Auf die Frage „was sagt die Kirche zur Todesstrafe?" ist die Antwort der Kirche heute klar in der Formel und anspruchsvoll im Verständnis: Seit dem 1. August 2018 lehrt der Katechismus der Katholischen Kirche, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unverletzlichkeit und die Würde der Person verstößt", und die Kirche „setzt sich mit Entschiedenheit für ihre weltweite Abschaffung ein"[1].
Dieser kurze Satz birgt eine lange Geschichte. Fast zweitausend Jahre lang hat die katholische Tradition der öffentlichen Autorität das Recht zuerkannt, bestimmte Verbrecher zum Schutz des Gemeinwohls hinrichten zu lassen: So lehren der heilige Thomas von Aquin, der Katechismus des Konzils von Trient und bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts Päpste wie Pius XII.[2] Die heutige Position ist also keine isolierte Meinung: Sie ist das Ergebnis einer Kehrtwende, die der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Evangelium Vitae (1995) einleitete, die Benedikt XVI. fortführte und die Papst Franziskus zur lehramtlichen Formulierung brachte.
Ein entscheidender Punkt ist von vornherein festzuhalten, denn er bestimmt alles Weitere: Indem die Kirche die Todesstrafe „unzulässig" nennt, hat sie nicht erklärt, sie sei ein „in sich Schlechtes" wie die direkte Abtreibung oder die Euthanasie. Das Wort wurde mit Bedacht gewählt. Die Kongregation für die Glaubenslehre spricht von einer „authentischen Entwicklung der Lehre, die den früheren Lehren des Lehramts nicht widerspricht"[3]. Zu verstehen, warum, ist der Hauptgegenstand dieses Artikels.
Ein Einwand bleibt, dem dieser Artikel nicht ausweichen wird: Wenn die Tradition die Todesstrafe so lange zugelassen hat, wie kann die Kirche sie heute „unzulässig" nennen, ohne sich zu widersprechen? Die Frage ist ernst, sie wurde von treuen Theologen erhoben[4], und sie verdient eine Antwort — kein Ausweichen.
Was sagt die Kirche heute?
Die Wende vom 1. August 2018
Am 2. August 2018 veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre ein auf den Vortag datiertes Rescriptum ex Audientia SS.mi: Auf ausdrücklichen Wunsch von Papst Franziskus wurde der Text von Paragraph 2267 des Katechismus vollständig neu gefasst[5]. Die neue Redaktion umfasst drei Schritte. Sie erkennt zunächst die traditionelle Position an:
„Lange Zeit wurde die Anwendung der Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität nach einem ordnungsgemäßen Prozess als angemessene Antwort auf die Schwere bestimmter Delikte und als — wenn auch extremes — akzeptables Mittel zum Schutz des Gemeinwohls betrachtet." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2267 (2018)[6]
Sie nennt sodann die drei Gründe der Änderung — die niemals verlorene Würde, ein neues Verständnis vom Sinn der Strafen, wirksamere Haftsysteme:
„Heute wächst das Bewusstsein, dass die Person ihre Würde nicht verliert, auch nicht nach schwersten Verbrechen. Zudem hat sich ein neues Verständnis vom Sinn der staatlichen Strafsanktionen verbreitet. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, die den notwendigen Schutz der Bürger gewährleisten, dem Schuldigen aber zugleich die Möglichkeit der Besserung nicht endgültig nehmen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2267 (2018)[7]
Sie schließt schließlich mit der nun zentralen Formel:
„Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unverletzlichkeit und die Würde der Person verstößt", und sie setzt sich mit Entschiedenheit für ihre weltweite Abschaffung ein." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2267 (2018)[8]
Der Satzteil in inneren Anführungszeichen ist nicht neu: Der Katechismus zitiert hier wörtlich eine Ansprache von Papst Franziskus vom 11. Oktober 2017 an die Teilnehmer eines Treffens des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung aus Anlass des fünfundzwanzigsten Jahrestags der Promulgation des Katechismus[9]. Mit anderen Worten: Die Revision von 2018 schreibt nur ein bereits gesprochenes Papstwort in den Referenztext ein.
„Unzulässig": ein abgewogenes Wort, kein Slogan
Die Genauigkeit des Vokabulars ist hier theologisch, nicht rhetorisch. Die Kirche verfügt über einen Fachbegriff für Handlungen, die durch ihren Gegenstand selbst schlecht sind, unabhängig von Umständen und Absichten: die in sich schlechten Handlungen (intrinsece malum), wie die direkte Tötung eines Unschuldigen, die Abtreibung oder die Euthanasie[10]. Für sie kann keine Autorität, keine Notwendigkeit, kein Mitleid sie jemals rechtmäßig machen.
Der Katechismus verwendet diese Kategorie für die Todesstrafe nun nicht. Er nennt sie „unzulässig" — ein weiteres Wort, das die moralische Dimension und die Dimension der geschichtlichen Bedingungen umfasst. Mehrere Kommentatoren haben bemerkt, dass diese Wortwahl bewusst war: Man konnte nicht schreiben, die Todesstrafe sei „in sich schlecht", ohne zwanzig Jahrhunderte Lehramt frontal zu widersprechen, was der Text ausdrücklich ablehnt[11]. „Unzulässig" sagt also: im Licht des Evangeliums und unter den Bedingungen der heutigen Welt kann diese Praxis nicht mehr als annehmbar gelten — ohne zu behaupten, sie sei zu jeder Zeit ein Verbrechen gewesen.
Diese Nuance schwächt die Position in nichts: Sie macht sie kohärent. Sie erlaubt der Kirche, heute überall die Abschaffung zu fordern und zugleich die Weisheit der Väter und Lehrer zu ehren, die zu ihrer Zeit und in ihrem Kontext anders urteilten.
Fratelli Tutti: der Einsatz für die weltweite Abschaffung
Zwei Jahre nach der Revision des Katechismus widmet Papst Franziskus der Todesstrafe eine lange Passage seiner Enzyklika Fratelli Tutti (3. Oktober 2020), Nummern 263 bis 269. Er verleiht darin der Formel von 2018 ihre ganze soziale und politische Tragweite:
„Der heilige Johannes Paul II. hat klar und entschieden erklärt, dass sie moralisch unangemessen und strafrechtlich nicht notwendig ist. An diese Position kann nicht mehr gerührt werden. Heute sagen wir klar, dass „die Todesstrafe unzulässig ist", und die Kirche setzt sich entschieden dafür ein, ihre weltweite Abschaffung vorzuschlagen." — Papst Franziskus, Fratelli Tutti, 3. Oktober 2020, § 263[12]
Die Enzyklika fügt zwei Thesen hinzu, die die Lehre fortführen. Die erste: Das entscheidende Argument ist nicht nur der Schutz der Gesellschaft, sondern die unveräußerliche Würde des Schuldigen selbst.
„Der Mörder behält seine personale Würde, und Gott selbst steht für sie ein. Die entschiedene Ablehnung der Todesstrafe zeigt, wie weit es möglich ist, die unveräußerliche Würde jedes Menschen anzuerkennen." — Papst Franziskus, Fratelli Tutti, § 269[13]
Die zweite, unerwartetere, weitet die Kritik auf die lebenslange Freiheitsstrafe ohne jede Perspektive aus:
„Die lebenslange Freiheitsstrafe ist eine versteckte Todesstrafe." — Papst Franziskus, Fratelli Tutti, § 268[14]
Die Kirche begnügt sich also nicht damit, die Abschaffung zu dulden: Sie fördert sie aktiv und fordert zugleich bessere Haftbedingungen und die Achtung der Würde der Gefangenen[15].
Die Todesstrafe in der Schrift
Um die katholische Position zu verstehen, muss man zu ihrer Quelle zurückgehen. Die Bibel ist keine strafrechtliche Abhandlung, und sie entscheidet die Frage nicht mit einem einzigen Vers. Sie hält zweierlei zusammen: den heiligen Charakter jedes menschlichen Lebens und die Verantwortung der Autorität, die Gemeinschaft gegen das Böse zu schützen.
Das Alte Testament: das der Autorität anvertraute Schwert
Der meistzitierte Text zugunsten der Todesstrafe findet sich in der Erzählung vom Bund mit Noach, gleich nach der Sintflut:
„Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut wird durch Menschen vergossen werden; denn zum Bild Gottes hat er den Menschen gemacht." — Genesis 9, 6[16]
Der Vers ist bemerkenswert: Er begründet die Strafe des Mordes nicht mit der Verachtung des Lebens, sondern gerade mit seinem heiligen Wert — der Mensch trägt das Bild Gottes. Das mosaische Gesetz sieht sodann die Todesstrafe für viele Delikte vor (Mord, Ehebruch, Gotteslästerung, Götzendienst), im Rahmen einer alten Theokratie, deren Strafvorschriften nach beständiger Lehre der Kirche an eine vergangene Heilsordnung gebunden waren[17].
Im Neuen Testament erkennt der heilige Paulus das Recht der staatlichen Autorität an zu strafen, bis hin zum Schwert:
„Sie ist ein Werkzeug Gottes, um dich zum Guten zu führen. Fürchte dich aber, wenn du Böses tust, denn nicht umsonst trägt sie das Schwert: Sie ist ein Werkzeug Gottes, um Gerechtigkeit zu üben und den zu strafen, der Böses tut." — Der heilige Paulus, Brief an die Römer 13, 4[18]
Auf diesen Vers, gelesen mit Genesis 9, hat sich die Tradition gestützt, um dem Staat eine wirkliche Autorität in Strafsachen zuzuerkennen — einschließlich, lange Zeit, der Todesstrafe. Fratelli Tutti erinnert übrigens ehrlicherweise daran: Das Neue Testament „erkennt die Notwendigkeit an, dass die Autoritäten Strafen über die verhängen, die Böses tun"[19].
„Du sollst nicht töten": Mord und Hinrichtung
Das fünfte Gebot — „Du sollst nicht töten" (Exodus 20, 13) — wurde von der Tradition niemals als absolutes Verbot jeder Tötung gelesen. Das Hebräische zielt auf den Mord, die ungerechte Tötung, nicht auf den Akt der rechtmäßigen Autorität oder die Verteidigung. Genau so wird es der Katechismus des Trienter Konzils erklären (siehe unten). Die heutige Schwierigkeit betrifft also nicht den Sinn des Gebots, sondern die Frage: Kann in der heutigen Welt die Tötung eines entwaffneten und inhaftierten Schuldigen noch unter eine „rechtmäßige" Autorität fallen, oder überschreitet sie die Grenze zum Mord?
Das Evangelium: „Wer nie gesündigt hat …"
Wenn das Alte Testament das Schwert der Autorität anvertraut, verlagert das Evangelium seinen Schwerpunkt. Die unmittelbarste Szene ist die der beim Ehebruch ertappten Frau, die das Gesetz zur Steinigung verurteilte:
„Wer von euch nie gesündigt hat, werfe den ersten Stein. […] Hat dich niemand verurteilt? […] Auch ich verurteile dich nicht: Geh und sündige von nun an nicht mehr." — Jesus, Evangelium nach dem heiligen Johannes 8, 7-11[20]
Jesus leugnet nicht die Schwere der Sünde; aber er unterbricht die Hinrichtung und eröffnet einen Weg der Umkehr. Ebenso hält er im Augenblick seiner Festnahme den Arm des Petrus auf:
„Stecke dein Schwert ein, denn alle, die zum Schwert greifen, werden durch das Schwert umkommen." — Jesus, Evangelium nach dem heiligen Matthäus 26, 52[21]
Fratelli Tutti liest diese Worte als „eine bleibende Mahnung", die die Jahrhunderte durchzieht[22]. Hinzu kommt eine Tatsache, die die Väter unablässig bedacht haben: Jesus selbst wurde zum Tod verurteilt durch ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren, und der erste von Christus heiliggesprochene Heilige ist ein Verurteilter — der gute Schächer, gekreuzigt an seiner Seite, dem er das Paradies verspricht (Lk 23, 43). Das Evangelium lädt so ein, den Verurteilten nicht zuerst als Gegenstand der Justiz zu sehen, sondern als Bruder, der bis zum letzten Augenblick zum Heil fähig ist.
Kain unter Schutz: Gottes Siegel auf dem Leben
Eine Gründungserzählung wird in dieser Debatte oft vergessen: die von Kain. Als erster Mörder der Heilsgeschichte hätte er nach der Logik von Genesis 9 den Tod verdient. Doch Gott tut das Gegenteil:
„Der Herr machte ein Zeichen an Kain, damit ihn niemand erschlüge, der ihn fände." — Genesis 4, 15[23]
Gott schützt das Leben des Schuldigen. Dieses Paradox — der von Gott selbst nicht hingerichtete Mörder — wird später das Nachdenken Johannes Pauls II. nähren, der in dem geschützten Kain das Zeichen sieht, dass selbst der Totschläger seine personale Würde behält, für die Gott selbst einsteht[24].
Zwanzig Jahrhunderte Tradition
Es wäre unehrlich zu behaupten, die Kirche habe die Todesstrafe immer verurteilt. Die geschichtliche Wahrheit ist umgekehrt: Den größten Teil ihrer Geschichte hat sie sie als rechtmäßig anerkannt, bei gleichzeitiger beständiger pastoraler Zurückhaltung gegenüber vergossenem Blut. Diese Tatsache anzuerkennen schwächt die heutige Lehre nicht: Es ist im Gegenteil die Bedingung, um zu verstehen, worin eine echte Lehrentwicklung besteht.
Die Kirchenväter: Zurückhaltung und Anerkennung
Die ersten christlichen Jahrhunderte sind von einer Spannung durchzogen. Auf der einen Seite erheben sich Autoren gegen die Todesstrafe: Fratelli Tutti zitiert Laktanz, für den „kein Unterschied zu machen war: Einen Menschen zu töten wird immer ein Verbrechen sein"[25], und Papst Nikolaus I., der dazu mahnt, „von der Todesstrafe nicht nur die Unschuldigen, sondern alle Schuldigen zu befreien"[26]. Der heilige Augustinus selbst fleht in einem Prozess gegen die Mörder zweier Priester den Richter an, ihnen das Leben zu lassen:
„Wir widersetzen uns nicht dem, was den Bösen die Freiheit zum Verbrechen nehmen muss, aber wir wollen, dass man ihnen das Leben lässt […]. Unterdrückt das Böse, ohne zu vergessen, was der Menschlichkeit geschuldet ist; die Gräueltaten der Sünder seien euch kein Anlass, die Lust der Rache zu kosten, sondern seien wie Wunden, die ihr zu heilen euch sorgt." — Der heilige Augustinus, zitiert in Fratelli Tutti, § 265[27]
Auf der anderen Seite erkennt derselbe Augustinus gegen die Donatisten an, dass die öffentliche Autorität rechtmäßig mit dem Tod strafen kann, und die Zurückhaltung der Väter betrifft oft die Buße (die Kirche verweigert Klerikern, Blutsentenzen zu fällen oder zu vollstrecken) mehr als eine grundsätzliche Verurteilung der Institution[28]. Die patristische Tradition ist also nicht abolitionistisch im modernen Sinn: Sie ist gespalten, und diese Spannung befruchtet das Weitere.
Der heilige Thomas von Aquin: das kranke Glied und das Gemeinwohl
Im 13. Jahrhundert gibt der heilige Thomas von Aquin der traditionellen Anerkennung ihre klassische Formulierung. In der Summa Theologiae stellt er die Frage: „Ist es erlaubt, Sünder zu töten?" Seine Antwort beruht auf einer organischen Analogie: Wie man ein brandiges Glied abtrennt, um den Leib zu retten, so kann die Autorität den aus dem Gesellschaftsleib entfernen, der ihn schwer bedroht.
„Wenn ein Mensch für die Gemeinschaft gefährlich ist und sie durch irgendeine Sünde verdirbt, ist es löblich und heilsam, ihn zu töten, zur Erhaltung des Gemeinwohls." — Der heilige Thomas von Aquin, Summa Theologiae, IIa-IIae, q. 64, a. 2[29]
Drei Punkte verdienen Beachtung. Erstens behält Thomas diese Gewalt allein der öffentlichen Autorität vor, niemals dem Einzelnen (q. 64, a. 3)[30]. Zweitens ist seine Rechtfertigung ganz auf das Gemeinwohl hingeordnet: keine Rache, sondern eine Schutzmaßnahme. Drittens — und das ist für das Folgende entscheidend — ist sein Gedankengang bedingt: Er gilt, insofern der Verbrecher eine Gefahr bleibt. Wo die Bedrohung anders neutralisiert werden kann, schwächt sich der eigentliche Antrieb des thomasischen Arguments ab. Genau darauf wird Johannes Paul II. acht Jahrhunderte später zurückgreifen.
Innozenz III. und das Glaubensbekenntnis von 1208
An der Wende zum 13. Jahrhundert zeigt eine Episode, dass die Anerkennung der Todesstrafe damals zu einer verpflichtenden Lehre gehörte. Als Papst Innozenz III. die bekehrten Waldenser unter Führung des Durandus von Huesca in die Kirche aufnimmt, legt er ihnen ein Glaubensbekenntnis vor (18. Dezember 1208), das ihre radikale Ablehnung des „Blutgerichts" verurteilt:
„Was die weltliche Gewalt betrifft, so bekennen wir, dass sie ohne Todsünde ein Blutgericht ausüben kann, sofern sie bei der Verhängung der Strafe nicht aus Hass, sondern nach Urteil, nicht unbedacht, sondern mit Umsicht vorgeht." — Innozenz III., den Waldensern auferlegtes Glaubensbekenntnis, 1208[31]
Dieser Text (Denzinger-Hünermann 795) ist für den Einwand wichtig: Er zeigt, dass die grundsätzliche Ablehnung jeder Todesstrafe einst als zu korrigierender Irrtum behandelt wurde. Die ganze Schwierigkeit der heutigen Lehre besteht darin, heute die Abschaffung zu fordern, ohne in den damals verurteilten Irrtum zurückzufallen — daher das Beharren auf dem Wort „unzulässig" statt „in sich schlecht".
Der Katechismus des Trienter Konzils: der Richter als „rechtmäßiger Rächer"
Im 16. Jahrhundert fasst der aus dem Trienter Konzil hervorgegangene Römische Katechismus (1566) die gemeinsame Lehre zusammen und erklärt, warum die Hinrichtung durch die Autorität das fünfte Gebot nicht verletzt:
„Eine andere Art der Tötung ist erlaubt: die Tötungen, die von den Richtern angeordnet werden, die das Recht über Leben und Tod haben und durch dessen rechtmäßige Ausübung die Schuldigen strafen und die Unschuld schützen. […] Der Gebrauch dieser Gewalt ist, weit entfernt, mit dem Verbrechen der Tötung befleckt zu sein, ein Akt höchster Gerechtigkeit." — Katechismus des Trienter Konzils, zum fünften Gebot[32]
Die Logik ist klar: Das Gebot schützt das Leben, und die gesetzliche Strafe, die „Kühnheit und Ungerechtigkeit zügelt", dient ebenfalls diesem Schutz[33]. Dieser Text stellt den Höhepunkt der traditionellen Rechtfertigung dar, den der Einwand gerne der Lehre von 2018 entgegenhält.
Pius XII.: Der Schuldige hat „sich seines Rechts auf Leben begeben"
Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts bleibt diese Lehre die des ordentlichen Lehramts. 1952 drückt Pius XII. sie noch in sehr festen Worten aus, vor einem Kongress für Histopathologie:
„Selbst wenn es sich um die Hinrichtung eines zum Tod Verurteilten handelt, verfügt der Staat nicht über das Recht des Einzelnen auf Leben. Es bleibt dann der öffentlichen Gewalt vorbehalten, den Verurteilten des Gutes des Lebens zu berauben, zur Sühne seiner Schuld, nachdem er sich durch sein Verbrechen seines Rechts auf Leben bereits begeben hat." — Pius XII., Ansprache an den I. Internationalen Kongress für Histopathologie, 14. September 1952[34]
Die Formel ist eindeutig: Der Verbrecher hätte sich selbst seines Rechts auf Leben „begeben". Genau diese Prämisse wird die Lehre von 2018 umkehren, indem sie feststellt, dass die Würde — und das daraus fließende Recht auf Leben — niemals verloren geht, selbst nach den schwersten Verbrechen. Hier misst sich das wirkliche Ausmaß der Verschiebung.
Die große Wende der Gegenwart
Wie gelangt man in wenigen Jahrzehnten von Pius XII. zu Fratelli Tutti? Nicht durch einen brutalen Bruch, sondern durch eine Reihe lehramtlicher Etappen, deren jede den Raum der Todesstrafe verengt, bis er auf nichts zusammenschrumpft.
- 1952-1953Pius XII.: die klassische Lehre
Der Schuldige hat „sich seines Rechts auf Leben begeben". Die Todesstrafe bleibt voll rechtmäßig kraft der Gerechtigkeit und der Sühne.
- 1965Vaticanum II: das Schweigen
Gaudium et Spes verurteilt namentlich zahlreiche Angriffe auf das Leben (Abtreibung, Völkermord, Folter), zählt die Todesstrafe aber nicht dazu: ein beredtes Schweigen.
- 1992Erster Katechismus Johannes Pauls II.
Die §§ 2266-2267 lassen die Todesstrafe noch zu „in Fällen äußerster Schwere", bei Bevorzugung unblutiger Mittel.
- 1995Evangelium Vitae § 56
Die Fälle absoluter Notwendigkeit sind nun „praktisch nicht mehr gegeben". Das Kriterium wird die strikte Verteidigung der Gesellschaft.
- 1997Revidierter Katechismus (§ 2267)
Die neue Redaktion übernimmt Evangelium Vitae: Die Todesstrafe ist nur zugelassen, wenn sie das einzige Mittel zum Schutz von Leben ist.
- 2018Franziskus: „unzulässig"
§ 2267 wird vollständig neu gefasst. Die Todesstrafe heißt „unzulässig", die Abschaffung wird für die ganze Welt gefordert.
- 2020Fratelli Tutti § 263-269
Der abolitionistische Einsatz wird in eine Sozialenzyklika eingeschrieben, mit der Ausweitung auf die lebenslange Strafe als „versteckte Todesstrafe".
Johannes Paul II. und Evangelium Vitae (1995)
Der Angelpunkt ist die Enzyklika Evangelium Vitae. Johannes Paul II. leugnet nicht das traditionelle Prinzip — die Autorität kann im Notfall zur äußersten Strafe greifen; aber er schränkt dessen Anwendung so ein, dass er es praktisch entleert:
„Maß und Art der Strafe […] dürfen nicht zum äußersten Maß der Beseitigung des Schuldigen führen, außer im Fall absoluter Notwendigkeit, wenn die Verteidigung der Gesellschaft anders nicht möglich ist. Heute jedoch sind diese Fälle infolge einer immer leistungsfähigeren Organisation des Strafvollzugs recht selten geworden, wenn nicht gar praktisch nicht mehr gegeben." — Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 25. März 1995, § 56[35]
Die Verschiebung ist subtil, aber tief. Das Kriterium ist nicht mehr die Sühne oder die vergeltende Gerechtigkeit („er hat sich seines Rechts auf Leben begeben"), sondern die Verteidigung der Gesellschaft: Den Schuldigen töten darf man nur, wenn man die Unschuldigen anders nicht schützen kann. Und da die modernen Gefängnisse genau diesen Schutz ermöglichen, ergibt sich die Schlussfolgerung von selbst. Johannes Paul II. geht so von einer Logik des Verdienstes zu einer Logik der Notwendigkeit über — und die Notwendigkeit ist fast verschwunden.
Der Katechismus von 1997, Benedikt XVI. und die Kontinuität
Zwei Jahre später übernimmt die erste editio typica des Katechismus (1997) dieses Kriterium in Paragraph 2267, der die Todesstrafe nur noch als letzten Ausweg duldet, „wenn dies das einzig mögliche Mittel" zur Verteidigung von Leben ist[36]. Benedikt XVI. fährt auf derselben Linie fort: 2011 ermutigt er öffentlich „die politischen und gesetzgeberischen Initiativen" zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe[37]. Die Bahn ist also kontinuierlich: Franziskus erfindet keinen Bruch, er vollendet eine von seinen beiden Vorgängern begonnene Bewegung.
Entwicklung oder Bruch?
Hier konzentriert sich die wirkliche Schwierigkeit. Für viele traditionsverbundene Gläubige gleicht die Lehre von 2018 einem Widerspruch: Wie kann die Kirche „unzulässig" nennen, was Trient einen „Akt höchster Gerechtigkeit" nannte? Der Einwand verdient es, in seiner stärksten Fassung formuliert zu werden, bevor er geprüft wird.
Der Einwand in seiner stärksten Fassung
Am 15. August 2018 richten fünfundvierzig katholische Akademiker und Kleriker an die Kardinäle einen Appell mit der Bitte, dem Papst zu raten, die Revision des Katechismus zurückzunehmen[38]. Ihr sorgfältiges Argument lässt sich so zusammenfassen:
- Die Schrift (Gen 9, 6; Röm 13, 4) und das beständige Lehramt (Innozenz III., Trient, Pius XII.) lehren, dass die rechtmäßige Autorität rechtmäßig zur Todesstrafe greifen kann.
- Was das allgemeine ordentliche Lehramt jahrhundertelang gelehrt hat, kann nicht falsch sein.
- Die Todesstrafe „unzulässig" zu nennen läuft, verabsolutiert man es, darauf hinaus zu lehren, sie sei immer und überall illegitim — also (1) und (2) zu widersprechen.
- Also wäre die neue Formulierung, als grundsätzliche Verurteilung verstanden, irrig.
So vorgebracht, ist der Einwand weder absurd noch böswillig. Er zeigt auf ein wirkliches Risiko: das einer maximalistischen Lesart des Wortes „unzulässig", die es zum Äquivalent von „in sich schlecht" machte. Der Theologe Edward Feser und der Politikwissenschaftler Joseph Bessette haben diese Linie in einem gehaltvollen Werk verteidigt, By Man Shall His Blood Be Shed (Ignatius Press, 2017), vor der Revision und eigens dazu bestimmt, ihr zuvorzukommen[39].
Die Antwort: eine Entwicklung, keine rückwirkende Verurteilung
Die Antwort der Kirche liegt in einer Unterscheidung, die der Brief der Kongregation für die Glaubenslehre ausdrücklich formuliert. Die Änderung ist keine Erklärung, die Todesstrafe sei immer ein Verbrechen gewesen, sondern eine Entwicklung der Lehre im Licht eines lebhafteren Bewusstseins der Menschenwürde und der neuen Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens:
„All dies zeigt, dass die neue Formulierung der Nummer 2267 des Katechismus eine authentische Entwicklung der Lehre zum Ausdruck bringt, die den früheren Lehren des Lehramts nicht widerspricht." — Kongregation für die Glaubenslehre, Brief an die Bischöfe, 1. August 2018, § 7[40]
Der Schlüssel ist, dass das Argument von 2018 die alte Lehre voraussetzt, statt sie zu leugnen. Die Tradition ließ die Todesstrafe im Notfall zu, zum Schutz der Gesellschaft. Johannes Paul II. hat gezeigt, dass diese Notwendigkeit praktisch verschwunden war. Franziskus zieht daraus die Konsequenz: Was nur kraft einer inzwischen entschwundenen Notwendigkeit geduldet war, wird in der heutigen Welt unzulässig. Man verurteilt nicht die Vergangenheit; man stellt fest, dass ihre Bedingungen nicht mehr gegeben sind, und vertieft den tragenden Grund — die niemals verlorene Würde.
Warum kein „in sich Schlechtes"
Der Theologe Avery Dulles, Jesuit und Kardinal, hatte schon 2001 die Grammatik dieser Kontinuität aufgestellt, indem er das Prinzip (die Autorität hat das Recht zu strafen, und zwar rechtens bis hin zum Tod) und dessen kluge Anwendung unterschied (soll man dieses Recht hier und jetzt ausüben?):
„Die katholische Lehre sollte nicht so verstanden werden, als gäbe sie das Prinzip auf, dass der Staat das Recht hat, die Todesstrafe zu verhängen, sondern als Urteil, dass ihre Ausübung unter den heutigen Bedingungen weder notwendig noch angebracht ist." — Kardinal Avery Dulles, Catholicism and Capital Punishment, First Things, April 2001[41]
Genau dies erlaubt der Lehre von 2018, kohärent zu sein: Sie erklärt die Todesstrafe für unzulässig, das heißt unter den heutigen Umständen und im Licht der vollen Wahrheit über die Person für moralisch unannehmbar, ohne zu behaupten, sie wäre in sich schlecht wie die Abtreibung oder die Euthanasie. Der Unterschied ist kein Detail: Er unterscheidet eine homogene Entwicklung von einem Widerspruch.
| In sich Schlechtes (Abtreibung, Euthanasie) | Todesstrafe (Lehre von 2018) | |
|---|---|---|
| Gegenstand des Aktes | Direkte Tötung eines Unschuldigen | Tötung eines von der Autorität verurteilten Schuldigen |
| Qualifizierung | Immer und überall ein Übel, ohne Ausnahme | „Unzulässig" unter den heutigen Bedingungen |
| Grund des Verbots | Der Akt ist seiner Natur nach schlecht | Niemals verlorene Würde + verfügbare nichttödliche Mittel |
| Möglichkeit der Ausnahme | Niemals, unter keinen Umständen | Die Tradition ließ sie im Fall strikter Notwendigkeit zu |
| Art der Aussage | Absolute moralische Norm | Lehrmäßige Entwicklung und moralisches Urteil |
Die Lektüre der Tabelle ist einfach: Die direkte Abtreibung wird durch ihren Gegenstand selbst verurteilt, unabhängig von allen Umständen; die Todesstrafe wird für unzulässig erachtet wegen eines Bündels von Erwägungen — der Würde des Schuldigen und der Verfügbarkeit nichttödlicher Mittel —, die nicht derselben logischen Ordnung angehören. Deshalb kann die Kirche die weltweite Abschaffung fordern und zugleich behaupten, ihren Lehrern nicht zu widersprechen.
Warum die Kirche heute die Abschaffung fordert
Jenseits der lehrmäßigen Kohärenz führt die heutige Lehre positive Gründe an. Sie beruhen nicht auf einer Autorität, die der Ungläubige ablehnen würde, sondern auf Erwägungen, die jeder Mensch guten Willens abwägen kann.
Die unverlierbare Würde der Person
Das zentrale Argument ist das der Würde. Die strengste Tradition (Pius XII.) hielt fest, der Verbrecher „begebe" sich seines Rechts auf Leben. Die heutige Lehre kehrt diese Prämisse um: Die Würde einer Person, weil sie aus ihrer Erschaffung zum Bild Gottes kommt, hängt nicht von ihrem Verhalten ab und kann daher nicht verloren gehen, selbst durch das schlimmste Verbrechen nicht. Johannes Paul II. formulierte es schon:
„Als Mörder behält er seine personale Würde, und Gott selbst steht für sie ein." — Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, § 9[42]
Wenn diese Prämisse wahr ist, dann ist die Hinrichtung eines inzwischen ungefährlich gemachten Schuldigen nicht mehr die rechtmäßige Verteidigung einer bedrohten Gesellschaft: Es ist die willentliche Beseitigung einer Person, deren Würde unversehrt bleibt. Darin liegt die Verschiebung.
Justizirrtum und totalitäre Zweckentfremdung
Fratelli Tutti erinnert an zwei empirische Argumente, die die Kirche sich zu eigen macht. Das erste ist die Unumkehrbarkeit des Justizirrtums: Da kein menschliches System unfehlbar ist, setzt die Todesstrafe dem legalen Mord an Unschuldigen aus, ohne mögliche Abhilfe. Das zweite ist die politische Zweckentfremdung: Die Geschichte des 20. Jahrhunderts zeigt, wie totalitäre Regime die Todesstrafe „als Instrument zur Unterdrückung politischen Dissenses oder zur Verfolgung von Minderheiten" benutzt haben[43]. Wo die Todesstrafe besteht, ist sie eine Waffe, die die Macht gegen den Unschuldigen kehren kann.
Die lebenslange Strafe und der christliche Sinn der Strafe
Die Kirche begnügt sich nicht damit, den Tod abzuweisen: Sie schlägt eine andere Auffassung der Strafe vor. Die Strafe ist nur rechtmäßig, wenn sie sich auf den Schutz der Gesellschaft, auf die Wiedergutmachung und vor allem auf die dem Schuldigen gebotene Möglichkeit der Besserung hinordnet. Deshalb warnt Franziskus sogar vor der hoffnungslosen lebenslangen Freiheitsstrafe als „versteckter Todesstrafe"[44] und ruft zu würdigen Haftbedingungen auf. Die christliche Gerechtigkeit ist nicht die Preisgabe der Gerechtigkeit zugunsten eines Sentimentalismus: Sie ist eine auf Heilung hingeordnete Gerechtigkeit, wie schon der heilige Augustinus forderte — „nicht um die Lust der Rache zu kosten, sondern wie Wunden, die ihr zu heilen euch sorgt"[45].
Was das für einen Katholiken ändert
Kann man katholisch und für die Todesstrafe sein?
Die Frage ist heikel und verlangt eine abgewogene Antwort. Die neue Formulierung des Katechismus gehört zur ordentlichen Lehre des päpstlichen Lehramts: Sie verlangt von den Gläubigen, in den Worten des Katechismus selbst, einen „religiösen Gehorsam des Verstandes und des Willens" (§ 892), ohne darum eine unfehlbare dogmatische Definition zu sein. Konkret kann ein Katholik die Lehre der Kirche nicht für vernachlässigbar halten noch so kämpfen, als wäre nichts gesagt worden. Der rechte Weg ist der der kindlichen Aufnahme: anzuerkennen, dass der Nachfolger Petri — heute Leo XIV., in der Linie Johannes Pauls II., Benedikts XVI. und Franziskus' — die ganze Kirche bittet, für die Abschaffung zu arbeiten.
Bleibt Raum für eine rechtmäßige theologische Debatte über die genaue Natur dieser Entwicklung — homogen oder nicht, und bis zu welchem Verbindlichkeitsgrad? Ja, und treue Theologen erforschen sie weiter[46]. Doch diese Schuldebatte entbindet nicht von der wirklichen Zustimmung: Sie betrifft die Qualifizierung der Lehre, nicht die Freiheit, ihr in der Praxis zu widersprechen.
Klugheit, Gewissen und Nächstenliebe
Das letzte Wort gebührt der Zielsetzung dieser ganzen Lehre, die nicht zuerst juridisch, sondern evangelisch ist. Indem die Kirche die Abschaffung fordert, verteidigt sie nicht die Straflosigkeit: Sie verteidigt die Idee, dass niemand jemals auf seine schlimmste Tat reduzierbar ist, und dass die Gesellschaft berufen ist, die Unschuldigen zu schützen, ohne darauf zu verzichten, dem Schuldigen die Zeit der Reue zu schenken — eben jene Zeit, die Gott Kain gewährte und die Christus dem guten Schächer gewährte. In diesem Sinn verlängert die Ablehnung der Todesstrafe, weit entfernt, ein Zugeständnis an den Zeitgeist zu sein, die tiefste Logik des Evangeliums vom Leben.
Zum Weiterlesen
- Was sagt die Kirche zur Euthanasie? — die andere Seite der Achtung des Lebens, auf dem Feld der Sterbenden.
- Was sagt die Kirche zur Abtreibung? — der Fall des in sich Schlechten, sorgfältig von der Todesstrafe zu unterscheiden.
- Was sagt die Kirche zum gerechten Krieg? — der andere große Fall rechtmäßigen Gewaltgebrauchs durch die Autorität.
- Was ist das moralische Gewissen? — wie man sein Urteil angesichts einer sich entwickelnden Lehre bildet.
- Was ist das natürliche Gesetz? — das Fundament des katholischen moralischen Denkens über Leben und Gerechtigkeit.
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 2267, neue Formulierung promulgiert durch das Rescriptum ex Audientia SS.mi vom 1. August 2018 (Kongregation für die Glaubenslehre, Volltext auf vatican.va). Der Satzteil „die Todesstrafe ist unzulässig, weil sie gegen die Unverletzlichkeit und die Würde der Person verstößt" zitiert die Ansprache von Papst Franziskus vom 11. Oktober 2017 an die Teilnehmer des Treffens des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung.
1 5 6 7 8 9Pius XII., Ansprache an den I. Internationalen Kongress für Histopathologie des Nervensystems, 14. September 1952 (Acta Apostolicae Sedis 44 [1952], 779-789). Italienischer Originaltext; geläufige französische Übersetzung.
2 34Kongregation für die Glaubenslehre, Brief an die Bischöfe über die neue Formulierung der Nummer 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche zur Todesstrafe, unterzeichnet von Kard. Luis F. Ladaria und Mgr. Giacomo Morandi, 1. August 2018 (veröffentlicht am 2. August 2018), § 7 (vatican.va).
3 11 40Appell an die Kardinäle der katholischen Kirche, unterzeichnet von 45 Akademikern und Klerikern, 15. August 2018, mit der Bitte, dem Papst zu raten, die Revision von § 2267 zurückzunehmen, wegen des Anscheins eines Widerspruchs zu Schrift und Tradition. Gemeinschaftliches Dokument, weithin verbreitet und diskutiert (First Things, Catholic Herald, National Catholic Register).
4 38Der heilige Johannes Paul II., Veritatis Splendor, 6. August 1993, § 80, über die intrinsece malum-Akte (unter Aufnahme von Gaudium et Spes § 27); vgl. Evangelium Vitae, 25. März 1995, § 57 und 62, über Abtreibung und Euthanasie als direkte Angriffe auf das Leben Unschuldiger.
10Papst Franziskus, Fratelli Tutti, 3. Oktober 2020, § 263 (vatican.va, französische Vollversion).
12Papst Franziskus, Fratelli Tutti, § 269 (zit. Evangelium Vitae § 9 für die Würde des Mörders, Jes 2, 4 und Mt 26, 52).
13 22Papst Franziskus, Fratelli Tutti, § 268. Die Formel „die lebenslange Freiheitsstrafe ist eine versteckte Todesstrafe" nimmt eine Ansprache des Papstes vor der Internationalen Strafrechtsvereinigung auf (23. Oktober 2014).
14 15 43 44Genesis 9, 6 (Übersetzung der Bible de Jérusalem). Der Vers begründet die Bestrafung des Mordes mit der Würde des Menschen als „Bild Gottes".
16Vgl. Exodus 20, 13; 21, 12-17; Levitikus 20; Deuteronomium 17. Zum hinfälligen Charakter der Strafvorschriften des mosaischen Gesetzes vgl. den heiligen Thomas von Aquin, Summa Theologiae, Ia-IIae, q. 104-105.
17Der heilige Paulus, Brief an die Römer 13, 4 (Bible de Jérusalem). Klassisch angeführter Vers zur Begründung der Strafgewalt des Staates.
18Papst Franziskus, Fratelli Tutti, § 264 (zit. Röm 12, 17.19; Röm 13, 4; 1 Petr 2, 14).
19Evangelium nach dem heiligen Johannes 8, 3-11 (Bible de Jérusalem), Episode der Ehebrecherin. Zur johanneischen Echtheit der Perikope, umstritten, aber von Tradition und Kanon rezipiert, siehe die patristischen Kommentare Augustins und den beständigen liturgischen Gebrauch.
20Evangelium nach dem heiligen Matthäus 26, 52 (Bible de Jérusalem), Wort Jesu in Gethsemane.
21Genesis 4, 15 (Bible de Jérusalem), das Schutzzeichen an Kain.
23Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, § 9, Betrachtung über Kain und über die Würde des Mörders, für die Gott selbst einsteht.
24 42Papst Franziskus, Fratelli Tutti, § 265. Das Laktanz-Zitat verweist auf die Divinae institutiones, Buch VI; das Papst Nikolaus' I. auf die Antwort an die Bulgaren (866); das des heiligen Augustinus auf Brief 153 an Macedonius (ca. 413-414).
25 26 27 45Kardinal Avery Dulles, Catholicism and Capital Punishment, First Things, Nr. 112, April 2001. Unterscheidung zwischen dem Prinzip (Recht des Staates) und seiner klugen Anwendung.
28 41Der heilige Thomas von Aquin, Summa Theologiae, IIa-IIae, q. 64, a. 2, corpus. Lateinischer Text: „si aliquis homo sit periculosus communitati et corruptivus ipsius propter aliquod peccatum, laudabiliter et salubriter occiditur, ut bonum commune conservetur".
29Der heilige Thomas von Aquin, Summa Theologiae, IIa-IIae, q. 64, a. 3: Nur wer die öffentliche Autorität innehat, darf rechtmäßig einen Übeltäter töten, niemals ein Einzelner.
30Innozenz III., den Durandus von Huesca und den versöhnten Waldensern auferlegtes Glaubensbekenntnis, 18. Dezember 1208 (Denzinger-Hünermann 795; alte Nummerierung DS 425). Lateinischer Text: „De potestate saeculari asserimus, quod sine peccato mortali potest iudicium sanguinis exercere, dummodo ad inferendam vindictam non odio, sed iudicio, non incaute, sed consulte procedat".
31Katechismus des Trienter Konzils (Römischer Katechismus, 1566), Teil III, Erklärung des fünften Gebots, Abschnitt „Von den Tötungen, die nicht verboten sind" (französische Referenzausgabe, S. zum Dekalog). Der Text präzisiert, dass die Strafen der Richter als „rechtmäßiger Rächer der Verbrechen" darauf zielen, das Leben zu sichern, indem sie Kühnheit und Ungerechtigkeit zügeln.
32 33Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 25. März 1995, § 56 (vatican.va, französische Vollversion).
35Katechismus der Katholischen Kirche, § 2267, erste editio typica von 1997, unter Aufnahme von Evangelium Vitae § 56: Die Todesstrafe ist nur zugelassen, „wenn dies das einzig mögliche Mittel ist, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen".
36Benedikt XVI., Generalaudienz vom 30. November 2011: Der Papst begrüßt die Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe und ermutigt die politischen und gesetzgeberischen Initiativen in diesem Sinn.
37Edward Feser und Joseph M. Bessette, By Man Shall His Blood Be Shed: A Catholic Defense of Capital Punishment, Ignatius Press, San Francisco, 2017. Verteidigung der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Todesstrafe in der katholischen Tradition, vor der Revision von 2018 erschienen.
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