In der Soziallehre der Kirche ist die Familie keine Institution unter anderen: Sie ist die erste natürliche Gemeinschaft, das lebendige Gewebe, aus dem sich jede umfassendere Gemeinschaft aufbaut. Das Zweite Vatikanische Konzil gibt ihr ihren berühmtesten Namen — die „erste und lebenswichtige Zelle der Gesellschaft“ — und stellt sogleich klar, dass sie ihn nicht vom Staat und nicht aus einer menschlichen Vereinbarung hat, sondern von Gott: „Diese Sendung, erste und lebenswichtige Zelle der Gesellschaft zu sein, hat die Familie von Gott selbst empfangen“[1]. Der Katechismus wird die Formel aufgreifen und von der „Urzelle des gesellschaftlichen Lebens“ sprechen[2], das Kompendium von der „ersten natürlichen Gemeinschaft“[3].
Dieses Bild der Zelle ist kein Schmuck: Es sagt eine organische Wahrheit aus. So wie ein lebendiger Leib kein Haufen von Einzelnen ist, sondern ein aus Zellen aufgebauter Organismus, so ist die Gesellschaft kein Staub vertraglich verbundener Einzelner, sondern ein aus Familien gebauter Leib. In der Familie werden die Bürger geboren, dort empfangen sie das Leben, die Sprache, die ersten Tugenden, den Sinn für Hingabe und Verantwortung. Eine Gesellschaft, die ihre Familien zerstörte, würde sich zum Tod verurteilen wie ein Leib, dessen Zellen sich zersetzen.
Aus dieser Tatsache folgt ein Prinzip, das die Kirche mit bemerkenswerter Beständigkeit verteidigt, von Leo XIII. bis Franziskus: Die Familie ist dem Staat voraus, und ihre Rechte sind „älter als die des Staates“[4]. Der Staat erschafft die Familie nicht; er findet sie schon vor, und seine Sendung besteht nicht darin, sie aufzusaugen oder zu ersetzen, sondern sie anzuerkennen, zu schützen und ihr zu dienen. Diese Ordnung umzukehren — die Familie zu einem bloßen Rädchen im Dienst der Gesellschaft oder des Staates zu machen — ist in den Augen der Kirche eine Verkehrung, die zugleich die Person und das Gemeinwohl verletzt.
Dieser Artikel behandelt die Familie als Prinzip der Soziallehre: die lehramtliche Formel und ihren Sinn, den Vorrang der Familie vor dem Staat, ihre Grundlagen, ihren unersetzlichen Beitrag an die Gesellschaft, ihre Verbindung mit den anderen Prinzipien (Subsidiarität, Gemeinwohl, Solidarität, Würde), die Rechte der Familie, ihre soziale und politische Rolle sowie ihre christliche Krönung. Die verwandten Themen — die Subsidiarität, das Gemeinwohl, die Würde der menschlichen Person, die Solidarität, die Erziehungsrechte der Eltern, die Bioethik oder die Frage der Scheidung — werden an ihre eigenen Artikel verwiesen.
„Erste und lebenswichtige Zelle der Gesellschaft“: eine Formel des Lehramts
Die Formel, die diesem Artikel als Titel dient, ist keine journalistische Metapher: Es ist ein präziser lehramtlicher Ausdruck, geprägt vom Zweiten Vatikanischen Konzil und seither von allen Päpsten aufgegriffen. Wer seinen Ursprung und seinen genauen Sinn kennt, bewahrt sich davor, ihn zu einem Slogan zu verkürzen.
Der konziliare Ursprung der Formel
Es ist das Dekret Apostolicam Actuositatem über das Apostolat der Laien (18. November 1965), das den Ausdruck festlegt. Nachdem es an die Pflichten der Eheleute erinnert hat — die Unauflöslichkeit der Ehe und die christliche Erziehung der Kinder —, verkündet das Konzil:
„Diese Sendung, erste und lebenswichtige Zelle der Gesellschaft zu sein, hat die Familie von Gott selbst empfangen.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Apostolicam Actuositatem, Nr. 11, 18. November 1965[5]
Drei Worte tragen das ganze Gewicht. Zelle: Die Familie ist die Grundeinheit eines lebendigen Organismus, keine bloße Ansammlung. Erste: Sie geht allen anderen Gemeinschaften voraus, in der Ordnung der Zeit wie in der Ordnung des Wertes. Lebenswichtig: Sie ist für das Leben der Gesellschaft notwendig, die dahinsiecht, wenn die Familie dahinsiecht.
Johannes Paul II.: „Ursprung und Fundament der menschlichen Gesellschaft“
Der heilige Johannes Paul II., der Papst der Familie, greift die Formel auf und entfaltet sie in der Exhortation Familiaris Consortio (1981), die der große Referenztext über die Familie in der Gesellschaft bleibt:
„Da der Schöpfer die eheliche Gemeinschaft zum Ursprung und Fundament der menschlichen Gesellschaft gemacht hat, ist die Familie zur ‚ersten und lebenswichtigen Zelle der Gesellschaft‘ geworden.“ — Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 42, 22. November 1981[6]
Johannes Paul II. zieht daraus sogleich die soziale Folgerung: Die Familie „ist durch organische und lebendige Bande mit der Gesellschaft verbunden, weil sie deren Fundament bildet und sie unaufhörlich trägt, indem sie ihren Dienst am Leben erfüllt: In der Familie werden nämlich die Bürger geboren, und in der Familie erlernen sie zuerst die sozialen Tugenden, die für die Gesellschaft die Seele ihres Lebens und ihrer Entwicklung sind“[7].
Die anderen überlieferten Namen: „Urzelle“, „Grundzelle“, „lebenswichtig“
Dasselbe Prinzip wird mit mehreren Namen gesagt, die als gleichbedeutend zu verstehen sind. Der Katechismus spricht von der „Urzelle des gesellschaftlichen Lebens“[8]. Familiaris Consortio verwendet den genauen Ausdruck, der diesem Artikel den Titel gibt — die Familie „ist die Grundzelle der Gesellschaft“[9]. Das Kompendium der Soziallehre nennt sie „erste lebenswichtige Zelle der Gesellschaft“ und „Urbild jeder Gesellschaftsordnung“[10]. Alle diese Begriffe sagen dieselbe Wahrheit unter ergänzenden Blickwinkeln aus: Die Familie ist erste (nichts geht ihr voraus), ursprünglich (alles geht aus ihr hervor), grundlegend (alles ruht auf ihr), lebenswichtig (ohne sie stirbt die Gesellschaft).
Die Familie, eine natürliche Gemeinschaft älter als der Staat
Der Kern des Prinzips lässt sich in einer Aussage zusammenfassen, die die Kirche unermüdlich wiederholt: Die Familie ist keine Schöpfung des Staates, sie ist ihm voraus. Aus diesem Vorrang entspringen alle Rechte der Familie, und er verbietet der öffentlichen Gewalt, sie wie eine bloße Verwaltungseinheit zu behandeln.
Eine Gemeinschaft, die der öffentlichen Anerkennung vorausgeht
Der Katechismus formuliert dieses Prinzip mit entscheidender Klarheit. Die Familie — ein Mann, eine Frau, ihre Kinder — wartet nicht auf die Erlaubnis des Staates, um zu existieren:
„Ein Mann und eine Frau, die in der Ehe vereint sind, bilden mit ihren Kindern eine Familie. Diese Bestimmung geht jeder Anerkennung durch die öffentliche Autorität voraus; sie drängt sich ihr auf. Sie wird als normale Bezug gelten, nach der die verschiedenen Formen der Verwandtschaft zu beurteilen sind.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2202[11]
Der Staat begründet die Familie also nicht: Er erkennt sie an. Sein Gesetz kommt nach einer Wirklichkeit, die er nicht geschaffen hat und die er in ihrer Natur nicht aufheben kann, auch wenn er die Macht hat, sie zu verletzen. Das Kompendium zieht die stärkste Folgerung: Die Familie „findet ihre Legitimation in der menschlichen Natur und nicht in ihrer Anerkennung durch den Staat. Sie existiert also nicht für die Gesellschaft und den Staat, sondern Gesellschaft und Staat existieren für die Familie“[12].
Der Vorrang nach Leo XIII.
Diese Lehre ist nicht erst mit dem Vaticanum II geboren: Sie steht im Herzen der Geburtsurkunde der modernen Soziallehre, der Enzyklika Rerum Novarum von Leo XIII. (1891). Gegenüber dem aufkommenden Sozialismus, der die Staatsmacht bis in das häusliche Leben ausdehnen wollte, stellt Leo XIII. das Prinzip des Vorrangs der Familie auf:
„So ist also die Familie begründet, das heißt die häusliche Gemeinschaft, eine Gemeinschaft gewiss sehr klein, aber wirklich und älter als jede staatliche Gemeinschaft […]“ — Leo XIII., Rerum Novarum, 15. Mai 1891[13]
Und er leitet daraus die unüberschreitbare Grenze der staatlichen Gewalt ab:
„Es ist ein schwerer und verhängnisvoller Irrtum zu wollen, dass die staatliche Gewalt nach Belieben bis in das Heiligtum der Familie eindringe.“ — Leo XIII., Rerum Novarum[14]
Der Ausdruck vom „Heiligtum der Familie“ wird klassisch werden: Es gibt im Familienleben einen heiligen Raum, in den der Staat nicht einzutreten hat, außer bei schwerem Versagen, das Personen gefährdete. Hier berührt sich das Prinzip der Familie mit dem der Subsidiarität, das in seinem eigenen Artikel behandelt wird.
Ein Vorrang „an Bedeutung und an Wert“
Das Kompendium präzisiert, dass dieser Vorrang nicht nur chronologisch, sondern ontologisch ist: Die Familie geht dem Staat „an Bedeutung und an Wert“ voraus, weil sie die Bedingung selbst seiner Existenz ist.
„Der Vorrang der Familie gegenüber der Gesellschaft und dem Staat muss bekräftigt werden. Denn die Familie ist, schon allein in ihrer Fortpflanzungsfunktion, die Bedingung selbst ihrer Existenz. […] Sie geht, an Bedeutung und an Wert, den Funktionen voraus, die Gesellschaft und Staat zu erfüllen haben.“ — Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 214[15]
Ohne Familien keine Bürger; ohne Bürger kein Staat. Ein Staat, der sich zum Schöpfer oder Herrn der Familie machen wollte, sägte den Ast ab, auf dem er sitzt.
Warum ist die Familie die Grundzelle? Die Fundamente
Zu behaupten, die Familie sei die Grundzelle der Gesellschaft, ist kein willkürliches Postulat: Die Kirche gibt dafür sowohl rationale als auch offenbarte Fundamente an. Drei Wurzeln kommen zusammen: die soziale Natur des Menschen, der Plan des Schöpfers und die Ehe zwischen Mann und Frau.
Das anthropologische Fundament: Der Mensch ist ein soziales Wesen
Das erste Fundament ergibt sich aus der schlichten Beobachtung der menschlichen Natur, die schon die griechische Philosophie erkannt hat. Aristoteles bemerkte, dass der Mensch ein „politisches Lebewesen“ ist und dass die häusliche Gemeinschaft — der Haushalt — die erste natürliche Gemeinschaft ist, älter als Dorf und Polis, die aus ihr hervorgehen[16]. Der heilige Thomas von Aquin bestätigt in seinem Aristoteles-Kommentar, dass die Familie die erste natürliche Gemeinschaft ist, hingeordnet auf die täglichen Notwendigkeiten des Lebens, während die Polis auf das gute und vollendete Leben hingeordnet ist[17]. Der Katechismus greift diese Einsicht auf, indem er Familie und Polis zu den Gemeinschaften zählt, die „unmittelbarer der Natur des Menschen entsprechen“ und ihm „notwendig“ sind[18].
Der Mensch wird nicht erwachsen und autonom geboren: Er wird als Kind geboren, radikal abhängig, unfähig zu überleben ohne eine Gemeinschaft, die ihn aufnimmt, nährt und erzieht. Diese Gemeinschaft ist von Natur aus die Familie. Die Gesellschaft des autarken Einzelnen ist eine Fiktion; die Wirklichkeit ist die von Wesen, die in eine Familie hineingeboren werden und dort menschlich werden.
Das biblische Fundament: „Sie werden ein Fleisch sein“
die Schrift verwurzelt die Familie im Schöpfungsakt selbst. Schon auf den ersten Seiten der Genesis schafft Gott den Menschen „als Mann und Frau“ (Gen 1, 27) und setzt ihre Verbindung als das erste soziale Band ein:
„Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch.“ — Genesis 2, 24[19]
Die Familie ist also keine kulturelle Erfindung unter anderen: Sie gehört zu der „grundlegenden Verfassung“, die Gott der Menschheit mit ihrer Erschaffung gegeben hat. Der Katechismus bekräftigt es: „Indem Gott Mann und Frau erschaffen hat, hat er die menschliche Familie eingesetzt und ihr ihre grundlegende Verfassung gegeben“[20]. Das Neue Testament führt diese Wirklichkeit zu ihrem Gipfel: Der Sohn Gottes selbst wollte in einer Familie geboren werden und heranwachsen, der Heiligen Familie von Nazareth, und hat so das gewöhnliche Familienleben geheiligt.
Das Fundament der Ehe zwischen Mann und Frau
Schließlich bindet die Kirche die Familie als Zelle stets an die Ehe als ihre Quelle zurück. Das Kompendium definiert die Familie, von der es spricht, genau: „die auf der Ehe zwischen Mann und Frau gegründete Lebens- und Liebesgemeinschaft der Eheleute“[21]. Das Zweite Vatikanische Konzil spricht in Gaudium et Spes von der „innigen Lebens- und Liebesgemeinschaft der Eheleute“, die vom Schöpfer gegründet und durch seine Gesetze geordnet ist und die „durch den Ehebund der Gatten zustande kommt“[22]. Es ist diese beständige, dem Leben offene Gemeinschaft, die die soziale Zelle bildet; andere Formen des Zusammenlebens, welche auch immer, erfüllen nicht dieselbe grundlegende soziale Funktion. Die Kirche urteilt hier nicht über Personen, aber sie bekräftigt eine Wahrheit der Ordnung: Nur die auf der Ehe von Mann und Frau gegründete Familie ist „Urbild jeder Gesellschaftsordnung“[23]. Die heute debattierten Fragen zur Definition von Ehe und Familie gehören in andere Artikel (Bioethik, Scheidung); hier genügt es, das Fundament zu legen.
Was die Familie der Gesellschaft schenkt
Wenn die Familie die Grundzelle ist, dann deshalb, weil sie der Gesellschaft Dienste leistet, die keine andere Institution leisten kann. Familiaris Consortio unterscheidet mehrere, die den eigenen und unersetzlichen Beitrag der Familie an den Gesellschaftsleib bilden.
Sie schenkt ihre Bürger: der Dienst am Leben
Der erste Dienst ist der offenkundigste und der meistvergessene: In der Familie werden die Bürger geboren. Ohne die von Generation zu Generation weitergegebene Gabe des Lebens besteht keine Gesellschaft fort. Das Kompendium betont, dass „wenn ein Kind geboren wird, der Gesellschaft die Gabe einer neuen Person gemacht wird“[24], und dass die Fortpflanzung „die soziale Subjektivität der Familie ausdrückt und eine Dynamik der Liebe und der Solidarität zwischen den Generationen ins Leben ruft, die an der Basis der Gesellschaft steht“[25]. Die Familie ist also keine Verbraucherin sozialer Ressourcen: Sie ist zuerst die Quelle, aus der die Gesellschaft ihre Zukunft schöpft.
Erste Schule der sozialen Tugenden
Der zweite Dienst ist erzieherisch im weitesten Sinn. Die Familie ist der Ort, wo das Kind vor jeder Institution lernt, mit anderen zu leben: zu achten, zu teilen, zu verzeihen, zu gehorchen und gerecht zu befehlen. Das Zweite Vatikanische Konzil hatte es gesagt, und Familiaris Consortio greift es auf:
„Die Familie ist also die erste Schule der sozialen Tugenden, auf die keine Gesellschaft verzichten kann.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Gravissimum Educationis, zitiert in Familiaris Consortio, Nr. 36[26]
Diese „sozialen Tugenden“ — Gerechtigkeit, Treue, Sinn für das Gemeinwohl, Fähigkeit zur Zusammenarbeit — werden nicht zuerst durch Gesetze oder Unterricht gelehrt, sondern in der Familie erlernt, durch Beispiel und Gewohnheit. Eine Gesellschaft, deren Familien diese Tugenden nicht mehr weitergeben, wird unregierbar: Keine Polizei ersetzt, was die Familie nicht geformt hat. Darum verbindet die Kirche die Familie eng mit der Erziehung und den Erziehungsrechten der Eltern, Gegenstand ihres eigenen Artikels.
Communio und Unentgeltlichkeit: die Gesellschaft humanisieren
Der dritte Beitrag ist der tiefste. Die Familie lebt, oder sollte leben, nach einem Gesetz, das die Marktgesellschaft nicht kennt: dem Gesetz der Unentgeltlichkeit. Die Liebe einer Mutter kauft man nicht, die Sorge eines Vaters stellt man nicht in Rechnung. Familiaris Consortio sieht in dieser „Erfahrung von Communio und Teilhabe“ den wesentlichen Beitrag der Familie an die Gesellschaft:
„Die Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Familiengemeinschaft entwickeln sich unter der Eingebung und Leitung des Gesetzes der ‚Unentgeltlichkeit‘, das […] sich in herzliche Aufnahme, Begegnung und Dialog, großzügige Bereitschaft, selbstlosen Dienst, tiefe Solidarität verwandelt.“ — Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 43[27]
Angesichts einer Gesellschaft, die „immer mehr zu entpersönlichen und anonym zu werden droht“, sieht Johannes Paul II. in der Familie die Kraft, die fähig ist, „den Menschen aus der Anonymität herauszureißen und ihn zum Bewusstsein seiner persönlichen Würde zu erwecken“[28]. Die Familie ist so „die Wiege und das wirksamste Mittel, die Gesellschaft zu humanisieren und zu personalisieren“[29]. Durch sie bleibt die Gesellschaft ein Gewebe von Personen und keine Maschine.
Solidarität zwischen den Generationen
Schließlich ist die Familie der erste Ort der Solidarität: Dort tragen die Starken die Schwachen, dort helfen sich die Generationen gegenseitig, dort sorgt man für Kinder, Kranke, alte und behinderte Menschen. Der Katechismus merkt an: „Die Familie muss so leben, dass ihre Mitglieder lernen, sich der Jungen und der Alten, der kranken oder behinderten Menschen und der Armen anzunehmen und für sie zu sorgen“[30]. In der Familie erlernt man „die sozialen Verantwortungen und die Solidarität“[31]. Diese familiäre Solidarität berührt die Fragen des Alters und der Behinderung, die in ihren eigenen Artikeln behandelt werden.
Die folgende Tabelle fasst zusammen, was die Familienzelle der Gesellschaft weitergibt und was nichts ersetzen kann.
| Gabe der Familie | Was sie weitergibt | Folge für die Gesellschaft | Lehramtliche Quelle |
|---|---|---|---|
| Der Dienst am Leben | Neue Bürger, die Zukunft des Gesellschaftsleibs | Ohne fruchtbare Familien erlischt die Gesellschaft | Kompendium 212-213 |
| Die Erziehung zu sozialen Tugenden | Gerechtigkeit, Achtung, Zusammenarbeit, Sinn für das Gemeinwohl | Eine regierbare und zivilisierte Gesellschaft | Familiaris Consortio 36; Gravissimum Educationis |
| Das Gesetz der Unentgeltlichkeit | Die selbstlose Liebe, die Hingabe seiner selbst | Eine personalisierte, nicht anonyme Gesellschaft | Familiaris Consortio 43 |
| Die Solidarität zwischen den Generationen | Die Sorge für die Schwachen, Jungen und Alten | Die primäre Fürsorge vor dem Staat | KKK 2208; Kompendium 213 |
| Glaube und Gebet | Die religiöse Weitergabe, die Hauskirche | Das geistliche Erbe eines Volkes | KKK 2204-2205 |
Die Familie und die anderen Prinzipien der Soziallehre
Die Familie ist kein isoliertes Prinzip: Sie verbindet sich mit den anderen Säulen der Soziallehre, die sie erhellt und von denen sie erhellt wird. In diesem Geflecht erhält sie ihren vollen Sinn.
Subsidiarität: Der Staat im Dienst der Familie
Die engste Verbindung besteht mit der Subsidiarität. Da die Familie älter ist als der Staat, muss sich der Staat verbieten, an ihrer Stelle zu tun, was sie selbst vollbringen kann. Familiaris Consortio formuliert es als „schwere Verpflichtung“:
„Die Gesellschaft, genauer der Staat, muss anerkennen, dass die Familie eine ‚Gemeinschaft ist, die ein eigenes und ursprüngliches Recht genießt‘, und sie haben daher die schwere Verpflichtung, sich in ihren Beziehungen zur Familie an das Subsidiaritätsprinzip zu halten.“ — Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 45[32]
Konkret „kann und darf der Staat den Familien die Aufgaben nicht wegnehmen, die sie allein oder in freier Verbindung mit anderen Familien sehr wohl erfüllen können“; er muss im Gegenteil „die verantwortlichen Initiativen der Familien so weit wie möglich begünstigen und anregen“[33]. Der Katechismus sagt dasselbe: Wenn die Familien nicht genügen, müssen die anderen Sozialkörper ihnen helfen und sie stützen, aber „nach dem Subsidiaritätsprinzip werden sich die umfassenderen Gemeinschaften davor hüten, ihre Befugnisse an sich zu reißen oder sich in ihr Leben einzumischen“[34]. Das Schlüsselwort ist Hilfe: eine Stütze, kein Ersatz. Der Katechismus warnt im Übrigen, dass „ein zu weit getriebener Eingriff des Staates die persönliche Freiheit und Initiative bedrohen kann“ und dass das Subsidiaritätsprinzip „sich allen Formen des Kollektivismus widersetzt“[35].
Gemeinwohl, Würde der Person, Solidarität
Die Familie ist auch untrennbar mit dem Gemeinwohl verbunden: Sie ist zugleich dessen Bedingung (sie formt die Bürger, die fähig sind, ihm zu dienen) und dessen Nutznießerin (die Gesellschaft schuldet ihr die Bedingungen ihrer Entfaltung). Sie ist hingeordnet auf die Würde der menschlichen Person: Die Familie existiert für die Personen, aus denen sie besteht, niemals umgekehrt, und in ihr wird die Person „um ihrer selbst willen“ empfangen, als Gabe und nicht als Mittel. Sie ist schließlich der erste Ort der Solidarität, deren Schule und Vorbild sie ist. Diese drei Prinzipien — Gemeinwohl, Würde, Solidarität — bilden mit der Subsidiarität den Rahmen, in dem das Familienprinzip seinen Platz findet; jedes ist Gegenstand seines eigenen Artikels.
Familie, Eigentum und Arbeit
Die Soziallehre verbindet die Familie auch mit der Frage der Güter. Leo XIII. knüpfte das Recht auf Privateigentum an den Familienvater, der seinen Kindern weitergeben können muss, wovon sie leben, und er gründete auf diese Pflicht das Recht auf einen gerechten Lohn, der genügt, eine Familie zu ernähren. Die universelle Bestimmung der Güter und der Familienlohn, die in ihren eigenen Artikeln behandelt werden, haben hier ihre Wurzel: Die Wirtschaft steht im Dienst der Familien, nicht umgekehrt.
Die Rechte der Familie
Weil die Familie eine wahre, dem Staat vorausgehende Gemeinschaft ist, ist sie Subjekt von Rechten — von Rechten, die ihr nicht vom bürgerlichen Gesetz verliehen werden, sondern die das bürgerliche Gesetz anzuerkennen und zu schützen verpflichtet ist.
Die Charta der Familienrechte (1983)
Auf Bitten der Bischofssynode von 1980 stellte Familiaris Consortio eine erste Liste der Rechte der Familie auf[36], dann veröffentlichte der Heilige Stuhl am 22. Oktober 1983 eine Charta der Familienrechte, ein Dokument, das an Regierungen und internationale Organisationen gerichtet ist[37]. Johannes Paul II. sah darin eine notwendige Verteidigung: „Die Kirche nimmt offen und kraftvoll die Verteidigung der Rechte der Familie gegen die unerträglichen Übergriffe der Gesellschaft und des Staates auf sich“[38]. Die folgende Tabelle übernimmt die wichtigsten der in Familiaris Consortio 46 aufgezählten Rechte.
| Recht der Familie | Inhalt |
|---|---|
| Recht zu existieren und sich zu entfalten | Für jeden Menschen, besonders den Armen, das Recht, eine Familie zu gründen und zu unterhalten |
| Recht, das Leben weiterzugeben und zu erziehen | Seine Sendung in der Weitergabe des Lebens und der Erziehung der Kinder auszuüben |
| Recht auf Intimität | Die Intimität des ehelichen und familiären Lebens, das „Heiligtum der Familie“ |
| Recht auf Beständigkeit des Bandes | Die Beständigkeit des Ehebandes und der Institution der Ehe |
| Recht zu glauben und den Glauben zu bekennen | Zu glauben, seinen Glauben zu bekennen und zu verbreiten; die religiöse Erziehung der Kinder |
| Recht, nach seinen Werten zu erziehen | Seine Kinder nach seinen religiösen und kulturellen Traditionen und Werten zu erziehen |
| Soziale und wirtschaftliche Rechte | Sicherheit, menschenwürdige Wohnung, Pflege, besonders für Arme und Kranke |
| Recht auf Vereinigung und Vertretung | Familienverbände zu bilden und vor den öffentlichen Autoritäten vertreten zu sein |
| Recht, als Familie auszuwandern | Als Familie auszuwandern, um bessere Lebensbedingungen zu finden |
Die Pflicht der politischen Gemeinschaft
Diesen Rechten entspricht eine Pflicht des Staates. Der Katechismus zählt die Forderungen auf, die „die politische Gemeinschaft zu erfüllen verpflichtet ist“ gegenüber der Familie: Freiheit, einen Hausstand zu gründen, Schutz der Beständigkeit der Ehe, Religionsfreiheit, Recht auf Arbeit und Wohnung, Familienbeihilfen, Schutz vor Drogen und Pornografie, Vereinigungsfreiheit[39]. Und er gründet diese Pflicht auf „die Bedeutung der Familie für das Leben und das Wohl der Gesellschaft“, die für diese „eine besondere Verantwortung in der Unterstützung und Festigung von Ehe und Familie“ mit sich bringt[40]. Die staatliche Gewalt muss es als „schwere Pflicht“ betrachten, „die wahre Natur von Ehe und Familie anzuerkennen und zu schützen, die öffentliche Sittlichkeit zu verteidigen und das Wohl der Hausstände zu fördern“[41].
Die Familie, soziales und politisches Subjekt
Die Familie ist nicht nur Nutznießerin der Gesellschaft: Sie ist deren Akteurin. Ihr Beitrag beschränkt sich nicht darauf, Kinder zur Welt zu bringen und zu erziehen; sie ist berufen, in das soziale und politische Leben einzugreifen.
„Protagonisten“ der Familienpolitik
Familiaris Consortio lädt die Familien ein, nicht passiv zu bleiben: „Die Familien müssen in erster Linie dafür sorgen, dass die Gesetze und Institutionen des Staates die Rechte und Pflichten der Familie nicht nur nicht verletzen, sondern sie positiv unterstützen und schützen“[42]. Johannes Paul II. bittet die Familien, „ein immer lebendigeres Bewusstsein zu haben, die ‚Protagonisten‘ dessen zu sein, was man ‚Familienpolitik‘ nennt“, andernfalls „werden sie die ersten Opfer der Übel sein, die zu betrachten sie sich mit Gleichgültigkeit begnügt haben“[43]. Die Familie hat also eine im eigentlichen Sinn politische Rolle, die sich mit den Fragen der politischen Autorität und der Demokratie berührt, die anderswo behandelt werden.
Sozialer Dienst und Gastfreundschaft
Die Familie ist auch zu „Werken des sozialen Dienstes, besonders zugunsten der Armen“ berufen[44] sowie zur Gastfreundschaft — „indem sie einfach die Tür ihres Hauses und, besser noch, ihres Herzens für die Nöte unserer Brüder offen hält“[45]. Die christliche Familie, schreibt Johannes Paul II., muss „das Zeugnis großzügiger und selbstloser Hingabe angesichts der sozialen Probleme geben, indem sie vorrangig die Armen und die Ausgegrenzten wählt“[46]. Durch ihre Verbände und ihre konkreten Engagements lässt die Familie ihr Gewicht im sozialen Gewebe spüren.
Die heutigen Bedrohungen der Familienzelle
Wenn die Kirche mit solchem Nachdruck bekräftigt, dass die Familie die Grundzelle der Gesellschaft ist, dann deshalb, weil sie sie heute angegriffen und geschwächt sieht. Familiaris Consortio stellte schon fest, dass „gegen alle Gerechtigkeit“ viele Gesetze und Institutionen „die unverletzlichen Rechte der Familie verkennen“ und dass die Gesellschaft, „weit davon entfernt, sich in den Dienst der Familie zu stellen, sie in ihren Werten und ihren grundlegenden Forderungen gewaltsam angreift“[47].
Individualismus und Entpersönlichung
Die erste Bedrohung ist kulturell: ein Individualismus, der die beständigen Bindungen auflöst und die absolute Autonomie als Ideal darstellt. Wenn sich jeder als bindungsloses Einzelwesen denkt, erscheint die Familie als zu fliehender Zwang statt als der Ort, wo man zu sich selbst wird. Johannes Paul II. sah in dieser Abirrung eine „unmenschliche und entmenschlichende“ Gesellschaft und in der Familie das Heilmittel[48].
Etatismus: Wenn der Staat die Familie aufsaugt
Die zweite Bedrohung ist politisch: ein Etatismus, der im Namen der Gesellschaft beansprucht, zu übernehmen, was der Familie zukommt — Erziehung, Pflege, Weitergabe der Werte —, bis sie ihrer Substanz entleert ist. Genau das prangert der Katechismus unter dem Namen Kollektivismus an, und was Leo XIII. das Eindringen der staatlichen Gewalt „bis in das Heiligtum der Familie“ nannte. Die totalitären Regime des 20. Jahrhunderts haben diese Logik bis zum Äußersten getrieben, indem sie die Kinder von ihren Eltern zu trennen suchten, um sie zur Ideologie zu erziehen; aber eine sanftere Form der Aufsaugung lauert auch auf Demokratien, die die Eingriffe in das Familienleben vervielfachen.
Die Neudefinitionen von Ehe und Familie
Die dritte Bedrohung ist rechtlich: die Neudefinition von Ehe und Familie, die die Institution von ihrer Natur — der beständigen, dem Leben offenen Verbindung eines Mannes und einer Frau — löst, um sie zu einer je nach individuellen Wünschen unbegrenzt formbaren Wirklichkeit zu machen. Die Kirche hält fest, dass die auf der Ehe gegründete Familie die „normale Bezug“ (KKK 2202) und das „Urbild jeder Gesellschaftsordnung“ (Kompendium 211) bleibt. Das Einzelne dieser Debatten — Scheidung, Fortpflanzung, Identität — gehört in die benachbarten Artikel über die Frage der Scheidung, die Bioethik und die Würde des Embryos; hier wird das Prinzip festgehalten: Die Familienzelle zu destabilisieren heißt, die ganze Gesellschaft zu schwächen.
Die Entfaltung des Prinzips im Lehramt
Das Prinzip der Familie als Zelle der Gesellschaft ist nicht auf einmal erschienen: Es hat sich von Enzyklika zu Enzyklika präzisiert, vom ersten großen Sozialtext Leos XIII. bis zu Franziskus. Die folgende Chronologie markiert die entscheidenden Etappen.
- 15. Mai 1891Rerum Novarum — Leo XIII.
Erster großer Sozialtext: Die Familie, „häusliche Gemeinschaft“, wird für „älter als jede staatliche Gemeinschaft“ erklärt; die staatliche Gewalt darf nicht „in das Heiligtum der Familie“ eindringen.
- 31. Dezember 1930Casti Connubii — Pius XI.
Pius XI. verteidigt die christliche Ehe und die Familie gegen Scheidung, Empfängnisverhütung und staatliche Einmischung und bekräftigt die göttliche Natur der Institution.
- 18. November 1965Apostolicam Actuositatem — Vaticanum II
Das Dekret legt die entscheidende Formel fest: Die Familie hat von Gott „diese Sendung empfangen, erste und lebenswichtige Zelle der Gesellschaft zu sein“.
- 7. Dezember 1965Gaudium et Spes — Vaticanum II
Das Konzil behandelt „die Würde von Ehe und Familie“ (GS 47-52) und bindet das Heil der Gesellschaft an „eine glückliche Lage der ehelichen und familiären Gemeinschaft“.
- 22. November 1981Familiaris Consortio — Johannes Paul II.
Großer Referenztext: die Familie „erste und lebenswichtige Zelle der Gesellschaft“, ihr sozialer Beitrag, das Subsidiaritätsprinzip, die Rechte der Familie.
- 22. Oktober 1983Charta der Familienrechte — Heiliger Stuhl
Der Heilige Stuhl veröffentlicht eine Charta der Familienrechte, gerichtet an Regierungen und internationale Organisationen.
- 2. Februar 1994Brief an die Familien — Johannes Paul II.
Zum Internationalen Jahr der Familie erinnert Johannes Paul II. daran, dass „die Familie der Weg der Kirche“ und der erste Ort der „Zivilisation der Liebe“ ist.
- 2004Kompendium der Soziallehre
Das Kapitel V, „Die Familie, lebenswichtige Zelle der Gesellschaft“, systematisiert die Lehre: Vorrang der Familie, soziale Subjektivität, Pflichten des Staates.
- 19. März 2016Amoris Laetitia — Franziskus
Franziskus greift die Lehre von der Familie als Gut der Gesellschaft auf und ruft dazu auf, die konkreten Familien zu stützen und zu begleiten.
Diese Kontinuität veranschaulicht ein Kennzeichen der Soziallehre: Sie entfaltet sich, ohne sich zu verleugnen, jeder Papst empfängt die Lehre seiner Vorgänger, um sie auf neue Situationen anzuwenden. Von Leo XIII., der die Arbeiterfamilie gegen den sozialistischen Staat verteidigte, bis zu Franziskus, der die verletzten Familien begleitet, entfaltet sich ein und dieselbe Überzeugung: Die Familie ist die Zelle, ohne die die Gesellschaft stirbt.
Die Heilige Familie und das Leben im Göttlichen Willen
Das soziale Prinzip findet seinen Gipfel und sein Vorbild nicht in einer Theorie, sondern in einer konkreten Familie: der Heiligen Familie von Nazareth. Indem der Sohn Gottes von einer Mutter geboren werden und unter der Obhut eines Vaters heranwachsen wollte, hat er die Familienzelle geheiligt und zur Ikone jedes geordneten sozialen Lebens gemacht.
Nazareth, Vorbild jeder Familie
In Nazareth, im Schweigen eines armen Hauses, hat das fleischgewordene Wort dreißig Jahre gewöhnlichen Familienlebens verbracht, Maria und Josef „untertan“ (Lk 2, 51). Johannes Paul II. sah in Redemptoris Custos in Josef den Hüter dieser ersten Zelle, in der das Heil der Welt verborgen heranwuchs. Die Familie von Nazareth zeigt, dass die Größe der Familie nicht an ihrer sozialen Macht hängt, sondern an der Liebe, dem Gehorsam und der Selbsthingabe, die in ihr gelebt werden — jenen „sozialen Tugenden“, die jede Gesellschaft sodann von den Familien empfängt.
Die Familie im Göttlichen Willen
Die Spiritualität des Göttlichen Willens, die Luisa Piccarreta (1865-1947) überliefert wurde, wirft ein inneres Licht auf das soziale Prinzip der Familie. Jesus stellt darin sein verborgenes Leben in Nazareth — dreißig Jahre gewöhnlicher familiärer Gesten, die Holzarbeit an Josefs Seite, das geteilte Leben mit Maria — als eine Gabe an jeden Hausstand dar: Indem er sich zu den kleinen alltäglichen Gesten herabließ, legte er „kleine göttliche Münzen“ in die Hände der Menschen, und er setzt sein Leben von Nazareth „in jedem Geschöpf“ fort[49].
„Ich setzte mein Leben von Nazareth in jedem Geschöpf fort […]. Wenn meine Passion sie erlöst hat, so hat mein verborgenes Leben an ihre Handlungen, selbst die unscheinbarsten, göttliche Verdienste von unendlichem Wert geknüpft.“ — Jesus zu Luisa Piccarreta, Das Buch des Himmels, Band 11, 14. August 1912[50]
Die Familie, die vereint mit Gott lebt, wird so nicht nur zur Zelle der irdischen Gesellschaft, sondern zur Zelle des Reiches, wo der Wille Gottes geschieht „wie im Himmel so auf Erden“: Die demütigsten Handlungen des Hauses — essen, arbeiten, wachen, verzeihen — tragen dann eine Frucht, die über das Haus hinausreicht und die ganze Gesellschaft erreicht.
Weiterführende Artikel
- Die Subsidiarität — das Prinzip, das die Familie vor der Aufsaugung durch den Staat schützt: „Gesellschaft und Staat existieren für die Familie“.
- Das Gemeinwohl — die Familie ist zugleich dessen Bedingung und Nutznießerin.
- Die Würde der menschlichen Person — die Person wird zuerst in der Familie „um ihrer selbst willen“ empfangen.
- Die Solidarität — die Familie ist deren Schule und erster Ort, zwischen den Generationen.
- Schule und Elternrechte — die Eltern, erste Erzieher ihrer Kinder.
- Das Privateigentum und der gerechte Lohn — die Wirtschaft im Dienst der Familien.
- Die universelle Bestimmung der Güter — der lehrmäßige Hintergrund von Teilen und Familienlohn.
- Die politische Autorität und die Demokratie — die politische Rolle der Familien.
- Der Totalitarismus — die Versuchung des Staates, die Familie aufzusaugen.
- Die Bioethik, die Würde des Embryos und die Frage der Scheidung — die heutigen Debatten über Ehe und Leben.
- Das Alter und die Behinderung — die familiäre Solidarität mit den Schwächsten.
Anmerkungen und Quellen
Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Apostolicam Actuositatem über das Apostolat der Laien, 18. November 1965, Nr. 11 (offizieller französischer Text, vatican.va): „Diese Sendung, erste und lebenswichtige Zelle der Gesellschaft zu sein, hat die Familie von Gott selbst empfangen.“
1Katechismus der Katholischen Kirche, § 2207: „Die Familie ist die Urzelle des gesellschaftlichen Lebens. Sie ist die natürliche Gemeinschaft, in der Mann und Frau zur Selbsthingabe in Liebe und zur Weitergabe des Lebens berufen sind.“ Offizielle französische Ausgabe, Mame/Plon, 1992.
2Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Libreria Editrice Vaticana, 2004, Nr. 211: Die auf der Ehe zwischen Mann und Frau gegründete Familie ist „erste lebenswichtige Zelle der Gesellschaft“ und „Urbild jeder Gesellschaftsordnung“.
3Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, 22. November 1981, Nr. 46: „Die Familie, die nach dem Plan Gottes die Grundzelle der Gesellschaft ist, Subjekt von Rechten und Pflichten, die älter sind als die des Staates und jeder anderen Gemeinschaft.“
4Zweites Vatikanisches Konzil, Apostolicam Actuositatem, Nr. 11. Der Satz schließt die Darlegung über die Pflichten der Eheleute (Unauflöslichkeit, christliche Erziehung) ab und gründet die soziale Sendung der Familie auf eine von Gott empfangene Gabe, nicht auf ein Zugeständnis des Staates.
5Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 42: „Da der Schöpfer die eheliche Gemeinschaft zum Ursprung und Fundament der menschlichen Gesellschaft gemacht hat, ist die Familie zur ‚ersten und lebenswichtigen Zelle der Gesellschaft‘ geworden.“ Die Formel in Anführungszeichen verweist auf Apostolicam Actuositatem 11.
6Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 42: Die Familie „ist durch organische und lebendige Bande mit der Gesellschaft verbunden […]: In der Familie werden nämlich die Bürger geboren, und in der Familie erlernen sie zuerst die sozialen Tugenden, die für die Gesellschaft die Seele ihres Lebens und ihrer Entwicklung sind.“
7Katechismus der Katholischen Kirche, § 2207: Die Familie „Urzelle des gesellschaftlichen Lebens“; „das Familienleben ist Einführung in das Leben in Gesellschaft.“
8Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 46: Die Familie „ist die Grundzelle der Gesellschaft“.
9Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 211: Die Familie „besitzt eine spezifische und ursprüngliche soziale Dimension als erster Ort zwischenmenschlicher Beziehungen, erste lebenswichtige Zelle der Gesellschaft […], göttliche Institution, die das Fundament des Lebens der Personen bildet, als Urbild jeder Gesellschaftsordnung.“
10Katechismus der Katholischen Kirche, § 2202: „Ein Mann und eine Frau, die in der Ehe vereint sind, bilden mit ihren Kindern eine Familie. Diese Bestimmung geht jeder Anerkennung durch die öffentliche Autorität voraus; sie drängt sich ihr auf. Sie wird als normale Bezug gelten, nach der die verschiedenen Formen der Verwandtschaft zu beurteilen sind.“
11Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 214: Die Familie „findet ihre Legitimation in der menschlichen Natur und nicht in ihrer Anerkennung durch den Staat. Sie existiert also nicht für die Gesellschaft und den Staat, sondern Gesellschaft und Staat existieren für die Familie.“
12Leo XIII., Rerum Novarum, 15. Mai 1891 (offizieller französischer Text, vatican.va): „So ist also die Familie begründet, das heißt die häusliche Gemeinschaft, eine Gemeinschaft gewiss sehr klein, aber wirklich und älter als jede staatliche Gemeinschaft […]“ (der Satz fährt fort über die vom Staat unabhängigen Rechte und Pflichten der Familie).
13Leo XIII., Rerum Novarum, 1891 (offizieller französischer Text, vatican.va): „Es ist ein schwerer und verhängnisvoller Irrtum zu wollen, dass die staatliche Gewalt nach Belieben bis in das Heiligtum der Familie eindringe.“ Leo XIII. bekräftigt dort auch, dass „die häusliche Gemeinschaft gegenüber der staatlichen Gemeinschaft einen logischen Vorrang und einen realen Vorrang hat.“
14Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 214: „Der Vorrang der Familie gegenüber der Gesellschaft und dem Staat muss bekräftigt werden. Denn die Familie ist, schon allein in ihrer Fortpflanzungsfunktion, die Bedingung selbst ihrer Existenz. […] Sie geht, an Bedeutung und an Wert, den Funktionen voraus, die Gesellschaft und Staat zu erfüllen haben.“
15Aristoteles, Politik, Buch I (1252a-1253a): Der Mensch ist von Natur ein „politisches Lebewesen“ (zôon politikon); die häusliche Gemeinschaft (oikos) ist die erste natürliche Gemeinschaft, aus der Dorf und Polis hervorgehen.
16Heiliger Thomas von Aquin, Sententia libri Politicorum (Kommentar zur Politik des Aristoteles), Buch I, Lektion 1: Die Familie ist die natürliche Gemeinschaft, hingeordnet auf die täglichen Notwendigkeiten des Lebens, während die Polis auf das vollendete und tugendhafte Leben hingeordnet ist.
17Katechismus der Katholischen Kirche, § 1882: „Manche Gemeinschaften, wie Familie und Polis, entsprechen unmittelbarer der Natur des Menschen. Sie sind ihm notwendig.“
18Genesis 2, 24, offizielle liturgische Übersetzung (AELF): „Darum verlässt der Mann Vater und Mutter, er bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch.“ Von Christus (Mt 19, 5) als Fundament der Unauflöslichkeit der Ehe zitiert.
19Katechismus der Katholischen Kirche, § 2203: „Indem Gott Mann und Frau erschaffen hat, hat er die menschliche Familie eingesetzt und ihr ihre grundlegende Verfassung gegeben. Ihre Mitglieder sind Personen von gleicher Würde.“
20Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 211: Die Familie wird dort definiert als „die auf der Ehe zwischen Mann und Frau gegründete Lebens- und Liebesgemeinschaft der Eheleute“.
21Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, 7. Dezember 1965, Nr. 48: „Die innige Lebens- und Liebesgemeinschaft der Eheleute, vom Schöpfer gegründet und durch seine Gesetze geordnet, kommt durch den Ehebund der Gatten zustande, das heißt durch ihr unwiderrufliches persönliches Ja-Wort.“
22Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 211: Die auf der Ehe von Mann und Frau gegründete Familie ist „Urbild jeder Gesellschaftsordnung“.
23Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 212: „Wenn ein Kind geboren wird, wird der Gesellschaft die Gabe einer neuen Person gemacht.“
24Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 213: „Die Fortpflanzung drückt die soziale Subjektivität der Familie aus und ruft eine Dynamik der Liebe und der Solidarität zwischen den Generationen ins Leben, die an der Basis der Gesellschaft steht.“
25Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung Gravissimum Educationis über die christliche Erziehung, Nr. 3, zitiert von Heiligem Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 36: „Die Familie ist also die erste Schule der sozialen Tugenden, auf die keine Gesellschaft verzichten kann.“
26Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 43: Die familiären Beziehungen entwickeln sich „unter der Eingebung und Leitung des Gesetzes der ‚Unentgeltlichkeit‘, das […] sich in herzliche Aufnahme, Begegnung und Dialog, großzügige Bereitschaft, selbstlosen Dienst, tiefe Solidarität verwandelt.“
27Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 43: Angesichts einer Gesellschaft, die „immer mehr zu entpersönlichen und anonym zu werden droht“, hat die Familie die Macht, „den Menschen aus der Anonymität herauszureißen und ihn zum Bewusstsein seiner persönlichen Würde zu erwecken.“
28Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 43: Die Familie „bildet die Wiege und das wirksamste Mittel, die Gesellschaft zu humanisieren und zu personalisieren.“
29Katechismus der Katholischen Kirche, § 2208: „Die Familie muss so leben, dass ihre Mitglieder lernen, sich der Jungen und der Alten, der kranken oder behinderten Menschen und der Armen anzunehmen und für sie zu sorgen.“
30Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 213: In der Familie „erlernt man die sozialen Verantwortungen und die Solidarität.“
31Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 45: „Die Gesellschaft, genauer der Staat, muss anerkennen, dass die Familie eine ‚Gemeinschaft ist, die ein eigenes und ursprüngliches Recht genießt‘, und sie haben daher die schwere Verpflichtung […], sich an das Subsidiaritätsprinzip zu halten.“
32Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 45: „Der Staat kann und darf den Familien die Aufgaben nicht wegnehmen, die sie allein oder in freier Verbindung mit anderen Familien sehr wohl erfüllen können; sondern er muss im Gegenteil die verantwortlichen Initiativen der Familien so weit wie möglich begünstigen und anregen.“
33Katechismus der Katholischen Kirche, § 2209: „Die Familie muss durch angemessene soziale Maßnahmen unterstützt und verteidigt werden. […] Nach dem Subsidiaritätsprinzip werden sich die umfassenderen Gemeinschaften davor hüten, ihre Befugnisse an sich zu reißen oder sich in ihr Leben einzumischen.“
34Katechismus der Katholischen Kirche, § 1883-1885: „Ein zu weit getriebener Eingriff des Staates kann die persönliche Freiheit und Initiative bedrohen“; das Subsidiaritätsprinzip „widersetzt sich allen Formen des Kollektivismus“ und „zieht die Grenzen des Eingreifens des Staates.“
35Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 46: Auf Bitten der Synode von 1980 zählt der Papst die Rechte der Familie auf (Recht zu existieren und sich zu entfalten, das Leben weiterzugeben, auf Intimität, auf Beständigkeit des Bandes, den Glauben zu bekennen, zu erziehen, auf Sicherheit, sich zu vereinigen, auszuwandern).
36Heiliger Stuhl, Charta der Familienrechte, vorgelegt am 22. Oktober 1983, auf die in Familiaris Consortio 46 ausgedrückte Bitte hin. Dokument, gerichtet an Regierungen, internationale Organisationen und die Familien selbst, das die Grundrechte der auf der Ehe gegründeten Familie aufzählt.
37Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 46: „Die Kirche nimmt offen und kraftvoll die Verteidigung der Rechte der Familie gegen die unerträglichen Übergriffe der Gesellschaft und des Staates auf sich.“
38Katechismus der Katholischen Kirche, § 2211: Aufzählung der Forderungen, die die politische Gemeinschaft der Familie zu gewährleisten verpflichtet ist (Freiheit, einen Hausstand zu gründen, Beständigkeit des Bandes, Religionsfreiheit, Arbeit, Wohnung, Pflege, Familienbeihilfen, Schutz vor Drogen und Pornografie, Vereinigungsfreiheit).
39Katechismus der Katholischen Kirche, § 2210: „Die Bedeutung der Familie für das Leben und das Wohl der Gesellschaft (vgl. GS 47, § 1) bringt für diese eine besondere Verantwortung in der Unterstützung und Festigung von Ehe und Familie mit sich.“
40Katechismus der Katholischen Kirche, § 2210, zitiert Gaudium et Spes Nr. 52, § 2: Die staatliche Gewalt muss es als schwere Pflicht betrachten, „die wahre Natur von Ehe und Familie anzuerkennen und zu schützen, die öffentliche Sittlichkeit zu verteidigen und das Wohl der Hausstände zu fördern.“
41Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 44: „Die Familien müssen in erster Linie dafür sorgen, dass die Gesetze und Institutionen des Staates die Rechte und Pflichten der Familie nicht nur nicht verletzen, sondern sie positiv unterstützen und schützen.“
42Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 44: Die Familien müssen das Bewusstsein haben, „die ‚Protagonisten‘ dessen zu sein, was man ‚Familienpolitik‘ nennt“, andernfalls „werden sie die ersten Opfer der Übel sein, die zu betrachten sie sich mit Gleichgültigkeit begnügt haben.“
43Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 44: Die Familien „können und müssen […] sich vielen Werken des sozialen Dienstes widmen, besonders zugunsten der Armen.“
44Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 44: Bedeutung der Gastfreundschaft, „indem sie einfach die Tür ihres Hauses und, besser noch, ihres Herzens für die Nöte unserer Brüder offen hält.“
45Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 47: Die christliche Familie ist berufen, „das Zeugnis großzügiger und selbstloser Hingabe angesichts der sozialen Probleme zu geben, indem sie vorrangig die Armen und die Ausgegrenzten wählt.“
46Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 46: „Die Gesetze und Institutionen verkennen, gegen alle Gerechtigkeit, die unverletzlichen Rechte der Familie und selbst der menschlichen Person, und die Gesellschaft, weit davon entfernt, sich in den Dienst der Familie zu stellen, greift sie in ihren Werten und ihren grundlegenden Forderungen gewaltsam an.“
47Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 43: Die Familie antwortet auf eine Gesellschaft, die „immer mehr zu entpersönlichen und anonym zu werden droht und daher unmenschlich und entmenschlichend.“
48Jesus zu Luisa Piccarreta, Das Buch des Himmels, Band 11, 14. August 1912 („Sich selbst vergessen… Durch sein verborgenes Leben hat Er alle unsere menschlichen Handlungen geheiligt und vergöttlicht“, französische Übers. Lumen Luminis): „Ich setzte mein Leben von Nazareth in jedem Geschöpf fort […]. Wenn meine Passion sie erlöst hat, so hat mein verborgenes Leben an ihre Handlungen, selbst die unscheinbarsten, göttliche Verdienste von unendlichem Wert geknüpft.“
49 50