Die Ablässe

Ein Ablass ist weder Sakrament noch Amulett: Er ist der Nachlass der zeitlichen Strafe für die bereits vergebene Sünde, den die Kirche aus dem Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen gewährt — vom Bußsakrament bis zu den Jubiläen.

Ignispedia

Vier Bedingungen, ein Schatz, eine Pforte, die man durchschreitet: Der Ablass gehört zu den am meisten missverstandenen Wirklichkeiten des katholischen Glaubens, weil man ihn meist aus dem engen Blickwinkel der Geschichte betrachtet — den Skandal um Tetzel, die fünfundneunzig Thesen Luthers, den Verdacht eines „käuflichen Vergebens". Dieser Blickwinkel existiert, und er hat seinen eigenen Artikel. Dieser hier wählt einen anderen: Er verortet den Ablass an seinem wahren Platz, in der sakramentalen und liturgischen Ordnung der Kirche.

Denn der Ablass ist weder ein achtes Sakrament noch ein Sakramentale wie Weihwasser oder eine Medaille. Er ist der Nachlass vor Gott der zeitlichen Strafe, die für eine Sünde geschuldet ist, deren Schuld bereits vergeben ist[1]. Er setzt also voraus, dass die Sünde zuerst vergeben wurde — durch das Bußsakrament oder, bei lässlichen Sünden, durch die Reue und die Eucharistie. Er vergibt nichts: Er wirkt an dem, was bleibt, sobald die Vergebung empfangen ist.

Seine Logik ist die der Gemeinschaft der Heiligen. Die Kirche „verteilt und wendet als Dienerin der Erlösung mit Autorität den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen zu"[2]: Diesen unerschöpflichen Schatz öffnet sie dem Gläubigen, der unter bestimmten Bedingungen ein Ablasswerk vollbringt. Es ist ein Akt der Schlüsselgewalt zum Binden und Lösen, die Petrus anvertraut wurde (Mt 16,19)[3], diesmal außerhalb des Sakraments ausgeübt.

Den Ablass zu verstehen heißt also nicht zuerst, eine Polemik des 16. Jahrhunderts zu entscheiden: Es heißt zu erfassen, wie die Kirche in einer einzigen Geste das Bußsakrament, die Eucharistie, das liturgische Gebet und die Solidarität der lebenden und verstorbenen Getauften verbindet. Zur ausführlichen katechetischen Definition siehe Was ist ein Ablass?; zur Widerlegung des „Mythos vom erkauften Heil" den Artikel Die Ablässe und die Einwände. Der vorliegende Artikel beleuchtet den Platz des Ablasses im sakramentalen und liturgischen Leben der Kirche.

Eine Gnade, die weder Sakrament noch Sakramentale ist

Die erste Schwierigkeit besteht darin, den Ablass unter den Kanälen einzuordnen, durch die die Kirche die Gnade vermittelt. Man stellt ihn, schon wegen des Wortklangs, spontan neben die Sakramente; manche rücken ihn in die Nähe der Sakramentalien. Weder das eine noch das andere: Der Ablass gehört einer dritten Ordnung an.

Die drei Weisen, in denen die Kirche die Gnade austeilt

Die Kirche verfügt über mehrere Ordnungen von Mitteln, die man unterscheiden muss, ohne sie gegeneinander auszuspielen.

Die sieben Sakramente wurden von Christus selbst eingesetzt und wirken ex opere operato — „durch die vollzogene Handlung selbst", unabhängig von der Heiligkeit des Spenders: Die Taufe schenkt die Wiedergeburt, die Lossprechung vergibt die Sünde, die Eucharistie gibt den Leib des Herrn. Dies ist die höchste Ordnung, die der wirksamen Ursache der Gnade[4].

Die Sakramentalien — Weihwasser, Kerzen, Asche, Medaillen, Segnungen — wurden von der Kirche „nach dem Vorbild der Sakramente" eingesetzt. Sie wirken nicht ex opere operato, sondern ex opere operantis Ecclesiae, durch die Kraft des Gebets der Kirche: Sie verleihen die Gnade nicht, sie bereiten auf ihren Empfang vor und heiligen den Alltag. Sie werden andernorts behandelt[5].

Der Ablass hingegen gehört keiner dieser beiden Kategorien an. Er verleiht nicht die heiligmachende Gnade (der Gläubige besitzt sie bereits, da er im Stand der Gnade sein muss); er bereitet auch nicht nur auf ihren Empfang vor. Er erlässt eine Strafe — die Schuld der Wiedergutmachung, die nach der Vergebung fortbesteht. Er ist ein Akt nicht der Weihegewalt (die weiht und heiligt), sondern der Leitungsgewalt: Die Kirche wendet dem Gläubigen mit Autorität den Schatz der Erlösung zu.

SakramentSakramentaleAblass
Eingesetzt vonChristusDer KircheDer Kirche (Schlüsselgewalt)
WirkweiseEx opere operatoEx opere operantis EcclesiaeZuwendung des Schatzes mit Autorität
Eigentliche WirkungVerleiht die GnadeBereitet auf die Gnade vorErlässt die zeitliche Strafe
Setzt die Gnade voraus?Nein (kann sie geben)NeinJa (Stand der Gnade erforderlich)
Akt welcher Gewalt?WeihegewaltWeihegewaltLeitungsgewalt

Diese Übersicht vermeidet die häufigste Verwechslung. Eine gesegnete Medaille ist ein Sakramentale; der Ablass, der zuweilen mit ihrem frommen Gebrauch verbunden ist, ist etwas anderes als die Segnung der Medaille — er ist ein Straferlass, den die Kirche aus Anlass dieses Andaktsaktes gewährt[6].

Die außerhalb des Sakraments ausgeübte Schlüsselgewalt

Die sakramentale Beichte, Voraussetzung jeder Ablassgewährung. Gemälde von Edmund Blair Leighton, gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Die biblische Grundlage ist das Wort Christi an Petrus:

„Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: Was du auf Erden binden wirst, das wird im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird im Himmel gelöst sein." — Evangelium nach dem heiligen Matthäus 16,19[7]

Diese „Gewalt zu binden und zu lösen" hat zwei verschiedene Ausübungen. Im Bußsakrament löst sie die Schuld selbst: Der Priester vergibt durch die Lossprechung die Sünde im Namen Christi. Aber die Kirche besitzt aus derselben Gewalt eine zweite Fähigkeit: außerhalb des Sakraments den Seelen durch die Ablässe die überreiche Genugtuung Christi und der Heiligen zuzuwenden und so die fortbestehende zeitliche Strafe zu mindern[8]. Das Konzil von Trient hat dies gegen die Reformatoren definiert: Die Gewalt, Ablässe zu verleihen, wurde von Christus der Kirche gegeben, die sie von den ältesten Zeiten an gebraucht hat[9].

Deshalb ist der Ablass ein kirchlicher Akt im starken Sinn. Der Gläubige erlässt sich seine Strafe nicht selbst; er erhält sie auch nicht wie einen mechanischen Automatismus. Er erhält sie „mit Hilfe der Kirche" — so die Formulierung des Codex selbst[10] — die zu seinen Gunsten eintritt, „um vom Vater der Barmherzigkeit den Nachlass der zeitlichen Strafen zu erlangen"[11].

Was der Ablass nicht bewirkt

Eine klärende Abgrenzung ist notwendig, weil von ihr alles Übrige abhängt. Der Ablass löscht die Sünde nicht aus: weder die Todsünde (die nur die Lossprechung oder ein Akt vollkommener Reue vergibt) noch unmittelbar die lässliche Schuld. Er setzt die Sünde als bereits vergeben voraus[12]. Der Katechismus unterscheidet hier zwei Dinge, die die Alltagssprache vermengt: die Schuld (den Bruch mit Gott) und die Strafe (die Spur, die fortbestehende Reinigungsschuld). Die Lossprechung vergibt die Schuld; der Ablass wirkt an der Strafe[13].

Diese Unterscheidung von Schuld und Strafe, das Bild des Nagels, der eingeschlagen und herausgezogen wurde und sein Loch im Brett zurücklässt, der Sinn der „zeitlichen Strafe": All das wird im Artikel Was ist ein Ablass? entfaltet. Hier genügt es festzuhalten, dass der Ablass sich auf eine bereits vergebene Sünde aufpfropft — und dass genau dies ihn organisch mit dem Bußsakrament verbindet.

Die organische Verbindung mit dem Bußsakrament

Wenn der Ablass auch kein Sakrament ist, so ist er doch untrennbar mit dem ersten Sakrament in der Ordnung der Umkehr verbunden: dem Sakrament der Buße und der Versöhnung. Man versteht den Ablass nicht, solange man nicht sieht, dass er nach der Lossprechung kommt, als zweite Zeit desselben Bußwegs.

Der Ablass setzt die Lossprechung voraus

Die Reihenfolge der Vorgänge ist streng. Zuerst wird die Sünde vergeben: die Todsünde durch die sakramentale Lossprechung, die lässliche Schuld durch die mit der Eucharistie oder einem Sakramentale verbundene Reue. Erst danach kann der Ablass eingreifen, an der verbleibenden Strafe. Die Definition Pauls VI. sagt es in aller Deutlichkeit:

„Der Ablass ist der Nachlass vor Gott der zeitlichen Strafe, die für Sünden geschuldet ist, deren Schuld bereits getilgt ist, und den der gut bereite Gläubige unter bestimmten festgelegten Bedingungen mit Hilfe der Kirche erlangt, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen mit Autorität verteilt und zuwendet." — Paul VI., Indulgentiarum doctrina, Norm 1, 1. Januar 1967[14]

„Deren Schuld bereits getilgt ist": Die Formel setzt die Lossprechung als Voraussetzung. Deshalb steht die sakramentale Beichte an erster Stelle der Bedingungen des vollkommenen Ablasses. Sie ist keine hinzugefügte Formalität: Sie ist das, was den Ablass erst denkbar macht, indem sie zuerst die Schuld vergibt, an deren Strafe er wirken wird.

Die Beichte, die erste der Bedingungen

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, muss der Gläubige sakramental gebeichtet haben[15]. Die geltende Disziplin erlaubt es, diese Bedingung in den Tagen um das Ablasswerk herum zu erfüllen — üblicherweise rechnet man mit etwa zwanzig Tagen davor oder danach — und eine einzige Beichte kann mehreren vollkommenen Ablässen zugrunde liegen, die an verschiedenen Tagen gewonnen werden[16]. Die eucharistische Kommunion und das Gebet nach der Meinung des Papstes hingegen müssen für jeden vollkommenen Ablass erneuert werden.

Diese Zuordnung ist nicht willkürlich. Sie besagt, dass der Ablass die Bewegung der Beichte fortsetzt: Man „gewinnt" einen Ablass nicht wie einen Gutschein, den man einlöst, man vollendet eine bei der Lossprechung begonnene Umkehr. Papst Franziskus hat dies bei der Vorstellung des Ablasses des Jubiläums 2025 in Erinnerung gerufen:

„vor allem, indem man sich dem Sakrament der Versöhnung nähert, dem unersetzlichen Ausgangspunkt eines wahren Weges der Umkehr." — Papst Franziskus, Spes non confundit, Nr. 5, 9. Mai 2024[17]

Warum genügt die Lossprechung nicht, um alles zu erlassen?

Man wendet gerne ein: Wenn Gott vergibt, warum bleibt dann eine Strafe? Der Einwand wird im apologetischen Artikel gründlich behandelt[18]. Für den sakramentalen Blickwinkel genügt dies festzuhalten: Das Bußsakrament vergibt unfehlbar die Schuld und die ewige Strafe (die Verdammnis), lässt aber eine zeitliche Strafe fortbestehen — eine Forderung der Reinigung und Wiedergutmachung, hier auf Erden oder im Fegefeuer[19]. Das Sakrament selbst sorgt dafür zum Teil vor, durch die Genugtuung (die „Buße", die der Beichtvater auferlegt). Der Ablass ergänzt diese Genugtuung, indem er auf sie nicht mehr nur die Werke des Büßers anwendet, sondern den unerschöpflichen Schatz der Kirche. Er ist in diesem Sinn die Krönung der Bußlogik: Wo der Mensch seine Wiedergutmachung nicht vollenden kann, öffnet ihm die Kirche die Verdienste Christi.

Der Schatz der Kirche: die Quelle des Ablasses

Woher nimmt die Kirche, um eine Strafe zu erlassen, die sie selbst nicht auf sich geladen hat? Die Antwort liegt in einem Fachausdruck: dem Schatz der Kirche (thesaurus Ecclesiae). Er ist der lehrmäßige Kern des Ablasses, und er verbindet ihn mit der Gemeinschaft der Heiligen.

Die Lehre vom Schatz

Die unendlichen Verdienste Christi, das Herz des Kirchenschatzes. Gemälde von Diego Velázquez (um 1632), gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Die erste lehramtliche Definition des Schatzes geht auf die Bulle Unigenitus Dei Filius Klemens' VI. aus dem Jahr 1343 zurück: Die überreichen und unendlichen Verdienste Christi, vermehrt um die Verdienste der Jungfrau Maria und aller Heiligen, bilden einen der Kirche anvertrauten Schatz, den sie namentlich durch die Ablässe austeilt[20]. Der Katechismus greift diese Lehre in präzisen Worten auf:

„Diese geistlichen Güter bilden den ‚Schatz der Kirche', der der unendliche und unerschöpfliche Preis ist, den vor Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi unseres Herrn haben." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1476[21]

„Zu diesem Schatz gehört der wahrhaft ungeheure, unermessliche und immer neue Preis, den vor Gott die Gebete und guten Werke der seligen Jungfrau Maria und aller Heiligen haben." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1477[22]

Das Wort „Schatz" ist trotz der mittelalterlichen Bildwelt keine buchhalterische Metapher. Es bezeichnet den unendlichen Wert der Genugtuung Christi: eine Reserve, die niemals versiegt, weil sie das Kreuz selbst ist, und zu der — nicht um sie zu ergänzen, sondern um an ihr teilzuhaben — die Heiligkeit Mariens und der Heiligen hinzutritt.

Die Gemeinschaft der Heiligen: der Kreislauf der geistlichen Güter

Der Schatz wäre ohne die Gemeinschaft der Heiligen nur eine Abstraktion, denn sie ist sein Verteilungsnetz. Weil alle Getauften einen einzigen Leib bilden, nützt das Gut des einen den anderen:

„Das Leben eines jeden Kindes Gottes ist auf wunderbare Weise, in Christus und durch Christus, mit dem Leben aller anderen christlichen Brüder verbunden." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1474[23]

„So besteht zwischen den Gläubigen — denen, die bereits in der himmlischen Heimat sind, denen, die zur Sühne im Fegefeuer aufgenommen wurden, und denen, die noch auf Erden pilgern — ein ständiges Band der Liebe und ein reichlicher Austausch aller Güter." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1475[24]

Diese Solidarität macht den Ablass verständlich. Wenn die Kirche eine Strafe erlässt, stellt sie kein Vergeben her: Sie bringt die wirkliche Gemeinschaft der Glieder Christi ins Spiel, indem sie dem einen den Überfluss der anderen zuwendet. Der Ablass ist die in einen Rechtsakt übersetzte Gemeinschaft der Heiligen.

„Dienerin der Erlösung": die Kirche, die austeilt

Die Kirche ist nicht Eigentümerin des Schatzes: Sie ist seine Verwalterin. Die Texte bestehen auf diesem Dienerstatus, niemals dem eines Herrn. Der Codex übernimmt Wort für Wort die Definition Pauls VI.: Die Kirche wendet „als Dienerin der Erlösung mit Autorität den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen" zu[25]. Das Verb heißt „austeilen", nicht „erschaffen": Die Autorität der Kirche erschafft die Gnade nicht, sie öffnet einen Schatz, der der Christi ist.

Diese Unterscheidung schützt den Ablass vor der Karikatur. Die Kirche verkauft nichts, sie stellt nichts her: Sie verwaltet im Namen Christi eine unendliche Reserve, die ihr nicht als Eigentum gehört. Genau dies wollte das Konzil von Trient bewahren, indem es die Missbräuche verurteilte und zugleich den Grundsatz aufrechterhielt: Es belegte „ebenso diejenigen mit dem Anathema, die behaupten, die Ablässe seien unnütz, wie diejenigen, die leugnen, dass in der Kirche die Gewalt besteht, sie zu gewähren"[26].

Die liturgischen und sakramentalen Bedingungen

Der Ablass ist niemals ein Automatismus. Er verlangt vom Gläubigen eine Gesamtheit von Haltungen und Akten, die fast alle liturgisch und sakramental sind. Dies ist ein weiteres Zeichen seiner Verwurzelung im Leben der Kirche: Man gewinnt einen Ablass nicht am Rande der Sakramente, sondern indem man in sie eintaucht.

Die vier Bedingungen des vollkommenen Ablasses

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, muss man das Werk vollbringen, mit dem der Ablass verbunden ist, und vier Bedingungen erfüllen[27]:

BedingungNaturPraktische Präzisierung
Sakramentale BeichteBußsakramentEine einzige Beichte kann für mehrere vollkommene Ablässe gelten
Eucharistische KommunionSakrament der EucharistieFür jeden vollkommenen Ablass erforderlich
Gebet nach der Meinung des PapstesLiturgischer AktÜblicherweise ein Vaterunser und ein Gegrüßet seist du, Maria
Loslösung von jeder SündeInnere HaltungEinschließlich der lässlichen Sünde: die entscheidende Bedingung

Drei dieser vier Bedingungen sind unmittelbar sakramental oder liturgisch: Beichte, Kommunion, Gebet für den Papst. Die vierte ist innerlich, und sie ist die anspruchsvollste.

Die Loslösung von jeder Sünde: die entscheidende Bedingung

Die in der Messe empfangene heilige Kommunion, eine der Bedingungen des vollkommenen Ablasses. Foto: Nabunje Leticia, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Die Bedingung, die den ganzen Unterschied zwischen einem Teilablass und einem vollkommenen Ablass ausmacht, ist kein äußerer Akt, sondern eine Haltung des Herzens: der Ausschluss jeder Anhänglichkeit an die Sünde, auch an die lässliche[28]. Fehlt diese volle Bereitschaft, oder ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, so ist der Ablass nur ein Teilablass.

Diese Forderung verbietet es, den Ablass als etwas Geschuldetes zu denken. Man „ergattert" einen vollkommenen Ablass nicht durch den bloßen materiellen Vollzug eines Werkes: Die Seele muss in diesem Augenblick ohne Wohlgefallen an irgendeiner Sünde sein. Das heißt: Ein vollkommen gewonnener vollkommener Ablass ist bereits in sich ein Gipfel des geistlichen Lebens — der Zustand einer ganz Gott zugewandten Seele.

Nur ein vollkommener Ablass pro Tag, Teilablässe ohne Zahl

Die Disziplin unterscheidet die beiden Grade deutlich. Der vollkommene Ablass kann nur einmal am Tag erlangt werden — außer für den Gläubigen in Todesgefahr, der ihn empfangen kann, auch wenn er am selben Tag schon einen gewonnen hat[29]. Der Teilablass hingegen kann mehrmals am Tag gewonnen werden[30]. Die Regel des einzigen vollkommenen Ablasses pro Tag erinnert daran, dass eine solche Gnade keine anzuhäufende Münze ist, sondern die Frucht einer Umkehr, die den ganzen Schwung eines Tages verlangt.

Stand der Gnade und Absicht: was das Recht verlangt

Über die vier Bedingungen des vollkommenen Ablasses hinaus legt der Codex die grundlegenden Haltungen für den Gewinn jedes Ablasses fest. Man muss getauft, nicht exkommuniziert und im Stand der Gnade sein, wenigstens am Ende der vorgeschriebenen Werke[31]. Dazu braucht es die Absicht, wenigstens im Allgemeinen, den Ablass zu gewinnen und das vorgeschriebene Werk zu vollbringen[32]. Der Ablass wird also niemals aus Versehen empfangen: Er erfordert einen Willen, einen Glauben, eine lebendige Zugehörigkeit zur Kirche.

Der Ablass im Kirchenjahr

Die Ablässe schweben nicht außerhalb der Zeit der Kirche: Sie sind in den liturgischen Kalender eingewoben. Nicht wenige von ihnen sind an Feste, Höhepunkte oder bestimmte Andachten gebunden, sodass das christliche Jahr von Gelegenheiten gesäumt ist, aus ihnen zu schöpfen. Dies ist einer der konkretesten Aspekte ihrer liturgischen Verwurzelung.

Die ablassbegnadeten Höhepunkte

Der Segen Urbi et Orbi zu Weihnachten 2008, mit dem ein vollkommener Ablass verbunden ist. Foto: JialiangGao, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Mehrere große Momente des Jahres sind mit einem vollkommenen Ablass verbunden, unter den üblichen Bedingungen. Die Verehrung des Kreuzes am Karfreitag, das Beten des Tantum ergo am Gründonnerstag, die Erneuerung der Taufversprechen in der Osternacht, der öffentliche Gebrauch gesegneter Andachtsgegenstände an den Hochfesten: lauter Werke, die im Ablasshandbuch gesammelt sind[33]. Die Logik ist stets dieselbe: Der Ablass begleitet die Gipfel der Liturgie, gleichsam um deren Gnade in der Reinigung des Gläubigen fortzusetzen.

Urbi et Orbi: der Segen, der die Strafe erlässt

Mindestens zweimal im Jahr — an Weihnachten und Ostern — spendet der Papst von der Loggia des Petersdoms den feierlichen Segen Urbi et Orbi, „der Stadt und dem Erdkreis". Mit diesem Segen ist ein vollkommener Ablass verbunden, den nicht nur die auf dem Petersplatz anwesenden Gläubigen gewinnen können, sondern auch jene, die ihn über Radio oder Fernsehen mitverfolgen, sofern sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen[34]. Die universale Reichweite dieser Geste — ein der ganzen Erde von Rom aus angebotener Straferlass — veranschaulicht die kirchliche Dimension des Ablasses: Es ist die ganze Kirche, die ihren Schatz öffnet.

Der Portiunkula-Ablass: die Portiunkula (2. August)

Die Portiunkula in Assisi. Foto: Diego Baglieri (2015), Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Der berühmteste Ablass des franziskanischen Kalenders ist der der Portiunkula, der „Portiunkula-Ablass von Assisi". Nach franziskanischer Überlieferung erwirkte der heilige Franziskus um 1216 von Papst Honorius III. einen vollkommenen Ablass für jeden, der gebeichtet und kommuniziert die kleine Portiunkula-Kapelle besucht — heute eingefasst in die Basilika Santa Maria degli Angeli bei Assisi[35]. Man kann ihn am 2. August gewinnen (in der Praxis vom 1. August mittags bis zum 2. August abends), inzwischen in allen franziskanischen und Pfarrkirchen. Der Portiunkula-Ablass zeigt, wie eine örtliche Andacht, geboren aus einer mystischen Gnade, in die ordentliche Ablassordnung der Kirche eingegangen ist.

Die Ablasswerke des Alltags

Der Ablass ist nicht den Hochfesten vorbehalten. Das Handbuch verbindet ihn mit gewöhnlichen Akten des christlichen Lebens: der betenden Lesung der Schrift, dem Rosenkranzgebet in der Familie oder in der Kirche, dem Kreuzweg, der Anbetung des Allerheiligsten, dem Besuch einer Kirche. Vor allem hat das Enchiridion von 1999 das Wesentliche auf vier „allgemeine Verleihungen" zurückgeführt, die ein ganzes christliches Leben abdecken[36]:

  • die Seele mit demütigem Vertrauen zu Gott zu erheben in der Erfüllung seiner Pflichten und der Annahme der Prüfungen des Lebens, verbunden mit einem frommen Anruf;
  • sich selbst oder seine Güter in einem Geist des Glaubens und der Barmherzigkeit in den Dienst der bedürftigen Brüder zu stellen;
  • sich frei, in einem Geist der Buße, einer erlaubten und angenehmen Sache zu enthalten;
  • vor anderen, in den Umständen des täglichen Lebens, offen Zeugnis für seinen Glauben abzulegen.

Diese vier Wege sagen das Wesentliche: Der Ablass ist keine Technik für Fromme, sondern eine Gnade, die der Standespflicht, der Nächstenliebe, der Buße und dem Zeugnis angeboten wird — das heißt der Heiligkeit des Alltags.

Der Apparat der Kirche: wer Ablässe gewährt und regelt

Der Ablass ist ein Autoritätsakt; er setzt also eine Autorität voraus, die ihn gewährt, und ein Organ, das seinen Gebrauch regelt. Dieser institutionelle Apparat — oft unbeachtet — ist der Beweis, dass der Ablass keine frei schwebende Praxis ist, sondern eine eng von der Kirche geleitete Disziplin.

Wer kann einen Ablass gewähren?

Petersplatz und Petersdom in Rom: Die Ablassdisziplin hängt an der Autorität des Papstes. Foto: Diliff (2007), Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Die Gewalt, Ablässe zu gewähren, steht nicht jedem zu. Der Codex ist restriktiv:

„Außer der höchsten Autorität der Kirche können nur diejenigen Ablässe gewähren, denen diese Gewalt durch das Recht zuerkannt ist oder denen sie vom Römischen Pontifex verliehen wurde." — Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 995 § 1[37]

Konkret ist die Quelle jedes Ablasses der Papst, in dem die Fülle der Schlüsselgewalt ruht. Die Diözesanbischöfe können Ablässe innerhalb der vom Recht festgelegten Grenzen verleihen (namentlich den päpstlichen Segen mit vollkommenem Ablass, dreimal im Jahr). Aber niemand unterhalb des Papstes kann die Gewalt, Ablässe zu gewähren, einem anderen übertragen, außer mit ausdrücklicher Verleihung durch den Apostolischen Stuhl[38]. Diese Konzentration sichert die Einheit: Es gibt keine „privaten" oder improvisierten Ablässe.

Die Apostolische Pönitentiarie, Gerichtshof der Ablässe

Das Organ, das die Ablässe konkret regelt, ist die Apostolische Pönitentiarie, das älteste der drei Gerichte der Römischen Kurie. Zuständig für das innere Forum — den Bereich des Gewissens und des Beichtgeheimnisses — ist sie es auch für alles, was die Gewährung und den Gebrauch der Ablässe betrifft[39]. Geleitet von einem Kardinal als Großpönitentiar, bereitet sie die Ablassdekrete vor, veröffentlicht das offizielle Handbuch und legt für jedes Jubiläum die genauen Bedingungen fest. Wenn der Papst einen Ablass mit einem Ereignis verbindet, verfasst die Pönitentiarie dessen Anwendungsnormen — so wie sie es für das Jubiläum 2025 getan hat[40].

Das Enchiridion indulgentiarum, das Handbuch der Ablässe

Alle in der Weltkirche geltenden Ablässe sind in einem offiziellen Buch gesammelt: dem Enchiridion indulgentiarum („Handbuch der Ablässe"), dessen Referenzausgabe die vierte Editio typica ist, veröffentlicht 1999 von der Apostolischen Pönitentiarie[41]. Seine Gliederung sagt die Logik des Systems: zuerst die Normen (die die Lehre Pauls VI. und des Codex aufgreifen), dann die bereits zitierten vier allgemeinen Verleihungen, schließlich etwa dreißig weitere besondere Verleihungen, die an bestimmte Akte oder Orte gebunden sind. Dieses Handbuch ist das lebendige Inventar des Schatzes, den die Kirche den Gläubigen zur Verfügung stellt — und es entwickelt sich: Die Ausgabe von 1968 zählte nur drei allgemeine Verleihungen; die vierte (das öffentliche Glaubenszeugnis) wurde 1999 hinzugefügt.

Die Jubiläen: der Ablass im Maßstab der ganzen Kirche

Betrifft der gewöhnliche Ablass den Gläubigen in seinem persönlichen Weg, so ist das Jubiläum seine feierliche und universale Form. Alle fünfundzwanzig Jahre eröffnet die Kirche ein „Heiliges Jahr" und bietet allen einen vollkommenen Ablass an, verbunden mit Pilgerfahrt und Umkehr. Die Geschichte der Jubiläen ist in gewissem Sinn die Geschichte des Ablasses in seiner größten liturgischen Entfaltung.

Das erste Jubiläum (1300)

Das erste Jubiläum wurde von Bonifaz VIII. eingesetzt, durch die Bulle Antiquorum habet fida relatio vom 22. Februar 1300[42]. Der Papst gewährte darin einen vollkommenen Ablass — „den vollsten Nachlass aller Sünden" — den Pilgern, die gebeichtet die Basiliken St. Peter und St. Paul vor den Mauern in Rom eine bestimmte Zahl von Malen besuchen würden. Der Erfolg war gewaltig; das Jubiläum wurde einer der großen Rhythmen der Christenheit.

Von hundert Jahren zu fünfundzwanzig Jahren

Die zeitliche Abfolge der Jubiläen hat sich im Lauf der Jahrhunderte verdichtet, je mehr die Kirche deren Gnade heranrücken wollte.

  1. 22. Februar 1300
    Bonifaz VIII.: das erste Jubiläum

    Die Bulle Antiquorum habet fida relatio führt das Heilige Jahr ein und legt zunächst eine hundertjährige Abfolge fest (alle hundert Jahre).

  2. 1343–1350
    Klemens VI.: die Abfolge auf 50 Jahre verkürzt

    Durch die Bulle Unigenitus Dei Filius (1343) verkürzt Klemens VI. den Abstand auf fünfzig Jahre und feiert das Jubiläum von 1350.

  3. 1389–1390
    Urban VI.: 33 Jahre, im Gedenken an Christus

    Urban VI. verkürzt den Abstand auf dreiunddreißig Jahre, im Gedenken an die Lebensjahre Christi; das Jubiläum von 1390 wird unter Bonifaz IX. gefeiert.

  4. 1470–1475
    Paul II. und Sixtus IV.: die 25-jährige Abfolge

    Paul II. legt den Abstand auf fünfundzwanzig Jahre fest; Sixtus IV. setzt diese Abfolge mit dem Heiligen Jahr 1475 um. Es ist der bis heute geltende Rhythmus.

  5. 9. Mai 2024 — 2025
    Franziskus: das Jubiläum der Hoffnung

    Die Bulle Spes non confundit kündigt das ordentliche Jubiläum 2025 an, zum Thema der Hoffnung, mit Öffnung der Heiligen Pforte am 24. Dezember 2024.

Die Heilige Pforte des Petersdoms, die zu jedem Jubiläum geöffnet wird. Foto: Piero.paoletti, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Seit dem 15. Jahrhundert feiert die Kirche also alle fünfundzwanzig Jahre ein ordentliches Jubiläum, zu denen außerordentliche Jubiläen hinzutreten (wie das Jahr der Barmherzigkeit 2015–2016). Die zentrale Geste ist das Durchschreiten der Heiligen Pforte: eine Schwelle, die der Pilger zum Zeichen des Übergangs von der Sünde zur Gnade durchschreitet, von der Welt zu Christus, der von sich selbst sagt, er sei „die Tür" (Joh 10,9).

Das Jubiläum 2025 und der Ablass der Hoffnung

Das jüngste ordentliche Jubiläum wurde von Papst Franziskus in der Bulle Spes non confundit („Die Hoffnung lässt nicht zuschanden werden") vom 9. Mai 2024 einberufen[43]. Die Apostolische Pönitentiarie hat dessen Bedingungen durch ein Dekret vom 13. Mai 2024 festgelegt: Den Jubiläumsablass gewinnt man, indem man eine Wallfahrt zu einer der Basiliken oder einem der bezeichneten Jubiläumsorte unternimmt, einen heiligen Ort fromm besucht oder Werke der Barmherzigkeit und der Buße übt — stets unter den üblichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach der Meinung des Papstes)[44]. Die Heilige Pforte von St. Peter wurde am 24. Dezember 2024 geöffnet und das Heilige Jahr am 6. Januar 2026 geschlossen.

Franziskus hat in einem Satz den geistlichen Sinn jedes Ablasses zusammengefasst, den er nicht an eine Berechnung bindet, sondern an die Entdeckung der Barmherzigkeit:

„Der Ablass lässt nämlich entdecken, wie grenzenlos die Barmherzigkeit Gottes ist." — Papst Franziskus, Spes non confundit, Nr. 23, 9. Mai 2024[45]

Die Zuwendung an die Verstorbenen als Fürbitte

Ein letzter Zug vollendet die Verortung des Ablasses in der Ordnung der Kirche: Er kann für die Toten dargebracht werden. Dies ist eine seiner tröstlichsten Dimensionen, und sie folgt unmittelbar aus der Gemeinschaft der Heiligen.

„Als Fürbitte": der Sinn einer Formel

Der Gläubige kann jeden Ablass, Teil- oder vollkommenen Ablass, entweder sich selbst oder den Seelen im Fegefeuer zuwenden[46]. Die Weise aber unterscheidet sich. Für sich selbst gewinnt der Lebende den Ablass durch einen unmittelbaren Leitungsakt der Kirche. Für einen Verstorbenen hat die Kirche keine Leitungsgewalt mehr — die Seele pilgert nicht mehr auf Erden; sie bringt ihn daher „als Fürbitte" (per modum suffragii) dar, das heißt als Gebet, als bei Gott vorgebrachte Fürsprache, die er nach seiner Barmherzigkeit annimmt[47]. Der Katechismus sagt es einfach:

„Man kann den Verstorbenen auf dem Weg der Reinigung helfen, indem man für sie Ablässe erwirkt, damit sie von den zeitlichen Strafen freigesprochen werden, die für ihre Sünden geschuldet sind." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1479[48]

Der Monat der Verstorbenen und das Gebet für das Fegefeuer

Deshalb verbindet die katholische Frömmigkeit traditionell Ablässe für die Verstorbenen mit dem Beginn des Novembers — Allerheiligen und Allerseelen (2. November). Vom 1. bis zum 8. November kann der Gläubige, der einen Friedhof besucht und für die Toten betet, einen vollkommenen Ablass gewinnen, der nur den Verstorbenen zugewendet werden kann[49]. Die Lehre vom Fegefeuer und das Gebet für die Toten werden andernorts entfaltet[50]; hier genügt festzuhalten, dass der Ablass diesem Gebet seine höchste Form gibt: nicht mehr nur für die Toten zu bitten, sondern ihnen den Schatz der Erlösung selbst zuzuwenden.

Die Reform von 1967: was Paul VI. neu ausgerichtet hat

Der heilige Papst Paul VI., Urheber der Ablassreform von 1967 (Indulgentiarum doctrina). Aufnahme von Fotografia Felici (1969), gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Die heutige Ablassordnung stammt aus einer entscheidenden Reform, die das Zweite Vatikanische Konzil gewollt und Paul VI. in der Konstitution Indulgentiarum doctrina vom 1. Januar 1967 vollbracht hat. Diese Reform hat die Ablässe nicht abgeschafft — entgegen einer verbreiteten Meinung; sie hat sie gereinigt und neu ausgerichtet auf ihren geistlichen Sinn.

Das Ende der Zählung „in Tagen und Jahren"

Die sichtbarste Änderung betrifft die Sprache. Bis 1967 wurde ein Teilablass in „Tagen" oder „Jahren" beziffert („hundert Tage Ablass", „sieben Jahre"), ein Erbe der alten kanonischen Bußen, die in Zeiträumen gezählt wurden. Dieses System lud zu einem arithmetischen Missverständnis ein, als zöge man eine Zahl von Tagen von einer in Tagen gemessenen Strafe ab. Paul VI. hat es abgeschafft:

„Der Teilablass wird künftig nur noch mit den Worten ‚Teilablass' bezeichnet, ohne Hinzufügung einer bestimmten Zahl von Tagen oder Jahren." — Paul VI., Indulgentiarum doctrina, Norm 4[51]

Seither ist das Maß eines Teilablasses keine Zahl mehr, sondern die Inbrunst des Aktes: Der Gläubige empfängt zusätzlich zum mit seinem Werk verbundenen Nachlass einen Straferlass, der dem entspricht, was dieses Werk bereits durch sich selbst bewirkt. Die Reform hat so die Aufmerksamkeit von der Quantität auf die Qualität der Umkehr verlagert.

Den Ablass neu auf die Nächstenliebe ausrichten

Paul VI. hat auch die Zahl der vollkommenen Ablässe erheblich verringert und den Ablass enger an die Akte des Glaubens, der Nächstenliebe und der Buße gebunden — was zu den vier allgemeinen Verleihungen von 1999 führen sollte. Die Absicht war klar: aus dem Ablass keine Übung frommer Buchhaltung zu machen, sondern einen Ansporn für das ganze christliche Leben. In diesem Sinn hat die Reform von 1967 dem Ablass seine Wahrheit zurückgegeben: Er ist keine Abkürzung, sondern der liturgische und sakramentale Ausdruck einer wirklichen Umkehr, getragen von der Gemeinschaft der Heiligen.

„Durch die Ablässe können die Gläubigen für sich selbst und auch für die Seelen im Fegefeuer den Nachlass der zeitlichen Strafen erlangen, die Folgen der Sünden sind." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1498[52]

Weiterführend

  • Was ist ein Ablass? — die katechetische Definition Wort für Wort: Schuld und Strafe, das Bild von Nagel und Brett, was ein Ablass nicht ist.
  • Die Ablässe und die Einwände — das apologetische Dossier: der Mythos vom „erkauften Heil", Luther, Tetzel und die Antworten auf die sechs großen protestantischen Einwände.
  • Die Beichte — das Bußsakrament, dessen Gnade der Ablass fortsetzt.
  • Die Eucharistie — die Kommunion, die zweite der Bedingungen des vollkommenen Ablasses.
  • Die Sakramentalien — um Ablass und Sakramentale nicht zu verwechseln.
  • Das Fegefeuer — die zeitliche Strafe und das Gebet für die Verstorbenen.

Hauptquellen

  • Katechismus der Katholischen Kirche, § 1471–1479 und § 1498 (Mame/Plon, 1992).
  • Paul VI., Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, 1. Januar 1967.
  • Codex des Kanonischen Rechtes (1983), cann. 992–997.
  • Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion indulgentiarum. Normae et concessiones, 4. Editio typica, Libreria Editrice Vaticana, 1999.
  • Konzil von Trient, XXV. Sitzung, Dekret über die Ablässe, 4. Dezember 1563 (Denzinger-Schönmetzer 1835).
  • Franziskus, Indiktionsbulle Spes non confundit, 9. Mai 2024.

Anmerkungen und Quellen

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1471, der Paul VI., Indulgentiarum doctrina, Norm 1, zitiert und die Unterscheidung von Teil- und vollkommenem Ablass hinzufügt.

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  2. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 992.

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  3. Evangelium nach dem heiligen Matthäus 16,19 (amtliche liturgische Übersetzung) — Wort Christi an Petrus über die Gewalt zu binden und zu lösen, klassische biblische Grundlage der Schlüsselgewalt.

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  4. Zur eigenen Wirkweise der Sakramentalien (ex opere operantis Ecclesiae) und ihrem Unterschied zu den Sakramenten siehe den Artikel Die Sakramentalien.

    5
  5. Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion indulgentiarum. Normae et concessiones, 4. Editio typica, Libreria Editrice Vaticana, 1999 — Normen, vier allgemeine Verleihungen und neunundzwanzig weitere besondere Verleihungen.

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  6. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1478.

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  7. Konzil von Trient, XXV. Sitzung, Dekret über die Ablässe, 4. Dezember 1563 (Denzinger-Schönmetzer 1835): Die Gewalt, Ablässe zu verleihen, wurde von Christus der Kirche gegeben, die sie von den ältesten Zeiten an gebraucht hat; Verurteilung der Missbräuche und Anathema gegen jene, die sie für unnütz erklären oder die Gewalt, sie zu gewähren, leugnen.

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  8. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1472–1473, über die doppelte Folge der Sünde (ewige und zeitliche Strafe).

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  9. Paul VI., Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, 1. Januar 1967, Normen, Nr. 1 — wörtlich übernommene Definition in can. 992 des Codex von 1983.

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  10. Papst Franziskus, Indiktionsbulle Spes non confundit, 9. Mai 2024, Nr. 5.

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  11. Die Einzelheiten des Einwands „wenn Gott vergibt, warum dann eine Strafe?" und seine Antwort werden im apologetischen Artikel Die Ablässe und die Einwände behandelt.

    18
  12. Klemens VI., Bulle Unigenitus Dei Filius, 27. Januar 1343 (Denzinger-Schönmetzer 1025–1027): erste lehramtliche Definition des thesaurus Ecclesiae, gebildet aus den Verdiensten Christi, vermehrt um die der Jungfrau und der Heiligen.

    20
  13. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1476 (zitiert Klemens VI., Unigenitus Dei Filius).

    21
  14. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1477.

    22
  15. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1474 (zitiert Paul VI., Indulgentiarum doctrina).

    23
  16. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1475.

    24
  17. Indulgentiarum doctrina, Normen, Nr. 6 (nur ein vollkommener Ablass pro Tag, außer in Todesgefahr).

    29
  18. Indulgentiarum doctrina, Normen, Nr. 2 (Teil- oder vollkommener Ablass).

    30
  19. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 996, § 1 (Stand der Gnade, Getaufte, Nicht-Exkommunizierte) und § 2 (Absicht).

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  20. Franziskanische Überlieferung des Portiunkula-Ablasses (Ablass der Portiunkula): vollkommener Ablass, zu gewinnen am 2. August in der Portiunkula-Kapelle, Basilika Santa Maria degli Angeli (Assisi), zurückgehend auf eine vom heiligen Franziskus erbetene und um 1216 von Honorius III. bestätigte Gnade.

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  21. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 995, § 1 und § 2.

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  22. Zur Apostolischen Pönitentiarie, dem ältesten der drei Gerichte der Römischen Kurie, zuständig für das innere Forum und die Ablässe, geleitet vom Kardinal-Großpönitentiar: offizielles Profil, vatican.va (Römische Kurie).

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  23. Apostolische Pönitentiarie, Dekret über die Gewährung des Ablasses während des ordentlichen Jubiläums des Jahres 2025, 13. Mai 2024 (Kardinal Angelo De Donatis, Großpönitentiar; Msgr. Krzysztof Nykiel, Regent).

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  24. Bonifaz VIII., Bulle Antiquorum habet fida relatio, 22. Februar 1300: Einsetzung des ersten Jubiläums und vollkommener Ablass für die Pilger der römischen Basiliken.

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  25. Papst Franziskus, Indiktionsbulle Spes non confundit, 9. Mai 2024, Nr. 23.

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  26. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 994.

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  27. Indulgentiarum doctrina, Normen, Nr. 3: „Die Ablässe, sowohl die Teil- als auch die vollkommenen, können stets den Verstorbenen als Fürbitte zugewendet werden."

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  28. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1479.

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  29. Zur zeitlichen Strafe, zum Fegefeuer und zum Gebet für die Verstorbenen siehe den Artikel Das Fegefeuer.

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  30. Indulgentiarum doctrina, Normen, Nr. 4 (Abschaffung der Zählung in Tagen und Jahren).

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  31. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1498 („In Kürze").

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