Was sagt die Kirche zur Leihmutterschaft?

Bei der Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind aus, um es nach der Geburt anderen zu übergeben. Die Kirche lehnt sie als schweren Verstoß gegen die Würde von Kind und Mutter ab; Papst Franziskus hat ein universelles Verbot gefordert.

Ignispedia

Die Leihmutterschaft (französisch gestation pour autrui, GPA), auch Ersatzmutterschaft genannt, ist die Praxis, bei der eine Frau — die „Leihmutter" — sich bereit erklärt, eine Schwangerschaft auszutragen und ein Kind zur Welt zu bringen, um es nach der Geburt einer oder mehreren Personen zu übergeben, die seine Eltern werden. Sie stützt sich fast immer auf die Techniken der medizinisch assistierten Fortpflanzung und beruht auf einem Vertrag — unentgeltlich oder gegen Bezahlung —, der noch vor der Zeugung des Kindes geschlossen wird.[1]

Die Position der Katholischen Kirche ist eindeutig: Die Leihmutterschaft ist schwer sittenwidrig. Bereits 1987 erklärte die Instruktion Donum vitae sie für „moralisch unerlaubt" (orig. « moralement illicite »).[2] Der Katechismus der Katholischen Kirche zählt die Techniken, die auf eine dritte Person zurückgreifen — darunter die „Überlassung der Gebärmutter" (orig. « prêt d'utérus ») — zu den „schwer entehrenden" Praktiken (orig. « gravement déshonnêtes »).[3] Im Jahr 2024 stufte die Erklärung Dignitas infinita sie unter die „schweren Verletzungen der Menschenwürde" ein, und Papst Franziskus rief die internationale Gemeinschaft auf, sie auf universeller Ebene zu verbieten.[4]

Diese doktrinelle Klarheit beruht nicht auf einer konfessionellen Verkrampfung. Sie trifft sich mit einer weit breiteren Front: Das französische Recht erklärt sie seit 1991 für nichtig als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung;[5] abolitionistische Feministinnen sehen darin „eine Gewalt gegen alle Frauen" (orig. « une violence faite à toutes les femmes »);[6] das Europäische Parlament hat sie 2024 in die Formen der Ausbeutung im Rahmen des Menschenhandels aufgenommen;[7] und durch diese Praxis geborene Personen wie Olivia Maurel bezeugen öffentlich ihr Leid.[8] Der zentrale Grund ist überall derselbe: Aus einem Kind darf kein Vertragsgegenstand gemacht werden.

Dieser Artikel beleuchtet die Frage in all ihren Dimensionen: was die Leihmutterschaft konkret ist und ihre verschiedenen Formen, das Ausmaß eines weltweit stark wachsenden Marktes, die genaue Lehre des Lehramts und ihre Gründe, die besten Argumente für die Praxis — mit ihren Grenzen —, die unerwartete Übereinstimmung von Kritik aus entgegengesetzten Lagern, und schließlich die positive Antwort der Kirche auf das sehr reale Leid der Unfruchtbarkeit.

Was ist Leihmutterschaft?

Infografik — Traditionelle und gestationelle Leihmutterschaft: wer die Eizelle liefert, wer das Kind austrägt, und warum sich das moralische Urteil zuerst auf die geplante Übergabe des Kindes bezieht. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Bevor man über ihre Sittlichkeit diskutiert, muss man die Praxis genau beschreiben. Hinter der Abkürzung „GPA" verbergen sich in Wirklichkeit mehrere unterschiedliche Verfahren, deren biologische und ethische Tragweite nicht identisch ist.

Traditionelle und gestationelle Leihmutterschaft

Man unterscheidet zunächst zwei Hauptformen nach der Herkunft der Eizelle. Bei der traditionellen (oder „genetischen") Leihmutterschaft ist die Leihmutter zugleich die biologische Mutter des Kindes: Ihre eigene Eizelle wird befruchtet, meist durch Insemination, mit dem Samen des Wunschvaters oder eines Spenders. Sie ist also genetisch mit dem Kind verbunden, das sie dennoch aufzugeben verspricht.[9]

Bei der gestationellen Leihmutterschaft (der heute vorherrschenden Form) liefert die Leihmutter kein genetisches Material: Ein durch In-vitro-Fertilisation aus den Keimzellen der Wunscheltern — oder von Spendern — gezeugter Embryo wird ihr übertragen. Sie „leiht" dann neun Monate lang ihre Gebärmutter, ohne genetische Verbindung zum Kind. Genau diese „Überlassung der Gebärmutter" (orig. « prêt d'utérus ») meint der Katechismus.[10] Donum vitae hatte diese beiden Fälle bereits benannt, um sie gemeinsam zu verurteilen.[11]

Diese technische Unterscheidung hat eine begrenzte moralische Tragweite: In beiden Fällen trägt eine Frau ein Kind aus, um es abzugeben, und das Kind wird gezeugt, um einem Dritten übergeben zu werden. Die Kirche stützt ihr Urteil nicht auf das Vorhandensein oder Fehlen einer genetischen Verbindung, sondern auf die Natur des Aktes selbst.

„Kommerzielle" und „altruistische" Leihmutterschaft

Man stellt sodann die kommerzielle Leihmutterschaft, bei der die Leihmutter über die Erstattung ihrer Kosten hinaus bezahlt wird, der sogenannten „altruistischen" Leihmutterschaft gegenüber, die als unentgeltliche Geste aus Großzügigkeit dargestellt wird, oft innerhalb der Familie oder eines engen Umfelds.

Dieser Gegensatz, den die Befürworter der Praxis ausgiebig hervorheben, ist zum Teil irreführend. Einerseits ist die Grenze zwischen „Kostenerstattung" und „Bezahlung" durchlässig, und die gezahlten Summen können in armen Ländern dem Gegenwert mehrerer Jahreseinkommen entsprechen.[12] Andererseits ändert für die Kirche der unentgeltliche oder entgeltliche Charakter nichts an der Wurzel des Problems: Ob bezahlt oder nicht, verpflichtet sich die Frau, ein Kind auszutragen, um es wegzugeben, und das Kind bleibt Gegenstand einer vor seiner Zeugung geschlossenen Vereinbarung.[13] Die Unentgeltlichkeit kann die wirtschaftliche Ausbeutung mildern, sie beseitigt weder die Verdinglichung des Kindes noch die Instrumentalisierung des Körpers der Frau.

Ein weltweit expandierender Markt

Infografik — weltweite Geografie der Leihmutterschaft: prohibitionistische Länder, Länder mit geregelter „altruistischer“ Leihmutterschaft, Länder mit offener kommerzieller Leihmutterschaft, mit einigen Marktzahlen. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Leihmutterschaft ist kein Randphänomen. Sie ist in wenigen Jahrzehnten zu einer globalisierten Industrie geworden, strukturiert durch Agenturen, Fertilitätskliniken, Anwaltskanzleien und Vermittlungsplattformen.

Eine Geografie der Ungleichheit

Die Karte der Leihmutterschaft deckt sich weitgehend mit der Karte der wirtschaftlichen Ungleichheiten. Die Wunscheltern stammen mehrheitlich aus reichen Ländern, in denen die Praxis verboten oder streng begrenzt ist; die Leihmütter werden dagegen häufig in ärmeren Ländern oder Regionen rekrutiert, wo eine bezahlte Schwangerschaft ein beträchtliches Einkommen darstellt. Die Vereinigten Staaten bleiben ein wichtiger Schwerpunkt, mit schätzungsweise 7 000 bis 8 000 Geburten durch Leihmutterschaft pro Jahr, während Länder wie die Ukraine, Georgien oder früher Indien einen Prokreationstourismus großen Ausmaßes aufgenommen haben.[14]

Indien veranschaulicht die Entgleisung: In den 2000er Jahren zur „Welthauptstadt“ der Billig-Leihmutterschaft geworden, erlebte es die Vervielfachung von Kliniken, in denen arme, teils analphabetische Frauen Verträge unterschrieben, die sie nicht lesen konnten — laut Erhebungen erhielten 90 % von ihnen nicht einmal eine Kopie des Vertrags — und bis zur Entbindung in überwachten Schlafsälen zusammengepfercht lebten. Angesichts der Skandale schloss Indien seine kommerzielle Leihmutterschaft schließlich für Ausländer.[15]

Ein Milliardengeschäft

Das wirtschaftliche Gewicht der Praxis ist beträchtlich. Der weltweite Markt der Leihmutterschaft wurde für 2023 auf über 17 Milliarden Dollar geschätzt, mit Wachstumsprognosen, die ihn bis 2030 auf mehrere Dutzend Milliarden ansteigen lassen.[16] Die Kosten eines kompletten „Weges“ variieren stark je nach Land: von einigen zehntausend Dollar in den sogenannten „günstigen“ Zielländern bis zu über hunderttausend Dollar in den Vereinigten Staaten, einschließlich Agentur-, Medizin- und Anwaltskosten.[17]

Infografik — vom Kinderwunsch bis zur vorgesehenen Übergabe: Der moralisch entscheidende Punkt ist nicht nur die medizinische Technik, sondern die organisierte Vereinbarung über eine Person. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Diese Zahlen sind keine bloßen Wirtschaftsdaten. Sie offenbaren, dass bei der Leihmutterschaft Geld im Austausch für die Übergabe eines Kindes fließt — was ihre Befürworter hinter dem Vokabular der „Spende“ und der „Begleitung“ zu verbergen suchen, was der Markt jedoch unverblümt beziffert.

Was sagt die katholische Kirche genau?

Die Lehre der Kirche zur Leihmutterschaft ist keine improvisierte Reaktion auf eine zeitgenössische Mode. Sie folgt aus altehrwürdigen Prinzipien über Ehe, Fortpflanzung und die Würde der Person und wurde seit fast vierzig Jahren mit bemerkenswerter Beständigkeit formuliert.

  1. 22 février 1987
    Donum vitae

    Die Glaubenskongregation erklärt unter Johannes Paul II. die Ersatzmutterschaft für „moralisch unerlaubt“ und gibt die maßgebliche Definition.

  2. 11 octobre 1992
    Katechismus der Katholischen Kirche

    Die „Gebärmutterleihe“ wird zu den „schwer unredlichen“ Techniken gezählt; das Kind wird als „Geschenk“, niemals als „Geschuldetes“ bekräftigt (KKK 2376–2378).

  3. 8 décembre 2008
    Dignitas personae

    Die Instruktion Benedikts XVI. bestätigt und präzisiert Donum vitae angesichts der neuen Fortpflanzungstechniken.

  4. 8 janvier 2024
    Appell von Papst Franziskus

    Vor dem diplomatischen Korps ruft der Papst dazu auf, die Leihmutterschaft „auf universeller Ebene“ zu verbieten.

  5. 8 avril 2024
    Dignitas infinita

    Die Leihmutterschaft wird zu den „schweren Verletzungen der Menschenwürde“ gezählt, neben Abtreibung und Euthanasie.

Donum vitae (1987): die erste ausdrückliche Verurteilung

Es ist die Instruktion Donum vitae, die von der Glaubenskongregation am 22. Februar 1987 unter der Autorität von Kardinal Joseph Ratzinger veröffentlicht wurde, die die maßgebliche Lehre festlegt. Auf die Frage, die sie selbst formuliert — „ist die Ersatzmutterschaft moralisch erlaubt?“ — antwortet die Instruktion unumwunden:

„Nein, aus denselben Gründen, die zur Ablehnung der heterologen künstlichen Befruchtung führen: Sie widerspricht nämlich der Einheit der Ehe und der Würde der Fortpflanzung der menschlichen Person.“ — Glaubenskongregation, Donum vitae, 22. Februar 1987, II, A, 3[18]

Der Text fügt hinzu, dass die Ersatzmutterschaft „ein objektives Versäumnis gegenüber den Verpflichtungen der mütterlichen Liebe darstellt“ und „die Würde und das Recht des Kindes verletzt, von seinen eigenen Eltern empfangen, im Schoß getragen, geboren und erzogen zu werden“.[19]

Der Katechismus: Das Kind ist ein Geschenk, niemals ein Geschuldetes

Der Katechismus der Katholischen Kirche greift diese Lehre auf und fasst sie zusammen. Absatz 2376 zielt unmittelbar auf die Techniken ab, bei denen eine dritte Person hinzutritt:

„Techniken, die durch das Eingreifen einer dem Ehepaar fremden Person (Samen- oder Eizellspende, Gebärmutterleihe) eine Dissoziation der Elternschaften herbeiführen, sind schwer unredlich.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2376[20]

Und Absatz 2378 formuliert das Prinzip, das alles Übrige erhellt: Das Kind ist keine Sache, auf die man ein Recht auf Beschaffung hätte.

„Das Kind ist kein Geschuldetes, sondern ein Geschenk. Das ‚vorzüglichste Geschenk der Ehe‘ ist eine menschliche Person. Das Kind darf nicht als Eigentumsgegenstand betrachtet werden, wozu die Anerkennung eines angeblichen Rechts auf das Kind führen würde.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2378[21]

Diese Formel — das Kind ist ein Geschenk, niemals ein Geschuldetes — ist der Schlussstein der katholischen Position. Sie leugnet nicht das Leiden unfruchtbarer Paare; sie weigert sich nur, dieses Leiden in ein Recht zu verwandeln, das an der Person eines anderen ausgeübt würde.

Dignitas personae (2008) und Dignitas infinita (2024)

2008 bestätigt die Instruktion Dignitas personae, unterzeichnet von Kardinal William Levada mit Zustimmung Benedikts XVI., Donum vitae angesichts der Entwicklungen der Biotechnologien.[22] Doch vor allem die Erklärung Dignitas infinita, veröffentlicht vom Dikasterium für die Glaubenslehre am 8. April 2024, markiert einen Schritt: Sie reiht die Leihmutterschaft in eine Liste „schwerer Verletzungen der Menschenwürde“ ein, neben Abtreibung, Euthanasie, Menschenhandel und Krieg.

Infografik — von Donum vitae (1987) bis Dignitas infinita (2024): die Beständigkeit des Lehramts zur Leihmutterschaft. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Erklärung entfaltet eine doppelte Verletzung. Zuerst am Kind:

„Die Kirche bezieht ebenfalls Stellung gegen die Praxis der Leihmütter, durch die das Kind, das unermesslich würdevoll ist, zu einem bloßen Objekt wird. [...] Ein Kind ist immer ein Geschenk und niemals Gegenstand eines Vertrags.“ — Dikasterium für die Glaubenslehre, Dignitas infinita, 8. April 2024, Nr. 48[23]

Dann an der Frau:

„Die Praxis der Ersatzmutterschaft verletzt zugleich die eigene Würde der Frau, die dazu gezwungen wird oder sich frei entscheidet, sich ihr zu unterwerfen. Mit einer solchen Praxis löst sich die Frau von dem Kind, das in ihr heranwächst, und wird zu einem bloßen Mittel, versklavt dem Profit oder dem willkürlichen Verlangen anderer.“ — Dikasterium für die Glaubenslehre, Dignitas infinita, Nr. 50[24]

Der Ruf von Papst Franziskus nach einem universellen Verbot

Wenige Monate zuvor, am 8. Januar 2024, hatte Papst Franziskus in seiner Ansprache an das beim Heiligen Stuhl akkreditierte diplomatische Korps mit ungewohnter Festigkeit Stellung bezogen und die Abschaffung der Leihmutterschaft zu einer Frage von Frieden und Gerechtigkeit gemacht:

„Der Weg des Friedens erfordert die Achtung des Lebens, jedes menschlichen Lebens, beginnend mit dem des ungeborenen Kindes im Schoß der Mutter, das weder beseitigt noch zum Gegenstand von Handel werden darf. In dieser Hinsicht bedauere ich die Praxis der sogenannten Leihmutterschaft [...]. Ich wünsche daher ein Engagement der internationalen Gemeinschaft, um diese Praxis auf universeller Ebene zu verbieten.“ — Papst Franziskus, Ansprache an das diplomatische Korps, 8. Januar 2024[25]

Diese Forderung nach einem universellen Verbot geht über die bloße innerkirchliche moralische Missbilligung hinaus: Sie lädt die Staaten ein, Kinder und Frauen durch das Recht vor einer Praxis zu schützen, die als in sich entmenschlichend beurteilt wird.

Warum lehnt die Kirche die Leihmutterschaft ab?

Infografik — die vier Gründe der Ablehnung: Das Kind ist kein Vertragsgegenstand, Vereinigung und Fortpflanzung sind untrennbar, die Würde der Frau, der Bruch der mütterlichen Bindung. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Verurteilung durch das Lehramt stützt sich auf vier Hauptgründe, die sich gegenseitig verstärken. Keiner davon ist rein religiös: Alle können von jedem verstanden und diskutiert werden, der sich nach der Würde der Person fragt.

Das Kind ist kein Vertragsgegenstand

Der erste und grundlegendste Grund ist, dass die Leihmutterschaft das Kind zum Gegenstand eines vor seiner Empfängnis geschlossenen Vertrags macht. Noch bevor es existiert, ist sein Schicksal durch eine Vereinbarung zwischen Erwachsenen festgelegt: wer es bestellt, wer es austrägt, wem es übergeben wird, manchmal zu welchem Preis. Das Kind wird nicht mehr als Geschenk empfangen, sondern wird zu einem produzierten und gelieferten Gut.

Genau das nennt der Katechismus ein „angebliches Recht auf das Kind", das dieses zu einem „Gegenstand des Eigentums" herabwürdigen würde.[26] Dignitas infinita formuliert es, indem es das legitime Verlangen vom falschen Recht unterscheidet, das man daraus ableitet:

„Der legitime Wunsch, ein Kind zu haben, kann nicht in ein „Recht auf das Kind" umgewandelt werden, das die Würde des Kindes selbst als Empfänger des unentgeltlichen Geschenks des Lebens nicht achtet." — Dikasterium für die Glaubenslehre, Dignitas infinita, Nr. 49[27]

Die untrennbare Verbindung von Vereinigung und Fortpflanzung

Der zweite Grund ist eher theologischer Natur, erhellt aber das Übrige. Für die Kirche ist die Weitergabe des menschlichen Lebens in die totale Hingabe der Ehegatten aneinander eingeschrieben. Donum vitae spricht von einer Verbindung zwischen den beiden Sinngehalten des ehelichen Aktes — der Vereinigung und der Fortpflanzung —, die der Mensch nicht aus eigener Initiative aufbrechen darf.[28] Die Leihmutterschaft trennt, wie die heterologe Befruchtung, diese Dimensionen radikal voneinander: Die Empfängnis findet im Labor statt, die Schwangerschaft wird einer dritten Person anvertraut, und die Erziehung obliegt wieder anderen. Das Kind entsteht aus einer technischen und vertraglichen Konstruktion, nicht aus der gegenseitigen Hingabe seiner Eltern.

Der Katechismus stellt fest, dass diese Verfahren „Leben und Identität des Embryos der Macht von Ärzten und Biologen ausliefern" und „eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Schicksal der menschlichen Person" begründen.[29]

Die Würde der Frau, auf eine Funktion reduziert

Der dritte Grund betrifft die Leihmutter selbst. Die Leihmutterschaft behandelt den Körper der Frau als ein von ihrer Person abtrennbares Schwangerschaftsinstrument: Ihre Gebärmutter wird vermietet, ihre Schwangerschaft wird vertraglich geregelt, und die affektive Bindung, die sich zwangsläufig zwischen einer Mutter und dem von ihr getragenen Kind knüpft, wird als zu neutralisierende Größe behandelt. Leihmutterschaftsverträge enthalten übrigens oft Klauseln über Lebensweise, Ernährung, ärztliche Untersuchungen, ja sogar über Abtreibung im Fall einer Anomalie — lauter Zeichen dafür, dass die Frau für die Dauer der Schwangerschaft dem Willen anderer unterworfen ist.[30]

Genau das ist der Sinn der oben zitierten Nr. 50 von Dignitas infinita: Die Frau „wird zu einem bloßen Mittel, das dem Profit oder dem willkürlichen Verlangen anderer unterworfen ist". Diese Verletzung besteht, ob die Leihmutterschaft nun bezahlt oder „altruistisch" ist, auch wenn die wirtschaftliche Ausbeutung sie in armen Ländern verschärft.

Der programmierte Bruch der mütterlichen Bindung

Der vierte Grund berührt den Kern der ursprünglichsten menschlichen Beziehung. Neun Monate lang baut sich eine einzigartige biologische und affektive Bindung zwischen der Frau und dem von ihr getragenen Kind auf: hormoneller Austausch, Wiedererkennen der Stimme, beginnende Bindung. Die Leihmutterschaft organisiert im Voraus den Bruch dieser Bindung: Die Frau verpflichtet sich, sich gleich nach der Geburt vom Kind zu trennen. Donum vitae sieht darin ein „objektives Versäumnis gegenüber den Pflichten mütterlicher Liebe".[31] Aufseiten des Kindes weisen Studien und Zeugnisse darauf hin, dass diese anfängliche Trennung nicht neutral ist und eine dauerhafte Spur hinterlassen kann.[32]

Die besten Argumente für die Leihmutterschaft — und ihre Grenzen

Infografik — die fünf Hauptargumente für die Leihmutterschaft und ihre jeweils entscheidende ethische Grenze. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Eine ehrliche Prüfung verlangt, die Praxis zunächst in ihrem günstigsten Licht darzustellen, bevor man sie erörtert. Die Verteidiger der Leihmutterschaft führen ernsthafte Argumente an, die oft von echtem Mitgefühl getragen sind. Hier sind sie in ihrer stärksten Form, gefolgt von ihrer kritischen Prüfung.

„Es ist ein altruistisches Geschenk der Liebe"

Das Argument. In ihrer „altruistischen" Form wäre die Leihmutterschaft ein Akt heldenhafter Großzügigkeit: Eine Frau bietet aus Liebe neun Monate ihres Lebens und nimmt die Risiken einer Schwangerschaft auf sich, um einem unfruchtbaren Paar die Freude zu ermöglichen, ein Kind großzuziehen. Was könnte schöner sein als eine solche Selbsthingabe?

Ihre Grenze. Die Großzügigkeit der Geste genügt nicht, um sie gut zu machen, denn das, was „geschenkt" wird, gehört der Schenkenden nicht: Es ist ein Kind, eine Person, und niemand kann eine Person verschenken. Die gute Absicht ändert nichts am Wesen des Aktes. Zudem zeigt die Erfahrung, dass die „rein altruistische" Leihmutterschaft selten ist; sie dient oft als moralische Fassade für einen Markt, der seinerseits massiv kommerziell ist.[33] Schließlich bedeutet es, die Trennung vom Kind als natürlichen Abschluss eines „Geschenks" darzustellen, von der Frau zu verlangen, die mütterliche Bindung im Voraus zu unterdrücken — was alles andere als harmlos ist.

„Die Frau verfügt frei über ihren Körper"

Das Argument. Eine erwachsene, einwilligungsfähige Frau hat das Recht, mit ihrem Körper zu tun, was sie will, einschließlich ihn in den Dienst der Fortpflanzung anderer zu stellen. Die Leihmutterschaft zu verbieten wäre ein paternalistischer Eingriff in ihre Autonomie.

Ihre Grenze. Das Argument setzt voraus, dass die Schwangerschaft nur den Körper der Frau beträfe — dabei ist ein Kind im Spiel, das nichts eingewilligt hat. Die Freiheit des einen endet dort, wo die Würde des anderen beginnt. Im Übrigen ist die „Einwilligung" hier brüchig: Abolitionistische Feministinnen betonen, dass eine Frau, die einen Vertrag unterschreibt, „nicht weiß, was sie erleben wird, weil es unvorhersehbar ist; daher kann die Einwilligung niemals vollständig aufgeklärt sein".[34] Wenn die Einwilligung durch wirtschaftliche Not erzwungen wird, ist sie nicht mehr frei, sondern erzwungen — wie Dignitas infinita erinnert, wenn es von der „Ausbeutung einer materiellen Notlage der Mutter" spricht.[35]

„Sie antwortet auf ein reales Leiden: den Kinderwunsch"

Das Argument. Unfruchtbarkeit ist eine zerreißende Prüfung. Die Leihmutterschaft zu verweigern hieße, liebende Paare zu einem ausweglosen Leiden zu verurteilen, obwohl eine Lösung existiert.

Ihre Grenze. Die Kirche erkennt die Tiefe dieses Leidens voll an — sie hält diesen Paaren nicht die Kälte eines Verbots entgegen, sondern die Wahrheit einer Unterscheidung: Der Kinderwunsch ist gut, aber kein Wunsch, so berechtigt er auch sein mag, begründet ein Recht auf die Person eines anderen. Wie der Katechismus lehrt: „Das Kind ist nichts Geschuldetes, sondern ein Geschenk."[36] Ein Leiden durch ein Mittel zu lindern, das andere Leiden schafft — bei der Leihmutter, beim Kind —, ist keine wahre Lösung. Die Kirche schlägt andere Wege vor, darunter die Adoption, wo sich Liebe üben lässt, ohne jemanden zum Gegenstand zu machen.

„Eine gut geregelte Leihmutterschaft vermeidet Missbräuche"

Das Argument. Die Entgleisungen (Ausbeutung, Handel, Kommerzialisierung) hängen mit der kommerziellen Leihmutterschaft und mit Ländern ohne Gesetze zusammen. Eine streng geregelte, unentgeltliche Leihmutterschaft mit Auswahl und Begleitung wäre ethisch vertretbar.

Ihre Grenze. Die Regulierung kann manche Missbräuche verringern, berührt aber nicht die Wurzel des Problems, die nicht die Qualität des Vertrags ist, sondern die bloße Existenz eines Vertrags über ein Kind. Dignitas infinita präzisiert übrigens, dass die Verletzung bestehen bleibt, „ob die Frau dazu gezwungen wird oder sich frei entscheidet, sich dem zu unterwerfen".[37] Die internationale Erfahrung zeigt zudem, dass die Grenze zwischen „altruistisch" und „kommerziell" ständig überschritten wird und dass selbst die besten Gesetze weder die Trauer der Trennung noch die anfängliche Verdinglichung des Kindes verhindern.

„Das Kind ist erwünscht, also wird es glücklich sein"

Das Argument. Ein durch Leihmutterschaft geborenes Kind ist ein lange erwartetes, zutiefst erwünschtes, von der Empfängnis an von Liebe umgebenes Kind. Dieser Rahmen wiegt manche „natürliche", schlecht vorbereitete Geburt auf.

Ihre Grenze. Erwünscht zu sein ist nicht dasselbe, wie als unentgeltliches Geschenk empfangen zu werden: Man kann auch eine Sache sehnlich besitzen wollen. Vor allem lässt das Zeugnis von durch Leihmutterschaft geborenen Menschen die ideale Erzählung differenzierter erscheinen. Olivia Maurel, geboren von einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten und Sprecherin der Deklaration von Casablanca geworden, fasst es schonungslos zusammen:

„Durch diesen Vertrag sind wir letztlich das Eigentum unserer Eltern, ihr Besitz. Man stellt ein Kind, das gekauft, verkauft werden wird, in den Mittelpunkt eines Vertrags." — Olivia Maurel, geboren durch Leihmutterschaft, Sprecherin der Deklaration von Casablanca[38]

Ihr Zeugnis erinnert daran, dass das vermutete Glück des Kindes nicht vorausgesetzt werden kann, um die Praxis zu rechtfertigen: Es sind die Erstbetroffenen selbst, die bisweilen deren Berechtigung bestreiten.

Ein Widerstand, der weit über die Kirche hinausgeht

Infografik — die abolitionistische Konvergenz: Kirche, französisches Recht, Feministinnen und europäische Institutionen weigern sich, dass der weibliche Körper und das Kind zu Marktobjekten werden. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Es wäre falsch, die Ablehnung der Leihmutterschaft als katholische Besonderheit darzustellen. In diesem Punkt trifft sich die Lehre der Kirche mit Stimmen, die ihr sehr fernstehen — Feministinnen, Juristen, Ärzten, säkularen Institutionen —, was bestätigt, dass ihre Gründe nicht nur konfessionell sind.

Die Erklärung von Casablanca (2023)

Am 3. März 2023 haben in Casablanca etwa 100 Experten aus 75 Nationen — Juristen, Ärzte, Psychologen, Anthropologen, Menschenrechtsaktivisten — eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die zur weltweiten Abschaffung der Leihmutterschaft durch eine internationale Konvention aufruft. Der Text fordert die Staaten auf, die Praxis in allen ihren Formen zu verbieten und Vermittler sowie Auftraggeber zu sanktionieren.[39] Ihre Initiatoren sind keine konfessionelle Gruppe: Die Sprecherin, Olivia Maurel, bezeichnet sich selbst als „Feministin und Atheistin".[40]

Der abolitionistische Feminismus

Ein Teil der feministischen Bewegung bekämpft die Leihmutterschaft gerade im Namen der Frauen. Für diese Aktivistinnen reduziert die Ersatzmutterschaft die Frau auf ihre „Fortpflanzungsfunktion" und stellt „eine Gewalt gegen alle Frauen" dar.[41] Sie prangern die Fiktion einer „freien Zustimmung" in einem Kontext wirtschaftlicher Dominanz an und weigern sich, dass der weibliche Körper zu einer vermietbaren Ressource auf einem Markt wird.

Das französische und europäische Recht

Das Gebäude des Kassationshofs in Paris: Sein Urteil der Vereinigten Kammern vom 31. Mai 1991 ist die Gründungsentscheidung des französischen Verbots von Leihmutterverträgen. Foto: Daniel Vorndran / DXR, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Auch das säkulare Recht hat Verbote ausgesprochen. In Frankreich urteilte der Kassationshof in den Vereinigten Kammern am 31. Mai 1991, dass ein Vertrag, durch den sich eine Frau verpflichtet — selbst unentgeltlich —, ein Kind zu empfangen und auszutragen, um es bei der Geburt aufzugeben, gegen die Grundsätze der Unverfügbarkeit des menschlichen Körpers und des Personenstands verstößt.[42] Das Bioethikgesetz von 1994 hat diese Rechtsprechung in Artikel 16-7 des Code civil kodifiziert — „jeder Vertrag über die Fortpflanzung oder die Schwangerschaft für Rechnung eines anderen ist nichtig" — und präzisiert, dass diese Nichtigkeit zwingendes Recht (ordre public) ist.[43]

Auf europäischer Ebene verabschiedete das Parlament am 23. April 2024 mit 563 gegen 7 Stimmen eine Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, die die Ausbeutung der Leihmutterschaft ausdrücklich unter die Formen des Menschenhandels einbezieht, wenn sie mit Zwang oder Täuschung einhergeht.[44]

Die positive Antwort der Kirche: aufnehmen, ohne zu handeln

Infografik — die positive Antwort der Kirche: heilen, wo es legitim ist, ein bereits existierendes Kind adoptieren, die Menschen mit Wahrheit und Barmherzigkeit begleiten. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Leihmutterschaft abzulehnen bedeutet nicht, sich von Paaren abzuwenden, die darunter leiden, kein Kind zu haben. Die Kirche hütet sich vor jeder Härte ihnen gegenüber: Sie unterscheidet stets zwischen der Festigkeit gegenüber der Handlung und dem Mitgefühl für die Personen.

Der Kinderwunsch ist gut, aber das Kind ist kein Recht

Die Kirche anerkennt, dass der Kinderwunsch zu den tiefsten und edelsten des menschlichen Herzens gehört. Sie ermutigt übrigens die medizinische Forschung gegen die Sterilität, „unter der Bedingung, dass sie in den Dienst der menschlichen Person gestellt wird".[45] Was sie ablehnt, ist nicht der Wunsch, sondern seine Verwandlung in ein Recht, das über einen anderen ausgeübt würde. Die ganze Schwierigkeit — und die ganze Größe — besteht darin, das Kind als Gabe zu empfangen, auf die man hofft, nicht als Gut, das man einfordert.

Die Adoption: ein bereits existierendes Kind lieben

Denen, deren Kinderwunsch auf legitimen Wegen nicht erfüllt werden kann, schlägt der Katechismus einen Weg fruchtbarer Liebe vor:

„Das Evangelium zeigt, dass körperliche Unfruchtbarkeit kein absolutes Übel ist. Die Eheleute, die nach Ausschöpfung der legitimen medizinischen Hilfen unter Unfruchtbarkeit leiden, werden sich mit dem Kreuz des Herrn vereinen, der Quelle aller geistlichen Fruchtbarkeit. Sie können ihre Großzügigkeit zeigen, indem sie verlassene Kinder adoptieren oder anspruchsvolle Dienste am Nächsten leisten." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2379[46]

Die Adoption kehrt die Logik der Leihmutterschaft genau um: Statt ein Kind zu produzieren, um einem Wunsch zu entsprechen, nimmt sie ein bereits existierendes Kind auf, das eine Familie braucht. Die Gabe geht nicht mehr vom Kind zu den Erwachsenen, sondern von den Erwachsenen zum Kind.

Die Personen begleiten, einschließlich der bereits geborenen Kinder

Diese Festigkeit im Grundsatz nimmt den durch Leihmutterschaft geborenen Kindern nichts von ihrer Würde: Sie sind, wie alle, unendlich kostbare Personen, die vorbehaltlos zu lieben und aufzunehmen sind. Die Verurteilung trifft eine Praxis, niemals die daraus hervorgegangenen Kinder, noch die Paare, die in ihrer Not darauf zurückgegriffen haben. Die Kirche ruft dazu auf, sie mit Wahrheit und Barmherzigkeit zu begleiten, getreu ihrer beständigen Art: das Böse zu benennen, um die Schwächsten zu schützen, ohne jemals die Verwundeten niederzudrücken.

Weiterführend

Anmerkungen und Quellen

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2376, über Fortpflanzungstechniken unter Mitwirkung eines Dritten (Samenspende oder Eizellspende, Leih-„Gebärmutter"), die als „schwer unmoralisch" bezeichnet werden. Vollständiger Text auf vatican.va.

    1 3 10 20
  2. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum vitae über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung, 22. Februar 1987, Teil II, A, Nr. 3: negative Antwort auf die Erlaubtheit der Ersatzmutterschaft. Vollständiger Text auf vatican.va.

    2 18 28
  3. Dikasterium für die Glaubenslehre, Erklärung Dignitas infinita über die menschliche Würde, 8. April 2024, Nr. 48: Die Leihmutterschaft „verletzt schwer die Würde der Frau und des Kindes", gegründet auf „die Ausbeutung einer materiellen Notlage der Mutter"; „ein Kind ist immer ein Geschenk und niemals Gegenstand eines Vertrags".

    4 13 23 35
  4. Kassationsgerichtshof, Plenarversammlung, Urteil vom 31. Mai 1991: Die Leihmutterschaftsvereinbarung verstößt gegen die Grundsätze der Unverfügbarkeit des menschlichen Körpers und des Personenstands. Grundsatzentscheidung des französischen Verbots der Leihmutterschaft.

    5 42
  5. Gènéthique, « La GPA : une violence faite à toutes les femmes », über die abolitionistische feministische Kritik: Reduzierung der Frau auf ihre Fortpflanzungsfunktion und Unmöglichkeit einer vollständig aufgeklärten Einwilligung. Verfügbar auf genethique.org.

    6 32 34 41
  6. Europäisches Parlament, Annahme am 23. April 2024 (563 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen) der Überarbeitung der Richtlinie 2011/36/EU zur Bekämpfung des Menschenhandels, die die Ausbeutung der Leihmutterschaft in die Formen des Menschenhandels einbezieht. Siehe europarl.europa.eu und die Mitteilung des Rates der EU vom 27. Mai 2024.

    7 44
  7. Olivia Maurel, Interview « Née par GPA : Je suis née, et j'ai été vendue », Le Journal du Dimanche, 2023. Olivia Maurel, geboren von einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten, setzt sich für die Abschaffung der Leihmutterschaft ein.

    8
  8. Französischer Senat, rechtsvergleichende Studie Nr. 182, La gestation pour autrui, über die Unterscheidung zwischen traditioneller Leihmutterschaft (genetische Leihmutter) und gestativer Leihmutterschaft. Verfügbar auf senat.fr.

    9
  9. Kongregation für die Glaubenslehre, Donum vitae, 22. Februar 1987, Teil II, A, Nr. 3 und beigefügte Definition der „Ersatzmutter" (Frau, die einen genetisch fremden Embryo austrägt, oder einen mit ihrer eigenen Eizelle gezeugten, mit der Verpflichtung, das Kind zu übergeben). Die Praxis wird dort als „eine objektive Verfehlung gegen die Pflichten der mütterlichen Liebe" bezeichnet.

    11 19 31
  10. Internationale Koalition für die Abschaffung der Ersatzmutterschaft (CIAMS), Themenblätter « La GPA en chiffres »: Vertragsklauseln, die den Lebensstil der Leihmutter regeln, Abstand zwischen „Entschädigung" und tatsächlicher Vergütung. Verfügbar auf abolition-ms.org.

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  11. Synthesedaten zur weltweiten Praxis: Vereinigte Staaten mit geschätzt 7 000–8 000 Geburten durch Leihmutterschaft pro Jahr, Kostenspannen nach Ländern. Abgeglichen anhand der Datenblätter « Gestation pour autrui : chiffres clés » und Branchenschätzungen (2023–2024).

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  12. Gènéthique (bioethische Beobachtungsstelle der Stiftung Jérôme Lejeune), Dossiers über die indische Leihmutterschaftsindustrie: arme und oft analphabetische Frauen, etwa 90 % erhalten keine Kopie des Vertrags, Unterbringung in überwachten Schlafsälen. Verfügbar auf genethique.org.

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  13. Schätzung des weltweiten Leihmutterschaftsmarktes auf über 17 Milliarden Dollar im Jahr 2023, mit Wachstumsprognosen auf mehrere Dutzend Milliarden bis 2030 (Branchenmarktstudien).

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  14. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2378: „Das Kind ist kein Anspruch, sondern ein Geschenk. [...] Das Kind darf nicht als Eigentum betrachtet werden, wozu die Anerkennung eines angeblichen Rechts auf das Kind führen würde."

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  15. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Dignitas personae über einige Fragen der Bioethik, 8. Dezember 2008, unterzeichnet von Kardinal William Levada mit Zustimmung Benedikts XVI. Vollständiger Text auf vatican.va.

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  16. Dikasterium für die Glaubenslehre, Dignitas infinita, 8. April 2024, Nr. 50: Die Praxis verletzt die Würde der Frau, die „zu einem bloßen Mittel wird, das dem Profit oder dem willkürlichen Verlangen anderer unterworfen ist".

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  17. Papst Franziskus, Ansprache an die Mitglieder des beim Heiligen Stuhl akkreditierten Diplomatischen Korps, 8. Januar 2024: die Praxis der „sogenannten Leihmutterschaft" als „bedauerlich" bezeichnet und Aufruf an die internationale Gemeinschaft, sich für ein weltweites Verbot dieser Praxis einzusetzen. Vollständiger Text auf vatican.va.

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  18. Dikasterium für die Glaubenslehre, Dignitas infinita, 8. April 2024, Nr. 49: Das Kind „hat kraft seiner unveräußerlichen Würde das Recht auf einen voll und ganz menschlichen und nicht künstlichen Ursprung"; der berechtigte Kinderwunsch darf nicht zu einem „Recht auf das Kind" werden.

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  19. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2377, über homologe Techniken, die den ehelichen Akt vom Zeugungsakt trennen und „eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Geschick der menschlichen Person" begründen.

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  20. Olivia Maurel, Interview bei RCF, 2024: „Durch diesen Vertrag sind wir letztlich das Eigentum unserer Eltern, ihr Besitz. Man stellt ein Kind, das gekauft, verkauft werden wird, in den Mittelpunkt eines Vertrags." Verfügbar auf rcf.fr.

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  21. Erklärung von Casablanca für die weltweite Abschaffung der Leihmutterschaft, angenommen am 3. März 2023 von etwa 100 Experten aus 75 Nationen, mit dem Aufruf zu einem internationalen Abschaffungsübereinkommen. Koordinator: Bernard Garcia; Sprecherin: Olivia Maurel. Siehe declaration-surrogacy-casablanca.org.

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  22. Olivia Maurel, Porträt « Qui est Olivia Maurel, influenceuse anti-GPA, féministe et athée ? », Causette, über ihr abolitionistisches Engagement unabhängig von jeder konfessionellen Zugehörigkeit. Verfügbar auf causette.fr.

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  23. Französischer Code civil, Artikel 16-7 (aus dem Bioethikgesetz vom 29. Juli 1994): „Jede Vereinbarung über die Zeugung oder die Schwangerschaft für Rechnung eines anderen ist nichtig." Artikel 16-9: Diese Bestimmungen sind zwingendes Recht (ordre public).

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  24. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2375, über die Förderung von Forschungen zur Verringerung der menschlichen Unfruchtbarkeit, „unter der Bedingung, dass sie in den Dienst der menschlichen Person gestellt werden".

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  25. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2379, über Unfruchtbarkeit, die Vereinigung mit dem Kreuz und die Adoption als Weg der Großherzigkeit für unfruchtbare Paare.

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