Viele Katholiken wissen, dass es vollkommene Ablässe gibt — verbunden mit einem Jubiläum, mit der Lesung des Evangeliums, mit einem Kreuzweg, mit dem Gebet für die Verstorbenen Anfang November. Aber nur wenige wissen genau, wodurch sie sich von den Teilablässen unterscheiden, unter welchen Bedingungen man sie wirklich gewinnt und warum die Kirche eine geistliche Anforderung stellt, die sie in der Praxis seltener macht, als man denkt. Dieser Artikel beantwortet genau diese Frage: Was sagt die Kirche über die vollkommenen Ablässe?
Zur Grundlehre — was ein Ablass im Allgemeinen ist, die Unterscheidung zwischen der (vergebenen) Schuld und der (bleibenden) zeitlichen Strafe, das Bild von Nagel und Brett, der „Schatz der Kirche“ — siehe den Artikel Was ist ein Ablass?. Zur Geschichte, zum Skandal um Tetzel, zu Luthers 95 Thesen und zur Antwort auf die protestantischen Einwände siehe das Dossier Die Ablässe. Der vorliegende Artikel setzt diese Begriffe als bekannt voraus und konzentriert sich auf die vollkommene Ordnung.
Rufen wir nur den Ausgangspunkt in Erinnerung. Ein Ablass ist „der Nachlass vor Gott der zeitlichen Strafe, die für Sünden geschuldet ist, deren Schuld schon getilgt ist“[1]. Er kann teilweise (Nachlass eines Teils dieser Strafe) oder vollkommen (Nachlass der Gesamtheit) sein[2]. Der ganze Gegenstand dieses Artikels liegt in diesem einen Wort: vollkommen — das heißt vollständig, ganz, ohne Rest.
Was macht einen Ablass „vollkommen“?
Das Beiwort ist kein Schmuck. Es bezeichnet eine präzise geistliche Wirklichkeit und einen Unterschied dem Wesen nach — nicht nur dem Grade nach — zum Teilablass.
Alles oder nichts: der vollständige Nachlass der zeitlichen Strafe
Der Codex des Kanonischen Rechtes gibt das Unterscheidungskriterium: Der Ablass ist vollkommen oder teilweise, „je nachdem, ob er teilweise oder vollständig von der für die Sünden geschuldeten zeitlichen Strafe befreit“[3]. Der Teilablass erlässt einen Teil der Läuterungsschuld; der vollkommene Ablass tilgt sie ganz.
Die Folge ist erschütternd, und sie erklärt die Glut der Heiligen für diese Praxis: Wer einen vollkommenen Ablass voll gewinnt, befindet sich in diesem Augenblick in dem Stand, in den ihn das Ende eines langen Fegefeuers versetzen würde. Seine zeitliche Schuld ist beglichen. Stürbe er auf der Stelle, träte er unmittelbar in den Himmel ein, ohne jenen Läuterungszustand, den man das Fegefeuer nennt[4].
„Sie ginge geradewegs in den Himmel“: was das wirklich bedeutet
Diese spektakuläre Formel will recht verstanden sein, um zwei Missverständnisse zu vermeiden.
Erstens macht der vollkommene Ablass nicht auf einen Schlag heilig und nimmt auch die künftigen Kämpfe nicht weg: Er berührt weder die Schuld (schon vergeben) noch die Schwäche noch die künftigen Versuchungen. Er begleicht eine Schuld der Wiedergutmachung, die durch vergangene und schon erlassene Sünden angehäuft wurde. Er ist eine vollendete Heilung, keine Heiligsprechung.
Zweitens ist er kein Taschenspielertrick, der von der Umkehr entbände: Im Gegenteil, er verlangt, wie wir sehen werden, eine wirkliche Umkehr des Herzens, um in Fülle erlangt zu werden. Gerade diese Anforderung verbietet es, darin einen Kniff oder eine bequeme Abkürzung zu sehen. Der Katechismus fasst es zusammen: Die zeitlichen Strafen „dürfen nicht als eine Art Rache betrachtet werden, die Gott von außen zufügen würde, sondern als aus dem Wesen der Sünde selbst folgend“[5] — und der vollkommene Ablass ist das Mittel, durch das die Kirche, indem sie aus den Verdiensten Christi schöpft, diese natürliche Heilung vollendet.
Eine Anforderung, eine Gabe: das katholische Gleichgewicht
Der vollkommene Ablass hält zwei Wahrheiten zusammen, die man oft zu Unrecht gegeneinander ausspielt. Einerseits ist er eine freie Gabe: Niemand „verdient“ aus eigener Kraft den vollständigen Erlass seiner Strafe; es ist der Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen, der dem Gläubigen durch die Autorität der Kirche zugewendet wird[6]. Andererseits ist diese Gabe nicht automatisch: Sie erfordert eine innere Disposition, die so hoch ist, dass sie zeigt, dass das Heil niemals mechanisch ist. Gnade und Freiheit, Gabe und Umkehr: Der vollkommene Ablass ist eine Verdichtung der ganzen katholischen Theologie der Gnade.
Die Bedingungen des vollkommenen Ablasses
Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, muss man das vorgeschriebene Ablasswerk vollbringen, drei gewöhnliche Bedingungen erfüllen und vor allem einer inneren Disposition genügen, die entscheidend ist[7]. Die Kirche legt zunächst Befähigungsvoraussetzungen fest: Um einen Ablass gewinnen zu können, muss man getauft, nicht exkommuniziert, wenigstens am Ende des vorgeschriebenen Werkes im Stand der Gnade sein und wenigstens die Absicht haben, ihn zu empfangen[8].
Das vorgeschriebene Ablasswerk
Ein vollkommener Ablass ist stets an ein bestimmtes Werk gebunden: eine halbe Stunde Schriftlesung, einen Kreuzweg, das Rosenkranzgebet in der Kirche, das Durchschreiten der Heiligen Pforte eines Jubiläums usw. (siehe die Liste weiter unten). Dieses Werk ist kein „zu zahlender Preis“: Es ist der konkrete Akt des Glaubens und der Liebe, in dem sich der Gläubige mit dem Gebet der Kirche vereint. Ohne Ablasswerk kein Ablass.
Die sakramentale Beichte
Man muss im Stand der Gnade sein, was für den, der sich einer schweren Sünde bewusst ist, die vorherige sakramentale Beichte voraussetzt[9]. Dieser Punkt erinnert daran, dass der Ablass die Vergebung voraussetzt: Er vergibt keine einzige Sünde, er befreit von der Strafe, die nach der Vergebung bleibt. Darum ist die Beichte die Eingangstür zur ganzen Ablassordnung.
Die eucharistische Kommunion
Man muss die eucharistische Kommunion empfangen, vorzugsweise am selben Tag wie das Werk[10]. Der vollkommene Ablass ist so an die beiden Sakramente der Vergebung und des Lebens gebunden: die Buße, die versöhnt, die Eucharistie, die mit Christus vereint. Fern von trockenem Juridismus taucht er ins sakramentale Leben ein.
Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
Schließlich muss man nach Meinung des Heiligen Vaters beten — nicht für die Person des Papstes, sondern für die Anliegen, die er im Namen der Weltkirche trägt. Ein Vaterunser und ein Gegrüßet seist du, Maria genügen, auch wenn es dem Gläubigen freisteht, weitere Gebete hinzuzufügen[11]. Diese Bedingung schreibt den persönlichen Akt in die Gemeinschaft der ganzen Kirche ein: Man gewinnt einen Ablass nicht „für sich allein“, sondern indem man sich mit dem ganzen Leib vereint.
Wie viel Zeit vor oder nach dem Werk?
Die Kirche ist hier von großer pastoraler Weite: Die drei Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet) können „mehrere Tage vor oder nach“ der Vollbringung des Ablasswerkes erfüllt werden[12]. Es ist jedoch „angemessen“, dass Kommunion und Gebet nach Meinung des Papstes am selben Tag stattfinden. Eine einzige Beichte kann für mehrere vollkommene Ablässe gelten; aber für jeden Ablass braucht es eine eigene Kommunion und ein eigenes Gebet[13].
Die entscheidende Bedingung: die Loslösung von jeder Sünde, auch der lässlichen
Die wahre Schwierigkeit ist nicht verwaltungstechnischer Art: Sie ist geistlich. Der vollkommene Ablass verlangt, dass „jede Anhänglichkeit an die Sünde, auch an die lässliche, ausgeschlossen ist“[14]. Es geht nicht nur um die Abwesenheit schwerer Sünde: Es geht um die Abwesenheit jeder Anhänglichkeit — jedes geheimen Wohlgefallens — an den geringsten Fehler, einschließlich der kleinen Unvollkommenheiten, die man liebt, ohne auf sie verzichten zu wollen.
„Um den vollkommenen Ablass zu erlangen, ist es erforderlich, das mit dem Ablass bereicherte Werk zu vollbringen und drei Bedingungen zu erfüllen: sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters. Außerdem ist erforderlich, dass jede Anhänglichkeit an die Sünde, auch an die lässliche, ausgeschlossen ist.“ — Enchiridion Indulgentiarum, 4. typische Ausgabe, 1999, Norm 20[15]
Diese vollständige Loslösung ist nun selten. Darum gewinnt man in der Praxis weit weniger vollkommene Ablässe, als man denkt: Ist die Loslösung nicht vollständig, „wird der Ablass nur ein Teilablass sein“[16]. Diese Anforderung ist keine Falle: Sie sagt die Wahrheit über den Ablass aus. Er ist kein magischer Akt, der die Umkehr umginge, sondern ihre Frucht — das, was Paul VI. mit dem Evangelium die Metanoia, die Umkehr des Herzens, nennt.
„Ablässe können ohne eine aufrichtige Umkehr des Geistes (metanoia) und die Vereinigung mit Gott nicht erlangt werden; hinzu kommen muss die Vollbringung der vorgeschriebenen Werke.“ — Paul VI., Indulgentiarum doctrina, 1. Januar 1967, Nr. 11[17]
Man darf diese Anforderung jedoch nicht in eine Quelle der Angst verwandeln. Die verlangte Loslösung ist die des Willens, nicht der Gefühle: Regellose Neigungen in sich zu spüren hindert den Ablass nicht, solange der Wille sich weigert, ihnen zuzustimmen, und sich Gott zuwendet. Es ist ein Ruf zur Glut, kein Grund zur Skrupulosität (siehe weiter unten, Schwierigkeiten und Einwände).
Die Regeln der Häufigkeit und der Zuwendung
Drei praktische Regeln rahmen den vollkommenen Ablass ein. Sie sind einfach, werden aber oft übersehen.
Nur ein einziger vollkommener Ablass pro Tag
Man kann nur einen einzigen vollkommenen Ablass pro Tag gewinnen[18]. Teilablässe dagegen können mehrmals am Tag gewonnen werden. Die gewöhnliche Ausnahme betrifft den Sterbenden: Wer am Tag schon einen vollkommenen Ablass gewonnen hat, kann noch den vollkommenen Ablass in der Sterbestunde empfangen (siehe weiter unten)[19]. Im Heiligen Jahr kann das eigene Dekret außerdem einen weiteren Fall vorsehen: Für das Jubiläum 2025 — das Heilige Jahr, abgeschlossen am 6. Januar 2026 — war es möglich, am selben Tag einen zweiten vollkommenen Ablass den Verstorbenen zuzuwenden[20].
Eine Beichte für mehrere, aber eine Kommunion und ein Gebet je Ablass
Wie gesehen kann ein und dieselbe sakramentale Beichte mehreren aufeinanderfolgenden vollkommenen Ablässen (an den folgenden Tagen) zugute kommen. Aber jeder vollkommene Ablass erfordert seine eigene Kommunion und sein eigenes Gebet nach Meinung des Papstes[21]. Diese Regel verhindert ein mechanisches „Anhäufen“ und bindet jeden Ablass an einen wirklichen Akt sakramentalen Lebens.
Für sich selbst oder für einen Verstorbenen — niemals für einen anderen Lebenden
Der Ablass kann nur auf zwei Arten zugewendet werden: sich selbst oder einem Verstorbenen im Wege der Fürbitte[22]. Man kann ihn nicht für einen anderen Lebenden gewinnen. Dieses Detail ist theologisch aufschlussreich: Der Ablass ist kein „Guthaben“, das man übertragen könnte, an wen man will, sondern ein persönlicher Akt der Umkehr, dessen Frucht allein einer Seele im Fegefeuer barmherzig dargebracht werden kann — die für sich selbst nichts mehr verdienen kann.
„Weil die verstorbenen Gläubigen auf dem Weg der Läuterung ebenfalls Glieder derselben Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem helfen, indem wir für sie Ablässe erlangen, damit ihnen die zeitlichen Strafen nachgelassen werden, die sie für ihre Sünden schulden.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1479[23]
Es ist der konkreteste Ausdruck der Gemeinschaft der Heiligen: die Solidarität der Glieder des Leibes Christi über den Tod hinaus. Zu Art und Sinn des Gebets für die Seelen siehe Warum für die Verstorbenen beten?.
Die folgende Tabelle fasst die dem vollkommenen Ablass eigenen Regeln zusammen, im Kontrast zum Teilablass.
| Kriterium | Teilablass | Vollkommener Ablass |
|---|---|---|
| Nachgelassene Strafe | Ein Teil der zeitlichen Strafe | Die gesamte zeitliche Strafe |
| Häufigkeit | Mehrmals am Tag | Nur einmal am Tag[24] |
| Bedingungen | Ablasswerk + Stand der Gnade | Werk + Beichte + Kommunion + Gebet nach Meinung des Papstes + Loslösung von jeder Sünde[25] |
| Bei unvollständiger Loslösung | — | Der Ablass wird nur teilweise |
| Zuwendung | Für sich selbst oder für einen Verstorbenen | Für sich selbst oder für einen Verstorbenen |
| Ausnahme | — | Zusätzlicher vollkommener Ablass in der Sterbestunde möglich[26] ; Jubiläumsfall gemäß eigenem Dekret[27] |
Welche Werke geben einen vollkommenen Ablass?
Alles ist im Enchiridion Indulgentiarum kodifiziert, dem offiziellen Verzeichnis, das von der Apostolischen Pönitentiarie herausgegeben wird (4. typische Ausgabe, 1999)[28]. Die Reform Pauls VI. (1967), umgesetzt durch das Enchiridion, hat die alten übervollen Listen zugunsten von vier Generalgewährungen reduziert — das Herz zu Gott zu erheben in der Erfüllung der Pflicht; sich in gläubigem Geist in den Dienst des Nächsten zu stellen; sich freiwillig eines erlaubten Gutes aus Bußgeist zu enthalten; offen Zeugnis für seinen Glauben abzulegen[29] — und einer Reihe genauer Werke. Hier die wichtigsten, die einen vollkommenen Ablass geben, unter den gewöhnlichen Bedingungen.
Die vier großen, allen zugänglichen Werke
Vier gewöhnliche Praktiken des christlichen Lebens tragen für sich allein einen vollkommenen Ablass:
- die betende Lesung der Heiligen Schrift während wenigstens einer halben Stunde; darunter ist der Ablass ein Teilablass[30] ;
- die Anbetung des Allerheiligsten während wenigstens einer halben Stunde[31] ;
- der Kreuzweg, vollzogen vor rechtmäßig errichteten Stationen, mit Betrachtung des Leidens[32] ;
- das Rosenkranzgebet (wenigstens fünf Gesätze — ein ganzer Rosenkranz) in einer Kirche oder einem Oratorium, in der Familie, in einer Ordensgemeinschaft oder in einer Vereinigung von Gläubigen[33].
„Ein vollkommener Ablass wird dem Gläubigen gewährt, der den marianischen Rosenkranz fromm in einer Kirche oder einem Oratorium, in der Familie, in einer Ordensgemeinschaft, in einer Vereinigung von Gläubigen betet.“ — Enchiridion Indulgentiarum, Gewährung 17[34]
Die Lehre dieser Liste ist klar: Der vollkommene Ablass ist nicht seltenen Heldentaten vorbehalten, sondern in den gewöhnlichsten Gesten des christlichen Gebets angeboten — vorausgesetzt, man legt das Herz hinein.
Die großen liturgischen Anlässe
Weitere vollkommene Ablässe sind an Tage oder Umstände besonderer Art gebunden:
- der Portiunkula-Ablass (Ablass von Portiunkula), am 2. August, durch den Besuch einer Kirche mit Beten des Vaterunsers und des Credo[35] ;
- der Besuch einer Kirche oder eines Oratoriums am 2. November (Allerseelen), ein Ablass, der nur den Verstorbenen zugewendet werden kann[36] ;
- der Friedhofsbesuch vom 1. bis 8. November, im Gebet für die Verstorbenen — vollkommener Ablass an jedem Tag der Oktav, nur den Verstorbenen zuwendbar[37] ;
- der päpstliche Segen Urbi et Orbi (zu Weihnachten, zu Ostern), empfangen selbst über Radio, Fernsehen oder Internet[38] ;
- die Erstkommunion und die Teilnahme an einer Primizmesse eines Neupriesters[39] ;
- die Kreuzverehrung am Karfreitag und die Erneuerung der Taufversprechen in der Osternacht.
Viele andere Frömmigkeitsakte — ein glühend gesprochenes „Mein Jesus, Barmherzigkeit“, ein Kreuzzeichen, der Gebrauch eines geweihten Andachtsgegenstandes — tragen einen Teilablass. Der Geist der Reform bindet den Ablass nicht an gezählte Gesten, sondern an ein Leben aus Gebet, Buße und Nächstenliebe[40].
Der vollkommene Ablass des Jubiläums (Heiliges Jahr)
Die feierlichste Form des vollkommenen Ablasses ist der Jubiläumsablass, der an die Heiligen Jahre gebunden ist. Seit dem ersten Jubiläum von 1300 öffnet die Kirche in regelmäßigen Abständen eine Gnadenzeit, in der der vollkommene Ablass mit besonderer Weite gewährt wird[41]. Das jüngste ordentliche Jubiläum ist das von 2025, „Pilger der Hoffnung“, ausgerufen von Papst Franziskus (2013-2025) in der Bulle Spes non confundit[42]. Dieses Heilige Jahr ist seit dem 6. Januar 2026 abgeschlossen (Hochfest der Erscheinung des Herrn), als Papst Leo XIV. die Heilige Pforte der Petersbasilika wieder schloss[43]: Die besonderen Bestimmungen des Dekrets von 2025, unten in der Vergangenheit beschrieben, erloschen mit dem Jubiläum.
Die Heilige Pforte und die Pilgerfahrt
Das sichtbarste Zeichen des Jubiläums ist die Heilige Pforte: eine vermauerte Tür in den großen Basiliken, vom Papst bei der Eröffnung des Heiligen Jahres feierlich geöffnet, die die Pilger als Zeichen des Übergangs von der Sünde zur Gnade, von der Welt zu Gott durchschreiten. Das Dekret der Apostolischen Pönitentiarie für das Jubiläum 2025 gewährte den vollkommenen Ablass — unter den gewöhnlichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes, Loslösung von der Sünde) — denen, die eine Pilgerfahrt zu einer heiligen Jubiläumsstätte vollbrachten[44].
Vorgesehen waren namentlich die vier großen Basiliken Roms (St. Peter, St. Johannes im Lateran, Santa Maria Maggiore, St. Paul vor den Mauern), die drei Basiliken des Heiligen Landes (Heiliges Grab in Jerusalem, Geburt in Betlehem, Verkündigung in Nazaret) sowie die von den Bischöfen bestimmten Kathedralen und Heiligtümer[45]. Zum Sinn der Pilgerfahrt selbst siehe Warum pilgern?.
Die frommen Besuche und die Werke der Barmherzigkeit
Das Dekret von 2025 erweiterte die Mittel zum Gewinn des Ablasses großzügig. Neben der Pilgerfahrt wurde er denen gewährt, die:
- eine Jubiläumsstätte fromm besuchten und sich dort sammelten (Anbetung, Vaterunser, Credo, Anrufung Mariens)[46] ;
- Werke der Barmherzigkeit und der Buße vollbrachten: längere Besuche bei Bedürftigen (Kranken, Gefangenen, alleinstehenden alten Menschen, Menschen mit Behinderung), Fasten oder Abstinenz üben, den Armen geben, sich ehrenamtlich engagieren — Praktiken, die nach dem Dekret im Lauf des Jahres „wiederholt werden können“, mit dem Ablass „jedes Mal“[47].
Das Dekret erinnerte daran, dass der Jubiläumsablass den Verstorbenen „in besonderer Weise zugedacht“ war, und sah sogar in verdoppelter Nächstenliebe die Möglichkeit vor, am selben Tag zwei Ablässe den Seelen im Fegefeuer zuzuwenden: für den Gläubigen, der einen Akt der Nächstenliebe zugunsten der Seelen im Fegefeuer vollbracht und am selben Tag ein zweites Mal in einer Eucharistiefeier die Kommunion empfangen hatte — nur den Verstorbenen zuwendbar[48].
Die Kranken und die Verhinderten
Schließlich — und das ist ein beständiger Zug der Barmherzigkeit der Kirche — gewannen jene, die sich nicht fortbewegen konnten (Klausurschwestern und -mönche, alte Menschen, Kranke, Gefangene, Pflegekräfte, die ans Krankenhaus gebunden waren), denselben Ablass, indem sie sich den Feiern geistlich vereinten, zu Hause das Vaterunser, das Credo und andere Gebete sprachen und „ihre Leiden oder die Mühen ihres Lebens aufopferten“[49]. Die volle Gnade wurde niemandem verweigert: Das aufgeopferte Leiden galt so viel wie die Pilgerfahrt.
Der vollkommene Ablass in der Sterbestunde
Den entscheidendsten Augenblick empfängt eine besondere Gnade. Die Kirche gewährt dem Gläubigen in Lebensgefahr einen vollkommenen Ablass in der Sterbestunde (in articulo mortis)[50].
Der apostolische Segen
Der Priester, der die Letzten Sakramente spendet, ist befugt, dem Sterbenden den apostolischen Segen mit vollkommenem Ablass zu erteilen[51]. Dieser Ablass kann gewonnen werden, auch wenn der Gläubige am selben Tag schon einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat[52] — die einzige Ausnahme von der Regel eines einzigen vollkommenen Ablasses pro Tag, Zeichen des Preises, den die Kirche auf den Übergang in die Ewigkeit legt.
Ohne Priester: das Kruzifix und das Verlangen
Ein bewundernswertes Detail der Fürsorge der Kirche: Ist kein Priester verfügbar, tritt die Kirche selbst ein. Sie gewährt den vollkommenen Ablass dem sterbenden Christen, der „recht bereitet“ ist und im Lauf seines Lebens zu beten pflegte — vorausgesetzt, er hat wenigstens die Absicht, ihn zu empfangen. In diesem Fall wird empfohlen, ein Kruzifix oder ein Kreuz zu gebrauchen[53]. Was verlangt ist, ist keine Leistung, sondern ein Gott zugewandtes Herz im letzten Augenblick. Die Barmherzigkeit, die die ganze Ablasslehre getragen hat, bricht hier hervor: Bis an die Schwelle des Todes will die Kirche die Türen des Himmels weit öffnen.
Häufige Schwierigkeiten und Einwände
Drei Fragen kehren oft wieder. Es lohnt sich, sie offen zu behandeln.
„Ist das nicht zu schön, zu leicht?“
Auf den ersten Blick mag der vollkommene Ablass „wohlfeil“ erscheinen: ein paar Gebete, ein Kirchenbesuch, und die ganze Strafe wäre getilgt? In Wirklichkeit ist die Bedingung der Loslösung von jeder Sünde, auch der lässlichen, so anspruchsvoll, dass sie jede Leichtigkeit ausschließt. Was verlangt ist, ist nicht die Vollbringung eines Ritus, sondern ein wirklich umgekehrtes Herz, ohne Wohlgefallen am Bösen. Fern davon, „leicht“ zu sein, setzt der voll gewonnene vollkommene Ablass einen Gipfel des geistlichen Lebens voraus. Die Geste ist einfach; die Disposition anspruchsvoll.
„Woher weiß ich, ob ich ihn wirklich gewonnen habe?“
Man weiß es nicht mit Gewissheit — und das ist gewollt. Die Kirche stellt keine „Quittung“ aus. Die Loslösung des Herzens gehört zum Geheimnis zwischen der Seele und Gott. Diese Ungewissheit ist kein Mangel: Sie ist eine Pädagogik. Sie verbietet die Anmaßung („ich habe mein Konto“), drängt dazu, mit Glut von Neuem zu beginnen, und überlässt alles der Barmherzigkeit Gottes, der sich an Großmut niemals übertreffen lässt. Der Gläubige tut, was an ihm liegt; das Übrige überlässt er der Güte des Vaters.
Hier ist jede Skrupulosität abzuweisen. Endlos an seiner Loslösung zu zweifeln, die Akte aus Angst zu wiederholen, sich zu quälen, weil man nicht sicher ist: Nichts davon kommt von Gott. Die rechte Haltung ist die des vertrauenden Kindes, das sein Herz so gut gibt, wie es kann, und sich dem Vater anvertraut. Worauf Gott schaut, ist die Liebe des Herzens, kein zu erreichender Punktestand.
„Strafen zählen — ist das nicht kleinlich?“
Der Einwand setzt voraus, der Ablass wäre eine kalte Buchhaltung. Das Gegenteil ist wahr. Die Logik der zeitlichen Strafe ist nicht die eines Gerichts, das sein Geschuldetes einfordert, sondern die einer Heilung: Die Sünde hinterlässt Wunden, und die Liebe Gottes will sie vollständig vernarben[54]. Der vollkommene Ablass ist kein gewonnener „Punkt“, sondern eine der Seele zurückgegebene Gesundheit. Und weil diese Gesundheit den Verstorbenen dargebracht werden kann, ist er auch der uneigennützigste aller Akte: beten, fasten, Almosen geben für einen anderen, den man hienieden nicht mehr sehen wird. An der Nächstenliebe, die sich bis ins Fegefeuer erstreckt, ist nichts Kleinliches.
Weiterführend
Der vollkommene Ablass ist kein peinliches Überbleibsel, sondern eine der schönsten Verdichtungen des katholischen Glaubens: Er verbindet die Vergebung (die die Schuld nachlässt), die Heilung (die die Strafe heilt), die Gemeinschaft der Heiligen (die die geistlichen Güter zirkulieren lässt), die von Christus empfangene Autorität (die Schlüsselgewalt) und die Barmherzigkeit Gottes (die bis in die Sterbestunde reicht). Recht verstanden lädt er nicht zum Zählen ein, sondern zur Umkehr, zum Gebet und zur Liebe — für sich selbst und für die Verstorbenen, die man Gott anvertraut.
Verwandte Artikel auf Ignispedia:
- Was ist ein Ablass? — die katechetische Definition: Schuld und Strafe, der Schatz der Kirche, das Bild von Nagel und Brett.
- Die Ablässe — das vollständige Dossier: Geschichte, der Mythos vom „Verkauf“, Tetzel, Luther und die 95 Thesen, protestantische Einwände.
- Was ist die Gemeinschaft der Heiligen? — die Solidarität, die die Zuwendung der Ablässe an die Verstorbenen möglich macht.
- Das Fegefeuer und Was sagt die Kirche über das Fegefeuer? — die Läuterung der zeitlichen Strafe nach dem Tod.
- Warum für die Verstorbenen beten? — die Nächstenliebe gegenüber den Seelen auf dem Läuterungsweg.
- Wie beichtet man gut? — das Sakrament, das die Schuld vergibt, Voraussetzung jedes Ablasses.
- Warum pilgern? — die Pilgerfahrt, traditionelle Bedingung des Jubiläumsablasses.
Hauptquellen
- Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1471-1479 und §§ 1030-1032 (offizieller Text auf vatican.va).
- Paul VI., Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, 1. Januar 1967, mit ihren Normen.
- Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum, 4. typische Ausgabe, 1999.
- Codex des Kanonischen Rechtes (1983), Canones 992 bis 997.
- Apostolische Pönitentiarie, Note über den während des ordentlichen Jubiläums des Jahres 2025 gewährten vollkommenen Ablass, 13. Mai 2024.
- Franziskus, Bulle zur Ausrufung des Jubiläums 2025 Spes non confundit, 9. Mai 2024.
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), § 1471, II. Teil, 2. Abschnitt, Kap. 2, Art. 4, Unterabschnitt X „Die Ablässe“. § 1471 übernimmt wörtlich die Definition Pauls VI., Indulgentiarum doctrina, Norm 1. Offizieller Text auf vatican.va.
1Codex des Kanonischen Rechtes (Codex Iuris Canonici, 1983), can. 993: Der Ablass ist teilweise oder vollkommen, „je nachdem, ob er teilweise oder vollständig von der für die Sünden geschuldeten zeitlichen Strafe befreit“. Offizieller Text auf vatican.va.
2 3Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1030-1031, über das Fegefeuer als endliche Läuterung der Erwählten, „wesentlich verschieden von der Strafe der Verdammten“. Eine Seele, deren zeitliche Strafe vollständig nachgelassen ist, muss diese Läuterung nicht mehr kennen. Offizieller Text auf vatican.va.
4Katechismus der Katholischen Kirche, § 1472, über die doppelte Folge der Sünde (Schuld und Strafe) und darüber, dass die zeitlichen Strafen keine göttliche Rache sind, sondern „aus dem Wesen der Sünde selbst“ folgen. Offizieller Text auf vatican.va.
5 54Katechismus der Katholischen Kirche, § 1478: Der Ablass wird durch die Kirche erlangt, die kraft der von Christus empfangenen Vollmacht zu binden und zu lösen dem Gläubigen den „Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen“ öffnet. Offizieller Text auf vatican.va.
6Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (4. typische Ausgabe, 1999), Norm 20: Für den vollkommenen Ablass das vorgeschriebene Werk vollbringen und drei Bedingungen erfüllen — sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion, Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters — unter Ausschluss jeder Anhänglichkeit an die Sünde, auch an die lässliche; fehlt diese vollständige Loslösung, ist der Ablass nur teilweise. Die Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Werk erfüllt werden. Diese Norm verdichtet Norm 7 der Indulgentiarum doctrina (1967).
7 9 10 11 12 14 15 16 25Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 996, § 1-2: Um Ablässe gewinnen zu können, muss man getauft, nicht exkommuniziert und wenigstens am Ende der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade sein; und man muss wenigstens die Absicht haben, sie zu empfangen und die erforderlichen Werke zur festgesetzten Zeit zu vollbringen. Offizieller Text auf vatican.va.
8Paul VI., Indulgentiarum doctrina (1967), Norm 9: Mehrere vollkommene Ablässe können auf der Grundlage einer einzigen sakramentalen Beichte erlangt werden; aber durch eine einzige Kommunion und ein einziges Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters gewinnt man nur einen einzigen vollkommenen Ablass. Offizieller Text auf vatican.va.
13 21Paul VI., Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, 1. Januar 1967, Nr. 11: Ablässe können nicht ohne aufrichtige Umkehr des Geistes (metanoia) und Vereinigung mit Gott erlangt werden, wozu die Vollbringung der vorgeschriebenen Werke hinzukommt. Offizieller Text auf vatican.va.
17 40Paul VI., Indulgentiarum doctrina (1967), Norm 6: Man kann nur einen einzigen vollkommenen Ablass pro Tag gewinnen; Teilablässe können mehrmals am Tag gewonnen werden. Offizieller Text auf vatican.va.
18 24Paul VI., Indulgentiarum doctrina (1967), Norm 18: Die Kirche gewährt dem Gläubigen in der Sterbestunde (in articulo mortis) den vollkommenen Ablass, auch wenn er am selben Tag schon einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat; ist kein Priester verfügbar, tritt die Kirche ein, sofern der recht bereitete Gläubige im Leben wenigstens gebetet hat, und der Gebrauch eines Kruzifixes wird empfohlen. Offizieller Text auf vatican.va.
19 26 50 52 53Apostolische Pönitentiarie, Note über den während des von Seiner Heiligkeit Papst Franziskus ausgerufenen ordentlichen Jubiläums des Jahres 2025 gewährten vollkommenen Ablass, 13. Mai 2024. Die Note gewährte den vollkommenen Ablass unter den gewöhnlichen Bedingungen (sakramentale Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes, Ausschluss jeder Anhänglichkeit an die Sünde) durch die Pilgerfahrt zu einer heiligen Jubiläumsstätte (vier große Basiliken Roms, drei Basiliken des Heiligen Landes, bestimmte Kathedralen und Heiligtümer), durch den frommen Besuch heiliger Stätten und durch Werke der Barmherzigkeit und der Buße; für Kranke und Verhinderte waren besondere Bestimmungen vorgesehen, und der Ablass war den Verstorbenen „in besonderer Weise zugedacht“. Diese Bestimmungen erloschen mit dem Abschluss des Jubiläums am 6. Januar 2026. Offizieller Text auf vatican.va.
20 27 44 45 46 47 48 49Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 994: Jeder Gläubige kann Ablässe, teilweise oder vollkommene, gewinnen, „sei es für sich selbst, sei es für die Verstorbenen im Wege der Fürbitte“. Offizieller Text auf vatican.va.
22Katechismus der Katholischen Kirche, § 1479, über die Zuwendung der Ablässe an die Verstorbenen im Wege der Fürbitte, kraft der Gemeinschaft der Heiligen. Offizieller Text auf vatican.va.
23Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum. Normae et concessiones, 4. typische Ausgabe, Libreria Editrice Vaticana, 1999. Offizielles Verzeichnis der Normen und der Ablasswerke, das die Reform der Indulgentiarum doctrina (1967) umsetzt.
28 39Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (1999), die vier Generalgewährungen des Teilablasses: die Seele zu Gott zu erheben in der Erfüllung seiner Pflichten und in den Widerwärtigkeiten des Lebens; sich in gläubigem Geist in den Dienst des Nächsten zu stellen; sich freiwillig eines erlaubten Gutes im Bußgeist zu enthalten; offen Zeugnis für seinen Glauben abzulegen. Formuliert im Enchiridion in Umsetzung der Reform von 1967.
29Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (1999), Gewährung 30: vollkommener Ablass für den Gläubigen, der wenigstens eine halbe Stunde der betenden Lesung oder dem betenden Hören der Heiligen Schrift als Wort Gottes widmet; ist die Zeit kürzer, ist der Ablass teilweise.
30Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (1999), Gewährung 7, § 1, 1°: vollkommener Ablass für den Gläubigen, der das Allerheiligste Sakrament besucht, um es wenigstens eine halbe Stunde anzubeten.
31Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (1999), Gewährung 13: vollkommener Ablass für den Gläubigen, der die fromme Übung des Kreuzwegs vollzieht, vor rechtmäßig errichteten Stationen, mit Betrachtung des Leidens und Weiterschreiten von einer Station zur anderen.
32Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (1999), Gewährung 17, § 1, 1°: vollkommener Ablass für den Gläubigen, der wenigstens einen Teil (fünf Gesätze) des marianischen Rosenkranzes fromm in einer Kirche oder einem Oratorium, in der Familie, in einer Ordensgemeinschaft oder in einer Vereinigung von Gläubigen betet, wobei die Gesätze ohne Unterbrechung mit Betrachtung der Geheimnisse gebetet werden.
33 34Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (1999), Gewährung zum „Portiunkula-Ablass“ (Ablass von Portiunkula), am 2. August: vollkommener Ablass durch den frommen Besuch einer Kirche, mit Beten des Vaterunsers und des Glaubensbekenntnisses, unter den gewöhnlichen Bedingungen. Ursprung: der Portiunkula-Ablass, dem heiligen Franz von Assisi gewährt.
35Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (1999): vollkommener Ablass, nur den Verstorbenen zuwendbar, durch den frommen Besuch einer Kirche oder eines Oratoriums am 2. November (Allerseelen) und durch den Friedhofsbesuch mit Gebet für die Verstorbenen an jedem Tag vom 1. bis 8. November (an den übrigen Tagen des Jahres Teilablass).
36 37Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (1999): vollkommener Ablass, verbunden mit dem Segen Urbi et Orbi des Heiligen Vaters, empfangen selbst von den Gläubigen, die ihm fromm über Radio, Fernsehen oder die neuen Kommunikationsmittel folgen.
38Bonifaz VIII. (Benedetto Caetani, Papst 1294-1303), Bulle Antiquorum habet fida relatio, 22. Februar 1300, die das erste Jubiläum (Heiliges Jahr) einführt und den Pilgern, die die römischen Basiliken St. Peter und St. Paul besuchen, einen vollkommenen Ablass gewährt.
41Franziskus (Jorge Mario Bergoglio, Papst von 2013 bis 2025), Bulle zur Ausrufung des ordentlichen Jubiläums 2025 Spes non confundit, 9. Mai 2024, die das Heilige Jahr unter das Thema „Pilger der Hoffnung“ stellt. Offizieller Text auf vatican.va.
42Am 6. Januar 2026, am Hochfest der Erscheinung des Herrn, schloss Papst Leo XIV. die Heilige Pforte der Petersbasilika und beendete damit das Heilige Jahr 2025. Vgl. Catholic News Agency, „Pope Leo XIV closes St. Peter's Holy Door, concluding Jubilee of Hope“, 6. Januar 2026, online: Catholic World Report.
43Apostolische Pönitentiarie, Enchiridion Indulgentiarum (1999), und Ritus der Krankensalbung: Der Priester, der einem Sterbenden beisteht, kann ihm den apostolischen Segen mit vollkommenem Ablass in der Sterbestunde erteilen; in Ermangelung eines Priesters gewährt die Kirche selbst diesen Ablass dem recht bereiteten Gläubigen (vgl. Indulgentiarum doctrina, Norm 18).
51