Das Lebensende

Das Lebensende ist eine große moralische und gesellschaftliche Frage: Wie begleitet man die letzten Tage eines Menschenlebens würdig? Die Kirche antwortet „weder im Stich lassen noch töten“ — Ablehnung der Euthanasie wie der therapeutischen Verbissenheit, Palliativversorgung, verhältnismäßige Mittel und Begleitung des Sterbenden bis zum Übergang.

Ignispedia

Das Lebensende bezeichnet die letzte Etappe der menschlichen Existenz, in der Heilung nicht mehr möglich ist und der Tod naht. Zu einer der großen gesellschaftlichen Fragen unserer Zeit geworden — mit der Alterung der Bevölkerung, dem medizinischen Fortschritt, der das Sterben verlängert, und der Debatte über die Euthanasie —, erhält sie von der Kirche eine klare Antwort in einer einzigen Formel: weder im Stich lassen noch töten. Man darf darauf verzichten zu heilen; man hört niemals auf zu pflegen, zu lindern und zu begleiten.

Diese Haltung entfaltet sich in einer doppelten Ablehnung. Die Kirche lehnt die Euthanasie ab, also den Akt, bewusst den Tod herbeizuführen, um das Leiden zu beseitigen[1]. Doch sie lehnt ebenso die therapeutische Verbissenheit ab, jene Hartnäckigkeit, das Leben mit schweren, schmerzhaften und unverhältnismäßigen Mitteln zu verlängern, die nur einen unvermeidlichen Tod hinauszögern[2]. Zwischen diesen beiden Extremen bahnt sie einen Weg: den der Palliativversorgung, der Schmerzlinderung und der menschlichen und geistlichen Begleitung des Sterbenden.

Die katholische Lehre über das Lebensende ist keine defensive Neuerfindung angesichts jüngster Gesetze. Sie wurzelt in einer langen Tradition — der ars moriendi, der «Kunst des guten Sterbens» des Mittelalters — und in einem fortlaufenden Lehramt: der Ansprache Pius' XII. an die Ärzte (1957), der Erklärung Iura et Bona (1980), der Enzyklika Evangelium Vitae Johannes Pauls II. (1995) und dem Schreiben Samaritanus bonus (2020). Alle sagen dasselbe: Die Würde des Sterbenden mindert sich niemals, und das Maß einer Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie ihre Schwächsten behandelt.

Dieser Artikel legt die katholische Sicht des Lebensendes dar: die unverminderte Würde des Sterbenden, die doppelte Ablehnung, den Kompass der verhältnismäßigen Mittel, die Palliativversorgung, die Sakramente des Übergangs, den Sinn des Leidens, die Kunst des guten Sterbens und die christliche Hoffnung. Für das vollständige apologetische Dossier zur Euthanasie — Einwände, Dammbruch, Rechtsvergleich, Lage in Frankreich — siehe Was ist von der Euthanasie zu halten? und Was sagt die Kirche über Euthanasie?.

Ist das Lebensende wirklich eine gesellschaftliche Frage?

Man könnte meinen, der Tod gehöre ins Private, in die Medizin oder die Religion, aber nicht in die Gesellschaft. Das ist ein Irrtum. Die Art, wie eine Gesellschaft ihre Sterbenden behandelt, betrifft ihr Menschenbild, ihre Gerechtigkeit gegenüber den Schwächsten und den Gebrauch, den sie von ihrer Medizin macht. Das Lebensende ist zu einer kollektiven Herausforderung ersten Ranges geworden.

Eine Wirklichkeit, die die moderne Gesellschaft zu verbergen sucht

Jahrhundertelang starb man zu Hause, umgeben von den Seinen, nachdem man die Sakramente empfangen und seine Angelegenheiten geordnet hatte. Der Tod war öffentlich, vertraut, vorbereitet. Heute tritt in den entwickelten Ländern die Mehrheit der Todesfälle im Krankenhaus oder in einer Einrichtung ein, oft in der technischen Einsamkeit einer Station. Der Tod wurde medikalisiert, verborgen, aus dem Blickfeld gedrängt — so sehr, dass viele noch nie jemanden haben sterben sehen.

Diese Verdrängung hat ihren Preis. Ohne Vertrautheit mit dem Tod schwankt die Gesellschaft zwischen zwei Ängsten: der Angst, zu sehr zu leiden, und der Angst, zu lange zu dauern. Auf diesem ängstlichen Boden gedeiht die Vorstellung, der herbeigeführte Tod sei eine «Lösung». Die Kirche antwortet nicht mit Verleugnung, sondern mit Begleitung: Man zähmt den Tod nicht, indem man ihn schneller herbeiführt, sondern indem man aufhört, jene im Stich zu lassen, die ihn durchschreiten.

Sterben: der letzte menschliche Akt, nicht nur ein medizinisches Versagen

Für eine rein technische Medizin ist der Tod ein Versagen: das, was nicht verhindert werden konnte. Diese Sicht, nützlich für den Chirurgen, wird am Bett des Sterbenden grausam, denn sie verwandelt das Sterben in ein zu beseitigendes Problem. Die christliche Tradition sieht es ganz anders: Sterben ist der letzte Akt des Lebens, vielleicht der wichtigste, in dem der Mensch sein Dasein frei in Gottes Hände zurücklegt.

«Denn Staub bist du, und zum Staub kehrst du zurück.» — Genesis 3, 19[3]

Dieser Spruch wird jedes Jahr in der Liturgie des Aschermittwochs aufgegriffen: Wenn er die Stirn mit Asche bezeichnet, spricht der Priester «Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und zum Staub zurückkehren wirst»[4].

Diese Ernsthaftigkeit ist nicht morbide. Sie gibt dem Sterbenden bis zuletzt seine Würde als Person zurück: nicht mehr ein hoffnungsloser Fall, der zu verwalten wäre, sondern ein Mensch, der seinen letzten Übergang vollzieht und dafür die volle Zuwendung der Lebenden verdient.

Die Position der Kirche in einem Satz: weder im Stich lassen noch töten

Die gesamte katholische Lehre über das Lebensende lässt sich so zusammenfassen: Man führt den Tod nicht herbei, und man stemmt sich nicht verbissen gegen ihn; man pflegt und begleitet bis zum Ende. Das Schreiben Samaritanus bonus fasst dies in ein evangelisches Bild — das des barmherzigen Samariters, der anhält, pflegt und wacht —, um zu sagen, dass die christliche Antwort auf die Zerbrechlichkeit des Sterbenden weder Verlassenheit noch Gnadenstoß ist, sondern sorgende Nähe[5].

Die Würde des Sterbenden mindert sich niemals

Die Menschenwürde hängt weder von Autonomie noch von Gesundheit noch von Leistungsfähigkeit ab. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Der Kern der Debatte über das Lebensende ist eine Frage der Würde: Behält ein geschwächter, abhängiger, bewusstloser oder sterbender Mensch seinen vollen Wert? Die katholische Antwort ist vorbehaltlos: ja, uneingeschränkt. Aus dieser Antwort folgt alles Übrige.

Eine Würde, die am Sein hängt, nicht an den Fähigkeiten

Für einen großen Teil des zeitgenössischen Denkens bemisst sich die Würde an Autonomie, Klarheit des Geistes oder Lebensqualität. In dieser Logik hätte derjenige, der alles verloren hat — Bewusstsein, Beweglichkeit, Sprache —, seine Würde verloren, und ihm den Tod zu geben wäre fast ein Dienst. Die Kirche widerspricht dieser Logik radikal: Die Menschenwürde hängt nicht von den Fähigkeiten einer Person ab, sondern von ihrem Sein selbst, geschaffen nach dem Bild Gottes. Sie wird nicht verdient, geht nicht verloren, lässt sich nicht messen.

Darum besitzen der Kranke am Lebensende, der Hochbetagte und der Embryo genau dieselbe Würde wie der Erwachsene in voller Kraft. Zu dieser Grundlage siehe den Artikel Die Würde der menschlichen Person.

Der Sterbende, der Greis, der Kranke: die ersten Schutzbefohlenen

Der entscheidende Prüfstein eines Würdebegriffs ist seine Haltung gegenüber Wesen, die sich nicht wehren können. Hinge die Würde von Leistungen ab, wären sie die ersten Geopferten; weil sie am Sein hängt, sind sie im Gegenteil die ersten Schutzbefohlenen. Das Lebensende berührt sich hier mit der Sache der alten Menschen in ihrem Alter und der Menschen mit Behinderung: alles Leben, das die Welt bisweilen für «nutzlos» hält und das die Kirche für heilig erklärt.

«Der Mensch behält, gleich welcher körperlichen oder psychischen Verfassung, seine ursprüngliche Würde als nach dem Bild Gottes geschaffenes Wesen.» — Kongregation für die Glaubenslehre, Samaritanus bonus, 14. Juli 2020[6]

Gegen die «Kultur des Wegwerfens»

Papst Franziskus hat einen Ausdruck geprägt, der für die Soziallehre zentral geworden ist: die «Kultur des Ausschusses» oder «Wegwerfkultur» (cultura dello scarto), jene Mentalität, die alles als wegwerfbar behandelt, was nicht mehr produktiv ist — Gegenstände, aber auch Menschen: ungeborene Kinder, Arme, Greise, Sterbende[7]. Die Euthanasie ist in dieser Deutung kein Fortschritt der Freiheit, sondern Symptom einer Gesellschaft, die nicht mehr weiß, was sie mit denen anfangen soll, die «kosten», ohne etwas «einzubringen». Das Lebensende ist so ein gesellschaftlicher Seismograf: Eine Zivilisation bemisst sich daran, was sie mit denen tut, die ihr nichts mehr geben können.

Die doppelte katholische Ablehnung: Euthanasie und therapeutische Verbissenheit

Zwischen der Herbeiführung des Todes und der künstlichen Verlängerung des Sterbens: pflegen, lindern und begleiten. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Eigenart der katholischen Position liegt darin, zwei entgegengesetzte Extreme abzulehnen. Man karikiert sie oft als bloße Gegnerschaft zur Euthanasie; doch sie verurteilt ebenso die Hartnäckigkeit, das Sterben zu verlängern. Wer diese doppelte Ablehnung zusammen versteht, versteht die ganze Lehre.

Die Ablehnung, den Tod zu geben

Die Euthanasie wird vom Lehramt definiert als «eine Handlung oder Unterlassung, die ihrer Natur nach und in der Absicht den Tod herbeiführt, um dadurch jeden Schmerz zu beseitigen»[8]. Ungeachtet der Mittel und der mitfühlenden Absicht bleibt sie eine Tötung: Niemand darf über das Leben eines Unschuldigen verfügen, auch nicht über das eigene, denn das Leben ist ein empfangenes Geschenk, kein Eigentum, dessen absoluter Herr man wäre. Johannes Paul II. hat daraus eine der feierlichsten Verurteilungen seines Pontifikats gemacht:

«Ich bekräftige, dass die Euthanasie eine schwere Verletzung des Gesetzes Gottes ist, als vorsätzliche, moralisch unannehmbare Tötung einer menschlichen Person.» — Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 1995, Nr. 65[9]

Diese Ablehnung gilt auch für den assistierten Suizid, der nur eine an die Hand des Patienten delegierte Euthanasie ist. Die ausführliche Auseinandersetzung mit den Einwänden — Mitleid, Autonomie, «lebensunwertes Leben» — und mit dem im Ausland beobachteten «Dammbruch» wird in Was ist von der Euthanasie zu halten? entfaltet.

Die Ablehnung der therapeutischen Verbissenheit

Spiegelbildlich verurteilt die Kirche die therapeutische Verbissenheit (oder «unvernünftige Hartnäckigkeit»): den Rückgriff auf schwere, schmerzhafte oder unverhältnismäßige Behandlungen, die nicht mehr heilen und nur das Sterben künstlich verlängern. Der Katechismus erlaubt ausdrücklich, sie einzustellen:

«Die Einstellung kostspieliger, gefährlicher, außergewöhnlicher oder zum erwarteten Ergebnis unverhältnismäßiger medizinischer Verfahren kann rechtmäßig sein. Es ist die Ablehnung der „therapeutischen Verbissenheit“. Man will damit nicht den Tod herbeiführen; man nimmt hin, ihn nicht verhindern zu können.» — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2278[10]

Eine nutzlos gewordene Behandlung einzustellen ist also keine Euthanasie: Bei der Euthanasie zielt man auf den Tod; bei der Ablehnung der Verbissenheit nimmt man den Tod hin, den man nicht mehr verhindern kann, indem man aufhört, ihn mit eitel gewordenen Mitteln zu bekämpfen. Der Unterschied liegt nicht im Ergebnis — der Patient stirbt in beiden Fällen —, sondern in der Absicht und in der Handlung.

Warum sich diese doppelte Ablehnung nicht widerspricht

Viele meinen hier einen Widerspruch zu sehen: Wie kann die Kirche verbieten, den Tod zu beschleunigen, und zugleich erlauben, Behandlungen einzustellen, die ihn hinauszögern? Die Antwort liegt in einer einfachen Unterscheidung: Der Tod ist weder ein herbeizuführendes Gut noch ein um jeden Preis zu bekämpfendes Übel. Man darf ihn nicht geben, weil das Leben heilig ist; aber man ist nicht verpflichtet, alles zu tun, um ihn hinauszuschieben, weil das irdische Leben kein Absolutes ist — es öffnet sich auf das ewige Leben hin. Zwischen der Vergötzung des biologischen Lebens und der Verachtung des Lebens hält der Glaube beides fest: das Leben achten, ohne das Überleben zu vergötzen.

Verhältnismäßige und unverhältnismäßige Mittel: der Kompass der Entscheidungen

Tatsächlicher Nutzen, tragbare Belastung und erwartetes Ergebnis: drei Kriterien zur Unterscheidung. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Unterscheidung, die alle konkreten Entscheidungen am Lebensende bestimmt, ist die zwischen verhältnismäßigen Mitteln (die anzuwenden sind) und unverhältnismäßigen Mitteln (die man rechtmäßig ablehnen oder abbrechen darf). Sie ist das wertvollste – und zugleich am meisten missverstandene – Werkzeug der katholischen Moral auf diesem Gebiet.

Die Lehre Pius' XII. (1957): ordentliche und außerordentliche Mittel

Die moderne Lehre geht auf eine entscheidende Ansprache Pius' XII. vom 24. November 1957 zurück, in der er Anästhesisten zur Wiederbelebung antwortete. Der Papst stellt dort ein befreiendes Prinzip auf: Die Pflicht, das Leben zu erhalten, verpflichtet gewöhnlich nur zu ordentlichen Mitteln, also zu solchen, die keine außergewöhnliche Belastung auferlegen.

«Die natürliche Vernunft und die christliche Moral sagen, dass der Mensch [...] im Falle schwerer Krankheit das Recht und die Pflicht hat, die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung von Leben und Gesundheit zu ergreifen. [...] Doch diese Verpflichtung [verpflichtet] gewöhnlich nur zur Anwendung ordentlicher Mittel [...], das heißt solcher Mittel, die für einen selbst oder einen anderen keine außergewöhnliche Belastung mit sich bringen.» — Pius XII., Ansprache an die Anästhesisten, 24. November 1957[11]

Dies ist der Ursprung des berühmten Paares ordentliche / außerordentliche Mittel. Niemand ist verpflichtet, außerordentliche Mittel zur Verlängerung seines Lebens einzusetzen: Sie abzulehnen ist kein Selbstmord, sondern eine Annahme der menschlichen Bedingung.

Die heutige Neuformulierung: verhältnismäßig / unverhältnismäßig

Die Erklärung Iura et Bona (1980) hat präzisiert, dass die Begriffe „ordentlich" und „außerordentlich" mit dem technischen Fortschritt ungenau geworden seien und man besser von verhältnismäßigen und unverhältnismäßigen Mitteln sprechen sollte[12]. Das Kriterium ist keine feste Liste von Behandlungen mehr, sondern eine Bewertung von Fall zu Fall: Man vergleicht die Art der Behandlung, ihren Schwierigkeits- und Risikograd, ihre Kosten und ihre Verfügbarkeit mit dem Ergebnis, das man davon erhoffen kann, unter Berücksichtigung des Zustands des Kranken und seiner Kräfte. Der Katechismus hat dieses Raster in § 2278 übernommen.

Die folgende Tabelle fasst das katholische Raster zur Bewertung einer Behandlung am Lebensende zusammen.

BewertungskriteriumVerhältnismäßiges Mittel (grundsätzlich verpflichtend)Unverhältnismäßiges Mittel (darf abgelehnt oder abgebrochen werden)
Hoffnung auf tatsächlichen NutzenBietet eine vernünftige Chance auf Besserung oder StabilisierungBringt keinen tatsächlichen Nutzen mehr, verzögert nur den Tod
Belastung für den PatientenTragbar (Schmerzen, Wirkungen, Einschränkungen)Übermäßig: Leiden oder Einschränkungen außer Verhältnis
Erwartetes Ergebnis im Verhältnis zum AufwandDas Ergebnis rechtfertigt das eingesetzte MittelDer Aufwand übersteigt offensichtlich das erhoffte Ergebnis
Verfügbarkeit und KostenZugänglich ohne außergewöhnliche BelastungErfordert außergewöhnliche, ruinöse oder seltene Mittel
Moralische EinordnungAnzuwenden; die Ablehnung kann ein Versäumnis seinDer Verzicht ist rechtmäßig: Es ist keine Euthanasie

Wer entscheidet? Der Kranke, die Familie, der Arzt

Diese Entscheidungen obliegen nicht allein der medizinischen Technik. Der Katechismus präzisiert, dass sie «vom Patienten selbst zu treffen sind, wenn er dazu fähig und in der Lage ist, oder andernfalls von denen, die das gesetzliche Recht dazu haben, wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind»[13]. Der Kranke ist also weder der absolute Eigentümer seines Lebens (er kann nicht verlangen, dass man ihn tötet), noch ein Objekt in den Händen der Ärzte (man darf ihm keine therapeutische Hartnäckigkeit aufzwingen). Die Entscheidung fällt in einem Dialog, in dem sein vernünftiger Wille seinen Platz hat, aber niemals die Macht, einen Tötungsakt in Pflege zu verwandeln.

Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: eine Grundpflege, keine Behandlung

Eine besonders sensible Frage betrifft Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, auch per Sonde. Das Lehramt lehrt, dass sie grundsätzlich eine ordentliche und geschuldete Pflege darstellen, keine therapeutische Behandlung: Sie zu entziehen, um den Tod durch Unterernährung herbeizuführen, wäre eine Euthanasie durch Unterlassung. Samaritanus bonus erinnert nachdrücklich daran: Zu ernähren und zu tränken, «auch auf künstlichem Wege», gehört zur geschuldeten Grundpflege des Kranken, solange dies seinen Zweck erreicht – dem Patienten Nahrung und Linderung zu geben – und nicht für ihn zu einer untragbaren oder nutzlosen Belastung geworden ist[14]. Auch hier ist die Absicht entscheidend: Man lässt einen Sterbenden nicht verhungern, ist aber nicht verpflichtet, eine Ernährung fortzusetzen, die ganz am Ende selbst zur Quelle nutzlosen Leidens geworden ist.

Immer pflegen, Schmerzen lindern: die Palliativversorgung

Die Palliativversorgung sorgt für den ganzen Menschen und seine Angehörigen. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Sowohl die Euthanasie als auch die therapeutische Hartnäckigkeit abzulehnen, hätte keinen Sinn, ließe man den Sterbenden ohne Hilfe leiden. Der katholische Weg hat daher einen positiven Namen: die Palliativversorgung. Sie ist die konkrete Antwort der Kirche auf die Angst, unter Schmerzen und verlassen zu sterben.

Die Palliativversorgung, der katholische Weg am Lebensende

Die Palliativversorgung will weder heilen noch den Tod beschleunigen, sondern lindern: Schmerzen beherrschen, Angst besänftigen, den Kranken und seine Familie umgeben und ihn menschlich und geistlich bis zum Ende begleiten. Der Katechismus sieht darin eine bevorzugte Form der Nächstenliebe:

«Die Palliativpflege stellt eine bevorzugte Form uneigennütziger Nächstenliebe dar. Als solche ist sie zu fördern.» — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2279[15]

Dieser Weg entkräftet das Argument, Euthanasie sei nötig, um Leiden zu vermeiden: Wenn man lindern kann, muss man nicht töten. Die ausführliche Entfaltung dieses Arguments – und der Skandal der „Palliativwüsten", in denen Kranke keinen Zugang zu dieser Versorgung haben – wird in Was ist von der Euthanasie zu halten? behandelt.

Das Prinzip der Doppelwirkung: lindern, ohne den Tod zu wollen

Was tun, wenn die zur Linderung extremer Schmerzen nötigen Schmerzmittel als Nebenwirkung das Leben verkürzen könnten? Die katholische Moral antwortet mit dem Prinzip der Doppelwirkung: Eine Handlung mit zwei Wirkungen, einer guten (lindern) und einer schlechten (verkürzen), ist erlaubt, wenn man die gute Wirkung anvisiert, ohne die schlechte zu wollen. Pius XII. hatte dies bereits 1957 zugelassen, und der Katechismus formuliert es so:

«Der Gebrauch von Schmerzmitteln zur Erleichterung der Leiden des Sterbenden kann, selbst auf die Gefahr hin, seine Tage zu verkürzen, der Menschenwürde sittlich entsprechen, wenn der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt, sondern nur als unvermeidlich vorausgesehen und hingenommen wird.» — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2279[16]

Die Grenze zur Euthanasie ist erneut die Absicht: Lindern unter Inkaufnahme eines Risikos ist nicht Töten im Anvisieren des Todes.

Sedierung: beruhigen, ohne das Bewusstsein grundsätzlich auszuschalten

Die Sedierung – der medikamentöse Schlaf zur Linderung therapierefraktärer Leiden – ist erlaubt, wenn sie die Linderung anvisiert, auch tief und kontinuierlich in der letzten Phase, sofern sie nicht den Tod herbeiführen will. Samaritanus bonus warnt jedoch vor einer Sedierung, die als verkleidete Euthanasie eingesetzt wird oder die den Sterbenden ohne Notwendigkeit seines Bewusstseins beraubt, in dem Augenblick, in dem er sich noch geistlich auf die Begegnung mit Gott vorbereiten könnte[17]. In den Texten ist die Unterscheidung fein, in den Absichten aber klar: Beruhigen heißt nicht Auslöschen.

Die Sakramente am Lebensende: die Begegnung vorbereiten

Die Sakramente des Übergangs: sich versöhnen, Kraft empfangen und mit Christus aufbrechen. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Für den katholischen Glauben ist der Tod nicht nur eine medizinische Angelegenheit: Er ist ein Übergang zu Gott, auf den man sich vorbereiten muss. Die Kirche bietet dafür eigene Sakramente an, die allzu oft vergessen oder zu spät erbeten werden.

Die Beichte und die Versöhnung

Die erste geistliche Sorge für den Sterbenden ist die Versöhnung. Durch das Bußsakrament schließt der Kranke Frieden mit Gott, befreit sich von der Last seiner Schuld und tritt mit beruhigtem Herzen in den Übergang ein. Das ist der Sinn des fortlaufenden Ritus, den die Kirche für Notlagen vorsieht, in dem der Gläubige nacheinander Buße, Salbung und Eucharistie als Wegzehrung empfängt[18]. Zum Wert der Beichte siehe Die Beichte.

Die Krankensalbung

Antonio Baratti nach Pietro Antonio Novelli und Bernard Picart, ein Sterbender empfängt die Letzte Ölung im Kreise seiner Angehörigen. Stich, Wellcome Collection via Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Die Krankensalbung ist nicht der Agonie vorbehalten: Sie richtet sich an jeden schwer kranken Gläubigen und kann mehrfach empfangen werden. Sie verleiht die Gnade der Kraft, des Friedens und des Mutes, um Krankheit oder Lebensende zu bestehen, vereint den Kranken mit der Passion Christi und kann, „wenn es dem Heil seiner Seele nützt", bis zur Heilung des Leibes reichen[19]. Die alte Bezeichnung „Letzte Ölung" ließ lange glauben, man müsse bis zum letzten Atemzug warten; die Kirche ermutigt im Gegenteil dazu, sie gleich zu Beginn einer schweren Krankheit zu erbitten. Das Sakrament wird in Die Krankensalbung ausführlich behandelt.

Die Wegzehrung: die Eucharistie als Übergang

Das eigentliche Sakrament der Sterbenden ist nicht die Salbung, sondern die Wegzehrung — die ein letztes Mal empfangene Eucharistie, als „Nahrung für die Reise" (via + tecum). Der Katechismus gibt ihr eine Definition von großer Tiefe:

„Als Sakrament des gestorbenen und auferstandenen Christus ist die Eucharistie hier Sakrament des Übergangs vom Tod zum Leben, von dieser Welt zum Vater. [...] Die Eucharistie sei das letzte Sakrament der Pilgerschaft, die ,Wegzehrung' für den ,Übergang' in das ewige Leben." — Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1524-1525[20]

Der vollkommene Ablass in der Todesstunde

Schließlich gewährt die Kirche dem sterbenden Christen einen vollkommenen Ablass in der Todesstunde (in articulo mortis), selbst ohne Priester, sofern er zu Lebzeiten zu beten gewohnt war: Die Kirche ergänzt dann selbst die gewöhnlich für einen vollkommenen Ablass erforderlichen Bedingungen[21]. Das ist der letzte Ausdruck der Gemeinschaft der Heiligen: Die Kirche begleitet ihre Kinder bis an die Schwelle und öffnet ihnen die Arme für den letzten Schritt.

Der Sinn des Leidens und des christlichen Todes

Die gesamte bisherige Lehre setzt eine Grundüberzeugung voraus: Leiden und Tod sind im Licht Christi nicht absurd. Diese Hoffnung macht es möglich, die Euthanasie abzulehnen, ohne grausam zu sein.

Das aufgeopferte Leiden, vereint mit dem Kreuz

Das Christentum verherrlicht das Leiden nicht und bekämpft den Schmerz mit allen erlaubten Mitteln; aber es weigert sich, darin reinen Widersinn zu sehen. Vereint mit dem Kreuz Christi wird das angenommene Leiden fruchtbar, Teilhabe am Heil der Welt. Der heilige Paulus wagt ein schwindelerregendes Wort:

„Jetzt freue ich mich in den Leiden, die ich für euch ertrage; was an den Bedrängnissen Christi noch fehlt, vollende ich an meinem Leib für seinen Leib, die Kirche." — Heiliger Paulus, Brief an die Kolosser 1, 24[22]

Diese Sicht wird einem Kranken niemals als Anweisung auferlegt: Sie bietet sich als Licht an. Die volle Entfaltung der Frage — warum Gott das Leiden zulässt, wie es einen Sinn haben kann — gehört zu den Artikeln Das Böse und das Leiden und Der Wille Gottes und das Leiden.

Mit Christus sterben: der Tod als Übergang

Für den Christen heißt Sterben nicht, ins Nichts zu fallen, sondern Christus entgegenzugehen. Darum kann der heilige Paulus schreiben, der Tod sei für ihn ein Gewinn:

„Denn für mich ist Christus das Leben und Sterben ein Gewinn. [...] Ich habe das Verlangen, aufzubrechen und bei Christus zu sein — das wäre bei Weitem das Beste." — Heiliger Paulus, Brief an die Philipper 1, 21-23[23]

Der Tod, durch die Auferstehung besiegt, hat seinen endgültigen Charakter verloren. Der Christ blickt ihm ins Angesicht mit dem triumphierenden Wort des Apostels: „Tod, wo ist dein Sieg? Tod, wo ist dein Stachel?"[24]. Diese Hoffnung nimmt die natürliche Angst vor dem Sterben nicht weg — Christus selbst hat die Angst in Getsemani gekannt — aber sie verwandelt sie.

Die Stimme der Heiligen angesichts des Todes

Die Heiligen sind dem Tod nicht als Stoiker begegnet, sondern als vertrauende Kinder. Die heilige Theresia vom Kinde Jesus, sterbend mit 24 Jahren unter großen Leiden, fasste die ganze christliche Gelassenheit zusammen:

„Nicht ,der Tod' wird mich holen, sondern der liebe Gott." — Heilige Theresia von Lisieux, Derniers Entretiens, 1. Mai 1897[25]

Und die Nachfolge Christi, das Hausbuch so vieler Christen, gibt den Rat, den die ganze Überlieferung aufgreift:

„In all deinen Taten und Gedanken musst du dich so verhalten, als müsstest du heute sterben. [...] Glücklich und weise, wer sich bemüht, im Leben so zu sein, wie er im Tode gefunden werden möchte." — Die Nachfolge Christi, Buch I, Kapitel 23[26]

Die Kunst des guten Sterbens (ars moriendi)

Nicolaus Götz, Ars moriendi, um 1475, Holzschnitt. Metropolitan Museum of Art via Wikimedia Commons, CC0.

Der Gedanke, dass man sich aufs Sterben vorbereiten muss, ist — weit entfernt von jeder Morbidität — einer der befreiendsten der katholischen Tradition. Er hat einen Namen und eine Literatur getragen: die ars moriendi.

Eine wiederentdeckte geistliche Tradition

Die ars moriendi — „die Kunst des Sterbens" — bezeichnet eine Reihe illustrierter Traktate des 15. Jahrhunderts, die den Christen lehrten, seiner letzten Stunde gelassen entgegenzugehen: die Versuchungen des Sterbenden erkennen (Verzweiflung, Ungeduld, Anhänglichkeit an die Welt) und ihnen die Heilmittel des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe entgegensetzen. Weit davon entfernt, Ängste zu schüren, entschärfte diese Literatur die Furcht, indem sie den Tod in einen Akt verwandelte, den man vorbereiten und gut vollziehen kann. Der Katechismus nimmt dieses Erbe auf:

„Die Kirche ermutigt uns, uns auf die Stunde unseres Todes vorzubereiten („Vor dem plötzlichen und unvorhergesehenen Tod errette uns, o Herr": Allerheiligenlitanei), die Mutter Gottes zu bitten, für uns „in der Stunde unseres Todes" Fürsprache einzulegen (Gebet des Ave Maria), und uns dem heiligen Josef, dem Patron des guten Todes, anzuvertrauen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1014[27]

Der heilige Josef, Patron des guten Todes

Die Tradition hat dem heiligen Josef den Titel Patron des guten Todes verliehen, weil er nach christlicher Frömmigkeit zwischen Jesus und Maria gestorben ist — umgeben von der Gegenwart des Gottessohnes und seiner Mutter. Sterben „wie der heilige Josef" heißt: begleitet sterben, versöhnt, in Frieden. Ebenso erbittet das meistgesprochene Gebet der Christenheit Mariens Fürsprache genau für diesen Augenblick: „bitte für uns Sünder, jetzt und in der Stunde unseres Todes".

Der heilige Alfons von Liguori und die Bereitung zum Tode

Im 18. Jahrhundert hat der heilige Alfons von Liguori (1696–1787), Kirchenlehrer und großer Meister der Moraltheologie, eines seiner meistgelesenen Bücher diesem Thema gewidmet: Apparecchio alla morte (Bereitung zum Tode, 1758). Weit davon entfernt, ein Schreckenshandbuch zu sein, will das Werk den Christen dazu führen, schon jetzt im Hinblick auf sein Ende zu leben, um am Tag der Tage nichts fürchten zu müssen. Das ist das Herz der ars moriendi: Gut sterben heißt gut leben; wer jeden Tag Gott zugewandt lebt, muss seinen Tod nicht improvisieren.

Die Hoffnung, stärker als der Tod

Die Lehre vom Lebensende endet nicht am Sterbebett: Sie öffnet sich auf das Jenseits. Erst der Horizont der Letzten Dinge gibt der christlichen Sterbebegleitung ihr volles Gewicht.

Das Gericht, das Fegefeuer, der Himmel

Im Augenblick des Todes tritt die Seele vor Gott zum Partikulargericht, das sogleich über ihr ewiges Los entscheidet[28]. Für jene, die in der Freundschaft Gottes sterben, aber noch nicht vollkommen geläutert sind, lehrt die Kirche die Wirklichkeit des Fegefeuers, der letzten Läuterung vor der Freude des Himmels — darum betet man für die Verstorbenen. Diese Wirklichkeiten, die den Sinn des Lebensendes erhellen, werden entfaltet in Das Fegefeuer, Was sagt die Kirche über das Fegefeuer? und, zur Tugend der Hoffnung, Wie kann man in der Hoffnung wachsen?.

Sich nicht betrüben wie jene, die keine Hoffnung haben

Vielleicht fasst der heilige Paulus den Unterschied zwischen dem christlichen Sterben und der zeitgenössischen Verzweiflung am besten zusammen:

„Wir wollen euch aber, Brüder, über die Entschlafenen nicht in Unkenntnis lassen, damit ihr nicht trauert wie die anderen, die keine Hoffnung haben.“ — Heiliger Paulus, Erster Brief an die Thessalonicher 4, 13[29]

Hier liegt die Wurzel der ganzen Debatte über das Lebensende. Eine Gesellschaft, die nach dem Tod nichts mehr erhofft, sieht im Todeskampf nur ein Grauen, das man abkürzen muss. Ein Glaube, der die Auferstehung erwartet, sieht darin einen Übergang, den man begleiten muss. Die Frage der Euthanasie ist also im Grunde eine Frage der Hoffnung.

Die Verantwortung der ganzen Gesellschaft

Das Lebensende betrifft nicht nur den Kranken und seine Familie: Es ist eine gemeinsame Pflicht. Die Art, wie eine Nation die Begleitung ihrer Sterbenden organisiert — oder vernachlässigt —, ist eine Zivilisationsentscheidung.

Begleiten, nicht im Stich lassen

Die erste gesellschaftliche Pflicht lautet: Niemanden allein sterben lassen. Samaritanus bonus betont: Hinter der Bitte um Euthanasie verbirgt sich fast immer kein wirklicher Todeswunsch, sondern ein Ruf nach Hilfe und Zuneigung[30]. Was der Kranke oft verlangt, ist nicht, dass man ihn tötet, sondern dass man aufhört, ihn im Stich zu lassen. Auf diese Not mit einer Injektion statt mit einer Gegenwart zu antworten, heißt, die Beseitigung des Leidenden mit der Beseitigung des Leidens zu verwechseln.

Frankreich an der Schwelle eines Umbruchs

Frankreich veranschaulicht beide Seiten der Debatte. Das Claeys-Leonetti-Gesetz vom 2. Februar 2016 hat die Euthanasie abgelehnt und zugleich unter strengen Voraussetzungen eine tiefe und kontinuierliche Sedierung bis zum Tod für Kranke in der terminalen Phase mit therapierefraktärem Leiden zugelassen[31]. Ein Gesetzentwurf zur Legalisierung einer Form der „Sterbehilfe“, eingebracht 2025, durchlief danach einen bewegten parlamentarischen Weg — mehrere Lesungen, Uneinigkeit im Vermittlungsausschuss, aufeinanderfolgende Ablehnungen im Senat —, bevor er am 15. Juli 2026 von der Nationalversammlung endgültig verabschiedet und am 14. August 2026 vom Verfassungsrat mit drei Auslegungsvorbehalten für verfassungsgemäß erklärt wurde[32]. Die Kirche in Frankreich hat dieser Debatte eine stetige Feststellung entgegengesetzt: Solange Dutzende Départements noch über keine Palliativstationen verfügen, hieße es, den zur Tötung freigegebenen Tod zu legalisieren, bevor das Recht auf Linderung gesichert ist — also den Tod als Alternative zu einer Versorgung anzubieten, die man nicht zu leisten vermochte. Die ausführliche Analyse dieses legislativen und internationalen Dossiers findet sich in Was soll man von der Euthanasie halten?.

Die Familie, das Krankenhaus, das Zuhause

Bleibt schließlich die unscheinbarste und entscheidendste Dimension: die konkrete Gegenwart. Jedem, der es wünscht, zu ermöglichen, zu Hause zu sterben, die Angehörigen zu unterstützen, die wachen, die Pflegenden in der Begleitung auszubilden, die Palliativversorgung zu finanzieren — lauter Gesten, mit denen eine Gesellschaft ihren Sterbenden sagt, dass sie noch zählen. Das Lebensende bleibt, wie das Alter und die Behinderung, der Ort, an dem sich die Wahrheit eines Wortes bewährt: Das Maß einer Zivilisation ist nicht ihre Macht, sondern ihre Art, die Kleinsten zu behandeln.

Pour aller plus loin

Anmerkungen und Quellen

  1. Heiliger Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae, 25. März 1995, Nr. 65: „Unter Euthanasie im eigentlichen Sinne ist eine Handlung oder Unterlassung zu verstehen, die von sich aus und in der Absicht den Tod herbeiführt, um so jeglichen Schmerz zu beseitigen.“ Text auf vatican.va. Greift die Definition von Iura et Bona (1980) auf.

    1 8
  2. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2278: „Der Verzicht auf kostspielige, gefährliche, außergewöhnliche oder zum erwarteten Ergebnis unverhältnismäßige medizinische Maßnahmen kann legitim sein. Es ist die Ablehnung der ‚therapeutischen Verbissenheit‘. Man will damit nicht den Tod herbeiführen; man nimmt hin, ihn nicht verhindern zu können.“

    2 10
  3. Genesis 3, 19: „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis du zum Erdboden zurückkehrst, denn von ihm bist du genommen. Denn Staub bist du, und zum Staub kehrst du zurück.“ Formel, die in der Liturgie der Aschenauflegung wieder aufgenommen wird.

    3
  4. Nationaler Dienst für Liturgie- und Sakramentenpastoral (Französische Bischofskonferenz), Dominique Cadet, „Aschermittwoch, Eintritt in die Fastenzeit“, Website liturgie.catholique.fr: Die beiden Formeln bei der Auflegung der Asche lauten „Kehrt um und glaubt an das Evangelium“ (Markus 1, 15) und „Bedenke, dass du Staub bist und zum Staub zurückkehrst“ (Genesis 3, 19).

    4
  5. Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Samaritanus bonus über die Sorge um die Personen in kritischen und terminalen Lebensphasen, 14. Juli 2020: Das Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk 10, 25–37) dient als Deutungsschlüssel für die gesamte Sorge am Lebensende — anhalten, pflegen, wachen. Text auf vatican.va.

    5
  6. Kongregation für die Glaubenslehre, Samaritanus bonus — Schreiben über die Sorge um die Personen in kritischen und terminalen Lebensphasen, 14. Juli 2020, Abschnitt III, auf vatican.va.

    6
  7. Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben Evangelii Gaudium, 24. November 2013, Nr. 53: „Wir haben die Kultur des ‚Ausschusses‘ in Gang gesetzt, die sogar noch gefördert wird.“ Thema, das vom Lehramt des Franziskus zu alten und kranken Menschen mehrfach aufgegriffen wurde, namentlich in Samaritanus bonus (2020).

    7
  8. Heiliger Johannes Paul II., Evangelium Vitae, Nr. 65: „In Übereinstimmung mit dem Lehramt meiner Vorgänger und in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche bestätige ich, dass die Euthanasie als vorsätzliche, moralisch unannehmbare Tötung einer menschlichen Person eine schwere Verletzung des Gesetzes Gottes ist.“ Erklärung von feierlichem Charakter. Text auf vatican.va.

    9
  9. Pius XII., Ansprache „Zur Beantwortung dreier Fragen der ärztlichen Moral über die Wiederbelebung“ an die Anästhesisten, 24. November 1957: Unterscheidung zwischen ordentlichen (verpflichtenden) und außerordentlichen (nicht verpflichtenden) Mitteln der Lebenserhaltung. Französischer Text auf vatican.va. Grundlegender Text für die gesamte spätere Lehre.

    11
  10. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Iura et Bona über die Euthanasie, 5. Mai 1980, Teil IV: Vorzug für die Begriffe verhältnismäßig / unverhältnismäßig; Bewertungskriterien (Art der Behandlung, Schwierigkeit, Risiko, Kosten, Verfügbarkeit, verglichen mit dem erhofften Ergebnis und dem Zustand des Kranken). Text auf vatican.va.

    12
  11. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2278: Die Entscheidungen über Begrenzung oder Abbruch einer Behandlung „müssen vom Patienten selbst getroffen werden, wenn er dazu befähigt und fähig ist, oder andernfalls von den rechtlich dazu Berechtigten, wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind“.

    13
  12. Kongregation für die Glaubenslehre, Samaritanus bonus, 14. Juli 2020, Teil V: Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, „auch auf künstlichem Wege“, gehören grundsätzlich zur dem Kranken geschuldeten Basisversorgung, solange sie ihren eigentlichen Zweck erreichen und nicht zu einer übermäßigen und nutzlosen Last oder Qual werden. Vgl. auch die Antwort der Glaubenskongregation vom 1. August 2007 über künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr.

    14
  13. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2279: „Selbst wenn der Tod als unmittelbar bevorstehend gilt, darf die einem Kranken gewöhnlich geschuldete Pflege nicht rechtmäßig abgebrochen werden. […] Die Palliativpflege ist eine bevorzugte Form der selbstlosen Nächstenliebe. Als solche ist sie zu fördern.“

    15
  14. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2279: „Der Gebrauch von Schmerzmitteln zur Linderung der Leiden des Sterbenden kann selbst auf die Gefahr hin, seine Tage zu verkürzen, der Menschenwürde moralisch entsprechen, wenn der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt, sondern nur als unvermeidlich vorausgesehen und hingenommen wird.“ Anwendung des Prinzips der Doppelwirkung, bereits 1957 von Pius XII. formuliert.

    16
  15. Kongregation für die Glaubenslehre, Samaritanus bonus, 14. Juli 2020, Teil V: Erlaubtheit der palliativen Sedierung zur Linderung therapierefraktären Leidens, einschließlich der tiefen Sedierung in der letzten Phase, unter der Bedingung, dass sie nicht auf die Herbeiführung des Todes zielt und, soweit möglich, dem Sterbenden Zeit lässt, sich geistlich vorzubereiten. Warnung vor einer zur getarnten Euthanasie zweckentfremdeten Sedierung.

    17
  16. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1525: „Zu den drei Sakramenten, die eine Einheit bilden — Taufe, Firmung und Eucharistie —, die eine Einheit namens ‚Sakramente der christlichen Initiation‘ bilden, kann man sagen, dass Buße, heilige Salbung und Eucharistie als Wegzehrung, wenn das christliche Leben an sein Ende rührt, ‚die Sakramente bilden, die auf die Heimat vorbereiten‘ […].“

    18
  17. Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1520–1523: Wirkungen der Krankensalbung — Schenkung von „Trost, Frieden und Mut“, Vereinigung mit dem Leiden Christi, kirchliche Gnade und, „wenn es dem Heil seiner Seele nützlich ist“, Wiederherstellung der leiblichen Gesundheit. Die Salbung ist nicht der Agonie vorbehalten: Sie richtet sich an jeden schwerkranken Gläubigen (§ 1514) und kann wiederholt werden.

    19
  18. Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1524–1525: „Als Sakrament des gestorbenen und auferstandenen Christus ist die Eucharistie hier Sakrament des Übergangs vom Tod zum Leben, von dieser Welt zum Vater. […] Die Eucharistie soll das letzte Sakrament der Pilgerschaft sein, die ‚Wegzehrung‘ für den ‚Übergang‘ in das ewige Leben.“

    20
  19. Ablasshandbuch (Enchiridion Indulgentiarum, 4. Aufl., 1999): Den Gläubigen in Todesgefahr, denen kein Priester beistehen kann, gewährt die heilige Kirche wohlwollend einen vollkommenen Ablass in der Todesstunde, sofern sie zu Lebzeiten zu beten pflegten; die Kirche ersetzt dann die drei gewöhnlich erforderlichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters).

    21
  20. Kolosser 1, 24: „Jetzt freue ich mich in den Leiden, die ich für euch ertrage; was an den Bedrängnissen Christi noch fehlt, ergänze ich an meinem Leib für seinen Leib, die Kirche.“

    22
  21. Philipper 1, 21–23: „Denn für mich ist Christus das Leben, und Sterben ist Gewinn. […] Ich werde von beiden Seiten bedrängt: Ich habe das Verlangen aufzubrechen und bei Christus zu sein — das wäre bei weitem das Beste.“

    23
  22. 1 Korinther 15, 54–55: „Der Tod ist verschlungen vom Sieg. Tod, wo ist dein Sieg? Tod, wo ist dein Stachel?“ Unter Verweis auf Hosea 13, 14 und Jesaja 25, 8.

    24
  23. Heilige Thérèse vom Kinde Jesus, Wort vom 1. Mai 1897, aufgezeichnet von Mutter Agnès von Jesus, Letzte Gespräche, Abschnitt „Der Tod“.

    25
  24. Die Nachfolge Christi, Buch I, Kapitel 23 („Von der Betrachtung des Todes“): „Du solltest dich in allen deinen Gedanken und Handlungen so verhalten, als müsstest du heute sterben. […] Selig, wer die Stunde seines Todes stets vor Augen hat und sich jeden Tag zum Sterben bereitet.“ Text, Thomas von Kempen zugeschrieben (um 1380–1471).

    26
  25. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1014: „Die Kirche ermutigt uns, uns auf die Stunde unseres Todes vorzubereiten (‚Vor plötzlichem und unvorhergesehenem Tod bewahre uns, o Herr‘: Allerheiligenlitanei), die Muttergottes zu bitten, für uns einzutreten ‚in der Stunde unseres Todes‘ (Ave Maria), und uns dem heiligen Josef, dem Patron des guten Todes, anzuvertrauen.“

    27
  26. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1022: „Jeder Mensch empfängt gleich im Augenblick seines Todes in seiner unsterblichen Seele die ewige Vergeltung, in einem besonderen Gericht, das sein Leben auf Christus bezieht: entweder durch eine Läuterung hindurch, oder um sogleich in die Seligkeit des Himmels einzugehen, oder um sich sogleich für immer zu verdammen.“

    28
  27. 1 Thessalonicher 4, 13–14: „Wir wollen euch aber, Brüder, über die Entschlafenen nicht in Unkenntnis lassen, damit ihr nicht trauert wie die anderen, die keine Hoffnung haben. Denn wenn wir glauben, dass Jesus gestorben und auferstanden ist, so wird Gott ebenso durch Jesus auch die Entschlafenen mit ihm zusammenführen.“

    29
  28. Kongregation für die Glaubenslehre, Iura et Bona, 5. Mai 1980, Teil II, aufgegriffen von Samaritanus bonus (2020): Die Bitten Schwerkranker, die bisweilen den Tod verlangen, „dürfen fast nie als Ausdruck eines wahren Willens zur Euthanasie verstanden werden; fast immer handelt es sich um angstvolle Bitten um Hilfe und Zuneigung“. Text auf vatican.va.

    30
  29. Gesetz Nr. 2016-87 vom 2. Februar 2016 über neue Rechte zugunsten der Kranken und der Personen am Lebensende (sogenanntes Claeys-Leonetti-Gesetz), JORF vom 3. Februar 2016: Ablehnung der Euthanasie, Recht auf Ablehnung der unvernünftigen Hartnäckigkeit sowie Recht, unter strengen Voraussetzungen (schwere und unheilbare Erkrankung, kurzfristig lebensbedrohliche Prognose, therapierefraktäres Leiden), auf eine „tiefe und kontinuierliche Sedierung, die eine bis zum Tod aufrechterhaltene Bewusstseinsminderung bewirkt“. Quelle: Légifrance.

    31
  30. Gesetzentwurf über das Recht auf Sterbehilfe, eingebracht am 11. März 2025: Eröffnet unter Voraussetzungen (Volljährigkeit, französische Staatsangehörigkeit oder dauerhafter Aufenthalt in Frankreich, schwere und unheilbare Erkrankung mit kurz- oder mittelfristig lebensbedrohlicher Prognose, therapierefraktäres Leiden, Fähigkeit zum Ausdruck eines freien und aufgeklärten Willens) das Recht, eine letale Substanz zu erhalten und sie sich verabreichen zu lassen oder selbst einzunehmen. Endgültig verabschiedet von der Nationalversammlung am 15. Juli 2026; vom Verfassungsrat mit drei Auslegungsvorbehalten für verfassungsgemäß erklärt, Entscheidung Nr. 2026-910 DC vom 14. August 2026.

    32