Was sagt die Kirche über Homosexualität?

Die katholische Lehre über Homosexualität, einfach erklärt: die dreifache Unterscheidung Person / Neigung / Akt, die Referenztexte (Katechismus §§ 2357–2359, Persona humana, Homosexualitatis problema, Amoris laetitia, Fiducia supplicans), der Ruf zur Keuschheit und die pastorale Begleitung.

Ignispedia

„Was sagt die Kirche über Homosexualität?“ gehört zu den am häufigsten gestellten Fragen — und zu den am meisten missverstandenen. Manchmal stellt man sich eine Lehre vor, die auf eine Verurteilung reduziert wäre; anderswo hört man, sie habe „alles geändert“. Die Wirklichkeit ist genauer, beständiger und feiner: Die Kirche hält zwei Aussagen zusammen, die sie nicht trennen will — die unverletzliche Würde jeder homosexuellen Person und das moralische Urteil über die Akte. Dieser Artikel legt den Inhalt dieser Lehre dar: die Texte, die sie tragen, das genaue Vokabular, die entscheidenden Unterscheidungen, das, was die Kirche erbittet, und das, was sie anbietet.

Dieser Artikel ist kein Plädoyer. Die Frage „Ist die Kirche homophob?“ — mit den Einwänden, den historischen Debatten über Verfolgungen, der Frage der Selbsttötungen und der Verteidigung Punkt für Punkt — wird eigens behandelt in Ist die Kirche homophob?. Auch das philosophische Warum im Hintergrund (Naturrecht, Komplementarität, Theologie des Leibes) wird dort entfaltet. Hier beantworten wir eine grundlegendere und häufigere Frage: Was sagt die Kirche konkret, und wo sagt sie es?

In einem Satz, dann in zehn Punkten

Wenn man die kürzeste Antwort will: Die Kirche unterscheidet die Person (immer zu lieben und zu achten), die Neigung (die in sich keine Sünde ist) und die homosexuellen Akte (die sie als der von Gott gewollten Ordnung widersprechend beurteilt); sie ruft homosexuelle Personen, wie alle Getauften, zur Keuschheit je nach ihrem Lebensstand. Alles Übrige entfaltet, nuanciert und wendet diesen Satz an.

In zehn Punkten lässt sich die Lehre so zusammenfassen:

#Was die Kirche bejahtWas sie nicht sagt
1Die homosexuelle Person hat eine unverletzliche WürdeDass sie weniger wert wäre als eine andere
2Die homosexuelle Neigung ist keine SündeDass sich angezogen zu fühlen schon ein Fehler wäre
3Die Neigung wird „objektiv ungeordnet“ genanntDass die Person „ungeordnet“ wäre
4Die homosexuellen Akte werden als ungeordnet beurteiltDass sie die schlimmste aller Sünden wären
5Die Person ist „mit Achtung, Mitgefühl und Feingefühl“ aufzunehmenDass man sie verachten oder ausschließen dürfte
6Jede ungerechte Diskriminierung ist zu vermeidenDass jede Unterscheidung ungerecht wäre
7Homosexuelle Personen sind zur Keuschheit gerufenDass dies eine nur ihnen vorbehaltene Last wäre
8Die Keuschheit ist ein Weg der Gnade, keine StrafeDass das Scheitern eine endgültige Verurteilung wäre
9Die Ehe verbindet einen Mann und eine FrauDass man eine gleichgeschlechtliche Verbindung „segnen“ könnte
10Man kann Personen segnen, nicht VerbindungenDass sich die Morallehre geändert hätte

Wovon sprechen wir? Das Vokabular der Kirche

Ein großer Teil der Missverständnisse kommt vom Vokabular. Die Kirche verwendet nicht die Wörter der militanten Kultur noch die der Alltagsgespräche; sie spricht eine genaue theologische Sprache, in der jeder Begriff Gewicht hat.

„Person“, „Neigung“, „Akt“: drei verschiedene Wirklichkeiten

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Der erste Reflex, den es zu erwerben gilt, ist, drei Dinge niemals zu verwechseln, die die Kirche sorgfältig trennt:

  • die Person, geschaffen nach dem Bild Gottes, von ihm geliebt, zur Heiligkeit berufen;
  • die Neigung (oder Tendenz, oder Orientierung), das heißt die affektive und sexuelle Anziehung zu Personen des gleichen Geschlechts;
  • den Akt, das heißt die frei gesetzte Tat.

Das katholische moralische Urteil betrifft nur den freien Akt. Es verurteilt nicht die Person — niemals — und es verurteilt nicht die Neigung als solche, da sie nicht gewählt ist. Diese Architektur ist seit den großen Texten des 20. Jahrhunderts beständig.

„Objektiv ungeordnet“: ein Fachausdruck

Der Ausdruck, der am meisten Anstoß erregt, ist der einer „objektiv ungeordneten“ Neigung. Er bedeutet nicht, dass die Person „kaputt“ oder „krank“ wäre. In thomistischer Sprache ist eine „Ordnung“ eine Ausrichtung auf ein Ziel; ein Verlangen ist „ungeordnet“, wenn es nicht auf sein natürliches Ziel hingeordnet ist. Der Brief von 1986 präzisiert den Sinn genau:

„Obwohl sie in sich keine Sünde ist, bildet die besondere Neigung der homosexuellen Person dennoch eine mehr oder weniger starke Tendenz zu einem vom moralischen Standpunkt aus in sich schlechten Verhalten. Aus diesem Grund muss die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Homosexualitatis problema, 1986, § 3[1]

Mit anderen Worten: Das Wort „ungeordnet“ qualifiziert die Ausrichtung eines Verlangens, nicht den Wert einer Person. Dieselbe Kategorie gilt für andere menschliche Verlangen, die nicht gewählt sind und keine Sünden sind, solange man dem Akt nicht zustimmt.

Was die Kirche nicht sagt

Es ist auch nützlich, gleich zu Beginn auszuräumen, was die Kirche nicht lehrt, denn diese Missverständnisse sind häufig:

  • sie sagt nicht, dass das Empfinden einer homosexuellen Anziehung eine Sünde ist;
  • sie sagt nicht, dass die Homosexualität eine „Wahl“ wäre, die man absichtlich träfe;
  • sie sagt nicht, dass die homosexuellen Akte die schwerste aller Sünden wären;
  • sie sagt nicht, dass eine homosexuelle Person von der Liebe Gottes, von den Sakramenten der Barmherzigkeit oder vom Ruf zur Heiligkeit ausgeschlossen wäre;
  • sie verlangt von niemandem, zu „heilen“ oder seine Orientierung zu ändern, um aufgenommen zu werden.

Was die Referenztexte sagen

Die katholische Lehre über Homosexualität ist keine schwebende Meinung: Sie wird von einer Reihe lehramtlicher Dokumente getragen, die untereinander stimmig sind. Sie der Reihe nach durchzugehen heißt, eine stabile Lehre entstehen zu sehen — und einen pastoralen Ton, der sich verfeinert.

Der Katechismus (§§ 2357–2359): das Herz der Lehre

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Der meistzitierte Text — und der maßgeblichste für einen Gläubigen — ist der Katechismus der Katholischen Kirche. Drei Paragraphen folgen aufeinander, und man muss sie zusammen lesen, denn einen von ihnen zu isolieren entstellt die Lehre.

§ 2357 spricht das Urteil über die Akte aus:

„Homosexualität bezeichnet die Beziehungen zwischen Männern oder Frauen, die eine ausschließliche oder überwiegende sexuelle Anziehung zu Personen gleichen Geschlechts empfinden. […] Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schwere Verirrungen darstellt, hat die Tradition stets erklärt, dass ‚die homosexuellen Akte in sich ungeordnet sind‘. Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz. […] Sie können in keinem Fall gebilligt werden.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2357[2]

§ 2358 spricht sogleich die den Personen geschuldete Achtung aus — und dies ist der meistvergessene Paragraph:

„Eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Männern und Frauen weist tiefsitzende homosexuelle Tendenzen auf. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, bildet für die meisten von ihnen eine Prüfung. Sie müssen mit Achtung, Mitgefühl und Feingefühl aufgenommen werden. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen. Diese Personen sind gerufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, denen sie aufgrund ihrer Verfassung begegnen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2358[3]

§ 2359 spricht schließlich den Ruf aus:

„Homosexuelle Personen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, manchmal durch die Stütze einer selbstlosen Freundschaft, durch das Gebet und die sakramentale Gnade können und müssen sie sich schrittweise und entschlossen der christlichen Vollkommenheit nähern.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2359[4]

Man beachte die Struktur: beurteilter Akt (2357), geachtete Person (2358), angebotener Weg (2359). Das Wort „Prüfung“ in § 2358 ist entscheidend: Es setzt ein zu begleitendes Leiden voraus, nicht eine zu ahndende Schuld. § 2396 reiht im Übrigen die homosexuellen Akte — mit Masturbation, Unzucht und Pornographie — unter die Sünden ein, die „schwer gegen die Keuschheit verstoßen“ — ohne daraus jemals eine eigene Kategorie von Personen zu machen[5].

Persona humana (1975): die erste moderne Klärung

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Die zeitgenössische lehramtliche Reflexion beginnt mit der Erklärung Persona humana der Kongregation für die Glaubenslehre (1975). Sie führt in die offizielle Sprache die Unterscheidung zwischen einer „vorübergehenden“ Homosexualität und einer dauerhaften Neigung ein:

„Man unterscheidet mit Recht […] die Homosexuellen, deren Tendenz, herrührend aus einer falschen Erziehung, aus einem Mangel an sexueller Reife […] vorübergehend oder wenigstens nicht unheilbar ist, und die Homosexuellen, die endgültig so sind aufgrund einer Art angeborenen Instinkts oder einer als unheilbar beurteilten pathologischen Verfassung.“ — CDF, Persona humana, 29. Dezember 1975, § 8[6]

Diese Unterscheidung spiegelt mit ihrem datierten Vokabular („pathologisch“) die Psychologie der Zeit wider; das Wesentliche, das danach festgehalten wurde, ist, dass eine nicht gewählte Neigung keine persönliche Schuld nach sich zieht. Der Text hält zugleich fest, dass die Akte objektiv ungeordnet bleiben.

Homosexualitatis problema (1986): der Hirtenbrief

Der Brief an die Bischöfe über die Seelsorge an homosexuellen Personen (1986), unterzeichnet von Kardinal Ratzinger, ist das ausführlichste Dokument. Er präzisiert den Sinn von „objektiv ungeordnet“ (bereits zitiert), warnt vor einer doppelten Klippe — der Feindseligkeit wie der Banalisierung — und erklärt unmissverständlich, dass Gewalt gegen homosexuelle Personen unzulässig ist:

„Es ist bedauerlich, dass homosexuelle Personen Gegenstand böswilliger Äußerungen und gewalttätiger Handlungen waren und noch sind. Ein solches Verhalten verdient die Verurteilung durch die Hirten der Kirche, wo immer es vorkommt.“ — CDF, Homosexualitatis problema, 1. Oktober 1986, § 10[7]

Derselbe Text bittet die Bischöfe, pastorale Programme zu unterstützen, in denen homosexuelle Personen sakramentale Hilfe und Begleitung finden, um die Keuschheit zu leben.

Erwägungen über die Verbindungen (2003): Ehe und bürgerliches Recht

2003 veröffentlicht die CDF ihre Erwägungen zu den Plänen rechtlicher Anerkennung der Verbindungen zwischen homosexuellen Personen. Das Dokument betrifft nicht mehr die Person, sondern eine Rechtsfrage: Kann die Ehe etwas anderes bezeichnen als die Verbindung eines Mannes und einer Frau?

„Die Ehe ist keine bloße faktische Verbindung; […] Es wäre schwer illusionär und irrig, einer Verbindung homosexueller Personen Merkmale verleihen zu wollen, die der Ehe eigen sind.“ — CDF, Erwägungen, 3. Juni 2003, § 4[8]

Die Kirche unterscheidet hier die Aufnahme der Personen und die objektive Struktur der Ehe, die sie für jeder Gesetzgebung vorausliegend hält. Die ausführliche Begründung dieser Position gehört zum Artikel Was ist die Ehe? und zu Ist die Kirche homophob?.

Die Instruktion von 2005 über die Seminare

2005 veröffentlicht die Kongregation für das Katholische Bildungswesen eine Instruktion über die Zulassung zum Seminar. Oft aus dem Zusammenhang gerissen zitiert, betrifft sie einzig die Unterscheidung der Priesteramtskandidaten, nicht den Platz der Laien in der Kirche:

„Die Kirche kann, bei allem tiefen Respekt vor den betreffenden Personen, diejenigen nicht zum Seminar und zu den heiligen Weihen zulassen, die Homosexualität praktizieren, die tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufweisen oder die die Schwulenkultur unterstützen.“ — Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Instruktion, 4. November 2005[9]

Amoris laetitia (2016): der pastorale Ton von Franziskus

Mit dem Schreiben Amoris laetitia (2016) ändert Papst Franziskus die Lehre nicht, sondern besteht auf der Aufnahme. Er bekräftigt in ein und derselben Geste die Achtung der Personen und die Ablehnung ideologischer Druckausübung:

„Im Laufe der Debatten über die Würde und die Sendung der Familie haben die Synodenväter bemerkt, dass es ‚für die Pläne der Gleichstellung der Verbindungen zwischen homosexuellen Personen mit der Ehe keinerlei Fundament gibt, […] Analogien herzustellen, nicht einmal entfernte, zwischen den homosexuellen Verbindungen und dem Plan Gottes über Ehe und Familie‘. Es ist inakzeptabel, ‚dass die Hirten der Kirche in dieser Materie unter Druck gesetzt werden‘.“ — Franziskus, Amoris laetitia, § 251[10]

Aber er fügt hinzu, dass jede Person „unabhängig von ihrer sexuellen Tendenz“ in ihrer Würde geachtet und „mit Achtung“ aufgenommen werden muss, unter Vermeidung „jedes Zeichens ungerechter Diskriminierung“[11].

Fiducia supplicans (2023): Personen segnen, nicht Verbindungen

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Das jüngste und meistkommentierte Dokument ist die Erklärung Fiducia supplicans des Dikasteriums für die Glaubenslehre (Dezember 2023), die — unter genauen Bedingungen — nicht-liturgische pastorale Segnungen von Personen erlaubt, einschließlich von Personen, die ein gleichgeschlechtliches Paar bilden. Man muss lesen, was der Text wirklich sagt:

„In dem so umrissenen Horizont ist es möglich, Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, in einer Form, die von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden darf, um keine Verwechslung mit dem der Ehesakrament eigenen Segen zu schaffen.“ — Dikasterium für die Glaubenslehre, Fiducia supplicans, 18. Dezember 2023, § 31[12]

Das Dokument unterscheidet die liturgischen Segnungen und die spontanen pastoralen Segnungen, die ohne Bedingung erbeten werden[13]. Es weigert sich zugleich, ein Ritual für diese Segnungen vorzusehen, wie auch, die Nähe der Kirche zu denen zu verbieten, die Gottes Hilfe suchen:

„Deshalb darf man weder ein Ritual zur Segnung von Paaren in irregulären Situationen fördern noch vorsehen, aber man darf auch die Nähe der Kirche zu jeder Situation, in der man Gottes Hilfe mittels eines einfachen Segens sucht, weder verhindern noch verbieten.“ — DDF, Fiducia supplicans, § 38[14]

Fiducia supplicans führt das Responsum von 2021 weiter, in dem die CDF daran erinnerte, dass die Kirche „die Sünde nicht segnen kann“, während sie Personen gerne segnet[15]. Die Erklärung wurde von beiden Seiten kritisiert — den einen zu viel, den anderen zu wenig — und mehrere Bischofskonferenzen, namentlich afrikanische, haben gebeten, sie in ihrem Zusammenhang nicht als solche anzuwenden[16]. Die Grundlogik bleibt katholisch und alt: Man segnet Personen, die Gott suchen; man bescheinigt keine Lebensweise.

Worauf gründet sich diese Lehre?

Die Kirche stellt dieses Urteil nicht als Abneigung dar, sondern als eine begründete Schlussfolgerung, die sich auf drei konvergierende Quellen stützt. Dieser Artikel fasst sie zusammen; ihre vollständige Verteidigung gegenüber den Einwänden wird in Ist die Kirche homophob? entfaltet.

Die Schrift

Der Katechismus verweist ausdrücklich auf vier Stellen: die Zerstörung Sodoms (Gen 19), den Römerbrief, den ersten Korintherbrief und den ersten Timotheusbrief. Der am stärksten argumentierte Text ist der des heiligen Paulus, der die Frage in eine Meditation über die geschaffene Natur einschreibt:

„Darum hat Gott sie entehrenden Leidenschaften preisgegeben: Ihre Frauen haben den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen vertauscht; ebenso haben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau aufgegeben und sind in Begierde zueinander entbrannt.“ — Heiliger Paulus, Römerbrief 1, 26–27[17]

Die katholische Tradition erkennt an, dass diese Texte Gegenstand exegetischer Debatten sind; sie hält jedoch mit der beständigen Tradition fest, dass sie die homosexuellen Akte als solche verurteilen, und nicht nur ihre missbräuchlichen oder götzendienerischen Formen[18].

Das Naturrecht und die Komplementarität

Das zweite Fundament ist philosophisch: das Naturrecht. Der sexuelle Akt hat nach der katholischen Lehre zwei untrennbare Bedeutungen — die Vereinigung der Gatten und die Offenheit für das Leben —, die nur die Komplementarität von Mann und Frau verwirklicht. Es ist dasselbe Prinzip, das die Lehre über die Empfängnisverhütung und über das Naturrecht strukturiert: Man kann diese Bedeutungen nicht willentlich trennen, ohne den Sinn des Aktes zu verletzen.

Die beständige Tradition

Das dritte Fundament ist historisch: Von Paulus bis zu den Vätern, von Thomas von Aquin bis zum Katechismus hat die Kirche über die Akte eine beständige Position gehalten. Die Formulierung ist milder geworden — vom mittelalterlichen Anathema bis zum zeitgenössischen pastoralen Vokabular —, aber das Grundurteil hat sich nicht geändert. Genau auf diese Kontinuität beruft sich die Kirche, wenn man sie auffordert, ihre Lehre zu „ändern“.

Was die Kirche erbittet: der Ruf zur Keuschheit

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§ 2359 sagt den homosexuellen Personen nicht „werdet gesund“ noch „verschwindet“: Er sagt „ihr seid zur Keuschheit gerufen“. Doch muss man dieses Wort verstehen, das oft auf bloße Enthaltsamkeit reduziert wird.

Eine universelle Forderung, keine Strafe

Die Keuschheit ist keine den homosexuellen Personen vorbehaltene Zumutung. Sie ist eine Tugend, die von allen Getauften verlangt wird und die der Katechismus definiert als:

„Keuschheit bedeutet die gelungene Integration der Sexualität in die Person und somit die innere Einheit des Menschen in seinem leiblichen und geistigen Sein.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2337[19]

Sie gilt unterschiedlich je nach Lebensstand — ein unverheirateter Mann, eine verwitwete Person, ein Gottgeweihter, ein verlobtes Paar leben ebenfalls eine Forderung der Enthaltsamkeit. Die Logik ist stimmig: Die Kirche verlangt von homosexuellen Personen nicht „mehr“ als von den anderen, sondern dieselbe Heiligkeit in einer besonderen Lage.

Die Mittel: Gebet, Sakramente, Freundschaft, Selbstbeherrschung

§ 2359 zählt die konkreten Mittel auf, und es ist auffällig, dass sie zuerst geistlich sind, bevor sie moralisch sind: „die Tugenden der Selbstbeherrschung“, „die Stütze einer selbstlosen Freundschaft“, „das Gebet und die sakramentale Gnade“. Die Kirche stellt die Keuschheit nicht als einsame Willensanstrengung dar, sondern als einen Weg der Gnade, getragen von wahrer Freundschaft und von den Sakramenten — Beichte und Eucharistie an erster Stelle.

Das „Gesetz der Gradualität“

Das Lehramt von Franziskus hat auf einen wichtigen pastoralen Punkt bestanden: Die Bekehrung ist ein Weg, kein Schalter. Das „Gesetz der Gradualität“ — nicht zu verwechseln mit einer „Gradualität des Gesetzes“, die die Forderung relativieren würde — anerkennt, dass man in Etappen voranschreitet, dass Stürze den Marsch nicht zunichtemachen und dass die Barmherzigkeit den begleitet, der „schrittweise und entschlossen“ vorangeht.

Was die Kirche anbietet: die pastorale Begleitung

Eine Lehre ohne Seelsorge bliebe abstrakt. Die katholische Lehre ist untrennbar von einer Art der Aufnahme, die die Texte ebenso ausführlich darlegen wie das moralische Urteil.

Aufnahme, Achtung, Mitgefühl

Beichtstuhl der Kirche Saint-Munchin, Cameron (Missouri). Fotografie von Jzsj / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, verkleinertes Format. Illustration der sakramentalen Begleitung, ohne besonderen Bezug zu Courage.

Die Wörter sind nicht dem Zufall überlassen: „Achtung, Mitgefühl und Feingefühl“ (KKK 2358), „liebevolle Nähe“ der Synode von 2015[20]. Die Familiensynode (2015) hat gebeten, dass die Gemeinden homosexuellen Personen eine „achtungsvolle“ Begleitung ohne Ausschluss anbieten.

Eigene Apostolate

Konkret begleiten mehrere anerkannte Apostolate die Personen, die gemäß der katholischen Lehre leben möchten und zugleich eine homosexuelle Anziehung tragen. Das bekannteste ist die Bewegung Courage, 1980 in den Vereinigten Staaten von Pater John Harvey gegründet und vom Heiligen Stuhl anerkannt, mit ihrem Zweig EnCourage für Angehörige und Familien[21]. In Frankreich bestehen Gebets- und Begleitgruppen in mehreren Diözesen. Ihre gemeinsame Logik: weder Militanz noch Scham, sondern geistliche Freundschaft und ein Marsch zur Heiligkeit.

Was die Kirche ebenfalls ablehnt

Die Begleitung hat Grenzen, die die Kirche in beide Richtungen setzt. Sie lehnt die Verachtung ab, den familiären Ausschluss im Namen des Glaubens, verletzende Äußerungen, die das Evangelium verraten — reale, dokumentierte Abirrungen, behandelt in Ist die Kirche homophob?. Aber sie lehnt es auch ab, eine Person auf ihre Orientierung zu reduzieren, und misstraut „Konversionstherapien“, die als magische Heilungen präsentiert werden: Der Ruf lautet nicht, die Orientierung zu ändern, sondern die Heiligkeit zu leben, gleich welche Orientierung.

Häufige Fragen

„Homosexuell zu sein, ist das eine Sünde?“

Nein. Die Anziehung ist nicht gewählt und ist keine Sünde; die Kirche beurteilt nur die frei gesetzten Akte (KKK 2357–2358; Homosexualitatis problema § 3). Eine Neigung zu empfinden heißt, eine „Prüfung“ zu leben, nicht einen Fehler zu begehen.

„Kann die Kirche ein gleichgeschlechtliches Paar segnen?“

Die Kirche segnet die Verbindung als solche nicht und lehnt jede eheähnliche Form ab (Fiducia supplicans § 38). Sie kann seit 2023 einen spontanen pastoralen Segen für die Personen gewähren, die Gottes Hilfe erbitten, ohne dass dies eine Billigung ihrer Lebensweise wäre (§ 31).

„Kann die Kirche diese Lehre ändern?“

Über das Urteil der Akte und über die Ehe sagt die Kirche, sie sei an eine Lehre gebunden, die zu ändern sie sich nicht für befugt hält, weil sie sie aus der Schrift und der beständigen Tradition empfängt. Was sich entwickelt, sind die Sprache und die Seelsorge, nicht der Grund — wie die Kontinuität von 1975 bis 2023 zeigt.

„Kann eine homosexuelle Person kommunizieren?“

Ja, unter denselben Bedingungen wie jeder Katholik: im Stand der Gnade zu sein, was voraussetzt, nicht wissentlich in einer schweren Sünde zu verharren. Die Frage ist nicht die Orientierung, sondern die Akte und die Gesinnung des Herzens — genau wie bei einem heterosexuellen Gläubigen. Siehe Darf man im Stand der Todsünde kommunizieren?.

„Kann man homosexuell und heilig sein?“

Ja, ohne Vorbehalt. Der Ruf zur Heiligkeit ist universell; die Kirche wiederholt ihn ausdrücklich („sich schrittweise und entschlossen der christlichen Vollkommenheit nähern“, KKK 2359). Die Orientierung ist niemals ein Hindernis für die Heiligkeit: Die Lebensweise ist es oder ist es nicht — wie bei jedem Getauften.

Orientierungspunkte

FrageDie Antwort der KircheText
Ist die Neigung eine Sünde?NeinKKK 2358; HP § 3
Werden die Akte als ungeordnet beurteilt?JaKKK 2357
Sind die Personen zu achten?Ja, immerKKK 2358
Ist Gewalt jemals zulässig?NiemalsHP § 10
Ist eine gleichgeschlechtliche Ehe möglich?NeinErwägungen 2003, § 4
Kann man Personen segnen?Ja, die Verbindung nichtFiducia supplicans § 31
Sind die Personen zur Heiligkeit gerufen?Ja, wie alleKKK 2359

Zum Weiterlesen

Anmerkungen und Quellen

  1. Kongregation für die Glaubenslehre (Kardinal Joseph Ratzinger, Präfekt), Brief an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Seelsorge an homosexuellen Personen (Homosexualitatis problema), 1. Oktober 1986, § 3. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung (die den Wortlaut von vatican.va wiedergibt); vollständiger französischer Text auf vatican.va.

    1
  2. Katechismus der Katholischen Kirche (Johannes Paul II., 1992), § 2357. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung (die den Wortlaut der französischen Editio typica wiedergibt). Der Paragraph verweist auf Gen 19,1–29; Röm 1,24–27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10 als Schriftgrundlage.

    2
  3. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2358. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung, einschließlich des Schlusssatzes über die Vereinigung der Schwierigkeiten „mit dem Kreuzesopfer des Herrn“.

    3
  4. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2359. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung.

    4
  5. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2396: Die homosexuellen Akte werden — mit Masturbation, Unzucht und Pornographie — unter den Sünden genannt, die „schwer gegen die Keuschheit verstoßen“. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung.

    5
  6. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Persona humana über einige Fragen der Sexualethik, 29. Dezember 1975, § 8. Der Text unterscheidet „vorübergehende“ Homosexuelle und solche, deren Neigung „endgültig“ scheint „aufgrund einer Art angeborenen Instinkts oder einer als unheilbar beurteilten pathologischen Verfassung“. Zeitgebundenes Vokabular der Epoche, hier als historisches Zitat beibehalten.

    6
  7. CDF, Homosexualitatis problema, 1. Oktober 1986, § 10: Verurteilung der „böswilligen Äußerungen und gewalttätigen Handlungen“ gegen homosexuelle Personen. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung (Wortlaut vatican.va).

    7
  8. CDF, Erwägungen zu den Plänen rechtlicher Anerkennung der Verbindungen zwischen homosexuellen Personen, 3. Juni 2003 (von Johannes Paul II. am 28. März 2003 approbiert), § 4. URL: vatican.va.

    8
  9. Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Instruktion über die Kriterien zur Berufungsunterscheidung hinsichtlich Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung zum Seminar und zu den heiligen Weihen, 4. November 2005. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung (Wortlaut verifiziert). Das Dokument betrifft ausschließlich die Zulassung zum Priestertum, nicht den Platz der Laien in der Kirche.

    9
  10. Franziskus, Amoris laetitia, § 251: Ablehnung jeder Gleichsetzung homosexueller Verbindungen mit der Ehe und des auf die Hirten ausgeübten Drucks. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung (Wortlaut vatican.va).

    10
  11. Franziskus, Apostolisches Schreiben Amoris laetitia, 19. März 2016, § 250: Ruf, jede Person „unabhängig von ihrer sexuellen Tendenz“ zu begleiten, mit „Achtung“ und ohne „ungerechte Diskriminierung“. Vollständiger Text auf vatican.va.

    11
  12. DDF, Fiducia supplicans, § 31: Möglichkeit, Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, „in einer Form, die nicht rituell festgelegt werden darf“. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung (Wortlaut des französischen Textes auf vatican.va).

    12
  13. Dikasterium für die Glaubenslehre (Kardinal Víctor Manuel Fernández, Präfekt), Erklärung Fiducia supplicans über den pastoralen Sinn der Segnungen, 18. Dezember 2023, § 28: Die spontanen Segnungen (Wallfahrten, Heiligtümer, Straße) „richten sich an alle, niemand darf von ihnen ausgeschlossen werden“. URL: vatican.va.

    13
  14. DDF, Fiducia supplicans, § 38: Weder ein vorzusehendes Ritual noch eine zu verbietende Nähe. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung (Wortlaut des französischen Textes auf vatican.va); § 39 präzisiert außerdem, dass dieser Segen „niemals zur gleichen Zeit wie die bürgerlichen Unionsriten vollzogen wird, noch nicht einmal in Verbindung mit ihnen“.

    14
  15. Kongregation für die Glaubenslehre, Responsum ad dubium über die Segnung der Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts, 22. Februar 2021: Die Kirche „verfügt nicht über die Vollmacht“, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen, wobei sie die Segnung von Personen von der der Verbindungen unterscheidet. Dieser Text geht Fiducia supplicans (2023) voraus und erhellt es.

    15
  16. Afrikanische Bischofskonferenzen (darunter SCEAM / SECAM), Erklärungen von Januar–Februar 2024 mit der Bitte, Fiducia supplicans in ihrem pastoralen Zusammenhang nicht anzuwenden, um die Verwechslung von Segen und Billigung in den lokalen Kulturen zu vermeiden.

    16
  17. Römerbrief 1,24–27 (deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung, die die Bible de Jérusalem, Cerf, Paris, 2002, zitiert). Der griechische Text verwendet para phusin („wider die Natur“, V. 26), einen Ausdruck, der auf die natürliche Ordnung der Schöpfung verweist. Zur Struktur des Arguments siehe Richard Hays, The Moral Vision of the New Testament, HarperSanFrancisco, 1996, S. 383–389.

    17
  18. Erster Korintherbrief 6,9–10 (deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung, die die Bible de Jérusalem, Cerf, 2002, zitiert). Die griechischen Begriffe malakoi und arsenokoitai (wörtlich „die bei Männern liegen“) werden namentlich analysiert von Robert Gagnon, The Bible and Homosexual Practice, Abingdon Press, 2001, S. 306–332.

    18
  19. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2337: Definition der Keuschheit als „gelungene Integration der Sexualität in die Person“. Deutsche Übersetzung nach der genehmigten französischen Fassung.

    19
  20. Bischofssynode über die Familie (XIV. Ordentliche Generalversammlung, Rom, 4.–25. Oktober 2015), Relatio finalis, § 76: Die Seelsorge muss homosexuellen Personen die liebevolle Nähe der Gemeinschaft anbieten, ohne Ausschluss und ohne Gleichsetzung der Verbindungen mit der Ehe.

    20
  21. Bewegung Courage International, 1980 in den Vereinigten Staaten von Pater John Harvey gegründet, vom Heiligen Stuhl anerkannt, mit ihrem Zweig EnCourage für Familien. Die Bewegung begleitet Personen, die die Keuschheit gemäß der katholischen Lehre leben möchten. Website: couragerc.org.

    21