Die Ehe ist in der katholischen Kirche eines der sieben Sakramente: der Bund, durch den Mann und Frau sich einander für das ganze Leben schenken und annehmen und den Christus zur Würde eines wirksamen Zeichens seiner Gnade erhoben hat[1]. Sie ist also nicht nur ein Gesellschaftsvertrag, noch ein bloßes Gefühl: Sie ist eine vom Schöpfer von Anfang an gewollte Wirklichkeit (Gen 1–2), von Jesus bestätigt und von ihm verwandelt in ein lebendiges Bild seiner Vereinigung mit der Kirche[2].
Der Codex des Kanonischen Rechtes gibt die maßgebliche Definition: „Der Ehebund, durch den Mann und Frau miteinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben begründen, die durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakraments erhoben"[3]. Dieser Satz fasst alles zusammen: ein Bund (und kein bloßer Vertrag), zwischen Mann und Frau, hingeordnet auf zwei untrennbare Zwecke (das Wohl der Gatten und die Weitergabe des Lebens), und — zwischen Getauften — ein Sakrament.
Die Eigenart des Ehesakraments liegt in drei Merkmalen, die es von den sechs anderen unterscheiden. Erstens existiert seine Materie schon vor der Gnade: Die Ehe ist zuerst eine natürliche Einrichtung, die in die menschliche Natur eingeschrieben ist und die Christus nicht geschaffen, sondern angenommen und erhoben hat. Zweitens spenden nicht Priester oder Diakon das Sakrament, sondern die Ehegatten selbst, einander, durch ihren Konsens[4]. Drittens ist die christliche Ehe eines der beiden Sakramente „im Dienst der Gemeinschaft und Sendung" (mit der Weihe): Sie heiligt nicht zuerst den Empfänger für ihn selbst, sondern wendet ihn dem Dienst am anderen zu — dem Gatten, den Kindern, der Kirche[5].
Dieser Artikel stellt die Ehe als Sakrament dar: ihre biblische Grundlage, ihre Einsetzung, ihr Zeichen (Konsens, Materie, Form, Spender), ihre Wirkungen, ihre Güter, ihre Eigenschaften der Einheit und Unauflöslichkeit, ihre Gültigkeitsbedingungen und ihre liturgische Feier. Für das Einzelne zur Unauflöslichkeit und die Antwort auf die Einwände siehe Was sagt die Kirche über die sakramentale Ehe? ; für die Nichtigkeit Was sagt die Kirche zur Ehenichtigkeitserklärung? ; für die Lage der wiederverheirateten Geschiedenen Kann ein wiederverheirateter Geschiedener die Kommunion empfangen?.
Was ist das Ehesakrament?
Der Katechismus eröffnet seine Darstellung mit einer Definition, die als Kompass für alles Weitere dient:
„Der Ehebund, durch den Mann und Frau miteinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben begründen, die durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakraments erhoben." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1601[6]
Eine natürliche Wirklichkeit, erhoben zur Würde eines Sakraments
Die Ehe ist keine Erfindung der Kirche und keine rein kulturelle Konvention. Sie gehört zu dem, was die Theologie das Naturrecht nennt: Die stabile und fruchtbare Verbindung von Mann und Frau findet sich in unterschiedlichen Formen in allen Kulturen, weil sie in die Natur der als „Mann und Frau" geschaffenen Person eingeschrieben ist (Gen 1, 27)[7]. Das Zweite Vatikanische Konzil beschreibt sie als „innige Gemeinschaft des Lebens und der ehelichen Liebe", vom Schöpfer begründet und mit seinen Gesetzen ausgestattet, die durch den unwiderruflichen personalen Konsens der Gatten zustande kommt[8].
Christus hat die Ehe also nicht geschaffen: Er hat sie, von der Sünde verwundet vorgefunden, in ihrer ursprünglichen Reinheit wiederhergestellt und sodann zur Würde eines Sakraments des Neuen Bundes erhoben. Darum ist die Ehe der Getauften zugleich ganz menschlich — ein Band der Liebe, der Bindung und der Fruchtbarkeit — und ganz übernatürlich: ein Kanal der Gnade Christi[9].
Natürliche Ehe und sakramentale Ehe
Die Unterscheidung ist entscheidend und wird oft übersehen. Zwischen zwei Ungetauften oder zwischen einem Getauften und einem Ungetauften besteht eine wahre natürliche Ehe, gültig und verpflichtend vor Gott. Aber die Ehe als Sakrament im strengen Sinn besteht nur zwischen zwei Getauften: Für sie lehrt die Kirche, dass Vertrag und Sakrament identisch sind, das heißt, dass eine zwischen zwei Getauften gültig geschlossene Ehe schon dadurch ein Sakrament ist — es gibt keine rein „standesamtliche" Ehe, die erst nachträglich durch einen Segen sakramentalisiert würde[10]. Leo XIII. hat dies gegen die Anhänger der rein standesamtlichen Ehe bekräftigt:
„Zwischen Christen kann es keine wahre Ehe geben, die nicht schon dadurch ein Sakrament wäre." — Leo XIII., Enzyklika Arcanum Divinae Sapientiae, 10. Februar 1880[11]
Ihr Platz unter den sieben Sakramenten
Die Ehe wird in der klassischen Theologie zu den Sakramenten im Dienst der Gemeinschaft gezählt: Sie zielt nicht zuerst auf das persönliche Heil dessen, der sie empfängt, sondern auf die Auferbauung des Volkes Gottes durch die Hingabe an den Gatten und die Kinder[12]. Wie die Taufe und die Firmung setzt sie den Glauben und den Stand der Gnade voraus, um fruchtbar empfangen zu werden; aber im Unterschied zur Eucharistie oder zur Beichte, die man mehrmals empfängt, ist ihr Band immerwährend: Sie kann nicht erneut geschlossen werden, solange der Gatte lebt (die Verwitwung hingegen macht eine neue Ehe möglich). Ihre Gültigkeit hängt wie die jedes Sakraments von einer Materie, einer Form, einem Spender und der erforderlichen Intention ab — vier Elemente, die in den Nachbarartikeln Die Gültigkeit der Sakramente, Materie und Form, Der Spender und Die Intention des Spenders behandelt werden.
Die Ehe in der Schrift: vom Garten bis zum Hochzeitsmahl des Lammes
Die katholische Lehre über die Ehe beruht nicht auf einem vereinzelten Vers, sondern auf einem durchgehenden biblischen Gewebe, das von der Schöpfung bis zum Reich Gottes reicht. Die Schrift stellt die Verbindung von Mann und Frau als die erste Gabe Gottes und als das bevorzugte Bild seines Bundes mit seinem Volk dar.
Am Anfang: die Einsetzung in der Schöpfung
Die beiden ersten Kapitel der Genesis begründen die gesamte Theologie der Ehe. Gott schafft den Menschen „als sein Abbild […] als Mann und Frau schuf er sie" (Gen 1, 27) und vertraut ihnen die Fruchtbarkeit an: „Seid fruchtbar und vermehrt euch" (Gen 1, 28)[13]. Der zweite Bericht betont die Ergänzung und die Einheit:
„Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch." — Genesis 2, 24[14]
Dieses „ein Fleisch" ist der Schlüssel zu allem Folgenden: Es besagt die Einheit des Paares, die unauflöslich ist, der Sünde vorausgeht und vom Schöpfer selbst gewollt ist. Der Katechismus sieht darin die Grundlage der Einheit und der Unauflöslichkeit der Ehe[15].
Christus stellt den ursprünglichen Plan wieder her
Auf die Frage nach der Verstoßung, die Mose geduldet hatte, verweist Jesus gerade auf diesen Plan der Anfänge. Der Katechismus fasst zusammen:
„In seiner Verkündigung hat Jesus unmissverständlich den ursprünglichen Sinn der Verbindung von Mann und Frau gelehrt, so wie der Schöpfer sie am Anfang gewollt hat." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1614[16]
Denen, die sich auf Mose berufen, stellt Christus die erste Absicht Gottes entgegen und zieht daraus die Folgerung:
„Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen." — Jesus, nach Matthäus 19, 6[17]
Die mosaische Duldung der Verstoßung war ein Zugeständnis „wegen der Hartherzigkeit eurer Herzen"; „am Anfang aber war es nicht so" (Mt 19, 8). Jesus stellt also die ursprüngliche Unauflöslichkeit wieder her, die der Artikel Was sagt die Kirche über die sakramentale Ehe? entfalten wird.
Die Hochzeit zu Kana: das erste Zeichen
Es ist kein Zufall, dass das erste öffentliche Wunder Jesu, „der Anfang der Zeichen", bei einem Hochzeitsmahl geschieht (Joh 2, 1–11)[18]. Die Überlieferung der Kirche hat darin stets eine Bestätigung der Gutheit der Ehe und die Ankündigung ihrer Verwandlung gesehen: Zu Kana deutet das in Wein verwandelte Wasser die neue Gnade voraus, mit der Christus die Verbindung der Gatten erfüllen wird[19]. Der heilige Johannes stellt dieses Zeichen an den Anfang des ganzen Evangeliums, gleichsam um zu sagen, dass das Werk Christi sich mit einer Hochzeit öffnet und sich mit dem „Hochzeitsmahl des Lammes" (Offb 19, 9) vollenden wird.
Das große Geheimnis: Christus und die Kirche
Es ist der heilige Paulus, der den tiefsten Sinn der christlichen Ehe offenbart. Indem er Gen 2, 24 aufgreift, liest er darin das Bild der Verbindung Christi mit der Kirche:
„Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein großes Geheimnis: ich deute es auf Christus und die Kirche." — Heiliger Paulus, Brief an die Epheser 5, 31–32[20]
Die Ehe wird so zu einem heiligen Zeichen: Die treue, totale und fruchtbare Liebe der Gatten macht die Liebe sichtbar, mit der Christus sich für seine Kirche hingegeben hat. Der Katechismus leitet daraus die eigene Würde des Sakraments ab: „Das ganze christliche Leben trägt das Siegel der bräutlichen Liebe Christi und der Kirche"[21]. Darum sind Untreue, Scheidung oder die Verweigerung der Fruchtbarkeit nicht nur menschliche Verfehlungen: Sie entstellen ein Zeichen des Bundes.
Die Lehre des heiligen Paulus über die Treue
An die Korinther übermittelt Paulus, nicht als Meinung, sondern als Gebot des Herrn, das Verbot, das Band zu zerreißen:
„Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen […] und der Mann soll seine Frau nicht verstoßen." — Heiliger Paulus, Erster Brief an die Korinther 7, 10–11[22]
Paulus anerkennt zugleich den Wert der Ehe als Weg der Heiligkeit, der vom geweihten Zölibat verschieden, aber an Würde nicht geringer ist: Jeder empfängt „seine eigene Gnadengabe" (1 Kor 7, 7). Ehe und Zölibat stehen einander also nicht entgegen — sie sind zwei sich ergänzende Berufungen, wie Wie kann man seine Berufung unterscheiden? im Einzelnen darlegt.
Die Einsetzung des Sakraments: von der Schöpfung bis zum Neuen Bund
Wenn die Ehe auch seit der Schöpfung besteht, so wurde ihre sakramentale Würde von der Kirche schrittweise erkannt und definiert, in dem Maße, wie die theologische Reflexion reifte und Einwände — gnostische, katharische, dann protestantische — sie zwangen, ihren Glauben zu präzisieren.
Die Lehre der Väter und die mittelalterliche Theologie
Schon in den ersten Jahrhunderten verteidigen die Väter die Gutheit der Ehe gegen die Strömungen, die Leib und Zeugung verachteten (Gnostiker, Manichäer, Enkratiten). Der heilige Augustinus (354–430) prägt die entscheidende Lehre von den drei Gütern der Ehe — die Nachkommenschaft, die Treue und die Heiligkeit des Bandes —, die die gesamte abendländische Theologie strukturieren wird[23]. Im 12. und 13. Jahrhundert reihen Petrus Lombardus und dann der heilige Thomas von Aquin die Ehe fest in die Liste der sieben Sakramente ein, indem sie ihr Zeichen, ihre Materie und ihre Form untersuchen[24]. Gegen die Katharer, die die Ehe als ein böses Werk verurteilten, bekräftigen das Konzil von Verona (1184) und das IV. Laterankonzil (1215) ihre Heiligkeit.
Florenz und Trient: die dogmatischen Definitionen
Das Konzil von Florenz zählt im Dekret für die Armenier (1439) die Ehe offiziell zu den sieben Sakramenten und greift die augustinische Lehre von den drei Gütern auf, wobei es präzisiert, dass die bewirkende Ursache der Ehe gewöhnlich der gegenseitig ausgetauschte, in Worten der Gegenwart ausgedrückte Konsens ist[25].
Gegenüber den protestantischen Reformatoren — die die Sakramentalität der Ehe leugneten und die Scheidung zuließen — entscheidet das Konzil von Trient feierlich in seiner XXIV. Sitzung (11. November 1563). Sein erster Kanon definiert als Dogma, dass die Ehe „wahrhaft und eigentlich eines der sieben Sakramente des evangelischen Gesetzes ist, eingesetzt von Christus dem Herrn", und belegt jeden mit dem Anathema, der dies leugnet[26]. Sein siebter Kanon definiert die Unauflöslichkeit: Das Band wird weder durch Ehebruch noch durch irgendeine andere Ursache gelöst, und die Kirche irrt nicht, wenn sie dies lehrt[27]. Dasselbe Konzil schreibt durch das Dekret Tametsi erstmals eine verpflichtende kanonische Form vor (Austausch des Konsenses vor dem Pfarrer und zwei Zeugen), um den heimlichen Eheschließungen ein Ende zu setzen[28].
- vers 397-401Heiliger Augustinus — die drei Güter
In De bono coniugali und De Genesi ad litteram verteidigt Augustinus die Gutheit der Ehe gegen die Manichäer und formuliert die Lehre von den drei Gütern: proles, fides, sacramentum.
- vers 1150-1273Die scholastische Theologie
Petrus Lombardus (Sentenzen, um 1150) und dann der heilige Thomas von Aquin verankern die Ehe in der Liste der sieben Sakramente und untersuchen Materie, Form und Wirkungen.
- 1184 et 1215Gegen die Katharer
Das Konzil von Verona und dann das IV. Laterankonzil bekräftigen die Heiligkeit der Ehe angesichts des katharischen Dualismus, der sie verurteilte.
- 1439Konzil von Florenz
Das Dekret für die Armenier zählt die Ehe offiziell zu den sieben Sakramenten und greift die drei augustinischen Güter auf.
- 11 novembre 1563Konzil von Trient, XXIV. Sitzung
Dogmatische Definition der Sakramentalität (Can. 1) und der Unauflöslichkeit (Can. 7); das Dekret Tametsi schreibt die kanonische Form vor.
- 10 février 1880Leo XIII. — Arcanum
Gegen die standesamtliche Ehe bekräftigt Leo XIII., dass bei Christen Vertrag und Sakrament untrennbar sind.
- 31 décembre 1930Pius XI. — Casti Connubii
Moderne Synthese der Lehre; Verurteilung der Empfängnisverhütung und Bekräftigung der drei Güter.
- 7 décembre 1965Vaticanum II — Gaudium et Spes 47-52
Die Ehe, dargestellt als „innige Gemeinschaft des Lebens und der ehelichen Liebe"; personalistische Vertiefung ohne doctrinalen Bruch.
- 22 novembre 1981Johannes Paul II. — Familiaris Consortio
Großes Schreiben über die Familie; Verbindung von Treue zur Lehre und pastoraler Sorge.
- 25 janvier 1983Codex des Kanonischen Rechtes
Die Canones 1055–1165 ordnen das gesamte Eherecht ausgehend von der Definition des Can. 1055.
Das sakramentale Zeichen: Konsens, Materie, Form und Spender
Jedes Sakrament ist ein sinnfälliges Zeichen, das von Christus eingesetzt wurde, um Gnade zu bezeichnen und zu bewirken. Für die Ehe weist dieses Zeichen eine besondere Struktur auf, die es von den sechs anderen unterscheidet und die es zu einem Schulbeispiel für die Theologie von Materie und Form macht.
Der Konsens, Herz des Sakraments
Was die Ehe „macht", ist weder der Vollzug noch die Segnung noch das Fest: Es ist der Konsens der Gatten, das heißt der Willensakt, durch den „Mann und Frau sich gegenseitig schenken und annehmen"[29]. Der Codex ist eindeutig:
„Der Konsens der Parteien, der von rechtlich fähigen Personen in rechtmäßiger Weise erklärt wird, bewirkt die Ehe; kein menschliches Vermögen kann diesen Konsens ersetzen." — Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1057 § 1[30]
Daraus folgt eine immense Konsequenz: Eine Ehe ist gültig oder nichtig je nach der Qualität des Konsenses, der am Tag der Hochzeit gegeben wurde. Darum prüfen die Verfahren der Nichtigkeit stets nicht das spätere Scheitern des Paares, sondern das Vorhandensein eines wahren Konsenses am Anfang.
Wer sind die Spender des Sakraments?
Hierin ist die Ehe einzigartig. In der lateinischen Tradition sind die Spender nicht der Priester oder der Diakon, sondern die Gatten selbst:
„Nach lateinischer Tradition sind es die Eheleute, die als Spender der Gnade Christi einander gegenseitig das Sakrament der Ehe spenden, indem sie vor der Kirche ihren Konsens erklären." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1623[31]
Der Priester oder Diakon „spendet" also das Sakrament nicht im eigentlichen Sinn: Er nimmt den Konsens der Gatten im Namen der Kirche entgegen und erteilt den Segen. Er ist der qualifizierte Zeuge, dessen Anwesenheit die Gültigkeit der kanonischen Form garantiert. Diese Besonderheit erhellt die benachbarten Artikel Der ordentliche und außerordentliche Spender und Die Intention des Spenders: In der Ehe ist die Intention, „zu tun, was die Kirche tut", von den Gatten selbst gefordert. Die Osttradition stellt die Dinge anders dar: Sie sieht im Priester, durch das Gebet der Krönung (stephanôsis), den Spender, der die Verbindung segnet und besiegelt — ohne darum die Rolle des Konsenses zu leugnen.
Materie und Form der Ehe
Wie lässt sich das klassische Raster „Materie und Form" auf die Ehe anwenden? Die Theologie hat lange debattiert, und die am häufigsten angenommene Antwort ist elegant: Der Konsens ist zugleich Materie und Form des Sakraments. Genauer gesagt ist die Materie die gegenseitige Selbsthingabe der Gatten (die wechselseitige Übertragung der Rechte an ihrer Person im Hinblick auf die eheliche Lebensgemeinschaft), und die Form ist die gegenseitige Annahme dieser Hingabe, ausgedrückt durch die Worte oder Zeichen des Konsenses[32]. Die Worte „Ich nehme dich an als meine Frau / als meinen Mann" tragen somit zugleich die Materie (das, was gegeben wird) und die Form (die Annahme, die sie bestimmt). Für die Getauften ist dieses menschliche Zeichen durch die Einsetzung Christi das Gefäß der sakramentalen Gnade.
Die kanonische Form: Vor wem heiratet man?
Seit dem Dekret Tametsi von Trient (1563), bestätigt durch den Codex von 1983, sind Katholiken an eine kanonische Form gebunden: Damit sie gültig ist, muss ihre Ehe normalerweise „vor dem Ortsordinarius oder dem Pfarrer oder einem von einem der beiden delegierten Priester oder Diakon sowie vor zwei Zeugen" geschlossen werden[33]. Diese Forderung ist keine bürokratische Formalität: Sie schützt den öffentlichen und kirchlichen Charakter der Ehe, verhindert heimliche Verbindungen und garantiert, dass der Konsens wirklich ausgetauscht wurde. Ein Katholik, der ohne diese Form und ohne Dispens heiratet, schließt eine ungültige Ehe — ein wesentlicher Punkt, um manche Nichtigkeitserklärungen wegen „Formmangels" zu verstehen.
Die Wirkungen des Sakraments: Band und Gnade
Wie jedes Sakrament bewirkt die Ehe, was sie bezeichnet. Ihre Wirkungen sind zweifacher Ordnung: ein objektives Band und eine innere Gnade.
Das Eheband
Aus dem gültigen Konsens entsteht sogleich eine Wirklichkeit, die nicht mehr vom Willen der Gatten abhängt:
„Aus der gültigen Ehe entsteht zwischen den Gatten ein seiner Natur nach immerwährendes und ausschließliches Band; in der christlichen Ehe werden die Gatten außerdem durch ein besonderes Sakrament gestärkt und gleichsam geweiht." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1638[34]
Dieses Band ist von Gott selbst besiegelt: „Der Konsens, durch den sich die Gatten gegenseitig schenken und annehmen, ist von Gott selbst besiegelt", so dass „die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe niemals aufgelöst werden kann"[35]. Das Recht zieht daraus die dichteste Norm der gesamten kirchlichen Gesetzgebung:
„Die geschlossene und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grund aufgelöst werden, außer durch den Tod." — Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1141[36]
Es ist dieses Band — und nicht der Gefühlszustand des Paares —, das bestehen bleibt, selbst wenn das gemeinsame Leben unmöglich wird. Die Kirche kann dann eine Trennung bei bleibendem Band zulassen, doch das Band bleibt bestehen[37].
Die dem Sakrament eigene Gnade
Die Ehe ist nicht nur ein rechtlicher Status: Sie schenkt eine eigene Gnade, die dem Leben der Gatten angepasst ist.
„Diese dem Sakrament der Ehe eigene Gnade ist dazu bestimmt, die Liebe der Gatten zu vervollkommnen, ihre unauflösliche Einheit zu stärken. Durch diese Gnade ‚helfen sie einander zur Heiligung im ehelichen Leben'." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1641[38]
Die Quelle dieser Gnade ist Christus selbst: „Christus ist die Quelle dieser Gnade", er, der „bei ihnen bleibt" und ihnen gibt, „ihm nachzufolgen, ihr Kreuz auf sich zu nehmen"[39]. Konkret stützt diese Gnade die Treue in der Dauer, befruchtet Geduld und gegenseitige Vergebung und macht das Heim zu einer „Hauskirche"[40]. Das Sakrament der Ehe wird also nicht nur am Tag der Hochzeit empfangen: Es ist eine bleibende Gnade, aus der die Gatten jeden Tag schöpfen.
Die Güter und Zwecke der Ehe
Um zu beschreiben, worauf die Ehe hingeordnet ist, hat die Kirche vom heiligen Augustinus eine dreifache Analyse geerbt — die Güter — und formuliert in moderner Sprache die Zwecke der Verbindung.
Die drei Güter nach dem heiligen Augustinus
Augustinus fasst die Gutheit der Ehe in drei Worten zusammen, die von der gesamten späteren Lehre übernommen und von Pius XI. feierlich zitiert wurden:
„Dies sind alle die Güter, durch die die Ehe gut ist: die Kinder, die eheliche Treue, das Sakrament." — Heiliger Augustinus, zitiert von Pius XI., Enzyklika Casti Connubii, 31. Dezember 1930[41]
Die folgende Tabelle präzisiert den Sinn. Sie liest sich so: Jedes „Gut" bezeichnet zugleich einen Wert, den die Ehe schützt, und eine Pflicht, die sie auferlegt.
| Gut nach Augustinus | Lateinischer Begriff | Was es bezeichnet |
|---|---|---|
| Die Kinder | proles | Die Offenheit für die Zeugung und Erziehung der Kinder; die Fruchtbarkeit des Paares |
| Die eheliche Treue | fides | Die ausschließliche Treue und die gegenseitige Keuschheit der Gatten |
| Das Sakrament | sacramentum | Die Unauflöslichkeit des Bandes, stabiles Zeichen der Vereinigung Christi und der Kirche |
Lesehilfe zur Tabelle: Diese drei Güter sind keine äußeren Bedingungen, sondern innere Dimensionen jeder wahren Ehe. Sie durch einen Willensakt im Augenblick des Konsenses positiv auszuschließen, macht die Ehe nichtig — etwa indem man von vornherein jede Treue, jede Fruchtbarkeit verweigert oder sich das Recht auf Scheidung vorbehält.
Die zwei untrennbaren Zwecke
Die zeitgenössische Sprache, übernommen vom Codex und vom Zweiten Vatikanischen Konzil, spricht von zwei Zwecken, die einander zugeordnet sind: dem Wohl der Gatten (bonum coniugum) und der Zeugung und Erziehung der Kinder[42]. Lange hierarchisch dargestellt (als „primärer" und „sekundärer" Zweck), werden sie heute als untrennbar bekräftigt: Die Liebe der Gatten ist auf das Leben hingeordnet, und die Weitergabe des Lebens entfaltet sich in der Liebe. Es ist diese Einheit, die die Lehre der Kirche über die Regelung der Geburten schützt, entfaltet in Was sagt die Kirche zur Empfängnisverhütung?: Man kann die zwei Bedeutungen des ehelichen Aktes, die einigende und die zeugende, nicht willentlich trennen, ohne die Ehe selbst zu verletzen.
Die wesentlichen Eigenschaften: Einheit und Unauflöslichkeit
Canon 1056 erklärt: „Die wesentlichen Eigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit; in der christlichen Ehe erhalten sie aufgrund des Sakramentes eine besondere Festigkeit"[43]. Diese beiden Eigenschaften sind keine freiwilligen Ideale: Sie gehören zum Wesen der Ehe, und ihr willentlicher Ausschluss macht sie nichtig.
Die Einheit: ein Mann, eine Frau
Die Einheit schließt die Polygamie aus. Weil die Ehe die beiden Gatten zu „einem Fleisch" macht (Gen 2, 24) und weil sie die Vereinigung Christi mit der einen Kirche bedeutet, kann sie nur einen Mann und eine Frau verbinden[44]. Das Alte Testament hat die Polygamie der Patriarchen geduldet; doch wie die Verstoßung war dies ein Zugeständnis an die Härte der Herzen, und „am Anfang aber war es nicht so". Christus stellt die ursprüngliche Monogamie als absolute Norm wieder her.
Die Unauflöslichkeit: was Gott verbunden hat
Die Unauflöslichkeit bedeutet, dass das eheliche Band bis zum Tod dauert: Keine menschliche Macht kann es zerbrechen. Sie folgt unmittelbar aus dem Wort Christi („Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen", Mt 19, 6) und wurde als Dogma durch Canon 7 von Trient definiert[45]. Die vollständige Argumentation, die Einwände und die Pastoral schmerzlicher Situationen werden im eigenen Artikel Was sagt die Kirche über die sakramentale Ehe? entfaltet und, für die wiederverheirateten Geschiedenen, in Kann ein wiederverheirateter Geschiedener die Kommunion empfangen?.
Die „geschlossene und vollzogene" Ehe: eine absolute Unauflöslichkeit
Das Recht unterscheidet Grade der Unauflöslichkeit, je nachdem ob die Ehe nur ratifiziert (ratum: gültig zwischen Getauften geschlossen, aber nicht vollzogen) oder ratifiziert und vollzogen (ratum et consummatum) ist. Eine nur ratifizierte Ehe kann in seltenen Fällen vom Papst aufgelöst werden (Dispens super rato) oder durch die feierliche Ordensprofess. Aber eine gültige und vollzogene sakramentale Ehe ist absolut unauflöslich: „keine menschliche Macht und kein Grund, außer dem Tod" kann sie lösen (Can. 1141)[46]. Sie ist der Gipfel der Unauflöslichkeit, weil sie das Bild der unwiderruflichen Vereinigung Christi und der Kirche voll verwirklicht.
Gültigkeitsbedingungen: Konsens, Ehefähigkeit und Form
Damit eine Ehe gültig ist, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: ein wahrer Konsens, die Ehefähigkeit der Partner (Fehlen eines Hindernisses) und die Einhaltung der kanonischen Form. Das Fehlen einer der drei macht die Ehe nichtig — das heißt von Anfang an inexistent, was Gegenstand einer Nichtigkeitsfeststellung ist.
Ein freier und aufgeklärter Konsens
Der Konsens muss frei (ohne Zwang oder schwere Furcht), aufgeklärt (ohne Irrtum über die Person oder eine wesentliche Eigenschaft) und vollständig sein (ohne Ausschluss einer wesentlichen Eigenschaft oder eines wesentlichen Gutes der Ehe). Nichtig sind zum Beispiel: die aus Furcht erpresste Ehe, jene, in der ein Gatte von vornherein die Treue oder die Fruchtbarkeit ausschließt („Simulation"), oder jene, die von einer Person geschlossen wurde, die aus schwerwiegendem psychischem Grund unfähig ist, die wesentlichen ehelichen Pflichten zu übernehmen[47]. Der Konsens ist ein persönlicher und aktueller Akt: Man kann weder durch Stellvertretung ohne besonderen Auftrag heiraten, noch „um zu sehen".
Die trennenden Ehehindernisse
Der Codex zählt zwölf trennende Ehehindernisse auf, die eine Person unfähig machen, gültig zu heiraten, solange keine Dispens gewährt wird. Die folgende Tabelle stellt sie vor: Sie ist als Liste der Situationen zu lesen, in denen die Ehe selbst bei vollkommenem Konsens nichtig wäre.
| Hindernis | Canon | In Kürze |
|---|---|---|
| Zu junges Alter | 1083 | Vor Vollendung des 16. Lebensjahres (Mann) bzw. des 14. Lebensjahres (Frau) |
| Vorhergehende und dauernde Impotenz | 1084 | Unfähigkeit, den ehelichen Akt zu vollziehen |
| Bestehendes Eheband | 1085 | Bereits durch eine gültige Ehe gebunden sein |
| Kultusverschiedenheit | 1086 | Zwischen einem Katholiken und einem Ungetauften (dispensabel) |
| Heilige Weihe | 1087 | Empfang des Diakonats oder des Priestertums |
| Öffentliches ewiges Keuschheitsgelübde | 1088 | Ordensprofesse |
| Entführung | 1089 | Entführte Frau im Hinblick auf die Ehe |
| Gattenmord | 1090 | Ermordung des Ehegatten, um den anderen zu heiraten |
| Blutsverwandtschaft | 1091 | Nahe Verwandtschaft in gerader Linie oder in der Seitenlinie |
| Schwägerschaft | 1092 | Verschwägerung in gerader Linie |
| Öffentliche Ehrbarkeit | 1093 | Aus einem Konkubinat oder einer ungültigen Ehe hervorgegangen |
| Gesetzliche Verwandtschaft (Adoption) | 1094 | Durch Adoption begründete Beziehungen |
Mehrere dieser Hindernisse (Kultusverschiedenheit, entfernte Blutsverwandtschaft in der Seitenlinie, Alter …) sind durch die zuständige Autorität dispensabel; andere, wie das bestehende Band, sind es niemals, solange das erste Band fortbesteht.
Wann ist eine Ehe nichtig?
Eine Nichtigkeitsfeststellung ist keine „katholische Scheidung". Sie stellt fest, dass aufgrund eines Mangels im Konsens, eines Hindernisses oder eines Formfehlers niemals eine gültige sakramentale Ehe bestanden hat, trotz des äußeren Anscheins. Das gesamte Verfahren, seine Gründe und die Reformen von Papst Franziskus aus dem Jahr 2015 werden in Was sagt die Kirche zur Ehenichtigkeitserklärung? dargelegt.
Die Ehe mit einem Ungetauften und die gemischten Ehen
Nicht alle Ehen verbinden zwei Getaufte. Die Kirche hat ein differenziertes Recht für Verbindungen ausgearbeitet, die einen Nichtchristen oder einen nichtkatholischen Christen einbeziehen.
Mischehen und Kultusverschiedenheit
Als Mischehe bezeichnet man die Verbindung eines Katholiken mit einem getauften Nichtkatholiken (Orthodoxen, Protestanten), als Kultusverschiedenheit die Verbindung eines Katholiken mit einem Ungetauften. Erstere erfordert eine Erlaubnis, letztere eine Dispens vom Hindernis (Can. 1086): In beiden Fällen muss der katholische Partner versprechen, seinen Glauben zu bewahren und nach Kräften dafür zu sorgen, dass die Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden[48]. Die gültig dispensierte Ehe zwischen einem Katholiken und einem Ungetauften ist eine wahre Naturehe, aber kein Sakrament, weil die Taufe beider Partner fehlt.
Das Paulinische Privileg und das Petrinische Privileg
Zum Schutz des Glaubens des bekehrten Partners kennt die Kirche zwei außergewöhnliche Auflösungen einer nichtsakramentalen Ehe. Das Paulinische Privileg (gegründet auf 1 Kor 7, 12-15) erlaubt die Auflösung der Ehe zweier Ungetaufter, wenn sich einer bekehrt und die Taufe empfängt, während der andere das friedliche Zusammenleben verweigert[49]. Das Petrinische Privileg (oder „Glaubensprivileg") bezeichnet die vom Papst gewährte Auflösung einer Ehe zwischen einem Getauften und einem Ungetauften zugunsten des Glaubens. Diese Regelungen widersprechen der Unauflöslichkeit nicht: Sie berühren niemals eine vollzogene sakramentale Ehe, die absolut unauflöslich bleibt.
Die liturgische Feier der Ehe
Die Ehe der Christen wird, weil sie ein Akt des Gottesdienstes und ein öffentliches Zeichen ist, in der Liturgie der Kirche gefeiert.
Der lateinische Ritus
In der lateinischen Kirche wird die Ehe gewöhnlich im Rahmen der heiligen Messe gefeiert, wegen der Verbindung jedes Sakraments mit dem Ostergeheimnis Christi[50]. Das Herz des Ritus ist der Austausch des Konsenses, den der Priester oder Diakon im Namen der Kirche entgegennimmt, gefolgt vom Brautsegen und der Übergabe der Ringe als Zeichen der Treue. Die umgebende Eucharistiefeier zeigt, dass die Gatten ihre Hingabe in der Selbsthingabe Christi besiegeln.
Die östliche Tradition und die Krönung
Die katholischen Ostkirchen feiern die Ehe im Ritus der Krönung (stephanôsis): Die Gatten empfangen Kronen auf das Haupt als Zeichen der Gnade des Heiligen Geistes und der königlichen Würde ihrer Verbindung, „wie Märtyrer", berufen zu einer Liebe, die sich hingibt[51]. Diese Vielfalt der Riten drückt einen einzigen Glauben aus: Immer ist es Christus, der durch den Geist den Bund der Gatten besiegelt.
Das Sakrament leben: Herausforderungen und Größe
Die christliche Ehe wird heute von außen bestritten und von innen geschwächt. Die Kirche antwortet darauf nicht mit Entmutigung, sondern indem sie an die Größe des Sakraments und die Gnade erinnert, die es begleitet.
Ehe und Offenheit für das Leben
Weil die Fruchtbarkeit (proles) ein Wesensgut ist, lehrt die Kirche, dass die Gatten die beiden Bedeutungen des ehelichen Aktes, die Vereinigung und die Fortpflanzung, nicht willentlich trennen dürfen. Darauf gründet ihre Lehre über die natürliche Empfängnisregelung und ihre Ablehnung der künstlichen Empfängnisverhütung (siehe Was sagt die Kirche über Empfängnisverhütung?) wie der In-vitro-Fertilisation, die die Fortpflanzung von der Vereinigung der Gatten löst. Dies ist keine Geringschätzung des Kinderwunsches, sondern die Verteidigung der Logik der Hingabe, die die Ehe prägt.
Scheidung und neue Verbindungen
Die zivile Scheidung zerreißt das sakramentale Band nicht: In den Augen der Kirche bleibt der gültig verheiratete Gatte gebunden. Daraus erklärt sich die oft schmerzliche Lage der wiederverheirateten Geschiedenen, denen die Kirche einen ausführlichen Weg der Begleitung anbietet, dargelegt in Kann ein wiederverheirateter Geschiedener die Kommunion empfangen?. Diese Disziplin ist keine Verurteilung, sondern die Kehrseite einer frohen Botschaft: Das Band, das Gott geknüpft hat, ist stärker als menschliches Versagen.
Die „Ehe" zwischen Personen gleichen Geschlechts
Weil die Ehe ihrem Wesen nach die auf die Fruchtbarkeit hingeordnete Verbindung eines Mannes und einer Frau ist (can. 1055), kann die Kirche eine Verbindung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht als Ehe anerkennen: Es geht dabei nicht um ein Urteil über die Personen, sondern um die objektive Natur der Einrichtung, so wie der Schöpfer sie gewollt hat. Diese Frage, die auch die jedem Menschen geschuldete Achtung berührt, wird ausführlicher behandelt in Ist die Kirche homophob?.
Eine Berufung zur Heiligkeit
Das Ehesakrament ist, wie das Zweite Vatikanische Konzil erinnert, ein wahrer Weg der Heiligkeit: Die Gatten „helfen einander, sich zu heiligen" (KKK 1641) und werden durch ihre treue und fruchtbare Liebe zu einem lebendigen Zeichen des Evangeliums. Das Heim ist berufen, eine „Hauskirche" zu sein, der erste Ort, an dem der Glaube weitergegeben und die Nächstenliebe gelernt wird[52]. Die Gnade des Sakraments, einmal empfangen, aber immer wirksam, ist die Kraft, die möglich macht, was die rein menschlichen Kräfte übersteigt: zu lieben, „wie Christus die Kirche geliebt hat" (Eph 5, 25).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ehe ist eines der sieben Sakramente: eine natürliche, vom Schöpfer gewollte Wirklichkeit, die Christus wiederhergestellt und zur Würde eines wirksamen Zeichens der Gnade erhoben hat[53].
- Zwischen zwei Getauften sind Vertrag und Sakrament untrennbar: Jede wahre christliche Ehe ist dadurch schon ein Sakrament[54].
- Was die Ehe begründet, ist der Konsens der Gatten; sie sind, in der lateinischen Tradition, dessen Spender, während der Priester oder Diakon qualifizierter Zeuge der Kirche ist[55].
- Das Sakrament bewirkt ein von Gott besiegeltes immerwährendes und ausschließliches Band sowie eine eigene Gnade, die die Liebe der Gatten vollendet und sie heiligt[56][57].
- Seine Güter (die Kinder, die Treue, die sakrale Prägung) und seine Eigenschaften (Einheit und Unauflöslichkeit) gehören zu seinem Wesen; sie willentlich auszuschließen, macht die Ehe ungültig.
- Eine gültige und vollzogene sakramentale Ehe ist absolut unauflöslich: Keine menschliche Macht kann sie lösen[58].
Weiterführend
- Was sagt die Kirche über die sakramentale Ehe? — warum die christliche Ehe unauflöslich ist.
- Was sagt die Kirche zur Ehenichtigkeitserklärung? — die Feststellung der Nichtigkeit, ihre Gründe und ihr Verfahren.
- Kann ein wiederverheirateter Geschiedener die Kommunion empfangen? — die eucharistische Disziplin und die angebotenen Wege.
- Wie erkennt man seine Berufung? — Ehe, Priestertum, gottgeweihtes Leben.
- Was sagt die Kirche zur Empfängnisverhütung? — die Offenheit für das Leben und die Geburtenregelung.
- Die Taufe · Die Eucharistie · Die Weihe — die anderen Sakramente.
- Der Codex des Kanonischen Rechtes von 1983 — das Eherecht (cann. 1055-1165).
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 1601: „Der Ehebund, durch den Mann und Frau miteinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben begründen, die durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakraments erhoben." Text auf vatican.va.
1 6 53Heiliger Paulus, Brief an die Epheser 5, 25–32: „Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat […]. Dies ist ein großes Geheimnis: ich deute es auf Christus und die Kirche." Übersetzung nach der Einheitsübersetzung. Schriftgrundlage der Ehe als Zeichen der Vereinigung Christi mit der Kirche.
2 20Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1055 § 1: kanonische Definition der Ehe als Bund zwischen einem Mann und einer Frau, hingeordnet auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft, der zwischen Getauften zur Würde eines Sakraments erhoben wurde; § 2: Zwischen Getauften kann es keinen gültigen Ehevertrag geben, der nicht schon dadurch ein Sakrament wäre.
3 42Katechismus der Katholischen Kirche, § 1623: „Nach der lateinischen Tradition sind es die Brautleute, die als Spender der Gnade Christi einander gegenseitig das Sakrament der Ehe spenden, indem sie vor der Kirche ihren Konsens erklären." Text auf vatican.va.
4 31 55Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1533–1535: Weihe und Ehe sind „zwei Sakramente im Dienst der Gemeinschaft", hingeordnet auf das Heil anderer und auf die Auferbauung des Volkes Gottes.
5 12Genesis 1, 27–28: „Gott schuf den Menschen als sein Bild […] als Mann und Frau schuf er sie. Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch, füllt die Erde." Übersetzung nach der Einheitsübersetzung.
7 13Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, 7. Dezember 1965, § 48: Die Ehe wird dort beschrieben als eine „innige Gemeinschaft des Lebens und der ehelichen Liebe, vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen ausgestattet", die durch den unwiderruflichen personalen Konsens der Gatten zustande kommt. Text auf vatican.va.
8Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1659–1660: Die Ehe, eine Einrichtung des Schöpfers, wurde von Christus zwischen Getauften zur Würde eines Sakraments erhoben; sie bezeichnet die Vereinigung Christi mit der Kirche.
9Leo XIII., Enzyklika Arcanum Divinae Sapientiae, 10. Februar 1880, über die christliche Ehe: Unter Christen kann es keine wahre Ehe geben, die nicht schon dadurch ein Sakrament wäre; Verurteilung der „Zivilehe", verstanden als vom Sakrament unabhängig. Vgl. Casti Connubii (1930), die sie aufgreift.
10 11 54Genesis 2, 24: „Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau und sie werden ein Fleisch." Übersetzung nach der Einheitsübersetzung. Vers, den Christus (Mt 19, 5) und der heilige Paulus (Eph 5, 31) aufgreifen.
14Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1602–1605: Die Schrift beginnt (Gen 1–2) und endet (Offb 19; 21) mit dem bräutlichen Thema; „die zwei werden ein Fleisch sein" begründet Einheit und Unauflöslichkeit.
15Katechismus der Katholischen Kirche, § 1614: „In seiner Predigt hat Jesus unmissverständlich den ursprünglichen Sinn der Vereinigung von Mann und Frau gelehrt, so wie der Schöpfer sie am Anfang gewollt hat […]." Text auf vatican.va.
16Evangelium nach dem heiligen Matthäus 19, 4–8: „Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer sie am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat […]? So sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen. […] Weil eure Herzen hart sind, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen zu entlassen; am Anfang war das nicht so." Übersetzung nach der Einheitsübersetzung. Vgl. Mk 10, 2–12.
17Evangelium nach dem heiligen Johannes 2, 1–11: die Hochzeit zu Kana, „der Anfang der Zeichen" Jesu. Die Tradition (vgl. KKK 1613) sieht darin die Bestätigung der Gutheit der Ehe und die Ankündigung ihrer sakramentalen Erhebung.
18Katechismus der Katholischen Kirche, § 1613: „An der Schwelle seines öffentlichen Lebens vollbringt Jesus — auf Bitten seiner Mutter — sein erstes Zeichen bei einem Hochzeitsmahl. Die Kirche misst der Gegenwart Jesu bei der Hochzeit zu Kana große Bedeutung bei. Sie sieht darin die Bestätigung, dass die Ehe etwas Gutes ist, und die Ankündigung, dass die Ehe fortan ein wirksames Zeichen der Gegenwart Christi sein wird."
19Katechismus der Katholischen Kirche, § 1617: „Das ganze christliche Leben trägt das Zeichen der bräutlichen Liebe Christi und der Kirche. […] Die Ehe der Getauften wird so zum wirklichen Symbol des neuen und ewigen Bundes, der im Blut Christi besiegelt ist." Text auf vatican.va.
21Heiliger Paulus, Erster Brief an die Korinther 7, 10–11: „Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen — wenn sie sich aber getrennt hat, soll sie unverheiratet bleiben oder sich wieder mit dem Mann versöhnen — und der Mann soll die Frau nicht entlassen." Übersetzung nach der Einheitsübersetzung. Vgl. 1 Kor 7, 7 über Ehe und Ehelosigkeit als je eigene Gnadengaben.
22Heiliger Augustinus, De bono coniugali (um 401) und De Genesi ad litteram, IX: klassische Darlegung der drei Güter der Ehe (proles, fides, sacramentum), verfasst gegen die Manichäer und gegen Strömungen, die die Zeugung verachteten. Aufgegriffen vom heiligen Thomas und von der gesamten späteren lehramtlichen Verkündigung.
23Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, Supplement (zusammengestellt aus dem Sentenzenkommentar), Fragen 42–49, über die Ehe als Sakrament: Analyse des Konsenses als Wirkursache sowie von Materie und Form des Sakraments (die gegenseitige Schenkung und Annahme, ausgedrückt durch die Worte der Gegenwart).
24 32Konzil von Florenz, Dekret für die Armenier (Bulle Exsultate Deo, 22. November 1439), Denzinger-Schönmetzer 1327: Aufzählung der sieben Sakramente, darunter die Ehe; Wiederaufnahme der drei augustinischen Güter; die Wirkursache der Ehe ist gewöhnlich der gegenseitig durch Worte der Gegenwart ausgedrückte Konsens.
25Konzil von Trient, XXIV. Sitzung (11. November 1563), Canones über das Ehesakrament, Canon 1 (Denzinger-Schönmetzer 1801): dogmatische Definition, dass die Ehe wahrhaft und eigentlich eines der sieben Sakramente des Evangelischen Gesetzes ist, eingesetzt von Christus; Anathema gegen jeden, der dies leugnet.
26Konzil von Trient, XXIV. Sitzung (11. November 1563), Canon 7 (Denzinger-Schönmetzer 1807): dogmatische Definition der Unauflöslichkeit; das Band wird weder durch Ehebruch noch durch irgendeine andere Ursache gelöst, und die Kirche irrt nicht, wenn sie dies lehrt, gemäß Mt 5, 32; Mt 19, 9; Mk 10, 11–12; Lk 16, 18; 1 Kor 7, 11.
27 45Konzil von Trient, XXIV. Sitzung (11. November 1563), Reformdekret Tametsi (Kap. 1, De reformatione matrimonii): Um den klandestinen Ehen ein Ende zu setzen, schreibt das Konzil erstmals eine verpflichtende kanonische Form vor — Austausch der Konsenserklärungen vor dem zuständigen Pfarrer und zwei oder drei Zeugen. Disziplin, aufgegriffen und präzisiert durch den Codex von 1983 (Can. 1108).
28Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1057 § 1: „Den Ehebund begründet der zwischen rechtlich fähigen Personen in rechtmäßiger Weise bekundete Konsens der Partner; dieser Konsens kann durch keine menschliche Macht ersetzt werden." § 2: Der Konsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich gegenseitig schenken und annehmen.
29 30Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1108 § 1: Gültig sind nur die Ehen, die vor dem Ortsordinarius oder dem Pfarrer oder einem von einem der beiden delegierten Priester oder Diakon sowie vor zwei Zeugen geschlossen werden. Dies ist die verpflichtende „kanonische Form", ererbt von Tametsi.
33Katechismus der Katholischen Kirche, § 1638: „Aus einer gültigen Ehe entsteht zwischen den Gatten ein seiner Natur nach immerwährendes und ausschließliches Band; zudem werden in der christlichen Ehe die Gatten durch ein besonderes Sakrament für die Pflichten und die Würde ihres Standes gestärkt und gleichsam geweiht." Text auf vatican.va.
34 56Katechismus der Katholischen Kirche, § 1639: „Der Konsens, durch den sich die Gatten gegenseitig schenken und annehmen, wird von Gott selbst besiegelt. […] Aus ihrem Bund entsteht ‚auch vor der Gesellschaft eine beständige, nach göttlicher Ordnung gefügte Einrichtung‘."
35Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1141: „Die gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Macht und aus keinem Grund außer dem Tod aufgelöst werden." Norm der absoluten Unauflöslichkeit der ratum et consummatum geschlossenen Ehe.
36 46 58Katechismus der Katholischen Kirche, § 1649: Die Kirche lässt aus schwerwiegenden Gründen die leibliche Trennung der Gatten zu (Trennung von Tisch und Bett), doch das Band der Ehe bleibt unauflöslich (vgl. Codex des Kanonischen Rechtes, Cann. 1151–1155).
37Katechismus der Katholischen Kirche, § 1641: „Diese eigene Gnade des Ehesakraments ist dazu bestimmt, die Liebe der Gatten zu vervollkommnen, ihre unauflösliche Einheit zu festigen. Durch diese Gnade helfen sie einander, sich im ehelichen Leben sowie in Annahme und Erziehung der Kinder zu heiligen." Text auf vatican.va.
38 57Katechismus der Katholischen Kirche, § 1642: „Christus ist die Quelle dieser Gnade. […] Er bleibt bei ihnen, er gibt ihnen die Kraft, ihm zu folgen, indem sie ihr Kreuz auf sich nehmen, sich nach ihren Stürzen wieder aufzurichten, einander zu vergeben, einer des anderen Last zu tragen."
39Katechismus der Katholischen Kirche, § 1666: „Das christliche Heim ist der Ort, an dem die Kinder die erste Verkündigung des Glaubens empfangen. Darum wird das Haus der Familie mit Recht ‚Hauskirche‘ genannt, eine Gemeinschaft der Gnade und des Gebets, eine Schule der menschlichen Tugenden und der christlichen Liebe."
40 52Pius XI., Enzyklika Casti Connubii, 31. Dezember 1930, unter Berufung auf den heiligen Augustinus (De Genesi ad litteram, IX, 7; De bono coniugali): „Alle diese Güter — die Kinder, die eheliche Treue, das Sakrament — machen die Ehe gut." Die Enzyklika entfaltet sodann jedes der drei Güter und verurteilt ausdrücklich die Empfängnisverhütung. Text auf vatican.va.
41Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1056: „Wesenhafte Eigenschaften der Ehe sind Einheit und Unauflöslichkeit, die in der christlichen Ehe aufgrund des Sakraments eine besondere Festigkeit erlangen."
43Katechismus der Katholischen Kirche, § 1644–1645: Die Liebe der Gatten fordert von sich aus Einheit und Unauflöslichkeit; die Polygamie widerspricht der gleichen personalen Würde von Mann und Frau sowie der Einheit der Ehe, die die einzigartige Vereinigung Christi mit der Kirche bezeichnet.
44Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1095: Eheunfähig sind diejenigen, die keinen hinreichenden Vernunftgebrauch haben, die an einem schweren Mangel des Urteilsvermögens hinsichtlich der wesentlichen Eherechte und -pflichten leiden, und die aus Gründen psychischer Art die Verpflichtungen der Ehe nicht übernehmen können. Vgl. Can. 1101 über die Simulation (Ausschluss eines wesentlichen Elements).
47Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Cann. 1124–1125: Die gemischte Ehe bedarf der Erlaubnis der zuständigen Autorität; der katholische Partner muss erklären, bereit zu sein, die Gefahren eines Glaubensabfalls abzuwenden, und versprechen, nach Kräften dafür zu sorgen, dass die Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden.
48Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Cann. 1143–1147: Das „paulinische Privileg" (gegründet auf 1 Kor 7, 12–15) erlaubt die Auflösung der Ehe zweier Ungetaufter zugunsten des Glaubens dessen, der die Taufe empfängt, wenn der andere Teil sich weigert, friedlich zusammenzuleben. Das „petrinische Privileg" oder Glaubensprivileg ist eine vom Papst gewährte Auflösung.
49Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1621–1622: Im lateinischen Ritus wird die Ehe zwischen zwei katholischen Gläubigen normalerweise im Rahmen der heiligen Messe gefeiert, wegen der Verbindung aller Sakramente mit dem Ostergeheimnis Christi.
50Katechismus der Katholischen Kirche, § 1623 (Anmerkung zu den östlichen Traditionen): In den östlichen Liturgien ist der Spender des Sakraments der Priester (oder der Bischof), der nach Entgegennahme des gegenseitigen Konsenses der Brautleute diese nacheinander krönt als Zeichen des Ehebundes.
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