Was ist ein Ablass?

Ein Ablass ist nicht der Kauf der Vergebung: Er ist der Nachlass vor Gott der zeitlichen Strafe, die nach bereits vergebenen Sünden bleibt. Was der Katechismus wirklich sagt, der Unterschied zwischen Schuld und Strafe und wie man heute einen Ablass gewinnt.

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Das Wort „Ablass“ ist wohl einer der am meisten missverstandenen Begriffe des katholischen Vokabulars. Für viele ruft es sofort einen Skandal hervor: die Vorstellung, man könne sich „den Himmel kaufen“, eine Summe zahlen, um seine Fehler auszulöschen. Das ist eine Karikatur. Die Kirche hat das niemals gelehrt und verurteilt es ausdrücklich[1]. Die wirkliche Lehre wird von zeitgenössischen Apologeten präzise dargelegt, in der Linie des Katechismus[2].

Die wirkliche Definition ist präzise und weit bescheidener. Ein Ablass ist der Nachlass vor Gott der zeitlichen Strafe, die für Sünden geschuldet ist, deren Schuld schon vergeben wurde[3]. Drei Worte sind entscheidend und werden nacheinander erklärt: Es handelt sich um eine Strafe (nicht um die Schuld), eine zeitliche (nicht ewige), für eine Sünde, die schon vergeben ist (also bereits hinsichtlich der Schuld nachgelassen). Der Ablass vergibt keine Sünde: Er setzt voraus, dass die Sünde bereits vergeben wurde, gewöhnlich durch das Sakrament der Beichte.

Ein Ablass kann teilweise oder vollkommen sein, je nachdem, ob er einen Teil oder die Gesamtheit dieser Strafe nachlässt; und der Gläubige kann ihn für sich selbst erlangen oder ihn einem Verstorbenen im Fegefeuer zuwenden[4]. Er schöpft seine Kraft aus dem, was die Kirche den „Schatz“ der Verdienste Christi und der Heiligen nennt, ausgeteilt durch die Autorität der Kirche kraft der von Christus empfangenen Vollmacht zu „binden und zu lösen“[5].

Dieser Artikel beantwortet die Frage, wie sie am häufigsten gestellt wird: Was ist ein Ablass, wie funktioniert er und wie gewinnt man heute einen? Für die Geschichte — die mittelalterliche Entstehung, den Skandal um Tetzel, die 95 Thesen Luthers (der übrigens die Ablässe verteidigte) und die Antwort auf protestantische Einwände — sei auf das ausführliche Dossier Die Ablässe verwiesen. Für die Einzelheiten der vollkommenen Ablassordnung siehe Was sagt die Kirche über die vollkommenen Ablässe?.

Die Definition der Kirche, Wort für Wort

Ausgangspunkt muss der offizielle Text sein. Der Katechismus der Katholischen Kirche übernimmt wortwörtlich die Definition, die Paul VI. 1967 gegeben hat:

„Der Ablass ist Nachlass vor Gott zeitlicher Strafe für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter gewissen bestimmten Bedingungen durch das Handeln der Kirche, die als Austeilerin der Erlösung mit Autorität den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen austeilt und zuwendet.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1471[6]

Das Codex des Kanonischen Rechtes gibt eine identische Formulierung — ein Zeichen dafür, dass es sich um eine feste und offizielle Definition der Kirche handelt[7]. Dieser dichte Satz enthält die ganze Lehre. Er lässt sich in vier Aussagen entfalten.

„Der Nachlass… der Strafe“

Ein Ablass erlässt eine Strafe, das heißt eine Schuld der Wiedergutmachung — nicht die Schuld selbst. Das ist die wichtigste Unterscheidung des ganzen Artikels und die Quelle fast aller Missverständnisse. Wir kommen im nächsten Abschnitt ausführlich darauf zurück. Für den Moment merke man sich eine Formel: Der Ablass vergibt nichts; er befreit. Die Vergebung ist bereits erlangt, bevor der Ablass ins Spiel kommt.

„…zeitlich“

Die betroffene Strafe ist zeitlich, das heißt begrenzt, läuternd, und nicht die ewige Strafe der Verdammnis. Die Vergebung der schweren Sünde hat die ewige Strafe bereits getilgt; was bleibt, gehört zur Ordnung der Heilung, nicht der Verurteilung[8]. Diese Läuterung kann auf Erden geschehen oder nach dem Tod im Fegefeuer.

„…für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist“

Der Ablass setzt die Vergebung voraus. Man gewinnt keinen Ablass für eine nicht gebeichtete Sünde: Man muss zuerst die Freundschaft mit Gott wiederfinden, gewöhnlich durch die sakramentale Beichte, dann wirkt der Ablass auf das, was nach der Vergebung übrig bleibt. Deshalb ist es widersinnig, vom „Kauf der Vergebung“ zu sprechen: Vergebung ist niemals käuflich, und der Ablass berührt die Vergebung nicht.

„…durch das Handeln der Kirche“

Schließlich ist der Ablass kein magischer Automatismus, der an eine Geste gebunden wäre. Er ist ein Akt der Kirche, die „mit Autorität austeilt und zuwendet“ den Schatz der Erlösung unter von ihr festgelegten Bedingungen. Wir werden weiter unten sehen, woher diese Vollmacht kommt und warum sie nichts Willkürliches hat.

Warum von „Strafe“ sprechen, wenn die Sünde schon vergeben ist?

Das ist die wirkliche Schwierigkeit und der Einwand, den eines Tages jeder formuliert: Wenn Gott mir vergeben hat, warum sollte dann noch etwas zu „bezahlen“ übrig bleiben? Die Antwort beruht auf einer Unterscheidung, die die menschliche Erfahrung vollkommen kennt, auch wenn die theologische Sprache sie verdunkelt hat.

Die doppelte Folge der Sünde: Schuld und Strafe

Der Katechismus formuliert das Prinzip:

„Die Sünde hat eine doppelte Folge. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig […]. Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine lässliche, eine ungesunde Anhänglichkeit an die Geschöpfe nach sich, die der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod in dem Zustand, den man Purgatorium nennt.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1472[9]

Es gibt also zwei Dinge in jeder Sünde: eine Schuld (den Bruch mit Gott, die Schuldfähigkeit) und eine Wunde (die in Seele und Welt hinterlassene Unordnung, die Anhänglichkeit an die Geschöpfe). Die Vergebung tilgt die erste sofort. Die zweite verlangt eine Heilung, die nicht automatisch erfolgt.

Ein einfaches Bild: Nagel und Brett

Die sakramentale Beichte vergibt die Schuld und geht jedem Ablass voraus, denn der Ablass berührt nur die zeitliche Strafe. Giuseppe Molteni, La confessione, 1838. Gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Das klassische Bild ist das des in ein Brett geschlagenen Nagels. Um Vergebung bitten und sie erhalten heißt, den Nagel herausziehen: Die Schuld wird vollständig, ohne Rest, entfernt. Aber das Loch bleibt im Holz. Die zeitliche Strafe ist dieses Loch: die Spur, der Schaden, die Verformung, die die Sünde hinterlassen hat und die nun repariert und geheilt werden muss.

Ein anderes Bild, das der Apologet Matthieu Lavagna nach Bischof Jacques Perrier anlässlich des Jubiläums im Jahr 2000 berichtet, ist das des Brandes: Ein brennendes Gebäude muss zuerst gelöscht werden — das ist die Vergebung, die die Zerstörung aufhält —, doch nach dem Durchzug des Feuers bleibt es, den überfluteten Ort zu reinigen, die Schäden zu beheben, zurückzukaufen, was verloren ging oder beschädigt wurde[10]. Die Vergebung stellt die Beziehung wieder her; sie löscht nicht wie durch Zauber alle Folgen.

Eine bereits in der Bibel vorhandene Unterscheidung

Diese Logik ist keine mittelalterliche Erfindung. Die Schrift zeigt sie am Werk. Als David seine Sünde bereut, erklärt ihm der Prophet Natan sogleich: „Der Herr ist über deine Sünde hinweggegangen, du wirst nicht sterben“ — die Schuld wird auf der Stelle erlassen. Und doch bleibt im selben Satz eine zeitliche Folge bestehen: Das aus der Schuld geborene Kind wird sterben[11]. Die Vergebung ist vollständig; eine Strafe bleibt.

„Der Herr ist über deine Sünde hinweggegangen, du wirst nicht sterben. Weil du aber den Herrn verhöhnt hast, wird der Sohn, der dir eben geboren wurde, sterben.“ — 2 Samuel 12, 13-14[12]

David wird von Gott durch den Propheten Natan begnadigt, bleibt aber einer zeitlichen Folge unterworfen: die Unterscheidung von Schuld und Strafe schon in der Bibel (2 Samuel 12). Palma il Giovane, Der Prophet Natan ermahnt König David, Kunsthistorisches Museum Wien. Gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Ebenso wird der gute Schächer begnadigt und erhält die Verheißung des Paradieses „heute“ — doch er vollendet seine Strafe am Kreuz und nimmt sie an: „Und dann, für uns ist es gerecht: nach dem, was wir getan haben, empfangen wir, was wir verdienen“[13]. Die Vergebung hat das Kreuz nicht beseitigt; sie hat es zum Heilsweg verklärt.

Ewige Strafe und zeitliche Strafe

Der Katechismus präzisiert schließlich den Status dieser verbleibenden Strafe, damit sie nicht als Drohung missverstanden wird:

„Die Vergebung der Sünde und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Nachlass der ewigen Strafe der Sünde mit sich. Aber zeitliche Strafen der Sünde bleiben bestehen. […] Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache, von Gott von außen zugefügt, betrachtet werden, sondern vielmehr als aus dem Wesen der Sünde selbst folgend.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1472-1473[14]

Anders gesagt: Die zeitliche Strafe ist keine zusätzliche Strafe, die von einem rachsüchtigen Gott auferlegt würde. Sie ist die natürliche Narbe der Sünde, das, was noch geheilt werden muss, sobald die Schuld vergeben ist. Der Ablass ist genau das Mittel, durch das die Kirche, indem sie aus den Verdiensten Christi schöpft, diese Heilung beschleunigt und vollendet.

Woher nimmt die Kirche die Vollmacht, diese Strafe nachzulassen?

Es bleibt die Grundfrage: Mit welchem Recht lässt die Kirche eine Strafe vor Gott nach? Die Antwort beruht auf zwei Säulen: einer von Christus empfangenen Vollmacht und einem „Schatz“, aus dem diese Vollmacht schöpft.

Die Vollmacht zu „binden und zu lösen“

Christus hat seiner Kirche wirkliche Autorität über die Vergebung und ihre Folgen anvertraut. Zu Petrus: „Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: Alles, was du auf Erden gebunden haben wirst, wird im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden gelöst haben wirst, wird im Himmel gelöst sein“[15]. Zu den Aposteln: „Wem ihr seine Sünden vergebt, dem sind sie vergeben“[16]. Der Ablass ist eine Anwendung dieser Schlüsselgewalt: Wenn die Kirche durch die Absolution die Schuld nachlassen kann, kann sie a fortiori durch einen autoritativen Akt die Strafe, die davon übrig bleibt, nachlassen[17].

„Der Ablass wird erlangt durch die Kirche, die kraft der ihr von Christus Jesus verliehenen Vollmacht zu binden und zu lösen zugunsten eines Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen öffnet, um vom Vater der Barmherzigkeit den Nachlass der zeitlichen Strafen zu erlangen, die für seine Sünden geschuldet sind.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1478[18]

Der „Schatz der Kirche“

Was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein: die Petrus verliehene Schlüsselvollmacht begründet das Handeln der Kirche bei den Ablässen. Pietro Perugino, Die Schlüsselübergabe, 1481–1482, Sixtinische Kapelle. Gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Das, woraus die Kirche schöpft, ist keine Geldtruhe, sondern ein geistlicher Schatz: der unendliche Wert der Genugtuung und der Verdienste Christi, zu dem die überreichen Verdienste der Jungfrau Maria und der Heiligen hinzukommen[19]. Der Katechismus gibt davon eine anschauliche Definition:

„Diese geistlichen Güter der Gemeinschaft der Heiligen nennen wir auch den ‚Schatz der Kirche‘, ‚der keine Summe von Gütern ist, wie es bei den im Laufe der Jahrhunderte angehäuften materiellen Reichtümern der Fall ist, sondern der unendliche und unerschöpfliche Preis, den die Sühnen und Verdienste Christi, unseres Herrn, vor Gott haben, dargebracht, damit die Menschheit von der Sünde befreit werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange‘.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1476[20]

Die erste feierliche Definition dieses Schatzes geht auf die Bulle Unigenitus Dei Filius Clemens' VI. (1343) zurück, die von einem Schatz spricht, der „für die streitende Kirche erworben“ und Petrus anvertraut wurde, um ihn den Gläubigen zuzuwenden[21]. Es handelt sich also nicht darum, „Bonuspunkte“ wie eine Währung zu addieren: Es ist das einzige Verdienst Christi, das den Gliedern seines Leibes mitgeteilt wird.

Die Gemeinschaft der Heiligen

Diese Teilhabe ist nur möglich, weil die Christen einen einzigen Leib bilden. Das ist die Lehre von der Gemeinschaft der Heiligen: Die geistlichen Güter zirkulieren zwischen den Gliedern der Kirche — jenen auf Erden, jenen im Fegefeuer, jenen im Himmel. Das Gute des einen kommt allen zugute[22]. Der Ablass ist der konkreteste Ausdruck dieser übernatürlichen Solidarität: Durch ihn werden die Verdienste Christi und der Heiligen demjenigen zugewendet, der sie braucht, Lebenden oder Verstorbenen. Dazu siehe Was ist die Gemeinschaft der Heiligen?.

Teilablass und vollkommener Ablass

Der Ablass tritt in zwei Formen auf, je nach der Menge der nachgelassenen Strafe[23].

  • Der Teilablass erlässt einen Teil der zeitlichen Strafe;
  • Der vollkommene Ablass erlässt sie vollständig: Eine Seele, die unmittelbar nach seinem Gewinn stürbe, ginge direkt in den Himmel, ohne Fegefeuer.
Eine Seele, die unmittelbar nach einem vollkommenen Ablass stirbt, geht direkt in den Himmel ein, ohne Fegefeuer. Ludovico Carracci, Ein Engel befreit die Seelen des Fegefeuers, um 1610. Gemeinfrei, via Wikimedia Commons.

Die folgende Tabelle fasst die Unterscheidung zusammen.

KriteriumTeilablassVollkommener Ablass
Was er nachlässtEinen Teil der zeitlichen StrafeDie gesamte zeitliche Strafe
HäufigkeitMehrmals täglichNur einmal täglich[24]
BedingungenAblasswerk + Stand der GnadeWerk + Beichte + Kommunion + Gebet nach Meinung des Papstes + Loslösung von jeder Sünde
MaßSeit 1967[25] keine Zählung mehr in „Tagen / Jahren“Alles oder nichts
ZuwendungFür sich oder für einen VerstorbenenFür sich oder für einen Verstorbenen

Das Ende der Zählung „in Tagen“ (1967)

Vor der Reform Pauls VI. wurden Teilablässe in verwirrenden Einheiten gemessen: „100 Tage“, „7 Jahre“ Ablass. Diese Zahlen bedeuteten offensichtlich nicht „100 Tage weniger im Fegefeuer“ — das Fegefeuer ist kein Tageszähler —, sondern verwiesen auf die alte öffentliche Buße der frühen Kirche: „so viel wie eine Buße von so vielen Tagen wert wäre“. Um dieses Missverständnis zu vermeiden, hat die Indulgentiarum doctrina jede zahlenmäßige Zählung abgeschafft: Der Teilablass wird fortan „nur noch mit den Worten ‚Teilablass‘ bezeichnet, ohne Hinzufügung einer bestimmten Zahl von Tagen oder Jahren“[26]. Sein Maß hängt nun vom Eifer des Gläubigen und von der Würde des vollbrachten Werkes ab.

Die Einzelheiten der vollkommenen Ablassordnung — gewährte Werke, Jubiläen, praktische Schwierigkeiten — werden im benachbarten Artikel Was sagt die Kirche über die vollkommenen Ablässe? behandelt.

Wie gewinnt man heute konkret einen Ablass?

Hier der praktischste Aspekt und jener, nach dem am häufigsten gesucht wird. Alles ist im Enchiridion Indulgentiarum kodifiziert, dem offiziellen Verzeichnis, das von der Apostolischen Pönitentiarie herausgegeben wird (4. typische Ausgabe, 1999)[27]. Das Recht der Kirche legt übrigens vorherige Befähigungsvoraussetzungen fest: Um einen Ablass gewinnen zu können, muss man getauft, nicht exkommuniziert, wenigstens am Ende der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade sein und wenigstens die Absicht haben, ihn zu empfangen[28].

Die Bedingungen für den vollkommenen Ablass

Die eucharistische Kommunion im Stand der Gnade zählt mit Beichte und Gebet nach Meinung des Papstes zu den Bedingungen des vollkommenen Ablasses. Messe in Krakau 2019, Fotografie von Elekes Andor (CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons).

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, muss man das vorgeschriebene Ablasswerk vollbringen und drei gewöhnliche Bedingungen erfüllen, gekrönt von einer entscheidenden inneren Haltung[29]:

  1. Sakramentale Beichte — um im Stand der Gnade zu sein;
  2. Eucharistische Kommunion — vorzugsweise am selben Tag wie das Werk;
  3. Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters — ein Vaterunser und ein Gegrüßet seist du, Maria genügen;
  4. Loslösung von jeder Sünde, auch von der lässlichen Sünde — die anspruchsvollste Bedingung (siehe unten).

Eine einzige Beichte kann für mehrere vollkommene Ablässe dienen, doch für jeden einzelnen braucht es eine eigene Kommunion und ein eigenes Gebet. Die drei Bedingungen können „mehrere Tage vor oder nach“ der Vollbringung des Werkes erfüllt werden[30].

Die entscheidende Bedingung: Loslösung von jeder Sünde

Die Schwierigkeit ist nicht verwaltungstechnischer, sondern geistlicher Natur. Der vollkommene Ablass verlangt, dass „keinerlei Anhänglichkeit an die Sünde, auch nicht an die lässliche Sünde, vorhanden ist“. Sich aber von jeder lässlichen Sünde zu lösen — einschließlich der kleinen Fehler, die man liebt, ohne auf sie verzichten zu wollen — ist selten. Deshalb meinen viele Theologen, dass man in Wirklichkeit weniger vollkommene Ablässe gewinnt, als man denkt: Wenn die Loslösung nicht vollständig ist, ist der Ablass nur teilweise[31]. Diese Forderung sagt viel über das Wesen des Ablasses aus: Er ist kein juristischer Taschenspielertrick, sondern die Frucht einer wirklichen Bekehrung des Herzens — was Paul VI. metanoia nennt[32].

Nur ein vollkommener Ablass pro Tag — und für wen?

Man kann nur einen einzigen vollkommenen Ablass pro Tag gewinnen[33] (außer im Todesaugenblick, wo ein besonderer Ablass für den Sterbenden vorgesehen ist). Teilablässe dagegen können mehrmals täglich gewonnen werden.

Vor allem kann der Ablass nur auf zweierlei Weise zugewendet werden: sich selbst oder einem Verstorbenen in der Weise der Fürbitte[34]. Man kann ihn nicht für einen anderen Lebenden gewinnen. Dieses Detail ist aufschlussreich: Der Ablass ist keine Übertragung von „Guthaben“, die man nach Belieben verschenken könnte; er ist ein persönlicher Akt der Bekehrung, dessen alleinige Frucht nach dem Tod karitativ einer Seele im Fegefeuer zugewendet werden kann, die nicht mehr für sich selbst verdienen kann.

„Da die verstorbenen Gläubigen, die geläutert werden, auch Glieder derselben Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch helfen, dass wir für sie Ablässe gewinnen, damit sie von den zeitlichen Strafen befreit werden, die für ihre Sünden geschuldet sind.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1479[35]

Einige häufige Ablasswerke

Das Enchiridion verbindet Ablässe mit einer großen Zahl von Akten der Frömmigkeit und der Nächstenliebe. Seine Reform von 1967 hat die früher überbordenden Listen zugunsten von vier Generalgewährungen reduziert, die das ganze christliche Leben abdecken: das Herz zu Gott erheben bei der Erfüllung seiner Pflichten; sich im Geist des Glaubens in den Dienst des Nächsten stellen; sich freiwillig eines erlaubten Gutes im Geist der Buße enthalten; offen Zeugnis für den Glauben ablegen[36]. Hinzu kommen bestimmte Werke, mit denen unter den gewöhnlichen Bedingungen ein vollkommener Ablass verbunden ist:

  • die Lesung der Heiligen Schrift während mindestens einer halben Stunde;
  • die Anbetung des Allerheiligsten Sakramentes während mindestens einer halben Stunde;
  • der Kreuzweg;
  • das Rosenkranzgebet des Rosenkranzes in einer Kirche, in der Familie oder in Gemeinschaft;
  • der Besuch einer Kirche am Tag von Portiunkula (2. August) oder während eines Jubiläums[37].

Viele einfache Akte — ein mit Inbrunst gesprochenes „Mein Jesus, Barmherzigkeit“, ein Kreuzzeichen, ein Besuch beim Allerheiligsten — bringen einen Teilablass mit sich. Der Geist der Reform ist klar: den Ablass nicht an gezählte Gesten zu binden, sondern an ein Leben des Gebets, der Buße und der Nächstenliebe.

Was ein Ablass NICHT ist

Drei Missverständnisse kehren ständig wieder. Es lohnt sich, sie klar auszuräumen.

Er ist nicht die Vergebung der Sünde

Die Thesentür von Wittenberg: Luther wandte sich gegen Missbräuche der Ablasspredigt, nicht gegen die Lehre, und verteidigte die Wahrheit der apostolischen Ablässe (These 71). Fotografie von A.Savin, 2016 (Lizenz Freie Kunst, via Wikimedia Commons).

Ein Ablass vergibt keine Sünde und ersetzt niemals die Beichte. Er setzt voraus, dass die Sünde bereits vergeben ist. Beides zu verwechseln heißt, die Heilung der Wunde mit der Versöhnung selbst zu verwechseln. Für die Vergebung gibt es das Sakrament der Buße; der Ablass kommt danach.

Er ist keine Erlaubnis zu sündigen

Der Ablass gibt keinerlei Freibrief für die Zukunft: Er betrifft nur vergangene und vergebene Fehler. Er setzt sogar das Gegenteil von Laxheit voraus: eine wirksame Loslösung von der Sünde. Man kann nicht „einen Ablass im Voraus nehmen“ für eine Sünde, die man zu begehen beabsichtigt — die Idee ist in sich widersprüchlich.

Er war — und ist nie — ein käuflicher Tarif

Geld kauft keinen Ablass. Almosen zu geben konnte historisch Teil eines indulgierten Werkes der Nächstenliebe sein — doch das Werk war die Nächstenliebe, nicht die Zahlung, und jeder Handel mit dem Ablass ist Simonie, eine schwere Sünde, die seit der Apostelgeschichte verurteilt wird[38]. Das Konzil von Trient hat angeordnet, vollständig abzuschaffen „alle schlechten Gewinne, um sie zu erlangen“ (pravos quaestus omnes pro his consequendis [...] omnino abolendos esse)[39]. Der historische Skandal — der Prediger Tetzel und sein Slogan, der die Reaktion Luthers 1517 hervorrief — war ein Missbrauch in der Verkündigung, von der Kirche selbst verurteilt, und nicht die Lehre. Wenig bekannt: Luther forderte in seinen 95 Thesen nicht die Abschaffung der Ablässe, sondern verteidigte „die Wahrheit der apostolischen Ablässe“ (These 71)[40]. Dieses ganze historische Dossier wird in Die Ablässe entfaltet.

Eine sehr kurze Geschichte (das vollständige Dossier an anderer Stelle)

Das Konzil von Trient hielt an der Lehre von den Ablässen fest und verurteilte zugleich Missbräuche und jedes schändliche Gewinnstreben. Historisches Bild: Wikimedia Commons.

Die Praxis des Ablasses ist das Ergebnis einer langen Entwicklung, deren Meilensteine hier zusammengefasst sind. Die Einzelheiten — und die Antwort auf Einwände — finden sich im Hauptdossier Die Ablässe.

  1. Christliche Antike
    Die kanonische Buße und ihre Ablösungen

    In der alten Kirche leisteten öffentliche Sünder lange Bußen. Sehr früh erlaubt die Kirche, sie durch ein kürzeres gleichwertiges Werk abzulösen (redemptiones): der direkte Vorfahre des Ablasses.

  2. 1095
    Das Konzil von Clermont, Urban II.

    Der Papst gewährt Kreuzfahrern, die „aus reiner Hingabe“ aufbrechen, dass diese Pilgerfahrt „anstelle aller Buße gelte“: der erste große feierliche Ablass als Ablösung der kanonischen Buße[41].

  3. 1300
    Das erste Jubiläum, Bonifaz VIII.

    Bonifaz VIII. führt das Heilige Jahr und den Jubiläumsablass für Pilger nach Rom ein: Die Praxis wird verallgemeinert[42].

  4. 1343
    Clemens VI., Unigenitus Dei Filius

    Erste feierliche Definition des „Schatzes der Kirche“, der lehrmäßigen Grundlage des Ablasses.

  5. 1563
    Das Konzil von Trient, XXV. Sitzung

    Angesichts der von der Reformation angeprangerten Missbräuche hält Trient an der Lehre fest, schafft aber vollständig „alle schlechten Gewinne“ ab, um die Ablässe zu erlangen.

  6. 1967
    Paul VI., Indulgentiarum doctrina

    Von Vaticanum II erbetene Reform: Abschaffung der Zählung in Tagen, Neuausrichtung auf Herzensbekehrung und Nächstenliebe. Die bis heute geltende Ordnung.

Paul VI., der mit der Konstitution Indulgentiarum doctrina (1967) die Ablassdisziplin reformierte: Ende der Tageszählung, Vorrang der Herzensumkehr. Fotografie Felici, 1969. Gemeinfrei, via Wikimedia Commons.
Der Petersplatz: Wallfahrten, Jubiläen und vorgeschriebene Werke bleiben gewöhnliche Anlässe eines Ablasses. Fotografie von David Iliff, 2007 (CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons).

Man sieht: Weit davon entfernt, eine späte Entgleisung zu sein, verlängert der Ablass die älteste Bußdisziplin der Kirche — die redemptiones, jene seit dem frühen Mittelalter bezeugten Ablösungen der Buße[43] —, im Lauf der Jahrhunderte von ihren Auswüchsen gereinigt. Das Zweite Vatikanische Konzil hat ihn keineswegs abgeschafft — es hat seine Reform verlangt, die Paul VI. vollzogen hat[44].

Zum Weiterlesen

Der Ablass ist kein peinliches Überbleibsel des Mittelalters, sondern der konkrete Ausdruck dreier zentraler Wahrheiten des Glaubens: dass Vergebung nicht auf magische Weise jede Folge der Sünde beseitigt; dass die Christen einen Leib bilden, in dem die geistlichen Güter zirkulieren (Gemeinschaft der Heiligen); und dass die Kirche von Christus eine wirkliche Vollmacht über das Heil ihrer Glieder empfangen hat. Recht verstanden ist er eine Einladung zu Umkehr, Gebet und Nächstenliebe — auch gegenüber den Verstorbenen im Fegefeuer, denen man Linderung verschaffen kann: Die Kirche „empfiehlt Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen“[45].

Verwandte Artikel auf Ignispedia:

  • Die Ablässe — das vollständige Dossier: Geschichte, Mythos vom „Verkauf“, Luther und die 95 Thesen, Antworten auf protestantische Einwände.
  • Was sagt die Kirche über die vollkommenen Ablässe? — die Ordnung des vollkommenen Ablasses im Einzelnen.
  • Das Fegefeuer und Was sagt die Kirche über das Fegefeuer? — die zeitliche Strafe nach dem Tod.
  • Warum für die Verstorbenen beten? — die Solidarität mit den Seelen auf dem Weg der Läuterung.
  • Wie man gut beichtet — das Sakrament, das die Schuld vergibt, Voraussetzung für jeden Ablass.

Hauptquellen

  • Katechismus der Katholischen Kirche, § 1471-1479 (offizieller Text auf vatican.va).
  • Paul VI., Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, 1. Januar 1967, mit ihren Normen.
  • Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum, 4. typische Ausgabe, 1999.
  • Codex des Kanonischen Rechtes (1983), cann. 992-997.
  • Konzil von Trient, XXV. Sitzung, Decretum de indulgentiis, 3.-4. Dezember 1563.

Anmerkungen und Quellen

  1. Konzil von Trient, XXV. Sitzung (3.-4. Dezember 1563), Decretum de indulgentiis (4. Dezember 1563) — DS 1835 in Denzinger-Hünermann, Enchiridion Symbolorum. Das Dekret hält den Gebrauch der Ablässe aufrecht („Christiano populo maxime salutarem“, „für das christliche Volk höchst heilsam“) und bestimmt zugleich „pravos quaestus omnes pro his consequendis [...] omnino abolendos esse“ („dass alle schlechten Gewinne, um sie zu erlangen, [...] vollständig abzuschaffen seien“).

    1 39
  2. Matthieu Lavagna, Soyez rationnel, devenez catholique !, MDN Productions (vertrieben durch Salvator), April 2023, S. 355-356, Abschnitt „Qu'est-ce qu'une indulgence ?“ im Kapitel „Les indulgences, c'est acheter son paradis !“. ISBN 978-2-491255-51-0.

    2
  3. Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), § 1471, Zweiter Teil, Zweiter Abschnitt, Zweites Kapitel, Artikel 4 „Das Sakrament der Buße und der Versöhnung“, Unterabschnitt X „Die Ablässe“. § 1471 zitiert wortwörtlich die Definition Pauls VI., Indulgentiarum doctrina, Norm 1, und verweist auf can. 994 des CIC von 1983. Offizieller Text auf vatican.va.

    3 4 6
  4. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1478, über die Erlangung des Ablasses durch das Handeln der Kirche kraft der Vollmacht zu binden und zu lösen. Offizieller Text auf vatican.va.

    5 17 18
  5. Codex des Kanonischen Rechtes (Codex Iuris Canonici, 1983), can. 992: „Der Ablass ist Nachlass vor Gott der zeitlichen Strafe, die für Sünden geschuldet ist, deren Schuld schon getilgt ist, den der recht bereitete Gläubige unter gewissen bestimmten Bedingungen durch den Beistand der Kirche erlangt, die als Austeilerin der Erlösung mit Autorität den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen austeilt und zuwendet.“ Offizieller Text auf vatican.va.

    7
  6. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1472-1473. § 1473 präzisiert, dass die zeitliche Strafe nach dem Nachlass der ewigen Strafe bestehen bleibt und „aus dem Wesen der Sünde selbst“ folgt, nicht aus göttlicher Rache. Offizieller Text auf vatican.va.

    8 14
  7. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1472, über die doppelte Folge der Sünde (Schuld und Strafe, ewige Strafe und zeitliche Strafe). Offizieller Text auf vatican.va.

    9
  8. Von Matthieu Lavagna berichteter Vergleich, Soyez rationnel, devenez catholique !, MDN Productions (Vertrieb Salvator), April 2023, S. 355, Anm. 557: „Beim Jubiläum im Jahr 2000 hatte Bischof Perrier, emeritierter Bischof von Lourdes, den Vergleich mit einem Brand herangezogen. Der Brand zerstört das Gebäude; man muss das Feuer löschen. Das ist das Sakrament der Vergebung. Aber der Brand hinterlässt andere Spuren! Nach dem Durchzug des Feuers muss man den überfluteten Ort reinigen, die Schäden beheben, zurückkaufen, was verloren ging oder beschädigt wurde usw. Das sind die zeitlichen Strafen, die der Ablass tilgt.“ Bischof Jacques Perrier, Bischof von Tarbes und Lourdes von 1998 bis 2012, äußerte sich anlässlich des Großen Jubiläums des Jahres 2000 (Indiktionsbulle Johannes Pauls II. Incarnationis mysterium, 29. November 1998). ISBN 978-2-491255-51-0.

    10
  9. Zweites Buch Samuel 12, 13-14 (liturgische Übersetzung, AELF). Die Vergebung erfolgt sofort („du wirst nicht sterben“), doch eine zeitliche Folge bleibt: klassisches Schriftbeispiel für die Unterscheidung Schuld / Strafe.

    11 12
  10. Evangelium nach Lukas 23, 40-43 (AELF). Der gute Schächer erkennt die Gerechtigkeit seiner Strafe an („nach dem, was wir getan haben, empfangen wir, was wir verdienen“, angenommene zeitliche Strafe), während er zugleich die Verheißung des Paradieses „heute“ empfängt (vergebene Schuld).

    13
  11. Evangelium nach Matthäus 16, 19 (AELF): Schlüsselgewalt an Petrus. Vgl. Mt 18, 18 für dieselbe Vollmacht an die Jünger.

    15
  12. Evangelium nach Johannes 20, 23 (AELF): „Wem ihr seine Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr sie behaltet, dem sind sie behalten.“ Schriftgrundlage für die Vollmacht der Kirche über Vergebung und ihre Folgen.

    16
  13. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1476-1477. Definition des „Schatzes der Kirche“ als unendlicher Wert der Verdienste Christi, zu dem die Verdienste der Jungfrau Maria und der Heiligen hinzukommen. Offizieller Text auf vatican.va.

    19 20
  14. Clemens VI. (Pierre Roger, Papst 1342-1352), Bulle Unigenitus Dei Filius, 27. Januar 1343, erste feierliche Definition des „Schatzes der Kirche“. Text in den Extravagantes communes, V, 9, 2; Denzinger-Hünermann, Enchiridion Symbolorum, Nrn. 1025-1027. Zentralformel: „thesaurum acquisivit militanti Ecclesiae“.

    21
  15. Paul VI., Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, 1. Januar 1967, Nr. 5, über die Gemeinschaft der Heiligen als Grundlage des Ablasses: „In dieser wunderbaren Gemeinschaft kommt die Heiligkeit des einen den anderen zugute.“ Offizieller Text auf vatican.va.

    22
  16. Codex des Kanonischen Rechtes (Codex Iuris Canonici, 1983), can. 993: Der Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass, „je nachdem er einen Teil oder die ganze für die Sünden geschuldete zeitliche Strafe nachlässt“. Offizieller Text auf vatican.va.

    23
  17. Paul VI., Indulgentiarum doctrina (1967), Norm 6 (und Norm 18 für Sterbende): Nur ein vollkommener Ablass kann pro Tag gewonnen werden; Teilablässe können mehrmals täglich gewonnen werden.

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  18. Paul VI., Indulgentiarum doctrina (1967), Norm 4: Ein Teilablass wird fortan „nur mit den Worten ‚Teilablass‘ bezeichnet, ohne Hinzufügung einer bestimmten Zahl von Tagen oder Jahren“. Die Reform schaffte die alte zahlenmäßige Zählung aus der kanonischen Buße ab.

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  19. Paul VI. (Giovanni Battista Montini, Papst 1963-1978), Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, 1. Januar 1967, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil erbetene Reform. Offizieller Text auf vatican.va. Es folgt das Enchiridion Indulgentiarum, herausgegeben von der Apostolischen Pönitentiarie (4. typische Ausgabe, 1999).

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  20. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 996, § 1-2: Um Ablässe gewinnen zu können, muss man getauft, nicht exkommuniziert und wenigstens am Ende der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade sein; man muss zudem wenigstens die allgemeine Absicht haben, sie zu gewinnen, und die vorgeschriebenen Werke zur festgesetzten Zeit erfüllen. Offizieller Text auf vatican.va.

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  21. Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (4. typische Ausgabe, 1999), Norm 20: Für den vollkommenen Ablass das vorgeschriebene Werk vollbringen und drei Bedingungen erfüllen — sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion, Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters — unter Ausschluss jeder Anhänglichkeit an die Sünde, auch an die lässliche; ohne diese vollständige Loslösung ist der Ablass nur teilweise. Die Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Werk erfüllt werden.

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  22. Paul VI., Indulgentiarum doctrina (1967), Nr. 11. Die Konstitution verwendet den griechischen Begriff metanoia (Herzensbekehrung): Ablässe können nicht ohne aufrichtige Bekehrung des Geistes und Vereinigung mit Gott erlangt werden, wozu die Erfüllung der vorgeschriebenen Werke hinzukommt.

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  23. Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 994: Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe „für sich selbst oder für Verstorbene in der Weise der Fürbitte gewinnen“. Offizieller Text auf vatican.va.

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  24. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1479, über die Zuwendung von Ablässen an Verstorbene in der Weise der Fürbitte. Offizieller Text auf vatican.va.

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  25. Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (4. typische Ausgabe, 1999): die vier Generalgewährungen und die Liste der Ablasswerke (Lesung der Schrift, eucharistische Anbetung, Kreuzweg, Rosenkranz, Besuch der Portiunkula am 2. August u. a.), in der Nachfolge der Reform der Indulgentiarum doctrina (1967).

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  26. Matthieu Lavagna, Soyez rationnel, devenez catholique !, MDN Productions (vertrieben durch Salvator), 2023, S. 357, Anm. 559. Über Simonie (Apg 8, 18-24), den Handel mit geistlichen Gütern, als schwere Sünde seit den Anfängen der Kirche verurteilt. ISBN 978-2-491255-51-0.

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  27. Martin Luther (1483-1546), Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum (95 Thesen), 1517, These 71: Luther verteidigt ausdrücklich „die Wahrheit der apostolischen Ablässe“ und fordert nicht ihre Abschaffung. Kritische Ausgabe: Weimarer Ausgabe (WA), Bd. 1, S. 233-238. Vollständiges Dossier im Artikel Die Ablässe.

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  28. Konzil von Clermont (November 1095), Kanon 2, unter Papst Urban II.: „Quicumque pro sola devotione […] ad liberandam ecclesiam Dei Ierusalem profectus fuerit, iter illud pro omni paenitentia reputetur“ — die Kreuzfahrt „gelte anstelle aller Buße“. Lateinischer Text ediert von Robert Somerville, The Councils of Urban II, vol. 1: Decreta Claromontensia, Amsterdam, 1972, S. 74; kommentiert von Jonathan Riley-Smith, The First Crusade and the Idea of Crusading, University of Pennsylvania Press, 1986, S. 27, der darin die Geburt des Ablasses als Ablösung der kanonischen Buße sieht.

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  29. Bonifaz VIII. (Benedetto Caetani, Papst 1294-1303), Bulle Antiquorum habet fida relatio, 22. Februar 1300, die das erste Jubiläum (Heiliges Jahr) einführt und den Pilgern, die die römischen Basiliken St. Peter und St. Paul besuchen, einen vollkommenen Ablass gewährt. Erste Verallgemeinerung des großen Jubiläumsablasses, später in regelmäßigen Abständen wiederholt.

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  30. Zur alten und mittelalterlichen Bußdisziplin und den redemptiones (Ablösungen der kanonischen Buße) siehe Cyrille Vogel, Le pécheur et la pénitence au Moyen Âge, Éditions du Cerf, Paris, 1969. Insulare und später fränkische Bußbücher des 7. und 8. Jahrhunderts setzten feste Bußen fest und erlaubten deren Ablösung durch ein kürzeres gleichwertiges Werk — direkter Vorfahre der Ablasspraxis.

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  31. Katechismus der Katholischen Kirche, § 1032 am Ende: „Die Kirche empfiehlt auch Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen.“ Offizieller Text auf vatican.va.

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