Ja, ein Katholik darf sich einäschern lassen. Seit 1963 hat die katholische Kirche das Verbot aufgehoben, das auf der Einäscherung lastete, und erlaubt diese Bestattungsform ausdrücklich. Der Katechismus der Katholischen Kirche formuliert es in einem Satz: „Die Kirche erlaubt die Einäscherung, wenn sie nicht den Glauben an die Auferstehung der Leiber in Frage stellt"[1]. Die Antwort ist also klar — doch sie geht mit zwei Nuancen einher, die viele nicht kennen.
Erste Nuance: Die Kirche erlaubt die Einäscherung, doch sie empfiehlt weiterhin nachdrücklich die Erdbestattung, also die Beisetzung des Leibes in der Erde. Das ist kein überholtes Relikt: Es ist der sprechendste Ausdruck des christlichen Glaubens an die Auferstehung des Fleisches, nach dem Vorbild Christi, der ins Grab gelegt wurde. Die Einäscherung wird geduldet; die Erdbestattung wird vorgezogen.
Zweite Nuance: Was früher verurteilt wurde, war nicht das Feuer an sich, sondern die Botschaft, die die Einäscherung im 19. Jahrhundert trug — ein Akt militanten Trotzes gegen das Christentum und seinen Auferstehungsglauben. Deshalb bleibt das entscheidende Kriterium die Absicht. Eine aus Bequemlichkeit, aus Kostengründen oder aus familiärer Rücksicht gewählte Einäscherung ist erlaubt; eine Einäscherung, die gewählt wird, um zu verkünden, dass „alles in Asche endet" und nach dem Tod nichts zu hoffen sei, widerspricht dem Glauben.
Dieser Artikel erklärt, warum die Kirche die Einäscherung lange verboten hat, wie und warum sie sie seit 1963 erlaubt, warum sie dennoch die Erdbestattung vorzieht, in welchen Fällen die Einäscherung weiterhin verweigert wird und was die jüngste römische Instruktion — Ad resurgendum cum Christo (2016) — konkret für den Verbleib der Asche verlangt.
Die kurze Antwort: Ja, aber unter Bedingungen
Für den eiligen Leser hier das Wesentliche in vier Punkten:
- Es ist erlaubt. Die Einäscherung ist seit der Instruktion Piam et constantem des Heiligen Offiziums (1963) nicht mehr verboten, bestätigt durch den Codex des kanonischen Rechtes von 1983[2][3].
- Die Erdbestattung bleibt empfohlen. Die Kirche „empfiehlt dringend, den frommen Brauch zu bewahren, die Leiber der Verstorbenen zu bestatten"[4].
- Die Absicht zählt. Die Einäscherung ist nur dann verboten, „wenn sie aus Gründen gewählt wurde, die der christlichen Lehre widersprechen"[5] — etwa um die Auferstehung zu leugnen.
- Die Asche wird nicht verstreut. Sie ist an einem heiligen Ort beizusetzen (Friedhof, Kolumbarium), nicht in der Natur zu verstreuen, nicht zu Hause aufzubewahren, nicht zu teilen[6][7].
Ein Katholik kann daher mit gutem Gewissen und ohne Schuld seine eigene Einäscherung vorsehen oder die eines Angehörigen veranlassen, sofern er den Glauben der Kirche und den christlichen Umgang mit der Asche achtet. Der Rest des Artikels entfaltet diese vier Punkte.
Warum die Kirche die Einäscherung lange verboten hat
Um die heutige Haltung zu verstehen, muss man zunächst verstehen, warum die Kirche fast ein Jahrhundert lang die Einäscherung förmlich verbot und denen, die sie wählten, das kirchliche Begräbnis verweigerte. Der Grund ist nicht, dass das Feuer „unrein" wäre — die Kirche hat das nie gelehrt —, sondern dass die Einäscherung in einer bestimmten Epoche zum Banner einer glaubensfeindlichen Ideologie geworden war.
Eine lange Tradition der Erdbestattung, von den Juden und von Christus ererbt
Seit ihren Anfängen hat das Christentum seine Toten bestattet und damit mit der in der griechisch-römischen Welt üblichen Einäscherung gebrochen. Dieser Brauch war kein kultureller Zufall: Er setzte die jüdische Bestattungstradition fort und ahmte vor allem Christus selbst nach, dessen Leib „mit Leinenbinden samt den wohlriechenden Salben umwickelt" und dann in ein neues Grab gelegt wurde[8]. Einen Toten zu bestatten galt sogar als Werk der Barmherzigkeit, wie im Alten Testament Tobias zeigt, der sein Leben riskierte, um seine Landsleute zu begraben[9].
„Gesät wird in Verweslichkeit, auferweckt in Unverweslichkeit [...]. Gesät wird ein seelischer Leib, auferweckt ein geistlicher Leib." — Der heilige Paulus, Erster Brief an die Korinther 15, 42-44[10]
Für die ersten Christen war der in die Erde gelegte Leib wie ein Samenkorn, das dem Boden anvertraut wird in Erwartung der Ernte der Auferstehung. Die Katakomben Roms, die Friedhöfe (coemeteria, wörtlich „Schlafräume") zeugen von dieser Hoffnung: Der Leib wurde nicht „vernichtet", sondern „niedergelegt" in Erwartung des Erwachens.
Die Wende des 19. Jahrhunderts: die Einäscherung als antichristliches Manifest
Die moderne Einäscherung erlebt in Europa Ende des 19. Jahrhunderts eine Wiedergeburt, getragen von einer ganz bestimmten Bewegung. Die Gesellschaft zur Verbreitung der Einäscherung entsteht 1880 in Paris; ihre Förderer sind großenteils Freidenker, Freimaurer und Hygieniker, die in der Verbrennung ein Mittel sehen, den Materialismus zu bekräftigen und den Einfluss der Kirche zu bekämpfen[11]. Den Leichnam zu verbrennen hieß für sie, öffentlich zu verkünden, dass es weder Seele noch Jenseits noch Auferstehung gebe — „nichts bleibt".
Dieser militante Kontext erklärt die römische Reaktion. Die Kirche reagierte nicht auf eine bloße Bestattungstechnik, sondern auf ein bewusst antireligiöses Symbol.
Die Dekrete des Heiligen Offiziums (1886)
1886 verurteilt das Heilige Offizium die Einäscherung und verbietet den Katholiken den Beitritt zu Einäscherungsvereinen. Das Dekret vom 15. Dezember 1886 entzieht denen das kirchliche Begräbnis, die angeordnet haben, dass ihr Leib verbrannt werde, und ein späteres Dekret vom 27. Juli 1892 präzisiert, dass dem, der einen solchen Willen nicht widerruft, die Sterbesakramente nicht zu spenden sind[12]. Leo XIII. bittet die Bischöfe, die Gläubigen gegen diese Praxis zu unterweisen.
Der Codex des kanonischen Rechtes von 1917
Diese Disziplin wird im Codex von 1917 kodifiziert. Canon 1203 ordnet an, dass die Leiber der Gläubigen zu bestatten sind, und verbietet, sie zu verbrennen; wer die Einäscherung verlangt hat, dessen Wille darf nicht vollstreckt werden. Canon 1240 zählt die Einäscherung zu den Gründen für die Versagung des kirchlichen Begräbnisses[13]. Eine Instruktion des Heiligen Offiziums vom 19. Juni 1926 bezeichnet die Verbrennung noch als eine der christlichen Frömmigkeit „widersprechende" Praxis.
Was die Kirche wirklich ablehnte: nicht das Feuer, sondern die Botschaft
Diesen Punkt muss man richtig erfassen, denn von ihm hängt alles Weitere ab: Die Kirche hat niemals gelehrt, die Einäscherung mache die Auferstehung unmöglich. Gott, der den Leib aus dem Nichts erschaffen hat, kann ebenso einen zu Asche gewordenen Leib auferwecken wie einen in der Erde verwesten — woran übrigens das Schicksal der lebendig verbrannten Märtyrer erinnert, an deren herrlicher Auferstehung die Kirche nie gezweifelt hat. Was die Kirche ablehnte, war die Absicht: die Einäscherung als materialistisches Glaubensbekenntnis, als öffentliche und provokante Leugnung des Jenseits.
Sobald man die Tat (einen Leib verbrennen) von ihrem Sinn (die Auferstehung leugnen) unterscheidet, versteht man, dass das Verbot im Prinzip nicht absolut, sondern bedingt war. Als der militante Sinn verschwand, konnte das Verbot aufgehoben werden. Genau das geschah 1963.
Die Wende von 1963: die Instruktion Piam et constantem
Am 5. Juli 1963 veröffentlicht die Oberste Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums die Instruktion Piam et constantem, approbiert von Papst Paul VI. (veröffentlicht in den Acta Apostolicae Sedis 1964). Es ist der Text, der die Disziplin ändert.
Was Piam et constantem änderte
Die Instruktion verlangt, den „Brauch, die Leiber der Gläubigen zu bestatten, treu zu bewahren" — der Vorzug der Erdbestattung wird bekräftigt. Doch sie erkennt an, dass die Einäscherung an sich nicht gegen die christliche Religion verstößt und dass Sakramente und Begräbnisfeiern denen nicht mehr zu verweigern sind, die die Verbrennung verlangen, es sei denn, diese Wahl gehe hervor „aus einer Leugnung der christlichen Glaubenslehren, aus sektiererischem Geist oder aus Hass gegen die katholische Religion und die Kirche"[14].
Mit anderen Worten: Die Kirche ändert nicht die Lehre — sie stellt fest, dass die Einäscherung für die meisten Menschen kein Akt antichristlichen Trotzes mehr ist, sondern eine Wahl der Bequemlichkeit. Da sich die gesellschaftliche Wirklichkeit geändert hat, konnte die Disziplin gelockert werden, ohne das Prinzip zu verleugnen (den Vorzug der Erdbestattung und den Auferstehungsglauben).
Der Codex des kanonischen Rechtes von 1983
Diese Öffnung wird zwanzig Jahre später in den von Johannes Paul II. promulgierten Codex des kanonischen Rechtes von 1983 eingeschrieben. Canon 1176 § 3 gibt ihr die heute geltende Formulierung:
„Die Kirche empfiehlt dringend, den frommen Brauch zu bewahren, die Leiber der Verstorbenen zu bestatten; sie verbietet jedoch die Einäscherung nicht, es sei denn, sie wäre aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Lehre widersprechen." — Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 1176, § 3[15]
Alles ist in einem Satz gesagt: Empfehlung (Erdbestattung), Erlaubnis (Einäscherung), Vorbehalt (die glaubenswidrige Absicht). Canon 1184 ergänzt, indem er aufzählt, wem das kirchliche Begräbnis versagt werden kann — namentlich offenkundigen öffentlichen Sündern, deren Begräbnisfeier Ärgernis erregen würde[16].
Der Katechismus: die erlaubte Einäscherung
Der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) erinnert in seiner Auslegung des fünften Gebots zunächst an die den Leibern der Verstorbenen geschuldete Ehrfurcht:
„Die Leiber der Verstorbenen sind mit Ehrfurcht und Liebe im Glauben und in der Hoffnung auf die Auferstehung zu behandeln. Die Bestattung der Toten ist ein leibliches Werk der Barmherzigkeit; sie ehrt die Kinder Gottes als Tempel des Heiligen Geistes." — Katechismus der Katholischen Kirche, § 2300[17]
Dann formuliert er die Regel, nüchtern: „Die Kirche erlaubt die Einäscherung, wenn sie nicht den Glauben an die Auferstehung der Leiber in Frage stellt"[18]. Die Bedingung bleibt stets dieselbe: die Absicht.
Warum die Kirche die Erdbestattung weiterhin vorzieht
Erlauben heißt nicht empfehlen. Die Kirche gestattet die Einäscherung, zieht aber die Erdbestattung deutlich vor. Dieser Vorzug ist weder Nostalgie noch Starrheit: Er beruht auf drei starken theologischen Gründen, an die die Instruktion von 2016 erinnern wollte.
Der Leib, Tempel des Heiligen Geistes
Für den christlichen Glauben ist der Leib keine wegwerfbare Hülle, deren die Seele sich entledigte. Er gehört konstitutiv zur Person, geheiligt durch die Taufe, genährt durch die Eucharistie, berufen zur Herrlichkeit. Der heilige Paulus lehrt es unumwunden:
„Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt [...]? Verherrlicht also Gott in eurem Leib." — Der heilige Paulus, Erster Brief an die Korinther 6, 19-20[19]
Den Leib des Verstorbenen „mit Ehrfurcht und Liebe" zu behandeln ist keine frei wählbare Höflichkeit: Es heißt ehren, was Tempel Gottes war und auferstehen wird.
Das Begräbnis Christi nachahmen, Same der Auferstehung
Die Erdbestattung sagt den Osterglauben bildhaft aus. Der in die Erde gelegte Christ ahmt den begrabenen Christus nach, der in den Tod „hinabgestiegen" ist, ehe er am dritten Tag auferstand. Die Beisetzung in der Erde drückt besser als jede andere Form das biblische Bild des Samenkorns aus, das in der Erde „stirbt", um Frucht zu bringen (1 Kor 15, 42-44; Joh 12, 24). Deshalb erklärt die Instruktion von 2016, die Erdbestattung drücke den Glauben und die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung „besser aus"[20].
Ein Ort für Gedenken, Gebet und Gemeinschaft der Heiligen
Schließlich bietet die Erdbestattung — wie die Beisetzung der Asche auf einem Friedhof — einen Ort: ein Grab, das man besuchen, mit Blumen schmücken, an dem man für den Verstorbenen beten kann. Dieser Ort ist nicht belanglos. Er pflegt das Band der Gemeinschaft der Heiligen zwischen Lebenden und Toten, er stützt die Pflicht des Gebets für die Verstorbenen und er bewahrt das Andenken des Verstorbenen vor dem Vergessen. Die Verstreuung der Asche dagegen tilgt jede Spur und neigt dazu, die Verstorbenen dem Gebet und dem Gedenken der christlichen Gemeinde zu „entziehen"[21].
Wann bleibt die Einäscherung verboten?
Die Erlaubnis von 1963 ist nicht bedingungslos. Die Einäscherung wird wieder unerlaubt — und kann die Verweigerung der kirchlichen Begräbnisfeier nach sich ziehen — in einem genauen Fall: wenn sie gegen den Glauben gewählt wird.
Das entscheidende Kriterium: die Absicht, nicht das Verfahren
Das technische Verfahren (die Verbrennung) ist moralisch neutral. Was es qualifiziert, ist die Absicht dessen, der es wählt. Drei Beispiele verdeutlichen die Unterscheidung:
- Die Einäscherung aus Kosten-, Platz-, Hygiene-, familiären oder Einfachheitsgründen wählen: vollkommen erlaubt.
- Die Einäscherung aus Gleichgültigkeit wählen, ohne jede antireligiöse Absicht: erlaubt, auch wenn die Kirche einlädt, die Erdbestattung vorzuziehen.
- Die Einäscherung wählen, um zu verkünden, dass es keine Auferstehung gibt, aus sektiererischem Geist, aus Hass gegen die Kirche oder um den christlichen Glauben ostentativ zurückzuweisen: unerlaubt.
Die obige Auflistung fasst diese Abstufung zusammen. Im Zweifel geht die Kirche vom guten Glauben aus: Man verweigert einem Verstorbenen nicht das Begräbnis, bloß weil er die Einäscherung verlangt hat.
Die Fälle der Verweigerung der Begräbnisfeier
Die Instruktion Ad resurgendum cum Christo präzisiert den Extremfall: Hat jemand „notorisch" die Einäscherung und die Verstreuung seiner Asche in der Natur „aus Gründen verlangt, die dem christlichen Glauben widersprechen", so ist ihm das kirchliche Begräbnis zu verweigern, nach den Normen des Rechts[22]. Diese Verweigerung straft nicht die Einäscherung als solche, sondern das sie begleitende öffentliche Bekenntnis des Unglaubens. Es ist die unmittelbare Anwendung von Canon 1184, der das Begräbnis denen versagt, deren kirchliche Bestattung öffentliches Ärgernis erregen würde[23].
Was tun mit der Asche? Die Instruktion Ad resurgendum cum Christo (2016)
Fünfzig Jahre lang hatte die Kirche die Einäscherung erlaubt, ohne den Verbleib der Asche im Einzelnen zu regeln. Doch mit der massenhaften Verbreitung der Verbrennung kamen neue Praktiken auf: Verstreuung im Meer oder im Gebirge, Urnen auf dem Kaminsims, unter den Kindern aufgeteilte Asche, ja zu Schmuck oder Gedenkdiamanten verarbeitete Asche. Um auf diese Entwicklungen zu antworten, veröffentlicht die Kongregation für die Glaubenslehre am 15. August 2016 — am Hochfest Mariä Himmelfahrt — die Instruktion Ad resurgendum cum Christo („Um mit Christus aufzuerstehen"), approbiert von Papst Franziskus und unterzeichnet von Kardinal Gerhard Müller und Erzbischof Luis Ladaria[24].
Die Asche ist an einem heiligen Ort aufzubewahren
Die Grundregel ist einfach: Die Asche eines Verstorbenen ist „normalerweise an einem heiligen Ort aufzubewahren, das heißt auf einem Friedhof oder gegebenenfalls in einer Kirche oder in einem eigens dafür bestimmten Bereich"[25]. Das Kolumbarium eines Friedhofs, die Familiengruft oder die Urnennische sind geeignete Orte. Der Leitgedanke: Der Asche gebührt dieselbe Ehrfurcht wie einem Leib, und sie erhält einen Ort des Gedenkens und des Gebets wie ein Grab.
Was ausdrücklich verboten ist
Die Instruktion von 2016 zählt klar auf, was nicht erlaubt ist:
| Praxis | Status | Grund |
|---|---|---|
| Beisetzung auf Friedhof / Kolumbarium | Empfohlen | Heiliger Ort, Gedenken und Gebet bewahrt |
| Aufbewahrung zu Hause | Verboten (außer in schwerwiegenden Fällen, mit Erlaubnis des Ortsordinarius) | Entzieht den Verstorbenen dem Gebet der Kirche; Gefahr des Vergessens, der Entweihung |
| Verstreuung (Meer, Erde, Luft, Natur) | Verboten | Legt Pantheismus, Naturalismus oder das Nichts nahe; tilgt jede Spur |
| Teilung der Asche unter Angehörige | Verboten | Der Leib ist einer, er verlangt einen einzigen Ort |
| Asche in Schmuck, Medaillon, Gegenstand, Diamant | Verboten | Verdinglicht den Verstorbenen, widerspricht der geschuldeten Ehrfurcht |
Die Aufbewahrung der Asche in der häuslichen Wohnung ist nicht gestattet, außer unter schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, mit Erlaubnis des Ortsordinarius[26]. Und die Instruktion verbietet förmlich, die Asche „in die Luft, auf die Erde, ins Wasser oder auf irgendeine andere Weise" zu verstreuen wie sie „in Andenken, in Schmuck oder in anderen Gegenständen aufzubewahren"[27].
Warum diese Verbote?
Diese Regeln mögen überraschen. Doch sie haben eine genaue theologische Stimmigkeit. Die Verstreuung der Asche in der Natur kann den Gedanken nahelegen, der Mensch „löse sich" im großen Ganzen auf — pantheistische oder naturalistische Vorstellung, fremd dem christlichen Glauben an eine zur Auferstehung berufene einzigartige Person. Die Teilung der Asche unter mehrere Angehörige widerspricht der Einheit des Leibes. Die Aufbewahrung zu Hause beraubt den Verstorbenen des liturgischen Gebets und setzt die Asche dem Vergessen oder mangelnder Ehrfurcht aus, sobald die nächste Generation gekommen ist. Indem die Kirche der Asche einen heiligen Ort vorbehält, bekräftigt sie, dass dieser Verstorbene — und kein vager anonymer Staub — zur Auferstehung erwartet wird.
Der französische Fall: Kolumbarium, Garten des Gedenkens, Verstreuung
In Frankreich deckt sich das staatliche Recht weitgehend mit der kirchlichen Disziplin. Das Gesetz vom 19. Dezember 2008 über das Bestattungsrecht verbietet, eine Urne dauerhaft zu Hause aufzubewahren, die Asche zu teilen und sie auf öffentlichen Wegen zu verstreuen; es sieht die Beisetzung auf dem Friedhof (Gruft, Kolumbarium) oder die geregelte Verstreuung im Garten des Gedenkens eines Friedhofs vor[28]. Für einen Katholiken bleibt die konformste Lösung die Beisetzung der Urne auf dem Friedhof oder im Kolumbarium, wo das Grab wie jede Grabstätte gesegnet, besucht und mit Blumen geschmückt werden kann.
Wie läuft eine katholische Begräbnisfeier mit Einäscherung ab?
Eine praktische Frage kehrt oft wieder: Kann es eine Messe oder eine Feier in der Kirche geben, wenn man die Einäscherung wählt? Die Antwort lautet Ja — und die Kirche gibt sogar die ideale Reihenfolge an.
Das Ideal: mit dem Leib feiern, vor der Einäscherung
Die Kirche empfiehlt, die Begräbnisfeier in Gegenwart des Leibes, also vor der Einäscherung zu feiern. Das ist die normale Ordnung des Ritus: Empfang des Leibes, Feier (Messe oder Wortgottesdienst), letzter Abschied, und erst danach der Weg zum Krematorium. Die Verbrennung findet dann im Anschluss an die Feier statt, und die Urne wird darauf auf dem Friedhof beigesetzt[29]. Diese Ordnung drückt aus, dass es wohl die Person in ihrem Leib ist, die die Gemeinde begleitet und Gott anvertraut.
Die Feier in Gegenwart der Urne
Wenn die Umstände es erzwingen (bereits vollzogene Einäscherung, Frist- oder Entfernungszwänge), kann eine Feier auch in Gegenwart der Urne mit der Asche stattfinden. Die Bischofskonferenzen können die Modalitäten der Gegenwart der Urne in der Kirche festlegen[30]. In jedem Fall wird die Urne mit der einem Leib geschuldeten Ehrfurcht behandelt: Sie wird würdig empfangen, vom Gebet begleitet und dann zum heiligen Ort der Beisetzung getragen. Manche Diözesen sehen auch vor, dass ein beauftragter Seelsorger oder Gläubiger die Familie zum Krematorium begleitet für eine Gebetszeit.
In der Praxis: Orientierungspunkte für einen Katholiken
Zusammengefasst hier die konkreten Orientierungspunkte für einen Katholiken, der die Einäscherung — für sich oder für einen Angehörigen — erwägt:
- Es ist erlaubt: keine Sünde, die Einäscherung aus normalen Gründen zu wählen (Kosten, Platz, Einfachheit).
- Die Erdbestattung bleibt vorzuziehen: Wenn sich der Auferstehungsglaube durch die Beisetzung in der Erde klarer ausdrücken lässt, lädt die Kirche ein, sie zu bevorzugen.
- Die Absicht muss lauter sein: aus der Einäscherung keine Geste der Glaubensverweigerung machen.
- Vorzugsweise mit dem Leib feiern, vor der Einäscherung, in der Kirche.
- Die Urne an einem heiligen Ort beisetzen: Friedhof, Kolumbarium, Familiengruft.
- Die Asche nicht verstreuen, nicht zu Hause behalten, nicht teilen, keinen Schmuck daraus machen.
- Im Zweifel den Pfarrer oder den Bestattungsdienst der Pfarrei um Rat fragen.
Weit davon entfernt, eine willkürliche Auflage zu sein, sagen diese Regeln nur eines: Auch zu Asche geworden bleibt der Leib eines Christen der Leib eines Sohnes oder einer Tochter Gottes, erwartet zur Auferstehung. „Um mit Christus aufzuerstehen" — das ist Titel und Sinn der gesamten katholischen Disziplin über die Einäscherung.
Zum Weiterlesen
- Was sagt die Kirche über katholische Bestattungsfeiern? — Sinn und Ablauf der christlichen Bestattung.
- Warum ist die Auferstehung Jesu wesentlich? — das Fundament der Hoffnung, die jedes christliche Grab erhellt.
- Warum für die Toten beten? — die Verbindung zwischen Lebenden und Verstorbenen.
- Was sagt die Kirche über das Fegefeuer? — was mit der Seele nach dem Tod geschieht.
- Darf ein Katholik seine Organe spenden? — eine weitere Frage zur Ehrfurcht vor dem Leib nach dem Tod.
- Warum Reliquien verehren? — warum der Leib der Heiligen geehrt wird.
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 2301, Libreria Editrice Vaticana / Mame-Plon, Paris, 1992: „Die Kirche erlaubt die Einäscherung, wenn sie nicht den Glauben an die Auferstehung der Leiber in Frage stellt."
1 18Oberste Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums, Instruktion Piam et constantem, 5. Juli 1963 (approbiert von Paul VI.; veröffentlicht in den Acta Apostolicae Sedis 56, 1964, S. 822-823 — Datum und Referenz bezeugt durch die Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Ad resurgendum cum Christo, 15. August 2016, Nr. 1 und Anm. 1, Text eingesehen auf vatican.va am 4. Oktober 2026). Die Einäscherung verstößt „an sich nicht gegen die christliche Religion"; Sakramente und Begräbnisfeiern werden nicht mehr verweigert, es sei denn, die Wahl gehe hervor „aus einer Leugnung der christlichen Glaubenslehren, aus sektiererischem Geist oder aus Hass gegen die katholische Religion und die Kirche".
2 14Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 1176, § 3, promulgiert von Johannes Paul II.: „Die Kirche empfiehlt dringend, den frommen Brauch zu bewahren, die Leiber der Verstorbenen zu bestatten; sie verbietet jedoch die Einäscherung nicht, es sei denn, sie wäre aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Lehre widersprechen."
3 4 5 15Kongregation für die Glaubenslehre, Ad resurgendum cum Christo (2016), Nr. 5: Die Asche ist normalerweise an einem heiligen Ort aufzubewahren (Friedhof, Kirche oder eigens bestimmter Bereich), damit die Verstorbenen dem Gebet und dem Gedenken der christlichen Gemeinde nicht entzogen werden.
6 21 25Kongregation für die Glaubenslehre, Ad resurgendum cum Christo (2016), Nr. 7: Verbot, die Asche in die Luft, auf die Erde, ins Wasser oder auf irgendeine andere Weise zu verstreuen und sie in Andenken, in Schmuck oder in anderen Gegenständen aufzubewahren.
7 27Evangelium nach Johannes 19, 40-42 (Jerusalemer Bibel, Cerf): Der Leib Jesu wird nach jüdischer Bestattungssitte mit Leinenbinden und Salben umwickelt und dann in ein neues Grab gelegt.
8Buch Tobit 1, 17-19 und 2, 3-8 (Jerusalemer Bibel): Tobit riskiert sein Leben, um die toten Israeliten zu bestatten; die Bestattung der Toten erscheint als Werk der Frömmigkeit und Barmherzigkeit.
9Der heilige Paulus, Erster Brief an die Korinther 15, 42-44 (Jerusalemer Bibel). Grundlegendes Kapitel der paulinischen Lehre über die Auferstehung der Leiber: Bild des verweslichen Samenkorns, das unverweslich aufersteht.
10Die Gesellschaft zur Verbreitung der Einäscherung wird am 4. November 1880 in Paris gegründet: Bernard Odoux, „Évolution des comportements vue par un conseiller funéraire", Études sur la mort (Zeitschrift der Thanatologie-Gesellschaft), Nr. 134, 2009, S. 135-140 (DOI 10.3917/eslm.134.0135). Zur treibenden Rolle der Freimaurerei — Einäscherungs-Verbreitungsgesellschaften, Zusatzantrag des Abgeordneten Blatin (künftiger Großmeister des Grand Orient) vom 30. März 1886, dann Gesetz vom 15. November 1887 über die Freiheit der Bestattungen — und zur Geschichte der römischen Dekrete: Abbé Hervé Gresland, „Cremation: What Does the Church Think?", FSSPX News, 19. September 2024, https://fsspx.news/en/news/cremation-what-does-church-think-47578 (eingesehen am 4. Oktober 2026).
11Oberste Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums, Dekrete von 1886 gegen die Einäscherung: Verurteilung vom 19. Mai 1886 (Verbot des Beitritts zu Einäscherungsvereinen) und Dekret vom 15. Dezember 1886 (Entzug des kirchlichen Begräbnisses für diejenigen, die die Verbrennung ihres Leibes anordnen); ergänzt durch das Dekret vom 27. Juli 1892 (Verweigerung der Sterbesakramente für den, der seinen Einäscherungswillen nicht widerruft).
12Codex des kanonischen Rechtes (1917), Canon 1203 (Pflicht, die Leiber zu bestatten; Verbot, sie zu verbrennen; Nichtvollstreckung eines Einäscherungswillens) und Canon 1240 (Versagung des kirchlichen Begräbnisses); Instruktion des Heiligen Offiziums vom 19. Juni 1926, die die Verbrennung als der christlichen Frömmigkeit widersprechende Praxis bezeichnet.
13Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 1184, § 1: zählt die Fälle der Versagung der kirchlichen Begräbnisfeier auf (notorische Apostaten, Häretiker und Schismatiker; diejenigen, die die Einäscherung aus Gründen gewählt haben, die dem christlichen Glauben widersprechen; andere offenkundige Sünder, deren Begräbnisfeier öffentliches Ärgernis erregen würde).
16 23Katechismus der Katholischen Kirche, § 2300, a. a. O.: die den Leibern der Verstorbenen geschuldete Ehrfurcht, Bestattung als leibliches Werk der Barmherzigkeit, Leiber als Tempel des Heiligen Geistes.
17Der heilige Paulus, Erster Brief an die Korinther 6, 19-20 (Jerusalemer Bibel): Der Leib ist Tempel des Heiligen Geistes; schriftgemäße Grundlage der dem Leib — lebend wie verstorben — geschuldeten Ehrfurcht.
19Kongregation für die Glaubenslehre, Ad resurgendum cum Christo (2016), Nr. 3: Die Kirche empfiehlt, die Leiber der Verstorbenen auf dem Friedhof oder an einem heiligen Ort zu bestatten; die Erdbestattung drückt den Glauben und die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung besser aus.
20Kongregation für die Glaubenslehre, Ad resurgendum cum Christo (2016), Nr. 8: Hat der Verstorbene notorisch die Einäscherung und die Verstreuung der Asche aus Gründen verlangt, die dem christlichen Glauben widersprechen, so ist ihm das Begräbnis zu verweigern, nach den Normen des Rechts (vgl. CIC, can. 1184).
22Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Ad resurgendum cum Christo über die Bestattung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Einäscherung, 15. August 2016; approbiert von Papst Franziskus am 18. März 2016; unterzeichnet von Kard. Gerhard L. Müller, Präfekt, und Erzbischof Luis F. Ladaria, S.J., Sekretär.
24Kongregation für die Glaubenslehre, Ad resurgendum cum Christo (2016), Nr. 6: Die Aufbewahrung der Asche in der häuslichen Wohnung ist nicht gestattet, außer unter schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, mit Erlaubnis des Ortsordinarius; die Asche darf nicht unter verschiedene Familienhaushalte aufgeteilt werden.
26Gesetz Nr. 2008-1350 vom 19. Dezember 2008 über das Bestattungsrecht (Frankreich): Status der Asche, Verbot der dauerhaften Aufbewahrung zu Hause und der Teilung der Asche, Regelung der Verstreuung (Garten des Gedenkens, freie Natur außerhalb öffentlicher Wege), Beisetzung auf Friedhof und Kolumbarium.
28Nationaler Dienst für liturgische und sakramentale Pastoral (Französische Bischofskonferenz): „La crémation et l'Église catholique", https://liturgie.catholique.fr/celebrer-en-toutes-occasions-sacramentaux/les-funerailles/funerailles-mutations-contemporaines/14116-la-cremation-et-leglise-catholique/ — „die Einäscherung sollte nach der Feier in der Kirche in Gegenwart des Leibes stattfinden"; Feier in Gegenwart der Urne unter außergewöhnlichen Umständen zugelassen. Siehe auch „Funérailles: célébrer à l'église en présence d'une urne", https://liturgie.catholique.fr/celebrer-en-toutes-occasions-sacramentaux/les-funerailles/celebrer-les-funerailles-a-leglise/304476-funerailles-celebrer-a-leglise-en-presence-dune-urne/ (Schreiben der Kongregation für den Gottesdienst vom 4. Juni 1986; normative Hinweise vom Februar 2012); und die pastorale Note: Msgr. Bernard-Nicolas Aubertin (Hrsg.), Accueillir et accompagner la pratique de la crémation, Documents Épiscopat Nr. 6/2014, 52 S. Seiten eingesehen am 4. Oktober 2026.
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