Die Würde des Embryos

Der menschliche Embryo besitzt von der Empfängnis an die Würde jeder menschlichen Person — ein Grundsatz, den die katholische Kirche der Abtreibung, der In-vitro-Fertilisation und der Selektion von Embryonen entgegensetzt.

Ignispedia

Der menschliche Embryo ist der Mensch in seinem allerersten Stadium: vom Augenblick der Befruchtung bis etwa zur achten Woche, bevor er zum Fötus und dann zu dem Kind wird, das seine Mutter zur Welt bringen wird. Die Frage seiner Würde gehört zu den entscheidendsten der zeitgenössischen Moral, denn sie stellt sich dort, wo der Mensch am kleinsten, am zerbrechlichsten und am stillsten ist — unfähig zu sprechen, sich zu verteidigen oder seine Rechte einzufordern. Genau dort, so lehrt die Kirche, zeigt sich die sittliche Qualität einer Zivilisation.

Für den katholischen Glauben ist der Embryo keine Sache, keine Verheißung einer Person und kein Zellhaufen, der erst allmählich dazu würde: Er ist ein Mensch an seinem Anfang, der von der Empfängnis an dieselbe Würde trägt wie jeder Mensch. Der Katechismus formuliert es ohne Umschweife: „Da er von der Empfängnis an wie eine Person zu behandeln ist, muss der Embryo in seiner Unversehrtheit verteidigt, gepflegt und geheilt werden, soweit möglich, wie jeder andere Mensch“[1]. Diese Überzeugung stützt sich nicht zuerst auf ein religiöses Dogma, sondern auf eine Tatsache, die die Embryologie feststellt und die die Vernunft deutet: Von der Befruchtung an existiert ein neues, unterschiedenes, lebendiges Individuum, das sich aus sich selbst entwickelt.

Dieser Artikel behandelt weder die allgemeine Grundlage der Menschenwürde — dargestellt in die Würde der menschlichen Person — noch die Methode der medizinischen Moral insgesamt, die zu die Bioethik gehört. Er konzentriert sich auf einen einzigen, aber entscheidenden Punkt: Wer ist der Embryo, und was schulden wir ihm? Untersucht werden nacheinander, was die Wissenschaft über den Lebensbeginn sagt, die philosophische Debatte über die Person, das Zeugnis von Schrift und Tradition, die Lehre des Lehramts und die heutigen Angriffe auf diese Würde — von der Abtreibung über die künstliche Befruchtung bis zur Präimplantationsdiagnostik und zur Forschung am Embryo.

Was ist die Würde des Embryos?

Der Embryo, ein Mensch an seinem Anfang

Das Wort Embryo kommt vom griechischen embruon, „die Frucht noch im Schoß“. In der biologischen Sprache bezeichnet es den menschlichen Organismus von der Befruchtung bis zum Ende der achten Entwicklungswoche; danach spricht man vom Fötus. Doch diese Grenzen sind beschreibende Markierungen, keine Wesenswechsel: Embryo, Fötus, Neugeborenes, Kind, Erwachsener und Greis sind die aufeinanderfolgenden Alter ein und desselben Wesens, das in derselben Bewegung nie aufhört, sich zu entwickeln.

Die katholische These lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Der Embryo ist kein Mensch der Möglichkeit nach, sondern ein Mensch in Entwicklung. Die Nuance ist entscheidend. Ein Mensch „der Möglichkeit nach“ wäre etwas, das noch nicht menschlich ist und es erst durch Hinzufügung würde. Doch — abgesehen von zufälligen somatischen Mutationen und der epigenetischen Regulation, die die Genexpression moduliert, ohne ihren Text neu zu schreiben — kommt zwischen Empfängnis und Geburt keine neue genetische Information hinzu: Es ist dasselbe Individuum, das von Anfang an sein gesamtes Programm besitzt und von innen entfaltet, was es bereits ist, genährt und beherbergt von seiner Mutter. Man wird nicht Mensch; man ist es und wächst.

Eine Würde, die man weder verdient noch misst

Die Würde, um die es geht, ist keine Eigenschaft, die man mit Alter, Bewusstsein, Selbstständigkeit oder gesellschaftlichem Nutzen erwirbt. Sie ist ontologisch: Sie liegt in dem, was das Wesen ist, nicht in dem, was es tut oder scheint. Das ist der tiefe Sinn der Lehre, die in die Würde der menschlichen Person entfaltet wird: Jeder Mensch ist unendlich wertvoll, allein dadurch, dass er Mensch ist, unabhängig von Alter, Gesundheit oder Fähigkeiten.

Auf den Embryo angewandt, verbietet dieses Prinzip jede Hierarchie zwischen den Lebensaltern. Hinge die Würde von Größe, Reife oder Leistung ab, so wäre das Neugeborene weniger wert als der Erwachsene, der Schlafende weniger als der Wachende, der Kranke weniger als der Gesunde — was niemand bis zum Ende zu behaupten wagt. Der Embryo befindet sich genau in derselben Lage: Er besitzt noch nicht alle seine Fähigkeiten im Vollzug, aber er besitzt sie der Wurzel nach, wie der Säugling die Vernunft besitzt, die er noch nicht ausübt.

„Das menschliche Leben ist heilig, weil es von seinem Ursprung an das Schöpferwirken Gottes in sich trägt und für immer in einer besonderen Beziehung zum Schöpfer, seinem einzigen Ziel, bleibt.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2258[2]

Warum der Embryo die entscheidende Prüfung jeder Bioethik ist

Der Status des Embryos ist keine Spezialistenfrage: An ihm entscheidet sich die gesamte Stimmigkeit einer Moral des Lebens. Denn wenn man zugibt, dass dieses menschliche Wesen — weil es winzig und stumm ist — je nach unserem Interesse erzeugt, sortiert, eingefroren, für Versuche verwendet oder beseitigt werden darf, dann ist das Prinzip der Unantastbarkeit des unschuldigen Lebens selbst aufgegeben — und es wird unmöglich, den Kranken, den Behinderten oder den Sterbenden noch tragfähig zu verteidigen. „Es ist nicht möglich, das Gemeinwohl zu verwirklichen, ohne das Recht auf Leben anzuerkennen und zu schützen, auf dem sich alle anderen unveräusserlichen Rechte des Menschen gründen und entfalten“[3].

Deshalb ist der Embryo zum emblematischen Ort der Auseinandersetzung zwischen zwei Menschenbildern geworden: dem einen, das jedem Menschen einen empfangenen, jeder Entscheidung vorausgehenden Wert zuerkennt; dem anderen, das diesen Wert von einer Schwelle, einer Eigenschaft oder einer Zustimmung abhängig macht. „Aber was technisch möglich ist, ist darum noch nicht sittlich zulässig“[4]: Die ganze Debatte über den Embryo liegt in dieser Spannung zwischen Macht und Achtung.

Wann beginnt das Leben eines Menschen?

Das Zeugnis der Embryologie: ein neues Individuum von der Befruchtung an

Von der Befruchtung bis zur Geburt: ein einziges Individuum in kontinuierlicher Entwicklung. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens ist in erster Linie nicht philosophisch oder religiös, sondern biologisch, und die Biologie beantwortet sie mit bemerkenswerter Klarheit. Die Befruchtung — die Begegnung von Eizelle und Samenzelle — ist nicht die bloße Aktivierung eines bereits vorhandenen Materials: Sie ist die Konstitution eines neuen Organismus, ausgestattet mit einem ursprünglichen Erbgut, verschieden von dem des Vaters wie von dem der Mutter, das sich niemals identisch wiederholen wird.

Schon in den ersten Stunden steuert diese Zygote selbst ihre Entwicklung: Sie teilt sich, organisiert sich, stellt nach einem inneren Programm ihre eigenen Proteine her. Sie ist kein Organ der Mutter, sondern ein unterschiedenes, von ihr beherbergtes Wesen. Das fasste der französische Genetiker Jérôme Lejeune, Entdecker der Ursache der Trisomie 21, in seiner berühmten Aussage vor dem amerikanischen Senat im Jahr 1981 zusammen:

„Die Tatsache anzuerkennen, dass nach der Befruchtung ein neuer Mensch zu existieren begonnen hat, ist keine Geschmacks- oder Meinungsfrage mehr. Die menschliche Natur des Menschen, von der Empfängnis bis ins hohe Alter, ist keine metaphysische These: Sie ist experimentelle Evidenz.“ — Jérôme Lejeune, Anhörung vor dem Unterausschuss des Senats der Vereinigten Staaten, 23. April 1981[5]

Die Kirche nimmt hier nur eine wissenschaftliche Tatsache auf und deutet sie. Wie Donum Vitae feststellt, „wird, sobald die Eizelle befruchtet ist, ein Leben begründet, das weder das des Vaters noch das der Mutter ist, sondern das eines neuen Menschen, der sich aus sich selbst entwickelt“[6]. Das Lehramt hütet sich, einen wissenschaftlichen Punkt per Dekret entscheiden zu wollen; es stellt nur fest, dass die Daten der Genetik „einen wertvollen Hinweis liefern, um vernünftig eine personale Gegenwart schon bei diesem ersten Auftreten eines menschlichen Lebens zu erkennen“[7].

Kontinuität, Identität, Selbstständigkeit: die drei Kennzeichen des neuen Wesens

Kontinuität, Identität und selbstständige Entwicklung: drei übereinstimmende Befunde, ergänzt durch das sittliche Vorsichtsprinzip. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.
Historische Tafel der Embryonalentwicklung, veröffentlicht von Franciscus Mercurius van Helmont nach den Figuren von Thomas Kerckring. Wellcome Collection, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons.

Warum behaupten, dass dieser Embryo bereits jemand ist und nicht bloß etwas auf dem Weg dazu? Drei von der Embryologie anerkannte Merkmale begründen diese Überzeugung.

Erstens die Kontinuität: Von der Zygote bis zum Erwachsenen gibt es keinen Bruch, keinen Sprung, keinen Augenblick, in dem ein Wesen ein anderes ersetzen würde. Die Entwicklung ist ein ununterbrochener Vorgang; in dieser durchgehenden Linie einen Punkt zu suchen, an dem das „Menschliche“ plötzlich begänne, ist willkürliche Entscheidung, nicht Beobachtung.

Zweitens die Identität: Das Individuum bleibt während dieser ganzen Entwicklung dasselbe. Der Embryo ist kein Entwurf, den die Natur korrigieren würde: Es ist derselbe Organismus, der in seiner Identität erhalten bleibt und seine Möglichkeiten entfaltet. Beweis dafür ist, dass man Jahrzehnte später im Erwachsenen die seit der ersten Zelle eingeschriebenen genetischen Merkmale wiederfinden kann.

Drittens die Entwicklungsselbstständigkeit: Der Embryo wird nicht von außen gesteuert; er baut sich selbst auf. Die Mutter gibt ihm Obdach und Nahrung, aber er selbst lenkt sein eigenes Wachstum nach einem Gesetz, das er in sich trägt. „Sich selbst entwickeln“ aber ist gerade das Eigene des individuellen Lebendigen, nicht eines Fragments eines anderen Organismus.

Die vorgeschlagenen Schwellen und ihre Willkür

Angesichts dieser Kontinuität haben die Vertreter eines abgestuften Embryonenstatus verschiedene Schwellen vorgeschlagen, von denen an das Leben Schutz verdiene. Jede stößt auf dieselbe Schwierigkeit: Sie zerschneidet künstlich einen kontinuierlichen Vorgang. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten angeführten Schwellen und ihre Grenzen zusammen.

Vorgeschlagene SchwelleWannVorgebrachtes ArgumentWarum sie nicht trägt
Einnistung6.–7. Tag„Solange er nicht eingenistet ist, ist der Embryo nicht lebensfähig“Die Einnistung ändert den Ort, nicht das Wesen des Lebewesens: Es ist davor und danach dasselbe Individuum
Vierzehnter TagEnde der Zwillingsbildungsmöglichkeit„Davor ist die Individualität nicht festgelegt“Die seltene Möglichkeit eines Zwillings beweist nicht die Abwesenheit eines Individuums, sondern die eines Individuums, das ein anderes hervorbringen kann
HirntätigkeitEtwa 6.–8. Woche„Kein Gehirn, keine Person“Das Kriterium gälte auch für das tiefe Koma; es verwechselt die Person mit dem aktuellen Vollzug einer Funktion
LebensfähigkeitEtwa 22.–24. Woche„Fähig, außerhalb des Mutterleibs zu überleben“Die Lebensfähigkeit hängt vom jeweiligen Stand der Medizintechnik ab, also von außen: Sie misst unsere Mittel, nicht den Wert des Kindes
GeburtTermin„Davor ist es kein Kind im vollen Sinn“Das Neugeborene ist nicht selbstständiger als der reife Fötus: Nur der Ort hat sich geändert

Keine dieser Schwellen ist in die Wirklichkeit des Embryos eingeschrieben: Alle sind von außen getroffene Entscheidungen, ausgehend von einem Interesse oder einer Konvention. Die einzige nicht willkürliche Grenze, weil sie einem wirklichen Anfang entspricht, ist die der Befruchtung.

Das Vorsichtsprinzip Johannes Pauls II.: Schon die bloße Wahrscheinlichkeit genügt

Man wendet bisweilen ein, der genaue Status des Embryos bleibe philosophisch ungewiss — man könne mit absoluter Gewissheit nicht beweisen, dass er bereits eine Person sei. Johannes Paul II. räumt die Hypothese ein, um sie umso besser umzukehren: Selbst im Zweifel darf man nicht über den Embryo verfügen, genauso wie ein Jäger nicht auf eine Gestalt schießen darf, bei der er vermutet, dass sie ein Mensch ist.

„Der Einsatz ist so gewichtig, dass schon die bloße Wahrscheinlichkeit, einer Person gegenüberzustehen, vom Standpunkt der sittlichen Verpflichtung aus genügen würde, um das klarste Verbot jedes Eingriffs zu rechtfertigen, der auf die Beseitigung des menschlichen Embryos abzielt.“ — Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 60[8]

Das Argument ist stark, weil es nicht einmal den Glauben voraussetzt: Es genügt zuzugeben, dass dort möglicherweise eine Person ist, damit ihre Beseitigung sittlich nicht zu rechtfertigen ist. Der Zweifel erlaubt nicht, sondern verpflichtet zur Vorsicht.

Ist der Embryo eine Person? Die philosophische Debatte

Das Argument der Kontinuität und der Potenzialität

Zwei Sichtweisen der Person: eine Würde, die allein aus dem Menschsein empfangen ist, oder ein je nach ausgeübten Fähigkeiten variabler Schutz. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Der Kern der philosophischen Debatte liegt in der Definition der Person. Für die von Boethius herkommende Tradition ist die Person „eine individuelle Substanz vernünftiger Natur“: nicht ein Wesen, das in diesem Augenblick Vernunft ausübt, sondern ein Wesen, dessen Natur vernünftig ist. Der menschliche Embryo besitzt als Individuum der menschlichen Art diese Natur von Anfang an — auch wenn er ihre Fähigkeiten noch nicht ausübt, ebenso wenig wie der Schlafende oder das Neugeborene.

Dies nennt man das Argument der aktiven Potenzialität: Der Embryo hat nicht nur die Möglichkeit, vernünftig zu werden, wie ein Marmorblock die Möglichkeit hat, Statue zu werden; er trägt in sich das innere Prinzip seiner Entwicklung zum Vernunftvollzug. Der Stein meißelt sich nicht selbst; der Embryo hingegen entwickelt sich selbst zu seiner Vollendung.

Die Theorien der abgestuften „Person“ und ihre Sackgasse

Im Gegensatz dazu vertreten manche zeitgenössische Philosophen — Peter Singer, Michael Tooley —, die Eigenschaft „Person“ werde allmählich erworben, mit dem Selbstbewusstsein, der Fähigkeit zu begehren oder zu empfinden. In dieser Logik wären weder der Embryo noch das Neugeborene schon Personen, und ihre Beseitigung wäre kein Mord.

Diese Position hat das Verdienst der Folgerichtigkeit — doch sie führt zu Schlussfolgerungen, die das allgemeine Gewissen als ungeheuerlich empfindet: Definiert sich die Person durch das aktuelle Bewusstsein, so werden die Tötung des Säuglings, das Schicksal des schwer Dementen oder des Komatösen sittlich vertretbar. Wer dem Embryo im Namen des Bewusstseins die Würde verweigert, bleibt nicht beim Embryo stehen. Es ist das Eingeständnis, bei diesen Autoren selbst, dass die Bindung der Würde an eine ausgeübte Fähigkeit den Schutz aller Schwachen zerstört, nicht nur den des Embryos. Das Argument kehrt sich um: Was zu viel beweist, beweist nichts.

„Wie sollte ein menschliches Individuum keine menschliche Person sein?“

Die Kirche ihrerseits behauptet nicht, den genauen Augenblick der Erschaffung der geistigen Seele philosophisch zu beweisen — diesen Punkt lässt sie offen (siehe unten). Doch sie weigert sich, das biologisch konstituierte menschliche Individuum von der menschlichen Person zu trennen, die Achtung verdient. Donum Vitae formuliert diese Forderung in Gestalt einer entscheidenden Frage:

„Die Gegenwart einer geistigen Seele kann mit keinem experimentellen Mittel festgestellt werden. Doch liefern die wissenschaftlichen Schlussfolgerungen über den menschlichen Embryo einen wertvollen Hinweis, um vernünftig eine personale Gegenwart schon bei diesem ersten Auftreten eines menschlichen Lebens zu erkennen: Wie sollte ein menschliches Individuum keine menschliche Person sein?“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae, I, 1[9]

Anders gesagt: Da man ein lebendiges Individuum der menschlichen Art anerkennt, liegt die Beweislast bei dem, der ihm den Personenstatus verweigern will, nicht bei dem, der ihn ihm zuerkennt. Selbst im Zweifel muss man den Embryo als Person ansehen.

Unmittelbare oder verzögerte Beseelung: Was die Kirche festhält und was nicht

Hier ist eine Unterscheidung nötig, die viele nicht kennen. Die Frage, in welchem genauen Augenblick Gott die geistige Seele erschafft und eingießt — bei der Empfängnis (unmittelbare Beseelung) oder etwas später (verzögerte Beseelung, eine Hypothese, die einst der heilige Thomas von Aquin auf der Grundlage einer überholten aristotelischen Biologie vertrat) — wurde von der Kirche niemals endgültig als Dogma entschieden.

Doch diese metaphysische Unsicherheit ändert nichts an der sittlichen Forderung. Donum Vitae stellt ausdrücklich klar: Das Lehramt „hat sich nicht ausdrücklich auf eine Behauptung philosophischer Natur festgelegt“ zu einer unmittelbaren Beseelung, sondern „bekräftigt beständig“, dass der Mensch von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden muss[10]. Die dem Embryo geschuldete Achtung hängt also nicht von einer These über den Augenblick der Beseelung ab: Sie gilt von der Befruchtung an, weil dort bereits der Mensch ist.

Was Schrift und Tradition sagen

„Du hast mich im Schoß meiner Mutter gewoben“

Die Heimsuchung, Raffael mit seiner Werkstatt (Giulio Romano und Gianfrancesco Penni), um 1517–1519: Johannes der Täufer hüpft im Schoß Elisabeths beim Nahen Marias, die Christus trägt. Prado-Museum, Madrid, gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Lange vor der Embryologie betrachtet die Bibel das ungeborene Kind nicht als Entwurf, sondern als ein Wesen, das Gott bereits kennt und liebt. Psalm 139 betrachtet dieses Geheimnis des Anfangs:

„Denn du hast meine Nieren geschaffen, hast mich im Schoß meiner Mutter gewoben. [...] Meine Gebeine waren dir nicht verborgen, als ich im Geheimen gemacht wurde, gewirkt in den Tiefen der Erde. Noch unvollendet sahen mich deine Augen.“ — Psalm 139 (138), 13–16[11]

Die Berufung des Propheten Jeremia reicht ebenso vor seine Geburt zurück, bis zum ewigen Ratschluss Gottes:

„Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich erkannt; noch ehe du ans Licht kamst, habe ich dich geheiligt.“ — Jeremia 1, 5[12]

Das Evangelium geht noch weiter: Bei der Heimsuchung erkennt ein ungeborenes Kind — Johannes der Täufer, noch im Schoß Elisabeths — die Gegenwart Christi selbst, der als Embryo im Schoß Marias ruht. „Als nun Elisabeth den Gruß Marias hörte, hüpfte das Kind in ihrem Leib“[13]. Zwei ungeborene Kinder sind hier die ersten Akteure der Begegnung des Erlösers mit seinem Vorläufer: Die Schrift behandelt den Embryo als Subjekt, das schon zu Freude und Sendung fähig ist.

Die christliche Ablehnung der Abtreibung von den Anfängen an

Die Achtung vor dem ungeborenen Kind ist keine neuere Erfindung: Sie gehört zum ältesten Kern der christlichen Moral. Die Didache, dieses Handbuch der christlichen Gemeinde, verfasst Ende des 1. oder Anfang des 2. Jahrhunderts, zählt die Abtreibung zu den mit dem „Weg des Lebens“ unvereinbaren Taten:

„Du sollst das Kind nicht durch Abtreibung töten und es nach der Geburt nicht ums Leben bringen.“ — Didache, II, 2[14]

An der Wende zum 3. Jahrhundert formuliert Tertullian bereits das Kontinuitätsargument mit bestechender Kürze: Geborenwerden zu verhindern heißt töten, denn der Mensch ist schon in dem gegenwärtig, der es werden soll.

„Schon ein Mensch ist, der es werden soll; so ist auch jede Frucht schon im Samen.“ — Tertullian, Apologeticum, IX, 8[15]

Diese Lehre hat sich niemals geändert. Der Katechismus betont: „Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche die sittliche Verwerflichkeit jeder herbeigeführten Abtreibung bekräftigt. Diese Lehre hat sich nicht geändert. Sie bleibt unveränderlich“[16]. Das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt sie in der Neuzeit feierlich:

„Das Leben muss daher mit äußerster Sorgfalt schon von der Empfängnis an geschützt werden: Abtreibung und Kindstötung sind abscheuliche Verbrechen.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 51[17]

Das Lehramt über den Embryo: von Donum Vitae bis Dignitas Infinita

Vier Texte, ein Prinzip: das menschliche Leben von der Empfängnis an achten, schützen und pflegen. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Seit dem letzten Viertel des 20. Jahrhunderts, in dem Maß, in dem die Medizin unerhörte Macht über den Lebensbeginn erlangte, hat die Kirche Dokument für Dokument die Lehre von der dem Embryo geschuldeten Achtung präzisiert. Diese Linie ist von bemerkenswerter Folgerichtigkeit.

Jérôme Lejeune (links), sein Vater, sein Bruder Rémy und Charles Walsh, in Étampes im August 1944. Gemeinfrei (vom Einreicher übergebenes Foto), via Wikimedia Commons.
  1. 18. November 1974
    Quaestio de abortu

    Erste große moderne Klärung: Die Erklärung über die herbeigeführte Abtreibung der Glaubenskongregation bekräftigt, dass das menschliche Leben von der Befruchtung an geachtet werden muss, „vom ersten Augenblick seines Daseins an“.

  2. 22. Februar 1987
    Donum Vitae

    Instruktion der Glaubenskongregation (Kard. Ratzinger) „über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben“: legt den Status des Embryos fest („Wie sollte ein menschliches Individuum keine menschliche Person sein?“) und beurteilt die In-vitro-Fertilisation sowie die zerstörerische Forschung am Embryo.

  3. 25. März 1995
    Evangelium Vitae

    Enzyklika des heiligen Johannes Paul II.: „Evangelium des Lebens“, Kultur des Lebens gegen Kultur des Todes, feierliche Verurteilung der direkten Abtreibung und Vorsichtsprinzip („schon die bloße Wahrscheinlichkeit …“).

  4. 8. September 2008
    Dignitas Personae

    Instruktion der Glaubenskongregation (Kard. Levada): aktualisiert Donum Vitae angesichts der neuen Techniken — Kryokonservierung und überzählige Embryonen, Präimplantationsdiagnostik, embryonale Stammzellen, Klonen.

  5. 8. April 2024
    Dignitas Infinita

    Erklärung des Dikasteriums für die Glaubenslehre: zählt die Abtreibung zu den schweren Verletzungen der Menschenwürde und bekräftigt den Schutz des „Menschen in der Anfangsphase seines Daseins“.

Donum Vitae (1987): die dem Embryo geschuldete Achtung

Die Instruktion Donum Vitae ist der Gründungstext der modernen Lehre über den Embryo. Sie stellt ein Prinzip von universeller Tragweite auf:

„Vom Augenblick seiner Empfängnis an muss das Leben eines jeden Menschen absolut geachtet werden, denn der Mensch ist auf Erden das einzige Geschöpf, das Gott ‚um seiner selbst willen gewollt‘ hat, und die geistige Seele eines jeden Menschen wird ‚unmittelbar von Gott erschaffen‘.“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae, I, 1[18]

Aus diesem Prinzip folgt eine unmittelbare praktische Konsequenz: Der Embryo muss von der Befruchtung an „als Person geachtet und behandelt werden“, und man muss ihm daher „die Rechte der Person zuerkennen, darunter an erster Stelle das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben“[19].

Evangelium Vitae (1995): das Evangelium des Lebens

Mit Evangelium Vitae erhebt Johannes Paul II. die Frage in den Rang einer Zivilisationsfrage: Er stellt der „Kultur des Todes“, die das schwache Leben als Last oder Ware behandelt, die „Kultur des Lebens“ gegenüber, die jedes Dasein als Geschenk empfängt. Die Enzyklika gipfelt in einer Erklärung von außergewöhnlicher Feierlichkeit:

„Deshalb erkläre ich mit der Vollmacht, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern übertragen hat, in Gemeinschaft mit den Bischöfen [...], dass die direkte Abtreibung, das heißt als Ziel oder als Mittel gewollt, immer eine schwere sittliche Unordnung darstellt, als vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen.“ — Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 62[20]

Dieselbe Enzyklika verurteilt ausdrücklich die Instrumentalisierung des Embryos durch die Forschung: „Die Verwendung menschlicher Embryonen oder Föten als Versuchsobjekte stellt ein Verbrechen gegen ihre Würde als Menschen dar“[21].

Dignitas Personae (2008): die Person von der Empfängnis an

Die Instruktion Dignitas Personae wendet diese Lehre auf die neuen Techniken an. Sie beginnt mit einer Formel, die alles zusammenfasst:

„Die Würde der Person muss jedem Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zuerkannt werden.“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, Nr. 1[22]

Der Text beurteilt sodann die Präimplantationsdiagnostik, die Kryokonservierung, das Klonen und die Verwendung embryonaler Stammzellen — Punkte, die weiter unten im Einzelnen aufgegriffen werden.

Dignitas Infinita (2024): die jüngste Bestätigung

Die Erklärung Dignitas Infinita des Dikasteriums für die Glaubenslehre, veröffentlicht am 8. April 2024 und approbiert von Papst Franziskus, zählt die Abtreibung zu den „schweren Verletzungen der Menschenwürde“, neben Krieg, Menschenhandel und Euthanasie. Sie erinnert unter Berufung auf Evangelium Vitae an die Natur der Tat:

„Die herbeigeführte Abtreibung ist die vorsätzliche und direkte Tötung, auf welche Weise sie auch durchgeführt wird, eines Menschen in der Anfangsphase seines Daseins, die zwischen Empfängnis und Geburt liegt.“ — Dikasterium für die Glaubenslehre, Dignitas Infinita, Nr. 47[23]

Die Angriffe auf die Würde des Embryos heute

Wer dem Embryo Personenwürde zuerkennt, zieht konkrete Konsequenzen, die mehreren heute verbreiteten Praktiken frontal widersprechen. Die Kirche verurteilt nicht die Fruchtbarkeitsmedizin oder die Forschung: Sie verurteilt, was den Embryo zum Objekt macht — erzeugt, sortiert, aufbewahrt, manipuliert oder beseitigt nach dem Interesse anderer. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

PraxisWas sie dem Embryo antutUrteil der KircheLehramtliche Quelle
Herbeigeführte AbtreibungBeseitigt Embryo oder Fötus„Schwere sittliche Unordnung“, Mord an einem UnschuldigenEvangelium Vitae 62; KKK 2271
In-vitro-FertilisationErzeugt den Embryo außerhalb der ehelichen Vereinigung; im ÜberschussUnerlaubt; trennt Zeugung und ehelichen AktDonum Vitae II; Dignitas Personae 14–16
KryokonservierungSetzt den Embryo aus und vergegenständlicht ihnVerletzt seine Würde, macht ihn zu MaterialDignitas Personae 18–19
PräimplantationsdiagnostikSelektiert die Embryonen, vernichtet die anderenEugenische Selektion, frühe abtreibende PraxisDignitas Personae 22
Zerstörerische ForschungVerwendet den Embryo als Material, tötet ihn„Verbrechen gegen die Würde von Menschen“Evangelium Vitae 63; Dignitas Personae 31–32
KlonenErzeugt den Menschen als GebrauchskopieSchwer unerlaubt, InstrumentalisierungDignitas Personae 28–30

Die Abtreibung: die Beseitigung von Embryo und Fötus

Sechs Formen der Instrumentalisierung: Der Mensch darf niemals auf ein Mittel reduziert werden. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die herbeigeführte Abtreibung ist der unmittelbarste Angriff: Sie beendet vorsätzlich das Leben des Embryos oder des Fötus. Die Lehre der Kirche ist hier, wie gezeigt, seit dem ersten Jahrhundert konstant und durch Evangelium Vitae 62 feierlich bekräftigt. Der Katechismus präzisiert, dass die kirchliche Strafe der Exkommunikation, die die Abtreibung belegt, „die Schwere des begangenen Verbrechens, das unersetzliche Unrecht am getöteten Unschuldigen, an seinen Eltern und an der ganzen Gesellschaft zum Ausdruck bringen will“[24], ohne jemals die dem Reuigen angebotene Barmherzigkeit einzuengen.

Dabei ist zu betonen, dass diese Schwere der Tat nicht mit einem Urteil über die Personen zu verwechseln ist. Die Kirche weiß, dass viele Frauen durch Not, Einsamkeit oder den Druck anderer dazu getrieben werden; ihre Festigkeit im Grundsatz geht mit unendlichem Mitgefühl für die Verwundeten einher, und gerade um die oft alleingelassenen Mütter zu verteidigen, erhebt sie ihre Stimme.

Die In-vitro-Fertilisation und die überzähligen Embryonen

Empfangen oder erzeugen: Der berechtigte Kinderwunsch macht das Kind niemals zum Gegenstand eines Rechts. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die In-vitro-Fertilisation (IVF) stellt ein doppeltes Problem. Einerseits trennt sie die Zeugung von der Vereinigung der Ehegatten und behandelt das Kommen des Kindes als technische Herstellung statt als Frucht gegenseitiger Hingabe — das ist der eigentliche Gegenstand der bioethischen Reflexion über die Zeugung. Andererseits — und das betrifft den Embryo unmittelbar — erzeugt sie gewöhnlich mehr Embryonen, als eingepflanzt werden, und schafft so „überzählige Embryonen“, die der Kryokonservierung, der Vernichtung oder der Forschung anheimfallen.

Dignitas Personae beleuchtet die sittliche Ausweglosigkeit, die daraus entsteht: Diese Embryonen, wahre Menschen, befinden sich „in einer Lage der Ungerechtigkeit, die tatsächlich irreparabel ist“[25]. Man darf sie weder vernichten noch verwenden, noch — ohne schwere Schwierigkeiten — über ihr Schicksal entscheiden; schon ihr Dasein als „Überzählige“ zeigt, dass das Verfahren sie von vornherein als verfügbares Material behandelt hat.

Die Kryokonservierung von Embryonen

Die Kryokonservierung verlängert diese Vergegenständlichung. Einen Embryo einzufrieren heißt, ein menschliches Dasein für Jahre auszusetzen, es beim Auftauen einer hohen Sterblichkeit auszusetzen und es in einem Wartezustand zu halten, der vom Wohlwollen anderer abhängt.

„Die Kryokonservierung ist mit der den menschlichen Embryonen geschuldeten Achtung unvereinbar: Sie setzt ihre Erzeugung in vitro voraus und setzt sie schweren Gefahren des Todes oder Beeinträchtigungen ihrer körperlichen Unversehrtheit aus [...]. Sie beraubt sie, zumindest zeitweilig, der mütterlichen Aufnahme und der Entwicklung in der Austragung und versetzt sie in eine Lage, die sie weiteren Verletzungen und Manipulationen aussetzt.“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, Nr. 18[26]

Die Präimplantationsdiagnostik und die eugenische Selektion

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) besteht darin, die in vitro gezeugten Embryonen genetisch zu untersuchen, um nur die als „gesund“ beurteilten wieder einzupflanzen und die anderen auszuscheiden. Als medizinischer Fortschritt dargestellt, ist sie in Wirklichkeit nach der Kirche der reinste Ausdruck der eugenischen Mentalität: Sie macht das Leben des Embryos zur Qualitätsfrage und verurteilt die nicht normgerechten zum Ausschuss.

„Die Präimplantationsdiagnostik [...] zielt in Wirklichkeit auf eine qualitative Selektion mit der Vernichtung von Embryonen als Folge, was einer Form früher abtreibender Praxis gleichkommt. [...] Sie ist Ausdruck jener eugenischen Mentalität, die die selektive Abtreibung hinnimmt, um die Geburt von Kindern zu verhindern, die von verschiedenen Arten von Anomalien betroffen sind.“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, Nr. 22[27]

Hier berührt sich der Einsatz der Embryonenwürde mit dem der Aufnahme der Zerbrechlichkeit: Embryonen nach ihrer Normgerechtheit zu sortieren heißt zu dekretieren, dass manche menschlichen Leben nicht wert seien, gelebt zu werden — genau das Urteil, gegen das die gesamte Würdelehre errichtet wurde.

Die Forschung am Embryo und die Stammzellen

Die Verwendung menschlicher Embryonen als Forschungsmaterial, namentlich zur Gewinnung von Stammzellen, setzt meist ihre Vernichtung voraus. Die Kirche beurteilt sie als schwer unerlaubt, nicht weil sie der Wissenschaft entgegenstünde, sondern weil man einen Menschen nicht töten darf, und sei es, um andere Kranke zu lindern: „Niemals ist es erlaubt, eine in sich unerlaubte Handlung zu vollziehen, auch nicht im Hinblick auf einen guten Zweck: Der Zweck heiligt nicht die Mittel“[28]. Sie ermutigt dagegen nachdrücklich die Forschung an adulten Stammzellen oder aus der Nabelschnur, die keine Embryonenvernichtung erfordert und tendenziell positivere klinische Ergebnisse liefert.

Das Klonen und die Erzeugung von Embryonen

Das Klonen — ob „reproduktiv“, das auf die Geburt eines kopierten Menschen abzielt, oder „therapeutisch“, das Embryonen zur Gewebegewinnung erzeugen will — treibt die Logik der Instrumentalisierung auf die Spitze: Es stellt den Menschen als Gebrauchsprodukt her. Dignitas Personae beurteilt das sogenannte therapeutische Klonen als „mit der Menschenwürde völlig unvereinbar“: „Embryonen zu erzeugen, um sie zu beseitigen [...], macht das Dasein eines Menschen, selbst in seinem embryonalen Stadium, zu nichts mehr als einem zu gebrauchenden und zu vernichtenden Mittel“; „es ist schwer unsittlich, ein menschliches Leben für einen therapeutischen Zweck zu opfern“[29].

Abtreibend wirkende Verhütungsmittel

Ein diskreterer, aber wirklicher Angriff kommt von manchen als empfängnisverhütend dargestellten Methoden, die zum Teil nach der Befruchtung wirken. Evangelium Vitae lenkt die Aufmerksamkeit auf diesen Punkt: chemische Präparate, Intrauterinpessare und Impfstoffe, „die mit derselben Leichtigkeit wie Empfängnisverhütungsmittel vertrieben werden und in Wirklichkeit in den allerersten Stadien der Entwicklung des Lebens des neuen Individuums wie Abtreibungsmittel wirken“[30]. Die Unterscheidung ist hier entscheidend: Was die Empfängnis verhindert, gehört zu einer anderen sittlichen Debatte; was einen bereits gezeugten Embryo beseitigt, berührt unmittelbar seine Würde.

Die katholische Antwort: empfangen, pflegen, verteidigen

Der Embryo, Pflegling und nicht Gebrauchsgegenstand

Eine Kultur des Empfangs schützt das Recht auf Leben, pflegt das Kind und unterstützt die Familien konkret. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die positive Kehrseite all dieser Verbote ist lichtvoll: Ist der Embryo eine Person, so ist er auch Empfänger von Pflege und nicht nur vor Vernichtung geschützt. Der Katechismus bekräftigt: „Da er von der Empfängnis an wie eine Person zu behandeln ist, muss der Embryo in seiner Unversehrtheit verteidigt, gepflegt und geheilt werden, soweit möglich, wie jeder andere Mensch“[31]. Fetalmedizin, Chirurgie im Mutterleib, auf Pflege (und nicht auf Selektion) ausgerichtete Pränataldiagnostik sind im Gegenteil hervorragende Ausdrucksformen der Achtung vor dem Embryo.

Jérôme Lejeune, Verteidiger der Allerkleinsten

Der Genetiker Jérôme Lejeune (1926–1994), Entdecker der Ursache der Trisomie 21, verkörpert diese Verbindung von Wissenschaft und Achtung. Er hatte gehofft, seine Entdeckung werde die Heilung trisomischer Kinder ermöglichen; mit Schmerz sah er, dass sie vor allem dazu diente, sie aufzuspüren, um sie zu beseitigen. Sein Leben lang verteidigte er die Würde des Embryos mit der Autorität des Gelehrten und weigerte sich, Medizin und Leben gegeneinander auszuspielen.

„Die Qualität einer Zivilisation misst sich an der Achtung, die sie dem schwächsten ihrer Mitglieder entgegenbringt.“ — Jérôme Lejeune zugeschriebenes Wort[32]

Von der Kirche 2021 als ehrwürdig anerkannt, erster Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, bleibt Lejeune die Leitgestalt einer Bioethik, die weder wissenschaftliche Strenge noch die Verteidigung der „Allerkleinsten“ opfert.

Empfangen, begleiten, den Blick wandeln

Die katholische Antwort erschöpft sich nicht in Verboten: Sie ist zuerst ein Ruf zum Empfang. Das ungewollte Kind empfangen, Mütter in Not unterstützen, von Unfruchtbarkeit verwundete Paare zu Wegen begleiten, die den Embryo achten, Adoption statt Beseitigung vorschlagen, das kranke ungeborene Kind pflegen statt es zu beseitigen: All das übersetzt die Überzeugung in Taten, dass jeder menschliche Anfang heilig ist.

Diese Hoffnung berührt das Herz christlicher Spiritualität: Gott selbst wollte sein menschliches Leben als Embryo beginnen, im Schoß der Jungfrau Maria. Indem das Wort sogar diesen ersten zerbrechlichen Augenblick des Daseins annahm, hat es alle menschlichen Anfänge geheiligt. Die Achtung vor dem Embryo ist also nicht nur eine sittliche Sache: Sie ist eine Weise, im kleinsten der Menschen die Spur des Schöpfers zu erkennen, der „uns im Schoß unserer Mutter gewoben hat“ — und das Antlitz dessen, der, um uns zu retten, dieses winzige Kind werden wollte.

Weiterführend

Anmerkungen und Quellen

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2274 (vatican.va): „Da er von der Empfängnis an wie eine Person zu behandeln ist, muss der Embryo in seiner Unversehrtheit verteidigt, gepflegt und geheilt werden, soweit möglich, wie jeder andere Mensch.“

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  2. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2258 (vatican.va), Eröffnung der Darlegung zum fünften Gebot „Du sollst nicht töten“.

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  3. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 25. März 1995, Nr. 101 (vatican.va): „Es ist nicht möglich, das Gemeinwohl zu verwirklichen, ohne das Recht auf Leben anzuerkennen und zu schützen, auf dem sich alle anderen unveräusserlichen Rechte des Menschen gründen und entfalten.“

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  4. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum Vitae, 22. Februar 1987 (Kard. Joseph Ratzinger), Einleitung, § 4 (vatican.va): „Aber was technisch möglich ist, ist darum noch nicht sittlich zulässig.“

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  5. Prof. Jérôme Lejeune, Aussage vor dem Unterausschuss des Senats der Vereinigten Staaten zur Gewaltenteilung (Subcommittee on Separation of Powers), zum Gesetzentwurf S. 158 („Human Life Bill“), 23.–24. April 1981. Englischer Originaltext: „To accept the fact that after fertilization has taken place a new human being has come into being is no longer a matter of taste or opinion [...] it is plain experimental evidence.“

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  6. Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae, I, 1 (vatican.va): „Sobald die Eizelle befruchtet ist, wird ein Leben begründet, das weder das des Vaters noch das der Mutter ist, sondern das eines neuen Menschen, der sich aus sich selbst entwickelt.“ Die Stelle greift die Erklärung über die herbeigeführte Abtreibung (Quaestio de abortu), Glaubenskongregation, 18. November 1974, Nr. 12–13 auf.

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  7. Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae, I, 1 (vatican.va): „Die Gegenwart einer geistigen Seele kann mit keinem experimentellen Mittel festgestellt werden. Doch liefern die wissenschaftlichen Schlussfolgerungen über den menschlichen Embryo einen wertvollen Hinweis, um vernünftig eine personale Gegenwart schon bei diesem ersten Auftreten eines menschlichen Lebens zu erkennen: Wie sollte ein menschliches Individuum keine menschliche Person sein?“

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  8. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 60 (vatican.va): „Der Einsatz ist so gewichtig, dass schon die bloße Wahrscheinlichkeit, einer Person gegenüberzustehen, vom Standpunkt der sittlichen Verpflichtung aus genügen würde, um das klarste Verbot jedes Eingriffs zu rechtfertigen, der auf die Beseitigung des menschlichen Embryos abzielt.“

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  9. Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae, I, 1 (vatican.va): Die Kirche „hat sich nicht ausdrücklich auf eine Behauptung philosophischer Natur festgelegt“ zum Augenblick der Eingießung der geistigen Seele, aber „bekräftigt beständig die sittliche Pflicht, den menschlichen Embryo von seiner Empfängnis an wie eine Person zu achten“.

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  10. Psalm 139 (138), 13–16, amtliche deutsche Einheitsübersetzung.

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  11. Jeremia 1, 5, amtliche deutsche Einheitsübersetzung.

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  12. Lukas 1, 41, amtliche deutsche Einheitsübersetzung, Bericht von der Heimsuchung: Das Kind (Johannes der Täufer) hüpft im Schoß Elisabeths beim Nahen Marias, die Christus trägt.

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  13. Didache (Lehre der zwölf Apostel), II, 2, Ende des 1. Jahrhunderts oder Anfang des 2.; kritische Ausgabe W. Rordorf und A. Tuilier, La Doctrine des douze Apôtres, Sources Chrétiennes Nr. 248bis, Cerf. Die deutschen Übersetzungen variieren; Griechisch: „οὐ φονεύσεις τέκνον ἐν φθορᾷ“.

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  14. Tertullian, Apologeticum, IX, 8, um 197. Lateinischer Text: „Homo est et qui est futurus; etiam fructus omnis iam in semine est.“ Deutsche Übersetzung nach den klassischen Ausgaben.

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  15. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2271 (vatican.va): „Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche die sittliche Verwerflichkeit jeder herbeigeführten Abtreibung bekräftigt. Diese Lehre hat sich nicht geändert. Sie bleibt unveränderlich.“ Der Paragraph zitiert die Didache II, 2.

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  16. Ökumenisches Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, 7. Dezember 1965, Nr. 51 (vatican.va): „Das Leben muss daher mit äußerster Sorgfalt schon von der Empfängnis an geschützt werden: Abtreibung und Kindstötung sind abscheuliche Verbrechen.“

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  17. Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae, I, 1 (vatican.va): „Vom Augenblick seiner Empfängnis an muss das Leben eines jeden Menschen absolut geachtet werden, denn der Mensch ist auf Erden das einzige Geschöpf, das Gott um seiner selbst willen gewollt hat, und die geistige Seele eines jeden Menschen wird unmittelbar von Gott erschaffen.“

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  18. Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae, I, 1 (vatican.va): Der Mensch „muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden, und man muss ihm daher von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen, darunter an erster Stelle das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben“.

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  19. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 62 (vatican.va): „Mit der Vollmacht, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern übertragen hat, erkläre ich in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, dass die direkte Abtreibung, das heißt als Ziel oder als Mittel gewollt, immer eine schwere sittliche Unordnung darstellt, als vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen.“

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  20. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 63 (vatican.va): „Die Verwendung menschlicher Embryonen oder Föten als Versuchsobjekte stellt ein Verbrechen gegen ihre Würde als Menschen dar, die dasselbe Recht auf Achtung haben wie das bereits geborene Kind und jede Person.“

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  21. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Dignitas Personae, 8. September 2008 (Kard. William Levada), Nr. 1 (vatican.va): „Die Würde der Person muss jedem Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zuerkannt werden.“

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  22. Dikasterium für die Glaubenslehre, Erklärung Dignitas Infinita, 8. April 2024 (Kard. Víctor Manuel Fernández; approbiert von Papst Franziskus am 25. März 2024), Nr. 47 (vatican.va), unter Berufung auf Evangelium Vitae Nr. 58: „Die herbeigeführte Abtreibung ist die vorsätzliche und direkte Tötung, auf welche Weise sie auch durchgeführt wird, eines Menschen in der Anfangsphase seines Daseins, die zwischen Empfängnis und Geburt liegt.“

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  23. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2272 (vatican.va), zur kirchlichen Strafe der Exkommunikation latæ sententiæ bei Abtreibung (vgl. Codex des kanonischen Rechts, can. 1398 in der vom Katechismus zitierten Nummerierung; seit der Reform des VI. Buches durch die Apostolische Konstitution Pascite gregem Dei vom 23. Mai 2021, in Kraft seit dem 8. Dezember 2021: can. 1397 § 2).

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  24. Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, Nr. 19 (vatican.va): Die Tausende verlassener Embryonen „geben eine Lage der Ungerechtigkeit wieder, die tatsächlich irreparabel ist“; Johannes Paul II. wird dort zitiert: „Man erkennt keine sittlich erlaubte Lösung für das menschliche Schicksal der Tausende und Abertausende ‚eingefrorener‘ Embryonen.“

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  25. Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, Nr. 18 (vatican.va): „Die Kryokonservierung ist mit der den menschlichen Embryonen geschuldeten Achtung unvereinbar: Sie setzt ihre Erzeugung in vitro voraus und setzt sie schweren Gefahren des Todes oder Beeinträchtigungen ihrer körperlichen Unversehrtheit aus. [...] Sie beraubt sie, zumindest zeitweilig, der mütterlichen Aufnahme und der Entwicklung in der Austragung und versetzt sie in eine Lage, die sie weiteren Verletzungen und Manipulationen aussetzt.“

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  26. Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, Nr. 22 (vatican.va): Die Präimplantationsdiagnostik „zielt in Wirklichkeit auf eine qualitative Selektion mit der Vernichtung von Embryonen als Folge, was einer Form früher abtreibender Praxis gleichkommt [...]. Sie ist Ausdruck jener eugenischen Mentalität, die die selektive Abtreibung hinnimmt.“

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  27. Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, Nr. 21 (vatican.va): „Niemals ist es erlaubt, eine in sich unerlaubte Handlung zu vollziehen, auch nicht im Hinblick auf einen guten Zweck: Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ Zu den Stammzellen, Nr. 31–32: Die Entnahme bei einem lebenden Embryo „verursacht unvermeidlich seine Vernichtung und ist dadurch schwer unerlaubt“, während Methoden ohne Vernichtung (adulte Gewebe, Nabelschnurblut, eines natürlichen Todes gestorbene Föten) erlaubt sind.

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  28. Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, Nr. 28–30 (vatican.va): Nr. 28 definiert das Klonen (ungeschlechtliche Fortpflanzung, die „Kopien“ hervorbringt); Nr. 30: „Embryonen zu erzeugen, um sie zu beseitigen, ist mit der Menschenwürde völlig unvereinbar, auch wenn die Absicht darin besteht, Kranken zu helfen, denn dies macht das Dasein eines Menschen, selbst in seinem embryonalen Stadium, zu nichts mehr als einem zu gebrauchenden und zu vernichtenden Mittel. Es ist schwer unsittlich, ein menschliches Leben für einen therapeutischen Zweck zu opfern.“

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  29. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 13 (vatican.va): „chemische Präparate, Intrauterinpessare und Impfstoffe“, die „mit derselben Leichtigkeit wie Empfängnisverhütungsmittel vertrieben, in Wirklichkeit in den allerersten Stadien der Entwicklung des Lebens des neuen Individuums wie Abtreibungsmittel wirken“.

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  30. Prof. Jérôme Lejeune (1926–1994), Genetiker, Entdecker der Ursache der Trisomie 21, erster Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, am 21. Januar 2021 für ehrwürdig erklärt. Weithin Professor Lejeune zugeschriebenes und namentlich von der Fondation Jérôme Lejeune aufgegriffenes Wort (auf Englisch: „The quality of a civilization is measured by the respect it shows to the weakest of its members“); da die genaue Primärquelle nicht festgestellt werden konnte, wird es hier als überliefertes Wort wiedergegeben.

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