Was sagt die Kirche über Empfängnisverhütung?

Die katholische Lehre über Empfängnisverhütung: Humanae Vitae, der Katechismus, was die Kirche ausschließt und was sie erlaubt (verantwortete Elternschaft, unfruchtbare Zeiten), die Schlüsselunterscheidung zur natürlichen Regelung, die Geschichte der Lehre und die pastorale Begleitung.

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Die Empfängnisverhütung bezeichnet jedes Verfahren, das willentlich anlässlich des ehelichen Aktes eingesetzt wird, um ihn zur Zeugung von Leben unfähig zu machen. Auf die oft gestellte Frage — „Was sagt die Kirche über Empfängnisverhütung ?" — passt die katholische Antwort in einen einzigen Satz, formuliert von Paul VI. im Jahr 1968 : „Jeder eheliche Akt muss offen bleiben für die Weitergabe des Lebens".[1] Aus diesem Grundsatz folgt eine präzise Absage : Die Kirche hält jeden Akt für sittlich unerlaubt, der willentlich der Begegnung der Ehegatten ihre Offenheit für die Fortpflanzung nimmt.[2]

Doch diese Position ist weder ein Slogan noch ein isoliertes Verbot. Sie steht im Rahmen einer positiven Sicht von Ehe, ehelicher Liebe und verantworteter Elternschaft, und sie geht einher mit einer entscheidenden Unterscheidung : Die Kirche verlangt von den Ehepaaren nicht, möglichst viele Kinder zu bekommen, und sie erkennt an, dass sie „aus gerechten Gründen" die Geburten zeitlich staffeln wollen dürfen.[3] Was sie ablehnt, ist nicht die Regelung der Geburten als solche, sondern ein bestimmtes Mittel, sie zu verwirklichen.

Was die Kirche sagt — die katholische Lehre schließt Abtreibung, direkte Sterilisation und Empfängnisverhütung aus und erlaubt zugleich die verantwortete Elternschaft und fördert die Hingabe des Lebens. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Dieser Artikel legt dar, was die Kirche sagt : die maßgeblichen Texte, was sie präzise ausschließen, was sie erlauben und fördern, die Schlüsselunterscheidung zwischen Empfängnisverhütung und natürlicher Regelung, die biblischen und patristischen Wurzeln, die Geschichte der Lehre und die pastorale Weise, in der die Kirche die Ehepaare begleitet. Für die inhaltliche Begründung — warum diese Lehre wahr und stimmig ist — sei auf den ergänzenden Artikel Warum verbietet die Kirche die Empfängnisverhütung ? verwiesen, der das Naturrecht, die Theologie des Leibes und die Einwände entfaltet.

Was die Kirche bekräftigt : der Kern der Lehre

Eine positive Norm, bevor sie ein Verbot ist

Die katholische Lehre beginnt nicht mit einem Verbot, sondern mit einer Aussage über die Natur des ehelichen Aktes. Nach Paul VI. besitzt die Vereinigung der Ehegatten zwei Sinngehalte, die Gott vereint hat und die der Mensch nicht trennen darf :

„Diese Lehre, die vom Lehramt schon mehrfach dargelegt worden ist, gründet auf dem unlösbaren Zusammenhang, den Gott gewollt hat und den der Mensch nicht aus eigenem Antrieb lösen darf, zwischen den beiden Sinngehalten des ehelichen Aktes : der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung. Denn der eheliche Akt macht kraft seiner inneren Struktur die Ehegatten, indem er sie aufs innigste vereint, zugleich fähig zur Zeugung neuen Lebens." — Paul VI., Humanae Vitae, § 12[4]

Es ist das, was die Theologie die Untrennbarkeit von liebend-einigendem und fortpflanzendem Sinngehalt nennt. Der eheliche Akt sagt zwei Dinge zugleich : „Ich schenke mich dir ganz" und „Ich bin bereit, mit dir das Leben anzunehmen". Willentlich zu verhüten bedeutet nach der Kirche, die erste Botschaft auszusprechen und zugleich die zweite zu streichen — den Leib zu schenken und dabei seine Fruchtbarkeit zu verweigern.

Das Verbot, das daraus folgt

Aus dieser positiven Norm folgt ein Ausschluss. Der Katechismus formuliert ihn unmissverständlich :

„In sich schlecht ist ‚jede Handlung, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel' (HV 14)." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2370[5]

Der Ausdruck „in sich schlecht" (lateinisch intrinsece malum) hat einen technischen Sinn : Der Akt wird als ungeordnet beurteilt aufgrund seines Gegenstands selbst, unabhängig von Umständen oder Absichten, und seien sie noch so gut. Eine lobenswerte Absicht — etwa eine Schwangerschaft in schwieriger Lage zu vermeiden — genügt nicht, um den Akt recht zu machen, weil die Kirche urteilt, dass das gewählte Mittel in sich selbst der Sprache der Ganzhingabe widerspricht.[6]

Die verantwortete Elternschaft : weder natalistisch noch malthusianisch

Ein verbreitetes Missverständnis besagt, die Kirche verlange möglichst kinderreiche Familien. Das ist falsch. Paul VI. widmet der verantworteten Elternschaft einen ganzen Abschnitt, der gerade die Möglichkeit voraussetzt, aus guten Gründen eine Geburt aufzuschieben oder zu vermeiden :

„Im Hinblick auf die physischen, wirtschaftlichen, psychologischen und sozialen Bedingungen übt sich die verantwortete Elternschaft entweder durch den überlegten und großmütigen Entschluss, eine kinderreiche Familie heranwachsen zu lassen, oder durch die aus schwerwiegenden Gründen und unter Achtung des Sittengesetzes getroffene Entscheidung, vorübergehend oder sogar auf unbestimmte Zeit eine neue Geburt zu vermeiden." — Paul VI., Humanae Vitae, § 10[7]

Der Katechismus bestätigt : „Aus gerechten Gründen können die Ehegatten die Geburten ihrer Kinder zeitlich staffeln wollen."[8] Die Frage lautet also niemals „Dürft ihr die Geburten regeln ?" — die Antwort ist Ja —, sondern „Mit welchem Mittel ?". Auf diese zweite Frage konzentriert sich die ganze katholische Debatte.

Die maßgeblichen Texte

Die maßgeblichen Texte — von Casti Connubii bis zum Katechismus wird die Lehre durch eine stimmige Folge lehramtlicher Dokumente präzisiert. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Lehre ist nicht die Meinung eines isolierten Papstes : Sie ist eine beständige Lehre, getragen von einer Kette lehramtlicher Dokumente, die einander zitieren. Hier die wichtigsten.

TextAutorDatumHauptbeitrag
Casti ConnubiiPius XI.1930Erste feierliche Verurteilung, als Antwort auf Lambeth
Gaudium et Spes §§ 47–52Zweites Vatikanisches Konzil1965Eheliche Liebe und Fruchtbarkeit ; Verweis auf ein kommendes Urteil
Humanae VitaePaul VI.1968Referenztext ; Norm und Unterscheidungen
Familiaris ConsortioJohannes Paul II.1981Pastorale Dimension, Gesetz der Stufenförmigkeit
Katechesen zur Theologie des LeibesJohannes Paul II.1979–1984Anthropologisches Fundament : „Sprache des Leibes"
Katechismus der Katholischen Kirche §§ 2366–2372Johannes Paul II.1992Normative Synthese
Evangelium Vitae § 13Johannes Paul II.1995Zusammenhang zwischen verhütender Mentalität und Abtreibung

Casti Connubii (1930) — die erste feierliche Antwort

Bis 1930 verurteilten alle christlichen Bekenntnisse — katholische, orthodoxe, protestantische — einmütig die Empfängnisverhütung. In jenem Jahr durchbrach die Konferenz von Lambeth der Anglikanischen Gemeinschaft diesen Konsens (siehe unten). Wenige Monate später veröffentlichte Pius XI. die Enzyklika Casti Connubii, die die Lehre in berühmt gebliebenen Worten bekräftigte :

„Da der eheliche Akt seiner Natur nach zur Zeugung von Nachkommenschaft bestimmt ist, handeln diejenigen gegen die Natur, die ihn vollziehen und dabei vorsätzlich seine Kraft und Wirksamkeit aufheben ; sie tun etwas Schändliches und in sich Unehrenhaftes." — Pius XI., Casti Connubii, § 56[9]

Pius XI. präzisiert, dass „gewiss kein noch so schwerwiegender Grund bewirken kann, dass etwas, was in sich gegen die Natur ist, naturgemäß und ehrenhaft werde"[10] — eine Formel, die fast vierzig Jahre später genau die Sprache des intrinsece malum wieder aufnimmt.

Humanae Vitae (1968) — der Referenztext

Es ist die Enzyklika Pauls VI., die die Grundurkunde der Lehre bleibt. Nach langer Beratung verfasst (siehe den historischen Abschnitt), bestätigte sie die Lehre genau in dem Augenblick, in dem viele eine Lockerung erwarteten. Sie gliedert drei Dinge : die Norm (§§ 11–12), das Ausgeschlossene (§ 14) und das Erlaubte (§ 16). Ihre Aufnahme war schwierig, doch Johannes Paul II. machte sie zu einem der Fundamente seines Pontifikats, und der Katechismus zitiert sie sechsmal in den Abschnitten 2366–2372.

Der Katechismus (1992) — die Synthese

Die Abschnitte 2366 bis 2372 fassen die ganze Materie unter dem Titel „Die Fruchtbarkeit der Ehe" zusammen. Man findet darin, verdichtet, Humanae Vitae, Gaudium et Spes und Familiaris Consortio. § 2399 sagt in der Schlusszusammenfassung die Regel in einer Zeile noch einmal :

„Die Regelung der Geburten stellt einen Aspekt der verantworteten Vater- und Mutterschaft dar. Die Legitimität der Absichten der Ehegatten rechtfertigt nicht den Rückgriff auf sittlich unannehmbare Mittel (z. B. die direkte Sterilisation oder die Empfängnisverhütung)." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2399[11]

Was die Kirche präzise verbietet

Humanae Vitae 14 — Paul VI. unterscheidet die direkte Abtreibung, die direkte Sterilisation und den empfängnisverhütenden Akt. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Abschnitt 14 von Humanae Vitae zählt in der Reihenfolge ihrer Schwere drei Familien ausgeschlossener Akte auf. Man muss sie unterscheiden, denn sie haben weder dieselbe Natur noch dasselbe sittliche Gewicht.

1. Die direkte Abtreibung

Paul VI. schließt sie zuerst aus und qualifiziert sie als das Schwerste :

„Wir müssen noch einmal erklären, dass als erlaubtes Mittel der Regelung der Geburten unbedingt auszuschließen ist die direkte Unterbrechung des bereits begonnenen Zeugungsvorgangs und vor allem die direkt gewollte und herbeigeführte Abtreibung, auch aus therapeutischen Gründen." — Paul VI., Humanae Vitae, § 14[12]

Die Abtreibung ist genau genommen keine Empfängnisverhütung : Sie verschließt den Akt nicht dem Leben, sie beseitigt ein bereits begonnenes Leben. Sie gehört einer schwereren sittlichen Ordnung an, der des Tötens, behandelt im Artikel Was soll man von der Abtreibung halten ?.

2. Die direkte Sterilisation

„Ebenso auszuschließen ist […] die direkte Sterilisation, ob sie nun dauerhaft oder zeitweilig ist, beim Mann wie bei der Frau." — Paul VI., Humanae Vitae, § 14[13]

Gemeint sind die Unterbindung der Eileiter, die Vasektomie und jeder Eingriff, der direkt auf die Aufhebung der Fruchtbarkeit zielt. Die Kirche unterscheidet jedoch die direkte Sterilisation (als solche gewollt) von therapeutischen Behandlungen, die eine Unfruchtbarkeit als ungewollte Nebenwirkung mit sich bringen — etwa die Entfernung einer erkrankten Gebärmutter —, die nach dem Prinzip der Doppelwirkung erlaubt bleiben.[14]

3. Der empfängnisverhütende Akt

Das ist der Kern der Frage :

„Ausgeschlossen ist ebenfalls jede Handlung, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel." — Paul VI., Humanae Vitae, § 14[15]

Die Formel ist bewusst weit gefasst. Sie deckt mechanische Mittel (Kondom, Diaphragma), chemische und hormonelle Mittel (Pille, Pflaster, Ring, Implantat, Spritze) und Praktiken wie den Coitus interruptus (vorzeitiger Rückzug) ab. Das Kriterium ist nicht die eingesetzte Technik, sondern die objektive Absicht, die dem Akt eingeschrieben ist : eine Vereinigung unfruchtbar zu machen, die ohne diesen Eingriff fruchtbar hätte sein können.

Die Absage an Rechtfertigungen durch das „kleinere Übel"

Paul VI. kommt einem klassischen Einwand zuvor : „Als gültige Gründe zur Rechtfertigung ehelicher Akte, die absichtlich unfruchtbar gemacht werden, können weder das kleinere Übel angeführt werden noch die Tatsache, dass solche Akte mit den fruchtbaren Akten, die vorausgegangen sind oder folgen werden, ein Ganzes bilden würden."[16] Mit anderen Worten : Man kann nicht sagen „dieses kleine verhütende Übel wird durch das Wohl des Paares aufgewogen" : Die Kirche weigert sich, ein Übel zu tun, damit Gutes daraus entstehe.

Der Fall potenziell abtreibender Mittel

Manche als „verhütend" vorgestellte Verfahren können je nach Wirkmechanismus nach der Befruchtung wirken, indem sie die Einnistung des Embryos verhindern : Das wird namentlich für die Spirale (IUP) und die Pille danach (Levonorgestrel, Ulipristal) diskutiert. Wo das der Fall ist, kommt nach Ansicht der Kirche zum Übel der Empfängnisverhütung das einer frühen Abtreibung hinzu. Johannes Paul II. hat dies in Evangelium Vitae unterstrichen :

„Die Kultur, die zur Abtreibung drängt, ist besonders in den Milieus entwickelt, die die Lehre der Kirche über die Empfängnisverhütung ablehnen. […] Empfängnisverhütung und Abtreibung sind sehr oft eng miteinander verbunden wie Früchte ein und derselben Pflanze." — Johannes Paul II., Evangelium Vitae, § 13[17]

Der genaue Mechanismus jedes Präparats ist Gegenstand wissenschaftlicher Debatten (die Kombinationspille wirkt hauptsächlich durch Hemmung des Eisprungs), und die Kirche entscheidet keine Fragen reiner Physiologie ; sie hält jedoch fest, dass bei ernsthaftem Zweifel an einer nidationshemmenden Wirkung die sittliche Klugheit geboten ist.[18]

Was die Kirche erlaubt und sogar fördert

Derselbe Text, der die Empfängnisverhütung ausschließt, öffnet einen Weg. Das ist der Punkt, der der Öffentlichkeit am häufigsten unbekannt ist.

Die Regelung durch die unfruchtbaren Zeiten

„Wenn also ernsthafte Gründe zur Abstandhaltung der Geburten vorliegen […], lehrt die Kirche, dass es dann erlaubt ist, den natürlichen Rhythmen zu folgen, die den Zeugungsfunktionen eigen sind, und die Ehe nur in den unfruchtbaren Zeiten zu gebrauchen." — Paul VI., Humanae Vitae, § 16[19]

Der Katechismus geht noch weiter und stellt diese Methoden deutlich positiv dar :

„Die periodische Enthaltsamkeit, die Methoden der Geburtenregelung, die auf Selbstbeobachtung und dem Rückgriff auf die unfruchtbaren Zeiten beruhen, entsprechen den objektiven Kriterien der Sittlichkeit. Diese Methoden achten den Leib der Ehegatten, ermutigen zur Zärtlichkeit zwischen ihnen und begünstigen die Erziehung zu einer echten Freiheit." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2370[20]

Die modernen natürlichen Methoden

Diese „natürlichen Methoden" haben nichts zu tun mit der alten und unzuverlässigen „Kalendermethode" (Ogino-Knaus). Sie beruhen auf der objektiven Beobachtung der Fruchtbarkeitszeichen und erreichen bei korrekter Anwendung eine Wirksamkeit, die mit der von Verhütungsmitteln vergleichbar ist.

Natürliche Methoden — drei Familien der Fruchtbarkeitsbeobachtung, unterschieden von einem empfängnisverhütenden Akt. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.
MethodePrinzipUrsprungWirksamkeit (bei perfekter Anwendung)
Billings-OvulationsmethodeBeobachtung des ZervixschleimsDres. John & Evelyn Billings (Australien, 1950er–1960er Jahre)≈ 95–99 %[21]
Sympto-thermale MethodeBasaltemperatur + Schleim + Kalender kombiniertVerbreitet durch J. Rötzer (Österreich) ; Couple to Couple League (1971)≈ 98–99 %[22]
Creighton-Modell / NaProTechnologyMedizinische Standardisierung des Billings-ModellsDr. Thomas Hilgers (USA)≈ 96–98 % ; medizinische Anwendung[23]

Die Wirksamkeit in der realen (typischen) Anwendung ist niedriger — je nach Studien um 76 bis 88 % —, denn diese Methoden verlangen Beobachtung, Dialog und Selbstbeherrschung : Genau das betrachtet die Kirche als Frucht, nicht als Mangel.[24][25]

Die Schlüsselunterscheidung : warum das keine „katholische Verhütung" ist

Oft wird eingewandt : „Die unfruchtbaren Zeiten zu nutzen, um ein Kind zu vermeiden — ist das nicht genau dasselbe wie zu verhüten ? Die Absicht ist identisch." Paul VI. hat diesen Einwand im selben Abschnitt 16 direkt beantwortet :

„In Wirklichkeit besteht zwischen den beiden Fällen ein wesentlicher Unterschied : Im ersten Fall machen die Ehegatten rechtmäßig von einer natürlichen Einrichtung Gebrauch ; im anderen Fall hindern sie den Ablauf der natürlichen Vorgänge." — Paul VI., Humanae Vitae, § 16[26]

Der Unterschied liegt also nicht in der Absicht (beide Paare können aus guten Gründen wünschen, jetzt nicht zu empfangen), sondern im Gegenstand des Aktes :

  • Das verhütende Paar setzt einen ehelichen Akt und verschließt ihn zugleich aktiv dem Leben : Es widerspricht in ein und derselben Geste der Sprache der Ganzhingabe.
  • Das Paar, das auf die unfruchtbaren Zeiten zurückgreift, setzt keinen ehelichen Akt, wenn es eine Empfängnis vermeiden will, und wenn es einen setzt, lässt es ihn ganz so, wie Gott ihn geschaffen hat. Es achtet die Rhythmen der Fruchtbarkeit, statt sie auszuschalten.

Johannes Paul II. fasst in Familiaris Consortio zusammen, was dieser Unterschied bedeutet :

„[…] der zwischen der Empfängnisverhütung und dem Rückgriff auf die periodischen Rhythmen bestehende anthropologische und zugleich sittliche Unterschied : Es handelt sich um einen weit wichtigeren und tieferen Unterschied, als man gewöhnlich denkt, und der in letzter Analyse zwei Auffassungen von Person und menschlicher Geschlechtlichkeit einschließt, die sich nicht aufeinander zurückführen lassen." — Johannes Paul II., Familiaris Consortio, § 32[27]

Die vollständige Analyse dieses Unterschieds — die „Sprache des Leibes", die eheliche Keuschheit, die Antwort auf die Einwände — wird in Warum verbietet die Kirche die Empfängnisverhütung ? entfaltet.

Die biblischen und patristischen Wurzeln

Genesis 38 : die „Sünde Onans"

Der am längsten herangezogene Text ist die Episode Onans im Buch Genesis :

„Da aber Onan wusste, dass die Nachkommenschaft nicht sein eigen sein sollte, ließ er, wenn er zur Frau seines Bruders einging, den Samen zur Erde fallen und verderben, um seinem Bruder keine Nachkommenschaft zu geben. Was er tat, missfiel dem HERRN, und er ließ auch ihn sterben." — Genesis 38, 9–10[28]

Die gesamte Überlieferung, vom heiligen Hieronymus und heiligen Augustinus bis an die Schwelle des 20. Jahrhunderts, hat in dieser Geste — dem Coitus interruptus — die Materie der mit dem Tod bestraften Sünde gelesen.[29] Die moderne historisch-kritische Exegese wendet ein, Onans Verbrechen sei eher die Verweigerung der Leviratspflicht (seinem verstorbenen Bruder Nachkommenschaft zu erwecken). Der Einwand verdient Gehör, ist aber nicht entscheidend : Der Text beschreibt präzise einen wiederholten Akt, der die Empfängnis verhindern soll, und die Strafe — der Tod — ist weit schwerer als die für die bloße Verweigerung des Levirats vorgesehene, die nur eine öffentliche Demütigung war (Dtn 25, 7–10). In jedem Fall beruht die Lehre der Kirche nicht auf diesem einen Vers, sondern auf ihrer Lesart der Natur des ehelichen Aktes ; Genesis 38 ist deren biblische Illustration, nicht ihr einziges Fundament.

Das beständige Zeugnis der Väter

Die Ablehnung der Empfängnisverhütung gehört zu den am kontinuierlichsten bezeugten sittlichen Positionen der christlichen Überlieferung. Der heilige Augustinus verurteilt ausdrücklich die verhütende Absicht in der Ehe :

„Bisweilen geht diese lüsterne Grausamkeit […] so weit, sich Mittel zur Unfruchtbarkeit zu verschaffen." — Heiliger Augustinus, De nuptiis et concupiscentia, I, 15[30]

Die Referenzstudie des Historikers John T. Noonan, Contraception: A History of Its Treatment by the Catholic Theologians and Canonists, zeigt, dass von den griechischen und lateinischen Vätern (Clemens von Alexandrien, Johannes Chrysostomus, Hieronymus, Augustinus, Caesarius von Arles) über die Scholastiker bis zu den modernen Theologen die Verurteilung im Wesentlichen beständig geblieben ist über neunzehn Jahrhunderte, trotz der Entwicklung der Begründungen.[31] Genau diese Kontinuität wollten Pius XI. und sodann Paul VI. bestätigen.

Eine beständige Lehre, zur Ausnahme geworden : die Geschichte eines Bruchs

Vor 1930 : ein einmütiger christlicher Konsens

Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts ließ kein christliches Bekenntnis die Empfängnisverhütung zu. Katholiken, Orthodoxe und Reformatoren (Luther und Calvin kommentierten Onans Geste streng) teilten dieselbe Ablehnung. Die Empfängnisverhütung galt einmütig als dem Naturrecht und der Schrift zuwider.[32]

Lambeth 1930 : der erste Riss

Die Wende fällt in den August 1930. Die in Lambeth versammelte Konferenz der anglikanischen Bischöfe nahm mit 193 gegen 67 Stimmen die Resolution 15 an, die in begrenzten Fällen und aus schwerwiegenden Gründen den Rückgriff auf andere Methoden als die Enthaltsamkeit zuließ — das erste Mal in der Geschichte, dass ein offizielles christliches Gremium die Empfängnisverhütung erlaubte.[33] Innerhalb weniger Jahrzehnte folgten fast alle protestantischen Bekenntnisse. Die katholische Kirche hielt an der Lehre fest — das ist der unmittelbare Sinn von Casti Connubii, das im selben Jahr erschien.

Die Päpstliche Kommission und die Entscheidung Pauls VI. (1963–1968)

In den 1960er Jahren warfen das Erscheinen der Antibabypille (1960) und das Klima des Konzils die Frage neu auf. Johannes XXIII. und sodann Paul VI. betrauten eine päpstliche Kommission mit der Untersuchung, erweitert auf rund sechzig Mitglieder (Theologen, Ärzte, Ehepaare, Bischöfe). Im Juni 1966 übergab eine Mehrheit der Kommission einen Bericht, der für eine Lockerung eintrat.[34] Der Bericht hatte jedoch nur beratenden Wert : Die Entscheidung lag beim Papst allein. Nach zwei Jahren des Nachdenkens entschied Paul VI. in entgegengesetztem Sinn und veröffentlichte Humanae Vitae am 25. Juli 1968, womit er die überlieferte Lehre bestätigte. Er urteilte, eine Änderung hätte der beständigen Lehre des Lehramts widersprochen und die Folgen eröffnet, die er in Abschnitt 17 beschreibt.

Die pastorale Begleitung : die Lehre ist keine Verurteilung der Personen

Die Kirche unterscheidet stets zwischen der Wahrheit des Aktes und der Schuld der Personen. Zu bekräftigen, dass ein Akt objektiv ungeordnet ist, bedeutet niemals, über die Seele derer zu urteilen, die ihn setzen und deren Verantwortung durch Unwissenheit, Druck, Gewohnheit oder Schwierigkeiten gemindert sein kann.

Ein Weg des Wachstums, kein Fallbeil

Johannes Paul II. hat in Familiaris Consortio den Begriff des „Gesetzes der Stufenförmigkeit" eingeführt — einen pädagogischen Weg zum Ideal — und ihn sorgfältig von einem sittlichen Relativismus unterschieden :

„Deshalb darf das, was man das ‚Gesetz der Stufenförmigkeit' oder den stufenweisen Weg nennt, nicht mit der ‚Stufenförmigkeit des Gesetzes' verwechselt werden, als gäbe es im göttlichen Gesetz Grade und verschiedene Formen der Vorschriften je nach den verschiedenen Personen und Situationen." — Johannes Paul II., Familiaris Consortio, § 34[35]

Mit anderen Worten : Die Norm bleibt für alle dieselbe, doch das Wachstum auf sie hin ist stufenweise, und die Kirche begleitet die Ehepaare Schritt für Schritt, ohne die Forderung herabzusetzen und ohne die Personen zu erdrücken.

Gebet, Sakramente und Barmherzigkeit

Dieselbe Exhortation lädt die Ehegatten zum „häufigen Rückgriff auf das Gebet und die Sakramente der Eucharistie und der Versöhnung"[36] ein und stellt die Kirche als „zugleich Erzieherin und Mutter"[37] dar. Der ordentliche Weg des Wachstums führt über das Sakrament der Versöhnung, ohne Dramatisierung und ohne Laxheit : Der Beichtvater nimmt auf, erhellt und ermutigt, gemäß dem Vademecum für die Beichtväter, das der Päpstliche Rat für die Familie 1997 veröffentlicht hat.[38]

Gewissen und „gerechte Gründe"

Die Kirche bittet die Ehegatten, ihr Gewissen nach objektiven Kriterien zu bilden, nicht nach der bloßen Aufrichtigkeit der Absicht :

„Die Sittlichkeit des Verhaltens hängt also nicht allein von der Aufrichtigkeit der Absicht und der bloßen Bewertung der Beweggründe ab ; sie muss vielmehr nach objektiven Kriterien bestimmt werden, die der Natur der Person und ihrer Handlungen entnommen sind." — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, § 51[39]

Die „gerechten Gründe", die Geburten zeitlich zu staffeln (Gesundheit, wirtschaftliche Lage, familiäres Gleichgewicht), sind real und anerkannt ; doch sie weisen auf die natürliche Regelung hin, nicht auf die Empfängnisverhütung.

Die „Vorhersagen" von Humanae Vitae

In Abschnitt 17 kündigte Paul VI. die Folgen an, die nach seiner Ansicht die Banalisierung der Empfängnisverhütung nach sich ziehen würde. 1968 oft verspottet, werden diese Zeilen heute häufig als erstaunlich hellsichtig wieder gelesen.

Die Warnungen von 1968 — Paul VI. nennt die Untreue, die Instrumentalisierung der Frau und die Zwangsmacht der Staaten und erinnert an die Grenzen der Macht des Menschen über seinen Leib. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Im Wesentlichen zählte er drei auf :

  1. Die Untreue und die Absenkung der Sittlichkeit : „Welch breiten und leichten Weg würden sie so der ehelichen Untreue und der allgemeinen Absenkung der Sittlichkeit öffnen."[40]
  2. Der Verlust der Achtung vor der Frau : Der Mann werde, „indem er sich an den Gebrauch empfängnisverhütender Praktiken gewöhnt, […] dahin kommen, sie als bloßes Instrument egoistischer Lust zu betrachten und nicht mehr als die geachtete und geliebte Gefährtin."[41]
  3. Der Zwang der Staaten : „Wer wird die Regierenden hindern, ihren Völkern die von ihnen für am wirksamsten gehaltene Methode der Empfängnisverhütung nahezulegen und sogar aufzuzwingen […] ?"[42] — eine Warnung, die zutraf, im Zeitalter der Zwangssterilisationskampagnen und der Ein-Kind-Politik.

Zu diesen drei Warnungen fügt derselbe Abschnitt eine grundsätzliche Erinnerung hinzu : Man müsse, schreibt Paul VI., „unüberschreitbare Grenzen für die Macht des Menschen über seinen Leib und seine Funktionen anerkennen".[43]

Ob man die Diagnose teilt oder nicht : Diese Abschnitte zeigen, dass es für die Kirche um weit mehr geht als eine bloße Disziplinarregel : Es steht eine bestimmte Sicht von Liebe, Frau und Freiheit auf dem Spiel.

Zusammengefasst : was die Kirche sagt, in sieben Punkten

  • Jeder eheliche Akt muss offen bleiben für das Leben (HV 11) : Vereinigung und Fortpflanzung sind untrennbar (HV 12).
  • Die Empfängnisverhütung — den Akt willentlich der Fortpflanzung zu verschließen — wird als in sich schlecht beurteilt (KKK 2370).
  • Ebenso ausgeschlossen sind die direkte Sterilisation und, noch schwerer, die Abtreibung (HV 14).
  • Doch die Kirche erlaubt und fördert die verantwortete Elternschaft : Man darf aus gerechten Gründen die Geburten staffeln (HV 10 ; KKK 2368).
  • Der erlaubte Weg ist der Rückgriff auf die unfruchtbaren Zeiten und die natürlichen Methoden (HV 16 ; KKK 2370).
  • Der Unterschied zur Empfängnisverhütung liegt nicht in der Absicht, sondern im Gegenstand des Aktes : eine natürliche Einrichtung gebrauchen oder einen natürlichen Vorgang hindern (HV 16).
  • Die Lehre geht einher mit einer pastoralen Begleitung aus Stufenförmigkeit, Sakramenten und Barmherzigkeit (FC 33–34).

Zum Weiterlesen

Anmerkungen und Quellen

  1. Paul VI., Humanae Vitae, § 11 : „Die Kirche, die die Menschen zur Beobachtung des Naturrechts anhält, das durch ihre beständige Lehre ausgelegt wird, lehrt, dass jeder eheliche Akt offen bleiben muss für die Weitergabe des Lebens."

    1
  2. Paul VI., Humanae Vitae, § 14 („Unerlaubte Wege zur Regelung der Geburten"). Der Abschnitt schließt nacheinander die direkte Abtreibung, die direkte Sterilisation und jeden empfängnisverhütenden Akt aus und weist die Rechtfertigung durch das „kleinere Übel" zurück. Wörtliches Zitat von vatican.va.

    2 12 13 15 16
  3. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2368 : „Aus gerechten Gründen können die Ehegatten die Geburten ihrer Kinder zeitlich staffeln wollen. Ihnen obliegt es zu prüfen, ob ihr Wunsch nicht aus Selbstsucht stammt, sondern der gerechten Großmut einer verantworteten Elternschaft entspricht." Französische typische Ausgabe.

    3 8
  4. Paul VI., Humanae Vitae, § 12 („Zwei untrennbare Aspekte : Vereinigung und Fortpflanzung"). Wörtliches Zitat des amtlichen Textes von vatican.va.

    4
  5. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2370. Der Abschnitt stellt die periodische Enthaltsamkeit und die Methoden der Selbstbeobachtung positiv dar und qualifiziert sodann als „in sich schlecht" jede Handlung, die die Fortpflanzung unmöglich machen will (unter Verweis auf HV 14 und FC 32). Wörtliches Zitat der französischen Ausgabe.

    5 6 20
  6. Paul VI., Enzyklika Humanae Vitae, 25. Juli 1968, § 10 („Verantwortete Elternschaft"). Amtlicher französischer Text auf vatican.va.

    7
  7. Pius XI., Enzyklika Casti Connubii, 31. Dezember 1930, § 56 (die Nummerierung variiert je nach Ausgabe ; Stelle im Abschnitt „Gegen die Kinder. Das Verbrechen Onans"). Amtlicher französischer Text auf vatican.va. Wörtliches Zitat.

    9 10
  8. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2399 (Zusammenfassung des Artikels). Wörtliches Zitat der französischen Ausgabe.

    11
  9. Paul VI., Humanae Vitae, § 15 („Erlaubtheit therapeutischer Mittel") : „Die Kirche hält […] den Gebrauch wirklich notwendiger therapeutischer Mittel zur Heilung von Krankheiten des Organismus keineswegs für unerlaubt, auch wenn daraus voraussichtlich eine Verhinderung der Fortpflanzung folgt, sofern diese Verhinderung aus keinem wie immer gearteten Beweggrund direkt gewollt ist."

    14
  10. Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae, 25. März 1995, § 13. Zum Zusammenhang zwischen „verhütender Mentalität" und Abtreibung („Früchte ein und derselben Pflanze"), wobei festgehalten wird, dass beide Übel „der Art nach verschieden" sind. Wörtliches Zitat auf vatican.va.

    17 18
  11. Paul VI., Humanae Vitae, § 16 („Erlaubtheit des Rückgriffs auf die unfruchtbaren Zeiten"). Wörtliche Zitate, darunter der „wesentliche Unterschied" zwischen dem Gebrauch einer natürlichen Einrichtung und der Hinderung eines natürlichen Vorgangs. Amtlicher Text von vatican.va.

    19 26
  12. Billings-Ovulationsmethode, erarbeitet von den Dres. John und Evelyn Billings (Melbourne, Australien, ab den 1950er–1960er Jahren), gegründet auf die Beobachtung des Zervixschleims. Die Feldversuche berichten von einer Wirksamkeit von 95 bis 99,5 % bei korrekter Anwendung zur Vermeidung einer Schwangerschaft ; die Wirksamkeit in typischer Anwendung ist deutlich niedriger (in der Größenordnung von 76–88 %), wobei Motivation und Schulung entscheidend sind. Vgl. Advances in Contraception, 1991 ; Zeitschrift American Family Physician, 2012.

    21 24
  13. Sympto-thermale Methode, die Basaltemperatur, Schleimbeobachtung und Kalenderberechnung verbindet. Verbreitet namentlich durch Dr. Josef Rötzer (Österreich) und, in den USA, durch die Couple to Couple League, gegründet 1971 von John und Sheila Kippley. Eine deutsche Studie (Frank-Herrmann et al., Human Reproduction, 2007) maß einen sehr niedrigen Pearl-Index (≈ 0,4) bei korrekter Anwendung.

    22
  14. Creighton-Modell / NaProTechnology, medizinische Standardisierung des Billings-Modells, erarbeitet von Dr. Thomas Hilgers (Pope Paul VI Institute, Omaha, USA). Über die Regelung der Geburten hinaus dient es der Diagnose und Behandlung von Unfruchtbarkeit in einer den ehelichen Akt achtenden Perspektive.

    23
  15. Paul VI., Humanae Vitae, § 21 : Die Beherrschung des Triebes durch Vernunft und freien Willen verlangt Askese, doch diese Disziplin „schadet keineswegs der ehelichen Liebe, sondern verleiht ihr im Gegenteil einen höheren menschlichen Wert" und „bringt dem Familienleben Früchte der Heiterkeit und des Friedens". Wörtliche Zitate von vatican.va.

    25
  16. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio, 22. November 1981, § 32 (auch vom Katechismus § 2370 zitiert). Amtlicher Text auf vatican.va.

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  17. Genesis 38, 9–10, Übersetzung Louis Segond. Der Vers beschreibt Onans Geste (Coitus interruptus) und ihre Strafe. Zu den überlieferten und historisch-kritischen Lesarten siehe die Anmerkung im Artikeltext sowie Dtn 25, 7–10 zur Strafe für die Verweigerung des Levirats.

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  18. John T. Noonan Jr., Contraception: A History of Its Treatment by the Catholic Theologians and Canonists, Harvard University Press, Cambridge (Mass.), erweiterte Ausgabe 1986 (1. Aufl. 1965), 561 S. Akademisches Referenzwerk zur Kontinuität der christlichen Verurteilung der Empfängnisverhütung, von den griechischen und lateinischen Vätern bis ins 20. Jahrhundert.

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  19. Heiliger Augustinus, De nuptiis et concupiscentia, Buch I, Kap. 15, Verse 419–421. Kritische Ausgabe : Karl Urba & Joseph Zycha, Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Latinorum (CSEL), Bd. 42, Wien, 1902, S. 229–230. Augustinus verurteilt dort die verhütende Absicht („Mittel zur Unfruchtbarkeit") selbst in der Ehe.

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  20. Konferenz von Lambeth von 1930 (Anglikanische Gemeinschaft), Resolution 15, angenommen im August 1930 mit 193 gegen 67 Stimmen : erster Text eines offiziellen christlichen Gremiums, der in begrenzten Fällen andere Methoden als die Enthaltsamkeit zur Begrenzung der Geburten zuließ. Siehe The Lambeth Conferences (1867-1948), SPCK, London, 1948, sowie die Analyse von J. T. Noonan, a. a. O.

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  21. Päpstliche Studienkommission für Bevölkerung, Familie und Geburten, eingesetzt von Johannes XXIII. (1963) und von Paul VI. erweitert (rund sechzig Mitglieder — die Synthesen nennen 72 oder 75 je nach Zählweise). Ein mehrheitlicher Bericht für eine Lockerung wurde im Juni 1966 übergeben, mit rein beratendem Wert ; Paul VI. entschied in entgegengesetztem Sinn in Humanae Vitae (25. Juli 1968). Siehe Pontifical Commission on Birth Control, historische Synthesen bei Catholic Answers und in der Catholic Encyclopedia online.

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  22. Johannes Paul II., Familiaris Consortio, § 34 : Unterscheidung zwischen dem „Gesetz der Stufenförmigkeit" (pädagogischer Weg des Wachstums) und der „Stufenförmigkeit des Gesetzes" (die ein Relativismus wäre). Wörtliches Zitat von vatican.va.

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  23. Johannes Paul II., Familiaris Consortio, § 33 : die Kirche als „zugleich Erzieherin und Mutter" lädt die Ehegatten zum „häufigen Rückgriff auf das Gebet und die Sakramente der Eucharistie und der Versöhnung" ein.

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  24. Päpstlicher Rat für die Familie, Vademecum für die Beichtväter zu einigen Themen der Moral betreffend das eheliche Leben, 12. Februar 1997 : pastorale Orientierungen für die Aufnahme der Ehegatten im Bußsakrament, die mit der Frage der Geburtenregelung konfrontiert sind.

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  25. Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, 7. Dezember 1965, § 51, § 3, zitiert im Katechismus § 2368 : Die Sittlichkeit muss „nach objektiven Kriterien bestimmt werden, die der Natur der Person und ihrer Handlungen entnommen sind".

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  26. Paul VI., Humanae Vitae, § 17 („Schwere Folgen der Methoden künstlicher Regelung der Geburten"). Die zitierten Stellen (Untreue und Absenkung der Sittlichkeit ; die Frau als „bloßes Instrument egoistischer Lust" betrachtet ; öffentliche Gewalten, die die Empfängnisverhütung aufzwingen ; „unüberschreitbare Grenzen für die Macht des Menschen über seinen Leib und seine Funktionen") sind wörtlich dem amtlichen Text von vatican.va entnommen.

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