Die Firmung

Die Firmung ist das zweite Sakrament der christlichen Initiation: die besondere Ausgießung des Heiligen Geistes, die die Taufgnade vollendet, den Christen mit dem Siegel des Geistes besiegelt und ihm die Kraft gibt, Zeuge Christi zu sein. Was sie ist, ihr Ritus, ihre Wirkungen, wer sie empfangen und wer sie spenden kann.

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Die Firmung ist im katholischen Glauben das zweite der sieben Sakramente und das zweite der christlichen Initiation, zwischen der Taufe und der Eucharistie. Durch sie empfängt der Getaufte die besondere Ausgießung des Heiligen Geistes, « wie sie einst den Aposteln am Pfingsttag zuteilwurde »[1]. Der Katechismus der Katholischen Kirche lehrt, dass dieses Sakrament « zum Vollzug der Taufgnade notwendig » ist[2].

Der wesentliche Ritus ist von großer Einfachheit: Der Bischof (oder der beauftragte Priester) legt die Hand auf und zeichnet ein Kreuz aus heiligem Chrisam auf die Stirn des Firmlings mit den Worten « Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist »[3]. Unter dieser Geste sieht die Kirche Pfingsten erneuert: Der Gefirmte wird « mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes beschenkt » und « dadurch strenger verpflichtet, den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen, als wahrer Zeuge Christi »[4].

Wie die Taufe wird die Firmung nur ein einziges Mal empfangen, denn sie prägt der Seele ein unauslöschliches « Prägemal » ein[5]. Sie setzt eine Bewegung fort, die die ganze Heilsgeschichte durchzieht: den dem Messias verheißenen Geist, der zu Pfingsten über die Kirche ausgegossen wurde, der von den Aposteln durch die Handauflegung vermittelt wurde (Apg 8, 14-17) und dann durch die Chrisamsalbung bezeichnet wurde — den Ritus, der den Getauften ihren Namen « Christen » gab, das heißt « Gesalbte »[6].

Dieser Artikel stellt das Sakrament in seiner Gesamtheit vor: seinen Namen und sein Wesen, seine biblische Verwurzelung, den Unterschied zwischen östlicher und westlicher Praxis, seine Zeichen und seinen Ritus, seine Wirkungen, seinen Empfänger und seinen Spender sowie die Weise, die empfangene Gnade zu leben. Zum allgemeinen Sakramentsbegriff siehe Was ist ein Sakrament? ; zum eingeprägten Prägemal siehe Das sakramentale Prägemal.

Was ist die Firmung? Das Sakrament, das die Taufe „vollendet"

Vor jeder Debatte muss man hören, was die Kirche über die Firmung im Eigentlichen sagt. Der Katechismus definiert sie sogleich durch ihre Beziehung zu den beiden anderen Initiationssakramenten, deren « Einheit gewahrt bleiben muss »[7].

Das zweite Sakrament der christlichen Initiation

« Mit der Taufe und der Eucharistie bildet das Sakrament der Firmung die Gesamtheit der „Sakramente der christlichen Initiation", deren Einheit gewahrt bleiben muss. Den Gläubigen muss also erklärt werden, dass der Empfang dieses Sakramentes zum Vollzug der Taufgnade notwendig ist. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1285[8]

Die Firmung ist also kein isoliertes und kein beliebiges Sakrament: Sie bildet mit Taufe und Eucharistie ein einziges Gebäude. Die Taufe lässt wiedergeboren werden, die Firmung stärkt, die Eucharistie nährt. « Durch Taufe und Firmung werden, wie der Katechismus über die Initiation schreibt, die Gläubigen Christus gleichgestaltet » und dann zum eucharistischen Tisch geführt[9]. Der Gefirmte empfängt, was seiner Initiation noch fehlt: keine Gnade anderer Art, sondern die Vollendung der Gnade, die er in der Taufe empfangen hat.

Darum betont der Katechismus: « Ohne Firmung und Eucharistie ist das Sakrament der Taufe zwar gültig und wirksam, die christliche Initiation bleibt aber unvollendet »[10]. Ein getaufter Ungefirmter ist voll Christ; aber er hat noch nicht alles empfangen, was Christus ihm zum Leben und zum Zeugnis geben will.

Warum „Firmung"? Die Bedeutung des Wortes

Der Name des Sakramentes ist je nach Tradition verschieden, und jeder beleuchtet einen Aspekt der Gabe. Im Osten nennt man es « Chrismation », « Chrisamsalbung » oder auch « Myron » — das heißt « Chrisam ». Im Westen hebt das Wort Firmung eine andere Wirkung hervor:

« Im Westen legt der Name Firmung nahe, dass dieses Sakrament die Taufe zugleich bestätigt und die Taufgnade festigt. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1289[11]

Das lateinische Verb confirmare bedeutet « fest machen », « stärken ». Das Sakrament « bestätigt » also in doppeltem Sinn: Es besiegelt, was die Taufe begonnen hat, und es gibt die Kraft (lateinisch fortitudo), im Glauben standzuhalten. Die beiden Wortfamilien — die östliche Chrismation und die westliche Firmung — bezeichnen nicht zwei Wirklichkeiten, sondern eine einzige Gabe unter zwei Blickwinkeln: die Salbung, die weiht, und die Festigkeit, die sie mitteilt.

„Christen", das heißt „Gesalbte"

Die Chrisamsalbung hat den christlichen Wortschatz bis in den Namen der Getauften hinein geprägt. Das Wort « Christ » kommt vom griechischen christos, « Gesalbter » — dasselbe Wort, das auch « Christus » ergibt.

« Diese Salbung verdeutlicht den Namen „Christ", der „Gesalbter" bedeutet und seinen Ursprung von Christus selbst herleitet, den „Gott mit dem Heiligen Geist gesalbt hat" (Apg 10, 38). » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1289[12]

Christ zu sein heißt also nicht nur, an Christus zu glauben: Es heißt, gesalbt zu sein wie er, an seiner Salbung durch den Geist teilzuhaben. Die Firmung macht diesen Namen voll und ganz wahr. « Durch die Firmung haben die Christen, das heißt die Gesalbten, mehr Anteil an der Sendung Jesu Christi und an der Fülle des Heiligen Geistes, mit der Er erfüllt ist, damit ihr ganzes Leben „Wohlgeruch Christi" verströme » (2 Kor 2, 15)[13].

Die Firmung in der Heilsgeschichte

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Die Firmung ist, wie die Taufe, nicht eines schönen Morgens entstanden: Nach der Kirche hat Gott diese Gabe von ferne vorbereitet, durch die Erwartung des Messias, Pfingsten und die Praxis der Apostel. Das nennt der Katechismus « die Firmung in der Heilsökonomie »[14].

Der dem Messias verheißene Geist, dann dem ganzen Volk

Das Alte Testament kündigt zunächst an, dass der Geist des Herrn auf dem Messias ruhen wird. Der Prophet Jesaja zeichnet sein Bild — es sind die sieben Gaben, die die Firmung mitteilen wird:

« Auf ihm wird der Geist des Herrn ruhen: der Geist der Weisheit und der Einsicht, der Geist des Rates und der Stärke, der Geist der Erkenntnis und der Furcht des Herrn. » — Jesaja 11, 2[15]

Diese Fülle des Geistes « sollte nicht allein die des Messias bleiben, sie sollte dem ganzen messianischen Volk mitgeteilt werden »[16]. Die Propheten hatten es verheißen: Gott werde seinen Geist « über alles Fleisch » ausgießen (Joel 3, 1-2) und « ein neues Herz » und « einen neuen Geist » geben (Ez 36, 25-27)[17]. Mehrfach hat Christus diese Ausgießung verheißen (Lk 12, 12 ; Joh 7, 37-39 ; 16, 7-15 ; Apg 1, 8), bevor er sie vollbrachte.

Pfingsten: die Firmung der Kirche

Die Verheißung erfüllt sich « zuerst am Ostertag » (Joh 20, 22), dann « strahlender am Pfingsttag »[18]. An diesem Tag steigt der Geist auf die versammelten Apostel herab; von ihm erfüllt, verlassen sie das Abendmahlsgemach und « beginnen, die Großtaten Gottes zu verkünden » (Apg 2, 11). Pfingsten ist in einem Sinn die Firmung der ganzen Kirche: Aus ängstlichen Jüngern werden unerschrockene Zeugen.

Und diese Gabe bleibt nicht bei den Zwölf stehen. Noch am selben Tag haben « die, die damals der apostolischen Predigt glaubten und sich taufen ließen, ihrerseits die Gabe des Heiligen Geistes empfangen »[19]. Zur erschütterten Menge sagt der heilige Petrus:

« Kehrt um, und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung seiner Sünden. Dann werdet ihr die Gabe des Heiligen Geistes empfangen. » — Apostelgeschichte 2, 38[20]

Die Firmung setzt also Pfingsten fort: Sie « setzt in gewisser Weise in der Kirche die Gnade von Pfingsten fort »[21].

Die Handauflegung der Apostel

Wie wurde diese Gabe nach Pfingsten denen vermittelt, die sich bekehrten? Durch eine genaue Geste: die Handauflegung der Apostel. Das ist das Schriftfundament, das die katholische Tradition als Ursprung des Sakramentes anerkennt.

« Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen zu den Samaritern hinab und beteten für sie, dass ihnen der Heilige Geist gegeben werde. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen des Herrn Jesus getauft. Da begannen Petrus und Johannes, ihnen die Hände aufzulegen, und sie empfingen den Heiligen Geist. » — Apostelgeschichte 8, 14-17[22]

Der Text ist entscheidend: Die Samariter waren bereits getauft, und doch war ihnen der Geist auf diese Weise noch nicht gegeben. Die Apostel mussten kommen und ihnen die Hände auflegen. Dieselbe Szene findet sich in Ephesus wieder, wo der heilige Paulus, nachdem er ein Dutzend Jünger getauft hatte, « ihnen die Hände auflegte, und der Heilige Geist kam auf sie » (Apg 19, 5-6)[23]. Es ist so grundlegend, dass der Hebräerbrief « die Lehre von den Taufen und auch von der Handauflegung » zu den Elementen der « ersten christlichen Unterweisung » zählt (Hebr 6, 2)[24]. Paul VI. fasst es so zusammen:

« Die Handauflegung wird von der katholischen Tradition mit Recht als der Ursprung des Sakramentes der Firmung anerkannt, das in gewisser Weise in der Kirche die Gnade von Pfingsten fortsetzt. » — Paul VI., Apostolische Konstitution Divinae consortium naturae[25]

Die sehr früh hinzugefügte Chrisamsalbung

Zu dieser ersten Geste — der Handauflegung — kam « sehr früh » ein zweites Zeichen hinzu: « Um die Gabe des Heiligen Geistes besser zu bezeichnen, kam zur Handauflegung eine Salbung mit wohlriechendem Öl (Chrisam) hinzu »[26]. Dieser Salbungsritus « besteht bis heute, sowohl im Osten als auch im Westen »[27]. Im 3. Jahrhundert beschreibt die dem heiligen Hippolyt von Rom zugeschriebene Apostolische Überlieferung bereits die doppelte Salbung nach der Taufe[28], und die großen Katecheten des 4. Jahrhunderts — der heilige Cyrill von Jerusalem in seinen Mystagogischen Katechesen, der Hl. Ambrosius in Mailand — deuten die Chrismation der Neugetauften ausführlich[29]. Das Sakrament ist also keine mittelalterliche Erfindung: Es wurzelt im apostolischen Zeitalter und in der Liturgie der ersten Jahrhunderte.

Osten und Westen: Warum zwei verschiedene Praktiken?

Eine Tatsache überrascht oft: In der lateinischen Kirche wird man Jahre nach der Taufe gefirmt, durch den Bischof; in den Ostkirchen wird man unmittelbar nach der Taufe gefirmt, durch den Priester, der tauft. Dieser Unterschied ist kein Widerspruch, sondern die Frucht einer Geschichte — und jede Tradition beleuchtet eine wahre Wirklichkeit des Sakramentes.

Das „doppelte Sakrament" des Hl. Cyprian

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In den ersten Jahrhunderten bildeten Taufe und Firmung eine einzige Feier. Der Hl. Cyprian von Karthago sprach im 3. Jahrhundert von einem « doppelten Sakrament »[30]. Man wurde getauft, gesalbt und zur Eucharistie zugelassen in einer einzigen Bewegung, meist in der Osternacht, durch den Bischof im Kreis seines Presbyteriums. Das ist noch heute der Brauch bei der Initiation Erwachsener.

Die westliche Trennung: die Vollendung dem Bischof vorbehalten

Warum hat der Westen die beiden Sakramente schließlich zeitlich getrennt? Aus sehr handfesten Gründen, die der Katechismus aufzählt:

« Die Vermehrung der Kindertaufen, und zwar zu jeder Zeit des Jahres, und die Vermehrung der (ländlichen) Pfarreien, die die Diözesen vergrößerten, erlauben die Anwesenheit des Bischofs nicht mehr bei allen Tauffeiern. Im Westen führt, weil man dem Bischof die Vollendung der Taufe vorbehalten will, die zeitliche Trennung der beiden Sakramente ein. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1290[31]

Vor der Wahl zwischen der Einheit des Ritus bewahren (indem der Priester alles vollzieht) oder die Bindung an den Bischof bewahren (indem die Firmung aufgeschoben wird), hat der Westen das Zweite bevorzugt. Der Osten tat das Umgekehrte: Er hielt beide Sakramente vereint, « sodass die Firmung vom Priester gespendet wird, der tauft » — aber dieser Priester kann es « nur mit dem vom Bischof geweihten Myron » tun[32]. So bleibt auf beiden Seiten die Bindung an den Bischof: im Westen unmittelbar, im Osten durch das geweihte Chrisam.

AspektÖstliche Tradition (Chrismation)Lateinische Tradition (Firmung)
ZeitpunktUnmittelbar nach der TaufeIm „Vernunftalter" (meistens)
Ordentlicher SpenderDer Priester, der tauftDer Bischof
Bindung an den BischofDurch das von ihm geweihte MyronDurch seine Anwesenheit und seine Geste
Was betont wirdDie Einheit der drei InitiationssakramenteDie apostolische Bindung und die Katholizität der Kirche

Was jede Tradition beleuchtet

Keine der beiden Praktiken ist « besser »: Sie beleuchten zwei einander ergänzende Wahrheiten. « Die Praxis der Ostkirchen betont stärker die Einheit der christlichen Initiation. Die der lateinischen Kirche drückt deutlicher die Gemeinschaft des Neugetauften mit seinem Bischof aus, dem Garanten und Diener der Einheit seiner Kirche, ihrer Katholizität und Apostolizität, und dadurch die Bindung an die apostolischen Ursprünge der Kirche Christi »[33]. Der Osten zeigt, dass der Geist die Taufe ohne Verzug vollendet; der Westen zeigt, dass diese Gabe an die Kirche der Apostel bindet, deren Nachfolger der Bischof ist.

Die Entwicklung des Ritus, von den Aposteln bis heute

Die Firmung war immer dasselbe Sakrament — die von den Aposteln auferlegte Gabe des Geistes —, aber ihre rituelle Gestalt und ihr Platz in der Initiation haben sich im Lauf der Jahrhunderte geklärt.

  1. um 30
    Pfingsten und die Handauflegung

    Der Geist steigt auf die Apostel herab (Apg 2). Sehr bald vermitteln sie diese Gabe durch die Handauflegung den Neugetauften (Apg 8, 14-17 ; 19, 5-6).

  2. um 215
    Die doppelte Chrisamsalbung

    Die dem heiligen Hippolyt von Rom zugeschriebene Apostolische Überlieferung beschreibt bereits die Chrisamsalbung durch den Bischof auf der Stirn des Neugetauften nach dem Taufbad.

  3. um 250
    Das „doppelte Sakrament" des Hl. Cyprian

    In Karthago spricht der Hl. Cyprian von einem « doppelten Sakrament »: Taufe und Firmung bilden noch eine einzige, vom Bischof geleitete Feier.

  4. 5.-6. Jahrhundert
    Die westliche Trennung

    Im Westen führen die Vermehrung der Kindertaufen und der ländlichen Pfarreien dazu, die Firmung aufzuschieben, um sie dem Bischof vorzubehalten; der Osten hält beide Sakramente vereint.

  5. 22. November 1439
    Das Konzil von Florenz

    Das Dekret Exsultate Deo zählt die Firmung zu den sieben Sakramenten und legt ihre Materie (Chrisam), ihre Form und ihren Spender (den Bischof) fest.

  6. 3. März 1547
    Das Konzil von Trient

    VII. Sitzung: Drei Kanones verteidigen die Firmung als wahres Sakrament, bekräftigen die Kraft des heiligen Chrisams und behalten dem Bischof den ordentlichen Dienst vor.

  7. 4. Dezember 1963
    Das Zweite Vatikanische Konzil fordert die Ritusrevision

    Sacrosanctum concilium (Nr. 71) fordert die Revision des Ritus, um seine Bindung an die gesamte christliche Initiation besser sichtbar zu machen.

  8. 15. August 1971
    Paul VI. legt den heutigen Ritus fest

    Die Apostolische Konstitution Divinae consortium naturae verkündet den revidierten Ritus und legt die wesentliche lateinische Form fest: « Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist. »

Die Zeichen und der Ritus: Salbung und Siegel

Fragt man, was konkret nötig ist, um zu firmen, so passt die Antwort der Kirche in zwei verbundene Zeichen: eine Salbung mit heiligem Chrisam auf die Stirn, vollzogen unter Handauflegung, begleitet von genauen Worten. Das nennt die Theologie die Materie und die Form des Sakramentes. Zu dieser allen Sakramenten gemeinsamen Unterscheidung siehe Die Materie und die Form der Sakramente.

Die Ölsalbung: ihre biblischen Bedeutungen

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Warum das Öl? Weil die Salbung in der Bibel und in der Antike « reich an vielen Bedeutungen » ist. Der Katechismus fasst sie zusammen:

« Das Öl ist Zeichen von Überfluss und Freude, es reinigt (Salbung vor und nach dem Bad) und es macht geschmeidig (die Salbung der Athleten und Ringkämpfer); es ist Zeichen der Heilung, da es Prellungen und Wunden lindert, und es lässt strahlen vor Schönheit, Gesundheit und Kraft. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1293[34]

Alle diese Bilder bewahrheiten sich im geistlichen Leben. Die Salbung mit heiligem Chrisam « ist Zeichen einer Weihe »: Durch sie wird der Christ für Gott ausgesondert und enger mit der Sendung Christi verbunden[35]. Das Öl sagt den Überfluss des Geistes, die Freude der Gnade, die Kraft des Kämpfers, der in den Kampf des Glaubens eintritt.

Das „Siegel" des Heiligen Geistes

Aber die Salbung « bezeichnet und prägt » noch etwas ein: ein geistliches Siegel[36]. Das Wort ist wichtig. In der Antike kennzeichnete das Siegel die Zugehörigkeit: Man kennzeichnete « die Soldaten mit dem Siegel ihres Anführers und ebenso die Sklaven mit dem ihres Herrn », und es beglaubigte einen Akt oder ein Schriftstück[37]. Der heilige Paulus wendet dieses Bild auf den Christen an:

« Der uns mit euch in Christus festigt und uns gesalbt hat, das ist Gott, Er, der uns sein Siegel aufgedrückt und das Unterpfand des Geistes in unsere Herzen gelegt hat. » — Der heilige Paulus, 2. Brief an die Korinther 1, 21-22[38]

Dieses « Siegel des Heiligen Geistes kennzeichnet die völlige Zugehörigkeit zu Christus, die Indienstnahme für immer, aber auch die Verheißung des göttlichen Schutzes in der großen endzeitlichen Prüfung » (vgl. Offb 7, 2-3)[39]. Der Gefirmte ist nun « gekennzeichnet » als zu Christus gehörig — ein Zeichen, das nichts auslöschen kann und das ihn am Tag des Gerichts schützen wird. Es ist das unauslöschliche Prägemal, von dem weiter unten die Rede sein wird. Dazu siehe Das sakramentale Prägemal.

Das heilige Chrisam und seine Weihe

Die Materie der Firmung ist das heilige Chrisam: eine Mischung aus Olivenöl und wohlriechendem Balsam. Seine Weihe gehört gewissermaßen zum Sakrament selbst[40]:

« Der Bischof weiht am Gründonnerstag in der Chrisammesse das heilige Chrisam für seine ganze Diözese. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1297[41]

So firmt selbst dann, wenn ein Priester firmt — im Osten oder im Notfall im Westen —, er stets mit einem vom Bischof geweihten Chrisam. Das Sakrament bleibt im bischöflichen Priestertum verwurzelt und durch es in der apostolischen Sukzession. Das Konzil von Trient hat übrigens den Wert dieses Chrisams feierlich gegen seine Leugner verteidigt:

« Wer sagt, dass die dem Heiligen Geist Unrecht tun, die dem heiligen Chrisam der Firmung irgendeine Kraft zuschreiben: der sei mit dem Anathema belegt. » — Konzil von Trient, VII. Sitzung, 2. Kanon über die Firmung[42]

Der Ablauf der Feier

Im römischen Ritus beginnt die Liturgie, wenn die Firmung getrennt von der Taufe gefeiert wird, mit « der Erneuerung der Taufversprechen und dem Glaubensbekenntnis der Firmlinge », um deutlich zu zeigen, dass « die Firmung in der Folge der Taufe steht »[43]. Dann breitet der Bischof die Hände über alle Firmlinge aus — « eine Geste, die seit der Zeit der Apostel das Zeichen der Gabe des Geistes ist »[44] — und ruft die Ausgießung des Geistes mit den sieben Gaben an:

« Gieße nun deinen Heiligen Geist über sie aus; gib ihnen in Fülle den Geist, der auf deinem Sohn Jesus ruhte: den Geist der Weisheit und der Einsicht, den Geist des Rates und der Stärke, den Geist der Erkenntnis und der kindlichen Liebe; erfülle sie mit dem Geist der Furcht Gottes. » — Firmrituale (Ordo confirmationis, 25)[45]

Dann folgt der wesentliche Ritus und der Friedenskuss, der « die kirchliche Gemeinschaft mit dem Bischof und mit allen Gläubigen bezeichnet und bekundet »[46]. Wird die Firmung in der Messe gefeiert, unterstreicht sie noch besser « die Einheit der Initiationssakramente »[47].

Der wesentliche Ritus: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist"

Im Herzen der Feier steht die Geste, die das Sakrament bewirkt. Paul VI. hat sie 1971 genau festgelegt, infolge der vom Zweiten Vatikanischen Konzil geforderten Revision[48]:

« Das Sakrament der Firmung wird gespendet durch die Salbung mit heiligem Chrisam auf die Stirn, vollzogen unter Handauflegung, und durch diese Worte: „Accipe signaculum doni Spiritus Sancti" („Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist"). » — Paul VI., Apostolische Konstitution Divinae consortium naturae[49]

Drei Elemente sind also gemeinsam erforderlich: die Chrisamsalbung auf die Stirn (die Materie), die Handauflegung des Spenders und die Formel (die Form). Im byzantinischen Osten erfolgt die Salbung auf mehreren Sinnesorganen — Stirn, Augen, Nasenlöcher, Ohren, Lippen, Brust, Hände, Füße — mit der Formel « Siegel der Gabe des Heiligen Geistes »[50]. In beiden Riten vollzieht sich dieselbe Wirklichkeit: die besiegelte Gabe des Heiligen Geistes.

Ist die Firmung wirklich ein Sakrament?

Weil die Firmung auf die Taufe folgt und der Eucharistie oft um mehrere Jahre vorausgeht, wollten manche in ihr nur eine Übergangszeremonie oder eine feierliche Katechese sehen — kein wahres, von Christus eingesetztes Sakrament. Das Konzil von Trient hat 1547 auf diese Einwände geantwortet, mit drei kurzen und klaren Kanones.

Einwand — „Das ist nur eine Zeremonie oder eine Katechese"

Der Einwand, von manchen Reformatoren des 16. Jahrhunderts getragen, lautete, die Firmung sei ursprünglich « nichts anderes als eine Katechese gewesen, durch die die Heranwachsenden ihren Glauben vor der Kirche Rechenschaft ablegten »[51]. Trient verurteilt ihn:

« Wer sagt, die Firmung der Getauften sei eine leere Zeremonie und nicht vielmehr ein wahres und eigentliches Sakrament, oder sie sei einst nichts anderes als eine Katechese gewesen … der sei mit dem Anathema belegt. » — Konzil von Trient, VII. Sitzung, 1. Kanon über die Firmung[52]

Das entscheidende Argument ist nicht nur dogmatisch: Es ist schriftlich und geschichtlich. Die Apostelgeschichte zeigt eine Geste — die Handauflegung —, die Getauften wirklich den Heiligen Geist gibt (Apg 8 ; Apg 19), unterschieden von der Taufe selbst und vollzogen von den Aposteln. Ein zur Mitteilung der Geistgnade eingesetzter Ritus, seit dem apostolischen Zeitalter bezeugt und ohne Unterbrechung im Osten wie im Westen praktiziert, ist keine Katechese: Er ist ein Sakrament.

Einwand — „Das heilige Chrisam hat keine Kraft"

Ein zweiter Einwand zielte auf die Salbung selbst: Wozu das Chrisam, bloßes Öl? Trient antwortet mit dem bereits zitierten Kanon, dass die, die dem heiligen Chrisam eine « Kraft » zuschreiben, dem Heiligen Geist keineswegs Unrecht tun, sondern bekennen, dass Gott durch sinnenfällige Zeichen wirkt[53]. Das ist die ganze sakramentale Logik: Gott rettet den Menschen nicht als reinen Geist, sondern durch Gesten und Materien, die er erwählt hat. Das Taufwasser, Brot und Wein der Eucharistie, das Chrisam der Firmung sind keine Dekoration: Sie sind die Werkzeuge, deren sich die göttliche Kraft bedient.

Einwand — „Nichts in der Schrift begründet ein solches Sakrament"

Schließlich wendet man ein, das Wort « Firmung » lese man nicht im Neuen Testament. Das stimmt für das Wort — nicht für die Sache. Das Neue Testament bezeugt:

  • eine vom Taufbad unterschiedene Geistgabe, verliehen durch die Apostel (Apg 8, 14-17 ; 19, 5-6) ;
  • die Geste, die sie verleiht: die Handauflegung, zu den Glaubensgrundlagen gezählt (Hebr 6, 2) ;
  • das Siegel des Geistes, mit dem der Christ gekennzeichnet ist (2 Kor 1, 21-22 ; Eph 1, 13 ; 4, 30) ;
  • die Salbung, die den « Christen » ausmacht (Apg 10, 38 ; 2 Kor 2, 15).

Das Konzil von Florenz zählte bereits 1439 die Firmung zu den sieben Sakramenten, « die die Bischöfe durch Handauflegung spenden, indem sie die Getauften salben »[54]. Die Lehre ist also keine späte Konstruktion: Sie liest in der Apostelgeschichte die Einsetzung eines dauernden Sakramentes.

Die Wirkungen der Firmung

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Was bewirkt die Firmung? Die Kirche antwortet mit einem Wort: eine besondere Ausgießung des Heiligen Geistes, die keinen anderen Geist gibt als den der Taufe, ihn aber in Fülle gibt, für Sendung und Zeugnis.

Die besondere Ausgießung des Geistes, wie zu Pfingsten

« Aus der Feier geht hervor, dass die Wirkung des Sakramentes der Firmung die besondere Ausgießung des Heiligen Geistes ist, wie sie einst den Aposteln am Pfingsttag zuteilwurde. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1302[55]

Aus dieser Ausgießung fließen fünf Früchte, die der Katechismus aufzählt: Die Firmung « verwurzelt uns tiefer in der Gotteskindschaft, die uns Abba, Vater sagen lässt »; « sie vereint uns fester mit Christus »; « sie mehrt in uns die Gaben des Heiligen Geistes »; « sie macht unsere Bindung an die Kirche vollkommener »; und « sie verleiht uns eine besondere Kraft des Heiligen Geistes, den Glauben durch Wort und Tat als wahre Zeugen Christi zu verbreiten und zu verteidigen, den Namen Christi mutig zu bekennen und sich des Kreuzes niemals zu schämen »[56]. Der Hl. Ambrosius sagte es schon zu den Neugetauften von Mailand:

« Denke daran, dass du das geistliche Siegel empfangen hast, den Geist der Weisheit und der Einsicht, den Geist des Rates und der Stärke, den Geist der Erkenntnis und der Frömmigkeit, den Geist der heiligen Furcht, und bewahre, was du empfangen hast. Gott der Vater hat dich mit seinem Zeichen gekennzeichnet, Christus der Herr hat dich gefirmt und das Unterpfand des Geistes in dein Herz gelegt. » — Der Hl. Ambrosius von Mailand, Über die Geheimnisse, 7, 42[57]

Die sieben Gaben des Heiligen Geistes

Die Tradition fasst diese Fülle in den sieben Gaben des Geistes zusammen, aufgezählt nach Jesaja 11, 2 und angerufen im Gebet der Firmung selbst[58]. Sie sind keine sieben getrennten Gnaden, sondern sieben Weisen, wie derselbe Geist die Seele für sein Wirken empfänglich macht.

Gabe des GeistesWas sie in der Seele bewirkt
WeisheitAlles nach Gott kosten und beurteilen
EinsichtDen tiefen Sinn des offenbarten Glaubens durchdringen
RatUnterscheiden, was im konkreten Leben zu tun ist
StärkeStandhalten und mutig handeln, bis zum Martyrium, wenn es sein muss
Erkenntnis (Wissenschaft)Die geschaffenen Dinge im Blick auf Gott recht beurteilen
Frömmigkeit (kindliche Liebe)Gott wie einen Vater lieben und dem Nächsten dienen
Furcht GottesGott ehren und aus Liebe fürchten, ihn zu beleidigen
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Diese Gaben sind keiner geistlichen Elite vorbehalten: Sie werden jedem Gefirmten gegeben, damit sein gewöhnliches Leben zum Ort des Zeugnisses werde. Die Gabe der Stärke erklärt insbesondere, dass « viele Kinder dank der Kraft des Heiligen Geistes, die sie empfangen hatten, mutig und bis aufs Blut für Christus gekämpft haben »[59].

Das unauslöschliche Prägemal: ein einziges Mal empfangen

Wie Taufe und Weihe wird die Firmung nur ein einziges Mal empfangen, weil sie der Seele ein « Prägemal » einprägt:

« Wie die Taufe, deren Vollendung sie ist, wird die Firmung nur ein einziges Mal gespendet. Die Firmung prägt nämlich der Seele ein unauslöschliches geistliches Zeichen ein, das „Prägemal", das Zeichen dafür, dass Jesus Christus einen Christen mit dem Siegel seines Geistes gekennzeichnet hat, indem er ihn mit der Kraft aus der Höhe bekleidet, damit er sein Zeuge sei. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1304[60]

Dieses Prägemal verschwindet niemals — weder durch die Sünde noch durch den Abfall. Ein Gefirmter, der den Glauben verlassen hätte und zurückkehrte, wird niemals wieder gefirmt: Das Zeichen ist immer da, bereit, wieder aufzuleben, sobald die Liebe neu erwacht. Zum Wesen dieses Zeichens siehe Das sakramentale Prägemal.

Das vollendete gemeinsame Priestertum: bezeugen „gleichsam kraft eines Amtes"

Das Prägemal der Firmung begnügt sich nicht zu kennzeichnen: Es befähigt. Es « vollendet das gemeinsame Priestertum der Gläubigen, das in der Taufe empfangen wurde », und gibt dem Gefirmten « die Kraft, den Glauben Christi öffentlich zu bekennen, und gleichsam kraft eines Amtes »[61]. Die Formel des Hl. Thomas von Aquin ist genau:

« Der Gefirmte empfängt die Kraft, den Glauben Christi öffentlich zu bekennen, und gleichsam kraft eines Amtes (quasi ex officio). » — Der Hl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 72, a. 5[62]

Darin liegt der eigentliche Unterschied der Firmung gegenüber der Taufe. Der Getaufte bekennt seinen Glauben; der Gefirmte ist beauftragt, ihn zu verteidigen und zu verbreiten, wie ein Soldat seine Waffen oder ein Gesandter seine Sendung empfängt. Darum hat die Tradition vom Gefirmten als einem « Soldaten Christi » gesprochen — nicht für den Krieg der Waffen, sondern für den Kampf des Zeugnisses.

Wer kann die Firmung empfangen?

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Die Regel ist weit: « Jeder noch nicht gefirmte Getaufte kann und soll das Sakrament der Firmung empfangen »[63]. Zwei Worte zählen: kann (kein Getaufter ist ausgeschlossen) und soll (es ist nicht beliebig).

Eine Pflicht, die Initiation zu vollenden

Der Katechismus spricht von einer wahren Pflicht: « Die Gläubigen sind durch die Verpflichtung gehalten, dieses Sakrament zur rechten Zeit zu empfangen »[64]. Der Grund wurde genannt: Ohne die Firmung « bleibt die christliche Initiation unvollendet »[65]. Es geht nicht um eine schmückende Zugabe, sondern um den Anteil der Gnade, den Christus jedem der Seinen zum erwachsenen Leben im Glauben geben will.

Das Alter und das falsche „Sakrament der Reife"

In der lateinischen Kirche weist « der jahrhundertealte Brauch auf das Vernunftalter als Bezugspunkt hin »[66]. Aber der Katechismus warnt vor einem verbreiteten Missverständnis:

« Wenn man die Firmung manchmal als „Sakrament der christlichen Reife" bezeichnet, darf man doch das Erwachsenenalter des Glaubens nicht mit dem Erwachsenenalter des natürlichen Wachstums verwechseln, noch vergessen, dass die Taufgnade eine Gnade freier und unverdienter Erwählung ist, die keiner „Bestätigung" bedarf, um wirksam zu werden. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1308[67]

Die Firmung ist also kein persönliches « Glaubensbekenntnis », durch das der Jugendliche eine als Baby empfangene Taufe endlich bestätigen würde. Das kehrte die Rollen um: Nicht der Mensch bestätigt Gott, sondern Gott bestätigt den Menschen. Der Beweis ist, dass man « in Todesgefahr Kinder firmen muss, auch wenn sie das Vernunftalter noch nicht erreicht haben »[68]: Die Gabe hängt nicht von der Reife des Empfängers ab, sondern von der Gnade Christi. Der heilige Thomas bemerkte es schon: « Das Alter des Leibes schadet der Seele nicht »[69].

Gnadenstand und Pate

Zwei Bedingungen begleiten einen fruchtbaren Empfang. Zunächst: « Um die Firmung zu empfangen, muss man im Stand der Gnade sein » — daher der Brauch, zuerst das Bußsakrament zu empfangen, « um sich für die Gabe des Heiligen Geistes zu reinigen »[70]. Dazu siehe Die Beichte. Sodann wird der Firmling wie in der Taufe von einem Paten oder einer Patin begleitet; « es ist angebracht, dass es derselbe wie in der Taufe ist, um die Einheit der beiden Sakramente deutlich zu kennzeichnen »[71]. Der Gefirmte schließlich muss « vorbereitet sein, seine Rolle als Jünger und Zeuge Christi zu übernehmen, in der kirchlichen Gemeinschaft und in den zeitlichen Angelegenheiten »[72].

Wer kann firmen? Der Spender

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In diesem Punkt unterscheidet sich die Firmung deutlich von der Taufe — die im Notfall jeder Mensch spenden kann. Die Firmung ist ordentlicherweise dem Bischof vorbehalten.

Der Bischof, ursprünglicher Spender

« Ursprünglicher Spender der Firmung ist der Bischof. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1312[73]

Das Konzil von Trient hatte es gegen die definiert, die sie zum Dienst eines jeden Priesters machen wollten:

« Wer sagt, der ordentliche Spender der Firmung sei nicht allein der Bischof, sondern jeder einfache Priester: der sei mit dem Anathema belegt. » — Konzil von Trient, VII. Sitzung, 3. Kanon über die Firmung[74]

Warum dieser Vorbehalt? Weil die Bischöfe « die Nachfolger der Apostel » sind und « die Fülle des Weihesakramentes empfangen haben »[75]. Dass der Bischof firmt, « kennzeichnet deutlich, dass dieses Sakrament die, die es empfangen, enger mit der Kirche, mit ihren apostolischen Ursprüngen und mit ihrer Sendung, Christus zu bezeugen, vereint »[76]. Die Firmung bindet den Gefirmten sichtbar an die Kirche der Apostel, durch die Hand ihres Nachfolgers. Zur Unterscheidung der Spender siehe Der ordentliche und der außerordentliche Spender.

Der Priester, im Osten und im Notfall

Dieser Vorbehalt an den Bischof ist nicht absolut. Im Osten « spendet ordentlicherweise der Priester, der tauft, auch unmittelbar die Firmung », mit dem vom Bischof oder Patriarchen geweihten Chrisam[77]. Im Westen kann der Bischof « im Notfall Priestern die Vollmacht erteilen, die Firmung zu spenden »[78] — etwa bei der Taufe eines Erwachsenen oder bei der Aufnahme eines Konvertiten in die volle Gemeinschaft. Und schließlich, vor allem:

« Befindet sich ein Christ in Todesgefahr, kann jeder Priester ihm die Firmung spenden. Denn die Kirche will, dass keines ihrer Kinder, auch nicht das kleinste, aus dieser Welt scheidet, ohne durch den Heiligen Geist mit der Gabe der Fülle Christi vollendet worden zu sein. » — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1314[79]

Hier findet sich dieselbe mütterliche Zärtlichkeit der Kirche wie bei der Taufe wieder: Angesichts des Todes werden alle Erleichterungen gewährt, damit niemand ohne die Fülle der Gabe scheide.

Seine Firmung leben: Zeuge Christi werden

Die Firmung ist kein Übergangsritus, den man vergisst, sobald das Fest vorbei ist. Sie legt in die Seele eine Gabe, die verlangt, das ganze Leben lang geweckt und in die Tat umgesetzt zu werden. « Die Firmgnade muss, schreibt der Katechismus, den Christen zu einer innigeren Vereinigung mit Christus führen, zu einer lebendigeren Vertrautheit mit dem Heiligen Geist, seinem Wirken, seinen Gaben und seinen Rufen »[80].

Der Mut des Zeugnisses

Die sichtbarste Frucht der Firmung ist der Mut. Pfingsten hatte aus ängstlichen Aposteln unerschrockene Zeugen gemacht; die Firmung will in jedem Christen dieselbe Wirkung hervorbringen. Darum empfängt der Gefirmte die Kraft, « den Namen Christi mutig zu bekennen und sich des Kreuzes niemals zu schämen »[81]. Das Siegel des Geistes ist auch ein « Helm » und ein « Schild des Glaubens », nach dem schönen Weihegebet des Chrisams: Es macht den Getauften fähig, « allen Werken des Widersachers » standzuhalten[82].

Die Heiligen, vom Geist gefirmt

Die Geschichte der Kirche ist voll dieser Zeugen, die die Kraft des Geistes unbesiegbar gemacht hat. Der Hl. Thomas von Aquin erinnert daran, dass « viele Kinder » — er denkt an die jungen Märtyrer wie die heilige Agnes — « mutig und bis aufs Blut für Christus gekämpft haben », weil sie « die Kraft des Heiligen Geistes » empfangen hatten[83]. Dieser Mut ist keine natürliche Tugend: Er ist die bis zum Äußersten entfaltete Gabe des Sakramentes. Der Märtyrer, der Missionar, der einfache Gläubige, der seinen Glauben in einem feindlichen Umfeld auszusprechen wagt, leben alle, jeder nach seinem Maß, ihre Firmung.

Die empfangene Gabe wecken

Viele getauft-gefirmte Gläubige leben, als hätten sie den Geist nie empfangen. Doch die Gabe bleibt: Das Prägemal ist unauslöschlich, und die Gnade wartet darauf, neu belebt zu werden. Der heilige Paulus ermahnte seinen Schüler Timotheus, « die Gabe Gottes neu zu entfachen », die er durch die Handauflegung empfangen hatte (2 Tim 1, 6-7) — « denn Gott hat uns nicht einen Geist der Furcht gegeben, sondern einen Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit ». Das ist die Mahnung der Firmung an jeden Christen: Die Kraft ist da, am Tag des Sakramentes niedergelegt; es bleibt, sie wirken zu lassen, durch Gebet, Sakramente und den Mut zum Zeugnis. Der Gefirmte muss den Geist nicht erobern: Er muss ihn nur nicht auslöschen (vgl. 1 Thess 5, 19).

Weiterführend

Anmerkungen und Quellen

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1302: « Die Wirkung des Sakramentes der Firmung ist die besondere Ausgießung des Heiligen Geistes, wie sie einst den Aposteln am Pfingsttag zuteilwurde ».

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  2. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1285: « Mit der Taufe und der Eucharistie bildet das Sakrament der Firmung die Gesamtheit der „Sakramente der christlichen Initiation"… der Empfang dieses Sakramentes ist zum Vollzug der Taufgnade notwendig » (vgl. Ordo confirmationis, prænotanda 1).

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  3. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1300, unter Berufung auf Paul VI., Divinae consortium naturae: der wesentliche Ritus — « die Salbung mit heiligem Chrisam auf die Stirn, vollzogen unter Handauflegung, und durch diese Worte: Accipe signaculum doni Spiritus Sancti »; im byzantinischen Ritus Salbung auf mehreren Sinnesorganen mit der Formel « Siegel der Gabe des Heiligen Geistes ».

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  4. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, Nr. 11 (21. November 1964): « Durch das Sakrament der Firmung werden [die Getauften] vollkommener mit der Kirche verbunden; sie werden mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet und dadurch strenger verpflichtet, den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen, als wahre Zeugen Christi »; zitiert in KKK § 1285 und § 1303.

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  5. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1304: « Wie die Taufe, deren Vollendung sie ist, wird die Firmung nur ein einziges Mal gespendet »; sie prägt « ein unauslöschliches geistliches Zeichen ein, das Prägemal » (vgl. DS 1609 ; Lk 24, 48-49).

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  6. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1289: « Um die Gabe des Heiligen Geistes besser zu bezeichnen, kam zur Handauflegung eine Salbung mit wohlriechendem Öl (Chrisam) hinzu »; der Name « Christ » bedeutet « Gesalbter » (Apg 10, 38); im Osten heißt das Sakrament « Chrismation » oder « Myron », im Westen « Firmung ».

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  7. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1212: die drei Initiationssakramente — Taufe, Firmung, Eucharistie — begründen das christliche Leben; « die Gläubigen werden durch die Taufe wiedergeboren, durch das Firmsakrament gestärkt und empfangen in der Eucharistie das Brot des ewigen Lebens » (Paul VI., Divinae consortium naturae).

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  8. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1306: « Jeder noch nicht gefirmte Getaufte kann und soll das Sakrament der Firmung empfangen » (CIC can. 889, § 1); die Gläubigen « sind durch die Verpflichtung gehalten, dieses Sakrament zur rechten Zeit zu empfangen » (CIC can. 890); ohne Firmung und Eucharistie ist die Taufe gültig, « aber die christliche Initiation bleibt unvollendet ».

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  9. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1294: die Salbung mit heiligem Chrisam in Firmung und Weihe « ist Zeichen einer Weihe »; durch sie haben die Christen mehr Anteil an der Sendung Jesu Christi und an der Fülle des Geistes, « damit ihr ganzes Leben Wohlgeruch Christi verströme » (2 Kor 2, 15).

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  10. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1286: im Alten Testament künden die Propheten an, dass der Geist des Herrn auf dem Messias ruhen wird (Jes 11, 2) im Hinblick auf seine Heilssendung (Lk 4, 16-22 ; Jes 61, 1).

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  11. Jesaja 11, 2 (liturgische Übersetzung): die sieben Gaben des Geistes, die auf dem Spross Isais ruhen — Weisheit, Einsicht, Rat, Stärke, Erkenntnis und Furcht des Herrn; Gründungstext der Lehre von den sieben Gaben, aufgenommen in die Firmungsliturgie (KKK § 1286 ; § 1299).

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  12. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1287: die Fülle des Geistes sollte dem ganzen messianischen Volk mitgeteilt werden (Ez 36, 25-27 ; Joel 3, 1-2); die Verheißung wurde an Ostern (Joh 20, 22) und zu Pfingsten (Apg 2, 1-4) erfüllt; die Glaubenden und Getauften empfingen ihrerseits die Gabe des Heiligen Geistes (Apg 2, 38).

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  13. Apostelgeschichte 2, 38 (liturgische Übersetzung): Ruf des heiligen Petrus zu Pfingsten; zitiert in KKK § 1287 als Bindung zwischen Taufe und Gabe des Heiligen Geistes.

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  14. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1288, unter Berufung auf Paul VI., Divinae consortium naturae: Die Apostel teilten den Neugetauften « durch die Handauflegung die Gabe des Geistes mit, die die Taufgnade zu ihrem Vollzug bringt » (Apg 8, 15-17 ; 19, 5-6 ; vgl. Hebr 6, 2); die Handauflegung wird « als Ursprung des Sakramentes der Firmung » anerkannt.

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  15. Apostelgeschichte 8, 14-17 (liturgische Übersetzung): Petrus und Johannes legen den getauften Samaritern die Hände auf, damit sie den Heiligen Geist empfangen; in KKK § 1315 als Schriftfundament der Firmung vollständig zitierter Text.

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  16. Paul VI., Apostolische Konstitution Divinae consortium naturae (15. August 1971): verkündet den revidierten Firmritus; anerkennt die Handauflegung der Apostel « als Ursprung des Sakramentes der Firmung, das in gewisser Weise in der Kirche die Gnade von Pfingsten fortsetzt »; zitiert in KKK § 1288.

    25
  17. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1291: der römische Brauch einer doppelten Salbung mit heiligem Chrisam nach der Taufe, deren zweite, vom Bischof auf die Stirn vollzogene (vgl. Hl. Hippolyt, Apostolische Überlieferung, 21); bei einem getauften Erwachsenen gibt es nur eine einzige Salbung nach der Taufe, die der Firmung.

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  18. Der Hl. Ambrosius von Mailand, Über die Geheimnisse (De mysteriis), 7, 42 (PL 16, 402-403): Mahnung an die Neugetauften, das empfangene geistliche Zeichen, den Geist mit den sieben Gaben, zu bewahren; zitiert in KKK § 1303.

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  19. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1290: in den ersten Jahrhunderten bilden Taufe und Firmung nach dem Hl. Cyprian ein « doppeltes Sakrament »; die Vermehrung der Kindertaufen und der ländlichen Pfarreien führt den Westen dazu, dem Bischof « die Vollendung der Taufe » vorzubehalten, daher die zeitliche Trennung; der Osten hält beide Sakramente vereint (vgl. CCEO can. 695, 1 ; 696, 1).

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  20. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1292: die östliche Praxis betont « die Einheit der christlichen Initiation »; die lateinische Praxis drückt « die Gemeinschaft des Neugetauften mit seinem Bischof aus, dem Garanten und Diener der Einheit seiner Kirche, ihrer Katholizität und Apostolizität ».

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  21. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1293: im Ritus « das Zeichen der Salbung und das, was die Salbung bezeichnet und einprägt: das geistliche Siegel » zu betrachten; biblische Bedeutungen des Öls (Überfluss, Freude, Reinigung, Geschmeidigkeit, Heilung, Schönheit, Kraft).

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  22. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1295: das Siegel, Symbol der Person (Gen 38, 18 ; Hld 8, 6), Zeichen der Vollmacht (Gen 41, 42) und des Eigentums (Dtn 32, 34) — man kennzeichnete « die Soldaten mit dem Siegel ihres Anführers und die Sklaven mit dem ihres Herrn »; es beglaubigt einen Akt (1 Kön 21, 8) oder ein Schriftstück (Jer 32, 10).

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  23. Der heilige Paulus, 2. Brief an die Korinther 1, 21-22 (liturgische Übersetzung): Gott « hat uns sein Siegel aufgedrückt und das Unterpfand des Geistes in unsere Herzen gelegt »; zitiert in KKK § 1296 über das Siegel des Geistes.

    38
  24. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1296: der Christ ist mit einem Siegel gekennzeichnet (2 Kor 1, 22 ; Eph 1, 13 ; 4, 30), das « die völlige Zugehörigkeit zu Christus kennzeichnet, die Indienstnahme für immer, aber auch die Verheißung des göttlichen Schutzes in der großen endzeitlichen Prüfung » (Offb 7, 2-3 ; 9, 4 ; Ez 9, 4-6).

    39
  25. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1297: die Weihe des heiligen Chrisams durch den Bischof am Gründonnerstag in der Chrisammesse; Epiklesegebet der antiochenischen Liturgie — das Myron als « unauslöschliches Siegel, Schild des Glaubens und furchtbarer Helm gegen alle Werke des Widersachers ».

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  26. Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Kanones über das Firmsakrament, 2. Kanon — DS 1629: « Wer sagt, dass die dem Heiligen Geist Unrecht tun, die dem heiligen Chrisam der Firmung irgendeine Kraft zuschreiben: der sei mit dem Anathema belegt. »

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  27. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1298: im römischen Ritus beginnt die getrennt von der Taufe gefeierte Firmung mit der Erneuerung der Taufversprechen und dem Glaubensbekenntnis der Firmlinge und zeigt, dass « die Firmung in der Folge der Taufe steht » (vgl. SC 71 ; CIC can. 866).

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  28. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1299: der Bischof breitet die Hände über die Firmlinge aus, « eine Geste, die seit der Zeit der Apostel das Zeichen der Gabe des Geistes ist », und ruft die Ausgießung des Geistes mit den sieben Gaben an.

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  29. Römisches Rituale, Ordo confirmationis (Firmordnung), Nr. 25 (Editio typica, Vatikan, 1973): Handauflegungsgebet des Bischofs, das die sieben Gaben des Heiligen Geistes anruft; zitiert in KKK § 1299.

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  30. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1301: « Der Friedenskuss, der den Ritus des Sakramentes beschließt, bezeichnet und bekundet die kirchliche Gemeinschaft mit dem Bischof und mit allen Gläubigen » (vgl. Hl. Hippolyt, Apostolische Überlieferung, 21).

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  31. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1321: die Bindung der Firmung an die Taufe wird durch die Erneuerung der Taufversprechen ausgedrückt; « die Feier der Firmung in der Eucharistie trägt dazu bei, die Einheit der Initiationssakramente zu unterstreichen ».

    47
  32. Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 71 (4. Dezember 1963): fordert die Revision des Firmritus, um seine Bindung an die gesamte christliche Initiation besser sichtbar zu machen; 1971 von Paul VI. umgesetzt.

    48
  33. Paul VI., Apostolische Konstitution Divinae consortium naturae (15. August 1971): legt die wesentliche Form des lateinischen Ritus fest — « das Sakrament der Firmung wird gespendet durch die Salbung mit heiligem Chrisam auf die Stirn, vollzogen unter Handauflegung, und durch diese Worte: Accipe signaculum doni Spiritus Sancti (Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist) »; zitiert in KKK § 1300.

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  34. Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Kanones über das Firmsakrament, 1. Kanon — DS 1628: « Wer sagt, die Firmung der Getauften sei eine leere Zeremonie und nicht vielmehr ein wahres und eigentliches Sakrament, oder sie sei einst nichts anderes als eine Katechese gewesen … der sei mit dem Anathema belegt. »

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  35. Konzil von Florenz, Dekret für die Armenier Exsultate Deo (22. November 1439) — DS 1310-1319: zählt die sieben Sakramente auf und stellt die Firmung als das Sakrament vor, « das die Bischöfe durch Handauflegung spenden, indem sie die Getauften salben », mit Materie (Chrisam), Form und Spender.

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  36. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1303: die fünf Früchte der Firmung (tiefere Verwurzelung in der Gotteskindschaft, festere Vereinigung mit Christus, Mehrung der Geistesgaben, vollkommenere Bindung an die Kirche, besondere Kraft zum Zeugnis); Zitat des Hl. Ambrosius, De mysteriis 7, 42.

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  37. Der Hl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 72, a. 8, ad 2: « Das Alter des Leibes schadet der Seele nicht »; viele Kinder haben « dank der Kraft des Heiligen Geistes bis aufs Blut für Christus gekämpft »; zitiert in KKK § 1308.

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  38. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1305: das Prägemal « vollendet das gemeinsame Priestertum der Gläubigen, das in der Taufe empfangen wurde », und gibt « die Kraft, den Glauben Christi öffentlich zu bekennen, und gleichsam kraft eines Amtes » (Hl. Thomas von Aquin, Summa theologiae III, 72, 5, ad 2).

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  39. Der Hl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 72, a. 5, ad 2: der Gefirmte « empfängt die Kraft, den Glauben Christi öffentlich zu bekennen, und gleichsam kraft eines Amtes (quasi ex officio) »; zitiert in KKK § 1305.

    62
  40. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1307: der lateinische Brauch weist als Bezugspunkt auf « das Vernunftalter » hin; in Todesgefahr « muss man Kinder firmen, auch wenn sie das Vernunftalter noch nicht erreicht haben » (CIC can. 891 ; 883, 3).

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  41. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1308: man darf das Erwachsenenalter des Glaubens nicht « mit dem Erwachsenenalter des natürlichen Wachstums verwechseln »; die Taufgnade « bedarf keiner Bestätigung, um wirksam zu werden ».

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  42. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1310: « Um die Firmung zu empfangen, muss man im Stand der Gnade sein »; es ist angebracht, das Bußsakrament zu empfangen, « um sich für die Gabe des Heiligen Geistes zu reinigen », und sich durch intensiveres Gebet vorzubereiten (Apg 1, 14).

    70
  43. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1311: es ist angebracht, dass der Firmling die Hilfe eines Paten oder einer Patin sucht; « es ist angebracht, dass es derselbe wie in der Taufe ist, um die Einheit der beiden Sakramente deutlich zu kennzeichnen » (CIC can. 893).

    71
  44. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1319: der Kandidat, der das Vernunftalter erreicht hat, « muss den Glauben bekennen, im Stand der Gnade sein, die Absicht haben, das Sakrament zu empfangen, und vorbereitet sein, seine Rolle als Jünger und Zeuge Christi zu übernehmen ».

    72
  45. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1312: « Ursprünglicher Spender der Firmung ist der Bischof » (LG 26); im Osten spendet ordentlicherweise der Priester, der tauft, mit dem vom Patriarchen oder Bischof geweihten Chrisam (CIC can. 883, § 2).

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  46. Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Kanones über das Firmsakrament, 3. Kanon — DS 1630: « Wer sagt, der ordentliche Spender der Firmung sei nicht allein der Bischof, sondern jeder einfache Priester: der sei mit dem Anathema belegt. »

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  47. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1313: im lateinischen Ritus ist der ordentliche Spender der Bischof (CIC can. 882); er kann Priestern die Vollmacht erteilen (CIC can. 884, § 2); die Bischöfe als Nachfolger der Apostel « haben die Fülle des Weihesakramentes empfangen ».

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  48. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1314: « Befindet sich ein Christ in Todesgefahr, kann jeder Priester ihm die Firmung spenden » (CIC can. 883, § 3); « die Kirche will, dass keines ihrer Kinder, auch nicht das kleinste, aus dieser Welt scheidet, ohne durch den Heiligen Geist vollendet worden zu sein ».

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  49. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1309: die Firmvorbereitung muss « zu einer innigeren Vereinigung mit Christus, zu einer lebendigeren Vertrautheit mit dem Heiligen Geist, seinem Wirken, seinen Gaben und seinen Rufen » führen und den Sinn der Zugehörigkeit zur Kirche wecken.

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