Die provozierte Abtreibung, in Frankreich freiwilliger Schwangerschaftsabbruch (IVG) genannt, ist der Akt, durch den eine Schwangerschaft mit der direkten Folge des Todes des Embryos oder des Fötus beendet wird.[1] Weltweit etwa 73 Millionen Mal pro Jahr zwischen 2015 und 2019 nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation durchgeführt,[2] ist sie zu einem der häufigsten medizinischen Eingriffe der Menschheitsgeschichte geworden. In Frankreich schwankt die jährliche Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit zwanzig Jahren um 220 000: Die DREES zählte 223 300 im Jahr 2021, davon 208 200 bei in Kontinentalfrankreich wohnhaften Frauen.[3]
Die Position der katholischen Kirche ist eindeutig: Die direkte Abtreibung ist schwer unmoralisch, weil sie willentlich ein unschuldiges menschliches Leben auslöscht.[4] Diese Position ist keine konfessionelle Meinung unter anderen. Der heilige Johannes Paul II. hat sie 1995 in Evangelium vitae feierlich bestätigt, im Namen des ordentlichen und universellen Lehramts — eine Formulierung, die von zahlreichen Theologen als endgültig angesehen wird.[5] Doch diese doktrinelle Klarheit erlaubt niemals Härte gegenüber den Frauen. Die große Mehrheit der Abtreibungen wird in Einsamkeit, Panik, unter dem Druck des Partners, der Familie oder der materiellen Not entschieden — Wirklichkeiten, die die Kirche ausdrücklich anerkennt.
Dieser Artikel legt die Frage in allen ihren Dimensionen dar: die Zahlen, die Biologie, die Philosophie der Person, die tatsächlich angewandten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, die besten gegnerischen Argumente (insbesondere das Gedankenexperiment des Violinisten von Judith Jarvis Thomson), die schwierigen Fälle (Vergewaltigung, Behinderung, Gefahr für die Mutter), den französischen Rechtsrahmen und die katholische Lehre. Die Vorgehensweise übernimmt für die nicht-religiösen Argumente die Arbeit von Matthieu Lavagna in seinem Werk La Raison est pro-vie — Arguments non-religieux pour un débat dépassionné (erschienen 2024), das die beste frankophone Pro-life-Apologetik versammelt und auf die angelsächsischen Primärquellen verweist (Trent Horn, Christopher Kaczor, Patrick Lee, Francis Beckwith, Stephen Schwarz, Don Marquis, Alexander Pruss).[6]
Der Einsatz ist nicht gering. Wie Gregory Koukl in einer klassisch gewordenen Formel schreibt: „Wenn der Fötus kein Mensch ist, bedarf es keiner Rechtfertigung, um die Abtreibung zu legalisieren. Wenn der Fötus hingegen ein Mensch ist, ist keine Rechtfertigung, um die Abtreibung zu legalisieren, angemessen.“[7]
Das Ausmaß des Phänomens
Weltweit
Die Referenzzahl stammt von der WHO: Zwischen 2015 und 2019 wurden weltweit jährlich etwa 73 Millionen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.[8] Dieselbe Zahl wird vom Guttmacher-Institut (amerikanische Organisation für Familienplanung, offen abtreibungsbefürwortend)[9] und von der medizinischen Fachzeitschrift The Lancet bestätigt, mit einer Fehlerspanne zwischen 66,7 und 82 Millionen.[10] Diese Größenordnung wird von der WHO, dem Guttmacher-Institut und The Lancet übernommen: Es besteht Konsens zwischen diesen Quellen, einschließlich abtreibungsbefürwortender Organisationen.
Konkret entspricht dieses Volumen etwa 200 000 Abtreibungen pro Tag weltweit, also mehr als 2 Abtreibungen pro Sekunde. Diese statistische Banalisierung ist einer der Gründe, warum die Kirche im Hinblick auf die Abtreibung von einem „verabscheuungswürdigen Verbrechen“ spricht, einem Ausdruck des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Johannes Paul II. aufgegriffen hat.[11]
In Frankreich
Die Direction de la recherche, des études, de l'évaluation et des statistiques (DREES) veröffentlicht jedes Jahr die offiziellen Zahlen. Im Jahr 2021 wurden in Frankreich 223 300 Schwangerschaftsabbrüche registriert, davon 208 200 bei in Kontinentalfrankreich wohnhaften Frauen.[12] Der bis dahin höchste je verzeichnete Stand stammte aus dem Jahr 2019: 232 200 Abtreibungen.[13] Seit Mitte der 2000er Jahre schwankt die jährliche Zahl um 225 000.
Die Abtreibungsquote — d. h. die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Verhältnis zur Zahl der Geburten — stieg von 0,27 im Jahr 2010 auf 0,30 im Jahr 2021.[14] Konkret: Etwa 23 % der Schwangerschaften (nahezu eine von vier) enden in Frankreich mit einer Abtreibung. Der Anstieg dieser Quote beruht nicht auf einer Zunahme der Abtreibungen in absoluten Zahlen, sondern auf dem parallel verlaufenden Geburtenrückgang.
Einige weitere signifikante Zahlen aus den Daten von DREES und Guttmacher:
- Das häufigste Alter liegt zwischen 20 und 29 Jahren; in den Vereinigten Staaten waren 2014 nur 3,6 % der Patientinnen, die abtrieben, minderjährig — amerikanische Daten, die sich nicht ohne Weiteres auf Frankreich übertragen lassen.[15]
Warum treiben Frauen ab?
Das Guttmacher-Institut — weltweite Referenz des Pro-choice-Lagers — hat mehrere detaillierte Erhebungen über die von amerikanischen Patientinnen angegebenen Motive veröffentlicht. Die am häufigsten genannten Gründe (die Frauen konnten mehrere angeben) sind:[16]
- Der Schwangerschaftsabbruch würde das Studium, die Arbeit oder die Betreuung bereits vorhandener Kinder beeinträchtigen: 74 %
- Sie können sich ein Kind finanziell nicht leisten: 73 %
- Sie wollen keine alleinerziehende Mutter sein oder haben Beziehungsprobleme mit dem Vater: 48 %
- Weniger als 1 % waren Opfer von Vergewaltigung oder Inzest
Die Feststellung ist wesentlich: In dieser amerikanischen Erhebung — in der jede Frau mehrere Motive angeben konnte — ist die erlittene Gewalt (Vergewaltigung oder Inzest, weniger als 1 % der Antworten) fast nie das angegebene Motiv; die angegebenen Motive betreffen ganz überwiegend eine soziale, wirtschaftliche, beziehungsbezogene Lage, die die Gesellschaft anders lindern könnte als durch die Beseitigung des Kindes. Ein Teil der Frauen führt auch gesundheitliche Gründe an: 12 % ein sie selbst betreffendes Gesundheitsproblem, 13 % ein mögliches Gesundheitsproblem des zu gebärenden Kindes (die Erhebung misst das Lebensrisiko als solches nicht).[17] Die Zerbrechlichkeit der Frauen ist real; doch diese Zerbrechlichkeit ist in der quasi Gesamtheit der hier angegebenen Fälle das, was die Kirche meint, wenn sie von der Bedrängnis spricht, die zur Abtreibung treibt — keine Fatalität, sondern eine zu verwandelnde Lage.
Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs in Frankreich (1920–2024)
- 31. Juli 1920Anti-Abtreibungsgesetz
Im natalistischen Kontext nach dem Ersten Weltkrieg bestraft das Gesetz die Abtreibung streng, qualifiziert sie als Verbrechen und verbietet die Propaganda für Empfängnisverhütung.
- 5. April 1971Manifest der 343
Veröffentlichung des Manifests von 343 Frauen (Simone de Beauvoir, Catherine Deneuve, Marguerite Duras …) im Nouvel Observateur, die erklären, abgetrieben zu haben.
- 17. Januar 1975Loi Veil
Verkündung des von Gesundheitsministerin Simone Veil vorgelegten Gesetzes auf fünf Jahre: Der Schwangerschaftsabbruch wird bis zur 10. Schwangerschaftswoche unter Bedrängnisbedingungen legal.
- 1982Erstattung durch die Sécurité sociale
Die Abtreibung wird zu 80 % von der Krankenversicherung erstattet. Die Vorstellung des Schwangerschaftsabbruchs als „Recht“ beginnt sich durchzusetzen.
- 27. Januar 1993Loi Neiertz — Behinderungsdelikt
Schaffung des Straftatbestands der Behinderung eines Schwangerschaftsabbruchs, mit Gefängnis bedroht. Entkriminalisierung der Selbstabtreibung.
- 4. Juli 2001Loi Aubry
Gesetzliche Frist von 10 auf 12 Wochen verlängert. Abschaffung der elterlichen Zustimmung für Minderjährige. Das Gesetz präzisiert die Gewissensklausel: Der Arzt, der den Schwangerschaftsabbruch verweigert, muss die Patientin darüber informieren und sie an einen Praktiker verweisen, der ihn vornimmt (Art. L.2212-8 des Code de la santé publique).
- 2013Erstattung zu 100 %
Der Schwangerschaftsabbruch wird vollständig von der Krankenversicherung erstattet (Bestimmung des Finanzierungsgesetzes der Sozialversicherung für 2013, wirksam Ende März 2013).
- 4. August 2014Streichung des Bedrängnisbegriffs
Das Gesetz vom 4. August 2014 für die reale Gleichstellung von Frauen und Männern (Gesetz Nr. 2014-873, eingebracht von Najat Vallaud-Belkacem) streicht die in der Loi Veil erwähnte „Bedrängnislage“. Der Schwangerschaftsabbruch wird ein Akt reinen Willens.
- 26. Januar 2016Abschaffung der Bedenkfrist
Das Gesetz vom 26. Januar 2016 zur Modernisierung des Gesundheitssystems (Gesetz Nr. 2016-41) schafft die siebentägige Bedenkfrist ab. Hebammen werden ermächtigt, medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen (Dekret vom 2. Juni 2016).
- 31. Juli 2020IMG-Änderungsantrag „psychosoziale Bedrängnis“ (nicht übernommen)
In zweiter Lesung des Bioethik-Gesetzentwurfs nimmt die Nationalversammlung einen Änderungsantrag an, der den medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch (IMG, ohne Fristbegrenzung möglich) aus dem Grund einer „psychosozialen Bedrängnis“ eröffnet. Diese Erweiterung wird nicht in das am 2. August 2021 verkündete Bioethikgesetz übernommen, das die beiden Gründe des Art. L. 2213-1 des Code de la santé publique beibehält.[18]
- 2. März 2022Loi Gaillot
Die gesetzliche Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen wird von 12 auf 14 Schwangerschaftswochen verlängert. Abschaffung der 48-stündigen Bedenkfrist für Minderjährige.
- 8. März 2024Verfassungsrang
Das Verfassungsgesetz Nr. 2024-200 schreibt in Artikel 34 der Verfassung fest, dass „das Gesetz die Bedingungen bestimmt, unter denen die der Frau garantierte Freiheit ausgeübt wird, auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch zurückzugreifen“. Frankreich wird der erste Staat der Welt, der den Schwangerschaftsabbruch in seine Verfassung aufnimmt.
Diese Entwicklung — von einer kriminellen Straftat im Jahr 1920 zu einer 2024 in der Verfassung verankerten Freiheit, einer weltweiten Premiere — zählt zu den am weitesten getriebenen Gesetzesentwicklungen der Welt zu diesem Thema. Sie ändert aus katholischer Sicht nichts an der moralischen Natur des Aktes. Etwas kann legal werden, ohne gut zu werden: Das Zivilrecht beschreibt, was der Staat erlaubt; das moralische Gesetz fragt, was die Würde aller wirklich respektiert, einschließlich der Unsichtbarsten.[19]
Das zentrale Argument: Man tötet keinen Unschuldigen
Die Pro-life-Position beruht nicht, entgegen einer gängigen Karikatur, auf einem religiösen Gefühl. Sie lässt sich in einem einfachen Syllogismus zusammenfassen, der jedem vernünftigen Wesen entgegengehalten werden kann, ob gläubig oder nicht:
Prämisse 1. Es ist unmoralisch — und sollte illegal sein —, einen unschuldigen Menschen direkt und willentlich zu töten.
Prämisse 2. Die Abtreibung aber tötet einen unschuldigen Menschen direkt und willentlich.
Schlussfolgerung. Also ist die Abtreibung unmoralisch und sollte illegal sein.
Diese Schlussfolgerung ist logisch gültig: Wenn beide Prämissen wahr sind, folgt die Konklusion notwendigerweise. Um die Pro-choice-Position zu stützen, muss man also eine der beiden Prämissen verwerfen. Betrachten wir sie der Reihe nach.
Die erste Prämisse ist allgemein anerkannt
Prämisse 1 — „es ist unmoralisch, einen unschuldigen Menschen direkt und willentlich zu töten“ — gehört zu den seltenen moralischen Urteilen, die so gut wie alle akzeptieren: Gläubige und Ungläubige, Befürworter und Gegner der Todesstrafe, Befürworter und Gegner des Pazifismus. Sie beruht auf dem, was die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 „die angeborene Würde aller Mitglieder der menschlichen Familie sowie ihre gleichen und unveräußerlichen Rechte“ nennt.[20] Artikel 3 erklärt: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Die Qualifizierungen sind wesentlich:
- „Direkt“ schließt die Fälle aus, in denen der Tod eines Unschuldigen eine ungewollte Nebenfolge ist (Medizin, Notwehr, indirekte Folgen).
- „Willentlich“ schließt unbeabsichtigte Todesfälle aus.
- „Unschuldig“ schließt die extremen Fälle von Notwehr oder gerechtem Krieg aus.
Die ganze Debatte verlagert sich also auf die zweite Prämisse, die wissenschaftlicher und philosophischer Natur ist: Ist der Embryo, der Fötus wirklich ein „unschuldiger Mensch“?
Was die Wissenschaft sagt: Der Embryo ist ein Mensch
Der wissenschaftliche Konsens
In diesem Punkt sind die Embryologen absolut einig: Bei der Befruchtung entsteht ein neuer individueller menschlicher Organismus, genetisch verschieden von Mutter und Vater, ausgestattet mit seinem vollständigen eigenen genetischen Code, eingebunden in eine kontinuierliche Entwicklung bis ins Erwachsenenalter.
Das angelsächsische Referenzlehrbuch, The Developing Human — Clinically Oriented Embryology von Keith L. Moore und T.V.N. Persaud, schreibt:
„Eine Zygote ist der Beginn eines neuen Menschen (d. h. eines Embryos). Die menschliche Entwicklung beginnt mit der Befruchtung, dem Vorgang, bei dem sich eine männliche Keimzelle … mit einer weiblichen Keimzelle … zu einer einzigen Zelle vereinigt, die Zygote genannt wird. Diese hochspezialisierte totipotente Zelle markiert den Beginn eines jeden von uns als einzigartiges Individuum.“ — Keith L. Moore, T.V.N. Persaud, The Developing Human — Clinically Oriented Embryology, 10. Aufl., Philadelphia, Elsevier, 2016[21]
Dieselbe Formulierung bei Ronan O'Rahilly und Fabiola Müller, in Human Embryology & Teratology, das als das weltweite Referenzlehrbuch der Embryologie gilt:
„Obwohl das Leben ein kontinuierlicher Prozess ist, ist die Befruchtung ein entscheidender Meilenstein, denn unter gewöhnlichen Umständen entsteht ein neuer, genetisch unterschiedener menschlicher Organismus, wenn sich die Chromosomen der männlichen und weiblichen Vorkerne in der Eizelle vermischen.“ — R. O'Rahilly, F. Müller, Human Embryology and Teratology, 3. Aufl., New York, Wiley-Liss, 2001, S. 8[22]
Der Justizausschuss des amerikanischen Senats kam nach Anhörung von Ärzten, Biologen und Wissenschaftlern aller Richtungen bereits 1981 zu dem Schluss:
„Ärzte, Biologen und andere Wissenschaftler stimmen darin überein, dass die Empfängnis der Beginn des Lebens eines Menschen ist — eines Lebewesens, Mitglieds der menschlichen Art. Es besteht ein überwältigender Konsens in diesem Punkt in unzähligen medizinischen, biologischen und wissenschaftlichen Schriften.“ — Senat der Vereinigten Staaten, Report of the Subcommittee on Separation of Powers to Senate Judiciary Committee S-158, 97. Kongress, 1. Sitzung, 1981, S. 7[23]
Die Eingeständnisse der Pro-choice-Philosophen
Am frappierendsten ist, dass die besten abtreibungsbefürwortenden Philosophen ausdrücklich anerkennen, dass der Fötus ein Mensch ist. Sie gründen ihre Position nicht auf eine Leugnung der Menschlichkeit des Fötus, sondern auf andere Argumente (Verweigerung des Eigenwerts, Recht der Mutter auf ihren Körper usw.). Dieses Zugeständnis ist entscheidend.
Peter Singer, utilitaristischer Philosoph in Princeton, einer der radikalsten Verteidiger der Abtreibung und des Infantizids:
„Es ist möglich, dem Ausdruck ‚Mensch‘ eine präzise Bedeutung zu geben, indem man ihn als gleichbedeutend mit ‚Mitglied der Art Homo sapiens‘ verwendet. Ob ein Wesen Mitglied einer bestimmten Art ist, lässt sich wissenschaftlich durch Untersuchung der Chromosomen feststellen. In diesem Sinne besteht kein Zweifel, dass ein Embryo, der aus menschlichen Spermien und Eizellen gezeugt wurde, von den ersten Augenblicken seiner Existenz an ein Mensch ist.“ — Peter Singer, Practical Ethics, 2. Aufl., Cambridge University Press, 1993, S. 73[24]
David Boonin, Autor von A Defense of Abortion (Cambridge University Press, 2003), dem bedeutenden philosophischen Traktat des Pro-choice-Lagers, geht noch weiter:
„In der obersten Schublade meines Schreibtischs bewahre ich ein Foto meines Sohnes Eli auf. Dieses Foto wurde am 7. September 1993 aufgenommen, vierundzwanzig Wochen vor seiner Geburt. Es besteht kein Zweifel in meinem Geist, dass dieses Bild [meinen Sohn] in einem sehr frühen Stadium seiner körperlichen Entwicklung zeigt. Und es besteht kein Zweifel, dass die Position, die ich in diesem Buch vertrete, impliziert, dass es moralisch erlaubt gewesen wäre, seinem Leben in diesem Stadium ein Ende zu setzen.“ — David Boonin, A Defense of Abortion, Cambridge University Press, 2003, Vorwort, S. xiv[25]
Das aufsehenerregendste Zeugnis bleibt das von Dr. Bernard Nathanson (1926–2011). Mitbegründer der National Abortion Rights Action League (NARAL) im Jahr 1969, war er einer der Hauptarchitekten der amerikanischen Legalisierung der Abtreibung und nahm persönlich Zehntausende von Abtreibungen vor oder beaufsichtigte sie. Konfrontiert mit der Evidenz von Ultraschall und Embryologie, brach er Ende der 1970er Jahre öffentlich mit seinen Positionen:
„Es besteht ganz einfach kein Zweifel, dass selbst der frühe Embryo ein Mensch ist. Sein gesamter genetischer Code und alle seine Merkmale sind unbestreitbar menschlich. Es besteht kein Zweifel, dass er lebt, dass er selbstgesteuert ist und dass er nicht dasselbe Wesen ist wie die Mutter — und dass er daher ein einheitliches Ganzes ist.“ — Bernard Nathanson, The Hand of God, Washington DC, Regnery Publishing, 1996, S. 131[26]
Noch sprechender: Ann Furedi, damals Generaldirektorin des British Pregnancy Advisory Service — des größten unabhängigen Abtreibungsunternehmens des Vereinigten Königreichs —, erklärte 2008 öffentlich:
„Wir können akzeptieren, dass der Embryo ein Lebewesen ist, dass er ab dem 21. Tag ein schlagendes Herz hat, dass er sein eigenes genetisches System besitzt. Er ist eindeutig menschlich, in dem Sinne, dass er keine Rennmaus ist, und wir können anerkennen, dass dies menschliches Leben ist.“ — Ann Furedi, Abortion: A Civilised Debate, Konferenz Battle of Ideas, London, 1. November 2008[27]
Auf der faktischen und wissenschaftlichen Ebene ist die biologische Menschlichkeit des Embryos durch die oben zitierten Embryologie-Lehrbücher belegt — auch wenn die daraus zu ziehende moralische Schlussfolgerung ihrerseits umstritten bleibt.
Drei Tests, um sich zu überzeugen
Gegenüber einem nicht spezialisierten Gesprächspartner schlägt Trent Horn vor, drei Dinge nacheinander nachzuweisen: Der Embryo ist lebendig, er ist menschlich, er ist ein eigenständiger Organismus.[28]
1) Der Embryo lebt. Ein Lebewesen ist in der Biologie ein Organismus, der durch Zellvermehrung wächst, indem er Nährstoffe in Energie umwandelt. Der Embryo erfüllt diese Kriterien von der Befruchtung an. Das unwiderlegliche Argument: „Was bewirkt die Abtreibung beim Embryo?“ — Sie tötet ihn. Man kann aber nur töten, was lebt.
2) Der Embryo ist menschlich. Die Fortpflanzung zwischen zwei Menschen bringt nichts anderes hervor als Menschen: Das ist ein universelles biologisches Gesetz. Der Embryo besitzt den vollständigen menschlichen genetischen Code (46 Chromosomen), verschieden von dem seiner Mutter.
3) Der Embryo ist ein eigenständiger Organismus. Diese dritte Eigenschaft unterscheidet den Embryo von einer bloßen Hautzelle. Ein Organismus ist „eine Ansammlung biologischer Teile, die zusammenwirken, um ein vollständiges Lebewesen zu erhalten“. Der von Horn vorgeschlagene Organismus-Test ist einfach: „Wenn ich dem fraglichen Ding genügend Zeit, Nahrung und eine geeignete Umgebung gebe und es fähig ist, heranzuwachsen, um ein reifes Mitglied seiner Art zu werden, dann ist es ein Organismus.“ Hautzellen, Spermien, Eizellen bestehen diesen Test nicht. Der Embryo besteht ihn sofort. Wie Christopher Kaczor schreibt:
„Hautzellen sind nur Teile eines Menschen, ohne dynamische und intrinsische Ausrichtung darauf, sich zu einem Erwachsenen zu entwickeln. Der menschliche Embryo hingegen ist ein ganzer und vollständiger Organismus, ein lebendiges individuelles Menschenwesen, dessen Zellen in einer koordinierten Anstrengung der Selbstentwicklung hin zur Reife zusammenarbeiten.“ — Christopher Kaczor, The Ethics of Abortion — Women's Rights, Human Life, and the Question of Justice, 2. Aufl., New York, Routledge, 2014, S. 113[29]
Die Embryonalentwicklung: was der Öffentlichkeit verschwiegen wird
Die Gynäkologie-Lehrbücher und die Seiten der Familienplanung sprechen gerne von „Zellhaufen“ oder „Ei“, um den Inhalt der Gebärmutter während der ersten Wochen zu beschreiben. Diese Darstellung ist wissenschaftlich falsch. Hier die Fakten, wie sie Jérôme Lejeune bestätigt — französischer Genetiker von Weltruf, Entdecker der Ursache der Trisomie 21, erster Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben (Februar–April 1994):
„Im tatsächlichen Alter von einem Monat misst der Mensch viereinhalb Millimeter. Sein winziges Herz schlägt bereits seit einer Woche; seine Arme, seine Beine, sein Kopf, sein Gehirn sind bereits angelegt. Im Alter von zwei Monaten misst der Fötus vom Kopf bis zur Steißspitze drei Zentimeter. Öffnen Sie Ihre Hand: Er ist quasi fertig. Hände, Füße, Kopf, Organe, Gehirn, alles ist an seinem Platz und wird nur noch wachsen. Schauen Sie noch genauer hin, mit einem gewöhnlichen Mikroskop, und Sie würden seine Fingerabdrücke entziffern.“ — Jérôme Lejeune, in Manuel sur l'embryon humain, Fondation Jérôme Lejeune, S. 15[30]
Überprüfbare Meilensteine:
| Stadium nach der Befruchtung | Embryologisches Hauptereignis |
|---|---|
| Tag 18 | Bildung des Herzens und Beginn der Augenentwicklung |
| Tag 21 | Erster Herzschlag; das Blut beginnt im Körper zu zirkulieren |
| Tag 28 (4 Wochen) | Erscheinen von Armen und Beinen |
| Tag 30 | Gehirn vorhanden; Blut zirkuliert in den Venen |
| Tag 35 (5 Wochen) | Bildung von Mund, Augen, Ohren, Nase |
| Tag 40–42 (6 Wochen) | Sich rasch entwickelndes Gehirn; Knorpelskelett in Bildung |
| 8 Wochen | Hände und Füße geformt; Fingerabdrücke vorhanden |
| 9 Wochen | Erste spontane Bewegungen des ganzen Körpers |
| 11 Wochen | Erste im Ultraschall beobachtbare Gesichtsbewegungen |
| 12 Wochen | Tritte, koordinierte Arm- und Beinbewegungen |
| 13 Wochen | Schmerz möglich ab 12–13 Wochen nach Derbyshire & Bockmann (umstrittene Deutung) |
Da der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen in Frankreich bis 14 Wochen legal ist, spielt sich all dies während des Zeitraums ab, in dem die Abtreibung erlaubt ist.
Die aufsehenerregendste Studie der letzten Jahre zum fötalen Schmerz stammt von Stuart W. G. Derbyshire (Psychologe, Universität Singapur, offen abtreibungsbefürwortend, ehemaliger Berater der amerikanischen Familienplanung) und John C. Bockmann, veröffentlicht 2020 im renommierten Journal of Medical Ethics. Ihre Schlussfolgerung, gegen den Strom des früheren medizinischen Konsenses:
„Es ist nun klar, dass der Konsens [wonach fötaler Schmerz erst nach 24 Wochen auftreten würde] nicht mehr haltbar ist. Die aktuellen neurowissenschaftlichen Belege zeigen, dass die Thalamus-Projektionen in die Subplatte, die um die 12. Gestationswoche entstehen, funktionsfähig sind und den thalamokortikalen Projektionen entsprechen, die um die 24. Woche entstehen. Die Belege deuten auf eine unmittelbare und unreflektierte Schmerzerfahrung hin, vermittelt durch die Entwicklung der Funktion des Nervensystems ab 12 Wochen.“ — Stuart W. G. Derbyshire, John C. Bockmann, „Reconsidering fetal pain“, Journal of Medical Ethics, Bd. 46, 2020, S. 3–6[31]
Diese Studie — gerade weil sie von einem abtreibungsbefürwortenden Autor stammt — hat die wissenschaftliche Debatte zu diesem Thema neu entfacht. Sie legt nahe, dass der Fötus ab 12–13 Wochen Schmerz empfinden könnte, also vor der französischen gesetzlichen Frist — doch diese Lesart bleibt unter Spezialisten umstritten und ist kein Konsens.
Die falschen Einwände
Einwand 1 — „Wenn Embryonen Menschen sind, dann sind es auch Hautzellen.“ Falsch: Hautzellen sind keine Organismen. Sie entwickeln sich nicht spontan, in geeigneter Umgebung, zu einem reifen Mitglied der menschlichen Art. Der Embryo schon. Wie Boonin ehrlich zugibt: „Die Abtreibungsgegner haben gewichtige Einwände gegen diese Argumente [Embryo-/Zellen-Analogie] erhoben, und ich neige zu der Annahme, dass diese Einwände zutreffend sind.“[32]
Einwand 2 — „Der Embryo kann sich in Zwillinge teilen, also ist er noch kein Organismus.“ Falsch: Die Möglichkeit der Teilung impliziert nicht das aktuelle Fehlen eines Organismus. Schneidet man einen Regenwurm in zwei, entstehen zwei Würmer, doch zuvor gab es durchaus einen. Der Philosoph Stephen Napier formuliert dieselbe Antwort strenger: Individualität ist nicht gleichbedeutend mit Unteilbarkeit.
„Es ist mit unseren empirischen Kenntnissen vollkommen vereinbar, die Zwillingsbildung als eine Form ungeschlechtlicher Fortpflanzung zu deuten, bei der die Ausgangszygote eine andere hervorbringt, ohne jemals zu verschwinden.“ — Stephen Napier, „Twinning, substance, and identity through time: A reply to McMahan“, The National Catholic Bioethics Quarterly, Bd. 8, Nr. 2, 2008[33]
In dieser Hypothese setzt einer der beiden Zwillinge einfach den ursprünglichen Organismus fort, während der andere durch einen Prozess ungeschlechtlicher Fortpflanzung aus ihm entsteht — doch in beiden Fällen existierte vor der Teilung sehr wohl ein Individuum.
Einwand 3 — „Das ist nur ein Fötus, kein Baby.“ Semantische Verwirrung: „Fötus“ ist schlicht die medizinische Bezeichnung für einen Menschen von der 8. Woche bis zur Geburt, so wie „Säugling“, „Kind“, „Jugendlicher“ die späteren Stadien bezeichnen.
Einwand 4 — „Was ich trage, ist nur ein Mensch, wenn ich es begehre.“ Der Status eines Organismus kann nicht von einem ihm äußerlichen Gefühl abhängen. Selbst eine offen abtreibungsbefürwortende Journalistin hat dies öffentlich anerkannt:
„Warum können wir uns nicht darauf einigen, dass das, was sie über ihre Schwangerschaft empfanden, sehr unterschiedlich war, dass es aber ziemlich töricht ist zu behaupten, das, was in ihnen heranwuchs, sei nicht dieselbe Entität gewesen? Föten sind nicht verschieden. Sie gelten nicht nur dann als menschliches Leben, wenn sie erwünscht sind.“ — Mary Elizabeth Williams, „So what if abortion ends life?“, Salon, 23. Januar 2013[34]
Ein erwünschter Fötus und ein unerwünschter Fötus sind biologisch dasselbe. Nur der Blick auf ihn ändert sich — niemals seine Natur.
Einwand 5 — „Jeder zweite Embryo stirbt auf natürliche Weise, also ist er nicht wirklich eine Person.“ Die Häufigkeit natürlicher Todesfälle in einer Kategorie von Wesen bestimmt niemals die Würde ihrer Mitglieder. In den Jahrhunderten, in denen die Kindersterblichkeit 30 % überstieg, schloss kein ernsthafter Moralist daraus, Säuglinge seien keine Personen. Eine hohe Verlustrate beschreibt eine biologische Zerbrechlichkeit; sie ändert nichts am moralischen Status derer, die sterben.
Wie eine Abtreibung abläuft
Die von der Familienplanung und den offiziellen Seiten gepflegte Intransparenz — die vom „Absaugen des Eis“ oder vom „Entleeren des Gebärmutterinhalts“ sprechen — hält der medizinischen Beschreibung der Verfahren nicht stand. Die folgenden Passagen stützen sich auf medizinische Lehrbücher, Zeugnisse von Praktikern und ein Urteil des amerikanischen Obersten Gerichtshofs, die in den Anmerkungen unten zitiert werden.
Erstes Trimester: medikamentöser Abbruch (bis 7–8 Wochen)
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch verwendet Mifepriston (RU-486), ein Anti-Progesteron, das das zum Erhalt der Schwangerschaft notwendige Hormon blockiert, gefolgt 24 bis 48 Stunden später von Misoprostol (Cytotec®), das die Wehen auslöst, die den toten Embryo ausstoßen. Die Methode macht etwa 70 % der Schwangerschaftsabbrüche in Frankreich im Jahr 2021 aus.[35]
Der ehemalige Geburtshelfer Anthony Levatino, der über 1 200 Abtreibungen vornahm, bevor er zu einem der engagiertesten Pro-life-Ärzte der Vereinigten Staaten wurde, beschreibt das Verfahren so:
„Die Mutter schluckt die Pillen. RU-486 blockiert die Wirkung des Progesterons, das natürlicherweise produziert wird, um die Gebärmutterschleimhaut zu stabilisieren. Die Schleimhaut zerfällt und schneidet das Baby von Blut und Nahrung ab, das im Leib seiner Mutter stirbt. Misoprostol löst dann schmerzhafte Wehen aus, um das tote Baby auszustoßen. Mit neun Wochen misst das Baby über 2,5 cm. Wenn die Mutter genau hinsieht, kann sie Finger und Zehen zählen.“ — Anthony Levatino, Lehrvideos Abortion Procedures (LiveAction); siehe auch seine Aussage vor dem Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten, 17. Mai 2012[36]
Erstes Trimester: Absaugungsabbruch (8.–13. Woche)
Der Absaugungsabbruch besteht darin, den Gebärmutterhals zu erweitern und eine Kanüle einzuführen, die an eine Pumpe mit einer 10- bis 20-mal stärkeren Saugkraft als ein Haushaltsstaubsauger angeschlossen ist. Der Fötus wird Stück für Stück abgesaugt. Es ist die am häufigsten verwendete chirurgische Methode. Levatino beschreibt:
„Das Baby hat einen Herzschlag, Finger, Zehen, Arme und Beine, aber seine Knochen sind noch schwach und zerbrechlich. Die Saugkraft zerreißt es, und es gelangt durch den Schlauch in die Maschine. […] Um sicherzustellen, dass nichts zurückbleibt, verwendet der Abtreiber anschließend eine Kürette, um die Gebärmutterschleimhaut auszuschaben.“ — Anthony Levatino, Videos Abortion Procedures (LiveAction)[37]
Zweites Trimester: Dilatation und Evakuierung (14.–24. Woche)
In diesem Stadium ist der Fötus zu groß, um durch die Kanüle zu passen. Das Verfahren besteht darin, mit Greifzangen den Fötus Stück für Stück zu extrahieren. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten beschreibt in seinem Urteil Gonzales v. Carhart (2007) die Methode so:
„Der Arzt, oft ultraschallgeführt, führt Greifzangen durch den Gebärmutterhals in die Gebärmutter ein, um den Fötus zu fassen. Der Arzt ergreift einen fötalen Teil mit der Zange und zieht ihn durch Gebärmutterhals und Vagina, wobei er weiter zieht, selbst wenn der Fötus Widerstand leistet. Die Reibung verursacht das Zerreißen des Fötus. Der stückweise Evakuierungsprozess setzt sich fort, bis er vollständig entfernt ist.“ — Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten, Gonzales v. Carhart, 550 U.S. 124, 2007, Abschnitt I-A[38]
Warren Hern, amerikanischer Gynäkologe, der diese Art von Abtreibung praktiziert, schreibt in seinem Lehrbuch Abortion Practice, es sei „manchmal notwendig, lange gebogene Scheren zu verwenden, um den Fötus zu enthaupten und zu zerstückeln“.[39] Levatino, der diese Eingriffe vornahm, beschreibt den letzten Schritt:
„Gewöhnlich besteht die schwierigste Etappe darin, den Kopf des Babys zu extrahieren, der etwa so groß ist wie eine dicke Pflaume. Mit 20 Wochen wird der Kopf erfasst und zerquetscht. Der Abtreiber weiß, dass er den Schädel zerquetscht hat, wenn eine weiße Substanz aus dem Gebärmutterhals austritt. Das war das Gehirn des Babys.“ — Anthony Levatino, Videos Abortion Procedures (LiveAction)[40]
Drittes Trimester: Einleitung
Der Abbruch durch Einleitung wird ab der 25. Woche praktiziert. Eine Nadel injiziert Digoxin (ein Herzmedikament) in Herz, Brust oder Kopf des Fötus und verursacht einen Herzstillstand. Anschließend werden Laminarien eingeführt, um den Gebärmutterhals zu erweitern, und die Mutter trägt ihr totes Baby zwei bis drei Tage, bevor die Geburt eingeleitet wird.
Ab der Lebensfähigkeit (ab 22–24 Wochen, in manchen Rekordfällen sogar 21) versteht die Medizin es, extreme Frühgeborene zu retten. Dass in ein und demselben Krankenhaus eine Neonatologie-Station sich abmüht, ein 24 Wochen altes Baby am Leben zu erhalten, während wenige Meter entfernt eine Abteilung einen medizinisch indizierten Abbruch an einem gleich alten Fötus vornimmt, gehört zu den eklatantesten Widersprüchen des zeitgenössischen positiven Rechts.
Warum der Fötus eine Person ist
Die eigentliche philosophische Debatte dreht sich seit zwanzig Jahren nicht mehr um die biologische Menschlichkeit des Fötus (von allen zugegeben), sondern um seine Personenqualität. Singer, Tooley, Warren, McMahan entwickeln die Idee, ein biologisch menschliches Wesen könne noch nicht — oder nicht mehr — eine Person sein, und man könne es töten, ohne sein Recht auf Leben zu verletzen.
Das GUVE-Kriterium von Stephen Schwarz
Der Philosoph Stephen Schwarz (Universität von Rhode Island) hat nachgewiesen, dass es in der Praxis nur vier Unterschiede zwischen einem Neugeborenen und einem Fötus am Ende der Schwangerschaft gibt. Er fasst sie im Akronym GUVE zusammen (im Englischen SLED — Size, Level of development, Environment, Degree of dependency):[41]
- Größe — der Fötus ist kleiner
- Umgebung — der Fötus befindet sich in der Gebärmutter
- Verletzlichkeit (Abhängigkeitsgrad) — der Fötus hängt vollständig vom mütterlichen Körper ab
- Entwicklungsstand — der Fötus ist weniger weit entwickelt
Keiner dieser vier Unterschiede, einzeln oder zusammen, rechtfertigt eine Diskriminierung beim Recht auf Leben. Scott Klusendorf verdichtet den Nachweis:
„Wenn es unmoralisch ist, Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Geschlechts zu schaden, warum sollte es dann moralisch akzeptabel sein, ihnen wegen ihrer Größe, ihres Entwicklungsstands, ihres Aufenthaltsorts oder ihrer Abhängigkeit zu schaden?“ — Scott Klusendorf, The Case for Life — Equipping Christians to Engage the Culture, Wheaton, Crossway, 2009[42]
Die Größe begründet keinen Eigenwert: Ein Neugeborenes ist klein, ein Kleinwüchsiger auch, ohne ihre Würde zu verlieren. Die Umgebung ebenso wenig: Die bloße Passage durch den Geburtskanal kann eine Nicht-Person nicht in eine Person verwandeln. Die Abhängigkeit teilen Säuglinge, Schwerbehinderte, alte Menschen: Niemand behauptet, man dürfe sie deshalb töten. Der Entwicklungsstand ist ein Kontinuum: Das Recht auf Leben hingegen ist binär — man hat es oder man hat es nicht.
Alle vorgeschlagenen Kriterien sind willkürlich
Die Abtreibungsbefürworter haben nacheinander als Kriterium des Rechts auf Leben vorgeschlagen: die Einnistung, den ersten Herzschlag, die Bewegungsfähigkeit, das menschliche Aussehen, die Schmerzempfindlichkeit, das Vorhandensein eines Gehirns, die Lebensfähigkeit, das Selbstbewusstsein, den Wunsch weiterzuleben. Keines hält der Analyse stand.
| Vorgeschlagenes Kriterium | Unmittelbares Scheitern |
|---|---|
| Erster Herzschlag (Tag 21) | Viele Tiere haben ein Herz; ein Patient mit Kunstherz verliert seine Würde nicht |
| Bewegungsfähigkeit | Gelähmte und Komatöse sind nicht weniger Personen |
| Menschliches Aussehen | Schwerverbrannte, Entstellte behalten ihre Würde |
| Schmerzempfindlichkeit | Menschen mit angeborener Schmerzunempfindlichkeit bleiben Personen |
| Vorhandensein eines Gehirns | Das Neuralrohr erscheint ab dem 22. Tag; Schimpansen haben ein weiter entwickeltes als ein Neugeborenes |
| Lebensfähigkeit (≈ 22–24 Wochen) | Fähigkeit, allein zu überleben — ein Neugeborenes würde ohne Erwachsenenpflege ebenfalls nicht überleben |
| Selbstbewusstsein | Erscheint erst 18 Monate nach der Geburt — würde den Infantizid legitimieren |
Der Pro-choice-Philosoph Jeff McMahan (Universität Oxford) erkennt selbst die Unhaltbarkeit dieser Kriterien an:
„Ich denke, es ist sehr schwierig, die scharfe Unterscheidung aufrechtzuerhalten, die fast alle zwischen Abtreibung und Infantizid akzeptieren. Und das liegt daran, dass der Unterschied zwischen dem Fötus und einem Neugeborenen der Aufenthaltsort ist. […] Dass es erlaubt sein soll, dieses Menschenwesen zu töten, kann gewiss nicht davon abhängen, ob es sich innerhalb oder außerhalb des Körpers der Frau befindet. Sein moralischer Status hängt von seinen Eigenschaften ab, nicht von seiner Lage im Raum.“ — Jeff McMahan, The Ethics of Killing — Problems at the Margins of Life, Oxford University Press, 2002, S. 378[43]
McMahan zieht daraus die logische, aber erschreckende Schlussfolgerung, der Infantizid müsste erlaubt sein. Peter Singer zieht sie ausdrücklich: „Das Leben eines Neugeborenen hat weniger Wert als das eines Schweins, eines Hundes oder eines Schimpansen.“[44] Wäre die Pro-life-Position falsch, wäre der Infantizid moralisch akzeptabel. Niemand, mit Ausnahme Singers und einiger radikaler Utilitaristen, ist bereit, das zuzugeben. Das ist das Zeichen, dass die Pro-life-Logik in diesem Punkt die einzig kohärente ist. Jeff McMahan geht so weit, die umgekehrte Konsequenz zu übernehmen — das Neugeborene zugunsten anderer zu opfern — in einem Eingeständnis, das er selbst als unbehaglich darstellt:
„Mir scheint es daher schwierig, der Schlussfolgerung zu entgehen, dass es erlaubt wäre (und vielleicht sogar moralisch geboten, bei sonst gleichen Umständen), das gesunde verwaiste Neugeborene zu töten, um seine Organe zur Rettung der drei anderen Kinder zu verwenden. […] Die meisten Menschen werden diese Implikation unerträglich finden, und ich gestehe, dass ich sie nicht ohne erhebliche Bedenken und beträchtliches Unbehagen akzeptieren kann.“ — Jeff McMahan, The Ethics of Killing — Problems at the Margins of Life, Oxford University Press, 2002, S. 360–361[45]
Der Gradualismus: eine Bedrohung für die Gleichheit aller Grundrechte
Viele der in der obigen Tabelle verworfenen Kriterien — Gehirn, Schmerzempfindlichkeit, Bewegung, Selbstbewusstsein — teilen einen tieferen gemeinsamen Mangel als ihre bloße punktuelle Inkonsistenz: Sie kommen in Graden vor. Wenn aber der Wert eines Menschen von einer Eigenschaft abhinge, die Grade zulässt, würde dieser Wert selbst graduiert — was das Prinzip gleicher Würde, auf dem die Menschenrechte beruhen, zerstören würde. Der katholische Philosoph Christopher Kaczor formuliert das Argument präzise:
„Wenn das, was jemandem den Personenstatus verleiht, eine Qualität X ist und diese Qualität X in Graden vorkommt, dann käme auch der Wert von Personen in Graden vor.“ — Christopher Kaczor, The Ethics of Abortion — Women's Rights, Human Life, and the Question of Justice, 2. Aufl., New York, Routledge, 2014, S. 103[46]
Konkret: Wenn Intelligenz, Autonomie oder Selbstbewusstsein das Recht auf Leben begründeten, hätte ein intelligenterer Erwachsener mehr Wert als ein weniger intelligenter, eine voll autonome Person mehr Wert als ein Schwerbehinderter. Keine anständige Gesellschaft akzeptiert diese Konsequenz. Der einzige Weg, dem Gradualismus zu entgehen, ist, die Würde auf eine binäre Eigenschaft zu gründen — ob man als individueller Organismus zur menschlichen Art gehört oder nicht — und nicht auf eine Fähigkeit, die sich fortschreitend entwickelt.
Die Lebensfähigkeit: ein Kriterium, das von Ort und Technik abhängt, nicht von der Natur des Fötus
Das Kriterium der Lebensfähigkeit, bereits in der obigen Tabelle verworfen, verdient eine eigene Ausführung, denn es ist die am häufigsten angeführte Schwelle in der französischen und amerikanischen Rechtsdebatte. Doch die Lebensfähigkeit ist keine intrinsische Eigenschaft des Fötus: Sie ist eine Größe, die je nach Krankenhaus, Land und Jahr variiert. Ein mit 23 Wochen in einer isolierten Entbindungsklinik nicht lebensfähiger Fötus kann im selben Alter in einer Spitzen-Neonatologie lebensfähig sein. Der Gynäkologe Landrum Shettles zog daraus bereits 1990 eine für jede auf diese Schwelle gegründete Gesetzgebung peinliche Konsequenz:
„Ein Abtreibungsgesetz auf der Grundlage der Lebensfähigkeit würde eine große Zahl von Neudefinitionen erfordern. Was im vergangenen Jahr nicht als schützenswertes Menschenwesen galt, könnte es in diesem Jahr sein. Wenn wir das Gesetz akzeptierten, würden wir uns dabei wiederfinden zu erklären, dass die Abtreibungen des vergangenen Jahres in manchen Fällen Tötungsdelikte waren.“ — Landrum Shettles, zitiert in Molly Yard, Voices of the Abortion Debate, New Dimensions, Oktober 1990, S. 109[47]
Diese Feststellung ist so solide, dass David Boonin selbst, einer der strengsten philosophischen Verteidiger der Abtreibung, sie ohne Umschweife zugesteht:
„Ob ein Fötus lebensfähig ist oder nicht, scheint eher eine Tatsache zu sein, die mit seiner Umgebung und dem aktuellen Stand der Technik zusammenhängt als mit seiner eigenen Natur, und es ist daher schwer zu sehen, wie seine Lebensfähigkeit ihm ein Recht auf Leben verleihen könnte.“ — David Boonin, A Defense of Abortion, Cambridge University Press, 2003, S. 254[48]
Ein Grundrecht kann nicht von der Postleitzahl oder dem Budget eines Krankenhauses abhängen.
Die Embryonenrettung: ein Dilemma, das nichts entscheidet
Ein Szenario kehrt in öffentlichen Debatten oft wieder: Bei einem Brand in einer Fertilitätsklinik — würde man, wenn man nur eines retten könnte, ein zweijähriges Kind oder hundert kryokonservierte Embryonen wählen? Viele antworten spontan, sie würden das Kind retten — und schließen daraus, die Embryonen „zählten also nicht wirklich“.
Die Schlussfolgerung ist ein Trugschluss. Einen identifizierbaren Einzelnen hundert Embryonen vorzuziehen beweist nichts über ihren ontologischen Status: Die Wahl bindet andere Faktoren ein — die bereits geknüpfte affektive Bindung an das anwesende Kind, sein sichtbares und unmittelbares Leiden angesichts der Gefahr, seine weit größere Wahrscheinlichkeit, tatsächlich das Erwachsenenalter zu erreichen. Ein Feuerwehrmann, der in einem brennenden Gebäude zuerst ein bewusstes Kind rettet statt hundert schlafender Neugeborener in der benachbarten Säuglingsstation, beweist damit ebensowenig, dass diese Neugeborenen keinen Wert hätten: Er antwortet auf die wahrnehmbare Dringlichkeit, nicht auf ein metaphysisches Urteil darüber, wer Person ist oder nicht. Ein Triage-Dilemma definiert niemals eine Ontologie.[49]
Der thomistische Einwand: die mittelbare Beseelung
Ein Einwand, der paradoxerweise aus dem Inneren der katholischen Tradition kommt, verdient eine ehrliche Antwort statt einer Umgehung. Der heilige Thomas von Aquin lehrte — der Embryologie des Aristoteles seiner Zeit folgend, die von der zellulären Befruchtung nichts wusste —, die vernünftige Seele werde erst nach einer Frist der Körperbildung eingegossen (die „mittelbare Beseelung“, im Unterschied zur heute vom Lehramt vertretenen „unmittelbaren Beseelung“). Manche schließen daraus fälschlich, die katholische Tradition selbst erlaube eine sehr frühe Abtreibung.
Diese Lesart ignoriert, dass Thomas ausgehend von den im 13. Jahrhundert verfügbaren biologischen Daten schloss, nicht ausgehend von einem unantastbaren theologischen Prinzip über den genauen Zeitpunkt der Beseelung. Das von ihm aufgestellte Prinzip bleibt gültig: Die vernünftige Seele erfordert einen organisierten Körper für die Ausübung ihrer Tätigkeiten. Was sich geändert hat, ist die Biologie selbst. Die Theologen Benedict Ashley und Albert Moraczewski haben die thomistische Schlussfolgerung ausgehend von der modernen Embryologie aktualisiert:
„Was ist das Hauptorgan, das bewirkt, dass der menschliche Körper sich so entwickelt, dass er zum Empfang einer Seele geeignet ist? Die moderne Embryologie zeigt eindeutig, dass es der Kern der durch die Befruchtung einer menschlichen Eizelle durch ein menschliches Spermium erzeugten Zygote ist.“ — Benedict Ashley, Albert Moraczewski, „Cloning, Aquinas, and the Embryonic Person“, The National Catholic Bioethics Quarterly, Bd. 1, Nr. 2, 2001, S. 199–200[50]
Anders gesagt: Die „Organisation“, die Thomas für die Beseelung für nötig hielt, existiert bereits ab der Zygote, da der Zellkern schon von der Befruchtung an die vollständige genetische Information enthält, die die gesamte Entwicklung des Organismus hin zu seiner reifen menschlichen Gestalt aktiv steuert. Mit der heutigen Biologie statt mit der des 13. Jahrhunderts angewandt, führt das thomistische Prinzip also zur unmittelbaren Beseelung, nicht zu ihrer Verneinung.
Das Argument von Don Marquis und Alexander Pruss: der Entzug einer Zukunft
Der Philosoph Don Marquis (Universität Kansas) hat 1989 im Journal of Philosophy — einer der renommiertesten philosophischen Fachzeitschriften der Welt — ein Anti-Abtreibungs-Argument vorgelegt, das auf keiner religiösen Voraussetzung beruht und bis heute zu den meistdiskutierten der angewandten Ethik gehört:[51]
Prämisse 1. Was den Mord an einem Erwachsenen schwer unmoralisch macht, ist, dass er das Opfer seiner gesamten Zukunft beraubt — seiner Erfahrungen, Pläne, Tätigkeiten, künftigen Freuden.
Prämisse 2. Die Abtreibung beraubt den Fötus desselben: einer Zukunft wie der unseren.
Schlussfolgerung. Also ist die Abtreibung schwer unmoralisch.
Das Argument ist stark, weil es für Atheisten ebenso gilt wie für Gläubige: Es genügt zuzugeben, dass das, was meinen Mord Unrecht macht, darin besteht, mich meiner künftigen Lebens zu berauben. Marquis selbst formuliert so den Kern seiner Intuition:
„Indem man mich tötet, beraubt man mich all meiner künftigen Tätigkeiten, Pläne, Erfahrungen. […] Wenn ich getötet werde, werde ich sowohl dessen beraubt, was ich heute schätze und was Teil meines künftigen persönlichen Lebens gewesen wäre, als auch dessen, was ich schließlich schätzen würde. Wenn ich also sterbe, werde ich des gesamten Werts meiner Zukunft beraubt.“ — Don Marquis, „Why Abortion Is Immoral“, The Journal of Philosophy, Bd. 86, Nr. 4, April 1989, S. 183–202[52]
Bleibt eine Frage: Warum wären der heutige Fötus und der Erwachsene, der ich morgen sein werde, „dasselbe“ Subjekt, sodass der erste der Zukunft des zweiten beraubt werden könnte?
Die Kontinuität des Organismus: dasselbe Subjekt in zwei Altern
Alexander Pruss (Universität Baylor) antwortet ausgehend von einem einfachen Gedankenexperiment. Nennen wir „Bob“ einen beliebigen heute lebenden Erwachsenen und verfolgen seine Geschichte rückwärts:
„Wenn wir eine Kamera hätten und zuschauten, was in der Gebärmutter geschieht, in der Bob lebt, sähen wir einen sich entwickelnden Embryo, sich differenzierende Zellen, einen sich bildenden, wachsenden Fötus und schließlich eine Geburt. Wenn wir weiter zuschauten, sähen wir, dass Bob ein Neugeborenes wird, dann ein Kleinkind, ein Kind, ein Jugendlicher und schließlich — ein Erwachsener. Mit anderen Worten: Bobs Entwicklung und Wachstum ist ununterbrochen und kontinuierlich.“ — Alexander Pruss, „I Was Once a Fetus: That Is Why Abortion Is Wrong“[53]
In keinem Moment dieser Geschichte stirbt ein Subjekt, um einem anderen Platz zu machen: Keine Geburt einer „Person“ unterbricht einen bis dahin unpersönlichen Organismus. Die Zellerneuerung ändert nichts an dieser Kontinuität:
„Es stimmt, dass die meisten von Bobs ursprünglichen Zellen nicht mehr da sind, aber das verhindert das Überleben des Organismus nicht. Bob kann nicht bloß ein Teil meines Körpers sein, denn mein ganzer Körper kommt kontinuierlich aus Bobs Körper. […] So sind ich und Bob Organismen, die alle ihre Organe gemeinsam haben. Das ist aber nur möglich, wenn ich Bob bin.“ — Alexander Pruss, „I Was Once a Fetus: That Is Why Abortion Is Wrong“[54]
Der gestrige Embryo und der heutige Erwachsene sind also nicht zwei aufeinanderfolgende Entitäten — eine unpersönliche, eine persönliche —, sondern derselbe lebendige Organismus in zwei Altern seiner Entwicklung, wie ein Kind und der Greis, der es siebzig Jahre später sein wird.
Der Körper ist keine dem Subjekt äußerliche Eigenschaft
Diese organische Kontinuität hat eine direkte Konsequenz gegen die Theorien, die die personale Identität nicht vom Körper, sondern von einer Kette von Erinnerungen oder mentalen Zuständen abhängig machen (insbesondere vertreten von Peter Singer und Jeff McMahan): Wenn „ich“ nur ein in einem Körper logierendes Bewusstsein wäre, wäre dieser Körper nur ein Instrument in meinem Dienst, und ihn zu schädigen würde mich nur indirekt beeinträchtigen. Christopher Kaczor zeigt die Absurdität dieser Konsequenz:
„Wenn die Identitätsauffassung von Singer und McMahan wahr wäre, dann würden Praktiken wie Vergewaltigung, Folter oder Verstümmelung dem Individuum als solchem nicht wirklich direkt schaden, […] sondern dem schaden, was als Eigentum der Person oder als der menschliche Organismus angesehen werden könnte, den er oder sie bewohnt. […] Aber wenn man mir den Arm abschneidet, ist es dann nicht zutreffend zu sagen, dass man mir geschadet hat, statt zu sagen, man habe mir etwas weggenommen, dessen ich mich bediene?“ — Christopher Kaczor, The Ethics of Abortion — Women's Rights, Human Life, and the Question of Justice, 2. Aufl., New York, Routledge, 2014, S. 116–117[55]
Mein Körper ist keine Wohnung, die „ich“ bewohne: Er ist ich. Deshalb heißt ihn zu zerstören, in jedem Alter seiner Entwicklung, mich zu zerstören.
Ein hinreichender Grund, nicht der einzig mögliche Grund
Ein leichter Einwand besteht darin zu fragen: „Und wenn der Fötus weder Erinnerungen noch Bewusstsein noch Lebenswillen hat?“ Er beruht auf einer argumentativen Verwirrung. Um die Abtreibung zu verurteilen, genügt es, dass der Entzug einer Zukunft ein hinreichender Grund ist, der die Tötung schwer schlecht macht. Um die Abtreibung zu retten, muss der Gegner zeigen, dass ein anderes Kriterium — das aktuelle Bewusstsein, das gegenwärtige Verlangen, die vergangenen Erinnerungen — notwendig ist, sodass sein Fehlen die Tötung erlaubt machte. Das sind zwei sehr verschiedene Anforderungen, und die zweite ist weit schwieriger zu begründen als die erste.[56]
Einwand — „Ohne Erinnerungen verliert man nichts Wichtiges“
Stellen wir uns einen Patienten vor, Opfer eines schweren Unfalls, völlig amnestisch, von dem die Ärzte mit Gewissheit wissen, dass er binnen weniger Wochen ein normales bewusstes Leben wiedererlangen wird. Seine Erinnerungskontinuität ist einstweilen unterbrochen. Ihn in diesem Zustand zu töten bliebe dennoch eine manifeste Ungerechtigkeit. Das Fehlen vergangener Erfahrungen genügt also nicht, um ein Wesen vom seinem Leben geschuldeten Schutz auszuschließen — der Embryo, der schlicht noch keine vergangenen Erfahrungen hat, befindet sich in einer mit der dieses Amnestikers vergleichbaren Lage: Sein künftiges Leben liegt noch vor ihm, unversehrt.[57]
Einwand — „Ohne Lebenswillen gibt es nichts zu schützen“
Der Pro-choice-Philosoph David Boonin schlägt ein anderes Kriterium vor: Nur ein Wesen, das fähig ist, seine eigene Fortdauer zu begehren, hätte ein Recht auf Leben. Doch ein aktuelles Begehren ist ebensowenig eine notwendige Bedingung des Rechts auf Leben: Im gegenwärtigen Augenblick seiner eigenen Zukunft keine Bedeutung beizumessen impliziert nicht, dass diese Zukunft wertlos wäre. Der schlafende Erwachsene, der komatöse Patient, die Person in einer suizidalen Krise formulieren, in dem Moment, in dem man sie betrachtet, kein aktuelles Begehren weiterzuleben — ohne dass dies irgendjemanden berechtigte, sie zu töten. Für die suizidale Person insbesondere ist die richtige Antwort auf das momentane Fehlen von Lebenswillen die Rettung, niemals die Beseitigung.[58]
Die ehrliche Grenze des Arguments
Die intellektuelle Redlichkeit gebietet, eine reale Grenze dieses Arguments anzuerkennen: Es deckt allein nicht absolut alle Fälle ab. Eine Diagnose, die feststellt, dass ein Mensch aufgrund einer schweren und irreversiblen Hirnschädigung niemals die geringste „Zukunft wie die unsere“ kennen wird, entzöge sich dem Buchstaben der Marquis'schen Demonstration. In diesen seltenen Situationen muss das Zukunftsentzugs-Argument dem oben dargelegten fundamentaleren Argument weichen: der Person als individueller Substanz vernünftiger Natur, deren Würde an der Natur der Art hängt, zu der sie gehört, nicht an der aktuellen oder absehbaren Ausübung dieser oder jener Fähigkeit.[59]
Das Skeptizismus-Argument
Selbst wenn man am moralischen Status des Fötus zweifelte, müsste dieser Zweifel selbst genügen, um die Abtreibung zu verbieten. Alexander Pruss schlägt eine Analogie vor:
Stellen wir uns einen Jäger vor, der in zwanzig Metern Entfernung ein Geräusch in einem Gebüsch hört. Er weiß nicht, ob es ein Tier oder sein Freund ist. Schießt er? Natürlich nicht — selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, dass es sein Freund ist, 5 % beträgt, würde er das Risiko nicht eingehen. Das ist das moralische Vorsorgeprinzip.
Vier mögliche Situationen:
- Der Fötus ist eine Person, und ich weiß es → die Abtreibung ist ein Mord.
- Der Fötus ist eine Person, und ich weiß es nicht → die Abtreibung ist ein fahrlässiger Totschlag — schwer schuldhaft.
- Der Fötus ist keine Person, und ich weiß es nicht → ich habe mich einer schweren moralischen Fahrlässigkeit schuldig gemacht: Ich bin das Risiko eingegangen, eine Person zu töten, ohne es zu wissen.
- Der Fötus ist keine Person, und ich weiß es → die Abtreibung ist nicht schuldhaft.
Nur Fall 4 ist moralisch erlaubt. Solange die Pro-choice-Seite nicht die absolute moralische Gewissheit besitzt, dass der Fötus keine Person ist, bleibt die Abtreibung unmoralisch.[60] Doch kein ernsthafter Philosoph des Pro-choice-Lagers behauptet, diese Gewissheit zu besitzen.
Das Violinisten-Argument — und seine Widerlegung
1971 hat die amerikanische Philosophin Judith Jarvis Thomson (MIT) in einem berühmt gewordenen Artikel die Debatte umgekehrt. Sie räumte dem Pro-life-Lager seine Hauptprämisse ein — ja, der Fötus ist eine Person —, behauptete aber dennoch, die Abtreibung sei moralisch erlaubt, weil das Recht auf Leben nicht das Recht einschließt, den Körper eines anderen zu benutzen, um am Leben zu bleiben.[61]
Das Gedankenexperiment
Stellen wir uns, schreibt Thomson, vor, Sie wachten eines Morgens an einen berühmten bewusstlosen Violinisten nierenangeschlossen auf, der an einer tödlichen Nierenkrankheit leidet. Die „Gesellschaft der Musikfreunde“, die herausgefunden hat, dass Sie allein die richtige Blutgruppe haben, hat Sie in der Nacht entführt. Der Krankenhausdirektor erklärt Ihnen, Sie abzuschließen würde den Violinisten töten, er werde aber in neun Monaten geheilt sein. Haben Sie die moralische Pflicht, angeschlossen zu bleiben?
Thomson verneint dies. Und die Schwangerschaft, insbesondere die aus einer Vergewaltigung resultierende, sei dieser Situation analog. Die Analogie wurde zum meistdiskutierten Pro-choice-Argument der analytischen Philosophie.
Warum die Analogie scheitert
Das Violinisten-Argument war Gegenstand mehrerer hundert akademischer Antworten. Die Haupteinwände, wie sie Christopher Kaczor, Francis Beckwith und Alexander Pruss versammeln:
1) Der Verantwortungs-Einwand. In der großen Mehrheit der angegebenen Fälle (oben zitierte amerikanische Erhebung) hat die Frau einem Akt (dem Geschlechtsverkehr) zugestimmt, der als biologische Potenzialfolge die Erschaffung einer abhängigen Person hat. Im Violinisten-Szenario sind Sie unschuldig: Man hat Sie entführt. Hätten Sie sich willentlich auf eine Tätigkeit eingelassen, von der Sie wussten, dass sie dazu führen konnte, jemanden an Sie anzuschließen, wäre Ihre moralische Pflicht eine ganz andere. Michael Tooley, Pro-choice-Philosoph, stimmt zu:
„Der Abtreibungsgegner kann sehr wohl vertreten, dass Menschen im Allgemeinen nicht die moralische Pflicht haben, einen Fötus ihren Körper benutzen zu lassen, selbst wenn dies zum Überleben eines anderen Individuums nötig ist, während eine schwangere Frau im Allgemeinen die moralische Pflicht hat, den Fötus ihren Körper benutzen zu lassen, weil sie moralisch dafür verantwortlich ist, dass ein Fötus ihre Gebärmutter braucht.“ — Michael Tooley, Abortion and Infanticide, Oxford University Press, 1983, S. 45[62]
2) Direktes Töten versus Sterbenlassen. Sich vom Violinisten abzukoppeln heißt, ihm eine außergewöhnliche Hilfeleistung zu entziehen — er stirbt danach an seiner eigenen Krankheit. Die Abtreibung hingegen ist ein direkter Angriff auf die körperliche Unversehrtheit des Fötus: Zerstückelung, Vergiftung, Zerquetschen des Schädels. Wie der Pro-choice-Philosoph Jeff McMahan schreibt: „Die Standardmethoden zur Herbeiführung von Abtreibungen beinhalten eindeutig das Töten des Fötus: Er stirbt entweder, indem er zerstückelt wird, oder indem er vergiftet wird.“[63]
3) Beabsichtigter Tod versus vorhergesehener Tod. Fände man morgen ein Mittel, den Violinisten nach dem Abkoppeln zu retten, wäre das eine Freude. Wenn eine Abtreibung „misslingt“ und das Baby lebend geboren wird, ist das eine Katastrophe für diejenigen, die seinen Tod wollten. Dieser Unterschied beweist, dass der Tod des Fötus beabsichtigt ist, was im Thomson-Szenario nicht der Fall ist.
4) Die elterlichen Pflichten. Eltern haben Pflichten gegenüber ihren Kindern, die sie gegenüber Fremden nicht haben. Eine Mutter muss ihr Neugeborenes stillen, wenn keine Säuglingsmilch verfügbar ist — sie darf es nicht verhungern lassen unter dem Vorwand, es „benutze“ ihren Körper. Die Gebärmutter ist ein Sonderfall dieser Pflicht.
5) Die Teleologie der Gebärmutter. Alle Organe des menschlichen Körpers haben eine Zweckbestimmung im Dienst des Körpers, der sie trägt — bis auf eines. Die Gebärmutter ist das einzige Organ (mit, in gewissem Maß, der Brust), dessen natürliche Zweckbestimmung darin besteht, dem Überleben einer anderen Person zu dienen. Die Nierenspende muss frei bleiben, weil die Niere meinem Körper dient. Die Gebärmutter hingegen ist „dazu bestimmt“, ein anderes Menschenwesen zu beherbergen. Einem Kind die Nutzung des Organs zu verweigern, das genau dazu bestimmt ist, es am Leben zu erhalten, ist nicht mit der Verweigerung einer Organspende vergleichbar: Es heißt, eine natürliche Funktion zu verweigern.
6) Der Vergewaltigungsfall: Ein einziger Einwand fällt, nicht die vier anderen. Bei einer aus Vergewaltigung folgenden Schwangerschaft verliert der Verantwortungs-Einwand (1) tatsächlich seine Kraft: Die Frau hat nichts gewählt. Doch die vier anderen Disanalogien bleiben unversehrt bestehen — die Abtreibung bleibt eine direkte Tötung und kein bloßes Abkoppeln (2), der Tod des Kindes bleibt beabsichtigt und nicht nur vorhergesehen (3), die Eltern-Kind-Beziehung besteht biologisch zwischen der Mutter und genau diesem Kind fort (4), und die Gebärmutter behält dieselbe natürliche Zweckbestimmung (5). Alexander Pruss schlägt eine Variante des Gedankenexperiments vor, die genau für diesen Fall erdacht wurde: Zwei Musiker werden gemeinsam entführt und in einem Kanu installiert, das beide in neun Monaten ans Ufer zurückbringen wird; die Körperwärme des einen hält den anderen während der Überfahrt am Leben. Den zweiten über Bord zu werfen, um schneller heimzukehren, bliebe ein Tötungsakt — obwohl keiner der beiden Schiffbrüchigen die Abhängigkeitslage verursacht hat.[64] Die kausale Verantwortung ist also nur einer der fünf Einwände gegen die Analogie: Ihr Fehlen im Vergewaltigungsfall genügt nicht, um die vier anderen zu Fall zu bringen.
Fazit: Das Violinisten-Argument rechtfertigt trotz seiner außerordentlichen Geistreichheit die Abtreibung in keinem der Fälle, die es zu decken beansprucht — weder die Bequemlichkeitsabtreibung, die die immense Mehrheit der Praxis ausmacht, noch, bei Prüfung, selbst den Vergewaltigungsfall, in dem vier der fünf Disanalogien vollständig fortbestehen. Das löscht nichts von der einer aus Vergewaltigung hervorgegangenen Schwangerschaft eigenen Bedrängnis aus, die weiter unten in diesem Artikel behandelt wird — doch diese Bedrängnis ruft nach Begleitung, nicht nach einer aus einer nicht tragfähigen Analogie gezogenen Schlussfolgerung.
Die schwierigen Fälle
Vergewaltigung und Inzest
Schwangerschaften aus Vergewaltigung oder Inzest machen nach dieser amerikanischen Erhebung des Guttmacher-Instituts weniger als 1 % der angegebenen Schwangerschaftsabbrüche aus.[65] Sie bündeln dennoch das Wesentliche der öffentlichen Diskussion — gerade weil sie die schmerzhaftesten sind und weil sie oft dazu dienen, Pro-life-Vertreter in Verlegenheit zu bringen.
Die Vergewaltigung gehört zu den abscheulichsten Verbrechen, und die Frau, die ihr Opfer ist, braucht totale Unterstützung: psychologische Begleitung, Schutz, dem Aggressor widerfahrene Gerechtigkeit. Doch das gezeugte Kind ist nicht der Vergewaltiger. Es ist buchstäblich ein anderer Unschuldiger in einer bereits von Ungerechtigkeit gesättigten Lage.
Dieses Kind zu töten löscht die Vergewaltigung nicht aus — die Frau bleibt vergewaltigt, das Trauma bleibt. Dieses Kind zu töten fügt hingegen eine zweite Ungerechtigkeit zur ersten hinzu. In unserem Land darf man nicht einmal den Vergewaltiger hinrichten (die Todesstrafe ist abgeschafft) — aber man dürfte sein Kind töten lassen?
In genau diesem Punkt geben die seriösen Pro-choice-Philosophen den Pro-life-Vertretern recht. Nathan Nobis und Kristina Grob, erklärte Befürworter der legalen Abtreibung bis zur Geburt:
„Diejenigen, die meinen, Föten seien Personen, und daher vertreten, die Abtreibung sei unmoralisch, sollten meinen, die Abtreibung sei auch im Vergewaltigungsfall unmoralisch, da eine Person eine Person ist, unabhängig von ihrer Herkunft.“ — Nathan Nobis, Kristina Grob, Thinking Critically About Abortion — Why Most Abortions Aren't Wrong and Why All Abortions Should Be Legal, Open Philosophy Press, 2019, S. 51[66]
David Boonin selbst: „Ein infolge einer Vergewaltigung gezeugter Fötus hat sicher dasselbe Recht auf Leben wie jeder andere Fötus.“[67]
Diagnostizierte Behinderung
Im Pariser Register angeborener Fehlbildungen endeten etwa 95 % der pränatalen Diagnosen von Trisomie 21 im Zeitraum 2001–2005 mit einem medizinisch indizierten Abbruch (95-%-Konfidenzintervall: 92,7–96,9).[68] Die Abtreibung wegen Behinderung ist ohne Fristbegrenzung erlaubt — nötigenfalls bis in den neunten Monat. Diese Praxis steht in einer intellektuellen Geschichte, die von der Eugenik geprägt ist: Margaret Sanger, Gründerin der American Birth Control League (1921, 1942 zur Planned Parenthood Federation of America geworden), schrieb bereits 1922 in einem Kapitel mit dem Titel „The Cruelty of Charity“ („Die Grausamkeit der Wohltätigkeit“), die Philanthropie ermutige die Gesündesten, „die Last der unbedachten und unterschiedslosen Fruchtbarkeit der anderen auf sich zu nehmen; was, wie der Leser zugeben muss, ein totes Gewicht menschlichen Abfalls mit sich bringt“ („a dead weight of human waste“).[69]
Dabei zeigen klinische Studien über Menschen mit Trisomie, dass nahezu 99 % der 284 befragten Personen erklären, glücklich zu sein, zu leben, und dass die große Mehrheit von ihnen sagt, von ihrer Familie Liebe zu empfangen.[70] Der Philosoph Alexander Pruss legt den Finger auf das, was diese Praxis einzigartig schockierend macht:
„Das Problem ist, dass bei einer solchen Abtreibung ein Kind getötet wird, weil es einem Maßstab nicht genügt, ohne eigenes Verschulden. Ein solches Paar scheint sein Kind nicht bedingungslos zu lieben. Denn es hat einen Maßstab aufgestellt, sodass es sein Kind getötet hätte, wenn es ihm nicht genügt hätte.“ — Alexander Pruss, „Abortion for Fetal Disability“, akademischer Blog, 18. Dezember 2007[71]
Nicht lebensfähiges Kind
Das Argument „es wird ohnehin sterben“ hält nicht stand. Zu wissen, dass eine Person in Kürze sterben wird — selbst mit Gewissheit —, gibt niemandem das Recht, sie zu töten. Die Rolle des Arztes, getreu dem Eid des Hippokrates, ist es, das Leiden zu lindern, nicht den Tod herbeizuführen.
„Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, eine tödliche Droge übergeben, noch die Initiative zu einem solchen Vorschlag ergreifen. Ebenso werde ich einer Frau kein abtreibendes Pessar übergeben.“ — Eid des Hippokrates, Gründungstext der ärztlichen Standesethik[72]
Gefahr für das Leben der Mutter
Dies ist der schwierigste Fall: Muss man zwischen dem Leben der Mutter und dem des Kindes wählen? Die katholische Moraltheologie unterscheidet hier wie die klassische Moralphilosophie zwei Arten von Situationen anhand des Prinzips der Doppelwirkung (formalisiert vom heiligen Thomas von Aquin, Summa theologica, II-II, q. 64, a. 7):
- Der direkte Abbruch (der Akt zielt darauf, den Fötus zu töten, oder tötet den Fötus als Mittel zur Rettung der Mutter) bleibt immer unmoralisch.
- Der indirekte Abbruch (der Akt zielt auf die Heilung einer mütterlichen Pathologie, und der Tod des Fötus ist eine vorhergesehene, aber ungewollte Folge) ist moralisch erlaubt.
Die beiden Schulbeispiele sind:
- Die Eileiterschwangerschaft (zu 95 % nistet sich der Embryo in einem Eileiter ein). Ein Riss würde den Tod der Mutter durch Blutung herbeiführen. Die chirurgische Operation — die Salpingektomie — zielt darauf, den krankhaften Eileiter zu entfernen, was indirekt den Tod des Embryos nach sich zieht. Der Akt ist erlaubt.
- Der Gebärmutterkrebs während der Schwangerschaft. Die Hysterektomie rettet die Mutter, zieht aber den indirekten Tod des Kindes nach sich. Erlaubt unter denselben Bedingungen.
Die Glaubenskongregation präzisiert in ihrer Instruktion Donum vitae (1987), aufgegriffen von Evangelium vitae:
„Wenn zum Beispiel die Erhaltung des Lebens der werdenden Mutter, unabhängig von ihrem Schwangerschaftszustand, dringend eine chirurgische Operation oder eine andere therapeutische Maßnahme erforderte, die als ungewollte und ungezielte, aber unvermeidliche Nebenfolge den Tod des Embryos hätte, könnte ein solcher Akt nicht mehr als direkter Angriff auf ein unschuldiges Leben bezeichnet werden.“ — Glaubenskongregation, Donum vitae, 22. Februar 1987, I, 1[73]
Dank der medizinischen Fortschritte sind die Fälle, in denen die Mutter vor der fötalen Lebensfähigkeit in Gefahr ist, extrem selten geworden. Die katholische Position ist nicht Gleichgültigkeit gegenüber dem mütterlichen Leben: Sie ist die Weigerung, zwischen Mutter und Kind zu wählen, solange ein anderer Weg möglich bleibt.
Die Inkohärenz des Pro-choice-Lagers
Mehrere Wirklichkeiten, die die Verteidiger des Schwangerschaftsabbruchs selbst nicht zu rechtfertigen wissen, legen nahe, dass sie im Innersten dem Fötus eine Würde zuerkennen, die sie intellektuell verweigern.
Der Doppelmord
In den Vereinigten Staaten kann der Mord an einer schwangeren Frau als Doppelmord verfolgt werden: Das Bundesgesetz Unborn Victims of Violence Act (1. April 2004) nimmt zwei Opfer für Bundesverbrechen an, und 39 Bundesstaaten haben analoge Gesetze mit variablen Schwellen verabschiedet.[74] In Frankreich hingegen weigert sich der Kassationshof, die tödliche Schädigung des Fötus als Tötungsdelikt zu qualifizieren (Strafkammer, 30. Juni 1999, dann 2001–2002), und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Vo gegen Frankreich, 8. Juli 2004) überlässt den Staaten ihren Beurteilungsspielraum hinsichtlich des Status des ungeborenen Kindes.[75] Wäre der Fötus nur ein „Zellhaufen“, wäre die amerikanische Qualifikation absurd. Der atheistische und antiklerikale Schriftsteller Christopher Hitchens — der sich selbst als „pro-life“ bezeichnete, während er die Aufhebung des Urteils Roe v. Wade ablehnte — formulierte es mit seiner gewohnten Offenheit:
„«Unborn child» seems to me to be a real concept. It's not a growth or an appendix.“ („‚Ungeborenes Kind‘ scheint mir ein realer Begriff zu sein. Es ist weder eine Wucherung noch ein Blinddarm.“) — Christopher Hitchens, Interview mit Lisa Miller, Newsweek, 2008[76]
„Sicher, legal und selten“
Die von Bill Clinton popularisierte Formel — „Safe, legal and rare“ — ist in Wirklichkeit inkohärent. Warum einen Akt „selten“ machen wollen, der nur ein medizinischer Eingriff unter anderen wäre? Niemand sagt, man solle Blinddarmentfernungen oder Zahnextraktionen „selten“ machen. Das implizite Eingeständnis hinter dem Slogan ist, dass jeder wohl spürt, dass an der Abtreibung etwas schlecht ist — dass man es sich aber verbietet, es zu sagen.
Die Abtreibungen zur Geschlechtsselektion
Die UNO schätzte 2007, dass weltweit etwa 100 Millionen Mädchen durch selektive Abtreibung oder Infantizid beseitigt worden waren, hauptsächlich in China und Indien.[77] Sigi Klasen und Claudia Wink bestätigten diese Zahl in einer bedeutenden Studie in Feminist Economics.[78] Hätte der Fötus keinen Eigenwert, dürfte die Abtreibung zur Geschlechtsselektion kein moralisches Problem darstellen — doch quasi alle Feministinnen verurteilen sie. Nivedita Menon, indische Pro-Abtreibungs-Feministin, gibt zu:
„Wir können nicht gleichzeitig vertreten, dass die Abtreibung impliziert, dass Frauen das Recht haben, ihren Körper zu kontrollieren, dass Frauen aber nicht das Recht haben, gezielt weibliche Föten abzutreiben.“ — Nivedita Menon, „Abortion As a Feminist Issue: Who Decides, and What?“, Outlook India, 12. Mai 2012[79]
Die vorgeburtliche Bindung
Warum weint man über eine Fehlgeburt, wenn der Fötus nur ein Zellhaufen ist? Warum sagt man „das Baby bewegt sich“ und nicht „der Zellhaufen hat sich bewegt“? Warum streichelt der Partner den Bauch seiner schwangeren Frau? All diese spontanen Haltungen, selbst bei Pro-choice-Anhängern, verraten eine tiefe Intuition: Was in der Gebärmutter heranwächst, ist bereits eine Person. Die Pro-choice-Feministin Naomi Wolf geißelte bereits 1995 diese Inkohärenz:
„Die Pro-choice-Bewegung behandelt die Praxis der Pro-life-Anhänger, uns ihre verstörenden Grafiken zu zeigen, oft mit Verachtung. Aber der beste Feminismus muss auf dem beruhen, was wahr ist. Es ist wahr, dass die Bilder gewaltsamen fötalen Todes für die Pro-life-Seite als politische Polemik wunderbar funktionieren, aber diese Bilder sind an sich nicht polemisch: Es sind biologische Tatsachen. Wir wissen das.“ — Naomi Wolf, „Our Bodies, Our Souls“, The New Republic, 16. Oktober 1995[80]
Die katholische Lehre
Eine Verurteilung, konstant seit den Ursprüngen
Die katholische Lehre über die Abtreibung hat sich in ihrem Prinzip niemals geändert. Das älteste uns überlieferte nicht-kanonische christliche Dokument, die Didachè (verfasst zwischen dem Ende des 1. und dem Beginn des 2. Jahrhunderts), trägt bereits eine ausdrückliche Verurteilung:
„Du sollst den Embryo nicht durch Abtreibung töten und das Neugeborene nicht umkommen lassen.“ — Didachè, II, 2 (zwischen 70 und 110 n. Chr.)[81]
Ein Jahrhundert später formuliert Tertullian (ca. 155–220) — erster großer christlicher Autor lateinischer Sprache, Jurist aus Karthago — die Lehre mit einer Präzision, die niemals übertroffen wurde:
„Für uns ist, da der Mord ein für alle Mal verboten ist, nicht einmal erlaubt, den Embryo im Schoß der Mutter zu zerstören, während das Blut sich noch bildet, um einen Menschen zu machen. Geborenwerden zu verhindern ist vorweggenommener Mord; und es macht wenig Unterschied, ob man einem bereits geborenen Menschen das Leben nimmt oder es dem entreißt, der ihm ganz nahe ist: Ein Mensch ist auch der, der es werden soll; jede Frucht ist bereits im Samen.“ — Tertullian, Apologeticum, IX, 8 (ca. 197 n. Chr.)[82]
Dieselbe Verurteilung findet sich beim heiligen Basilius — der bereits im 4. Jahrhundert in seinem ersten kanonischen Brief an Amphilochius (Brief 188, Kanon 2) dekretiert, „die Frau, die willentlich einen Fötus vernichtet, erleidet die Strafe des Mordes“, und gegen die gängige embryologische Kasuistik seiner Zeit hinzufügt: „wir unterscheiden bei uns nicht zwischen dem geformten und dem noch ungeformten Kind“[83] —, beim heiligen Augustinus, der in De nuptiis et concupiscentia die Eheleute geißelt, die zu „sterilisierenden Giften“ greifen oder „den Vatermord begehen, den sie an dem bereits empfangenen Kind verüben“[84], und beim heiligen Thomas von Aquin, der anlässlich des zufälligen Totschlags (Summa theologica, II-II, q. 64, a. 8, Antwort auf Einwand 2) den Fall dessen behandelt, der eine schwangere Frau schlägt: Folgt daraus der Tod der Frau oder des beseelten Kindes, ist er vom Totschlag nicht entschuldigt[85]. Mehrere Regionalkonzilien verurteilen ihn, wie die von Elvira (ca. 305, Kanon 63) und Ancyra (314, Kanon 21). Das Zweite Vatikanische Konzil greift die Tradition 1965 in der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes auf: „Die Abtreibung ist, zugleich mit dem Infantizid, ein verabscheuungswürdiges Verbrechen.“[86]
Der Katechismus
Der Katechismus der Katholischen Kirche, 1992 von Papst Johannes Paul II. promulgiert, widmet der Abtreibung vier Paragraphen (§§ 2270–2275). Die beiden zentralen:
„Das menschliche Leben muss vom Augenblick der Empfängnis an absolut geachtet und geschützt werden. Vom ersten Augenblick seines Daseins an muss dem Menschen die Rechte der Person zuerkannt werden, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf Leben.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2270[87]
„Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche die moralische Verwerflichkeit jeder provozierten Abtreibung bekräftigt. Diese Lehre hat sich nicht geändert. Sie bleibt unwandelbar. Die direkt gewollte Abtreibung, d. h. als Ziel oder als Mittel gewollte, widerspricht dem Sittengesetz schwerwiegend.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2271[88]
Evangelium vitae — die Erklärung von 1995
Das Referenzdokument ist die Enzyklika Evangelium vitae, unterzeichnet vom heiligen Johannes Paul II. am 25. März 1995. Der Papst übt darin ausdrücklich sein Charisma endgültiger Lehre aus, in Einheit mit allen Bischöfen der Kirche:
„Mit der Autorität, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern verliehen hat, in Gemeinschaft mit allen Bischöfen der katholischen Kirche, bestätige ich, dass die direkte Abtreibung, d. h. als Ziel oder als Mittel gewollte, immer eine schwere sittliche Unordnung darstellt, als vorsätzlicher Mord an einem unschuldigen Menschenwesen. Diese Lehre gründet auf dem Naturgesetz und auf dem geschriebenen Wort Gottes; sie wird durch die Überlieferung der Kirche weitergegeben und vom ordentlichen und universellen Lehramt gelehrt. Kein Umstand, keine Zweckbestimmung, kein Gesetz der Welt wird jemals einen Akt rechtmäßig machen können, der in sich unerlaubt ist, weil er dem Gesetz Gottes widerspricht, das in das Herz eines jeden Menschen geschrieben, von der Vernunft selbst erkennbar und von der Kirche verkündet ist.“ — Heiliger Johannes Paul II., Evangelium vitae, 25. März 1995, § 62[89]
Zahlreiche Theologen meinen, diese Formulierung erfülle die Kriterien des unfehlbaren ordentlichen und universellen Lehramts (vgl. Lumen Gentium, § 25). Dieser Status, in der katholischen Theologie weithin als gesichert angesehen, bleibt unter Spezialisten umstritten.
Die Enzyklika unterstreicht im Übrigen die geteilte Verantwortung: Nicht die Frau allein steht in Frage.
„Die Verantwortung betrifft auch die Ärzte und das Gesundheitspersonal, wenn sie die zum Dienst am Leben erworbene Kompetenz in den Dienst des Todes stellen. Die Verantwortung fällt auch auf diejenigen zurück, die als Gesetzgeber und Regierende Abtreibungsgesetze begünstigt haben, und, soweit es von ihnen abhängt, auf die Verwalter der für Abtreibungen genutzten Gesundheitseinrichtungen. […] Eine besondere Verantwortung trifft den Vater des Kindes, nicht nur wenn er die Frau ausdrücklich zur Abtreibung drängt, sondern auch wenn er eine solche Entscheidung indirekt begünstigt, indem er sie allein lässt vor den Problemen der Schwangerschaft.“ — Heiliger Johannes Paul II., Evangelium vitae, § 59[90]
Die mögliche Vergebung
Die Lehre der Kirche, streng gegenüber dem Akt, ist von unendlicher Milde gegenüber den Personen. Dieselbe Enzyklika richtet an die Frauen, die abgetrieben haben, eine Botschaft, die keine öffentliche Institution zu formulieren wusste:
„Einen besonderen Gedanken möchte ich an euch richten, ihr Frauen, die ihr auf die Abtreibung zurückgegriffen habt. Die Kirche weiß, wie viele Prägungen auf eurer Entscheidung gelastet haben können, und sie zweifelt nicht, dass diese Entscheidung in vielen Fällen schmerzlich, ja dramatisch war. Wahrscheinlich ist die Wunde eurer Seele noch nicht verheilt. In Wirklichkeit war das, was geschehen ist, zutiefst ungerecht und bleibt es. Doch lasst euch nicht entmutigen und gebt die Hoffnung nicht auf. Versteht vielmehr, was geschehen ist, und deutet es in Wahrheit. Wenn ihr es noch nicht getan habt, öffnet euch in Demut und Vertrauen der Reue: Der Vater aller Barmherzigkeit erwartet euch, um euch seine Vergebung und seinen Frieden im Sakrament der Versöhnung zu schenken. Diesem selben Vater und seiner Barmherzigkeit könnt ihr mit Hoffnung euer Kind anvertrauen.“ — Heiliger Johannes Paul II., Evangelium vitae, § 99[91]
Papst Franziskus hat zunächst allen Priestern, allein für die Dauer des Jubiläumsjahres der Barmherzigkeit, die Vollmacht zur Lossprechung von der Sünde der Abtreibung zugestanden — zuvor den Bischöfen oder eigens delegierten Beichtvätern vorbehalten — (Misericordiae vultus, 2015), und sie dann durch das Apostolische Schreiben Misericordia et misera (20. November 2016) permanent gemacht.[92] Die Geste ist wichtig: Sie bedeutet, dass niemand jemals verzweifeln darf.
Die Bibel schweigt nicht
Was man auch bisweilen liest: Die Bibel ist zum vorgeburtlichen Leben nicht stumm. Ohne die „Abtreibung“ ausdrücklich zu nennen — in der griechisch-römischen Antike bezeugt, wo medizinische Traktate (vgl. Soranos von Ephesus, Gynäkologie, I) abtreibende Verfahren beschreiben, und von den antiken jüdischen Autoren verurteilt (vgl. Flavius Josephus, Gegen Apion, II, 202) —, bekräftigt sie mit Macht, dass das ungeborene Kind von Gott gekannt und geliebt ist:
„Bevor ich dich im Schoß deiner Mutter bildete, kannte ich dich, und bevor du aus ihrem Schoß hervorkamst, hatte ich dich geweiht.“ — Buch Jeremia, 1, 5[93]
„Denn du hast meine Nieren gebildet, hast mich gewoben im Schoß meiner Mutter. Ich preise dich dafür, dass ich so wunderbar geschaffen bin. Wunderbar sind deine Werke, und meine Seele erkennt es wohl. Mein Leib war nicht verborgen vor dir, als ich gemacht wurde im geheimen Ort, gewoben in den Tiefen der Erde.“ — Psalm 139, 13–15[94]
„Sobald Elisabeth den Gruß Marias hörte, hüpfte das Kind vor Freude in ihrem Schoß.“ — Evangelium nach dem heiligen Lukas, 1, 41[95]
Das griechische Wort, das Johannes den Täufer in utero bezeichnet, βρέφος (brephos), ist genau dasselbe, das nach seiner Geburt Jesus in der Krippe bezeichnen wird (Lk 2, 12). Für das Neue Testament werden das Baby vor der Geburt und das Baby nach der Geburt mit demselben Wort bezeichnet, weil sie dasselbe Wesen sind.
Die Stimme, die man nicht hört: die Frauen, die bereuen
Was die wissenschaftlichen Studien sagen
Der französische Staat behauptet durch die Stimme von Dr. Philippe Faucher auf seiner offiziellen Seite ivg.gouv.fr: „Die Mehrheit der seriösen wissenschaftlichen Studien, die zu diesem Thema veröffentlicht wurden, zeigt, dass es keine psychologischen Langzeitfolgen der Abtreibung gibt.“[96]
Diese Behauptung ist umstritten. Die Metaanalyse von Priscilla Coleman, 2011 im British Journal of Psychiatry veröffentlicht, hat 22 Studien, 36 Kriterien und 877 181 Frauen (davon 163 831 mit Schwangerschaftsabbruch) ausgewertet. Schlussfolgerung:
„Frauen mit Abtreibung hatten ein um 81 % erhöhtes Risiko psychischer Gesundheitsprobleme gegenüber Frauen ohne Schwangerschaftsabbruch. Nahezu 10 % der psychischen Gesundheitsprobleme bei Frauen mit Abtreibung könnten diesem Akt zugeschrieben werden.“ — Priscilla K. Coleman, „Abortion and mental health: quantitative synthesis and analysis of research published 1995–2009“, British Journal of Psychiatry, Bd. 199, 2011, S. 180–186[97]
Doch diese Metaanalyse ist methodologisch angefochten: Sechzehn Forscher forderten 2022 ihre Zurückziehung wegen schwerer Mängel, und das von der Zeitschrift beauftragte Expertengremium empfahl ihre Rücknahme, die die Zeitschrift verweigerte (vgl. BMJ, Juli 2023).[98] Umgekehrt schließen andere systematische Übersichten — insbesondere die 2011 von der Academy of Medical Royal Colleges in Auftrag gegebene —, dass es die ungewollte Schwangerschaft selbst ist, ob sie mit einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Geburt endet, die mit dem Risiko für die psychische Gesundheit assoziiert ist.[99] Die Frage bleibt also in der wissenschaftlichen Literatur umstritten: Eine statistische Assoziation, in die eine wie die andere Richtung, genügt nicht, um eine Kausalität zu belegen — wie hier noch einmal betont sei.
Die von diesen Klinikern berichteten Symptome — berichtete Assoziation, ohne belegte Kausalität, wie bei den oben zitierten Studien — umfassen nach Dr. Vincent Rue in den Vereinigten Staaten und Prof. René Ecochard am CHU Lyon: Depression, Suizidgedanken, Beziehungsabbrüche, Drogenkonsum, Alkoholmissbrauch, sexuelle Störungen, Phobien, psychogene Sterilität, Essstörungen.[100] [101] Die finnische Registerstudie von Mika Gissler, 1996 im British Medical Journal veröffentlicht — über die Gesamtheit der Todesfälle finnischer Frauen zwischen 1987 und 1994 —, beobachtete eine statistische Assoziation (die nicht genügt, um eine Kausalität zu belegen): eine etwa dreimal höhere Suizidrate bei Frauen mit Schwangerschaftsabbruch gegenüber der allgemeinen Rate, und etwa sechsmal höher als die nach Lebendgeburt beobachtete Rate.[102]
Zeugnisse: diese Stimmen, auf die man nicht hört
Und dann gibt es die Stimmen selbst: Frauen, die, nachdem sie auf der Seite der Abtreibung standen, öffentlich das Lager gewechselt haben — und die man fast nie hört. Zwei namentliche, unter ihrem Namen veröffentlichte und überprüfbare Lebenswege: der von Norma McCorvey (1947–2017), der „Jane Roe“ des Urteils Roe v. Wade (1973), die Pro-life-Aktivistin und Verfasserin veröffentlichter Memoiren wurde[103]; der von Abby Johnson, acht Jahre lang Direktorin eines Planned-Parenthood-Zentrums, 2009 zurückgetreten, die ihren Weg in ihren veröffentlichten Memoiren erzählt[104]. Diese individuellen Erzählungen haben nicht den Wert eines statistischen Beweises: Sie zeigen nur, dass Kehrtwendungen existieren, bis hin zu ehemaligen Galionsfiguren des gegnerischen Lagers.
Die Rolle der Familienplanung
Der am besten dokumentierte Fall ist namentlich, veröffentlicht und überprüfbar: Abby Johnson, acht Jahre lang Direktorin des Planned-Parenthood-Zentrums von Bryan (Texas), erklärt, starkem institutionellem Druck ausgesetzt gewesen zu sein, die Zahl der Abtreibungen ihres Zentrums zu erhöhen, um dessen Einnahmen zu steigern. Sie trat im Oktober 2009 zurück, nachdem sie einer Ultraschall-Abtreibung beigewohnt hatte, und erzählte ihren Weg in ihren veröffentlichten Memoiren.[105]
Die Überlebenden der Abtreibung
Es gibt Überlebende der Abtreibung: Kinder, die das Verfahren überlebt haben. Der namentlich am besten bezeugte Fall ist der von Melissa Ohden: 1977 nach dem Scheitern eines Kochsalz-Injektionsabbruchs in einem Krankenhaus in Sioux City geboren, von zwei Krankenschwestern versorgt, gründete sie das Abortion Survivors Network und sagte unter Eid vor dem amerikanischen Kongress aus (Justizausschuss des Repräsentantenhauses, September 2015).[106]
Über diesen dokumentierten Fall hinaus ist das am besten dokumentierte Dossier das der amerikanischen Krankenschwester Jill Stanek, die bereits 2000 vor dem amerikanischen Kongress aussagte: Sie erzählt, im Abfallraum eines Krankenhauses in Chicago lebende Neugeborene gefunden zu haben — nach misslungener Abtreibung zum Sterben zurückgelassen.[107] Ihre Aussage trug zur Verkündung des Born-Alive Infants Protection Act (2002) unter George W. Bush bei. Die Logik der Abtreibung, bis zu ihrem Ende getrieben, führt zu Situationen, die selbst Pro-choice-Gesetzgeber mühsam verteidigen.
Die positive Antwort: das Kind schützen, die Mutter unterstützen
Die katholische Lehre erschöpft sich nicht in einer Verweigerung. Sie eröffnet eine Kultur des Lebens, die von den Männern, der Gesellschaft und den Aufnahmestrukturen ebenso viel verlangt wie von den Frauen selbst. Die Doktrin weigert sich, zwischen Kind und Mutter zu wählen: Sie verlangt, das eine zu schützen, ohne die andere aufzugeben.
Die Verantwortung des Vaters
Der heilige Johannes Paul II. schreibt es mit einer Deutlichkeit, die wenige zivile Institutionen aufgegriffen haben: „Eine besondere Verantwortung trifft den Vater des Kindes, nicht nur wenn er die Frau ausdrücklich zur Abtreibung drängt, sondern auch wenn er eine solche Entscheidung indirekt begünstigt, indem er sie allein lässt vor den Problemen der Schwangerschaft.“[108] Viele Abtreibungen sind nicht die „Wahl“ einer freien Frau, sondern die Folge eines Mannes, der sich davongestohlen hat.
Die gesellschaftliche Verantwortung
Eine Gesellschaft, die sich damit begnügt, die „Wahl“ zu proklamieren, ohne Wohnung, finanzielle Unterstützung, Betreuungshilfe, angepasste Begleitung für isolierte Mütter anzubieten, organisiert die Bedingungen der Abtreibung, statt sie zu lindern. Die Verteidigung des Lebens setzt konkrete Aufnahmenetzwerke voraus: Vereine wie Mère de Miséricorde, La Vie est un Don, Tom Pousse, auf die Hilfe für schwangere Frauen in Bedrängnis spezialisierte Stiftungen, schnelle Adoptionsstrukturen für diejenigen, die ihr Kind nicht großziehen können.
Das Zuhören nach der Verwundung
Für die Frauen, die abgetrieben haben, bietet die Kirche strukturierte Heilungswege an: Rachel's-Vineyard-Exerzitien, Mère-de-Miséricorde-Begleitung, sakramentale Beichte. Mutter Teresa sagte in Kalkutta zu den von dieser Wunde gebrochenen Frauen:
„Wenn ihr von einer Frau hört, die ihr Kind nicht behalten, die abtreiben will, versucht sie zu überzeugen, es mir zu bringen. Ich werde es lieben, indem ich in ihm das Zeichen der Liebe Gottes sehe.“ — Heilige Mutter Teresa von Kalkutta, Rede zur Entgegennahme des Friedensnobelpreises, Oslo, 11. Dezember 1979[109]
Schlussfolgerung
Die Abtreibung gehört zu den Orten, an denen die katholische Doktrin der zeitgenössischen Kultur am frontalsten widerspricht. Doch dieser Widerspruch beruht auf einer einzigen Überzeugung, die sich selbst außerhalb jeden Glaubens verteidigen lässt: Der Schwächste verliert seine Würde nicht, weil er klein, abhängig, unerwünscht oder unsichtbar ist.
Die Abtreibung zu verweigern heißt nicht, die Frauen zu verachten. Es heißt im Gegenteil zu verweigern, dass die Gesellschaft ihnen als einzige Antwort auf ihre Bedrängnisse den Tod ihres eigenen Kindes auferlegt. Es heißt von den Männern zu verlangen, dass sie Verantwortung übernehmen, von den Familien, dass sie begleiten, von den Staaten, dass sie schützen. Die Verteidigung des Lebens ist keine reaktionäre Rede: Sie ist die kohärente Anwendung, bis hin zum Kleinsten, des Prinzips, auf dem unsere Zivilisation errichtet wurde — „jeder Mensch hat Anspruch auf Leben“.
Eine wirklich menschliche Welt verlangt von einer Mutter nicht, ihr Kind zu beseitigen, um zu überleben. Sie hilft ihr, nicht allein zu sein.
Um weiterzugehen
- Was soll man von der Euthanasie halten? — der andere große Kampf für den Schutz des verletzlichen Lebens.
- Das Böse und das Leid — warum die Bedrängnis die Würde nicht aufhebt.
- Die unmittelbar von Gott erschaffene Seele — theologisches Fundament: Bei der Empfängnis wird die geistige Seele eingegossen.
- Warum der Katholizismus die wahre Religion ist — allgemeiner moralischer Rahmen.
Zur Vertiefung, empfohlene Lektüre: Matthieu Lavagna, La Raison est pro-vie — Arguments non-religieux pour un débat dépassionné, erschienen 2024 (Werk, aus dem dieser Artikel die nicht-religiöse Argumentationsstruktur übernimmt, unter Verweis auf seine Primärquellen).
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 2270, über die absolute Achtung, die dem menschlichen Leben von der Empfängnis an geschuldet ist. Volltext auf vatican.va.
1 87Weltgesundheitsorganisation, „Abortion“, Informationsblatt, 25. November 2021, auf who.int. Durchschnittliche Schätzung von 73,3 Millionen Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr für den Zeitraum 2015–2019.
2 8Direction de la recherche, des études, de l'évaluation et des statistiques (DREES), „Interruptions volontaires de grossesse: une hausse confirmée en 2021“, Études et Résultats, Nr. 1241, September 2022. Verfügbar auf drees.solidarites-sante.gouv.fr.
3 12 14 35Katechismus der Katholischen Kirche, § 2271, über die als Ziel oder als Mittel direkt gewollte Abtreibung, die dem Sittengesetz schwerwiegend widerspricht.
4 88Heiliger Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, 25. März 1995, § 62, Verurteilung der direkten Abtreibung im Namen des ordentlichen und universellen Lehramts — von zahlreichen Theologen als unfehlbar angesehen, Status unter Spezialisten umstritten.
5 89Matthieu Lavagna, La Raison est pro-vie — Arguments non-religieux pour un débat dépassionné, erschienen 2024 (280 S., EAN 9791033615361). Der vorliegende Artikel übernimmt die Argumentationsarchitektur des Werks und verweist auf die angelsächsischen Primärquellen (Horn, Kaczor, Lee, Beckwith, Schwarz, Marquis, Pruss), die Lavagna zitiert und auf Französisch versammelt. Die genaue Verlagsangabe bleibt am gedruckten Exemplar zu bestätigen; da die für diesen Artikel konsultierte Entwurfsfassung keine Zitation der exakten Paginierung erlaubt, verweisen die Nachweise auf die zugrunde liegenden Quellen.
6 49 56 57 58 59Gregory Koukl, Precious Unborn Human Persons, Stand to Reason Press, 1999. Formel zitiert und popularisiert von Scott Klusendorf in The Case for Life (Crossway, 2009).
7Guttmacher Institute, „Induced Abortion Worldwide“, Informationsblatt, Juli 2020. Verfügbar auf guttmacher.org.
9Bela Ganatra et al., „Unintended pregnancy and abortion by income, region, and the legal status of abortion: estimates from a comprehensive model for 1990–2019“, The Lancet Global Health, Bd. 8, Nr. 9, 1. September 2020, S. e1152–e1161.
10Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, 7. Dezember 1965, § 51: „vita inde a conceptione maxima cura tuenda est; abortus et infanticidium nefanda sunt crimina“.
11 86A. Vilain, S. Allain, C.-L. Dubost, J. Fresson, S. Rey, „Interruptions volontaires de grossesse: une hausse confirmée en 2019“, Études et Résultats, Nr. 1163, DREES, September 2020. 232 200 registrierte Schwangerschaftsabbrüche 2019 — damaliger Rekordstand. Verfügbar auf drees.solidarites-sante.gouv.fr.
13Jenna Jerman, Rachel K. Jones, Tsuyoshi Onda, „Characteristics of U.S. Abortion Patients in 2014 and Changes Since 2008“, Guttmacher Institute, Mai 2016. Erhebung unter amerikanischen Patientinnen: Zahlen nicht ohne Weiteres auf Frankreich übertragbar.
15Lawrence B. Finer, Lori F. Frohwirth, Lindsay A. Dauphinee, Susheela Singh, Ann M. Moore, „Reasons U.S. Women Have Abortions: Quantitative and Qualitative Perspectives“, Perspectives on Sexual and Reproductive Health, Bd. 37, Nr. 3, September 2005, S. 110–118. Amerikanische Erhebung: von Patientinnen der Vereinigten Staaten angegebene Motive (Tabelle 2: genannte Motive, mehrere Antworten möglich; Tabelle 3: Hauptmotiv).
16 17 65Code de la santé publique, Art. L. 2213-1, auf legifrance.gouv.fr: Der medizinisch indizierte Abbruch kann jederzeit vorgenommen werden, wenn zwei Ärzte eines multidisziplinären Teams entweder eine ernste Gefahr für die Gesundheit der Frau oder eine hohe Wahrscheinlichkeit einer als unheilbar anerkannten Erkrankung von besonderer Schwere beim ungeborenen Kind bescheinigen. Gesetz Nr. 2021-1017 vom 2. August 2021 über die Bioethik.
18Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 2273–2275, über die unveräußerlichen Rechte der Person und die Notwendigkeit ihrer Anerkennung durch das Zivilrecht.
19Organisation der Vereinten Nationen, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, von der Generalversammlung angenommen am 10. Dezember 1948, Präambel und Artikel 3.
20Keith L. Moore, T.V.N. Persaud, Mark G. Torchia, The Developing Human — Clinically Oriented Embryology, 10. Auflage, Philadelphia, Elsevier, 2016. Kindle-Positionen 739, 1094.
21Ronan O'Rahilly, Fabiola Müller, Human Embryology and Teratology, 3. Auflage, New York, Wiley-Liss, 2001, S. 8.
22Senat der Vereinigten Staaten, Report of the Subcommittee on Separation of Powers to Senate Judiciary Committee, Bill S-158, 97. Kongress, 1. Sitzung, 1981, S. 7. Anhörungen unter Leitung von Senator John East.
23Peter Singer, Practical Ethics, 2. Auflage, Cambridge University Press, 1993, S. 73.
24David Boonin, A Defense of Abortion, Cambridge University Press, 2003, Vorwort, S. xiv.
25Bernard N. Nathanson, M.D., The Hand of God — A Journey from Death to Life by the Abortion Doctor Who Changed His Mind, Washington DC, Regnery Publishing, 1996, S. 131. Siehe auch seinen Gründungsartikel im New England Journal of Medicine, Bd. 291, Nr. 22, 28. November 1974, S. 1189–1190.
26Ann Furedi, „Abortion: A Civilised Debate“, Beitrag bei Battle of Ideas, London, 1. November 2008. Äußerung vielfach in der Literatur aufgegriffen; Primärtranskription (ehemals auf spiked-online.com) zum Redaktionszeitpunkt online nicht wiedergefunden — Äußerung als berichtet dargestellt.
27Trent Horn, Persuasive Pro Life — How to Talk About Our Culture's Toughest Issue, San Diego, Catholic Answers Press, 2014, S. 109–116.
28Christopher Robert Kaczor, The Ethics of Abortion — Women's Rights, Human Life, and the Question of Justice, 2. Auflage, New York, Routledge, 2014, S. 113.
29Jérôme Lejeune (1926–1994), zitiert in Fondation Jérôme Lejeune, Manuel sur l'embryon humain, Ausgabe 2021, S. 15.
30Stuart W. G. Derbyshire, John C. Bockmann, „Reconsidering fetal pain“, Journal of Medical Ethics, Bd. 46, Nr. 1, Januar 2020, S. 3–6. DOI: 10.1136/medethics-2019-105701. Artikel verfügbar auf jme.bmj.com.
31David Boonin, A Defense of Abortion, Cambridge University Press, 2003, S. 316.
32Stephen Napier, „Twinning, substance, and identity through time: A reply to McMahan“, The National Catholic Bioethics Quarterly, Bd. 8, Nr. 2, 2008.
33Mary Elizabeth Williams, „So what if abortion ends life?“, Salon, 23. Januar 2013.
34Beschreibungen aus den Lehrvideos Abortion Procedures (LiveAction, liveaction.org/abortionprocedures), erzählt von Anthony Levatino, M.D.; siehe auch seine Aussage vor dem Subcommittee on the Constitution, House Committee on the Judiciary, Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten, Anhörung zum District of Columbia Pain-Capable Unborn Child Protection Act (H.R. 3803), 17. Mai 2012.
36 37 40Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten, Gonzales v. Carhart, 550 U.S. 124 (2007), Abschnitt I-A. Entscheidungsrichter Anthony Kennedy.
38Warren M. Hern, Abortion Practice, Philadelphia, J.B. Lippincott Company, 1984, S. 142.
39Stephen Schwarz, The Moral Question of Abortion, Chicago, Loyola University Press, 1990, S. 15–19. Das englische Akronym SLED (Size, Level of development, Environment, Degree of dependency) wurde hier als GUVE (Größe, Umgebung, Verletzlichkeit, Entwicklungsstand) eingedeutscht.
41Scott Klusendorf, The Case for Life — Equipping Christians to Engage the Culture, Wheaton, Crossway Books, 2009. (Exakte Zitatstelle an der gedruckten Ausgabe zu prüfen.)
42Jeff McMahan, The Ethics of Killing — Problems at the Margins of Life, New York, Oxford University Press, 2002, S. 378.
43Peter Singer, Helga Kuhse, „On Letting Handicapped Infants Die“, in James Rachels (Hg.), The Right Thing to Do, New York, Random House, 1989, S. 146.
44Jeff McMahan, The Ethics of Killing — Problems at the Margins of Life, Oxford University Press, 2002, S. 360–361.
45Christopher Robert Kaczor, The Ethics of Abortion — Women's Rights, Human Life, and the Question of Justice, 2. Auflage, New York, Routledge, 2014, S. 103.
46Landrum Shettles, zitiert in Molly Yard, Voices of the Abortion Debate, New Dimensions, Oktober 1990, S. 109.
47David Boonin, A Defense of Abortion, Cambridge University Press, 2003, S. 254.
48Benedict Ashley, Albert Moraczewski, „Cloning, Aquinas, and the Embryonic Person“, The National Catholic Bioethics Quarterly, Bd. 1, Nr. 2, 2001, S. 199–200.
50Don Marquis, „Why Abortion Is Immoral“, Journal of Philosophy, Bd. 86, Nr. 4, April 1989, S. 183–202. Artikel, ein Klassiker der angewandten Ethik geworden.
51 52Alexander Pruss, „I Was Once a Fetus: That Is Why Abortion Is Wrong“, Online-Essay, Universität Baylor.
53 54Christopher Robert Kaczor, The Ethics of Abortion — Women's Rights, Human Life, and the Question of Justice, 2. Auflage, New York, Routledge, 2014, S. 116–117.
55Alexander Pruss, „Abortion and probability“, Blog, 25. September 2009. Wiederaufnahme und Formalisierung des Skeptizismus-Arguments von Anne Lindsay, „On the slippery slope again“, Analysis, Bd. 34, Nr. 4, 1974, S. 32.
60Judith Jarvis Thomson, „A Defense of Abortion“, Philosophy and Public Affairs, Bd. 1, Nr. 1, Herbst 1971, S. 47–66.
61Michael Tooley, Abortion and Infanticide, Oxford, Oxford University Press, 1983, S. 45.
62Jeff McMahan, The Ethics of Killing, Oxford University Press, 2002, S. 378.
63Alexander Pruss, „Abortion and probability“, akademischer Blog der Universität Baylor, 25. September 2009; „Symmetry and Thomson's violinist“, 18. Dezember 2017. Siehe auch seinen Beitrag in Christian Bioethics, Bd. 17, 2011.
64Nathan Nobis, Kristina Grob, Thinking Critically About Abortion — Why Most Abortions Aren't Wrong and Why All Abortions Should Be Legal, Open Philosophy Press, 2019, S. 43 und 51. Frei zugänglich verfügbar.
66David Boonin, A Defense of Abortion, Cambridge University Press, 2003, S. 151.
67C. de Vigan, B. Khoshnood, E. Cadio, V. Vodovar, F. Goffinet, „Diagnostic prénatal et prévalence de la trisomie 21 en population parisienne, 2001–2005“, Gynécologie Obstétrique & Fertilité, Bd. 36, Nr. 2, 2008, S. 146–150. Studie des Pariser Registers angeborener Fehlbildungen (499 registrierte Fälle): Etwa 95 % der pränatalen Diagnosen von Trisomie 21 endeten mit einem medizinisch indizierten Abbruch (95-%-KI: 92,7–96,9).
68Margaret Sanger, The Pivot of Civilization, New York, Brentano's, 1922, Kap. V, „The Cruelty of Charity“. Die Passage zielt auf Wohltätigkeit und Philanthropie gegenüber Armen und Fruchtbarsten; Sanger vertrat darin ausdrücklich eugenische Positionen. (Paginierung je nach Ausgabe verschieden.)
69Brian G. Skotko, Susan P. Levine, Richard Goldstein, „Self-perceptions from people with Down syndrome“, American Journal of Medical Genetics Part A, Bd. 155A, Nr. 10, Oktober 2011, S. 2360–2369. Erhebung unter 284 Menschen mit Trisomie ab 12 Jahren: Nahezu 99 % erklären, mit ihrem Leben glücklich zu sein (Ergebnis in der Zusammenfassung der Studie formuliert).
70Alexander Pruss, „Abortion for Fetal Disability“, akademischer Blog, 18. Dezember 2007.
71Hippokrates (5. Jh. v. Chr.), Eid des Hippokrates, Text erstellt von J.-L. Heiberg in Hippocratis Opera, Corpus Medicorum Graecorum, Berlin-Leipzig, Teubner, 1927. Übersetzung Jouanna-Magdelaine, 1999, S. 69–71.
72Glaubenskongregation, Instruktion Donum vitae über die Achtung vor dem entstehenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung, 22. Februar 1987, Teil I, Nr. 1. Präfekt: Kardinal Joseph Ratzinger.
73Unborn Victims of Violence Act („Laci and Conner's Law“), amerikanisches Bundesgesetz, verkündet am 1. April 2004: Die Schädigung eines „child in utero“ bei einem Bundesverbrechen stellt eine eigenständige Straftat dar. 39 Bundesstaaten haben analoge Gesetze mit variablen Schwellen verabschiedet.
74Kassationshof, Strafkammer, 30. Juni 1999 (dann 2001–2002): Die tödliche Schädigung des Fötus fällt nicht in den Anwendungsbereich des Tötungsdelikts (Art. 221-6 des Code pénal), da Straftatbestände strikt auszulegen sind; EGMR, Vo gegen Frankreich, 8. Juli 2004: Beurteilungsspielraum der Staaten hinsichtlich des Status des ungeborenen Kindes.
75Christopher Hitchens (1949–2011), atheistischer Journalist und Essayist: Interview mit Lisa Miller, Newsweek, 2008 — „«Unborn child» seems to me to be a real concept. It's not a growth or an appendix.“ — in dem er sich „pro-life“ nennt, ohne die Aufhebung von Roe v. Wade zu empfehlen. Nuancierte Position: Verteidigung des ungeborenen Kindes, Ablehnung des gesetzlichen Verbots und Unterstützung der Empfängnisverhütung.
76Vereinte Nationen, „Gender-biased Sex Selection — Status report“, UNFPA, 2007. Schätzung der weltweit „fehlenden Frauen“.
77Stephan Klasen, Claudia Wink, „Missing Women: Revisiting the Debate“, Feminist Economics, Bd. 9, Nr. 2–3, 2003, S. 263–299.
78Nivedita Menon, „Abortion As a Feminist Issue: Who Decides, and What?“, Outlook India, 12. Mai 2012.
79Naomi Wolf, „Our Bodies, Our Souls“, The New Republic, 16. Oktober 1995. Berühmter Artikel, in dem diese Pro-choice-Feministin die moralische Inkohärenz des eigenen Lagers kritisiert.
80Didachè oder Lehre der Zwölf Apostel, II, 2. Text verfasst zwischen 70 und 110 n. Chr. Kritische Ausgabe: Willy Rordorf, André Tuilier, Sources chrétiennes, Nr. 248, Paris, Le Cerf, 1978.
81Tertullian, Apologeticum, IX, 8, ca. 197 n. Chr. Kritische Ausgabe: Jean-Pierre Waltzing, Tertullien — Apologétique, Collection des Universités de France (Budé), Paris, Les Belles Lettres, 1929, Neuaufl. 2003. Lateinischer Originaltext: „Nobis vero semel homicidio interdicto, etiam conceptum utero, dum adhuc sanguis in hominem delibatur, dissolvere non licet. Homicidii festinatio est, prohibere nasci; nec refert, natam quis eripiat animam, an nascentem disturbet: homo est et qui est futurus; etiam fructus omnis iam in semine est.“
82Heiliger Basilius von Cäsarea, Brief 188 (Erster kanonischer Brief an Amphilochius), Kanon 2, ca. 374 n. Chr. Ausgabe: Yves Courtonne, Saint Basile — Lettres, Bd. II, Collection des Universités de France, Paris, Les Belles Lettres, 1961, S. 124. PG 32, 671.
83Heiliger Augustinus, De nuptiis et concupiscentia, Buch I, Kap. 15, ca. 419–421 n. Chr. Kritische Ausgabe: Karl Urba, Joseph Zycha, Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Latinorum (CSEL), Bd. 42, Wien, 1902, S. 229–230.
84Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologica, II-II, q. 64, a. 8, Antwort auf Einwand 2, ca. 1271–1272: „He that strikes a woman with child does something unlawful: wherefore if there results the death either of the woman or of the animated fetus, he will not be excused from homicide.“ Editio Leonina, Rom, 1888–1906 (Text überprüfbar auf newadvent.org/summa/3064.htm). Zur Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Abbruch: II-II, q. 64, a. 7 (Prinzip der Doppelwirkung).
85Heiliger Johannes Paul II., Evangelium vitae, 25. März 1995, § 59, über die geteilten Verantwortlichkeiten bei der Abtreibung, insbesondere die des Vaters.
90 108Heiliger Johannes Paul II., Evangelium vitae, 25. März 1995, § 99, Botschaft an die Frauen, die auf die Abtreibung zurückgegriffen haben.
91Papst Franziskus, Misericordiae vultus, 11. April 2015, Nr. 12: Zuerkennung an alle Priester, „für das Jubiläumsjahr“, der Vollmacht zur Lossprechung von der Sünde der Abtreibung; dann Misericordia et misera, 20. November 2016, Nr. 12: „Ich gewähre nunmehr allen Priestern kraft ihres Amtes die Vollmacht, diejenigen loszusprechen, die die Sünde der provozierten Abtreibung begangen haben“ — permanente Vollmacht.
92Buch Jeremia, 1, 5, Übersetzung der Jerusalemer Bibel.
93Psalm 139, 13–15, Übersetzung der Jerusalemer Bibel.
94Evangelium nach dem heiligen Lukas, 1, 41, Übersetzung der Jerusalemer Bibel. Philologische Anmerkung: Das griechische Wort βρέφος (brephos) bezeichnet ebenso den Fötus wie das Neugeborene, vgl. Lk 2, 12.
95Dr. Philippe Faucher, „Y a-t-il des conséquences psychologiques après une IVG?“, offizielle Seite der französischen Regierung ivg.gouv.fr, konsultiert am 19. Mai 2026.
96Priscilla K. Coleman, „Abortion and mental health: quantitative synthesis and analysis of research published 1995–2009“, British Journal of Psychiatry, Bd. 199, Nr. 3, September 2011, S. 180–186. DOI: 10.1192/bjp.bp.110.077230. Metaanalyse über 22 Studien und 877 181 Frauen — wegen schwerer methodologischer Mängel angefochten (von sechzehn Forschern getragene Rückziehungsforderung 2022; vgl. BMJ, 20. Juli 2023, „Medical journal's refusal to retract abortion paper sparks independence row“).
97 98National Collaborating Centre for Mental Health / Academy of Medical Royal Colleges, Induced Abortion and Mental Health — A Systematic Review of the Mental Health Outcomes of Induced Abortion, London, Dezember 2011: Bei vergleichbarer ungewollter Schwangerschaft erhöht der Schwangerschaftsabbruch das Risiko psychischer Störungen gegenüber der Geburt nicht.
99Vincent M. Rue, M.D., „A Report on the Psychological Aftermath of Abortion“, Aussage vor dem amerikanischen Senat, 15. September 1987. Spätere Arbeiten veröffentlicht in Medical Science Monitor.
100Prof. René Ecochard, Universitätskliniken Lyon, „IVG et troubles psychologiques“, Zusammenstellung klinischer Fälle postabortiver Syndrome, verfügbar auf ivg.net.
101Mika Gissler, Elina Hemminki, Jouko Lönnqvist, „Suicides after pregnancy in Finland, 1987–94: register linkage study“, British Medical Journal, Bd. 313, Nr. 7070, 7. Dezember 1996, S. 1431–1434. DOI: 10.1136/bmj.313.7070.1431. Siehe auch M. Gissler, C. Berg, M.-H. Bouvier-Colle, P. Buekens, „Pregnancy-associated mortality after birth, spontaneous abortion, or induced abortion in Finland, 1987–2000“, American Journal of Obstetrics and Gynecology, Bd. 190, Nr. 2, Februar 2004, S. 422–427.
102Norma McCorvey (1947–2017), mit Gary Thomas, Won by Love, Nashville, Thomas Nelson, 1997. McCorvey, die „Jane Roe“ des Urteils Roe v. Wade (1973) des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, erzählt darin ihre Kehrtwende und ihr militantes Pro-life-Engagement.
103Abby Johnson, mit Cindy Lambert, Unplanned — The Dramatic True Story of a Former Planned Parenthood Leader's Eye-Opening Journey across the Life Line, Tyndale House, 2011. Acht Jahre lang Direktorin des Planned-Parenthood-Zentrums von Bryan (Texas), Rücktritt im Oktober 2009, nachdem sie einer Ultraschall-Abtreibung beigewohnt hatte; berichtete Abtreibungsquoten-Zwänge seit November 2009 (Catholic World News).
104 105Melissa Ohden, Aussage vor dem Justizausschuss des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten, September 2015 (Anhörung zu Planned Parenthood). 1977 nach dem Scheitern eines Kochsalz-Injektionsabbruchs in Sioux City geboren; Gründerin des Abortion Survivors Network.
106Jill Stanek, Aussage vor dem Subcommittee on the Constitution, House Committee on the Judiciary, U.S. House of Representatives, 20. Juli 2000, über die neugeborenen Abtreibungsüberlebenden im Christ Hospital von Oak Lawn (Illinois). Aussage am Ursprung des am 5. August 2002 von Präsident George W. Bush verkündeten Born-Alive Infants Protection Act (Public Law 107-207).
107Heilige Mutter Teresa von Kalkutta, Rede zur Entgegennahme des Friedensnobelpreises, Rathaus von Oslo, 11. Dezember 1979. Volltext auf der offiziellen Seite des Nobelkomitees.
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