1992, S. 98-105.
39Johannes Paul II., Man and Woman He Created Them: A Theology of the Body, Übers. Michael Waldstein, Pauline Books and Media, Boston, 2006, 742 S. (Katechesen 1-129). Teilweise franz. Ausgabe: L'amour humain dans le plan divin. La rédemption du corps et la sacramentalité du mariage, Éd. du Cerf, Paris, 1980 (Katechesen 1-48).
40Johannes Paul II., Generalaudienz vom 20. Februar 1980, in Michael Waldstein (Hrsg.), Man and Woman He Created Them, Katechese 19, Pauline Books, Boston, 2006, S. 203.
41Johannes Paul II., Generalaudienz vom 16. Januar 1980, in Michael Waldstein (Hrsg.), Man and Woman He Created Them, Katechese 15, Pauline Books, Boston, 2006, S. 183.
42Johannes Paul II., Generalaudienz vom 9. Januar 1980, in Michael Waldstein (Hrsg.), Man and Woman He Created Them, Katechese 14, Pauline Books, Boston, 2006, S. 178.
43Evangelium nach Matthäus 5, 27-28, Jerusalemer Bibel, Éd. du Cerf, Paris, 2001. Zum vollständigen Kommentar vgl. Johannes Paul II., Generalaudienzen vom 16. April, 23. April, 30. April 1980, in Michael Waldstein (Hrsg.), Man and Woman He Created Them, Katechesen 24-26, Pauline Books, Boston, 2006, S. 224-238.
44Johannes Paul II., Generalaudienz vom 10. Dezember 1980, in Michael Waldstein (Hrsg.), Man and Woman He Created Them, Katechese 34, Pauline Books, Boston, 2006, S. 255.
45Paul VI., Humanae vitae, § 11 (25. Juli 1968), amtliche französische Übersetzung, Documentation Catholique, Nr. 1515, 1. September 1968, Sp. 1460.
46Benedikt XVI., Deus caritas est, § 4 (25. Dezember 2005), amtliche französische Übersetzung, Médiaspaul, Paris, 2006.
48Benedikt XVI., Deus caritas est, § 4, letzter Satz (25. Dezember 2005).
49KKK, § 2337, Libreria Editrice Vaticana, 1992. Amtliche französische Übersetzung, Mame / Plon, Paris, 1992.
50Roger Scruton, Sexual Desire: A Moral Philosophy of the Erotic, Free Press, New York, 1986, S. 88-116 (Kap. 5 zur Unterscheidung „desire and sexual desire as total commitment“). Trad. française : Le Désir sexuel, Éd. Presses Universitaires de France, Paris, 1993.
52Paul VI., Humanae vitae, § 17 (25. Juli 1968).
53Valerie Voon et al., „Neural Correlates of Sexual Cue Reactivity in Individuals with and without Compulsive Sexual Behaviours“, PLOS ONE, 11. Juli 2014, Bd. 9, Nr. 7. DOI: 10.1371/journal.pone.0102419. Zum Vergleich mit chemischen Süchten vgl. auch: Donald Hilton Jr., „Pornography addiction — a supranormal stimulus considered in the context of neuroplasticity“, Socioaffective Neuroscience and Psychology, 2013, 3:20767. DOI: 10.3402/snp.v3i0.20767.
54KKK, § 2354.
55KKK, § 2358, Libreria Editrice Vaticana, 1992. Amtliche französische Übersetzung, Mame / Plon, Paris, 1992.
56KKK, § 2359: „Homosexuelle Personen sind zur Keuschheit berufen. Durch die Tugenden der Beherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, zuweilen durch den Beistand selbstloser Freundschaft, durch Gebet und sakramentale Gnade können und sollen sie sich stufenweise und entschieden der christlichen Vollkommenheit nähern.“
57Dikasterium für die Glaubenslehre, Erklärung Fiducia Supplicans über den pastoralen Sinn von Segnungen, 18. Dezember 2023, veröffentlicht vom Dikasterium mit Approbation von Papst Franziskus. Amtlicher Text: vatican.va. Diese Erklärung, die liturgische Segnungen und nicht-liturgische pastorale Segnungen für Paare „in irregulärer Situation“ unterscheidet, war Gegenstand späterer Präzisierungen (Note vom 4. Januar 2024) nach unterschiedlicher Aufnahme in mehreren Bischofskonferenzen.
58KKK, § 2345: „Keuschheit ist eine sittliche Tugend. Sie ist auch eine Gabe Gottes, eine Gnade, eine Frucht des geistlichen Wirkens.“
59KKK, § 2395: „Keuschheit bedeutet die Integration der Sexualität in die Person. Sie schließt das Erlernen der persönlichen Beherrschung ein.“
60Franziskus, Amoris Laetitia, § 305 (19. März 2016).
61Rosemary Radford Ruether, New Woman, New Earth: Sexist Ideologies and Human Liberation, Seabury Press, New York, 1975, S. 65-82.
62Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, § 49, § 2: „die gleiche personale Würde, die Frau und Mann in der vollen Liebe, die sie einander schenken, anzuerkennen ist“ (amtlicher Text, vatican.va).
63KKK, § 2362: „Die Akte, die die innige und keusche Vereinigung der Eheleute verwirklichen, sind ehrbare und würdige Akte. In wahrhaft menschlicher Weise gelebt, bedeuten und fördern sie die gegenseitige Hingabe, durch die sich die Eheleute in Freude und Dankbarkeit beide bereichern“ (unter Verweis auf GS 49, § 2). Amtlicher Text: vatican.va.
641 Korinther 7, 3-5: Der heilige Paulus legt darin die gegenseitige eheliche Pflicht der Gatten und die Regel der gemeinsamen Zustimmung dar („in gegenseitigem Einvernehmen“, V. 5). Jerusalemer Bibel, Éd. du Cerf, Paris, 2001.
65Paul VI., Humanae vitae, § 23 (25. Juli 1968), Ansprache an die Regierenden; vgl. auch: Germain Grisez, The Way of the Lord Jesus, Bd. 2 (Living a Christian Life), Franciscan Press, Quincy (Illinois), 1993, Kap. 9, „Contraception and Chastity“, S. 506-523.
66Franziskus, Laudato Si', § 50 (24. Mai 2015), Libreria Editrice Vaticana.
67Unabhängige Kommission über sexuellen Missbrauch in der Kirche (CIASE), Les violences sexuelles dans l'Église catholique — France 1950-2020, Bericht der unabhängigen Kommission unter Vorsitz von Jean-Marc Sauvé, Oktober 2021: etwa 216 000 minderjährige Opfer von Klerikern und Ordensleuten, 330 000 unter Einschluss von Laien im kirchlichen Auftrag, im Zeitraum 1950–2020. Volltext: ciase.fr.
68 71Benedikt XVI., „Die Kirche und der Skandal des sexuellen Missbrauchs“, Klerusblatt, München, April 2019 (persönlicher Essay) ; franz. Übersetzung in La Croix, 11. April 2019. Zur Kritik der Erklärung durch Verdrängung: Philip Jenkins, Pedophiles and Priests: Anatomy of a Contemporary Crisis, Oxford University Press, New York, 1996, S. 89-112.
69Johannes Paul II., Schreiben an die Bischöfe der Vereinigten Staaten (11. Juni 1993), amtlicher Text in englischer Sprache, vatican.va; franz. Übersetzung in La Documentation Catholique, Nr. 2076, 18. Juli 1993, Sp. 656-657.
70United States Conference of Catholic Bishops, Charter for the Protection of Children and Young People („Dallas-Charta“), Juni 2002, revidiert 2018. Amtlicher Text: usccb.org.
72Harald Dreßing, Dieter Dölling, Dieter Hermann et al., Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz („MHG-Studie“), Universitäten Mannheim, Heidelberg und Gießen, September 2018 (Studie im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz).
73Johannes Paul II., Motu proprio Sacramentorum Sanctitatis Tutela, 30. April 2001 ; revidiert von Benedikt XVI., Normae de gravioribus delictis, 21. Mai 2010. Amtliche Texte: vatican.va.
74Franziskus, Motu proprio Vos estis lux mundi, 7. Mai 2019 (revidiert am 25. März 2023), amtlicher Text, vatican.va.
75Franziskus, Apostolische Konstitution Pascite Gregem Dei, unterzeichnet am 23. Mai 2021 (Revisionsbaustelle von Buch VI, begonnen unter Benedikt XVI.), Neufassung von Buch VI des Codex des Kanonischen Rechtes. Amtlicher Text: vatican.va; franz. Übersetzung: Documentation Catholique, Nr. 2576, Juli 2021.
76Franziskus, Schreiben an das Volk Gottes, 20. August 2018, amtlicher Text, vatican.va.
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