Am Bett eines sterbenden Neugeborenen gießt eine ungläubige Krankenschwester Wasser über seine Stirn und spricht « Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes ». Wenige Straßen weiter spricht in einer Kirche ein Priester über das Brot die Worte Christi und verwandelt es nach katholischem Glauben in seinen Leib. Zwei sakramentale Gesten — und doch kann die erste von jedermann vollzogen werden, während die zweite allein dem Priester gehört. Warum dieser Unterschied? Weil jedes Sakrament einen Spender erfordert, die Kirche aber nicht alle Sakramente denselben Händen anvertraut hat.
Der Spender eines Sakraments ist die Person, die es vollzieht oder spendet. Die Theologie unterscheidet zwei Gestalten: den ordentlichen Spender, dem das Recht die Spendung eines Sakraments gewöhnlich zuweist, und den außerordentlichen Spender, der sie unter besonderen Umständen spenden kann — durch Vertretung, Beauftragung oder aus Notwendigkeit. Diese Unterscheidung ist keine verwaltungstechnische Feinheit: Sie zeichnet eine wahre Hierarchie des Heiligen, in der jedes Sakrament entsprechend dem, was es beansprucht, einer genau bestimmten Stufe der Kirche übergeben ist.
Dieser Artikel beantwortet eine einfach formulierte, aber folgenreiche Frage: Wer kann jedes Sakrament spenden, und unter welchen Bedingungen? Zunächst wird zu sehen sein, was ein Spender ist und warum er erforderlich ist; dann die Unterscheidung ordentlich / außerordentlich — mit einer zu vermeidenden Wortfalle, dem « außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion »; danach der Spender der sieben Sakramente eines nach dem anderen, von der Taufe bis zur Ehe; schließlich die Weise, wie die Kirche im Notfall ergänzend eintritt, und der geistliche Sinn dieser Ordnung. Zu den benachbarten Begriffen — was ein Sakrament gültig oder erlaubt macht, und die Rolle der Intention — sei auf die Schwesterartikel Die Gültigkeit der Sakramente, Die Erlaubtheit der Sakramente und Die Intention des Spenders verwiesen.
Was ist der « Spender » eines Sakraments?
Bevor die Spender untereinander unterschieden werden, muss verstanden werden, warum ein Sakrament überhaupt einen Spender erfordert. Schon das Wort selbst erhellt: minister bedeutet auf Lateinisch Diener. Der Spender ist nicht der Urheber des Sakraments; er ist dessen Werkzeug und Diener. Das ist ein entscheidender Gedanke, denn er bestimmt alles Weitere: Gehörte das Sakrament dem Spender, hinge sein Wert von dessen Heiligkeit ab; weil es Christus gehört, hängt er nicht davon ab.
Der Spender als dritter Wesensbestandteil des Sakraments
Das Konzil von Florenz hat 1439 die Elemente aufgezählt, ohne die ein Sakrament nicht zustande kommt. Es zählt drei — und der Spender ist das dritte:
« Alle diese Sakramente werden durch drei Bestandteile vollzogen: durch Dinge, die gleichsam deren Materie sind, durch Worte, die gleichsam deren Form sind, und durch die Person des Spenders, der das Sakrament mit der Intention spendet zu tun, was die Kirche tut. Fehlt einer dieser Bestandteile, kommt das Sakrament nicht zustande. » — Konzil von Florenz, Dekret für die Armenier, 1439[1]
Die Materie (Wasser, Öl, Brot und Wein …) und die Form (die wesentlichen Worte) werden im Artikel Die Materie und die Form der Sakramente behandelt; die Intention, « zu tun, was die Kirche tut », in Die Intention des Spenders. Der vorliegende Artikel betrifft den dritten Begriff: die Person des Spenders. Florenz sagt es deutlich — ohne einen befugten Spender « kommt das Sakrament nicht zustande ». Noch bleibt zu wissen, wer wozu befugt ist.
« Nicht der Mensch handelt, sondern Christus »
Das große Gesetz, das die Gestalt des Spenders beherrscht, lautet, dass dieser niemals in eigenem Namen handelt. Bei den Sakramenten, die das Priestertum berühren — an erster Stelle die Eucharistie — handelt der Spender in persona Christi, « in der Person Christi »: Der Priester leiht Christus Stimme und Hände, der der erste Handelnde bleibt. Der Katechismus formuliert dies zur Messe:
« An ihrer Spitze steht Christus selbst, der der Haupthandelnde der Eucharistie ist. Er ist der Hohepriester des Neuen Bundes. Indem er ihn vertritt, leitet der Bischof oder der Priester (handelnd „in persona Christi capitis“) die Versammlung. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1348[2]
Bei anderen Akten handelt der Spender eher in persona Ecclesiae, « im Namen der Kirche »: So empfängt der Priester oder Diakon bei der Eheschließung « im Namen der Kirche den Konsens der Brautleute »[3]. In beiden Fällen gilt dasselbe Prinzip: Der Spender ist ein Stellvertreter, keine Quelle. Darauf gründet die alte Antwort des heiligen Augustinus an die Donatisten — « ob Petrus tauft, Er ist es, der tauft; ob Judas tauft, Er ist es noch immer, der tauft » — entfaltet in Die Erlaubtheit der Sakramente. Das Sakrament bezieht seine Kraft nicht aus der Tugend des Menschen, sondern aus der Macht Christi, der durch ihn wirkt.
Warum das Sakrament keine Selbsthervorbringung ist
Man könnte einwenden: Wenn Christus es ist, der handelt, warum braucht es dann überhaupt einen Menschen? Warum das Sakrament nicht unmittelbar von Gott empfangen, ohne Mittler? Die Antwort liegt in der Logik der Inkarnation. Gott wollte die Menschen durch Menschen retten, mittels sinnlich wahrnehmbarer Zeichen, die einer sichtbaren und hierarchischen Kirche anvertraut sind. Das Sakrament ist kein innerer Akt, den man sich selbst gibt: Es ist eine empfangene Gabe, die durch einen Gesandten hindurchgeht. Niemand tauft sich selbst; niemand spricht sich selbst los; niemand weiht sich selbst. Der Spender verkörpert diese Äußerlichkeit des Heils: Die Gnade kommt mir von einem Anderen, durch den Kanal einer Kirche, die mir vorausgeht.
Darum hat auch das Konzil von Trient die Vorstellung mit dem Anathema belegt, jeder sei sein eigener Spender:
« Wenn jemand sagt, alle Christen hätten Gewalt über das Wort und über die Spendung der Sakramente: der sei mit dem Anathema belegt. » — Konzil von Trient, VII. Sitzung, 10. Kanon über die Sakramente im Allgemeinen[4]
Die Vollmacht, die Sakramente zu spenden, ist also kein unterschiedsloses Recht des Getauften: Sie ist von Christus an bestimmte Spender ausgeteilt. Wie, bleibt zu sehen.
Ordentlicher Spender, außerordentlicher Spender: eine zu verstehende Unterscheidung
Ist einmal anerkannt, dass es einen Spender braucht, bestimmt die Kirche genauer, wer er für jedes Sakrament sein muss. Und hier greift die Unterscheidung, die diesem Artikel den Titel gibt: zwischen dem ordentlichen und dem außerordentlichen Spender.
Der ordentliche Spender: wem das Recht das Sakrament gewöhnlich anvertraut
Der ordentliche Spender eines Sakraments ist derjenige, dem das Recht der Kirche dessen Spendung von sich aus, im normalen Gang der Dinge, zuweist. Er übt sie nicht ausnahmsweise aus, sondern kraft seines Standes. So nennt der Codex des Kanonischen Rechts Sakrament für Sakrament, wer der ordentliche Spender ist: für die Taufe « der Bischof, der Priester und der Diakon »[5]; für die Krankensalbung der Priester allein[6]; für die Weihe « der geweihte Bischof »[7]. Der Ausdruck « ordentlicher Spender » bezeichnet keinen gewöhnlichen Spender oder einen Spender zweiten Ranges: Er bezeichnet im Gegenteil den eigentlich zuständigen Inhaber des Sakraments, dem es von Amts wegen zukommt.
Der außerordentliche Spender: die von der Kirche vorgesehene Vertretung
Der außerordentliche Spender ist derjenige, der das Sakrament außerhalb des ordentlichen Gangs spenden kann, in Fällen, die die Kirche vorgesehen hat: Abwesenheit oder Verhinderung des ordentlichen Spenders, Notwendigkeit, Todesgefahr, besondere Beauftragung. Es handelt sich niemals um eine an sich gerissene oder improvisierte Vollmacht: Die Kirche selbst sieht diese Vertretungen vor und regelt sie. Der außerordentliche Spender handelt also mit einer wirklichen, aber untergeordneten und bedingten Ermächtigung.
Die Taufe bietet dafür das deutlichste Beispiel. Ihr ordentlicher Spender ist der Kleriker; doch im Notfall öffnet das Recht sehr weit:
« Ist der ordentliche Spender abwesend oder verhindert, spendet ein Katechist oder eine andere vom Ortsordinarius mit dieser Aufgabe betraute Person die Taufe erlaubt, ja im Notfall jede Person, die mit der erforderlichen Intention handelt. » — Codex des Kanonischen Rechts, Canon 861 § 2[8]
Der beauftragte Katechist ist hier ein außerordentlicher Spender kraft Amtes, auf Dauer vorgesehen für Missionsgebiete und Pfarreien ohne Priester; und « jede Person » wird an der Schwelle des Todes zum außerordentlichen Spender aus Notwendigkeit. Auf diese Logik der Notwendigkeit wird weiter unten zurückzukommen sein.
Eine Wortfalle: « außerordentlicher Spender der Kommunion »
Hier gilt es, eine häufige Verwechslung auszuräumen. Wenn ein Laie in der Messe die Kommunion austeilt oder sie den Kranken bringt, nennt man ihn « außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion ». Viele schließen daraus, ein Laie könne ausnahmsweise die Eucharistie feiern. Das ist ein Fehlschluss.
Der « außerordentliche Spender der Kommunion » ist kein Spender des Sakraments der Eucharistie: Er ist nur dessen Austeiler. Er konsekriert nichts — er reicht den Gläubigen ein bereits vom Priester konsekriertes Brot. Der Codex unterscheidet die beiden Bereiche übrigens sorgfältig:
« § 1. Ordentliche Spender der heiligen Kommunion sind der Bischof, der Priester und der Diakon. § 2. Außerordentliche Spender der heiligen Kommunion sind der Akolyth und jeder andere Gläubige, der gemäß den Bestimmungen von can. 230 § 3 beauftragt ist. » — Codex des Kanonischen Rechts, Canon 910[9]
Dieser Canon spricht von der Austeilung der Kommunion, nicht von ihrer Bereitung. Für die Konsekration gilt ein ganz anderes Recht, ohne mögliche außerordentliche Spender: « Allein der gültig geweihte Priester ist der Spender, der in der Person Christi das Sakrament der Eucharistie verwirklichen kann. »[10] Anders gesagt: Es gibt außerordentliche Spender der Kommunion (die austeilen), aber es gibt keinen außerordentlichen Spender der Konsekration. Das Wort « außerordentlich » bezeichnet den Dienst der Austeilung, niemals die Vollmacht zu konsekrieren. Wer diese Grenze festhält, vermeidet die meisten volkstümlichen Irrtümer zu diesem Thema.
Eine Abstufung je nachdem, was das Sakrament beansprucht
Warum öffnet die Kirche die Taufe so weit und behält Eucharistie, Lossprechung, Salbung und Weihe so eifersüchtig vor? Weil die Sakramente nicht alle denselben Punkt berühren. Eine Abstufung tritt hervor, die sich wie eine Leiter liest: Je stärker ein Sakrament die eigene priesterliche Vollmacht ins Spiel bringt — handeln in persona Christi capitis, konsekrieren, lossprechen, weihen —, desto mehr muss sein Spender geweiht sein; je stärker ein Sakrament umgekehrt den Eintritt in das Heil selbst berührt — die Taufe, ohne die man auf dem ordentlichen Weg nicht gerettet werden kann —, desto weiter öffnet die Kirche es, bis hin zu « jeder Person ».
Die folgende Übersicht ordnet die sieben Sakramente nach der Weite ihres Spenders, vom offensten bis zum am stärksten vorbehaltenen. Sie ist als Karte des ganzen Artikels zu lesen.
| Sakrament | Wer es spenden kann | Weite des Spenders |
|---|---|---|
| Taufe | Im Notfall jede Person (auch ungetauft); gewöhnlich Bischof, Priester, Diakon | Die weiteste |
| Ehe | Die Brautleute selbst (lateinische Tradition), vor einem qualifizierten Zeugen der Kirche | Sonderfall: die Gläubigen selbst |
| Eucharistie (Kommunion) | Austeilung: Bischof, Priester, Diakon; außerordentlich der Akolyth oder ein beauftragter Laie | Weit für die Austeilung |
| Firmung | Bischof; Priester mit der Vollmacht ausgestattet (von Rechts wegen oder durch Verleihung) | Vorbehalten, aber delegierbar |
| Buße | Der Priester allein, mit der Vollmacht ausgestattet (die die Gültigkeit berührt) | Dem Priester vorbehalten |
| Krankensalbung | Jeder Priester, und allein der Priester | Dem Priester vorbehalten |
| Eucharistie (Konsekration) | Der gültig geweihte Priester, in persona Christi | Dem Priester vorbehalten |
| Weihe | Der geweihte Bischof allein (päpstliches Mandat für die Bischofsweihe erforderlich) | Am stärksten vorbehalten |
Diese Leiter ist nicht willkürlich: Sie gibt die Natur jedes Sakraments wieder. Sie wird nun Sakrament für Sakrament abgeschritten.
Der Spender jedes Sakraments
Dies ist das Herzstück des Artikels: Für jedes der sieben Sakramente, wer dessen ordentlicher Spender ist, wer es außerordentlich sein kann, und warum. Wir folgen der Stufung, vom offensten bis zum am stärksten vorbehaltenen Sakrament.
Die Taufe: vom Diakon bis zum wohlmeinenden Passanten
Die Taufe ist das Sakrament mit dem weitesten Spenderkreis, weil sie die Pforte des Heils ist. Ihr ordentlicher Spender ist dreifach: „der Bischof, der Priester und der Diakon"[11]. Doch ihre Heilsnotwendigkeit hat die Kirche dazu geführt, ihren Zugang niemals von der Anwesenheit eines Klerikers abhängig zu machen. Im Notfall kann „jeder Mensch" taufen, sofern er den Ritus vollzieht und die Absicht hat zu tun, was die Kirche tut:
„Im Notfall kann jeder Mensch, selbst ein Ungetaufter, mit der erforderlichen Absicht taufen, indem er die trinitarische Taufformel verwendet." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1256[12]
Das Konzil von Florenz hatte dies bereits in eindringlichen Worten gesagt: Im Notfall können gültig taufen „nicht nur ein Priester oder ein Diakon, sondern sogar ein Laie oder eine Frau, ja sogar ein Heide oder ein Häretiker"[13]. Der Grund für diese außergewöhnliche Weite? „Der universale Heilswille Gottes und die Notwendigkeit der Taufe für das Heil"[14]. Gott wollte nicht, dass das Heil eines Sterbenden vom Zufall einer priesterlichen Anwesenheit abhinge. Dieses Sakrament im Einzelnen wird in Die Taufe behandelt.
Die Firmung: zuerst der Bischof, der Priester kraft Befugnis
Die Firmung folgt einer anderen Logik. Ihr ursprünglicher Spender ist der Bischof, denn sie besiegelt die apostolische Bindung des Getauften an die Kirche:
„Der ursprüngliche Spender der Firmung ist der Bischof. Im lateinischen Ritus ist der ordentliche Spender der Firmung der Bischof." — Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1312–1313[15]
Doch — ein entscheidender Punkt — der Priester kann gültig firmen, wenn er die Befugnis dazu erhalten hat, von Rechts wegen oder durch Verleihung des Bischofs. Der Codex präzisiert: Der Bischof ist ordentlicher Spender, „der Priester, der mit dieser Befugnis kraft des universalen Rechts oder einer besonderen Verleihung der zuständigen Autorität ausgestattet ist, spendet dieses Sakrament ebenfalls gültig"[16]. So firmt im Osten gewöhnlich der Priester unmittelbar nach der Taufe, mit dem vom Bischof geweihten heiligen Chrisam[17]. Im lateinischen Ritus besitzt der Priester die Befugnis von Rechts wegen in zwei bemerkenswerten Fällen: wenn er kraft seines Amtes oder eines Auftrags ein Kind, das aus dem Kindesalter herausgewachsen ist (oder einen Erwachsenen), tauft oder einen Getauften einer anderen Konfession in die volle Gemeinschaft aufnimmt, und wenn ein Gläubiger in Todesgefahr ist[18].
„Wenn ein Christ in Todesgefahr ist, kann jeder Priester ihm die Firmung spenden. Denn die Kirche will, dass keines ihrer Kinder, selbst ein ganz kleines, aus dieser Welt scheidet, ohne durch den Heiligen Geist vollendet worden zu sein." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1314[19]
Die Firmung veranschaulicht also eine Zwischenordnung: vorzüglich dem Bischof vorbehalten, aber an den Priester delegierbar, dem eine Befugnis die Vollmacht zu ihrer Spendung verleiht. Siehe Die Firmung.
Die Eucharistie: allein der Priester konsekriert, Diakon und Laie teilen aus
Die Eucharistie verlangt, zwei Akte zu unterscheiden, die gegensätzlicher nicht sein könnten: konsekrieren und austeilen. Die Konsekration — die Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi — gehört allein dem Priester, ohne Ausnahme und ohne Vertretung:
„Nur gültig geweihte Priester können der Eucharistie vorstehen und Brot und Wein konsekrieren, damit sie Leib und Blut des Herrn werden." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1411[20]
Der Grund ist, dass der Priester hier in persona Christi capitis handelt: Um die Worte Christi beim Abendmahl mit ihrer Wirksamkeit zu wiederholen, braucht es das Weihesakrament. Kein Laie, nicht einmal ein Diakon, kann konsekrieren — dies ist die Grenze, die das Wort „außerordentlich" niemals überschreitet (siehe oben).
Die Austeilung der Kommunion hingegen öffnet sich weiter. Ihre ordentlichen Spender sind Bischof, Priester und Diakon; ihre außerordentlichen Spender sind „der Akolyth und jeder andere beauftragte Gläubige"[21], kraft des can. 230, der es Laien erlaubt, „wo die Not der Kirche es bei Fehlen von Spendern erfordert", die „heilige Kommunion auszuteilen"[22]. Der Diakon ist niemals Spender der Konsekration, aber er ist ordentlicher Spender der Kommunion und der Wegzehrung. Das Einzelne wird in Die Eucharistie behandelt.
Die Buße: der Priester, und die Befugnis, die die Gültigkeit berührt
Das Bußsakrament hat als einzigen Spender den Priester: „Allein der Priester ist Spender des Bußsakraments"[23]. Doch eine Besonderheit rückt es in die Nähe der Firmung und fern von der Taufe: Um gültig loszusprechen, muss der Priester nicht nur die Weihevollmacht, sondern auch die Befugnis besitzen, sie gegenüber dem jeweiligen Pönitenten auszuüben.
„Damit die Lossprechung von Sünden gültig ist, wird erfordert, dass der Spender außer der Weihevollmacht die Befugnis besitzt, sie gegenüber den Gläubigen auszuüben, denen er die Lossprechung erteilt." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 966 § 1[24]
Dies ist einer der seltenen Fälle, in denen eine Ermächtigung der Kirche — die Befugnis, die Fortsetzung der alten Jurisdiktion — die Gültigkeit selbst bedingt und nicht nur die Erlaubtheit. Ein Priester ohne Befugnis spricht nicht nur unerlaubt los: Er spricht gar nicht los (abgesehen von den Fällen der Ergänzung). Dieser heikle Punkt wird eigens untersucht in Die Gültigkeit der Sakramente und Die Beichte. Die große Ausnahme — die Todesgefahr — wird weiter unten wieder aufgegriffen.
Die Krankensalbung: „jeder Priester, und allein der Priester"
Die Krankensalbung hat einen Spender von absoluter Klarheit, vom geltenden Codex wörtlich vom Konzil von Trient übernommen:
„Jeder Priester, und allein der Priester, spendet die Krankensalbung gültig." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1003 § 1[25]
Der Katechismus bestätigt es: „Nur Priester (Bischöfe und Presbyter) sind Spender der Krankensalbung"[26]. Weder der Diakon noch der Laie können sie spenden — eine Note der Kongregation für die Glaubenslehre hat dies 2005 nachdrücklich in Erinnerung gerufen. Die Formel des can. 1003 ist bemerkenswert durch ihre doppelte Grenze: „jeder Priester" (Weite: jeder beliebige Priester, ohne Befugnisvorbehalt für die Gültigkeit) „und allein der Priester" (Grenze: niemals unterhalb des priesterlichen Weihegrades). Siehe Die Krankensalbung.
Die Weihe: allein der Bischof, und das päpstliche Mandat
Das Weihesakrament — das Diakone, Priester und Bischöfe hervorbringt — hat als einzigen Spender den geweihten Bischof:
„Spender der heiligen Weihe ist der geweihte Bischof." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1012[27]
Der Katechismus präzisiert, dass „gültig geweihte Bischöfe […] die drei Stufen des Weihesakraments gültig spenden"[28]. Es ist das Sakrament mit dem am stärksten vorbehaltenen Spender, denn durch es setzt sich die apostolische Sukzession fort: Nur ein Bischof, der selbst in der ununterbrochenen Kette steht, die bis zu den Aposteln zurückreicht, kann weitere Spender hervorbringen. Die Gültigkeit einer Weihe hängt daher von der Gültigkeit der Bischofsweihe dessen ab, der weiht — daher das Gewicht der Unversehrtheit der Weihen für die gesamte sakramentale Kette.
Für die Gültigkeit genügt es, dass der Konsekrator ein gültig geweihter Bischof ist. Für die Erlaubtheit aber verlangt die Kirche zusätzlich das päpstliche Mandat: „Keinem Bischof ist es erlaubt, jemand zum Bischof zu weihen, wenn nicht zuvor das Vorliegen des päpstlichen Mandats feststeht"[29]. Genau dieser Punkt trennt gültig und erlaubt im Fall der Bischofsweihen von Écône 1988, behandelt in Die Erlaubtheit der Sakramente. Das Weihesakrament selbst wird in Das Weihesakrament untersucht.
Die Ehe: die Brautleute als Spender, der Priester als qualifizierter Zeuge
Die Ehe ist der Ausnahmefall der ganzen Reihe. In der lateinischen Tradition sind ihre Spender weder der Bischof noch der Priester noch der Diakon: Es sind die Brautleute selbst.
„Nach lateinischer Tradition sind es die Brautleute, die als Spender der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Konsens erklären." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1623[30]
Der Priester oder Diakon ist also im Westen nicht Spender des Sakraments: Er ist dessen qualifizierter Zeuge, der „den Konsens der Brautleute im Namen der Kirche entgegennimmt und den Segen der Kirche erteilt"[31]. Seine Anwesenheit gehört zur für die Gültigkeit erforderlichen kanonischen Form: „Nur jene Ehen sind gültig, die vor dem Ortsordinarius oder vor dem Pfarrer oder vor einem delegierten Priester oder Diakon geschlossen werden […], der der Eheschließung assistiert, sowie vor zwei Zeugen"[32]. Der Assistent „erfragt die Kundgabe des Konsenses der Eheschließenden und nimmt ihn im Namen der Kirche entgegen"[33] — doch es sind die Brautleute, die das Sakrament wirken.
Diese Disziplin kennt zwei bemerkenswerte Lockerungen. Wo es „weder Priester noch Diakon" gibt, kann der Diözesanbischof mit Zustimmung der Bischofskonferenz und Erlaubnis des Heiligen Stuhls Laien delegieren, um Ehen zu assistieren[34]. Und in der außerordentlichen Form, wenn kein qualifizierter Assistent ohne schweren Nachteil erreichbar ist, können die Brautleute gültig „allein vor Zeugen" heiraten — in Todesgefahr, oder wenn die Lage einen Monat andauern wird[35]. Die Osttradition hingegen hält den Priester für den Spender des Sakraments, dessen Segen „auch zur Gültigkeit notwendig" ist[36]. Siehe Die Ehe.
Übersichtstabelle der Spender der sieben Sakramente
Die folgende Tabelle fasst für jedes Sakrament seinen ordentlichen Spender, den außerordentlichen Spender oder den vorgesehenen Sonderfall sowie die kanonische Hauptreferenz zusammen. Sie hält alles Vorangehende auf einen Blick fest.
| Sakrament | Ordentlicher Spender | Außerordentlicher Spender / Sonderfall | Referenz |
|---|---|---|---|
| Taufe | Bischof, Priester, Diakon | Im Notfall: jeder Mensch mit der erforderlichen Absicht | can. 861; KKK 1256 |
| Firmung | Bischof (lateinischer Ritus) | Priester kraft Befugnis (Taufe eines Kindes jenseits des Kindesalters — oder eines Erwachsenen —, Todesgefahr) | cann. 882–883; KKK 1312–1314 |
| Eucharistie | Konsekration: allein der Priester. Kommunion: Bischof, Priester, Diakon | Austeilung: Akolyth oder beauftragter Laie (can. 230 §3) | cann. 900, 910; KKK 1411 |
| Buße | Priester kraft Befugnis (berührt die Gültigkeit) | Todesgefahr: jeder Priester (can. 976) | cann. 965–966, 976 |
| Krankensalbung | Jeder Priester, und allein der Priester | — (weder Diakon noch Laie) | can. 1003; KKK 1516 |
| Weihe | Geweihter Bischof (päpstliches Mandat zur Bischofsweihe) | — | cann. 1012–1013; KKK 1576 |
| Ehe | Die Brautleute (lateinische Tradition); Priester/Diakon assistiert | Delegierter Laie (can. 1112); allein Zeugen (can. 1116) | can. 1108; KKK 1623 |
Eine senkrechte Lektüre der letzten Spalte lässt die Gesamtlogik hervortreten: Taufe und Ehe überschreiten den Kreis des Klerus (bis zu „jedem Menschen" oder bis zu den Brautleuten), während die konsekrierte Eucharistie, die Buße, die Krankensalbung und die Weihe im Priestertum eingeschlossen bleiben — die Weihe, ganz oben, allein im Bischofsamt.
Wenn die Kirche ergänzt: Notwendigkeit und Todesgefahr
Ein roter Faden zieht sich durch alles Vorangehende: Sobald das Heil einer Seele auf dem Spiel steht, erweitert die Kirche den Kreis der Spender oder ergänzt, was fehlt. Diese Flexibilität ist keine Lockerung der Disziplin; sie ist deren tiefster Geist, zusammengefasst im letzten Canon des Codex: «das Heil der Seelen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muss»[37].
Die Todesgefahr als große Erleichterung
Die Todesgefahr wirkt wie ein Schlüssel, der die ordentlichen Schlösser öffnet. Für jedes Sakrament wurde es gezeigt: Jeder Gläubige kann dann taufen[38]; jeder Priester kann firmen[39]; jeder Priester, auch ohne Beichtbefugnis, kann lossprechen:
«In Todesgefahr spricht jeder Priester, auch wenn er die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten nicht besitzt, jeden Pönitenten gültig und erlaubt von allen Zensuren und allen Sünden los.» — Codex des kanonischen Rechts, Canon 976[40]
Dieser Canon ist das reinste Beispiel für das Prinzip: Ein Priester, der unter normalen Umständen mangels Befugnis nicht gültig lossprechen würde, spricht an der Schwelle des Todes «gültig und erlaubt» los. Nicht der Priester maßt sich eine Vollmacht an: Es ist die Kirche, die ihm angesichts der Ewigkeit einer Seele die fehlende Befugnis schenkt.
Ecclesia supplet: Die Kirche ergänzt die fehlende Befugnis
Die kanonistische Theologie nennt diesen Mechanismus Ecclesia supplet — «die Kirche ergänzt». Wenn eine für die Gültigkeit erforderliche Befugnis fehlt, stellt die Kirche selbst sie in bestimmten Fällen bereit — bei Todesgefahr, allgemeinem Irrtum, positivem und wahrscheinlichem Zweifel. Das Sakrament, das ohne dies ungültig wäre, wird gültig, weil die Kirche ergänzt, was dem Spender fehlte. Das bedeutet: Die Vollmacht, Sakramente zu spenden, ist niemals Privateigentum des Spenders: Sie kommt ihm von der Kirche zu, und die Kirche kann sie vervollständigen, wenn das Wohl der Seelen es verlangt. Der außerordentliche Spender aus Notwendigkeit ist im Grunde nur der Arm, durch den die Kirche selbst sich über die Notlage beugt.
Sakramentalien und Segnungen: ein noch weiterer Spenderkreis
Jenseits der sieben Sakramente kennt die Kirche die Sakramentalien — Segnungen, Weihen von Gegenständen, Exorzismen. Ihr Spender ist ordentlich ein Kleriker, doch manche sind den Laien anvertraut:
«Die Sakramentalien gehören zum Taufpriestertum […]. Manche Segnungen […] können von Laien erteilt werden.» — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1669[41]
So etwa Eltern, die ihre Kinder segnen. Doch die Unterscheidung muss bleiben: Ein Sakramentale ist kein Sakrament, und die Weite seines Spenderkreises sagt nichts über die der eigentlichen Sakramente aus. Dieses Thema wird in Die Sakramentalien und Die Segnungen behandelt.
Was uns die Gestalt des Spenders lehrt
Hinter der kanonistischen Genauigkeit trägt die Gestalt des Spenders eine geistliche Lehre, die für jeden Christen gilt — Kleriker wie Laie.
Der Spender als Diener, nicht als Eigentümer
Die erste Lehre lautet, dass der Spender niemals der Herr des Sakraments ist, sondern sein Diener. Das Wort sagte es von Anfang an: minister, Diener. Der Priester besitzt die Eucharistie nicht; er empfängt sie von der Kirche, um sie weiterzugeben. Der Bischof verfügt nicht über das Bischofsamt; er überträgt es gemäß dem erhaltenen Auftrag. Selbst die Eheleute, Spender ihrer Ehe, erschaffen das Sakrament nicht: Sie verwalten es gemäß der Einsetzung Christi. Die ganze Ordnung der Spender erinnert an diese Wahrheit: Niemand eignet sich an, was von oben kommt.
Die Größe des Priestertums und die Würde des Getauften
Die Stufung der Spender sagt, gleichsam unausgesprochen, zwei Größen aus. Auf der einen Seite die Würde des geweihten Priestertums: Dass es einen Bischof zum Weihen, einen Priester zum Konsekrieren und Lossprechen braucht, zeigt, dass diese Handlungen die Vollmacht Christi des Hauptes selbst berühren, die kein menschlicher guter Wille ersetzen kann. Auf der anderen Seite die Würde des Getauften: Dass «jeder Mensch» im Notfall taufen kann, dass die Eheleute Spender ihrer Ehe sind, zeigt, dass das Taufpriestertum aller Gläubigen keine leere Formel ist. Die Kirche stellt diese beiden Priestertümer nicht gegeneinander: Sie verbindet sie. Außerordentlicher Spender und ordentlicher Spender konkurrieren nicht miteinander; sie dienen, jeder an seinem Platz, derselben Gabe.
Christus, der einzige Hohepriester
Die letzte Lehre ist die höchste. Welcher Spender es auch sei — Bischof, Priester, Diakon, Laie, Ehegatte —, der erste Handelnde ist immer Christus. Er ist es, der tauft, wenn die Krankenschwester das Wasser gießt; Er ist es, der vergibt, wenn der Priester losspricht; Er ist es, der vereint, wenn die Eheleute ihren Konsens austauschen. Der Spender tritt zurück, um die Gabe hindurchzulassen: Er ist wie der Lichtstrahl, der hindurchgeht, ohne sich zu verunreinigen. Die Vielfalt der Spender zerteilt das Heil nicht; sie offenbart dessen einzige Quelle. Hic est qui baptizat — «Er ist es, der tauft». Die ganze Ordnung der Spender weist letztlich nur auf den einzigen und ewigen Hohenpriester hin, dessen Diener jeder, nach seinem Maß, nur ist.
- 1439Konzil von Florenz
Das Dekret für die Armenier zählt die «Person des Spenders» zu den drei Bestandteilen des Sakraments, neben Materie und Form (DS 1312).
- 1547Konzil von Trient, VII. Sitzung
Die Canones über die Sakramente belegen die Vorstellung mit dem Anathema, «alle Christen» hätten Vollmacht über die Verwaltung der Sakramente (can. 10).
- 1917Erster Codex des kanonischen Rechts
Der Codex von 1917 legt die ordentlichen und außerordentlichen Spender jedes Sakraments in Rechtsform fest.
- 1964Zweites Vatikanum — Lumen gentium
Die dogmatische Konstitution über die Kirche verbindet das gemeinsame Priestertum der Gläubigen mit dem hierarchischen Priestertum, die Grundlage der doppelten Weite der Spender.
- 1973Immensae caritatis
Die Instruktion Pauls VI. führt förmlich den außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion ein — der austeilt, nicht konsekriert.
- 1983Codex des kanonischen Rechts Johannes Pauls II.
Der geltende Codex bestimmt, Sakrament für Sakrament, den für die «Gültigkeit» und für die «Erlaubtheit» erforderlichen Spender (can. 861–1116).
- 2016De concordia inter Codices
Das Motu proprio von Franziskus passt die Delegation von Laien zur Eheschließungsassistenz dort an, wo Priester und Diakone fehlen (can. 1112).
Weiterführende Hinweise
Verwandte Ignispedia-Artikel
- Die Gültigkeit der Sakramente — wann ein Sakrament „hält": die Vollmacht des Spenders ist eine der Bedingungen
- Die Erlaubtheit der Sakramente — gültig oder erlaubt: der Fall der Bischofsweihen von Écône (1988)
- Die Intention des Spenders — der vierte Bestandteil: „tun, was die Kirche tut"
- Materie und Form der Sakramente — die „Sache" und die „Worte" des Sakraments
- Das sakramentale Prägemal — das Zeichen, das Bischöfe, Priester und Getaufte empfangen
- Was ist ein Sakrament? — die allgemeine Definition
- Die sieben Sakramente: Die Taufe · Die Firmung · Die Eucharistie · Die Beichte · Die Krankensalbung · Die Weihe · Die Ehe
Zitierte Primärquellen
- Codex des kanonischen Rechts (1983), can. 230, 861, 882–883, 900, 910, 965–966, 976, 1003, 1012–1013, 1108, 1112, 1116, 1752.
- Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1256, 1312–1314, 1348, 1411, 1516, 1576, 1623, 1630, 1669.
- Konzil von Florenz, Dekret für die Armenier, 22. November 1439 (DS 1312, 1315).
- Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Canones über die Sakramente im Allgemeinen (DS 1610).
Anmerkungen und Quellen
Konzil von Florenz (ökumenisch), Unionsbulle mit den Armeniern Exsultate Deo, Dekret für die Armenier, 22. November 1439 — DS 1312: «Alle diese Sakramente werden durch drei Bestandteile vollzogen: durch Dinge, die gleichsam ihre Materie sind, durch Worte, die gleichsam ihre Form sind, und durch die Person des Spenders, der das Sakrament mit der Intention spendet, zu tun, was die Kirche tut. Fehlt einer dieser Bestandteile, wird das Sakrament nicht vollzogen.» Der Bestandteil „Intention" wird in lintention-du-ministre behandelt.
1Katechismus der Katholischen Kirche, § 1348: «An ihrer Spitze Christus selbst, der der Haupthandelnde der Eucharistie ist. Er ist der Hohepriester des Neuen Bundes … Indem er ihn vertritt, steht der Bischof oder der Priester (handelnd „in persona Christi capitis") der Versammlung vor … das ganze Volk, dessen Amen die Teilnahme zum Ausdruck bringt.»
2Katechismus der Katholischen Kirche, § 1630: «Der Priester (oder der Diakon), der der Eheschließung assistiert, nimmt im Namen der Kirche den Konsens der Eheleute entgegen und erteilt den Segen der Kirche.» Der Assistent handelt in persona Ecclesiae: Er ist nicht der Spender des Sakraments (lateinische Tradition), sondern der qualifizierte Zeuge der Kirche.
3 31Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Canones über die Sakramente im Allgemeinen, Canon 10 — DS 1610: «Wenn jemand sagt, alle Christen hätten Vollmacht über das Wort und über die Verwaltung der Sakramente: der sei mit dem Anathema belegt.» Die Vollmacht, die Sakramente zu verwalten, ist also bestimmten Spendern zugeteilt und nicht unterschiedslos im Besitz jedes Getauften.
4Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 861: «§ 1. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon … § 2. Ist der ordentliche Spender abwesend oder verhindert, spendet ein Katechist oder eine andere vom Ortsordinarius mit dieser Aufgabe betraute Person die Taufe erlaubt, und sogar, im Notfall, jeder Mensch mit der erforderlichen Intention.» Daher die doppelte Gestalt: ordentlicher Spender (der Kleriker), außerordentlicher Spender (der beauftragte Katechist oder, im Notfall, jeder Mensch).
5 8 11 38Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 1003 § 1: «Jeder Priester, und allein der Priester, spendet die Krankensalbung gültig.» (§ 2: Es ist «Pflicht und Recht aller Priester mit Seelsorgsauftrag», sie zu spenden; jeder andere Priester kann sie aus vernünftigem Grund mit wenigstens vermuteter Zustimmung spenden.) Dies nimmt die Lehre des Trienter Konzils auf: Weder Diakon noch Laie sind Spender dieses Sakraments.
6 25Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 1012: «Spender der heiligen Weihe ist der geweihte Bischof.» Allein ein gültig geweihter Bischof kann die drei Weihestufen (Diakonat, Presbyterat, Episkopat) übertragen.
7 27Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 910: «§ 1. Ordentliche Spender der heiligen Kommunion sind der Bischof, der Priester und der Diakon. § 2. Außerordentliche Spender der heiligen Kommunion sind der Akolyth und jeder andere Gläubige, der gemäß can. 230 § 3 beauftragt ist.» Dieser Canon betrifft die Austeilung der Kommunion, niemals deren Bereitung (dem Priester vorbehalten, can. 900).
9 21Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 900 § 1: «Allein der gültig geweihte Priester ist der Spender, der in der Person Christi das Sakrament der Eucharistie vollziehen kann.» (lateinisch: «…sacramentum Eucharistiae conficere valet, est solus sacerdos valide ordinatus».) Die Vollmacht zu konsekrieren lässt keinen außerordentlichen Spender zu.
10Katechismus der Katholischen Kirche, § 1256: ordentliche Spender (Bischof, Priester, Diakon); «im Notfall kann jeder Mensch, auch ein Ungetaufter, mit der erforderlichen Intention taufen», indem er die trinitarische Formel verwendet; Grundlage im «allgemeinen Heilswillen Gottes und der Heilsnotwendigkeit der Taufe» (Verweis auf DS 1315).
12 14Konzil von Florenz, Exsultate Deo, 22. November 1439 — DS 1315: Im Notfall kann «nicht nur ein Priester oder ein Diakon, sondern auch ein Laie oder eine Frau, ja sogar ein Heide oder ein Häretiker» gültig taufen, sofern Form und Intention, zu tun, was die Kirche tut, gewahrt bleiben.
13Katechismus der Katholischen Kirche, § 1313: «Im lateinischen Ritus ist der ordentliche Spender der Firmung der Bischof (vgl. CIC, can. 882). Auch wenn der Bischof im Notfall Priestern die Befugnis zur Firmspendung verleihen kann (CIC, can. 884, § 2), ist es angemessen, dass er sie selbst spendet.»
15Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 882: «Der Bischof ist der ordentliche Spender der Firmung; auch der Priester, der kraft allgemeinen Rechts oder besonderer Verleihung durch die zuständige Autorität mit dieser Befugnis ausgestattet ist, spendet dieses Sakrament gültig.» Für die Firmung wie für die Buße bedingt die von der Kirche empfangene Befugnis die Gültigkeit (und nicht nur die Erlaubtheit).
16Katechismus der Katholischen Kirche, § 1312: «Der ursprüngliche Spender der Firmung ist der Bischof. Im Osten ist es ordentlich der Priester, der tauft, der auch unmittelbar die Firmung in ein und derselben Feier spendet. Er tut dies jedoch mit dem vom Patriarchen oder Bischof geweihten heiligen Chrisam, was die apostolische Einheit der Kirche zum Ausdruck bringt …»
17Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 883: Von Rechts wegen besitzen die Befugnis zur Firmspendung: «1° … diejenigen, die rechtlich dem Diözesanbischof gleichgestellt sind; 2° hinsichtlich der betreffenden Person der Priester, der kraft seines Amtes oder im Auftrag des Diözesanbischofs jemanden tauft, der das Kindesalter überschritten hat, oder in die volle Gemeinschaft der Kirche aufnimmt; 3° für Personen in Todesgefahr der Pfarrer und sogar jeder Priester.»
18 39Katechismus der Katholischen Kirche, § 1314: «Befindet sich ein Christ in Todesgefahr, kann ihm jeder Priester die Firmung spenden (vgl. CIC, can. 883, § 3). Denn die Kirche will, dass keines ihrer Kinder, auch kein ganz kleines, aus dieser Welt scheidet, ohne durch den Heiligen Geist mit der Gabe der Fülle Christi vollendet worden zu sein.»
19Katechismus der Katholischen Kirche, § 1411: «Nur gültig geweihte Priester können der Eucharistie vorstehen und Brot und Wein konsekrieren, damit sie Leib und Blut des Herrn werden.»
20Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 230 § 3: «Wo es die Notlage der Kirche bei Fehlen von Spendern erfordert, können auch Laien, selbst wenn sie weder Lektoren noch Akolythen sind, einige ihrer Aufgaben übernehmen, nämlich den Wortdienst ausüben, liturgischen Gebeten vorstehen, die Taufe spenden und die heilige Kommunion austeilen, gemäß den Rechtsvorschriften.»
22Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 966 § 1: «Damit die Lossprechung von Sünden gültig ist, wird erfordert, dass der Spender neben der Weihevollmacht die Befugnis besitzt, sie gegenüber den Gläubigen auszuüben, denen er die Lossprechung erteilt.» (Can. 965: «Allein der Priester ist der Spender des Bußsakraments.») Ein Fall, in dem eine Ermächtigung der Kirche — die Befugnis — die Gültigkeit bedingt, nicht nur die Erlaubtheit.
23 24Katechismus der Katholischen Kirche, § 1516: «Nur Priester (Bischöfe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung. Es ist Pflicht der Seelsorger, die Gläubigen über die Wohltaten dieses Sakraments zu unterrichten.»
26Katechismus der Katholischen Kirche, § 1576, unter Zitierung von Lumen gentium 20–21: «Gültig geweihte Bischöfe, das heißt in der Linie der apostolischen Sukzession, übertragen die drei Stufen des Weihesakraments gültig» (vgl. CIC, can. 1012). Grundlage der apostolischen Sukzession.
28Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 1013: «Keinem Bischof ist es erlaubt, jemand zum Bischof zu weihen, wenn nicht zuvor das Vorliegen des päpstlichen Auftrags feststeht.» Die Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag ist gültig, aber schwer unerlaubt (vgl. Écône 1988, siehe la-liceite-des-sacrements).
29Katechismus der Katholischen Kirche, § 1623: «Nach lateinischer Tradition sind es die Eheleute, die als Spender der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Konsens erklären. In den Traditionen der Ostkirchen sind die Priester — Bischöfe oder Priester — die Zeugen des von den Eheleuten ausgetauschten beiderseitigen Konsenses, doch ist auch ihr Segen für die Gültigkeit des Sakraments erforderlich.»
30 36Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 1108: «§ 1. Nur die Ehen sind gültig, die vor dem Ortsordinarius oder vor dem Pfarrer oder vor einem von einem von ihnen delegierten Priester oder Diakon, der der Eheschließung assistiert, sowie vor zwei Zeugen geschlossen werden … § 2. Unter dem der Eheschließung Assistierenden wird nur die Person verstanden, die, anwesend, die Kundgabe des Konsenses der Eheschließenden erbittet und im Namen der Kirche entgegennimmt.» Dies ist die kanonische Form, Gültigkeitsbedingung.
32 33Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 1112 § 1: «Wo es weder Priester noch Diakon gibt, kann der Diözesanbischof nach befürwortender Stellungnahme der Bischofskonferenz und mit Erlaubnis des Heiligen Stuhls Laien zur Eheschließungsassistenz delegieren.» (Text angepasst durch das Motu proprio De concordia inter Codices, 31. Mai 2016.)
34Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 1116: «§ 1. Kann ohne schwere Nachteile ein nach dem Recht zuständiger Assistent weder herbeigeholt noch aufgesucht werden, können Personen, die eine wahre Ehe schließen wollen, sie gültig und erlaubt nur vor Zeugen schließen: 1° in Todesgefahr; 2° außerhalb der Todesgefahr, sofern mit Klugheit vorhergesehen wird, dass dieser Zustand einen Monat andauern wird.» Die außerordentliche Form der Eheschließung.
35Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 1752 (letzter Canon des Codex): «… das Heil der Seelen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muss, vor Augen» (salus animarum suprema lex). Dieses Prinzip erklärt, dass die Kirche den Spenderkreis erweitert oder ergänzt, sobald die Heilsnotwendigkeit es verlangt (vgl. can. 861 § 2, 883, 976).
37Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 976: «In Todesgefahr spricht jeder Priester, auch wenn er die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten nicht besitzt, jeden Pönitenten gültig und erlaubt von allen Zensuren und allen Sünden los, auch in Gegenwart eines approbierten Priesters.» Ausdruck des Prinzips Ecclesia supplet: Die Kirche ergänzt die fehlende Befugnis, wenn das Heil es verlangt.
40Katechismus der Katholischen Kirche, § 1669: Die Sakramentalien «gehören zum Taufpriestertum»; «je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben betrifft, desto mehr ist ihre Spendung dem geweihten Amt vorbehalten»; doch «manche Segnungen … können von Laien erteilt werden» (vgl. CIC, can. 1168). Ein Sakramentale ist kein Sakrament: Die Weite seines Spenderkreises sagt nichts über die der Sakramente aus.
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