Die katholische Kirche gibt zur Euthanasie eine Antwort, die sich nie verändert hat: Einem Kranken willentlich den Tod zu geben, sei es aus Mitleid und auf sein Verlangen hin, ist ein Mord, der niemals zu einer Pflege werden kann. Doch „was die Kirche sagt", beschränkt sich nicht auf eine Ablehnung: Es ist eine präzise Lehre, formuliert in identifizierbaren Dokumenten, gelehrt auf der höchsten Stufe des ordentlichen Lehramts und verbunden mit entscheidenden Unterscheidungen, die die öffentliche Debatte ständig vermengt.
Diese Lehre beruht auf einem einfachen Prinzip: Das Leben des Unschuldigen gehört niemandem — weder dem Kranken, noch dem Arzt, noch dem Staat. Der heilige Johannes Paul II. hat sie 1995 durch eine feierliche Erklärung in Evangelium Vitae bestätigt, die das ordentliche und allgemeine Lehramt verpflichtet, also eine Lehre, die als definitiv und unabänderlich gilt, und nicht eine bloße, je nach Zeit revidierbare Meinung.
Die Lehre hat zwei Seiten, die zusammengehalten werden müssen. Die Kirche verurteilt die Euthanasie und den assistierten Suizid; aber sie erlaubt und sogar empfiehlt alles, was lindert, ohne zu töten: die Ablehnung der therapeutischen Überbehandlung, den Gebrauch von Schmerzmitteln selbst auf die Gefahr hin, das Leben zu verkürzen, die verhältnismäßige Sedierung und vor allem die Palliativpflege, die sie eine „besondere Form der selbstlosen Nächstenliebe" nennt.
Dieser Artikel legt den Inhalt der Lehre und ihre Autorität dar. Für das vollständige Dossier über die Erfahrungen der Länder, die legalisiert haben, sowie die französische Debatte siehe Was ist von der Euthanasie zu halten?; für die ausführliche Widerlegung der Pro-Euthanasie-Argumente siehe Warum lehnt die Kirche die Euthanasie ab?.
Die Antwort der Kirche in einem Satz
Der Katechismus der Katholischen Kirche fasst die Lehre in zwei Aussagen zusammen, die man wörtlich zitieren kann:
„Was auch immer die Motive und Mittel sein mögen, die direkte Euthanasie besteht darin, dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende zu setzen. Sie ist moralisch unannehmbar." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2277[1]
Und er präzisiert sogleich, was die Tat ausmacht:
„So stellt eine Handlung oder eine Unterlassung, die von sich aus oder in der Absicht den Tod herbeiführt, um den Schmerz zu beseitigen, einen Mord dar, der der Würde der menschlichen Person und der Achtung vor dem lebendigen Gott, ihrem Schöpfer, schwer widerspricht." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2277[2]
Zwei Bedingungen sind also gleichzeitig erforderlich, damit Euthanasie im eigentlichen Sinn vorliegt: die Absicht — man will den Tod, sei es als Ziel, sei es als Mittel zur Beseitigung des Leidens — und das Mittel — man vollzieht durch eine Handlung oder eine absichtliche Unterlassung das, was den Tod verursacht.[3] Diese doppelte Bedingung ist wesentlich: Sie unterscheidet die Euthanasie von Situationen, die ihr äußerlich ähneln, sich aber grundlegend davon unterscheiden, wie die Ablehnung einer unverhältnismäßig gewordenen Behandlung, bei der der Patient an seiner Krankheit stirbt und nicht durch einen Eingriff, den man ihm zufügt.
Die Kirche fügt eine Präzisierung zur Verantwortung hinzu: „Ein Irrtum im Urteil, dem man in gutem Glauben erlegen sein kann, ändert nichts an der Natur dieser mörderischen Tat, die immer zu verbieten und auszuschließen ist".[4] Mit anderen Worten: Die Aufrichtigkeit des Beweggrunds ändert niemals die objektive Sittlichkeit der Tat.
Wo lehrt die Kirche dies? Die großen Dokumente
Die Lehre ist keine improvisierte Reaktion auf neuere Gesetze. Sie wurde im Laufe von fast siebzig Jahren durch eine Reihe zusammenhängender lehramtlicher Texte formuliert, vertieft und bekräftigt. Wer sie kennt, kann auf die Frage „Wo sagt die Kirche das?" präzise antworten.
- 24. Februar und 24. November 1957Pius XII. setzt die ersten Wegmarken
In zwei Ansprachen an Narkoseärzte legt der Papst die Grundlagen: Es ist erlaubt, Schmerzmittel einzusetzen, die das Leben verkürzen können, und niemand ist verpflichtet, „außerordentliche" Mittel anzuwenden, um sich am Leben zu erhalten.
- 5. Mai 1980Erklärung Iura et Bona
Die Kongregation für die Glaubenslehre gibt die maßgebliche Definition der Euthanasie und verurteilt sie ohne Berufung, und kodifiziert zugleich die Begriffe der verhältnismäßigen und unverhältnismäßigen Mittel.
- 11. Oktober 1992Der Katechismus der Katholischen Kirche
Die Absätze 2276 bis 2279 fassen die Lehre für die ganze Kirche zusammen: Verurteilung der Euthanasie, Legitimität der Ablehnung der Überbehandlung, Lob der Palliativpflege.
- 25. März 1995Evangelium Vitae
Der heilige Johannes Paul II. bestätigt feierlich unter Berufung auf das ordentliche und allgemeine Lehramt, dass die Euthanasie eine schwere Verletzung des Gesetzes Gottes ist.
- 25. Juni / 14. Juli / 22. September 2020Brief Samaritanus Bonus
Von Papst Franziskus am 25. Juni 2020 gebilligt, datiert vom 14. Juli 2020 (Gedenktag des heiligen Kamillus von Lellis) und veröffentlicht am 22. September 2020, bekräftigt der Brief der Kongregation für die Glaubenslehre angesichts der zunehmenden Legalisierungen das absolute Verbot und präzisiert die pastorale Begleitung, einschließlich des Zugangs zu den Sakramenten.
Pius XII. und die ersten Wegmarken von 1957
Lange vor den heutigen Debatten hatte Pius XII. die grundlegenden Unterscheidungen in zwei Ansprachen des Jahres 1957 an Ärzte getroffen. Am 24. Februar 1957 erklärte er auf Fragen zur Schmerzbekämpfung den Gebrauch starker Beruhigungsmittel zur Linderung eines Sterbenden für erlaubt, selbst auf die Gefahr hin, sein Leben zu verkürzen, sofern der Tod weder gewollt noch angestrebt wird — dies ist die erste klare lehramtliche Formulierung des Prinzips der Doppelwirkung, angewandt auf das Lebensende.[5] Am 24. November 1957 lehrte er, diesmal in Antwort an Dr. Bruno Haid, Leiter der Anästhesieabteilung der Chirurgischen Universitätsklinik Innsbruck, dass man nicht verpflichtet ist, unter allen Umständen alle verfügbaren therapeutischen Mittel einzusetzen: „außerordentliche" und unverhältnismäßige Mittel aufzugeben, ist erlaubt und stellt keine Euthanasie dar.[6] Diese beiden Prinzipien — die Doppelwirkung und die Unterscheidung der Mittel — strukturieren bis heute die gesamte Lehre.
Die Erklärung Iura et Bona (1980)
Der Referenztext bleibt die Erklärung Iura et Bona, veröffentlicht am 5. Mai 1980 von der Kongregation für die Glaubenslehre unter der Unterschrift von Kardinal Franjo Šeper, Präfekt, und gebilligt von Johannes Paul II.[7] Sie gibt die Definition, die alle späteren Texte übernehmen werden:
„Unter Euthanasie versteht man eine Handlung oder eine Unterlassung, die von sich aus oder in der Absicht den Tod herbeiführt, um so jeden Schmerz zu beseitigen." — Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Iura et Bona, 5. Mai 1980[8]
Und sie stellt das Prinzip auf, das nichts umstoßen kann:
„Niemand und nichts kann ermächtigen, einen unschuldigen Menschen zu töten, sei es Fötus oder Embryo, Kind oder Erwachsener, Greis, unheilbar Kranker oder Sterbender." — Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Iura et Bona, 5. Mai 1980[9]
Iura et Bona hat auch die alte Unterscheidung „ordentliche / außerordentliche Mittel" in Begriffen der Verhältnismäßigkeit neu formuliert: Man beurteilt eine Behandlung, „indem man die Art der anzuwendenden Therapie, ihren Grad an Komplexität oder Risiko, ihre Kosten, die Möglichkeiten ihrer Anwendung in Beziehung setzt zu dem Ergebnis, das man davon erwarten kann, unter Berücksichtigung des Zustands des Kranken und seiner physischen und moralischen Kräfte".[10] Es ist dieses Vokabular — verhältnismäßige und unverhältnismäßige Mittel —, das in den Katechismus und in Evangelium Vitae eingehen wird.
Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992)
Der 1992 von Johannes Paul II. promulgierte Katechismus verdichtet die Lehre in vier Absätzen (§ 2276-2279), die für die ganze Kirche bestimmt sind. Er geht von einem oft vergessenen positiven Prinzip aus:
„Diejenigen, deren Leben vermindert oder geschwächt ist, haben Anspruch auf besondere Achtung. Kranke oder behinderte Menschen sind zu unterstützen, damit sie ein möglichst normales Leben führen können." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2276[11]
Daraus folgen die Verurteilung der Euthanasie (§ 2277), die Legitimität der Ablehnung der Überbehandlung (§ 2278) und das Lob der Palliativpflege (§ 2279) — die wir weiter unten im Einzelnen darstellen. Die Stärke des Katechismus liegt darin, dass er diese Aussagen ordnet: Die Weigerung zu töten und die Pflicht zu lindern widersprechen einander nicht, sie rufen einander.
Evangelium Vitae (1995): die feierliche Erklärung
Die am 25. März 1995 promulgierte Enzyklika Evangelium Vitae ist der Höhepunkt dieser Lehre. In ihrem Absatz 65 spricht Johannes Paul II. nach Wiederaufnahme der Definition von Iura et Bona eine Erklärung von außergewöhnlicher Feierlichkeit aus, nach dem Vorbild derjenigen, die er drei Absätze zuvor gegen die Abtreibung formuliert hatte:
„In Übereinstimmung mit dem Lehramt meiner Vorgänger und in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche bestätige ich, dass die Euthanasie eine schwere Verletzung des Gesetzes Gottes ist, als vorsätzliche und sittlich unannehmbare Beseitigung einer menschlichen Person. Diese Lehre gründet auf dem Naturgesetz und auf dem geschriebenen Wort Gottes; sie wird durch die Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt gelehrt." — Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 25. März 1995, § 65[12]
Jedes Glied dieses Satzes ist abgewogen: die Übereinstimmung mit den Vorgängern und die Gemeinschaft mit dem weltweiten Episkopat, die vier zusammenlaufenden Quellen (Naturgesetz, Schrift, Tradition, Lehramt) und vor allem die Erwähnung des ordentlichen und allgemeinen Lehramts — eine Fachformel, die niemals leichtfertig verwendet wird und deren Tragweite wir weiter unten ermessen.
Samaritanus Bonus (2020): die Erinnerung angesichts der Legalisierungen
Fünfundzwanzig Jahre später hat die Kongregation für die Glaubenslehre angesichts der Legalisierungswelle in Belgien, den Niederlanden, Kanada und anderswo den Brief Samaritanus Bonus am 22. September 2020 veröffentlicht, gebilligt von Papst Franziskus am 25. Juni 2020, datiert vom 14. Juli 2020 und unterzeichnet von Kardinal Luis Ladaria.[13] Der Text ändert nichts an der Lehre; er bekräftigt sie in den festesten Worten:
„Die Euthanasie ist ein Verbrechen gegen das menschliche Leben, weil der Mensch durch eine solche Tat wählt, unmittelbar den Tod eines anderen unschuldigen Menschen zu verursachen. […] Die Euthanasie ist daher eine in sich schlechte Handlung, ungeachtet der Gelegenheit oder der Umstände." — Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Samaritanus Bonus, datiert vom 14. Juli 2020[14]
Der Ausdruck „in sich schlechte Handlung" (intrinsece malum) ist entscheidend: Er bedeutet, dass kein Umstand, keine gute Absicht, kein Verlangen des Patienten die Tat erlaubt machen kann. Samaritanus Bonus entfaltet außerdem ausführlich die Begleitung des Kranken und den Zugang zu den Sakramenten, Punkte, auf die wir zurückkommen.
Papst Franziskus
Papst Franziskus hat diese Lehre bei zahlreichen Gelegenheiten bestätigt und sie mit seiner Anprangerung der „Wegwerfkultur" verbunden. In seiner Ansprache an die Italienische Vereinigung katholischer Ärzte am 15. November 2014 prangert er „diese verborgene Euthanasie" an und bezeichnet die Euthanasie als Sünde „gegen Gott, den Schöpfer".[15] Im Jahr 2024 schreibt er in seiner Botschaft an das internationale interreligiöse Symposium über Palliativpflege in Toronto, die Euthanasie sei „niemals eine Quelle der Hoffnung noch eine echte Sorge für die Kranken und Sterbenden", sondern „ein Versagen der Liebe", und stellt die Palliativpflege als „wahre Form des Mitgefühls" dar.[16] Die lehramtliche Kontinuität ist also vollständig, von Pius XII. bis Franziskus.
Mit welcher Autorität spricht die Kirche?
Dies ist der Punkt, den die breite Öffentlichkeit am häufigsten übersieht, und doch ist er der Kern der Frage „Was sagt die Kirche?". Nicht jede Lehre der Kirche hat dasselbe Gewicht: Manche gehören zu einer veränderbaren Disziplin, andere zu einer definitiven Lehre. Die Verurteilung der Euthanasie aber gehört zur höchsten Kategorie.
Eine definitive Lehre, keine revidierbare Meinung
Wenn Johannes Paul II. schreibt, das Verbot der Euthanasie werde „vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt gelehrt", verwendet er keine Schmuckformel. Nach der dogmatischen Konstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Lehre der Bischöfe der ganzen Welt in Gemeinschaft mit dem Papst, wenn sie übereinstimmend einen Glaubens- oder Sittenpunkt als endgültig festzuhalten vorlegen, unfehlbar, selbst außerhalb einer feierlichen Definition ex cathedra.[17] Die Verurteilung der Euthanasie erfüllt diese Bedingung: Sie wird seit den Ursprüngen einmütig gelehrt.
Klar gesagt: Man kann nicht erwarten, dass die Kirche sich in diesem Punkt „weiterentwickelt", wie sie es bei disziplinären Fragen getan hat. Es handelt sich nicht um eine Ordnung, sondern um eine sittliche Wahrheit, die zu bewahren die Kirche sich verpflichtet weiß, nicht sie zu ändern zu können. Der Theologe kann die Anwendung eines Grenzfalls diskutieren; er kann nicht behaupten, direkte Euthanasie sei manchmal gut, ohne mit dem katholischen Glauben zu brechen.
Prinzip und Anwendung unterscheiden
Diese Festigkeit hebt nicht jede Nuance auf. Man muss das Prinzip, das definitiv ist, von seinen konkreten Anwendungen unterscheiden, die eine kluge Unterscheidung verlangen. Die folgende Tabelle klärt, was als absolut gilt und was der Beurteilung im Einzelfall unterliegt.
| Punkt | Status in der Lehre | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Direkte Euthanasie ist immer unsittlich | Definitive Lehre (ordentliches und allgemeines Lehramt) | Kein Umstand kann sie rechtfertigen |
| Assistierter Suizid ist immer unsittlich | Definitive Lehre | Mitwirkung am gewollten Tod ist ausgeschlossen |
| Eine unverhältnismäßige Behandlung abzulehnen ist erlaubt | Gewisses Prinzip | Die Beurteilung der „Verhältnismäßigkeit" erfolgt im Einzelfall |
| Schmerzen zu lindern auf die Gefahr hin, das Leben zu verkürzen, ist erlaubt | Gewisses Prinzip (Doppelwirkung) | Dosis und Absicht werden klinisch beurteilt |
| Auf tiefe Sedierung zurückzugreifen | Unter Bedingungen erlaubt | Niemals als getarntes Mittel, den Tod zu geben |
Die Trennlinie ist klar: Die Weigerung zu töten ist absolut; die konkrete Art zu pflegen, zu lindern und zu begleiten obliegt dem erleuchteten Gewissen, der medizinischen Wissenschaft und der Klugheit.
Was die Kirche genau verurteilt
Die Euthanasie durch Handeln und durch Unterlassen
Die Kirche verurteilt sowohl die aktive Euthanasie — eine direkte Handlung, typischerweise die Injektion eines tödlichen Mittels — als auch die passive Euthanasie im eigentlichen Sinn, also die absichtliche Unterlassung lebenserhaltender Pflege mit dem Ziel, den Tod herbeizuführen. Dieser letztere Punkt wird oft missverstanden: Es geht nicht darum, alles abzubrechen, sondern einen stabilisierten Patienten absichtlich dessen zu berauben, was ihn am Leben erhält, damit er daran stirbt.[18] Die Grenze zur legitimen Ablehnung der Überbehandlung liegt nicht in der äußeren Geste (eine Behandlung abzubrechen), sondern in der Absicht: Will man den Tod, oder nimmt man nur hin, ihn mit unverhältnismäßigen Mitteln nicht mehr zu bekämpfen?
Der assistierte Suizid
Der medizinisch assistierte Suizid — dem Patienten das tödliche Mittel zu verschaffen, das er sich selbst verabreichen wird — ist für die Kirche nur ein anderer Name desselben Übels. Evangelium Vitae sagt es ohne Umschweife:
„Die suizidale Absicht eines anderen zu teilen und ihm bei ihrer Verwirklichung zu helfen, durch das, was man assistierten Suizid nennt, bedeutet, sich zum Mitarbeiter und manchmal selbst zum Täter einer Ungerechtigkeit zu machen, die niemals gerechtfertigt werden kann, selbst wenn sie einem Verlangen entspricht." — Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, § 66[19]
Die Grundlage: Das Leben des Unschuldigen gehört niemandem
Warum diese Verurteilung? Die Kirche gründet sie auf zwei zusammenlaufende Quellen. Zuerst das Wort Gottes: das Gebot „Du sollst nicht töten" (Ex 20,13), die Aussage, „Gott hat den Tod nicht gemacht, er freut sich nicht am Untergang der Lebenden" (Weish 1,13), und die göttliche Souveränität über das Leben — „Ich bin es, der tötet und lebendig macht" (Dtn 32,39). Sodann das Naturgesetz: Das Leben des Unschuldigen ist ein Gut, über das niemand, nicht einmal sein Träger, frei verfügen kann, um sich zu zerstören.
Der heilige Johannes Paul II. führt hierzu ein Argument des heiligen Augustinus von erstaunlicher Aktualität an, das dem Einwand der Zustimmung im Voraus antwortet:
„Es ist niemals erlaubt — schreibt der heilige Augustinus mit überraschender Aktualität —, einen anderen zu töten, selbst wenn er es wollte, und erst recht, wenn er darum bäte, weil er, zwischen Leben und Tod schwebend, darum fleht, man möge ihm helfen, seine Seele zu befreien, die gegen die Fesseln des Leibes ankämpft und sich von ihm lösen will; selbst wenn der Kranke nicht mehr lebensfähig wäre, ist es nicht erlaubt." — Der heilige Johannes Paul II., der den heiligen Augustinus zitiert, Evangelium Vitae, § 66[20]
Die vollständige vernünftige Argumentation — Autonomie, Mitleid, Würde — wird im Artikel Warum lehnt die Kirche die Euthanasie ab? entfaltet. Hier genügt es, das Fundament festzuhalten: Einem Unschuldigen den Tod zu geben, bleibt Mord, gleich aus welchem Beweggrund.
Was die Kirche nicht verurteilt — und sogar fördert
Dies ist die unbekannteste Seite der Lehre und die wichtigste, um die Karikatur einer Kirche zu zerstreuen, die Leiden auferlegen oder zur „Überbehandlung" drängen würde. Die Kirche unterscheidet sorgfältig die Weigerung zu töten und die Weigerung zu pflegen: Die erste Tat verbietet sie, die zweite missbilligt sie. Vier Haltungen sind nicht nur erlaubt, sondern empfohlen.
Die therapeutische Überbehandlung ablehnen
Dies ist die entscheidende Unterscheidung. Eine nutzlos, beschwerlich oder unverhältnismäßig gewordene Behandlung abzulehnen, ist keine Euthanasie. Der Katechismus schreibt es mit endgültiger Klarheit:
„Der Abbruch kostspieliger, gefährlicher, außergewöhnlicher oder zum erwarteten Ergebnis unverhältnismäßiger ärztlicher Behandlungen kann legitim sein. Das ist die Ablehnung der therapeutischen Überbehandlung. Man will damit nicht den Tod herbeiführen; man nimmt hin, ihn nicht verhindern zu können." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2278[21]
In diesem Fall stirbt der Patient an seiner Krankheit und nicht durch einen Eingriff, den man ihm zufügt; man hört nur auf, das Unabwendbare mit unvernünftig gewordenen Mitteln zu bekämpfen. Evangelium Vitae präzisiert, „der Verzicht auf außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Mittel ist nicht dem Selbstmord oder der Euthanasie gleichzusetzen; er bringt vielmehr die Annahme der menschlichen Verfassung angesichts des Todes zum Ausdruck".[22]
Schmerzen lindern, selbst auf die Gefahr hin, das Leben zu verkürzen
Die Kirche erlaubt ausdrücklich den Gebrauch starker Schmerzmittel zur Linderung eines Sterbenden, selbst wenn sie seine Tage verkürzen können — dies ist das Prinzip der Doppelwirkung, bereits von Pius XII. ausgesprochen:
„Der Gebrauch von Schmerzmitteln zur Erleichterung der Leiden des Sterbenden, selbst auf die Gefahr hin, seine Tage zu verkürzen, kann der menschlichen Würde sittlich entsprechen, wenn der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt, sondern nur als unvermeidlich vorhergesehen und hingenommen wird." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2279[23]
Alles hängt hier von der Absicht und der Verhältnismäßigkeit ab: Man zielt auf die Linderung des Schmerzes, man erstrebt nicht den Tod, und man verwendet die für diesen Zweck notwendige Dosis, keine zum Töten bemessene Dosis. Der Unterschied zur Euthanasie ist nicht materiell (dasselbe Mittel kann im Spiel sein), sondern sittlich.
Die verhältnismäßige Sedierung
In Fällen refraktärer Leiden ist die Sedierung — bis hin zur tiefen und kontinuierlichen Sedierung in der terminalen Phase — nach Samaritanus Bonus (Teil V, Abschnitt 7 „Schmerztherapie und Aufhebung des Bewusstseins") zulässig, unter der strengen Bedingung, dass sie darauf zielt, Schmerzen zu lindern, nicht den Tod herbeizuführen — „jede Verabreichung, die unmittelbar und absichtlich den Tod herbeiführt, ist eine euthanasische Praxis" — und, soweit möglich, mit der aufgeklärten Zustimmung des Patienten.[24] Eine von ihrem Zweck abgebrachte Sedierung, eingesetzt als getarntes Mittel zum Sterbenmachen, wäre wieder Euthanasie.
Die Palliativpflege: „eine besondere Form der selbstlosen Nächstenliebe"
Weit davon entfernt, Leiden aufzuerlegen, macht die Kirche die Palliativpflege zu einer Pflicht und zu einem Gipfel der Nächstenliebe. Der Katechismus schließt:
„Die Palliativpflege stellt eine besondere Form der selbstlosen Nächstenliebe dar. Als solche ist sie zu fördern." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2279[25]
Deshalb betont das neuere Lehramt so sehr die Entwicklung der Palliativpflege: Wo sie fehlt, erscheint die Euthanasie fälschlich als einziger Ausweg. Das Lebensende wirklich zu pflegen heißt, die Frage der Euthanasie gegenstandslos zu machen.
| Die Kirche sagt NEIN zu… | Die Kirche sagt JA zu… |
|---|---|
| Der verlangten oder unverlangten tödlichen Injektion | Der Ablehnung einer unverhältnismäßigen Behandlung |
| Dem Abbruch lebenserhaltender Pflege, um sterben zu machen | Den Schmerzmitteln in wirksamer Dosis (Doppelwirkung) |
| Dem medizinisch assistierten Suizid | Der verhältnismäßigen und zugestimmten Sedierung |
| Jedem aus „Mitleid" gegebenen Tod | Der Palliativpflege, gefördert als Pflicht |
Was sagt die Kirche zu dem, der leidet und sterben will?
Die Lehre ist nicht nur eine Norm: Sie gebietet eine genaue pastorale Haltung gegenüber dem Kranken, seiner Familie und den Pflegenden. Hier antwortet die Kirche auf die wirkliche Not, die sich hinter dem Verlangen nach Euthanasie verbirgt.
Die Würde geht niemals verloren
Die Kirche weist die Vorstellung zurück, ein Leben könne „lebensunwert" werden. Die Würde einer Person hängt nicht von ihrer Autonomie, ihrer Gesundheit oder ihrer Nützlichkeit ab, sondern von ihrem Sein selbst als von Gott geschaffene und geliebte Person: Sie bleibt unversehrt in Abhängigkeit, Krankheit und Todeskampf. Von anderen abzuhängen heißt nicht abzusteigen; es ist die gewöhnliche menschliche Verfassung, nur sichtbar geworden.
Der christliche Sinn des Leidens
Die Kirche verherrlicht den Schmerz nicht — sie setzt sich für seine Linderung ein —, aber sie weigert sich, ihn für absurd zu erklären. Im Apostolischen Schreiben Salvifici Doloris lehrt Johannes Paul II., dass das mit dem Leiden Christi vereinte Leiden fruchtbar und sinntragend werden kann, ohne je aufzuhören, Linderung und die Gegenwart der Brüder zu rufen.[26] Gerade weil das Leiden einen möglichen Sinn hat, hat man kein Recht, darauf zu antworten, indem man den Leidenden beseitigt.
Die Begleitung, nicht die Preisgabe
Samaritanus Bonus stellt seine gesamte Lehre unter das Gleichnis vom barmherzigen Samariter: sich über den Leidenden beugen, bei ihm bleiben, für ihn sorgen. Die Antwort der Kirche auf „Ich will sterben" lautet weder „einverstanden" noch „schweig und leide", sondern „du bist nicht allein". Oft ist das Verlangen nach Euthanasie ein Hilferuf nach Gegenwart, nach Linderung — es erlischt, wenn der Schmerz behandelt und die Einsamkeit durchbrochen ist.
Die Sakramente und derjenige, der Euthanasie verlangt
Samaritanus Bonus behandelt den heiklen Fall des Kranken, der förmlich Euthanasie verlangt oder sich dafür hat registrieren lassen. Der Seelsorger kann dann weder die Absolution noch die Krankensalbung spenden, solange dieser Wille fortbesteht, denn er bekundet das Fehlen der erforderlichen Disposition:
„Der Büßer wird diese Sakramente empfangen können, wenn sein Wille, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, dem Seelsorger den Schluss erlaubt, dass er seine Entscheidung geändert hat." — Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Samaritanus Bonus, datiert vom 14. Juli 2020, Teil V, Abschnitt 11[27]
Es handelt sich nicht um eine Preisgabe noch um eine Verurteilung der Person, sondern um die Weigerung jeder Geste, die „als Billigung der Euthanasie gedeutet werden könnte".[28] Die geistliche Begleitung dagegen hört niemals auf: Sie zielt gerade darauf, die Hoffnung neu zu öffnen und dem Kranken die Rückkehr zu den Sakramenten zu ermöglichen.
Eine beständige Lehre, keine neuere Verhärtung
Es wäre falsch zu glauben, die Kirche habe sich in der Neuzeit „verhärtet". Ihre Position verlängert eine ununterbrochene Tradition. Die griechische Medizin selbst verbot dem Arzt im Hippokratischen Eid (4. Jahrhundert v. Chr.) bereits, „niemandem Gift zu geben, wenn man mich darum bittet".[29] Die ersten Christen haben in einer Welt, die das Aussetzen Neugeborener praktizierte und den Selbstmord duldete, von Anfang an den heiligen Charakter allen menschlichen Lebens bekräftigt. Der heilige Augustinus formulierte im 5. Jahrhundert bereits das Argument, das Evangelium Vitae fünfzehn Jahrhunderte später wieder aufnehmen wird.
Die Kohärenz ist vollständig: Was die Kirche heute über die Euthanasie sagt, hält sie seit ihren Ursprüngen fest, in Kontinuität mit der antiken medizinischen Weisheit und dem biblischen Glauben. Das heutige Lehramt hat angesichts neuer Techniken und Gesetze nur präzisiert und bekräftigt, eine Wahrheit, die ihm nicht gehört und die zu ändern es keine Vollmacht hat.
Zum Weiterlesen
- Was ist von der Euthanasie zu halten? — das vollständige Dossier: Definitionen, Argumente, Erfahrungen der Legalisierungsländer, französische Debatte.
- Warum lehnt die Kirche die Euthanasie ab? — die ausführliche Widerlegung der Argumente von Mitleid, Autonomie und Würde.
- Was sagt die Kirche zur Todesstrafe? — die Lehre über das Recht, den Tod zu geben.
- Darf ein Katholik seine Organe spenden? — Lebensende, Tod und Selbsthingabe.
- Warum lehnt die Kirche die Abtreibung ab? — der andere große Kampf von Evangelium Vitae für das Leben des Unschuldigen.
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 2277, erste Aussage. Referenztext: Katechismus der Katholischen Kirche, Oldenbourg/Benno/Paulusverlag/St. Benno, 1993 (typische lateinische Ausgabe 1997), Vatican.va.
1Katechismus der Katholischen Kirche, § 2277, zweite Aussage.
2Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Iura et Bona über die Euthanasie, 5. Mai 1980, Abschnitt II (auf Absicht und Mittel gegründete Definition). Volltext auf Vatican.va.
3Katechismus der Katholischen Kirche, § 2277, letzter Satz: „Ein Irrtum im Urteil, dem man in gutem Glauben erlegen sein kann, ändert nichts an der Natur dieser mörderischen Tat, die immer zu verbieten und auszuschließen ist." (Vatican.va).
4Pius XII., Ansprache Antworten auf drei religiöse und sittliche Fragen zur Schmerzbekämpfung, an die Teilnehmer des IX. Kongresses der Italienischen Gesellschaft für Anästhesiologie, 24. Februar 1957 (Vatican.va, deutsche Fassung). Erste klare lehramtliche Formulierung der Doppelwirkung am Lebensende.
5Pius XII., Ansprache In Beantwortung dreier Fragen der ärztlichen Sittenlehre zur Wiederbelebung, 24. November 1957, in Beantwortung der Fragen von Dr. Bruno Haid (Chirurgische Klinik Innsbruck) zu den Grenzen der Pflicht, Wiederbelebungsmittel einzusetzen (Vatican.va, deutsche Fassung).
6Die Erklärung Iura et Bona wurde am 5. Mai 1980 vom heiligen Johannes Paul II. gebilligt und unter der Unterschrift von Kardinal Franjo Šeper, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, und Erzbischof Jérôme Hamer, Sekretär, veröffentlicht.
7Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Iura et Bona, 5. Mai 1980, Abschnitt II. Die Definition umfasst Handeln und Unterlassen.
8 18Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Iura et Bona, 5. Mai 1980, Abschnitt II.
9Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Iura et Bona, 5. Mai 1980, Abschnitt IV („über die rechte Verhältnismäßigkeit beim Gebrauch der Heilmittel"). Hier werden die alten Begriffe „ordentliche / außerordentliche Mittel" als „verhältnismäßige / unverhältnismäßige Mittel" neu formuliert.
10Katechismus der Katholischen Kirche, § 2276.
11Der heilige Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae, 25. März 1995, § 65. Parallele Erklärung zu derjenigen in § 62 über die Abtreibung und in § 57 über den Mord am Unschuldigen. Volltext auf Vatican.va.
12Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Samaritanus Bonus über die Sorge für Personen in kritischen und terminalen Lebensphasen: gebilligt von Papst Franziskus am 25. Juni 2020 (beschlossen in der Vollversammlung vom 29. Januar 2020), datiert vom 14. Juli 2020 (liturgischer Gedenktag des heiligen Kamillus von Lellis), unterzeichnet von Kardinal Luis Francisco Ladaria Ferrer, Präfekt; veröffentlicht am 22. September 2020. Vatican.va.
13Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Samaritanus Bonus, datiert vom 14. Juli 2020, Teil V, Abschnitt 1 „Das Verbot der Euthanasie und des assistierten Suizids" (Qualifizierung der Euthanasie als in sich schlechte Handlung). Vatican.va.
14Papst Franziskus, Ansprache an die Teilnehmer des Gedenkkongresses der Italienischen Vereinigung katholischer Ärzte, Audienzhalle Paul VI., 15. November 2014 (Vatican.va). Der Papst prangert dort „diese verborgene Euthanasie" in „dieser Wegwerfkultur" an und erklärt: zu Gott zu sagen „Nein, über das Ende des Lebens entscheide ich, wie ich will", ist „eine Sünde gegen Gott, den Schöpfer".
15Papst Franziskus, Botschaft an die Teilnehmer des Symposiums „Für eine Erzählung der Hoffnung: ein internationales interreligiöses Symposium über Palliativpflege", Toronto, 22. Mai 2024 (Vatican.va): Die Euthanasie ist „niemals eine Quelle der Hoffnung noch eine echte Sorge für die Kranken und Sterbenden", sondern „ein Versagen der Liebe", Ausdruck einer „Kultur der Zurückweisung"; die Palliativpflege ist „eine wahre Form des Mitgefühls".
16Zweites Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Lumen Gentium, 21. November 1964, § 25: die unfehlbare Lehre des ordentlichen und allgemeinen Lehramts der Bischöfe, in der Welt verstreut, aber in Gemeinschaft untereinander und mit dem Nachfolger Petri, wenn sie übereinstimmen, eine Glaubens- oder Sittenlehre als endgültig festzuhalten vorzulegen.
17Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, § 66, über den assistierten Suizid.
19Der heilige Augustinus, Epistula 204, 5 (CSEL 57, 320), zitiert vom heiligen Johannes Paul II. in Evangelium Vitae, § 66, Anm. 85. Deutsche Übersetzung nach dem Text der Enzyklika (Vatican.va). Lateinischer Text, wie in der Enzyklika zitiert: « Non licere alterum occidere, etiam volentem et petentem, et vivere iam non valentem..., et animam corporis nexibus obluctantem solvique cupientem ».
20Katechismus der Katholischen Kirche, § 2278 (Ablehnung der therapeutischen Überbehandlung).
21Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, § 65, über den Verzicht auf außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Mittel.
22Katechismus der Katholischen Kirche, § 2279, erster Teil (Gebrauch von Schmerzmitteln und Doppelwirkung).
23Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Samaritanus Bonus, datiert vom 14. Juli 2020, Teil V, Abschnitt 7 „Schmerztherapie und Aufhebung des Bewusstseins": Die Sedierung ist erlaubt, um Schmerzen zu lindern, niemals als Mittel, den Tod herbeizuführen, nach Möglichkeit mit der aufgeklärten Zustimmung des Patienten. Vatican.va.
24Katechismus der Katholischen Kirche, § 2279, Schluss über die Palliativpflege.
25Der heilige Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Salvifici Doloris über den christlichen Sinn des menschlichen Leidens, 11. Februar 1984 (Vatican.va, deutscher Volltext).
26Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Samaritanus Bonus, datiert vom 14. Juli 2020, Teil V, Abschnitt 11 „Die pastorale Unterscheidung gegenüber denen, die Euthanasie oder assistierten Suizid verlangen" (Abschnitt 10 behandelt „Die pastorale Begleitung und die Stütze der Sakramente"): Verweigerung von Absolution, Krankensalbung und Wegzehrung, solange der euthanasische Wille fortbesteht; die Sakramente werden gespendet, sobald der Kranke seine Entscheidung geändert hat. Vatican.va.
27Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Samaritanus Bonus, datiert vom 14. Juli 2020, Teil V, Abschnitt 11: „Es ist nicht zulässig [...], irgendeine äußere Geste zu machen, die als Billigung der Euthanasie gedeutet werden könnte". Vatican.va.
28Hippokratischer Eid, 4. Jahrhundert vor Christus, klassische Fassung: „Ich werde niemandem Gift geben, wenn man mich darum bittet, noch einen solchen Vorschlag machen." Deutsche Übersetzung nach der Ausgabe von Émile Littré, Œuvres complètes d'Hippocrate, Bd. IV, Paris, Baillière, 1844, S. 631.
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