Die politische Autorität ist in der katholischen Lehre die sittliche Macht, die Gemeinschaft im Hinblick auf das Gemeinwohl zu leiten. Der Katechismus definiert sie als „die Eigenschaft, kraft deren Personen oder Institutionen den Menschen Gesetze geben und Befehle erteilen und deren Gehorsam erwarten".[1] Keine Gesellschaft kann ohne sie leben : wo niemand damit betraut ist, für das Ganze zu entscheiden, löst sich die Ordnung auf und die Gemeinschaft verfehlt ihr Ziel.[2]
Die Kirche lehrt, dass diese Autorität in ihrem Prinzip nicht von den Menschen, sondern von Gott kommt — nach dem Wort des heiligen Paulus : „Es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt" (Röm 13, 1).[3] Doch sie unterscheidet sogleich den Ursprung der Macht, der in Gott liegt, von der konkreten Bestimmung der Regierenden sowie der Staatsform, die der freien Entscheidung der Menschen überlassen bleiben.[4][5] Die katholische Lehre weiht also weder das „Gottesgnadentum der Könige" noch die Theokratie, noch die Vorstellung, jede bestehende Macht wäre schon dadurch gerecht, dass sie besteht.
Denn die Autorität ist niemals etwas Absolutes. Sie ist nur dann rechtmäßig, wenn sie das Gemeinwohl erstrebt und es mit sittlich erlaubten Mitteln erreicht.[6] Eine Autorität, die sich durch bloße Gewalt durchsetzt oder befiehlt, was dem Sittengesetz widerspricht, „hört auf, sie selbst zu sein, und artet in Unterdrückung aus".[7] Darum lehrt die Kirche, die den Gehorsam gegenüber gerechten Gesetzen gebietet, auch, dass ein ungerechtes Gesetz nicht im Gewissen verpflichtet und dass man „Gott mehr gehorchen muss als den Menschen" (Apg 5, 29), wenn die Macht das Böse verlangt.[8]
Die politische Autorität gehört zu den zentralen Themen der Soziallehre der Kirche und ist eng mit der Würde der menschlichen Person, dem Gemeinwohl, der Subsidiarität und der Solidarität verbunden.[9] Zu verstehen, was die Kirche über die Macht sagt, heißt, zwei Wahrheiten zusammenzuhalten : Die Autorität ist notwendig und ehrwürdig, doch sie steht immer im Dienst und ist niemals Selbstzweck.
Was ist die politische Autorität ?
Das sittliche Recht, im Hinblick auf das Gemeinwohl zu gebieten
Das Wort Autorität bezeichnet nicht zuerst den Zwang, sondern ein sittliches Recht : das Recht, gemeinsame Regeln aufzustellen und deren Befolgung zu erwarten, weil man damit betraut ist.[10] Die politische Autorität ist diese Eigenschaft, angewandt auf das Gemeinwesen — auf die geordnete Gemeinschaft von Personen und Familien. Ihr Daseinsgrund ist nicht die Macht der Regierenden, sondern das Wohl aller : „Die Autorität bezieht ihre sittliche Rechtmäßigkeit nicht aus sich selbst", erinnert der Katechismus.[11]
„Sollten die Regierenden ungerechte Gesetze erlassen oder Maßnahmen treffen, die der sittlichen Ordnung widersprechen, so können solche Anordnungen nicht im Gewissen verpflichten." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1903[12]
Die Autorität ist also ein auf ein Ziel hingeordneter Dienst : das Gemeinwohl. Sie besteht, damit die Gemeinschaft erreicht, was keines ihrer Glieder allein erlangen kann — Frieden, Gerechtigkeit, Sicherheit, die Bedingungen eines würdigen Lebens.[13]
Warum jede Gesellschaft eine Autorität braucht
Die Autorität ist kein notwendiges Übel, das man dulden müsste : sie ist in die soziale Natur des Menschen eingeschrieben. Der Katechismus sagt es ohne Umschweife :
„Jede menschliche Gemeinschaft braucht eine Autorität, die sie leitet. Diese hat ihre Grundlage in der menschlichen Natur. Sie ist für die Einheit des Gemeinwesens notwendig. Ihre Aufgabe ist es, soweit wie möglich das Gemeinwohl der Gesellschaft zu sichern." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1898[14]
Diese Einsicht ist so alt wie die politische Philosophie. Aristoteles beobachtete schon, dass der Mensch von Natur aus ein „politisches Lebewesen" (zôon politikon) ist, dazu geschaffen, im Gemeinwesen zu leben, und dass jede Gemeinschaft, die ein gemeinsames Ziel verfolgt, jemanden braucht, der sie leitet.[15] Ohne eine Instanz, die für das Ganze zu entscheiden hat, zerstreut sich eine Menge : Da jeder sein eigenes Interesse verfolgt, wäre das Gemeinwohl niemandes Sache.[16] Leo XIII. fasst diese Notwendigkeit zusammen : „Eine Gesellschaft von Menschen kann nicht bestehen, ohne dass jemand allen befiehlt", andernfalls „würde sie sich auflösen und könnte das Ziel nicht erreichen, für das sie geboren und eingerichtet ist".[17]
Autorität, Macht, Gewalt : was man nicht verwechseln darf
Die Autorität (das sittliche Recht zu gebieten) ist weder mit der Macht (der tatsächlichen Fähigkeit zu handeln und durchzusetzen) noch mit der Gewalt (dem körperlichen Zwang) zu verwechseln. Eine Autorität kann rechtmäßig sein, ohne über die Mittel zu verfügen, sich durchzusetzen ; umgekehrt kann sich eine Macht durch bloße Gewalt ausüben, ohne jede sittliche Rechtmäßigkeit.[18] Die Kirche weigert sich gerade, die Autorität auf die Gewalt zu reduzieren : „Die von der sittlichen Ordnung geforderte Macht" stammt von Gott und nicht aus der bloßen Fähigkeit, seinen Willen aufzuzwingen.[19]
Johannes XXIII. zieht daraus in Pacem in terris eine entscheidende Folgerung :
„Eine Autorität, die sich nur auf die Drohung oder die Furcht vor Strafen oder auf das Versprechen von Belohnungen stützen würde, könnte die Menschen nicht wirksam dazu bringen, für das Gemeinwohl zu wirken. […] Die Autorität ist vor allem eine sittliche Kraft." — Johannes XXIII., Pacem in terris, Nr. 48[20]
Eine Macht, die nur durch Angst bestünde, ist also keine wahre Autorität im christlichen Sinn : Sie ist eine Gewalt, die das Feld besetzt, keine Autorität, die dient. Genau das prangert die Kirche am Totalitarismus an, wo der Zwang die vernünftige Zustimmung der Personen ersetzt.
Woher kommt die Autorität ? „Es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt"
Die schriftgemäße Grundlage
Die Lehre der Kirche über den Ursprung der Autorität wurzelt in der Schrift. Der zentrale Text ist der Brief des heiligen Paulus an die Römer :
„Jedermann ordne sich den Mächten unter, die Gewalt über ihn haben. Denn es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt, und die bestehenden sind von Gott eingesetzt. […] Die Autorität ist ein Werkzeug Gottes, um dich zum Guten zu führen." — Heiliger Paulus, Brief an die Römer 13, 1-4[21]
Der heilige Paulus spricht diesen oder jenen Kaiser nicht heilig : Er lehrt, dass die Funktion der Autorität selbst zu der von Gott gewollten Ordnung für das Leben der Menschen gehört. Dieselbe Lehre durchzieht das Neue Testament. Vor Pilatus erklärt Jesus : „Du hättest keine Macht über mich, wenn sie dir nicht von oben gegeben wäre" (Joh 19, 11)[22] — und bekräftigt damit zugleich den höheren Ursprung der Macht und die Verantwortung dessen, der sie missbraucht. Der heilige Petrus mahnt ebenso : „Ordnet euch um des Herrn willen jeder menschlichen Einrichtung unter" (1 Petr 2, 13).[23] Und Christus zieht die Grenze zwischen den beiden Ordnungen : „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist" (Mt 22, 21).[24]
Die Lehre des Katechismus
Der Katechismus greift diese Lehre auf und präzisiert sie : Jede menschliche Autorität findet ihre Grundlage in der Natur des Menschen und geht in letzter Instanz von Gott aus :
„Die von der sittlichen Ordnung geforderte Autorität geht von Gott aus : ‚Jedermann ordne sich den Mächten unter, die Gewalt über ihn haben. Denn es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt, und die bestehenden sind von Gott eingesetzt' (Röm 13, 1-2)." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1899[25]
Die Autorität hat also ein doppeltes Fundament : Sie entspricht einer Forderung der sozialen Natur des Menschen, und sie geht in letzter Instanz von Gott aus, der Quelle aller Ordnung. Sie ist keine bloße Übereinkunft, die die Menschen nach Belieben widerrufen könnten ; sie ist eine Wirklichkeit, die sich ihnen zu ihrem Wohl auferlegt.
Leo XIII. : Gott ist die Quelle der Macht, nicht der Herr der Regierenden
Leo XIII. hat dieser Lehre in der Enzyklika Diuturnum illud (1881) über den Ursprung der bürgerlichen Gewalt ihre genaueste moderne Fassung gegeben. Gegen die Theorien, die aus der Macht ein reines Erzeugnis des menschlichen Willens machten (den „Gesellschaftsvertrag" ohne Gott), erinnert der Papst :
„Die Katholiken suchen in Gott das Recht zu befehlen und leiten es von dort ab als aus seiner natürlichen Quelle und seinem notwendigen Prinzip." — Leo XIII., Diuturnum illud, 1881[26]
Doch — und das ist entscheidend — Leo XIII. hütet sich vor jedem Absolutismus. Zu sagen, die Macht komme von Gott, heißt keineswegs, Gott würde diesen König oder jene Dynastie bestimmen. Die Bestimmung der Regierenden bleibt eine menschliche Entscheidung :
„Wenn es darum geht, diejenigen zu bestimmen, die das Gemeinwesen regieren sollen, so kann diese Bestimmung in gewissen Fällen der Wahl und den Vorlieben der großen Zahl überlassen bleiben, ohne dass die katholische Lehre dem das geringste Hindernis entgegensetzte. Diese Wahl bestimmt nämlich die Person des Herrschers, sie verleiht nicht die Rechte der Herrschaft." — Leo XIII., Diuturnum illud, 1881[27]
Die Unterscheidung ist glasklar : Gott ist der Urheber der Autorität als solcher ; die Menschen bestimmen frei deren Träger. Die Macht wird nicht in diesem oder jenem Menschen geheiligt : Sie wird als eine Aufgabe empfangen, die zum Wohl aller auszuüben ist.
Was die Lehre NICHT sagt : weder Gottesgnadentum der Könige noch Theokratie
Drei häufige Missverständnisse sind auszuräumen. Erstens bedeutet „die Autorität kommt von Gott" nicht, dass jeder Machthaber einen göttlichen Freibrief erhalten hätte : Ein Tyrann ist kein Erwählter Gottes, und seine Macht hat, soweit sie unterdrückt, keine „Kraft eines Gesetzes" mehr.[28] Zweitens ist das nicht das Gottesgnadentum der Könige im absolutistischen Sinn : Leo XIII. lässt ausdrücklich zu, dass das Volk seine Führer wählen und die Staatsform wechseln kann.[29] Drittens ist das keine Theokratie : Die Kirche unterscheidet die geistliche und die weltliche Ordnung („Gebt dem Kaiser …"),[30] und anerkennt die rechtmäßige Autonomie der irdischen Wirklichkeiten.[31]
Die Staatsform bleibt der Freiheit der Menschen überlassen
Die Kirche spricht keiner bestimmten Regierungsform als einzig rechtmäßiger heilig. Das Zweite Vatikanische Konzil erklärt in Gaudium et spes :
„… die Bestimmung der Staatsformen wie die Bezeichnung der Regierenden seien dem freien Willen der Bürger überlassen." — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, Nr. 74[32]
Gemäßigte Monarchie, Republik, repräsentative Demokratie : Was der Kirche zählt, ist nicht das Etikett der Staatsform, sondern dass sie die Würde der Personen achtet, dem Gemeinwohl dient und sich in Gerechtigkeit ausübt.[33] Zu den eigenen Vorzügen der demokratischen Staatsform und ihren Wahrheitsbedingungen siehe Die Demokratie nach der Lehre der Kirche.
Die Rechtmäßigkeit der Autorität : drei Bedingungen
Besteht eine Autorität schon, sobald ein Mensch die Macht innehat ? Nein. Für die Kirche hängt die Rechtmäßigkeit an drei Bedingungen, die vereint sein müssen : ein rechtmäßiger Titel, ein rechtes Ziel und gerechte Mittel.[34][35]
Ein rechtmäßiger Ursprung : der Titel der Macht
Die erste Bedingung betrifft den Titel, durch den man zur Macht gelangt. Eine Staatsform oder Regierende, die „entgegen dem Naturrecht gewählt" wurden oder sich der Macht auf Wegen bemächtigt haben, die die Moral verurteilt, „können das Gemeinwohl nicht verwirklichen".[36] Die durch bloße Gewalt eroberte Macht, ohne jede Zustimmung und Anerkennung, leidet an einem Geburtsfehler — auch wenn sie später geheilt werden kann, wenn sie wirklich dem Gemeinwohl dient und die öffentliche Ordnung es erfordert.
Eine auf das Gemeinwohl hingeordnete Ausübung
Die zweite Bedingung ist das Ziel : „Die Autorität wird nur dann rechtmäßig ausgeübt, wenn sie das Gemeinwohl der betreffenden Gruppe erstrebt."[37] Das ist das zentrale Kriterium. Die Autorität ist nicht für die Regierenden da, sondern für die ganze Gemeinschaft. Eine Macht, die sich selbst dient, statt dem Wohl aller zu dienen, verrät ihren Daseinsgrund. Zur Definition und zum Inhalt dieses Ziels siehe Das Gemeinwohl.
Sittlich erlaubte Mittel
Die dritte Bedingung betrifft die Mittel : Um das Gemeinwohl zu erreichen, muss die Autorität „sittlich erlaubte Mittel anwenden".[38] Die Güte des Ziels rechtfertigt niemals ungerechte Mittel — Staatslüge, Terror, Ausschaltung der Gegner, Missachtung der Grundrechte. Eine Autorität, die Böses täte „zum Wohl der Nation", verurteilt sich selbst, denn sie verletzt die sittliche Ordnung, die zu schützen sie berufen ist.
Die folgende Übersicht fasst die Grenze zwischen einer rechtmäßigen Autorität und ihrer Entartung zusammen.
| Aspekt | Rechtmäßige Autorität | Entartete Autorität (Despotismus, Tyrannei) |
|---|---|---|
| Ursprung | Dem Recht entsprechender Titel ; Zustimmung der Gemeinschaft | Usurpierte Macht, durch bloße Gewalt erobert[39] |
| Ziel | Streben nach dem Gemeinwohl | Streben nach dem Interesse der Regierenden[40] |
| Mittel | Gerechte Gesetze, Achtung der Rechte, sittliche Wege | Zwang, Angst, ungerechte Gesetze[41][42] |
| Verhältnis zum Sittengesetz | Dem Sittengesetz und der rechten Vernunft unterworfen | Stellt sich über jedes Gesetz[43] |
| Status | Verpflichtet im Gewissen | „Hört auf, sie selbst zu sein, und artet in Unterdrückung aus"[44] |
Autorität und Sittengesetz : ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz
Die Autorität steht hoch, doch sie ist nicht die höchste : Sie ist selbst dem Sittengesetz unterworfen. Die gesamte Lehre der Kirche verweigert die Vorstellung, was legal sei, wäre dadurch schon gerecht. Das menschliche Gesetz bezieht seine Kraft nur aus seiner Übereinstimmung mit der Vernunft und dem Gesetz Gottes.
Der heilige Thomas : das Gesetz bezieht seine Kraft aus der rechten Vernunft
Der heilige Thomas von Aquin hat dieser Lehre ihre klassische Fassung gegeben, die der Katechismus wörtlich zitiert :
„Die menschliche Gesetzgebung hat nur insoweit Gesetzescharakter, als sie der rechten Vernunft entspricht ; daraus erhellt, dass sie ihre Kraft aus dem ewigen Gesetz bezieht. Insoweit sie von der Vernunft abwiche, müsste man sie für ungerecht erklären, denn sie würde dem Begriff des Gesetzes nicht entsprechen ; sie wäre eher eine Form der Gewalt." — Heiliger Thomas von Aquin, zitiert vom Katechismus, § 1902[45]
Das ist der berühmte Satz der Überlieferung : lex iniusta non est lex — „ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz". Für den heiligen Thomas „verpflichtet" ein solches Gesetz „nicht im Gewissen" und gehört eher zur „Gewalt" als zum Recht : Es ist eine Verderbnis des Gesetzes, kein wahres Gesetz.[46] Ein menschliches Gesetz ist nur deshalb verbindlich, weil es im Konkreten das von Gott in das Herz des Menschen eingeschriebene natürliche Gesetz fortsetzt.[47]
Der heilige Augustinus : „Ohne Gerechtigkeit, was sind die Reiche ?"
Lange vor dem heiligen Thomas hatte der heilige Augustinus eine berühmt gebliebene Formel geprägt, um zu sagen, dass die Gerechtigkeit die Bedingung selbst einer rechtmäßigen Macht ist :
„Ohne Gerechtigkeit, was sind die Reiche anders als große Räuberbanden ?" — Heiliger Augustinus, Der Gottesstaat, Buch IV, Kap. 4[48]
Eine Macht, die sich von der Gerechtigkeit löst, unterscheidet sich in ihrem Grunde nicht mehr von einem riesigen Unternehmen organisierten Raubes : Sie hat die Größe eines Reiches, aber nicht die Würde einer Autorität. Die Gerechtigkeit ist also kein Schmuck der Macht : Sie ist ihr Maß.
Das Kriterium des Gemeinwohls und der Würde der Person
Woran erkennt man, ob ein Gesetz gerecht ist ? Die Kirche gibt zwei Prüfsteine : die Achtung der Würde der menschlichen Person und die Hinordnung auf das Gemeinwohl. Ein Gesetz, das die Grundrechte einer Kategorie von Personen mit Füßen tritt — etwa indem es den Schwächsten den Schutz des Lebens verweigert — ist ungerecht, welche Mehrheit es auch beschlossen haben mag.[49] Die formale Legalität genügt niemals : Die Übereinstimmung mit dem Sittengesetz begründet die Autorität eines Gesetzes.
Der Rechtsstaat : die Herrschaft des Gesetzes, nicht der Menschen
Diese Unterordnung der Autorität unter das Sittengesetz findet ihre institutionelle Übersetzung im Rechtsstaat, den der heilige Johannes Paul II. nachdrücklich gewürdigt hat :
„Eine echte Demokratie ist nur in einem Rechtsstaat und auf der Grundlage einer richtigen Auffassung von der menschlichen Person möglich." — Johannes Paul II., Centesimus annus, Nr. 46[50]
Der Katechismus greift diese Forderung auf : Es ist vorzuziehen, dass „jede Gewalt durch andere Gewalten und andere Zuständigkeiten ausgeglichen wird, die sie in ihrer gerechten Grenze halten", denn das ist „das Prinzip des Rechtsstaates, in dem die Herrschaft dem Gesetz zukommt und nicht der willkürlichen Willkür der Menschen".[51] Wo niemand über dem Gesetz steht, ist die Autorität vor ihrer eigenen Versuchung geschützt : sich für die Quelle des Gerechten zu halten.
Die Gehorsamspflicht der Bürger
Wenn die rechtmäßige Autorität von Gott kommt und dem Gemeinwohl dient, ist ihr zu gehorchen keine Knechtschaft : Es ist eine Teilhabe an der zum Wohl aller gewollten Ordnung. Die Kirche lehrt also eine wahre Gehorsamspflicht — doch eine aufgeklärte Pflicht, die nichts mit blindem Gehorsam zu tun hat.
Gehorchen als Dienst, nicht als Knechtschaft
Der heilige Paulus gründet den Gehorsam nicht auf die Angst, sondern auf das Gewissen : „Darum muss man sich unterordnen, nicht allein aus Furcht vor der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen" (Röm 13, 5).[52] Der Katechismus leitet daraus die Pflicht des Bürgers ab :
„Die Gehorsamspflicht legt allen auf, der Autorität die ihr gebührenden Ehren zu erweisen und die Personen, die sie ausüben, mit Achtung und je nach ihrem Verdienst mit Dankbarkeit und Wohlwollen zu umgeben." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1900[53]
Der Bürger ist eingeladen, die Regierenden als „Stellvertreter Gottes" in der weltlichen Ordnung zu betrachten — was nicht heißt, sie wären unfehlbar, sondern dass ihr Amt die seiner Quelle geschuldete Achtung verdient.[54]
Zum Gemeinwohl beitragen : Steuern, Wahl, Verteidigung
Der Gehorsam ist nicht nur passiv. Der Bürger hat die positive Pflicht, zum Gemeinwohl beizutragen. Der Katechismus zählt diese „Pflicht zur Mitarbeit am Gemeinwohl" auf : „Steuern entrichten, das Wahlrecht ausüben, das Land verteidigen".[55]
„Die Unterordnung unter die Autorität und die Mitverantwortung für das Gemeinwohl erfordern sittlich die Zahlung der Steuern, die Ausübung des Wahlrechts, die Verteidigung des Landes." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2240[56]
Der gute Bürger ist also nicht der, der sich damit begnügt, nichts Ungesetzliches zu tun, sondern der aktiv am Leben des Gemeinwesens teilnimmt, „im Geist der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Freiheit".[57] Das ist auch eine der Formen der politischen Nächstenliebe.
Die gerechte Vorhaltung : kritisieren, ohne sich zu empören
Die Achtung vor der Autorität verbietet weder kritischen Geist noch loyale Anfechtung. Im Gegenteil, der Katechismus erkennt den Bürgern „das Recht und bisweilen sogar die Pflicht zu, gerechte Vorhaltungen zu machen" :
„Es obliegt den Bürgern, mit den bürgerlichen Gewalten zusammenzuarbeiten … Die Bürger haben das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, gerechte Vorhaltungen zu machen über das, was ihnen der Würde der Personen und dem Wohl der Gemeinschaft zu schaden scheint." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2238[58]
Ein schlechtes Gesetz zu kritisieren, die Unterdrückten zu verteidigen, ein Unrecht anzuprangern : All das gehört zur Bürgerpflicht und nicht zur Empörung. Die christliche Folgsamkeit ist niemals die Abdankung des sittlichen Urteils.
Die Grenzen des Gehorsams : „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen"
Die Gehorsamspflicht kennt eine absolute Schranke : Sie endet dort, wo die Macht die Sünde befiehlt. Das ist einer der festesten Punkte der katholischen Lehre, und er unterscheidet die Lehre der Kirche grundlegend von jeder Vergötzung des Staates.
Wenn das Gesetz der sittlichen Ordnung widerspricht
Das Prinzip stellen die Apostel selbst auf. Vom Hohen Rat zum Schweigen aufgefordert, antworten Petrus und die Apostel : „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apg 5, 29).[59] Der Katechismus macht daraus eine allgemeine Regel :
„Der Bürger ist im Gewissen verpflichtet, den Vorschriften der bürgerlichen Autoritäten nicht zu folgen, wenn diese Vorschriften den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten der Personen oder den Lehren des Evangeliums widersprechen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2242[60]
Johannes XXIII. hatte es in Pacem in terris mit derselben Klarheit formuliert :
„Wenn es also den Regierenden widerfährt, Gesetze zu erlassen und Verfügungen zu treffen, die dieser sittlichen Ordnung und folglich dem Willen Gottes widersprechen, so können diese Entscheidungen die Gewissen nicht verpflichten … ; vielmehr hört in einem solchen Fall die Autorität auf, sie selbst zu sein, und artet in Unterdrückung aus." — Johannes XXIII., Pacem in terris, Nr. 51[61]
Ein ungerechtes Gesetz verpflichtet also nicht im Gewissen : Man hat sittlich nicht das Recht, ihm zu gehorchen, wenn es das Böse befiehlt. Sich der Mitwirkung zu verweigern heißt nicht, der Autorität ungehorsam zu sein, sondern einer höheren Autorität zu gehorchen.
Die Gewissensverweigerung
Aus diesem Prinzip folgt das Recht — und bisweilen die Pflicht — zur Gewissensverweigerung : die Weigerung, eine Handlung zu setzen, die das Gesetz verlangt, die Moral aber verbietet (etwa die Mitwirkung an der Auslöschung eines unschuldigen Lebens). Der Katechismus verwurzelt sie in der evangelischen Unterscheidung zwischen dem Dienst des Kaisers und dem Dienst Gottes (Mt 22, 21).[62] Das Kompendium der Soziallehre macht daraus ein Recht, das die Rechtsordnung anerkennen und schützen muss.[63] Der Gewissensverweigerer ist kein Unruhestifter : Er bezeugt, dass das rechte Gewissen vor Gott das letzte Wort hat.
Das Widerstandsrecht gegen Unterdrückung : die fünf Bedingungen
Jenseits des Ungehorsams und der Verweigerung anerkennt die Kirche in äußersten Fällen ein Widerstandsrecht gegen Unterdrückung — einschließlich ein bewaffnetes. Doch sie umgibt es mit so strengen Bedingungen, dass sie jeder leichten Rechtfertigung der Gewalt den Boden entzieht. Der Katechismus zählt fünf Bedingungen auf, die alle vereint sein müssen :
„Zum Widerstand gegen die Unterdrückung durch die politische Gewalt darf man nur dann rechtmäßig zu den Waffen greifen, wenn folgende Bedingungen vereint sind : 1) bei gewissen, schweren und andauernden Verletzungen der Grundrechte ; 2) nach Erschöpfung aller anderen Rechtsmittel ; 3) ohne schlimmere Unordnungen hervorzurufen ; 4) bei begründeter Hoffnung auf Erfolg ; 5) wenn vernünftigerweise keine besseren Lösungen vorauszusehen sind." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2243[64]
Die folgende Übersicht erläutert diese fünf kumulativen Bedingungen.
| # | Bedingung (KKK § 2243) | Was sie verlangt |
|---|---|---|
| 1 | Gewisse, schwere und andauernde Verletzungen der Grundrechte | Kein vorübergehender Missstand, sondern eine dauerhafte und erwiesene Unterdrückung |
| 2 | Erschöpfung aller anderen Rechtsmittel | Der Widerstand ist das äußerste Mittel, niemals das erste |
| 3 | Keine schlimmeren Unordnungen hervorrufen | Das Heilmittel darf nicht schlimmer sein als das Übel |
| 4 | Begründete Hoffnung auf Erfolg | Absage an das verzweifelte Abenteuer, das umsonst Leben opfert |
| 5 | Keine vernünftigerweise vorauszusehende bessere Lösung | Der bewaffnete Widerstand ist der letzte Ausweg, keine Wahl unter anderen |
Diese Kriterien übertragen die Logik des gerechten Krieges auf die innere Ebene : Die Gewalt wird niemals um ihrer selbst willen gerechtfertigt, sondern nur als äußerste Verteidigung gegen eine unerträgliche Unterdrückung geduldet.[65]
Widerstand ist nicht Revolution : die Klugheit der Kirche
Die Kirche ist nicht revolutionär : Sie fürchtet die Umwälzungen, die im Namen der Gerechtigkeit noch größere Übel hervorbringen.[66] Das Widerstandsrecht ist also keine Ermächtigung zum Aufruhr, sondern eine Ausnahmeklausel für wahrhaft tyrannische Lagen, wenn jeder andere Weg gescheitert ist. Seine erste Funktion ist negativ : die Mächte daran zu erinnern, dass sie niemals Eigentümer der Personen sind, und dass dauerhafte Unterdrückung sich selbst jeder sittlichen Autorität beraubt.[67]
Die Autorität im Lauf des Lehramts
Von Leo XIII. bis Johannes Paul II. wurde die Lehre von der Autorität aufgegriffen und vertieft, während das 20. Jahrhundert Mächte ohne Gott und ohne Grenzen hervorbrachte. Die Übersicht fasst diese Kontinuität zusammen ; die folgenden Abschnitte entfalten ihre Etappen.
| Dokument und Datum | Verfasser | Beitrag zur politischen Autorität |
|---|---|---|
| Diuturnum illud (1881) | Leo XIII. | Göttlicher Ursprung der Macht ; Freiheit des Volkes bei der Wahl der Regierenden[68][69] |
| Immortale Dei (1885) | Leo XIII. | Christliche Staatsverfassung ; die Autorität im Dienst der Gerechtigkeit[70] |
| Quadragesimo anno (1931) | Pius XI. | Gegen die totalitäre Vereinnahmung ; Vorrang der Person und der Körperschaften[71] |
| Pacem in terris (1963) | Johannes XXIII. | Die Autorität als sittliche Kraft ; Grenzen des Gehorsams[72][73] |
| Gaudium et spes (1965) | Vaticanum II | Freie Wahl der Staatsform ; Teilhabe und Gemeinwohl[74] |
| Centesimus annus (1991) | Johannes Paul II. | Rechtsstaat ; Demokratie gegründet auf die Wahrheit der Person[75] |
- 1881Diuturnum illud — Leo XIII.der Ursprung der Macht
- 1885Immortale Dei — Leo XIII.die christliche Staatsverfassung
Der Papst präzisiert die Verhältnisse zwischen den beiden Gewalten, der geistlichen und der weltlichen, und die Sendung der bürgerlichen Autorität : Gerechtigkeit und Gemeinwohl zu sichern in Achtung vor dem Gesetz Gottes.[78]
- 1963Pacem in terris — Johannes XXIII.die Autorität, sittliche Kraft
- 1965Gaudium et spes — Vaticanum IIdie freie Wahl der Staatsform
Das Konzil erklärt, dass Staatsform und Bezeichnung der Regierenden dem freien Willen der Bürger obliegen, und fördert die Teilhabe aller am Gemeinwohl.[81]
- 1991Centesimus annus — Johannes Paul II.der Rechtsstaat
In Betrachtung des Falls der Totalitarismen bindet Johannes Paul II. die echte Demokratie an den Rechtsstaat und an „eine richtige Auffassung von der menschlichen Person".[82]
Leo XIII. : Diuturnum illud und Immortale Dei
Leo XIII. hat die Grundlagen der modernen Lehre gelegt. Diuturnum illud (1881) behandelt den Ursprung der bürgerlichen Gewalt : Gott ist ihre Quelle, doch die Wahl der Regierenden bleibt frei.[83][84] Immortale Dei (1885) über die christliche Staatsverfassung präzisiert Natur und Ziel der bürgerlichen Autorität : Sie soll „nach der Gerechtigkeit" regieren, in Achtung vor dem göttlichen Gesetz und im Dienst des Gemeinwohls, ohne in die geistliche Ordnung einzugreifen.[85] Leo XIII. verwirft darin zugleich den Absolutismus, der die Macht heiligt, und den Laizismus, der den Staat ohne jeden Bezug zu Gott gründen will.
Pius XI. angesichts der Totalitarismen
Mit Pius XI. wird die Lehre von der Autorität defensiv : Es gilt, die Person und die Zwischengemeinschaften gegen den Staat zu schützen, der alles vereinnahmen will. Quadragesimo anno (1931) stellt dem Etatismus das Prinzip der Subsidiarität entgegen,[86] und die Enzykliken gegen den Nationalsozialismus (Mit brennender Sorge, 1937) und den Kommunismus (Divini Redemptoris, 1937) prangern die Mächte an, die sich an Gottes Stelle setzen. Zu diesen Fehlentwicklungen siehe Der Totalitarismus.
Johannes XXIII. : Pacem in terris und die Autorität als sittliche Kraft
Pacem in terris (1963) bietet die ausgewogenste Synthese. Johannes XXIII. erinnert darin an den göttlichen Ursprung der Autorität (unter Berufung auf Leo XIII.),[87] erklärt, sie sei „vor allem eine sittliche Kraft",[88] und setzt die Grenze des Gehorsams fest : Ein dem Sittengesetz widersprechendes Gesetz bindet die Gewissen nicht.[89] Er weitet die Überlegung sogar auf eine mögliche internationale Autorität aus, die durch die Universalität des Gemeinwohls gefordert wäre, die aber die Subsidiarität gegenüber den Staaten achten müsste.
Johannes Paul II. : Centesimus annus und der Rechtsstaat
Der heilige Johannes Paul II., Zeuge des Zusammenbruchs des Kommunismus, besteht auf den institutionellen Garantien : Gewaltenteilung, Rechtsstaat, Unterwerfung aller unter das Gesetz.[90][91] Er warnt, dass die Demokratie selbst, losgelöst von der Wahrheit über die Person, in einen „erklärten oder versteckten Totalitarismus" umschlagen kann — daher die Bedeutung, die Autorität nicht auf den bloßen Mehrheitswillen zu gründen, sondern auf die Würde der Person und das Sittengesetz.[92]
Die Autorität, ein Dienst : die geistliche Dimension
Jenseits der politischen Philosophie vollzieht das Evangelium eine Umkehrung des Sinnes der Macht selbst. Für Christus ist die Autorität keine Herrschaft, sondern ein Dienst.
Christus und die Macht : „Der Größte werde zum Diener"
Jesus stellt die Art der Mächtigen und die seine ausdrücklich gegenüber :
„Ihr wisst, dass die, die als Herrscher der Völker gelten, sie unter ihrer Gewalt halten, und die Großen unter ihrer Herrschaft. Nicht so soll es bei euch sein. Im Gegenteil, wer unter euch groß werden will, wird euer Diener sein. […] Denn der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen." — Evangelium nach dem heiligen Markus 10, 42-45[93]
Jede christlich verstandene Autorität misst sich an diesem Wort : nicht „wie viele Menschen dienen mir ?", sondern „wie vielen Menschen diene ich ?". Die Macht wird dann zu einer Form der Nächstenliebe — was die Soziallehre die politische Nächstenliebe nennt.
Für die Regierenden beten
Schließlich begnügt sich die Kirche nicht damit, die Autorität zu beurteilen : Sie betet für sie. Von den Anfängen an lehrt es der heilige Paulus :
„Vor allem empfehle ich, dass man Bitten, Gebete, Fürbitten und Danksagungen darbringe für alle Menschen, für die Könige und alle Träger der Autorität, damit wir ein ruhiges und friedliches Leben führen können." — Erster Brief an Timotheus 2, 1-2[94]
Für die Regierenden zu beten, auch für unvollkommene, heißt anzuerkennen, dass die Autorität eine furchterregende Aufgabe ist, die der Gnade Gottes bedarf, um wirklich dem Gemeinwohl zu dienen. Es ist auch die höchste Art für den Christen, am Leben des Gemeinwesens teilzuhaben.
Zum Weiterlesen
Zu den verwandten Prinzipien der Soziallehre :
Zu den Formen und Entartungen der Macht :
Zu den Fragen von Frieden und Gewalt :
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 1897 : „‚Der Ordnung und Fruchtbarkeit des gesellschaftlichen Lebens würde es an der Gegenwart von Menschen fehlen, die rechtmäßig mit Autorität betraut sind und den Schutz der Einrichtungen sichern und sich hinreichend dem Gemeinwohl widmen' (GS 74). Autorität nennt man die Eigenschaft, kraft deren Personen oder Institutionen den Menschen Gesetze geben und Befehle erteilen und deren Gehorsam erwarten." Amtlicher Text auf Vatican.va.
1 10Katechismus der Katholischen Kirche, § 1898 : „Jede menschliche Gemeinschaft braucht eine Autorität, die sie leitet. Diese hat ihre Grundlage in der menschlichen Natur. Sie ist für die Einheit des Gemeinwesens notwendig. Ihre Aufgabe ist es, soweit wie möglich das Gemeinwohl der Gesellschaft zu sichern." Amtlicher Text auf Vatican.va.
2 14Heiliger Paulus, Brief an die Römer 13, 1-7 : „Jedermann ordne sich den Mächten unter, die Gewalt über ihn haben. Denn es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt, und die bestehenden sind von Gott eingesetzt … Die Autorität ist ein Werkzeug Gottes, um dich zum Guten zu führen." Referenztext für die Lehre vom Ursprung der Autorität, zitiert von KKK 1899 und Pacem in terris 46.
3 21Leo XIII., Diuturnum illud, 1881 : „Wenn es darum geht, diejenigen zu bestimmen, die das Gemeinwesen regieren sollen, so kann diese Bestimmung in gewissen Fällen der Wahl und den Vorlieben der großen Zahl überlassen bleiben, ohne dass die katholische Lehre dem das geringste Hindernis entgegensetzte. Diese Wahl bestimmt nämlich die Person des Herrschers, sie verleiht nicht die Rechte der Herrschaft." Unterscheidung zwischen dem Ursprung der Macht (in Gott) und der Bezeichnung der Regierenden (frei). Amtlicher Text auf Vatican.va.
4 27 29 69 77 84Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 7. Dezember 1965, Nr. 74 : „Es ist klar, dass die politische Gemeinschaft und die öffentliche Autorität ihre Grundlage in der menschlichen Natur finden und dadurch einer von Gott festgesetzten Ordnung angehören … Die Bestimmung der Staatsformen wie die Bezeichnung der Regierenden seien dem freien Willen der Bürger überlassen." Amtlicher Text auf Vatican.va.
5 32 74 81Katechismus der Katholischen Kirche, § 1903 : „Die Autorität wird nur dann rechtmäßig ausgeübt, wenn sie das Gemeinwohl der betreffenden Gruppe erstrebt und, um es zu erreichen, sittlich erlaubte Mittel anwendet. Sollten die Regierenden ungerechte Gesetze erlassen oder Maßnahmen treffen, die der sittlichen Ordnung widersprechen, so können solche Anordnungen nicht im Gewissen verpflichten. ‚In einem solchen Fall hört die Autorität auf, sie selbst zu sein, und artet in Unterdrückung aus'." Amtlicher Text auf Vatican.va.
6 7 12 34 37 38 40 42 44Katechismus der Katholischen Kirche, § 2242 : „Der Bürger ist im Gewissen verpflichtet, den Vorschriften der bürgerlichen Autoritäten nicht zu folgen, wenn diese Vorschriften den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten der Personen oder den Lehren des Evangeliums widersprechen. Die Verweigerung des Gehorsams gegenüber den bürgerlichen Autoritäten, wenn deren Forderungen denen des rechten Gewissens entgegenstehen, findet ihre Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst der politischen Gemeinschaft. ‚Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist' (Mt 22, 21). ‚Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen' (Apg 5, 29)." Amtlicher Text auf Vatican.va.
8 60 62Kompendium der Soziallehre der Kirche, Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, 2004, §§ 393-394 : Das Fundament der politischen Autorität liegt in der sozialen menschlichen Natur ; die Autorität ist notwendig, um die Kräfte aller auf das Gemeinwohl hinzulenken, nicht durch äußeren Zwang, sondern als sittliche Kraft.
9Katechismus der Katholischen Kirche, § 1902 : „Die Autorität bezieht ihre sittliche Rechtmäßigkeit nicht aus sich selbst. Sie darf sich nicht despotisch verhalten, sondern muss für das Gemeinwohl handeln als ‚eine sittliche Kraft, die sich auf die Freiheit und das Verantwortungsbewusstsein stützt' (GS 74). ‚Die menschliche Gesetzgebung hat nur insoweit Gesetzescharakter, als sie der rechten Vernunft entspricht ; daraus erhellt, dass sie ihre Kraft aus dem ewigen Gesetz bezieht. Insoweit sie von der Vernunft abwiche, müsste man sie für ungerecht erklären, denn sie würde dem Begriff des Gesetzes nicht entsprechen ; sie wäre eher eine Form der Gewalt' (Hl. Thomas v. A., S. th. 1-2, 93, 3, ad 2)." Amtlicher Text auf Vatican.va.
11 18 28 43 45Kompendium der Soziallehre der Kirche, § 394 : Die Autorität muss sich vom Sittengesetz leiten lassen ; ihre ganze Würde leitet sich aus ihrer Ausübung im Rahmen der sittlichen, selbst auf Gott gegründeten Ordnung ab. Die Autorität ist eine auf das Gemeinwohl hingeordnete sittliche Kraft.
13Aristoteles, Politik, I, 1-2 : Der Mensch ist von Natur aus ein „politisches Lebewesen" (zôon politikon) ; die Stadt (polis) ist eine natürliche, auf ein gemeinsames Ziel hingeordnete Gemeinschaft, die eine Autorität braucht, um sie zu leiten. Philosophische Wurzel der Lehre von der Autorität.
15Heiliger Thomas von Aquin, De regno (De regimine principum), I, 1 : Jede auf ein gemeinsames Ziel hingeordnete Menge braucht ein leitendes Prinzip ; wo jeder nur sein eigenes Interesse verfolgte, würde sich die Gemeinschaft zerstreuen, weil niemand für das Gemeinwohl Sorge trüge. Grundlage der natürlichen Notwendigkeit der Autorität.
16Leo XIII., Diuturnum illud, 1881 : Eine Gesellschaft von Menschen kann nicht bestehen ohne eine Autorität, die allen befiehlt ; ohne sie würde sich die Gesellschaft auflösen und könnte das Ziel nicht erreichen, für das sie gebildet wurde. Die Notwendigkeit der Autorität folgt aus der sozialen Natur des Menschen. Amtlicher Text auf Vatican.va.
17Katechismus der Katholischen Kirche, § 1899 : „Die von der sittlichen Ordnung geforderte Autorität geht von Gott aus : ‚Jedermann ordne sich den Mächten unter, die Gewalt über ihn haben. Denn es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt, und die bestehenden sind von Gott eingesetzt. Wer sich also der Autorität widersetzt, lehnt sich gegen die von Gott eingesetzte Ordnung auf' (Röm 13, 1-2)." Amtlicher Text auf Vatican.va.
19 25Johannes XXIII., Pacem in terris, Nr. 48 : „Eine Autorität, die sich nur auf die Drohung oder die Furcht vor Strafen oder auf das Versprechen von Belohnungen stützen würde, könnte die Menschen nicht wirksam dazu bringen, für das Gemeinwohl zu wirken … Die Autorität ist vor allem eine sittliche Kraft." Amtlicher Text auf Vatican.va.
20 41 72 79 88Evangelium nach dem heiligen Johannes 19, 11 : Jesu Antwort an Pilatus : „Du hättest keine Macht über mich, wenn sie dir nicht von oben gegeben wäre ; darum ist der, der mich dir überliefert hat, einer größeren Sünde schuldig." Bekräftigung des höheren Ursprungs der Macht und der sittlichen Verantwortung dessen, der sie ausübt.
22Erster Brief des heiligen Petrus 2, 13-17 : „Ordnet euch um des Herrn willen jeder menschlichen Einrichtung unter … Ehrt jedermann, liebt die Brüder, fürchtet Gott, ehrt den König."
23Evangelium nach dem heiligen Matthäus 22, 21 : „Gebt also dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist." Evangelische Grundlage der Unterscheidung zwischen weltlicher und geistlicher Ordnung, zitiert von KKK 2242.
24 30Leo XIII., Enzyklika Diuturnum illud, 29. Juni 1881 (über den Ursprung der bürgerlichen Gewalt) : „Darin unterscheiden sich die Katholiken von diesen neuen Lehrern : Sie suchen in Gott das Recht zu befehlen und leiten es von dort ab als aus seiner natürlichen Quelle und seinem notwendigen Prinzip." Amtlicher Text auf Vatican.va.
26 68 76 83Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, Nr. 76 : Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind, jede in ihrem Bereich, voneinander unabhängig und autonom ; die Kirche vermengt sich mit keiner politischen Gemeinschaft und mit keinem System. Grundlage der katholischen Absage an die Theokratie.
31Katechismus der Katholischen Kirche, § 1901 : „Wenn die Autorität zu der von Gott vorgesehenen Ordnung gehört, seien ‚die Bestimmung der Staatsformen wie die Bezeichnung der Regierenden dem freien Willen der Bürger überlassen' (GS 74). Die Vielfalt der Staatsformen ist sittlich zulässig, sofern sie dem rechtmäßigen Wohl der Gemeinschaft dient, die sie annimmt. Staatsformen, deren Natur dem Naturrecht, der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten der Personen widerspricht, können das Gemeinwohl der Völker, bei denen sie sich durchgesetzt haben, nicht verwirklichen." Amtlicher Text auf Vatican.va.
33 35 36 39Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, I-II, q. 96, a. 4 : Ein ungerechtes menschliches Gesetz, das dem Gemeinwohl oder dem göttlichen Gesetz widerspricht, hat keine Gesetzeskraft im eigentlichen Sinn ; es gehört eher zur „Gewalt" als zum Recht. Das ist der Sinn des Satzes lex iniusta non est lex. Ein solches Gesetz verpflichtet nicht im Gewissen, außer um ein Ärgernis oder eine größere Störung zu vermeiden.
46Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, I-II, q. 90-95 : Das menschliche Gesetz ist nur deshalb verbindlich, weil es vom natürlichen Gesetz abgeleitet ist, das selbst Teilhabe am ewigen Gesetz (der Weisheit Gottes) ist. Hierarchie : ewiges Gesetz → natürliches Gesetz → positives menschliches Gesetz.
47Heiliger Augustinus, Der Gottesstaat, Buch IV, Kap. 4 : „Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia ?" — „Ohne Gerechtigkeit, was sind die Reiche anders als große Räuberbanden ?" Die Gerechtigkeit ist die Bedingung selbst einer Macht, die des Namens Autorität würdig ist.
48Kompendium der Soziallehre der Kirche, § 398 : Die Autorität muss gerechte Gesetze erlassen, das heißt solche, die der Würde der Person und der rechten Vernunft entsprechen ; ein ungerechtes Gesetz verpflichtet nicht im Gewissen und stellt eine Gewalt dar.
49Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus, 1. Mai 1991, Nr. 46 : „Die Kirche schätzt das demokratische System … Eine echte Demokratie ist nur in einem Rechtsstaat und auf der Grundlage einer richtigen Auffassung von der menschlichen Person möglich." Der Papst warnt, dass eine Demokratie ohne Werte leicht in Totalitarismus umschlägt. Amtlicher Text auf Vatican.va.
50 75 82 91 92Katechismus der Katholischen Kirche, § 1904 : „‚Es ist vorzuziehen, dass jede Gewalt durch andere Gewalten und andere Zuständigkeiten ausgeglichen wird, die sie in ihrer gerechten Grenze halten. Das ist das Prinzip des Rechtsstaates, in dem die Herrschaft dem Gesetz zukommt und nicht der willkürlichen Willkür der Menschen' (CA 44)." Amtlicher Text auf Vatican.va.
51 90Heiliger Paulus, Brief an die Römer 13, 5 : „Darum muss man sich unterordnen, nicht allein aus Furcht vor der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen." Grundlage des bürgerlichen Gehorsams nicht als Knechtschaft, sondern als Akt des Gewissens.
52Katechismus der Katholischen Kirche, § 1900 : „Die Gehorsamspflicht legt allen auf, der Autorität die ihr gebührenden Ehren zu erweisen und die Personen, die sie ausüben, mit Achtung und je nach ihrem Verdienst mit Dankbarkeit und Wohlwollen zu umgeben." Der Katechismus zitiert sodann das Gebet des heiligen Clemens von Rom für die Träger der Autorität. Amtlicher Text auf Vatican.va.
53Katechismus der Katholischen Kirche, § 2238 : „Die der Autorität Unterworfenen werden ihre Vorgesetzten als Stellvertreter Gottes betrachten … Die loyale Treue [gegenüber der bürgerlichen Gewalt] schließt das Recht und bisweilen sogar die Pflicht ein, gerechte Vorhaltungen zu machen über das, was ihnen der Würde der Personen und dem Wohl der Gemeinschaft zu schaden scheint." Amtlicher Text auf Vatican.va.
54 58Katechismus der Katholischen Kirche, § 2240 : „Die Unterordnung unter die Autorität und die Mitverantwortung für das Gemeinwohl erfordern sittlich die Zahlung der Steuern, die Ausübung des Wahlrechts, die Verteidigung des Landes." Amtlicher Text auf Vatican.va.
55 56Katechismus der Katholischen Kirche, § 2239 : „Die Pflicht der Bürger ist es, mit den bürgerlichen Gewalten zum Wohl der Gesellschaft beizutragen im Geist der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Freiheit. Die Liebe und der Dienst des Vaterlandes gehören zur Pflicht der Dankbarkeit und zur Ordnung der Nächstenliebe." Amtlicher Text auf Vatican.va.
57Apostelgeschichte 5, 29 : „Petrus und die Apostel antworteten : ‚Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.'" Absolute Grenze des Gehorsams gegenüber menschlichen Autoritäten, zitiert von KKK 2242.
59Johannes XXIII., Pacem in terris, Nr. 51 : „Wenn es also den Regierenden widerfährt, Gesetze zu erlassen und Verfügungen zu treffen, die dieser sittlichen Ordnung und folglich dem Willen Gottes widersprechen, so können diese Entscheidungen die Gewissen nicht verpflichten … ; vielmehr hört in einem solchen Fall die Autorität auf, sie selbst zu sein, und artet in Unterdrückung aus." Der Papst zitiert darin den heiligen Thomas von Aquin. Amtlicher Text auf Vatican.va.
61 73 80 89Kompendium der Soziallehre der Kirche, § 399 : Der Bürger ist im Gewissen nicht gehalten, Vorschriften zu befolgen, die der sittlichen Ordnung widersprechen ; Anerkennung des Rechts auf Gewissensverweigerung, das durch die Rechtsordnung zu schützen ist.
63Katechismus der Katholischen Kirche, § 2243 : „Zum Widerstand gegen die Unterdrückung durch die politische Gewalt darf man nur dann rechtmäßig zu den Waffen greifen, wenn folgende Bedingungen vereint sind : 1) bei gewissen, schweren und andauernden Verletzungen der Grundrechte ; 2) nach Erschöpfung aller anderen Rechtsmittel ; 3) ohne schlimmere Unordnungen hervorzurufen ; 4) bei begründeter Hoffnung auf Erfolg ; 5) wenn es unmöglich ist, vernünftigerweise bessere Lösungen vorauszusehen." Amtlicher Text auf Vatican.va.
64 66Kompendium der Soziallehre der Kirche, § 400 : „Es ist rechtmäßig, der Autorität zu widerstehen, falls diese die Prinzipien des Naturrechts schwer und wiederholt verletzt" ; das Fundament des Widerstandsrechts ist das Naturrecht, das das positive Recht begründet und begrenzt. Der Widerstand bleibt in den strengen Grenzen der Lehre (vgl. KKK 2243).
65 67Leo XIII., Enzyklika Immortale Dei, 1. November 1885 (über die christliche Staatsverfassung) : Die bürgerliche Autorität hat ihren Ursprung in Gott ; sie soll nach Gerechtigkeit und Recht regieren, im Dienst des Gemeinwohls, und die eigene Ordnung der geistlichen Gewalt anerkennen. Leo XIII. verwirft darin ebenso den Absolutismus, der den Staat vergötzt, wie den Laizismus, der ihn ohne Gott organisieren will. Amtlicher Text auf Vatican.va.
70 78 85Pius XI., Enzyklika Quadragesimo anno, 15. Mai 1931, Nr. 79-80 : Formulierung des Subsidiaritätsprinzips gegen die Vereinnahmung der Personen und Gemeinschaften durch den Staat ; Vorrang der Person vor den Strukturen. Amtlicher Text auf Vatican.va. Siehe Die Subsidiarität.
71 86Johannes XXIII., Enzyklika Pacem in terris, 11. April 1963, Nr. 46 : „Die Autorität kommt wie die Gesellschaft aus der Natur und hat daher Gott zum Urheber", unter Berufung auf Röm 13, 1-6 und Leo XIII. (Immortale Dei). Amtlicher Text auf Vatican.va.
87Evangelium nach dem heiligen Markus 10, 42-45 (Parallele in Lk 22, 25-27) : „Die, die als Herrscher der Völker gelten, halten sie unter ihrer Gewalt … Nicht so soll es bei euch sein. Im Gegenteil, wer unter euch groß werden will, wird euer Diener sein … Denn der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben hinzugeben als Lösegeld für die Vielen." Evangelische Umkehrung des Sinnes der Macht.
93Erster Brief an Timotheus 2, 1-2 : „Vor allem empfehle ich, dass man Bitten, Gebete, Fürbitten und Danksagungen darbringe für alle Menschen, für die Könige und alle Träger der Autorität, damit wir ein ruhiges und friedliches Leben führen können, in aller Frömmigkeit und Würde." Schriftgemäße Grundlage des Gebets für die Regierenden.
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