Die Bioethik

Die Bioethik nach der katholischen Kirche: die Würde der Person als Maßstab jedes medizinischen Handelns, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Personalistische Methode, operative Prinzipien und die großen Themen — Fortpflanzung, Embryo, Lebensende, Genetik — im Licht von Donum Vitae, Evangelium Vitae, Dignitas Personae, Samaritanus Bonus und Dignitas Infinita.

Ignispedia

Die Bioethik ist die sittliche Reflexion, die aus der Begegnung zwischen den neuen Mächten der Medizin und der Lebenswissenschaften einerseits und der Würde der menschlichen Person andererseits geboren wurde. In-vitro-Fertilisation, genetische Diagnostik, Embryonenforschung, Transplantationen, Wiederbelebung, Euthanasie, Eingriffe in das Genom: Innerhalb eines halben Jahrhunderts hat der Mensch über das menschliche Leben — sein eigenes und das der anderen — eine Eingriffsmacht ohne Beispiel erlangt. Die entscheidende Frage lautet nicht mehr nur „Was können wir tun?", sondern „Was sollen wir tun, und in wessen Namen?"

Für die katholische Kirche ist die Bioethik keine den Experten vorbehaltene technische Spezialdisziplin: Sie ist ein zentrales Kapitel der Sittenlehre und der Soziallehre, weil sie das Zerbrechlichste und Kostbarste berührt — das Leben des Menschen an seinem Anfang und an seinem Ende, dort, wo er sich weder verteidigen noch etwas einfordern kann. Benedikt XVI. hat die Herausforderung in einem Wort formuliert: „Die soziale Frage ist radikal zu einer anthropologischen Frage geworden"[1]. Wie der Mensch das Leben entwirft, behandelt und manipuliert, offenbart, was er glaubt, dass der Mensch selbst ist.

Die katholische Position lässt sich in einem einfachen und anspruchsvollen Grundsatz zusammenfassen, den die Kongregation für die Glaubenslehre schon 1987 formuliert hat: „Was technisch möglich ist, ist dadurch noch nicht sittlich zulässig"[2]. Die Technik trägt das Maß des Guten nicht in sich; dieses Maß ist die Würde der Person, die „jedem Menschen von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod" zuerkannt wird[3]. Von dieser Würde — ihrer Grundlage, ihrer Methode, ihren Prinzipien, ihren Anwendungen — handelt dieser Artikel, wobei er für die einzelnen großen Themen (der Embryo, die Euthanasie, die Todesstrafe) auf die ihnen gewidmeten Artikel verweist.

Was ist Bioethik?

Geburt eines Wortes, Geburt einer Disziplin

Das Wort selbst ist jung. Wir verdanken es zunächst einem deutschen evangelischen Pfarrer, Fritz Jahr, der 1927 in der Zeitschrift Kosmos den Neologismus Bio-Ethik prägte, um „die Anerkennung sittlicher Pflichten nicht nur gegenüber dem Menschen, sondern gegenüber allen Lebensformen" zu bezeichnen[4]. Der Begriff geriet in Vergessenheit und wurde dann in den Vereinigten Staaten durch den Krebsforscher Van Rensselaer Potter wiederbelebt, der 1970 einen Artikel und 1971 ein Buch mit programmatischem Titel veröffentlichte: Bioethics: Bridge to the Future („Bioethik: eine Brücke in die Zukunft")[5]. Potter träumte von einer „neuen Disziplin", die biologisches Wissen und die Kenntnis menschlicher Wertsysteme vereint.

Labor von Michael McGinnis, 1973 — CDC / Dr M. M. Brooke, Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Doch die Sache existierte lange vor dem Wort: Es ist die ehrwürdige Tradition der ärztlichen Ethik, vom hippokratischen Eid — der dem Arzt verbot, ein tödliches Gift zu verabreichen oder eine Abtreibung herbeizuführen — bis zur katholischen Moraltheologie, die seit Jahrhunderten über Notwehr, Verstümmelung, Versuche am Menschen oder die Pflege der Sterbenden nachdachte. Die zeitgenössische Bioethik ist die erweiterte Erbin dieser Tradition, aufgerufen, auf Fragen zu antworten, die sich die Alten nicht einmal vorstellen konnten.

Die biotechnologische Wende des 20. Jahrhunderts

Die Doppelhelix der DNA, deren Struktur Watson und Crick 1953 beschrieben (Zephyris, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0).

Was die Bioethik zu einer neuen und dringlichen Disziplin macht, ist die schwindelerregende Beschleunigung der technischen Mächte über das Lebendige. Wenige Daten genügen, um das Ausmaß des Umbruchs zu ermessen: 1953 beschreiben Watson und Crick die Doppelhelix-Struktur der DNA; 1967 wird das erste menschliche Herz transplantiert; 1978 wird Louise Brown geboren, das erste durch In-vitro-Fertilisation gezeugte „Retortenbaby"; 1996 wird das Schaf Dolly als erstes aus einer erwachsenen Körperzelle geklontes Säugetier geboren; 2003 verkündet das Humangenomprojekt den Abschluss der Referenzsequenzierung des menschlichen Genoms; seit 2012 erlaubt die Genschere CRISPR-Cas9, die DNA gleichsam „neu zu schreiben"[6]. Jeder dieser Durchbrüche hat reale Wohltaten und sittliche Abgründe eröffnet.

Die Diagnose Benedikts XVI. ist hier zentral: Die Technik, sich selbst überlassen, beansprucht absolute Autonomie, als gälte Machbarkeit als Erlaubnis.

„Ein vorrangiger und entscheidender Bereich des kulturellen Kampfes zwischen der als Absolutum betrachteten Technik und der sittlichen Verantwortung des Menschen ist heute die Bioethik, in der sich auf radikale Weise die Möglichkeit selbst einer integralen menschlichen Entwicklung entscheidet." — Papst Benedikt XVI., Caritas in Veritate, 29. Juni 2009, Nr. 74[7]

Warum sich die Kirche einmischt

Warum sollte eine religiöse Institution in so technischen Fragen ein Wort mitzureden haben? Weil die Bioethik hinter ihrem wissenschaftlichen Anschein Fragen stellt, die nicht wissenschaftlich, sondern anthropologisch und sittlich sind: Was ist eine Person? Hat das menschliche Leben einen inneren oder einen verliehenen Wert? Ist der Embryo jemand oder etwas? Nimmt das Leiden die Würde? Kein Mikroskop beantwortet diese Fragen; sie gehören zur Weisheit, zur Philosophie und zum Glauben.

Die Kirche beansprucht diese Zuständigkeit nicht als Macht, sondern als Dienst am Menschen — vor allem am Schwächsten, der in den Debatten, in denen über sein Schicksal entschieden wird, keine Stimme hat. Nach Johannes Paul II. gilt: „Die gesamte Gesellschaft muss die Würde jeder menschlichen Person achten, verteidigen und fördern, in jedem Augenblick und in jedem Zustand ihres Lebens"[8]: ein Wort an alle, Gläubige oder nicht. Die katholische Bioethik versteht sich daher als ein Wort an alle, gegründet nicht zuerst auf die Offenbarung, sondern auf die Vernunft und das in jedes Gewissen eingeschriebene natürliche Sittengesetz.

Die Bioethik, ein Kapitel der Sozial- und Morallehre

„Die soziale Frage ist zu einer anthropologischen Frage geworden"

Johannes Paul II. im Jahr 1984, elf Jahre vor Evangelium Vitae (SPC 5 Vincent R. Kitts, US-Nationalarchiv, Wikimedia Commons, gemeinfrei).

Man würde die Bioethik gern den Fragen der Individualmoral zuordnen. Das wäre ein Irrtum. Für die Kirche ist sie zugleich, und untrennbar, eine soziale Frage: Wie eine Gesellschaft ihre Embryonen, ihre Kranken, ihre Sterbenden, ihre behinderten Menschen behandelt, betrifft die Gerechtigkeit, das Gemeinwohl und das Antlitz der Bürgerschaft selbst. Benedikt XVI. hat hier eine entscheidende Verlagerung vollzogen:

„Es muss heute bekräftigt werden, dass die soziale Frage radikal zu einer anthropologischen Frage geworden ist, insofern sie die Weise selbst betrifft, nicht nur das Leben zu empfangen, sondern es auch zu manipulieren, das durch die Biotechnologien immer mehr in die Hände des Menschen gelegt wird." — Papst Benedikt XVI., Caritas in Veritate, Nr. 75[9]

Anders gesagt: Man kann die Verteidigung der Armen, der Migranten und der Arbeiter nicht von der Verteidigung des ungeborenen Kindes oder des Greises am Lebensende trennen: Es ist derselbe Mensch, den man achtet oder instrumentalisiert. Deshalb steht die Bioethik in der Soziallehre neben dem Gemeinwohl, der Solidarität, der Subsidiarität und der Würde der menschlichen Person, deren Anwendung an den Grenzen des Lebens sie ist.

Die Achtung des Lebens, das erste der Rechte

Der rote Faden der gesamten katholischen Bioethik ist der heilige und unverletzliche Charakter des unschuldigen menschlichen Lebens. Der Katechismus formuliert es unumwunden:

„Das menschliche Leben ist heilig, weil es von seinem Beginn an Gottes Schöpferwirken in sich schließt und für immer in einer besonderen Beziehung zu seinem Schöpfer, seinem einzigen Ziel, bleibt." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2258[10]

Diese Achtung ist kein den Gläubigen vorbehaltenes Dogma: Sie begründet, was Johannes Paul II. „das erste der Grundrechte" nennt, das Recht auf Leben, ohne das alle anderen illusorisch sind[11]. Eine Gesellschaft, die einer Kategorie von Menschen — dem Embryo, dem Behinderten, dem Sterbenden — den Schutz des Gesetzes entzieht, öffnet eine Bresche, durch die früher oder später weitere Schwache verschlungen werden.

Ein kontinuierliches Lehramt: von Pius XII. bis Dignitas Infinita

Entgegen einer verbreiteten Vorstellung hat die Kirche nicht auf die jüngsten Polemiken gewartet, um von Bioethik zu sprechen. Schon in den 1950er Jahren war Pius XII. ein Pionier der modernen medizinischen Ethik und richtete zahlreiche Ansprachen an Ärzte über Anästhesie, Wiederbelebung, Transplantation, Versuche am Menschen und die „ordentlichen und außerordentlichen Mittel" zur Erhaltung des Lebens[12]. Das Lehramt hat sodann, Dokument für Dokument, ein Lehrgebäude von seltener Kohärenz errichtet.

Joseph Ratzinger in Rom, 1988 — Rose Meierhofer, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
  1. 1950-1957
    Pius XII., Pionier der medizinischen Ethik

    Ansprachen an Ärzte und Chirurgen über Anästhesie, Wiederbelebung, Transplantationen und die Unterscheidung verhältnismäßiger und unverhältnismäßiger Mittel der Behandlung.

  2. 5. Mai 1980
    Iura et Bona

    Erklärung der Glaubenskongregation über die Euthanasie: Verurteilung der Euthanasie, Verteidigung der Palliativpflege und des Rechts, eine unverhältnismäßige therapeutische Hartnäckigkeit abzulehnen.

  3. 22. Februar 1987
    Donum Vitae

    Instruktion der Glaubenskongregation über die Achtung vor dem entstehenden Leben und die Würde der Fortpflanzung: Embryo, künstliche Befruchtung, das Kriterium des Erlaubten.

  4. 11. Februar 1994
    Päpstliche Akademie für das Leben

    Johannes Paul II. gründet die Akademie mit dem Motu proprio Vitae Mysterium; der Genetiker Jérôme Lejeune wird ihr erster Präsident.

  5. 25. März 1995
    Evangelium Vitae

    Enzyklika Johannes Pauls II. über den Wert und die Unverletzlichkeit des Lebens: „Kultur des Todes" gegen „Evangelium des Lebens", feierliche Erklärungen über Abtreibung und Euthanasie.

  6. 8. September 2008
    Dignitas Personae

    Instruktion der Glaubenskongregation zur Aktualisierung von Donum Vitae: PID, Einfrieren von Embryonen, Stammzellen, Klonen, neue Fortpflanzungstechniken.

  7. 14. Juli 2020
    Samaritanus Bonus

    Schreiben der Glaubenskongregation über die Sorge für Personen in der kritischen und terminalen Phase: „Heilen, wenn möglich, immer pflegen".

  8. 8. April 2024
    Dignitas Infinita

    Erklärung des Dikasteriums für die Glaubenslehre über die menschliche Würde: Abtreibung, Leihmutterschaft, Euthanasie, Gender, Geschlechtswechsel, in einem vereinheitlichten Rahmen.

Diese Kontinuität — von einem Papst zum anderen, von einem Dikasterium zum anderen, über siebzig Jahre — ist an sich schon ein Argument: Die katholische Bioethik folgt nicht den Moden, sondern entfaltet angesichts immer neuer Techniken ein und dieselbe Überzeugung vom Menschen.

Die katholische Methode: eine personalistische Bioethik

Die Würde der Person als erstes Kriterium

Um einen biomedizinischen Eingriff zu beurteilen, geht die katholische Bioethik weder vom Nutzen noch vom Fortschritt noch vom Wunsch aus, sondern von der Person. Man nennt sie deshalb eine personalistische Bioethik: Der Mensch ist niemals bloßes Mittel, bloßes Material, bloßes Produkt; er ist immer Selbstzweck, mit einer Würde ausgestattet, die ihm nichts verleiht und nichts nimmt. Dignitas Personae macht sie zum organisierenden Prinzip alles Übrigen:

„Die Würde der Person muss jedem Menschen von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod zuerkannt werden. Dieses fundamentale Prinzip, das ein großes ‚Ja' zum menschlichen Leben ausdrückt, muss ins Zentrum der ethischen Reflexion über die biomedizinische Forschung gestellt werden, die in der heutigen Welt immer größere Bedeutung erlangt." — Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, 8. September 2008[13]

Die Erklärung Dignitas Infinita (2024) hat präzisiert, dass diese Würde zuerst ontologisch ist: Sie beruht auf dem Sein der Person selbst, „von Gott gewollt, geschaffen und geliebt", und „kann niemals ausgelöscht werden", selbst bei dem, der leidet, irrt oder sündigt[14]. Es ist diese ontologische Würde — und kein wie auch immer geartetes Maß an Autonomie, Bewusstsein oder gesellschaftlichem Nutzen —, die jeden Menschen eines unbedingten Respekts würdig macht.

„Was technisch möglich ist, ist dadurch noch nicht sittlich zulässig"

Aus diesem Primat der Person folgt die goldene Regel der katholischen Bioethik, schon zitiert, die die Ordnung der Macht und die Ordnung des Guten deutlich trennt:

„So erfordern Wissenschaft und Technik aufgrund ihrer inneren Bedeutung selbst die unbedingte Achtung der grundlegenden Kriterien der Sittlichkeit [...]. Was technisch möglich ist, ist dadurch noch nicht sittlich zulässig." — Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae, 22. Februar 1987[15]

Injektion einer Samenzelle in eine menschliche Eizelle (ICSI) im Labor (Dr Elena Kontogianni, Wikimedia Commons, CC0).

Dieser Satz ist das Herz der ganzen Disziplin. Er verurteilt die Wissenschaft nicht — das Lehramt hält daran fest, „diejenigen zu ermutigen und ihnen sein Vertrauen auszusprechen, die die Wissenschaft als einen wertvollen Dienst für das integrale Wohl des Lebens und für die Würde jedes Menschen betrachten"[16]. Er setzt nur fest, dass der Fortschritt nicht sein eigener Zweck ist: Er gilt, wenn er der Person dient; er wird pervers, wenn er sie versklavt.

Das natürliche Sittengesetz, gemeinsame Sprache mit der Vernunft

Wie kann die Kirche beanspruchen, sich an eine plurale Gesellschaft zu wenden, in der viele ihren Glauben nicht teilen? Durch das natürliche Sittengesetz: jene Fähigkeit der menschlichen Vernunft, Gut und Böse zu unterscheiden, die in jeden Menschen eingeschrieben ist, unabhängig von seiner Religion. Die katholische Bioethik präsentiert sich zuerst als vernünftige Argumentation, allen zugänglich, und nicht als Auferlegung eines Credos. Das Lehramt, so schreibt Donum Vitae, „bietet auch auf diesem Gebiet der menschlichen Vernunft das Licht der Offenbarung an", und die Instruktion ruft „alle Menschen guten Willens" auf, Gesetze und Praktiken, die dem Leben widersprechen, reformieren zu lassen[17].

Das ist ein entscheidender Punkt: Die Kirche verlangt nicht, dass man sie hört, weil sie die Kirche ist, sondern weil ihre Argumente — der Wert des Lebens, die gleiche Würde aller, das Verbot, eine Person zu instrumentalisieren — von jedem aufrechten Gewissen anerkannt werden können. Zur Gewissensverweigerung des Pflegepersonals siehe auch Die Gewissensfreiheit.

Personalistische Bioethik gegen Autonomie-Bioethik

Die vorherrschende säkulare Bioethik, vor allem in der angelsächsischen Welt, hat sich weitgehend auf den „vier Prinzipien" von Beauchamp und Childress aufgebaut: Autonomie, Wohltätigkeit, Nichtschädigung, Gerechtigkeit. In der Praxis tendiert das erste — die Autonomie des Subjekts — dazu, absolut zu werden: Moralisch wäre, worin das Individuum frei einwilligt. Die katholische Bioethik lehnt die Autonomie nicht ab, weigert sich aber, sie zum letzten Kriterium zu machen, denn eine von der Wahrheit des Guten losgelöste Freiheit kann in ihre eigene Zerstörung einwilligen — und vor allem sagt die Autonomie nichts über jene, die keine Stimme haben: den Embryo, das Neugeborene, den Komapatienten, den Schwerbehinderten.

Die folgende Tabelle stellt die beiden Logiken in ihrem Ausgangspunkt gegenüber.

FrageAutonomie-BioethikKatholische personalistische Bioethik
Letztes KriteriumDie freie Zustimmung des IndividuumsDie objektive Würde der Person
Status des LebensVerliehener Wert nach Kriterien (Bewusstsein, Lebensfähigkeit)Innerer Wert, von der Empfängnis an
Der stimmlose SchwacheSchlecht geschützt: Er kann nicht einwilligenZuerst geschützt, weil er sich nicht verteidigen kann
Die FreiheitMacht, ohne Hindernis zu wählenMacht, das reale Gute zu wählen
Der LeibVerfügbares Eigentum des SubjektsDimension der Person, nicht bloßer Besitz

Der Unterschied ist nicht der Stimmung, sondern der Gründung: Für die eine gibt sich der Mensch seine Würde durch seine Entscheidungen selbst; für die andere empfängt er sie mit seiner Existenz.

Die operativen Prinzipien der katholischen Bioethik

Hippokrates, am Ursprung der ärztlichen Ethiktradition (Foto von Shakko, Abguss im Puschkin-Museum, Moskau, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0).

Aus diesem Fundament folgen einige konkrete Prinzipien, geschmiedet durch Jahrhunderte der Moraltheologie, die es erlauben, die Einzelfälle zu beurteilen.

Das Prinzip der Unverletzlichkeit des unschuldigen Lebens

Es ist das erste und negative Prinzip: Man darf niemals einen unschuldigen Menschen direkt töten, weder als Zweck noch als Mittel. Es verbietet die direkte Abtreibung, die Euthanasie, die Beseitigung „überzähliger" Embryonen, die Eliminierung Behinderter. Johannes Paul II. hat es zum Gegenstand einer Erklärung von höchster Feierlichkeit gemacht, unter Einsatz der von Petrus empfangenen Autorität:

„Ich erkläre, dass die direkte Abtreibung, das heißt als Zweck oder als Mittel gewollt, immer eine schwere sittliche Unordnung darstellt, als vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen." — Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 25. März 1995, Nr. 62[18]

Das Verbot duldet keine Ausnahme, weil es gerade jene schützt, die kein anderes Bollwerk haben. Es unterscheidet sich von den Fällen, in denen der Tod erlitten oder indirekt verursacht wird (rechtmäßige Verteidigung, Doppelwirkung), und betrifft nicht dieselbe Frage wie die Todesstrafe, die einen Schuldigen trifft und zur Strafjustiz gehört.

Das Prinzip der Totalität und der Integrität

Aus der katholischen medizinischen Tradition stammend, besagt das Prinzip der Totalität, dass ein Körperteil für das Wohl des ganzen Organismus geopfert werden darf: Man amputiert ein brandiges Glied, um den Leib zu retten. Umgekehrt verbietet es, einen gesunden Menschen für ein Wohl zu verstümmeln, das nicht das seine wäre, oder den Leib wie bloß verfügbares Material zu behandeln. Der Leib ist kein Ding, das die Person besäße: Er ist eine Dimension der Person selbst. Dieses Prinzip erhellt die Erlaubtheit der therapeutischen Chirurgie, der Organspende unter Lebenden in engen Grenzen, aber auch die Unerlaubtheit direkter Sterilisationen oder nicht-therapeutischer Verstümmelungen.

Das Prinzip der Doppelwirkung

Von der Moraltheologie geschmiedet, erlaubt das Prinzip der Doppelwirkung, eine gute oder neutrale Handlung zu setzen, die neben der gewollten Wirkung eine ungewollte schlechte Wirkung nach sich zieht — unter der Bedingung, dass die gute Wirkung nicht durch die schlechte erreicht wird und dass die betroffenen Güter verhältnismäßig sind. Klassisches Beispiel, schon von Pius XII. erhellt: Einem Sterbenden starke Schmerzmittel zu verabreichen, um einen extremen Schmerz zu lindern, auf die Gefahr hin, sein Leben zu verkürzen, ist erlaubt, wenn die Absicht das Lindern und nicht das Töten ist — wobei eine gut geführte Analgesie das Leben heute im Allgemeinen nicht verkürzt; dagegen eine letale Dosis zu geben, um den Tod herbeizuführen, ist Euthanasie. Die Grenze liegt nicht in der äußeren Geste, sondern in der Absicht und der Struktur der Handlung.

Das Prinzip der verhältnismäßigen und unverhältnismäßigen Mittel

Von Pius XII. ererbt und durch die Erklärung Iura et Bona (1980) präzisiert, regelt dieses Prinzip die Entscheidungen am Lebensende. Grundsätzlich schuldet man die Grundpflege — Hygiene, Schmerzlinderung und, solange der Organismus daraus Nutzen ziehen kann, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, auch künstliche, „wenn sie nicht zu beschwerlich sind oder keine Nachteile mit sich bringen"[19]. Dagegen ist man nicht gehalten, auf unverhältnismäßige Behandlungen zurückzugreifen, die gemessen am erhofften Ergebnis zu schwer, schmerzhaft oder nutzlos sind. Eine solche Hartnäckigkeit abzulehnen ist keine Euthanasie: Es bedeutet, das Unausweichliche anzunehmen.

„Der Verzicht auf außergewöhnliche und/oder unverhältnismäßige Mittel ‚ist weder Selbstmord noch Euthanasie gleichzusetzen; er drückt vielmehr die Annahme der menschlichen Verfassung angesichts des Todes aus'." — Kongregation für die Glaubenslehre, Samaritanus Bonus, 14. Juli 2020[20]

Die großen Fragen am Anfang des Lebens

Die Fortpflanzung: das Kind — ein Geschenk und kein Recht

Ein menschlicher Embryo im Blastozystenstadium unter dem Mikroskop (Database Center for Life Science, Japan, Wikimedia Commons, CC BY 3.0).

Die erste große Anwendung betrifft die Weitergabe des Lebens. Angesichts der Unfruchtbarkeit, die schmerzvoll ist und alles Mitgefühl verdient, unterscheidet die Kirche zwischen Techniken, die dem ehelichen Akt helfen, und solchen, die ihn ersetzen. Die In-vitro-Fertilisation (IVF), die künstliche Befruchtung, die an die Stelle der Vereinigung der Ehegatten tritt, und erst recht der Rückgriff auf einen dritten Spender lösen die Fortpflanzung von der Vereinigung der Ehegatten und machen aus dem Kind das Produkt einer Technik statt die Frucht einer Hingabe.

„Das Kind ist kein Geschuldetes und kann nicht als Eigentumsgegenstand betrachtet werden: Es ist vielmehr ein Geschenk — das ‚größte' — und das unentgeltlichste der Ehe. [...] Ein wahres und striktes Recht auf das Kind wäre gegen seine Würde und seine Natur." — Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae, II, 8[21]

Der Wandel der Sprache ist aufschlussreich: Man ist vom Wunsch nach einem Kind — legitim und gut — zum Recht auf ein Kind übergegangen, das das Verhältnis umkehrt, indem es das Kind zum Gegenstand einer Forderung macht. Die Leihmutterschaft treibt diese Logik auf die Spitze, indem sie das Kind auf den Gegenstand eines Vertrags und die Frau auf ein Instrument reduziert. Dignitas Infinita verurteilt sie unmissverständlich als Angriff auf die Würde des Kindes und der Leihmutter[22].

Der menschliche Embryo, eine Person von der Empfängnis an

Die ganze Debatte über Fortpflanzung, Forschung und Diagnostik kristallisiert sich an einer Frage: Was ist der Embryo? Die katholische Antwort ist klar: ein Mensch, der von Augenblick seiner Empfängnis an als Person zu behandeln ist.

„Vom Augenblick seiner Empfängnis an muss das Leben jedes Menschen absolut geachtet werden [...]. Der Mensch muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden, und daher müssen ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkannt werden, unter denen an erster Stelle das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben." — Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae, I, 1[23]

Die Kirche behauptet nicht, den Augenblick der Beseelung philosophisch zu beweisen; sie stellt fest, dass die Wissenschaft belegt, dass von der Befruchtung an ein neues, genetisch unterschiedenes und selbstorganisiertes Individuum existiert, und sie schließt daraus, dass es schwer ungerecht wäre, ihm die der Person geschuldete Achtung aufgrund eines Zweifels zu verweigern. Die vollständige Entfaltung dieser Frage — Status des Embryos, überzählige Embryonen, Einfrieren — ist Gegenstand des Artikels Die Würde des Embryos, auf den verwiesen wird.

Pränataldiagnostik, PID und die eugenische Versuchung

Die pränatale Diagnostik (PND) ist an sich nicht verwerflich: Das ungeborene Kind zu untersuchen, um es zu behandeln, ist ein legitimer Akt der Fürsorge. Sie wird schwer unsittlich, wenn sie auf eine Auslese hingeordnet ist — das gesunde Kind behalten, das kranke Kind beseitigen. Die Präimplantationsdiagnostik (PID), die in vitro auswählt, welche Embryonen eingepflanzt werden, und die anderen vernichtet, entspringt einer „eugenischen Mentalität", die ausdrücklich angeprangert wird:

„Diese Diagnostik [...] zielt in Wirklichkeit auf eine qualitative Auslese mit der Folge der Vernichtung der Embryonen, was sich in eine Form früher Abtreibungspraxis übersetzt. [...] Die Präimplantationsdiagnostik ist daher Ausdruck jener eugenischen Mentalität, ‚die die selektive Abtreibung akzeptiert, um die Geburt von Kindern zu verhindern, die von verschiedenen Arten von Anomalien betroffen sind'." — Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, Nr. 22[24]

Hinter der Technik steht eine bestimmte Vorstellung vom Menschen auf dem Spiel: Eine Welt, in der man das Kind nicht mehr so empfängt, wie es kommt, sondern es nach Qualitätskriterien validiert, ist eine Welt, die mit der Unbedingtheit der Liebe gebrochen hat.

Stammzellen, Klonen und Embryonenforschung

Die Stammzellforschung veranschaulicht genau die goldene Regel. Die Kirche ermutigt die Forschung an adulten Stammzellen oder aus Nabelschnurblut, die vielversprechend und sittlich einwandfrei ist. Sie verbietet die Forschung, die menschliche Embryonen vernichtet, um ihnen Zellen zu entnehmen, weil sie Menschen dem Nutzen anderer opfert — und wäre er medizinisch. Das menschliche Klonen, ob „reproduktiv" oder „therapeutisch", wird als radikale Instrumentalisierung verurteilt, „gegen die Würde der menschlichen Fortpflanzung und die der ehelichen Vereinigung"[25]. Das Prinzip bleibt: Man heilt keinen Menschen, indem man einen anderen vernichtet.

Die großen Fragen am Ende des Lebens

Euthanasie und assistierter Suizid

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt

Am anderen Ende der Existenz befiehlt dieselbe Logik. Die Euthanasie — die Handlung oder Unterlassung, die den Tod herbeiführt, um den Schmerz zu beseitigen — wird als „schwere Verletzung des Gesetzes Gottes" beurteilt, weil sie die vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person ist. Johannes Paul II. hat auch dies in feierlichster Form erklärt:

„In Übereinstimmung mit dem Lehramt meiner Vorgänger und in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche bekräftige ich, dass die Euthanasie eine schwere Verletzung des Gesetzes Gottes ist, als vorsätzliche, sittlich unannehmbare Tötung einer menschlichen Person." — Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 65[26]

Das Leiden, so schwer es sei, lässt die Person ihre Würde nicht verlieren; es ruft nicht nach der Beseitigung des Leidenden, sondern nach der Intensivierung von Pflege und Gegenwart. Das vollständige Dossier — Unterscheidung Euthanasie/Sedierung, Zivilrecht, Begleitung — wird im Artikel Was sagt die Kirche zur Euthanasie? behandelt.

Weder Hartnäckigkeit noch Verlassenheit

Die Position der Kirche hält sich auf einer Gratlinie, gleich weit entfernt von zwei Extremen. Sie lehnt die therapeutische Hartnäckigkeit — die um jeden Preis verlängerte Erhaltung eines Lebens durch unverhältnismäßige Mittel — ebenso ab wie die Verlassenheit und die Euthanasie. Dazwischen liegt die Begleitung: „Heilen, wenn möglich, immer pflegen" — denn, so erinnert das Schreiben, „unheilbar" ist niemals gleichbedeutend mit „unpflegbar"[27].

„Die Euthanasie ist daher eine in sich schlechte Handlung, gleich welche Gelegenheit oder Umstände." — Kongregation für die Glaubenslehre, Samaritanus Bonus, 14. Juli 2020[28]

Die Palliativpflege

Deshalb fördert die Kirche mit Nachdruck die Palliativpflege: nicht um den Tod zu beschleunigen oder hinauszuzögern, sondern um den Schmerz zu lindern, den Kranken zu umgeben und ihn bis ans Ende in seiner Würde zu begleiten. Samaritanus Bonus hält übrigens eine entscheidende Erfahrungstatsache fest: „Die Anwendung von Palliativpflege verringert die Zahl derer, die Euthanasie verlangen, erheblich"[29]. Der Wunsch zu sterben ist fast immer ein Ruf, nicht verlassen zu werden. Die Palliativpflege antwortet auf diesen Ruf durch Gegenwart, wo die Euthanasie durch Beseitigung antwortet.

Die neuen Fronten: Gen, Gender, Transhumanismus

Genmanipulationen und Gentherapie

Das Cas9-Protein, gebunden an seine DNA-Zielsequenz und Leit-RNA (Visualisierung von Synpath, nach PDB-Eintrag 4OO8, Wikimedia Commons, CC0).

Die Techniken der Genom-Editierung (CRISPR) eröffnen ein beispielloses Feld. Die Kirche wendet hier eine einfache Unterscheidung an: Die somatische Gentherapie, die eine Krankheit in den Zellen eines Individuums heilen will, ohne seine Nachkommenschaft zu berühren, ist grundsätzlich erlaubt und sogar wünschenswert. Dagegen überschreiten Keimbahn-Manipulationen, die das vererbbare Erbe verändern, und vor allem „enhancende" Eingriffe in die genetische Ausstattung jenseits der Heilung eine Schwelle: Sie „zeigen eine Art Unzufriedenheit oder sogar Ablehnung gegenüber dem Wert des menschlichen Seins als Geschöpf" und „nähren eine eugenische Mentalität"[30]. Auch hier verläuft die Grenze zwischen Heilen und Herstellen.

Gender-Ideologie und „Geschlechtswechsel"

Dignitas Infinita hat unter die Angriffe auf die menschliche Würde die Gender-Ideologie eingereiht, die behauptet, die sexuelle Identität sei ein bloßes, vom Leib trennbares Konstrukt, sowie gewisse Eingriffe zum „Geschlechtswechsel". Die Erklärung unterscheidet sorgfältig die jeder Person geschuldete Achtung, die immer geboten ist, und die Theorie, die den in die Schöpfung eingeschriebenen Geschlechtsunterschied leugnet: „Über sich selbst verfügen zu wollen", ohne sein Sein als Geschenk zu empfangen, „bedeutet nichts anderes, als der uralten Versuchung des Menschen nachzugeben, sich zu Gott zu machen"[31]. Sie nimmt den Fall objektiv festgestellter genitaler Anomalien aus, in dem ein medizinischer Eingriff legitim ist. Die tieferliegende Logik bleibt die der gesamten Bioethik: seinen Leib als Geschenk zu empfangen, statt ihn als nach Belieben des Willens umzuformende Materie zu behandeln.

Transhumanismus: der erweiterte Mensch

Am Horizont zeichnet sich der Transhumanismus ab, das Projekt, die Grenzen der menschlichen Verfassung — Krankheit, Altern, den Tod selbst — durch die Verschmelzung von Biologie und Technologie zu überwinden. Die Kirche verachtet den Wunsch, zu heilen und das Leben zu verbessern, nicht; aber sie warnt vor dem Traum eines „erweiterten" Menschen, der nicht mehr empfangen, sondern konstruiert wäre, und in dem die Zerbrechlichsten — jene, die man nicht „repariert" — Gefahr liefen, als Ausschuss zu gelten. Die wahre Überwindung der menschlichen Verfassung ist für den christlichen Glauben nicht technisch, sondern österlich: Sie heißt Auferstehung, und sie wird geschenkt, nicht hergestellt.

Institutionen und Persönlichkeiten

Die Päpstliche Akademie für das Leben

Jérôme Lejeune (1926–1994), links, in Étampes im August 1944 — Sammlung WallyFromColumbia, Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Um diese Reflexion zu stützen, hat Johannes Paul II. am 11. Februar 1994 mit dem Motu proprio Vitae Mysterium die Päpstliche Akademie für das Leben errichtet, beauftragt, „die Hauptprobleme der Biomedizin und des Rechts, die die Förderung und Verteidigung des Lebens betreffen, zu untersuchen, zu informieren und auszubilden"[32]. Sie versammelt Gelehrte aller Disziplinen und verschiedener Zugehörigkeiten — ein Zeichen dafür, dass die Verteidigung des Lebens ein für die Vernunft aller offener Dialog sein will und kein in sich gekehrtes Lehramt.

Jérôme Lejeune, der „Arzt des Lebens"

Der erste Präsident der Akademie war der französische Genetiker Jérôme Lejeune (1926–1994), der 1958 die Trisomie 21 entdeckte — der erste nachgewiesene Zusammenhang zwischen einer Krankheit und einer Chromosomenanomalie. Weltweit anerkannt, für die höchsten Auszeichnungen vorgesehen, sah Lejeune seine Karriere zerbrechen, weil er sich weigerte, seine Entdeckung dazu dienen zu lassen, trisome Kinder „aufzuspüren, um sie zu beseitigen", und weil er sein Leben darauf verwendete, sie zu pflegen und zu verteidigen. „Die Qualität einer Zivilisation misst sich an der Achtung, die sie dem schwächsten ihrer Mitglieder entgegenbringt", pflegte er zu sagen. Er starb am 3. April 1994, wenige Wochen nach seiner Ernennung, und wurde 2021 von Papst Franziskus für ehrwürdig erklärt: Die katholische Bioethik hat so ihren Gelehrten auf dem Weg zu den Altären.

Die Ethikkommissionen und der Dialog mit der Bürgerschaft

Der Petersdom im Vatikan, Sitz der Päpstlichen Akademie für das Leben (Foto von Alvesgaspar, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0).

Schließlich ermutigt die Kirche die Präsenz kompetenter Katholiken in Ethikkommissionen, beratenden Gremien und legislativen Debatten, nicht um den Glauben aufzuzwingen, sondern um dort die Stimme der Vernunft und der Stimmlosen einzubringen. Angesichts permissiver Gesetze erinnert sie auch an das Recht und die Pflicht zur Gewissensverweigerung des Pflegepersonals, das sich weigert, an einem Akt gegen das Leben mitzuwirken — ein Punkt, der in Die Gewissensfreiheit und, für den wählenden Bürger, in dem Artikel über die Wahl entfaltet wird.

Eine Bioethik im Dienst der Liebe und des Lebens

Am Ende dieses Weges muss ein Missverständnis ausgeräumt werden: Die katholische Bioethik ist keine Reihe verkrampfter Verbote gegen die Wissenschaft. Sie ist eine Weise, den Menschen zu lieben, bis in die Labore, die Operationssäle und die Sterbezimmer hinein — eine Weigerung, dass der Schwächste jemals auf ein Material, einen Abfall oder ein Produkt reduziert werde. Das ist, was Johannes Paul II. das „Evangelium des Lebens" nannte: die frohe Botschaft, dass jedes menschliche Leben, selbst das verwundetste, das kleinste, das gemindertste, von Gott geliebt und unserer Obhut anvertraut ist.

Ein Neugeborenes, wenige Sekunden nach der Geburt (Foto von Ernest F, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0).

„Der Mensch ist zu einer Fülle des Lebens berufen, die weit über die Dimensionen seiner Existenz auf Erden hinausgeht, da sie Teilhabe am Leben Gottes selbst ist. [...] Das Leben, das Gott dem Menschen schenkt, ist ein Geschenk, durch das Gott sein Geschöpf an etwas von sich selbst teilhaben lässt." — Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 2 und Nr. 34[33]

Diese Obhut über den Kleinsten trifft sich, in der geistlichen Tradition des Göttlichen Willens, die Luisa Piccarreta übermittelt wurde, mit dem Gedanken, dass die Seele, die im Willen Gottes lebt, „alle" Menschen vor Ihn trägt, und zuerst die Ärmsten, ohne einen einzigen auszuschließen[34]. Das Leben des Embryos, des Kranken, des Sterbenden und des Behinderten zu verteidigen ist für die Christen kein überzähliger Kampf: Es ist die konkreteste Gestalt der Nächstenliebe — den Menschen genau dort zu lieben, wo er wehrlos ist, so wie Gott ihn geliebt hat, indem er selbst ein kleines Kind und dann ein Gekreuzigter wurde.

Zum Weiterlesen

Anmerkungen und Quellen

  1. Papst Benedikt XVI., Caritas in Veritate, Nr. 75 : „Es muss heute bekräftigt werden, dass die soziale Frage radikal zu einer anthropologischen Frage geworden ist, insofern sie die Weise selbst betrifft, nicht nur das Leben zu empfangen, sondern es auch zu manipulieren, das durch die Biotechnologien immer mehr in die Hände des Menschen gelegt wird."

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  2. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum Vitae über die Achtung vor dem entstehenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung, 22. Februar 1987 (Kard. Joseph Ratzinger, Präfekt ; vatican.va), Einleitung, Nr. 2 : „So erfordern Wissenschaft und Technik aufgrund ihrer inneren Bedeutung selbst die unbedingte Achtung der grundlegenden Kriterien der Sittlichkeit [...]" ; Nr. 4 : „...was technisch möglich ist, ist dadurch noch nicht sittlich zulässig."

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  3. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Dignitas Personae über einige Fragen der Bioethik, 8. September 2008 (Kard. William Levada, Präfekt ; vatican.va), Nr. 1 : „Die Würde der Person muss jedem Menschen von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod zuerkannt werden. Dieses fundamentale Prinzip, das ein großes ‚Ja' zum menschlichen Leben ausdrückt, muss ins Zentrum der ethischen Reflexion über die biomedizinische Forschung gestellt werden, die in der heutigen Welt immer größere Bedeutung erlangt."

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  4. Fritz Jahr, „Bio-Ethik : Eine Umschau über die ethischen Beziehungen des Menschen zu Tier und Pflanze", Zeitschrift Kosmos, Bd. 24, 1927, S. 2-4. Der Hallenser evangelische Pfarrer prägt darin den Neologismus Bio-Ethik ; der Begriff gerät in Vergessenheit, bevor er wiederentdeckt wird. Deutscher Originaltext.

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  5. Van Rensselaer Potter, Bioethics: Bridge to the Future, Englewood Cliffs (N.J.), Prentice-Hall, 1971 ; vorausgegangen der Artikel „Bioethics, the Science of Survival", Perspectives in Biology and Medicine, Bd. 14, 1970, S. 127-153. Potter definiert darin die Bioethik als „eine neue Disziplin, die biologisches Wissen und die Kenntnis menschlicher Wertsysteme vereint".

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  6. Orientierungspunkte : Doppelhelix-Struktur der DNA (James Watson und Francis Crick, Nature, 1953) ; erste Herztransplantation (Christiaan Barnard, Kapstadt, 3. Dezember 1967) ; erstes „Retortenbaby", Louise Brown (Oldham, 25. Juli 1978, Arbeiten von Robert Edwards und Patrick Steptoe, Nobelpreis für Medizin 2010) ; Schaf Dolly, erstes aus einer erwachsenen Körperzelle geklontes Säugetier (Roslin Institute, geboren am 5. Juli 1996, Bekanntgabe im Februar 1997) ; verkündeter Abschluss der Referenzsequenzierung des menschlichen Genoms (Humangenomprojekt, April 2003 ; als vollständig bezeichnete „Telomer-zu-Telomer"-Sequenz 2022) ; System CRISPR-Cas9 (Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna, Science, 2012, Nobelpreis für Chemie 2020).

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  7. Papst Benedikt XVI., Caritas in Veritate, 29. Juni 2009, Nr. 74 (vatican.va, französische Integralversion) : „Ein vorrangiger und entscheidender Bereich des kulturellen Kampfes zwischen der als Absolutum betrachteten Technik und der sittlichen Verantwortung des Menschen ist heute die Bioethik, in der sich auf radikale Weise die Möglichkeit selbst einer integralen menschlichen Entwicklung entscheidet."

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  8. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 81 : „Die gesamte Gesellschaft muss die Würde jeder menschlichen Person achten, verteidigen und fördern, in jedem Augenblick und in jedem Zustand ihres Lebens".

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  9. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2258 (offizielle französische Ausgabe, Mame/Plon, 1992) : „Das menschliche Leben ist heilig, weil es von seinem Beginn an Gottes Schöpferwirken in sich schließt und für immer in einer besonderen Beziehung zu seinem Schöpfer, seinem einzigen Ziel, bleibt."

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  10. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 25. März 1995, Nr. 20 (vatican.va, französische Integralversion) : „Dann ist alles Gegenstand von Vereinbarung, alles verhandelbar, selbst das erste der Grundrechte, das Recht auf Leben."

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  11. Pius XII., Reihe medizinischer Ansprachen : vor dem I. Internationalen Kongress für Histopathologie des Nervensystems (14. September 1952), vor einem Anästhesiologie-Kongress über Wiederbelebung und die „außerordentlichen Mittel" (24. November 1957, Acta Apostolicae Sedis 49 [1957], 1027-1033), vor Ärzten über Transplantation und Versuche am Menschen. Pius XII. legt darin die Grundlagen der zeitgenössischen katholischen medizinischen Ethik, namentlich die Unterscheidung ordentlicher und außerordentlicher Mittel zur Erhaltung des Lebens.

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  12. Dikasterium für die Glaubenslehre, Erklärung Dignitas Infinita über die menschliche Würde, 8. April 2024 (Kard. Víctor Manuel Fernández, Präfekt ; approbiert von Papst Franziskus am 25. März 2024 ; vatican.va), Nr. 7 : Die ontologische Würde betrifft „die Person als solche durch die bloße Tatsache, zu existieren und von Gott gewollt, geschaffen und geliebt zu sein. Diese Würde kann niemals ausgelöscht werden und bleibt gültig jenseits aller Umstände, in denen sich die Individuen befinden können".

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  13. Dignitas Personae, Nr. 3 : „Das Lehramt hält daran fest, diejenigen zu ermutigen und ihnen sein Vertrauen auszusprechen, die die Wissenschaft als einen wertvollen Dienst für das integrale Wohl des Lebens und für die Würde jedes Menschen betrachten."

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  14. Donum Vitae, Einleitung, Nr. 5 und Schluss : Das Lehramt „bietet auch auf diesem Gebiet der menschlichen Vernunft das Licht der Offenbarung an" ; „Alle Menschen guten Willens müssen sich dafür einsetzen, [...] dass die sittlich unannehmbaren Zivilgesetze reformiert werden", im Namen der „ungeschriebenen Gesetze", die der Schöpfer in das Herz des Menschen eingeschrieben hat.

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  15. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 62 : „Mit der von Christus dem Petrus und seinen Nachfolgern verliehenen Autorität erkläre ich in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, dass die direkte Abtreibung, das heißt als Zweck oder als Mittel gewollt, immer eine schwere sittliche Unordnung darstellt, als vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen."

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  16. Kongregation für die Glaubenslehre, Samaritanus Bonus, V : „Es ist nicht erlaubt, wirksame Pflege zur Stützung wesentlicher physiologischer Funktionen auszusetzen, solange der Organismus daraus Nutzen ziehen kann" ; „Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, auch wenn sie künstlich verabreicht werden, gehören zur Grundbehandlung, die dem Sterbenden geschuldet ist, wenn sie nicht zu beschwerlich sind oder keine Nachteile mit sich bringen."

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  17. Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Samaritanus Bonus über die Sorge für Personen in kritischen und terminalen Lebensphasen, 14. Juli 2020 (vatican.va), V : Der Verzicht auf außerordentliche und/oder unverhältnismäßige Mittel „ist weder Selbstmord noch Euthanasie gleichzusetzen ; er drückt vielmehr die Annahme der menschlichen Verfassung angesichts des Todes aus" ; Wiederaufnahme der Erklärung Iura et Bona (5. Mai 1980).

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  18. Donum Vitae, Teil II, Nr. 8 („Der Kinderwunsch") : „Das Kind ist kein Geschuldetes und kann nicht als Eigentumsgegenstand betrachtet werden : Es ist vielmehr ein Geschenk — das ‚größte' — und das unentgeltlichste der Ehe [...]. Ein wahres und striktes Recht auf das Kind wäre gegen seine Würde und seine Natur."

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  19. Dignitas Infinita, Nr. 48-50 : Durch die Leihmutterschaft wird „das immens würdevolle Kind zu einem bloßen Objekt" ; mit Papst Franziskus zitierend wünscht die Erklärung „einen Einsatz der internationalen Gemeinschaft, diese Praxis auf universeller Ebene zu verbieten", die „die Würde der Frau und des Kindes schwer verletzt".

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  20. Donum Vitae, Teil I, Nr. 1 („Die dem menschlichen Embryo geschuldete Achtung") : „Vom Augenblick seiner Empfängnis an muss das Leben jedes Menschen absolut geachtet werden [...]. Der Mensch muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden, und daher müssen ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkannt werden, unter denen an erster Stelle das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben."

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  21. Dignitas Personae, Nr. 22 („Die Präimplantationsdiagnostik") : „Diese Diagnostik [...] zielt in Wirklichkeit auf eine qualitative Auslese mit der Folge der Vernichtung der Embryonen, was sich in eine Form früher Abtreibungspraxis übersetzt. [...] Die Präimplantationsdiagnostik ist daher Ausdruck jener eugenischen Mentalität, ‚die die selektive Abtreibung akzeptiert, um die Geburt von Kindern zu verhindern, die von verschiedenen Arten von Anomalien betroffen sind'."

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  22. Dignitas Personae, Nr. 28 : „Das menschliche Klonen ist in sich unerlaubt, insofern [...] es beabsichtigt, einem neuen Menschen Ursprung zu geben ohne jeden Bezug zum Akt gegenseitiger Hingabe zwischen zwei Ehegatten und, radikaler, ohne jeden Bezug zur Sexualität."

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  23. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 65 : „In Übereinstimmung mit dem Lehramt meiner Vorgänger und in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche bekräftige ich, dass die Euthanasie eine schwere Verletzung des Gesetzes Gottes ist, als vorsätzliche, sittlich unannehmbare Tötung einer menschlichen Person."

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  24. Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Samaritanus Bonus, 14. Juli 2020 (vatican.va) : „Die Euthanasie ist daher eine in sich schlechte Handlung, gleich welche Gelegenheit oder Umstände" ; „Die Unmöglichkeit der Heilung angesichts des nahenden Todes anzuerkennen bedeutet indes nicht das Ende des ärztlichen Handelns" : „Heilen, wenn möglich, immer pflegen" ; „unheilbar [...] ist niemals gleichbedeutend mit ‚unpflegbar'". Das Verbot der Euthanasie wird darin als „endgültige Lehre" bekräftigt.

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  25. Samaritanus Bonus, V („Die Palliativpflege") : „Die Erfahrung zeigt, dass die Anwendung von Palliativpflege die Zahl derer, die Euthanasie verlangen, erheblich verringert." Das Dokument tritt für die Entwicklung der Palliativpflege als Alternative zur Logik der Beseitigung ein.

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  26. Dignitas Personae, Nr. 25-27 („Die Gentherapie") : Eingriffe an somatischen Zellen mit strikt therapeutischer Finalität sind „grundsätzlich sittlich erlaubt" ; die Keimbahn-Gentherapie wird beim gegenwärtigen Stand der Forschung für „sittlich unerlaubt" erklärt ; Manipulationen zur „Verbesserung" der genetischen Ausstattung „nähren eine eugenische Mentalität" und „zeigen eine Art Unzufriedenheit oder sogar Ablehnung gegenüber dem Wert des menschlichen Seins als Geschöpf".

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  27. Dignitas Infinita, Nr. 55-60 : Die Erklärung unterscheidet die jeder Person geschuldete Achtung und die „Gendertheorie", die den Geschlechtsunterschied leugnet ; „Über sich selbst verfügen zu wollen, wie es die Gendertheorie vorschreibt, ohne diese fundamentale Wahrheit des menschlichen Lebens als Geschenk zu berücksichtigen, bedeutet nichts anderes, als der uralten Versuchung des Menschen nachzugeben, sich zu Gott zu machen" ; Nr. 60 nimmt den Fall objektiv festgestellter genitaler Anomalien aus.

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  28. Heiliger Johannes Paul II., Motu proprio Vitae Mysterium, 11. Februar 1994 (vatican.va), zur Errichtung der Päpstlichen Akademie für das Leben, beauftragt, „die Hauptprobleme der Biomedizin und des Rechts, die die Förderung und Verteidigung des Lebens betreffen, vor allem in dem direkten Bezug, den sie zur christlichen Moral haben, zu untersuchen, zu informieren und auszubilden". Der Genetiker Jérôme Lejeune wurde zu ihrem ersten Präsidenten ernannt.

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  29. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 2 und Nr. 34 (vatican.va) : „Der Mensch ist zu einer Fülle des Lebens berufen, die weit über die Dimensionen seiner Existenz auf Erden hinausgeht, da sie Teilhabe am Leben Gottes selbst ist. [...] Das Leben, das Gott dem Menschen schenkt, ist ein Geschenk, durch das Gott sein Geschöpf an etwas von sich selbst teilhaben lässt."

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  30. Zentrales Thema der Spiritualität des Göttlichen Willens, die Luisa Piccarreta (1865-1947) übermittelt wurde, Das Buch des Himmels : Die Seele, die im göttlichen Willen lebt, handelt „im Namen aller" und trägt die ganze Menschheit vor Gott, ohne die Kleinsten auszuschließen (allgemeiner Verweis auf das Korpus).

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