Darf ein Katholik sich scheiden lassen?

Darf ein Katholik sich scheiden lassen? Die Kirche unterscheidet zwischen der standesamtlichen Scheidung, die zum Schutz einer Person oder der Kinder bisweilen hingenommen wird, und der Zerreißung des Ehebandes, die keine menschliche Macht vollziehen kann.

Ignispedia

Die Frage klingt einfach, verbirgt aber eine sprachliche Falle. Zu fragen, ob „ein Katholik sich scheiden lassen darf", heißt zwei grundverschiedene Dinge zu vermengen: einen Rechtsakt des Staates — die standesamtliche Scheidung — und die Zerreißung des Ehebandes selbst. Auf das Zweite antwortet die Kirche mit Nein, auf das Erste bisweilen mit Ja, unter Bedingungen.

Der Kern der katholischen Lehre steht in einem einzigen Satz Christi: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19, 6). Eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe zwischen zwei Getauften ist ein Band, das keine menschliche Macht auflösen kann — weder der Staat noch selbst die Kirche, noch nicht einmal die beiden Eheleute in gegenseitigem Einvernehmen. In diesem Punkt ist die Lehre endgültig: Sie gehört zum katholischen Glauben und hat sich seit den Evangelien nie geändert.

Doch die Kirche ist gegenüber dem Leid der Familien nicht naiv. Sie lässt zu, dass ein Ehepartner sich vom anderen trennt, und duldet sogar den Rückgriff auf die standesamtliche Scheidung — ohne sittliche Schuld —, wenn dies das einzige Mittel bleibt, berechtigte Rechte, den Schutz der Kinder oder die Verteidigung des Vermögens zu sichern. Die Grenze, die sie niemals überschreitet, ist nicht die Trennung: Es ist die Wiederheirat, die einen lebenden Ehepartner durch einen anderen ersetzen will.

Dieser Artikel beantwortet die Frage so, wie sie sich konkret stellt: was Christus wirklich gelehrt hat, warum das gültige Band unauflöslich ist, in welchen Ausnahmefällen eine Ehe für nichtig erklärt oder aufgelöst werden kann, und vor allem, was ein Katholik tun darf, wenn das gemeinsame Leben unmöglich geworden ist.

Von welcher „Scheidung" ist eigentlich die Rede?

Drei Wirklichkeiten, die man niemals verwechseln darf

Die meisten Missverständnisse in dieser Frage rühren von einem einzigen Wort her, das für drei verschiedene Dinge gebraucht wird. Die Alltagssprache nennt „Scheidung" zugleich das Ende des gemeinsamen Lebens, das Urteil eines Zivilgerichts und das Verschwinden der Ehe selbst. Die katholische Lehre hingegen trennt diese Ebenen sorgfältig.

Das Eheband ist die geistliche und rechtliche Wirklichkeit, die durch das Einverständnis der Eheleute entsteht: „Das Eheband ist also von Gott selbst so begründet, dass die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe niemals aufgelöst werden kann"[1]. Dieses Band hängt weder von Gefühlen noch vom Zusammenleben ab: Es besteht fort, solange beide Ehepartner leben.

Das Band entsteht aus dem Ja-Wort: Eheleute geben sich vor einem Priester in der Kathedrale das Versprechen. Fotografie der US-Armee, gemeinfrei, über Wikimedia Commons.

Die Trennung beendet das gemeinsame Leben — „Tisch und Bett" —, ohne das Band anzutasten. Getrennte Eheleute „hören nicht auf, vor Gott Mann und Frau zu sein"[2]. Die standesamtliche Scheidung schließlich ist eine Entscheidung des Staates, die aus Sicht der menschlichen Gesetze die zivilen Wirkungen der Ehe aufhebt (Güterstand, elterliche Sorge, Pflicht zum gemeinsamen Leben). Für die Kirche tastet dieser staatliche Akt das Band nicht an: Vor Gott bleibt die Ehe bestehen.

Warum die Antwort weder ein einfaches Ja noch ein einfaches Nein ist

Aus dieser Unterscheidung ergibt sich eine differenzierte, aber vollkommen stimmige Antwort. Ein Katholik kann das Band einer gültigen Ehe niemals auflösen: In diesem Punkt lautet die Antwort absolut Nein. Dagegen kann er aus schwerwiegendem Grund die Trennung verlangen oder eine standesamtliche Scheidung über sich ergehen lassen, ohne eine Sünde zu begehen — vorausgesetzt, er bleibt dem Band treu, das heißt, er heiratet nicht wieder[3].

Diese Nuance ist kein Trick. Sie spiegelt eine Rangordnung wider: Was vor Gott zählt, ist das Band, nicht der Verwaltungsstatus. Man kann in den Augen des Staates „geschieden" und in den Augen der Kirche voll und ganz verheiratet bleiben — und genau das ist die Lage vieler getrennter Gläubiger, die aus Treue für eine Versöhnung offenbleiben. Darum ist auch die Wiederheirat der eigentliche Bruchpunkt: Sie will eine zweite Verbindung schließen, wo die erste immer noch fortbesteht.

Was sagt Christus über die Unauflöslichkeit der Ehe?

„Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen"

Die katholische Lehre beruht nicht auf einer Disziplinarregel, die die Kirche lockern könnte: Sie beruht auf einem ausdrücklichen Wort Christi, das in drei Evangelien wiederkehrt. Von den Pharisäern nach der Möglichkeit befragt, seine Frau zu entlassen, verweist Jesus auf den Plan des Schöpfers:

Christus und die Ehe: die Hochzeit zu Kana, bei der Jesus seine Herrlichkeit auf einem Hochzeitsfest offenbart. Fresko von Giotto in der Scrovegni-Kapelle in Padua, gemeinfrei, über Wikimedia Commons.

„Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." — Evangelium nach Matthäus 19, 4-6[4]

Das Argument ist radikal: Die Einheit der Eheleute ist keine bloß menschliche Vereinbarung, die man rückgängig machen könnte, sondern ein Werk Gottes, das in die Schöpfung eingeschrieben ist. Gott ist es, der „verbindet"; der Mensch hat nicht die Macht zu „trennen". Der heilige Markus berichtet dieselbe Szene und zieht daraus unmittelbar die Folgerung: „Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch"[5].

Die Entlassung nach Mose war ein Zugeständnis an die Herzenshärte

Die Pharisäer wenden sofort ein: Mose habe doch erlaubt, seine Frau mit einem Scheidebrief zu entlassen (Dtn 24, 1). Die Antwort Jesu gehört zu den wichtigsten Evangelientexten überhaupt in dieser Frage, denn sie unterscheidet, was Gott will, von dem, was er nur hingenommen hat:

„Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen zu entlassen. Am Anfang aber war es nicht so." — Evangelium nach Matthäus 19, 8[6]

Der Katechismus kommentiert: Die mosaische Erlaubnis „war ein Zugeständnis an die Herzenshärte"[7]. Jesus verschärft das Gesetz nicht willkürlich: Er stellt die ursprüngliche, „am Anfang" gewollte Ordnung wieder her. Die Unauflöslichkeit ist also keine verschärfte christliche Neuerung, sondern die Rückkehr zur ersten Absicht des Schöpfers, die die menschliche Härte verdunkelt hatte. Als die Jünger selbst die Forderung beinahe unrealistisch finden — „Wenn das die Stellung des Mannes gegenüber der Frau ist, dann ist es nicht gut zu heiraten" (Mt 19, 10) —, weicht Jesus nicht zurück: Er lädt ein, dieses Wort als Geschenk anzunehmen.

Erlaubt die „Ausnahmeklausel" bei Matthäus die Scheidung?

Dies ist der stärkste Einwand, und er verdient eine genaue Antwort. Der heilige Matthäus fügt — anders als Markus und Lukas — einen Vorbehalt hinzu: „Wer seine Frau entlässt — es sei denn im Fall von porneia — und eine andere heiratet, begeht Ehebruch" (Mt 19, 9; vgl. Mt 5, 32). Viele schließen daraus, Jesus erlaube die Scheidung im Fall von Ehebruch. Die katholische Lesart, der die weitaus überwiegende Mehrheit der Überlieferung folgt, zeigt, dass dieser Schluss nicht trägt.

Das griechische Wort vor Augen: Papyrus 1, eine der ältesten griechischen Abschriften des Matthäusevangeliums, 3. Jahrhundert. Bibliothek der University of Pennsylvania, gemeinfrei, über Wikimedia Commons.

Erstens ist der gebrauchte griechische Begriff porneia, der eine geschlechtlich unerlaubte Verbindung bezeichnet, und nicht das übliche Wort für den Ehebruch eines Ehepartners, moicheia[8]. Die Klausel zielt also wahrscheinlich nicht auf die Untreue innerhalb einer wirklichen Ehe, sondern auf eine von Anfang an unerlaubte Verbindung — etwa eine durch das Gesetz verbotene blutschänderische Verbindung oder ein Konkubinat, das die ersten Christen bei ihrer Bekehrung verlassen mussten.

Christus lehrt vor den Pharisäern. Historisches Werk, erhalten auf Wikimedia Commons: Christ among the Pharisees, gemeinfrei.

Zweitens — und das ist entscheidend — würde der Text, selbst wenn man porneia als Untreue liest, höchstens die Trennung erlauben, niemals die Wiederheirat: Der Satz bleibt bestehen: „und eine andere heiratet, begeht Ehebruch". Die Ausnahme betrifft das Entlassen der Ehefrau, nicht das Sich-Verbinden mit einer anderen zu Lebzeiten der ersten. Genau so hat es das Konzil von Trient festgelegt: Wer seinen Ehepartner entlässt, selbst wegen Ehebruchs, kann keinen anderen heiraten, solange der erste lebt[9].

Was sagt die Kirche: ein Band, das keine menschliche Macht auftrennen kann

Die geschlossene und vollzogene Ehe zwischen Getauften

Die Kirche hat im Lauf der Jahrhunderte den Festigkeitsgrad des Bandes je nach Art der Ehe genauer bestimmt. Der stärkste Fall ist die sogenannte Ehe ratum et consummatum: eine sakramentale Ehe (zwischen zwei Getauften), die durch den ehelichen Akt vollzogen wurde. Das Kirchenrecht formuliert es unumwunden:

„Die gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Macht und aus keinem Grund aufgelöst werden, außer durch den Tod." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1141[10]

Diese sogenannte „absolute" Unauflöslichkeit kennt nur eine einzige Grenze: den Tod eines der Ehepartner, der dem anderen die Freiheit zur Wiederheirat gibt (vgl. Röm 7, 2-3; 1 Kor 7, 39). Außer in diesem Fall können weder die Eheleute noch ein Gericht noch der Papst selbst das Band auftrennen. Der Katechismus unterstreicht dies mit einer Genauigkeit, die jede Versuchung zum Relativismus abwehrt: „Es steht nicht in der Macht der Kirche, gegen diese Anordnung der göttlichen Weisheit zu entscheiden"[11].

Das Konzil von Trient und die Anathematismen von 1563

Im 16. Jahrhundert ließen die Reformatoren in bestimmten Fällen die Zerreißung des Bandes und die Wiederheirat zu. Die katholische Kirche antwortete feierlich auf der 24. Sitzung des Konzils von Trient (11. November 1563) mit einer Reihe von Canones, die eine dogmatische Referenz bleiben. Drei sind für unsere Frage entscheidend.

„Wenn jemand sagt, das Eheband könne wegen Häresie oder wegen unerträglichen Zusammenlebens oder wegen freiwilliger Abwesenheit eines Ehepartners aufgelöst werden: Der sei mit dem Anathema belegt." — Konzil von Trient, 24. Sitzung, Canon 5[12]

„Wenn jemand sagt, die Kirche irre, wenn sie gemäß der Lehre des Evangeliums und des Apostels lehrt, das Eheband könne durch den Ehebruch eines der Ehepartner nicht aufgelöst werden und keiner von beiden, auch nicht der unschuldige, könne zu Lebzeiten des anderen eine andere Ehe schließen: Der sei mit dem Anathema belegt." — Konzil von Trient, 24. Sitzung, Canon 7[13]

Das Konzil von Trient (1545–1563) hat die Unauflöslichkeit des Ehebandes in dogmatischen Formeln festgelegt. Historisches Gemälde, erhalten auf Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Die Formulierung von Canon 7 verdient genaue Lektüre: So wie er abgefasst ist, belegt der Canon mit dem Anathema jeden, der behaupten wollte, die katholische Kirche irre, wenn sie die Unauflöslichkeit lehrt — nur diese Behauptung, und sie allein, verurteilt der Text. Die katholische Lehre wird damit unmissverständlich bekräftigt. Canon 8 hingegen bestätigt, dass die Kirche den Eheleuten rechtmäßig erlauben kann, „aus vielen Gründen" getrennt zu leben[14] — der Beweis, dass Trennung und Auflösung niemals verwechselt wurden.

Der Katechismus: die Scheidung als schwere Verfehlung gegen das natürliche Sittengesetz

Der Katechismus der Katholischen Kirche greift diese Lehre auf und kennzeichnet die Scheidung — im Sinne der behaupteten Zerreißung des Bandes mit nachfolgender Wiederheirat — mit besonderem Ernst:

„Die Scheidung ist eine schwere Verfehlung gegen das natürliche Sittengesetz. Sie will den von den Eheleuten aus freiem Willen geschlossenen Vertrag, miteinander bis zum Tod zu leben, zerbrechen. [...] Eine neue Verbindung einzugehen, selbst wenn sie vom bürgerlichen Gesetz anerkannt ist, vergrößert die Schwere des Bruchs: Der wiederverheiratete Ehepartner befindet sich dann in der Lage eines öffentlichen und dauernden Ehebruchs." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2384[15]

Drei Gründe werden angeführt. Die Scheidung verletzt den Heilsbund, dessen Zeichen die Ehe ist; sie bringt eine schwere Unordnung in die Familienzelle und verletzt zuerst die Kinder; und sie wirkt durch „Ansteckung" und wird zu einer „wahren gesellschaftlichen Plage"[16]. Diese Strenge zielt auf die Logik der Scheidung als Anmaßung, das Unauflösliche aufzulösen — nicht auf die verwundeten Personen, denen die Kirche im Gegenteil eine besondere Fürsorge vorbehält, wie noch zu sehen sein wird.

Darf ein Katholik sich dann standesamtlich scheiden lassen?

Wann die Zivilscheidung ohne Schuld hingenommen werden kann

Hier liegt die praktische Antwort, die viele nicht kennen. Die Kirche verlangt von einem Gläubigen nicht, im Namen der Unauflöslichkeit Gewalt, Ruin oder Verlassenheit ausgesetzt zu bleiben. Wenn die standesamtliche Scheidung das einzige Mittel bleibt, berechtigte Schutzvorkehrungen zu erlangen, kann sie hingenommen werden, ohne eine sittliche Schuld darzustellen.

„Ist die standesamtliche Scheidung die einzige mögliche Form, gewisse berechtigte Rechte, die Sorge für die Kinder oder die Wahrung des Vermögens zu sichern, kann sie hingenommen werden, ohne eine sittliche Verfehlung darzustellen." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2383[17]

Die Zivilscheidung spricht der Staat aus: Ostfassade des Justizpalastes in Paris. Fotografie von APK, Lizenz Creative Commons BY-SA 4.0, über Wikimedia Commons.

Die Logik ist klar: Die standesamtliche Scheidung wird dann nicht als Zerreißung des Bandes betrachtet — die sie vor Gott ohnehin nicht vollziehen kann —, sondern als rechtlicher Schutzakt. Eine bedrohte Frau, ein Elternteil, der das Sorgerecht und den Unterhalt seiner Kinder sichern will, ein Ehepartner, der ein Vermögen vor einem verschwenderischen Partner schützen muss: Sie alle können die Zivilgerichte anrufen, ohne zu sündigen, sofern sie nicht die Absicht haben, die Ehe aufzulösen, und sofern sie nicht wieder heiraten.

Das unschuldige Opfer einer Scheidung sündigt nicht

Die Kirche unterscheidet deutlich zwei Situationen, die oft verwechselt werden. Wer eine gültige Ehe durch eigene Schuld zerstört, befindet sich nicht in derselben Lage wie der, der eine vom anderen gewollte Scheidung erleidet.

„Es kann sein, dass einer der Ehepartner das unschuldige Opfer der durch das bürgerliche Gesetz ausgesprochenen Scheidung ist; er verstößt dann nicht gegen das Sittengesetz. Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen dem Ehepartner, der sich aufrichtig bemüht hat, dem Ehesakrament treu zu sein, und ungerecht verlassen wird, und demjenigen, der durch eigene schwere Schuld eine kirchlich gültige Ehe zerstört." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2386[18]

Anders gesagt: Der gegen seinen Willen verlassene Ehepartner hat durch die bloße Tatsache der Scheidung keine Sünde begangen. Seine Treue zum Band bleibt unversehrt. Diese Klarstellung befreit unzählige Gläubige von falscher Schuld, die zu Unrecht meinen, jede Scheidung schließe sie aus der Gemeinschaft der Kirche aus. Solange sie keine neue Verbindung eingehen, bleiben sie voll und ganz Glieder der Kirche und können die Sakramente empfangen.

Sich trennen ohne zu zerreißen: die kanonische Trennung

Noch vor dem Rückgriff auf den Staat besitzt die Kirche eine eigene Vorkehrung: die im Kirchenrecht vorgesehene Trennung von Tisch und Bett. Sie erkennt an, dass es „Situationen gibt, in denen das eheliche Zusammenleben praktisch unmöglich wird" — Ehebruch, schwere Gefahr für Seele oder Leib, unerträglich gewordenes gemeinsames Leben — und „lässt die leibliche Trennung der Eheleute und die Aufhebung des Zusammenlebens zu"[19].

Die Canones 1151 bis 1155 des Codex regeln diese Trennung. Ausgangspunkt bleibt die Einladung zum Durchhalten: „Die Eheleute haben die Pflicht und das Recht, das eheliche Zusammenleben zu wahren" (Can. 1151). Doch der Ehebruch des einen berechtigt den anderen, das gemeinsame Leben aufzuheben (Can. 1152), und eine schwere Gefahr rechtfertigt die Trennung (Can. 1153). In allen Fällen bleibt die Lehre konstant: Die Getrennten „sind nicht frei, eine neue Verbindung einzugehen"[20], und „die beste Lösung wäre, wenn möglich, die Versöhnung".

Gibt es Fälle, in denen das Band aufgelöst werden kann?

Petrus und Paulus, Zeugen des Bandes: die beiden Apostel, von El Greco, um 1590-1600. Paulus erinnert an das Herrenwort über die Ehe, Petrus empfängt die Schlüssel. Gemeinfrei, über Wikimedia Commons.

Man muss es deutlich sagen, um jedes Missverständnis zu vermeiden: Es gibt Fälle, in denen ein Eheband aufgelöst werden kann, aber keiner davon ist eine „Scheidung" im Sinne der Zerreißung einer vollzogenen sakramentalen Ehe. Diese Fälle betreffen Ehen, die den höchsten Festigkeitsgrad nicht erreicht haben — entweder weil sie nicht vollzogen wurden oder weil sie nicht sakramental sind.

Die nicht vollzogene Ehe und die päpstliche Dispens

Eine sakramentale, aber nicht vollzogene Ehe (ratum sed non consummatum) — also durch das Einverständnis gültig geschlossen, ohne dass der eheliche Akt gefolgt ist — kann vom Papst aus gerechtem Grund aufgelöst werden:

„Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einer getauften und einer ungetauften Partei kann aus einem gerechten Grund vom Römischen Pontifex aufgelöst werden, auf Bitten beider Parteien oder einer von ihnen, auch wenn die andere widerspricht." — Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1142[21]

Diese Möglichkeit, die bereits das Konzil von Trient anerkannte (Canon 6, über die feierliche Ordensprofess)[22], erklärt sich aus der Theologie des „einen Fleisches": Die absolute Unauflöslichkeit entsteht aus dem Vollzug, der die Einheit der Willen im Fleisch besiegelt. Vor ihm ist das Band wirklich, aber noch nicht unwiderruflich.

Das Paulinische Privileg

Das Paulinische Privileg betrifft die Ehe zweier ungetaufter Personen. Bekehrt sich eine und empfängt die Taufe, während die andere sich weigert, ein friedliches gemeinsames Leben fortzusetzen, kann die erste Ehe — eine natürliche, nicht sakramentale — zugunsten einer neuen Verbindung im Glauben aufgelöst werden. Der heilige Paulus selbst stellt den Grundsatz auf:

„Will sich aber der ungläubige Partner trennen, soll er es tun. Der Bruder oder die Schwester ist in einem solchen Fall nicht wie ein Sklave gebunden. Zum Frieden hat Gott euch berufen." — Erster Brief an die Korinther 7, 15[23]

Das Kirchenrecht kodifiziert es in Canon 1143: Die Auflösung erfolgt „zugunsten des Glaubens des Partners, der die Taufe empfangen hat"[24]. Auch hier wird keine sakramentale Ehe zerrissen, sondern eine natürliche Ehe zwischen Ungetauften, aufgelöst in dem Augenblick, in dem die Taufe den Zugang zu einer sakramentalen Verbindung eröffnet.

Das Petrinische Privileg oder die Auflösung zugunsten des Glaubens

Noch weiter reicht die Auflösung zugunsten des Glaubens, „Petrinisches Privileg" genannt: Sie erlaubt dem Papst, eine natürliche, nicht sakramentale Ehe in Fällen aufzulösen, die der heilige Paulus nicht vorgesehen hat — etwa eine Ehe zwischen einem Getauften und einem Ungetauften oder zwischen zwei Ungetauften, wenn einer um die Taufe bittet[25]. Diese Auflösung wirkt nicht automatisch: Sie gehört zur stellvertretenden Gewalt des Höchsten Pontifex, die er von Fall zu Fall zum Heil der Seelen ausübt. Auch hier war das aufgelöste Band niemals eine vollzogene sakramentale Ehe.

Auflösung, Nichtigkeit, Scheidung: drei Begriffe, die man unterscheiden muss

Eine letzte Verwechslung bleibt auszuräumen, die für das Verständnis des kirchlichen Handelns entscheidend ist. Die breite Öffentlichkeit spricht oft von „kirchlicher Scheidung" oder „katholischer Scheidung", wenn sie die Nichtigkeitsfeststellung meint. Doch beide Begriffe sind Gegensätze. Die folgende Tabelle vergleicht die drei.

BegriffWas sie feststelltFür welche EheWer entscheidet
Standesamtliche ScheidungDie Ehe ist in den Augen des Staates zerrissenJede beliebigeZivilgericht
Auflösung (super ratum, Privilegien)Ein wirkliches, aber nicht absolutes Band wird aufgehobenNicht vollzogene oder nicht sakramentale EheDer Papst
NichtigkeitsfeststellungDie Ehe hat niemals gültig bestandenEhe, die mit einem Willens-, Formmangel oder einem Hindernis behaftet istKirchliches Gericht
Über die Nichtigkeit urteilt die Kirche: der Palazzo della Cancelleria in Rom, Sitz der Römischen Rota, des Gerichts für Ehenichtigkeitsverfahren. Fotografie von Livioandronico2013, Lizenz Creative Commons BY-SA 4.0, über Wikimedia Commons.

Die Nichtigkeitsfeststellung löst kein Band auf: Sie stellt nach Untersuchung fest, dass ein gültiges Band niemals geschlossen wurde — wegen eines Willensmangels, eines Formfehlers oder eines trennenden Hindernisses. Sie ist also keine Scheidung, sondern das Gegenteil: die Anerkennung, dass es nichts zu zerreißen gab. Dieses komplexe und oft missverstandene Thema hat einen eigenen Artikel: siehe Was sagt die Kirche über die Ehenichtigkeit?.

Und die Wiederheirat nach der Scheidung?

Warum eine standesamtliche Wiederheirat in die Lage des Ehebruchs versetzt

Solange ein Ehepartner lebt und die erste Ehe gültig war, kann die Kirche „eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen"[26]. Die Grundlage bleibt das Wort Christi, das der heilige Markus überliefert: „Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch" (Mk 10, 11). Wer standesamtlich wieder heiratet, befindet sich daher nach dem Katechismus in einer Lage, „die objektiv gegen das Gesetz Gottes verstößt", was genaue sakramentale Folgen hat.

Diese Folgen — Zugang zur Eucharistie, zur Buße, die pastoralen Wege, die das Schreiben Amoris Laetitia eröffnet hat — sprengen den Rahmen dieser Frage und werden eigens behandelt: siehe Darf ein geschiedener wiederverheirateter Katholik kommunizieren?. Halten wir hier nur fest, dass die Schwierigkeit nicht aus der Scheidung als solcher kommt, sondern aus der neuen Verbindung, die ein immer noch lebendiges Band ersetzen will.

Das Zeugnis derer, die treu bleiben

Die Kirche bringt denen besondere Wertschätzung entgegen, die — getrennt oder standesamtlich geschieden — treu zum Band stehen, ohne eine neue Verbindung einzugehen. Der heilige Johannes Paul II. hat ihnen einen lichtvollen Abschnitt von Familiaris Consortio gewidmet:

„Ihr Zeugnis der Treue und der christlichen Konsequenz hat für die Welt und die Kirche einen besonderen Wert. [...] Die kirchliche Gemeinschaft muss sie mehr als je zuvor stützen, ihnen Wertschätzung, Solidarität, Verständnis und konkrete Hilfe entgegenbringen, damit sie auch in ihrer schwierigen Lage treu bleiben können." — Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 83[27]

Diese Stelle fügt einen wesentlichen Punkt hinzu: Für diese Gläubigen besteht kein Hindernis für die Zulassung zu den Sakramenten[28]. Der geschiedene Nicht-Wiederverheiratete ist weder exkommuniziert noch von der Eucharistie ausgeschlossen noch ein Christ zweiter Klasse. Er trägt im Gegenteil in den Augen der Kirche ein kostbares Zeugnis der Treue Gottes.

Wie kann man eine Trennung als Christ leben?

Die Gnade des Sakraments verschwindet nicht

Gelebte Treue in der Familie: die Heilige Familie mit dem kleinen Johannes, von Bartolomé Esteban Murillo, 17. Jahrhundert. Gemeinfrei, über Wikimedia Commons.

Eine Wahrheit tröstet die geprüften Eheleute: Die am Hochzeitstag empfangene Gnade verflüchtigt sich nicht mit dem Scheitern des gemeinsamen Lebens. Das Sakrament hat ein dauerndes Band gestiftet und mit ihm eine dauernde Gnadenquelle. Christus „bleibt bei ihnen", gibt „die Kraft, ihm zu folgen, indem sie ihr Kreuz auf sich nehmen, sich nach ihren Stürzen wieder zu erheben, einander zu vergeben"[29]. Auch getrennt ist der christliche Ehepartner vor der Prüfung niemals allein: Die Gnade des Sakraments bleibt dem angeboten, der aus ihr schöpfen will.

Vergebung, Hoffnung und Treue: die Stimme der Heiligen

Die abstrakte Lehre über die Unauflöslichkeit erhält ihren vollen Sinn in der Erfahrung der Heiligen, die die eheliche Treue mit der Treue Gottes selbst verbunden haben. Schon in den ersten Jahrhunderten besang Tertullian die Schönheit der christlichen Ehe in Worten, die der Katechismus noch heute zitiert:

„Welch ein Paar, zwei Christen, vereint durch eine einzige Hoffnung, ein einziges Verlangen, eine einzige Ordnung, denselben Dienst! [...] Nichts trennt sie, weder im Geist noch im Fleisch; im Gegenteil, sie sind wahrhaft zwei in einem Fleisch." — Tertullian, An seine Frau, II, 9[30]

Heiliger Franz von Sales (1567–1622), Kirchenlehrer, verbindet die eheliche Treue mit der Einheit Christi und seiner Kirche. Historisches Porträt, erhalten auf Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Der heilige Franz von Sales, der Lehrer der Sanftmut, erinnerte daran, dass die eheliche Treue ihre Kraft aus ihrem göttlichen Vorbild zieht: Die Liebe der Eheleute muss die Einheit Christi mit seiner Kirche zum Vorbild nehmen[31]. Und die pastorale Erfahrung des Katechismus trifft sich mit der Weisheit der Väter: In den schwierigsten Lagen „wäre die beste Lösung, wenn möglich, die Versöhnung"[32]. Die christliche Hoffnung schließt eine verwundete Liebesgeschichte niemals in die Ausweglosigkeit ein: Sie hält sie der Vergebung offen.

Warum hält die Kirche so fest an der Unauflöslichkeit?

Das lebendige Zeichen der Treue Gottes

Warum eine solche Forderung, wo die Welt nutzlose Starrheit sieht? Weil die Ehe der Getauften für die Kirche nicht nur ein Vertrag ist: Sie ist ein sakramentales Zeichen der unerschütterlichen Liebe Christi zu seiner Kirche. „Der tiefste Grund liegt in der Treue Gottes zu seinem Bund, in der Treue Christi zu seiner Kirche"[33]. Eine Ehe, die man nach Belieben auflösen könnte, würde aufhören, einen Gott zu bezeichnen, der sich niemals zurücknimmt. Die Unauflöslichkeit ist also keine Kette: Sie ist die Bedingung dafür, dass die menschliche Liebe etwas über die göttliche Liebe aussagen kann.

Darum stellt die Kirche diese Forderung nicht als Last dar, sondern als frohe Botschaft: „Gott liebt uns mit einer endgültigen und unwiderruflichen Liebe", und die Eheleute „haben Anteil an dieser Liebe, sie trägt und stützt sie"[34]. Die menschliche Treue wird möglich, weil sie sich auf eine größere Treue stützt als sie selbst.

Das Wohl der Kinder und der Gesellschaft

Die Unauflöslichkeit schützt auch sehr konkrete Güter. Zuerst die Kinder, deren seelische Stabilität auf der Dauer des elterlichen Bandes ruht; der Katechismus zählt ausdrücklich zu den Übeln der Scheidung das Trauma der Kinder, die zwischen ihren Eltern „hin- und hergerissen" werden[35]. Dann die Gesellschaft, denn die Familie ist ihre Grundzelle: Ein brüchiges Band schwächt das ganze gesellschaftliche Gefüge. Die Geschichte bestätigt es — in Frankreich wurde die unter der Revolution eingeführte Scheidung 1816 durch das Gesetz vom 8. Mai 1816 abgeschafft, bevor sie durch das Naquet-Gesetz vom 27. Juli 1884 wieder eingeführt wurde, in der einzigen Form der Verschuldensscheidung[36]. In jeder Epoche bleibt der Einsatz derselbe: Eine Liebe, die man zurücknehmen kann, bindet nicht mehr wirklich, und es ist die totale Hingabe, die die Größe — und die Fruchtbarkeit — der Ehe ausmacht.

Weit davon entfernt, ein Überbleibsel einer anderen Zeit zu sein, antwortet die katholische Unauflöslichkeit damit auf eine Ahnung, die viele noch heute teilen: dass eine Liebe, die diesen Namen verdient, sich „für immer" schenkt und nicht „bis auf Weiteres"[37]. Die Lehre der Kirche nimmt diese Ahnung nur bis zum Ende ernst.

Weiterführende Artikel

Anmerkungen und Quellen

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1640 (vgl. CIC, can. 1141).

    1
  2. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1649 (vgl. FC 83; CIC, cann. 1151-1155).

    2
  3. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2383 (vgl. CIC, cann. 1151-1155).

    3
  4. Evangelium nach Matthäus 19, 4-6, Einheitsübersetzung; vgl. Gen 1, 27; Gen 2, 24.

    4
  5. Evangelium nach Markus 10, 11-12, Einheitsübersetzung.

    5
  6. Evangelium nach Matthäus 19, 8, Einheitsübersetzung; Parallelstelle Mk 10, 5; vgl. Dtn 24, 1.

    6
  7. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1614 (vgl. Mt 19, 8; Mt 19, 6).

    7
  8. Zum Sinn von porneia in der matthäischen Klausel (Mt 5, 32; 19, 9) sieht die katholische Mehrheitslesart darin entweder eine im Blick auf das Gesetz unerlaubte Verbindung (inzestuöse Ehe, Konkubinat) oder, nachrangig, den Ehebruch, der nur die Trennung, niemals aber die Wiederheirat erlaubt. Siehe die Zusammenstellung von Catholic Answers, Matthew's „Get Out of Marriage Free" Card, catholic.com.

    8
  9. Konzil von Trient, 24. Sitzung (11. November 1563), Doctrina de sacramento matrimonii, Canon 7, in H. Denzinger, Enchiridion Symbolorum, Nr. 1807.

    9
  10. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1141.

    10
  11. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1640.

    11
  12. Konzil von Trient, 24. Sitzung (11. November 1563), Canon 5, in Denzinger, Enchiridion Symbolorum, Nr. 1805.

    12
  13. Konzil von Trient, 24. Sitzung (11. November 1563), Canon 7, in Denzinger, Enchiridion Symbolorum, Nr. 1807 (vgl. Mt 5, 32; Mt 19, 9; Mk 10, 11-12; Lk 16, 18; 1 Kor 7, 11).

    13
  14. Konzil von Trient, 24. Sitzung (11. November 1563), Canon 8, in Denzinger, Enchiridion Symbolorum, Nr. 1808.

    14
  15. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2384 (vgl. Hl. Basilius, Regula moralis 73: PG 31, 849D-853B).

    15
  16. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2385.

    16
  17. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2383.

    17
  18. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2386 (vgl. FC 84).

    18
  19. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1649.

    19
  20. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1649; vgl. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), cann. 1151-1155.

    20
  21. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1142.

    21
  22. Konzil von Trient, 24. Sitzung (11. November 1563), Canon 6, in Denzinger, Enchiridion Symbolorum, Nr. 1806.

    22
  23. Erster Brief des heiligen Paulus an die Korinther 7, 15, Einheitsübersetzung.

    23
  24. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canon 1143 (Paulinisches Privileg); vgl. 1 Kor 7, 12-15.

    24
  25. Auflösung in favorem fidei oder „Petrinisches Privileg": Praxis, gegründet auf die plenitudo potestatis des Römischen Pontifex, unterschieden vom Paulinischen Privileg dadurch, dass sie ein päpstliches Eingreifen von Fall zu Fall erfordert. Siehe die Normen des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Normae de conficiendo processu pro solutione vinculi matrimonialis in favorem fidei (2001).

    25
  26. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1650 (zitiert Mk 10, 11-12).

    26
  27. Heiliger Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio (22. November 1981), Nr. 83.

    27
  28. Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio (22. November 1981), Nr. 83, d): „... muss sie ihnen mehr als je zuvor eine Hilfe voll liebevoller Fürsorge anbieten, ohne dass es irgendein Hindernis für ihre Zulassung zu den Sakramenten gäbe." (Wortlaut verifiziert auf vatican.va am 4. Oktober 2026).

    28
  29. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1642 (vgl. GS 48; Gal 6, 2; Eph 5, 21).

    29
  30. Tertullian, Ad uxorem (An seine Frau), II, 9, zitiert im Katechismus der Katholischen Kirche, § 1642 (vgl. FC 13).

    30
  31. Paraphrase nach dem heiligen Franz von Sales, Anleitung zum frommen Leben (Philothea), III. Teil, Kap. 38, „Ratschläge für Eheleute", das die Eheleute zur gegenseitigen Treue ermahnt (vgl. Eph 5, 25-32); wörtliches Zitat nicht übernommen, genaue Quelle bis zur Ausgabe nicht verifiziert.

    31
  32. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1649.

    32
  33. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1647.

    33
  34. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1648 (vgl. FC 20).

    34
  35. Katechismus der Katholischen Kirche, § 2385.

    35
  36. Gesetz vom 8. Mai 1816 (vorgeschlagen von Louis de Bonald) zur Abschaffung der Scheidung; Gesetz vom 27. Juli 1884 („Naquet-Gesetz") zu ihrer Wiedereinführung in der einzigen Form der Verschuldensscheidung. Siehe französisches Justizministerium, Quand le divorce était interdit (1816-1884), zitierte Seite unter https://www.justice.gouv.fr/histoireetpatrimoine-10050/proceshistoriques-10411/quandledivorceetaitinterdit1816-1884-22402.html (Adresse 2018 belegt; Seite unter dieser Adresse am 4. Oktober 2026 nach Neugestaltung der Website justice.gouv.fr nicht gefunden).

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  37. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1646.

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