Die Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit nach der katholischen Kirche: ein wahres Gut, verwurzelt in der Würde des Menschen, der für die Wahrheit geschaffen ist, aber niemals ein Absolutes. „Die Ausübung der Freiheit schließt das Recht nicht ein, alles zu sagen und alles zu tun“ (KKK § 1740): Das Wort ist hingeordnet auf Wahrheit, Nächstenliebe und Gemeinwohl und findet seine Grenzen in Lüge, Verleumdung und Ärgernis.

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Die Meinungsfreiheit — das Recht, seine Gedanken durch Wort, Schrift, Presse oder Bild frei mitzuteilen — gehört zu den Freiheiten, die die modernen Gesellschaften an die Spitze ihrer Rechtserklärungen stellen. Die katholische Kirche bekämpft sie nicht: sie erkennt darin ein wahres Gut, gegründet auf die Würde eines Wesens, das geschaffen ist, die Wahrheit zu suchen und auszusprechen. Aber sie weigert sich, daraus ein Götzenbild zu machen. Eine von der Wahrheit losgelöste Freiheit, gleichgültig gegenüber dem Wohl des anderen und dem Gemeinwohl, ist keine Freiheit mehr: sie ist Zügellosigkeit, die Macht, ebenso zu schaden wie zu dienen.

Der Katechismus der Katholischen Kirche formuliert das Prinzip in einem Wort: „Die Ausübung der Freiheit schließt das Recht nicht ein, alles zu sagen und alles zu tun"[1]. Die ganze katholische Lehre über die Meinungsfreiheit liegt in dieser fruchtbaren Spannung: Ja zur Freiheit des Wortes, weil der Mensch auf die Wahrheit hingeordnet und berufen ist, sie mitzuteilen; Nein zum „Recht zu lügen", zu verleumden, zu beschmutzen, Ärgernis zu geben, Hass unter dem Deckmantel der Freiheit zu verbreiten. Das Wort ist kein neutrales Gut: „Tod und Leben stehen in der Gewalt der Zunge" (Spr 18, 21)[2].

Diese Frage ist auch eine große soziale Frage. Die freie Zirkulation der Ideen ist notwendig für die gemeinsame Suche nach der Wahrheit, für die Kontrolle der Mächte, für das demokratische Leben. Aber die jüngere Geschichte — Massendesinformation, „Fake News", Propaganda, aber auch neue Zensuren und Selbstzensuren — zeigt, dass das öffentliche Wort in beide Richtungen pervertiert werden kann: durch das Übermaß, das die Lüge verbreitet, und durch den Zwang, der die Wahrheit erstickt. Die Lehre der Kirche erhellt beide Gefahren.

Dieser Artikel legt die katholische Sicht der Meinungsfreiheit dar: was sie ist, warum sie ein Gut ist, warum sie kein Absolutes ist, welche Pflichten sie auferlegt, was die Heilige Schrift, die Päpste und die Soziallehre dazu sagen, und die heutigen Herausforderungen. Die benachbarten Felder haben ihre eigenen Artikel, auf die verwiesen wird, ohne sie zu verdoppeln: die Wahrheit in den Medien, die Religionsfreiheit, die Gewissensfreiheit, den Kulturkampf und die Sendung der Laien in der Gesellschaft.

Was ist die Meinungsfreiheit?

Bevor man eine Freiheit beurteilt, muss man sie genau benennen. Die Meinungsfreiheit hat einen präzisen Kern und Grenzen, die oft mit anderen benachbarten Freiheiten verwechselt werden.

Eine Definition: seine Gedanken frei mitteilen

Die Meinungsfreiheit ist das Recht, seine Gedanken kundzutun und mitzuteilen — Meinungen, Überzeugungen, Informationen, Urteile — ohne durch ungerechten Zwang gehindert zu werden, durch Wort, Schrift, Presse, Kunst oder heute die digitalen Netzwerke. Sie entfaltet sich in mehreren verbundenen Rechten: der Freiheit der Meinung (für wahr zu halten, was man für wahr hält), der Freiheit der Rede und der Veröffentlichung, der Freiheit der Presse und der Information, und dem entsprechenden Recht des Publikums, eine wahre Information zu empfangen.

Der entscheidende Punkt für das katholische Denken ist, dass diese Freiheit keine bloße Macht ist, Laute auszustoßen oder Beliebiges zu veröffentlichen: sie ist ein Vermögen, hingeordnet auf ein Ziel, die Mitteilung der Wahrheit zwischen Personen, die berufen sind, zusammen zu leben. Es ist ihre Finalität — das Wahre zu suchen, zu sagen und zu teilen —, die ihre Würde begründet und zugleich ihre Grenzen zieht.

Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit: nicht verwechseln

Man verwechselt oft drei Freiheiten, die die Lehre unterscheidet. Die Gewissensfreiheit betrifft das forum internum: das Recht, nicht gezwungen zu werden, gegen das rechte Gewissen zu handeln. Die Religionsfreiheit betrifft das Recht, die religiöse Wahrheit zu suchen und ohne staatlichen Zwang zu praktizieren, wie es das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt hat. Die Meinungsfreiheit betrifft die öffentliche Mitteilung des Gedankens.

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Die drei berühren sich — man drückt oft eine Gewissensüberzeugung oder einen Glauben aus —, aber sie fallen nicht zusammen, und die Kirche behandelt sie nicht genau auf dieselbe Weise. Dieser Artikel bleibt auf der Ebene der Mitteilung des Gedankens; für das forum internum und den Glauben wird auf die eigenen Artikel Die Gewissensfreiheit und Die Religionsfreiheit verwiesen.

Was dieser Artikel behandelt — und wohin er verweist

Um klar zu bleiben, hält sich dieser Artikel auf der Ebene der moralischen und sozialen Prinzipien der Meinungsfreiheit: ihre Grundlage, ihre Grenzen, ihre Pflichten, ihre Lehrgeschichte und ihre aktuellen Herausforderungen. Die besonderen Felder werden eigens behandelt:

  • das organisierte Lügen, der Journalismus und die Wahrheit der Information gehören zu die Wahrheit in den Medien;
  • die ideologische Auseinandersetzung um die Werte und der Druck auf das christliche Wort gehören zu der Kulturkampf;
  • der öffentliche Einsatz der Getauften, ihr Recht und ihre Pflicht, in der Gesellschaft zu sprechen, gehören zu die Sendung der Laien in der Gesellschaft;
  • die Freiheit zu glauben und zu praktizieren gehört zu die Religionsfreiheit.

Ist die Meinungsfreiheit ein Gut? Das katholische Fundament

Entgegen der verbreiteten Vorstellung einer Kirche, die dem freien Wort aus Prinzip misstraut, gilt es zuerst das katholische Ja festzuhalten: Die Meinungsfreiheit ist ein wirkliches Gut, das in der christlichen Anthropologie wurzelt.

Die Würde der Person, geschaffen für die Wahrheit

Der Mensch ist als Abbild Gottes als vernünftiges und freies Wesen geschaffen, fähig, die Wahrheit zu erkennen, und berufen, ihr frei zuzustimmen. „Die Wahrheit wird euch befreien“, sagt Christus (Joh 8, 32)[3]. Einen Menschen daran zu hindern, die Wahrheit zu suchen, sie zu bekennen und sie mitzuteilen, heißt das Höchste in ihm zu verletzen. Das Wort ist kein Schmuck: Es ist Ausdruck der Vernunft und Band zwischen den Gewissen. Eine Gesellschaft, die jedes Wort verbietet, verbietet dem Menschen, ganz Mensch zu sein.

Deshalb hat das jüngere Lehramt auf diesem Gebiet ein echtes Recht anerkannt. Johannes XXIII. zählt in der Enzyklika Pacem in Terris unter den Grundrechten der Person dieses auf:

„Der Mensch hat das Recht […] auf Freiheit in der Suche nach der Wahrheit sowie in der Äußerung und Verbreitung seiner Gedanken […], innerhalb der Grenzen der sittlichen Ordnung und des Gemeinwohls.“ — Johannes XXIII., Pacem in Terris, Nr. 12[4]

Der Schlusssatz ist kein Detail: Das Recht wird zugleich bejaht und begrenzt, in einem Atemzug. Genau das ist die katholische Position — ein wirkliches Recht, niemals absolut.

Das Wort, Gabe Gottes und geistlicher Akt

Für die Schrift ist das Wort niemals belanglos. Gott selbst schafft „durch sein Wort“ (Gen 1); das Wort ist Fleisch geworden (Joh 1, 14). Der Mensch als Abbild Gottes empfängt das Wort als Gabe und als Verantwortung. Sprechen heißt: aus sich heraustreten auf den anderen zu, sein Denken offenbaren, Gemeinschaft stiften — oder sie durch Lüge und Verleumdung zerstören. Darin liegt die Würde der Meinungsfreiheit: Sie dient dem, wozu das Wort existiert, der Mitteilung dessen, was wahr und gut ist.

Die „Parrhesia“: der kühne Freimut der Apostel

Das Neue Testament kennt eine herausragende Form freier Rede: die Parrhesia, die kühne Freimütigkeit, mit der die Apostel das Evangelium verkünden, selbst vor den Mächtigen, die sie zum Schweigen bringen wollen. Vom Hohen Rat aufgefordert, nicht mehr im Namen Jesu zu sprechen, antworten Petrus und Johannes, dass sie nicht schweigen können; und die Kirche betet um diesen Mut:

„Und nun, Herr, […] gib deinen Knechten, dein Wort mit allem Freimut zu verkünden.“ — Apostelgeschichte 4, 29[5]

Johannes Chrysostomus, der „Goldmund“, Ikone von Dionisius und seiner Werkstatt, um 1502 — gemeinfrei, Wikimedia Commons.

Diese Freiheit ist nicht die Laune, alles zu sagen: Sie ist der Mut, das Wahre zu sagen, wenn es etwas kostet. Sie begründet in der christlichen Tradition das Recht und sogar die Pflicht, die Wahrheit öffentlich zu bezeugen — auch gegen die Macht.

Das Recht auf wahre Information

Im Zeitalter der Massenmedien hat die Kirche dieses Recht als Recht auf Information präzisiert. Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) formuliert es klar:

„Die Information durch diese Medien steht im Dienst des Gemeinwohls. Die Gesellschaft hat ein Recht auf eine Information, die sich auf Wahrheit, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität gründet.“ — Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), § 2494[6]

Das Recht der Öffentlichkeit zu wissen, das Recht des Journalisten zu recherchieren und zu veröffentlichen, sind also anerkannt — aber stets „im Dienst des Gemeinwohls“ und „auf die Wahrheit gegründet“. Eine freie, aber falsche Information oder eine freie, aber interessengebundene Information verrät ihren eigenen Daseinsgrund. Diesen Punkt greift der Nachbarartikel über die Wahrheit in den Medien wieder auf.

Ist die Meinungsfreiheit absolut? Die katholische Kritik am „Alles-sagen-Dürfen“

Wenn die Kirche Ja zur Freiheit des Wortes sagt, so hat sie zu dessen Verabsolutierung stets Nein gesagt. Hierin unterscheidet sie sich von einem gewissen Liberalismus, für den jedes Wort gleich viel gilt und dessen einzige Grenze die Abwesenheit von Grenzen wäre.

„Die Ausübung der Freiheit bringt nicht das Recht mit sich, alles zu sagen und alles zu tun“

Den Grundsatz stellt der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) in seiner Abhandlung über die menschliche Freiheit auf:

„Die Ausübung der Freiheit bringt nicht das Recht mit sich, alles zu sagen und alles zu tun. Es ist falsch zu behaupten, ‚der Mensch, das Subjekt der Freiheit, genüge sich selbst, indem er die Befriedigung seines Eigeninteresses im Genuss irdischer Güter zum Ziel hat‘ (Kongregation für die Glaubenslehre, Instr. ‚Libertatis conscientia‘ 13).“ — Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), § 1740[7]

Freiheit ist nicht die Unbestimmtheit der Willkür: Sie ist die Fähigkeit, dem Guten und Wahren gemäß zu handeln. Ein freies, aber lügnerisches, verleumderisches oder hasserfülltes Wort ist kein Gebrauch der Freiheit — es ist ihr Missbrauch. Die Lüge ist kein Sonderfall der Meinungsfreiheit: Sie ist ihre Verderbnis.

Wahre Freiheit und Zügellosigkeit: die Lehre Leos XIII.

Leo XIII. im Jahr 1898, fotomechanischer Abzug von M. Cane, veröffentlicht in Munsey's Magazine — gemeinfrei, Wikimedia Commons.

Im 19. Jahrhundert hat Leo XIII. gegenüber dem Liberalismus, der die „Freiheit des Wortes und der Presse“ zu einem absoluten und schrankenlosen Recht erhob, eine klassisch gebliebene Unterscheidung zwischen der wahren Freiheit und der Zügellosigkeit gesetzt. In der Enzyklika Libertas praestantissimum (1888) weist er die Vorstellung zurück, man habe das Recht, Wahres und Falsches, Gutes und Böses unterschiedslos zu verbreiten:

„Aus diesen Erwägungen ergibt sich also, dass es keineswegs erlaubt ist, die Freiheit des Denkens, der Presse, des Unterrichts und der Religionen unterschiedslos zu fordern, zu verteidigen oder zu gewähren, als wären es Rechte, die die Natur dem Menschen verliehen hat.“ — Leo XIII., Libertas praestantissimum (1888)[8]

Die Argumentation Leos XIII. ist keine Verurteilung der Freiheit, die er im Gegenteil als „das größte der natürlichen Güter“ der vernunftbegabten Geschöpfe bezeichnet: Sie ist eine Verurteilung der vergötzten Freiheit, losgelöst von Wahrheit und Sittengesetz. Die Kirche, schreibt er, handelt „indem sie nur dem Rechte zuerkennt, was wahr und ehrenhaft ist“: Der Irrtum hat als solcher kein Recht, sich auszubreiten; es sind die Personen, die Rechte haben, darunter das, nicht getäuscht zu werden.

Der Kontext des 19. Jahrhunderts: Mirari vos und der Syllabus

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Dieses Misstrauen hat eine Geschichte, die man in ihrem Kontext verstehen muss, ohne Anachronismus. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die „Pressefreiheit“, die die Päpste anprangerten, nicht die bloße materielle Möglichkeit, sich zu äußern: Es war eine philosophische Lehre — der liberale Indifferentismus —, wonach alle Meinungen, einschließlich des Atheismus und des radikalsten religiösen Irrtums, ein gleiches Recht hätten, sich auszubreiten, als hätten Wahrheit und Irrtum dieselben Rechte. Gregor XVI. bezeichnet in Mirari vos (1832) die im indifferentistischen Sinn verstandene „Gewissensfreiheit“ als verderblich, die man jedem sichern müsse, und prangert die „Pressefreiheit“ an, die der Verbreitung jeden Irrtums schrankenlos ausgeliefert ist[9].

Man muss diese Texte in der Hermeneutik der Kontinuität lesen, ohne sie der jüngeren Lehre entgegenzusetzen. Was die Päpste des 19. Jahrhunderts ablehnen, ist das liberale und indifferentistische Fundament (der Irrtum hätte Rechte, die Wahrheit zählte nicht), nicht die wohlverstandene bürgerliche Freiheit. Das Zweite Vatikanische Konzil wird es präzisieren: Die anzuerkennende Freiheit gründet nicht auf der Vorstellung, alle Meinungen seien gleich viel wert, sondern auf der Würde der Person, die die Wahrheit ohne Zwang suchen muss.

Von der Abwehr des Liberalismus zur positiven Aussage: das Zweite Vatikanum

Das 20. Jahrhundert sah die Kirche von einer vorwiegend abwehrenden zu einer positiven Sprache übergehen, ohne sich in der Sache zu widersprechen. Gaudium et Spes erkennt die gebührende Freiheit an, die Kultur, Forschung und Äußerung brauchen[10]. Dignitatis Humanae gründet die bürgerliche Religionsfreiheit auf die Würde der Person — und erinnert zugleich daran, dass sie sich „in den gebührenden Grenzen“ der öffentlichen Ordnung und des Gemeinwohls vollzieht. Die Kontinuität ist wirklich: Es sind stets Wahrheit und Würde, die die Freiheit begründen und ihr die Grenzen setzen. Was sich ändert, ist der Kontext (moderne Staaten, Pluralismus) und damit der Akzent: nicht mehr zuerst die Gefahren des Irrtums, sondern zuerst das Recht der Person, in ihrer Suche nach dem Wahren keinem Zwang zu unterliegen.

EtappeDokumentDominierender Akzent
1832Gregor XVI., Mirari vosAblehnung des liberalen Indifferentismus: Der Irrtum hat keine Rechte
1864Pius IX., SyllabusVerurteilung der Irrtümer des radikalen Liberalismus
1888Leo XIII., LibertasUnterscheidung wahre Freiheit / Zügellosigkeit; die auf Wahres und Gutes hingeordnete Freiheit
1963Johannes XXIII., Pacem in TerrisPositive Bejahung des Rechts, seine Gedanken zu äußern und zu verbreiten, mit Grenzen
1963Zweites Vatikanum, Inter MirificaRecht auf Information; Sittengesetz der Kommunikationsmittel
1965Zweites Vatikanum, Dignitatis Humanae / Gaudium et SpesFreiheit, gegründet auf die Würde der Person, in den gebührenden Grenzen

Die Pflichten des Wortes: Wahrheit, Liebe, Gemeinwohl

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Jede echte Freiheit trägt Pflichten in sich. Die Meinungsfreiheit bildet keine Ausnahme von diesem Gesetz: Wer das Recht zu sprechen beansprucht, übernimmt die Verantwortung für das, was er sagt. Die katholische Tradition benennt präzise die Güter, die das Wort achten muss.

Die Wahrheit: „Legt die Lüge ab"

Die erste Pflicht des Wortes ist die Wahrheit. Der heilige Paulus macht sie zum Kennzeichen des neuen Menschen:

„Darum legt die Lüge ab und redet die Wahrheit, jeder mit seinem Nächsten, denn wir sind als Glieder aufeinander angewiesen." — Heiliger Paulus, Epheserbrief 4, 25[11]

Die Lüge ist keine Variante der Meinungsfreiheit: Sie ist deren Verneinung, weil sie das Wort verdirbt, indem sie es von seinem Ziel ablenkt, das darin besteht, das Wahre zu bezeugen. Thomas von Aquin zählt die Lüge zu den Sünden „gegen die Wahrheit" (Summa theologiae) und erinnert daran, dass kein guter Zweck es erlaubt, das Falsche so auszusprechen, als wäre es wahr[12].

Die Liebe: „Die Wahrheit in Liebe"

Das Wahre zu sagen genügt nicht: Es muss in Liebe gesagt werden. Der heilige Paulus verbindet beides untrennbar miteinander:

„Wir wollen in Liebe die Wahrheit tun und in allem hinwachsen zu ihm, der das Haupt ist, Christus." — Heiliger Paulus, Epheserbrief 4, 15[13]

Eine Wahrheit, die dem anderen ins Gesicht geschleudert wird, um zu verletzen, zu demütigen oder zu zerstören, verrät die Liebe; ein feiges Schweigen, das dem Irrtum den Sieg überlässt, verrät die Wahrheit. Das christliche Ideal hält beides fest: „die Wahrheit in Liebe". Darum fügt Paulus sogleich eine goldene Regel des öffentlichen wie des privaten Wortes hinzu:

„Kein böses Wort komme über eure Lippen, sondern nur ein gutes, das den, der es braucht, stärkt und dem, der es hört, Nutzen bringt." — Heiliger Paulus, Epheserbrief 4, 29[14]

Die Achtung des guten Rufs: üble Nachrede, Verleumdung, Diffamierung

Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Recht des anderen auf seine Ehre und seinen guten Ruf beginnt. Der Katechismus zählt die Verfehlungen der Zunge, die dieses Recht verletzen, mit Klarheit auf:

„Des leichtfertigen Urteils macht sich schuldig, wer […] eine sittliche Verfehlung beim Nächsten als wahr annimmt; der üblen Nachrede, wer ohne objektiv gültigen Grund die Fehler und Vergehen anderer Personen offenbart, die nichts davon wussten; der Verleumdung, wer durch wahrheitswidrige Aussagen dem Ruf anderer schadet." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2477[15]

Die Unterscheidung ist präzise und bleibt im Zeitalter der Netzwerke erhellend, in dem man einen Ruf in einem Augenblick zerstören kann:

Verfehlung der ZungeDie Aussage ist …Was sie verletzt
Leichtfertiges Urteilein ohne Beweis für wahr gehaltener Verdachtdie dem anderen geschuldete Gerechtigkeit im inneren Bereich
Üble Nachredewahr, aber ohne gerechten Grund offenbartEhre und Ruf des anderen
Verleumdung / Diffamierungfalsch und schädigendzugleich die Wahrheit und den guten Ruf
Schmeicheleifälschlich lobend, aus Eigeninteressedie Wahrheit, indem sie das Böse des anderen fördert
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Der Katechismus erinnert daran, dass diese Verfehlungen ihrer Natur nach keine lässlichen sind: „Niemand hat das Recht, ohne notwendigen Grund die Fehler anderer bekannt zu machen", und wer dem Ruf eines anderen geschadet hat, ist zur Wiedergutmachung verpflichtet[16][17]. Die Freiheit zu veröffentlichen deckt niemals das Recht zu beschmutzen.

Das Ärgernis: das Wort, das zu Fall bringt

Eine letzte Pflicht, die in den Debatten über die Meinungsfreiheit oft vergessen wird: kein Ärgernis zu geben, im starken Sinn. Das Ärgernis, so lehrt der Katechismus, ist „die Haltung oder das Verhalten, die andere dazu verleiten, Böses zu tun"[18]. Ein Wort, eine Veröffentlichung, ein Bild kann zur Falle werden, die die Schwächsten zu Fall bringt. Christus hat für das Ärgernis Worte von einzigartiger Strenge gefunden:

„Wer aber einem von diesen Kleinen, die an mich glauben, Ärgernis gibt, für den wäre es besser, wenn ihm ein Mühlstein um den Hals gehängt und er in der Tiefe des Meeres versenkt würde." — Evangelium nach Matthäus 18, 6[19]

Die Meinungsfreiheit gibt also nicht das Recht, das zu verbreiten, was bewusst die Gewissen verdirbt, vor allem die der Jüngsten und Schwächsten — ein Punkt, der beispielsweise die Frage der Pornografie oder der zur „Inhaltsform" erhobenen Gewalt berührt.

Die Mäßigung der Zunge

Die Schrift weiß, wie schwer das Wort zu beherrschen ist. Der Jakobusbrief widmet der Zunge, dem kleinen Glied mit maßlosen Wirkungen, eine berühmte Betrachtung:

„So ist auch die Zunge nur ein kleines Körperglied und rühmt sich doch großer Dinge. Und wie klein kann ein Feuer sein, das einen großen Wald in Brand steckt!" — Jakobusbrief 3, 5[20]

Auch Jesus Sirach widmet lange Verse der „dritten Zunge", der Zunge der üblen Nachrede, „die viele Menschen zugrunde gerichtet hat" (Sir 28, 13–18)[21]. Die Mäßigung der Zunge — zu schweigen wissen, seine Worte abwägen, die Verleumdung verweigern — ist keine von außen auferlegte Zensur: Sie ist eine Tugend, Frucht der Selbstbeherrschung, ohne die keine Redefreiheit wirklich menschlich ist.

Was die Schrift dazu sagt

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Die Bibel behandelt die „Meinungsfreiheit" nicht im modernen Sinn, doch sie ist von Anfang bis Ende von einer Theologie des Wortes durchzogen: seiner Macht, seiner Verantwortung, seinem Gericht.

„Tod und Leben stehen in der Gewalt der Zunge"

Die Weisheit Israels ermisst genau das Gewicht des Wortes:

„Tod und Leben stehen in der Gewalt der Zunge; wer sie liebt, wird von ihrer Frucht essen." — Sprichwörter 18, 21[22]

Ein Wort kann heilen oder töten, aufrichten oder zerschmettern. Diese Tragweite begründet zugleich das Recht zu sprechen — denn das Wort schafft Leben — und die Pflicht, dafür einzustehen.

Die Rechenschaft über die nutzlosen Worte

Christus treibt diese Verantwortung bis ans Ende: Kein Wort bleibt vor Gott ohne Folgen.

„Ich sage euch: Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen." — Evangelium nach Matthäus 12, 36[23]

Weit davon entfernt, das Wort zu banalisieren, nimmt das Evangelium es unendlich ernst. Die Freiheit zu sprechen ist auch eine Verantwortung des Sprechens — auch im Geschwätz, im Spott, im Gerücht, die die digitale Leichtigkeit vervielfacht.

Mit Mut sprechen: Propheten, Apostel und Märtyrer

Im Gegensatz zum nichtigen Wort preist die Schrift das mutige Wort: das der Propheten, die die Ungerechtigkeit der Könige anprangern, das Johannes des Täufers, der die Wahrheit, die er Herodes sagte, mit dem Kopf bezahlt, das Jesu vor Pilatus: „Ich bin dazu geboren und dazu in die Welt gekommen, dass ich für die Wahrheit Zeugnis ablege" (Joh 18, 37)[24]. Die christliche Tradition sieht darin den Gipfel der Redefreiheit: nicht das Recht, alles zu sagen, sondern die Pflicht, das Wahre zu sagen, und sei es um den Preis des Lebens. Die Märtyrer sind in diesem Sinn die ersten Zeugen einer Redefreiheit, die höher steht als die der Chartas.

Die Lehre der Kirche über die Kommunikationsmittel

Mit Presse, Radio, Fernsehen und schließlich dem Digitalen hat die Kirche eine eigene Lehre über die soziale Kommunikation entwickelt, die ihre Lehre über die Meinungsfreiheit fortführt und präzisiert.

Inter Mirifica und das Recht auf Information (Zweites Vatikanum)

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Bereits in seiner zweiten Sitzungsperiode hat das Zweite Vatikanische Konzil ein eigenes Dekret, Inter Mirifica (4. Dezember 1963), über die „sozialen Kommunikationsmittel" verkündet. Das Konzil bekräftigt darin zugleich das Recht auf Information und dessen Bindung an das Sittengesetz:

„Es gibt in der menschlichen Gesellschaft ein Recht auf Information über das, was den Menschen zukommt […]. Die rechte Ausübung dieses Rechts verlangt jedoch, dass die Information immer wahr und, unter Wahrung von Gerechtigkeit und Liebe, vollständig sei." — Zweites Vatikanisches Konzil, Inter Mirifica, Nr. 5[25]

Das Konzil erinnert daran, dass die „objektive sittliche Ordnung" für alle gilt, die sich dieser Mittel bedienen: Kein technischer Fortschritt in der Verbreitung entbindet das öffentliche Wort von den Anforderungen der Wahrheit und der Liebe.

Der Katechismus: Information, Gerechtigkeit und Liebe

Der Katechismus fasst diese Lehre in einem eigenen Abschnitt zusammen (§ 2493–2499). Er bekräftigt den Dienst am Gemeinwohl (§ 2494, oben zitiert) und stellt dann Pflichten an beide Enden der Kette:

„Die Information durch die Medien steht im Dienst des Gemeinwohls […]. Für ein moralisches Urteil muss man […] die Wahrheit der Information, die Rechte und die Würde der Personen berücksichtigen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2494–2497[26]

Er mahnt die Empfänger der Information zu Mäßigung und Disziplin gegenüber Medien, die versklaven können (§ 2496), und er erinnert die öffentliche Gewalt an ihre Pflicht, „die wahre und gerechte Freiheit der Information" zu verteidigen[27].

Die Pflichten der Journalisten und der öffentlichen Gewalt

Die Lehre stellt also Freiheit und Verantwortung nicht gegeneinander: Sie verbindet sie. Der Journalist hat ein wirkliches Recht, zu recherchieren und zu veröffentlichen, aber eine ernste Pflicht zu Wahrheit, Fairness und Achtung der Personen. Die öffentliche Gewalt hat die Pflicht, die Freiheit der Information gegen Monopole und Druck zu garantieren, aber auch das Gemeinwohl, die Jugend und die Würde der Personen vor ihren Missbräuchen zu schützen. Hier findet sich, auf die Medien angewandt, dieselbe Logik wie bei der Transparenz des öffentlichen Lebens: Das Licht der Wahrheit ist der Freund des Gemeinwohls, der Schatten der Lüge ist sein Feind.

Die brennenden Fragen von heute

Die katholische Lehre über die Meinungsfreiheit ist kein Museum: Sie erhellt brennende Debatten unserer Zeit, in denen das öffentliche Wort von zwei Seiten bedroht ist — durch Auswucherung und durch Zwang.

Die Desinformation und die „Fake News"

Die meistdiskutierte Gefahr ist die Desinformation: die massenhafte Herstellung und Verbreitung falscher Nachrichten. Papst Franziskus hat ihr seine Botschaft zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel 2018 gewidmet, betitelt nach dem Wort Christi: „Die Wahrheit wird euch frei machen (Joh 8,32)". Darin beschreibt er den Mechanismus der medialen Lüge, indem er bis zum „Vater der Lüge" zurückgeht:

„Die erste Falschnachricht […] reicht bis zu den Ursprüngen der Geschichte zurück […]. So handelt der „Vater der Lüge" (vgl. Joh 8,44) […]. Die Strategie dieser geschickten Verkündigung des Bösen ist die Schlange." — Franziskus, Botschaft zum 52. Welttag der sozialen Kommunikationsmittel (24. Januar 2018)[28]

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Das Heilmittel, sagt Franziskus, ist nicht nur technischer Art: Es ist ein „Journalismus des Friedens", im Dienst der Wahrheit und der Person, sowie eine Erziehung zur Unterscheidung. Die Desinformation ist das Gegenteil der Meinungsfreiheit: Sie benutzt die Redefreiheit, um die Wahrheit zu zerstören, die doch der eigentliche Gegenstand dieser Freiheit ist. Dieser Punkt wird in der Wahrheit in den Medien vertieft.

Blasphemie und religiöse Beleidigung: Darf man alles ins Lächerliche ziehen?

Eine wiederkehrende Frage stellt die Meinungsfreiheit gegen die Achtung des Heiligen: Hat man das Recht, den Glauben, die Gläubigen und das, was ihnen heilig ist, ins Lächerliche zu ziehen? Die katholische Position ist differenziert. Einerseits verlangt die Kirche nicht, dass der Staat jede Respektlosigkeit strafrechtlich ahndet: Der Glaube wird angeboten, nicht aufgezwungen, und eine Blasphemie nimmt Gott nichts weg. Andererseits erinnert sie daran, dass nicht alles erlaubt ist, was legal ist: Sich über das lustig zu machen, was Millionen von Menschen verehren, ist kein Freiheitsakt, sondern oft ein Verstoß gegen Achtung und Liebe. „Man darf nicht provozieren, man darf den Glauben der anderen nicht beleidigen, man darf den Glauben nicht ins Lächerliche ziehen", erinnerte Papst Franziskus nach Anschlägen, die im Namen religiöser Verspottung begangen wurden[29]. Die Meinungsfreiheit löscht die Pflicht zur Achtung nicht aus; und die grundlose Beleidigung bleibt, auch wenn sie nicht immer eine Straftat ist, ein moralisches Vergehen.

Zensur, „Cancel" und Selbstzensur: die neuen Bedrohungen

Die umgekehrte Gefahr der Desinformation ist der Zwang gegen das wahre Wort. Wenn Meinungen aus der Debatte verbannt werden, nicht weil sie falsch sind, sondern weil sie missfallen, wenn Personen zum Schweigen gebracht oder ausgeschlossen werden, weil sie eine Überzeugung geäußert haben, wenn die Angst vor Vergeltung Selbstzensur erzeugt, dann ist die Meinungsfreiheit selbst verwundet. Die Kirche, die in ihrer Geschichte viele Verfolgungen des Wortes erlebt hat, verteidigt hier das Recht, das Wahre zu suchen und zu sagen, ohne vom gesellschaftlichen oder ideologischen Druck erdrückt zu werden. Dieser Konflikt steht im Zentrum dessen, was man den Kulturkampf nennt.

Die Freiheit, den Glauben öffentlich zu bezeugen

Schließlich schließt die Meinungsfreiheit für den Christen das Recht — und die Pflicht — ein, seinen Glauben öffentlich zu bezeugen. Die Religion in die bloße Privatsphäre zu verweisen und den Gläubigen zu verbieten, ihre Stimme zu den großen Fragen der Menschheit zu erheben, hieße, die Meinungsfreiheit gerade in dem Moment zu leugnen, in dem man sie verkündet. Die Getauften sind berufen, in der Gesellschaft mit Mut (der Parrhesia der Apostel) und zugleich mit Achtung („die Wahrheit in Liebe") zu sprechen. Dies ist der Gegenstand von der Sendung der Laien in der Gesellschaft.

Die Stimme der Heiligen und Kirchenlehrer

Die geistliche Tradition bestätigt und vertieft diese Lehre: Die Beherrschung des Wortes ist eine Schule der Heiligkeit.

Der heilige Thomas: Wahres sagen, ohne zu schaden

Der heilige Thomas von Aquin hat die Tugenden und Laster des Wortes mit unübertroffener Genauigkeit analysiert. Er zeigt, dass die Lüge immer schlecht ist, selbst die „Gefälligkeitslüge" oder die „Scherzlüge", weil sie dem natürlichen Zweck des Wortes widerspricht[30]. Aber er lehrt auch, dass man nicht verpflichtet ist, alles zu sagen: Man darf eine Wahrheit aus Klugheit oder aus Liebe verschweigen, und man sündigt durch üble Nachrede (detractio) oder durch Beleidigung (contumelia), wenn man ohne Notwendigkeit die Ehre des Nächsten verletzt[31]. Die thomanische Regel ist erhellend: Niemals Falsches sagen, nicht immer Wahres sagen und die Person stets achten.

Die brüderliche Zurechtweisung: ein Wort, das liebt

Die Tradition kennt auch eine Redefreiheit, die auf das Wohl des anderen gerichtet ist: die brüderliche Zurechtweisung, durch die man den Irrenden in Liebe warnt (vgl. Mt 18,15). Der heilige Thomas sieht darin einen Akt der Liebe, kein Recht zu richten: Man spricht, um zu heilen, nicht um zu demütigen[32]. Sie ist das genaue Gegenteil der üblen Nachrede: Dasselbe Wort kann retten oder zerstören, je nachdem, ob es das Wohl des anderen oder seinen Fall sucht.

Die Heiligen und die Presse im Dienst des Guten

Der heilige Maximilian Kolbe im Jahr 1936, Gründer des Ritters der Immaculata — anonyme Fotografie, gemeinfrei, Wikimedia Commons.

In der Neuzeit haben Heilige verstanden, dass die Pressefreiheit dem Evangelium dienen kann: der heilige Johannes Bosco mit seinen zahlreichen Volksschriften, der heilige Maximilian Kolbe, der Zeitschriften in sehr hoher Auflage gründete, um die Wahrheit und die Liebe zur Jungfrau zu verbreiten. Weit davon entfernt, das öffentliche Wort zu fürchten, ergriffen sie es als missionarisches Werkzeug — ein Beweis dafür, dass die Kirche die Meinungsfreiheit nicht fürchtet, sondern von ihr erwartet, dass sie der Wahrheit und dem Guten dient[33].

Synthese: eine an der Wahrheit und der Liebe ausgerichtete Freiheit

Die Meinungsfreiheit ist aus Sicht der Kirche weder ein Götze noch eine Bedrohung: Sie ist ein wirkliches und zerbrechliches Gut, das es zugleich zu verteidigen und zu läutern gilt. Zu verteidigen gegen alle, die das Suchen nach dem Wahren und seine Verkündigung knebeln wollen — Zensoren, Propagandisten, Verfolger des Glaubens. Zu läutern gegen alle, die sie mit dem Recht verwechseln, zu lügen, zu verleumden, Anstoß zu erregen und zu zerstören.

Das katholische Kriterium ist nicht die Menge der erlaubten Worte, sondern ihre Ausrichtung. Ein Wort ist wahrhaft frei, wenn es dem dient, wozu das Wort existiert: der „Wahrheit in Liebe" (Eph 4,15). Außerhalb davon wendet es sich gegen den Menschen. Denn „Tod und Leben stehen in der Gewalt der Zunge" — und dieselbe Freiheit, die es erlaubt, vor den Mächtigen Christus zu bezeugen, erlaubt es auch, in einem Augenblick einen Unschuldigen zu beschmutzen. Zwischen beiden steht keine Zensur, sondern eine Tugend: die Wahrheit, mit Mut und in Liebe gesagt.

Zum Weiterlesen

  • Die Wahrheit in den Medien — Lüge, Information und Journalismus angesichts der Wahrheit.
  • Die Religionsfreiheit — das Recht, die religiöse Wahrheit ohne Zwang zu suchen und zu praktizieren.
  • Die Gewissensfreiheit — das innere Forum und das Recht, nicht gegen das rechte Gewissen zu handeln.
  • Der Kulturkampf — der Zusammenprall der Weltanschauungen und der Druck auf das Wort.
  • Die Sendung der Laien in der Welt — Recht und Pflicht der Getauften, im öffentlichen Raum zu sprechen.

Anmerkungen und Quellen

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1740 („Bedrohungen der Freiheit"): „Die Ausübung der Freiheit bringt nicht das Recht mit sich, alles zu sagen und alles zu tun." Der Paragraph kritisiert die Vorstellung einer verabsolutierten Freiheit, die von der Wahrheit und vom Guten losgelöst ist. Text auf vatican.va.

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  2. Sprichwörter 18,21: „Tod und Leben stehen in der Macht der Zunge; wer sie liebt, wird von ihren Früchten essen."

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  3. Evangelium nach Johannes 8,32: „Ihr werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen." Französische AELF-Übersetzung.

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  4. Johannes XXIII., Enzyklika Pacem in Terris (11. April 1963), Nr. 12: Der Mensch hat das Recht „auf Freiheit bei der Suche nach der Wahrheit, bei der Äußerung und Verbreitung seiner Gedanken […], innerhalb der Grenzen der sittlichen Ordnung und des Gemeinwohls". Text auf vatican.va.

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  5. Apostelgeschichte 4,29: Gebet der Kirche nach der Verhaftung von Petrus und Johannes: „Und nun, Herr, […] gib deinen Dienern, dein Wort mit aller Freimut (parrhesia) zu verkünden." Vgl. Apg 4,13.31 zur Freimut der Apostel. Französische AELF-Übersetzung.

    5
  6. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2494: „Die Information durch diese Medien steht im Dienst des Gemeinwohls. Die Gesellschaft hat ein Recht auf eine Information, die auf Wahrheit, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität gegründet ist."

    6
  7. Leo XIII., Enzyklika Libertas (20. Juni 1888), über die menschliche Freiheit, Nr. 23 ff.: Kritik an der „Rede- und Pressefreiheit", verstanden als unbegrenztes Recht, unterschiedslos Wahres und Falsches zu verbreiten; Unterscheidung zwischen wahrer Freiheit (geordnet auf das Wahre und das Gute) und Zügellosigkeit. Text auf vatican.va.

    8
  8. Gregor XVI., Enzyklika Mirari vos (15. August 1832): Kritik am Indifferentismus, an der „Gewissensfreiheit" im liberalen Sinn (als deliramentum / Wahn bezeichnet) und an der „Pressefreiheit", die der Verbreitung des Irrtums zügellos ausgeliefert ist. Zu lesen in der Hermeneutik der Kontinuität (Kontext des radikalen Liberalismus des 19. Jahrhunderts).

    9
  9. Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes (1965), Nr. 59: Anerkennung der gerechten Freiheit, die Kultur, Forschung und Meinungsäußerung benötigen, unter Achtung der sittlichen Ordnung und des Gemeinwohls.

    10
  10. Heiliger Paulus, Brief an die Epheser 4,25: „Legt also die Lüge ab; jeder von euch sage die Wahrheit zu seinem Nächsten, denn wir sind Glieder voneinander." Französische AELF-Übersetzung (aelf.org/bible/Ep/4).

    11
  11. Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 110 (De mendacio): Die Lüge ist an sich Sünde, weil sie dem Zweck des Wortes widerspricht (auszudrücken, was man im Geiste hat); keine gute Absicht macht es erlaubt, das Falsche als Wahres zu behaupten.

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  12. Heiliger Paulus, Brief an die Epheser 4,15: „Wenn wir die Wahrheit in Liebe leben (aletheuontes en agape), werden wir heranwachsen […] zu dem hin, der das Haupt ist, Christus." Französische AELF-Übersetzung.

    13
  13. Heiliger Paulus, Brief an die Epheser 4,29: „Kein böses Wort komme aus eurem Mund, sondern wenn nötig ein gutes Wort, das aufbaut […]." Französische AELF-Übersetzung.

    14
  14. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2477: Definitionen des leichtfertigen Urteils, der üblen Nachrede und der Verleumdung. „Der üblen Nachrede macht sich schuldig, wer ohne einen objektiv gültigen Grund Fehler und Verfehlungen anderer Personen bekanntmacht, die diese nicht kannten; der Verleumdung, wer durch wahrheitswidrige Äußerungen dem Ansehen anderer schadet."

    15
  15. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2479: Üble Nachrede und Verleumdung zerstören Ruf und Ehre des Nächsten, „die Ehre aber ist das der Menschenwürde erwiesene gesellschaftliche Zeugnis".

    16
  16. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2487: „Jede gegen die Gerechtigkeit und die Wahrheit begangene Schuld zieht die Pflicht zur Wiedergutmachung nach sich" — einschließlich der Wiedergutmachung des verletzten Rufes.

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  17. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2284: „Das Ärgernis ist die Haltung oder das Verhalten, die andere dazu verleiten, Böses zu tun." Vgl. § 2285–2287 zur Schwere des Ärgernisses, besonders gegenüber den Kleinen.

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  18. Evangelium nach Matthäus 18,6: „Wer aber einem von diesen Kleinen, die an mich glauben, Ärgernis gibt, für den wäre es besser, man hängte ihm einen Mühlstein um den Hals und versenkte ihn in der Tiefe des Meeres." Französische AELF-Übersetzung.

    19
  19. Jakobusbrief 3,5–10: die Zunge, ein „kleines Glied", das einen ganzen Wald entzünden kann; „mit ihr preisen wir den Herrn […] und mit ihr verfluchen wir die Menschen". Französische AELF-Übersetzung (aelf.org/bible/Jc/3).

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  20. Jesus Sirach 28,13–26: gegen die „dritte Zunge" (die üble Nachrede), die „viele Menschen zugrunde gerichtet" und Häuser zerstört hat; Lob dessen, der seinen Mund zu hüten weiß. Französische AELF-Übersetzung (aelf.org/bible/Si/28).

    21
  21. Evangelium nach Matthäus 12,36: „Ich sage euch: Am Tag des Gerichts werden die Menschen über jedes nichtige (leere) Wort Rechenschaft ablegen, das sie gesprochen haben." Französische AELF-Übersetzung.

    23
  22. Evangelium nach Johannes 18,37: Jesus vor Pilatus: „Ich bin geboren und in die Welt gekommen, um Zeugnis für die Wahrheit abzulegen." Französische AELF-Übersetzung.

    24
  23. Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Inter Mirifica (4. Dezember 1963) über die sozialen Kommunikationsmittel, Nr. 5: Recht auf „wahre" und, „unter Wahrung von Gerechtigkeit und Liebe", vollständige Information; Unterstellung aller Kommunikationsmittel unter „die objektive sittliche Ordnung". Text auf vatican.va.

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  24. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2494–2497: sittliche Pflichten im Umgang mit den Medien (Wahrheit der Information, Achtung der Rechte und der Würde der Personen, Gerechtigkeit und Liebe in der Kommunikation).

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  25. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2498: Pflicht der öffentlichen Gewalt, „die wahre und gerechte Freiheit der Information" zu verteidigen und zu gewährleisten und über das Gemeinwohl gegenüber Missbräuchen der Medien zu wachen.

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  26. Papst Franziskus, Botschaft zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel 2018 (24. Januar 2018), „Die Wahrheit wird euch frei machen (Joh 8,32). Fake News und Friedensjournalismus": Analyse der „Falschnachrichten", Verweis auf den „Vater der Lüge" (Joh 8,44) und die „Strategie der Schlange", Aufruf zu einem „Friedensjournalismus". Text auf vatican.va.

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  27. Papst Franziskus, Äußerungen im Flug nach Manila (Januar 2015) nach den Anschlägen von Paris: „Man darf nicht provozieren, man darf den Glauben anderer nicht beleidigen, man darf den Glauben nicht verspotten." Der Papst unterscheidet zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und der Pflicht, die Religion anderer nicht grundlos zu verletzen. Quelle: Presseagenturen, Januar 2015.

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  28. Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 73 (De detractione, die üble Nachrede) und q. 72 (De contumelia, die Schmähung): Verletzungen der Ehre und des Rufes des Nächsten durch das Wort; Schwere je nach Schaden und Absicht verschieden.

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  29. Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 33 (De correctione fraterna): Die brüderliche Zurechtweisung ist ein Akt der Liebe, hingeordnet auf das Wohl dessen, den man zurechtweist (vgl. Mt 18,15).

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  30. Beispiele von Heiligen, die die Presse in den Dienst des Evangeliums gestellt haben: Johannes Bosco (volkstümliche Veröffentlichungen, Letture Cattoliche) und Maximilian Kolbe (Zeitschrift Rycerz Niepokalanej / Der Ritter der Unbefleckten, in sehr hoher Auflage).

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