Ist die Kirche homophob?

Die Kirche verurteilt jede Gewalt und Verachtung gegenüber homosexuellen Personen, hält aber an ihrer sittlichen Lehre über Handlungen, Ehe und Keuschheit fest — eine Position, die eine ehrliche philosophische Prüfung verdient, jenseits von Hassvorwürfen.

Ignispedia

Ist die katholische Kirche homophob? Die Frage gehört zu den brisantesten der gegenwärtigen öffentlichen Debatte, und sie verdient eine strenge Antwort statt einer Parole. In Frankreich wurden 2024 fast 4 800 Straftaten gegen LGBT+ registriert[1]; in diesem Kontext kann keine Institution, auch nicht die Kirche, der Prüfung ihrer sittlichen Verantwortung ausweichen. Doch die ehrliche Prüfung muss mit einer Unterscheidung beginnen, die die heutige Debatte oft verwischt.

Das Wort Homophobie kann zwei grundverschiedene Dinge bezeichnen. Das erste: Hass, Verachtung, Gewalt oder Demütigung gegenüber homosexuellen Personen als Personen. Das zweite: die Weigerung, homosexuelle Handlungen sittlich zu billigen, die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts oder die rechtliche Gleichstellung aller Lebensformen. Diese beiden Dinge sind nicht identisch. Wer beides vermengt, macht jede ehrliche Debatte unmöglich — und genau diese Vermengung will dieser Artikel auflösen.

Die katholische Position ist in beiden Punkten klar, wird aber in dem einen wie in dem anderen oft karikiert. Einerseits haben Katholiken homosexuelle Personen tatsächlich verletzt, gedemütigt oder zurückgewiesen — und das widerspricht der Lehre der Kirche selbst. Andererseits hält die Kirche seit zweitausend Jahren eine Sittenlehre über die Sexualität fest, die sich nicht ohne Sinnverkehrung auf Hass reduzieren lässt.

Dieses Dossier prüft die Primärquellen, die philosophischen Argumente, die Geschichte, die wirklichen pastoralen Versäumnisse und die offizielle Position der Kirche — mit der Strenge, die ein Thema verdient, bei dem Genauigkeit eine Form der Nächstenliebe ist.

Zwei Definitionen des Wortes „Homophobie“: warum die Unterscheidung grundlegend ist

Homophobie als Hass und Gewalt gegen Personen

Die erste und stärkste Bedeutung des Wortes „Homophobie" bezeichnet eine gefühlsmäßige oder aggressive Feindseligkeit gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Diese Feindseligkeit kann leichte Formen annehmen (Spott, Stigmatisierung, gesellschaftlicher Ausschluss) oder schwere (körperliche Gewalt, Belästigung, Mord). Die verfügbaren statistischen Daten zeigen, dass dieses Phänomen real ist und fortbesteht.

In Frankreich zählte die Bilanz 2024 der statistischen Dienststelle des Innenministeriums (2025 veröffentlichte Zahlen) 4 800 Straftaten mit anti-LGBT+-Charakter in einem einzigen Jahr[2]. Der Jahresbericht von SOS Homophobie 2024 (Daten von 2023) verzeichnete 266 bezeugte körperliche Angriffe und 500 Fälle von Transphobie gegenüber 227 im Vorjahr — ein Vergleich, zu dessen vorsichtigem Gebrauch der Verein selbst aufruft, da sich seine Zählmethodik geändert hat[3]. Diese Opfer sind wirkliche Personen, und ihr Leiden ist wirklich.

Angesichts dieses Befundes ist die offizielle katholische Position eindeutig. Der Brief an die Bischöfe über die Seelsorge an homosexuellen Personen der Kongregation für die Glaubenslehre (1986) — ein oft als streng dargestelltes Dokument — enthält dazu eine ausdrückliche Passage:

„Es ist zutiefst zu bedauern, dass homosexuelle Personen Gegenstand böswilliger Äußerungen und gewalttätiger Handlungen waren und noch sind. Solche Reaktionen verdienen, wo immer sie auftreten, die Verurteilung durch die Hirten der Kirche. Sie bekunden einen Mangel an Achtung gegenüber den anderen, der die elementaren Grundsätze verletzt, auf denen ein gerechtes bürgerliches Zusammenleben beruht. Die eigene Würde jeder Person muss in Worten, in Taten und in der Gesetzgebung immer geachtet werden." — Kongregation für die Glaubenslehre, Homosexualitatis problema, 1. Oktober 1986, § 10[4]

Dieser Text ist von Kardinal Joseph Ratzinger unterzeichnet, eben jenem, den viele als den strengsten Präfekten der Glaubenskongregation wahrnahmen. Er verurteilt jede Gewalt und jede Verachtung gegenüber homosexuellen Personen klar, ohne Einschränkung und ohne Bedingung.

Homophobie als Verweigerung sittlicher oder rechtlicher Billigung

Die zweite Bedeutung ist eine ganz andere. Im heutigen militanten Sprachgebrauch kann die Bezeichnung „homophob" schlicht bedeuten, dass jemand sich weigert, homosexuelle Handlungen als sittlich gleichwertig mit den ehelichen Handlungen zwischen Mann und Frau zu billigen, oder dass er sich der rechtlichen Anerkennung der Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts widersetzt. In dieser Bedeutung wäre fast die gesamte katholische Tradition — wie auch andere religiöse und philosophische Traditionen — „homophob".

Diese semantische Verschiebung ist aus zwei Gründen problematisch. Erstens verhindert sie jede Auseinandersetzung mit den Argumenten: zu sagen, eine Position sei Hass, widerlegt diese Position nicht, sondern entzieht ihr die Legitimität, ohne sie zu prüfen. Zweitens stellt sie unter dasselbe sittliche Etikett so verschiedene Verhaltensweisen wie einen Schwulen auf der Straße zu schlagen und zu lehren, die Ehe sei die Verbindung eines Mannes und einer Frau.

Die treffende Frage lautet also: Ist die katholische Lehre über Sexualität und Ehe verkleideter Hass, oder stützt sie sich auf philosophische und theologische Argumente, die eine ernsthafte Prüfung verdienen? Dieser Frage ist der Rest dieses Artikels gewidmet.

Warum die Unterscheidung alles verändert

Verwendet man „homophob" in seinem starken Sinn (Hass, Gewalt, Verachtung der Person), so lautet die katholische Antwort, dass dies der katholischen Lehre selbst widerspricht. Verwendet man den Begriff in seinem militanten Sinn (Verweigerung sittlicher oder rechtlicher Billigung), so lautet die Antwort, dass die Kirche seit zweitausend Jahren eine begründete Lehre festhält, die es verdient, mit Argumenten und nicht mit Etiketten diskutiert zu werden.

Das ist kein Wortspiel: Es ist die Bedingung eines intellektuell ehrlichen Dialogs. Der Einsatz ist nicht nur katholisch — es ist der Einsatz jeder Gesellschaft, die die Verurteilung eines Verhaltens von der Verachtung einer Person unterscheiden will.

Die katholische Lehre: die dreifache Unterscheidung Person–Neigung–Handlung

Die unantastbare Würde jeder homosexuellen Person

Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) ist der lehrmäßige Referenztext. Sein Absatz 2358 wird oft nur zur Hälfte zitiert — der erste Satz über die Handlungen —, doch der zweite über die Personen ist ebenso normativ und ebenso verpflichtend:

„Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen haben tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, stellt für die meisten von ihnen eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitgefühl und Feingefühl zu begegnen. Man wird alles vermeiden, sie ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Verfasstheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2358[5]

Dieser Text ist eine katholische Norm, keine optionale Empfehlung. Ein Katholik, der eine homosexuelle Person demütigt, ausgrenzt, verspottet oder zurückweist, handelt gegen den Katechismus der Kirche, die er zu verteidigen vorgibt. Dieser Punkt ist nicht nebensächlich: Er gehört zum Kern der katholischen Position.

Die homosexuelle Neigung: eine Prüfung ohne Schuld

Derselbe Katechismus stellt klar, dass die homosexuelle Tendenz als solche keine Sünde ist. Sie wird als „Prüfung" beschrieben — ein Wort, das Leiden voraussetzt, nicht Schuld. Der KKK sagt nicht, dass die homosexuelle Person schuldig ist, weil sie sich zu Personen gleichen Geschlechts hingezogen fühlt.

Diese Nuance ist in der Seelsorge wichtig. Viele junge Katholiken, die eine homosexuelle Anziehung entdecken, leben in der Angst, automatisch im Stand der Sünde zu sein. Das lehrt die Kirche nicht. Die Anziehung ist nicht gewählt; sie ist keine Sünde. Was die katholische Moral beurteilt, ist die freie Handlung[6].

Persona humana (1975) hatte diese Unterscheidung bereits getroffen: Die homosexuelle Anziehung kann „endgültig so beschaffen sein aufgrund einer Art angeborenen Triebs oder einer als unheilbar beurteilten krankhaften Veranlagung" — in diesem Fall trägt die Person keine Schuld an ihrer Orientierung[7].

Das sittliche Urteil über homosexuelle Handlungen

Hier gerät die katholische Lehre in Spannung zur zeitgenössischen Kultur. Der KKK § 2357 ist eindeutig:

„Die Homosexualität bezeichnet die Beziehungen zwischen Männern oder Frauen, die eine sexuelle Anziehung, ausschließlich oder vorwiegend, gegenüber Personen gleichen Geschlechts empfinden. Sie hat im Lauf der Jahrhunderte und Kulturen sehr unterschiedliche Formen angenommen. Ihre psychische Genese bleibt weitgehend ungeklärt. Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schwere Verirrungen hinstellt (vgl. Gen 19, 1–29; Röm 1, 24–27; 1 Kor 6, 10; 1 Tim 1, 10), hat die Tradition stets erklärt: ‚Die homosexuellen Handlungen sind in sich ungeordnet'. Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz. Sie schließen den Geschlechtsakt für die Gabe des Lebens. Sie gehen nicht aus einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit hervor. Ihnen kann in keinem Fall zugestimmt werden." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2357[8]

Dieses Urteil stützt sich auf drei Arten von Argumenten, die der Artikel nacheinander prüfen wird: die Heilige Schrift und die Tradition, das Naturrecht und die Theologie des Leibes. Es wird nicht als gefühlsmäßige Abneigung dargelegt, sondern als begründete lehrmäßige Schlussfolgerung.

Der Ruf zur Keuschheit für alle

Der KKK § 2359 formuliert die pastorale Konsequenz:

„Homosexuelle Personen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die Erzieherinnen der inneren Freiheit sind, zuweilen durch die Unterstützung einer selbstlosen Freundschaft, durch Gebet und sakramentale Gnade können und sollen sie sich stufenweise und entschlossen der christlichen Vollkommenheit nähern." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2359[9]

Ein entscheidender Punkt: Dies ist kein Ruf, der sich ausschließlich an homosexuelle Personen richtet. Die Keuschheit ist in der katholischen Lehre eine universelle Forderung, definiert als „die gelungene Integration der Sexualität in die Person"[10]. Sie verpflichtet je nach Lebensstand verschieden — Ehe, gottgeweihtes Zölibat, gewöhnliches Laienleben —, doch sie verpflichtet alle. Ein unverheirateter heterosexueller Mann ist zu derselben sexuellen Enthaltsamkeit gerufen wie eine homosexuelle Frau. Diese Logik ist stimmig, auch wenn sie schwer zu leben ist.

Die Grundlagen der Lehre: Naturrecht, Schrift und Tradition

Das Naturrecht bei Thomas von Aquin

Der heilige Thomas von Aquin, dessen Summa theologiae das naturrechtliche Argument über die Sexualität begründet. Carlo Crivelli, 1476, National Gallery (Wikimedia Commons, gemeinfrei).

Das katholische Argument über die Sexualität beruht nicht nur auf der Bibel. Es beruht auf einer Philosophie des Naturrechts: der Idee, dass die menschliche Vernunft aus der Beobachtung der Natur und der Struktur des Menschen in den Dingen eingeschriebene Zwecke erkennen kann. Thomas von Aquin hat diesen Rahmen mit einer technischen Genauigkeit entfaltet, die seine modernen Gegner oft vernachlässigen.

In der Summa theologiae behandelt Thomas die „Laster wider die Natur" in der Frage 154 der Secunda Secundae. Er kennzeichnet als solches jede geschlechtliche Handlung, die dem natürlichen Zweck der menschlichen Sexualität widerspricht: der Fortpflanzung im Rahmen einer beständigen Verbindung. Er reiht in diese Kategorie die Homosexualität ein, die er — nach mittelalterlicher Terminologie — das „sodomitische Laster" nennt[11].

Seine Begründung lautet nicht schlicht „das ist ekelhaft" oder „die Bibel sagt es". Sie ist metaphysisch: Die menschliche Sexualität hat einen natürlichen Zweck, eingeschrieben in die Struktur der Leiber selbst und in die Logik der Fortpflanzung. Jede Abweichung von diesem Zweck stellt eine Fehlordnung dar — nicht notwendig die schwerste sittliche Schuld, aber eine wirkliche Schuld[12].

Thomas zitiert dazu den heiligen Augustinus in einer klassisch gewordenen Passage:

„Die Schändlichkeiten wider die Natur müssen überall und immer verabscheut und bestraft werden, wie die der Bewohner von Sodom. Wenn auch alle Völker Sodom nachahmten, verfielen sie alle derselben Schuld, kraft des göttlichen Gesetzes, das die Menschen nicht dazu gemacht hat, so miteinander umzugehen." — Heiliger Augustinus, Confessiones, Buch III, Kap. 8, zitiert von Thomas von Aquin, Summa Theologiae, II–II, q. 154, a. 12[13]

Wichtig ist, was dieses Argument nicht sagt: Es sagt nicht, dass homosexuelle Personen Ungeheuer oder minderwertige Wesen sind. Es sagt, dass bestimmte Handlungen — darunter auch viele heterosexuelle Handlungen — dem natürlichen Zweck der Sexualität widersprechen. Das naturrechtliche Argument ist im Prinzip der Vernunft ohne den Glauben zugänglich, was ihm eine philosophische Reichweite über den katholischen Kreis hinaus verleiht.

Zeitgenössische nichtgläubige Philosophen haben dieses Argument ernst genommen. John Finnis, Rechtsphilosoph an der Universität Notre Dame, hat es in „Law, Morality and Sexual Orientation" (1994) in rein philosophischen Begriffen verteidigt, ohne Berufung auf die Offenbarung[14]. Um die metaphysischen Prämissen dieses Arguments kreist die philosophische Debatte — nicht um eine Anklage des Hasses.

Die Schrifttexte und ihre katholische Auslegung

Die Heilige Schrift ist das andere Standbein der katholischen Lehre. Mehrere Texte werden gewöhnlich angeführt.

Genesis 19: die Sünde von Sodom

Die Vernichtung Sodoms (Gen 19, 1–29) wird oft als göttliche Verurteilung der Homosexualität gelesen. Manche modernen Exegeten bestreiten diese Lesart und machen geltend, die Sünde Sodoms sei vor allem der Mangel an Gastfreundschaft und die Gewalt gewesen, nicht die Homosexualität als solche[15]. Diese Lesart wurde insbesondere von John Boswell in Christianity, Social Tolerance, and Homosexuality (1980) vorgeschlagen[16].

Die katholische Position berücksichtigt diese exegetische Nuance, hält aber fest, dass dieser eine Text bei weitem nicht die Hauptgrundlage der Lehre ist. Andere Texte sind eindeutiger.

Levitikus 18 und 20: das Heiligkeitsgesetz

Levitikus verurteilt ausdrücklich: „Du sollst nicht bei einem Mann liegen, wie man bei einer Frau liegt: Das ist ein Gräuel" (Lev 18, 22)[17]. Die zweite Stelle sieht die Todesstrafe vor (Lev 20, 13).

Liberale Exegeten wenden ein, dieser Text gehöre zum levitischen Heiligkeitsgesetz, dessen viele Vorschriften — Speiseverbote, Regeln ritueller Reinheit — von den Christen nicht mehr beachtet werden[18]. Warum diese behalten und jene nicht?

Die katholische Antwort lautet, dass das Verbot der männlichen Homosexualität in Levitikus zu dem natürlichen Sittengesetz gehört, das Levitikus kodifiziert, nicht zu dem zeremoniellen Gesetz, das aufgehoben werden konnte. Es ist eine ernsthafte hermeneutische Frage, die ehrlich gestellt zu werden verdient: Die christliche Tradition hat im Alten Testament stets diese beiden Gesetzesarten unterschieden[19].

Römer 1: das paulinische Argument

Der wohl wichtigste Text ist der Römerbrief, wo Paulus das naturrechtliche Argument in griechisch-hellenistischen philosophischen Begriffen entfaltet:

„Darum lieferte Gott sie in den Begierden ihrer Herzen der Unreinheit aus, so dass sie sich selbst untereinander entehrten, sie, die die Wahrheit Gottes mit der Lüge vertauschten, das Geschöpf verehrten und ihm dienten statt dem Schöpfer … Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander, indem sie Schande trieben, Mann mit Mann, und den gebührenden Lohn ihrer Verirrung an sich selbst empfingen." — Heiliger Paulus, Brief an die Römer, 1, 24–27 (Einheitsübersetzung)[20]

Paulus steht hier nicht im levitischen Rechtsrahmen, sondern in einer philosophischen Argumentation über das, was „naturgemäß" (kata physin) oder „wider die Natur" (para physin) ist. Diese Ausdrücke entsprechen genau den Kategorien der stoischen Philosophie, die Paulus mobilisiert, um sich an griechische Leser zu wenden. Das Argument ist also auch Nichtjuden zugänglich, was bestätigt, dass Paulus es als naturrechtliches Argument versteht[21].

1 Korinther 6: die vom Reich Ausgeschlossenen

Paulus zählt Verhaltensweisen auf, die mit dem Reich Gottes unvereinbar sind: „Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Weichlinge (malakoi) noch Knabenschänder (arsenokoitai), weder Diebe noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben" (1 Kor 6, 9–10)[22].

Die griechischen Wörter malakoi und arsenokoitai waren Gegenstand zahlreicher exegetischer Kontroversen. Manche Gelehrte (wie Robin Scroggs in The New Testament and Homosexuality, 1983) beschränken sie auf päderastische Beziehungen oder die männliche Prostitution, nicht auf jede Beziehung zwischen erwachsenen einwilligenden Männern[23]. Die katholische Antwort, wie die vieler konservativer Exegeten, lautet, dass arsenokoitai unmittelbar die Wörter von Levitikus in der Septuaginta (arsena koiten) aufgreift und daher jede geschlechtliche Beziehung zwischen Männern bezeichnet, nicht nur die Päderastie[24].

Die exegetische Diskussion ist real. Was sich ehrlich sagen lässt: Die einschlägigen Bibeltexte wurden neunzehn Jahrhunderte lang konstant als Verurteilung homosexueller Handlungen gelesen — von der gesamten christlichen Tradition, der katholischen, der orthodoxen und der protestantischen. Die alternativen Lesarten sind jung (1970er–1990er Jahre): Ein Teil der zeitgenössischen Exegese schlägt sie vor, ohne die oben in Erinnerung gerufene Beständigkeit der traditionellen Lesart in Frage zu stellen.

Das Lehramt von 1975 bis 2023: eine begründete Kontinuität

Das katholische Lehramt hat zu diesem Thema seit fünfzig Jahren mehrere wichtige Dokumente hervorgebracht. Sie bilden einen kohärenten Korpus, auch wenn sich der pastorale Ton weiterentwickelt hat.

DokumentDatumVerfasserHauptbeitrag
Persona humana29. Dez. 1975GlaubenskongregationUnterscheidung Neigung/Handlung; Handlungen „in sich ungeordnet"
Homosexualitatis problema1. Okt. 1986Glaubenskongregation / RatzingerVerurteilung der Gewalt; lehrmäßige Bestätigung; pastorale Verantwortung
Katechismus der Katholischen Kirche1992Johannes Paul II.§§ 2357–2359: normative lehrmäßige Synthese
Veritatis splendor6. Aug. 1993Johannes Paul II.In sich schlechte Handlungen; Rolle der Vernunft in der Moral
Erwägungen zu den homosexuellen Verbindungen3. Juni 2003GlaubenskongregationAblehnung der zivilen Legalisierung der Homo-Ehe
Amoris laetitia19. März 2016FranziskusAkzent auf der Aufnahme in den Familien; §§ 250–251
Fiducia supplicans18. Dez. 2023Glaubensdikasterium / FranziskusNicht-liturgische pastorale Segnungen

Persona humana (1975) hatte den ersten systematischen lehrmäßigen Rahmen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert. Sie unterschied zwischen Homosexuellen, „deren Neigung aus falscher Erziehung, mangelnder normaler geschlechtlicher Entwicklung, angenommenen Gewohnheiten, schlechten Beispielen herrührt", und jenen, deren Orientierung „endgültig" erscheint[25]. Diese Unterscheidung ist pastoral wichtig.

Homosexualitatis problema (1986) präzisiert, dass die Neigung, auch wenn sie als solche keine Sünde ist, „objektiv ungeordnet" ist, weil sie auf in sich sittlich schlechte Handlungen ausgerichtet ist. Das ist in diesem Punkt eine strengere Position als die von Persona humana — doch enthält sie zugleich die klarste Verurteilung der Gewalt gegenüber homosexuellen Personen im gesamten lehramtlichen Korpus[26].

Die Geschichte: Hat die Kirche die Verfolgung Homosexueller genährt?

Die Unterscheidung zwischen kirchlichem und mittelalterlichem Zivilrecht

Ein wiederkehrender Vorwurf lautet, die katholische Kirche sei Urheberin der Strafgesetze gegen die Homosexualität in den mittelalterlichen christlichen Staaten gewesen. Die historische Wirklichkeit ist nuancierter.

Die strengsten mittelalterlichen Strafgesetze gegen die Sodomie — die mitunter die Todesstrafe einschlossen — gingen von den zivilen Gewalten aus, nicht von der kirchlichen Autorität. Nach der Analyse von James Brundage fielen im kirchlichen Forum die Sanktionen für homosexuelle Handlungen unter die Bußen, wie für andere schwere sittliche Verfehlungen, und nicht unter Leibesstrafen[27]. Die blutige Repression war Sache der zivilen Gesetzgebung und der Logik der mittelalterlichen christlichen Staaten — die nicht mit der katholischen Lehre identisch ist.

Der Historiker John Boswell hat in Christianity, Social Tolerance, and Homosexuality (1980) die umstrittene These aufgestellt, die frühen christlichen Gesellschaften seien gegenüber der Homosexualität sogar verhältnismäßig tolerant gewesen und die schwere Repression sei ein spätes Phänomen gewesen, das namentlich im 13. und 14. Jahrhundert unter dem Druck komplexer gesellschaftlicher Faktoren aufkam[28]. Diese These wird von anderen Historikern bestritten, die eine beständige sittliche Verurteilung seit den ersten Jahrhunderten aufzeigen[29]. Doch selbst die Historiker, die Boswell kritisieren, machen aus der mittelalterlichen Kirche nicht die unmittelbare Anstifterin der zivilen Verfolgungen.

Die Inquisition und die homosexuellen Handlungen

Die Inquisition hat sich mitunter mit der Sodomie befasst, doch das war bei weitem nicht ihre Hauptaufgabe. Die spanische Inquisition war seit 1524 in bestimmten Gebieten für die Sodomie zuständig — nicht weil es eine Glaubensfrage war, sondern weil der Klerus in ihre Gerichtsbarkeit fiel[30]. Historiker schätzen, dass die von der Inquisition verhängten Strafen — Galeeren, Auspeitschung — in Wirklichkeit oft milder waren als die der zivilen Gerichte derselben Zeit, die zum Tode verurteilen konnten[31].

Das ist keine Verteidigung der Inquisition als Ganzes, deren Methoden in vieler Hinsicht verwerflich sind. Es ist schlicht die historische Wahrheit, die es verbietet, die Kirche zur alleinigen Verantwortlichen für die Verfolgung Homosexueller in der abendländischen Geschichte zu machen.

Die offiziellen Erklärungen gegen jede Gewalt

Die offizielle Position der Kirche gegen jede Gewalt gegenüber homosexuellen Personen ist seit mindestens 1986 (HP § 10) beständig. Sie wurde vielfach bekräftigt.

Papst Franziskus hat in zahlreichen Interviews und Ansprachen die Gesetze, die in manchen Ländern die Homosexualität kriminalisieren, ausdrücklich verurteilt. Im Januar 2023 erklärte er gegenüber der Nachrichtenagentur Associated Press:

„Homosexuell zu sein ist kein Verbrechen. Es ist kein Verbrechen. Ja, aber es ist eine Sünde. Doch unterscheiden wir erst einmal zwischen Sünde und Verbrechen. Es ist auch eine Sünde, einander die Nächstenliebe zu verweigern. […] Diese Bischöfe müssen einen Bekehrungsprozess durchlaufen und Zärtlichkeit üben, bitte, so wie Gott sie für jeden von uns hat." — Papst Franziskus, Interview mit der Nachrichtenagentur Associated Press am 24. Januar 2023 im Vatikan (Meldung von Nicole Winfield, veröffentlicht am 25. Januar 2023)[32]

Er unterschied klar zwischen der katholischen Sittenlehre über die Handlungen und dem Recht der Personen auf Existenz und Würde — ohne von der Lehre etwas preiszugeben, aber auch ohne der zivilen Kriminalisierung etwas zuzugestehen.

Diese Position ist keine Neuheit von Franziskus: Sie steht seit 1986 im Korpus. Doch sein Beharren darauf, sie öffentlich und ausdrücklich zu bekunden, zeugt von einem pastoralen Bewusstsein dafür, dass die Institution es mitunter versäumt hatte, sich mit derselben Kraft zu äußern.

Die wirklichen pastoralen Versäumnisse: wenn Katholiken das Evangelium verraten

Verletzende Worte und Taten

Der Gute Hirte, Glasfenster der Sacred Heart Church, New Philadelphia (Ohio). Die Aufnahme ohne Verachtung ist eine evangelische Forderung, die Katholiken mitunter verraten haben. Wikimedia Commons, CC0.

Katholiken — Kleriker wie Laien — haben über die Homosexualität mitunter Äußerungen getan, die nicht der Lehre, sondern der Verachtung entstammten. Predigten, die homosexuelle Personen als sittliche Ungeheuer darstellten, Witze im katholischen Milieu, familiäre Ausgrenzung im Namen des Glaubens, öffentliche Mitteilungen, die sittliche Lehre mit feindseligem Ton vermengten: All das ist real, dokumentiert und widerspricht dem Evangelium.

Studien aus mehreren protestantischen und katholischen Ländern haben einen Zusammenhang zwischen feindseligem religiösem Umfeld und psychischen Störungen bei jungen homosexuellen Personen aufgezeigt[33]. Eine in der Zeitschrift Pediatrics (2009) von Caitlin Ryan et al. veröffentlichte Studie zeigte, dass LGBT-Jugendliche, die von ihren Familien aus Gründen, zu denen auch religiöse zählten, zurückgewiesen wurden, 8,4-mal häufiger einen Selbstmordversuch unternahmen als jene, deren Familie aufnahmebereiter war[34]. Diese Daten sind kein Argument gegen die katholische Lehre, wohl aber ein unbedingt zwingendes Argument für eine katholische Seelsorge, die die Personen wirklich aufnimmt.

Die Unterscheidung ist entscheidend: Die Kirche kann ihre Sittenlehre festhalten und sich zugleich weigern, dass diese Lehre als Quelle giftiger Scham, Ausgrenzung oder Verzweiflung dargelegt oder gelebt wird. KKK § 2358 ist keine pastorale Option — er ist eine Norm. Katholiken, die bei einer homosexuellen Person Scham oder Verzweiflung verursachen, folgen der Kirche nicht: Sie verraten sie.

Giftige Scham gegen befreiende Wahrheit

Man muss zwei Formen der Konfrontation mit der katholischen Lehre über die Sexualität unterscheiden. Die erste ist die Konfrontation mit einer Wahrheit, die etwas kosten kann — und die mit der Zeit befreien kann. Die zweite ist die Konfrontation mit einer von außen auferlegten Scham, ohne Freundschaft, ohne Begleitung, ohne Weg.

Der KKK selbst anerkennt, dass die Lage homosexueller Personen „eine Prüfung" ist[35]. Er sagt nicht, dass sie eine Strafe ist, noch ein Zeichen des Fluchs, noch ein Merkmal sittlicher Minderwertigkeit. Der Gebrauch des Wortes „Prüfung" setzt eine bewahrte Würde voraus, einen möglichen Weg, eine zugängliche Gnade.

Eine dem Evangelium treue katholische Seelsorge kann sich nicht auf Verbote beschränken. Sie muss eine Gemeinschaft anbieten, eine Freundschaft, eine wirkliche Begleitung und ein Gebet, das das Leiden derer ernst nimmt, die eine homosexuelle Anziehung im Rahmen der katholischen Lehre leben. Mehrere Gemeinschaften und Bewegungen versuchen, dieser Herausforderung zu begegnen: die Bewegung Courage (1980 von Pater John Harvey in den Vereinigten Staaten gegründet) oder auch manche Gemeinschaften des Chemin Neuf[36].

Die Position der Kirche zu ihren eigenen Versäumnissen

Das Lehramt selbst hat anerkannt, dass die Seelsorge nicht immer auf der Höhe war. Die Familiensynode (2014–2015), die Amoris laetitia vorbereitete, hat ausdrücklich anerkannt, dass der Kirche mitunter Aufnahme und Begleitung homosexueller Personen misslangen. Franziskus hat wiederholt auf der Notwendigkeit einer Seelsorge beharrt, die die Personen nicht auf ihre Orientierung oder ihre Lage reduziert[37].

Im Herzen von Amoris laetitia erinnert der von Franziskus unterzeichnete Text an die evangelische Forderung nach Achtung:

„Die Kirche macht sich die Haltung des Herrn Jesus zu eigen, der sich in grenzenloser Liebe für jede Person ohne Ausnahme hingegeben hat. Mit den Synodenvätern habe ich die Lage der Familien bedacht, die die Erfahrung machen, in ihrer Mitte Personen zu haben, die eine homosexuelle Tendenz bekunden — eine Erfahrung, die alles andere als leicht ist, sowohl für die Eltern als auch für die Kinder. Darum wollen wir zuerst und vor allem bekräftigen, dass jede Person, unabhängig von ihrer sexuellen Tendenz, in ihrer Würde geachtet und mit Achtung aufgenommen werden muss, unter Vermeidung ‚jedweder ungerechten Zurücksetzung' und besonders jeder Form von Aggression und Gewalt. Es geht im Gegenteil darum, eine achtungsvolle Begleitung der Familien sicherzustellen, damit deren Mitglieder, die eine homosexuelle Tendenz bekunden, die notwendige Hilfe erhalten, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu verstehen und voll zu verwirklichen." — Franziskus, Apostolisches Schreiben Amoris laetitia, § 250 (19. März 2016)[38]

Diese Selbstkritik ist kein Widerspruch zur Lehre — sie ist die ehrlich angewandte Lehre. Eine Kirche, die Barmherzigkeit predigt und Verachtung übt, widerspricht sich selbst.

Die zentrale philosophische Debatte: Kann man ablehnen, ohne zu verwerfen?

Die Liebe, die „Nein" sagt

Die zeitgenössische Kultur neigt dazu, Liebe mit Billigung gleichzusetzen: „Wenn du mich liebst, akzeptierst du, was ich bin, einschließlich meiner Entscheidungen." Die katholische Tradition — und allgemeiner die philosophische und elterliche Tradition — vertritt eine andere Position: Die Liebe kann eine Handlung oder ein Verhalten ablehnen und zugleich die Würde der Person bejahen.

Ein Vater, der sein Kind hindert, Drogen zu nehmen, drückt keine Verachtung für das Kind aus — er drückt eine schwierige Form der Liebe aus. Ein Arzt, der seinem Patienten sagt, er müsse seine Lebensweise ändern, verachtet ihn nicht. Ein Beichtvater, der an die Lehre erinnert, hasst den Beichtenden nicht.

Benedikt XVI. hat diese Logik in seiner Enzyklika Caritas in veritate besonders klar formuliert:

„Die Liebe in der Wahrheit (Caritas in veritate), für die Jesus in seinem irdischen Leben und vor allem durch seinen Tod und seine Auferstehung Zeugnis abgelegt hat, ist die wesentliche dynamische Kraft für die wahre Entwicklung jeder Person und der ganzen Menschheit. […] Ohne Wahrheit verfällt die Liebe in Sentimentalität. Die Liebe wird zu einer leeren Hülse, die beliebig gefüllt werden kann." — Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 29. Juni 2009, §§ 1 und 3[39]

Dieses Argument beweist nicht, dass die katholische Lehre über die Sexualität richtig ist. Es beweist nur, dass die bloße Nicht-Billigung als solche kein Hass ist. Die Frage nach der Wahrheit der Lehre ist eine andere Frage als die nach der Feindseligkeit gegenüber den Personen.

Die katholische Keuschheit: eine Forderung an alle

Ein in der Debatte oft unterschätztes Argument ist das der inneren Stimmigkeit der katholischen Sexualmoral. Die Kirche sagt nicht nur homosexuellen Personen, sie sollten auf Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe verzichten. Sie sagt es allen.

Ein katholischer Priester ist zum Zölibat gerufen. Ein unverheirateter heterosexueller Mann ist zur sexuellen Enthaltsamkeit gerufen. Verlobte sind zur Keuschheit vor der Ehe gerufen. Eine Ehefrau ist zur absoluten ehelichen Treue gerufen. Witwer und Witwen sind zur Enthaltsamkeit gerufen, wenn ihre Berufung nach dem Tod des Gatten das Zölibat ist.

Die katholische Lehre über die Keuschheit gilt universell, nicht eigens für Homosexuelle. Sie fordert von allen eine Beherrschung der Sexualität, ausgerichtet auf die Wahrheit der ehelichen Gabe oder die Hingabe an Gott. Diese Stimmigkeit macht die Lehre nicht leicht lebbar — doch sie zeigt, dass sie nicht eigens auf eine Personengruppe zielt.

„Die Nächstenliebe ist die Form aller Tugenden. Unter ihrem Einfluss erscheint die Keuschheit als Schule der Hingabe der Person. Die Selbstbeherrschung ist auf die Selbsthingabe hingeordnet." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2346[40]

Die Ehe als natürliche Institution: das philosophische Argument

Die katholische Ablehnung der Homo-Ehe beruht nicht nur auf der Bibel oder der Autorität des Lehramts. Sie beruht auf einer Philosophie der Ehe als natürlicher Institution mit eigener Struktur.

Die Ehe wird in der katholischen Tradition und in einer langen unabhängigen philosophischen Tradition als ausschließliche, beständige, treue und dem Leben offene Verbindung eines Mannes und einer Frau verstanden. Diese Definition ist nicht willkürlich: Sie verbindet die Gabe der Personen, die geschlechtliche Differenz und die mögliche Fruchtbarkeit in einer einzigartigen gesellschaftlichen Institution.

Die Erklärung über die homosexuellen Verbindungen (Glaubenskongregation, 2003) argumentiert, homosexuelle Verbindungen könnten der Ehe nicht gleichgestellt werden, nicht weil die Partner weniger wert wären, sondern weil der Verbindung die Struktur fehlt, die die Ehe zu dem macht, was sie ist — namentlich die geschlechtliche Ergänzung und die Offenheit für das Leben[41]. Dieses Argument lässt sich philosophisch bestreiten — und es wird bestritten —, doch es ist kein Hassargument. Es ist ein Definitionsargument.

„Im Verlauf der Debatten über die Würde und die Sendung der Familie haben die Synodenväter bemerkt, dass es hinsichtlich des ‚Vorhabens, die Verbindungen zwischen homosexuellen Personen der Ehe gleichzustellen, keinerlei Fundament gibt, die homosexuellen Verbindungen dem Plane Gottes über Ehe und Familie gleichzustellen oder auch nur entfernte Analogien herzustellen'." — Franziskus, Apostolisches Schreiben Amoris laetitia, § 251 (19. März 2016)[42]

Fiducia supplicans (2023): eine aufschlussreiche Kontroverse

Was das Dokument wirklich sagt

Im Dezember 2023 veröffentlichte das Dikasterium für die Glaubenslehre die Erklärung Fiducia supplicans, gebilligt von Papst Franziskus, die — unter genauen Bedingungen — nicht-liturgische pastorale Segnungen von Personen in irregulären Situationen erlaubt, einschließlich Personen in gleichgeschlechtlichen Paaren[43].

Der Text legt sorgfältig dar, was diese Segnungen nicht sind: Sie gelten den Personen, die um die Gnade Gottes bitten, nicht ihren Verbindungen; sie gelten weder als Billigung der Verbindung noch als Äquivalent der Ehe und dürfen keine Verwechslung mit der dem Ehesakrament eigenen Segnung stiften[44]. § 31 formuliert es so: „Es ist möglich, Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, in einer Form, die von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden darf, um keine Verwechslung mit der dem Ehesakrament eigenen Segnung zu stiften"[45].

Das Dokument unterscheidet sorgfältig die liturgische Segnung — die eine der Lehre der Kirche entsprechende Lebensführung voraussetzt — und die spontane pastorale Segnung, die jeder Person gewährt werden kann, die um die Gnade Gottes bittet, in welcher Lage sie sich auch befindet[46].

Die feindlichen Reaktionen von beiden Seiten

Die Kontroverse um Fiducia supplicans ist lehrreich: Das Dokument wurde gleichzeitig von zwei gegnerischen Lagern kritisiert.

Auf der einen Seite erklärten die Bischöfe Afrikas und Madagaskars, vereint im Symposium der Bischofskonferenzen von Afrika und Madagaskar (SECAM), es in ihrem kulturellen Kontext nicht für opportun, das Dokument anzuwenden, mit der Begründung, es stifte Verwechslung zwischen Segnung und Billigung[47]. Konservative Kardinäle und Theologen hielten das Dokument, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, für einen gefährlichen pastoralen Kurswechsel.

Auf der anderen Seite lasen progressive katholische Aktivisten das Dokument als Quasi-Anerkennung homosexueller Paare und nutzten mitunter die Zeremonie der „Segnung" in Formen, die Ehen glichen — was der Text ausdrücklich verbietet[48].

Diese beiden gegnerischen Lesarten veranschaulichen die Schwierigkeit des Themas: Die Kirche sucht die Unterscheidung zwischen Aufnahme der Personen und Billigung der Handlungen festzuhalten, und diese Unterscheidung wird von beiden Lagern zurückgewiesen, aus entgegengesetzten Gründen.

Die richtige Auslegung

Die richtige Auslegung von Fiducia supplicans ist die des Dokuments selbst: Man kann Personen segnen, die um die Gnade Gottes bitten, ohne ihre Lebensweise zu billigen. Diese Logik steht im Einklang mit der jahrhundertealten katholischen Praxis — ein Priester segnet Soldaten vor der Schlacht, ohne alle Kriege zu billigen; er segnet Winzer, ohne den Alkoholismus zu billigen; er segnet Politiker, ohne ihr Programm zu billigen.

Der katholische Segen ist ein Gebet, dass Gott im Leben einer Person wirke — keine Bescheinigung, dass diese Person in vollkommener sittlicher Ordnung lebt. Diese Unterscheidung ist theologisch gesund. Ihre pastorale Umsetzung bleibt heikel.

Die ernstesten Anklagen: ehrliche Antworten

Einwand 1 — „Die Kirche hat Selbstmorde junger LGBT verursacht"

Starke Formulierung: Studien zeigen einen Zusammenhang zwischen feindseligem religiösem Umfeld und Selbstmord- bzw. Selbstmordversuchsraten bei jungen homosexuellen Personen. Die Kirche wäre demnach für wirkliche Todesfälle verantwortlich.

Antwort: Der Zusammenhang ist real und schwerwiegend. Er beweist nicht, dass die katholische Lehre diese Selbstmorde verursacht, wohl aber, dass bestimmte Formen der Weitergabe dieser Lehre in bestimmten Familien oder religiösen Gemeinschaften verheerend wirken können[49]. Die Unterscheidung ist entscheidend.

Eine Lehre, die sagt: „Diese Person hat eine unantastbare Würde und ist zur Heiligkeit berufen", verursacht keine Selbstmorde. Eltern, die ihr homosexuelles Kind unter Berufung auf diese Lehre verstoßen, verraten sie — und verursachen die Katastrophe. Die richtige katholische Antwort auf diese Daten besteht nicht darin, die Lehre aufzugeben, sondern mit Nachdruck zu fordern, dass ihre Anwendung grundlegend anders geschieht: Aufnahme, Begleitung, bedingungslose Liebe zur Person.

Einwand 2 — „Die Kirche verurteilt etwas Angeborenes, nicht Gewähltes"

Starke Formulierung: Wenn die homosexuelle Orientierung nicht gewählt ist (und alle verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass sie es nicht ist), dann ist die Verurteilung der daraus folgenden Handlungen willkürlich und grausam. Es ist, als bestrafe man jemanden für seine Hautfarbe.

Antwort: Die Kirche verurteilt die Orientierung nicht — sie bezeichnet sie nicht als Sünde. Sie verurteilt bestimmte Handlungen. Die Unterscheidung zwischen Orientierung und Handlung ist genau die Grundlage von § 2358, der die Diskriminierung verbietet[50].

Im Übrigen ist die Analogie mit der Hautfarbe ungenau: Die Hautfarbe ist kein Verhalten, geschlechtliche Handlungen dagegen schon. Die Kirche fällt auch sittliche Urteile über Verhaltensweisen, die bei Heterosexuellen aus angeborenen oder sehr tiefen Neigungen geboren sind — Ehebruch, Polygamie, Pornografie —, ohne dass dies als Verfolgung derer gilt, die diese Neigungen haben.

Die philosophische Frage lautet: Ist die katholische Lehre über die Sexualität wahr oder falsch? Wenn sie falsch ist, muss das argumentiert werden. Wenn sie wahr ist, macht die Tatsache, dass sie schwer zu leben ist, sie nicht grausam — so wenig wie das Verbot des Ehebruchs grausam gegenüber jemandem wäre, der eine starke Neigung zur Untreue hätte.

Einwand 3 — „Die Kirche widersetzt sich der zivilen Gleichstellung Homosexueller"

Starke Formulierung: Indem sie sich der zivilen Homo-Ehe und den Rechten gleichgeschlechtlicher Paare widersetzt, zwingt die Kirche ihre religiöse Moral der gesamten Gesellschaft auf, einschließlich der Nichtkatholiken.

Antwort: Die Kirche widersetzt sich nicht allen Bürgerrechten homosexueller Personen. Die Glaubenskongregation (2003) selbst unterscheidet verschiedene Lagen: Manche gesetzlichen Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung können legitim sein[51]. Was die Kirche ablehnt, ist die Gleichstellung homosexueller Verbindungen mit der Ehe — und sie tut dies mit naturrechtlichen Argumenten, nicht nur mit offenbarter Theologie.

Ob diese Argumente in einer pluralistischen Gesellschaft das Zivilrecht bestimmen sollen, ist eine legitime politische Frage. Katholiken selbst sind über die Methode uneins. Doch die öffentliche Äußerung einer Position in der demokratischen Debatte ist keine Homophobie — sie ist bürgerschaftliche Teilhabe.

Einwand 4 — „Bischöfe und Prälaten haben hasserfüllte Äußerungen getan"

Starke Formulierung: Manche Mitglieder der katholischen Hierarchie haben Erklärungen abgegeben, die Homosexuelle als Bedrohung darstellten und sie mit Pädophilen oder Perversen verglichen. Das ist eine Form institutioneller Homophobie.

Antwort: Das stimmt, und es ist schwerwiegend. Erklärungen dieser Art wurden von Mitgliedern der Kirche abgegeben, und sie verletzen die katholische Lehre selbst über die jeder Person geschuldete Achtung. Sie verdienen verurteilt zu werden, und sie wurden vom offiziellen Lehramt verurteilt.

Das beweist nicht, dass die offizielle Lehre hasserfüllt wäre — es beweist, dass manche Vertreter der Kirche diese Lehre verraten haben. Eine Institution wird nach ihrer offiziellen Lehre und ihren institutionellen Handlungen beurteilt, nicht allein nach den Äußerungen ihrer maßlosesten Mitglieder. Das Argument gilt in beide Richtungen: Man kann die ganze Kirche nicht nach den Äußerungen ihrer wohlwollendsten Mitglieder beurteilen, wenn man es nicht auch nach denen ihrer härtesten tut.

Weiterführend

Anmerkungen und Quellen

  1. Statistische Dienststelle für Innere Sicherheit (SSMSI), Innenministerium: 4 800 Straftaten mit anti-LGBT+-Charakter, 2024 von Polizei und Gendarmerie registriert, d. h. +5 % in einem Jahr — Zahlen des Jahres 2024, veröffentlicht im Mai 2025. Basis 2023: 4 560 Straftaten (+13 % in einem Jahr), Zahl berichtet von Reuters am 16. Mai 2024 nach Daten des Innenministeriums.

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  2. SOS Homophobie, Rapport sur les LGBTIphobies 2024, Paris, Mai 2024 (Daten 2023): 266 bezeugte körperliche Angriffe, d. h. 11 % der gemeldeten Fälle — hauptsächlich Schläge und Verletzungen (72 %) —, Kapitel „Agressions physiques", S. 29; 500 gemeldete Transphobie-Fälle 2023, Kapitel „Transphobie", S. 52, gegenüber 227 im Jahr 2022 (Rapport sur les LGBTIphobies 2023, Daten 2022, Kap. „Transphobie", S. 53–54) — der Verein stellt selbst klar, dass der Vergleich zwischen den Jahren heikel ist, da die Aufgabe der Begriffe „Haupt-" und „Nebenfälle" „keinen getreuen Vergleich mit den Vorjahren erlaubt" (Schluss, S. 176).

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  3. Kongregation für die Glaubenslehre (Kardinal Joseph Ratzinger, Präfekt), Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen (Homosexualitatis problema), 1. Oktober 1986, § 10. Volltext verfügbar auf vatican.va.

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  4. Katechismus der Katholischen Kirche (Johannes Paul II., 1992), § 2358.

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  5. Glaubenskongregation, Homosexualitatis problema, § 3: „Obwohl sie als solche keine Sünde ist, stellt die besondere Neigung der homosexuellen Person dennoch eine mehr oder weniger starke Tendenz zu einem vom sittlichen Standpunkt aus in sich schlechten Verhalten dar. Darum muss die Neigung selbst als objektiv ungeordnet betrachtet werden."

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  6. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Persona humana über einige Fragen der Sexualethik, 29. Dezember 1975, § 8. Der Text unterscheidet „vorübergehende" Homosexuelle und Homosexuelle, deren Neigung „endgültig erscheint aufgrund einer Art angeborenen Triebs oder einer als unheilbar beurteilten krankhaften Veranlagung".

    7 25
  7. Katechismus der Katholischen Kirche (Johannes Paul II., 1992), § 2357.

    8
  8. Katechismus der Katholischen Kirche (Johannes Paul II., 1992), § 2359.

    9
  9. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2337: „Die Keuschheit bedeutet die gelungene Integration der Sexualität in die Person und somit die innere Einheit des Menschen in seinem leiblichen und geistigen Sein."

    10
  10. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, II–II, q. 154, a. 11: Einordnung des „vitium contra naturam", einschließlich der Sodomie (Verbindung zwischen Männern). Ausgabe in der Sammlung der Opera Omnia, Rom, Commissio Leonina, 1888–1906.

    11
  11. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, II–II, q. 154, a. 12: Rangordnung der Schwere der Wollustsünden; das Laster wider die Natur steht an oberster Stelle der Liste, weil es der von Gott gewollten natürlichen Ordnung widerspricht.

    12
  12. Heiliger Augustinus, Confessiones, Buch III, Kap. 8, § 15. Text zitiert von Thomas von Aquin, Summa Theologiae, II–II, q. 154, a. 12, ad 1.

    13
  13. John Finnis, „Law, Morality and Sexual Orientation", Notre Dame Law Review, Bd. 69, Nr. 5, 1994, S. 1049–1076. Finnis verteidigt darin die Position, wonach keine homosexuelle Geschlechtshandlung das „menschliche Gut" der Ehe verwirklichen könne, unabhängig von jedem Bezug auf die offenbarte Theologie.

    14
  14. John Boswell, Christianity, Social Tolerance, and Homosexuality, Chicago University Press, 1980, S. 92–97. Boswell vertritt, die Sünde Sodoms sei der Mangel an Gastfreundschaft gewesen (vgl. Ez 16, 49–50: „Stolz, Gefräßigkeit, sorglose Ruhe" — keine Erwähnung von Sexualität). Diese Lesart wird auch von Exegeten wie Derrick Bailey vertreten, Homosexuality and the Western Christian Tradition, Longmans, 1955.

    15
  15. John Boswell, Christianity, Social Tolerance, and Homosexuality: Gay People in Western Europe from the Beginning of the Christian Era to the Fourteenth Century, Chicago University Press, 1980. Umstrittenes Werk, das 1981 den American Book Award für Geschichte erhielt, aber von zahlreichen Historikern methodisch kritisiert wurde.

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  16. Levitikus 18, 22 (Einheitsübersetzung).

    17
  17. Zur hermeneutischen Debatte vgl. Daniel Helminiak, What the Bible Really Says About Homosexuality, Alamo Square Press, 2000, S. 45–72. Für die traditionelle katholische Antwort: Robert Gagnon, The Bible and Homosexual Practice, Abingdon Press, 2001, S. 131–142.

    18
  18. Thomas von Aquin unterscheidet lex moralis, lex ceremonialis und lex iudicialis im mosaischen Gesetz (Summa Theologiae, I–II, q. 99, a. 2–4). Das Sittengesetz — zu dem das Verbot der Homosexualität gehört — ist dauerhaft und der natürlichen Vernunft zugänglich.

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  19. Brief an die Römer, 1, 24–27 (Einheitsübersetzung). Der griechische Text verwendet para physin (wider die Natur, V. 26) — einen Ausdruck, der auf die stoische Kategorie der natürlichen Ordnung verweist.

    20
  20. Zur Argumentationsstruktur von Röm 1: Richard Hays, The Moral Vision of the New Testament, HarperSanFrancisco, 1996, S. 383–389. Hays, reformierter protestantischer Theologe, schließt, dass Paulus homosexuelle Beziehungen im Allgemeinen verurteilt, nicht nur in ihrer missbräuchlichen Form.

    21
  21. 1 Korinther 6, 9–10 (Einheitsübersetzung). Die griechischen Begriffe sind malakoi („Weichlinge", mitunter übersetzt „Lustknaben") und arsenokoitai (wörtlich: „die bei Mannsbildern liegen").

    22
  22. Robin Scroggs, The New Testament and Homosexuality, Fortress Press, 1983, S. 101–121. Scroggs vertritt, Paulus ziele auf die Päderastie (Beziehungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen), nicht auf einvernehmliche Beziehungen zwischen Erwachsenen.

    23
  23. Robert Gagnon, The Bible and Homosexual Practice, Abingdon Press, 2001, S. 306–332: Analyse der Etymologie von arsenokoitai als unmittelbare Ableitung aus arsena und koiten in der Septuaginta zu Levitikus 18, 22 und 20, 13. Der Begriff scheint von Paulus selbst aus der Septuaginta geprägt worden zu sein.

    24
  24. James Brundage, Law, Sex, and Christian Society in Medieval Europe, Chicago University Press, 1987, S. 212–226, 398–419. Brundage analysiert das mittelalterliche kanonische Recht über die Sodomie: Bußen, keine Leibesstrafen, im kirchlichen Forum.

    27
  25. Mark D. Jordan, The Invention of Sodomy in Christian Theology, Chicago University Press, 1997. Jordan zeigt, dass die Kategorie der „Sodomie" als eigens definierte Sünde im 11. Jahrhundert entsteht, namentlich bei Petrus Damiani.

    29
  26. Henry Kamen, The Spanish Inquisition: A Historical Revision, Yale University Press, 4. Aufl., 2014, S. 265–271. Kamen analysiert die Zuständigkeit der spanischen Inquisition für die Sodomie ab 1524 in bestimmten Gebieten der Krone Aragón.

    30
  27. Henry Charles Lea, A History of the Inquisition of Spain, Bd. IV, Macmillan, 1907, S. 361–371. Lea, antiklerikaler Historiker, räumt ein, dass die kirchlichen Strafen für Sodomie oft milder waren als die zeitgenössischen zivilen Strafen.

    31
  28. Papst Franziskus, Interview mit der Nachrichtenagentur Associated Press — Interview am Dienstag, 24. Januar 2023, im Vatikan, Meldung von Nicole Winfield, veröffentlicht am 25. Januar 2023: „Homosexuell zu sein ist kein Verbrechen. Es ist kein Verbrechen. Ja, aber es ist eine Sünde. Doch unterscheiden wir erst einmal zwischen Sünde und Verbrechen." Der Papst unterschied ausdrücklich die katholische Sittenlehre und die in manchen Ländern die Homosexualität kriminalisierenden Zivilgesetze, die er als ungerecht bezeichnete.

    32
  29. Caitlin Ryan, David Huebner, Rafael Diaz, Jorge Sanchez, „Family Rejection as a Predictor of Negative Health Outcomes in White and Latino Lesbian, Gay, and Bisexual Young Adults", Pediatrics, Bd. 123, Nr. 1, Januar 2009, S. 346–352. Die Studie umfasste 224 junge lesbische, schwule und bisexuelle weiße und lateinamerikanische Erwachsene im Alter von 21 bis 25 Jahren. Die familiäre Zurückweisung, einschließlich religiöser Beweggründe, war mit einem 8,4-mal höheren Risiko von Selbstmordversuchen verbunden.

    33 34 49
  30. Bewegung Courage, 1980 von Pater John Harvey in den Vereinigten Staaten gegründet, vom Heiligen Stuhl anerkannt. Die Bewegung begleitet Personen, die gemäß der katholischen Lehre über die Keuschheit leben möchten und zugleich eine homosexuelle Anziehung leben. Website: couragerc.org.

    36
  31. Bischofssynode über die Familie (XIV. Ordentliche Generalversammlung, Rom, 4.–25. Oktober 2015), Relatio finalis, § 76, aufgenommen in Amoris laetitia, § 250: Jede Person muss, unabhängig von ihrer sexuellen Tendenz, in ihrer Würde geachtet und mit Achtung aufgenommen werden, unter Vermeidung jedweder ungerechten Zurücksetzung sowie jeder Form von Aggression und Gewalt.

    37
  32. Franziskus, Apostolisches Schreiben Amoris laetitia, 19. März 2016, § 250. Volltext auf vatican.va.

    38
  33. Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 29. Juni 2009, §§ 1 und 3. Volltext auf vatican.va.

    39
  34. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2346.

    40
  35. Glaubenskongregation, Erwägungen, 2003, § 4: „Es gibt keinerlei Fundament, die homosexuellen Verbindungen dem Plane Gottes über Ehe und Familie gleichzustellen oder auch nur entfernte Analogien herzustellen."

    41
  36. Franziskus, Apostolisches Schreiben Amoris laetitia, 19. März 2016, § 251.

    42
  37. Dikasterium für die Glaubenslehre (Kardinal Víctor Manuel Fernández, Präfekt), Erklärung Fiducia supplicans über den pastoralen Sinn der Segnungen, 18. Dezember 2023, gebilligt von Papst Franziskus. URL: vatican.va.

    43
  38. Glaubensdikasterium, Fiducia supplicans, § 31.

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  39. Glaubensdikasterium, Fiducia supplicans, § 28: Unterscheidung zwischen liturgischen Segnungen und spontanen pastoralen Segnungen.

    46
  40. Symposium der Bischofskonferenzen von Afrika und Madagaskar (SECAM), Synthese von Kardinal Fridolin Ambongo Besungu, Präsident des SECAM, 11. Januar 2024: „No blessing for homosexual couples in the African Churches" — die afrikanischen Bischöfe halten es nicht für opportun, homosexuelle Verbindungen in Afrika zu segnen, weil dies Verwechslung stiften und den örtlichen Kulturen zuwiderlaufen würde, und bekräftigen zugleich ihre Gemeinschaft mit Papst Franziskus; Synthese mit Zustimmung des Papstes und des Präfekten des Glaubensdikasteriums.

    47
  41. Glaubensdikasterium, Fiducia supplicans, § 38: „Darum darf weder ein Ritual der Segnung von Paaren in irregulären Situationen gefördert noch vorgesehen werden, doch darf auch die Nähe der Kirche zu jeder Lage, in der man die Hilfe Gottes mittels eines einfachen Segens sucht, weder verhindert noch verboten werden." § 39 gibt das ausdrückliche Verbot: Eine von einem Paar in irregulärer Situation oder gleichen Geschlechts erbetene Segnung „wird niemals gleichzeitig mit den zivilen Riten einer Verbindung vollzogen werden, noch nicht einmal in Verbindung mit ihnen. Auch nicht mit zur Ehe gehörigen Kleidern, Gesten oder Worten."

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  42. Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 3. Juni 2003 (gebilligt von Johannes Paul II. am 28. März 2003), §§ 4–11. URL: vatican.va.

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