Der gerechte Lohn

In der Soziallehre der Kirche ist der gerechte Lohn kein bloßer Marktpreis, sondern eine Forderung der Gerechtigkeit: Ein Vertrag kann legal und dennoch ungerecht sein, denn «die natürliche Gerechtigkeit geht der Vertragsfreiheit voraus und steht über ihr». Der Lohn muss dem Arbeiter und seiner Familie ein würdiges Leben sichern.

Ignispedia

Der gerechte Lohn ist in der Soziallehre der Kirche kein bloßer Marktpreis, den Angebot und Nachfrage frei festsetzen würden. Er ist eine Forderung der Gerechtigkeit: Der Lohn ist der Weg, über den die große Mehrheit der Menschen Zugang zu den lebensnotwendigen Gütern erhält, und ihn gerecht zu zahlen ist die erste Pflicht dessen, der beschäftigt. Der Katechismus formuliert es unmissverständlich: « Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige Frucht der Arbeit. Ihn zu verweigern oder zurückzuhalten kann ein schweres Unrecht darstellen »[1].

Diese Forderung gehört zu den ältesten der Offenbarung. Lange vor den Sozialenzykliken gebot das Gesetz des Mose bereits, den Arbeiter noch am selben Tag zu bezahlen, vor Sonnenuntergang; die Propheten drohten denen, die den Lohn zurückhalten; und das Evangelium setzt als Selbstverständlichkeit voraus, dass « der Arbeiter seines Lohnes wert ist »[2]. Die Kirche hat 1891 nur eine Konsequenz aus dieser Tradition gezogen, die das industrielle 19. Jahrhundert vergessen hatte: Ein Arbeitsvertrag kann vollkommen legal und dennoch ungerecht sein, weil es ein « höheres und älteres Gesetz der natürlichen Gerechtigkeit » gibt als die freie Übereinkunft der Parteien[3].

Der gerechte Lohn ist also kein isoliertes Prinzip: Er ist die Anwendung auf die Arbeit umfassenderer Prinzipien — der Würde der menschlichen Person, der allgemeinen Bestimmung der Güter, des Gemeinwohls und der Solidarität. Der Arbeiter ist keine Ware; sein Lohn muss ihm und seiner Familie ein würdiges Leben, das Sparen und sogar eines Tages den Zugang zum Eigentum ermöglichen.

Dieser Artikel behandelt den gerechten Lohn als Forderung der Soziallehre: seine biblische Grundlage, seine Wurzel im gerechten Preis des heiligen Thomas, den Bruch durch Rerum novarum, die Lehre vom Familienlohn Pius’ XI., seine Entwicklung bis zum Katechismus, seine Maßstäbe, seine Verfälschungen und seine zeitgenössischen Fragen. Die verwandten Themen — die Arbeit im Allgemeinen, die Gewerkschaften, das Privateigentum, der Kapitalismus und der Wirtschaftsliberalismus — sind ihren eigenen Artikeln überlassen.

Was ist ein „gerechter“ Lohn?

Der Lohn, „Preis“ der Arbeit — aber ein Preis wie kein anderer

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt

In seinem ursprünglichen Sinn ist der Lohn der Preis der Arbeit: das, was derjenige erhält, der seine Tätigkeit einem anderen überlässt, im Austausch für den geleisteten Dienst. Als solcher fällt er zunächst unter die ausgleichende Gerechtigkeit, die den Austausch zwischen zwei Parteien regelt und eine Gleichheit zwischen Gegebenem und Empfangenem verlangt[4]. Liegt der gezahlte Preis weit unter dem wirklichen Wert des Geleisteten, ist die Gleichheit gebrochen, und der Austausch wird ungerecht.

Aber die Arbeit ist keine Ware wie jede andere. Wenn ein Mensch seine Arbeit verkauft, veräußert er keinen äußeren Gegenstand: Er setzt seine Kraft, seine Zeit, sein Leben ein, also einen Teil seiner selbst. Der Lohn kauft nicht nur eine Leistung; er entscheidet über den Lebensunterhalt einer Person und derer, die von ihr abhängen. Darum weigert sich die Kirche, den Lohn wie einen bloßen schwankenden Kurs zu behandeln: Hinter dem „Preis“ steht eine Person, deren Leben auf dem Spiel steht.

Warum von „gerechtem“ Lohn sprechen?

Einen Lohn gerecht zu nennen — und nicht nur legal, vereinbart oder marktüblich — bedeutet zu behaupten, dass es eine der Vereinbarung vorausgehende Norm der Gerechtigkeit gibt. Ein Lohn kann frei angenommen, in einem gültigen Vertrag festgehalten und den Gepflogenheiten der Branche entsprechend sein und dennoch ungerecht bleiben, wenn er dem Arbeiter kein Leben ermöglicht. Das ist die zentrale These der Soziallehre, formuliert von Leo XIII. und vom Kompendium wörtlich übernommen:

« Die bloße Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich der Höhe der Entlohnung genügt nicht, um den vereinbarten Lohn als „gerecht“ zu qualifizieren, denn dieser „darf nicht zu niedrig sein, um dem Arbeiter den Lebensunterhalt zu sichern“: Die natürliche Gerechtigkeit geht der Freiheit des Vertrags voraus und steht über ihr. » — Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 302[5]

Der Ort des gerechten Lohns in der Soziallehre

Der gerechte Lohn steht am Schnittpunkt mehrerer Prinzipien. Er entspringt der Würde der menschlichen Person, die verbietet, den Arbeiter als bloßes Instrument des Profits zu behandeln. Er ist das konkrete Mittel, durch das sich die allgemeine Bestimmung der Güter verwirklicht: Johannes Paul II. erinnert daran, dass er « der Weg ist, auf dem die große Mehrheit der Menschen konkret Zugang zu den Gütern erhalten kann, die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind »[6]. Er ist auf das Gemeinwohl hingeordnet, denn eine Gesellschaft, die ihre Arbeiter systematisch unterbezahlt, untergräbt ihren eigenen Zusammenhalt. Und er ruft nach Solidarität und nach der kollektiven Verteidigung der Arbeiter.

Der Ruf der Bibel: Den Lohn des Arbeiters nicht zurückhalten

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt

Die Forderung des gerechten Lohns entsteht nicht erst mit der Industrialisierung: Sie durchzieht die ganze Schrift, vom Gesetz bis zu den Aposteln. Der Katechismus stützt seine Lehre übrigens unmittelbar auf diese Texte[7].

Das Gesetz: Am selben Tag zahlen

Das erste biblische Gebot über den Lohn ist eine Forderung der Pünktlichkeit, die bereits eine Forderung der Gerechtigkeit ist. Der arme Lohnarbeiter lebt von Tag zu Tag; seinen Lohn zurückzuhalten heißt, ihn hungern zu lassen.

« Einen armen und notleidenden Lohnarbeiter sollst du nicht ausbeuten, weder einen deiner Brüder noch einen Fremden, der in deinem Land lebt. An demselben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, noch vor Sonnenuntergang, denn er ist arm und verlangt sehnlich danach. Sonst ruft er gegen dich zum HERRN und du lädst Schuld auf dich. » — Deuteronomium 24, 14-15[8]

Levitikus formuliert dasselbe Gesetz knapp: « Der Lohn eines Tagelöhners soll nicht über Nacht bis zum Morgen bei dir bleiben »[9]. Darin findet sich bereits der Gedanke, den Jakobus aufgreifen wird: Der zu Unrecht zurückgehaltene Lohn schreit zu Gott.

Die Weisen und die Propheten: „Dem Arbeiter seinen Lohn vorenthalten heißt Blut vergießen“

Die Weisheitstradition verschärft den Ton noch. Das Buch Tobit macht daraus eine Regel kindlicher Frömmigkeit: « Gib jedem, der für dich arbeitet, sogleich seinen Lohn, und behalte den Lohn eines Tagelöhners nicht über Nacht bei dir »[10]. Jesus Sirach setzt die Zurückhaltung des Lohns gar mit einem Totschlag gleich:

« Wer dem Nächsten den Lebensunterhalt entzieht, tötet ihn, und wer dem Arbeiter den Lohn vorenthält, vergießt Blut. » — Jesus Sirach 34, 26-27[11]

Die Propheten zählen die Lohnungerechtigkeit zu den Vergehen, die Gott persönlich richtet. Jeremia verflucht den Bauherrn-König, der ausbeutet: « Wehe dem, der sein Haus mit Unrecht baut …, der seinen Nächsten umsonst arbeiten lässt und ihm seinen Lohn nicht gibt »[12]. Und Maleachi kündigt das Gericht an: « Ich werde … als Zeuge auftreten gegen … die, welche die Tagelöhner, Witwen und Waisen bedrücken »[13] — der betrogene Arbeiter steht dort an der Seite der Schwächsten, die Gott schützt.

„Der Arbeiter ist seines Lohnes wert“: Evangelium und Apostel

Christus greift diese Selbstverständlichkeit auf und macht sie zu einem Grundsatz: Bei der Verkündigung des Evangeliums dürfen die Jünger ihren Unterhalt annehmen, « denn der Arbeiter ist seines Lohnes wert »[14]. Der heilige Paulus zitiert dieselbe Maxime und bindet sie an die Schrift zurück[15]. Das Evangelium verachtet den Lohn keineswegs, sondern setzt ihn als gerecht und geschuldet voraus: Die Arbeit ruft nach ihrer Entlohnung.

Der vorenthaltene Lohn, „der zum Himmel schreit“

Der Höhepunkt dieser Tradition ist die Anklage des heiligen Jakobus, einer der schärfsten Texte des Neuen Testaments gegen die ungerechten Reichen:

« Euer Reichtum ist verfault … Siehe, der Lohn der Arbeiter, die eure Felder abgemäht haben, der Lohn, den ihr ihnen vorenthalten habt, schreit, und die Klagerufe der Schnitter sind zu den Ohren des Herrn der Heerscharen gedrungen. » — Jakobusbrief 5, 2-4[16]

Gestützt auf diesen Text, zusammen mit dem Deuteronomium, zählt der Katechismus die Ungerechtigkeit gegenüber dem Lohnarbeiter zu den vier « Sünden, die zum Himmel schreien », neben dem Blut Abels, der Sünde Sodoms und der Unterdrückung des Fremdlings, der Witwe und der Waise[17]. Einen Lohn zu betrügen ist also kein bloßes wirtschaftliches Vergehen: Es ist eine Sünde von besonderer Schwere, deren „Schrei“ bis zu Gott aufsteigt.

Das Gleichnis von den Arbeitern der elften Stunde: Gerechtigkeit und Unentgeltlichkeit

Man wendet bisweilen das Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg ein (Mt 20, 1-16), wo der Herr denen, die nur eine Stunde gearbeitet haben, denselben Denar gibt wie denen, die « die Last des Tages und die Hitze ertragen haben ». Doch der Herr antwortet dort in Begriffen der Gerechtigkeit: « Freund, ich tue dir kein Unrecht. Hast du nicht einen Denar mit mir vereinbart? »[18]. Das Gleichnis relativiert den gerechten Lohn nicht: Diejenigen, die einen Denar vereinbart hatten — der genau dem lebensnotwendigen Tageslohn entsprach — erhalten ihn vollständig. Was es hinzufügt, gehört zur überströmenden Unentgeltlichkeit Gottes gegenüber den zuletzt Gekommenen: « Oder blickst du neidisch, weil ich gütig bin? ». Die Gerechtigkeit wird gewahrt; die Gnade übersteigt sie. Der gerechte Lohn bleibt die Untergrenze; die Großzügigkeit kann hinzukommen, sie niemals ersetzen.

Der heilige Thomas von Aquin: gerechter Preis und Tauschgerechtigkeit

Über dem Wert zu verkaufen ist „an sich ungerecht"

Der heilige Thomas von Aquin, Detail eines Werks von Carlo Crivelli (National Gallery, London). Gemeinfrei — Wikimedia Commons.

Vor den Sozialenzykliken hat die scholastische Theologie die Begriffe geprägt. Für den heiligen Thomas von Aquin fällt jeder Tausch unter die Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa), die eine Gleichheit der Leistungen verlangt. Eine Sache teurer zu verkaufen, als sie wert ist — oder sie unter ihrem Wert zu kaufen — zerstört diese Gleichheit:

„Übersteigt der Preis den Wert der gelieferten Ware, oder ist umgekehrt die Ware mehr wert als ihr Preis, so wird die Gleichheit der Gerechtigkeit aufgehoben. Und darum ist es an sich ungerecht und unerlaubt, eine Ware teurer zu verkaufen oder billiger zu kaufen, als sie wert ist." — Der heilige Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 77, a. 1[19]

Auf die Arbeit angewandt bedeutet dieses Prinzip, dass die Arbeit eines anderen zu unterbezahlen — seine Notlage auszunutzen, um seine Arbeitskraft zu einem Spottpreis zu erhalten — eine Form der Ungerechtigkeit derselben Art ist wie der Handelsbetrug. Der Katechismus bestätigt dies, indem er das Zahlen „ungerechter Löhne" zu den Verstößen gegen das siebte Gebot zählt, ebenso wie den Diebstahl[20].

Die Zustimmung schafft noch keine Gerechtigkeit

Die Spitze der thomistischen Lehre ist, dass die Einigung der Parteien nicht genügt, um einen Tausch gerecht zu machen. Thomas bemerkt, dass ein Vertrag jemanden schädigen kann, „obwohl er zustimmt"[21]. Die Gerechtigkeit des Tausches hängt nicht nur vom Ja der Vertragspartner ab, sondern von einem objektiven Maßstab: dem wirklichen Wert der Dinge und, im Fall der Arbeit, den lebensnotwendigen Bedürfnissen der Person. Genau das wird Leo XIII. wieder aufgreifen, wenn er zwischen dem legalen Vertrag und der natürlichen Gerechtigkeit unterscheidet.

Leo XIII. und der Bruch von Rerum novarum (1891)

Leo XIII., um 1898, fotografiert von Francesco De Federicis. Library of Congress; gemeinfrei — Wikimedia Commons.

Die biblische und thomistische Lehre über den Lohn findet ihre entscheidende Formulierung in der ersten großen Sozialenzyklika, Rerum novarum von Leo XIII. (15. Mai 1891). Angesichts des Arbeiterelends der industriellen Revolution bricht der Papst mit dem liberalen Axiom, wonach ein frei angenommener Lohn immer gerecht sei. (Zur Enzyklika selbst und ihrem Kontext siehe Rerum novarum und die Soziallehre.)

Die Arbeit: personal UND notwendig

Leo XIII. geht von einer Unterscheidung aus, die alles Weitere bestimmt. Die Arbeit hat einen doppelten Charakter: Sie ist personal, denn die Kraft, die sich in ihr entfaltet, gehört dem Arbeiter zu eigen; sie ist notwendig, denn der Mensch muss arbeiten, um zu leben — „die Erhaltung des Lebens ist eine allen auferlegte Pflicht". Betrachtete man nur den personalen Charakter, könnte man meinen, der Arbeiter könne jedem noch so armseligen Lohn zustimmen. Doch der notwendige Charakter setzt eine Grenze: Der Lohn muss mindestens das Leben ermöglichen.

„Ein höheres und älteres Gesetz der natürlichen Gerechtigkeit"

Daraus ergibt sich die Formel, die die gesamte Lehre vom gerechten Lohn begründet:

„Über ihrem freien Willen steht ein höheres und älteres Gesetz der natürlichen Gerechtigkeit, nämlich dass der Lohn nicht unzureichend sein darf, um den sparsamen und rechtschaffenen Arbeiter zu erhalten." — Leo XIII., Rerum novarum, 1891[22]

Dieser Satz hat eine immense Tragweite: Er bedeutet, dass ein Vertrag legal und dennoch ungerecht sein kann. Der Markt kann einen Hungerlohn aufzwingen; dadurch wird er noch nicht gerecht. Die Gerechtigkeit des Lohnes bemisst sich nicht am Kräfteverhältnis, sondern an der Fähigkeit des Lohnes, dem Arbeiter ein würdiges Leben zu ermöglichen.

Wenn der Arbeiter „Gewalt erleidet"

Leo XIII. nimmt den Einwand vorweg: „Aber der Arbeiter hat doch zugestimmt!" Er antwortet, dass diese durch die Not abgepresste Zustimmung nichts Freies an sich hat:

„Wenn der Arbeiter, durch die Notwendigkeit gezwungen oder aus Furcht vor einem größeren Übel getrieben, harte Bedingungen annimmt, die abzulehnen ihm nicht freisteht, so erleidet er eine Gewalt, gegen die die Gerechtigkeit Einspruch erhebt." — Leo XIII., Rerum novarum, 1891[23]

Eine durch wirtschaftlichen Zwang erlangte Einigung löscht die Ungerechtigkeit nicht aus: Sie verdeckt sie nur. Darum wird die Kirche neben dem gerechten Lohn auch das Vereinigungsrecht der Arbeiter fordern, das das Kräfteverhältnis ausgleicht und die Zustimmung wirklich freier macht.

Vom Lohn zum Eigentum: Sparen und Arbeitereigentum

Leo XIII. zieht schließlich eine positive Folgerung: Ein ausreichender Lohn muss dem Arbeiter nicht nur das Überleben ermöglichen, sondern auch das Sparen und den Zugang zu einem bescheidenen Vermögen. Der Arbeiter, der hoch genug entlohnt wird, um für seine Bedürfnisse und die seiner Familie aufzukommen, wird, wenn er sparsam ist, sich „einen kleinen Überschuss" zurücklegen können, der ihm erlaubt, „eines Tages zum Erwerb eines bescheidenen Vermögens zu gelangen"[24]. Der gerechte Lohn ist so die Eingangstür zum Privateigentum, das Leo XIII. möglichst breit streuen will — nicht in wenigen Händen konzentrieren.

Pius XI. und der Familienlohn (Quadragesimo anno, 1931)

Pius XI., Philip de László, 1924 (Bodleian Libraries, Oxford). Gemeinfrei — Wikimedia Commons.

Vierzig Jahre später vertieft Pius XI. die Lehre in Quadragesimo anno (15. Mai 1931). Sein Hauptbeitrag ist der Begriff des Familienlohns sowie die Aufzählung der Kriterien, anhand derer sich der gerechte Lohn konkret bestimmen lässt.

Der Arbeitsvertrag ist nicht an sich ungerecht

Pius XI. räumt zunächst mit einem Irrtum auf — nicht mehr dem der Liberalen, sondern dem der Sozialisten, die das Lohnverhältnis als in sich ungerecht abschaffen wollten:

„Weisen wir zunächst den tiefen Irrtum jener zurück, die erklären, der Arbeitsmietvertrag sei wesentlich ungerecht, und behaupten, man müsse ihn durch einen Gesellschaftsvertrag ersetzen … die Enzyklika Rerum novarum lässt nicht nur die Berechtigung des Lohnverhältnisses gelten, sondern bemüht sich ausführlich, es nach den Normen der Gerechtigkeit zu ordnen." — Pius XI., Quadragesimo anno, 1931[25]

Das Lohnverhältnis ist legitim; es geht nicht darum, es abzuschaffen, sondern es zu mäßigen. Pius XI. regt an, ihm, so weit wie möglich, Elemente des „Gesellschaftsvertrags" beizumischen — Beteiligung am Gewinn, am Eigentum oder an der Leitung —, damit der Arbeiter nicht bloßer Ausführender, sondern Teilhaber ist[26]. Diese Intuition wird später die Debatten über Belegschaftsaktien und Mitbestimmung nähren.

Der Familienlohn

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt

Die entscheidende Neuerung ist, dass der Lohn nicht nur den einzelnen Arbeiter am Leben erhalten muss, sondern seine Familie. Das ist das Konzept des Familienlohns:

„Man muss dem Arbeiter einen Lohn zahlen, der es ihm ermöglicht, für seinen eigenen Unterhalt und den der Seinen aufzukommen." — Pius XI., Quadragesimo anno, 1931[27]

Diese Forderung hat eine starke anthropologische Tragweite: Sie setzt voraus, dass die Arbeit eines Einzigen möglichst einen ganzen Haushalt ernähren kann und dass die Mutter nicht durch wirtschaftliche Notwendigkeit gezwungen wird, die Sorge für die Kinder aufzugeben. Johannes Paul II. wird diesen Punkt fünfzig Jahre später wieder aufgreifen und entfalten.

Die drei Maßstäbe des gerechten Lohnes

Pius XI. liefert vor allem das konkrete Raster, das noch fehlte: Um einen gerechten Lohn festzusetzen, muss man drei Faktoren zusammen betrachten, ohne einen von ihnen zu verabsolutieren.

MaßstabWas er verlangtRisiko, wenn man ihn vergisst
Die Bedürfnisse des Arbeiters und seiner FamilieDer Lohn muss für ein würdiges Leben des Haushalts genügen, nicht nur des EinzelnenHungerlöhne; Familien, die von einer Arbeit nicht leben können
Die Lage des UnternehmensMan kann keine Löhne verlangen, die das Unternehmen ruinieren und die Arbeitsplätze vernichten würdenPleiten, Entlassungen; Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Arbeitern
Die Erfordernisse des GemeinwohlsDas Lohnniveau muss die Beschäftigung möglichst vieler begünstigenMassenarbeitslosigkeit; Ungleichgewicht der ganzen Wirtschaft

Zu diesem letzten Punkt warnt Pius XI., dass das Ungleichgewicht in beide Richtungen wirkt:

„Niemand weiß nicht, dass ein zu niedriges oder übermäßig hohes Lohnniveau gleichermaßen Arbeitslosigkeit erzeugt." — Pius XI., Quadragesimo anno, 1931[28]

Die Lehre vom gerechten Lohn ist also keine bloße Forderung nach dem höchstmöglichen Lohn: Sie ist eine Suche nach dem Gleichgewicht zwischen dem Unterhalt der Familien, dem Fortbestand der Unternehmen und der Beschäftigung aller. Das unterscheidet sie ebenso von einem reinen Gewerkschaftsslogan wie von einer reinen Arbeitgeberkalkulation.

Die Entfaltung des Prinzips: von Pius XI. bis heute

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt

Das von Leo XIII. formulierte und von Pius XI. präzisierte Prinzip wurde von allen Päpsten des 20. Jahrhunderts aufgegriffen und vertieft.

Gaudium et spes: ein menschenwürdiges Leben auf allen Ebenen

Das Zweite Vatikanische Konzil gibt in der Konstitution Gaudium et spes (1965) das vollständigste Maß des gerechten Lohnes. Die Entlohnung soll nicht nur das Überleben sichern, sondern ein voll menschliches Leben ermöglichen:

„Bei der Festsetzung der Entlohnung sind sowohl die Arbeit und die Leistung des einzelnen als auch die wirtschaftliche Lage des Betriebes und das Gemeinwohl zu berücksichtigen; der Lohn muss jedoch so beschaffen sein, dass er dem Menschen und seiner Familie die Mittel zu einem menschenwürdigen materiellen, gesellschaftlichen, kulturellen und geistigen Leben sichert." — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, Nr. 67[29]

Man findet hier die drei Maßstäbe Pius’ XI. wieder (Aufgaben/Leistung, Betrieb, Gemeinwohl), doch die Zielsetzung ist erweitert: Der Lohn soll den Zugang zur Kultur, zum gesellschaftlichen Leben und zum geistlichen Leben eröffnen, nicht nur zum Brot. Diese Formel werden Katechismus und Kompendium wörtlich übernehmen.

Johannes Paul II.: der Lohn als „Schlüsselprüfung" des ganzen Systems

Johannes Paul II., 1984. © Präsidentschaft der Italienischen Republik / Quirinale.it ; Wiedergabe mit Namensnennung gestattet — Wikimedia Commons.

Mit Laborem exercens (1981) verleiht Johannes Paul II. dem gerechten Lohn die Funktion eines universalen Kriteriums. Weil der Lohn für die meisten Menschen der einzige Zugang zu den Gütern ist, zeigt die Art, wie eine Gesellschaft die Arbeit entlohnt, ob sie gerecht ist oder nicht:

„Daraus folgt, dass der gerechte Lohn in jedem Fall zur konkreten Überprüfung der Gerechtigkeit des gesamten gesellschaftlich-wirtschaftlichen Systems und jedenfalls seines rechten Funktionierens wird. Er ist nicht die einzige Überprüfung, aber sie ist besonders wichtig und in gewissem Sinne die Schlüsselprüfung." — Heiliger Johannes Paul II., Laborem exercens, Nr. 19[30]

Der Papst entfaltet auch den Familienlohn in zwei möglichen Formen: entweder ein einziger Lohn für den Familienvater, der ausreicht, um die Seinen zu ernähren, „ohne dass seine Frau gezwungen wäre, außer Haus einer bezahlten Arbeit nachzugehen"; oder „Familienbeihilfen" bzw. „Beihilfen für die Mutter im Haushalt", bemessen nach der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen[31]. Weit davon entfernt, die Frau einzusperren, fordert er die gesellschaftliche Aufwertung der mütterlichen Arbeit und die Freiheit der Mutter, sich ihren Kindern zu widmen, ohne dafür „bestraft" zu werden[32].

Die Synthese: Katechismus und Kompendium

Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) verdichtet diese ganze Überlieferung in Absatz 2434 und verbindet dabei die Formel von Gaudium et spes mit der These Leos XIII.:

„Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige Frucht der Arbeit. Ihn zu verweigern oder zurückzuhalten kann ein schweres Unrecht sein. […] Die Übereinkunft der Parteien genügt nicht, um die Höhe des Lohnes moralisch zu rechtfertigen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2434[33]

Das Kompendium der Soziallehre (2004) fügt eine wesentliche Unterscheidung hinzu: Der gerechte Lohn gehört nicht nur zur Tauschgerechtigkeit (der Entsprechung von Preis und Arbeit), sondern auch zur sozialen Gerechtigkeit, die „die menschliche Würde der Betroffenen" berücksichtigt und „sozialpolitische Maßnahmen zur Umverteilung des Einkommens" fordert, die Verdienste und Bedürfnisse eines jeden einbeziehen[34]. Der gerechte Lohn steht so in einer umfassenderen Sicht wirtschaftlicher Fairness.

DokumentJahrEigener Beitrag zum gerechten Lohn
Rerum novarum (Leo XIII.)1891Natürliche Gerechtigkeit vor dem Vertrag; der Lohn darf nicht unzureichend sein
Quadragesimo anno (Pius XI.)1931Familienlohn; die drei Maßstäbe (Familie, Betrieb, Gemeinwohl)
Mater et Magistra (Johannes XXIII.)1961Der Lohn im Verhältnis zu den Bedürfnissen UND zum Beitrag, im Gemeinwohl[35]
Gaudium et spes (Vatikanum II)1965Menschenwürdiges Leben „in materieller, gesellschaftlicher, kultureller und geistiger Ordnung"
Laborem exercens (Johannes Paul II.)1981Der Lohn als „Schlüsselprüfung" der Gerechtigkeit des Systems; entfalteter Familienlohn
Centesimus annus (Johannes Paul II.)1991Der Arbeitsmarkt eingehegt durch das Recht auf einen ausreichenden Lohn[36]
Katechismus1992Synthese: rechtmäßige Frucht der Arbeit; die Übereinkunft genügt nicht
Kompendium2004Tauschgerechtigkeit UND soziale Gerechtigkeit; Umverteilung des Einkommens

Wie lässt sich ein gerechter Lohn konkret bemessen?

Die Lehre der Kirche nennt keine Zahl: Sie sagt nicht, wie viel ein Arbeiter verdienen muss, denn das hängt von Zeiten, Orten und Volkswirtschaften ab. Sie gibt Kriterien, die zusammenzuhalten sind. Ein gerechter Lohn ergibt sich aus dem Gleichgewicht mehrerer Anforderungen, von denen keine die anderen erdrücken darf.

KriteriumKonkrete FrageQuelle
Bedürfnisse der Person und der FamilieErmöglicht der Lohn ein menschenwürdiges Leben für den Arbeiter und die Seinen?RN ; QA ; GS 67
Beitrag, Aufgabe, LeistungSpiegelt der Lohn den wirklichen Beitrag des Arbeitnehmers wider?GS 67 ; KKK 2434
Lage des BetriebesIst der Lohn tragbar, ohne Betrieb und Arbeitsplätze zu zerstören?QA ; GS 67
Gemeinwohl und BeschäftigungBegünstigt das Lohnniveau die Beschäftigung möglichst vieler?QA ; GS 67
Soziale Gerechtigkeit und UmverteilungAchtet die Gesamtverteilung des Einkommens die Würde aller?Kompendium 303

Die Tauschgerechtigkeit achtet auf die Entsprechung zwischen geleisteter Arbeit und Entlohnung; die soziale und distributive Gerechtigkeit achtet darauf, dass das System als Ganzes jedem ein Leben ermöglicht. Beide sind notwendig: Man darf eine Arbeit weder unter ihrem Wert bezahlen noch sich mit einem „Marktpreis" begnügen, dem die Würde der Personen gleichgültig ist.

Die Fälschungen des gerechten Lohnes

„Der gerechte Preis ist der Marktpreis" (Liberalismus)

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt

Die erste Fälschung ist die des reinen Wirtschaftsliberalismus: Der gerechte Lohn wäre schlicht der Preis, bei dem sich Angebot und Nachfrage nach Arbeit ausgleichen. Genau diese These hat Leo XIII. zerbrochen. Der Markt kann Hungerlöhne aufzwingen; die Tatsache, dass sie „angenommen" werden, macht sie nicht gerecht, denn die durch die Not erpresste Zustimmung erleidet „eine Gewalt, gegen die die Gerechtigkeit protestiert"[37]. Die Kirche leugnet nicht den Nutzen des Marktes, weigert sich aber, ihn zum letzten Maßstab der Gerechtigkeit zu machen.

„Der Staat muss alles festlegen" (Kollektivismus)

Die umgekehrte Fälschung ist die des Sozialismus und des Kommunismus: dem Staat die autoritäre Festlegung aller Löhne anzuvertrauen, ja das Lohnsystem abzuschaffen. Pius XI. hat daran erinnert, dass der Lohnvertrag an sich nicht ungerecht ist[38], und die Subsidiarität widerspricht es, dass der Staat an sich zieht, was näher am Boden geregelt werden kann — durch Verhandlung, intermediäre Körperschaften, Gewerkschaften. Der Staat hat eine Rolle (Mindestlohn, Schutz), aber er ist nicht der einzige Akteur.

„Der Lohn ist eine Sache der Wohltätigkeit"

Ein dritter, subtilerer Irrtum besteht darin, den guten Lohn als Akt der Großzügigkeit des Arbeitgebers darzustellen und nicht als geschuldetes Recht. Die gesamte biblische und lehramtliche Überlieferung widerspricht dem: Der Lohn ist „die rechtmäßige Frucht der Arbeit"[39]; zurückgehalten wird er zum Diebstahl (KKK 2409) und zur Sünde, die zum Himmel schreit (KKK 1867). Die Wohltätigkeit kann zum Lohn hinzufügen; sie kann ihn niemals ersetzen. Was man aus Gerechtigkeit schuldet, gibt man nicht als Almosen.

Gegenwartsfragen

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt

Das Prinzip des gerechten Lohnes, formuliert für das Industriezeitalter, behält in der heutigen Wirtschaft seine volle Kraft.

Gesetzlicher Mindestlohn und „Existenzlohn"

Die meisten Staaten legen einen gesetzlichen Mindestlohn fest, der die Intuition Leos XIII. in positives Recht übersetzt: Es gibt eine Untergrenze, unterhalb derer ein Lohn nicht mehr gerecht ist. Die Debatte um den „Existenzlohn" (living wage) — zu unterscheiden vom gesetzlichen Minimum, wenn dieses zum Leben nicht mehr ausreicht — führt die Lehre vom Familienlohn unmittelbar fort: Ein Lohn, der kein menschenwürdiges Leben sichert, bleibt, auch wenn er legal ist, vor der natürlichen Gerechtigkeit unzureichend.

Prekarität und „arbeitende Arme"

Das Phänomen der „arbeitenden Armen" — Menschen, die arbeiten, aber von ihrem Lohn nicht leben können — ist die exakte Wiederkehr der Arbeiterfrage von 1891. Unfreiwillige Teilzeit, aneinandergereihte Kurzverträge, instabile Beschäftigung: Diese Situationen widersprechen der Forderung nach einem Lohn, der es ermöglicht, eine Familie zu gründen und zu ernähren[40] und ihre „Zukunft zu sichern".

Plattformen, „Uberisierung" und Stückarbeit

Die digitale Plattformökonomie lässt Formen der Stückentlohnung wieder aufleben, die den Lohnschutz oft umgehen. Die Frage Leos XIII. stellt sich unverändert: Die rechtliche Einordnung („selbstständig" statt „angestellt") ändert nichts an der moralischen Forderung. Wenn eine Person ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen von einem Auftraggeber bezieht, betrifft sie die Gerechtigkeit des Lohnes, wie auch immer der Vertrag heißt.

Globale Wertschöpfungsketten

Die Globalisierung hat einen Teil der Produktion in Länder mit sehr niedrigen Löhnen verlagert. Die Lehre vom gerechten Lohn gilt über Grenzen hinweg: Die ferne Not bewusst auszunutzen, um billig zu produzieren, wird nicht dadurch gerecht, dass es dort legal ist. Solidarität und universelle Bestimmung der Güter verbieten es, den gerechten Lohn nur den nahen Arbeitnehmern vorzubehalten.

Lohnunterschiede

Die wachsende Kluft zwischen den niedrigsten Löhnen und den Vergütungen der Führungskräfte stellt eine Frage der sozialen und nicht nur der Tauschgerechtigkeit. Das Kompendium erinnert daran, dass eine „gerechte Verteilung des Einkommens" erforderlich ist, „auf der Grundlage von Kriterien nicht nur der Tauschgerechtigkeit, sondern auch der sozialen Gerechtigkeit"[41]. Das Maß des gerechten Lohnes endet nicht am unteren Ende der Skala: Es befragt die gesamte Verteilung.

Lohn, Streik und Gewerkschaften

Der gerechte Lohn ruft nach Mitteln, um erlangt und verteidigt zu werden. Die Kirche anerkennt das Vereinigungsrecht der Arbeitnehmer und, in gewissen Grenzen, das Streikrecht. Der Katechismus präzisiert, dass „der Streik moralisch berechtigt ist, wenn er sich als unvermeidbares, ja notwendiges Mittel im Hinblick auf einen verhältnismäßigen Nutzen darstellt", dass er aber unannehmbar wird, wenn er mit Gewalt einhergeht oder dem Gemeinwohl zuwiderlaufende Ziele verfolgt[42]. Diese kollektiven Mittel werden im Artikel Die Gewerkschaften und die Soziallehre behandelt.

Jenseits der Gerechtigkeit: Arbeit, Lohn und Heiligung

Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt

Der gerechte Lohn ist zuerst eine Sache der Gerechtigkeit — ein Geschuldetes, keine Gunst. Doch die christliche Sicht bleibt bei der Gerechtigkeit nicht stehen: Sie vollendet sie in der Liebe. Seine Arbeiter gerecht zu bezahlen ist das erste der Werke; aber der Christ ist eingeladen, weiter zu gehen und im Arbeitnehmer nicht einen Kostenfaktor, sondern einen Bruder zu sehen, ein Bild Gottes.

Für den, der den Lohn empfängt, kehrt das Evangelium ebenfalls den Blick um. Christus erinnert daran, dass „wer arbeitet, ein Recht auf seinen Lohn hat"[43], lehrt aber zugleich, das Geld nicht zum Herrn zu machen (Mt 6,24) und wie für den Herrn zu arbeiten. Der gerechte Lohn ist geschuldet, und man hat das Recht, ihn einzufordern; doch das Herz des Christen verschließt sich nicht darin. Es weiß, dass alle menschliche Gerechtigkeit von einer größeren Gratuität getragen ist — der des Weinbergbesitzers, der dem Letzten so viel gibt wie dem Ersten, und der Gottes, „der allen gern gibt" (Jak 1,5).

So öffnet sich der gerechte Lohn, Forderung strenger Gerechtigkeit, nach oben hin zur Solidarität und zur Liebe: nicht um von der Gerechtigkeit zu dispensieren — „was man schuldet, gibt man nicht als Almosen" — sondern um sie zu krönen. In diesem Licht hält die Soziallehre die Strenge der Forderung und die Sanftmut der Geschwisterlichkeit zusammen.

Zum Weiterlesen

Anmerkungen und Quellen

Anmerkungen und Quellen

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2434: „Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige Frucht der Arbeit. Ihn zu verweigern oder zurückzuhalten kann eine schwere Ungerechtigkeit darstellen (vgl. Lev 19,13; Dtn 24,14-15; Jak 5,4). Bei der Beurteilung einer gerechten Entlohnung sind sowohl die Bedürfnisse als auch die Leistungen eines jeden zu berücksichtigen. […] Die Übereinkunft der Parteien genügt nicht, um die Höhe des Lohnes moralisch zu rechtfertigen."

    1 7 33 39
  2. Evangelium nach Lukas 10,7, Einheitsübersetzung: „Bleibt in diesem Haus, esst und trinkt, was man euch anbietet; denn wer arbeitet, hat ein Recht auf seinen Lohn."

    2 14 43
  3. Leo XIII., Rerum novarum, 15. Mai 1891 (amtlicher Text auf vatican.va), zum Lohn: „Über ihrem freien Willen steht ein höheres und älteres Gesetz der natürlichen Gerechtigkeit, nämlich dass der Lohn nicht so niedrig sein darf, dass er einem sparsamen und rechtschaffenen Arbeiter nicht den Lebensunterhalt sichert." Dieselbe Formel wird vom Kompendium der Soziallehre zitiert, Nr. 302 (Anm. 662).

    3 22
  4. Der heilige Thomas von Aquin, Summa theologiae, IIa-IIae, q. 77, a. 1 (über den Betrug bei Kauf und Verkauf): „Übersteigt der Preis den Wert der gelieferten Ware oder ist umgekehrt die Ware mehr wert als ihr Preis, so wird die Gleichheit der Gerechtigkeit zerstört. Und deshalb ist es an sich ungerecht und unerlaubt, eine Ware teurer zu verkaufen oder billiger zu kaufen, als sie wert ist." Zum Eigentumsrecht und zum gemeinsamen Gebrauch vgl. auch IIa-IIae, q. 66, a. 2 und a. 7.

    4 19
  5. Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, 2004, Nr. 302: „Die Entlohnung ist das wichtigste Instrument zur Verwirklichung der Gerechtigkeit in den Arbeitsverhältnissen. […] Die bloße Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Höhe der Entlohnung genügt nicht, um den vereinbarten Lohn als ‚gerecht' zu qualifizieren, denn dieser ‚darf nicht so niedrig sein, dass er dem Arbeiter nicht den Lebensunterhalt sichert': Die natürliche Gerechtigkeit geht der Vertragsfreiheit voraus und steht über ihr."

    5
  6. Der heilige Johannes Paul II., Laborem exercens, 14. September 1981, Nr. 19: Der Lohn „bleibt der Weg, auf dem die überwiegende Mehrheit der Menschen konkret Zugang zu den Gütern erlangen kann, die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind, seien es die Güter der Natur oder die Güter aus der Produktion". Der Papst bindet so den Lohn an das „erste Prinzip der gesamten ethisch-sozialen Ordnung", den gemeinsamen Gebrauch der Güter.

    6
  7. Deuteronomium 24,14-15, Einheitsübersetzung.

    8
  8. Levitikus 19,13, Einheitsübersetzung: „Du sollst deinen Nächsten nicht ausbeuten und ihn nicht berauben. Der Lohn des Taglöhners soll nicht über Nacht bis zum Morgen bei dir bleiben."

    9
  9. Tobit 4,14, Einheitsübersetzung: „Gib jedem, der für dich arbeitet, seinen Lohn; zahle ihn sofort aus und behalte den Lohn eines Menschen nicht über Nacht bei dir!"

    10
  10. Sirach (Jesus Sirach) 34,26-27, Einheitsübersetzung: „Wer dem Nächsten den Lebensunterhalt entzieht, tötet ihn, wer dem Arbeiter den Lohn vorenthält, vergießt Blut."

    11
  11. Jeremia 22,13, Einheitsübersetzung: „Wehe dem, der sein Haus mit Unrecht baut und sein Obergemach mit Unredlichkeit, der seinen Nächsten umsonst arbeiten lässt und ihm seinen Lohn nicht gibt."

    12
  12. Maleachi 3,5, Einheitsübersetzung: Gott wird Zeugnis ablegen „gegen die, welche die Taglöhner, die Witwen und die Waisen bedrängen, die Fremde zurückweisen und mich nicht fürchten".

    13
  13. Erster Brief an Timotheus 5,18, Einheitsübersetzung: „Denn die Schrift sagt: Du sollst dem Ochsen beim Dreschen keinen Maulkorb anlegen, und: Wer arbeitet, hat ein Recht auf seinen Lohn" (zitiert Dtn 25,4 und Lk 10,7).

    15
  14. Brief des heiligen Jakobus 5,2-4, Einheitsübersetzung: „Siehe, der Lohn der Arbeiter, die eure Felder abgemäht haben – er, den ihr ihnen vorenthalten habt, schreit zum Himmel, und das Rufen der Schnitter ist zu den Ohren des Herrn der Heerscharen gedrungen."

    16
  15. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1867: Die katechetische Überlieferung zählt zu den „Sünden, die zum Himmel schreien" das Blut Abels, die Sünde der Sodomiter, den Hilfeschrei des unterdrückten Volkes in Ägypten, die Klage des Fremden, der Witwe und der Waise sowie „die Ungerechtigkeit gegenüber dem Lohnarbeiter (vgl. Dtn 24,14-15; Jak 5,4)".

    17
  16. Evangelium nach Matthäus 20,1-16, Einheitsübersetzung, Gleichnis von den Arbeitern der elften Stunde; V. 13: „Freund, ich tue dir kein Unrecht. Hast du nicht einen Denar mit mir vereinbart?"; V. 15: „Oder blickt dein Auge böse, weil ich gut bin?" Der Denar war der übliche Tageslohn eines Arbeiters.

    18
  17. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2409: „Ungerechte Löhne zahlen (vgl. Dtn 24,14-15; Jak 5,4)" gehört zu den Arten, „sich das Gut eines anderen ungerecht anzueignen und zu behalten", gegen das siebte Gebot.

    20
  18. Leo XIII., Rerum novarum, 1891: „Wenn der Arbeiter, durch die Not gezwungen oder aus Furcht vor einem größeren Übel, harte Bedingungen annimmt, die er nicht frei ablehnen kann, so erleidet er eine Gewalt, gegen die die Gerechtigkeit protestiert."

    23 37
  19. Leo XIII., Rerum novarum, 1891: Der Arbeiter, der einen ausreichenden Lohn erhält, um „leicht für seine Bedürfnisse und die seiner Familie zu sorgen", wird, wenn er sparsam ist, dazu gebracht, sich „einen kleinen Überschuss zurückzulegen", der es ihm erlaubt, „eines Tages zum Erwerb eines bescheidenen Vermögens zu gelangen". Die Enzyklika will so das Eigentum breit streuen, nicht konzentrieren.

    24
  20. Pius XI., Quadragesimo anno, 15. Mai 1931, Nr. 64: „Weisen wir zunächst den tiefen Irrtum jener zurück, die erklären, der Arbeitsmietvertrag sei wesentlich ungerecht und müsse durch einen Gesellschaftsvertrag ersetzt werden; damit tun sie Unserem Vorgänger schweres Unrecht, denn die Enzyklika Rerum novarum lässt nicht nur die Rechtmäßigkeit der Lohnarbeit gelten, sondern bemüht sich ausführlich, sie nach den Normen der Gerechtigkeit zu ordnen."

    25 38
  21. Pius XI., Quadragesimo anno, 1931, Nr. 65: „Wir halten es jedoch für angemessener angesichts der gegenwärtigen Lebensverhältnisse der Gesellschaft, den Arbeitsvertrag, soweit möglich, durch Elemente aus dem Gesellschaftsvertrag zu mildern."

    26
  22. Pius XI., Quadragesimo anno, 15. Mai 1931, Nr. 71, zum Familienlohn: „Man muss dem Arbeiter einen Lohn zahlen, der es ihm erlaubt, für seinen Unterhalt und den der Seinen zu sorgen." Derselbe Abschnitt verurteilt es als untragbar, dass die Schwäche des väterlichen Lohns die Mutter zwingt, außerhalb des Heims zu arbeiten, zum Schaden der Erziehung der Kinder.

    27
  23. Pius XI., Quadragesimo anno, 1931: „Niemand weiß es nicht, dass ein zu niedriges oder übermäßig hohes Lohnniveau gleichermaßen Arbeitslosigkeit erzeugt." Der gerechte Lohn muss die Bedürfnisse des Arbeiters, die Lage des Unternehmens und die Erfordernisse des Gemeinwohls (Beschäftigung) berücksichtigen.

    28
  24. Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 7. Dezember 1965, Nr. 67, § 2 (zitiert im KKK § 2434): „Unter Berücksichtigung der Aufgaben und der Leistungsfähigkeit des einzelnen, der Lage des Unternehmens sowie des Gemeinwohls soll die Entlohnung der Arbeit dem Menschen und den Seinen die Mittel zu einem menschenwürdigen materiellen, sozialen, kulturellen und geistigen Leben sichern."

    29
  25. Der heilige Johannes Paul II., Laborem exercens, 14. September 1981, Nr. 19: „Daraus folgt, dass der gerechte Lohn in jedem Fall die konkrete Überprüfung der Gerechtigkeit des gesamten sozioökonomischen Systems wird und jedenfalls seines rechten Funktionierens. Er ist nicht die einzige Überprüfung, aber sie ist besonders wichtig und ist in gewissem Sinn die Schlüsselüberprüfung."

    30
  26. Der heilige Johannes Paul II., Laborem exercens, 1981, Nr. 19: Eine gerechte Entlohnung des erwachsenen Familienvaters „wird ausreichen, um eine Familie zu gründen und menschenwürdig zu erhalten und ihre Zukunft zu sichern". Sie kann verwirklicht werden „entweder durch den sogenannten Familienlohn, das heißt einen einzigen Lohn, der dem Familienoberhaupt gegeben wird […], ohne dass seine Frau gezwungen wäre, eine bezahlte Arbeit außerhalb ihres Heims anzunehmen, oder durch andere soziale Maßnahmen wie Familienbeihilfen oder Beihilfen für die Mutter im Heim".

    31 40
  27. Der heilige Johannes Paul II., Laborem exercens, 1981, Nr. 19: Es braucht „die gesellschaftliche Aufwertung der mütterlichen Aufgaben"; „es wird die Ehre der Gesellschaft sein, der Mutter – ohne ihre Freiheit zu behindern, ohne Diskriminierung, ohne dass sie gegenüber anderen Frauen benachteiligt wird – die Möglichkeit zu sichern, ihre Kinder zu erziehen".

    32
  28. Kompendium der Soziallehre der Kirche, 2004, Nr. 303: „Eine gerechte Verteilung des Einkommens muss auf der Grundlage von Kriterien nicht nur der Tauschgerechtigkeit, sondern auch der sozialen Gerechtigkeit angestrebt werden, das heißt unter Berücksichtigung, jenseits des objektiven Wertes der Arbeitsleistungen, der menschlichen Würde der Personen, die sie erbringen."

    34 41
  29. Der heilige Johannes XXIII., Mater et Magistra, 15. Mai 1961, Nrn. 68-72 (Abschnitt „Die Entlohnung der Arbeit – Normen der Gerechtigkeit und Billigkeit"): „Die Entlohnung der Arbeit kann weder gänzlich den Marktgesetzen überlassen noch willkürlich festgesetzt werden: Sie wird in Gerechtigkeit und Billigkeit bestimmt", unter Berücksichtigung des tatsächlichen Beitrags des Arbeitnehmers, der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen, der Erfordernisse des Gemeinwohls und der verfügbaren Reichtümer, die je nach Land und Epoche verschieden sind.

    35
  30. Der heilige Johannes Paul II., Centesimus annus, 1. Mai 1991: In Nr. 8 spricht der Papst das „Recht auf einen gerechten Lohn" aus, das „nicht der freien Vereinbarung der Parteien überlassen werden kann"; in Nr. 15 fordert er, dass Gesellschaft und Staat „Lohnhöhen sichern, die dem Unterhalt des Arbeiters und seiner Familie angemessen sind", mit einer entscheidenden Rolle der Gewerkschaften; in Nr. 34 nimmt er die Warnung von Rerum novarum auf, „die Arbeit des Menschen und den Menschen selbst auf den Rang einer bloßen Ware herabzusetzen".

    36
  31. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2435: „Der Streik ist moralisch legitim, wenn er sich als unvermeidlicher, wenn nicht notwendiger Ausweg im Hinblick auf einen angemessenen Nutzen darstellt. Er wird moralisch unannehmbar, wenn er mit Gewalt einhergeht oder wenn ihm Ziele zugewiesen werden, die nicht unmittelbar mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder dem Gemeinwohl widersprechen."

    42