Die Lehre vom gerechten Krieg (lateinisch bellum iustum) ist die Lehre, mit der die katholische Kirche die sehr strengen Bedingungen festlegt, unter denen der Rückgriff auf Waffengewalt ausnahmsweise sittlich legitim bleiben kann. Weit davon entfernt, eine Erlaubnis zum Kriegführen zu sein, ist sie in erster Linie eine Lehre der Begrenzung: Sie existiert, um die Gewalt auf ein Minimum zu reduzieren, die Unschuldigen zu schützen und daran zu erinnern, dass der Frieden, nicht der Krieg, der von Gott für die Menschen gewollte Normalzustand ist.[1]
Der Katechismus ordnet sie dem fünften Gebot zu — „Du sollst nicht töten“ — unter dem bezeichnenden Titel „Den Krieg vermeiden“.[2] Die Kirche heiligt darin niemals den Krieg: Sie anerkennt nur, dass man, „solange die Kriegsgefahr bestehen bleibt und es keine zuständige internationale Autorität gibt“, einer zu Unrecht angegriffenen Nation das Recht auf legitime Verteidigung nicht absprechen kann.[3] Doch dieses Recht ist kein Freibrief: Es ist von „strengen Bedingungen sittlicher Erlaubtheit“ umrahmt, die man traditionell die Kriterien des „gerechten Krieges“ nennt.[4]
Diese Lehre gehört zu den ältesten des christlichen Denkens. Ausgearbeitet vom heiligen Augustinus im 5. Jahrhundert, systematisiert vom heiligen Thomas von Aquin im 13. Jahrhundert, vertieft von der Schule von Salamanca im 16. Jahrhundert — wo sie das moderne Völkerrecht hervorbringt — wird sie vom zeitgenössischen Lehramt aufgegriffen, von Gaudium et spes bis Fratelli tutti. Sie steht an der Schnittstelle mehrerer Prinzipien der Soziallehre: der Würde der menschlichen Person, dem Gemeinwohl, der politischen Autorität und vor allem dem Frieden.
Den gerechten Krieg zu verstehen heißt, zwei Aussagen zusammenzuhalten, die die Kirche niemals getrennt hat: Gewalt ist niemals an sich gut, und doch hat ein Volk die schwerwiegende Pflicht, die Unschuldigen gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.[5] Die ganze Herausforderung der Lehre besteht darin, diese Spannung aufrechtzuerhalten, ohne sie nach der einen Seite zu verraten — durch einen Pazifismus, der die Schwachen dem Unterdrücker ausliefern würde — noch nach der anderen — durch einen Bellizismus, der den Krieg zu einem gewöhnlichen Instrument der Politik machen würde.
Was ist die Lehre vom gerechten Krieg?
Eine Lehre der Begrenzung, nicht der Legitimierung
Das erste Missverständnis, das es auszuräumen gilt, ist zu glauben, der „gerechte Krieg“ sei eine Art, den Krieg zu segnen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Lehre geht von einer düsteren Feststellung aus: Der Krieg ist ein Übel, und „jeder Krieg“ bringt „Übel und Ungerechtigkeiten“ mit sich.[6] Gerade weil er ein Übel ist, muss er in so enge Grenzen eingezwängt werden, dass fast alle wirklichen Kriege dadurch verurteilt sind.
Die Kirche hat die Lehre vom gerechten Krieg also nicht erfunden, um den Krieg möglich zu machen — der Krieg hat niemals eine Rechtfertigung gebraucht, um zu existieren —, sondern um ihn selten, eingehegt und, soweit möglich, unmöglich zu machen. Wie Francisco de Vitoria lehrt, ist ein Krieg nur gerecht als Antwort auf erlittenes Unrecht, und niemals um den Preis des Lebens Unschuldiger.[7] Die Logik ist die der Kriegsmedizin, nicht die der Eroberung: Man amputiert nur, um den Leib zu retten.
„Die Achtung vor dem menschlichen Leben und seine Entfaltung verlangen Frieden. Der Friede ist nicht nur Abwesenheit von Krieg und beschränkt sich nicht auf die Sicherung des Gleichgewichts der gegnerischen Kräfte. […] Er ist „Ruhe der Ordnung“.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2304[8]
Gerechter Krieg, legitime Verteidigung, Pazifismus: die Begriffe einordnen
Die Sprache der Kirche hat sich weiterentwickelt. Der Katechismus von 1992 spricht weniger vom „gerechten Krieg“ als von der „legitimen Verteidigung durch militärische Gewalt“[9] — um zu unterstreichen, dass der einzig denkbare Krieg defensiv ist, niemals offensiv oder ein Eroberungskrieg. Der überlieferte Ausdruck des „gerechten Krieges“ ist nicht aufgegeben, doch bezeichnet er nunmehr „die überlieferten Elemente“ einer Lehre, die ganz auf die Verteidigung der Unschuldigen hingeordnet ist.[10]
Drei Positionen stehen sich klassisch gegenüber, und die katholische Lehre hält einen Gratweg zwischen ihnen:
| Position | Kernthese | Urteil der Kirche |
|---|---|---|
| Bellizismus / Staatsräson | Der Krieg ist ein normales Instrument der Politik; die Macht steht über dem Recht | Zurückgewiesen: „Nicht weil der Krieg ausgebrochen ist, wird deswegen alles erlaubt“[11] |
| Lehre vom gerechten Krieg | Gewalt ist nur zur legitimen Verteidigung unter sehr strengen Bedingungen erlaubt | Katholische Position: umhegte legitime Verteidigung (KKK 2308-2309)[12] |
| Integraler Pazifismus | Jeder Rückgriff auf Gewalt ist immer in sich schlecht | Als Zeugnis geachtet (KKK 2306), doch nicht auferlegt: Die Verteidigung der Unschuldigen bleibt eine Pflicht[13] |
Die Kirche anerkennt und ehrt das Zeugnis der Gewaltlosen: „Diejenigen, die auf gewaltsames und blutiges Handeln verzichten, […] legen Zeugnis ab für die evangeliumsgemäße Liebe“.[14] Doch sie macht die absolute Gewaltlosigkeit nicht zu einer allgemeinen Pflicht, denn ein wehrloses Volk massakrieren zu lassen wäre keine Nächstenliebe: Es wäre ein Versagen. Die Würde der Opfer begründet eine echte Pflicht zum Schutz.
Der Ort in der Sozial- und Morallehre
Der gerechte Krieg ist kein isoliertes Kapitel: Er ist der Punkt, an dem mehrere Prinzipien der Soziallehre zusammenlaufen. Er setzt eine legitime politische Autorität voraus, die allein befugt ist, über den Rückgriff auf die Waffen zu entscheiden; er ist auf das Gemeinwohl und den Frieden hingeordnet; er wird bemessen an der Würde der menschlichen Person, die verbietet, Nichtkombattanten als Mittel zu behandeln. Er ist auch, auf internationaler Ebene, die Fortsetzung des Prinzips der legitimen Verteidigung, das die Moral jedem zu Unrecht angegriffenen Unschuldigen zuerkennt.[15]
„Das Tötungsverbot hebt das Recht, einen ungerechten Angreifer kampfunfähig zu machen, nicht auf. Die legitime Verteidigung ist eine schwerwiegende Pflicht für den, der für das Leben anderer oder für das Gemeinwohl verantwortlich ist.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2321[16]
An den Quellen der Lehre: von Augustinus bis Salamanca
Die Lehre vom gerechten Krieg ist nicht fertig vom Himmel gefallen: Sie hat sich Schicht für Schicht aufgebaut, wobei jeder große Autor eine Bedingung oder eine Grenze hinzufügte. Diese Geschichte ist zugleich die der Geburt des Völkerrechts.
Heiliger Augustinus: „Krieg führen, um Frieden zu haben"
Der heilige Augustinus (354–430) gibt als Erster dem christlichen Denken eine geschlossene Lehre vom Krieg. Angesichts eines Christentums, das zuweilen einem Pazifismus zuneigte, der das Reich den Invasionen ausgeliefert hätte, unterscheidet Augustinus zwischen der privaten Gewalt — immer schuldhaft — und der Verteidigung der gemeinsamen Ordnung, die der legitimen Autorität anvertraut ist. Seine berühmteste Formel, an den Feldherrn Bonifatius gerichtet, kehrt die kriegerische Logik um:
„Denn man sucht nicht den Frieden, um Krieg zu führen: sondern man führt Krieg, um den Frieden zu erlangen." — Heiliger Augustinus, Brief 189 an Bonifatius[17]
Für Augustinus ist der Krieg niemals ein Zweck: Sein einziges legitimes Ziel ist es, den Frieden wiederherzustellen und ein Unrecht wiedergutzumachen. Er legt bereits zwei Kriterien fest, die die gesamte Tradition durchziehen werden: Der Krieg setzt eine gerechte Ursache (die Antwort auf ein Unrecht) und eine rechte Absicht (den Frieden zu wollen, nicht Plünderung, Rache oder Herrschaft) voraus. Was einen Krieg schuldhaft macht, schreibt er, ist nicht die Tatsache zu kämpfen, sondern „die Lust zu schaden, die Grausamkeit der Rache, ein unversöhnlicher und friedloser Geist, die Wut des Gegenschlags, die Leidenschaft zu herrschen".[18] Der Friede ist für Augustinus „die Ruhe der Ordnung"[19] — eine Definition, die der Katechismus der Katholischen Kirche noch heute Wort für Wort übernimmt.[20]
Heiliger Thomas von Aquin: die drei Bedingungen
Acht Jahrhunderte später greift der heilige Thomas von Aquin (1225–1274) das augustinische Erbe auf und gibt ihm in der Summa theologiae (IIa-IIae, Frage 40, Artikel 1) seine klassische Form. Auf die Frage „Ist Kriegführen immer Sünde?" antwortet er mit Nein, unter der Bedingung, dass drei Erfordernisse zugleich erfüllt sind:
„Damit ein Krieg gerecht sei, sind drei Bedingungen erforderlich. Die erste ist die Autorität des Fürsten, auf dessen Befehl der Krieg zu führen ist. […] Die zweite ist eine gerechte Ursache: daß nämlich die, welche bekämpft werden, dies durch irgendeine Schuld verdient haben. Die dritte ist die rechte Absicht bei den Kriegführenden: daß sie nämlich das Gute zu fördern oder das Böse zu meiden beabsichtigen." — Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 40, a. 1[21]
Diese drei Bedingungen — auctoritas principis (die rechtmäßige Autorität), causa iusta (die gerechte Ursache), recta intentio (die rechte Absicht) — prägen noch heute die gesamte Lehre der Kirche. Die erste schließt den Privatkrieg aus: Ein Einzelner kann keinen Krieg beginnen, denn „es obliegt denen, die mit der Autorität betraut sind, das Gemeinwohl zu verteidigen".[22] Die zweite verlangt ein wirklich erlittenes Unrecht, keinen Vorwand. Die dritte prüft das Herz: Selbst eine gerechte Ursache wird schuldhaft, wenn sie der Rache, der Habgier oder der Machtgier dient.
Die Schule von Salamanca: Vitoria, Suárez und das Völkerrecht
Im 16. Jahrhundert wirft die Eroberung Amerikas neuartige Fragen auf: Darf man gegen die Indianer Krieg führen? Um sie zu missionieren? Um ihre Länder zu annektieren? Der Dominikaner Francisco de Vitoria (1483–1546), Professor in Salamanca, antwortet in seiner Relectio de iure belli (1539) mit einer Reihe von Nein, die das moderne Völkerrecht begründen. Man darf, so lehrt er, keinen Krieg führen:
- weder wegen der Verschiedenheit der Religion: Der Glaube verbreitet sich nicht mit Waffengewalt;
- noch um ein Reich auszudehnen oder zum Ruhm eines Fürsten;
- noch auf unverhältnismäßige Weise, denn die Unverhältnismäßigkeit führt dazu, Unschuldige zu töten, was den Krieg ungerecht macht.[23]
Vitoria stellt damit fest, dass alle Völker, christliche wie nichtchristliche, einer einzigen Menschheitsgemeinschaft angehören, die von einem „Völkerrecht" (ius gentium) regiert wird — eine Einsicht, die ihn zu einem der Väter des Völkerrechts machen wird.[24] Sein jesuitischer Nachfolger Francisco Suárez (1548–1617) systematisiert den Stoff in seinem Traktat De bello: Er präzisiert die Bedingungen der Kriegserklärung, unterscheidet deutlicher zwischen dem defensiven Krieg (gegen einen Angriff immer möglich) und dem offensiven Krieg (strengeren Bedingungen unterworfen) und entfaltet die Verhältnismäßigkeit als entscheidendes Kriterium.[25]
In seiner 3. Frage (§§ 10-12) verwirft Francisco de Vitoria nacheinander drei unzulässige Motive: weder die Verschiedenheit der Religion (1. Proposition) noch die Ausdehnung des Reiches (2. Proposition) noch der Ruhm oder eigene Vorteil des Fürsten (3. Proposition) sind gerechte Kriegsgründe[26].
Der Beitrag von Salamanca ist entscheidend: Mit ihr hört die Lehre vom gerechten Krieg auf, nur eine Individualmoral zu sein, und wird zu einem Recht zwischen den Nationen, das auch für nichtchristliche Völker gilt. Aus dieser theologischen Wurzel werden, über Grotius, das Völkerrecht und die künftigen humanitären Konventionen hervorgehen.
- 5. JahrhundertHeiliger Augustinusgerechte Ursache und rechte Absicht
- 13. JahrhundertHeiliger Thomas von Aquindie drei Bedingungen
In der Summa theologiae (II-II, q. 40) formalisiert Thomas die drei Bedingungen: rechtmäßige Autorität, gerechte Ursache, rechte Absicht. Die Struktur der Lehre ist für Jahrhunderte festgelegt.[29]
- 1539Francisco de VitoriaGeburt des Völkerrechts
Angesichts der Eroberung Amerikas verbietet Vitoria den Religionskrieg, den Eroberungskrieg und den unverhältnismäßigen Krieg und begründet das ius gentium, die Wurzel des Völkerrechts.[30]
- 1621Francisco Suárezdie Verhältnismäßigkeit
Suárez systematisiert den Stoff in De bello: Bedingungen der Kriegserklärung, Unterscheidung defensiv/offensiv, Verhältnismäßigkeit als entscheidendes Kriterium.[31]
- 1963–1965Pacem in terris & Gaudium et spesdas Atomzeitalter
- 2020Fratelli tuttieine Lehre „in Revision"
Papst Franziskus hält es für „heutzutage sehr schwierig", die klassischen Kriterien des „gerechten Krieges" zu verteidigen, ohne darum das Recht auf legitime Verteidigung abzuschaffen.[34]
Das jus ad bellum: Unter welchen Bedingungen kann ein Krieg gerecht sein?
Das jus ad bellum — das „Recht, in den Krieg einzutreten" — bezeichnet die Bedingungen, unter denen der Griff zu den Waffen moralisch legitim sein kann. Der Katechismus der Katholischen Kirche zählt sie in Paragraph 2309 auf und warnt eingangs, sie seien mit Strenge zu prüfen.
Die vier Bedingungen des Katechismus (§ 2309)
Der Text ist von großer Präzision. Die vier Bedingungen müssen zugleich erfüllt sein — fehlt nur eine einzige, ist der Krieg ungerecht:
„Die strengen Bedingungen einer legitimen Verteidigung durch militärische Gewalt sind mit Strenge zu prüfen. […] Es ist zugleich erforderlich: — daß der Schaden, den der Angreifer der Nation oder der Völkergemeinschaft zufügt, dauerhaft, schwerwiegend und sicher ist. — daß alle anderen Mittel, diesem ein Ende zu setzen, undurchführbar oder wirkungslos geblieben sind. — daß ernsthafte Aussichten auf Erfolg bestehen. — daß der Gebrauch der Waffen nicht noch schwerere Übel und Wirren mit sich bringt als das zu beseitigende Übel." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2309[35]
| # | Bedingung (KKK § 2309) | Was sie verlangt | Klassisches Kriterium |
|---|---|---|---|
| 1 | Dauerhafter, schwerer und gewisser Schaden durch den Angreifer | Eine wirkliche und ernsthafte Aggression, keine geringfügige oder bloß vermutete Kränkung | causa iusta (gerechter Grund) |
| 2 | Alle anderen Mittel erschöpft (undurchführbar oder wirkungslos) | Der Krieg ist das letzte Mittel, niemals das erste | ultima ratio (letztes Mittel) |
| 3 | Ernsthafte Aussichten auf Erfolg | Ablehnung des aussichtslosen Abenteuers, das Leben vergeblich opfert | Erfolgsaussicht |
| 4 | Keine Übel, die schlimmer sind als das zu beseitigende Übel | Das Heilmittel darf nicht schlimmer sein als das Übel | Verhältnismäßigkeit |
1. Ein dauerhafter, schwerer und gewisser Schaden
Die erste Bedingung greift die causa iusta des heiligen Thomas von Aquin auf, verschärft sie aber: Der Schaden muss „dauerhaft, schwerwiegend und gewiss" sein.[36] Drei Adjektive, drei Riegel. Dauerhaft: keine vorübergehende Beleidigung. Schwerwiegend: keine geringfügige Streitigkeit, die die Diplomatie beilegen könnte. Gewiss: kein bloßer Verdacht und keine hypothetische Bedrohung. Diese Forderung nach Gewissheit wiegt schwer gegen die Doktrinen des „Präventivkriegs", die auf vermuteten Gefahren beruhen: Krieg führt man nicht aufgrund einer bloßen Vermutung.
2. Das Scheitern aller anderen Mittel
Die zweite Bedingung macht den Krieg zur „ultima ratio" (letztes Mittel). Er ist nur rechtmäßig, „wenn alle friedlichen Regelungsmöglichkeiten erschöpft sind",[37] wenn „alle anderen Mittel, ihm ein Ende zu setzen, sich als undurchführbar oder wirkungslos erwiesen haben".[38] Verhandlung, Vermittlung, Sanktionen, Anrufung internationaler Instanzen: Alles muss aufrichtig versucht worden sein. Hier trifft sich die Lehre mit dem ständigen Ruf der Kirche zum Dialog und zum Aufbau des Friedens.
3. Ernsthafte Aussichten auf Erfolg
Die dritte Bedingung mag überraschen, doch sie ist reine Nächstenliebe: Es braucht eine „begründete Aussicht auf Erfolg". Eine Nation in einen von vornherein verlorenen Krieg zu führen, Leben ohne wirkliche Chance auf Wiederherstellung der Gerechtigkeit zu opfern, wäre ein weiteres Verbrechen, kein Akt der Verteidigung. Die Lehre verweigert einen selbstmörderischen Heroismus, der die Zahl der Toten sinnlos vermehrt.
4. Die Verhältnismäßigkeit: keine schlimmeren Übel verursachen
Die vierte Bedingung ist im Atomzeitalter zur furchtbarsten geworden. Der Waffeneinsatz darf nicht „Übel und Wirren mit sich bringen, die schwerwiegender sind als das zu beseitigende Übel".[39] Und der Katechismus der Katholischen Kirche fügt sogleich eine entscheidende Bemerkung hinzu: „Bei der Beurteilung dieser Bedingung ist das Gewicht der modernen Vernichtungsmittel sehr ernst zu nehmen."[40] Mit anderen Worten: Mit Kernwaffen, biologischen und chemischen Waffen ist das Kriterium der Verhältnismäßigkeit fast unmöglich zu erfüllen geworden, denn ein solcher Krieg droht immer, größere Übel zu verursachen als jede Ungerechtigkeit, die er zu beheben vorgibt. Hier berührt die klassische Lehre die moderne Verurteilung des Wettrüstens.
Wer urteilt? Das kluge Urteil der rechtmäßigen Autorität
Der Katechismus der Katholischen Kirche präzisiert schließlich, wer diese Bedingungen zu prüfen hat: „Die Beurteilung dieser Bedingungen sittlicher Rechtmäßigkeit obliegt dem klugen Urteil derer, die mit der Sorge für das Gemeinwohl betraut sind."[41] Weder ein Einzelner noch eine bewaffnete Gruppe darf entscheiden: Nur die rechtmäßige politische Autorität kann eine Nation in den Krieg führen, und sie trägt dafür vor Gott die Verantwortung.
Diese Klausel vom „klugen Urteil" macht die Lehre nicht zu einer bloßen Meinung: Die Bedingungen selbst sind objektiv und verpflichtend. Doch ihre Anwendung auf eine konkrete Lage — dieser Krieg, hier und jetzt — verlangt die Tugend der Klugheit, also ein ehrliches, aufgeklärtes und selbstloses Unterscheiden. Gerade weil dieses Urteil schwierig und der Blindheit der Leidenschaften ausgesetzt ist, mahnt die Kirche immer wieder zur Zurückhaltung: Im Zweifel gilt die Vermutung zugunsten des Friedens.
Das jus in bello: Das Sittengesetz gilt auch im Krieg
Selbst wenn ein Krieg rechtmäßig begonnen wäre, ist darin nicht alles erlaubt. Neben dem jus ad bellum (dem Recht, in den Krieg zu ziehen) unterscheidet die Tradition das jus in bello (das Recht im Krieg): die sittlichen Regeln, die auch während der Kämpfe verpflichtend bleiben. Hier ist die katholische Lehre am festesten — und am aktuellsten.
„Nicht alles wird erlaubt" (§ 2312)
Der Gründungsgrundsatz des jus in bello lautet, dass der Krieg das Sittengesetz niemals aufhebt:
„Die Kirche und die menschliche Vernunft erklären die bleibende Geltung des Sittengesetzes während bewaffneter Konflikte. ‚Weil ein Krieg unglücklicherweise ausgebrochen ist, wird dadurch noch nicht alles zwischen den gegnerischen Parteien erlaubt.‘" — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2312[42]
Dieser Satz, zitiert aus Gaudium et spes, zerstört im Voraus jede Logik des „Im Krieg ist alles erlaubt". Der Soldat hört nicht auf, ein Mensch zu sein, der an sein Gewissen gebunden ist; der Feind hört nicht auf, eine Person zu sein. Der Zweck — selbst ein gerechter — heiligt niemals an sich schlechte Mittel.
Der Schutz von Nichtkombattanten und Gefangenen
Die erste Regel des jus in bello ist die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten. Der Katechismus der Katholischen Kirche formuliert sie mit Nachdruck:
„Nichtkombattanten, verwundete Soldaten und Gefangene sind zu achten und menschlich zu behandeln." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2313[43]
Zivilisten, Verwundete, Gefangene sind keine Ziele: Unschuldige gezielt anzugreifen ist immer ein Verbrechen, gleich auf welcher Seite und gleich für welche Sache. Das ist die direkte Anwendung der Würde der menschlichen Person, die mit der Kriegserklärung nicht erlischt. Diese Forderung ist die theologische Ahnin der Genfer Konventionen und des gesamten humanitären Völkerrechts.
Kriegsverbrechen, Völkermord und totaler Krieg (§ 2313–2314)
Der Katechismus der Katholischen Kirche geht noch weiter: Bestimmte Taten sind absolute Verbrechen, die kein Befehl rechtfertigen kann. Hier erscheint die Pflicht zum Ungehorsam:
„Handlungen, die dem Völkerrecht und seinen allgemeinen Grundsätzen vorsätzlich zuwiderlaufen, sowie Anordnungen, die solche Handlungen befehlen, sind Verbrechen. Blinder Gehorsam genügt nicht, um diejenigen zu entschuldigen, die sich ihnen unterwerfen. So ist die Ausrottung eines Volkes, einer Nation oder einer ethnischen Minderheit als Todsünde zu verurteilen. Man ist moralisch verpflichtet, sich Befehlen zu widersetzen, die einen Völkermord anordnen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2313[44]
Der Nürnberger Prozess hat rechtlich festgeschrieben, was die Moraltheologie seit jeher bekräftigte: „Ich habe nur Befehle befolgt" entschuldigt kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das rechte Gewissen hat das letzte Wort, auch in Uniform. Was den totalen Krieg betrifft — jenen, der unterschiedslos Zivilisten und Kombattanten trifft —, so hat ihn das Zweite Vatikanische Konzil ohne Vorbehalt verurteilt, und der Katechismus der Katholischen Kirche übernimmt seine Worte:
„Jede Kriegshandlung, die auf die Vernichtung ganzer Städte oder ausgedehnter Gebiete samt ihrer Bevölkerung unterschiedslos abstellt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen, das entschieden und unerschütterlich zu verurteilen ist." — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, Nr. 80 (zitiert in KKK § 2314)[45]
Der Katechismus der Katholischen Kirche benennt die Gefahr unserer Zeit präzise: „Eine Gefahr des modernen Krieges besteht darin, den Inhabern wissenschaftlicher Waffen, insbesondere atomarer, biologischer oder chemischer Waffen, Gelegenheit zu solchen Verbrechen zu geben".[46] Die Bombardierung bewohnter Gebiete, der Einsatz von Kernwaffen gegen Bevölkerungen, Staatsterrorismus: All das fällt unter diese absolute Verurteilung.
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und Militärdienst
Die Lehre vom gerechten Krieg hat eine konkrete Folge für jeden Bürger. Einerseits ehrt die Kirche den Militärdienst: Wer sich „im Militärdienst dem Vaterland widmet, steht im Dienst an der Sicherheit und Freiheit der Völker" und „trägt zum Gemeinwohl der Nation und zur Erhaltung des Friedens bei".[47] Andererseits anerkennt sie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen:
„Die öffentliche Gewalt wird in billiger Weise für den Fall derer Vorsorge treffen, die aus Gewissensgründen den Gebrauch von Waffen ablehnen, jedoch weiterhin verpflichtet bleiben, der menschlichen Gemeinschaft in anderer Form zu dienen. “ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2311[48]
Treuer Soldat im Dienst des Gemeinwohls oder Verweigerer aus Treue zu seinem Gewissen: beide Berufungen werden anerkannt. Was niemals erlaubt ist, ist die Teilnahme an einem Kriegsverbrechen — dort wird der Ungehorsam zur Pflicht.[49]
Der Frieden, Horizont der gesamten Lehre
Die Lehre vom gerechten Krieg hat nur Sinn bezogen auf ihr Gegenteil und ihr Ziel: den Frieden. Die Kirche befasst sich mit den Bedingungen des Krieges nur, um dem Frieden besser zu dienen — der nicht bloßes Schweigen der Waffen ist, sondern eine positive Ordnung, die es aufzubauen gilt. Zu diesem Thema siehe den eigenen Artikel Der Frieden; hier sei das Wesentliche in Erinnerung gerufen, um den gerechten Krieg einzuordnen.
Der Frieden ist nicht nur die Abwesenheit von Krieg (§ 2304)
Nach dem heiligen Augustinus weigert sich der Katechismus der Katholischen Kirche, den Frieden auf ein Gleichgewicht des Schreckens oder einen Waffenstillstand zu reduzieren: er ist „Ruhe der Ordnung “, „Werk der Gerechtigkeit “ und „Frucht der Nächstenliebe “.[50] Ein Frieden, der nur auf gegenseitiger Furcht beruhte, wäre nur ein aufgeschobener Krieg. Wahrer Friede setzt „die Wahrung der Güter der Personen, den freien Austausch unter den Menschen, die Achtung der Würde der Personen und der Völker, die ständige Übung der Brüderlichkeit “ voraus.[51]
Die Wurzeln des Krieges: Ungerechtigkeit, Ungleichheit, Sünde des Herzens (§ 2317)
Wer den Krieg vermeiden will, muss seine Ursachen bekämpfen. Der Katechismus der Katholischen Kirche benennt sie: „Ungerechtigkeiten, übermäßige Ungleichheiten wirtschaftlicher oder sozialer Art, Neid, Misstrauen und Hochmut, die unter Menschen und Nationen wüten, bedrohen unablässig den Frieden und verursachen Kriege. “[52] Der äußere Krieg wurzelt im Herzen des Menschen — daher das Wort Christi, das zuerst „den Frieden des Herzens “ fordert und „mörderischen Zorn und Hass “ anprangert.[53]
„Insofern die Menschen Sünder sind, droht die Kriegsgefahr, und so wird es bis zur Wiederkunft Christi sein. Aber insofern die Menschen, in der Liebe vereint, die Sünde überwinden, überwinden sie auch die Gewalt. “ — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, Nr. 78 (zitiert im KKK § 2317)[54]
Die zeitgenössische Debatte: Hat der „gerechte Krieg “ noch einen Sinn?
Das Aufkommen der Massenvernichtungswaffen hat den Akzent des Lehramts tiefgreifend verschoben. Ohne jemals das Recht auf legitime Verteidigung zu leugnen, betont die zeitgenössische Kirche mit wachsendem Nachdruck, dass der moderne Krieg den „gerechten Krieg “ immer schwerer vorstellbar macht.
Das Zeitalter der Massenvernichtungswaffen
Die Wende ist die Atomwaffe. Sobald ein Krieg ganze Städte und künftige Generationen vernichten kann, wird die vierte Bedingung des jus ad bellum — keine schlimmeren Übel zu verursachen als das zu beseitigende Übel — nahezu unerfüllbar. Johannes XXIII. schreibt in Pacem in terris (1963): „es wird menschlich unmöglich zu denken, dass der Krieg in unserem Atomzeitalter das geeignete Mittel sei, um bei einer Rechtsverletzung Gerechtigkeit zu erlangen “ (auf Latein die berühmte Formel: alienum est a ratione).[55] Das Zweite Vatikanische Konzil fordert „eine Prüfung des Krieges in einem völlig neuen Geist “.[56]
Von Johannes XXIII. zu Johannes Paul II.: „Nein zum Krieg! “
Die Päpste des 20. Jahrhunderts haben den Ruf zum Frieden zu einem wiederholten Aufschrei gemacht. Auf der Tribüne der UNO verkündet Paul VI. am 4. Oktober 1965 die berühmt gebliebene Formel:
„Nie wieder Krieg, nie wieder Krieg! Es ist der Friede, der das Schicksal der Völker und der ganzen Menschheit leiten muss. “ — Paul VI., Rede vor der UNO, 4. Oktober 1965[57]
Der heilige Johannes Paul II., der sich den beiden Golfkriegen (1991 und 2003) widersetzte, fasst diese Überzeugung in seiner Ansprache an das diplomatische Korps vom 13. Januar 2003 am Vorabend des Irakkriegs zusammen:
„NEIN ZUM KRIEG! Er ist niemals ein Schicksal. Er ist immer eine Niederlage der Menschheit. “ — Johannes Paul II., an die Mitglieder des diplomatischen Korps, 13. Januar 2003[58]
Papst Franziskus und Fratelli tutti: eine Lehre „in Revision “?
Papst Franziskus führt diese Linie in seiner Enzyklika Fratelli tutti (2020) fort, wo er offen die Frage nach der Geltung der klassischen Kriterien stellt:
„Wir können den Krieg nicht mehr als Lösung denken, weil die Risiken wahrscheinlich immer größer sein werden als der ihm zugeschriebene hypothetische Nutzen. Angesichts dieser Wirklichkeit ist es heute sehr schwer, die in anderen Zeiten gereiften rationalen Kriterien zu verteidigen, um von einem möglichen ‚gerechten Krieg‘ zu sprechen. Nie wieder Krieg! “ — Papst Franziskus, Fratelli tutti, Nr. 258[59]
Diese Worte wurden zuweilen als Abschaffung der Lehre vom gerechten Krieg gedeutet. Das geht zu schnell. Der Papst erklärt nicht, dass die legitime Verteidigung illegitim geworden wäre; er stellt fest, dass unter den Bedingungen moderner Kriege die klassischen Kriterien „sehr schwer “ zu erfüllen sind — genau das, was der Katechismus der Katholischen Kirche bereits sagte, als er die Macht moderner Waffen „sehr schwerwiegend “ abwog.[60] Kardinal Pietro Parolin, Staatssekretär des Heiligen Stuhls, hat es am 2. Juli 2024 bekräftigt: Auf die Ukraine und den Nahen Osten angesprochen, urteilte er, dass das Konzept des „gerechten Krieges “ überdacht werden müsse und es noch keine endgültige Position gebe — eine Lehre „im Prozess der Revision “, nicht abgeschafft.[61]
Kontinuität, kein Bruch: was die Kirche aufrechterhält
Wie ist diese Entwicklung zu lesen? Nach der Hermeneutik der Kontinuität: Es gibt keinen Bruch, sondern eine fortschreitende Verengung einer Lehre, die von Anfang an eine Lehre der Begrenzung war. Drei Aussagen bleiben fest bestehen:
- Das Recht auf legitime Verteidigung besteht fort. Eine zu Unrecht angegriffene Nation darf sich verteidigen, und diejenigen, die für Unschuldige Verantwortung tragen, haben dazu die schwere Pflicht.[62][63] Auf jede Verteidigung zu verzichten, würde die Schwachen dem Unterdrücker ausliefern.
- Die Bedingungen sind strenger denn je. Im Zeitalter der Massenvernichtungswaffen erfüllt fast kein wirklicher Krieg sie. Die Vermutung spricht immer stärker zugunsten des Friedens.
- Das jus in bello ist absolut. Der Schutz der Nichtkombattanten, das Verbot von Völkermord und totalem Krieg dulden keine Ausnahme, gestern wie heute.[64][65]
Die Kirche geht also nicht vom „Ja zum gerechten Krieg “ zum „Nein zu jeder Verteidigung “ über. Sie vertieft ein und dieselbe Wahrheit: Der Krieg ist ein Übel, der Friede ist das aufzubauende Gut, und Gewalt wird nur als letztes Mittel geduldet, um Unschuldige zu schützen. Die Lehre vom gerechten Krieg, verstanden als das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung auf innerer Ebene (siehe Die politische Autorität nach der Lehre der Kirche), bleibt eine Ausnahmeklausel, niemals eine Politik.
Friedensstifter: die geistliche Dimension
Jenseits von Recht und Moral ist die Frage des Krieges für den Christen eine geistliche Frage. Der Friede ist nicht nur ein politisches Ziel: er ist ein Geschenk Christi und eine Seligpreisung.
Christus, Fürst des Friedens
Die Schrift kündigt den Messias als „Fürst des Friedens “ an (Jes 9,5), und der Katechismus der Katholischen Kirche sieht im irdischen Frieden „Bild und Frucht des Friedens Christi “.[66] Durch sein Kreuz hat Christus „die Feindschaft in seinem eigenen Fleisch getötet “ (Eph 2,16) und die Menschen mit Gott versöhnt: „Er ist unser Friede “ (Eph 2,14).[67] Der christliche Friede ist also nicht bloß Abwesenheit von Konflikt: er entspringt der am Kreuz vollbrachten Versöhnung.
„Selig die Friedenstifter, denn sie werden Söhne Gottes genannt werden." — Evangelium nach dem heiligen Matthäus 5,9[68]
Beten und handeln gegen „die alte Knechtschaft des Krieges"
Schließlich begnügt sich der Katechismus nicht damit, den Krieg zu beurteilen: er ruft dazu auf, zu beten und zu handeln, um ihn zu vermeiden. Die Kirche „drängt jeden inständig, zu beten und zu handeln, damit die göttliche Güte uns von der alten Knechtschaft des Krieges befreie".[69] Der Krieg wird hier eine „Knechtschaft" genannt — eine Sklaverei, von der die Menschheit befreit werden muss, kein Schicksal, in das man sich ergeben dürfte.
„Wegen der Übel und Ungerechtigkeiten, die jeder Krieg mit sich bringt, müssen wir alles tun, was vernünftigerweise möglich ist, um ihn zu vermeiden. Die Kirche betet: ‚Vor Hunger, Pest und Krieg bewahre uns, Herr.'" — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2327[70]
Für die Gerechtigkeit arbeiten, die Ungleichheiten verringern, die die Konflikte nähren, das eigene Herz von Zorn und Hass entwaffnen: so wird der Christ zum „Friedenstifter". Die Lehre vom gerechten Krieg hat letztlich nur ein Ziel: dass der Krieg immer undenkbarer und der Frieden immer wirklicher werde.
Weiterführend
Über Frieden und Abrüstung:
Über die verwandten Prinzipien der Soziallehre:
Über Leben, Gerechtigkeit und Gewalt:
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 2307: „Das fünfte Gebot verbietet die willentliche Vernichtung menschlichen Lebens. Wegen der Übel und Ungerechtigkeiten, die jeder Krieg mit sich bringt, drängt die Kirche jeden inständig, zu beten und zu handeln, damit die göttliche Güte uns von der alten Knechtschaft des Krieges befreie (vgl. GS 81)." Offizieller Text auf Vatican.va.
1 2 6 69Katechismus der Katholischen Kirche, § 2308: „Jeder Bürger und jeder Regierende ist verpflichtet, sich für die Vermeidung von Kriegen einzusetzen. Solange jedoch „die Kriegsgefahr bestehen bleibt und es keine zuständige internationale Autorität gibt, die über ausreichende Kräfte verfügt, kann den Regierungen, sobald alle Möglichkeiten einer friedlichen Regelung erschöpft sind, das Recht auf rechtmäßige Verteidigung nicht abgesprochen werden" (GS 79)." Offizieller Text auf Vatican.va.
3 12 37 63Katechismus der Katholischen Kirche, § 2309: „Die strengen Bedingungen einer rechtmäßigen Verteidigung durch militärische Gewalt müssen mit Strenge geprüft werden. Die Schwere einer solchen Entscheidung unterwirft sie strengen Bedingungen moralischer Rechtmäßigkeit. Es ist zugleich erforderlich: — Dass der durch den Angreifer der Nation oder der Völkergemeinschaft zugefügte Schaden dauerhaft, schwerwiegend und sicher ist; — Dass alle anderen Mittel, ihm ein Ende zu setzen, sich als undurchführbar oder unwirksam erwiesen haben; — Dass ernsthafte Aussichten auf Erfolg bestehen; — Dass der Einsatz der Waffen nicht Übel und Wirren mit sich bringt, die schwerer wiegen als das zu beseitigende Übel. Die Macht der modernen Vernichtungsmittel lastet sehr schwer auf der Beurteilung dieser Bedingung. Dies sind die überlieferten Elemente, die in der Lehre vom sogenannten „gerechten Krieg" aufgezählt werden. Die Beurteilung dieser Bedingungen moralischer Rechtmäßigkeit obliegt dem klugen Urteil derer, die für das Gemeinwohl verantwortlich sind." Offizieller Text auf Vatican.va.
4 9 10 35 36 38 39 40 41 60Katechismus der Katholischen Kirche, § 2321: „Das Verbot des Tötens hebt das Recht nicht auf, einen ungerechten Angreifer außer Gefecht zu setzen. Die rechtmäßige Verteidigung ist eine schwerwiegende Pflicht für den, der für das Leben anderer oder für das Gemeinwohl verantwortlich ist." Offizieller Text auf Vatican.va.
5 15 16 62Francisco de Vitoria, Relectio de iure belli (1539), 3. Frage, 4. Proposition (§ 13: die einzige gerechte Ursache des Krieges ist das erlittene Unrecht, iniuria accepta); 4. Frage (§ 35: das Massaker an Unschuldigen ist niemals an sich noch absichtlich erlaubt). Hrsg. E. Nys, engl. Übers. J. P. Bate, Washington, Carnegie Institution, 1917.
7Katechismus der Katholischen Kirche, § 2304: „Die Achtung vor dem menschlichen Leben und seine Entfaltung erfordern den Frieden. Der Friede ist nicht bloß Abwesenheit von Krieg und beschränkt sich nicht darauf, das Gleichgewicht der gegnerischen Kräfte zu sichern. Der Friede kann auf Erden nicht erlangt werden ohne die Sicherung der Güter der Personen, den freien Austausch zwischen den Menschen, die Achtung der Würde der Personen und der Völker und das beharrliche Üben der Brüderlichkeit. Er ist die „Ruhe der Ordnung" (hl. Augustinus, De civitate Dei, 19, 13). Er ist ein Werk der Gerechtigkeit (vgl. Jes 32,17) und eine Frucht der Liebe (vgl. GS 78)." Offizieller Text auf Vatican.va.
8 20 50 51Katechismus der Katholischen Kirche, § 2312: „Die Kirche und die menschliche Vernunft erklären die dauernde Gültigkeit des Sittengesetzes während bewaffneter Konflikte. ‚Nicht deshalb, weil der Krieg leider ausgebrochen ist, wird dadurch alles zwischen den gegnerischen Parteien erlaubt' (GS 79)." Offizieller Text auf Vatican.va.
11 42Katechismus der Katholischen Kirche, § 2306: „Diejenigen, die auf gewaltsame und blutige Aktionen verzichten und zum Schutz der Menschenrechte auf Verteidigungsmittel zurückgreifen, die auch den Schwächsten zur Verfügung stehen, legen Zeugnis ab für die Liebe des Evangeliums, sofern dies geschieht, ohne die Rechte und Pflichten der anderen Menschen und Gemeinschaften zu verletzen." Anerkennung des gewaltlosen Zeugnisses. Offizieller Text auf Vatican.va.
13 14Heiliger Augustinus, Brief 189 an Bonifatius (um 418), § 6: „Non enim pax quaeritur ut bellum exerceatur, sed bellum geritur ut pax acquiratur" — „Denn man sucht nicht den Frieden, um Krieg zu führen, sondern man führt Krieg, um den Frieden zu erlangen." Augustinus erinnert darin den römischen Feldherrn daran, dass der christliche Soldat selbst im Kampf den Frieden im Herzen bewahren muss. Zitiert vom heiligen Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 40, a. 1.
17 27Heiliger Augustinus, Contra Faustum manichaeum, Buch XXII, Kap. 74–75: „Was man am Krieg mit Recht tadelt, ist die Lust am Schaden, die Grausamkeit der Rache, ein unversöhnlicher und friedloser Geist, die Wut der Vergeltung, die Leidenschaft des Herrschens, und alles, was dem gleicht." Augustinus unterscheidet die materielle Tatsache des Kämpfens und die inneren Laster, die den Krieg schuldhaft machen. Zitiert vom heiligen Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 40, a. 1.
18 28Heiliger Augustinus, De civitate Dei, Buch XIX, Kap. 13: „Pax omnium rerum tranquillitas ordinis" — „Der Friede aller Dinge ist die Ruhe der Ordnung." Definition wörtlich übernommen vom Katechismus, § 2304.
19Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, IIa-IIae, q. 40, a. 1 („Ist Kriegführen immer Sünde?"): „Damit ein Krieg gerecht sei, sind drei Bedingungen erforderlich. Erstens die Autorität des Fürsten, auf dessen Befehl der Krieg geführt werden muss (auctoritas principis) … Zweitens eine gerechte Ursache (causa iusta): diejenigen, die man angreift, müssen es durch irgendeine Schuld verdient haben … Drittens eine rechte Absicht bei denen, die Krieg führen (recta intentio), sodass sie darauf zielen, das Gute zu fördern oder das Übel abzuwenden." Thomas zitiert dort den heiligen Augustinus (Contra Faustum und Brief 189).
21 22 29Francisco de Vitoria, Relectio de iure belli (1539), 3. Frage: Prop. 1 (§ 10: die Verschiedenheit der Religion ist keine gerechte Kriegsursache), Prop. 2 (§ 11: die Ausdehnung des Reiches ist keine gerechte Kriegsursache), Prop. 3 (§ 12: weder der persönliche Ruhm des Fürsten noch irgendein anderer Vorteil für ihn ist eine gerechte Kriegsursache); Prop. 4 (§ 13: die einzige gerechte Ursache ist das erlittene Unrecht, iniuria accepta). Hrsg. E. Nys, engl. Übers. J. P. Bate, Washington, Carnegie Institution, 1917.
23 26 30Francisco de Vitoria, Relectio de Indis (1539): Alle Völker, Christen oder nicht, bilden eine einzige menschliche Gemeinschaft, die von einem ius gentium (Völkerrecht) regiert wird. Diese Einsicht macht Vitoria, mit der Schule von Salamanca, zu einem der Begründer des modernen Völkerrechts.
24Francisco Suárez, De bello (Disputation XIII von De triplici virtute theologica: caritate, veröffentlicht 1621): Suárez systematisiert die Lehre vom gerechten Krieg — rechtmäßige Autorität, gerechte Ursache, rechte Art der Kriegsführung — unterscheidet Verteidigungs- und Angriffskrieg und entwickelt die Verhältnismäßigkeit als zentrales Kriterium. Mit Vitoria führt er die thomistische Lehre im Völkerrecht fort.
25 31Zweites Vatikanum, Pastoralkonstitution Gaudium et spes (7. Dezember 1965), Nr. 80: Das Konzil ruft dazu auf, „den Krieg mit völlig neuem Geist zu betrachten", und verurteilt den totalen Krieg ohne Vorbehalt: „Jede Kriegshandlung, die unterschiedslos auf die Vernichtung ganzer Städte … abzielt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen." Vgl. auch Nr. 79 (rechtmäßige Verteidigung) und Nr. 81 (Wettrüsten). Offizieller Text auf Vatican.va.
32 56Johannes XXIII., Enzyklika Pacem in terris (11. April 1963), Nr. 127: „Quare aetate hac nostra, quae vi atomica gloriatur, alienum est a ratione, bellum iam aptum esse ad violata iura sarcienda" — in der offiziellen deutschen Fassung: „Deshalb ist es in unserer Zeit, die sich ihrer atomaren Kraft rühmt, vernunftwidrig, den Krieg noch als geeignetes Mittel zur Wiederherstellung verletzter Rechte anzusehen." Erste lehramtliche Infragestellung der Möglichkeit eines „gerechten" Krieges im Zeitalter der Massenvernichtungswaffen. Offizieller Text auf Vatican.va.
33 55Papst Franziskus, Enzyklika Fratelli tutti (3. Oktober 2020), Nr. 258: „Wir können den Krieg nicht mehr als Lösung denken, weil die Risiken wahrscheinlich immer größer sein werden als der ihm zugeschriebene mutmaßliche Nutzen. Angesichts dieser Wirklichkeit ist es heute sehr schwer, die in anderen Zeiten gereiften vernünftigen Kriterien zu verteidigen, um von einem möglichen ‚gerechten Krieg‘ zu sprechen. Nie mehr Krieg!" Siehe auch Nrn. 255–262. Offizieller Text auf Vatican.va.
34 59Katechismus der Katholischen Kirche, § 2313: „Nichtkämpfer, verwundete Soldaten und Gefangene müssen geachtet und menschlich behandelt werden. Handlungen, die dem Völkerrecht und seinen allgemeinen Grundsätzen bewusst zuwiderlaufen, sowie Befehle, die solche Handlungen anordnen, sind Verbrechen. Blinder Gehorsam genügt nicht, um diejenigen zu entschuldigen, die sich ihnen unterwerfen. So muss die Ausrottung eines Volkes, einer Nation oder einer ethnischen Minderheit als Todsünde verurteilt werden. Man ist moralisch verpflichtet, sich Befehlen zu widersetzen, die einen Völkermord anordnen." Offizieller Text auf Vatican.va.
43 44 49 64Katechismus der Katholischen Kirche, § 2314, unter Berufung auf das Zweite Vatikanische Konzil, Gaudium et spes, Nr. 80, § 4: „‚Jede Kriegshandlung, die unterschiedslos auf die Vernichtung ganzer Städte oder weiter Gebiete samt ihren Einwohnern abzielt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen selbst und muss fest und ohne Zögern verurteilt werden.' Eine Gefahr des modernen Krieges besteht darin, den Inhabern wissenschaftlicher Waffen, insbesondere atomarer, biologischer oder chemischer Waffen, Gelegenheit zu geben, solche Verbrechen zu begehen." Offizieller Text auf Vatican.va.
45 46 65Katechismus der Katholischen Kirche, § 2310: „Die öffentliche Gewalt hat in diesem Fall das Recht und die Pflicht, den Bürgern die für die Landesverteidigung notwendigen Verpflichtungen aufzuerlegen. Diejenigen, die sich im Militärdienst dem Vaterland widmen, sind Diener der Sicherheit und der Freiheit der Völker. Wenn sie ihre Aufgabe korrekt erfüllen, tragen sie wirklich zum Gemeinwohl der Nation und zur Erhaltung des Friedens bei (vgl. GS 79)." Offizieller Text auf Vatican.va.
47Katechismus der Katholischen Kirche, § 2311: „Die öffentliche Gewalt wird in gerechter Weise für den Fall derer sorgen, die aus Gewissensgründen den Gebrauch der Waffen verweigern, wobei sie dennoch verpflichtet bleiben, der menschlichen Gemeinschaft in anderer Form zu dienen (vgl. GS 79)." Grundlage des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Offizieller Text auf Vatican.va.
48Katechismus der Katholischen Kirche, § 2317: „Ungerechtigkeiten, übermäßige wirtschaftliche oder soziale Ungleichheiten, Neid, Misstrauen und Hochmut, die unter den Menschen und Nationen wüten, bedrohen unablässig den Frieden und verursachen Kriege." Der Paragraph zitiert anschließend Gaudium et spes 78: „Insofern die Menschen Sünder sind, droht die Kriegsgefahr… Aber insofern die Menschen, in der Liebe vereint, die Sünde überwinden, überwinden sie auch die Gewalt." Offizieller Text auf Vatican.va.
52 54Katechismus der Katholischen Kirche, § 2302: „Indem er an das Gebot erinnert: ‚Du sollst nicht töten' (Mt 5,21), verlangt unser Herr den Frieden des Herzens und verurteilt die Unmoral des mörderischen Zorns und des Hasses." Offizieller Text auf Vatican.va.
53Paul VI., Ansprache vor der Generalversammlung der UNO, New York, 4. Oktober 1965: „Nie mehr Krieg, nie mehr Krieg! Der Friede muss das Geschick der Völker und der ganzen Menschheit leiten." Aufruf, von den folgenden Päpsten aufgegriffen, namentlich in Fratelli tutti. Offizieller Text auf Vatican.va.
57Johannes Paul II., Ansprache an die beim Heiligen Stuhl akkreditierten Mitglieder des diplomatischen Korps, 13. Januar 2003 (am Vorabend des Irakkriegs): „NEIN ZUM KRIEG"! Er ist niemals ein Schicksal. Er ist immer eine Niederlage der Menschheit. Der Papst erinnert dort daran, dass „das Völkerrecht, der loyale Dialog, die Solidarität zwischen den Staaten, die so edle Ausübung der Diplomatie" die des Menschen würdigen Mittel zur Lösung von Streitigkeiten sind. Offizieller Text auf Vatican.va.
58Kardinal Pietro Parolin, Staatssekretär des Heiligen Stuhls, Äußerungen gegenüber Journalisten vor der Verleihung des Literaturpreises der Botschafter in der italienischen Botschaft beim Heiligen Stuhl, Rom, 2. Juli 2024, zu den Konflikten in der Ukraine und im Nahen Osten und zur Erklärung der Kommission für Gerechtigkeit und Frieden im Heiligen Land: „We know that there is a lot of discussion today on the concept of "just war" as a war of defence. However, with the weapons that are available today this concept has become very difficult, and I believe that there is not a definitive position, and this concept is being reviewed" — der Krieg ist niemals ein gerechter Krieg; das Konzept muss überprüft werden, ohne bis heute eine endgültige Position. Berichtet von Antonella Palermo und Lisa Zengarini, Vatican News, „Cardinal Parolin: "The concept of just war needs to be reviewed"“, 2. Juli 2024: https://www.vaticannews.va/en/vatican-city/news/2024-07/cardinal-parolin-the-concept-of-just-war-needs-to-be-reviewed.html. Papst Franziskus hat das Recht auf rechtmäßige Verteidigung nicht abgeschafft (vgl. KKK 2308–2309), betont aber die wachsende Schwierigkeit, die klassischen Kriterien im Zeitalter moderner Waffen anzuwenden.
61Katechismus der Katholischen Kirche, § 2305: „Der irdische Friede ist Abbild und Frucht des Friedens Christi, des messianischen ‚Friedensfürsten' (Jes 9,5). Durch das Blut seines Kreuzes hat er ‚die Feindschaft getötet in seinem eigenen Fleisch' (Eph 2,16; vgl. Kol 1,20–22)… ‚Er ist unser Friede' (Eph 2,14). Er preist ‚selig die Friedenstifter' (Mt 5,9)." Offizieller Text auf Vatican.va.
66 67Evangelium nach Matthäus 5, 9: „Selig die Frieden stiften, denn sie werden Söhne Gottes genannt werden." Siebte Seligpreisung, vom Katechismus in §§ 2305 und 2330 als Horizont der gesamten Friedenslehre zitiert.
68Katechismus der Katholischen Kirche, § 2327: „Wegen der Übel und Ungerechtigkeiten, die jeder Krieg mit sich bringt, müssen wir alles vernünftigerweise Mögliche tun, um ihn zu vermeiden. Die Kirche betet: ‚Vor Hunger, Pest und Krieg bewahre uns, o Herr.‘" Offizieller Text auf Vatican.va.
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