Die christlichen Begräbnisfeiern

Die christlichen Begräbnisfeiern sind kein Sakrament, sondern die liturgische Feier, durch die die Kirche einen Verstorbenen Gott anvertraut, für ihn betet und die Lebenden in der Hoffnung auf die Auferstehung tröstet. Sinn, Ritus, Gebet für die Toten und Recht der Kirche.

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Die christlichen Begräbnisfeiern sind die liturgische Feier, durch die die Kirche einen Verstorbenen zu Gott geleitet, seine Seele der Barmherzigkeit des Vaters anvertraut, seinen zur Auferstehung berufenen Leib ehrt und die Lebenden in der Hoffnung auf die Auferstehung tröstet[1]. Entgegen einer verbreiteten Vorstellung sind sie kein Sakrament: Die Kirche zählt nur sieben, und die Begräbnisfeiern gehören nicht dazu[2]. Sie sind eine Liturgie für die Verstorbenen, gebildet aus Sakramentalien — Segnungen, Besprengung mit Weihwasser, Beräucherung —, die das umgeben, was ihre Mitte ist, das eucharistische Opfer[3].

Ihr tiefer Sinn lässt sich in einem Bild zusammenfassen: Der christliche Tod ist ein Pascha, ein Übergang. Der Todestag eröffnet für den Getauften „die Vollendung seiner neuen Geburt, die in der Taufe begonnen hat“, und seinen Eintritt in das Hochzeitsmahl des Reiches, das die Eucharistie angekündigt hat[4]. Darum ist die Begräbnisliturgie nicht zuerst ein Ritus der Trauer, sondern ein Bekenntnis der Hoffnung: „Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt“[5].

Der heutige Ritus, der Ordo exsequiarum, promulgiert am 15. August 1969 auf Wunsch des Zweiten Vatikanischen Konzils, sieht drei Formen der Feier nach den Orten (Haus, Kirche, Friedhof) und vier Hauptmomente vor: Empfang, Wortgottesdienst, eucharistisches Opfer und Abschied[6]. Zu diesem Ritus kommen ein präzises Recht (wer ein Anrecht auf die Begräbnisfeiern hat, wo sie gefeiert werden, wem sie verweigert werden können: cann. 1176-1185) und eine unvordenkliche Praxis: das Gebet für die Toten, gegründet in der Schrift und verbunden mit den Dogmen vom Fegfeuer und von der Gemeinschaft der Heiligen.

Dieser Artikel stellt die Begräbnisfeiern vor, wie die Kirche sie glaubt und feiert: ihre liturgische Natur, den christlichen Sinn des Todes, den Ablauf des Ritus, das Gebet für die Verstorbenen, das Recht, das sie umgibt, und die Frage der Feuerbestattung.

Sind die Begräbnisfeiern ein Sakrament?

Die Frage ist nicht müßig: Viele Gläubige ordnen das „kirchliche Begräbnis“ spontan unter die großen Riten des christlichen Lebens ein, auf gleicher Stufe wie Taufe oder Eheschließung. Die Antwort der Kirche ist eindeutig: Die Begräbnisfeiern sind eine bedeutende liturgische Feier, aber kein Sakrament.

Eine Liturgie, kein achtes Sakrament

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Es gibt sieben Sakramente, eingesetzt von Christus und wirksame Zeichen der Gnade: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Weihe, Ehe. Die Begräbnisfeiern gehören nicht dazu. Der Katechismus der Katholischen Kirche ist eindeutig:

„Die christlichen Begräbnisfeiern sind eine liturgische Feier der Kirche. Der Dienst der Kirche zielt hier darauf, die wirksame Gemeinschaft mit dem Verstorbenen zum Ausdruck zu bringen, die zum Begräbnis versammelte Gemeinde daran teilhaben zu lassen und ihr das ewige Leben zu verkünden.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1684[7]

Die Unterscheidung ist wichtig, um zu verstehen, was bei einer katholischen Bestattung geschieht. Der Katechismus beschreibt die doppelte Wirklichkeit der Begräbnisliturgie:

„Diese Darbringung wird voll gefeiert durch das eucharistische Opfer; die Segnungen, die ihm vorausgehen und folgen, sind Sakramentalien.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1683[8]

Mit anderen Worten: Die Mitte der Begräbnisfeiern ist, wenn sie in der Kirche stattfinden, die Messe — ein Sakrament, das der Eucharistie, dargebracht für den Verstorbenen. Alles, was sie umgibt (Empfang des Leibes, Besprengung, Beräucherung, Gebete, Abschied auf dem Friedhof), gehört zu den Sakramentalien: heilige Zeichen, eingesetzt von der Kirche, die auf den Empfang der Gnade vorbereiten und die Umstände des Lebens heiligen, ohne die eigene Wirksamkeit der Sakramente zu besitzen.

Die Krönung eines sakramentalen Lebens

Wenn die Begräbnisfeiern auch kein Sakrament sind, so sind sie doch das Ende eines ganzen sakramentalen Lebens. Der Katechismus deutet den Todestag im Licht aller empfangenen Sakramente:

„Der Todestag eröffnet für den Christen am Ende seines sakramentalen Lebens die Vollendung seiner neuen Geburt, die in der Taufe begonnen hat, die endgültige ‚Ähnlichkeit‘ mit dem ‚Bild des Sohnes‘, verliehen durch die Salbung des Heiligen Geistes, und die Teilnahme am Hochzeitsmahl des Reiches, das in der Eucharistie vorweggenommen war.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1682[9]

Der Tod besiegelt so, was die Sakramente begonnen hatten: die Taufe, die wiedergeboren hat, die Firmung, die gestärkt hat, die Eucharistie, die genährt hat, die Buße, die aufgerichtet hat, die Krankensalbung, die den Übergang vorbereitet hat. Die Begräbnisfeiern sind die mütterliche Geste, durch die die Kirche „den Christen am Ende seines Weges begleitet, um ihn in die Hände des Vaters zu legen“[10].

Exequien, Begräbnisfeiern, exsequiae: die Worte

Das Vokabular verdient Klärung. Der Begriff „Exequien“ kommt vom lateinischen exsequiae: das Geleit, das dem Verstorbenen „folgt“ (ex-sequi) bis zu seiner Grabstätte. Das Wort „Begräbnisfeiern“ bezeichnet die feierlichen Riten (funus). Der offizielle Titel des liturgischen Buches lautet Ordo exsequiarum, die „Ordnung der Begräbnisfeiern“. Das Wort sagt schon das Wesentliche: Die Begräbnisfeiern sind eine Begleitung, ein Weg des ganzen christlichen Volkes, das einen der Seinen bis an die Schwelle der Ewigkeit begleitet.

Der christliche Sinn des Todes: das letzte Pascha

Noch vor jedem Ritus sind die Begräbnisfeiern eine Art, auf den Tod zu blicken. Die ganze Begräbnisliturgie entspringt einer Überzeugung: Für den Christen heißt Sterben nicht Verschwinden, sondern Hinübergehen. Es ist das Pascha-Mysterium — Tod und Auferstehung Christi —, das den Tod jedes Getauften erhellt und verwandelt.

Sterben in Christus

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„Der christliche Sinn des Todes erschließt sich im Licht des Pascha-Mysteriums von Tod und Auferstehung Christi, in dem unsere einzige Hoffnung ruht. Der Christ, der in Christus Jesus stirbt, ‚verlässt diesen Leib, um beim Herrn zu wohnen‘.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1681 (unter Verweis auf 2 Kor 5, 8)[11]

Der Tod hört damit auf, ein absurdes Ende zu sein. Er wird eine Geburt: das Ende der irdischen Pilgerschaft und der Eintritt in das Leben. Darum nennt die christliche Tradition den Todestag eines Heiligen zuweilen seinen dies natalis, seinen „Geburtstag“ für den Himmel. Die Begräbnisliturgie hält beides zusammen, ohne es gegeneinander auszuspielen: den wirklichen Schmerz der Trennung und die Freude der Hoffnung.

„Seid nicht traurig wie die anderen, die keine Hoffnung haben“

Diese Hoffnung hebt den Kummer nicht auf, aber sie verwandelt ihn. Der heilige Paulus hat es den ersten Christen von Thessalonich gesagt, die über den Tod ihrer Angehörigen beunruhigt waren:

„Brüder, wir wollen euch über die Entschlafenen nicht in Unwissenheit lassen; ihr sollt nicht traurig sein wie die anderen, die keine Hoffnung haben.“ — Heiliger Paulus, 1 Thessalonicher 4, 13[12]

Der Christ beweint seine Toten — Christus selbst hat vor dem Grab seines Freundes Lazarus geweint. Aber er weint nicht „wie die, welche keine Hoffnung haben“. Genau diesen Trost bringt die Begräbnisliturgie der Versammlung: keine Leugnung des Todes, sondern die Verkündigung, dass der Tod besiegt ist.

„Ich bin die Auferstehung und das Leben“

Im Herzen dieser Hoffnung steht das Wort Christi an Marta, die Schwester des Lazarus, das zu einer der großen Lesungen bei Begräbnisfeiern geworden ist:

„Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt; und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird auf ewig nicht sterben.“ — Jesus, Evangelium nach Johannes 11, 25-26[13]

Der Glaube an die Auferstehung ist kein vager Optimismus: Er hängt an einer Person, dem auferstandenen Christus, dem „Erstling der Entschlafenen“. Darum feiert die Kirche im Tod jedes ihrer Kinder nicht das Verschwinden, sondern den Übergang zu dem, der das Leben ist.

Das in die Erde gesäte Korn

Auch der Leib wird nicht verachtet. Das Christentum ist keine Religion, die sich freute, das Fleisch zu verlassen: Es glaubt an die Auferstehung der Leiber. Der Katechismus greift das paulinische Bild vom Korn auf:

„[Die Kirche] legt in Hoffnung den Keim des Leibes in die Erde, der in Herrlichkeit auferstehen wird.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1683 (unter Verweis auf 1 Kor 15, 42-44)[14]

Der heilige Paulus hatte an die Korinther geschrieben: „Gesät wird in Verweslichkeit, auferweckt in Unverweslichkeit … gesät wird ein irdischer Leib, auferweckt ein geistiger Leib“[15]. Dieser Glaube erklärt die Ehrfurcht vor dem Leib des Verstorbenen — getragen, beräuchert, mit Weihwasser besprengt, in die Erde gelegt wie ein Samenkorn — und begründet die traditionelle Bevorzugung der Erdbestattung gegenüber der Feuerbestattung durch die Kirche.

Die Feier der Begräbnisse: der römische Ritus

Der Ritus der katholischen Begräbnisfeiern wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil tiefgreifend erneuert. Wer die heutigen Bestattungen verstehen will, muss diese Reform und die von ihr festgelegte Struktur kennen.

Die vom Zweiten Vatikanum gewollte Reform

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Die Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium (4. Dezember 1963) verlangte eine Überarbeitung des Begräbnisritus, damit er die österliche Hoffnung besser zum Ausdruck bringe:

„Der Begräbnisritus soll den österlichen Charakter des christlichen Todes deutlicher zum Ausdruck bringen und den Verhältnissen und Überlieferungen der einzelnen Gegenden besser entsprechen, auch was die liturgische Farbe betrifft.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum concilium, Nr. 81, 4. Dezember 1963[16]

Das Konzil verlangte auch, den „Ritus der Bestattung kleiner Kinder“ eigens zu überarbeiten und mit einer eigenen Messe auszustatten[17]. Aus dieser Bitte entstand der Ordo exsequiarum, promulgiert am 15. August 1969 durch die Kongregation für den Gottesdienst unter der Autorität Papst Pauls VI.[18]. Dieses liturgische Buch regelt heute die Begräbnisfeiern im römischen Ritus.

Drei Formen nach den drei Orten

Der Ordo exsequiarum schreibt keinen einheitlichen Ablauf fest. Er sieht drei Feiertypen vor, entsprechend den drei Orten, an denen sie stattfinden kann, je nach örtlichen Gebräuchen, Kultur und Volksfrömmigkeit[19]. Die folgende Tabelle fasst diese drei Formen und ihre Logik zusammen.

FormOrte des AblaufsPastorale Logik
Erste FormHaus des Verstorbenen → Kirche → FriedhofVollständigste Form: Die Gemeinde begleitet den Leib in drei Stationen, mit Messe in der Kirche
Zweite FormKirche (oder Friedhofskapelle) → FriedhofZwei Stationen; in vielen Pfarreien üblich
Dritte FormHaus des Verstorbenen → FriedhofOhne Station in der Kirche; wo Priester rar sind, kann die Feier von einem Diakon oder einem beauftragten Laien geleitet werden

Diese Flexibilität ist keine Verwässerung: Sie erlaubt es der Kirche, die Familien wirklich nach den Umständen zu begleiten — Entfernung der Kirchen, Priestermangel, regionale Traditionen —, während die geistliche Struktur der Feier unversehrt bleibt.

Die vier Momente der Begräbnisfeiern

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Unabhängig vom Ort umfasst der Ablauf vier Hauptmomente, die allen liturgischen Traditionen gemeinsam sind[20].

Der Empfang der Gemeinde

„Ein Gruß des Glaubens eröffnet die Feier. Die Angehörigen des Verstorbenen werden mit einem Wort des ‚Trostes‘ empfangen (im Sinne des Neuen Testaments: die Kraft des Heiligen Geistes in der Hoffnung).“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1687[21]

Der Empfang ist keine Formalie. Der Tod eines Mitglieds der Gemeinde — wie der Jahrestag oder der siebte und der dreißigste Tag nach dem Tod — „muss die Perspektiven dieser Welt übersteigen lassen und die Gläubigen in die wahren Perspektiven des Glaubens an den auferstandenen Christus ziehen“[22]. Der Zelebrant empfängt den Leib, oft an der Kirchentür, besprengt ihn mit Weihwasser (Erinnerung an die Taufe) und bedeckt ihn zuweilen mit einem weißen Bahrtuch, Zeichen des Taufkleides.

Der Wortgottesdienst

Die Verkündigung der Schrift nimmt einen zentralen Platz ein, umso heikler, als die Versammlung bei Begräbnissen oft Menschen einschließt, die dem Glauben fernstehen. Der Katechismus ist präzise über die Homilie:

„Die Homilie muss insbesondere ‚die literarische Gattung der Grabrede vermeiden‘ und das Geheimnis des christlichen Todes im Licht des auferstandenen Christus erhellen.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1688 (unter Verweis auf Ordo exsequiarum, Nr. 41)[23]

Diese Weisung wird oft missverstanden. Die Kirche verweigert nicht, für das Leben eines Verstorbenen zu danken; sie verweigert, dass die Homilie zu einem Panegyrikus verkommt, der Christus vergessen ließe. Der Priester ist nicht da, um den Verstorbenen „heiligzusprechen“ oder weltlich zu loben, sondern um das Evangelium der Auferstehung zu verkünden und zum Gebet für den Verstorbenen einzuladen.

Das eucharistische Opfer, Herz der Begräbnisfeiern

„Wenn die Feier in der Kirche stattfindet, ist die Eucharistie das Herz der österlichen Wirklichkeit des christlichen Todes. Dann bringt die Kirche ihre wirksame Gemeinschaft mit dem Verstorbenen zum Ausdruck: Indem sie dem Vater im Heiligen Geist das Opfer von Tod und Auferstehung Christi darbringt, bittet sie, dass ihr Kind von seinen Sünden und deren Folgen gereinigt und zur österlichen Fülle des Tisches des Reiches zugelassen werde.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1689[24]

Hier versteht sich die Natur der Begräbnisfeiern: Ihr Gipfel ist keine Rede und kein eigener Ritus, sondern die Messe, dargebracht für den Verstorbenen — die Requiem-Messe, so benannt nach der Eröffnungsantiphon „Requiem æternam dona eis, Domine“ („Herr, gib ihnen die ewige Ruhe“). Indem die Gemeinde den Leib Christi empfängt, dessen „lebendiges Glied“ der Verstorbene ist, lernt sie, „in Gemeinschaft mit dem zu leben, der im Herrn entschlafen ist“, und für ihn zu beten[25].

Der Abschied oder die „Empfehlung an Gott“

Der letzte Moment ist der Abschied — im starken Sinn von „Zu-Gott“, der Übergabe des Verstorbenen in Gottes Hände:

„Der Abschied vom Verstorbenen ist seine ‚Empfehlung an Gott‘ durch die Kirche. Es ist der letzte Abschied, mit dem die christliche Gemeinde eines ihrer Mitglieder grüßt, bevor sein Leib zu Grabe getragen wird.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1690 (unter Verweis auf Ordo exsequiarum, Nr. 10)[26]

Der Katechismus zitiert hier einen herrlichen Text der byzantinischen Tradition, der besagt, dass dieser letzte Gruß keine endgültige Trennung ist, sondern die Ankündigung eines Wiedersehens:

„Man singt wegen seines Weggangs aus diesem Leben und wegen seiner Trennung, aber auch, weil es eine Gemeinschaft und ein Wiedersehen gibt. Denn als Tote sind wir keineswegs voneinander getrennt, da wir alle denselben Weg gehen und uns am selben Ort wiederfinden werden. Wir werden niemals getrennt sein, denn wir leben für Christus, und jetzt sind wir mit Christus vereint.“ — Heiliger Symeon von Thessalonich, De ordine sepulturæ[27]

Gesänge und Orationen

Antiphon In paradisum, gregorianische Transkription von GregoBase. Wikimedia Commons, CC0.

Die römische Begräbnisliturgie hat im Lauf der Jahrhunderte ein Repertoire von großer Schönheit entfaltet, in dem jeder Gesang einen Teil des Glaubens trägt. Drei Stücke sind besonders kennzeichnend. Der Psalm 130 (De profundis), „Aus der Tiefe rufe ich, Herr, zu dir“, ist der große Bittpsalm für die Verstorbenen. Das Responsorium Subvenite ruft die Heiligen und Engel der Seele entgegen: „Kommt ihm zu Hilfe, Heilige Gottes; eilt ihm entgegen, Engel des Herrn.“ Am berühmtesten ist wohl aber die Antiphon, die gesungen wird, wenn der Zug die Kirche verlässt:

„Zum Paradies mögen Engel dich geleiten; die Märtyrer dich empfangen bei deiner Ankunft und dich führen in das himmlische Jerusalem. Der Chor der Engel möge dich aufnehmen, und mit Lazarus, einst arm, mögest du ewige Ruhe genießen.“ — Antiphon In paradisum, Begräbnisliturgie[28]

Diese Antiphon — von Fauré und Duruflé in ihren Requiem vertont — fasst den ganzen Geist der christlichen Begräbnisfeiern zusammen: kein verzweifelter Abschied, sondern ein Geleitgebet, das den Verstorbenen den Engeln und Heiligen für die Reise zu Gott anvertraut.

Die liturgischen Farben

Die Farbe der Gewänder bei Begräbnisfeiern hat sich nach Epochen und Regionen gewandelt. Schwarz dominierte lange im Westen und drückte Trauer und Buße aus. Violett bezeichnet Erwartung und Fürbitte. Nach dem Zweiten Vatikanum wurde Weiß — Farbe der Auferstehung und der österlichen Hoffnung — weithin übernommen, gemäß dem Wunsch des Konzils, dass der Ritus „den Verhältnissen und Überlieferungen der einzelnen Gegenden entsprechen möge, auch was die liturgische Farbe betrifft“[29]. Alle drei Farben bleiben legitim: Jede sagt auf ihre Weise eine Facette des Geheimnisses — Trauer, Gebet, Hoffnung.

Vom apostolischen Gebet zum erneuerten Ritus

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Die Art, Begräbnisfeiern zu begehen, hat sich gewandelt, aber das Gebet für die Toten ist so alt wie die Kirche. Die folgende Zeitleiste zeichnet ihre großen Etappen nach, von den Inschriften der Katakomben bis zu den jüngsten Klarstellungen Roms.

  1. 2. Jahrhundert v. Chr.
    Das Zeugnis der Makkabäer

    Judas Makkabäus lässt für seine gefallenen Soldaten ein Sühnopfer darbringen, „damit die Toten von ihren Sünden befreit würden“ (2 Makk 12, 46): Die Schrift bezeugt schon das Gebet für die Verstorbenen.

  2. 2.-4. Jahrhundert
    Katakomben und Kirchenväter

    Die christlichen Grabinschriften Roms erbitten Frieden und Erquickung (refrigerium) für die Verstorbenen. Tertullian, der heilige Cyprian und der heilige Augustinus bezeugen die Darbringung der Messe für die Toten.

  3. 387
    Der Tod der heiligen Monika

    Sterbend in Ostia bittet die Mutter des heiligen Augustinus ihre Söhne nicht um ein schönes Grab, sondern dass man ihrer gedenke „am Altar des Herrn“ (Confessiones IX, 11): klassisches Zeugnis des eucharistischen Gebets für die Verstorbenen.

  4. Mittelalter
    Die Sakramentare und die Requiem-Messe

    Die liturgischen Bücher fixieren die Missa pro defunctis; die Sequenz Dies iræ und das Totenoffizium strukturieren das Gebet der Kirche für die Verstorbenen.

  5. 3. Dezember 1563
    Das Konzil von Trient: Fegfeuer und Suffragien

    Gegenüber den Reformatoren bekräftigt das Konzil, dass es ein Fegfeuer gibt und dass die dort zurückgehaltenen Seelen „durch die Fürbitten der Gläubigen geholfen wird, vor allem aber durch das Gott wohlgefällige Opfer des Altares“ (DS 1820).

  6. 4. Dezember 1963
    Vaticanum II: Sacrosanctum concilium

    Das Konzil verlangt, dass der Begräbnisritus den österlichen Charakter des christlichen Todes deutlicher zum Ausdruck bringe (SC 81), und dass der Ritus der Kinderbegräbnisse überarbeitet werde (SC 82).

  7. 15. August 1969
    Der Ordo exsequiarum Pauls VI.

    Die Kongregation für den Gottesdienst promulgiert den neuen Begräbnisritus: drei Formen nach den Orten, vier Momente, Vorrang der österlichen Hoffnung.

  8. 15. August 2016
    Die Instruktion Ad resurgendum cum Christo

    Die Kongregation für die Glaubenslehre bekräftigt die Bevorzugung der Erdbestattung, regelt die Feuerbestattung und verbietet die Verstreuung oder häusliche Aufbewahrung der Asche.

Warum für die Toten beten?

Jenseits des Ritus ist der kennzeichnendste Akt der katholischen Begräbnisfeiern das Gebet für den Verstorbenen. Wo andere Traditionen vor allem das Andenken feiern, tritt die Kirche fürbittend ein: Sie bittet Gott, die Seele zu reinigen und zur Herrlichkeit zuzulassen. Dieses Gebet ruht auf der Schrift, auf einem Dogma und auf einem Geheimnis der Gemeinschaft.

Die biblische Grundlage: das Opfer für die Toten

Der eindeutigste Text findet sich im zweiten Buch der Makkabäer. Nach einer Schlacht entdeckt Judas Makkabäus, dass gefallene Soldaten Götzengegenstände trugen; er veranstaltet eine Sammlung und schickt Geld nach Jerusalem, damit ein Sühnopfer dargebracht werde:

„Denn hätte er nicht erwartet, dass die Gefallenen auferstehen werden, so wäre das Gebet für die Toten überflüssig und töricht gewesen. […] Darum ließ er dieses Sühnopfer darbringen, damit die Toten von ihren Sünden befreit würden.“ — 2 Makkabäer 12, 44-46[30]

Diese Stelle ist entscheidend: Sie bezeugt schon im Alten Testament, dass Beten und Opfern für die Toten ein „heiliger und frommer Gedanke“ ist[31]. Auf dieser Grundlage, bestätigt durch die Praxis der frühen Kirche, ruht das katholische Gebet für die Verstorbenen.

Das Fegfeuer und die Suffragien

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Warum für jemanden beten, der schon tot ist? Weil eine Seele eine letzte Läuterung brauchen kann, bevor sie in die volle Gemeinschaft Gottes eingeht. Das ist die Lehre vom Fegfeuer, feierlich bekräftigt durch das Konzil von Trient:

„Die katholische Kirche, belehrt durch den Heiligen Geist aus der Heiligen Schrift und der alten Überlieferung der Väter, hat gelehrt … dass es ein Fegfeuer gibt und dass den dort zurückgehaltenen Seelen durch die Fürbitten der Gläubigen geholfen wird, vor allem aber durch das Gott wohlgefällige Opfer des Altares.“ — Konzil von Trient, Dekret über das Fegfeuer, 3. Dezember 1563[32]

Die Suffragien sind die geistlichen Hilfen, die die Lebenden den Verstorbenen darbringen. Der Katechismus listet sie auf, gestützt genau auf den Makkabäertext: „Von den ersten Zeiten an hat die Kirche das Andenken der Verstorbenen geehrt und Fürbitten zu ihren Gunsten dargebracht, insbesondere das eucharistische Opfer … Die Kirche empfiehlt auch Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen.“[33] Die Messe steht also an erster Stelle, gefolgt von Gebet, Almosen, Bußwerken und den Ablässen, die den Seelen im Fegfeuer zugewendet werden können. Fern davon, Aberglaube zu sein, wie die Reformatoren fürchteten, ist dies der konkreteste Ausdruck der Nächstenliebe: einen Verstorbenen lieben heißt, ihm weiter zu helfen. Der heilige Johannes Chrysostomus mahnte schon im 4. Jahrhundert:

„Lasst uns ihnen zu Hilfe kommen und ihrer gedenken. […] Zögern wir nicht, den Entschlafenen zu Hilfe zu kommen und unsere Gebete für sie darzubringen.“ — Heiliger Johannes Chrysostomus, Homilien über den 1. Brief an die Korinther, 41, 5[34]

Die Gemeinschaft der Heiligen

Dieses Gebet hätte keinen Sinn, wenn der Tod jede Bindung zerschnitte. Aber der Christ bekennt die Gemeinschaft der Heiligen: die Kirche des Himmels (die Seligen), die Kirche des Fegfeuers (die Seelen auf dem Weg der Läuterung) und die Kirche der Erde (die Lebenden) bilden einen einzigen Leib, den Leib Christi, in dem die Liebe über den Tod hinaus zirkuliert. Die Lebenden beten für die Verstorbenen im Fegfeuer; die heiligen Seelen und die Seligen treten für die Lebenden ein. Die Begräbnisfeiern sind genau der Moment, in dem diese Gemeinschaft sichtbar wird: Die ganze Versammlung schart sich um den Verstorbenen, um ihn mit ihrem Gebet zu geleiten.

Wer hat Anrecht auf die christlichen Begräbnisfeiern?

Der Codex des kanonischen Rechtes von 1983 widmet den Begräbnisfeiern seine Cann. 1176 bis 1185. Fern davon, rein juristische Materie zu sein, sagen diese Canones, wer diesen letzten Dienst der Kirche erhalten kann, wo er gefeiert wird und in welchen Fällen er verweigert werden muss.

Ein Recht des verstorbenen Gläubigen

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Der Grundsatz ist großzügig: Jeder Gläubige hat ein Anrecht auf die Begräbnisfeiern.

„Die kirchlichen Begräbnisfeiern, durch die die Kirche den Verstorbenen geistliche Hilfe verschafft und zugleich ihren Leib ehrt und den Lebenden den Trost der Hoffnung bringt, müssen nach den liturgischen Gesetzen gefeiert werden.“ — Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1176, § 1-2[35]

Die Formel verdichtet die ganze Theologie: Die Begräbnisfeiern verschaffen geistliche Hilfe dem Verstorbenen (Gebet, Opfer), ehren seinen Leib (berufen zur Auferstehung) und trösten die Lebenden in der Hoffnung. Das Recht präzisiert sogar, dass dieses Recht sich auf die Katechumenen erstreckt, die in Begräbnisangelegenheiten „wie Gläubige zu betrachten“ sind[36].

Wo werden die Begräbnisfeiern gefeiert?

Der Grundsatz ist der der Pfarrei des Verstorbenen:

„Für jeden verstorbenen Gläubigen sind die Begräbnisfeiern in der Regel in der Kirche seiner eigenen Pfarrei zu feiern.“ — Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1177, § 1[37]

Der Gläubige oder die für die Bestattung Verantwortlichen können jedoch mit Zustimmung des Rektors eine andere Kirche wählen und den zuständigen Pfarrer des Verstorbenen informieren. Diese scheinbar administrative Regel drückt eine geistliche Wirklichkeit aus: Man wird dort bestattet, wo man getauft, mit der Eucharistie genährt und in eine konkrete Gemeinschaft eingefügt wurde.

Der Fall ungetauft verstorbener Kinder

Der Tod eines Kindes vor der Taufe hat Familien lange gequält. Das geltende Recht öffnet eine Tür der Hoffnung:

„Der Ortsordinarius kann gestatten, dass kirchliche Begräbnisfeiern kleinen Kindern gewährt werden, die ihre Eltern taufen lassen wollten, die aber vor der Taufe gestorben sind.“ — Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1183, § 2[38]

Diese Bestimmung entspricht der Hoffnung, die der Katechismus für diese Kinder ausdrückt: Die Kirche vertraut sie der Barmherzigkeit Gottes an, „der will, dass alle Menschen gerettet werden“, und erlaubt, sie mit einer liturgischen Feier zu umgeben. Auch für sie hatte das Zweite Vatikanum einen eigenen Kinderbegräbnisritus verlangt[39].

Wem können die Begräbnisfeiern verweigert werden?

Canon 1184 sieht ausnahmsweise Fälle der Verweigerung vor — stets „es sei denn, sie hätten vor ihrem Tod irgendein Zeichen der Reue gegeben“:

„Der kirchlichen Begräbnisfeiern sind zu berauben, wenn sie vor ihrem Tod kein Zeichen der Reue gegeben haben: 1. notorische Apostaten, Häretiker und Schismatiker; 2. Personen, die die Einäscherung ihres Leibes aus Gründen gewählt haben, die dem christlichen Glauben widersprechen; 3. andere offenkundige Sünder, denen die kirchlichen Begräbnisfeiern nicht ohne öffentliches Ärgernis der Gläubigen gewährt werden können.“ — Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1184, § 1[40]

Zwei Bemerkungen drängen sich auf. Erstens sind diese Verweigerungen selten und eingehegt: Sie zielen auf das öffentliche Ärgernis, nicht auf das Urteil über die Seele, das Gott allein gehört. Im Zweifelsfall „ist der Ortsordinarius zu befragen, und man hat sich an sein Urteil zu halten“[41]. Zweitens insistiert die jüngste pastorale Entwicklung — namentlich bei Menschen, die sich das Leben genommen haben — auf der Vermutung der Barmherzigkeit: psychische Fragilität, Leiden, fehlende volle Verantwortung führen fast immer dazu, die Begräbnisfeiern zu gewähren und die Familie zu umgeben.

Die Begräbnisfeiern und die Feuerbestattung

Die Frage der Feuerbestattung verdient Erwähnung, denn sie berührt unmittelbar die Art, wie die Kirche den Leib des Verstorbenen behandelt. Sie ist Gegenstand eines eigenen Artikels; hier sei nur das Wesentliche in Erinnerung gerufen.

Lange im Westen verboten — weil sie oft als materialistische Leugnung der Auferstehung beansprucht wurde —, wurde die Feuerbestattung von der Kirche ab der Instruktion Piam et constantem des Heiligen Offiziums (1963) zugelassen, sofern sie nicht aus glaubenswidrigen Motiven gewählt wird[42]. Das geltende Recht übernimmt diese Position:

„Die Kirche empfiehlt eindringlich, dass die fromme Gewohnheit, die Leiber der Verstorbenen zu bestatten, beibehalten werde; sie verbietet jedoch die Einäscherung nicht, es sei denn, sie wäre aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Lehre widersprechen.“ — Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1176, § 3[43]

2016 hat die Instruktion Ad resurgendum cum Christo der Kongregation für die Glaubenslehre die Praxis präzisiert: Die Erdbestattung bleibt bevorzugt, weil sie den Auferstehungsglauben besser ausdrückt; im Fall der Feuerbestattung muss die Asche an einem heiligen Ort (Friedhof, Kolumbarium) aufbewahrt und darf nicht in der Natur verstreut, unter Angehörige aufgeteilt oder zu Hause behalten werden[44]. So hält die Kirche durch das dem Leib zugedachte Schicksal ihr Glaubensbekenntnis aufrecht: Dieser Leib ist „der Keim des Leibes, der in Herrlichkeit auferstehen wird“.

Die Pastoral der Trauer und die Hoffnung

Die Begräbnisfeiern enden nicht am Ausgang des Friedhofs. Sie eröffnen eine Zeit der Trauer, die die Kirche begleitet, und schreiben den Verstorbenen in das betende Gedächtnis der Gemeinde ein.

Trösten im Sinne des Neuen Testaments

Die erste pastorale Aufgabe der Begräbnisfeiern ist die Tröstung — nicht im Sinne psychologischen Trostes, sondern im starken Sinn, den der heilige Paulus ihm gibt: „Tröstet einander also“[45], durch die Verkündigung der Auferstehung. Die ganze Begräbnisliturgie ist den Lebenden ebenso zugewandt wie den Toten: Sie lehrt, in der Hoffnung zu weinen und den Schmerz in Gebet zu verwandeln.

Das Gedenken der Verstorbenen

Die Kirche pflegt das Gedächtnis der Toten durch regelmäßige Termine: die Messe am siebten und am dreißigsten Tag, die Jahresmesse und vor allem die beiden großen Novemberfeste — Allerheiligen (1. November), das alle Seligen des Himmels feiert, und das Gedächtnis aller verstorbenen Gläubigen (2. November, „Allerseelen“), an dem die ganze Kirche für die Seelen im Fegfeuer betet. Der ganze Monat November ist traditionell dem Gebet für die Verstorbenen geweiht.

„Gedenke meiner am Altar des Herrn“

Ary Scheffer, Heiliger Augustinus und heilige Monika, 1845, Nationalmuseum Warschau. Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Kein Zeugnis sagt das Herz der christlichen Begräbnisfeiern besser als das der heiligen Monika, Mutter des heiligen Augustinus. Sterbend fern der Heimat, in Ostia, zeigte sie sich gleichgültig gegenüber dem Ort ihres Grabes, aber brennend in einem einzigen Punkt:

„Begrabt diesen Leib, wo ihr wollt! Macht euch seinetwegen keine Sorgen! Nur um eines bitte ich euch: Gedenket meiner am Altar des Herrn, wo immer ihr seid.“ — Heilige Monika, berichtet vom heiligen Augustinus, Confessiones, Buch IX, Kap. 11[46]

Und als man sich wunderte, dass sie nicht fürchtete, so fern den Ihren zu sterben, antwortete sie: „Nichts ist fern für Gott, und man muss nicht fürchten, dass er nicht wüsste, wo er mich am Ende der Welt finden soll, um mich aufzuerwecken.“[47] Alles ist darin: die Loslösung gegenüber Leib und Grab, der Glaube an die Auferstehung und die Überzeugung, dass der größte Dienst, den man einem Verstorbenen erweisen kann, kein schönes Denkmal ist, sondern ein Platz im Gebet der Kirche, am Altar — das heißt in der Messe. Die christlichen Begräbnisfeiern sind nichts anderes als das: einen Bruder noch einmal bis zum Altar des Herrn tragen.

Zum Weiterlesen

Anmerkungen und Quellen

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1684 (die Begräbnisfeiern, liturgische Feier der Kirche: Gemeinschaft mit dem Verstorbenen, Teilnahme der Gemeinde, Verkündigung des ewigen Lebens).

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  2. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1684; vgl. § 1113 und § 1210 zur Zahl der sieben Sakramente. Die Begräbnisfeiern gehören zu den Sakramentalien und zur Liturgie für die Verstorbenen, nicht zu den Sakramenten.

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  3. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1683: „Diese Darbringung wird voll gefeiert durch das eucharistische Opfer; die Segnungen, die ihm vorausgehen und folgen, sind Sakramentalien.“

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  4. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1682.

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  5. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1680 (unter Verweis auf das Nizäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis).

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  6. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1686: Der Ordo exsequiarum sieht drei Feiertypen entsprechend den drei Orten vor (Haus, Kirche, Friedhof).

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  7. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1684.

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  8. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1683.

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  9. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1682.

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  10. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1683: Die Kirche „begleitet ihn am Ende seines Weges, um ihn in die Hände des Vaters zu legen“.

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  11. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1681, unter Verweis auf 2 Kor 5, 8.

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  12. Heiliger Paulus, 1. Brief an die Thessalonicher 4, 13 (liturgische Übersetzung).

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  13. Evangelium nach Johannes 11, 25-26 (liturgische Übersetzung) — Wort Christi an Marta.

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  14. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1683, unter Verweis auf 1 Kor 15, 42-44.

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  15. Heiliger Paulus, 1. Brief an die Korinther 15, 42-44 (liturgische Übersetzung).

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  16. Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum concilium über die heilige Liturgie, Nr. 81, 4. Dezember 1963 — Volltext auf vatican.va.

    16
  17. Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum concilium, Nr. 82, 4. Dezember 1963: „Der Ritus der Bestattung kleiner Kinder soll überarbeitet und mit einer eigenen Messe ausgestattet werden.“

    17
  18. Ordo exsequiarum (Begräbnisritus), promulgiert am 15. August 1969 durch die Heilige Kongregation für den Gottesdienst unter der Autorität Papst Pauls VI., in Anwendung von Sacrosanctum concilium Nr. 81-82.

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  19. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1686 (die vier Hauptmomente, allen liturgischen Traditionen gemeinsam).

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  20. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1687 (Empfang der Gemeinde; „Tröstung“ im Sinne von 1 Thess 4, 18).

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  21. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1687.

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  22. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1688, unter Verweis auf den Ordo exsequiarum, Nr. 41 (die Homilie muss die Gattung der Grabrede vermeiden).

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  23. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1689, unter Verweis auf den Ordo exsequiarum, Nr. 1 und 57.

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  24. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1689.

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  25. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1690, unter Verweis auf den Ordo exsequiarum, Nr. 10.

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  26. Heiliger Symeon von Thessalonich (†1429), De ordine sepulturæ, 367 (PG 155, 685B), zitiert vom Katechismus der Katholischen Kirche, § 1690.

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  27. Antiphon In paradisum der römischen Begräbnisliturgie, gesungen, wenn der Zug die Kirche zum Friedhof verlässt (lateinischer Text: „In paradisum deducant te angeli…“). Vertont namentlich von Gabriel Fauré und Maurice Duruflé in ihren Requiem.

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  28. Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum concilium, Nr. 81; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1685.

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  29. 2. Buch der Makkabäer 12, 44-46 (liturgische Übersetzung).

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  30. 2. Buch der Makkabäer 12, 45: „Das war ein heiliger und frommer Gedanke“.

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  31. Konzil von Trient, Dekret über das Fegfeuer, 3. Dezember 1563 — Denzinger-Hünermann (DS) 1820.

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  32. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1032, unter Verweis auf 2 Makk 12, 46 und die Praxis der Suffragien (eucharistisches Opfer, Almosen, Ablässe, Bußwerke) zugunsten der Verstorbenen.

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  33. Heiliger Johannes Chrysostomus, Homilien über den ersten Brief an die Korinther, 41, 5 (PG 61, 361C), zitiert vom Katechismus der Katholischen Kirche, § 1032.

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  34. Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1176, § 1 (Anrecht auf kirchliche Begräbnisfeiern nach dem Recht) und § 2 (Zweck: geistliche Hilfe für den Verstorbenen, Ehre des Leibes, Trost der Lebenden).

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  35. Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1183, § 1: „Was die Begräbnisfeiern betrifft, sind die Katechumenen wie Gläubige zu betrachten.“

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  36. Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1177, § 1 (Pfarrkirche des Verstorbenen); vgl. § 2 (Wahl einer anderen Kirche mit Zustimmung des Rektors).

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  37. Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1183, § 2.

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  38. Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum concilium, Nr. 82; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1261 (die Hoffnung der Kirche für ungetauft verstorbene Kinder).

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  39. Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1184, § 1 (Fälle der Beraubung der kirchlichen Begräbnisfeiern, außer bei Zeichen der Reue vor dem Tod).

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  40. Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1184, § 2 (im Zweifelsfall den Ortsordinarius befragen).

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  41. Heiliges Offizium, Instruktion Piam et constantem, 5. Juli 1963: Die Feuerbestattung ist nicht „in sich der christlichen Religion entgegengesetzt“, bei fortbestehender Bevorzugung der Erdbestattung.

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  42. Codex des kanonischen Rechtes (1983), can. 1176, § 3.

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  43. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Ad resurgendum cum Christo über die Bestattung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung, 15. August 2016 — Volltext auf vatican.va.

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  44. Heiliger Paulus, 1. Brief an die Thessalonicher 4, 18 (liturgische Übersetzung).

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  45. Heiliger Augustinus, Confessiones, Buch IX, Kap. 11, Nr. 27 — Worte der sterbenden heiligen Monika in Ostia.

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  46. Heiliger Augustinus, Confessiones, Buch IX, Kap. 11, Nr. 28.

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