Die Gewerkschaften und die Soziallehre

Die Kirche hat die Gewerkschaften seit Rerum Novarum (1891) als Ausdruck des naturrechtlichen Vereinigungsrechts der Arbeitnehmer anerkannt und verteidigt. Von Leo XIII. bis Laborem Exercens (1981) ist die Gewerkschaft ‚ein unentbehrlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens‘: Sprachrohr der Gerechtigkeit, nicht Instrument des Klassenkampfes oder einer Partei.

Ignispedia

Eine Gewerkschaft ist eine freie Vereinigung von Arbeitnehmern, die gegründet wird, um ihre Rechte zu verteidigen, ihre Arbeitsbedingungen auszuhandeln und ihre berechtigten Interessen zu fördern. Weit davon entfernt, sie bekämpft zu haben, hat die katholische Kirche den gewerkschaftlichen Zusammenschluss seit ihrem ersten großen Sozialtext, der Enzyklika Rerum Novarum von Leo XIII. (1891), im Herzen der aus der industriellen Revolution geborenen „Arbeiterfrage“ anerkannt, verteidigt und gefördert. Sie sieht darin die Anwendung eines Naturrechts: des Rechts des Menschen, als gesellschaftliches Wesen, sich mit seinesgleichen zusammenzuschließen, um zu erreichen, was er allein nicht erlangen kann[1].

Diese Anerkennung ist jedoch weder bedingungslos noch naiv. Die Kirche unterscheidet sorgfältig die authentische Gewerkschaft — Werkzeug der Gerechtigkeit, der Solidarität und des Dialogs — von ihren Fälschungen: dem revolutionären Syndikalismus, der den Klassenkampf zum Motor der Geschichte macht, der Unterordnung unter eine Partei oder eine Ideologie, dem Korporatismus, der Standesprivilegien gegen das Gemeinwohl verteidigt. Johannes Paul II., der die polnische Gewerkschaft Solidarność unterstützt hatte, hat in Laborem Exercens (1981) ihre vollständigste Charta gegeben: Die Gewerkschaft ist „ein unentbehrliches Element des gesellschaftlichen Lebens“, „Sprachrohr des Kampfes für die soziale Gerechtigkeit“ — aber eines Kampfes, der „im Blick auf das gerechte Wohl“ geführt wird, nicht „gegen“ die anderen[2].

Dieser Artikel behandelt die Gewerkschaften als Gegenstand der Soziallehre der Kirche: ihre Grundlage im Vereinigungsrecht, die gründende Anerkennung durch Rerum Novarum, die Entfaltung des Lehramts bis zu Laborem Exercens und zum Kompendium, die Frage des Streikrechts und seiner Grenzen, die Fälschungen des gewerkschaftlichen Gedankens und die lange Tradition des christlichen Gewerkschaftswesens. Die verwandten Themen — die Solidarität der Arbeitnehmer als Prinzip, der gerechte Lohn, das Gemeinwohl, das Privateigentum, die universelle Bestimmung der Güter sowie die Ablehnung des Kommunismus wie des Wirtschaftsliberalismus — werden auf ihre eigenen Artikel verwiesen.

Was ist eine Gewerkschaft? Das Vereinigungsrecht

Infografik — Vom Naturrecht zur Gewerkschaft, nach Leo XIII., Rerum Novarum (1891). Zusammenfassung der in diesem Abschnitt zitierten Stellen. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Bevor sie eine vom Arbeitsrecht geregelte juristische Institution ist, ist die Gewerkschaft für die Kirche Ausdruck einer natürlichen Neigung. Der Mensch ist kein isoliertes Einzelwesen, das die Gesellschaft von außen her zwingen würde: Er ist von Natur aus ein gesellschaftliches Wesen, dazu geschaffen, mit seinesgleichen zu leben und zu handeln. Aus dieser Natur erwächst das Recht, Vereinigungen zu bilden.

Eine Definition: der Zusammenschluss der Arbeitnehmer zur Verteidigung ihrer Rechte

Die Gewerkschaft (vom griechischen syndikos, „derjenige, der vor Gericht beisteht“) ist die Vereinigung von Personen, die denselben Beruf oder dieselbe Tätigkeit ausüben und sich zusammenschließen, um ihre beruflichen Rechte und Interessen zu prüfen und zu verteidigen. Das Kompendium der Soziallehre der Kirche beschreibt sie als eine aus dem Vereinigungsrecht geborene Organisation, die „zum Aufbau der Gesellschaftsordnung und der Solidarität beiträgt“ und „ein unentbehrliches Element des gesellschaftlichen Lebens“ darstellt[3]. Die Gewerkschaft lässt sich also nicht auf eine Druckgruppe reduzieren: Sie ist ein Zwischenkörper, einer jener Orte, an denen die Personen zwischen dem Einzelnen und dem Staat gemeinsam ihre gesellschaftliche Verantwortung ausüben — was sie unmittelbar mit dem Prinzip der Subsidiarität verbindet.

Die Grundlage: ein Naturrecht, kein Zugeständnis des Staates

Die zentrale These der Kirche lautet, dass das Recht, sich zusammenzuschließen, dem Staat vorausgeht und nicht von seinem Wohlwollen abhängt. Leo XIII. bekräftigt dies mit einer Klarheit, die für das gesamte spätere Lehramt maßgeblich bleiben wird: Die privaten Gesellschaften, und unter ihnen die Arbeitervereinigungen, haben ihr Recht auf Existenz „von der Natur selbst“, und die bürgerliche Gesellschaft ist eingesetzt worden, „um das Naturrecht zu schützen, nicht um es zunichte zu machen“[4].

„Die privaten Gesellschaften haben nur innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft Bestand, von der sie gleichsam ebenso viele Teile sind. Daraus folgt jedoch, allgemein gesprochen und nur ihre Natur betrachtet, nicht, dass es in der Macht des Staates stünde, ihnen die Existenz zu verweigern. Das Recht auf Existenz ist ihnen von der Natur selbst verliehen worden, und die bürgerliche Gesellschaft ist eingesetzt worden, um das Naturrecht zu schützen, nicht um es zunichte zu machen.“ — Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 51, 15. Mai 1891[5]

Der Staat kann die Vereinigungen daher für das Gemeinwohl regeln, solche verbieten, die offenkundig schlechte oder der Gerechtigkeit widersprechende Zwecke verfolgen, aber er kann sie weder grundsätzlich abschaffen noch ihnen die Existenz verbieten[6]. Das ist eine entscheidende Grenze gegen jeden totalitären Anspruch: Die gewerkschaftliche Freiheit ist eines der Felder, auf denen sich erweist, ob die wirklichen Freiheiten in einer Gesellschaft geachtet werden.

Ein vom gesamten Lehramt bestätigtes Recht

Was Rerum Novarum ausspricht, bestätigen und erweitern die folgenden Päpste. Pius XII. zählt die gewerkschaftliche Freiheit zu den Rechten des Arbeitnehmers; Johannes XXIII. schreibt in Pacem in Terris (1963) das „Recht auf Versammlung und Vereinigung“ und das Recht, Berufsvereinigungen zu gründen, unter die Grundrechte der Person ein[7]. Das Zweite Vatikanische Konzil zählt in Gaudium et Spes das Recht, frei Gewerkschaften zu gründen, „zu den Grundrechten der menschlichen Person“[8]. Weit davon entfernt, eine abgetrotzte Duldung zu sein, wird der gewerkschaftliche Zusammenschluss so von der Kirche als Ausübung eines unverletzlichen Naturrechts aufgenommen.

Rerum Novarum (1891): die grundlegende Anerkennung

Leo XIII., Porträt von Franz von Lenbach, 1885, Lenbachhaus (München). Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Die Soziallehre über die Gewerkschaften versteht man nur, wenn man zu ihrem Geburtsakt zurückkehrt. Am Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Industrialisierung Massen von Arbeitern in elende Verhältnisse geworfen, ohne Schutz und ohne Vertretung, ausgeliefert an „die Habgier eines zügellosen Wettbewerbs“[9]. Auf diese „Arbeiterfrage“ trafen zwei Antworten aufeinander: der Wirtschaftsliberalismus, der dem Markt freien Lauf ließ, und der revolutionäre Sozialismus, der die Abschaffung des Privateigentums und den Klassenkampf forderte. Leo XIII. hat einen dritten Weg gewiesen.

Der Kontext: die „Arbeiterfrage“

Rerum Novarum („Über die neuen Dinge“), veröffentlicht am 15. Mai 1891, ist die erste moderne Sozialenzyklika. Leo XIII. weigert sich darin zugleich, die Freiheit des Marktes heiligzusprechen und dem sozialistischen Heilmittel zuzustimmen, „das, weit davon entfernt, die Frage zu lösen, den Arbeitern selbst schadet“[10]. Seine Lösung verbindet die Gerechtigkeitspflicht der Arbeitgeber, das umsichtige Eingreifen des Staates und — hier liegt das Wesentliche — die freie Vereinigung der Arbeiter.

Das Erbe der Zünfte

Leo XIII. beginnt nicht bei null: Er erinnert daran, dass „unsere Vorfahren lange den segensreichen Einfluss“ der alten Zünfte erfahren haben, jener Berufsgemeinschaften, die die Arbeit im Ancien Régime prägten[11]. Ohne eine identische Rückkehr zu fordern, ruft er dazu auf, diese Berufskörperschaften an die neuen Verhältnisse anzupassen:

„Unsere Vorfahren haben lange den segensreichen Einfluss dieser Körperschaften erfahren. […] Es besteht also kein Zweifel, dass diese Körperschaften an die neuen Verhältnisse angepasst werden müssen.“ — Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 49[12]

Der Papst freut sich, dass „Vereinigungen dieser Art […] überall entstehen“ — ob sie nur Arbeiter versammeln oder Arbeiter und Arbeitgeber zusammenführen[13]. Der entstehende katholische Gewerkschaftsgedanke findet hier seine Charta.

Das Vereinigungsrecht als Naturrecht

Das grundlegende Argument ist anthropologisch. Der Mensch, sich der „Schwäche seiner Kräfte“ bewusst, wird von der Natur „getrieben“, sich „fremde Mitwirkung hinzuzugesellen“[14]. Sich zusammenzuschließen ist daher weder Luxus noch Privileg: Es ist eine Verlängerung der sozialen Natur des Menschen, die jedem positiven Gesetz vorausgeht. Leo XIII. zieht daraus eine unmittelbare Folgerung gegen den Staat, der die Arbeitervereinigungen auflösen wollte: Das hieße, „sich mit sich selbst in Widerspruch zu setzen“, da der Staat dazu da ist, die natürlichen Rechte zu schützen — und das Vereinigungsrecht eines davon ist[15].

Die ersten katholischen Arbeitervereinigungen

Die Enzyklika fiel nicht ins Leere: Sie krönt und beflügelt eine bereits lebendige Bewegung. In Frankreich hatten das Werk der katholischen Arbeiterkreise, 1871 gegründet von Albert de Mun und René de La Tour du Pin, sowie die Musterfabrik von Léon Harmel in Val-des-Bois die christliche Arbeitervereinigung bereits erprobt[16]. In Deutschland hatte der Bischof von Mainz Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811–1877), traditionell der „große Vorläufer“ von Leo XIII. genannt, die Grundlagen eines sozialen Katholizismus gelegt, der der Arbeitswelt zugewandt war[17]. Rerum Novarum verleiht ihnen lehramtliche Legitimität und löst in ganz Europa die Gründung von Gewerkschaften christlicher Prägung aus.

Die Entfaltung des Lehramts über die Gewerkschaften

Infografik — Sieben lehramtliche Meilensteine, von Rerum Novarum bis zum Kompendium. Texte und Quellen im Einzelnen in der Chronologie unten. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Von Leo XIII. bis zum hl. Johannes Paul II. hat sich die Lehre über die Gewerkschaften präzisiert, ohne sich zu verleugnen, und dabei die Wandlungen der Arbeitswelt begleitet. Drei Texte markieren die entscheidenden Etappen: Quadragesimo Anno (1931), Gaudium et Spes (1965) und Laborem Exercens (1981).

Quadragesimo Anno (1931): Berufsvereinigungen und intermediäre Körperschaften

Vierzig Jahre nach Rerum Novarum bekräftigt Pius XI. in Quadragesimo Anno (1931) das Vereinigungsrecht der Arbeiter und verteidigt die Gewerkschaften gegen jene, die sie bestritten[18]. In dieser Enzyklika formuliert er das Prinzip der Subsidiarität und wirbt für eine Gesellschaft, die reich ist an intermediären Körperschaften — Vereinigungen, organisierte Berufe — zwischen dem Einzelnen und dem Staat. Pius XI. wünscht, dass die Berufsorganisationen die bloße Logik der Konfrontation überwinden und zum Wohl des ganzen Berufsstandes zusammenarbeiten, Arbeitgeber und Arbeiter vereint in Gerechtigkeit und „sozialer Liebe“[19].

Pius XII., Johannes XXIII.: Koalitionsfreiheit und Rechte der Person

Pius XII. (1939–1958) zählt in seinen Rundfunkbotschaften und Ansprachen die Koalitionsfreiheit zu den Rechten des Arbeiters und warnt vor Gewerkschaften, die zu Werkzeugen einer politischen Macht geworden sind[20]. Johannes XXIII. beschreibt in Mater et Magistra (1961) die „Sozialisierung“ — die Vervielfachung der Beziehungen und Vereinigungen in der modernen Gesellschaft — als eine weithin positive Tatsache, die eine verstärkte Beteiligung der Arbeiter verlangt[21]. In Pacem in Terris (1963) schreibt er das Recht, Berufsvereinigungen zu gründen, schwarz auf weiß unter die universalen Rechte der Person.

Gaudium et Spes 68: das Recht, Gewerkschaften zu gründen, und das Streikrecht

Das Zweite Vatikanische Konzil verleiht dem Gewerkschaftsgedanken seine feierlichste Anerkennung. Gaudium et Spes (1965) zählt in Nr. 68 zu den „grundlegenden Rechten der menschlichen Person“ das Recht der Arbeiter, frei Gewerkschaften zu gründen, die sie wirklich vertreten, sowie das Recht, ihnen ohne Furcht vor Vergeltung beizutreten[22]. Derselbe Text behandelt erstmals auf konziliarer Ebene das Streikrecht:

„Bei wirtschaftlich-sozialen Konflikten muss man sich um eine friedliche Lösung bemühen. Doch wenn auch immer zuerst der aufrichtige Dialog zwischen den Parteien zu suchen ist, kann der Streik selbst unter den gegenwärtigen Umständen ein notwendiges, wenn auch äußerstes Mittel bleiben zur Verteidigung der eigenen Rechte und zur Verwirklichung der gerechten Bestrebungen der Arbeiter. Die Wege der Verhandlung und des Dialogs sollen jedoch sobald wie möglich im Hinblick auf ein Einvernehmen wieder aufgenommen werden.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 68, 7. Dezember 1965[23]

Der Streik wird so als ein wirkliches, aber untergeordnetes Recht anerkannt: als „äußerstes Mittel“, das nur anzuwenden ist, wenn die Verhandlung gescheitert ist, und stets hingeordnet auf „gerechte“ Bestrebungen.

  1. 15 mai 1891
    Rerum Novarum — Leo XIII.

    Gründungsakt: Verteidigung des Naturrechts der Arbeiter, sich zusammenzuschließen; Aufruf, die alten Zünfte an die neue Zeit anzupassen; gemeinsame Verurteilung von Sozialismus und zügellosem Liberalismus.

  2. 15 mai 1931
    Quadragesimo Anno — Pius XI.

    Bekräftigung des Gewerkschaftsrechts; Prinzip der Subsidiarität und Lob der intermediären Körperschaften; Aufruf, die Konfrontation durch die „soziale Liebe“ zu überwinden.

  3. 15 mai 1961
    Mater et Magistra — Johannes XXIII.

    Die wachsende „Sozialisierung“ verlangt eine verstärkte Beteiligung der Arbeiter an den Vereinigungen und am Leben des Unternehmens.

  4. 11 avril 1963
    Pacem in Terris — Johannes XXIII.

    Das Recht, Berufsvereinigungen zu gründen, wird zu den universalen und unverletzlichen Rechten der Person gezählt.

  5. 7 décembre 1965
    Gaudium et Spes — Zweites Vatikanisches Konzil

    Das Recht, frei Gewerkschaften zu gründen, wird „zu den grundlegenden Rechten“ gezählt; konziliare Anerkennung des Streikrechts als „notwendiges, wenn auch äußerstes Mittel“.

  6. 14 septembre 1981
    Laborem Exercens — hl. Johannes Paul II.

    Charta der Gewerkschaften: „unentbehrlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens“, „Sprachrohr des Kampfes für die soziale Gerechtigkeit“, geführt „im Hinblick auf das gerechte Wohl“, weder Klassenkampf noch Werkzeug einer Partei.

  7. 2004
    Kompendium der Soziallehre der Kirche — Gerechtigkeit und Frieden

    Synthese: Die Gewerkschaften „tragen zum Aufbau der Gesellschaftsordnung und der Solidarität bei“ und sind „ein unentbehrlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens“.

Laborem Exercens (1981): die Charta der Gewerkschaften

Infografik — Vier Orientierungen des gewerkschaftlichen Handelns nach Johannes Paul II., Laborem Exercens, Nr. 20 (1981). Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Kein Papst hat mit größerer persönlicher Autorität über die Gewerkschaften gesprochen als Johannes Paul II. Als ehemaliger Steinbrucharbeiter und Fabrikarbeiter im besetzten Polen, als Zeuge der kommunistischen Unterdrückung, hatte er die körperliche Arbeit und das Streben der Arbeiter nach Würde aus nächster Nähe kennengelernt. Seine Enzyklika Laborem Exercens („Durch Arbeit“), veröffentlicht am 14. September 1981 zum neunzigsten Jahrestag von Rerum Novarum, widmet den Gewerkschaften eine Analyse (Nr. 20), die zu ihrer maßgeblichen Charta geworden ist[24].

„Ein unentbehrlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens“

Johannes Paul II. verankert die Gewerkschaft zunächst im Vereinigungsrecht, das „auf der sozialen Natur der menschlichen Arbeit gründet“, und bekräftigt dann ihre Notwendigkeit in den industriellen Gesellschaften:

„Auf der Grundlage all dieser Rechte und im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, dass die Arbeitnehmer diese selbst verteidigen, stellt sich ein weiteres Recht: das Vereinigungsrecht, das heißt das Recht, sich zusammenzuschließen, sich zu vereinigen, um die lebenswichtigen Interessen der in den verschiedenen Berufen beschäftigten Menschen zu verteidigen. Diese Vereinigungen heißen Gewerkschaften. […] Die geschichtliche Erfahrung lehrt, dass Organisationen dieser Art ein unentbehrlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sind, besonders in den modernen industrialisierten Gesellschaften.“ — hl. Johannes Paul II., Laborem Exercens, Nr. 20, 14. September 1981[25]

Die Gewerkschaft ist also weder ein notwendiges Übel noch ein bloßes vorläufiges Korrektiv: Sie gehört zur normalen Struktur einer wohlgeordneten Arbeitsgesellschaft.

„Sprachrohr des Kampfes für die Gerechtigkeit“ — aber „für das gerechte Gut“

Johannes Paul II. scheut das Wort „Kampf“ nicht: Die Gewerkschaften sind „Sprachrohr des Kampfes für die soziale Gerechtigkeit“. Doch er präzisiert sogleich dessen Sinn, der nichts Marxistisches an sich hat. Dieser Kampf geschieht „für“ ein Gut, nicht „gegen“ Personen:

„Das Kennzeichen der Arbeit ist vor allem, dass sie die Menschen vereint, und darin besteht ihre gesellschaftliche Kraft: die Kraft, eine Gemeinschaft aufzubauen. […] Dieser ‚Kampf‘ muss als normales Bemühen ‚im Hinblick auf‘ das gerechte Gut verstanden werden […]; er ist aber kein ‚Kampf gegen‘ die anderen.“ — hl. Johannes Paul II., Laborem Exercens, Nr. 20[26]

Die Nuance ist entscheidend. Für den Marxismus ist der Klassenkampf ein unüberwindbarer Antagonismus, dessen Ausgang der Sieg eines Lagers ist; für die Kirche zielt das gewerkschaftliche Handeln im Gegenteil darauf, die Gerechtigkeit wiederherzustellen und die Gemeinschaft der Arbeit neu aufzubauen, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein höheres Gemeinwohl hingeordnet sind.

Weder Klassenkampf noch Instrument einer Partei

Daraus folgen zwei Warnungen, die Johannes Paul II. nachdrücklich einschärft. Erstens darf die Gewerkschaft nicht zum Organ eines zum System erhobenen Klassenkampfes werden. Zweitens darf sie sich nicht zu einem parteiischen Instrument herabwürdigen lassen: Ihr Handeln besteht nicht darin, „Politik zu machen“ in dem Sinn, den man diesem Wort heute gewöhnlich gibt, und sie darf nicht zu einem „Instrument für andere Zwecke“ werden[27]. Wenn sich eine Gewerkschaft in den Transmissionsriemen einer Partei verwandelt, verrät sie die Arbeitnehmer, denen zu dienen sie vorgibt — Johannes Paul II., der die „offiziellen“ Gewerkschaften des Sowjetblocks als bloße Organe der Partei erlebt hatte, wusste, wovon er sprach.

Die Arbeit vor dem Kapital

Diese Lehre über die Gewerkschaften fügt sich in die zentrale These von Laborem Exercens ein: den Vorrang der Arbeit vor dem Kapital. Das Kapital — die Gesamtheit der Produktionsmittel — ist nur die aufgehäufte Frucht der Arbeit der Menschen; es steht daher im Dienst der Arbeit und nicht umgekehrt[28]. Diese Ordnung umzukehren — den arbeitenden Menschen als bloßes Produktionsinstrument zu behandeln — nennt Johannes Paul II. den „Irrtum des Ökonomismus“ und des „Materialismus“, der dem liberalen Kapitalismus und dem Kollektivismus gemeinsam ist[29]. Die Gewerkschaft ist gerade eines der Mittel, durch die die Gesellschaft daran erinnert, dass der Arbeitnehmer niemals eine Ware ist.

Das Streikrecht und seine Grenzen

Infografik — Dialog, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und moralische Grenzen des Streiks. Quellen: KKK 2435; Gaudium et Spes 68. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Der Streik — die gemeinsam beschlossene Arbeitsniederlegung, um in einem Konflikt Druck auszuüben — ist das sichtbarste und meistdiskutierte Kampfmittel der Gewerkschaften. Die Kirche erkennt seine Berechtigung an, fasst ihn aber in genaue Bedingungen ein, da er das Gemeinwohl und die Rechte Dritter berührt.

Ein von der Kirche anerkanntes legitimes Mittel

Gegen ein gewisses früheres Misstrauen hat die Kirche das Streikrecht klar anerkannt. Gaudium et Spes hatte es als „notwendiges, wenn auch äußerstes Mittel“ bezeichnet[30]. Der Katechismus der Katholischen Kirche formuliert es ausgewogen:

„Der Streik ist moralisch legitim, wenn er sich als unvermeidlicher, ja notwendiger Ausweg im Hinblick auf einen verhältnismäßigen Nutzen darstellt. Er wird moralisch unannehmbar, wenn er mit Gewalt verbunden ist oder wenn man ihm Ziele setzt, die nicht unmittelbar mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder dem Gemeinwohl widersprechen.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2435[31]

Die Bedingungen der Legitimität

Aus diesem Text ergeben sich die Kriterien, die einen Streik zu einer gerechten Handlung machen: Er muss ein unvermeidlicher oder notwendiger Ausweg sein — das heißt, erst nach dem Scheitern der Wege des Dialogs und der Verhandlung einsetzen — und einen verhältnismäßigen Nutzen im Verhältnis zu der auferlegten Beeinträchtigung anstreben. Der Streik ist also niemals ein absolutes Recht, das man nach Belieben ausüben dürfte: Er ist ein „äußerstes Mittel“, dessen Legitimität an seiner Ursache, seiner Verhältnismäßigkeit und seinen Mitteln gemessen wird.

Wann der Streik illegitim wird

Derselbe Katechismus nennt die Grenzen, jenseits derer der Streik aufhört, moralisch zu sein. Er wird in drei Fällen illegitim: wenn er mit Gewalt einhergeht; wenn man ihm Ziele setzt, die den Arbeitsbedingungen fremd sind (zum Beispiel ein rein politisches Ziel ohne Bezug zum Beruf); und wenn er dem Gemeinwohl widerspricht, insbesondere wenn er ganze Bevölkerungen als Geiseln nimmt, indem er lebenswichtige Dienste lahmlegt[32]. Die Soziallehre erinnert so daran, dass streikende Arbeitnehmer für den Schaden verantwortlich bleiben, den sie unschuldigen Dritten zufügen: Das Recht des einen endet dort, wo das Recht des anderen beginnt.

Die Fälschungen und Versuchungen des Gewerkschaftswesens

Weil die Gewerkschaft eine reale Macht in Händen hält, ist sie Abweichungen ausgesetzt, die sie von ihrem Ziel ablenken. Das echte Gewerkschaftswesen von seinen Fälschungen zu unterscheiden ist ein Gebot der Soziallehre, die sich stets geweigert hat, die Arbeiterbewegung unterschiedslos und pauschal gutzuheißen.

Die folgende Tabelle stellt die Gewerkschaft, wie die Kirche sie will, ihren wichtigsten Fehlformen gegenüber.

AbweichungWorin sie das Gewerkschaftswesen nachahmtWarum die Kirche sie ablehnt
Das Gewerkschaftswesen des KlassenkampfesMobilisiert die Arbeiter mit großer KraftErhebt den Antagonismus zum System; zielt auf ein Lager gegen ein anderes, nicht auf Gerechtigkeit und Gemeinschaft (LE 20)
Die Unterwerfung unter eine ParteiNennt sich „engagiert“ und politischMacht die Gewerkschaft zum Werkzeug einer Macht; verrät die Arbeiter zugunsten eines Apparats (LE 20)
Der egoistische KorporatismusVerteidigt einen Beruf wirksamVerteidigt Standesprivilegien gegen das Gemeinwohl und auf Kosten anderer Arbeiter
Die „gelbe“ GewerkschaftBewahrt den Anschein einer VertretungVom Arbeitgeber oder von der Staatsmacht instrumentalisiert, vertritt sie die Arbeiter nicht wirklich (vgl. GS 68)
Gewalt und SabotageWill „stärkeren Druck“ ausübenGreift zu in sich ungerechten Mitteln, die der KKK 2435 verurteilt

Der Klassenkampf gegen die Eintracht der Klassen

Infografik — Vier Abweichungen gewerkschaftlichen Handelns. Orientierungspunkte: Laborem Exercens 20, Gaudium et Spes 68 und Kompendium 307–308, im Text zitiert. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die historisch größte Versuchung ist die des Klassenkampfes. Der Marxismus hat ihn zum eigentlichen Motor der Geschichte erklärt: Die Gesellschaft sei in unversöhnliche Klassen gespalten, und die Befreiung der Arbeiter führe über Konfrontation und Umsturz. Die Kirche erkennt die Wirklichkeit der Ungerechtigkeiten und die Berechtigung der Verteidigung der Arbeiter an, weigert sich aber, den Kampf zum Prinzip zu machen. Schon in Rerum Novarum stellte Leo XIII. dem Antagonismus die Eintracht entgegen:

„Der grundlegende Irrtum in der vorliegenden Frage besteht in der Meinung, die beiden Klassen seien geborene Feinde einander, als habe die Natur Reiche und Arme gewappnet, damit sie einander in hartnäckigem Zweikampf bekämpfen. […] Wie sich im menschlichen Körper die Glieder trotz ihrer Verschiedenheit wunderbar einander anpassen […], so sind auch in der Gesellschaft die beiden Klassen von Natur aus dazu bestimmt, sich harmonisch zu vollkommenem Gleichgewicht zu vereinen.“ — Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 15–16[33]

Das christliche Ziel ist also nicht der Sieg eines Lagers, sondern die Zusammenarbeit der Klassen in Gerechtigkeit — was keineswegs ein Aufruf zur Resignation ist: Die Gerechtigkeit muss wirklich bestehen, die Rechte müssen tatsächlich anerkannt sein, und genau darin liegt die Aufgabe der Gewerkschaft, sie zu verteidigen.

Wenn die Gewerkschaft den falschen Kampf führt

Eine zweite Abweichung lauert: der egoistische Korporatismus, bei dem die Gewerkschaft nicht mehr die Gerechtigkeit verteidigt, sondern erworbene Privilegien, und sei es auf Kosten anderer Arbeiter (der Jungen, der Prekären, der Arbeitslosen) oder des Gemeinwohls. Das Kompendium der Soziallehre der Kirche mahnt, dass die Gewerkschaften „gerufen“ sind, sich nicht nur um ihre Mitglieder zu kümmern, sondern um die gesamte Welt der Arbeit und der Gesellschaft[34]. Eine Gewerkschaft, die sich auf die Verteidigung einer privilegierten Gruppe zurückzöge, würde die Solidarität der Arbeiter verraten, die doch ihr Daseinsgrund ist.

Der christliche Gewerkschaftsgedanke: eine lebendige Tradition

Infografik — Vier Wegmarken der christlichen Arbeiterbewegung. Die JOC ist eine Bildungs- und Apostolatsbewegung; die CFTC ist der Französische Bund christlicher Arbeiter. Quellen: historische Verweise dieses Abschnitts. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Soziallehre wäre nur Theorie geblieben, hätte sie nicht Werke hervorgebracht. Vom 19. Jahrhundert bis heute haben Christen Gewerkschaften gegründet, die vom Evangelium inspiriert sind und sowohl den liberalen als auch den marxistischen Materialismus ablehnen.

Die Anfänge: Arbeiterkreise, Harmel, La Tour du Pin

Noch vor Rerum Novarum hatte der französische Sozialkatholizismus die ersten Wegmarken gesetzt: das Werk der katholischen Arbeiterkreise (1871) von Albert de Mun und La Tour du Pin, die Fabrik-Pfarrei von Léon Harmel in Val-des-Bois, wo man Fabrikräte und Hilfskassen erprobte. In Deutschland hatte Msgr. Wilhelm Emmanuel von Ketteler den Weg bereitet. Diese Pioniere suchten die Versöhnung von Arbeiterschaft und Kirche, die Industrialisierung und sozialistischer Antiklerikalismus voneinander getrennt hatten.

Die CFTC und die christlichen Gewerkschaften

Die institutionelle Krönung ist in Frankreich die Gründung der Confédération française des travailleurs chrétiens (CFTC, Französischer Bund christlicher Arbeiter) im Jahr 1919, die sich ausdrücklich auf die Soziallehre der Kirche und auf Rerum Novarum beruft[35]. Analoge christliche Gewerkschaftsbünde entstehen in Belgien, den Niederlanden, Italien und Deutschland und bilden ein Gewerkschaftswesen, das sich vom revolutionären Gewerkschaftswesen unterscheidet und der Verhandlung, der Würde der Person und der Ablehnung des Klassenkampfes verpflichtet ist. Zur selben Zeit gründet der belgische Priester Joseph Cardijn die Christliche Arbeiterjugend (Jeunesse ouvrière chrétienne, JOC, 1925), deren Methode — „sehen, urteilen, handeln“ — Generationen christlicher Arbeitermilitanter prägen wird[36].

Solidarność: eine Gewerkschaft, die ein Imperium erschütterte

Gdańsk, 20. August 1980: Kommunion der streikenden Arbeiter. Fotograf nicht identifiziert, Bestand Anefo, Nationaal Archief, Ref. 253-8306. Wikimedia Commons, CC0.

Das strahlendste Beispiel ist polnisch. Im August 1980 entstehen aus Streiks auf der Danziger Werft Solidarność („Solidarität“), die erste freie und unabhängige Gewerkschaft des Sowjetblocks, angeführt vom Elektriker Lech Wałęsa. Tief vom Katholizismus geprägt — ihre Mitglieder beteten, gingen zur Beichte und trugen das Bild der Jungfrau von Tschenstochau —, verkörpert Solidarność ein Gewerkschaftswesen, das sozialen Anspruch und geistlichen Widerstand gegen den Totalitarismus vereint[37]. Aus der Ferne unterstützt vom hl. Johannes Paul II., dessen erste Polenreise (1979) die nationale Hoffnung geweckt hatte, trug die Bewegung entscheidend zum friedlichen Fall des Kommunismus in Osteuropa bei. Schon der Name der Gewerkschaft — Solidarität — nannte ihre Quelle: die Solidarität der Arbeiter als Kraft der Gerechtigkeit und der Freiheit.

Eine Verbindung von Sozialem und Geistlichem

Solidarność veranschaulicht konkret, was Laborem Exercens im folgenden Jahr formulieren sollte: Eine Gewerkschaft kann „Sprachrohr des Kampfes für die soziale Gerechtigkeit“ sein, ohne in den Klassenkampf zu verfallen, weil ihr Kampf „für“ die Würde des Menschen geführt wird und nicht „gegen“ Personen. Wo das offizielle kommunistische Gewerkschaftswesen die Arbeiter der Partei unterwarf, gab Solidarność ihnen die Stimme zurück — und bestätigte so die Warnung Johannes Pauls II. vor Gewerkschaften, die zu einem Werkzeug politischer Herrschaft herabgewürdigt werden.

Die Gewerkschaften heute: neue Herausforderungen

Infografik — Die gewerkschaftliche Solidarität ausweiten. Leittexte: Kompendium 309 und Caritas in Veritate 64, in diesem Abschnitt zitiert. Originale Ignispedia-Infografik, mit KI erstellt.

Die Soziallehre endet nicht im Jahr 1981: Sie gilt weiter für eine verwandelte Arbeitswelt. Das Kompendium (2004) und die jüngeren Päpste benennen die neuen Herausforderungen.

Globalisierung und internationale Solidarität der Arbeitnehmer

Die Globalisierung hat die Arbeitnehmer über alle Grenzen hinweg voneinander abhängig gemacht: Eine auf einem Kontinent beschlossene Verlagerung trifft die Beschäftigung auf einem anderen. Das Kompendium ruft die Gewerkschaften zu einer neuen internationalen Solidarität auf, die über die Verteidigung allein der heimischen Arbeitnehmer hinausgeht und die Ausgebeutetsten der Welt einschließt[38]. Benedikt XVI. lädt in Caritas in Veritate (2009) die Gewerkschaften ein, ihren Blick über ihre Mitglieder hinaus zu weiten, insbesondere hin zu den Arbeitnehmern der armen Länder[39].

Prekarität, Dienstleistungswirtschaft, neue Arbeitsformen

Der Aufstieg prekärer, selbständiger oder „uberisierter“ Arbeit und der Rückgang der klassischen Industrielohnarbeit schwächen die traditionellen Formen der Vertretung. Papst Franziskus hat sich mehrfach für die von jedem Schutz ausgeschlossenen Arbeitnehmer eingesetzt und daran erinnert, dass „Arbeit notwendig“ für die Würde ist; er kritisiert eine Wirtschaft, die „ausschließt“ und den Menschen wie Abfall behandelt[40]. Die Gewerkschaftsbewegung steht damit vor der Herausforderung, diejenigen zu vertreten, die keine Stimme haben: prekär Beschäftigte, Migranten, informell Arbeitende.

Jenseits der Verteidigung von Gruppeninteressen: das Gemeinwohl

Der rote Faden bleibt der von Laborem Exercens: Die Gewerkschaft findet ihre Größe, wenn sie die Gerechtigkeit verteidigt, ohne sich auf sich selbst zurückzuziehen. Das Kompendium erinnert daran, dass sich das gewerkschaftliche Handeln der „Zusammenarbeit“ und dem Gemeinwohl öffnen muss, statt im Antagonismus zu erstarren[41]. Ein der Soziallehre treuer Gewerkschaftsgedanke verbindet die Solidarität (niemand darf zurückgelassen werden) mit der Subsidiarität (die intermediären Körperschaften müssen leben), im Dienst der Würde jedes Arbeitnehmers.

Arbeit und Gewerkschaften im Licht des Göttlichen Willens

Die Spiritualität des Göttlichen Willens, die Luisa Piccarreta (1865–1947) überliefert wurde, erhellt mit einem inneren Licht die Soziallehre der Arbeit. Der hl. Johannes Paul II. hatte in Laborem Exercens den Entwurf einer echten „Spiritualität der Arbeit“ gezeichnet: Durch seine Arbeit nimmt der Mensch am Werk des Schöpfers teil und verbindet sich sogar mit dem Erlösungswerk Christi, „der den größten Teil seiner Lebensjahre auf Erden an der Werkbank eines Zimmermanns verbracht hat“[42]. Der Göttliche Wille führt diese Intuition zu ihrem Gipfel: Die Seele, die im Fiat arbeitet, handelt niemals nur für ihr eigenes Interesse, sondern im Namen der ganzen Schöpfung und verwandelt jede gewöhnliche Handlung — die Geste des Arbeiters wie die des Bauern — in einen göttlichen Akt, der zum Wohl aller dargebracht wird[43]. Die Gerechtigkeit, die die Gewerkschaften verteidigen, findet hier ihre tiefste Wurzel: nicht nur jedem das Seine zu geben, sondern in jedem Arbeitnehmer das lebendige Bild Gottes zu erkennen, das berufen ist, mit ihm zu herrschen. Das ist die höchste Form dessen, was die Soziallehre in der Ordnung der Strukturen und Rechte die Gerechtigkeit der Arbeit nennt.

Zum Weiterlesen

Anmerkungen und Quellen

  1. Leo XIII., Rerum Novarum, 15. Mai 1891, Nr. 50–51 (offizieller französischer Text, vatican.va): Das Recht, private Vereinigungen und insbesondere Arbeitervereinigungen zu bilden, ist ein Naturrecht, das aus der sozialen Natur des Menschen folgt.

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  2. Hl. Johannes Paul II., Laborem Exercens, 14. September 1981, Nr. 20: Die Gewerkschaften sind „ein unentbehrliches Element des gesellschaftlichen Lebens“ und „Sprecher des Kampfes für die soziale Gerechtigkeit“, eines Kampfes, der „im Hinblick auf das gerechte Gut“ geführt wird und nicht „gegen“ die anderen.

    2
  3. Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Libreria Editrice Vaticana, 2004, Nr. 305: „Indem sie ihre spezifische Zielsetzung im Dienst des Gemeinwohls verfolgen, tragen die Gewerkschaften zum Aufbau der Gesellschaftsordnung und der Solidarität bei und stellen daher ein unentbehrliches Element des gesellschaftlichen Lebens dar.“ (Die verwandte Formulierung „Element, von dem man nicht absehen kann“ stammt aus Laborem Exercens, Nr. 20: Der Zusammenschluss der Menschen zur Verteidigung ihrer Rechte „bleibt ein schöpferisches Element der Gesellschaftsordnung und der Solidarität, ein Element, von dem man nicht absehen kann“.)

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  4. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 51 (übliche Nummerierung der gedruckten Ausgaben; der französische Online-Text ist nicht nummeriert): Die privaten Gesellschaften, darunter die Arbeitervereinigungen, haben ihr Existenzrecht „durch die Natur selbst“; die bürgerliche Gesellschaft besteht, „um das Naturrecht zu schützen, nicht um es zu vernichten“. Verifiziert auf vatican.va (französischer Text).

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  5. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 51 (übliche Nummerierung der gedruckten Ausgaben), vollständiges Zitat der Stelle (offizieller französischer Text, vatican.va: https://www.vatican.va/content/leo-xiii/fr/encyclicals/documents/hf_l-xiii_enc_15051891_rerum-novarum.html).

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  6. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 52: Der Staat kann Vereinigungen, deren Zwecke der Rechtschaffenheit, der Gerechtigkeit oder der öffentlichen Sicherheit widersprächen, regeln und gegebenenfalls verbieten, doch er kann das Vereinigungsrecht nicht grundsätzlich abschaffen.

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  7. Hl. Johannes XXIII., Pacem in Terris, 11. April 1963, Nr. 23–24: Das „Versammlungs- und Vereinigungsrecht“ und das Recht, Berufsvereinigungen zu gründen, gehören zu den Grundrechten der Person.

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  8. Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, 7. Dezember 1965, Nr. 68: Das Recht, frei Gewerkschaften zu gründen und ihnen anzugehören, wird „zu den Grundrechten der menschlichen Person“ gezählt.

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  9. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 3: Anprangerung der Lage der Arbeiter, die „vereinzelt und schutzlos der Härte unmenschlicher Herren und der Gier zügelloser Konkurrenz ausgeliefert“ sind.

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  10. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 4–12: Kritik am sozialistischen Heilmittel (Abschaffung des Privateigentums), das „den Arbeitern selbst schadet“, ungerecht und dem Naturrecht entgegengesetzt ist.

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  11. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 49: Erinnerung an den „wohltätigen Einfluss“ der alten Handwerkszünfte und Aufruf, sie den neuen Verhältnissen anzupassen. Verifiziert auf vatican.va.

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  12. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 49, Zitat (französischer Text, vatican.va).

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  13. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 49: Der Papst freut sich, dass „Gesellschaften dieser Art überall entstehen“, die nur aus Arbeitern bestehen oder gemischt sind (Arbeiter und Arbeitgeber).

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  14. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 50: „Die Erfahrung, die der Mensch von der Begrenztheit seiner Kräfte macht, drängt und treibt ihn dazu, sich fremde Mitarbeit hinzuzugesellen.“ Verifiziert auf vatican.va.

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  15. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 51–52: Die Arbeitervereinigungen grundsätzlich zu verbieten hieße für den Staat, sich selbst zu widersprechen, da er eingesetzt ist, um die Naturrechte zu schützen.

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  16. Das Werk der katholischen Arbeiterzirkel wurde 1871 von Albert de Mun (1841–1914) und René de La Tour du Pin (1834–1924) gegründet; Léon Harmel (1829–1915) entwickelte in Val-des-Bois (Reims) eine vorbildliche Fabrik als Pionierwerk des sozialen Katholizismus.

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  17. Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811–1877), Bischof von Mainz, Wegbereiter des deutschen sozialen Katholizismus; von der Überlieferung „großer Vorläufer“ Leos XIII. genannt.

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  18. Pius XI., Quadragesimo Anno, 15. Mai 1931, Nr. 30–38 und 87: Bekräftigung des Vereinigungsrechts der Arbeiter und Verteidigung der Gewerkschaften.

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  19. Pius XI., Quadragesimo Anno, Nr. 88: Die soziale Gerechtigkeit muss von der „sozialen Nächstenliebe“ beseelt sein, der Seele der Gesellschaftsordnung; Aufruf zur Zusammenarbeit der Berufe jenseits der Konfrontation.

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  20. Der Ehrwürdige Pius XII. (Pontifikat 1939–1958): In seinen Rundfunkbotschaften und sozialen Ansprachen (insbesondere der Pfingstbotschaft 1941 zum fünfzigsten Jahrestag von Rerum Novarum) zählt er die Gewerkschaftsfreiheit zu den Rechten des Arbeitnehmers und warnt vor Gewerkschaften, die der politischen Macht unterworfen sind.

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  21. Hl. Johannes XXIII., Mater et Magistra, 15. Mai 1961, Nr. 59–67: Die „Sozialisierung“ (Vermehrung der Beziehungen und Vereinigungen) verlangt eine verstärkte Beteiligung der Arbeitnehmer.

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  22. Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 68: „Zu den Grundrechten der menschlichen Person ist das Recht der Arbeiter zu zählen, frei Vereinigungen zu gründen, die sie wirklich vertreten […], wie auch das Recht, an der Tätigkeit dieser Vereinigungen frei teilzunehmen, ohne Vergeltung befürchten zu müssen.“

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  23. Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 68 (offizieller französischer Text, vatican.va): „Bei wirtschaftlich-sozialen Konflikten muss man sich um eine friedliche Lösung bemühen. Doch auch wenn immer zuerst der aufrichtige Dialog zwischen den Parteien zu suchen ist, kann der Streik selbst unter den gegenwärtigen Umständen ein notwendiges, wenn auch äußerstes Mittel bleiben zur Verteidigung der eigenen Rechte und zur Verwirklichung der gerechten Bestrebungen der Arbeitnehmer. Die Wege der Verhandlung und des Dialogs sollen jedoch sobald wie möglich im Hinblick auf ein Einvernehmen wieder aufgenommen werden.“

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  24. Hl. Johannes Paul II., Laborem Exercens, 14. September 1981, veröffentlicht zum 90. Jahrestag von Rerum Novarum (1891). Die Analyse der Gewerkschaften steht in Nr. 20.

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  25. Hl. Johannes Paul II., Laborem Exercens, Nr. 20: „Auf der Grundlage all dieser Rechte […] stellt sich ein weiteres Recht dar […]: das Recht, sich zusammenzuschließen […] Diese Vereinigungen tragen den Namen Gewerkschaften. […] Die geschichtliche Erfahrung lehrt, dass Organisationen dieser Art ein unentbehrliches Element des gesellschaftlichen Lebens sind, besonders in den modernen industrialisierten Gesellschaften.“ (offizieller französischer Text, vatican.va: https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/fr/encyclicals/documents/hf_jp-ii_enc_14091981_laborem-exercens.html)

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  26. Hl. Johannes Paul II., Laborem Exercens, Nr. 20: Dieser „Kampf“ ist als normaler Einsatz „im Hinblick auf“ das gerechte Gut zu verstehen, „aber er ist kein ‚Kampf gegen‘ die anderen“; „das Kennzeichen der Arbeit ist vor allem, die Menschen zu einen, und darin besteht ihre gesellschaftliche Kraft: die Kraft, eine Gemeinschaft aufzubauen“ (französischer Text, vatican.va).

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  27. Hl. Johannes Paul II., Laborem Exercens, Nr. 20 (offizieller französischer Text, vatican.va): Die Rolle der Gewerkschaften besteht nicht darin, „Politik zu machen“ in dem Sinn, den man diesem Wort heute allgemein gibt; die Gewerkschaften „haben nicht den Charakter von ‚politischen Parteien‘, die um die Macht kämpfen“, und dürfen nicht „ein Instrument für andere Ziele“ werden.

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  28. Hl. Johannes Paul II., Laborem Exercens, Nr. 12: Grundsatz des Vorrangs der Arbeit vor dem Kapital; das Kapital ist die angehäufte Frucht der Arbeit und ihr zugeordnet.

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  29. Hl. Johannes Paul II., Laborem Exercens, Nr. 13: „Irrtum des Ökonomismus“ und des Materialismus, der die Arbeit wie eine bloße Ware behandelt — ein Irrtum, der Liberalismus und Kollektivismus gemeinsam ist.

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  30. Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 68: Der Streik als „notwendiges, wenn auch äußerstes Mittel“ (siehe Anmerkung oben).

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  31. Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), Nr. 2435: „Der Streik ist moralisch legitim, wenn er sich als unvermeidlicher, wenn nicht notwendiger Ausweg im Hinblick auf einen verhältnismäßigen Nutzen darstellt. Er wird moralisch unannehmbar, wenn er mit Gewalt einhergeht oder wenn man ihm Ziele setzt, die nicht unmittelbar mit den Arbeitsbedingungen verbunden sind oder dem Gemeinwohl widersprechen.“ Verifizierter Text (offizielle französische Ausgabe, vatican.va).

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  32. Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), Nr. 2435: Die drei Grenzen der Illegitimität des Streiks — Gewalt, der Arbeitswelt fremde Ziele, Verletzung des Gemeinwohls.

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  33. Leo XIII., Rerum Novarum, Nr. 15–16 (offizieller französischer Text, vatican.va): „Der Hauptirrtum in der vorliegenden Frage besteht darin zu glauben, die beiden Klassen seien geborene Feinde der einen gegen die andere […]; […] die beiden Klassen sind von der Natur dazu bestimmt, sich harmonisch in vollkommenem Gleichgewicht zu vereinen.“

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  34. Kompendium der Soziallehre der Kirche, 2004, Nr. 307–308: Die Gewerkschaften sind aufgerufen, sich um die gesamte Arbeitswelt und die Gesellschaft zu kümmern, nicht nur um die Interessen ihrer Mitglieder.

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  35. Die Confédération française des travailleurs chrétiens (CFTC, Französischer Bund christlicher Arbeitnehmer) wurde 1919 gegründet; sie beruft sich ausdrücklich auf die Soziallehre der Kirche. Die CFDT (Französischer Demokratischer Arbeiterbund) ist nach der Entkonfessionalisierung von 1964 aus ihr hervorgegangen.

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  36. Die Jeunesse ouvrière chrétienne (JOC, Christliche Arbeiterjugend) wurde 1925 von Abbé (dem späteren Kardinal) Joseph Cardijn (1882–1967) gegründet; ihre Methode „sehen, urteilen, handeln“ hat den christlichen Arbeitermilitantismus geprägt.

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  37. Solidarność („Solidarität“), die erste freie Gewerkschaft des Sowjetblocks, entstand aus den Streiks auf den Danziger Werften im August 1980, angeführt von Lech Wałęsa (geboren 1943, Friedensnobelpreis 1983, Präsident Polens 1990–1995). Eine zutiefst vom polnischen Katholizismus geprägte Bewegung, unterstützt von Johannes Paul II.

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  38. Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 309: Aufruf zu neuen Formen gewerkschaftlicher Solidarität auf internationaler Ebene angesichts der Globalisierung.

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  39. Benedikt XVI., Caritas in Veritate, 29. Juni 2009, Nr. 64: Einladung an die Gewerkschaften, ihren Blick über ihre Mitglieder hinaus zu weiten, insbesondere hin zu den Arbeitnehmern der Entwicklungsländer.

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  40. Papst Franziskus, Evangelii Gaudium (2013, Nr. 53: „Wirtschaft des Ausschlusses“) und Laudato Si (2015) über die Würde und die Notwendigkeit der Arbeit: Verteidigung der prekären, migrantisierten und informellen Arbeitnehmer ohne Schutz.

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  41. Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 306: Das gewerkschaftliche Handeln muss sich der Zusammenarbeit und dem Gemeinwohl öffnen, ohne im Antagonismus zu erstarren und ohne sich auf eine parteipolitische Rolle zu verengen.

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  42. Hl. Johannes Paul II., Laborem Exercens, Nr. 24–27 („Elemente für eine Spiritualität der Arbeit“): Durch die Arbeit nimmt der Mensch am Werk des Schöpfers teil; Christus, der „Mensch der Arbeit“, hat die Arbeit geheiligt, indem er an der Werkbank des hl. Josef arbeitete — Christus, der „den größten Teil seiner Lebensjahre auf Erden“ in manueller Arbeit verbracht hat.

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  43. Luisa Piccarreta, Das Buch des Himmels, Band 14, Diktat vom 19. Oktober 1922: „Ebenso umfängt die Seele, die in meinem Willen lebt, jeden. Nichts entgeht ihr. Sie handelt im Namen aller und lässt nichts aus.“ Der Haupttext des Artikels umschreibt diese Stelle: Die Seele, die im Göttlichen Willen handelt, arbeitet im Namen aller und verwandelt jede gewöhnliche Handlung in einen göttlichen Akt, der zum Wohl der ganzen Schöpfung dargebracht wird (beständiges Thema der Schriften von Luisa Piccarreta, Das Buch des Himmels).

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