Darf man im Stand der Todsünde die Kommunion empfangen?

Wer sich einer Todsünde bewusst ist, darf nicht kommunizieren, ohne zuvor gebeichtet zu haben — sonst wäre es eine unwürdige, sakrilegische Kommunion (1 Kor 11, 27-29). Biblisches Fundament, Trient, Katechismus, Kirchenrecht (can. 915-916), Ausnahme der vollkommenen Reue und geistige Kommunion.

Ignispedia

Die Frage kehrt oft wieder, und sie ist schmerzhaft: Ich weiß, dass ich eine schwere Schuld begangen habe, aber es ist Sonntag, alle stehen auf, um zur Kommunion zu gehen, und allein in meiner Bank sitzen zu bleiben, ist mir peinlich — darf ich trotzdem nach vorne gehen? Die Kirche antwortet mit einer Klarheit, die zunächst überraschen mag: Nein. Wer sich einer Todsünde bewusst ist, darf die heilige Kommunion nicht empfangen, ohne zuvor gebeichtet zu haben. Diese Antwort ist keine Härte von Juristen: Sie schützt zugleich die Heiligkeit des Sakraments und die Seele dessen, der hinzutritt.

Denn die Eucharistie ist keine gewöhnliche Speise. Unter den Gestalten von Brot und Wein empfängt man wirklich den Leib und das Blut Christi. Diese höchste Gabe mit einer Seele zu empfangen, die willentlich von Gott getrennt ist, ist keine Disziplinfrage: Es heißt, nach dem Wort des heiligen Paulus, sich „das Gericht" zu essen und zu trinken. Die Tradition nennt dies eine sakrilegische Kommunion.

Doch die Antwort der Kirche ist weder eine Falle noch eine Quelle der Angst. Sie ist von genauen Unterscheidungen begleitet, die die beiden entgegengesetzten Irrtümer vermeiden: die Vermessenheit, die ohne Prüfung kommuniziert, und die Skrupulosität, die es nie mehr wagt hinzuzutreten. Alles hängt von drei Dingen ab: Ist die Schuld wirklich tödlich? Bin ich mir dessen gewiss? Kann ich einen Beichtvater erreichen? Es gibt sogar eine Ausnahme, die das Recht selbst für den Fall vorsieht, dass man nicht rechtzeitig beichten kann.

Dieser Artikel legt das biblische Fundament dieser Lehre dar, die lehramtlichen Texte, die sie bestimmen (Katechismus, Konzil von Trient, Codex des kanonischen Rechts), den tiefen Grund ihrer Schwere — das Sakrileg — und beantwortet dann die konkreten Fälle: Was tun, wenn man im Stand der Todsünde ist, wenn man zweifelt, wenn man nicht beichten kann, und was tun, wenn man nicht würdig kommunizieren kann. Er setzt zwei anderweitig behandelte Unterscheidungen als bekannt voraus: die von Todsünde und lässlicher Sünde und den Weg der guten Beichte.

Die kurze Antwort der Kirche

„Nein" — und warum dieses Nein ein Akt der Liebe ist

Sagen wir es ohne Umschweife, um keinen Zweifel zu lassen: Ein Katholik, der sich bewusst ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf die Kommunion nicht empfangen, solange er nicht die sakramentale Lossprechung erhalten hat. Der Katechismus der Katholischen Kirche formuliert es in einem Satz:

„Wer Christus in der eucharistischen Kommunion empfangen will, muss im Stand der Gnade sein. Wer sich bewusst ist, schwer gesündigt zu haben, darf nicht zur Eucharistie hinzutreten, ohne vorher die Lossprechung im Bußsakrament empfangen zu haben." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1415[1]

Dieses „Nein" ist kein Ausschluss. Es ist im Gegenteil ein Akt des Schutzes. Die Kirche verschließt dem, der gesündigt hat, nicht die Tür — sie zeigt ihm den Weg, auf dem er zurückkehren kann: die Beichte. In diesem Stand nicht zu kommunizieren, ist keine Selbstbestrafung, sondern heißt ehrlich anzuerkennen, dass eine zerbrochene Freundschaft zuerst durch Vergebung erneuert wird, nicht durch eine Umarmung, als wäre nichts geschehen. Man setzt sich nicht an den Tisch des Freundes, den man gerade verraten hat, ohne ihn zuvor um Vergebung gebeten zu haben.

Was die Frage voraussetzt: zwei vorherige Unterscheidungen

Um die Antwort richtig zu verstehen, muss man zwei Unterscheidungen zusammenhalten, die man oft verwechselt.

Erstens: Nicht alle Sünden sind Todsünden. Nur die Todsünde — die schwere Materie, volle Erkenntnis und volle Zustimmung vereint — lässt die heiligmachende Gnade verlieren und verbietet die Kommunion. Die lässliche Sünde hingegen verwundet die Liebe, ohne sie zu zerstören: Sie hindert nicht am Kommunionempfang (die Eucharistie tilgt übrigens solche Verfehlungen). Die ganze Frage beruht also auf dieser Grenze, die im Artikel Was ist der Unterschied zwischen Todsünde und lässlicher Sünde? ausführlich dargelegt wird.

Zweitens ist der Stand der Gnade keine moralische Vollkommenheit und keine Freiheit von jeder Schuld: Er ist die Gegenwart der heiligmachenden Gnade in der Seele, jenes göttlichen Lebens, das in der Taufe empfangen wurde. Man kann im Stand der Gnade sein mit vielen Unvollkommenheiten und lässlichen Sünden; man verlässt ihn nur durch die Todsünde. Die Kommunion erfordert diesen Stand der Gnade, nicht die Sündlosigkeit. Deshalb konnten Heilige, die sich für unwürdig hielten, täglich kommunizieren: Sie waren Sünder, aber in Freundschaft mit Gott.

Das biblische Fundament: „ohne den Leib zu unterscheiden"

Die Warnung des heiligen Paulus an die Korinther

Die Lehre stammt nicht aus einer späten Entscheidung der Kirche: Sie steht schon im Neuen Testament. In seinem Ersten Brief an die Korinther, der gewöhnlich in die 50er Jahre datiert wird, korrigiert der heilige Paulus die Korinther, die sich ohne Ehrfurcht dem Mahl des Herrn näherten, und spricht die feierlichste Warnung der ganzen Schrift über den Empfang der Eucharistie aus:

„Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder prüfe sich selbst, und erst dann esse er von dem Brot und trinke aus dem Kelch; denn wer isst und trinkt, ohne den Leib zu unterscheiden, der isst und trinkt sich das Gericht." — Erster Brief des heiligen Paulus an die Korinther 11, 27-29[2]

Der heilige Paulus beim Schreiben seiner Briefe (Valentin de Boulogne, um 1620, Museum of Fine Arts, Houston). Von ihm stammt die feierliche Warnung in 1 Kor 11, 27-29. Gemälde in gemeinfreier Wiedergabe, via Wikimedia Commons.

Drei Aussagen stecken in diesen Versen, und die ganze katholische Lehre wird nur deren Entfaltung sein. Erstens kann man die Eucharistie unwürdig essen: Der bloße materielle Empfang ist also nicht immer gut; er kann zum Bösen werden. Zweitens wird, wer dies tut, „schuldig" (griechisch enochos, „verfallen", „verantwortlich vor") am Leib und Blut des Herrn — dasselbe griechische Adjektiv wie für den Mord in Mt 5, 21 (hos d'an phoneusē, enochos estai tē krisei): Er beleidigt Christus selbst, der im Sakrament gegenwärtig ist. Drittens ist das vorbeugende Heilmittel die Selbstprüfung: „Jeder prüfe sich selbst".

„Jeder prüfe sich selbst": die Gewissenserforschung

Der Katechismus stützt sich unmittelbar auf diese Stelle, um die Pflicht der Vorbereitung zu begründen. Er sieht darin die schriftliche Grundlegung der Gewissenserforschung vor der Kommunion:

„Um dieser Einladung zu entsprechen, müssen wir uns auf diesen so großen und so heiligen Augenblick vorbereiten. Der hl. Paulus mahnt zur Gewissenserforschung [...] Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss das Sakrament der Versöhnung empfangen, bevor er zur Kommunion hinzutritt." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1385[3]

Die Prüfung, von der der heilige Paulus spricht, ist keine ängstliche Innenschau, sondern ein Blick der Wahrheit: Bin ich im Frieden mit Gott, oder habe ich durch eine schwere Schuld, die ich noch nicht gebeichtet habe, mit ihm gebrochen? Wo die Seele sich mit einer Todsünde beladen erkennt, ist das Verhalten klar: zuerst durch das Sakrament der Versöhnung gehen. Wo sie nur leichte Fehler an sich erkennt, darf sie mit Vertrauen hinzutreten.

Sich „das Gericht" essen

Blatt des Papyrus 46 (um das Jahr 200), der ältesten erhaltenen Sammlung der Paulusbriefe, hier mit 2 Kor 11, 33-12, 9. Handschrift gemeinfrei, Fotografie via Wikimedia Commons.

Das schwerste Wort ist das letzte: Wer kommuniziert, ohne „den Leib zu unterscheiden", isst „sich das Gericht" (griechisch krima, Urteil). Weit davon entfernt, die Gnade des Sakraments zu empfangen, empfängt er ein Urteil gegen sich selbst. Die Eucharistie, die für den, der sie gut empfängt, „Heilmittel der Unsterblichkeit" ist, wird für den, der sie schlecht empfängt, zum Gift — nicht durch Schuld des Sakraments, das immer heilig ist, sondern durch die Verfassung dessen, der es entweiht.

Was die Kirche definiert hat: vom Katechismus bis zum Konzil von Trient

Die Lehre des heiligen Paulus wurde von der Kirche aufgenommen, bedacht und schließlich feierlich definiert, insbesondere angesichts der Einwände der protestantischen Reformation. Drei große Texte legen sie fest.

Der Katechismus: der erforderte Stand der Gnade

Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) fasst die Lehre in zwei sich ergänzenden Paragraphen zusammen. § 1385 begründet die Pflicht mit dem heiligen Paulus; § 1415 bindet sie an den Stand der Gnade. Beide sagen dasselbe: Bewusstsein einer Todsünde ⇒ Beichte vor der Kommunion. Der Katechismus kehrt im § 1457, im Zusammenhang des Bußsakraments, noch einmal darauf zurück:

„Wer sich bewusst ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf die heilige Kommunion nicht empfangen, selbst wenn er große Reue empfindet, ohne vorher die sakramentale Lossprechung empfangen zu haben, es sei denn, er hat einen schwerwiegenden Grund zu kommunizieren und es ist ihm nicht möglich, zu einem Beichtvater zu gelangen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1457[4]

Titelblatt des Katechismus des Konzils von Trient (hier in der Ausgabe von 1592), 1566 im Auftrag des Konzils erschienen. Digitalisat gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Dieser Paragraph ist kostbar: Er formuliert in einem Zug die Regel (vorherige Beichte, selbst bei großer Reue) und die Ausnahme (schwerwiegender Grund + Unmöglichkeit zu beichten), auf die noch zurückzukommen sein wird.

Das Konzil von Trient: die Pflicht zur vorherigen Beichte

Auf dem Konzil von Trient, in voller Auseinandersetzung mit den Reformatoren, hat die Kirche die Frage mit größter Kraft definiert. Die Sessio XIII (11. Oktober 1551) widmet in ihrem Dekret über das heiligste Sakrament der Eucharistie ein ganzes Kapitel der erforderten Vorbereitung:

„Der Brauch der Kirche zeigt klar, dass diese Prüfung notwendig ist, damit niemand, der sich einer Todsünde bewusst ist, mag er sich auch noch so zerknirscht fühlen, ohne vorherige sakramentale Beichte zur heiligen Eucharistie hinzutrete." — Konzil von Trient, Sessio XIII, Kap. 7 (DS 1647)[5]

Eine Sitzung des Konzils von Trient (1545-1563), Illustration aus der Chronik des Matthias Burglechner in den österreichischen Staatsarchiven zu Wien. Abbildung gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Das Konzil präzisiert sogleich die Reichweite der Regel: Sie gilt „immer", „für alle Christen", auch für die Priester, die zur Zelebration verpflichtet sind — sofern sie einen Beichtvater aufsuchen können. Und es legt schon die Ausnahme für den Priester fest, der in dringender Notlage zelebrieren muss: Er solle dann „so bald wie möglich" beichten[6].

Der Kanon 11: „Der Glaube allein genügt nicht"

Im Herzen der Kontroverse stand die lutherische These, wonach der Glaube allein genüge, um die Eucharistie würdig zu empfangen, ohne vorherige Beichte der schweren Sünden. Trient verurteilt sie durch einen Kanon, unter Androhung des Anathems:

„Wenn jemand sagt, der Glaube allein sei eine genügende Vorbereitung zum Empfang des Sakraments der heiligsten Eucharistie: der sei mit dem Anathema belegt. Und damit ein so großes Sakrament nicht unwürdig und daher zum Tod und zur Verdammnis empfangen werde, setzt dieses heilige Konzil fest und erklärt, dass diejenigen, deren Gewissen mit einer Todsünde belastet ist, mögen sie sich auch noch so zerknirscht fühlen, notwendig vorher sakramental beichten müssen, wenn ein Beichtvater zu finden ist." — Konzil von Trient, Sessio XIII, Kanon 11 (DS 1661)[7]

Dieser Kanon ist lehrmäßig endgültig: Er bindet die unfehlbare Autorität des Konzils. Er erinnert auch daran, dass der Streit keine Disziplinquerelle ist, sondern das Heil berührt: Unwürdig zu empfangen heißt, sich „dem Tod und der Verdammnis" auszusetzen.

Der Codex des kanonischen Rechts: Canon 916

Schließlich übersetzt das geltende Recht der Kirche diese Lehre in eine praktische Norm. Der Codex des kanonischen Rechts von 1983 formuliert in Canon 916 die Regel, die jeden Gläubigen im Gewissen bindet (das interne Forum):

„Wer sich bewusst ist, im Stand schwerer Sünde zu sein, darf die Messe nicht zelebrieren und nicht zum Leib des Herrn kommunizieren, ohne vorher die sakramentale Beichte abgelegt zu haben, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Möglichkeit zu beichten; in diesem Fall vergesse er nicht, dass er zur Pflicht eines Aktes vollkommener Reue gehalten ist, der den Vorsatz einschließt, baldmöglichst zu beichten." — Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 916[8]

Titel der Ausgabe des Codex des kanonischen Rechts von 1983, dessen Canon 916 die Lehre in eine praktische Norm fasst. Fotografie gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Dieser Kanon ist die operative Synthese der ganzen Lehre: Regel (zuerst Beichte), Ausnahme (schwerwiegender Grund + Unmöglichkeit) und Bedingung der Ausnahme (vollkommene Reue + Vorsatz, baldmöglichst zu beichten).

Warum ist das so schwerwiegend? Die Sünde des Sakrilegs

Unwürdig kommunizieren: ein Sakrileg

Warum umgibt die Kirche die Kommunion mit so vielen Vorsichtsmaßnahmen? Weil es nicht um einen Verstoß gegen eine Regel geht, sondern um eine Beleidigung Christi selbst. Die Eucharistie unwürdig zu empfangen heißt, den Leib des Herrn selbst unwürdig zu behandeln: Das ist ein Sakrileg. Der Katechismus sagt es ausdrücklich:

„Das Sakrileg besteht darin, die Sakramente und die anderen liturgischen Handlungen zu entweihen oder unwürdig zu behandeln [...] Das Sakrileg ist eine schwere Sünde, vor allem wenn es gegen die Eucharistie begangen wird, da in diesem Sakrament der Leib Christi selbst uns substantiell gegenwärtig gemacht wird." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2120[9]

So heilt die sakrilegische Kommunion die Todsünde nicht: Sie fügt eine zweite hinzu, noch schwerer, denn sie richtet sich unmittelbar gegen das Sakrament der Liebe. Weit davon entfernt, eine Abkürzung zur Vergebung zu sein, verschlimmert sie die Wunde.

Der heilige Thomas: „sakramental" empfangen, ohne „geistig" zu empfangen

Die Theologie hat diesen Punkt durch eine berühmte Unterscheidung erhellt, die das Konzil von Trient übernommen hat. Es gibt drei Weisen, die Eucharistie zu empfangen. Manche empfangen sie „nur sakramental, als Sünder": Sie nehmen das heilige Zeichen, aber ohne dessen Frucht zu empfangen. Andere empfangen sie „nur geistig", durch die Sehnsucht und den Glauben, der durch die Liebe wirksam ist — das ist die geistige Kommunion. Andere schließlich empfangen sie „zugleich sakramental und geistig": Das sind diejenigen, die hinzutreten, „nachdem sie das Hochzeitskleid angelegt haben"[10].

Der heilige Thomas von Aquin (Carlo Crivelli, 1476, National Gallery, London): Er unterschied zwischen sakramentalem und geistigem Empfang. Gemälde in gemeinfreier Wiedergabe, via Wikimedia Commons.

Der heilige Thomas von Aquin hatte die Lehre festgelegt. Der Sünder im Stand der Todsünde empfängt zwar das Sakrament (die sakramentale Nießung), aber er ist unfähig, dessen Wirkung zu empfangen (die geistige Nießung), weil ihm die Liebe fehlt, die mit Christus eint. Und er begnügt sich nicht damit, nichts zu empfangen: Er sündigt schwer, indem er unwürdig hinzutritt, denn er begeht ein Sakrileg. In getreuer Paraphrase seiner Lehre (Summa theologiae, III. Teil, Frage 80, Artikel 4): Wer dieses Sakrament im Stand der Todsünde empfängt, entweiht es und macht sich ihm gegenüber schuldig; deshalb sündigt er schwer[11].

Die Stimme der Väter: „Kein Judas trete hinzu"

Lange vor den konziliaren Definitionen hatten die Kirchenväter mit ungebrochener Kraft gewarnt. Die Gestalt des Judas, der beim Abendmahl den Bissen empfing, bevor er verriet, ist zum klassischen Bild der unwürdigen Kommunion geworden. Der heilige Johannes Chrysostomus schleudert in seinen Homilien über den heiligen Matthäus diese berühmt gebliebene Warnung:

„Niemand trete [an diesen Tisch] mit Gleichgültigkeit heran, niemand mit Feigheit, sondern alle mit brennendem Herzen, alle voll Eifer, alle wachsam. [...] Kein Judas trete hinzu, damit er nicht das Los des Judas erleide." — Heiliger Johannes Chrysostomus, Homilien über das Evangelium des heiligen Matthäus, Hom. 82[12]

Der heilige Johannes Chrysostomus, byzantinisches Mosaik der Hagia Sophia in Konstantinopel (um das Jahr 1000): Kein Judas trete hinzu. Mosaik gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Die Gefahr ist also keine mittelalterliche Erfindung und keine moderne Strenge: Sie gehört zum ältesten Bewusstsein der Kirche. Christus zu empfangen, erfordert eine ihm zugewandte Seele, keine durch schwere Sünde willentlich verschlossene Seele.

Die konkreten Fälle: Wann darf man kommunizieren, wann nicht?

Da die Lehre klar ist, bleiben die wirklichen Situationen, in denen Skrupulosität und Vermessenheit gleichermaßen lauern. Hier die häufigsten Fälle.

Sichere Todsünde, noch nicht gebeichtet: zuerst beichten

Beichtstuhl in der Kirche von Oradour-sur-Glane (Frankreich): Bei moralischer Gewissheit über eine noch nicht gebeichtete Todsünde heißt es zuerst beichten. Fotografie von Michel Meuleman, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.

Dies ist der zentrale Fall, auf den die ganze Lehre unmittelbar zielt. Wenn man die moralische Gewissheit hat, eine Todsünde begangen zu haben — schwere Materie, volle Erkenntnis, volle Zustimmung — und noch nicht gebeichtet hat, kommuniziert man nicht: Man geht zuerst zur Beichte. Das ist keine Option, sondern eine schwere Pflicht. In der Bank sitzen zu bleiben, während die anderen kommunizieren, hat nichts Beschämendes: Es ist ein Akt der Demut und der Ehrfurcht, unendlich würdiger als eine sakrilegische Kommunion.

Der Zweifel: Bin ich wirklich im Stand der Todsünde?

Viele Gläubige sorgen sich zu Unrecht. Eine Sünde ist nämlich nur dann tödlich, wenn die drei Bedingungen zusammen erfüllt sind; fehlt nur eine einzige (in Wirklichkeit leichte Materie, verdunkelte Erkenntnis, durch Furcht, Gewohnheit oder Leidenschaft behinderte Zustimmung), so ist sie es nicht. Bei ernsthaftem Zweifel an der wirklichen Schwere oder an der vollen Zustimmung befindet man sich nicht in jener Gewissheit, die Canon 916 („wer sich bewusst ist, im Stand schwerer Sünde zu sein") für die absolute Enthaltung verlangt; die gemeinsame pastorale Ansicht — kluge Meinung, keine Definition des Lehramts — hält es dann für möglich, mit Demut zu kommunizieren, zugleich aber bald zu beichten und die Lage einem Beichtvater darzulegen, dem alleinigen Richter des Einzelfalls[13]. Gerade um die Skrupulosität zu vermeiden — jene Angst, die überall die Todsünde sieht — verlangt die Kirche ein Bewusstsein der schweren Sünde, keine bloße vage Furcht. Zur genauen Unterscheidung der drei Bedingungen siehe Was ist der Unterschied zwischen Todsünde und lässlicher Sünde?.

Die Ausnahme: vollkommene Reue, wenn man nicht beichten kann

Das Recht selbst sieht den Fall vor, dass man im Stand schwerer Sünde ist und keinen Beichtvater erreichen kann, zugleich aber einen schwerwiegenden Grund zum Kommunizieren hat (etwa um ein Ärgernis zu vermeiden, oder bei längerer Abwesenheit jedes Priesters). Canon 916 eröffnet dann einen Weg:

„... es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Möglichkeit zu beichten; in diesem Fall vergesse er nicht, dass er zur Pflicht eines Aktes vollkommener Reue gehalten ist, der den Vorsatz einschließt, baldmöglichst zu beichten." — Codex des kanonischen Rechts, Canon 916[14]

Die vollkommene Reue ist das Bedauern der Sünde aus Liebe zu Gott, der über alles geliebt wird (und nicht aus bloßer Furcht vor der Hölle). Sie erlangt im Voraus die Vergebung der Todsünde — schließt aber immer den festen Vorsatz ein, das Sakrament in Anspruch zu nehmen, sobald es möglich ist[15]. Diese Ausnahme ist eng: Sie setzt zugleich die wirkliche Unmöglichkeit zu beichten und einen schwerwiegenden Grund zum Kommunizieren voraus. Sie entbindet niemals von der späteren Beichte; sie nimmt sie nur in der Absicht vorweg.

Die lässliche Sünde: die Kommunion bleibt erlaubt

Umgekehrt verbietet die lässliche Sünde niemals die Kommunion. Im Gegenteil: Die Eucharistie ist selbst ein Heilmittel für leichte Fehler. Der Katechismus bekräftigt:

„Die heilige Kommunion am Leib und Blut Christi [...] tilgt ihm die lässlichen Sünden und bewahrt ihn vor schweren Sünden." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1416[16]

Sich aus Furcht vor seinen lässlichen Unvollkommenheiten der Kommunion zu enthalten, wäre also ein Irrtum: Es hieße, den Arzt abzulehnen, aus Furcht, krank zu sein. Sie zu beichten, bleibt zum Fortschritt empfohlen, ist aber keine Bedingung, um an den heiligen Tisch heranzutreten.

Zusammenfassende Übersicht

Hier, in Synthese, das Verhalten je nach Seelenzustand. Die Übersicht unterscheidet die Lage, die Möglichkeit zu kommunizieren und den erforderlichen Schritt.

Lage der SeeleDarf man kommunizieren?Was tun
Lässliche Sünde (auch ungebeichtet)JaKommunizieren; die Beichte bleibt empfohlen
Ernsthafter Zweifel an Schwere oder ZustimmungMöglich, mit Demut (pastorale Ansicht)Kommunizieren, dann den Fall in der Beichte darlegen; bei anhaltender Angst zuerst einen Beichtvater aufsuchen
Sichere Todsünde, ungebeichtetNeinZuerst beichten, dann kommunizieren
Todsünde, kein Beichtvater + schwerwiegender GrundJa, ausnahmsweiseAkt der vollkommenen Reue + Vorsatz, baldmöglichst zu beichten
Offenkundige und hartnäckige schwere Sünde (äußeres Forum)Vom Spender nicht zuzulassenDie Lage ordnen (vgl. can. 915)

Die Rolle des Spenders: Canon 915

Inneres Forum und äußeres Forum

Man muss zwei Ebenen unterscheiden. Canon 916, den man gerade gesehen hat, verpflichtet den Gläubigen im Gewissen (das interne Forum): Er selbst hat zu urteilen, ob er hinzutreten darf. Aber es gibt einen anderen Canon, den 915, der den Spender der Kommunion betrifft (das äußere Forum):

„Exkommunizierte und Interdizierte dürfen nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren, nicht zur heiligen Kommunion zugelassen werden." — Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 915[17]

Dieser Canon richtet nicht über das innere Forum (allein Gott liest die Herzen); er zielt auf öffentliche, schwere und hartnäckige Situationen, in denen jemanden zur Kommunion zuzulassen ein Ärgernis verursachen und das Sakrament vor aller Augen entweihen würde. Er schützt die öffentliche Heiligkeit der Eucharistie, wo Canon 916 das private Gewissen schützt.

Der besondere Fall der wiederverheirateten Geschiedenen

Die heute meistdiskutierte Lage ist die der Gläubigen, die geschieden in einer neuen Verbindung leben. Sie folgt dieser Logik des äußeren Forums und wirft heikle pastorale Fragen auf, die namentlich in der Exhortation Amoris Laetitia behandelt werden. Da sie einen eigenen Artikel hat, wird sie hier nicht verdoppelt: siehe Darf ein geschiedener Wiederverheirateter kommunizieren?.

Was tun, wenn man nicht kommunizieren kann?

Eines Tages nicht kommunizieren zu können, ist keine Verurteilung: Es ist ein Ruf. Drei Haltungen verwandeln diesen Verzicht in einen Weg der Gnade.

Die geistige Kommunion

Der heilige Alfons von Liguori (1696-1787), der die geistige Kommunion nachdrücklich empfahl, wenn der sakramentale Empfang nicht möglich ist. Stich des 18. Jahrhunderts, gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Wenn man die Eucharistie nicht sakramental empfangen kann, kann man sich immer durch die Sehnsucht mit Christus vereinen: Das ist die geistige Kommunion, die von der ganzen Tradition anerkannt ist (sie ist die zweite der drei Empfangsweisen nach Trient). Sie besteht darin, Jesus die Sehnsucht zu sagen, ihn zu empfangen, und ihn durch Glaube und Liebe aufzunehmen, in Erwartung, nach der Beichte sakramental kommunizieren zu können. Das Konzil von Trient selbst anerkennt diese Weise, „geistig" zu empfangen, durch die Sehnsucht und den Glauben, der durch die Liebe wirksam ist[18]. Sie ersetzt die sakramentale Kommunion nicht, aber sie erhält den Hunger nach Gott und bereitet die Rückkehr vor.

Ohne Verzug zur Beichte gehen

Die praktische Folge einer verhinderten Kommunion ist klar: So bald wie möglich beichten gehen. Die Todsünde verlangt „eine neue Initiative der Barmherzigkeit Gottes", die gewöhnlich durch das Bußsakrament geschieht. Weit davon entfernt, eine Demütigung zu sein, ist die Beichte die unentgeltlich angebotene Tür der Rückkehr. Zum konkreten Weg siehe Wie beichtet man gut?.

Aus Skrupulosität und Vermessenheit herausfinden

Schließlich muss man die beiden entgegengesetzten Übertreibungen meiden. Die Vermessenheit tritt ohne Prüfung hinzu, aus Routine oder Menschenfurcht, und kommuniziert, was sie nicht unterscheidet — genau das verurteilt der heilige Paulus. An ihrer Wurzel steht zuweilen die Gleichgültigkeit. Die polnische Mystikerin Alice Lenczewska (1934-2012) berichtet in ihrem geistigen Tagebuch Worte Christi, die vor der aus Routine, mit Gleichgültigkeit empfangenen Kommunion warnen, als einer Entweihung seiner Liebe[19].

Die Skrupulosität wagt umgekehrt, sich nie mehr zu nähern, sieht überall Todsünden und beraubt sich des Heilmittels, dessen sie am meisten bedarf. Die geistige Tradition lädt hier zum Vertrauen ein. Der heilige Pierre-Julien Eymard, Apostel der Eucharistie, schrieb (Brief an Stéphanie Gourd, 26. Januar 1851):

„Fahren Sie mit Ihren Kommunionen fort, weil Sie schwach sind [...] Es ist besser, mit Ihren Armseligkeiten zur heiligen Kommunion zu gehen, als sich aus Furcht oder Demut davon fernzuhalten; die Liebe drückt sich mehr durch Hingabe aus als durch Ehrfurcht, mehr durch Vertrauen als durch Furcht." — Heiliger Pierre-Julien Eymard, Ratschläge für das geistige Leben[20]

Die goldene Regel besteht aus zwei Schritten: Mit Wahrheit unterscheiden, mit Vertrauen kommunizieren. Wenn die Seele im Stand der Gnade ist — mag sie auch arm und in tausend kleinen Dingen sündig sein —, trete sie kühn hinzu, denn für sie hat Christus sich zum Brot gemacht. Wenn sie weiß, dass sie durch eine schwere Schuld von Gott getrennt ist, gehe sie zuerst durch die Vergebung: Dann wird der heilige Tisch wieder, wie der Herr es will, das Leben ihrer Seele.

Zum Weiterlesen

Anmerkungen und Quellen

  1. Katechismus der Katholischen Kirche (endgültige Ausgabe 1997), § 1415. Referenztext des Kompendiums § 291.

    1
  2. Erster Brief an die Korinther 11, 27-29, in der Formulierung des Katechismus der Katholischen Kirche, § 1385 (Text kontrolliert auf vatican.va): Es ist diese Übersetzung — „Gericht" — die im ganzen Artikel verwendet wird, Infobox eingeschlossen. Das griechische krima (V. 29) wird dort mit „Gericht" wiedergegeben; andere Übersetzungen geben dasselbe Wort mit „Verdammnis" wieder. In V. 27 ist das griechische Adjektiv enochos („verfallen", „verantwortlich vor") dasselbe wie in Mt 5, 21 für den Mord. Der Brief wird gewöhnlich in die 50er Jahre datiert; Paulus schreibt aus Ephesus (vgl. 1 Kor 16, 8).

    2
  3. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1385, unter Verweis auf 1 Kor 11, 27-29.

    3
  4. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1457, unter Verweis auf das Konzil von Trient (DS 1647; 1661) und den Codex des kanonischen Rechts, can. 916.

    4
  5. Konzil von Trient, Sessio XIII (11. Oktober 1551), Dekret über das heiligste Sakrament der Eucharistie, Kap. 7 (Denzinger-Schönmetzer 1647). Über die Notwendigkeit der Prüfung und der vorherigen sakramentalen Beichte für den, der sich einer Todsünde bewusst ist.

    5
  6. Konzil von Trient, Sessio XIII, Kap. 7 (DS 1647), Fortsetzung: Die Regel gilt „immer", „für alle Christen, selbst für jene Priester, denen es von Amts wegen obliegt zu zelebrieren, sofern ihnen die Zuflucht zu einem Beichtvater nicht fehlt"; im Fall dringender Not muss der Priester, der ohne vorherige Beichte zelebrieren musste, „so bald wie möglich" beichten.

    6
  7. Konzil von Trient, Sessio XIII, Kanon 11 (DS 1661). Verurteilung, unter Androhung des Anathems, der These, wonach „der Glaube allein eine genügende Vorbereitung" sei; Pflicht zur vorherigen sakramentalen Beichte für den, der sich einer Todsünde bewusst ist, „wenn ein Beichtvater zu finden ist".

    7
  8. Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 916. Norm des inneren Forums: Regel (vorherige Beichte), Ausnahme (schwerwiegender Grund + Unmöglichkeit zu beichten), Bedingung der Ausnahme (Akt vollkommener Reue einschließlich des Vorsatzes, baldmöglichst zu beichten).

    8
  9. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2120, über das Sakrileg, unter Verweis auf den Codex des kanonischen Rechts, can. 1367 und 1376.

    9
  10. Konzil von Trient, Sessio XIII, Kap. 8 (DS 1648), über die drei Weisen, die Eucharistie zu empfangen: nur sakramental (die Sünder), nur geistig (durch die Sehnsucht und den Glauben, der durch die Liebe wirksam ist, vgl. Gal 5, 6), oder beides zugleich („nachdem sie das Hochzeitskleid angelegt haben", vgl. Mt 22, 11-14).

    10 18
  11. Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, IIIa, q. 80, a. 4 („ob der Sünder sündigt, wenn er den Leib Christi sakramental empfängt?"). Das sed contra nimmt die Glosse zu 1 Kor 11, 29 auf (zwei Weisen des Essens: sakramental und geistig); der Hauptteil des Artikels lehrt, dass der Sünder das Sakrament ohne dessen Frucht empfängt und durch Sakrileg schwer sündigt. Lateinischer Text (Leonina-Ausgabe, via Corpus Thomisticum, corpusthomisticum.org/sth4080): „quicumque cum peccato mortali hoc sacramentum sumit, falsitatem in hoc sacramento committit. Et ideo incurrit sacrilegium, tanquam sacramenti violator. Et propter hoc mortaliter peccat." Paraphrase des Hauptteils nach diesem lateinischen Text erstellt; französische Referenzübersetzung: Somme théologique, Hrsg. A. Raulin, Übers. A.-M. Roguet, Paris, Cerf, 1984-1986 (Seite nicht am Exemplar kollationiert).

    11
  12. Heiliger Johannes Chrysostomus, Homilien über das Evangelium des heiligen Matthäus, Homilie 82 (al. 83), § 6 (PG 58, 743). Die Warnung „kein Judas trete hinzu" steht in seiner Mahnung, die Eucharistie „mit brennendem Herzen" zu empfangen. Deutsche Arbeitsübersetzung, keine deutsche Ausgabe am Exemplar kollationiert; Inhalt kontrolliert am griechischen Text der PG über die englische Übersetzung NPNF (P. Schaff, Homily 82 on Matthew, newadvent.org/fathers/200182.htm: „Let then no one approach it with indifference […] but all with burning hearts […] Let no Judas receive, lest he suffer the fate of Judas").

    12
  13. Pastorale Ansicht der Moraltheologie (kluge Meinung, nicht vom Lehramt definiert): Der ernsthafte Zweifel ist nicht dasselbe wie das gewisse Bewusstsein schwerer Sünde, das der Codex des kanonischen Rechts, can. 916, für die absolute Enthaltung verlangt. Bei anhaltendem Zweifel oder skrupulöser Angst sich dem Urteil eines Beichtvaters anvertrauen, dem alleinigen Richter des Einzelfalls.

    13
  14. Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 916, a. a. O.; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1457.

    14
  15. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1452: Die „vollkommene" Reue (Liebesreue), aus der Liebe zu Gott geboren, der über alles geliebt wird, tilgt die lässlichen Verfehlungen und erlangt die Vergebung der Todsünden, „wenn sie den festen Vorsatz einschließt, so bald wie möglich die sakramentale Beichte in Anspruch zu nehmen".

    15
  16. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1416: Die heilige Kommunion mehrt die Vereinigung mit Christus, tilgt die lässlichen Sünden und bewahrt vor schweren Sünden.

    16
  17. Codex des kanonischen Rechts (1983), Canon 915. Norm des äußeren Forums: Die Spender dürfen diejenigen nicht zur Kommunion zulassen, die „hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren". Vgl. die Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte (24. Juni 2000) zur Auslegung von can. 915.

    17
  18. Geistiges Zeugnis (keine Lehrquelle): die polnische Mystikerin Alicja (Alice) Lenczewska (1934-2012), geistiges Tagebuch 1989-2010 (Exhortations; französische Übersetzung Reviens au sanctuaire de ton âme. Conversations avec Jésus, Éditions des Béatitudes, 2018). Das genaue Datum des Diktats und die Seite der französischen Ausgabe konnten nicht am Exemplar kollationiert werden: Die Stelle ist daher oben als Paraphrase, nicht als wörtliches Zitat gegeben. Imprimatur von Bischof Henryk Wejman (Szczecin, Polen) am 20. Juli 2015, nach Prüfung durch eine theologische Kommission, die Erzbischof Andrzej Dzięga eingesetzt hatte: Publikationserlaubnis, kein Urteil über den übernatürlichen Charakter.

    19
  19. Heiliger Pierre-Julien Eymard (1811-1868), Gründer der Eucharistiner, Brief an Stéphanie Gourd, 26. Januar 1851 (CO 240; II, 276), wiederabgedruckt in den Ratschlägen für das geistige Leben. Verifizierte Ausgabe: Counsels for Spiritual Life, Kongregation vom Heiligsten Sakrament, 2014 (Auszüge aus den Œuvres complètes, Centro Eucharistico, Ponteranica / Nouvelle Cité, Bruyères-le-Châtel, 2008, 17 Bde., Korrespondenz Bd. II-IV) — die französische Stelle des Artikels entspricht ihr Wort für Wort: „Continue to go to Communion because you are weak [...] Love expresses itself more through surrender than through respect, more through trust than through fear." Empfängerin und Datum bestätigt durch die kritische Ausgabe Life and Letters, Bd. 1: The Early Years (CO 240, „To Miss Stephanie Gourd", 26. Januar 1851); Paginierung der französischen Ausgabe nicht am Exemplar kollationiert. Über das Vertrauen, das bei der Kommunion über die Furcht siegen muss (außerhalb des Falls der Todsünde).

    20