Das Privateigentum nach der Lehre der Kirche

Das Privateigentum ist in der Soziallehre der Kirche ein Naturrecht der Person — aber ein zweitrangiges Recht, dem ersten Prinzip der universellen Bestimmung der Güter untergeordnet: »Auf allem Eigentum lastet eine soziale Hypothek« (Johannes Paul II.).

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Das Privateigentum nimmt in der Soziallehre der Kirche einen paradoxen Platz ein, den man mit beiden Händen festhalten muss : Die Kirche verteidigt es entschieden als ein Naturrecht der Person — gegen alle Kollektivismen, die es abschaffen wollen —, und in derselben Bewegung relativiert sie es streng, indem sie es einem älteren und grundlegenderen Prinzip unterordnet : der universellen Bestimmung der Güter. Leo XIII. hat die erste Aussage mit Nachdruck getroffen : „Das private Sondereigentum ist für den Menschen naturrechtlich"[1]. Johannes Paul II. hat die zweite mit einer klassisch gewordenen Formel wiederholt : „Auf dem Eigentum lastet nämlich eine soziale Hypothek"[2].

Diese doppelte Haltung ist kein Zögern : Sie ist die Struktur selbst der katholischen Lehre. Der Katechismus fasst sie in einem Satz des Gleichgewichts zusammen : „Die universelle Bestimmung der Güter bleibt vorrangig, auch wenn die Förderung des Gemeinwohls die Achtung vor dem Privateigentum, vor seinem Recht und seiner Ausübung verlangt"[3]. Das Privateigentum ist also wahr und legitim ; aber es ist nicht das Erste, es ist nicht absolut, und es hat nur Sinn in Bezug auf die Tatsache, dass die Erde von Gott allen Menschen gegeben wurde.

Dieser Artikel behandelt das Privateigentum als Prinzip der Soziallehre : sein Wesen, die entscheidende Unterscheidung zwischen Recht und Gebrauch, seine Begründung in der Vernunft (der heilige Thomas) und im Lehramt (Leo XIII.), seine Verbindung mit der universellen Bestimmung der Güter, die „soziale Hypothek", mit der es belastet ist, und seine Rolle als Gleichgewicht gegen die beiden Zwillingsirrtümer des Kollektivismus und des Individualismus. Die verwandten Themen — die universelle Bestimmung der Güter, die Solidarität, das Gemeinwohl, die Subsidiarität, die Armut, der gerechte Lohn, der Kommunismus, der Sozialismus, der Kapitalismus und der Wirtschaftsliberalismus — werden auf ihre eigenen Artikel verwiesen.

Ein Naturrecht, aber zweitrangig : der Ort des Eigentums in der Soziallehre

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Die Soziallehre der Kirche nähert sich dem Privateigentum niemals isoliert, wie es eine Abhandlung über Recht oder Wirtschaft täte. Sie stellt es in ein Prinzipienpaar, dessen Ordnung entscheidend ist : zuerst die universelle Bestimmung der Güter, dann das Privateigentum. Diese Ordnung umzukehren oder nur einen ihrer beiden Pole festzuhalten heißt, entweder in den Kollektivismus oder in den liberalen Individualismus zu fallen. Das ganze katholische Gleichgewicht liegt in dieser Verbindung.

Das erste Prinzip : die allen gegebene Erde

Bevor sie von irgendjemandem angeeignet wird, ist die Schöpfung allen gegeben. Das ist die erste Gegebenheit, vor aller Wirtschaft und allem positiven Recht. Der Katechismus spricht es unmissverständlich aus :

„Am Anfang hat Gott die Erde und ihre Ressourcen der gemeinsamen Verwaltung der Menschheit anvertraut, damit sie für sie sorge, sie durch ihre Arbeit beherrsche und ihre Früchte genieße. Die Güter der Schöpfung sind für das ganze Menschengeschlecht bestimmt." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2402[4]

Dieses Prinzip der universellen Bestimmung der Güter, das in seinem eigenen Artikel entfaltet wird, ist der Schlussstein des ganzen Gebäudes. Es bedeutet, dass die Güter der Welt zuerst dazu da sind, dass jeder Mensch menschenwürdig leben kann, und nicht dazu, dass wenige anhäufen, während andere das Notwendige entbehren. Das Zweite Vatikanische Konzil hatte es an die Spitze seiner wirtschaftlichen Lehre gestellt :

„Gott hat die Erde und alles, was sie enthält, zum Gebrauch aller Menschen und aller Völker bestimmt, sodass die Güter der Schöpfung nach der Regel der Gerechtigkeit, die von der Liebe untrennbar ist, billig allen zufließen müssen." — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 69, § 1[5]

Das zweite Prinzip : das Privateigentum als Mittel

Das Privateigentum kommt ** danach**, nicht als Verneinung des ersten Prinzips, sondern als sein normales Mittel der Verwirklichung. Weil die Erde nicht von selbst geteilt ist und weil sie, wie der Katechismus sagt, „dem Mangel ausgesetzt und von der Gewalt bedroht" ist, ist ihre Aneignung „legitim, um die Freiheit und die Würde der Personen zu sichern, um jedem zu helfen, für seine Grundbedürfnisse und die Bedürfnisse derer zu sorgen, für die er verantwortlich ist"[6]. Das Eigentum ist also kein dem Gemeinwohl entgegengesetztes Absolutes : Es ist das konkrete Werkzeug, durch das verantwortliche Personen die gemeinsamen Güter fruchtbar machen und andere daran teilhaben lassen können.

Deshalb spricht der Katechismus von einem „Recht", hält es aber zugleich untergeordnet :

„Das Recht auf Privateigentum, das auf gerechte Weise erworben oder empfangen wurde, hebt die ursprüngliche Schenkung der Erde an die ganze Menschheit nicht auf. Die universelle Bestimmung der Güter bleibt vorrangig." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2403[7]

Das Gesamtbild der beiden Prinzipien

Der Leser kann sich die Verbindung der beiden Prinzipien in folgender Form merken. Die linke Spalte ist die erste in der Ordnung der Zwecke ; die rechte Spalte ist die erste in der Ordnung der konkreten Mittel, bleibt aber der ersten zugeordnet.

Universelle Bestimmung der GüterPrivateigentum
RangErstes Prinzip (Zweck)Zweites Prinzip (Mittel)
QuelleGabe Gottes an die ganze Menschheit (Gen 1, 28-29)Arbeit, Recht, gerechtes Erbe
Sagt ausDie Güter sind für alleDie Güter können in eigener Verantwortung verwaltet werden
StatusUnbedingt, unwandelbarLegitim, aber nicht absolut
Bewahrt vorAnhäufung, IndividualismusKollektivismus, Verantwortungslosigkeit
ReferenzKKK 2402 ; GS 69 ; PP 22KKK 2403 ; RN ; CA 30

Diese Struktur erklärt, warum die Kirche auf derselben Seite den Sozialismus verurteilen kann, der das Eigentum abschafft, und den Liberalismus, der es verabsolutiert. Die beiden Irrtümer irren nicht über dasselbe Prinzip : Der eine leugnet das Privateigentum, der andere die universelle Bestimmung.

Was ist das Privateigentum nach der Lehre der Kirche ?

Die katholische Eigentumslehre ruht auf einer grundlegenden Unterscheidung, die schon beim heiligen Thomas von Aquin klar vorliegt und vom ganzen Lehramt übernommen wurde : der Unterscheidung zwischen dem Recht zu besitzen und dem Gebrauch der besessenen Güter. Ohne sie versteht man nichts von der Position der Kirche, die dem, der sie nicht kennt, widersprüchlich erscheinen kann.

Das Eigentumsrecht und der Gebrauch der Güter : die entscheidende Unterscheidung

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Der heilige Thomas unterscheidet im Menschen in der Theologischen Summe zwei Gewalten über die äußeren Güter. Zuerst „die Gewalt, sie zu verwalten und über sie zu verfügen" — hier, sagt er, „ist es ihm erlaubt, Güter in eigener Verantwortung zu besitzen". Dann „den Gebrauch" — und in dieser Hinsicht ändert sich die Sprache radikal :

„Was dem Menschen hinsichtlich der äußeren Güter außerdem zukommt, ist, sie zu gebrauchen. Und in dieser Hinsicht soll der Mensch diese Güter nicht so besitzen, als wären sie ihm eigen, sondern als gemeinsame, in dem Sinn, dass er sie bereitwillig mit den Bedürftigen teilen soll." — Der heilige Thomas von Aquin, Theologische Summe, II-II, q. 66, a. 2[8]

Die ganze katholische Lehre liegt in dieser Zweiheit. Was das Recht zu besitzen betrifft, ist das Privateigentum legitim und beständig. Was den Gebrauch betrifft, bleiben die Güter für alle bestimmt : Der Eigentümer ist nicht ihr absoluter Herr, sondern ihr Verwalter. Pius XI. hat diese Unterscheidung in den Rang eines lehramtlichen Prinzips erhoben :

„Das Eigentumsrecht ist nicht mit seinem Gebrauch zu verwechseln." — Pius XI., Quadragesimo Anno (1931)[9]

Der Katechismus übernimmt wortwörtlich die Formel des Zweiten Vatikanums und verlängert sie durch das Bild des Verwalters :

„»Der Mensch darf bei dem Gebrauch, den er von ihnen macht, die Dinge, die er rechtmäßig besitzt, niemals so betrachten, als gehörten sie nur ihm, sondern muss sie auch als gemeinsame ansehen.« […] Das Eigentum an einem Gut macht seinen Inhaber zu einem Verwalter der Vorsehung, dazu berufen, es fruchtbar zu machen und seine Wohltaten anderen mitzuteilen, zuerst seinen Nächsten." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2404, unter Zitat von Gaudium et Spes 69[10]

Gebrauchs- und Produktionsgüter

Die Kirche unterscheidet auch die Arten der Güter, denn die Pflicht zum gemeinsamen Gebrauch lastet nicht auf allen gleich schwer. Der Katechismus nennt zwei große Kategorien :

„Die Produktionsgüter — materielle oder immaterielle — wie Ländereien oder Fabriken, Kenntnisse oder Künste, erfordern die Sorgfalt ihrer Besitzer, damit ihre Fruchtbarkeit möglichst vielen zugutekommt. Die Inhaber von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sollen sie mit Mäßigung gebrauchen und den besten Teil dem Gast, dem Kranken, dem Armen vorbehalten." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2405[11]

Die Produktionsgüter (Ländereien, Fabriken, Kapital, aber auch Kenntnisse und Know-how) rufen eine besondere Verantwortung wach : Ihr Besitzer muss sie zum Nutzen möglichst vieler fruchtbar machen, nicht steril liegen lassen oder zum alleinigen privaten Vorteil ausbeuten. Die Verbrauchsgüter rufen zu Mäßigung und Teilen auf. Johannes Paul II. wird in Centesimus Annus betonen, dass in der modernen Zeit das wichtigste Produktionsmittel nicht mehr nur der Boden ist, sondern das Wissen, die Technik und die organisierte Arbeit — ohne dass sich an der Grundregel etwas änderte[12].

Was das Privateigentum nicht ist

Drei Missverständnisse müssen von vornherein ausgeräumt werden. Das Privateigentum nach der Lehre der Kirche ist kein absolutes und unbedingtes Recht : Paul VI. hat es deutlich gesagt : „Das Privateigentum stellt für niemanden ein unbedingtes und absolutes Recht dar"[13]. Es ist keine bloße Tatsache der Gewalt oder willkürlichen Übereinkunft, die der Staat nach Belieben abschaffen könnte : Es ist ein in der Natur der Person verwurzeltes Recht. Und es ist kein individualistisches Recht, losgelöst von jeder sozialen Verantwortung : Es trägt in sich, von Natur aus, eine soziale Funktion.

Das Fundament : Warum die Kirche das Privateigentum verteidigt

Die Kirche begnügt sich nicht damit, das Privateigentum zu dulden : Sie lehrt es positiv als der menschlichen Natur entsprechend und für das Gemeinwohl notwendig. Dieses Fundament ist zugleich vernünftig (der heilige Thomas) und lehramtlich (Leo XIII.).

Die natürliche Vernunft : der heilige Thomas von Aquin

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Für den heiligen Thomas ist der Besitz äußerer Güter zuerst dem Menschen natürlich, nicht was deren Natur betrifft (die allein Gott beherrscht), sondern was ihren Gebrauch betrifft : Durch Vernunft und Willen kann der Mensch sich der Dinge „zu seinem Nutzen bedienen, als wären sie für ihn gemacht"[14]. Das ist die Verwurzelung des Eigentums in der Würde des Menschen als Bild Gottes, „der über die Vögel des Himmels herrscht" (Gen 1, 26).

Aber der entscheidende Punkt ist der folgende Artikel, in dem Thomas den Besitz in eigener Verantwortung mit drei Gründen praktischer und sozialer Ordnung rechtfertigt :

„Er ist sogar für das menschliche Leben notwendig, aus drei Gründen : 1. Jeder widmet der Verwaltung dessen, was ihm in eigener Verantwortung gehört, aufmerksamere Sorgfalt, als er sie einem allen gemeinsamen Gut widmen würde … 2. Es herrscht mehr Ordnung in der Verwaltung der Güter, wenn die Sorge für jede Sache einer Person anvertraut ist … 3. Der Friede unter den Menschen ist besser gesichert, wenn jeder mit dem zufrieden ist, was ihm gehört." — Der heilige Thomas von Aquin, Theologische Summe, II-II, q. 66, a. 2[15]

Sorgfalt, Ordnung, Friede : Diese drei Argumente — fast wörtlich von Leo XIII. und vom ganzen Soziallehramt übernommen — zeigen, dass das Privateigentum kein Zugeständnis an den Egoismus ist, sondern eine Anordnung der Weisheit, die der wirklichen Lage des Menschen entspricht. Thomas stellt sogleich klar, dass die Gütergemeinschaft naturrechtlich bleibt, „nicht weil das Naturrecht vorschriebe, alles gemeinsam zu besitzen", sondern weil die Aufteilung der Besitztümer, die zum menschlichen Recht gehört, „dem Naturrecht nicht widerspricht, sondern ihm durch eine der menschlichen Vernunft geschuldete nähere Bestimmung hinzugefügt wird"[16]. Das Eigentum ist also eine vernünftige nähere Bestimmung des Naturrechts, nicht seine Verletzung.

Leo XIII. : Arbeit, Vorsorge, Familie

Leo XIII., um 1898. Francesco De Federicis, Library of Congress, via Wikimedia Commons. Gemeinfrei.

Angesichts des Aufstiegs des Sozialismus am Ende des 19. Jahrhunderts macht Leo XIII. die Verteidigung des Privateigentums zu einer der Achsen von Rerum Novarum (1891), dem ersten großen Text der modernen Soziallehre. Sein Argument ist dreifach.

Zuerst ist das Eigentum in der Vernunft eingeschrieben, die den Menschen vom Tier unterscheidet : „Was in uns hervorragt, was uns zu Menschen macht und uns wesentlich vom Tier unterscheidet, das ist der Geist oder die Vernunft"[17]. Weil er mit Voraussicht begabt ist, braucht der Mensch beständige und dauerhafte Güter, nicht den bloßen vorübergehenden Gebrauch, der dem Tier genügt.

Sodann ist das Eigentum Frucht der Arbeit. Leo XIII. schmiedet dazu ein berühmt gebliebenes Bild : Das vom Arbeiter gekaufte Feld „ist gewiss nur verwandelter Lohn"[18]. Wer „sein Genie und seine Kräfte" darauf verwendet, die Natur zu bebauen, „eignet sich dadurch eben jenen Teil der materiellen Natur an, den er bebaut hat"[19]. Die Arbeit schafft einen legitimen Eigentumstitel — ein Argument, das Johannes Paul II. in Centesimus Annus genau wieder aufnehmen wird : „Das ist der Ursprung des Sondereigentums"[20].

Schließlich dient das Eigentum der Familie. Die Natur legt dem Vater die „heilige Pflicht auf, seine Kinder zu ernähren und zu unterhalten" und ihnen ein „Vermögen zu schaffen"[21] ; ohne übertragbares Eigentum wird diese Pflicht unmöglich. Deshalb hält Leo XIII. das sozialistische Heilmittel für „in flagrantem Widerspruch zur Gerechtigkeit" : Die Abschaffung des Privateigentums „hätte keine andere Wirkung, als die Lage der Arbeiter noch unsicherer zu machen"[22]. Das Einzelne dieser Systemkritik wird in den Artikeln über den Sozialismus und den Kommunismus entfaltet.

Die anthropologischen Gründe : Freiheit, Verantwortung, Würde

Jenseits der wirtschaftlichen Argumente sieht die Kirche im Eigentum eine Stütze der konkreten Freiheit der Person. Ein wenig Eigenes zu besitzen heißt, über einen Raum der Selbständigkeit gegenüber dem Staat und der Wirtschaftsmacht zu verfügen ; es heißt, seine Verantwortung ausüben, Entscheidungen treffen, die Zukunft vorhersehen, die Seinen schützen zu können. Johannes Paul II. unterstreicht es in Centesimus Annus : Das Privateigentum hat einen „grundlegenden Wert für die Selbständigkeit und die Entwicklung der Person", sofern es dem Gemeinwohl zugeordnet bleibt[23]. Eine Gesellschaft, die die Personen jeden Eigentums beraubt, befreit sie nicht : Sie macht sie abhängig und zerbrechlich, wie die Erfahrung der kollektivistischen Regime des 20. Jahrhunderts gezeigt hat.

Die universelle Bestimmung der Güter : das Prinzip, das alles relativiert

Wenn die Kirche das Eigentum verteidigt, verabsolutiert sie es niemals, weil das erste Prinzip — die universelle Bestimmung der Güter — immer wirksam bleibt. Dieses Prinzip ist kein von außen hinzugefügtes Korrektiv : Es bewohnt das Eigentum von innen und bestimmt sein Maß.

„Alle anderen Rechte sind ihm untergeordnet"

Paul VI. hat diesem Prinzip seine schärfste Formulierung gegeben. Nachdem er daran erinnert hat, dass „Gott die Erde und alles, was sie enthält, zum Gebrauch aller Menschen und aller Völker bestimmt hat", zieht er daraus eine unzweideutige Folgerung :

„Alle anderen Rechte, welche es auch seien, einschließlich der Eigentums- und Handelsfreiheitsrechte, sind ihm untergeordnet." — Der heilige Paul VI., Populorum Progressio, Nr. 22[24]

Und er verdeutlicht sogleich die konkrete Tragweite dieser Unterordnung : „Niemand ist berechtigt, zu seinem ausschließlichen Gebrauch zurückzubehalten, was über seinen Bedarf hinausgeht, wenn die anderen das Notwendige entbehren"[25]. Das Überflüssige des einen ist in strenger Gerechtigkeit der Not des anderen zugeordnet.

Der Notfall : Nehmen ist kein Stehlen

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Die radikalste Folgerung aus diesem Prinzip ist die klassische Lehre von der äußersten Notlage, dargelegt vom heiligen Thomas und von der Kirche immer noch gelehrt. Bei dringender und offenkundiger Not ist es kein Diebstahl, das Gut eines anderen zu nehmen, um zu überleben :

„Wenn die Not so dringend und offenkundig ist, dass man offenkundig diesem drängenden Bedürfnis mit den Gütern abhelfen muss, die man vorfindet […], dann kann jemand erlaubterweise für seine eigene Not mit dem Gut eines anderen sorgen, offen oder heimlich genommen. Hier liegt weder Diebstahl noch Raub im eigentlichen Sinn vor." — Der heilige Thomas von Aquin, Theologische Summe, II-II, q. 66, a. 7[26]

Der Grund dafür ist genau die universelle Bestimmung : „In der Not sind alle Güter gemeinsam"[27]. Der Katechismus bestätigt diese Lehre, indem er sie einrahmt : Es liegt kein Diebstahl vor „im Fall einer offenkundigen und dringenden Not, wenn das einzige Mittel, unmittelbaren und wesentlichen Bedürfnissen (Nahrung, Obdach, Kleidung …) abzuhelfen, darin besteht, über die Güter anderer zu verfügen und sie zu gebrauchen"[28]. Weit davon entfernt, eine Bresche in der Lehre zu sein, offenbart dieser Grenzfall die tiefe Wahrheit : Das Eigentum ist eine Ordnung im Dienst des Lebens, niemals gegen es.

Die großen patristischen Texte über diese Pflicht zum Teilen — der heilige Ambrosius („Es ist das Brot der Hungernden, das du zurückhältst"[29]), der heilige Basilius, der heilige Johannes Chrysostomus — werden im Artikel über die universelle Bestimmung der Güter entfaltet, auf den verwiesen wird, um sie hier nicht zu verdoppeln.

Die soziale Hypothek : das Eigentum im Dienst aller

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Der Ausdruck, der die katholische Lehre über das Eigentum am besten verdichtet, stammt von Johannes Paul II. : die soziale Hypothek. Ein treffendes juristisches Bild — eine Hypothek belastet ein Gut, ohne sein Eigentum aufzuheben —, sagt es in zwei Worten : Das Privateigentum bleibt wirklich und legitim, aber es ist immer belastet mit einer Last zugunsten des Gemeinwohls.

Pius XI. : der individuelle und soziale Doppelcharakter

Vor Johannes Paul II. hatte Pius XI. das Fundament dieser Lehre gelegt, indem er vom Doppelcharakter des Eigentums sprach. Gegen jene, die nur eine Seite festhalten wollten, erinnert er daran, dass die katholische Tradition immer beide festgehalten hat :

„Weder Leo XIII. noch die Theologen […] haben jemals den doppelten, individuellen und sozialen Aspekt geleugnet oder bestritten, der dem Eigentum anhaftet." — Pius XI., Quadragesimo Anno (1931)[30]

Und er zieht daraus die Gleichgewichtsregel, die die ganze Soziallehre strukturiert :

„Den sozialen und öffentlichen Aspekt des Eigentumsrechts zu leugnen oder übermäßig abzuschwächen heißt, in den Individualismus zu verfallen […] ; ebenso würde man unfehlbar in den Kollektivismus fallen, wenn man seinen individuellen Aspekt bestritte oder verschleierte." — Pius XI., Quadragesimo Anno (1931)[31]

Johannes Paul II. : „Eine soziale Hypothek lastet auf allem Eigentum"

Johannes Paul II. nimmt diese Lehre auf und radikalisiert sie. Er hatte die Formel zuerst in Mexiko gebraucht, 1979, vor den Indigenen von Cuilapan :

„Die Kirche verteidigt gewiss das legitime Recht auf Privateigentum, aber sie lehrt mit nicht geringerer Klarheit, dass auf allem Eigentum immer eine soziale Hypothek lastet, damit die Güter der allgemeinen Bestimmung dienen, die Gott ihnen gegeben hat." — Der heilige Johannes Paul II., Ansprache von Oaxaca-Cuilapan, Mexiko, 29. Januar 1979[32]

Er schreibt sie dann in die Enzyklika Sollicitudo Rei Socialis ein und gründet sie ausdrücklich auf die universelle Bestimmung der Güter :

„Auf dem Eigentum lastet nämlich eine »soziale Hypothek«, das heißt, man erkennt darin, als innere Qualität, eine soziale Funktion, die gerade durch das Prinzip der universellen Bestimmung der Güter begründet und gerechtfertigt ist." — Der heilige Johannes Paul II., Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 42[33]

Das Wort innerlich ist wesentlich : Die soziale Funktion wird dem Eigentum nicht von außen auferlegt, wie eine Steuer oder eine gesetzliche Auflage ; sie gehört zur Natur selbst des Eigentumsrechts. Ein Eigentum, das sich in sich selbst verschlösse, taub für die Nöte anderer, würde seinen eigenen Seinsgrund verraten. Johannes Paul II. hatte das Prinzip schon in Laborem Exercens ausgesprochen : „Das Recht auf Privateigentum ist dem Recht auf gemeinsamen Gebrauch, der universellen Bestimmung der Güter, untergeordnet"[34].

Die Grenzen des Rechts : weder absolut noch unbedingt

Daraus folgen die Grenzen, die die Kirche für das Eigentumsrecht anerkennt. Centesimus Annus formuliert sie als Grundsatz :

„Das Eigentum an Gütern ist kein absolutes Recht, sondern trägt, in seiner Natur selbst als Menschenrecht, seine eigenen Grenzen." — Der heilige Johannes Paul II., Centesimus Annus, Nr. 30[35]

Diese Grenzen erlauben sogar, in schweren Fällen, die Enteignung im Namen des Gemeinwohls. Paul VI. lässt sie ausdrücklich zu, wenn Ländereien der gemeinsamen Prosperität im Wege stehen[36], und der Katechismus erkennt der „politischen Autorität" das „Recht und die Pflicht zu, in Funktion des Gemeinwohls die legitime Ausübung des Eigentumsrechts zu regeln"[37]. Das Privateigentum ist also niemals ein der Gerechtigkeit entzogener Bereich : Es wird unter dem Maß des Gemeinwohls ausgeübt, das in strengen Grenzen und mit gerechter Entschädigung seinen Gebrauch einschränken kann.

Das Privateigentum zwischen seinen beiden Feinden

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Die Lehre vom Privateigentum versteht man besser als einen Gratweg zwischen zwei symmetrischen Abgründen. Die Kirche hat beide mit gleicher Festigkeit bekämpft, weil beide die Wahrheit über den Menschen verstümmeln.

Gegen den Kollektivismus : der Irrtum, der das Eigentum leugnet

Der erste Irrtum schafft das Privateigentum im Namen der Gleichheit oder der Kollektivität ab. Leo XIII. hat ihn schon in Rerum Novarum widerlegt ; Pius XI. erklärte 1931, „religiöser Sozialismus, christlicher Sozialismus sind widersprüchliche Begriffe : Niemand kann zugleich guter Katholik und wahrer Sozialist sein"[38]. Johannes Paul II., unmittelbarer Zeuge des Kommunismus, hat in Centesimus Annus die tiefste Analyse gegeben : Der Grundirrtum des Sozialismus ist anthropologisch, denn er betrachtet den Menschen „als bloßes Element und Molekül des sozialen Organismus" und leugnet seine Subjektivität, seine Initiative und seine Verantwortung[39]. Indem er das Eigentum abschafft, behauptet der Kollektivismus, den Menschen zu befreien ; in Wirklichkeit beraubt er ihn des konkreten Raums seiner Freiheit und liefert ihn der Macht aus. Diese Kritik wird in den Artikeln über den Kommunismus und den Sozialismus entfaltet.

Gegen den liberalen Individualismus : der Irrtum, der das Eigentum verabsolutiert

Der zweite Irrtum ist umgekehrt : Er macht aus dem Eigentum ein absolutes Recht, ohne soziale Pflicht, dem bloßen Spiel des Profits überlassen. Das ist der Individualismus des Wirtschaftsliberalismus, den Pius XI. als Vergessen des sozialen Aspekts des Eigentumsrechts anprangert. Die Kirche weist die Idee eines Eigentums zurück, das niemandem Rechenschaft schuldig wäre, den „wilden Kapitalismus", der Güter und Menschen als bloße Werkzeuge des Gewinns behandelt. Johannes Paul II. hat eine legitime Marktwirtschaft im Dienst der Person klar von einem „Kapitalismus" unterschieden, verstanden als System, in dem die wirtschaftliche Freiheit nicht „von einem festen rechtlichen Rahmen umgeben ist, der sie in den Dienst der integralen menschlichen Freiheit stellt"[40]. Diese Kritik wird in den Artikeln über den Kapitalismus und den Wirtschaftsliberalismus entfaltet.

Das rechte katholische Gleichgewicht

Die folgende Tabelle fasst die drei Positionen zusammen. Die katholische Position ist kein lauer Kompromiss zwischen den beiden Irrtümern, sondern eine höhere Wahrheit, die zusammenhält, was jeder von ihnen trennt : die Wirklichkeit des Rechts und seine soziale Funktion.

KollektivismusKatholische PositionLiberaler Individualismus
EigentumsrechtGeleugnet oder abgeschafftAls Naturrecht bejahtVerabsolutiert
Universelle BestimmungVom Staat beschlagnahmtAls erstes Prinzip festgehaltenVergessen
Die PersonIm Kollektiv aufgelöstFrei und verantwortlichAuf ihr Interesse zurückgezogen
Verhältnis zum ArmenErzwungene und nivellierende FürsorgeGerechtigkeit + Liebe, TeilenGleichgültigkeit des Marktes
Urteil der KircheVerurteilt (RN, QA, CA)GelehrtVerurteilt (QA, CA)

Die Entfaltung des Prinzips im Soziallehramt

Die Eigentumslehre ist nicht erstarrt : Sie hat sich von Enzyklika zu Enzyklika präzisiert, vom ersten großen Text Leos XIII. bis zu den zeitgenössischen Päpsten, wobei sie ihr Gleichgewicht stets bewahrte und es auf neue Situationen anwandte.

  1. 1225-1274
    Der heilige Thomas von Aquin — Theologische Summe

    Vernünftiges Fundament : Der Besitz in eigener Verantwortung ist legitim und sogar notwendig (Sorgfalt, Ordnung, Friede) ; aber der Gebrauch der Güter muss gemeinsam bleiben. In äußerster Not ist Nehmen kein Stehlen.

  2. 15. Mai 1891
    Rerum Novarum — Leo XIII.

    Das Privateigentum ist „naturrechtlich", Frucht der Arbeit und Stütze der Familie. Widerlegung des Sozialismus, der es abschaffen will.

  3. 15. Mai 1931
    Quadragesimo Anno — Pius XI.

    Der „doppelte, individuelle und soziale Charakter" des Eigentums : weder Individualismus noch Kollektivismus. Das Eigentumsrecht ist nicht mit seinem Gebrauch zu verwechseln.

  4. 7. Dezember 1965
    Gaudium et Spes — Zweites Vatikanum

    Die universelle Bestimmung der Güter als Leitprinzip : Die geschaffenen Güter müssen „billig allen zufließen". Die öffentliche Autorität kann den Gebrauch des Eigentums regeln (GS 71).

  5. 26. März 1967
    Populorum Progressio — Paul VI.

    „Alle anderen Rechte, einschließlich der Eigentumsrechte, sind ihm untergeordnet." Das Eigentum ist „für niemanden ein unbedingtes und absolutes Recht".

  6. 29. Januar 1979
    Ansprache von Cuilapan — Johannes Paul II.

    Erste öffentliche Formulierung der „sozialen Hypothek", die auf allem Eigentum lastet, vor den Indigenen Mexikos.

  7. 14. September 1981
    Laborem Exercens — Johannes Paul II.

    Das Eigentumsrecht „dem Recht auf gemeinsamen Gebrauch untergeordnet" ; Vorrang der Arbeit vor dem Kapital.

  8. 30. Dezember 1987
    Sollicitudo Rei Socialis — Johannes Paul II.

    Kanonische Definition der „sozialen Hypothek" als „innerer Qualität" des Eigentums, gegründet auf die universelle Bestimmung der Güter.

  9. 1. Mai 1991
    Centesimus Annus — Johannes Paul II.

    Das Eigentum „ist kein absolutes Recht" ; die Arbeit als Ursprung des Eigentums ; das Wissen als neues entscheidendes „Produktionsmittel".

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Diese Kontinuität veranschaulicht ein Kennzeichen der Soziallehre : Sie entfaltet sich, ohne sich zu verleugnen. Das von Leo XIII. gegen den Sozialismus verteidigte, von Pius XI. ausbalancierte, von Paul VI. zugunsten der armen Völker relativierte und von Johannes Paul II. angesichts des Kommunismus vertiefte Eigentum ist ein und dieselbe Lehre, entfaltet auf aufeinanderfolgenden Feldern.

Eigentum, Arbeit und Gemeinwohl heute

Auf die heutige Welt angewandt, behält die Lehre ihre ganze Kraft, muss sich aber neuen Gütern stellen. Johannes Paul II. bemerkt, dass in der modernen Wirtschaft „der Besitz von Know-how, Technik und Kenntnis" entscheidender wird als der Besitz von Boden oder Rohstoffen[41]. Das Prinzip bleibt dennoch identisch : Auch diese neuen Güter — Patente, Daten, Kompetenzen, intellektuelles Kapital — sind mit einer sozialen Hypothek belastet und der universellen Bestimmung der Güter unterworfen. Die übermäßige Konzentration von Wissen und Reichtum in wenigen Händen, der Ausschluss ganzer Völker vom Zugang zu den Produktionsmitteln werden von der Kirche mit demselben Maß gemessen wie die Anhäufung von Ländereien im 19. Jahrhundert.

Ebenso ist das Eigentum an den Produktionsmitteln nur legitim, „wenn es einer nützlichen Arbeit dient" ; es wird illegitim, „wenn es nicht fruchtbar gemacht wird oder wenn es dazu dient, die Arbeit anderer zu verhindern"[42]. Das Kriterium ist beständig : Das Eigentum ist der Arbeit, dem Leben der Personen und dem Gemeinwohl zugeordnet, niemals umgekehrt. Die Fragen des gerechten Lohns, der Rolle der Gewerkschaften und der Option für die Armut verlängern diese Lehre konkret.

Das Privateigentum und das Leben im Göttlichen Willen

Die Spiritualität des Göttlichen Willens, die der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta (1865-1947) übermittelt wurde, bietet ein inneres Licht auf das soziale Prinzip des Eigentums. Im Göttlichen Willen zu leben heißt praktisch anzuerkennen, dass alles Gabe ist : Erde, Güter, die Arbeit selbst kommen von Gott und gehören ihm in eigener Weise, der Mensch ist nur ihr „Verwalter" — genau das Wort des Katechismus[43]. Die Seele, die im Fiat lebt, besitzt nichts mehr als ihr eigenes Gut, sondern empfängt alles aus den Händen des Vaters und gibt es zur Ehre Gottes und zum Wohl aller zurück. Dieses Fiat ist das Wort, durch das Gott erschafft : Im Fiat zu leben heißt, Gott in uns tun zu lassen, was Er im Himmel tut. Die innere Loslösung, die die Soziallehre gegenüber den Gütern verlangt — „die Dinge, die er rechtmäßig besitzt, niemals so zu betrachten, als gehörten sie nur ihm" — findet hier ihre höchste Quelle : nicht mehr nur eine Gerechtigkeit, die jedem das Seine gibt, sondern eine Gemeinschaft aller im einen Willen Gottes, in der die Güter wieder werden, was sie am Anfang waren : „für das ganze Menschengeschlecht bestimmt"[44]. Das ist die reinste Form dessen, was die Soziallehre in der Ordnung der Strukturen und Rechte den rechten Gebrauch des Eigentums nennt.

Weiterführend

Anmerkungen und Quellen

  1. Leo XIII., Rerum Novarum, 15. Mai 1891 (offizieller französischer Text, vatican.va) : „Das private Sondereigentum ist für den Menschen naturrechtlich". Die Enzyklika widmet ihre ersten Nummern der Widerlegung des sozialistischen Projekts der Abschaffung des Eigentums.

    1
  2. Der heilige Johannes Paul II., Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 42, 30. Dezember 1987 : „Auf dem Eigentum lastet nämlich eine »soziale Hypothek«". Formel, vom Katechismus (§ 2406) und vom Kompendium der Soziallehre übernommen.

    2
  3. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2403 : „Das Recht auf Privateigentum […] hebt die ursprüngliche Schenkung der Erde an die ganze Menschheit nicht auf. Die universelle Bestimmung der Güter bleibt vorrangig, auch wenn die Förderung des Gemeinwohls die Achtung vor dem Privateigentum, vor seinem Recht und seiner Ausübung verlangt." Offizielle französische Ausgabe, Mame/Plon, 1992.

    3
  4. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2402 : „Am Anfang hat Gott die Erde und ihre Ressourcen der gemeinsamen Verwaltung der Menschheit anvertraut […]. Die Güter der Schöpfung sind für das ganze Menschengeschlecht bestimmt" (vgl. Gen 1, 26-29).

    4
  5. Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, 7. Dezember 1965, Nr. 69, § 1 : „Gott hat die Erde und alles, was sie enthält, zum Gebrauch aller Menschen und aller Völker bestimmt, sodass die Güter der Schöpfung nach der Regel der Gerechtigkeit, die von der Liebe untrennbar ist, billig allen zufließen müssen."

    5
  6. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2402 : Die Erde „ist unter die Menschen verteilt, um die Sicherheit ihres Lebens zu gewährleisten, das dem Mangel ausgesetzt und von der Gewalt bedroht ist. Die Aneignung der Güter ist legitim, um die Freiheit und die Würde der Personen zu sichern".

    6
  7. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2403. Wiedergabe des Gleichgewichtssatzes zwischen universeller Bestimmung (vorrangig) und Privateigentum (zum Wohl des Gemeinwohls geachtet).

    7
  8. Der heilige Thomas von Aquin, Theologische Summe, IIa-IIae, q. 66, a. 2, Corpus (Übers. P. Réginald, lokale Ausgabe Benoît) : Zwei Dinge kommen dem Menschen hinsichtlich der äußeren Güter zu — „die Gewalt, sie zu verwalten und über sie zu verfügen" (wo „es ihm erlaubt ist, Güter in eigener Verantwortung zu besitzen") und „sie zu gebrauchen" (wo er sie betrachten muss „nicht als wären sie ihm eigen, sondern als gemeinsame").

    8
  9. Pius XI., Quadragesimo Anno, 15. Mai 1931 : „Das Eigentumsrecht ist nicht mit seinem Gebrauch zu verwechseln". Die Tauschgerechtigkeit bewahrt das Recht selbst ; andere Tugenden (Freigebigkeit, Liebe) regeln seinen Gebrauch.

    9
  10. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2404, unter Zitat von Gaudium et Spes 69, § 1 : „Der Mensch darf bei dem Gebrauch, den er von ihnen macht, die Dinge, die er rechtmäßig besitzt, niemals so betrachten, als gehörten sie nur ihm, sondern muss sie auch als gemeinsame ansehen" ; der Eigentümer ist „ein Verwalter der Vorsehung".

    10
  11. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2405 : Unterscheidung zwischen Produktionsgütern („Ländereien oder Fabriken, Kenntnisse oder Künste"), deren Fruchtbarkeit „möglichst vielen zugutekommen" muss, und Verbrauchsgütern, „mit Mäßigung" zu gebrauchen.

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  12. Der heilige Johannes Paul II., Centesimus Annus, 1. Mai 1991, Nr. 32 : In der modernen Zeit werden Wissen, Technik und Organisation zu einem ebenso entscheidenden Produktionsmittel wie der Boden, ohne dass sich die Regel der universellen Bestimmung änderte.

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  13. Der heilige Paul VI., Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 23 : „Das Privateigentum stellt für niemanden ein unbedingtes und absolutes Recht dar. […] Das Eigentumsrecht darf niemals zum Nachteil des gemeinsamen Nutzens ausgeübt werden."

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  14. Der heilige Thomas von Aquin, Theologische Summe, IIa-IIae, q. 66, a. 1, Corpus : Was ihren Gebrauch betrifft, „hat der Mensch eine natürliche Herrschaft über diese äußeren Güter, denn durch Vernunft und Willen kann er sie zu seinem Nutzen gebrauchen, als wären sie für ihn gemacht". Fundament in Gen 1, 26.

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  15. Der heilige Thomas von Aquin, Theologische Summe, IIa-IIae, q. 66, a. 2, Corpus : Der Besitz in eigener Verantwortung ist für das menschliche Leben notwendig „aus drei Gründen" — die aufmerksamere Sorgfalt, die Ordnung der Verwaltung, der Friede unter den Menschen.

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  16. Der heilige Thomas von Aquin, Theologische Summe, IIa-IIae, q. 66, a. 2, ad 1 : „Die Aufteilung der Besitztümer […] hängt von menschlichen Übereinkünften ab und gehört zum positiven Recht" ; „das Eigentum widerspricht dem Naturrecht nicht, sondern wird ihm durch eine der menschlichen Vernunft geschuldete nähere Bestimmung hinzugefügt".

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  17. Leo XIII., Rerum Novarum, 1891 : „Was in uns hervorragt, was uns zu Menschen macht und uns wesentlich vom Tier unterscheidet, das ist der Geist oder die Vernunft" — Fundament des Eigentums in der dem vernünftigen Menschen eigenen Voraussicht.

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  18. Leo XIII., Rerum Novarum, 1891 : Das vom Arbeiter erworbene Feld „ist gewiss nur verwandelter Lohn". Die Arbeit schafft einen Eigentumstitel.

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  19. Leo XIII., Rerum Novarum, 1891 : Wer „sein Genie und seine Kräfte" darauf verwendet, die Güter der Natur zu nutzen, „eignet sich dadurch eben jenen Teil der materiellen Natur an, den er bebaut hat".

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  20. Der heilige Johannes Paul II., Centesimus Annus, Nr. 31 : „Dank seiner Arbeit eignet sich der Mensch […] einen Teil der Erde an […]. Das ist der Ursprung des Sondereigentums" — unmittelbare Wiederaufnahme des Arguments Leos XIII., verbunden mit der Verantwortung, andere nicht daran zu hindern, über ihren Anteil zu verfügen.

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  21. Leo XIII., Rerum Novarum, 1891 : „Die Natur legt dem Familienvater die heilige Pflicht auf, seine Kinder zu ernähren und zu unterhalten" und ihnen „ein Vermögen zu schaffen, das ihnen hilft, sich in den Wechselfällen des Lebens ehrbar zu verteidigen".

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  22. Leo XIII., Rerum Novarum, 1891 : „Diese vom Sozialismus befürwortete Umwandlung des Privateigentums in Kollektiveigentum hätte keine andere Wirkung, als die Lage der Arbeiter noch unsicherer zu machen" ; das Heilmittel steht „in flagrantem Widerspruch zur Gerechtigkeit".

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  23. Der heilige Johannes Paul II., Centesimus Annus, Nr. 30 : Das Privateigentum ist „grundlegend für die Selbständigkeit und die Entwicklung der Person", sofern es der gemeinsamen Bestimmung der geschaffenen Güter untergeordnet bleibt. Zitat des heiligen Thomas : „Der Mensch soll die äußeren Dinge nicht als privat, sondern als gemeinsam betrachten".

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  24. Der heilige Paul VI., Populorum Progressio, Nr. 22 : „Gott hat die Erde und alles, was sie enthält, zum Gebrauch aller Menschen und aller Völker bestimmt […]. Alle anderen Rechte, welche es auch seien, einschließlich der Eigentums- und Handelsfreiheitsrechte, sind ihm untergeordnet."

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  25. Der heilige Paul VI., Populorum Progressio, Nr. 23 : „Niemand ist berechtigt, zu seinem ausschließlichen Gebrauch zurückzubehalten, was über seinen Bedarf hinausgeht, wenn die anderen das Notwendige entbehren."

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  26. Der heilige Thomas von Aquin, Theologische Summe, IIa-IIae, q. 66, a. 7, Corpus : Bei dringender und offenkundiger Not „kann jemand erlaubterweise für seine eigene Not mit dem Gut eines anderen sorgen […]. Hier liegt weder Diebstahl noch Raub im eigentlichen Sinn vor".

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  27. Der heilige Thomas von Aquin, Theologische Summe, IIa-IIae, q. 66, a. 7, sed contra : „In der Not sind alle Güter gemeinsam. Es ist also keine Sünde, wenn jemand das Gut eines anderen nimmt, da die Not es für ihn zu einem gemeinsamen Gut gemacht hat."

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  28. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2408 : Es liegt kein Diebstahl vor „im Fall einer offenkundigen und dringenden Not, wenn das einzige Mittel, unmittelbaren und wesentlichen Bedürfnissen (Nahrung, Obdach, Kleidung …) abzuhelfen, darin besteht, über die Güter anderer zu verfügen und sie zu gebrauchen".

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  29. Der heilige Ambrosius von Mailand, zitiert vom heiligen Thomas, Theologische Summe, IIa-IIae, q. 66, a. 7 : „Es ist das Brot der Hungernden, das du zurückhältst ; es ist die Kleidung der Nackten, die du einschließt." Das vollständige patristische Dossier wird im Artikel Die universelle Bestimmung der Güter behandelt.

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  30. Pius XI., Quadragesimo Anno, 1931 : „Weder Leo XIII. noch die Theologen […] haben jemals den doppelten, individuellen und sozialen Aspekt geleugnet oder bestritten, der dem Eigentum anhaftet".

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  31. Pius XI., Quadragesimo Anno, 1931 : „Den sozialen und öffentlichen Aspekt des Eigentumsrechts zu leugnen oder übermäßig abzuschwächen heißt, in den Individualismus zu verfallen […] ; ebenso würde man unfehlbar in den Kollektivismus fallen, wenn man seinen individuellen Aspekt bestritte oder verschleierte".

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  32. Der heilige Johannes Paul II., Ansprache an die Indigenen und Bauern, Oaxaca-Cuilapan (Mexiko), 29. Januar 1979 : „Auf allem Eigentum lastet immer eine soziale Hypothek, damit die Güter der allgemeinen Bestimmung dienen, die Gott ihnen gegeben hat". Erste öffentliche Formulierung des Ausdrucks, dann übernommen in Sollicitudo Rei Socialis 42.

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  33. Der heilige Johannes Paul II., Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 42 : „Auf dem Eigentum lastet nämlich eine »soziale Hypothek«, das heißt, man erkennt darin, als innere Qualität, eine soziale Funktion, die gerade durch das Prinzip der universellen Bestimmung der Güter begründet und gerechtfertigt ist."

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  34. Der heilige Johannes Paul II., Laborem Exercens, 14. September 1981, Nr. 14 : „Das Recht auf Privateigentum ist dem Recht auf gemeinsamen Gebrauch, der universellen Bestimmung der Güter, untergeordnet" ; Bejahung des Vorrangs der Arbeit vor dem Kapital.

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  35. Der heilige Johannes Paul II., Centesimus Annus, Nr. 30 : „Das Eigentum an Gütern ist kein absolutes Recht, sondern trägt, in seiner Natur selbst als Menschenrecht, seine eigenen Grenzen".

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  36. Der heilige Paul VI., Populorum Progressio, Nr. 24 : „Das Gemeinwohl verlangt also manchmal die Enteignung" schlecht bewirtschafteter Ländereien, die der gemeinsamen Prosperität im Wege stehen, mit gerechter Entschädigung.

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  37. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2406 : „Die politische Autorität hat das Recht und die Pflicht, in Funktion des Gemeinwohls die legitime Ausübung des Eigentumsrechts zu regeln" (vgl. GS 71, § 4 ; SRS 42 ; CA 40 ; 48).

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  38. Pius XI., Quadragesimo Anno, 1931, Nr. 120 : „Religiöser Sozialismus, christlicher Sozialismus sind widersprüchliche Begriffe : Niemand kann zugleich guter Katholik und wahrer Sozialist sein". Kritik entfaltet im Artikel Der Sozialismus und seine Grenzen.

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  39. Der heilige Johannes Paul II., Centesimus Annus, Nr. 13 : Der Grundirrtum des Sozialismus ist „anthropologischer Art" — er betrachtet den Menschen „als bloßes Element und Molekül des sozialen Organismus" und leugnet seine Subjektivität und seine Verantwortung.

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  40. Der heilige Johannes Paul II., Centesimus Annus, Nr. 42 : Unterscheidung zwischen einer legitimen Marktwirtschaft und einem „Kapitalismus", in dem die wirtschaftliche Freiheit nicht „von einem festen rechtlichen Rahmen umgeben ist, der sie in den Dienst der integralen menschlichen Freiheit stellt".

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  41. Der heilige Johannes Paul II., Centesimus Annus, Nr. 32 : „Der Besitz von Know-how, Technik und Kenntnis" wird in der modernen Wirtschaft zu einem entscheidenden Produktionsmittel.

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  42. Der heilige Johannes Paul II., Centesimus Annus, Nr. 43 : Das Eigentum an den Produktionsmitteln ist legitim, „wenn es einer nützlichen Arbeit dient", und wird illegitim, „wenn es nicht fruchtbar gemacht wird oder wenn es dazu dient, die Arbeit anderer zu verhindern".

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  43. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2404 : „Das Eigentum an einem Gut macht seinen Inhaber zu einem Verwalter der Vorsehung, dazu berufen, es fruchtbar zu machen und seine Wohltaten anderen mitzuteilen."

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  44. Geistliche Lesung, die dieser Artikel ausgehend vom Thema des Göttlichen Willens vorschlägt, übermittelt der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta (1865-1947), Das Buch des Himmels : Die Seele, die im Göttlichen Willen lebt, empfängt alles von Gott als Gabe und behält nichts für sich allein — Paraphrase des Themas, kein wörtliches Zitat (keine genaue Diktatstelle mit dieser Formulierung wurde gefunden). Sie fügt sich so innerlich wieder in die ursprüngliche Ordnung ein, in der die Güter „für das ganze Menschengeschlecht bestimmt" sind (KKK 2402).

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