Warum lehnt die Kirche die Abtreibung ab?

Die katholische Kirche lehnt die Abtreibung ab, weil ein unschuldiger Mensch von der Empfängnis an getötet wird. Hier die moralische Begründung, die Beständigkeit der Lehre seit dem 1. Jahrhundert, die Lehre des Lehramts und die Antworten auf die großen Einwände.

Ignispedia

Die katholische Kirche lehnt die Abtreibung aus einem Grund ab, den sie für unabhängig von jedem Glauben hält: Man tötet keinen unschuldigen Menschen. Sie sagt nicht zuerst „Gott verbietet es"; sie sagt zuerst, dass das empfangene Kind einer von uns ist, der schwächste und wehrloseste, und dass es willentlich zu beseitigen ein Totschlag ist. Das Übrige — Schrift, Tradition, Lehramt — bestätigt und erhellt diese Selbstverständlichkeit, ersetzt sie aber nicht.

Diese Ablehnung ist weder neu noch nebensächlich noch verhandelbar. Seit den christlichen Anfängen — die Didache wird je nach Autor auf das Ende des 1. oder den Anfang des 2. Jahrhunderts datiert — schrieben die Christen: „Du sollst das Kind nicht durch Abtreibung töten." Neunzehn Jahrhunderte später stellt der Katechismus fest, diese Lehre habe sich „nicht geändert" und bleibe „unveränderlich"[1]. 1995 sprach der heilige Johannes Paul II. eine feierliche Erklärung gegen die direkte Abtreibung aus und setzte dabei die Autorität ein, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern verliehen hat, in Gemeinschaft mit den Bischöfen[2].

Doch die Kirche stellt das Gesetz nicht gegen die Barmherzigkeit. Sie nennt die Abtreibung ein „Verbrechen", um die Schwere des Übels auszusprechen — das unwiederbringliche Unrecht am Unschuldigen —, reicht aber denen die Hand, die sie begangen haben: Seit 2016 kann jeder Priester diese Sünde lossprechen, und der Papst erinnert daran, dass „es keine Sünde gibt, die die Barmherzigkeit Gottes nicht erreichen kann"[3].

Dieser Artikel beantwortet die Frage nach dem Warum: die moralische Begründung, ihre geschichtliche Beständigkeit, ihre lehramtliche Autorität und die großen Einwände. Für das vollständige gesellschaftliche Dossier (Ausmaß des Phänomens, Ablauf, schwierige Fälle, Widersprüche des „Pro-Choice"-Lagers) siehe Was soll man von der Abtreibung halten?; zum Status des empfangenen Wesens siehe Die Würde des Embryos; zur Frage der Stimmabgabe siehe Darf ein Katholik für einen Abtreibungsbefürworter stimmen?.

Die Antwort in einem Satz

Die Ablehnung der Kirche lässt sich in einem Satz zusammenfassen, den man wörtlich zitieren kann:

„Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Vom ersten Augenblick seines Daseins an sind dem Menschen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf Leben." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2270[4]

Alles liegt in diesem Satz. Wenn das ungeborene Kind ein unschuldiger Mensch ist, dann ist es Mord, es willentlich zu töten, und kein Umstand — so schmerzhaft er sei — kann das Töten an sich gut machen. Die Kirche lehnt die Abtreibung nicht ab, weil ihr die Not der Frauen gleichgültig wäre; sie lehnt sie ab, weil sie sich weigert, die Linderung einer Not mit dem Leben eines anderen zu erkaufen.

„Man tötet keinen Unschuldigen": der Kern des Arguments

Eine Begründung in drei Schritten

Vor jedem religiösen Bezug ist das Argument der Kirche ein einfacher Syllogismus, den jeder prüfen kann:

  1. Es ist immer schwer ungerecht, einen unschuldigen Menschen direkt zu töten. Das ist der am allgemeinsten anerkannte Grundsatz jeder Moral und jedes Rechts: Der Mord am Unschuldigen ist das Urbild des Bösen.
  2. Das ungeborene Kind ist ein unschuldiger Mensch. Das ist kein Glaube, sondern eine biologische Tatsache: Seit der Befruchtung existiert ein lebendiger menschlicher Organismus, unterschieden von seiner Mutter, mit seinem eigenen Erbgut.
  3. Also ist es immer schwer ungerecht, das ungeborene Kind direkt zu töten — das heißt abzutreiben.

Die Stärke dieser Begründung liegt darin, dass sie keine spezifisch katholische Prämisse voraussetzt. Ein folgerichtiger Atheist, der die beiden Prämissen zugibt, muss die Schlussfolgerung zugeben. Die ganze Debatte verlagert sich daher auf die zweite Prämisse: Ist das ungeborene Kind wirklich einer von uns? Dort entscheidet sich die eigentliche Auseinandersetzung — und dort hat die moderne Wissenschaft die Position der Kirche gestärkt, nicht umgekehrt.

Zuerst keine religiöse Position

Die katholische Ablehnung wird oft als ein Glaube dargestellt, der Nichtgläubigen aufgezwungen werde. Das ist ein Missverständnis. Die Kirche vertritt, dass der Wert des unschuldigen menschlichen Lebens zur natürlichen Vernunft gehört, zugänglich für jeden Menschen guten Willens, ob gläubig oder nicht. Der Glaube fügt ein Licht hinzu — das Kind ist auch ein von Gott geliebtes Geschöpf, berufen zum ewigen Leben —, erschafft aber das Verbot nicht aus dem Nichts: Er bestätigt ein Verbot, das das aufrechte Gewissen bereits wahrnimmt.

Darum legten schon die ersten Ärzte des heidnischen Altertums, lange vor dem Christentum, den Eid des Hippokrates ab:

„Niemandem werde ich ein tödliches Gift geben, wenn man mich darum bittet, noch werde ich je einen solchen Rat geben; ebenso werde ich keiner Frau ein abtreibendes Mittel geben." — Eid des Hippokrates, 4. Jahrhundert vor Jesus Christus[5]

Das Verbot der Abtreibung ist also keine klerikale Erfindung: Es ist eine moralische Einsicht, die die Kirche empfangen, bewahrt und vertieft hat.

Das ungeborene Kind ist ein Mensch von der Empfängnis an

Was die Embryologie sagt

Die zweite Prämisse — das ungeborene Kind ist ein Mensch — ist keine theologische Zirkelschluss-Voraussetzung, sondern eine Feststellung der Embryologie. Seit der Befruchtung besitzt die Zygote ein vollständiges, einzigartiges und zielgerichtetes menschliches Genom: Sie ist kein Organ der Mutter, sondern ein neuer Organismus, der sich selbständig entwickelt, fortlaufend und geordnet, vom einzelligen Stadium bis zum Erwachsenenalter. Die maßgeblichen Lehrbücher sprechen es ohne Umschweife aus: Die menschliche Entwicklung beginnt mit der Befruchtung[6].

Ultraschallbild eines menschlichen Embryos in der achten Woche. Foto: Nevit Dilmen, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 3.0.

Die Lehrbücher beschreiben zwischen Empfängnis und natürlichem Tod eine fortlaufende Entwicklung: Sie zeigen keine biologische Schwelle, die den Übergang vom „Nicht-Menschlichen" zum „Menschlichen" markieren würde. Einnistung, Herzschlag, Schmerzempfinden, Lebensfähigkeit, Geburt: Das sind Entwicklungsstufen eines bereits menschlichen Wesens, keine Schwellen der Menschwerdung. Den Beginn der Würde auf einen dieser Zeitpunkte festzulegen, ist eine willkürliche Entscheidung, keine Beobachtung.

„Mensch" und „Person": die falsche Trennung

Um die Abtreibung zu rechtfertigen, unterscheidet man oft zwischen dem Menschen (biologischer Befund) und der Person (moralischer Status, der — so heißt es — erst später erworben werde, mit Bewusstsein, Autonomie oder Sprache). Die Kirche weist diese Trennung zurück: Sie ist philosophisch brüchig und praktisch gefährlich.

Brüchig, denn die vorgeschlagenen Kriterien — Bewusstsein, Vernunftfähigkeit, Autonomie — liegen in unterschiedlichem Maß vor und fehlen beim Säugling, beim schwer geistig Behinderten oder beim schlafenden Menschen, ohne dass jemand daraus folgerte, man dürfe sie töten. Gefährlich, denn sobald einmal zugegeben ist, dass manche Menschen keine „Personen" sind, weiß man nicht mehr, wo die Liste enden soll: Die Geschichte des 20. Jahrhunderts hat gezeigt, wohin die Vorstellung führt, es gebe menschliche Leben ohne Wert. Die katholische Position ist die einzig voll folgerichtige: Person ist jeder Mensch, vom ersten Augenblick bis zum letzten, ohne Ausnahme und ohne Abstufung. Grundlage und Entfaltung dieses Arguments werden in Die Würde des Embryos dargelegt.

Was die Schrift über das ungeborene Kind sagt

Das Argument der Kirche stützt sich nicht auf einen „Bibelvers gegen die Abtreibung" — die Bibel enthält keine einzelne derartige Formel. Ihre Stärke liegt anderswo: Die ganze Schrift behandelt das ungeborene Kind als eine schon von Gott gekannte und geliebte Person, beim Namen gerufen noch vor der Geburt. Diese Überzeugung macht die Abtreibung für das biblische Bewusstsein undenkbar.

Der Prophet Jeremia vernimmt, dass Gott ihn vor seiner Bildung kannte und erwählt hatte:

„Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich erkannt; noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt." — Jeremia 1, 5[7]

Der Psalmist preist dasselbe Geheimnis: Das vorgeburtliche Leben ist keine anonyme Materie, sondern das persönliche Werk des Schöpfers, im Verborgenen gewoben:

„Denn du hast meine Nieren geschaffen, hast mich gewoben im Schoß meiner Mutter." — Psalm 138 (139 hebräisch), 13[8]

Das Neue Testament geht noch weiter. Bei der Heimsuchung erkennt der heilige Johannes der Täufer — sechs Monate alt im Schoß Elisabeths — die Gegenwart Christi, der selbst erst vor kurzem im Schoß Mariens empfangen wurde: „Das Kind hüpfte vor Freude in mir", sagt Elisabeth[9]. Zwei ungeborene Wesen, eines der Vorläufer des anderen: Das Evangelium schreibt dem Kind vor der Geburt ein wahres persönliches und sogar geistliches Leben zu. Für die katholische Exegese beweisen diese Texte für sich allein das Verbot nicht — sie zeigen den Blick, den Gott auf das empfangene Kind richtet, einen Blick, aus dem das Verbot naturgemäß folgt.

Eine beständige Lehre seit den Anfängen

Das Zeugnis der frühen Kirche

Eine der bemerkenswertesten Tatsachen dieser Geschichte ist ihre lückenlose Beständigkeit. Seit den ersten christlichen Generationen wird die Abtreibung unmissverständlich verurteilt. Die Didache oder Lehre der zwölf Apostel, ein je nach Autor auf das Ende des 1. oder den Anfang des 2. Jahrhunderts datierter Text, reiht die Abtreibung unter die grundlegenden Verbote des Lebensweges ein:

„Du sollst das Kind nicht durch Abtreibung töten und es nicht nach der Geburt sterben lassen." — Didache, II, 2[10]

Der Barnabasbrief aus derselben Zeit übernimmt das Gebot wortwörtlich[11]. Im 2. Jahrhundert nimmt der christliche Philosoph Athenagoras von Athen in seiner Bittschrift für die Christen an die Kaiser Mark Aurel und Commodus die Abtreibung als Beweis dafür, dass Christen keine Mörder sein könnten:

„Wir sagen, dass Frauen, die Mittel zur Abtreibung anwenden, einen Mord begehen und Gott für diese Abtreibung Rechenschaft schulden werden." — Athenagoras von Athen, Bittschrift für die Christen, 35[12]

Tertullian formuliert um die Wende zum 3. Jahrhundert in seinem Apologeticum das Argument, das alle folgenden Jahrhunderte durchziehen wird — der Embryo ist schon ein werdender Mensch, ihn zu beseitigen ist schon ein Totschlag:

„Es ist uns nicht erlaubt, auch nicht im Schoß der Mutter zu zerstören, was dazu bestimmt ist, ein Mensch zu werden. Es ist ein vorweggenommener Totschlag, eine Geburt zu verhindern; und es macht wenig Unterschied, ob man eine bereits geborene Seele entreißt oder sie bei der Geburt zugrunde gehen lässt." — Tertullian, Apologeticum, IX[13]

Neunzehn Jahrhunderte ohne Bruch

Von der Didache bis zum heutigen Katechismus ist die Linie nie gebrochen. Die Lokalkonzilien (Elvira, Kanon 63, um 305; Ankyra, Kanon 21, 314)[14], die Väter (Kanon 2 des Briefes des heiligen Basilius an Amphilochius, Brief 22 des heiligen Hieronymus an Eustochium, der heilige Augustinus, ausführlich zitiert von Pius XI. in Casti Connubii)[15], sodann in der Neuzeit Pius IX. (Apostolicae Sedis, 1869)[16] und die Päpste des 20. Jahrhunderts haben das Verbot bekräftigt. Die inneren Debatten betrafen Nebenpunkte — den Zeitpunkt der „Beseelung", die genaue strafrechtliche Einordnung —, niemals die Substanz: Die herbeigeführte Abtreibung blieb stets ein schweres Übel. Das fasst der Katechismus zusammen:

„Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche die moralische Verwerflichkeit jeder herbeigeführten Abtreibung bekräftigt. Diese Lehre hat sich nicht geändert. Sie bleibt unveränderlich." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2271[17]

Diese Beständigkeit ist kein Detail. Sie bedeutet, dass die Position der Kirche keine verkrampfte Reaktion auf die modernen Entkriminalisierungsgesetze ist: Sie geht der heutigen Debatte um neunzehn Jahrhunderte voraus. Nicht die Kirche hat ihre Position verschärft; die Gesellschaft hat die ihre geändert.

Was das Lehramt lehrt

Zweites Vatikanum: ein „abscheuliches Verbrechen"

Das Zweite Vatikanische Konzil, oft wegen seiner Weltoffenheit angeführt, ist in diesem Punkt von völliger Klarheit. Die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes (1965) stellt die Abtreibung in die Reihe der schwersten Angriffe auf die Menschenwürde:

„Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit größter Sorgfalt zu schützen: Abtreibung und Kindstötung sind abscheuliche Verbrechen." — Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Gaudium et Spes, § 51[18]

Das Wort ist stark — nefanda crimina, „abscheuliche Verbrechen" — und es wird vom pastoralsten Konzil der jüngeren Geschichte gesprochen, nicht von einem Gelegenheitstext.

Evangelium Vitae: eine feierliche Erklärung

Die feierlichste Aussage stammt vom heiligen Johannes Paul II. in der Enzyklika Evangelium Vitae (1995). Nach Rücksprache mit der Gesamtheit der Bischöfe der Welt spricht der Papst die folgende Erklärung aus und setzt dabei die Autorität ein, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern verliehen hat:

„Darum erkläre ich mit der Autorität, die Christus dem Petrus und seinen Nachfolgern verliehen hat, in Gemeinschaft mit den Bischöfen — die die Abtreibung mehrfach verurteilt haben und die in ihrer Antwort auf die erwähnte Befragung, auch über die Welt verstreut, einstimmig ihre Zustimmung zu dieser Lehre bekundet haben —, dass die direkte Abtreibung, das heißt die als Ziel oder als Mittel gewollte, immer eine schwere sittliche Unordnung darstellt, als vorsätzlicher Mord an einem unschuldigen Menschen. Diese Lehre gründet auf dem Naturgesetz und auf dem geschriebenen Wort Gottes; sie ist durch die Überlieferung der Kirche weitergegeben und wird vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt gelehrt." — Heiliger Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae, § 62[19]

Heiliger Johannes Paul II., Verfasser der Enzyklika Evangelium Vitae (1995). Bild: Wikimedia Commons, freie Lizenz.

Der Papst ordnet diese Lehre also selbst dem ordentlichen und allgemeinen Lehramt zu. Über den genauen Grad — handelt es sich um ein feierlich definiertes Dogma, um eine endgültige Lehre oder um eine autoritative, aber nicht endgültige Lehre? — streiten die Theologen, und dieser Artikel entscheidet ihren Streit nicht: Er gibt die Worte der Enzyklika selbst wieder, die diese Lehre als endgültig darstellt, nicht als eine nach Zeitgeschmack revidierbare Meinung.

Die Exkommunikation: warum eine so schwere Strafe?

Das Recht der Kirche verbindet die Abtreibung mit einer außergewöhnlichen Strafe: der automatischen (latæ sententiæ) Exkommunikation, die schon durch die vollendete Tat selbst eintritt. Seit der Reform des VI. Buches des Kodex des Kirchenrechts — Apostolische Konstitution Pascite Gregem Dei (2021), in Kraft seit dem 8. Dezember 2021 — steht diese Bestimmung in Kanon 1397 § 2:

„Wer eine Abtreibung herbeiführt und es kommt zur Wirkung, zieht sich die Exkommunikation latæ sententiæ zu." — Codex des Kirchenrechts, Kanon 1397 § 2[20]

Warum eine so schwere Strafe? Nicht um endgültig zu verurteilen, sondern um die Wahrheit der Tat auszusprechen. Der Katechismus stellt es ausdrücklich klar: Die Kirche will nicht „das Feld der Barmherzigkeit einschränken", sondern „die Schwere des begangenen Verbrechens, den unwiederbringlichen Schaden am getöteten Unschuldigen, an seinen Eltern und an der ganzen Gesellschaft offenbar machen"[21]. Die Strafe zielt auf die objektive Tat; sie nimmt die subjektive Schuld nicht vorweg, die oft durch Angst, Druck oder Not gemindert ist.

Warum die Kirche keine Ausnahme macht

Das ist der am meisten missverstandene und schmerzlichste Punkt. Wenn das ungeborene Kind ein Unschuldiger ist, dann laufen die angeführten „Ausnahmen" darauf hinaus zu sagen, es gebe Fälle, in denen es erlaubt sei, einen Unschuldigen zu töten — was die Moral grundsätzlich ablehnt. Die Kirche behandelt dennoch jeden Einwand ernst, denn hinter jedem steht ein wahres Leid.

„Und im Fall einer Vergewaltigung?"

Die Vergewaltigung ist ein abscheuliches Verbrechen, und das Mitgefühl mit dem Opfer muss uneingeschränkt sein. Aber die moralische Frage lautet: Ist das unter diesen Umständen empfangene Kind am Verbrechen seines Vaters schuldig? Nein. Es ist ebenfalls ein unschuldiges Opfer. Es zu beseitigen heißt, zum ersten Unrecht ein zweites hinzuzufügen und den Unschuldigen für das Verbrechen eines anderen zahlen zu lassen. Die gerechte Antwort ist, alles zu tun, um die Frau zu unterstützen — Begleitung, Sicherheit, Adoption, wenn sie das Kind nicht großziehen kann —, ohne von ihr zu verlangen, dass sie ihrerseits zur Urheberin einer Tötung wird.

„Und wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist?"

Das ist der heikelste Fall, und er muss genau unterschieden werden. Die Kirche hat niemals verlangt, dass eine Mutter sich sterben lässt. Das Prinzip der Doppelwirkung erlaubt notwendige medizinische Eingriffe zur Rettung der Mutter, auch wenn sie mittelbar den Tod des Kindes nach sich ziehen — etwa die Entfernung einer krebskranken Gebärmutter oder die Behandlung einer Eileiterschwangerschaft. Beabsichtigt und gewollt ist die Heilung der Mutter; der Tod des Kindes ist eine ungewollte Folge, nicht das eingesetzte Mittel.

Was die Kirche ausschließt, ist die direkte Abtreibung: das Kind willentlich als Mittel zu töten, um das Problem zu lösen. Die Unterscheidung ist kein Wortspiel: Sie trennt den Arzt, der alles tut, um zwei Leben zu retten, aber nur eines rettet, von dem, der beschließt, eines für das andere zu opfern. Pius XI. hatte es in Casti Connubii bereits ausgesprochen: „Welche Ursache könnte je genügen, um in irgendeiner Weise den direkten Mord an einem Unschuldigen zu entschuldigen?"[22].

„Und bei schwerer Fehlbildung?"

Die vorgeburtliche Diagnose einer schweren Behinderung stürzt Eltern in eine gewaltige Prüfung. Aber die Logik der Abtreibung „wegen Fehlbildung" lautet: Dieses Leben ist nicht lebenswert. Doch kein Mensch hat die Vollmacht zu verfügen, dass ein anderes menschliches Leben — gebrechlich, leidend, beeinträchtigt — nicht existieren dürfe. Das behinderte Kind hat nicht weniger Würde; es braucht mehr Liebe. Die gerechte Antwort ist nicht, es zu beseitigen, sondern es willkommen zu heißen und seine Eltern zu begleiten, auch durch perinatale Palliativversorgung, wenn der Ausgang tödlich ist.

„Mein Körper, meine Entscheidung"

Das Argument der körperlichen Selbstbestimmung scheitert an einer Tatsache: In der Schwangerschaft gibt es nicht einen Körper, sondern zwei. Das Kind ist kein Organ der Mutter; es hat seinen eigenen Körper, sein eigenes Herz, oft sein eigenes Geschlecht und seine eigene Blutgruppe. Die Freiheit, über den eigenen Körper zu verfügen, endet dort, wo der Körper des anderen beginnt. Das berühmte „Geiger-Argument" der Philosophin Judith Jarvis Thomson, das die Abtreibung selbst unter Zugeständnis der Menschlichkeit des Kindes rechtfertigen will, wird in Was soll man von der Abtreibung halten? ausführlich geprüft und widerlegt.

Ist die Kirche also herzlos?

Die Barmherzigkeit für die, die abgetrieben haben

Die Lehrfestigkeit sagt nichts über Härte gegenüber den Personen aus — im Gegenteil. Die Kirche weiß, dass viele Frauen aus Angst, in Einsamkeit oder unter Zwang abtreiben und dass die zurückbleibende Wunde oft tief und dauerhaft ist. Ihr Wort an die Menschen, die abgetrieben haben, ist keine Verurteilung, sondern ein Ruf zur Rückkehr:

„Ich möchte mit aller Kraft wiederholen, dass die Abtreibung eine schwere Sünde ist, weil sie ein unschuldiges Leben beendet. Zugleich kann und muss ich mit derselben Kraft bekräftigen, dass es keine Sünde gibt, die die Barmherzigkeit Gottes nicht erreichen und vernichten könnte, wenn sie ein reuiges Herz findet, das um Versöhnung mit dem Vater bittet." — Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben Misericordia et Misera, § 12[23]

Mit diesem Schreiben vom 20. November 2016 hat der Papst die allen Priestern gewährte Vollmacht, die Sünde der Abtreibung im Sakrament der Versöhnung loszusprechen, dauerhaft gemacht[24]. Die Exkommunikation ist niemals eine endgültige Mauer: Sie ist ein Rückweg, offen für jeden, der bereut.

Die positive Antwort: das Kind willkommen heißen, die Mutter unterstützen

Die Abtreibung abzulehnen hat nur Sinn, wenn man etwas anderes anbietet. Die Folgerichtigkeit der katholischen Position misst sich an dem, was sie stattdessen vorschlägt: Begleitung schwangerer Frauen in Not, Mutter-Kind-Häuser, materielle Hilfe, Unterstützung der Adoption, Begleitung der perinatalen Trauer. Eine Kirche, die das ungeborene Kind schützte, seine Mutter aber im Stich ließe, widerspräche sich selbst. Der wahre Kampf für das Leben ist ein Kampf für beide zugleich — das entfaltet das Dossier Was soll man von der Abtreibung halten?.

Zum Weiterlesen

Anmerkungen und Quellen

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2271. Der Paragraph nennt ausdrücklich die Didache und den Barnabasbrief als alte Zeugen dieser Lehre.

    1 17
  2. Heiliger Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, § 62, 25. März 1995 (Libreria Editrice Vaticana). Volltext auf vatican.va.

    2 19
  3. Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben Misericordia et Misera zum Abschluss des Außerordentlichen Jubiläums der Barmherzigkeit, § 12, 20. November 2016 (Libreria Editrice Vaticana). Der Papst macht die allen Priestern gewährte Vollmacht, die Sünde der Abtreibung loszusprechen, dauerhaft. Volltext auf vatican.va.

    3 23 24
  4. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2270 (Libreria Editrice Vaticana, 1992; maßgebliche französische Ausgabe, Mame/Plon, 1998). Volltext auf vatican.va.

    4
  5. Eid des Hippokrates, 4. Jahrhundert vor Jesus Christus. Französische Übersetzung von Émile Littré, Œuvres complètes d'Hippocrate, Bd. IV, Paris, J.-B. Baillière, 1844, S. 629-631.

    5
  6. T. W. Sadler, Langman's Medical Embryology, 13. Auflage, Philadelphia, Wolters Kluwer, 2015, S. 14: «Development begins with fertilization, the process by which the male gamete, the sperm, and the female gamete, the oocyte, unite to give rise to a zygote.» („Die Entwicklung beginnt mit der Befruchtung, dem Vorgang, durch den die männliche Keimzelle, das Spermium, und die weibliche Keimzelle, die Eizelle, sich vereinigen, um eine Zygote hervorzubringen.") Derselbe Befund bei Keith L. Moore, T. V. N. Persaud und Mark G. Torchia, The Developing Human — Clinically Oriented Embryology, 10. Auflage, Philadelphia, Elsevier, 2016: «Human development begins at fertilization […] when a sperm fuses with an oocyte to form a single cell, the zygote. This highly specialized, totipotent cell marks the beginning of each of us as a unique individual.» („Die menschliche Entwicklung beginnt mit der Befruchtung […] wenn ein Spermium mit einer Eizelle verschmilzt, um eine einzige Zelle zu bilden, die Zygote. Diese hochspezialisierte, totipotente Zelle kennzeichnet den Anfang eines jeden von uns als einzigartiges Individuum.") Zur Entfaltung der Frage siehe Die Würde des Embryos.

    6
  7. Jeremia 1, 5. Offizielle liturgische Übersetzung (AELF). Der Vers gründet die prophetische Berufung auf eine Erwählung vor der Geburt.

    7
  8. Psalm 138 (139 hebräisch), 13. Offizielle liturgische Übersetzung (AELF). Der Psalm betrachtet die Bildung des Menschen im Mutterschoß als persönliches Werk Gottes.

    8
  9. Evangelium nach dem heiligen Lukas 1, 41 und 1, 44. Offizielle liturgische Übersetzung (AELF). Bericht von der Heimsuchung: Johannes der Täufer hüpft im Schoß Elisabeths beim Nahen des erst kürzlich empfangenen Christus.

    9
  10. Didache oder Lehre der zwölf Apostel, II, 2, Ende des 1. oder Anfang des 2. Jahrhunderts je nach Datierung. Ausgabe und französische Übersetzung: W. Rordorf und A. Tuilier, La Doctrine des douze apôtres (Didachè), Reihe „Sources chrétiennes" Nr. 248, Éditions du Cerf, Paris, 1978.

    10
  11. Barnabasbrief, XIX, 5, Ende des 1. – Anfang des 2. Jahrhunderts: „Du sollst das Kind nicht durch Abtreibung sterben lassen, und nach der Geburt sollst du es nicht töten." Ausgabe: P. Prigent und R. A. Kraft, Reihe „Sources chrétiennes" Nr. 172, Éditions du Cerf, Paris, 1971.

    11
  12. Athenagoras von Athen, Bittschrift für die Christen (Legatio pro Christianis), 35, um 177, gerichtet an die Kaiser Mark Aurel und Commodus. Ausgabe: B. Pouderon, Reihe „Sources chrétiennes" Nr. 379, Éditions du Cerf, Paris, 1992.

    12
  13. Tertullian, Apologeticum, IX, 8, um 197. Lateinischer Originaltext: «Nobis vero homicidio semel interdicto etiam conceptum utero, dum adhuc sanguis in hominem delibatur, dissolvere non licet. Homicidii festinatio est prohibere nasci.» Referenzausgabe: J.-P. Waltzing, Reihe „Les Belles Lettres", Paris, 1929; angepasste französische Übersetzung.

    13
  14. Konzil von Elvira (um 305), Kanon 63: «Si qua mulier per adulterium, absente marito, conceperit, idque post facinus occiderit, placuit ei nec in finem dandam esse communionem, eo quod geminaverit scelus» — die Frau, die im Ehebruch empfangen und ihr Kind getötet hat, wird von der Kommunion ausgeschlossen, selbst am Ende; Konzil von Ankyra (314), Kanon 21, das die Strafe auf zehn Jahre Buße mildert.

    14
  15. Heiliger Basilius von Cäsarea, Brief 188 an Amphilochius, Kanon 2 (Abtreibung dem Mord gleichgestellt; zehn Jahre Buße, nach der Reue bemessen eher als nach bloßer verstrichener Zeit); Heiliger Hieronymus, Brief 22 an Eustochium, § 13 («aborti venena meditantur»); Heiliger Augustinus, Über Ehe und Begierlichkeit, Buch I, Kap. 15, ausführlich zitiert von Pius XI. in Casti Connubii (Anm. 53).

    15
  16. Pius IX., Konstitution Apostolicae Sedis moderationi, 12. Oktober 1869: Für die Exkommunikationsstrafe Aufhebung der Unterscheidung zwischen beseeltem und unbeseeltem Fötus — jede vollendete Abtreibung zieht die Exkommunikation nach sich.

    16
  17. Zweites Ökumenisches Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes über die Kirche in der Welt von heute, § 51, verkündet am 7. Dezember 1965. Lateinischer Text: «Vita igitur inde a conceptione, maxima cura tuenda est; abortus necnon infanticidium nefanda sunt crimina.» Volltext auf vatican.va.

    18
  18. Codex des Kirchenrechts, Kanon 1397 § 2 (revidiertes VI. Buch, Apostolische Konstitution Pascite Gregem Dei, 23. Mai 2021, in Kraft seit dem 8. Dezember 2021). Die Bestimmung stand zuvor in Kanon 1398 des Kodex von 1983. Text auf vatican.va.

    20
  19. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2272 (formelle Mitwirkung an der Abtreibung, Exkommunikation latæ sententiæ, und nicht-vergeltende Zweckbestimmung der Strafe).

    21
  20. Pius XI., Enzyklika Casti Connubii über die christliche Ehe, 31. Dezember 1930, über die Unerlaubtheit des direkten Mordes am Unschuldigen, auch aus medizinischem Grund („medizinische oder therapeutische Indikation"), und über die Bemühungen gewissenhafter Ärzte, beide Leben zu retten, das der Mutter und das des Kindes. Text auf vatican.va.

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