Das Weihwasser am Eingang der Kirchen, die Kerze, die man vor einer Statue anzündet, die Asche am Mittwoch zu Beginn der Fastenzeit, der gesegnete Palmzweig über einem Bett, die Medaille am Hals eines Neugeborenen, das gesegnete Kruzifix, der Rosenkranz, das Kreuzzeichen vor einer Mahlzeit: Das katholische Leben ist gewoben aus heiligen Gesten und Gegenständen, die keine Sakramente sind, die sie aber umgeben, verlängern und ihre Früchte vorbereiten. Die Kirche nennt sie Sakramentalien.
Das Wort verwirrt durch seine Nähe zu „Sakrament“. Viele Gläubige gebrauchen beide unterschiedslos; umgekehrt wittern manche im Weihwasser oder in der Medaille ein Überbleibsel magischen Denkens. Beide Missverständnisse lassen sich durch eine genaue Definition beheben. Eine Sakramentalie ist weder ein achtes Sakrament noch ein Amulett: Sie ist ein von der Kirche eingesetztes heiliges Zeichen, um die Seelen auf die Gnade vorzubereiten und den Alltag zu heiligen.
Dieser Artikel ist der gemeinsame Stamm der Kategorie: Er legt dar, was die Sakramentalien im Allgemeinen sind — ihre Definition, ihre Wirkweise, ihre Geschichte, ihre Formen, ihre Spender, ihre Wirkungen und die Grenze, die sie vom Aberglauben trennt. Zur Natur der sieben Sakramente im eigentlichen Sinn sei auf Was ist ein Sakrament? verwiesen; zu den einzelnen Sakramentalien — Weihwasser, Segnungen, Skapulier, Wundertätige Medaille — auf die jeweils eigens genannten Spezialartikel.
Was ist eine Sakramentalie? Die Definition der Kirche
Der Ausgangspunkt muss der offizielle Text sein. Der Katechismus der Katholischen Kirche eröffnet seinen Abschnitt über die Sakramentalien mit einem wörtlichen Zitat des Zweiten Vatikanischen Konzils:
„Die heilige Mutter Kirche hat Sakramentalien eingesetzt. Das sind heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente vor allem geistliche Wirkungen bezeichnet und durch das Gebet der Kirche erlangt werden. Durch sie werden die Menschen darauf vorbereitet, die Hauptwirkung der Sakramente zu empfangen, und die verschiedenen Umstände des Lebens werden geheiligt.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, Nr. 60[1]
Der Codex des Kanonischen Rechtes von 1983 greift dieselbe Definition in einem gedrängten Satz auf, den man genau lesen muss:
„Sakramentalien sind heilige Zeichen, durch die in gewisser Weise, in Nachahmung der Sakramente, auf das Gebet der Kirche hin vor allem geistliche Wirkungen bezeichnet und erlangt werden.“ — Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1166[2]
Jedes Glied dieser Definition zählt. Eine Sakramentalie ist ein heiliges Zeichen; sie wirkt „in Nachahmung der Sakramente“; sie bringt „vor allem geistliche“ Wirkungen hervor; und diese Wirkungen werden „durch das Gebet der Kirche“ erlangt. Nehmen wir diese Züge wieder auf, denn sie genügen, um die meisten Verwechslungen zu zerstreuen.
„In Nachahmung der Sakramente“: Ähnlichkeit und Unterschied
Die Schlüsselformel lautet „in einer gewissen Nachahmung der Sakramente“ (lateinisch: ad quamdam sacramentorum imitationem). Die Sakramentalie ähnelt dem Sakrament: Wie dieses ist sie ein sinnliches Zeichen — ein Wasser, ein Öl, eine Geste, ein Wort —, das auf eine unsichtbare Wirklichkeit verweist und sie ins Spiel bringt. Doch diese Nachahmung bleibt eine „gewisse“ Nachahmung: Sie ist analog, nicht identisch. Die Sakramentalie ist kein Sakrament zum ermäßigten Preis; sie gehört einer anderen Ordnung an.
Der Unterschied liegt in zwei Punkten, die weiter unten entfaltet werden. Erstens die Einsetzung: Die sieben Sakramente sind von Christus selbst eingesetzt worden, die Sakramentalien dagegen von der Kirche[3]. Zweitens die Wirkweise: Ein Sakrament verleiht die Gnade ex opere operato, schon dadurch, dass der Ritus gültig vollzogen wird; eine Sakramentalie dagegen „bereitet“ auf die Gnade vor, ohne sie automatisch zu verleihen[4]. Die ganze Lehre von den Sakramentalien liegt in diesem sorgsam gewahrten Abstand: genug Ähnlichkeit, damit die Sakramentalie wirklich wirksam ist, genug Unterschied, damit sie niemals zum Automatismus oder zur Magie wird.
Von der Kirche eingesetzte heilige Zeichen
Weil die Sakramentalien Sache der Kirche und nicht einer unmittelbaren Einsetzung durch Christus sind, verfügt die Kirche voll über sie: Sie kann neue schaffen, ändern, abschaffen. Das Kirchenrecht behält diese Vollmacht der höchsten Ebene vor:
„Nur der Apostolische Stuhl kann neue Sakramentalien einführen oder die in Gebrauch befindlichen authentisch auslegen, einzelne abschaffen oder ändern.“ — Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1167 § 1[5]
Diese Vorbehaltung hat eine praktische Folge: Ein Gläubiger, eine Gruppe, ja selbst ein einzelner Priester „bastelt“ sich keine Sakramentalie nach Belieben. Riten und Formeln der Sakramentalien sind durch die approbierten liturgischen Bücher festgelegt, und Canon 1167 § 2 verlangt, dass sie „sorgfältig beachtet“ werden[6]. Hier begegnet wieder die schon auf dem Konzil von Trient gegen die Willkür der Spender festgelegte Forderung:
„Wenn jemand sagt, die von der katholischen Kirche übernommenen und approbierten, bei der feierlichen Spendung der Sakramente gebräuchlichen Riten könnten ohne Sünde verachtet oder nach Belieben der Spender weggelassen oder durch irgendwelche Hirten der Kirchen in andere, neue umgewandelt werden: der sei mit dem Anathema belegt.“ — Konzil von Trient, VII. Sitzung, Canon 13[7]
Es geht dabei nicht um kleinlichen Formalismus. Wenn die Sakramentalie ihre Kraft aus dem Gebet der Kirche zieht, dann muss es auch wirklich die Kirche sein, die betet — nach ihren Formeln, unter der Autorität ihrer Hirten — und nicht ein Einzelner, der sich einen privaten Ritus zusammenbaut. Die Sakramentalie ist ein kirchlicher Akt, bevor sie ein Gegenstand ist.
Wie wirken die Sakramentalien? „Nicht ex opere operato“
Hier liegt das Herz der Lehre und der am häufigsten missverstandene Punkt. Die entscheidende Frage lautet: Durch welche Kraft bringt eine Sakramentalie ihre Wirkung hervor? Die Antwort der Kirche zieht eine klare Linie zwischen Sakramenten und Sakramentalien.
Der große Unterschied zu den Sakramenten
Ein Sakrament wirkt ex opere operato — „dadurch, dass die Handlung vollzogen wird“: Gültig gesetzt, verleiht es wirklich die Gnade, die es bezeichnet, unabhängig von der Heiligkeit des Spenders[8]. Eine Sakramentalie dagegen wirkt nicht auf diese Weise. Der Katechismus ist von bemerkenswerter Genauigkeit:
„Die Sakramentalien verleihen nicht wie die Sakramente die Gnade des Heiligen Geistes, sondern bereiten durch das Gebet der Kirche auf den Empfang der Gnade vor und stimmen zur Mitwirkung mit ihr bereit.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1670[9]
Alles ist in diesen beiden Verben gesagt: Sie bereiten vor und sie stimmen bereit. Die Sakramentalie gießt die Gnade nicht in die Seele wie Taufe oder Eucharistie; sie bereitet das Feld, sie stimmt das Herz bereit, die Gnade aufzunehmen und fruchtbar zu machen, die im Übrigen die Sakramente geben. Weihwasser zu trinken lässt keine Todsünde nach — nur das Bußsakrament lässt sie auf ordentlichem Weg nach; aber das im Glauben empfangene Weihwasser kann die Seele zur Reue bereit machen, die zum Beichtstuhl führt. Das Einzelne dazu ist in Was ist ein Sakrament? entfaltet und, zur den Sakramenten eigenen Mechanik, in Materie und Form der Sakramente.
„Ex opere operantis Ecclesiae“: die Kraft des Gebets der Kirche
Wenn die Gnade nicht aus dem Ritus selbst hervorquillt, woher kommt dann die wirkliche Wirksamkeit der Sakramentalie? Aus dem Gebet der Kirche. Die klassische Theologie formuliert es mit einem Fachausdruck: Die Sakramentalie wirkt ex opere operantis Ecclesiae, „durch das Werk der Handelnden“, das heißt durch die Fürbitte der ganzen Kirche, der Braut Christi, deren Gebet immer erhört wird[10].
Die Unterscheidung ist erhellend. Die Gnade des Sakraments ruht auf der Macht Christi, die im Ritus wirkt: Sie hängt daher nicht von der Disposition des Spenders ab. Die durch eine Sakramentalie erlangte Gnade ruht auf dem Gebet der Kirche, das sich mit dem des Gläubigen vereint: Sie ist gewiss, weil die Kirche niemals vergeblich betet, bleibt aber in der Ordnung der Fürbitte, nicht der automatischen Hervorbringung. Wenn ein Priester eine Medaille segnet, „enthält“ das Metall fortan keine Kraft; die Kirche erbittet von Gott für den, der sie im Glauben tragen wird, jene Gnaden des Schutzes und der Treue, an welche dieses Zeichen erinnert.
Weder Magie noch Automatismus: die Rolle der Dispositionen
Daraus folgt die wichtigste Mahnung des ganzen Artikels. Weil die Sakramentalie nicht ex opere operato wirkt, hängt ihre Frucht weitgehend von den inneren Dispositionen dessen ab, der sie gebraucht. Zu glauben, ein gesegneter Gegenstand wirke durch seine bloße Materialität wie ein Talisman, unabhängig von Glaube und Herzensbekehrung, ist keine Religion mehr: Es ist Aberglaube. Der Katechismus sagt es ohne Umschweife:
„Die Wirksamkeit von Gebeten oder sakramentalen Zeichen allein an ihre Materialität zu binden, außerhalb der inneren Dispositionen, die sie erfordern, heißt in Aberglauben zu verfallen.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2111[11]
Auf diese Grenze zwischen Inbrunst und Aberglauben kommen wir am Ende des Artikels ausführlicher zurück. Doch sie musste schon jetzt gesetzt werden: Sie ist in die Wirkweise der Sakramentalien selbst eingeschrieben. Das Sakrament widersteht, weil es durch die Macht Christi wirkt, der Lauheit des Spenders; die Sakramentalie verlangt, weil sie durch das Gebet der Kirche und die Mitwirkung des Gläubigen wirkt, von dem, der sie gebraucht, einen lebendigen Glauben.
Zu den Ursprüngen: Wie die Kirche Sakramente und Sakramentalien unterschied
Die Kategorie der „Sakramentalien“ ist in der Praxis alt, im Wortschatz aber verhältnismäßig jung. Jahrhundertelang hat die Kirche heilige Riten vervielfacht — Segnungen, Exorzismen, Salbungen, Kreuzzeichen —, ohne sie immer klar von jenen sieben Akten zu unterscheiden, die sie schließlich „Sakramente“ nennen wird. Die Geschichte dieser Klärung erhellt, was eine Sakramentalie ist.
Die Väter und die ersten heiligen Riten
Schon in den ersten Jahrhunderten begleiten die Christen ihr Leben mit heiligen Gesten. Tertullian bezeugt zu Beginn des 3. Jahrhunderts, dass die Gläubigen bei jedem Schritt des Tages das Kreuzzeichen auf sich zeichnen[12]. Weihwasser, exorzisiertes Salz, das Öl der Salbungen, die Segnung von Speisen und Häusern sind sehr früh bezeugt. Diese Riten verlängern eine biblische Intuition: In der Schrift heißt segnen zugleich Gott loben und seine Gunst auf Wesen und Dinge herabrufen. „In dir sollen gesegnet werden alle Geschlechter der Erde“, sagt Gott zu Abraham (Gen 12, 3)[13], und der heilige Paulus erinnert daran, dass der Vater uns in Christus „mit allem geistlichen Segen gesegnet“ hat (Eph 1, 3)[14]. Die Sakramentalie wurzelt in dieser Logik des Segens.
Zu jener Zeit unterscheidet man jedoch Sakramente und Sakramentalien noch nicht: Jeder heilige Ritus kann im weiten Sinn eines heiligen Zeichens sacramentum oder mysterium genannt werden. Der heilige Augustinus selbst gebraucht sacramentum für sehr verschiedene Wirklichkeiten, von der Taufe bis zum Kreuzzeichen. Die Unterscheidung erfolgt später.
Hugo von Sankt Viktor und Petrus Lombardus: die Geburt einer Kategorie
Im 12. Jahrhundert, an den großen Theologenschulen, wird die Unterscheidung festgelegt. Der Theologe Hugo von Sankt Viktor († 1141) gehört zu den Ersten, die die zum Heil notwendigen Riten von jenen trennen, die, ohne es zu sein, der Heiligung dienen — Weihwasser, Asche und andere Zeichen, die die Überlieferung bald zu den Sakramentalien zählen wird[15].
Doch Petrus Lombardus († 1160) gibt dem System seine dauerhafte Form. Im vierten Buch seiner Sentenzen, dem Theologiehandbuch, das den ganzen lateinischen Westen formen wird, führt er ein entscheidendes Kriterium ein: die Kausalität. Das Sakrament ist nicht nur Zeichen der Gnade, es ist auch deren Ursache; es „bezeichnet und bewirkt“, was es zeigt. Dieses Kriterium erlaubt ihm, die Zahl der Sakramente auf sieben festzulegen und diese Sakramente im eigentlichen Sinn von den „kleineren“ Riten zu unterscheiden, die die Gnade bezeichnen, ohne sie zu bewirken — die Sakramentalien[16]. Das Wort sacramentale verbreitet sich daraufhin bei Kanonisten und scholastischen Theologen.
Vom Rituale Romanum (1614) zum Benediktionale (1984)
Ist die Kategorie einmal festgelegt, hat die Kirche ihre Riten kodifiziert. Die große Referenzsammlung war das Rituale Romanum, das Papst Paul V. 1614 im Gefolge des Trienter Konzils promulgierte: Dreieinhalb Jahrhunderte lang versammelte es die Segens-, Exorzismus- und Sakramentalienformeln der ganzen lateinischen Kirche[17]. Das Zweite Vatikanische Konzil hat seine Revision verlangt:
„Der Ritus der Sakramentalien ist zu revidieren […]. Es ist dafür zu sorgen, dass die Sakramentalien den Notwendigkeiten unserer Zeit angepasst werden.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, Nr. 79[18]
Diese Reform hat namentlich zum De Benedictionibus (dem Benediktionale) geführt, dessen Editio typica 1984 erscheint: Es unterscheidet die Segnungen klar, legt fest, welche Spender sie geben können, und öffnet bestimmte Segnungen für Laien[19]. Die Geschichte der Sakramentalien ist also nicht erstarrt: Die Kirche, die sie eingesetzt hat, ordnet sie weiterhin.
- 3. JahrhundertDie Väter bezeugen die ersten heiligen Riten
Tertullian beschreibt das zu jeder Stunde gezeichnete Kreuzzeichen; Weihwasser, Salz, Öl und Segnungen begleiten bereits das christliche Leben, ohne dass man sie schon von den künftigen Sakramenten unterscheidet.
- um 1140Hugo von Sankt Viktor unterscheidet die kleineren Riten
Hugo trennt die zum Heil notwendigen Riten von jenen, die, ohne es zu sein, der Heiligung dienen (Weihwasser, Asche) — erste Skizze der Kategorie der Sakramentalien.
- um 1155Petrus Lombardus legt die sieben Sakramente fest
Im IV. Buch der Sentenzen erlaubt das Kriterium der Kausalität, die Sakramente im eigentlichen Sinn auf sieben festzulegen und von ihnen die sacramentalia zu unterscheiden.
- 3. März 1547Trient verteidigt die überkommenen Riten der Kirche
Canon 13 der VII. Sitzung belegt mit dem Anathema, wer die überkommenen und approbierten Riten der Kirche verachten oder nach Belieben ändern würde (DS 1613).
- 1614Das Rituale Romanum kodifiziert die Sakramentalien
Paul V. promulgiert das Rituale Romanum, die Referenzsammlung der Segnungen und Exorzismen für die ganze lateinische Kirche.
- 1963 · 1984Das Vatikanum II revidiert, das Benediktionale erscheint
Sacrosanctum Concilium (Nr. 79, 1963) verlangt die Revision der Sakramentalien; das Benediktionale (Editio typica 1984) ist eine ihrer Früchte.
Die verschiedenen Formen der Sakramentalien
Der Katechismus ordnet die Sakramentalien in große Familien. Sie zu kennen bewahrt davor, alles auf Weihwasser und Medaille zu reduzieren: Die Wirklichkeit ist weit größer.
Die Segnungen: anrufende und konstitutive
Die Segnungen nehmen den ersten Platz ein. Der Katechismus unterstreicht es:
„Unter den Sakramentalien stehen an erster Stelle die Segnungen (von Personen, des Tisches, von Gegenständen, von Orten). Jede Segnung ist Lobpreis Gottes und Gebet um seine Gaben.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1671[20]
Die Theologie unterscheidet zwei Arten von Segnungen. Die anrufenden (oder einfachen) Segnungen rufen Gottes Gunst auf eine Person oder Sache herab, ohne ihren Status zu ändern: ein Mahl segnen, ein Haus, ein Auto, einen Kranken. Die konstitutiven (oder konsekratorischen) Segnungen dagegen haben eine „dauernde Tragweite“: Sie entziehen eine Person oder einen Gegenstand dem profanen Gebrauch, um sie Gott zu weihen. Der Katechismus erklärt es:
„Manche Segnungen haben eine dauernde Tragweite: Sie haben zur Wirkung, Personen Gott zu weihen und Gegenstände und Orte dem liturgischen Gebrauch vorzubehalten.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1672[21]
Zu Natur, Nutzen und Einwänden rund um die Segnungen siehe den eigenen Artikel Die Segnungen und, eigens zu den Gegenständen, Warum Gegenstände segnen?.
Die Weihen und die Dedikationen
Die konstitutiven Segnungen tragen je nach Gegenstand eigene Namen. Man spricht von Weihe (Konsekration) bei Personen — der Jungfrauenweihe, der Segnung eines Abtes oder einer Äbtissin, dem Ritus der Ordensprofess — die man auf keinen Fall „mit der sakramentalen Weihe verwechseln“ darf[22]. Man spricht von Dedikation bei Orten und Kultgegenständen: der Kirch- und Altarweihe, der Segnung der heiligen Öle, der heiligen Gefäße, der Glocken. Diese Dinge sind, einmal geweiht, rechtlich geschützt: „Heilige Sachen, die durch Dedikation oder Segnung dem Gottesdienst zugewiesen sind, sollen ehrfürchtig behandelt und nicht zu profanem oder zweckwidrigem Gebrauch verwendet werden, auch wenn sie im Eigentum privater Personen stehen“[23].
Die Exorzismen
Wenn die Kirche öffentlich darum betet, dass eine Person oder ein Gegenstand der Umklammerung des Dämons entzogen werde, spricht man von Exorzismus. Er ist eine Sakramentalie eigener Art, deren Einsetzung auf Christus selbst zurückgeht:
„Wenn die Kirche öffentlich und autoritativ im Namen Jesu Christi darum bittet, dass eine Person oder ein Gegenstand vor der Umklammerung des Bösen geschützt und seiner Herrschaft entzogen werde, spricht man von Exorzismus. Jesus hat ihn praktiziert; von ihm hat die Kirche die Vollmacht und die Aufgabe zu exorzieren.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1673[24]
Man muss den einfachen Exorzismus, der namentlich bei der Taufe praktiziert wird, und den großen Exorzismus oder feierlichen Exorzismus unterscheiden, der nur von einem beauftragten Priester vollzogen werden darf. Das Recht ist streng:
„Niemand darf rechtmäßig Exorzismen über Besessene aussprechen, ohne eine besondere und ausdrückliche Erlaubnis des Ortsordinarius erhalten zu haben. […] Diese Erlaubnis wird der Ortsordinarius nur einem frommen, einsichtigen, klugen Priester von untadeligem Lebenswandel erteilen.“ — Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1172 § 1-2[25]
Der Katechismus insistiert auf der Klugheit: Vor jedem Exorzismus muss man sich „vergewissern, dass es sich wirklich um eine Gegenwart des Bösen handelt und nicht um eine Krankheit“, deren Behandlung Sache der Medizin ist[26]. Zum Einzelnen siehe Der Exorzismus.
Die gesegneten Gegenstände
Zuletzt kommt die den Gläubigen vertrauteste Familie: die gesegneten Gegenstände. Weihwasser, Kerzen, Asche des Aschermittwochs, Palmzweige des Palmsonntags, Medaillen, Skapuliere, Kruzifixe, Rosenkränze, Heiligenbilder — lauter Zeichen, die der Segen der Kirche dazu bestimmt hat, Gebet und Frömmigkeit zu stützen. Es sind keine Amulette: Ihre Kraft ist die des Gebets der Kirche, an das sie erinnern, und des Glaubens dessen, der sie gebraucht. Jeder hat seine eigene Geschichte und Theologie, die in den eigenen Artikeln behandelt werden: Das Weihwasser, Warum Weihwasser gebrauchen?, Warum Kerzen anzünden?, Das Skapulier und Die Wundertätige Medaille.
Das mittelalterliche Merkwort: „Orans, tinctus, edens, confessus, dans, benedicens“
Die mittelalterliche Theologie hat die Vielfalt der Sakramentalien in einem berühmt gebliebenen lateinischen Vers zusammengefasst, der sechs Arten nach der vollzogenen Geste aufzählt: „Orans, tinctus, edens, confessus, dans, benedicens“[27]. Man kann ihn so übersetzen und entfalten:
| Lateinisches Wort | Geste | Beispiele von Sakramentalien |
|---|---|---|
| Orans | „betend“ | das liturgische Gebet und die öffentlichen Gebete der Kirche (Rosenkranz, Angelus) |
| Tinctus | „besprengt / gesalbt“ | das Weihwasser, die Salbungen und die bei Weihen verwendeten Öle |
| Edens | „essend“ | die gesegneten Speisen (gesegnetes Brot, zu Ostern gesegnete Speisen) |
| Confessus | „bekennend“ | das allgemeine Sündenbekenntnis (das Confiteor, der Bußakt) |
| Dans | „gebend“ | das Almosen und die Werke der Nächstenliebe |
| Benedicens | „segnend“ | die päpstlichen, bischöflichen Segnungen sowie die der Palmzweige, der Asche, der Kerzen |
Dieser Vers hilft zu behalten, dass sich die Sakramentalien nicht auf Gegenstände reduzieren lassen: Sie umfassen auch Gesten (beten, bekennen, geben) und Handlungen (besprengen, essen, segnen). Die Sakramentalie ist zuerst ein heiliger Akt, dessen Gegenstand nur der Träger ist.
Wer kann eine Sakramentalie spenden?
Nicht alle Sakramentalien sind dem Priester vorbehalten. Die Regel hängt von der Natur des Ritus ab: Je mehr er das liturgische und sakramentale Leben der Kirche berührt, desto mehr muss sein Spender geweiht sein; je mehr er zum gewöhnlichen christlichen Leben gehört, desto mehr kann er einfachen Gläubigen anvertraut werden.
Bischöfe, Priester und Diakone
Das Kirchenrecht verteilt die Zuständigkeiten nach einer klaren Hierarchie. Die Weihen und die Dedikationen — die feierlichsten Akte — sind dem Bischof und den eigens ermächtigten Priestern vorbehalten; die gewöhnlichen Segnungen kommen jedem Priester zu; der Diakon spendet nur die Segnungen, die ihm eigens erlaubt sind:
„Wer mit der bischöflichen Würde bekleidet ist, sowie Priester, denen dies rechtlich erlaubt ist, können gültig Weihen und Dedikationen vollziehen. Jeder Priester kann Segnungen spenden, außer jenen, die dem Römischen Papst oder den Bischöfen vorbehalten sind. Der Diakon kann nur jene Segnungen spenden, die ihm rechtlich ausdrücklich erlaubt sind.“ — Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1169[28]
Der Anteil der Laien und das Taufpriestertum
Doch die Spendung der Sakramentalien ist kein Monopol des Klerus. Der Katechismus bindet die Sakramentalien an das Taufpriestertum aller Gläubigen zurück:
„Sie gehören zum Taufpriestertum: Jeder Getaufte ist berufen, ein ‚Segen‘ zu sein und zu segnen. Darum können Laien manchen Segnungen vorstehen; je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben betrifft, desto mehr ist ihr Vorsitz dem geweihten Amt vorbehalten.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1669[29]
Das Recht bestätigt es: Manche Sakramentalien „können nach dem Urteil des Ortsordinarius auch von Laien mit den erforderlichen Eigenschaften gespendet werden“[30]. So segnet ein Vater oder eine Mutter die Kinder, so segnet ein Laie den Tisch, so zeichnet man selbst das Kreuzzeichen: Diese Gesten sind keine ungefähren Nachahmungen eines priesterlichen Akts, sondern die wirkliche Ausübung des in der Taufe empfangenen Priestertums. Zur Unterscheidung von ordentlichem und außerordentlichem Spender siehe Der ordentliche und der außerordentliche Spender.
Welches sind die Wirkungen der Sakramentalien?
Wenn die Sakramentalien die Gnade auch nicht ex opere operato verleihen, sind sie doch nicht ohne wirkliche Wirkung. Die Überlieferung erkennt ihnen mehrere Früchte zu, alle an das Gebet der Kirche und die Dispositionen des Gläubigen gebunden.
Auf die Gnade vorbereiten und den Alltag heiligen
Die erste Wirkung, schon genannt, ist, die Seele bereit zu machen, die Gnade zu empfangen und mit ihr mitzuwirken (KKK § 1670). Die zweite ist, die Umstände des Lebens zu heiligen. Das Zweite Vatikanische Konzil drückt es herrlich aus, in einem Satz, den der Katechismus vollständig übernimmt:
„Bei den recht disponierten Gläubigen werden fast alle Ereignisse des Lebens durch die göttliche Gnade geheiligt, die aus dem Paschamysterium des Leidens, des Todes und der Auferstehung Christi herabfließt, denn von ihm empfangen alle Sakramente und Sakramentalien ihre Kraft; und es gibt fast keinen ehrenhaften Gebrauch materieller Dinge, der nicht auf dieses Ziel hingeordnet werden könnte: die Heiligung des Menschen und das Lob Gottes.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, Nr. 61[31]
Das ist die Größe der Sakramentalien: Durch sie können Mahl, Reise, Arbeit, Haus, Feld, Krankenbett — „fast alle Ereignisse des Lebens“ — Ort der Gnade und des Lobes werden. Man beachte indes die ausdrückliche Bedingung: „bei den recht disponierten Gläubigen“. Immer derselbe Vorbehalt.
Nachlass lässlicher Sünden und aktuelle Gnaden
Die überlieferte Theologie erkennt den Sakramentalien noch genauere Wirkungen zu. Inbrünstig empfangen, erlangen sie aktuelle Gnaden (die punktuellen Hilfen Gottes zum rechten Handeln), den Nachlass der lässlichen Sünden und der ihnen geschuldeten zeitlichen Strafe sowie zeitliche Gunstbezeigungen, die auf das Heil hingeordnet sind[32]. Man muss den Weg recht verstehen: Nicht die Sakramentalie absolviert die lässliche Sünde nach Art eines Sakraments, sondern der Akt der Zerknirschung und der Gottesliebe, den die Sakramentalie in einem inbrünstigen Herzen weckt — das mit Zerknirschung genommene Weihwasser, das im Glauben gezeichnete Kreuzzeichen. Die Sakramentalie ist Anlass und Stütze jenes inneren Aktes, der seinerseits die lässliche Sünde nachlässt. Man ermisst von Neuem, wie sehr alles von den Dispositionen abhängt.
Schutz vor dem Bösen
Schließlich schreibt die Überlieferung den Sakramentalien eine Schutzfunktion gegen die bösen Geister zu. Für die Exorzismen ist das ausdrücklich (KKK § 1673), doch die Kirche erstreckt es auf Weihwasser, exorzisiertes Salz, gesegnete Medaillen und das Kreuzzeichen, durch die sich der Gläubige unter den Schutz Christi stellt und den Sieg des Kreuzes über den Dämon anruft[33]. Auch hier liegt die Kraft nicht im Gegenstand als solchem, sondern im Gebet der Kirche und im vertrauenden Anruf Gottes, an den der Gegenstand erinnert und den er stützt. Zur Schutzgeste schlechthin siehe Warum machen die Katholiken das Kreuzzeichen?.
Die folgende Tabelle fasst den zentralen Gegensatz zusammen, um Sakrament und Sakramentalie nie mehr zu verwechseln:
| Die sieben Sakramente | Die Sakramentalien | |
|---|---|---|
| Eingesetzt von | Christus selbst | Der Kirche |
| Zahl | Sieben, festgelegt und unveränderlich | Unbestimmt; die Kirche kann neue schaffen oder abschaffen |
| Wirkweise | Ex opere operato (durch den vollzogenen Akt) | Ex opere operantis Ecclesiae (durch das Gebet der Kirche) |
| Eigentliche Wirkung | Sie verleihen die Gnade, die sie bezeichnen | Sie bereiten auf die Gnade vor, sie verleihen sie nicht |
| Notwendigkeit | Zum Heil notwendig | Nicht notwendig, aber nützlich |
| Beispiele | Taufe, Eucharistie, Beichte … | Weihwasser, Segnungen, Exorzismen, Medaillen … |
Sakramentalien, Ablässe und Volksfrömmigkeit
Zwei benachbarte Wirklichkeiten gehören zu den Sakramentalien, ohne sich mit ihnen zu vermischen: die Ablässe und die Volksfrömmigkeit. Es gilt, sie einzuordnen.
Sakramentalien und Ablässe nicht verwechseln
Man hört bisweilen, eine Medaille oder ein gesegneter Rosenkranz „bringe Ablässe“. Die Formel ist ungenau. Eine Sakramentalie ist ein heiliges Zeichen, das auf die Gnade vorbereitet; ein Ablass ist der vor Gott gewährte Nachlass der zeitlichen Strafe, die für bereits vergebene Sünden geschuldet ist und die die Kirche unter bestimmten Bedingungen aus dem Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen gewährt. Es sind zwei unterschiedliche Wirklichkeiten. Zwar kann der fromme Gebrauch gewisser gesegneter Gegenstände — eines Kruzifixes, eines Rosenkranzes, einer Medaille — eine jener Bedingungen sein, an welche die Kirche einen Ablass knüpft; doch der Ablass kommt dann aus der Bewilligung der Kirche, nicht aus der Sakramentalie als solcher. Zu diesem Punkt siehe den eigenen Artikel Die Ablässe.
Die von der Kirche gerahmte Volksfrömmigkeit
Um die Sakramentalien kreist eine ganze Welt volkstümlicher Frömmigkeit: Wallfahrten, Prozessionen, Kreuzweg, Reliquienverehrung, Rosenkranz, Medaillen. Der Katechismus nimmt sie wohlwollend auf, aber unter Bedingung:
„Der religiöse Sinn des christlichen Volkes hat zu allen Zeiten seinen Ausdruck in verschiedenen Formen der Frömmigkeit gefunden, die das sakramentale Leben der Kirche umgeben, wie die Verehrung der Reliquien, Besuche von Heiligtümern, Wallfahrten, Prozessionen, Kreuzweg, Rosenkranz, Medaillen usw.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1674[34]
Doch diese Frömmigkeitsformen „verlängern das liturgische Leben der Kirche, ohne es zu ersetzen“: Die Liturgie ist „ihrer Natur nach weit erhabener als sie“[35]. Die Kirche verlangt daher eine „pastorale Unterscheidung“, um sie zu stützen und zugleich von möglichen Entgleisungen zu läutern — Aberglaube, Sentimentalismus, Kommerzialisierung[36]. Die Volksfrömmigkeit ist ein zu erhellender Schatz, niemals ein Ersatz der Sakramente.
Die Sakramentalien recht gebrauchen: zwischen Inbrunst und Aberglauben
Der ganze Artikel mündet in diese praktische Frage: Wie gebraucht man die Sakramentalien, ohne in Aberglauben zu verfallen? Hier wird die Lehre zur Pädagogik des christlichen Lebens.
Die Klippe des Aberglaubens
Die Gefahr ist wirklich, und die Kirche beschönigt sie nicht. Sobald man einem gesegneten Gegenstand eine gleichsam magische, automatische Wirksamkeit zuschreibt, unabhängig von Glaube und Bekehrung, hat man die Religion verlassen und ist in den Aberglauben geraten (KKK § 2111). Der Katechismus ist noch strenger gegenüber offen magischen Praktiken: „Auch das Tragen von Amuletten ist verwerflich“[37]. Der Unterschied zwischen einer gesegneten Medaille und einem Amulett liegt nicht im Metall, sondern in der Absicht: Die Medaille erinnert an ein Gebet und ruft Gottes Schutz an; das Amulett beansprucht, eine okkulte Kraft in den Dienst seines Trägers zu zwingen. Das eine ist ein Glaubensakt, das andere eine Verirrung des religiösen Empfindens.
Eine Pädagogik der Inkarnation
Recht verstanden ist die Sakramentalie im Gegenteil eine Schule des inkarnierten Glaubens. Gott, der den Menschen als Leib und Seele geschaffen hat und selbst Fleisch geworden ist, begegnet dem Menschen durch sinnliche Wirklichkeiten. Die Sakramentalie folgt dieser Logik: Sie nimmt Wasser, Wachs, Asche, Metall, Geste — die demütigsten Dinge des Alltags — und ordnet sie auf das Lob Gottes und die Heiligung des Menschen hin. Weit davon entfernt, den Glauben zu materialisieren, vergeistigt sie die Materie. Der Gläubige, der die Finger in Weihwasser taucht und sich beim Betreten der Kirche bekreuzigt, setzt keine magische Geste: Er erneuert seine Taufe, stellt sich von Neuem unters Kreuz und bereitet sein Herz auf die Gnade, die ihn im Sakrament erwartet.
Das ist der rechte Gebrauch der Sakramentalien: keine Talismane, von denen man eine mechanische Wirkung erwartete, sondern Zeichen der betenden Kirche, die, im Glauben aufgenommen, die Gnade in alle Winkel der Existenz säen. „Es gibt fast keinen ehrenhaften Gebrauch materieller Dinge, der nicht auf dieses Ziel hingeordnet werden könnte: die Heiligung des Menschen und das Lob Gottes.“[38]
Zum Weiterlesen
- Was ist ein Sakrament? — die Natur der sieben Sakramente, deren „gewisse Nachahmung“ die Sakramentalien sind.
- Die Segnungen und Warum Gegenstände segnen? — die erste und wichtigste Familie der Sakramentalien.
- Das Weihwasser und Warum Weihwasser gebrauchen? — die verbreitetste Sakramentalie.
- Das Skapulier und Die Wundertätige Medaille — zwei gesegnete Gegenstände, die von Millionen Gläubigen getragen werden.
- Der Exorzismus — die Sakramentalie, die der Umklammerung des Bösen entzieht.
- Die Ablässe — nicht mit den Sakramentalien zu verwechseln.
- Warum machen die Katholiken das Kreuzzeichen? — die einfachste und älteste heilige Geste.
Anmerkungen und Quellen
Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum Concilium über die heilige Liturgie, 4. Dezember 1963, Nr. 60. Vollständig zitiert vom Katechismus der Katholischen Kirche, § 1667, mit Verweis auf den Codex des Kanonischen Rechtes, can. 1166, und den Codex der Canones der Orientalischen Kirchen, can. 867.
1Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Viertes Buch Die Heiligungsaufgabe der Kirche, zweiter Teil, Titel I, Canon 1166 (offizieller Text, Vatican.va). Rechtliche Definition der Sakramentalien.
2Katechismus der Katholischen Kirche, § 1667: Die Sakramentalien sind „von der heiligen Mutter Kirche“ eingesetzt, im Unterschied zu den sieben von Christus eingesetzten Sakramenten (vgl. Konzil von Trient, VII. Sitzung, Canon 1 — DS 1601). Das ist das erste Unterscheidungskriterium.
3Katechismus der Katholischen Kirche, § 1670: „Die Sakramentalien verleihen nicht wie die Sakramente die Gnade des Heiligen Geistes, sondern bereiten durch das Gebet der Kirche auf den Empfang der Gnade vor und stimmen zur Mitwirkung mit ihr bereit.“
4 9Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1167 § 1: „Nur der Apostolische Stuhl kann neue Sakramentalien einführen oder die in Gebrauch befindlichen authentisch auslegen, einzelne abschaffen oder ändern.“
5Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1167 § 2: „Bei der Herstellung oder Spendung der Sakramentalien sind die von der Autorität der Kirche approbierten Riten und Formeln sorgfältig zu beachten.“
6Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Dekret über die Sakramente im Allgemeinen, Canon 13 — DS 1613 (Denzinger-Hünermann, Enchiridion Symbolorum, französische Ausgabe). Anathema gegen jeden, der meinte, die überkommenen und approbierten Riten der Kirche könnten verachtet, weggelassen oder nach Belieben der Spender geändert werden.
7Katechismus der Katholischen Kirche, § 1128: Sinn des ex opere operato („dadurch, dass die Handlung vollzogen wird“), kraft des Heilswerks Christi (Verweis auf das Trienter Konzil, DS 1608). Entfaltet im Artikel Was ist ein Sakrament?.
8Zum Wirken ex opere operantis Ecclesiae (durch das Gebet der Kirche, unterschieden vom ex opere operato der Sakramente) siehe den Artikel „Sacramentals“ der Catholic Encyclopedia, New York, Robert Appleton Company, 1912 (Bd. XIII): Die offiziellen Gebete der Kirche, der „makellosen Braut Christi“, erlangen von Gott Gnaden, die er sonst nicht gäbe. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1670.
10Katechismus der Katholischen Kirche, § 2111: „Die Wirksamkeit von Gebeten oder sakramentalen Zeichen allein an ihre Materialität zu binden, außerhalb der inneren Dispositionen, die sie erfordern, heißt in Aberglauben zu verfallen“ (vgl. Mt 23, 16-22).
11Tertullian, De corona (Der Kranz des Soldaten), III, 4 (um 211): „Bei jedem Schritt und jeder Bewegung, bei jedem Ein- und Austreten, beim An- und Auskleiden, beim Bad, bei Tisch […] zeichnen wir das Kreuzzeichen auf unsere Stirn.“ Altes Zeugnis des Kreuzzeichens als alltäglicher christlicher Ritus.
12Genesis 12, 2-3: „Ich werde dich zu einem großen Volk machen […] und in dir sollen gesegnet werden alle Geschlechter der Erde.“ Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1669, zur Berufung jedes Getauften, „ein Segen zu sein“.
13Der heilige Paulus, Brief an die Epheser 1, 3: „Gepriesen sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns mit allem geistlichen Segen in der Himmelswelt gesegnet hat, in Christus.“ Zitiert vom Katechismus, § 1671.
14Hugo von Sankt Viktor († 1141), De sacramentis christianae fidei. Als Erster die zum Heil notwendigen Riten deutlich von jenen unterschieden, die, ohne es zu sein, der Heiligung dienen (Weihwasser, Asche). Vgl. Encyclopædia Universalis, Art. „Sacrements“, und J. de Ghellinck, Le mouvement théologique du XIIᵉ siècle.
15Petrus Lombardus († 1160), Libri Quatuor Sententiarum, IV. Buch. Einführung des Kausalitätskriteriums (das Sakrament „bezeichnet und bewirkt“ die Gnade), Festlegung der Siebenzahl der Sakramente und Unterscheidung von den sacramentalia. Referenzhandbuch der gesamten lateinischen Scholastik bis ins 16. Jahrhundert.
16Rituale Romanum, promulgiert von Papst Paul V. am 17. Juni 1614 (Konstitution Apostolicae Sedi). Offizielle Sammlung der Sakramentalien (Segnungen, Exorzismen, Prozessionen) der lateinischen Kirche, in Gebrauch bis zur vom Vatikanum II verlangten Reform.
17Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, Nr. 79: Revision des Ritus der Sakramentalien; Möglichkeit, gewisse Sakramentalien durch Laien spenden zu lassen; Anpassung an die Notwendigkeiten der Zeit.
18De Benedictionibus (Ritus der Segnungen / Benediktionale), lateinische Editio typica 1984, nach der liturgischen Reform promulgiert. Zitiert vom Katechismus, § 1669 (Praenotanda generalia 16 und 18). Es ordnet die Segnungen und legt ihre jeweiligen Spender fest.
19Katechismus der Katholischen Kirche, § 1671: Die Segnungen (von Personen, des Tisches, von Gegenständen, von Orten) stehen an erster Stelle der Sakramentalien; „jede Segnung ist Lobpreis Gottes und Gebet um seine Gaben“.
20Katechismus der Katholischen Kirche, § 1672: Die Segnungen mit „dauernder Tragweite“, die Personen Gott weihen oder Gegenstände und Orte dem liturgischen Gebrauch vorbehalten.
21Katechismus der Katholischen Kirche, § 1672: Unter den Personensegnungen — „nicht mit der sakramentalen Weihe zu verwechseln“ — die Segnung des Abtes oder der Äbtissin, die Jungfrauen- und Witwenweihe, der Ritus der Ordensprofess; unter jenen der Gegenstände die Dedikation einer Kirche oder eines Altars, die Segnung der heiligen Öle, der heiligen Gefäße und Gewänder, der Glocken.
22Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1171: „Heilige Sachen, die durch Dedikation oder Segnung dem Gottesdienst zugewiesen sind, sollen ehrfürchtig behandelt und nicht zu profanem oder zweckwidrigem Gebrauch verwendet werden, auch wenn sie im Eigentum privater Personen stehen.“
23Katechismus der Katholischen Kirche, § 1673: Definition des Exorzismus als Sakramentalie; Einsetzung durch Christus (vgl. Mk 1, 25-26; 3, 15; 6, 7. 13; 16, 17); Unterscheidung des einfachen Exorzismus (bei der Taufe) und des „großen Exorzismus“.
24Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1172 § 1-2: Notwendigkeit einer „besonderen und ausdrücklichen“ Erlaubnis des Ortsordinarius, nur „einem frommen, einsichtigen, klugen Priester von untadeligem Lebenswandel“ zu erteilen.
25Katechismus der Katholischen Kirche, § 1673: „Es ist wichtig, sich vor der Feier des Exorzismus zu vergewissern, dass es sich um eine Gegenwart des Bösen handelt und nicht um eine Krankheit“, deren Behandlung Sache der medizinischen Wissenschaft ist (vgl. CIC, can. 1172).
26Mittelalterlicher Merkwortvers „Orans, tinctus, edens, confessus, dans, benedicens“, von der scholastischen Theologie überliefert, um die sechs Arten der Sakramentalien nach der Geste aufzuzählen (beten, besprengen/salben, essen, bekennen, geben, segnen). Siehe Catholic Encyclopedia (1912), Art. „Sacramentals“, die ihn im Einzelnen darlegt.
27Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1169 § 1-3: Weihen und Dedikationen dem Bischof und den ermächtigten Priestern vorbehalten; Segnungen jedem Priester offen (außer Vorbehalten); Diakon auf die ausdrücklich erlaubten Segnungen beschränkt.
28Katechismus der Katholischen Kirche, § 1669: Die Sakramentalien gehören zum „Taufpriestertum“; Laien können manchen Segnungen vorstehen (vgl. SC 79; CIC, can. 1168); „je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben betrifft, desto mehr ist ihr Vorsitz dem geweihten Amt vorbehalten“.
29Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1168: „Spender der Sakramentalien ist der mit der erforderlichen Vollmacht versehene Kleriker; gewisse Sakramentalien können nach den Regeln der liturgischen Bücher, nach dem Urteil des Ortsordinarius, auch von Laien mit den erforderlichen Eigenschaften gespendet werden.“
30Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, Nr. 61. Vollständig zitiert vom Katechismus der Katholischen Kirche, § 1670: „Fast alle Ereignisse des Lebens“ der recht disponierten Gläubigen werden durch die Gnade geheiligt, die aus dem Paschamysterium herabfließt, der Quelle der Kraft aller Sakramente und Sakramentalien.
31 38Zu den überlieferten Wirkungen der Sakramentalien — aktuelle Gnade, Nachlass der lässlichen Sünden und der zeitlichen Strafe, auf das Heil hingeordnete zeitliche Gunstbezeigungen — siehe die Catholic Encyclopedia (1912), Art. „Sacramentals“, und die klassischen Handbücher der Sakramententheologie (z. B. L. Ott, Précis de théologie dogmatique). Der Nachlass der lässlichen Sünde geschieht nicht durch die Sakramentalie als solche, sondern durch den Akt der Liebe und Zerknirschung, den sie im recht disponierten Gläubigen weckt.
32Zur Schutzfunktion gegen die bösen Geister, die Weihwasser, exorzisiertem Salz, Medaillen und Kreuzzeichen zugeschrieben wird, siehe die Catholic Encyclopedia (1912), Art. „Sacramentals“, und Katechismus der Katholischen Kirche, § 1673 (zu den Exorzismen). Die Kraft kommt aus dem Gebet der Kirche und dem vertrauenden Anruf Gottes, nicht aus dem materiell genommenen Gegenstand (vgl. KKK § 2111).
33Katechismus der Katholischen Kirche, § 1674: Die Formen der Volksfrömmigkeit, die das sakramentale Leben umgeben — Reliquienverehrung, Besuche von Heiligtümern, Wallfahrten, Prozessionen, Kreuzweg, Rosenkranz, Medaillen (vgl. Zweites Konzil von Nicäa: DS 601, 603; Trienter Konzil: DS 1822).
34Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, Nr. 13, zitiert vom Katechismus, § 1675: Die Frömmigkeitsübungen sollen sich mit der Liturgie harmonieren und zu ihr hinführen, „weil die Liturgie ihrer Natur nach weit erhabener ist als sie“.
35Katechismus der Katholischen Kirche, § 1676: Notwendigkeit einer „pastoralen Unterscheidung“, um die Volksfrömmigkeit zu stützen und gegebenenfalls den religiösen Sinn, der ihr zugrunde liegt, zu „läutern und zu berichtigen“ (vgl. Johannes Paul II., Catechesi tradendae, Nr. 54; Dokument von Puebla).
36Katechismus der Katholischen Kirche, § 2117: Verurteilung der Praktiken von Magie und Zauberei; „auch das Tragen von Amuletten ist verwerflich“. Die Grenze zur Sakramentalie liegt in der Absicht: Glaubensakt, der Gottes Schutz anruft, und nicht Bemächtigung einer okkulten Kraft.
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