Warum lehnt die Kirche die Euthanasie ab?

Die Kirche lehnt die Euthanasie nicht aus Tabu ab, sondern aus Vernunftgründen: Das Leben des Unschuldigen ist unantastbar, wahres Mitleid tötet nicht, die Freiheit begründet kein Recht auf Sterben, kein Leben ist unwürdig, und die Ablehnung schützt zuerst die Schwächsten.

Ignispedia

Die katholische Kirche lehnt die Euthanasie und den assistierten Suizid ab. Doch diese Ablehnung ist kein Autoritätsreflex und kein religiöses Tabu: Sie ist eine wohlbegründete Schlussfolgerung, getragen von einer langen moralischen Tradition und von einem bestimmten Bild des Menschen. Die Frage „warum?" verdient daher mehr als einen Slogan. Sie verlangt Gründe — und die Kirche gibt sie, Gründe, die auch für einen nichtglaubenden Leser gelten, denn sie beruhen zuerst auf dem Naturrecht und auf Forderungen, die die abendländische Medizin seit fast vierundzwanzig Jahrhunderten kennt, angefangen beim hippokratischen Eid.

Dieser Artikel legt die Gründe der Ablehnung dar. Um genau zu erfahren, was die Kirche lehrt — in welchen Dokumenten, mit welchem Autoritätsgrad, was sie verbietet und was sie erlaubt —, siehe Was sagt die Kirche über die Euthanasie?. Für das vollständige Dossier über die Erfahrungen der Länder, die legalisiert haben, und die französische Debatte siehe Was ist von der Euthanasie zu halten?.

Der Kern der Antwort passt in einen Satz, den der heilige Johannes Paul II. für die ganze Kirche formuliert hat:

„In Übereinstimmung mit dem Lehramt meiner Vorgänger und in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche bestätige ich, dass die Euthanasie eine schwere Verletzung des Gesetzes Gottes ist, als vorsätzliche und sittlich unannehmbare Beseitigung einer menschlichen Person." — Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 25. März 1995, § 65[1]

Es bleibt zu verstehen, warum. Die folgenden Abschnitte entfalten eine nach der anderen die Gründe dieser Ablehnung: eine Grundlegung, drei Antworten auf die großen Einwände, eine Begründung, die die Medizin betrifft, eine, die die Gesellschaft betrifft, und schließlich den christlichen Sinn des Todes.

Die Grundlegung: Das Leben des Unschuldigen ist unantastbar

Erläuterndes Schema — das menschliche Leben ist als Gabe empfangen: Weder der Kranke noch der Arzt noch der Staat sind seine Eigentümer. Originale Ignispedia-Illustration, mit KI erstellt.

Alle anderen Gründe fließen aus diesem einen. Die Kirche lehnt die Euthanasie zuerst ab, weil sie an einem Prinzip festhält, das kein Umstand umstoßen kann: Man darf niemals vorsätzlich einem unschuldigen Menschen den Tod geben. Dies ist keine Regel unter anderen; es ist das Fundament allen gesellschaftlichen Lebens, der Damm, der verbietet, dass ein Mensch für einen anderen zu etwas wird, über das man verfügt.

„Du sollst nicht töten": ein Verbot, das schützt

Das fünfte Gebot — „Du sollst nicht töten" (Ex 20,13) — ist nicht zuerst eine Einschränkung: Es ist ein Schutz. Es erklärt, dass das Leben des anderen nicht in meiner Hand liegt. Der biblische Glaube verwurzelt dieses Verbot in der Souveränität Gottes über das Leben — „Ich bin es, der tötet und lebendig macht" (Dtn 32,39) — und in der Aussage, „Gott hat den Tod nicht gemacht, er freut sich nicht am Untergang der Lebenden" (Weish 1,13). Doch das Verbot gilt nicht nur für den Glaubenden: Jede Gesellschaft, die die Schwachen schützen will, beginnt damit festzulegen, dass niemand zu seinem vermeintlichen Wohl getötet werden darf.

Das Leben: eine empfangene Gabe, kein Eigentum

Dies ist der entscheidende Punkt, und er beantwortet die meisten Einwände im Voraus. Mein Leben habe ich mir nicht selbst gegeben: Ich habe es empfangen. Ich bin nicht sein Eigentümer, sondern sein Treuhänder. Was man aber nur als anvertrautes Gut hütet, zerstört man nicht. Die Euthanasie setzt im Gegenteil voraus, dass das Leben ein verfügbares Gut sei, über dessen Beendigung sein Träger — oder der Arzt oder der Staat — entscheiden könnte. Die Kirche weist diese Voraussetzung zurück: Das Leben ist kein Eigentumsgegenstand, weder für sich selbst noch für andere.

Genau deshalb reicht die Zustimmung des Kranken nicht aus, um die Tat erlaubt zu machen. Der heilige Augustinus hatte es sechzehn Jahrhunderte vor den heutigen Debatten formuliert, und Evangelium Vitae zitiert ihn in § 66:

„Es ist niemals erlaubt — schreibt der heilige Augustinus mit überraschender Aktualität —, einen anderen zu töten, selbst wenn er es wollte, und erst recht, wenn er darum bäte, weil er, zwischen Leben und Tod schwebend, darum fleht, man möge ihm helfen, seine Seele zu befreien, die gegen die Fesseln des Leibes ankämpft und sich von ihm lösen will; selbst wenn der Kranke nicht mehr lebensfähig wäre, ist es nicht erlaubt." — Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 25. März 1995, § 66, zitiert den heiligen Augustinus, Brief 204[2]

Ein Prinzip, das die Kirche nicht „weiterentwickeln" kann

Viele hoffen, die Kirche werde „ihre Meinung ändern", so wie sie manche Disziplinen geändert hat. Das verkennt die Natur dieser Lehre. Die Verurteilung der Euthanasie gehört nicht zu den revidierbaren Ordnungen, sondern zu einer sittlichen Wahrheit, die vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt gelehrt wird — das heißt, als definitiv gilt. Die Einzelheit dieser Autorität wird in Was sagt die Kirche über die Euthanasie? behandelt; hier genügt es festzuhalten, dass die Kirche sich verpflichtet weiß, dieses Prinzip zu bewahren, nicht es ändern zu können. Ein Theologe kann die Anwendung auf einen Grenzfall diskutieren; er kann nicht behaupten, direkte Euthanasie sei manchmal gut, ohne mit dem Glauben zu brechen.

Warum das Mitleid das Töten nicht rechtfertigt

Erläuterndes Schema — das wahre Mitleid sucht den Schmerz zu lindern und die Person zu begleiten; es beseitigt nicht den Leidenden. Originale Ignispedia-Illustration, mit KI erstellt.

Dies ist das stärkste Argument, weil es von einem berechtigten Gefühl ausgeht. Niemand will leiden; niemand will einen Nahestehenden leiden sehen. Das Mitleid ist das Menschlichste, was es gibt. Doch eine Frage entscheidet alles: Verlangt das Mitleid, das Leiden zu beseitigen, oder den zu beseitigen, der leidet?

Was „Mit-leiden" bedeutet

Das Wort Mitleid kommt vom lateinischen cum-patior, „mitleiden". Es bezeichnet eine Gegenwart in der Prüfung, keine Beseitigung des Geprüften. Den zu töten, der leidet, heißt nicht, mit ihm zu leiden: Es heißt, sich sein Leiden zu ersparen, indem man sich seine Person erspart. Die Bewegung kehrt sich genau um. Der heilige Johannes Paul II. hat es in einer berühmt gebliebenen Formel gesagt:

„Auch wenn der Beweggrund nicht die egoistische Weigerung ist, die Last der Existenz des Leidenden zu tragen, muss man von der Euthanasie sagen, dass sie ein falsches Mitleid ist, und mehr noch eine beunruhigende ‚Perversion' des Mitleids: Das wahre ‚Mitleiden' macht nämlich solidarisch mit dem Leiden des anderen, beseitigt aber nicht denjenigen, dessen Leiden man nicht ertragen kann." — Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, § 66[3]

Heute kann man lindern, ohne zu töten

Das Mitleidsargument setzte einst voraus, dass die einzige Alternative zur Euthanasie das Sterben unter Schmerzen sei. Das stimmt nicht mehr. Die Palliativmedizin verfügt heute über ein Arsenal — Opioide, Schmerzmittel, verhältnismäßige Sedierung, die bei therapierefraktären Leiden bis zur tiefen und kontinuierlichen Sedierung gehen kann —, das es erlaubt, den Schmerz zu lindern, ohne den Tod herbeizuführen. Die medizinische und rechtliche Einzelheit dieser Unterscheidung wird in Was ist von der Euthanasie zu halten? entfaltet; das Wesentliche hier ist, dass das Mitleid nun eine Antwort hat, die nicht tötet. Die Palliativteams berichten oft dieselbe Beobachtung, ohne daraus ein allgemeines Gesetz zu machen: Wenn der Schmerz wirklich gelindert und die Einsamkeit durchbrochen ist, schwächen sich viele Euthanasiewünsche ab oder verschwinden — ein Zeichen, dass sie einen Hilferuf ausdrückten mehr als einen festen Willen. Das Lehramt seinerseits stellt das Prinzip auf, das diese Haltung begründet:

„Dieser Wille, die kranke Person immer zu versorgen, bietet das Kriterium zur Bewertung der verschiedenen Handlungen, die in der Situation der ‚unheilbaren' Krankheit zu unternehmen sind: Unheilbar ist nämlich niemals gleichbedeutend mit ‚unversorgbar'." — Kongregation für die Glaubenslehre, Samaritanus Bonus, 14. Juli 2020[4]

Benedikt XVI. hat die Logik der Ablehnung in einem Satz zusammengefasst: Die Euthanasie antwortet nicht auf das wahre Bedürfnis des Sterbenden, das nicht darin besteht, beseitigt, sondern begleitet zu werden.

„Die Euthanasie ist eine falsche Lösung für das Drama des Leidens […]. Die wahre Antwort kann nämlich nicht darin bestehen, den Tod zu geben, sei er auch noch so »sanft«, sondern Zeugnis abzulegen für die Liebe, die hilft, dem Schmerz und dem Todeskampf auf menschliche Weise zu begegnen." — Benedikt XVI., Angelus vom 1. Februar 2009[5]

Töten aus Mitleid: ein Widerspruch in sich

Bleibt der Kern der Beweisführung. Wenn das Leiden ein Leben wertlos macht, so sehr, dass man es durch Töten beenden müsste, dann kehrt sich das Mitleid gegen seinen Gegenstand: Es behauptet, die Person zu lieben, und beseitigt die Person. Das wahre Mitleid bekämpft den Schmerz; das falsche Mitleid bekämpft den Schmerzenden. Die Kirche weist das zweite gerade aus Mitleid zurück — weil sie sich weigert, den Kranken der Vorstellung zu überlassen, sein Leben sei es nicht mehr wert, getragen zu werden.

Warum die Freiheit kein „Recht auf Sterben" begründet

Erläuterndes Schema — die Zustimmung reicht nicht aus, um eine Tat gut zu machen, die die menschliche Würde verletzt oder einen anderen verpflichtet, eine in sich schlechte Tat zu setzen. Originale Ignispedia-Illustration, mit KI erstellt.

Der zweite große Einwand verlagert das Feld: „Mein Körper, meine Wahl; es ist mein Leben, ich verfüge darüber." Das Argument beruft sich auf einen wirklichen Wert — die Freiheit der Person. Doch es beruht auf einem Begriff der Autonomie, der der Prüfung nicht standhält.

Eine Autonomie, die niemals absolut ist

Wenn die freie Verfügung über meinen Körper ein absolutes Recht begründete, hinderte nichts, den Tod aus beliebigem Grund zu verlangen: Liebeskummer, Bankrott, Lebensüberdruss. Doch kein Befürworter der Euthanasie akzeptiert diese Folgerung: Alle stellen Bedingungen — schwere Krankheit, „unerträgliches" Leiden, Prognose. Sobald man aber eine Bedingung stellt, erkennt man an, dass die Autonomie nicht ausreicht: Es braucht ein anderes Kriterium, und man muss sagen, warum dieses und kein anderes. Das Argument der reinen Freiheit widerlegt sich also selbst.

Das Recht erkennt das übrigens überall an: Niemand darf seine Organe verkaufen, sich vertraglich als Sklave verkaufen oder von einem Arzt verlangen, ein gesundes Glied zu amputieren. Die Zustimmung reicht dort niemals aus. Die Entfaltung dieser Vergleiche findet sich in Was ist von der Euthanasie zu halten?.

Man kann nicht veräußern, was alle Rechte begründet

Es gibt Tieferes. Manche Rechte sind unveräußerlich: Man kann nicht auf sie verzichten, selbst freiwillig nicht, weil sie die Bedingung aller anderen sind. Das Recht auf Leben gehört dazu. Man kann nicht auf das verzichten, was jeden Verzicht erst möglich macht, denn nach der Tat gibt es kein Subjekt mehr, das daraus Nutzen zöge. Zu verlangen, dass man mich tötet, heißt nicht, meine Freiheit auszuüben: Es heißt, mit einem Schlag alle ihre künftigen Bedingungen aufzuheben.

Die Freiheit des anderen: Niemand hat das Recht, von einem anderen getötet zu werden

Schließlich ist die Euthanasie kein einsamer Akt: Sie erfordert einen Dritten, der den Tod gibt. Meine Freiheit aber kann auf dem Gewissen und den Händen eines anderen keine Pflicht begründen, mich zu töten. Euthanasie zu verlangen heißt nicht nur, über sich zu verfügen: Es heißt, von der Gesellschaft zu verlangen, die Tötung eines Unschuldigen zu organisieren, zu decken und zu finanzieren. Die „rein persönliche Wahl" ist ein Mythos: Sie verpflichtet immer den Arzt, das Krankenhaus und das Gesetz.

Warum kein Leben „lebensunwert" ist

Erläuterndes Schema — die funktionale Würde schwankt, doch die ontologische Würde bleibt: Kind, Erwachsener, Kranker oder alter Mensch, jeder bleibt voll und ganz Person. Originale Ignispedia-Illustration, mit KI erstellt.

Der dritte Einwand ist der radikalste: Wenn es keine Lebensqualität mehr gibt, ginge man besser. Das Argument spricht nicht mehr von Leiden oder Freiheit, sondern fällt ein Urteil über den Wert eines Lebens. Hier muss man am festesten sein.

Die Würde verdient man nicht und verliert man nicht

Die Kirche unterscheidet zwei Sinne des Wortes Würde. Es gibt eine funktionale Würde — in Form sein, autonom, nützlich —, die mit der Krankheit schwankt und abnimmt. Und es gibt eine ontologische Würde: die, die am Sein der Person selbst hängt, geschaffen nach dem Bild Gottes, und die weder von der Gesundheit noch von der Autonomie noch vom Blick der anderen abhängt. Diese Würde erwirbt man nicht und verliert man niemals. Ein völlig abhängiges Neugeborenes hat sie ganz; ein bettlägeriger Greis hat sie ganz; ein bewusstloser Kranker hat sie ganz. Von einem Leben zu sagen, es sei „lebensunwert", heißt, die beiden Sinne zu verwechseln — und die Gebrechlichkeit zu einem Grund der Beseitigung zu machen.

Abhängen heißt nicht verfallen

Hinter der Vorstellung vom „unwerten Leben" verbirgt sich oft eine Angst: die vor der Abhängigkeit. Doch von anderen abzuhängen ist kein Verfall: Es ist der gewöhnliche menschliche Zustand, nur sichtbar geworden. Niemand lebt in Autarkie; wir haben alle in völliger Abhängigkeit begonnen, und viele werden in ihr enden. Eine Zivilisation, die die Abhängigkeit für unwürdig erklärt, verurteilt sich dazu, einen riesigen Teil der Menschheit zu verachten — die Kleinsten, die Hochbetagten, die schwerbehinderten Menschen. Die Kirche weist diese Aufteilung zurück.

Kein objektives Kriterium für die Würde-„Schwelle"

Wer legte die Schwelle fest, ab der ein Leben die Mühe nicht mehr wert wäre? Nach welchem nicht willkürlichen Kriterium? Die Autonomie? Der Säugling ist nicht autonom. Der Nutzen? Niemand ist voll nützlich. Die geistige Gesundheit? Das wirft die Frage nach dem Schicksal der psychisch Kranken auf — eine Frage, die mit der dokumentierten Erfahrung der legalisierenden Länder in Was ist von der Euthanasie zu halten? untersucht wird. Kein objektives Kriterium existiert, weil es kein menschliches Leben ohne Würde gibt.

Warum die Medizin den Tod nicht geben kann

Hippokrates, Stich von Paulus Pontius nach Peter Paul Rubens. Bild via Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Es gibt eine Begründung, die nicht mehr die Person des Kranken betrifft, sondern die Natur der Pflege. Aus dem Tod einen ärztlichen Akt zu machen fügt der Medizin keine Option hinzu: Es verdirbt ihre Zielsetzung selbst.

Hippokrates: ein fast vierundzwanzig Jahrhunderte altes Verbot

Lange vor dem Christentum hatte die abendländische Medizin das Verbot aufgestellt. Der hippokratische Eid (4. Jahrhundert v. Chr.) verpflichtete den Arzt schon damals:

„Ich werde niemandem ein Gift aushändigen, wenn man mich darum bittet, noch werde ich die Initiative zu einem solchen Vorschlag ergreifen." — Hippokratischer Eid, 4. Jahrhundert v. Chr.[6]

Dieses Verbot ist kein Archaismus: Es definiert, was ein Arzt ist. Formuliert im 4. Jahrhundert vor Jesus Christus — vor fast vierundzwanzig Jahrhunderten —, hat es durch die aufeinanderfolgenden Eide eine wechselvolle Nachgeschichte erlebt, doch seine Logik bleibt: Wer pflegt und wer tötet, können nicht dieselbe Hand sein, ohne dass der Sinn der Pflege sich verwirrt. Die Kirche erinnert hier nur an eine Weisheit, die älter ist als sie selbst, und bestätigt sie.

Pflegen heißt nicht, Wünsche ausführen

Die Zielsetzung der Medizin ist zu pflegen, nicht die Wünsche des Patienten zu erfüllen, welche es auch seien. Ein Arzt verweigert die Amputation eines gesunden Gliedes, die Verschreibung einer zerstörenden Droge, einem magersüchtigen Patienten in seiner Essensverweigerung zu folgen — weil dieses Verlangen gegen die Gesundheit geht. Wenn der Pflegende sich weigern muss zu verstümmeln, um wie viel mehr muss er sich weigern zu töten, den radikalsten und einzig unumkehrbaren Eingriff. Den Tod zu geben ist keine misslungene Pflege: Es ist das Gegenteil von Pflege.

Das Vertrauen, das jede Pflegebeziehung begründet

Es gibt schließlich eine praktische Begründung, oft unterschätzt. Die Pflegebeziehung beruht auf einem Vertrauen: Der Kranke weiß, dass der, der sein Zimmer betritt, kommt, um ihn zu schützen. Den Tod in den ärztlichen Akt einzuführen lässt dieses Vertrauen reißen. Der gebrechliche, alte, abhängige Patient wird sich fragen, ob man noch kommt, ihn zu pflegen, oder schon, ihn zum Gehen einzuladen. Die Ablehnung der Euthanasie hält die Gewissheit unversehrt, die die Pflege erst möglich macht: In den Händen des Arztes ist mein Leben sicher.

Warum diese Ablehnung zuerst die Schwächsten schützt

Erläuterndes Schema — ein als individuell dargestelltes Recht kann zu einer gesellschaftlichen Erwartung werden, die zuerst auf den Zerbrechlichsten lastet. Originale Ignispedia-Illustration, mit KI erstellt.

Die Euthanasie stellt sich als individuelles Recht dar. Doch ein „Recht", das den Tod berührt, bleibt niemals rein individuell: Es verändert das Klima einer ganzen Gesellschaft. Deshalb lehnt die Kirche die Euthanasie im Namen der Verletzlichsten selbst ab.

Ein Recht, das zur Erwartung wird

Wenn das Sterben zu einer angebotenen Option wird, wird es nach und nach zur Erwartung. Die alte, abhängige Person, die „kostet" und weiß, dass sie „eine Last" ist, versteht die Botschaft schnell: Sie könnte gehen. Was das Gesetz als neue Freiheit darstellt, verwandelt sich für den Schwachen in stummen Druck — nicht zu wiegen, sich nicht aufzudrängen, seine Nahestehenden zu „befreien". Das „Recht auf Sterben" gleitet unmerklich in eine Pflicht zu sterben. Ob dieser Umschlag eine Schulhypothese oder eine dokumentierte Tatsache ist, zeigt die Prüfung der Daten der Länder, die legalisiert haben, in Was ist von der Euthanasie zu halten?.

Die Botschaft an alle Gebrechlichen

Die Euthanasie zu legalisieren heißt öffentlich zu erklären, dass manche Leben aufhören können, geschützt zu sein. Es heißt, die Menschheit in zwei zu spalten: diejenigen, deren Leben unantastbar ist, und diejenigen, deren Tod organisiert werden kann. Eine Gesellschaft aber bemisst sich an der Art, wie sie ihre schwächsten Glieder behandelt. Die Kirche hält fest, dass die Weigerung zu töten das ist, was alle schützt, angefangen bei denen, die sich nicht mehr verteidigen können. Johannes Paul II. verband diese Begründung mit dem, was er die „Kultur des Todes" nannte, von Papst Franziskus unter dem Namen „Wegwerfkultur" aufgegriffen[7] : eine Zivilisation, die beiseiteschiebt, was nichts mehr einbringt.

Das Mitleid mit der ganzen Gesellschaft

Die Euthanasie abzulehnen heißt also nicht nur, diesen oder jenen Kranken zu schützen: Es heißt, das gesellschaftliche Band selbst zu schützen — die Gewissheit für jeden, dass seine Schwäche ihn niemals in Todesgefahr bringen wird. Das ist die politische Nächstenliebe der Kirche: für alle den Damm der Unantastbarkeit aufrechtzuerhalten.

Was diese Ablehnung nicht ist — auszuräumende Missverständnisse

Erläuterndes Schema — die Euthanasie abzulehnen heißt weder, das Leiden aufzuerlegen, noch Übereifer zu betreiben, noch den Kranken zu verurteilen. Originale Ignispedia-Illustration, mit KI erstellt.

Die Ablehnung der Euthanasie wird ständig karikiert. Sie zu verstehen setzt voraus, drei Irrtümer auszuräumen.

Man glaubt, die Kirche…In Wirklichkeit will die Kirche…
verordnet, bis zum Ende zu leidendass jeder Schmerz gelindert wird: Die Palliativversorgung ist für sie eine Pflicht
verpflichtet zum „Übereifer", um den Tod hinauszuzögernweist den therapeutischen Übereifer zurück und erlaubt, unverhältnismäßige Behandlungen abzubrechen
verurteilt den Kranken, der sterben willverurteilt die Person nicht: Sie hört den Ruf hinter der Bitte und bleibt an seiner Seite

Zu töten verweigern heißt nicht, das Sterbenlassen verweigern

Die Kirche unterscheidet klar zwischen den Tod geben und den Tod annehmen. Die Euthanasie abzulehnen heißt nicht, das Leben um jeden Preis mit maßlosen Mitteln zu verlängern. Eine nutzlos, schmerzhaft oder unverhältnismäßig gewordene Behandlung abzubrechen — die Weigerung des therapeutischen Übereifers — ist legitim: Der Kranke stirbt dann an seiner Krankheit, nicht durch eine Tat, die man ihm zufügt. Der Unterschied zwischen beiden liegt in der Absicht, und er wird in Was sagt die Kirche über die Euthanasie? im Einzelnen dargelegt.

Die Euthanasie abzulehnen heißt nicht, das Leiden zu verachten

Die Kirche verherrlicht den Schmerz nicht: Sie setzt sich ein, ihn zu lindern. Doch sie weigert sich, ihn für absurd zu erklären. In Salvifici Doloris lehrt Johannes Paul II., dass das mit dem Christi vereinte Leiden fruchtbar werden kann, ohne je aufzuhören, Linderung und die Gegenwart der Brüder zu verlangen.[8] Weil das Leiden einen Sinn haben kann, hat man kein Recht, darauf zu antworten, indem man den beseitigt, der leidet.

Der christliche Sinn von Tod und Begleitung

Für den Glaubenden gibt es eine weitere Begründung, die den vorigen nicht widerspricht, sondern sie krönt. Der Tod ist keine Mauer: Er ist ein Übergang. Der Christ sucht daher weder, ihn herbeizuführen, noch ihn um jeden Preis zu fliehen, sondern ihn zu seiner Stunde anzunehmen — umgeben, gelindert, versöhnt. Den Tod herbeizuführen hieße, sich selbst jener letzten Zeit zu entreißen, in der sich noch so vieles lösen kann — eine Vergebung, eine Versöhnung, eine letzte Hingabe.

Die Antwort der Kirche an den, der sagt „ich will sterben", ist daher weder „einverstanden" noch „schweig und leide", sondern „du bist nicht allein". Die ganze Lehre vom Lebensende passt unter das Gleichnis vom barmherzigen Samariter, das Samaritanus Bonus in die Mitte stellt: sich über den Leidenden beugen, bei ihm bleiben, ihn bis zum Ende pflegen.[9] Oft ist die Bitte um Euthanasie ein verkleideter Hilferuf: Sie erlischt, wenn der Schmerz behandelt und die Einsamkeit durchbrochen ist.

Deshalb ist die Ablehnung der Euthanasie nicht das letzte Wort der Kirche, sondern das erste: Weil sie sich weigert zu töten, verpflichtet sie sich zu begleiten. Das „Nein" zur Euthanasie ist die sichtbare Seite eines größeren „Ja" — dessen einer Gegenwart, die die Hand des Sterbenden nicht loslässt.

Zum Weiterlesen

Anmerkungen und Quellen

  1. Der heilige Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae, 25. März 1995, § 65. Erklärung, die das ordentliche und allgemeine Lehramt verpflichtet, parallel zu der in § 62 über die Abtreibung. Volltext auf Vatican.va.

    1
  2. Der heilige Augustinus, Epistula 204, 5 (an Dulcitius), zitiert vom heiligen Johannes Paul II. in Evangelium Vitae, § 66. Latein: „Non licere alterum occidere, etiam volentem et petentem, et vivere iam non valentem..., et animam corporis nexibus obluctantem solvique cupientem" (S. Augustini Epistula 204, 5: CSEL 57, S. 320). Deutsche Übersetzung: die von Evangelium Vitae, § 66 (Vatican.va).

    2
  3. Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, § 66, über das „falsche Mitleid" und die Perversion des Mitleids.

    3
  4. Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Samaritanus Bonus über die Pflege von Personen in kritischen und terminalen Lebensphasen, 14. Juli 2020 (veröffentlicht am 22. September 2020), Kapitel I: „Unheilbar ist nämlich niemals gleichbedeutend mit unversorgbar". Vatican.va.

    4
  5. Benedikt XVI., Angelus vom Sonntag, 1. Februar 2009, Petersplatz, anlässlich des von den italienischen Bischöfen gewählten Tages für das Leben (Vatican.va, deutsche Fassung). Der Papst nennt die Euthanasie eine „falsche Lösung für das Drama des Leidens" (sic — Druckfehler der amtlichen deutschen Fassung: „ein falsche Lösung").

    5
  6. Hippokratischer Eid, 4. Jahrhundert v. Chr., klassische Fassung: „Ich werde niemandem ein Gift aushändigen, wenn man mich darum bittet, noch werde ich die Initiative zu einem solchen Vorschlag ergreifen." Deutsche Wiedergabe nach dem Wortlaut des bereits veröffentlichten deutschen Nachbarartikels.

    6
  7. Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 1995, Anprangerung der „Kultur des Todes"; Thema aufgegriffen von Papst Franziskus unter dem Namen der „Wegwerfkultur" (Evangelii Gaudium, 24. November 2013, § 53; Vatican.va).

    7
  8. Der heilige Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Salvifici Doloris über den christlichen Sinn des menschlichen Leidens, 11. Februar 1984 (Vatican.va, deutsche Fassung).

    8
  9. Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Samaritanus Bonus, 14. Juli 2020: Die ganze Lehre ist unter die Gestalt des barmherzigen Samariters gestellt (Lk 10,25-37), Vorbild der Pflege, die beim Leidenden bleibt.

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