Das Dikasterium für die Glaubenslehre (DDF) ist die älteste lehrmäßige Institution der Römischen Kurie und hat nach der Konstitution Praedicate Evangelium die Aufgabe, dem Römischen Pontifex und den Bischöfen bei der Verkündigung des Evangeliums zu helfen, «indem es die Unversehrtheit der katholischen Lehre über Glauben und Sitten fördert und bewahrt»[1]. Als direkter Nachfolger der von Paul III. am 21. Juli 1542 gegründeten Suprema Sacra Congregatio Romanae et Universalis Inquisitionis ist es das älteste noch tätige Dikasterium des Heiligen Stuhls[2].
Drei große Neugestaltungen haben seine jüngere Geschichte geprägt: die Konstitution Sapienti consilio des heiligen Pius X. (29. Juni 1908), die es in die Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums umwandelte, das Motu proprio Integrae servandae des heiligen Paul VI. (7. Dezember 1965), das es zur Kongregation für die Glaubenslehre machte und den Ansatz vom Repressiven zum Pastoralen umlenkte[3], sowie die Konstitution Praedicate Evangelium von Papst Franziskus (19. März 2022), die das Dikasterium für die Glaubenslehre errichtete und mit einer Architektur aus zwei Sektionen ausstattete, einer lehrmäßigen und einer disziplinären[4].
Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil übt das Dikasterium seine Zuständigkeiten auf vier untrennbar verbundenen Feldern aus: das Verständnis des Glaubens zu fördern, problematische Schriften zu prüfen (Theologie, Mystik, Privatoffenbarungen, übernatürliche Phänomene), sein lehrmäßiges Nihil obstat für Seligsprechungsverfahren zu erteilen und die delicta graviora zu richten — die schwersten kanonischen Delikte, darunter sexueller Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker.
Sein derzeitiger Präfekt, Kardinal Víctor Manuel Fernández — ehemaliger Erzbischof von La Plata (Argentinien), Theologe und Vertrauter von Papst Franziskus, am 30. September 2023 zum Kardinal kreiert —, wurde am 1. Juli 2023 durch einen persönlichen Brief von Franziskus ernannt, der in der theologischen Welt großes Aufsehen erregte. Der Papst erkennt darin ausdrücklich an, dass das Dikasterium «andere Epochen erlebt hat, in denen es unmoralische Methoden anwandte», und legt die neue Sendung fest: «den Glauben zu hüten», indem man «Gründe für unsere Hoffnung gibt, aber nicht als ein Feind, der kritisiert und verurteilt»[5].
Institutionelle Geschichte
Die Institution hat vier große Perioden durchlaufen, jede besiegelt durch eine strukturelle Reform eines Papstes. Diese Verwandlungen betreffen nicht nur den Namen: Sie drücken jedes Mal einen tiefgreifenden Wandel in der Vorstellung aus, die sich die Kirche vom Verhältnis zwischen Lehre und Gericht, zwischen Verteidigung und Förderung, zwischen Zensur und Dialog macht.
| Zeitraum | Offizielle Bezeichnung | Gründungsakt | Papst |
|---|---|---|---|
| 1542–1908 | Suprema Sacra Congregatio Romanae et Universalis Inquisitionis | Bulle Licet ab initio (21. Juli 1542) | Paul III. |
| 1908–1965 | Sacra Congregatio Sancti Officii | Konstitution Sapienti consilio (29. Juni 1908) | Pius X. |
| 1965–2022 | Congregatio pro Doctrina Fidei | Motu proprio Integrae servandae (7. Dezember 1965) | Paul VI. |
| Seit 2022 | Dicasterium pro Doctrina Fidei | Konstitution Praedicate Evangelium (19. März 2022) | Franziskus |
Heilige Römische und Universale Inquisition (1542–1908)
Am 21. Juli 1542 errichtete Papst Paul III. durch die Bulle Licet ab initio eine ständige Kommission von sechs Kardinälen, beauftragt, im Kontext der protestantischen Reformation «über die Glaubensfragen zu wachen». Dieser Organismus — bekannt als Heilige Römische und Universale Inquisition — fungierte zunächst als Gericht für Häresie und Schisma[6].
Unter Paul IV. (ab 1555) wurde der Tätigkeitsbereich des Heiligen Offiziums erheblich auf sittliche Fragen ausgeweitet, sodass es auch für «verschiedene Arten sittlicher Fragen» zuständig wurde[7]. Derselbe Paul IV. promulgierte 1559 den ersten Index librorum prohibitorum[8], der vier Jahrhunderte lang das bekannteste — und umstrittenste — Werkzeug des Heiligen Offiziums bleiben sollte. 1571 schuf der heilige Pius V. eine eigene Indexkongregation, eigens beauftragt, diese Liste auf dem neuesten Stand zu halten[9].
Die entscheidende Ausweitung kam mit der Bulle Immensa aeterni Dei von Sixtus V. vom 22. Januar 1588: Die Zuständigkeit der Römischen Inquisition wurde nun auf «alles ausgedehnt, was direkt oder indirekt Glauben und Sitten betreffen konnte»[10]. Diese universale Zuständigkeit, noch mehr als der Name «Inquisition», sollte die Institution bis ins 20. Jahrhundert prägen.
Zwei spätere Konstitutionen präzisierten die Verfahren. Gregor XV. bestätigte durch die Konstitution Universi Dominici Gregis (30. August 1622) — nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Konstitution Johannes Pauls II. (22. Februar 1996) über die Papstwahl — die Zuständigkeit in Sachen Sollicitation ad turpia (ein Priester, der das Bußsakrament nutzt, um einen Pönitenten zu unsittlichen Handlungen zu verleiten)[11]. Vor allem veröffentlichte Benedikt XIV. Sollicita ac provida (9. Juli 1753), einen grundlegenden Text, der durch «eine aufmerksamere und unparteilichere Prüfung» die Objektivität der Verfahren verbessern wollte[12]. Im 18. Jahrhundert ist somit ein Bemühen um Objektivität dokumentiert: Benedikt XIV. wollte, dass die Theologen von Personen hoher Bildung unterstützt werden und dass auch die Angeklagten oder ihre Vertreter gehört werden[13].
Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums (1908–1965)
Am 29. Juni 1908 reorganisierte der heilige Pius X. durch die Apostolische Konstitution Sapienti consilio die gesamte Römische Kurie und gab der Institution den Namen Sacra Congregatio Sancti Officii — Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums[14].
Neun Jahre später, am 25. März 1917, machte Benedikt XV. durch das Motu proprio Alloquentes diese Zuständigkeit kohärenter: Er hob die 1571 von Pius V. geschaffene Indexkongregation auf und übertrug ihre Befugnisse dem Heiligen Offizium, das damit die Verwaltung des Index librorum prohibitorum erbte.
In dieser Gestalt verurteilte die Kongregation in ihrer Sitzung vom 13. Juli 1938 drei Werke, die mit der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta verbunden sind — L'Orologio della Passione di Nostro Signor Gesù Cristo, con un Trattato sulla Divina Volontà, Nel Regno della Divina Volontà und La Regina del Cielo nel Regno della Divina Volontà — und ließ sie in den Index aufnehmen («damnarunt atque in indicem librorum prohibitorum inserendos mandarunt»): eine am 14. Juli 1938 von Pius XI. approbierte Entscheidung, promulgiert durch Dekret vom 31. August 1938[15]. Nach der Lesart der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren in der Positio der Causa Annibale Maria Di Francia (Bd. II, Rom, 1988, S. 715) — einer von S. Patton wiedergegebenen Passage — zielte die Maßnahme auf die 5. Auflage von 1934 in der Bearbeitung von Don Benedetto Calvi, der in seinem Vorwort ankündigte, «sie in ihrer literarischen Form korrigieren und dem Original angleichen» zu wollen, und nicht auf die vier früheren, vom heiligen Annibale durchgesehenen Auflagen[16]. Patton präzisiert im Übrigen, dass Calvi mit Luisas Einverständnis und mit Zustimmung des damaligen Oberen handelte.
Kongregation für die Glaubenslehre (1965–2022)
Integrae servandae (1965): vom Repressiven zum Fördernden
Am 7. Dezember 1965, dem letzten Tag des Zweiten Vatikanischen Konzils, veröffentlichte der heilige Paul VI. das Motu proprio Integrae servandae, das die Kongregation tiefgreifend reformierte. Der Papst stellte in feierlichen Worten das Leitprinzip aller weiteren Entwicklung auf:
«Weil aber die vollkommene Liebe die Furcht austreibt (1 Joh 4,18), wird der Schutz des Glaubens besser durch ein Amt gewährleistet, das mit der Förderung der Lehre beauftragt ist.» — Heiliger Paul VI., Motu proprio Integrae servandae, 7. Dezember 1965[17]
Drei Änderungen ergaben sich daraus. (1) Neuer Name: Congregatio pro Doctrina Fidei. (2) Positiv neu ausgerichtete Sendung — der Papst ließ «gegenüber dem strafenden Aspekt der Verurteilung den positiven Aspekt der Korrektur des Irrtums, der Behütung, der Bewahrung und der Förderung des Glaubens vorherrschen»[18]. (3) Neu durchdachtes Verfahren: Anhörung der Autoren, größere Transparenz, Dialog vor einer etwaigen Verurteilung.
Einige Monate später, am 14. Juni 1966, veröffentlichte die Kongregation die vom Kardinal Alfredo Ottaviani unterzeichnete Notifikation über die Abschaffung des Index. Der Text legt fest, dass der Index «keine kirchenrechtliche Gesetzeskraft mehr mit den damit verbundenen Zensuren besitzt», ihm aber eine «moralische Geltung» zukomme, insofern er weiterhin fordere, dass «das Gewissen der Gläubigen sich vor Schriften hüte, die Glauben und gute Sitten gefährden können»[19]. Vier Jahrhunderte offizieller Zensur durch eine Liste gingen zu Ende; den Bischöfen bleiben indes «Recht und Pflicht, in ihrer Diözese schädliche Bücher zu überwachen und von ihnen fernzuhalten».
Pastor bonus (1988): die durch Johannes Paul II. gefestigte Sendung
Am 28. Juni 1988 promulgierte der heilige Johannes Paul II. die Apostolische Konstitution Pastor bonus, die die gesamte Römische Kurie neu strukturierte. Die eigene Sendung der Kongregation wird dort in einer klassisch gewordenen Formel definiert: «die Lehre über Glauben und Sitten in der gesamten katholischen Welt zu fördern und zu schützen» (Art. 48) — alles, was diesen Bereich auf irgendeine Weise berührt, falle somit in ihre Zuständigkeit[20].
Unter Pastor bonus wurde am 29. Juni 1997 ein neues Verfahren zur lehrmäßigen Prüfung approbiert, das die Rechte der Autoren stärker achtet.
Die lehrmäßigen Notifikationen: Küng, Boff, Schillebeeckx
Von Ende der 1970er bis Mitte der 2000er Jahre — im Wesentlichen unter Joseph Ratzinger (Präfekt vom 25. November 1981 bis 2. April 2005) — sprach die Kongregation eine verhältnismäßig begrenzte — aber aufsehenerregende — Zahl von «Notifikationen» gegenüber zeitgenössischen Theologen aus. Fern vom einstigen Inquisitionsprozess bestehen diese Notifikationen in einer öffentlichen Stellungnahme, die Positionen als mit der katholischen Lehre unvereinbar kennzeichnet, zuweilen verbunden mit einem Entzug der missio canonica (der Beauftragung, im Namen der Kirche zu lehren).
| Theologe | Jahr | Angefochtenes Werk / angefochtener Punkt | Hauptsanktion |
|---|---|---|---|
| Hans Küng | 1979 | Unfehlbar? Eine Anfrage (1970) | Erklärung Christi Ecclesia vom 15. Dezember 1979: kann nicht mehr als katholischer Theologe gelten noch ein Lehramt ausüben |
| Edward Schillebeeckx OP | 1976–1984 | Christologie (Jesus, 1974), sodann sakramentales Amt (Das kirchliche Amt, 1981) | Fortgesetzter Austausch (Fragen vom 20. Oktober 1976, Kolloquium in Rom im Dezember 1979, Brief vom 13. Juni 1984), ohne förmliche Notifikation |
| Leonardo Boff OFM | 1985 | Kirche: Charisma und Macht (1981) | Notifikation vom 11. März 1985 |
| Jon Sobrino SJ | 2006 | Christologie der Befreiung | Notifikation vom 26. November 2006, unterzeichnet von Kardinal Levada[21] |
Diese Dossiers, vor allem das von Hans Küng 1979 und das von Leonardo Boff 1985, haben die öffentliche Wahrnehmung der Kongregation tief geprägt[22]. Die von Paul VI. kodifizierte Methode — Anhörung, Dialog, öffentliche Beanstandung erst nach Scheitern der Richtigstellung — wird darin mit Strenge, aber ohne den kriminellen Charakter der alten Prozesse angewandt.
Dominus Iesus (2000): ein bedeutender Akt des Lehramts
Am 6. August 2000 veröffentlichte die Kongregation — noch unter Kardinal Ratzinger — die Erklärung Dominus Iesus über die Einzigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche. Dieser feierliche Text bleibt bis heute einer der meistdiskutierten lehramtlichen Akte der Nachkonzilszeit.
«Es gibt also ein[e] einzige Kirche Christi, die in der katholischen Kirche subsistiert, regiert vom Nachfolger Petri und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm.» — Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Dominus Iesus, 6. August 2000, Nr. 17[23]
Dominus Iesus bekräftigt in klaren Worten die Heilsalleinigkeit Christi gegen jede Form des religiösen Relativismus, der die Religionen als gleichwertig für das Heil darstellen wollte, sowie die alleinige Subsistenz der Kirche Christi in der katholischen Kirche — ohne darum zu leugnen, dass sich außerhalb ihrer sichtbaren Grenzen «Elemente der Heiligung und der Wahrheit» finden.
Sacramentorum sanctitatis tutela (2001 / 2010): die disziplinäre Dimension
Am 30. April 2001 promulgierte der heilige Johannes Paul II. das Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela (SST), das eine Reihe «schwerer Delikte» — der delicta graviora — der ausschließlichen Zuständigkeit der Kongregation vorbehielt, namentlich sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker. Der Text promulgierte fünf materielle und einundzwanzig prozedurale Normen[24].
Am 21. Mai 2010 promulgierte Benedikt XVI. eine umfassende Revision von SST, die sieben frühere Änderungen kodifizierte: Verlängerung der Verjährung auf zwanzig Jahre, Möglichkeit, sie im Einzelfall aufzuheben, Möglichkeit für den Papst, einen Schuldigen ohne kirchlichen Prozess aus dem Klerikerstand zu entlassen, auf Kardinäle, Patriarchen, Legaten des Heiligen Stuhls und Bischöfe ausgedehnte Jurisdiktion des Dikasteriums auf päpstliches Mandat[25]. Diese Normen bilden heute den kanonischen Referenzrahmen für die römische Instruktion von Missbrauchsfällen.
Dikasterium für die Glaubenslehre (seit 2022)
Fidem servare (11. Februar 2022): die Teilung in zwei Sektionen
Noch vor der Gesamtreform der Kurie bereitete Papst Franziskus den Boden: Am 11. Februar 2022 veröffentlichte er den Apostolischen Brief Fidem servare, der die Kongregation in zwei autonome Sektionen teilte, jede koordiniert von einem dem Präfekten assistierenden Sekretär[26]. Der Papst begründete die Maßnahme mit «der im Laufe der Zeit von der Kongregation auf verschiedenen Arbeitsfeldern gewonnenen Erfahrung und der Notwendigkeit, ihr eine ihrer eigenen Aufgabenerfüllung besser entsprechende Organisation zu geben».
Praedicate Evangelium (19. März 2022): die Einbettung in die neue Kurie
Fünf Wochen später, am 19. März 2022, promulgierte Franziskus die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, die die gesamte Römische Kurie reorganisierte. Der Text trat am 5. Juni 2022, dem Hochfest Pfingsten, in Kraft[27].
Zwei Änderungen betreffen das Dikasterium direkt.
Erstens steht das Dikasterium für die Glaubenslehre in der Konstitution nicht mehr an erster Stelle. Erstmals seit 1542 eröffnet das Dikasterium für die Evangelisierung die Liste (Art. 53–68), das Dikasterium für die Glaubenslehre folgt an zweiter Stelle (Art. 69–78) — eine Darstellungsreihenfolge ohne rechtliche Bedeutung, da die kurialen Institutionen «alle rechtlich gleich» sind (Praedicate Evangelium, Art. 12 § 1)[28]. Diese Verschiebung drückt die Priorität aus, die Papst Franziskus der missionarischen Sendung «nach außen» gegenüber der Hüterfunktion geben wollte.
Zweitens bestätigt die neue Bezeichnung — Dicasterium pro Doctrina Fidei — die in Fidem servare vorgesehene Teilung in zwei autonome Sektionen: Lehrmäßige Sektion und Disziplinarsektion (Artikel 70 bis 76 von Praedicate Evangelium)[29]. Drei Organe bleiben dem Dikasterium zugeordnet: die Internationale Theologenkommission, die Päpstliche Bibelkommission (Artikel 77–78) und, mit eigenen Statuten ausgestattet, die Päpstliche Kommission für den Schutz Minderjähriger.
Gegenwärtige Zuständigkeiten
Nach Praedicate Evangelium ist das Dikasterium berufen, «dem Römischen Pontifex und den Bischöfen zu helfen [...], indem es die Unversehrtheit der katholischen Lehre über Glauben und Sitten fördert und bewahrt» (Art. 69)[30]. Diese allgemeine Sendung entfaltet sich heute in fünf unterschiedlichen Zuständigkeiten, jede mit eigenen Verfahren, Fristen und Formen der Bekanntmachung.
Theologie fördern und begleiten
Die Lehrmäßige Sektion (Artikel 71 bis 75 von Praedicate Evangelium) «erleichtert und unterstützt das Studium und die Reflexion über das Verständnis des Glaubens und der Sitten». Sie arbeitet mit den Bischöfen zusammen, um die lehrmäßige Unversehrtheit zu bewahren, wirkt bei «der Lehrerlaubnis für die theologischen Disziplinen» an katholischen Einrichtungen mit, erhält die Dokumente der anderen Dikasterien zu Glauben und Sitten und prüft — Artikel 74 von Praedicate Evangelium — durch ihr Ehematrimonialamt «rechtlich und faktisch alles, was das privilegium fidei betrifft» — das „Glaubensprivileg", d. h. die vom Papst im Einzelfall gewährte Auflösung einer gültigen, aber nicht sakramentalen Ehe zugunsten des Glaubens[31].
In diesem Geist fordert Papst Franziskus in seinem Brief vom 1. Juli 2023 an Kardinal Fernández ausdrücklich, das Dikasterium solle «das Charisma der Theologen und ihre gelehrten Bemühungen fördern»:
«Die Kirche wächst in ihrer Auslegung des offenbarten Wortes und in ihrem Verständnis der Wahrheit, ohne dass dies die Auferlegung einer einzigen Ausdrucksweise mit sich brächte. […] Dieses harmonische Wachstum wird die christliche Lehre wirksamer bewahren als jeder Kontrollmechanismus.» — Papst Franziskus, Brief an Kardinal Víctor Manuel Fernández, 1. Juli 2023[32]
Problematische Schriften prüfen
Dies ist historisch die sichtbarste Funktion: Die Lehrmäßige Sektion «prüft Schriften und Meinungen, die dem katholischen Glauben zu widersprechen scheinen»[33]. Das Verfahren folgt heute den am 29. Juni 1997 unter Johannes Paul II. approbierten Normen[34]. Es sieht eine interne Studie durch die Konsultoren des Dikasteriums vor, einen Dialog mit dem Autor und dem zuständigen Bischof, sodann — nur bei fortbestehender Divergenz in einem wirklich lehrmäßigen Punkt — eine öffentliche Notifikation.
Die konkreten Sanktionen reichen vom Entzug des Nihil obstat für eine Veröffentlichung über den Entzug der missio canonica (der Beauftragung, im Namen der Kirche zu lehren) bis zum — heute seltenen — Extremfall der Exkommunikationserklärung wegen formaler Häresie. Das erklärte Ziel bleibt aber das von Integrae servandae gesetzte: «wobei die Irrtümer korrigiert und die Abgeirrten sanft auf den rechten Weg zurückgeführt werden»[35].
Mutmaßliche übernatürliche Phänomene unterscheiden
Seit dem 17. Mai 2024 verfügt das Dikasterium über einen vollständig erneuerten Rahmen für die Unterscheidung mutmaßlicher Erscheinungen, Ansprachen, Stigmata, Wunder und anderer übernatürlicher Phänomene. Die von Kardinal Fernández unterzeichneten und am 4. Mai 2024 von Franziskus approbierten Verfahrensnormen für die Unterscheidung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene traten am 19. Mai 2024 in Kraft — am Hochfest Pfingsten[36].
Sie brechen mit dem binären System der Normen von 1978 («constat de supernaturalitate» oder «non constat») und führen sechs abgestufte Qualifikationen ein:
| Nr. | Qualifikation | Sinn | Pastorale Konsequenz |
|---|---|---|---|
| 1 | Nihil obstat | Kein Hindernis; Zeichen eines Wirkens des Geistes anerkannt | Der Bischof wird ermutigt, den pastoralen Wert des Phänomens zu fördern |
| 2 | Prae oculis habeatur | Im Auge zu behalten; positive Zeichen, aber verworrene Elemente | Aufmerksame Unterscheidung, Dialog, etwaige lehrmäßige Klärung |
| 3 | Curatur | Zu pflegen; kritische Punkte, aber weithin verbreitetes Phänomen mit Früchten | Pastoral neu ausrichten, nicht verbieten |
| 4 | Sub mandato | Unter Mandat; Missbrauch durch bestimmte Personen, nicht durch das Phänomen selbst | Leitung dem Bischof oder einem römischen Delegaten anvertraut |
| 5 | Prohibetur et obstruatur | Verboten und versperrt; ernsthafte Risiken | Öffentliche Erklärung der Anhängerschaft nicht erlaubt, erklärende Katechese |
| 6 | Declaratio de non supernaturalitate | Erklärung der Nicht-Übernatürlichkeit, auf Fakten gegründet | Lüge des Sehers, erwiesene Fälschung, usw. |
Keine der fünf ersten Qualifikationen legt die Kirche auf den direkt übernatürlichen Charakter des Phänomens fest — ein entscheidender Punkt, der auf mehrere alte Kritiken antwortet: Die Kirche spricht sich nun zuerst über den pastoralen Wert und die lehrmäßige Konformität der beobachteten Früchte aus und behält sich das Urteil über die Übernatürlichkeit selbst vor.
Das Nihil obstat für Seligsprechungsverfahren erteilen
Für jede Seligsprechungscausa werden die Schriften des Dieners Gottes dem Dikasterium zur lehrmäßigen Prüfung übermittelt: Sein Nihil obstat bedingt die Fortsetzung der Causa in der römischen Phase. Das Dossier Luisa Piccarretas veranschaulicht dies auf jeder Etappe — Non Obstare 1994 für die Eröffnung der Causa, mit Zustimmung der Kongregation für die Glaubenslehre[37], sodann Nulla Osta des Dikasteriums im Juni 2024, notifiziert am 8. Juli 2024, für ihre Wiederaufnahme[38].
Disziplinarsektion: die delicta graviora
Die Disziplinarsektion (Artikel 76 von Praedicate Evangelium)[39] befasst sich mit den dem Dikasterium vorbehaltenen Delikten, die sie mittels der Jurisdiktion des dort errichteten Obersten Apostolischen Gerichts behandelt (Art. 76 § 1). Die Liste der delicta graviora — festgelegt durch Sacramentorum sanctitatis tutela (2001) und revidiert von Benedikt XVI. (2010) — umfasst:
- sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker (Erweiterung: an schutzbedürftigen Personen, an kinderpornografischen Bildern);
- Sakrilegien gegen die Eucharistie (Profanierung, Wegwerfen, Aufbewahrung zu sakrilegischen Zwecken);
- Angriffe auf das heilige Bußsakrament (Sollicitation in confessione, direkte Verletzung des Beichtgeheimnisses);
- Delikte gegen den Glauben — Häresie, Apostasie und Schisma (Art. 2 der Normen von 2010: die erste Instanz obliegt dem Ordinarius, mit Appell oder Rekurs an das Dikasterium)[40];
- den Versuch der Priesterweihe einer Frau (2010 hinzugefügt).
Diese Sektion instruiert heute die große Mehrheit der kanonischen Missbrauchsprozesse. Ihre Arbeitslast ist in der Praxis eine der schwersten des Heiligen Stuhls geworden.
Die jüngsten Präfekten (seit Johannes Paul II.)
Die Abfolge der Präfekten seit 1981 zeichnet — jenseits der jeweils eigenen pastoralen Akzente — eine bemerkenswerte lehrmäßige Kontinuität über fast ein halbes Jahrhundert. Vier der fünf letzten Präfekten sind Theologen hohen Ranges; der einzige, der kein akademischer Theologe von Beruf war, Kardinal Levada, leitete die große Erzdiözese San Francisco.
Die zentrale Gestalt bleibt Joseph Ratzinger, dessen vierundzwanzig Jahre an der Spitze des Dikasteriums — zuzüglich der acht Jahre seines Pontifikats als Benedikt XVI. — die zeitgenössische lehramtliche Theologie tief geprägt haben. Seine Ernennung 1981 durch Johannes Paul II. markiert den Moment, in dem die Kongregation nach dem Vatikanum ihr Gleichgewicht zwischen Förderung und Wachsamkeit fand; seine Amtslast — Klärung der lehrmäßigen Grundlagen des interreligiösen Dialogs, Richtigstellung der Theologie der Befreiung, Beginn der Instruktion der Missbrauchsfälle — lastet noch auf der Agenda des Dikasteriums.
- 25. November 1981 — 2. April 2005Kardinal Joseph Ratzingerkünftiger Papst Benedikt XVI. (2005–2013)
Fast vierundzwanzig Jahre an der Spitze des Dikasteriums. Bedeutender Theologe des 20. Jahrhunderts, seit dem Vatikanum Freund Johannes Pauls II., veröffentlicht grundlegende Dokumente (Dominus Iesus, 2000; Sacramentorum sanctitatis tutela, 2001), rahmt die lehrmäßigen Notifikationen zu Küng, Boff, Schillebeeckx und zur Theologie der Befreiung ein und gibt 1994 nach der Postulation seine Zustimmung (Non Obstare) zur Eröffnung der Causa Luisa Piccarreta — siehe den eigenen Abschnitt. Am 19. April 2005 zum Papst gewählt.
- 13. Mai 2005 — 2. Juli 2012Kardinal William Levadaemeritierter Erzbischof von San Francisco
Erster Amerikaner an der Spitze des Dikasteriums. Setzt Ratzingers lehrmäßiges Werk fort, begleitet die Umsetzung der revidierten Normen zu den delicta graviora (2010) und die Errichtung des Personalordinariats für ehemalige Anglikaner (Anglicanorum coetibus, 2009).
- 2. Juli 2012 — 1. Juli 2017Kardinal Gerhard Ludwig Müllerehemaliger Bischof von Regensburg, Dogmatiker
Deutscher Theologe, persönlicher Freund Benedikts XVI. und Herausgeber seiner gesammelten Werke. Vier Jahre und 364 Tage an der Spitze des Dikasteriums (2. Juli 2012 — 1. Juli 2017, also einen Tag weniger als volle fünf Jahre), in der lehrmäßigen Kontinuität nach Ratzinger.
- 1. Juli 2017 — 1. Juli 2023Kardinal Luis Francisco Ladaria Ferrer SJspanischer Jesuitentheologe
Setzt die strukturellen Reformen fort. Mitunterzeichner der Erklärung Placuit Deo (2018) über zeitgenössische neognostische und neopelagianische Strömungen, des Briefes Samaritanus bonus (2020) über die Begleitung Sterbender in der terminalen Phase und der Antwort des Dikasteriums über die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen (15. März 2021).
- 1. Juli 2023 — GegenwartKardinal Víctor Manuel Fernándezehemaliger Erzbischof von La Plata (Argentinien)
Derzeitiger Präfekt. Argentinischer Theologe und Vertrauter von Papst Franziskus seit Aparecida (2007), am 30. September 2023 zum Kardinal kreiert. Vielschreibender Autor in Moraltheologie und Spiritualität. Unter seiner Autorität wurden Fiducia supplicans (18. Dezember 2023), Dignitas infinita (8. April 2024), die Normen zur Unterscheidung übernatürlicher Phänomene (17. Mai 2024) und das Nulla Osta für die Wiederaufnahme der Causa Luisa Piccarretas (Juni 2024) promulgiert. Am 4. November 2025 noch im Amt, unter dem Pontifikat von Papst Leo XIV. (gewählt am 8. Mai 2025): Er unterzeichnet namentlich die Note Mater Populi Fidelis (4. November 2025)[41].
Diese Abfolge veranschaulicht trotz unterschiedlicher pastoraler Akzente die Kontinuität des Amtes: Das Dikasterium bleibt das römische Organ, das mit der Prüfung der Fragen beauftragt ist, die Glauben, Sitten und die dem Heiligen Stuhl vorbehaltenen Disziplinarverfahren berühren. Die genauen Amtsdauern sind kontrastreich: fast vierundzwanzig Jahre für Ratzinger (25. November 1981 — 2. April 2005), mehr als sieben Jahre für Levada (13. Mai 2005 — 2. Juli 2012), vier Jahre und 364 Tage für Müller (2. Juli 2012 — 1. Juli 2017, also einen Tag weniger als volle fünf Jahre), sechs Jahre für Ladaria (1. Juli 2017 — 1. Juli 2023) und zwei Jahre und vier Monate für Fernández (im Amt seit 1. Juli 2023, Stand 4. November 2025) — Zeichen einer institutionellen Stabilität, die in der zeitgenössischen Kurie selten ist und mit der beschleunigten Rotation anderer Dikasterien kontrastiert.
Jüngere lehramtliche Dokumente (unter Fernández)
Die Amtszeit Kardinal Fernández', kaum begonnen, war bereits von vier bedeutenden lehramtlichen Akten geprägt, die sowohl die Kontinuität mit der früheren Lehre als auch die von Papst Franziskus geforderte pastorale Akzentverschiebung zeigen. Die ausgelösten Kontroversen — besonders um Fiducia supplicans — erinnern daran, dass das Dikasterium die lehramtliche Institution bleibt, deren Akte die breiteste Resonanz in der katholischen Welt finden.
Fiducia supplicans (18. Dezember 2023)
Die von Kardinal Fernández unterzeichnete und von Papst Franziskus approbierte Erklärung Fiducia supplicans betrifft die pastorale Bedeutung der Segnungen. Sie stellt fest, dass die Kirche Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen kann, ohne ihren Status zu validieren oder die Lehre über die Ehe zu ändern, indem sie klar zwischen liturgischem Segen (dem sakramentalen Ehesakrament vorbehalten) und pastoralem Segen (spontane, nicht ritualisierte Geste) unterscheidet[42]:
«Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare können gesegnet werden, in einer Form, die von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden darf, um keine Verwechslung mit dem dem Ehesakrament eigenen Segen zu schaffen. […] Dieser Segen wird niemals gleichzeitig mit den zivilen Unionsriten vollzogen, noch nicht einmal in Verbindung mit ihnen.» — Kardinal Víctor Manuel Fernández, Erklärung Fiducia supplicans, 18. Dezember 2023, Nr. 31 und 39[43]
Die Rezeption der Erklärung war besonders angespannt. Schon am 4. Januar 2024 veröffentlichte Kardinal Fernández ein klärendes Kommuniqué, das präzisiert, die Erklärung erlaube keinen «liturgischen» Segen und könne je nach kulturellem Kontext unterschiedlich angewandt werden. Eine Woche später, am 11. Januar 2024, veröffentlichte Kardinal Fridolin Ambongo Besungu — Erzbischof von Kinshasa und Präsident des Symposiums der Bischofskonferenzen Afrikas und Madagaskars (SCEAM) — im Namen des afrikanischen Episkopats eine gemeinsame Erklärung, wonach diese Segnungen «in Afrika nicht vollzogen werden können, ohne Anstoß zu erregen»[44]. Der Text anerkennt, dass Fiducia supplicans die Lehre der Kirche über Sexualität und Ehe nicht ändert, hält aber ihre Sprache für «zu subtil für die einfachen Menschen».
Dignitas infinita (8. April 2024)
Die am 8. April 2024 veröffentlichte Erklärung Dignitas infinita «über die menschliche Würde» ist der zweite große lehramtliche Akt des Präfekten Fernández. Der Text, dessen zentrale Formel sofort berühmt wurde, gründet die menschliche Würde auf die Ontologie der Person selbst, unabhängig von allen Umständen oder Fähigkeiten:
«Eine unendliche Würde, unveräußerlich in ihrem Sein selbst gegründet, kommt jedem Menschen in allen Umständen zu.» — Dikasterium für die Glaubenslehre, Erklärung Dignitas infinita, 8. April 2024, Nr. 1[45]
Auf dieser Grundlage zählt die Erklärung schwere Verletzungen der menschlichen Würde auf und verurteilt sie: Abtreibung (dargestellt als «vorsätzlicher und direkter Mord»), Euthanasie und assistierten Suizid, Leihmutterschaft (die «die Würde der Frau und des Kindes schwer verletzt»), die Gender-Theorie in ihrer ideologischen Spielart (die «die Unterschiede auslöscht»), Geschlechtsumwandlung, Todesstrafe, extreme Armut, Krieg, Menschenhandel, sexuelle Gewalt und digitale Gewalt.
Der Text zeichnet sich durch die Universalität seiner moralischen Zielrichtung aus: Dasselbe Analyseraster gilt für Abtreibung und Todesstrafe, für Krieg und Menschenhandel, für Leihmutterschaft und extreme Armut. Diese breite lehrmäßige Reichweite zielt — nach dem Präfekten selbst — darauf, die traditionellen politischen Spaltungen zu überwinden, indem die Verteidigung des Lebens in eine integrale christliche Anthropologie eingeschrieben wird.
Verfahrensnormen für die Unterscheidung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene (17. Mai 2024)
Am 17. Mai 2024 veröffentlichte das Dikasterium die Verfahrensnormen für die Unterscheidung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene, die die oben ausführlich dargestellten sechs Qualifikationen einführen (vgl. Abschnitt Gegenwärtige Zuständigkeiten) und das binäre System der Normen von 1978 ersetzen. Die praktische Tragweite ist unmittelbar: Die Diözesanbischöfe verfügen nun über eine abgestufte Palette von Qualifikationen, die es ihnen erlauben, die authentischen geistlichen Früchte eines Phänomens aufzunehmen, ohne sich vorzeitig — oder endgültig — über seine Übernatürlichkeit aussprechen zu müssen.
Nulla Osta für die Causa Luisa Piccarretas (Juni 2024)
Viertes großes Dossier, im folgenden Abschnitt ausführlich dargestellt: das Nulla Osta vom Juni 2024, das das lehrmäßige Hindernis für die Fortsetzung der Causa Luisa Piccarretas beseitigt — eine Entscheidung, die durch den Brief vom 3. Dezember 2024, unterzeichnet von Msgr. Philippe Curbelié, offiziell notifiziert wurde.
Die Rolle des Dikasteriums in der Causa Luisa Piccarretas
Das Dossier Luisa Piccarretas (1865–1947) — Dienerin Gottes, Mystikerin aus Apulien, Autorin der 36 Bände des Buchs des Himmels und Zentralgestalt der Spiritualität des Göttlichen Willens (des von Luisa empfangenen Lebens im Göttlichen Willen: nicht nur den Willen Gottes als treuer Diener zu tun, sondern den göttlichen Willen selbst in sich wirken zu lassen — siehe Der Göttliche Wille) — veranschaulicht exemplarisch die Arbeit des Dikasteriums über fast ein Jahrhundert. Der Weg, der von der Indizierung 1938 zum Nulla Osta 2024 führt, zeigt, wie dieselbe lehrmäßige Autorität, ihrer Sendung treu, ein altes Urteil revidieren kann, wenn die Untersuchung zeigt, dass sich die ursprünglichen Motive nicht bestätigen.
13. Juli 1938 — die Verurteilung und Indizierung unter Pius XI.
In ihrer Sitzung vom 13. Juli 1938 verurteilte die Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums drei mit Luisa verbundene Werke und ließ sie durch das Dekret Proscriptio Librorum in den Index aufnehmen: L'Orologio della Passione di Nostro Signor Gesù Cristo, con un Trattato sulla Divina Volontà (Die Passionsuhr Unseres Herrn Jesus Christus, mit einer Abhandlung über den Göttlichen Willen), Nel Regno della Divina Volontà (Im Reich des Göttlichen Willens) und La Regina del Cielo nel Regno della Divina Volontà (Die Himmelskönigin im Reich des Göttlichen Willens)[46]. Die von Pius XI. am 14. Juli 1938 approbierte Entscheidung wurde durch Dekret vom 31. August 1938 promulgiert (Acta Apostolicae Sedis XXX, S. 318). Nach derselben Lesart (CCS, Positio der Causa Di Francia, 1988, S. 715) beträfe die Maßnahme die 5. Auflage in der Bearbeitung von Don Benedetto Calvi von 1934 — mit Luisas Einverständnis, nach Patton —, und nicht die in den Archiven des Heiligen Offiziums aufbewahrten Originalmanuskripte[47].
28. März 1994 — das Non Obstare für die Eröffnung der Causa
Fast sechzig Jahre später wurde das römische Hindernis für die Eröffnung einer Causa beseitigt: Durch offizielles Schreiben vom 24. Februar 1994 erklärte die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren „vonseiten des Heiligen Stuhls" das Non Obstare für die Eröffnung der Seligsprechungscausa der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta[48]. Dies ist das erste offizielle Signal einer grundlegenden Revision des Dossiers.
Nach der Postulation, wiedergegeben durch Chantal Morin, hätte die vom Kardinal Joseph Ratzinger geleitete Kongregation für die Glaubenslehre dieser Eröffnung am 28. März 1994 zugestimmt, mit dem Placet des Kardinals Angelo Felici, Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren; die Chronologie von Maria Rosaria Del Genio verzeichnet indes nur das Nihil obstat der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren (25. Februar 1994) und kennt diesen Akt der Glaubenskongregation nicht[49]. Die Causa wurde am 20. November 1994 von Msgr. Carmelo Cassati, Erzbischof von Trani-Barletta-Bisceglie, offiziell eröffnet.
29. Januar — 2. Februar 1996 — der Zugang zu den Archiven
Zwischen dem 29. Januar und dem 2. Februar 1996 wurden auf Genehmigung Kardinal Ratzingers (erbeten am 13. November 1995 durch Msgr. Carmelo Cassati) Kopien der ersten 34 handschriftlichen Hefte des Buchs des Himmels angefertigt, die am 21. Mai 1938 beschlagnahmt und seither in den Archiven des Heiligen Offiziums aufbewahrt worden waren, und der Erzdiözese Trani-Barletta-Bisceglie für den Verlauf der diözesanen Causa übergeben[50]. Das vollständige Buch des Himmels zählt 36 Bände: Bei der Beschlagnahme blieb das 35. Heft unauffindbar und das 36. unvollendet, sodass sie nicht übergeben wurden; die 1996 kopierten 34 Hefte sind also genau die 1938 beschlagnahmten. Dieser Zugang zu den Primärquellen ermöglichte endlich eine ernsthafte kritische Studie der Originalmanuskripte — zu unterscheiden von den bearbeiteten Ausgaben, auf die die Maßnahme von 1938 zielte.
2019 — die vorläufige Aussetzung der Causa
Das Dossier trat in eine neue kritische Phase: 2019 meldete die interne Prüfung des Dikasteriums in den Schriften «Ambiguitäten theologischer, christologischer und anthropologischer Natur», die, «ohne an sich lehrmäßige Irrtümer zu sein, eine vertiefte Bewertung erforderten»[51]. Das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren setzte daraufhin den kanonischen Prozess vorläufig aus, in Erwartung der Antworten der Postulation.
Juni 2024 — das Nulla Osta für die Wiederaufnahme der Causa
Nach fünf Jahren vertiefter Untersuchung — mit Unterstützung eines in Mystik erfahrenen Theologen zur Klärung der strittigen Punkte — kam das von Kardinal Fernández geleitete Dikasterium zu dem Schluss, dass «in den Schriften und im Denken der Dienerin Gottes keine Aussagen stehen, die der Lehre der Kirche flagrant widersprechen»[52]. Das Nulla Osta — in der Mitteilung des Postulators Nihil Obstat genannt — für die Wiederaufnahme der Causa wurde im Juni 2024 erteilt und sodann der Postulation durch das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren am 8. Juli 2024 förmlich notifiziert.
Am 10. August 2024 veröffentlichte der Postulator der Causa, Msgr. Paolo Rizzi, eine offizielle Note, die das Ergebnis öffentlich zusammenfasst; unter Wiederaufnahme der Mitteilung Nr. 4 von Msgr. Leonardo D'Ascenzo (4. März 2020) ruft sie die Gruppen des Göttlichen Willens auf, ihre Frömmigkeit in der Perspektive des Geheimnisses der Herrlichkeit auszurichten oder neu auszurichten[53]:
«Das Kreuz muss im strahlenden Geheimnis der Auferstehung Christi betrachtet, kontempliert und angenommen werden, des Siegers über das Böse, die Sünde und den Tod. […] Der Göttliche Wille ist der barmherzige Ruf des himmlischen Vaters an den freien Willen der Männer und Frauen unserer Zeit und niemals eine Drohung, die gegen die von der Sünde verdorbene Welt geschleudert wird.» — Msgr. Leonardo D'Ascenzo, Erzbischof von Trani-Barletta-Bisceglie, Mitteilung Nr. 4, 4. März 2020, zitiert von Msgr. Paolo Rizzi[54]
3. Dezember 2024 — der Curbelié-Brief an die Französische Bischofskonferenz
Am 3. Dezember 2024 antwortete das Dikasterium auf ein Klärungsersuchen der Lehrkommission der Französischen Bischofskonferenz. Der Brief mit dem Aktenzeichen Prot. N. 94/37 — 102675 ist unterzeichnet von Msgr. Philippe Curbelié, am 29. Juli 2024 zum Titularbischof von Utica ernannt und am 28. September 2024 zum Bischof geweiht, Untersekretär des Dikasteriums (in dieses Amt berufen am 6. Juli 2022). Er ist adressiert an Msgr. Benoît Bertrand, Bischof von Mende und Präsident der Lehrkommission der CEF.
Die zentrale Formel — die bis heute jüngste offizielle Anerkennung der Orthodoxie von Luisas Schriften durch die römische Lehrautorität — präzisiert, das Dikasterium «stelle in ihren Schriften keinen lehrmäßigen Irrtum fest, der ihrer Verbreitung entgegenstünde» (deutsche Übersetzung aus der veröffentlichten englischen Fassung; Original nicht veröffentlicht)[55]. Der Brief bestätigt damit öffentlich das Nulla Osta vom Juni 2024: Das lehrmäßige Hindernis für die Fortsetzung der Causa ist beseitigt, die Causa bleibt anhängig und die Verbreitung der Schriften an die unten geforderte kritische Edition gebunden.
Der Brief enthält indes einen zweiten, warnenden Teil: Er meldet die unkontrollierte Vermehrung von Luisas Schriften nach ihrem Tod — oft übersetzt und mit heterodoxen Interpretationen verbreitet — sowie unbesonnene Frömmigkeitsformen in manchen Gruppen und empfiehlt dem Postulator der Causa, gemeinsam mit dem Erzbischof von Trani-Barletta-Bisceglie, eine offizielle, typische und kritische Edition der Schriften erscheinen zu lassen, versehen mit einer Einleitung und Anmerkungen, die ihre korrekte Interpretation sichern[56].
Diese Wegstrecke — Index 1938 → Non Obstare 1994 → Aussetzung 2019 → Nulla Osta 2024 → öffentlicher Brief 2024 — veranschaulicht genau das, was der Brief von Papst Franziskus an Fernández «das harmonische Wachstum [nannte, das] die christliche Lehre wirksamer bewahren wird als jeder Kontrollmechanismus»[57]. Fern einer Kehrtwende zeigt das Dikasterium darin seine Fähigkeit zur methodischen Revision, wenn Fakten, Originalmanuskripte und theologischer Dialog die Richtigstellung eines früheren Urteils erlauben.
Weiterführend
- Luisa Piccarreta — die Mystikerin aus Apulien, deren Causa die Arbeit des Dikasteriums über fast ein Jahrhundert exemplarisch veranschaulicht.
- Der Göttliche Wille — die Spiritualität, zu der der Curbelié-Brief vom 3. Dezember 2024 Stellung nimmt (kein die Verbreitung hindernder lehrmäßiger Irrtum; kritische Edition gefordert).
- Das Buch des Himmels — die 36 Bände Luisa Piccarretas, die Primärquellen, über die das Dikasterium entschieden hat.
- Nihil Obstat und Imprimatur — die verwandten kirchlichen Approbationssiegel.
- Die Stunden der Passion — das vom Dekret 1938 betroffene und vom Nulla Osta 2024 erfasste Werk.
Anmerkungen und Quellen
Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie, 19. März 2022, Art. 69. Vollständiger französischer Text auf vatican.va. Artikel 69 (wörtlich): «Die Aufgabe des Dikasteriums für die Glaubenslehre ist es, dem Römischen Pontifex und den Bischöfen bei der Verkündigung des Evangeliums in der ganzen Welt zu helfen, indem es die Unversehrtheit der katholischen Lehre über Glauben und Sitten fördert und bewahrt, indem es aus dem Glaubensschatz schöpft und danach strebt, ihn angesichts neuer Fragen immer tiefer zu erfassen.»
1 27 30Geschichte des Dikasteriums für die Glaubenslehre, offizielle Seite des Dikasteriums, doctrinafidei.va. Offizielle Darstellung der aufeinanderfolgenden Phasen, der Gründungsbullen (Licet ab initio 1542, Immensa aeterni Dei 1588, Sapienti consilio 1908, Integrae servandae 1965, Pastor bonus 1988, Fidem servare 2022, Praedicate Evangelium 2022) und der Zwischenreformakte (Universi dominici gregis 1622, Sollicita ac provida 1753, Alloquentes 1917). Wörtlich von dieser Seite übernommene Formulierungen: «über die Glaubensfragen wachen» (1542), «verschiedene Arten sittlicher Fragen» (Paul IV.), «alles, was direkt oder indirekt Glauben und Sitten betreffen konnte» (Immensa, 1588), «eine aufmerksamere und unparteilichere Prüfung» (Sollicita ac provida, 1753).
2 6 7 9 10 12 13 14 18Heiliger Paul VI., Motu proprio Integrae servandae, 7. Dezember 1965 (offizieller französischer Text auf vatican.va). Lateinischer Originaltext (wörtlich): «Quoniam vero caritas foras mittit timorem (1 Io 4, 18), tuendae fidei nunc melius consulitur per officium promovendae doctrinae»; offizieller französischer Text: «Mais parce que l'amour parfait bannit la crainte (1 Jean, 4, 18), la protection de la foi sera mieux assurée par un office chargé de promouvoir la doctrine, qui donnera de nouvelles forces aux hérauts de l'Évangile, tout en corrigeant les erreurs et en ramenant avec douceur dans la bonne voie ceux qui s'en sont écartés.»
3 17 35Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, Art. 70–78. Artikel 70 (wörtlich): «Das Dikasterium besteht aus zwei Sektionen, einer lehrmäßigen und einer disziplinären, jede koordiniert von einem Sekretär, der dem Präfekten im je eigenen Zuständigkeitsbereich assistiert.» Artikel 71–75 detaillieren die Zuständigkeiten der Lehrmäßigen Sektion. Artikel 76 behandelt die Disziplinarsektion und das Oberste Apostolische Gericht. Artikel 77–78 beschreiben die angegliederten Organe: Päpstliche Bibelkommission und Internationale Theologenkommission (Art. 77), Päpstliche Kommission für den Schutz Minderjähriger, «errichtet innerhalb des Dikasteriums» (Art. 78 § 1). Zur Darstellungsreihenfolge siehe die Übersicht der Konstitution auf vatican.va: Dikasterium für die Evangelisierung (Art. 53–68), sodann Dikasterium für die Glaubenslehre (Art. 69–78). Zur rechtlichen Gleichheit, Art. 12 § 1 (wörtlich): «Die Römische Kurie besteht aus dem Staatssekretariat, den Dikasterien und den Organismen, alle rechtlich gleich.»
4 28 29 33 39Papst Franziskus, Brief an den neuen Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Erzbischof Víctor Manuel Fernández, Vatikanstadt, 1. Juli 2023. Vollständiger französischer Text wiedergegeben namentlich von ZENIT und vom Pressedienst der CEF. Offizieller Text (Bulletin der Sala Stampa): 1. Juli 2023. Der Papst erkennt darin ausdrücklich an, dass das Dikasterium «andere Epochen erlebt hat, in denen es unmoralische Methoden anwandte», bittet, der lehrmäßigen Sendung den Vorzug vor der disziplinären Dimension zu geben (anvertraut «sehr kompetenten Fachleuten»), und plädiert für ein harmonisches Wachstum der Lehre statt für einen Kontrollmechanismus.
5 32 57Zum ersten römischen Index, promulgiert 1559 unter Paul IV., siehe die Catholic Encyclopedia, „Index of Prohibited Books" (newadvent.org): «The first Roman Index of Prohibited Books (Index librorum prohibitorum), published in 1559 under Paul IV»; illustrierte Darstellung in der Cornell University Library.
8Gregor XV., Konstitution Universi Dominici Gregis, 30. August 1622, über die Sollicitation ad turpia. Offizielle Darstellung (wörtlich) auf der Geschichtsseite des Dikasteriums: «With the Constitution Universi dominici gregis of 30 August 1622 Gregory XV confirmed the competence of the Congregation of the Inquisition to deal with the crime of solicitation ad turpia». Nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Konstitution Johannes Pauls II., Universi Dominici Gregis vom 22. Februar 1996, über die Sedisvakanz und die Wahl des Papstes.
11Oberste Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums, Dekret Proscriptio Librorum, Sitzung vom Mittwoch, 13. Juli 1938 (Feria IV, die 13 Iulii 1938), von Pius XI. in Audienz am Donnerstag, 14. Juli 1938, approbierte Resolution, Dekret datiert Rom, 31. August 1938 (R. Pantanetti, Notar). Offizieller Wortlaut (wörtlich): Die Kardinäle «damnarunt atque in indicem librorum prohibitorum inserendos mandarunt libros, qui sequuntur, ab Aloysia Piccareta conscriptos et aliorum cura variis in locis pluries editos : 1. L'Orologio della Passione di Nostro Signor Gesù Cristo, con un Trattato sulla Divina Volontà ; 2. Nel Regno della Divina Volontà ; 3. La Regina del Cielo nel Regno della Divina Volontà». Veröffentlicht in Acta Apostolicae Sedis XXX, Ser. II, Bd. V, S. 318 (PDF auf vatican.va).
15 46Stephen Patton, Un guide au Livre du Ciel — les écrits de Luisa à la lumière de l'enseignement de l'Église catholique (Werk mit Nihil obstat und Imprimatur), Kap. I, „La Condamnation de 1938 mise en contexte", S. 32–34, unter Zitierung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren, Positio super Virtutibus, Bd. II, Servi Dei Hannibalis Mariae Di Francia, Tipografia Guerra, Rom, 1988, S. 715: Die Verurteilung von 1938 «ist als allein auf die fünfte Auflage Pater Calvis zielend zu verstehen» (1934) und nicht auf die vier früheren, vom heiligen Annibale herausgegebenen Auflagen; Vorwort Calvis: «meine Absicht [...] war es, sie in ihrer literarischen Form zu korrigieren und dem Original anzugleichen»; Patton (S. 34) präzisiert, dass Calvi «allein mit ihrer [Luisas] Zustimmung und mit dem Einverständnis des damaligen Oberen» handelte.
16 47Kongregation für die Glaubenslehre, Notifikation über die Abschaffung des Index der verbotenen Bücher, 14. Juni 1966, unterzeichnet von Kardinal Alfredo Ottaviani. Französischer Text auf vatican.va. Die Notifikation präzisiert, dass der Index eine «moralische Geltung» behält, ohne noch «kirchenrechtliche Gesetzeskraft» zu besitzen.
19Heiliger Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor bonus über die Römische Kurie, 28. Juni 1988, Art. 48. Formel des Art. 48, wörtlich zitiert nach der offiziellen Geschichtsseite des Dikasteriums: «die Lehre über Glauben und Sitten in der gesamten katholischen Welt zu fördern und zu schützen». Text auf vatican.va. Pastor bonus blieb bis Praedicate Evangelium (2022) die Referenzkonstitution über die Kurie.
20Kongregation für die Glaubenslehre, Notifikation zu den Werken von P. Jon Sobrino SJ (Jesucristo liberador, Madrid, 1991; La fe en Jesucristo, San Salvador, 1999), 26. November 2006, unterzeichnet von Kardinal William Levada, Präfekt, mit Msgr. Angelo Amato, Sekretär — approbiert von Benedikt XVI. in Audienz vom 13. Oktober 2006. Französischer Text auf vatican.va.
21Offizielle Akte auf vatican.va — Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung Christi Ecclesia zu den Schriften von Professor Hans Küng, 15. Dezember 1979 (französischer Text); Notifikation zum Buch Kirche: Charisma und Macht von P. Leonardo Boff, 11. März 1985 (französischer Text); Briefe an P. Edward Schillebeeckx, 20. November 1980 (französischer Text, der die Fragen vom 20. Oktober 1976 und das römische Kolloquium vom 13.–15. Dezember 1979 rekapituliert) und 13. Juni 1984 über Das kirchliche Amt (französischer Text). Gegen Schillebeeckx wurde keine förmliche Notifikation ausgesprochen.
22Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Dominus Iesus über die Einzigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche, 6. August 2000, Nr. 16–17. Text auf vatican.va. Unterzeichnet von Kardinal Joseph Ratzinger, Präfekt, und Msgr. Tarcisio Bertone, Sekretär. Wörtliches Zitat aus Nr. 17; die Seite vatican.va trägt „un'unique", offensichtlicher Druckfehler für „une unique", daher das [e] der Korrektur.
23Heiliger Johannes Paul II., Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela, 30. April 2001, mit dem Brief Kardinal Ratzingers und Msgr. Bertones an die katholischen Bischöfe vom 18. Mai 2001. Fünf materielle und einundzwanzig prozedurale Normen über die delicta graviora. Text auf vatican.va.
24Benedikt XVI., revidierte Fassung der Normae de gravioribus delictis, promulgiert am 21. Mai 2010. Die Revision integriert sieben frühere Änderungen: Ausdehnung der Verjährung auf 20 Jahre, Möglichkeit, sie im Einzelfall aufzuheben, Entlassung ohne kanonischen Prozess, Jurisdiktion über Kardinäle/Patriarchen/Legaten/Bischöfe auf päpstliches Mandat. Siehe das Dossier auf vatican.va. Art. 2 zielt auf die Delikte gegen den Glauben — Häresie, Apostasie und Schisma (cann. 751 und 1364 CIC, 1436 und 1437 CCEO): Die erste Instanz obliegt dem Ordinarius oder dem Hierarchen, mit Appell oder Rekurs an die Kongregation (§ 2). Französischer Text der Normen auf vatican.va.
25 40Papst Franziskus, Apostolischer Brief Fidem servare in Form eines Motu proprio, 11. Februar 2022, in Kraft seit 14. Februar 2022. Der Text teilt die Glaubenskongregation in eine Lehrmäßige Sektion und eine Disziplinarsektion, jede koordiniert von einem dem Präfekten assistierenden Sekretär. Text auf vatican.va.
26Papst Franziskus, Praedicate Evangelium, 19. März 2022, Art. 74 (wörtlich, französischer Text auf vatican.va): «Der Lehrmäßigen Sektion obliegt es, durch das Ehematrimonialamt rechtlich und faktisch alles zu prüfen, was das privilegium fidei betrifft.»
31Kongregation für die Glaubenslehre, Agendi ratio in doctrinarum examine, approbiert von Johannes Paul II. am 30. Mai 1997, datiert 29. Juni 1997 (Hochfest der heiligen Petrus und Paulus), unterzeichnet von Kardinal Joseph Ratzinger, Präfekt, und Msgr. Tarcisio Bertone, Sekretär. Französischer Text auf vatican.va.
34Dikasterium für die Glaubenslehre, Verfahrensnormen für die Unterscheidung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene, 17. Mai 2024, approbiert von Papst Franziskus am 4. Mai 2024 und in Kraft seit 19. Mai 2024 (Pfingsten). Sechs Qualifikationen: Nihil obstat, Prae oculis habeatur, Curatur, Sub mandato, Prohibetur et obstruatur, Declaratio de non supernaturalitate. Text auf vatican.va. Siehe auch Vatican News vom 17. Mai 2024.
36Non Obstare für die Eröffnung der Causa: offizielles Schreiben der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren vom 24. Februar 1994, das „vonseiten des Heiligen Stuhls" das Non Obstare für die Eröffnung der Seligsprechungscausa der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta erklärt (Chronologie der Postulation, wiedergegeben in divinewillfamily.org — The process of Beatification). Die Chronologie von Maria Rosaria Del Genio (The Sun of My Will — Luisa Piccarreta, Libreria Editrice Vaticana, S. 233–238) verzeichnet dieses Nihil obstat der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren, erhalten am 25. Februar 1994. Dagegen beruhen das Datum des 28. März 1994 und die Zuschreibung einer eigenen Zustimmung an die Kongregation für die Glaubenslehre (Kardinal Joseph Ratzinger, Präfekt), mit dem Placet des Kardinals Angelo Felici, Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren, allein auf der Postulation, wiedergegeben durch Chantal Morin, Quand l'opposition fait briller la vérité, Éditions de l'AFLP, Juni 2024, S. 17–19 (die schreibt: Die Schriften «erhielten das „Non Obstare" Kardinal Ratzingers»): Del Genio kennt diesen Akt der Glaubenskongregation nicht. Die Causa wird am 20. November 1994 von Msgr. Carmelo Cassati, Erzbischof von Trani-Barletta-Bisceglie, offiziell eröffnet. Der Terminus Non Obstare wird in diesem Artikel einheitlich für den Akt von 1994 verwendet.
37 48 49Msgr. Paolo Rizzi, Postulator der Causa, offizielle Mitteilung Das Nihil Obstat für die Wiederaufnahme der Seligsprechungscausa der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta, Rom, 10. August 2024 (veröffentlicht auf luisapiccarretaofficial.org). Die Note bezeugt: Prüfung des Dikasteriums, die 2019 «Ambiguitäten theologischer, christologischer und anthropologischer Natur» meldete; Schlussfolgerung, dass «keine Aussagen in flagrantem Widerspruch zur Lehre der Kirche stehen»; Nihil Obstat vom Juni 2024, «förmlich notifiziert von dem Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren an diese Postulation am 8. Juli 2024». Die Note zitiert die Mitteilung Nr. 4 von Msgr. Leonardo D'Ascenzo, Erzbischof von Trani-Barletta-Bisceglie, vom 4. März 2020 über die Spiritualität der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta. Zur Vorgeschichte (Dekret 1938, Non Obstare 1994, Fotokopien 1996), siehe edifiant.fr — Luisa Piccarreta.
38 51 52 53 54Dikasterium für die Glaubenslehre, lehrmäßige Note Mater Populi Fidelis über bestimmte marianische Titel zur Mitwirkung Mariens am Heilswerk, 4. November 2025, unterzeichnet von Kardinal Víctor Manuel Fernández, Präfekt, mit dem Sekretär der Lehrmäßigen Sektion; Publikation angeordnet von Papst Leo XIV. am 7. Oktober 2025. Text auf press.vatican.va.
41Dikasterium für die Glaubenslehre, Erklärung Fiducia supplicans über die pastorale Bedeutung der Segnungen, 18. Dezember 2023, unterzeichnet von Kardinal Víctor Manuel Fernández. Vollständiger Text auf vatican.va. Klärendes Kommuniqué vom 4. Januar 2024, veröffentlicht vom selben Dikasterium.
42 43Kardinal Fridolin Ambongo Besungu im Namen des SCEAM (Symposium der Bischofskonferenzen Afrikas und Madagaskars), gemeinsame Erklärung «Keine Segnung für homosexuelle Paare in allen Kirchen Afrikas», 11. Januar 2024 (Text auf secam.org). Die Erklärung ist ausdrücklich als Antwort auf Fiducia supplicans vom 18. Dezember 2023 präsentiert, nach Konsultation der nationalen Bischofskonferenzen im Dezember 2023.
44Dikasterium für die Glaubenslehre, Erklärung Dignitas infinita über die menschliche Würde, 8. April 2024, unterzeichnet von Kardinal Víctor Manuel Fernández und approbiert von Papst Franziskus am 25. März 2024 (Audienz). Vollständiger französischer Text auf vatican.va. Die Formel «Eine unendliche Würde, unveräußerlich in ihrem Sein selbst gegründet, kommt jedem Menschen in allen Umständen zu» steht in Nr. 1 der Einleitung.
45Maria Rosaria Del Genio, The Sun of My Will — Luisa Piccarreta, Libreria Editrice Vaticana, Chronologie, S. 233–238: 21. Mai 1938, P. Lorenzo di San Basilio begibt sich nach Corato, um die Manuskripte zu beschlagnahmen, und P. Calvi übergibt ihm die ersten 34 Hefte, das 35. bleibt unauffindbar und das 36. unvollendet; 13. November 1995, Msgr. Carmelo Cassati erbittet von Kardinal Ratzinger Kopien der 34 in den Archiven des Dikasteriums aufbewahrten Hefte; Kopien angefertigt vom 29. Januar bis 2. Februar 1996.
50Msgr. Philippe Curbelié, am 29. Juli 2024 zum Titularbischof von Utica ernannt (Bulletin des Presseamts des Heiligen Stuhls: «appointed [...] as titular bishop of Utica» — die Qualifizierung als Titularerzbischof findet sich nur auf Wikipedia), am 28. September 2024 zum Bischof geweiht, und Untersekretär des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Brief vom 3. Dezember 2024 an Msgr. Benoît Bertrand, Präsident der Lehrkommission der Französischen Bischofskonferenz (Prot. N. 94/37 — 102675). Die zentrale Formel präzisiert, das Dikasterium «stelle in ihren Schriften keinen lehrmäßigen Irrtum fest, der ihrer Verbreitung entgegenstünde» (deutsche Übersetzung aus der veröffentlichten englischen Fassung: «not having noted any doctrinal error in her writings of a nature that would prevent their disclosure»). Zu Msgr. Curbelié, ehemals Direktor des Institut d'études théologiques in Brüssel, sodann Rektor des Studium Notre-Dame de Vie in Avignon, am 6. Juli 2022 zum Untersekretär des Dikasteriums ernannt (Bulletin des Presseamts des Heiligen Stuhls: «The Holy Father has appointed the Reverend Msgr. Philippe Curbelié […] as under-secretary for the Dicastery for the Doctrine of the Faith»), siehe den Artikel Msgr. Philippe Curbelié auf Wikipedia (en).
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