Die Behinderung bezeichnet die Situation eines Menschen, dessen Beeinträchtigung — körperlich, sensorisch, geistig oder psychisch — Aktivität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dauerhaft einschränkt. Weit davon entfernt, eine Randfrage für Spezialisten zu sein, stellt sie die zentrale Überzeugung der gesamten katholischen Moral auf die empfindlichste Probe: Die Würde des Menschen verdient man sich nicht, man misst sie nicht, und man verliert sie nicht. Sie hängt weder von der Gesundheit noch von der Leistung noch von der Autonomie noch vom Nutzen ab, den man für die Gesellschaft hat.
Für die Kirche ist die Art, wie eine Gemeinschaft ihre zerbrechlichsten Mitglieder behandelt, kein Detail: Sie ist der Spiegel dessen, was sie vom Menschen hält. Der heilige Johannes Paul II. hat es in einem Satz formuliert, der zum Maßstab geworden ist: „Die Qualität einer Gesellschaft oder einer Zivilisation misst sich an der Achtung, die sie ihren schwächsten Mitgliedern entgegenbringt"[1]. In diesem Sinne ist die Behinderung ein vollwertiges Kapitel der Sozial- und Morallehre: Sie berührt die Gerechtigkeit, das Gemeinwohl, den Platz jedes Einzelnen in der Bürgerschaft und die Grenze, an der eine Gesellschaft sich entscheidet, den Menschen so aufzunehmen, wie er ist — oder nur diejenigen zu behalten, die „nützlich sind".
Dieser Artikel legt die katholische Sicht der Behinderung dar: ihre Definition, das Fundament der Würde des Schwachen, ihre biblischen Wurzeln, die kontinuierliche Entfaltung des Lehramts, die entgegengesetzten Versuchungen (Eugenik, Auslese, „Kultur des Wegwerfens") und das positive Programm der Kirche — der Weg von der Fürsorge zur Teilhabe. Für die benachbarten Themen sei auf die Artikel über die Würde der menschlichen Person, die Bioethik, die Würde des Embryos und die Euthanasie verwiesen.
Was ist Behinderung?
Vom „Defizit" zur „Situation der Behinderung"
Das Wort Behinderung (französisch handicap) hat eine eigentümliche Geschichte: Entlehnt aus dem Englischen hand in cap („die Hand im Hut"), bezeichnete es zunächst ein Glücksspiel, dann bei Pferderennen den Nachteil, der dem besten Teilnehmer auferlegt wurde, um die Chancen auszugleichen. Auf den Menschen angewandt, hat es im 20. Jahrhundert die Person lange auf ihr Defizit reduziert: Man war „ein Behinderter", mit seinem Mangel identifiziert.
Das heutige Verständnis hat eine entscheidende Verschiebung vollzogen, die die Kirche sich zu eigen gemacht hat. Behinderung ist keine bloße Eigenschaft des kranken Körpers: Sie ist eine Beziehung zwischen einer Beeinträchtigung und einer Umgebung. Eine Treppe behindert einen Rollstuhlfahrer nicht, weil er nicht gehen kann, sondern weil keine Rampe vorgesehen wurde. Deshalb spricht man heute von einer „Situation der Behinderung": Die Beeinträchtigung liegt im Körper, aber die Behinderung entsteht auch aus der Art, wie die Gesellschaft — oder eben nicht — dafür gedacht ist, alle ihre Mitglieder aufzunehmen. Diese Verschiebung ist keine Konzession an die Mode: Sie trifft sich mit der ältesten christlichen Intuition, wonach der Ausschluss des Schwachen zuerst eine Sünde der Gemeinschaft ist, kein Schicksal des Schwachen.
Eine weite und vielfältige Wirklichkeit
Behinderung ist keine homogene Kategorie. Sie umfasst sehr unterschiedliche Wirklichkeiten: motorische Behinderungen (Lähmungen, Amputationen), sensorische (Blindheit, Gehörlosigkeit), geistige (Trisomie 21, kognitive Beeinträchtigungen), psychische (invalidisierende seelische Störungen) sowie vielfältige Situationen mehrfacher Behinderung. Laut dem Weltbericht Behinderung, den die Weltgesundheitsorganisation und die Weltbank 2011 veröffentlicht haben, leben mehr als eine Milliarde Menschen — etwa 15 % der Weltbevölkerung — mit einer Form von Behinderung[2]. Weit davon entfernt, die Ausnahme zu sein, ist die Zerbrechlichkeit eine gewöhnliche Dimension der menschlichen Verfassung: Jeder ist abhängig geboren worden, viele werden es mit dem Alter oder durch Krankheit wieder werden. Die Frage der Behinderung ist also niemals die Frage von „denen" gegenüber „uns"; sie betrifft jeden Menschen, weil sie die Wahrheit unserer gemeinsamen Verwundbarkeit berührt.
Der Blick des Glaubens: weder Strafe noch Zufall
Angesichts von Leid und Missbildung ist die uralte Versuchung, darin eine Strafe zu lesen: Das Unglück wäre der Lohn einer Schuld. Genau diese Lesart weist Christus zurück, in einer Szene, die für das gesamte christliche Denken über Behinderung grundlegend ist. Vor einem von Geburt an blinden Mann fragen die Jünger, wer gesündigt habe, er oder seine Eltern:
„Weder er hat gesündigt noch seine Eltern; sondern die Werke Gottes sollen an ihm offenbar werden." — Jesus, Evangelium nach Johannes 9, 3[3]
Mit einem Wort entreißt Jesus die Behinderung dem Register von Schuld und Schicksal, um sie in das der Berufung einzuschreiben: Dieses verwundete Leben ist kein Ausschuss, es ist ein Ort, an dem Gott sich offenbaren will. Der katholische Glaube leugnet das Übel der Behinderung nicht — er vergoldet es nicht mit falschem Wunderglanz, stellt es nicht als ein Gut an sich dar —, aber er weigert sich, darin einen Fluch oder ein Zeichen geringeren Wertes zu sehen. Behinderung ist eine Prüfung, niemals eine Disqualifikation.
Die Behinderung, eine Frage der Sozial- und Morallehre
Warum die Kirche sich einmischt
Man würde die Behinderung gern zu den Gesundheits- und Sozialfragen zählen, also zu den technischen Angelegenheiten. Das wäre ein Irrtum. Für die Kirche ist sie zugleich und untrennbar eine moralische und soziale Frage: Die Art, wie eine Bürgerschaft ihre behinderten Mitglieder behandelt, berührt die Gerechtigkeit, das Gemeinwohl und das Antlitz der Gesellschaft selbst. Die Behinderung ist die Anwendung des Prinzips, das die gesamte Soziallehre begründet — der unantastbaren Würde der menschlichen Person — an der Grenze größter Verwundbarkeit.
Deshalb steht diese Frage im sozialen Corpus der Kirche neben dem Gemeinwohl — das nicht gemeinsam sein kann, wenn es die Schwächsten ausschließt —, neben der Solidarität — die die Starken mit den Zerbrechlichen verbindet —, neben der Subsidiarität — die will, dass die Person und ihre Familie gestützt, nicht ersetzt werden — und, weiter gefasst, neben der Armut und dem Alter, anderen Gestalten der Abhängigkeit. Die Behinderung ist kein Sonderfall: Sie ist der entscheidende Test für die Kohärenz der gesamten Soziallehre.
Die Würde hängt nicht von den Fähigkeiten ab
Hier liegt der Kern der Frage. Das moderne Denken neigt dazu, die Würde auf Fähigkeiten zu gründen: Bewusstsein, Autonomie, Rationalität, Produktivität. Aber eine auf Fähigkeiten gegründete Würde ist ihrem Wesen nach abgestuft und widerrufbar: Sie wächst mit der Leistung, nimmt mit der Beeinträchtigung ab, verschwindet mit dem Koma. Eine solche Logik lässt genau denjenigen ohne Schutz, der weder fordern noch leisten noch zustimmen kann.
Die Kirche stellt dieser verliehenen Würde eine empfangene Würde entgegen: ontologisch, am Sein der Person selbst hängend, nicht an dem, was sie tun kann. Dignitas Infinita hat es 2024 mit Nachdruck formuliert:
„Die ontologische Würde […] kommt der Person als solcher zu, allein aufgrund der Tatsache, dass sie existiert und von Gott gewollt, geschaffen und geliebt ist. Diese Würde ist unauslöschlich […] und bleibt gültig jenseits aller Umstände, in denen die Person sich befinden mag." — Dikasterium für die Glaubenslehre, Dignitas Infinita, 8. April 2024, Nr. 7[4]
Zwanzig Jahre zuvor hatte Johannes Paul II. in einer Botschaft an die Welt der Medizin und der Verbände, die maßgeblich geblieben ist, dieses Prinzip unmittelbar auf die Behinderung angewandt, einschließlich der geistigen:
„Die behinderte Person, auch wenn sie in ihrem Geist oder in ihren sensorischen und intellektuellen Fähigkeiten verletzt erscheint, ist ein voll und ganz menschliches Subjekt mit heiligen und unveräußerlichen Rechten, wie sie jedem menschlichen Geschöpf zukommen." — Heiliger Johannes Paul II., Botschaft an das Symposium „Würde und Rechte der Person mit geistiger Behinderung", 5. Januar 2004[5]
Die Präzisierung „auch wenn sie in ihrem Geist verletzt erscheint" ist entscheidend: Sie zielt auf den Grenzfall — die geistige und psychische Behinderung —, in dem die auf Rationalität gegründete Würde zusammenbricht und allein die ontologische Würde noch trägt. Es ist genau dieselbe Logik wie die der personalistischen Bioethik: Die Person ist immer Zweck, niemals Mittel, und der Schwächste ist der zuerst zu Schützende, weil er sich nicht verteidigen kann.
„Die Qualität einer Gesellschaft misst sich an der Achtung vor dem Schwächsten"
Aus diesem Primat der Person folgt ein Beurteilungskriterium für die ganze Gesellschaft. Eine Zivilisation bemisst sich nicht an der Macht ihrer Starken, sondern am Schutz ihrer Schwachen. Johannes Paul II. hat daraus eine unmittelbare Verurteilung des Ideals einer rein leistungsorientierten Gesellschaft abgeleitet:
„Eine technisch vollkommene Gesellschaft, in der nur voll produktive Mitglieder zugelassen wären, müsste als dem Menschen radikal unwürdig gelten, befleckt von einer Art Diskriminierung, die nicht weniger verwerflich wäre als die Rassendiskriminierung." — Heiliger Johannes Paul II., Ansprache an die behinderten Menschen, Québec, 10. September 1984[6]
Die Nähe zum Rassismus ist nicht rhetorisch: In beiden Fällen werden Menschen nach einem ihnen äußerlichen Kriterium hierarchisiert — hier die Rasse, dort die Produktivität —, um zu entscheiden, wer in vollem Sinne zu existieren verdient. Die Soziallehre stellt dieser Logik die gleiche Würde aller entgegen, die der Katechismus auf die Erschaffung des Menschen nach dem Bild Gottes zurückführt: „Nach dem Bild des einen Gottes geschaffen […], haben alle Menschen dieselbe Natur und denselben Ursprung", und jede Diskriminierung, die die Grundrechte berührt, „muss als dem Plan Gottes zuwider überwunden werden"[7].
Ein Rechtssubjekt, nicht nur Fürsorgeempfänger
Hier liegt die große Wende der Soziallehre. Jahrhundertelang nahm die Caritas gegenüber dem Gebrechlichen die Form der Fürsorge an: Man hilft, man pflegt, man versorgt. Das ist gut und notwendig, aber unzureichend, denn die Fürsorge kann die Person im Status eines Pflegeobjekts festhalten, niemals eines Subjekts. Das Kompendium der Soziallehre vollzieht die entscheidende Verschiebung:
„Personen mit Behinderung sind voll und ganz menschliche Subjekte, Träger von Rechten und Pflichten: Trotz der Grenzen und Leiden, die in ihren Körper und ihre Fähigkeiten eingeschrieben sind, bringen sie die Würde und Größe des Menschen noch stärker zum Leuchten." — Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 148[8]
Ein Rechtssubjekt zu sein ändert alles: Die behinderte Person hat nicht nur Anspruch auf Pflege, sondern auf Teilhabe — am Familienleben, am gesellschaftlichen, beruflichen und kirchlichen Leben. Das Kompendium präzisiert, dass ihr geholfen werden muss, „am Familien- und Gesellschaftsleben in allen seinen Dimensionen und auf allen ihren Möglichkeiten zugänglichen Ebenen teilzunehmen", und dass ihr den Zugang zu Arbeit, gerechtem Lohn und Aufstieg zu verweigern eine schwere Form der Diskriminierung wäre[9]. Und es fügt eine von der Politik oft vergessene Bemerkung hinzu:
„Auch sie muss lieben und geliebt werden, sie braucht Zärtlichkeit, Nähe und Vertrautheit." — Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 148[10]
Die behinderte Person ist nicht nur ein zu pflegender Körper und keine zu verwaltende Akte: Sie ist ein Herz, das für die Beziehung geschaffen ist. Hier liegt der Übergang von der Fürsorge zur Anerkennung.
Die biblischen und patristischen Fundamente
Der Mensch, Bild Gottes: verwundet, aber nicht entstellt
Das letzte Fundament der Würde des Schwachen ist die Erschaffung des Menschen „nach dem Bild Gottes" (Genesis 1, 27). Dieses Bild ist weder in der Leistung der Glieder noch in der Regsamkeit des Verstandes eingeschrieben, sondern im Sein der Person selbst, die von Gott geschaffen und gewollt ist. Krankheit, Missbildung oder Beeinträchtigung können den Widerschein verletzen, niemals das Bild auslöschen. Deshalb schützte das Gesetz des Mose, lange vor jeder Erklärung von Rechten, den Gebrechlichen ausdrücklich:
„Einen Tauben sollst du nicht verfluchen, und einem Blinden sollst du kein Hindernis in den Weg legen, sondern du sollst deinen Gott fürchten." — Levitikus 19, 14[11]
Einem Blinden ein Hindernis in den Weg legen: Das biblische Bild sagt schon, dreitausend Jahre im Voraus, die Intuition der „Situation der Behinderung" — das Übel ist nicht nur die Blindheit, es ist das Hindernis, das man vor dem Schwachen liegen lässt oder aufrichtet.
Noch bewegender bietet das Erste Testament ein königliches Bild der Aufnahme: Mefiboschet, Jonatans Sohn, „an beiden Füßen gelähmt", den König David aus Treue zu seinem Freund dauerhaft „an seinem Tisch sitzen lässt wie einen der Königssöhne" (2 Samuel 9). Der Gebrechliche wird nicht an den Rand gedrängt: Er isst am Tisch des Königs. Das Evangelium wird dieses Motiv aufgreifen, wenn Christus für das große Gastmahl befiehlt, „die Armen, die Krüppel, die Blinden und die Lahmen" zu holen (Lukas 14, 21).
Christus und die Kranken im Evangelium
Die Evangelien zeigen einen Christus, der sich unablässig den gebrochenen Körpern zuwendet: Er heilt den Gelähmten, den Blinden, den Taubstummen, den Aussätzigen, den Besessenen, den Gichtbrüchigen. Diese Heilungen sind keine bloßen Wunder: Sie sind Zeichen des Reiches, in dem „Blinde sehen, Lahme gehen" (Matthäus 11, 5), und sie geben dem Ausgeschlossenen seinen Platz in der Gemeinschaft zurück. Doch das Evangelium geht weiter: Christus identifiziert sich selbst mit dem Kleinsten und Leidendsten und macht die Haltung gegenüber dem Schwachen zum Kriterium des Jüngsten Gerichts:
„Wahrlich, ich sage euch: Was ihr einem dieser meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan." — Jesus, Evangelium nach Matthäus 25, 40[12]
Das ist das radikalste Fundament aller christlichen Caritas gegenüber der behinderten Person: Es geht nicht nur darum, einem Unglücklichen „Gutes zu tun", sondern Christus zu dienen, der in ihm gegenwärtig ist. Das Antlitz des verwundeten Menschen wird zu einem Antlitz Christi.
Heiliger Paulus: „Meine Kraft entfaltet sich in der Schwäche"
Der heilige Paulus vollzieht eine Umkehrung, die im Herzen der christlichen Spiritualität der Behinderung steht. Weit davon entfernt, Abfall des Gesellschaftsorganismus zu sein, ist das schwache Glied darin notwendig:
„Vielmehr sind gerade die Glieder des Leibes, die schwächer zu sein scheinen, notwendig; und die wir für weniger ehrenwert am Leib halten, die umgeben wir mit desto größerer Ehre." — Heiliger Paulus, Erster Brief an die Korinther 12, 22-23[13]
Und Paulus geht so weit, in seiner eigenen Schwäche — seinem geheimnisvollen „Stachel im Fleisch" — den Ort der Kraft Gottes selbst zu erkennen:
„Meine Gnade genügt dir: Denn meine Kraft entfaltet sich in der Schwäche. Sehr gern will ich mich also meiner Schwachheiten rühmen, damit die Kraft Christi auf mir ruhe." — Heiliger Paulus, Zweiter Brief an die Korinther 12, 9[14]
Dieses Paradox — die Stärke in der Schwäche — erlaubt niemals, die Pflege zu verachten oder sich mit dem Ausschluss abzufinden. Es sagt etwas anderes: Der Wert einer Person misst sich nicht an ihrer Macht, und die Zerbrechlichkeit kann ein Ort der Gnade werden, für den, der sie trägt, wie für die, die ihn umgeben.
Das Lehramt und die Behinderung: eine kontinuierliche Lehre
Entgegen einer verbreiteten Vorstellung hat die Kirche die Frage der Behinderung nicht erst kürzlich entdeckt: Sie hat sie, Dokument für Dokument, in bemerkenswerter Kontinuität getragen. Das Zweite Vatikanische Konzil hatte in Gaudium et Spes die Angriffe auf die Unversehrtheit der Person bereits zu den „ehrlosen" Taten gezählt:
„Alles, was sich gegen das Leben selbst richtet, wie jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und selbst der überlegte Selbstmord; alles, was die Unversehrtheit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelungen […] : Alle diese Praktiken und andere ähnliche sind in Wahrheit ehrlos." — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, 7. Dezember 1965, Nr. 27[15]
- 7. Dezember 1965Gaudium et Spes
Das Zweite Vatikanum zählt die Angriffe auf die Unversehrtheit der Person (Verstümmelungen, Euthanasie) zu den „ehrlosen" Taten und begründet die gleiche Würde aller.
- 4. März 1981Dokument des Heiligen Stuhls
Für das von der UNO ausgerufene Internationale Jahr der Behinderten veröffentlicht der Heilige Stuhl ein ausführliches Dokument, das die Grundprinzipien und Handlungsleitlinien bekräftigt.
- 10. September 1984Johannes Paul II. in Québec
„Die behinderte Person ist ein menschliches Subjekt mit vollem Recht"; Verurteilung der Gesellschaft, die nur „voll produktive Mitglieder" zuließe.
- 25. März 1995Evangelium Vitae
Johannes Paul II. prangert die „Kultur des Todes" an, die sich gegen die Schwächsten richtet — ungeborene Kinder, Kranke, alte und behinderte Menschen.
- 5. Januar 2004Kongress über geistige Behinderung
Botschaft Johannes Pauls II.: Die Person, „auch wenn sie in ihrem Geist verletzt ist", ist ein „voll und ganz menschliches Subjekt mit heiligen und unveräußerlichen Rechten".
- 3. Oktober 2020Fratelli Tutti
Franziskus spricht von den behinderten Menschen als „verborgenen Verbannten" und ruft zu ihrer aktiven Teilhabe an der bürgerlichen und kirchlichen Gemeinschaft auf.
- 8. April 2024Dignitas Infinita
Das Dikasterium für die Glaubenslehre bekräftigt die ontologische Würde, unauslöschlich, unabhängig von allen Umständen und Fähigkeiten.
Das Dokument des Heiligen Stuhls von 1981
Als die UNO das Jahr 1981 zum „Internationalen Jahr der Behinderten" erklärte, antwortete der Heilige Stuhl mit einem gehaltvollen Dokument, veröffentlicht am 4. März 1981, das die Grundprinzipien und Handlungsleitlinien der Kirche in dieser Frage bekräftigte[16]. Weit entfernt von einer bloßen Gelegenheitsbotschaft, legte dieser Text die Grundlagen, die das gesamte spätere Lehramt unaufhörlich entfalten wird: Die behinderte Person ist Rechtssubjekt; sie muss am gesellschaftlichen Leben teilhaben können „auf allen ihren Möglichkeiten zugänglichen Ebenen"; und die Gesellschaft hat die Pflicht, sie nicht an den Rand zu stellen, sondern ihre Strukturen anzupassen, um sie aufzunehmen. Drei Jahre später wird Johannes Paul II. in Québec dieses Dokument ausdrücklich zitieren, um seinen Kern einzuhämmern: Die Würde des Behinderten ist „angeboren, heilig und unverletzlich"[17].
Der Kongress von 2004 über geistige Behinderung
Der anspruchsvollste Punkt wurde im Januar 2004 erreicht, als ein vom Heiligen Stuhl unterstütztes internationales Symposium eigens die „Würde und die Rechte der Person mit geistiger Behinderung" behandelte. Hier entscheidet sich die Wahrheit einer Lehre von der Würde: Es ist leicht, die Würde dessen zu verteidigen, der denkt, spricht und fordert; entscheidend ist, die dessen zu verteidigen, der es nicht kann. Johannes Paul II. bekräftigte dort, dass die Würde am Sein hängt, nicht an der intellektuellen Leistung, und dass „die Lebensqualität innerhalb einer Gemeinschaft sich großenteils an der Hingabe in der Fürsorge für die Schwächsten misst"[18]. Die geistige Beeinträchtigung streicht die Person keineswegs aus der Menschheit, sondern ruft im Gegenteil nach einem Mehr an Achtung und Sorge.
Benedikt XVI., Franziskus und die „Kultur des Wegwerfens"
Benedikt XVI. hat die Verteidigung des Schwachen in seine Diagnose der Moderne eingeschrieben: „Die soziale Frage ist radikal zu einer anthropologischen Frage geworden", weil die Art, wie der Mensch das entstehende, kranke oder verminderte Leben behandelt, offenbart, was er vom Menschen hält. Papst Franziskus hat den Ausdruck geprägt, der diese Fehlentwicklung zusammenfasst: die „Kultur des Wegwerfens" (cultura dello scarto), die Menschen, die als unnütz oder lästig gelten — das behinderte ungeborene Kind, den abhängigen Greis, den unheilbar Kranken — wie Abfall behandelt. In Fratelli Tutti zählt er die behinderten Menschen zu den Vergessenen unserer Gesellschaften:
„Ich möchte an diese „verborgenen Verbannten" erinnern, die wie Fremdkörper in der Gesellschaft behandelt werden. Viele behinderte Menschen „fühlen, dass sie ohne Zugehörigkeit und ohne Teilhabe existieren"." — Papst Franziskus, Fratelli Tutti, 3. Oktober 2020, Nr. 98[19]
Das Wort „verborgene Verbannte" trifft zu: Diese Menschen werden nicht verjagt, sie werden unsichtbar gemacht. Das Programm von Franziskus besteht nicht nur darin, sie zu pflegen, sondern ihnen Stimme und Platz zurückzugeben: dass sie „aktiv an der bürgerlichen und kirchlichen Gemeinschaft teilnehmen"[20].
Die entgegengesetzten Versuchungen: Eugenik, Auslese, „lebensunwerte Leben"
Die Auslese: von der Pflege zur Beseitigung
Die große zeitgenössische Versuchung besteht nicht mehr darin, den Gebrechlichen offen zu misshandeln, sondern darin, zu verhindern, dass er geboren wird. Die pränatale Diagnostik, legitim, wenn sie auf Heilung zielt, wird schwer unmoralisch, wenn sie einer Auslese dient: das gesunde Kind behalten, das mit einer Anomalie beseitigen. In mehreren Ländern enden heute fast alle Schwangerschaften mit diagnostizierter Trisomie 21 mit einer Abtreibung — eine stille massenhafte Beseitigung, die die Kirche als „eugenische Mentalität" bezeichnet. Die Einzelheiten dieser Analyse — Präimplantationsdiagnostik, Embryonenselektion — gehören zur Bioethik und zur Würde des Embryos, auf die verwiesen sei. Aber das soziale und moralische Prinzip lautet hier: Eine Gesellschaft, die das Kind nicht mehr so aufnimmt, wie es kommt, sondern es nach Qualitätskriterien prüft, hat mit der Bedingungslosigkeit der Aufnahme gebrochen.
Die Aktion T4: als der Staat seine Behinderten tötete
Dass diese Logik keine Abstraktion ist, hat die jüngste Geschichte auf die scheußlichste Weise bewiesen. Die Lehre, wonach gewisse Existenzen „lebensunwerte Leben" seien, wurde schon 1920 von dem Juristen Karl Binding und dem Psychiater Alfred Hoche theoretisiert, in einem Werk, das die Freigabe zur Vernichtung dieser Leben forderte[21]. Zwanzig Jahre später machte das nationalsozialistische Deutschland daraus ein Staatsprogramm: Die Aktion T4 — benannt nach der Adresse der Koordinierungsstelle, Tiergartenstraße 4 in Berlin — organisierte ab Januar 1940 den systematischen Mord an körperlich und geistig behinderten Menschen in sechs mit Gaskammern ausgestatteten Zentren. Heute schätzt man die Zahl der Opfer auf 200 000 bis 300 000[22].
Gegen dieses Verbrechen erhob sich eine katholische Stimme mit widerhallendem Mut: die des seligen Clemens August von Galen, Bischofs von Münster. In einer Predigt vom 3. August 1941, mitten im Krieg gehalten, unter Lebensgefahr, prangerte er diese Morde öffentlich als das an, was sie waren — Morde —, und stellte die Frage, die jede eugenische Logik entlarvt:
„Wenn man den Grundsatz zulässt, dass man den „unproduktiven" Menschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und schwach werden! […] Keiner von uns ist seines Lebens sicher." — Seliger Clemens von Galen, Predigt vom 3. August 1941[23]
Der Protest von Galens und anderer Bischöfe zwang Hitler, die zentrale Phase des Programms am 24. August 1941 offiziell zu stoppen — auch wenn die Morde danach verdeckter weitergingen. Diese Episode ist die deutlichste geschichtliche Veranschaulichung dessen, was die katholische Lehre verteidigt: Sobald man hinnimmt, Leben nach ihrer „Nützlichkeit" zu hierarchisieren, ist niemand mehr sicher, denn jeder wird eines Tages schwach sein. Die Verteidigung des Behinderten ist keine Sektorursache: Sie ist der Damm, der die ganze Menschheit schützt.
Der abschüssige Weg der Euthanasie
Die Logik der Auslese macht am Lebensanfang nicht halt. Wo die Euthanasie legalisiert wurde, hat sich das anfängliche Kriterium — das Leiden eines Sterbekranken, der darum bittet — in manchen Ländern fortschreitend auf behinderte, psychisch leidende oder als „ohne Aussicht auf Besserung" beurteilte Menschen ausgeweitet. Die Kirche sieht darin die Bestätigung ihrer Warnung: Eine Gesellschaft, die hinnimmt, dass gewisse Leben legitimerweise vernichtet werden dürfen, weitet am Ende immer den Kreis der „vernichtbaren" Leben aus. Die vollständige Akte — Unterscheidung zwischen Euthanasie, Übertherapie und Palliativpflege — wird im Artikel Was sagt die Kirche zur Euthanasie? behandelt; doch hier ist zu unterstreichen, dass die behinderte Person von der Ausweitung dieser Praktiken oft als erste betroffen ist.
Aufnehmen, eingliedern, teilhaben lassen
Wenn die Kirche die Auslese und den Ausschluss mit so viel Kraft ablehnt, dann nicht aus negativer Verkrampfung: sondern weil sie ein positives, anspruchsvolles und frohes Programm trägt — den Weg von der Fürsorge zur Teilhabe.
Von der Fürsorge zur Eingliederung
Die Fürsorge betrachtet die Person als Empfängerin; die Teilhabe betrachtet sie als Akteurin. Die erste gibt, die zweite empfängt auch — denn sie anerkennt, dass die behinderte Person der Gemeinschaft etwas zu bringen hat. Konkret bedeutet das: den öffentlichen Raum und die Gotteshäuser anpassen, Schule und Arbeit öffnen, vor allem aber den Blick ändern, um nicht mehr zuerst ein Defizit zu sehen und endlich eine Person zu sehen. Eingliederung ist nicht die Abschaffung der Verschiedenheit, sondern die Einrichtung eines wirklichen Platzes für jeden, „auf allen seinen Möglichkeiten zugänglichen Ebenen"[24].
Die Arbeit und der Platz in der Bürgerschaft
Das Kompendium besteht darauf: Der behinderten Person unter angepassten Bedingungen den Zugang zu Arbeit, gerechter Entlohnung und beruflichem Aufstieg zu verweigern ist eine Diskriminierung[25]. Arbeit ist nicht nur Einkommen: Sie ist eine Weise, am Gemeinwohl teilzunehmen, sich nützlich und anerkannt zu wissen. Eine gerechte Bürgerschaft begnügt sich nicht damit, Beihilfen zu zahlen; sie hält für jeden, nach seinen Fähigkeiten, einen möglichen Beitrag bereit. Das ist der Sinn der recht verstandenen Solidarität: nicht das Almosen, das auf Abstand hält, sondern das Band, das eingliedert.
Der Zugang zu den Sakramenten und zur Katechese
Auch die Kirche muss vor der eigenen Tür kehren. Zu lange wurden behinderte Menschen, besonders geistig behinderte, von den Sakramenten ferngehalten, unter dem Vorwand, sie „verstünden" nicht. Doch die Gnade geht nicht nur durch den diskursiven Verstand: Ein Kind mit Trisomie kann die Eucharistie empfangen, Taufe und Firmung erhalten, ein wirkliches Gebetsleben führen. Die Kirche erinnert daran, dass behinderte Menschen Anspruch auf die Sakramente und auf eine angepasste Katechese haben, weil sie vollwertige Glieder des Leibes Christi sind. Sie vom eucharistischen Tisch auszuschließen hieße, sie von dem „Gastmahl" auszuschließen, zu dem das Evangelium sie gerade einzuladen befiehlt.
Die Familie angesichts der Behinderung
Der erste Ort der Aufnahme bleibt die Familie. Die Ankunft eines behinderten Kindes ist eine Prüfung, die ein Paar erschüttern, isolieren, erschöpfen kann. Die Soziallehre verlangt, getreu dem Prinzip der Subsidiarität, dass die Familie gestützt, nicht ersetzt wird: konkrete Hilfen, Entlastung, Begleitung, Anerkennung der unersetzlichen Rolle von Eltern und Pflegenden. Viele Familien bezeugen, dass das zerbrechliche Kind, weit davon entfernt, nur eine Last zu sein, zum Herzen und zum verborgenen Meister des Hauses geworden ist — zu dem, der Geduld, Zärtlichkeit und das Wesentliche lehrt.
Die Behinderung, geistlicher Weg und „umgekehrte Evangelisierung"
Wenn die Armen die Starken evangelisieren
Die tiefste geistliche Intuition des zeitgenössischen Katholizismus über die Behinderung ist diese Umkehrung: Nicht nur die Starken evangelisieren die Schwachen, die Schwachen evangelisieren die Starken. Die behinderte Person offenbart durch ihre Einfachheit, ihre Unentgeltlichkeit, ihre Unfähigkeit zur Verstellung dem gehetzten und leistungsorientierten Menschen das Wesentliche, das er vergessen hat: dass man gilt durch das, was man ist, nicht durch das, was man leistet.
Diese Erfahrung haben im 20. Jahrhundert entstandene Bewegungen verkörpert. Glaube und Licht (Foi et Lumière), gegründet anlässlich einer großen Wallfahrt nach Lourdes zu Ostern 1971 durch Marie-Hélène Mathieu und Jean Vanier, versammelte zwölftausend Pilger aus fünfzehn Ländern, darunter viertausend Menschen mit geistiger Behinderung, begleitet von ihren Familien und Jugendlichen; daraus wuchsen Gemeinschaften der Freundschaft, des Gebets und des Festes in Dutzenden von Ländern[26]. Das Netz der Gemeinschaften der Arche (L'Arche), in denen behinderte und nichtbehinderte Menschen dasselbe Leben teilen, hat ein ähnliches Zeugnis getragen. Der Wahrheit jedoch — und die Kirche selbst legt darauf Wert — ist zu sagen, dass der Mitgründer dieser beiden Werke, Jean Vanier, lange als geistliche Gestalt präsentiert, durch eine von der Arche beauftragte unabhängige Untersuchungskommission, deren Schlussfolgerungen am 30. Januar 2023 veröffentlicht wurden, sexuellen Missbrauchs und seelischer Beherrschung zahlreicher Frauen für schuldig befunden wurde[27]. Dieses Drama disqualifiziert weder die geistliche Wahrheit, die diese Gemeinschaften tragen, noch den Wert der Tausenden, die sie lebendig gemacht haben; es erinnert nur daran, dass das Gute eines Werkes seinen Gründer nicht heiligt und dass keine sichtbare Caritas von Wachsamkeit und Wahrheit entbindet.
Heilige mit Behinderung
Die Kirche heiligt auch Menschen, die die Welt für „missraten" gehalten hätte.
Die beredteste ist zweifellos die heilige Margareta von Città di Castello (1287–1320), blind, kleinwüchsig und missgebildet geboren, von ihren adeligen Eltern verstoßen, die sie in einer Zelle einmauerten, um ihre „Schande" zu verbergen. Von den Armen einer umbrischen Stadt aufgenommen, führte sie ein Leben heroischen Gebets und heroischer Caritas und widmete sich den Gefangenen und Kranken. Am 24. April 2021 schrieb Papst Franziskus sie durch eine „äquipollente" Heiligsprechung — ein seltener Vorgang — in den Katalog der Heiligen ein und machte diese der Sehkraft, der Gestalt und der Schönheit beraubte Frau zu einem Zeichen der Hoffnung für alle behinderten und marginalisierten Menschen[28].
Niemals hat Margareta mit ihren Augen das Tageslicht gesehen; aber ihr ganzes Leben bezeugt, dass sie Gott mit ihrem Herzen gesehen hat. So veranschaulicht sie das Wort des Blindgeborenen: Die Werke Gottes haben sich in ihr offenbart, nicht trotz ihrer Behinderung, sondern durch sie.
Die Schwäche, das Kreuz und der Göttliche Wille
Die katholische Spiritualität der Behinderung findet ihren Gipfel im Geheimnis des Kreuzes. Der christliche Gott ist kein Gott der Macht, der den Schwachen verachten würde: Er ist ein Gott, der „klein" geworden ist, abhängig von den Armen seiner Mutter in Betlehem, dann angenagelt, bewegungslos, ausgeliefert am Holz. Die Schwäche ist nicht die Kehrseite Gottes: Sie ist eines seiner Angesichter. Deshalb kann die behinderte Person, mit Christus vereint, ihrer eigenen Zerbrechlichkeit eine geheimnisvolle Fruchtbarkeit geben, nach dem Wort des heiligen Paulus über die Kraft, die sich in der Schwäche entfaltet[29].
Diese Wahrheit beleuchtet mit besonderem Licht die Mystik des Göttlichen Willens, die der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta (1865–1947) übermittelt wurde. Jahrzehntelang ans Bett gefesselt, völlig abhängig vom täglichen Eingreifen eines Priesters, damit ihr Körper sich überhaupt bewegen konnte, empfing sie nach dem Buch des Himmels gerade in diesem Zustand äußerster Schwäche die Sendung, die Spiritualität des Göttlichen Willens zu übermitteln[30]. Ihr Leben sagt auf seine Weise, was die Soziallehre in der Sprache der Rechte bekräftigt: Der Wert einer Existenz misst sich nicht an ihrer Autonomie, und oft vollbringt Gott im am stärksten verminderten Leib seine größten Werke.
Weiterführende Hinweise
- Die Würde der menschlichen Person — das Fundament von allem: eine Würde, die nichts verleiht und nichts entzieht.
- Die Bioethik — die personalistische Methode und die Prinzipien, die die vorgeburtliche Auslese und die Selektion erhellen.
- Die Würde des Embryos — der Status des Menschen an seinem Anfang, Kern der Debatte über die eugenische Beseitigung.
- Was sagt die Kirche zur Euthanasie? — das Lebensende, die Ausweitung der Praktiken und das Risiko für behinderte Menschen.
- Das Alter — die andere große Gestalt der Abhängigkeit und Verwundbarkeit.
- Das Gemeinwohl — das Ziel der Bürgerschaft, das nur gemeinsam ist, wenn es die Schwächsten einschließt.
- Die Solidarität — das Band, das die Starken mit den Zerbrechlichen verbindet, gegen das Almosen, das auf Abstand hält.
- Die Subsidiarität — die der Person und der Familie geschuldete Stütze, ohne sie zu ersetzen.
Anmerkungen und Quellen
Heiliger Johannes Paul II., Ansprache an die behinderten Menschen, Québec, 10. September 1984 (vatican.va): „Die behinderte Person ist ein menschliches Subjekt mit vollem Recht, mit allen entsprechenden angeborenen, heiligen und unverletzlichen Rechten"; „Die Qualität einer Gesellschaft oder einer Zivilisation misst sich an der Achtung, die sie ihren schwächsten Mitgliedern entgegenbringt"; „Eine technisch vollkommene Gesellschaft, in der nur voll produktive Mitglieder zugelassen wären, müsste als dem Menschen radikal unwürdig gelten, befleckt von einer Art Diskriminierung, die nicht weniger verwerflich wäre als die Rassendiskriminierung." Die Ansprache zitiert das Dokument des Heiligen Stuhls vom 4. März 1981.
1 6 17Weltgesundheitsorganisation & Weltbank, Weltbericht Behinderung (World report on disability), Genf, 2011 (veröffentlicht am 9. Juni 2011; französischer Text: iris.who.int, ISBN 9789240688193): Mehr als eine Milliarde Menschen — etwa 15 % der Weltbevölkerung — leben mit einer Form von Behinderung. 2022 schätzte die WHO auf 1,3 Milliarden (16 % der Weltbevölkerung) die Zahl der Menschen, die mit einer erheblichen Behinderung („significant disability") leben: WHO, Global report on health equity for persons with disabilities, 2. Dezember 2022 (who.int).
2Evangelium nach Johannes 9, 1-3 (Bible de Jérusalem, Éditions du Cerf): „Als er vorüberging, sah er einen Mann, der von Geburt an blind war. Seine Jünger fragten ihn: ‚Rabbi, wer hat gesündigt, er oder seine Eltern, dass er blind geboren wurde?' Jesus antwortete: ‚Weder er hat gesündigt noch seine Eltern; sondern die Werke Gottes sollen an ihm offenbar werden.'"
3Dikasterium für die Glaubenslehre, Erklärung Dignitas Infinita über die menschliche Würde, 8. April 2024 (von Papst Franziskus am 25. März 2024 approbiert; vatican.va), Nr. 7: Die ontologische Würde „kommt der Person als solcher zu, allein aufgrund der Tatsache, dass sie existiert und von Gott gewollt, geschaffen und geliebt ist. […] Diese Würde ist unauslöschlich […] und bleibt gültig jenseits aller Umstände, in denen die Person sich befinden mag".
4Heiliger Johannes Paul II., Botschaft an die Teilnehmer des internationalen Symposiums zum Thema „Würde und Rechte der Person mit geistiger Behinderung", 5. Januar 2004 (vatican.va): „Die behinderte Person, auch wenn sie in ihrem Geist oder in ihren sensorischen und intellektuellen Fähigkeiten verletzt erscheint, ist ein voll und ganz menschliches Subjekt mit heiligen und unveräußerlichen Rechten, wie sie jedem menschlichen Geschöpf zukommen"; „Die Lebensqualität innerhalb einer Gemeinschaft misst sich großenteils an der Hingabe in der Fürsorge für die Schwächsten"; der Mensch „besitzt eine einzigartige Würde", unabhängig von den Fähigkeiten, die er ausdrücken kann.
5 18Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1934-1935 (offizielle französische Ausgabe, Mame/Plon, 1992): „Nach dem Bild des einen Gottes geschaffen und gleichermaßen mit einer vernunftbegabten Seele ausgestattet, haben alle Menschen dieselbe Natur und denselben Ursprung. […] Jede Form der Diskriminierung, die die Grundrechte der Person berührt, […] muss als dem Plan Gottes zuwider überwunden werden."
7Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Libreria Editrice Vaticana, 2004, Nr. 148: „Personen mit Behinderung sind voll und ganz menschliche Subjekte, Träger von Rechten und Pflichten: Trotz der Grenzen und Leiden, die in ihren Körper und ihre Fähigkeiten eingeschrieben sind, bringen sie die Würde und Größe des Menschen noch stärker zum Leuchten." Der Text fordert, dass ihnen geholfen wird, „am Familien- und Gesellschaftsleben in allen seinen Dimensionen und auf allen ihren Möglichkeiten zugänglichen Ebenen teilzunehmen", und bezeichnet die Verweigerung des Zugangs zu Arbeit, gerechtem Lohn und Aufstieg als Diskriminierung.
8 9 24 25Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 148: „Auch sie muss lieben und geliebt werden, sie braucht Zärtlichkeit, Nähe und Vertrautheit" — Erinnerung daran, dass die behinderte Person nicht nur Pflegeempfängerin, sondern ein Wesen der Beziehung ist.
10Levitikus 19, 14 (Bible de Jérusalem): „Einen Tauben sollst du nicht verfluchen, und einem Blinden sollst du kein Hindernis in den Weg legen, sondern du sollst deinen Gott fürchten. Ich bin der Herr." Eingeschrieben in den „Heiligkeitskodex" (Lev 17–26), schützt dieses Gebot den Gebrechlichen ausdrücklich.
11Evangelium nach Matthäus 25, 40 (Bible de Jérusalem): „Und der König wird ihnen antworten: Wahrlich, ich sage euch: Was ihr einem dieser meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan." Rede vom Jüngsten Gericht.
12Heiliger Paulus, Erster Brief an die Korinther 12, 22-23 (Bible de Jérusalem): „Vielmehr sind gerade die Glieder des Leibes, die schwächer zu sein scheinen, notwendig, und die wir für weniger ehrenwert am Leib halten, die umgeben wir mit desto größerer Ehre." Paulus entfaltet das Bild des Leibes, dessen Glieder alle solidarisch sind.
13Heiliger Paulus, Zweiter Brief an die Korinther 12, 9 (Bible de Jérusalem): „Doch er hat zu mir gesagt: ‚Meine Gnade genügt dir: Denn meine Kraft entfaltet sich in der Schwäche.' Sehr gern will ich mich also vor allem meiner Schwachheiten rühmen, damit die Kraft Christi auf mir ruhe." Antwort Christi an Paulus, der bat, von seinem „Stachel im Fleisch" befreit zu werden (2 Kor 12, 7-8).
14 29Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes über die Kirche in der Welt von heute, 7. Dezember 1965, Nr. 27 (vatican.va, französische Fassung): „Alles, was sich gegen das Leben selbst richtet, wie jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und selbst der überlegte Selbstmord; alles, was eine Verletzung der Unversehrtheit der menschlichen Person darstellt, wie Verstümmelungen, physische oder moralische Folter […] : Alle diese Praktiken und andere ähnliche sind in Wahrheit ehrlos."
15Staatssekretariat des Heiligen Stuhls, Documento della Santa Sede per l'Anno internazionale dei disabili, 4. März 1981, veröffentlicht in L'Osservatore Romano (spanische und portugiesische Ausgaben, Nr. 12, Woche vom 22. März 1981); Volltext archiviert auf vatican.va. Das Dokument stellt vier Grundprinzipien auf (bedingungslose Würde, Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, die Zivilisation bemessen an der Behandlung der Schwächsten, Eingliederung/Normalisierung/Personalisierung) und fünfzehn Handlungsleitlinien (Zurückweisung eugenischer Praktiken, Begleitung der Familien, Zugang zu Bildung und Arbeit, Ausbildung des Personals). Zitiert von Johannes Paul II. in seiner Ansprache an die behinderten Menschen von Québec, 10. September 1984 (vgl. folgende Anmerkung).
16Papst Franziskus, Enzyklika Fratelli Tutti über die Geschwisterlichkeit und die soziale Freundschaft, 3. Oktober 2020 (vatican.va), Nr. 98: „Ich möchte an diese ‚verborgenen Verbannten' erinnern, die wie Fremdkörper in der Gesellschaft behandelt werden. Viele behinderte Menschen ‚fühlen, dass sie ohne Zugehörigkeit und ohne Teilhabe existieren'. Vieles hindert sie noch daran, Bürger mit vollem Recht zu sein." Der Papst ruft zu ihrer aktiven Teilhabe an der bürgerlichen und kirchlichen Gemeinschaft auf.
19 20Karl Binding und Alfred Hoche, Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens („Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens"), Leipzig, Felix Meiner, 1920. Der Jurist und der Psychiater begründen darin theoretisch die Vernichtung der als „lebensunwert" beurteilten Menschen; das Werk wird die ideologische Rechtfertigung der nationalsozialistischen „Euthanasie" liefern.
21Aktion T4: Nationalsozialistisches „Euthanasie"-Programm für behinderte Menschen, benannt nach der Adresse der Koordinierungsstelle, Tiergartenstraße 4 in Berlin. Ab Januar 1940 wurden Kranke und Behinderte in sechs mit Gaskammern ausgestattete Tötungszentren verlegt. Die Schätzungen der Opferzahl in Europa reichen von 200 000 bis 300 000. Quelle: United States Holocaust Memorial Museum, Holocaust Encyclopedia, Artikel „Euthanasia Program / Aktion T4".
22Seliger Clemens August von Galen (1878–1946), Bischof von Münster, Predigt vom 3. August 1941 in der Lambertikirche: öffentliche Anprangerung der Morde an Kranken und Behinderten als Morde. „Wenn man den Grundsatz zulässt, dass man den ‚unproduktiven' Menschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und schwach werden!" Der Protest von Galens und anderer Bischöfe zwang das Regime, die zentrale Phase des Programms am 24. August 1941 offiziell zu stoppen. Von Galen wurde am 9. Oktober 2005 von Benedikt XVI. seliggesprochen.
23Glaube und Licht (Foi et Lumière): Bewegung, entstanden aus einer internationalen Wallfahrt geistig behinderter Menschen, ihrer Familien und Freunde nach Lourdes zu Ostern 1971, organisiert von Marie-Hélène Mathieu (Gründerin des Office chrétien des personnes handicapées) und Jean Vanier (Gründer der Arche). Die Wallfahrt versammelte etwa 12 000 Menschen aus 15 Ländern, darunter 4 000 behinderte Menschen; sie gab einem Netz von Gemeinschaften der Freundschaft, des Gebets und des Festes in Dutzenden von Ländern das Leben. Quelle: Foi et Lumière, „Notre histoire" (foietlumiere.org).
26Arche International, Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission (sechs Forscher, im November 2020 beauftragt), veröffentlicht am 30. Januar 2023: Die Kommission stellte fest, dass Jean Vanier (1928–2019), Mitgründer der Arche und von Glaube und Licht, zwischen 1952 und 2019 von „Beherrschung und Missbrauch" geprägte Beziehungen zu mindestens 25 Frauen unterhalten hatte, im Gefolge der abwegigen Lehren von Pater Thomas Philippe. Die Arche verurteilte die Taten ihres Gründers „vorbehaltlos". Diese schmerzliche Wahrheit muss der Ehrlichkeit halber gesagt werden und nimmt den in diesen Gemeinschaften aufgenommenen behinderten Menschen nichts von ihrem Wert.
27Heilige Margareta von Città di Castello (oder von Metola, 1287–1320): blind, kleinwüchsig und missgebildet geboren, von ihren Eltern verstoßen, von armen Familien Umbriens aufgenommen, Dominikanerterziarin, den Gefangenen und Kranken hingegeben. 1609 von Paul V. seliggesprochen, wurde sie am 24. April 2021 von Papst Franziskus äquipollent heiliggesprochen (Ausdehnung des Kults auf die Weltkirche ohne Wunderprozess, aufgrund eines unvordenklichen Rufs der Heiligkeit). Patronin der Blinden und der Ausgegrenzten.
28Luisa Piccarreta (1865–1947), „die kleine Tochter des Göttlichen Willens": jahrzehntelang bettlägerig, jeden Morgen mit starrem und unbeweglichem Körper vorgefunden, in ihrem Bett zusammgekauert, ohne dass jemand sie hätte ausstrecken oder ihre Glieder bewegen können — bis ein Priester kam, um sie mit einem Kreuzzeichen zu segnen, die Starre zu lösen und ihr zu erlauben, ihre Beschäftigungen wieder aufzunehmen. P. Bernardino Giuseppe Bucci, Luisa Piccarreta — Sammlung von Erinnerungen an die Dienerin Gottes, Trinitapoli, Tipolitografia Miulli, nichtkommerzielle Ausgabe, 2000, Kap. 1 („Biografische Notizen"). In diesem Zustand äußerster Abhängigkeit empfing Luisa nach ihren Schriften die Sendung, die Spiritualität des Göttlichen Willens zu übermitteln (Das Buch des Himmels, Ausgaben des Centro Studi Piccarreta).
30