Die Subsidiarität ist in der katholischen Lehre das Prinzip, wonach eine Gesellschaft höherer Ordnung nicht anstelle einer Gesellschaft niederer Ordnung tun darf, was diese selbst vollbringen kann — sondern sie im Gegenteil unterstützen soll, wenn ihre Kräfte nicht mehr ausreichen.[1][2] Klartext: Was die Person, die Familie oder der örtliche Verein leisten können, darf weder von der Gemeinde noch von der Region oder vom Staat beschlagnahmt werden; und was die höhere Ebene an sich nimmt, tut sie, um zu helfen, niemals um zu ersticken.
Das Wort kommt vom lateinischen subsidium, das in der römischen Armee die in der Nachhut bereitgehaltenen Reservetruppen bezeichnete, die zur Hilfe eilten, wenn die erste Linie wankte.[3] Darin liegt die ganze Intuition: Die höhere Autorität ist eine Hilfsreserve, keine Macht, die das Gelände anstelle der anderen besetzt. Die Subsidiarität hat daher zwei Gesichter, die untrennbar zusammengehören — ein negatives Gesicht (nicht aufsaugen) und ein positives Gesicht (Beistand leisten).
Die Subsidiarität ist eines der vier ständigen Prinzipien der Soziallehre der Kirche, neben der Würde der menschlichen Person, dem Gemeinwohl und der Solidarität.[4] Ausdrücklich formuliert — und erstmals benannt — von Pius XI. in der Enzyklika Quadragesimo anno (1931),[5] antwortet sie auf eine doppelte Bedrohung, die das 20. Jahrhundert auf die Spitze getrieben hat: den Etatismus, der alles gesellschaftliche Leben zur Spitze hin aufsaugt, und den Totalitarismus, der die Personen im »Ganzen« des Kollektivs auflöst.[6]
Subsidiarität verstehen heißt, zwei Wahrheiten zusammenzuhalten. Die Gesellschaft ist keine Masse von Individuen, die an ein einziges Zentrum angeschlossen sind; sie ist ein Gewebe ineinander verschachtelter Gemeinschaften — Familien, Vereine, Berufe, Gemeinden —, jede mit eigenem Leben und eigener Verantwortung.[7] Doch keine dieser Gemeinschaften ist eine Insel: Wenn eine schwächelt, schulden die anderen ihr Beistand. Die Subsidiarität schützt das Kleine, ohne es jemals zur Einsamkeit zu verurteilen.
Was ist Subsidiarität?
Die Definition des Katechismus und von Centesimus annus
Die heute maßgebliche Fassung ist die des Katechismus der Katholischen Kirche, der fast wörtlich die Enzyklika Centesimus annus des heiligen Johannes Paul II. (1991) aufgreift.[8][9]
«Eine Gesellschaft höherer Ordnung darf nicht in das innere Leben einer Gesellschaft niederer Ordnung eingreifen und sie ihrer Zuständigkeiten berauben, sie soll sie vielmehr im Notfall unterstützen und ihr helfen, ihr Wirken mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte zum Gemeinwohl zu koordinieren.» — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1883[10]
Jedes Satzglied zählt. »Nicht eingreifen … und sie ihrer Zuständigkeiten berauben«: das ist die Schranke gegen die Aufsaugung. »Sie soll sie vielmehr im Notfall unterstützen«: das ist die Beistandspflicht. »Zum Gemeinwohl«: das ist das Ziel, das verhindert, dass die Subsidiarität zum egoistischen Rückzug jedes Einzelnen auf seine eigene Parzelle entartet.[11] Die Subsidiarität ist also kein Prinzip der Enthaltung, sondern ein Prinzip der Ordnung — der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Ebenen einer Gesellschaft.
Das Kompendium der Soziallehre der Kirche macht sie zu »einer der beständigsten und kennzeichnendsten Leitlinien« der Sozialverkündigung, die »seit der ersten großen Sozialenzyklika« gegenwärtig ist.[12]
Ein Doppelgesicht: nicht aufsaugen, sondern zu Hilfe kommen
Allzu oft wird die Subsidiarität auf ihre negative Seite verkürzt — »der Staat soll sich nicht in alles einmischen«. Das stimmt, aber es ist nur die halbe Lehre. Das Kompendium zählt ausdrücklich die zwei Gesichter des Prinzips auf.[13]
Die positive Seite verpflichtet Staat und Gemeinwesen zu »anregen, stützen und ergänzen«: wirtschaftliche, institutionelle und gesetzgeberische Hilfe für die kleineren oder notleidenden gesellschaftlichen Körper.[14] Die negative Seite gebietet, »sich all dessen zu enthalten, was den Lebensraum« der kleineren Zellen der Gesellschaft tatsächlich einschränken würde.[15]
Subsidium: Dieses Wort sagt alles — die höhere Autorität ersetzt nicht, sie eilt als Verstärkung herbei. Sie ist die Reserve, niemals der Besatzer.
Dieses Doppelgesicht erklärt, warum die Subsidiarität sowohl gegen den alles verschlingenden Etatismus als auch gegen die Preisgabe der Schwächsten geltend gemacht werden kann. Ein Staat, der alles macht, verletzt die Subsidiarität durch Übermaß; ein Staat, der nichts tut, wenn die intermediären Körper überfordert sind, verletzt sie durch Unterlassung.[16]
Was die Subsidiarität nicht ist
Weder Rückzug der Obrigkeit (gegen den falschen Liberalismus)
Die Subsidiarität ist nicht die Lehre vom Minimalstaat, wie sie dem radikalen Wirtschaftsliberalismus lieb ist. Wenn eine Familie, eine Gemeinde, ein Verein ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen können — aus Armut, durch Krise, durch Ungerechtigkeit —, hat die höhere Autorität die Pflicht einzugreifen.[17] Die Subsidiarität auf »jeder schlage sich selbst durch« zu verkürzen verrät ihren Kern: Das subsidium ist zuerst eine geschuldete Hilfe.
Noch Zentralismus (gegen den Kollektivismus)
Umgekehrt verbietet die Subsidiarität, nach oben zu verlagern, was die Basis leisten kann. Der Katechismus ist unmissverständlich:
»Das Subsidiaritätsprinzip widersetzt sich allen Formen des Kollektivismus. Es umschreibt die Grenzen der staatlichen Intervention. Es will die Beziehungen zwischen den Einzelnen und den Gesellschaften harmonisieren.« — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1885[18]
Darum war die Subsidiarität im Mund der Päpste eine Lehrwaffe gegen den Sozialismus, den Kommunismus und jeden Totalitarismus: alles Systeme, die zugunsten des Staates oder der Partei beschlagnahmen, was den Personen und den wirklichen Gemeinschaften zukommt.[19][20]
Woher kommt das Wort? Etymologie und Wurzeln
Subsidium: die Reserve, die zu Hilfe eilt
Bevor es ein Begriff der Sozialphilosophie wurde, war subsidium ein Wort der lateinischen Militärsprache. Die subsidia waren die Reservelinien eines Heeres, hinter der Front aufgestellt, deren Aufgabe es war, dorthin zu eilen, wo die Linie nachgab.[21] Daher die abgeleitete Bedeutung: Ein subsidium ist eine Hilfe, eine Verstärkung, ein Beistand. Die Subsidiarität erbt genau dieses Bild: Die höhere Ebene übernimmt die Rolle der Reserve — sie greift dort ein, wo, und nur dort, wo, die niedere Ebene nicht mehr standhält.
Das Substantiv »Subsidiarität« erscheint 1931 in mehreren europäischen Sprachen, um das Latein von Quadragesimo anno wiederzugeben, das vom »subsidiarii officii principium« spricht — dem Prinzip der subsidiären (oder ergänzenden) Aufgabe.[22]
Aristoteles und der heilige Thomas: die Gesellschaft als gegliedertes Ganzes
Die Intuition ist weit älter als das Wort. Schon Aristoteles sieht die Stadt als eine Wirklichkeit aus ineinander verschachtelten natürlichen Gemeinschaften — das Individuum, die Familie (oikos), das Dorf, die Stadt (polis) —, jede mit eigenem Zweck.[23] Die Familie ist keine Mini-Stadt, und die Stadt ist keine Großfamilie: Jede Gemeinschaft hat ihre eigene Festigkeit.
Der heilige Thomas von Aquin vertieft diese Sicht: Die Ordnung der Welt spiegelt die Weisheit eines Gottes wider, der durch Zweitursachen regiert und den Geschöpfen die Würde verleiht, selbst zu handeln und wiederum zu verursachen.[24] Gott tut nicht alles unmittelbar: Er bewirkt, dass seine Geschöpfe wirken. Das ist die metaphysische Wurzel der Subsidiarität, die der Katechismus ergreifend ausspricht:
»Gott hat es nicht gewollt, die Ausübung aller Gewalten allein für sich zu behalten. Er überträgt jeder Kreatur die Aufgaben, die sie gemäß den Fähigkeiten ihrer Natur zu erfüllen vermag. Diese Art zu regieren muß im gesellschaftlichen Leben nachgeahmt werden.« — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1884[25]
Luigi Taparelli d’Azeglio: der Erfinder des modernen Begriffs
Der eigentliche begriffliche Vater der Subsidiarität ist ein italienischer Jesuit des 19. Jahrhunderts, Luigi Taparelli d’Azeglio (1793–1862). In seinem Saggio teoretico di dritto naturale (1840–1843) prägt er die Idee eines »hypotaktischen Rechts« (der hierarchisch geordneten Gesellschaft), wonach die höheren Gesellschaften die Autonomie der niederen Gesellschaften achten und für sie nur tun sollen, was diese allein nicht vermögen.[26] Pius XI. schätzte Taparelli so hoch, dass er dessen Denken in einer Enzyklika von 1929 ausdrücklich empfahl, nur zwei Jahre bevor er die Subsidiarität formalisierte.[27]
Der Schock der Revolution: die Tabula rasa der intermediären Körper
Das Prinzip kristallisiert sich auch im Kontrast zu einem genauen historischen Ereignis heraus. Die Französische Revolution unternimmt es, alle intermediären Körper abzuschaffen — Zünfte, Bruderschaften, Gemeinschaften — im Namen eines unmittelbaren Gegenübers von Individuum und Staat. Das Gesetz Le Chapelier (1791) verbietet die Berufsvereinigungen und macht den isolierten Bürger zum einzigen Ansprechpartner der öffentlichen Gewalt.[28]
Diese »Tabula rasa« ist das genaue Gegenteil der subsidiären Gesellschaft. Alexis de Tocqueville, der die amerikanische Demokratie beobachtet, wird darin die große Gefahr der modernen Gesellschaften sehen: eine »unermessliche und bevormundende« Zentralmacht, die atomisierte Individuen entmündigt, weil jene intermediären Vereinigungen fehlen, die die Schule der Freiheit sind.[29] Die katholische Subsidiarität greift diese Verteidigung der intermediären Körper auf und begründet sie.
Pius XI. und die Geburt des Prinzips (1931)
Der Kontext: Etatismus, Totalitarismen und »Sozialisierung«
Quadragesimo anno erscheint am 15. Mai 1931, vierzig Jahre nach Rerum novarum — daher der Titel, »das vierzigste Jahr«. Europa ist damals in der Zange von Systemen, die jedes auf seine Weise die wirklichen Gemeinschaften zermalmen: der sowjetische Kommunismus, der alles kollektiviert, der italienische Faschismus, der die Gesellschaft in den korporativen Staat einspannt, und in den Demokratien eine wachsende Bürokratisierung, die die Eingriffe von oben vervielfacht.[30] Angesichts dieses aufsteigenden Etatismus will Pius XI. an ein Gesetz des gesellschaftlichen Lebens erinnern, das älter ist als der Staat selbst.
Der Gründungstext von Quadragesimo anno
Die Stelle ist zum locus classicus der ganzen Lehre geworden. Sie verdient es, in ihrer Breite zitiert zu werden:
»Wie man dem Einzelnen nicht das entziehen darf, was er aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, um es der Gemeinschaft zu übertragen, so ist es auch Unrecht und zugleich eine arge Störung der rechten Ordnung, das, was kleinere und untergeordnete Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen. Jede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.« — Pius XI., Quadragesimo anno, Nr. 79-80[31]
Drei Aussagen knüpfen sich darin zusammen. Erstens ist es eine Ungerechtigkeit, nach oben zu verlagern, was unten geleistet werden kann — nicht nur eine Unwirtschaftlichkeit, sondern ein Eingriff ins Recht. Zweitens ist es eine gesellschaftliche Unordnung: Man zerreißt das lebendige Gewebe der Gesellschaft. Drittens ist der Zweck allen öffentlichen Handelns, zu helfen (»die Glieder des Sozialkörpers unterstützen«), nicht sie zu »zerschlagen« oder »aufzusaugen«.[32]
Pius XI. fügt sogleich eine Verheißung hinzu, die das Prinzip besiegelt: Je mehr die subsidiäre Ordnung geachtet wird, desto mehr gewinnt die Autorität selbst an Kraft und Wirksamkeit, befreit von untergeordneten Aufgaben, um sich dem zu widmen, was ihr eigentlich zukommt.[33]
Die jesuitischen Redaktoren: Nell-Breuning und Gundlach
Das Prinzip fällt nicht vom redaktionellen Himmel. Pius XI. hatte die Vorbereitung von Quadragesimo anno zwei deutschen Jesuiten anvertraut, Oswald von Nell-Breuning (1890–1991) und Gustav Gundlach (1892–1963), Erben der großen deutschen Sozialschule (Ketteler, Pesch).[34] Ihnen verdanken wir großenteils die präzise Fassung des subsidiarii officii principium. Diese gelehrte Arbeit erklärt die lehrmäßige Festigkeit des Textes, der seither nie widerrufen wurde.
Die Subsidiarität im sozialen Lehramt
Von Leo XIII. bis heute wurde das Prinzip von allen großen Sozialdokumenten aufgegriffen, präzisiert und angewandt. Die folgende Tabelle fasst diese Kontinuität zusammen; die anschließenden Abschnitte entfalten ihre Etappen.
| Dokument und Datum | Autor | Beitrag zur Subsidiarität |
|---|---|---|
| Rerum novarum (1891) | Leo XIII. | Verteidigung von Familie und Vereinen gegenüber dem Staat; Wurzel des Prinzips[35] |
| Quadragesimo anno (1931) | Pius XI. | Ausdrückliche Formulierung des Prinzips, locus classicus[36] |
| Mater et magistra (1961) | Johannes XXIII. | Die »Sozialisierung« darf die verantwortliche Initiative nicht ersticken[37] |
| Pacem in terris (1963) | Johannes XXIII. | Die Subsidiarität gilt auch zwischen Weltautorität und Staaten[38] |
| Gaudium et spes (1965) | II. Vatikanum | Förderung der intermediären Körper und der Beteiligung[39] |
| Centesimus annus (1991) | Johannes Paul II. | Kritik am »Versorgungsstaat«; vom Katechismus übernommene Definition[40] |
| Caritas in veritate (2009) | Benedikt XVI. | Subsidiarität und Solidarität untrennbar[41] |
- 1891Rerum novarum — Leo XIII.die Wurzel
- 1931Quadragesimo anno — Pius XI.die Formulierung
Pius XI. verkündet das »subsidiarii officii principium«: Es ist Unrecht und Unordnung, den niederen Gruppen zu entziehen, was sie selbst leisten können.[43]
- 1961-1963Mater et magistra & Pacem in terris — Johannes XXIII.die Anwendung
- 1991Centesimus annus — Johannes Paul II.die Kritik am Wohlfahrtsstaat
Johannes Paul II. geißelt den »Versorgungsstaat«, der die Gesellschaft entmündigt, und gibt die Definition, die der Katechismus übernehmen wird.[46]
- 2009Caritas in veritate — Benedikt XVI.das Gleichgewicht
Benedikt XVI. verknüpft Subsidiarität und Solidarität: die eine ohne die andere entartet — entweder zum »sozialen Partikularismus« oder zur »demütigenden Fürsorge«.[47]
Leo XIII.: die Wurzeln in Rerum novarum
Vierzig Jahre vor Pius XI. legt Leo XIII. bereits die Grundsteine. Rerum novarum (1891) verteidigt die Familie als »häusliche Gesellschaft«, die dem Staat vorausliegt und von ihm nicht aufgesogen werden kann: »Die Familie hat, mindestens ebenso wie der Staat, eigene Rechte und Pflichten.«[48] Die Enzyklika verteidigt auch das Vereinigungsrecht der Arbeiter — die künftigen Gewerkschaften — als notwendige intermediäre Körper zwischen Individuum und öffentlicher Gewalt.[49] Die subsidiäre Logik ist schon vollständig da, auch wenn das Wort noch fehlt.
Johannes XXIII.: Mater et magistra und die »Sozialisierung«
1961 stellt sich Johannes XXIII. einem neuen Phänomen, das er »Sozialisierung« nennt: die Vervielfachung von Bindungen, Einrichtungen und Regelungen, die den Alltag einengen.[50] Der Papst verurteilt sie nicht — sie kann dem Gemeinwohl dienen —, warnt aber: Diese Verdichtung der gesellschaftlichen Beziehungen darf die Menschen weder zu »bloßen Automaten« herabwürdigen noch ihre verantwortliche Initiative ersticken.[51] Er bekräftigt ausdrücklich das Prinzip von Quadragesimo anno. In Pacem in terris (1963) dehnt er es sogar auf die Beziehungen zwischen den Staaten und einer möglichen Weltautorität aus: Diese hätte die Subsidiarität gegenüber den Nationen zu achten.[52]
Das II. Vatikanum und Gaudium et spes
Das II. Vatikanische Konzil fördert in Gaudium et spes (1965) die tätige Beteiligung der Bürger und die Lebenskraft der Vereinigungen als Bedingungen einer menschengemäßen Gesellschaft.[53] Die Verteidigung der intermediären Körper und der örtlichen Initiative ist dort beständig, im Einklang mit der Sorge um Gemeinwohl und Würde der Person.
Johannes Paul II.: Centesimus annus und die Kritik am »Versorgungsstaat«
Der heilige Johannes Paul II. gibt dem Prinzip seine zeitgenössische Fassung und seine meistdiskutierte Anwendung. In Centesimus annus (1991), im Nachdenken über den Zusammenbruch des Kommunismus, warnt er, der »Versorgungsstaat« (Welfare State) könne, indem er alles an sich nehmen wolle, das Gegenteil des Erstrebten bewirken: Durch unmittelbares Eingreifen und Entmündigung der Gesellschaft rufe er den Verlust menschlicher Energien und ein maßloses Wachstum öffentlicher Apparate hervor, die von bürokratischen Logiken statt von der Sorge um die Bürger beherrscht würden, bei enorm steigenden Ausgaben.[54] Dieser Fehlentwicklung stellt der Papst das Subsidiaritätsprinzip in seiner nun kanonischen Fassung gegenüber, die der Katechismus zwei Jahre später übernehmen wird.[55][56]
Benedikt XVI.: Subsidiarität und Solidarität untrennbar
Benedikt XVI. bringt in Caritas in veritate (2009) die entscheidende Präzisierung gegen jede Verfälschung: Die Subsidiarität darf niemals von der Solidarität getrennt werden.[57]
»Das Subsidiaritätsprinzip muß eng mit dem Solidaritätsprinzip verbunden bleiben und umgekehrt, denn so, wie die Subsidiarität ohne die Solidarität in einen sozialen Partikularismus abgleitet, so ist es auch wahr, daß die Solidarität ohne die Subsidiarität in den Sozialassistenzialismus abgleitet, der die Bedürftigen demütigt.« — Benedikt XVI., Caritas in veritate, 58[58]
Es ist die meistzitierte Gleichgewichtsformel: Subsidiarität ohne Solidarität = jeder für sich; Solidarität ohne Subsidiarität = entmündigende Fürsorge. Papst Franziskus wird dieses Gleichgewicht in seiner Katechese vom 23. September 2020, mitten in der Pandemie, bestätigen und die Subsidiarität als Weg gesellschaftlicher Heilung und der Hoffnung vorstellen.[59]
Die Subsidiarität und die übrigen Prinzipien der Soziallehre
Die Subsidiarität lässt sich nicht isoliert verstehen. Sie ist eines der vier ständigen Prinzipien, die sich gegenseitig erhellen.[60]
Mit der Würde der Person: alles geht von der Person aus
Die Subsidiarität ist im Grunde eine Folge der Würde der Person. Wenn die Person »Prinzip, Subjekt und Ziel« aller gesellschaftlichen Einrichtungen ist,[61] dann darf keine Struktur sie dessen berauben, was sie selbst zu leisten vermag, ohne sie zu mindern. Eine Verantwortung beschlagnahmen heißt eine Person verkleinern. Die Subsidiarität schützt den Raum, in dem sich verantwortliche Freiheit ausübt.
Mit dem Gemeinwohl: das Ziel aller Subsidiarität
Die Subsidiarität ist kein Absolutes: Sie ist ganz auf das Gemeinwohl hingeordnet. Der Katechismus präzisiert, dass die höhere Obrigkeit die niederen Gesellschaften »zum Gemeinwohl« stützt.[62] Wenn das Gemeinwohl es erfordert — Sicherheit, Gerechtigkeit, Beistand für die Schwächsten —, muss die höhere Ebene handeln. Die Subsidiarität ordnet die Verantwortlichkeiten; das Gemeinwohl gibt ihnen die Richtung.
Mit der Solidarität: das untrennbare Paar
Es ist die heikelste Verhältnisbestimmung. Die folgende Tabelle vergleicht die zwei Prinzipien, die Caritas in veritate für untrennbar erklärt.[63]
| Subsidiarität | Solidarität | |
|---|---|---|
| Bewegung | Von oben, das das Unten achtet und stützt | Vom Starken, der sich an den Schwachen bindet |
| Risiko allein | Partikularismus, »jeder für sich« | Fürsorgementalität, Entmündigung |
| Was sie schützt | Die Autonomie, die Initiative, die Verantwortung | Die Bindung, die gegenseitige Hilfe, die Sorge um den Schwachen |
| Ihr gemeinsames Ziel | Das Gemeinwohl und die Würde jedes Einzelnen | Das Gemeinwohl und die Würde jedes Einzelnen |
Die zwei Prinzipien widersprechen sich nicht: Sie korrigieren einander. Die Subsidiarität hindert die Solidarität daran, erstickend zu werden; die Solidarität hindert die Subsidiarität daran, zum Alibi der Preisgabe zu werden.[64]
Die konkreten Anwendungen
Die Familie, erste Gesellschaft
Die Familie ist die erste Anwendung der Subsidiarität. Als »natürliche und ursprüngliche« Gesellschaft, die dem Staat vorausliegt, hat sie eigene Rechte, die die öffentliche Gewalt schützen und stützen, niemals aufsaugen darf.[65][66] Der Staat hilft der Familie (Familienpolitik, Steuergerechtigkeit, Beistand für Familien in Not), ersetzt sie aber nicht in ihrer eigenen Aufgabe — namentlich in der Erziehung der Kinder. Siehe Die Familie, Grundzelle der Gesellschaft.
Die Schule und die Erstrechte der Eltern
Die Erziehung ist ein klassisches Anwendungsfeld. Die Eltern sind die ersten Erzieher ihrer Kinder; Schule und Staat treten als subsidium hinzu, um ihnen zu helfen, nicht um sie dieses ursprünglichen Rechts und dieser ursprünglichen Pflicht zu berauben.[67] Das ist genau die subsidiäre Logik: Die höhere Instanz (Staat, Schule) steht der niederen Instanz (Familie) bei, ohne sie zu verdrängen. Siehe Die Schule und die Rechte der Eltern.
Die intermediären Körper: Vereine, Gewerkschaften, Gemeinschaften
Zwischen Individuum und Staat erstreckt sich das ganze Gewebe der intermediären Körper: Vereine, Gewerkschaften, Genossenschaften, Ordensgemeinschaften, Hilfskassen, Gemeinden. Die Soziallehre sieht in ihnen das natürliche Feld verantwortlicher Freiheit und den Wall gegen die Vereinzelung der Individuen.[68] Eine Gesellschaft, die reich an lebendigen intermediären Körpern ist, ist eine subsidiäre Gesellschaft; eine Gesellschaft, in der nur noch das Individuum dem Staat gegenübersteht, gleitet zum Totalitarismus oder zur Anomie ab.
Die Rolle des Staates: weder abwesend noch übergriffig
Die Subsidiarität zeichnet die gerechte Rolle der politischen Obrigkeit: weder ein abwesender Staat, der die Schwachen ohne Beistand lässt, noch ein übergriffiger Staat, der alles anstelle aller tut.[69] Dem Staat bleiben eigene Aufgaben, die kein anderer übernehmen kann — Rechtspflege, Sicherheit, Verteidigung des Gemeinwohls, Schutz der Schwächsten. Doch er soll dort »einspringen«, wo die niederen Körper nicht mehr genügen, und sich zurückziehen, sobald sie es wieder vermögen. Siehe Die politische Autorität nach der Lehre der Kirche.
Dezentralisierung, Föderalismus und politische Subsidiarität
Auf institutioneller Ebene spricht die Subsidiarität für die Dezentralisierung: die Entscheidungen auf der den Betroffenen nächstgelegenen Ebene zu treffen und nur das nach oben zu verlagern, was eine breitere Koordinierung erfordert.[70] Sie berührt sich so — ohne sich damit zu identifizieren — mit den Traditionen des Föderalismus und der örtlichen Selbstverwaltung. Das Prinzip gilt auf allen Stufen: Gemeinde, Region, Staat, bis hin zu den internationalen Beziehungen, die die demokratische Praxis und die Globalisierung immer dringlicher machen.
Die Rezeption außerhalb der Kirche: die Europäische Union
Bemerkenswerterweise ist ein in einer katholischen Enzyklika geborenes Prinzip zu einem Rechtsprinzip der Europäischen Union geworden.
Maastricht (1992) und der Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Maastricht (1992) schreibt die Subsidiarität erstmals ins Gemeinschaftsrecht ein; der Vertrag von Lissabon (2007, in Kraft 2009) verankert sie in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union als eines der tragenden Prinzipien für die Ausübung der Zuständigkeiten, neben Übertragung und Verhältnismäßigkeit.[71][72] Die Regel: In Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, handelt die Union nur, wenn die Ziele von den Mitgliedstaaten (auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene) »nicht ausreichend« erreicht werden können und auf Unionsebene »besser« erreicht werden können.[73]
Eine amputierte Subsidiarität? Was die zivile Fassung behält und vergisst
Die europäische Subsidiarität behält die Idee der Zuständigkeitsordnung zwischen den Ebenen. Doch sie verliert oft deren Fundament: In der katholischen Lehre schützt die Subsidiarität zuerst die Person, die Familie und die intermediären Körper — nicht nur die Verteilung zwischen Verwaltungsebenen.[74] Losgelöst von der Würde der Person und dem Gemeinwohl, die sie begründen, droht die Subsidiarität zu einer bloßen Technik der Machtteilung zwischen Verwaltungen zu werden, wo die Kirche in ihr eine Forderung der Achtung vor den Personen und den lebendigen Gemeinschaften sieht.
Einwände und Grenzen
»Die Subsidiarität ist verkappter Neoliberalismus«?
Einwand. Indem sie den Staat begrenzt und die private Initiative aufwertet, sei die Subsidiarität nur eine christliche Beglaubigung des Kapitalismus und des öffentlichen Rückzugs.
Antwort. Das verwechselt die Subsidiarität mit ihrer negativen Hälfte. Das subsidium ist zuerst eine geschuldete Hilfe: Die höhere Obrigkeit hat die Pflicht einzugreifen, wenn die niederen Körper überfordert sind.[75][76] Centesimus annus, die den Versorgungsstaat kritisiert, verteidigt im selben Zug die Rechte der Arbeiter und die Notwendigkeit eines schützenden Rechtsrahmens.[77] Und Caritas in veritate verriegelt die Lesart: Eine Subsidiarität ohne Solidarität »gleitet in einen sozialen Partikularismus ab« — genau das lehnt die Kirche ab.[78]
»Ein Vorwand, damit der Staat sich drückt«?
Einwand. Mit der Berufung auf die Subsidiarität könne der Staat seine Verantwortlichkeiten auf Familien, Vereine oder den Markt abwälzen.
Antwort. Eine Subsidiarität, die preisgibt, ist eine verratene Subsidiarität. Das Prinzip erlaubt den Rückzug der höheren Ebene nur, wenn die niedere Ebene die Aufgabe wirklich erfüllen kann — nicht weil man es dekretiert, sondern weil man ihr die Mittel dazu gibt. Wo Familie, Schule oder Verein von Armut oder Ungerechtigkeit erdrückt werden, gebietet die Subsidiarität den Beistand, sie entschuldigt ihn nicht.[79]
Wann das Obere handeln MUSS: die Grenzen der Subsidiarität
Die Subsidiarität ist also kein Prinzip der Untätigkeit. Sie kennt ihre eigenen Grenzen: Vor einer Katastrophe, einer Gesundheitskrise, einer strukturellen Ungerechtigkeit, einer Verletzung der Grundrechte muss die höhere Obrigkeit kraftvoll handeln — dann fordert es das Gemeinwohl.[80] Papst Franziskus hat es 2020 in Erinnerung gerufen: Recht gelebt, »vereint« die Subsidiarität und lässt die Hoffnung wachsen, doch sie setzt die Beteiligung aller voraus, von oben bis unten, in der Solidarität.[81] Die Subsidiarität ordnet die Verantwortung; sie entbindet niemals vom Handeln.
Die Subsidiarität, ein geistlicher Anspruch
Vertrauen, Verantwortung und Achtung vor den Personen
Im Grunde ist die Subsidiarität eine Frage des Vertrauens. Der Person, der Familie, der Gemeinschaft vertrauen heißt glauben, dass sie fähig sind — heißt in ihnen das Bild Gottes achten. Umgekehrt alles an ihrer Stelle tun wollen, »zu ihrem Besten«, ist eine als Wohlwollen verkleidete Form der Verachtung. Gutes Regieren besteht wie gute Erziehung darin, fähig zu machen, nicht sich unentbehrlich zu machen.
Der Gott, der »jeder Kreatur die Aufgaben überträgt, die sie zu erfüllen vermag«
Die letzte Wurzel des Prinzips ist theologisch. Der christliche Gott ist kein Tyrann, der alles unmittelbar täte: Er regiert die Welt, indem er seine Geschöpfe an seinem Werk beteiligt und ihnen die Würde wahrer Ursachen verleiht.[82][83] Die menschliche Subsidiarität ist die Nachahmung dieser göttlichen Regierungsweise:
»Diese Art zu regieren [die Gottes] muß im gesellschaftlichen Leben nachgeahmt werden. Das Verhalten Gottes in der Regierung der Welt, das von einer so großen Achtung der menschlichen Freiheit zeugt, soll die Weisheit derer inspirieren, die die menschlichen Gemeinschaften regieren.« — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1884[84]
Die Subsidiarität achten heißt also die Geduld und Großmut Gottes nachahmen, der uns niemals als Unmündige behandelt, sondern als Söhne, die zum Handeln berufen sind. Es ist, in der gesellschaftlichen Ordnung, eine Form der politischen Nächstenliebe: die Personen und Gemeinschaften so sehr lieben, dass man sie wachsen lässt.
Zum Weiterlesen
Zu den Schwesterprinzipien der Soziallehre:
- Die Würde der menschlichen Person
- Das Gemeinwohl
- Die Solidarität
- Die universelle Bestimmung der Güter
Zu den Anwendungen der Subsidiarität:
- Die Familie, Grundzelle der Gesellschaft
- Die Schule und die Rechte der Eltern
- Die Gewerkschaften und die Soziallehre
- Die politische Autorität nach der Lehre der Kirche
- Rerum novarum und die Soziallehre
Zu den Verfälschungen, die die Subsidiarität bekämpft:
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 1883: »Eine Gesellschaft höherer Ordnung darf nicht in das innere Leben einer Gesellschaft niederer Ordnung eingreifen und sie ihrer Zuständigkeiten berauben, sie soll sie vielmehr im Notfall unterstützen und ihr helfen, ihr Wirken mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte zum Gemeinwohl zu koordinieren.« Die Anmerkung des Katechismus verweist auf Centesimus annus 48 und Quadragesimo anno. Amtlicher Text auf vatican.va.
1 8 10 17 56 62 75 80Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus, 1. Mai 1991, Nr. 48: Kritik am »Versorgungsstaat« (Welfare State), der »durch unmittelbares Eingreifen und durch Entmündigung der Gesellschaft« den Verlust menschlicher Energien und ein maßloses Wachstum öffentlicher, von bürokratischen Logiken beherrschter Apparate hervorruft; Darlegung des Subsidiaritätsprinzips in der vom Katechismus (§ 1883) übernommenen Fassung. Amtlicher Text auf vatican.va.
2 9 40 46 54 55 77Etymologie: lateinisch subsidium, militärischer Begriff für die hinter der Front aufgestellten Reservetruppen (subsidia), deren Aufgabe es war, dort zu Hilfe zu eilen, wo die Linie nachgab; daher die Bedeutung von Hilfe, Verstärkung, Beistand. Das Subsidiaritätsprinzip erbt dieses Bild: Die höhere Autorität ist eine Hilfsreserve, keine Besatzungsmacht.
3 21Kompendium der Soziallehre der Kirche, Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, 2004, § 160: Die ständigen Prinzipien der Soziallehre sind die Würde der menschlichen Person, das Gemeinwohl, die Subsidiarität und die Solidarität.
4 60Das Subsidiaritätsprinzip erhält erstmals seinen Eigennamen in Quadragesimo anno (1931). Zuvor bestand die Intuition (Aristoteles, heiliger Thomas, Taparelli, Leo XIII.), aber ohne die technische Benennung.
5Pius XI., Enzyklika Quadragesimo anno, 15. Mai 1931, Nr. 79-80 (Nummerierung der vatikanischen Ausgabe): »Wie man dem Einzelnen nicht das entziehen darf, was er aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, um es der Gemeinschaft zu übertragen, so ist es auch Unrecht und zugleich eine arge Störung der rechten Ordnung, das, was kleinere und untergeordnete Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen. Jede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.« Amtlicher Text auf vatican.va.
6 20 31 32 36 43Katechismus der Katholischen Kirche, § 1882: Bestimmte Gesellschaften wie Familie und Stadt entsprechen unmittelbarer der Natur des Menschen; um die Beteiligung zu fördern, gilt es die Vereinigungen und Einrichtungen »freier Initiative« mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen usw. Zwecken zu ermutigen — das ist die »Sozialisierung« im guten Sinn des Wortes.
7 65Kompendium der Soziallehre der Kirche, § 186: Die Subsidiarität hat ein positives Gesicht (Hilfe — subsidium — wirtschaftlicher, institutioneller, gesetzgeberischer Art für die kleineren gesellschaftlichen Einheiten: »anregen«, »stützen«, »ergänzen«) und ein negatives Gesicht (der Staat muss sich all dessen enthalten, was den Lebensraum der kleineren und wesentlichsten Zellen der Gesellschaft einschränken würde).
11 13 14 15 74 76 79Kompendium der Soziallehre der Kirche, § 185: Die Subsidiarität gehört »zu den beständigsten und kennzeichnendsten Leitlinien der Soziallehre«, gegenwärtig seit Rerum novarum; unmöglich, die Würde der Person zu fördern ohne Sorge für Familie, Gruppen, Vereinigungen, Territorien, kurz, die gemeinschaftlichen Ausdrucksformen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, kultureller, sportlicher, freizeitlicher, beruflicher, politischer Art.
12Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 29. Juni 2009, Nr. 57-58: »Das Subsidiaritätsprinzip muß eng mit dem Solidaritätsprinzip verbunden bleiben und umgekehrt, denn so, wie die Subsidiarität ohne die Solidarität in einen sozialen Partikularismus abgleitet, so ist es auch wahr, daß die Solidarität ohne die Subsidiarität in den Sozialassistenzialismus abgleitet, der die Bedürftigen demütigt.« Amtlicher Text auf vatican.va.
16 41 47 57 58 63 64 78Katechismus der Katholischen Kirche, § 1885: »Das Subsidiaritätsprinzip widersetzt sich allen Formen des Kollektivismus. Es umschreibt die Grenzen der staatlichen Intervention. Es will die Beziehungen zwischen den Einzelnen und den Gesellschaften harmonisieren. Es zielt darauf ab, eine echte internationale Ordnung zu begründen.« Amtlicher Text auf vatican.va.
18 19 69Die lateinische Formel von Quadragesimo anno lautet »subsidiarii officii principium« (das Prinzip der subsidiären/ergänzenden Aufgabe); der Text spricht von »servato hoc subsidiarii officii principio«. Das Substantiv »Subsidiarität« erscheint um 1931 in mehreren europäischen Sprachen, um diesen Ausdruck wiederzugeben.
22Aristoteles, Politik, I, 1-2: Die Stadt (polis) ist eine Gemeinschaft aus ineinander verschachtelten natürlichen Gemeinschaften — dem Individuum, der Familie (oikos), dem Dorf —, jede mit eigenem Zweck. Der Mensch ist von Natur ein »politisches Lebewesen« (zôon politikon).
23Heiliger Thomas von Aquin, Summa contra gentiles, III, 69-71, und Theologische Summe, I, q. 22, a. 3: Gott regiert die Welt durch Zweitursachen und verleiht den Geschöpfen die Würde, wiederum Ursachen zu sein; den Geschöpfen die Kausalität mitzuteilen ist eine Vollkommenheit des göttlichen Regierens, kein Mangel. Metaphysische Wurzel der Subsidiarität, aufgegriffen vom Katechismus § 1884.
24 83Katechismus der Katholischen Kirche, § 1884: »Gott hat es nicht gewollt, die Ausübung aller Gewalten allein für sich zu behalten. Er überträgt jeder Kreatur die Aufgaben, die sie gemäß den Fähigkeiten ihrer Natur zu erfüllen vermag. Diese Art zu regieren muß im gesellschaftlichen Leben nachgeahmt werden.« Amtlicher Text auf vatican.va.
25 67 82 84Luigi Taparelli d’Azeglio, S.J. (1793–1862), Saggio teoretico di dritto naturale appoggiato sul fatto (1840–1843): Theoretiker des »hypotaktischen Rechts« und der hierarchisch geordneten Gesellschaft, die die Autonomie der niederen Gesellschaften achtet — unmittelbarer begrifflicher Vorläufer der Subsidiarität. Pius XI., der sein Leser gewesen war, empfahl dessen Denken in der Enzyklika Divini illius Magistri (1929), zwei Jahre vor Quadragesimo anno.
26 27Gesetz Le Chapelier, 14. Juni 1791: Die Französische Revolution schafft die Zünfte ab und verbietet die Berufsvereinigungen, indem sie ein unmittelbares Gegenüber von Individuum und Staat einrichtet. Geschichtliches Gegenmodell der subsidiären Gesellschaft, die im Gegenteil ein Gewebe intermediärer Körper voraussetzt.
28Alexis de Tocqueville, De la démocratie en Amérique, Bd. II (1840), IV. Teil, Kap. 6: Warnung vor einer »unermesslichen und bevormundenden« Zentralmacht, die mangels intermediärer Vereinigungen die Bürger auf eine »Herde furchtsamer und betriebsamer Tiere« herabwürdigt. Die Vereinigungen sind »die Schule« der Freiheit; ihr Verschwinden liefert das isolierte Individuum der Staatsmacht aus.
29Quadragesimo anno (1931) erscheint in einem Kontext aufsteigender Etatismen: sowjetischer Kollektivismus, faschistischer Korporatismus, Bürokratisierung der Demokratien. Die Enzyklika will die natürliche Gesellschaftsordnung — Familien, Berufe, Vereinigungen — gegen die Aufsaugung durch den Staat verteidigen. Vgl. vatican.va und die Kommentare O. von Nell-Breunings, des Redaktors des Textes.
30Pius XI., Quadragesimo anno, 15. Mai 1931, Nr. 80: Je mehr die hierarchische Ordnung der Gruppen gemäß dem Prinzip der »subsidiären Aufgabe« (subsidiarii officii) geachtet wird, desto größer sind gesellschaftliche Autorität und Wirksamkeit, und desto freier steht der Staat für die Aufgaben da, die ihm eigentlich zukommen.
33Oswald von Nell-Breuning, S.J. (1890–1991) und Gustav Gundlach, S.J. (1892–1963), Erben der deutschen Sozialschule (Wilhelm Emmanuel von Ketteler, Heinrich Pesch), waren die Hauptredaktoren von Quadragesimo anno (1931) und insbesondere der Fassung des Subsidiaritätsprinzips. Vgl. Wikipedia-Artikel und Studien zur Soziallehre.
34Leo XIII., Enzyklika Rerum novarum, 15. Mai 1891: Die Familie ist eine dem Staat vorausliegende »häusliche Gesellschaft«, ausgestattet mit eigenen Rechten »mindestens ebenso wie der Staat«; Verteidigung des Vereinigungsrechts der Arbeiter (der künftigen Gewerkschaften) als notwendiger intermediärer Körper. Wurzel der Subsidiarität, vierzig Jahre später von Quadragesimo anno formalisiert. Amtlicher Text auf vatican.va. Siehe Rerum novarum.
35 42 48 49 66Johannes XXIII., Enzyklika Mater et magistra, 15. Mai 1961, §§ 59-67: Analyse der »Sozialisierung« (Vervielfachung der gesellschaftlichen Beziehungen und Einrichtungen); sie kann dem Gemeinwohl dienen, darf aber Initiative und Verantwortung der Personen nicht ersticken. Der Papst bekräftigt ausdrücklich das Subsidiaritätsprinzip von Quadragesimo anno. Amtlicher Text auf vatican.va.
37 44 50 51Johannes XXIII., Enzyklika Pacem in terris, 11. April 1963, §§ 140-141: Das Subsidiaritätsprinzip gilt auch für die Beziehungen zwischen der weltweiten öffentlichen Autorität und den öffentlichen Gewalten der Staaten; die Weltautorität darf den Wirkungskreis der Staaten nicht einschränken, sondern soll die Bedingungen schaffen, unter denen sie handeln können. Amtlicher Text auf vatican.va.
38 45 52II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 7. Dezember 1965, §§ 74-75: Förderung der Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben und der Lebenskraft der Vereinigungen, im Einklang mit dem Gemeinwohl und der Würde der Person. Amtlicher Text auf vatican.va.
39 53Papst Franziskus, Generalaudienz vom 23. September 2020, Katechese »Die Welt heilen« (8): »Die Subsidiarität zu leben vereint und gibt Hoffnung«; das Prinzip, verbunden mit der Solidarität und der Beteiligung aller, wird als Weg der Heilung der Gesellschaft vorgestellt. Text auf vatican.va.
59 81Katechismus der Katholischen Kirche, § 1881: »Die menschliche Person […] ist und muß Prinzip, Subjekt und Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen sein und bleiben.« Fundament der Subsidiarität.
61Kompendium der Soziallehre der Kirche, § 187: Notwendigkeit, das Netz der intermediären Körper und der Vereinigungen als Orte der Beteiligung und der Solidarität aufzuwerten; Warnung vor Zentralisierung, Bürokratisierung und ungerechtfertigter Fürsorgementalität.
68 70Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union, unterzeichnet am 7. Februar 1992): erste Einschreibung des Subsidiaritätsprinzips ins Gemeinschaftsrecht (ehemaliger Artikel 3 B des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft).
71Vertrag von Lissabon (unterzeichnet am 13. Dezember 2007, in Kraft am 1. Dezember 2009), Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union: Die Subsidiarität ist eines der drei Prinzipien für die Ausübung der Zuständigkeiten (neben Übertragung und Verhältnismäßigkeit). In Bereichen nicht ausschließlicher Zuständigkeit handelt die Union nur, wenn die Ziele von den Mitgliedstaaten (zentraler, regionaler, lokaler Ebene) nicht ausreichend erreicht werden können, wohl aber besser auf Unionsebene. Quelle: EUR-Lex, Europäisches Parlament.
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