Wenn ein unwürdiger Priester im Stand schwerer Sünde ein Kind nach dem Ritus der Kirche tauft, ist diese Taufe dann eine wahre Taufe? Die Kirche antwortet seit sechzehn Jahrhunderten: ja, uneingeschränkt. Wenn ein eifriger Priester tauft und dabei „Wir taufen dich“ statt „Ich taufe dich“ sagt, ist diese Taufe dann gültig? Rom hat 2020 geantwortet: nein, die Taufe muss wiederholt werden[1]. Diese beiden Antworten, auf den ersten Blick verwirrend, hängen an einem einzigen Begriff: der Gültigkeit. Ein gültiges Sakrament ist ein Sakrament, das wirklich stattgefunden hat; ein ungültiges Sakrament ist eine Feier, die nichts bewirkt hat, wie groß auch immer die Frömmigkeit der Beteiligten war.
Die Gültigkeit ist also keine Frage liturgischer Ästhetik oder der Inbrunst: Es ist eine Frage des Seins. Ein Sakrament ist oder ist nicht, so wie eine Tür offen oder geschlossen ist. Das Konzil von Florenz hat es 1439 mit einer nie übertroffenen Klarheit formuliert: Jedes Sakrament erfordert „Dinge, die gleichsam seine Materie sind, Worte, die gleichsam seine Form sind, und die Person des Spenders“ — und „fehlt einer dieser Bestandteile, so ist das Sakrament nicht vollzogen“[2]. Das ist die Charta der Gültigkeit: eine Liste notwendiger Bedingungen, ohne die das Zeichen eine leere Geste bleibt.
Dieser Artikel legt dar, was die Kirche unter Gültigkeit versteht: warum ein Sakrament stattfindet oder nicht stattfindet, ohne Zwischenstufen, welches die genauen Bedingungen dieses Vollzugs sind, warum die Heiligkeit des Spenders nicht dazugehört (das große Prinzip des ex opere operato), wie man ein gültiges, erlaubtes und fruchtbares Sakrament unterscheidet, welche Mängel ein Sakrament nichtig machen und mit welcher Sorgfalt die Kirche die Gültigkeit schützt — bis hin zur Spendung eines Sakraments „unter Bedingung“, wenn ein Zweifel fortbesteht. Zum Detail von Materie und Form siehe Die Materie und die Form der Sakramente; zum Unterschied zwischen gültig und erlaubt siehe Die Erlaubtheit der Sakramente; zum allgemeinen Begriff des Sakraments siehe Was ist ein Sakrament?.
Was ist die „Gültigkeit“ eines Sakraments?
Das Wort Gültigkeit kommt vom lateinischen validus: was Kraft hat, was Bestand hat. Ein gültiger Akt ist ein Akt, der seine Wirkung hervorbringt; ein nichtiger oder ungültiger Akt ist ein Akt, der trotz des Anscheins nichts bewirkt hat. Auf die Sakramente angewandt bezeichnet der Begriff die Tatsache, dass ein Sakrament als Sakrament wirklich existiert — dass es das, was es bezeichnet, auch wirklich verleiht.
Ein Sakrament „findet statt“ oder „findet nicht statt“: eine binäre Wirklichkeit
Das Erste, was zu verstehen ist: Gültigkeit kennt keine Grade. Man sagt nicht, eine Taufe sei „zu 80 % gültig“ oder „ungefähr gültig“. Sie ist es oder sie ist es nicht. Ein Sakrament ist ein Akt, und ein Akt geschieht entweder oder er geschieht nicht. Das sagt die Klausel von Florenz: „fehlt einer dieser Bestandteile, so ist das Sakrament nicht vollzogen“[3] — nicht „ist weniger schön“, sondern „ist nicht vollzogen“, das heißt, es hat überhaupt nicht stattgefunden.
Diese binäre Struktur hat schwindelerregende Folgen. Ist eine Taufe ungültig, bleibt die Seele, die man für wiedergeboren hielt, in der Erbsünde, nicht in Christus eingegliedert. Ist die eucharistische Konsekration ungültig — etwa weil der „Priester“ nie gültig geweiht war —, so ist das, was man auf dem Altar anbetet, nicht der Leib Christi: Es ist Brot. Ist eine Lossprechung ungültig, werden die Sünden nicht nachgelassen. Die Gültigkeit berührt die höchste Wirklichkeit: Auf dem Spiel steht nicht das Gelingen eines Ritus, sondern das Vorhandensein oder Fehlen der Gnade, mitunter das Heil einer Seele. Deshalb hat die Kirche diese Frage stets mit äußerster Strenge behandelt, während sie im Übrigen der liturgischen Kreativität große Freiheit lässt.
Gültig, erlaubt, fruchtbar: drei verschiedene Fragen
Ein großer Teil der Verwirrung über die Sakramente rührt daher, dass man drei sehr verschiedene Fragen vermischt. Die klassische Theologie unterscheidet sie sorgfältig, und man muss sie auseinanderhalten, um alles Weitere zu verstehen.
| Die Frage | Was sie fragt | Was sie entscheidet | Wenn die Antwort „nein“ lautet |
|---|---|---|---|
| Gültig? | Hat das Sakrament stattgefunden? | Materie, Form, bevollmächtigter Spender, Intention, empfangsfähiges Subjekt | Nichts ist geschehen: Das Sakrament ist nichtig und muss wiederholt werden |
| Erlaubt? | Wurde das Sakrament den Regeln gemäß gespendet? | Die Beachtung des Rechts und der Rubriken der Kirche | Das Sakrament ist wahr, aber der Spender hat durch diese Spendung gesündigt |
| Fruchtbar? | Bringt das Sakrament in dieser Seele seine Gnade hervor? | Die Dispositionen des Empfängers (Glaube, Reue, Stand der Gnade) | Das Sakrament existiert und das Prägemal bleibt, aber die Gnade ist gehindert, solange das Hindernis dauert |
Diese drei Ebenen sind unabhängig voneinander. Ein Sakrament kann gültig und unerlaubt sein: Ein suspendierter Priester, der außerhalb von Todesgefahr einen Pönitenten beichthört, absolviert gültig (dem Pönitenten wird wirklich vergeben), begeht aber eine schwere Verfehlung, indem er so handelt — zu diesem genauen Fall siehe Die Erlaubtheit der Sakramente. Ein Sakrament kann gültig, aber unfruchtbar sein: Wer im Stand der Todsünde kommuniziert, empfängt wirklich den Leib Christi (das Sakrament ist gültig), aber ohne dessen Gnade zu empfangen, ja er „isst und trinkt sich das Gericht“ nach der Warnung des heiligen Paulus (1 Kor 11, 29). Umgekehrt kann das, was ungültig ist, weder erlaubt noch fruchtbar sein, da es ganz einfach kein Sakrament gibt. Der vorliegende Artikel behandelt die erste Spalte: die Gültigkeit, das heißt die Existenz des Sakraments selbst.
Warum die Kirche von Gültigkeit spricht: der sakramentale Realismus
Diese Fixierung auf die Gültigkeit wäre sinnlos, wenn die Sakramente nur erbauliche Symbole wären. Wäre die Taufe nur eine Geste der Aufnahme in die Gemeinschaft, käme es kaum darauf an, ob man „ich“ oder „wir“ sagt: Die fromme Absicht würde genügen. Aber die katholische Kirche hält fest, dass die Sakramente wirklich bewirken, was sie bezeichnen. Das Konzil von Trient hat es gegen die Reformatoren definiert: Die Sakramente „enthalten die Gnade, die sie bezeichnen“, und „verleihen“ sie denen, die kein Hindernis setzen[4]. Florenz sagte es bereits: Im Unterschied zu den Riten des Alten Bundes, die nur „Vorbild“ der Gnade waren, „enthalten die unsrigen die Gnade und verleihen sie denen, die sie würdig empfangen“[5]. Der Katechismus wiederholt es:
„Würdig in Glauben gefeiert, verleihen die Sakramente die Gnade, die sie bezeichnen. Sie sind wirksam, weil in ihnen Christus selbst am Werk ist: Er ist es, der tauft, er ist es, der in seinen Sakramenten handelt, um die Gnade mitzuteilen, die das Sakrament bezeichnet.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1131 und § 1127[6]
Weil die Gnade wirklich durch das Zeichen hindurchgeht, muss das Zeichen wirklich sein. Das ist der ganze Einsatz: Die Gültigkeit schützt die Wahrheit des Handelns Christi. Ein gültiges Sakrament ist kein von Menschen korrekt vollzogener Ritus; es ist ein Akt Christi selbst, der sich einer Geste, eines Wortes und eines Spenders wie seiner Werkzeuge bedient. Fehlt eines dieser Werkzeuge im Wesentlichen, hat Christus sein Handeln nicht daran binden wollen — und es gibt kein Sakrament.
Die Bedingungen der Gültigkeit: die Charta von Florenz
Damit ein Sakrament stattfindet, müssen mehrere Bedingungen zugleich erfüllt sein. Das Konzil von Florenz hat drei genannt; die Theologie entfaltet gemeinhin fünf. Fehlt auch nur eine einzige, ist das Sakrament nichtig.
- IVᵉ-Vᵉ siècleDer heilige Augustinus gegen die Donatisten
Gegenüber den Donatisten, die von „Verräter“-Spendern getaufte Gläubige wiedertauften, stellt Augustinus fest, dass die Taufe Christus gehört, nicht dem Spender: Ihre Gültigkeit hängt nicht von der Heiligkeit dessen ab, der sie spendet.
- 1439Konzil von Florenz
Das Dekret für die Armenier legt die Formel fest: Jedes Sakrament wird durch „Materie, Form und Spender“ vollzogen, mit der Intention zu tun, was die Kirche tut; „fehlt eines, so ist das Sakrament nicht vollzogen“.
- 1547Konzil von Trient, VII. Sitzung
Die Kanones über die Sakramente im Allgemeinen definieren das ex opere operato (Kan. 8), das unauslöschliche Prägemal (Kan. 9), die erforderliche Intention (Kan. 11) und die Gültigkeit des von einem Spender im Stand der Todsünde gespendeten Sakraments (Kan. 12).
- 1896Leo XIII., Apostolicae curae
Bei der Prüfung der anglikanischen Weihen erklärt der Papst sie für „absolut nichtig und gänzlich wirkungslos“ wegen Mangels an Form und Intention: ein klassischer Fall von Ungültigkeit durch Fehlen des wesentlichen Zeichens.
- 1917 / 1983Die Kirchlichen Gesetzbücher
Das Recht kodifiziert die Materie: reservierte Autorität für das, was die Gültigkeit berührt (Can. 841), Spendung unter Bedingung im Zweifelsfall (Can. 845, 869), Heilung der Leitungsgewalt durch die Kirche (Can. 144).
- 2020Lehrmäßige Note der Glaubenskongregation
Die mit „Wir taufen dich“ gespendete Taufe wird für ungültig erklärt: Die Form gehört Christus; der Spender kann sie nicht aus eigener Vollmacht ändern.
„Fehlt einer dieser Bestandteile, so ist das Sakrament nicht vollzogen“
Der Gründungstext bleibt der von Florenz aus dem Jahr 1439. Zur Unterweisung der Armenier fasst das Konzil die Sakramentenlehre der Kirche zusammen und formuliert die allgemeine Regel:
„Alle diese Sakramente werden durch drei Bestandteile vollzogen: durch Dinge, die gleichsam ihre Materie sind, durch Worte, die gleichsam ihre Form sind, und durch die Person des Spenders, der das Sakrament mit der Intention spendet zu tun, was die Kirche tut. Fehlt einer dieser Bestandteile, so ist das Sakrament nicht vollzogen.“ — Konzil von Florenz, Dekret für die Armenier (1439)[7]
Drei Bestandteile also, die aber mehrere umfassen: die Materie (die sinnlich wahrnehmbare Sache), die Form (die Worte) und „die Person des Spenders“ — was zugleich voraussetzt, dass er bevollmächtigt ist, dieses Sakrament zu spenden, und dass er „mit der Intention handelt zu tun, was die Kirche tut“. Dazu fügt die Theologie eine Bedingung auf Seiten des Empfängers hinzu: Es braucht ein empfangsfähiges Subjekt. Die folgende Tabelle fasst diese Bedingungen zusammen und verweist für jede auf den Artikel, in dem sie ausführlich behandelt wird.
| Bedingung der Gültigkeit | Was sie erfordert | Eigener Artikel |
|---|---|---|
| Die Materie | Die wahre erforderliche sinnliche Sache (Wasser für die Taufe, Weizenbrot und Wein für die Eucharistie …) | la-matiere-et-la-forme-des-sacrements |
| Die Form | Die wesentlichen, in ihrem Sinn unveränderten Worte („Ich taufe dich im Namen des Vaters …“) | la-matiere-et-la-forme-des-sacrements |
| Der bevollmächtigte Spender | Eine Person mit der Vollmacht, dieses Sakrament zu spenden (jeder Mensch für die Taufe; ein gültig geweihter Priester für die Eucharistie oder die Lossprechung) | le-ministre-ordinaire-et-extraordinaire · lordre |
| Die Intention | Der Wille, „zu tun, was die Kirche tut“, wenigstens in allgemeiner Weise | lintention-du-ministre |
| Das empfangsfähige Subjekt | Ein Empfänger, der fähig ist, dieses Sakrament zu empfangen (ein lebender, noch nicht getaufter Mensch für die Taufe; eine vorausgehende Taufe für die übrigen Sakramente — wobei die Ehe gültig sein kann, ohne sakramental zu sein) | quest-ce-quun-sacrement |
Die erforderliche Materie und Form
Die beiden ersten Bedingungen — Sache und Wort — bilden das sakramentale Zeichen selbst. Ihre ausführliche Behandlung, Sakrament für Sakrament, ist Gegenstand eines eigenen Artikels: siehe Die Materie und die Form der Sakramente. Für die Gültigkeit genügt es, den Grundsatz festzuhalten: Die Materie muss die wahre erforderliche Materie sein (Wasser und nicht Milch; Weizenbrot und nicht Reisbrot), und die Form muss ihren wesentlichen Sinn bewahren. Eine geringfügige Änderung (ein Wort in anderer Reihenfolge, ein Aussprachefehler) berührt die Gültigkeit nicht; eine Änderung, die die Bedeutung verändert — wie die Ersetzung von „ich“ durch „wir“ in der Taufe — zerstört sie, weil die Form nicht mehr dasselbe bezeichnet, und weil das Sakrament das ist, was sein Zeichen bezeichnet.
Der bevollmächtigte Spender: die Frage der Vollmacht
Hier geht die Gültigkeit über Materie und Form hinaus. Florenz erfordert „die Person des Spenders“ — doch diese Person muss die Vollmacht haben, diesen sakramentalen Akt zu setzen. Diese Vollmacht aber unterscheidet sich je nach Sakrament grundlegend:
- Die Taufe kann von jedermann gültig gespendet werden — von einem Priester, einem Laien, ja sogar von einem Ungetauften oder Ungläubigen — sofern er die wahre Materie, die wahre Form und die erforderliche Intention verwendet. Sie ist das am weitesten „offene“ Sakrament, weil sie die Pforte des Heils ist.
- Eucharistie und Sündenvergebung erfordern einen gültig geweihten Priester: Nur das Priestertum, empfangen durch das Weihesakrament, verleiht die Vollmacht, den Leib und das Blut Christi zu konsekrieren und im Namen Christi loszusprechen. Ein Laie, so fromm er sei, kann nicht konsekrieren noch lossprechen: Es fehlt ihm die Vollmacht, also die Gültigkeit.
- Firmung hat als Spender den Bischof (und, durch Delegation oder von Rechts wegen, in bestimmten Fällen den Priester); die Weihe kann nur von einem gültig geweihten Bischof gespendet werden.
Hier berührt man die Wurzel der apostolischen Sukzession: Die Gültigkeit der Eucharistie hängt von der Gültigkeit der Priesterweihe ab, diese von der Gültigkeit der Bischofsweihe dessen, der ihn geweiht hat, und so fort bis zu den Aposteln. Ein Bruch in dieser Kette — durch einen Mangel an Form oder Intention bei einer Weihe — macht alle davon abhängigen priesterlichen Akte ungültig. Genau das ist die Argumentation Leos XIII. zu den anglikanischen Weihen (siehe unten). Zum Detail siehe Der ordentliche und der außerordentliche Spender und Das Weihesakrament.
Die Intention zu tun, was die Kirche tut
Dritter von Florenz genannter Bestandteil: Der Spender muss „mit der Intention handeln zu tun, was die Kirche tut“. Das Konzil von Trient hat es durch ein Anathem definiert:
„Wenn jemand sagt, bei den Spendern sei, wenn sie die Sakramente vollziehen und spenden, die Intention nicht erforderlich, wenigstens zu tun, was die Kirche tut: der sei mit dem Anathema belegt.“ — Konzil von Trient, VII. Sitzung, Kanon 11[8]
Diese Intention verlangt nicht, dass der Spender einen vollkommenen persönlichen Glauben hat, ja nicht einmal, dass er glaubt, was er tut: Es genügt, dass er den religiösen Ritus vollziehen will, den die Kirche vollzieht. Ein ungläubiger Priester, der tauft, „um der Familie einen Gefallen zu tun“, dabei aber den christlichen Ritus der Taufe vollziehen will, tauft gültig. Wer dagegen die Geste „zum Scherz“ setzen würde, in einem Theaterstück, oder positiv ausschlösse, was die Kirche zu tun beabsichtigt, spendet nichts. Der heilige Thomas formuliert die Regel: Der Spender muss „die Intention haben zu tun, was Christus und die Kirche tun“[9]. Dieser heikle Bereich — äußere und innere, virtuelle und aktuale Intention — hat seinen eigenen Artikel: siehe Die Intention des Spenders.
Das empfangsfähige Subjekt: die Fähigkeit zu empfangen
Die letzte Bedingung betrifft nicht den Spender, sondern den Empfänger. Jedes Sakrament setzt ein Subjekt voraus, das fähig ist, es zu empfangen. Man tauft keinen Toten, kein Wesen, das kein Mensch ist; Firmung, Eucharistie, Lossprechung und Weihe spendet man gültig nur einer getauften Person — denn die Taufe ist die Pforte, die zu den übrigen Sakramenten befähigt. Die Ehe bildet eine Ausnahme: Eine Ehe kann gültig sein, ohne sakramental zu sein — nur Getaufte empfangen das Sakrament der Ehe, denn der Ehebund „wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakraments erhoben“[10]. Einen Ungetauften firmen zu wollen wäre so eitel, wie ein Obergeschoss ohne Erdgeschoss bauen zu wollen. Ebenso erfordern manche Sakramente eigene Bedingungen: Die Weihe setzt ein getauftes männliches Subjekt voraus (die Kirche hält sich für „in keiner Weise befugt“, Frauen die Priesterweihe zu spenden); die Ehe setzt zwei Personen voraus, die frei von jedem trennenden Hindernis sind. Ist das Subjekt nicht empfangsfähig, ist das Sakrament ebenso ungültig, wie wenn die Materie fehlte.
Ex opere operato: Die Gültigkeit hängt nicht von der Heiligkeit des Spenders ab
Dies ist der tröstlichste — und zugleich am wenigsten intuitive — Punkt der gesamten Lehre über die Gültigkeit. Man beachte, dass in der Liste der Bedingungen die Heiligkeit des Spenders nicht vorkommt. Ein Sakrament, das von einem sündigen Priester gespendet wird, der in seinem Privatleben häretisch denkt oder sich im Stand der Todsünde befindet, ist genauso gültig wie das eines Heiligen. Die Gnade, die es vermittelt, kommt nicht von ihm: Sie kommt von Christus.
Die donatistische Versuchung, widerlegt vom heiligen Augustinus
Die umgekehrte Versuchung ist alt und kehrt immer wieder: zu meinen, ein unwürdiger Spender könne kein wahres Sakrament geben. Im 4. Jahrhundert vertraten in Nordafrika die Donatisten die Auffassung, Taufen und Weihen, die von «traditores»-Bischöfen (die während der Verfolgung die Schriften ausgeliefert hatten) gespendet wurden, seien nichtig, und sie tauften erneut. Der heilige Augustinus bekämpfte diesen Irrtum sein Leben lang. Sein Grundsatz ist die Magna Charta der katholischen Lehre geblieben: Die Taufe gehört Christus, nicht dem Spender; Christus selbst tauft durch die Hand des Menschen, und sei sie auch unwürdig. Der heilige Thomas fasst dies mit einem Wort Augustins zusammen:
«Was schadet dir ein schlechter Diener, wo doch der Herr gut ist?» — Heiliger Augustinus, zitiert vom heiligen Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 64, a. 5[11]
Das Argument ist einleuchtend: Hinge die Gültigkeit von der verborgenen Heiligkeit des Spenders ab, könnte kein Gläubiger jemals von irgendetwas sicher sein. Niemand kennt den Seelenzustand des Priesters, der ihn tauft, beichthört oder kommunizieren lässt. Hinge mein Heil von seiner verborgenen Reinheit ab, lebte ich in ständiger Angst. Indem Christus die Gültigkeit von der Heiligkeit des Spenders gelöst hat, gab er den Seelen Gewissheit: Was ich empfange, empfange ich von Ihm.
Der sündige Spender spendet gültig (Trient, Kanon 12)
Das Konzil von Trient erhob diesen Grundsatz zum definierten Dogma, indem es den donatistischen Irrtum mit dem Anathema belegte:
«Wenn jemand sagt, ein Spender, der sich im Stand der Todsünde befindet, vollziehe oder spende das Sakrament nicht, vorausgesetzt, er beachte alles, was zum Vollzug oder zur Spendung des Sakraments wesentlich gehört: der sei mit dem Anathema belegt.» — Konzil von Trient, Sitzung VII, Kanon 12[12]
Die Bedingung ist klar: «vorausgesetzt, er beachte alles, was wesentlich ist». Die Sünde des Spenders nimmt der Gültigkeit nichts, solange Materie, Form und Intention gewahrt bleiben. Erforderlich ist, dass er den Akt Christi vollzieht, nicht dass er heilig ist. Dieselbe Logik gilt für die eucharistische Konsekration: Der heilige Thomas lehrt mit dem heiligen Augustinus, «der Priester konsekriert dieses Sakrament nicht durch seine eigene Kraft, sondern als Diener Christi», sodass «auch Priester, die nicht gerecht, sondern Sünder sind, die Eucharistie konsekrieren können»[13]. Das Brot wird zum Leib Christi «nicht durch das Verdienst dessen, der konsekriert, sondern durch das Wort des Schöpfers und die Kraft des Heiligen Geistes»[14].
Heiliger Thomas: Der Spender als Werkzeug Christi
Warum ist das so? Weil in der Theologie des heiligen Thomas der Spender nicht die Hauptursache des Sakraments ist, sondern seine werkzeugliche Ursache. Gott allein wirkt die Gnade; der Spender ist das Werkzeug, dessen er sich bedient, wie die Feder in der Hand des Schreibers.
«Eine Wirkung hervorzubringen kann auf zweierlei Weise geschehen: in der Weise eines Haupthandelnden oder in der Weise eines Werkzeugs. Auf die erste Weise wirkt Gott allein die innere Wirkung des Sakraments. Auf die zweite Weise kann der Mensch wirken, insofern er als Diener handelt.» — Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 64, a. 1[15]
Nun aber wirkt «das Werkzeug nicht gemäß seiner eigenen Form, sondern gemäß der Kraft dessen, der es bewegt»[16]. Die Heiligkeit oder Bosheit des Spenders ist seine «eigene Form»; sie geht nicht in das sakramentale Handeln ein, das «aus der Kraft des Haupthandelnden, der Gott ist», hervorgeht[17]. Die scharfe Spitze eines schlechten Meißels formt ebenso gut wie die eines guten, wenn die Hand des Bildhauers geschickt ist. Genau dieses Prinzip fasst die dichteste Formel des Thomas zusammen: «Das Sakrament wird nicht durch die Gerechtigkeit des Menschen vollzogen, der es gibt oder empfängt, sondern durch die Kraft Gottes»[18]. Deshalb kann der Katechismus mit eben dieser Zeile schließen:
«Das Sakrament wird nicht durch die Gerechtigkeit des Menschen vollzogen, der es gibt oder empfängt, sondern durch die Macht Gottes. Sobald ein Sakrament gemäß der Intention der Kirche gefeiert wird, wirkt in ihm und durch ihn die Macht Christi und seines Geistes, unabhängig von der persönlichen Heiligkeit des Spenders.» — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1128[19]
Was das bedeutet: Die Gewissheit des Gläubigen
Das ex opere operato — «durch die vollzogene Handlung selbst»[20] — ist keine magische Mechanik, wie bisweilen karikiert wird. Das Konzil von Trient hat es gerade gegen die Auffassung definiert, «der bloße Glaube an die göttliche Verheißung» genüge, um die Gnade ohne das Sakrament zu erlangen:
«Wenn jemand sagt, die Gnade werde durch die Sakramente des Neuen Bundes selbst nicht aufgrund der vollzogenen Handlung verliehen, sondern der bloße Glaube an die göttliche Verheißung genüge, um die Gnade zu erlangen: der sei mit dem Anathema belegt.» — Konzil von Trient, Sitzung VII, Kanon 8[21]
Das Sakrament wirkt also aus sich selbst, kraft des Werkes Christi, und nicht kraft der Verdienste dessen, der es gibt. Das entbindet nicht vom Glauben: Ohne ihn bleibt das Sakrament gültig, aber fruchtlos. Doch es garantiert, dass Gottes Handeln nicht von der Gebrechlichkeit der Menschen abhängt. Die Gültigkeit ruht auf dem Felsen Christi, nicht auf dem Sand menschlicher Tugenden. Darin liegt eine der größten Barmherzigkeiten der sakramentalen Heilsordnung.
Gültig, aber nicht fruchtbar: Das Sakrament ohne Disposition empfangen
Wie gesagt, ein Sakrament kann gültig sein, ohne fruchtbar zu sein. Dieser Punkt verdient eine Entfaltung, denn er zeigt den Unterschied zwischen dem Empfang eines Sakraments und dem Empfang seiner Gnade.
Das Sakrament existiert, doch die Gnade ist gehemmt
Wenn das ex opere operato garantiert, dass das gültig gespendete Sakrament die Gnade enthält, zwingt es die Seele nicht, sie aufzunehmen. Der Katechismus präzisiert sogleich:
«Die Früchte der Sakramente hängen jedoch auch von der Disposition dessen ab, der sie empfängt.» — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1128[22]
Wer ein Sakrament ohne die erforderlichen Dispositionen empfängt — etwa wer im Stand der nicht gebeichteten Todsünde kommuniziert oder gefirmt wird —, empfängt ein gültiges Sakrament (der Leib Christi wird wirklich empfangen, das Firmungsprägemal wird wirklich eingeprägt), stellt der Gnade aber ein Hindernis (obex) in den Weg. Das Sakrament existiert; seine Frucht ist aufgeschoben. Die Tradition nennt dies ein «informes» Sakrament, das heißt ein gültig empfangenes, aber durch die Unwürdigkeit des Empfängers seiner Gnadenwirkung beraubtes Sakrament.
Die «Wiederauflebung» des Sakraments
Die klassische Theologie lehrt, dass bei den Sakramenten, die ein Prägemal einprägen und nicht wiederholt werden können (Taufe, Firmung, Weihe), die gehemmte Gnade «wiederauflebt», sobald das Hindernis beseitigt ist. Wer als Erwachsener ohne hinreichende Reue über seine aktuellen Sünden getauft wurde, empfängt gültig das Taufprägemal; die volle Taufgnade wird ihm jedoch später gegeben, wenn er durch aufrichtige Reue das gesetzte Hindernis beseitigt. Das Sakrament wird nicht wiederholt — es lebt wieder auf. Diese Lehre bestätigt, dass Gültigkeit (das Dasein des Zeichens und des Prägemals) und Fruchtbarkeit (die empfangene Gnade) zwei verschiedene Wirklichkeiten sind: Die erste ist ein für alle Mal erworben, die zweite hängt von der Rückkehr der Seele zu einer besseren Disposition ab[23]. Zum Unterschied zwischen gültig und erlaubt, der nochmals eine andere Ebene betrifft, siehe Die Erlaubtheit der Sakramente.
Wann ist ein Sakrament ungültig? Die Taxonomie der Mängel
Da die Gültigkeit das Zusammenkommen aller Bedingungen erfordert, tritt ihr Gegenteil — die Ungültigkeit — ein, sobald auch nur eine einzige wesentlich fehlt. Die kanonische Tradition spricht von «Mängeln» (defectus). Die fünf großen Mängel entsprechen den fünf Bedingungen.
| Mangel | Worin er besteht | Historisches oder praktisches Beispiel |
|---|---|---|
| Mangel der Materie | Die verwendete Sache ist nicht die erforderliche wahre Materie | Taufen mit Milch oder Wein; «Konsekrieren» mit Reisbrot |
| Mangel der Form | Die wesentlichen Worte werden ausgelassen oder in ihrem Sinn verändert | «Wir taufen dich» statt «Ich taufe dich» (Glaubenskongregation, 2020) |
| Mangel der Intention | Der Spender wollte nicht tun, was die Kirche tut | Geste «zum Scherz» gesetzt, in einem Theaterstück, oder unter Ausschluss der sakramentalen Wirkung |
| Mangel der Vollmacht des Spenders | Der Spender besitzt nicht die für dieses Sakrament erforderliche Weihe oder Ermächtigung | Ein Laie, der «konsekriert» oder «absolviert»; für ungültig befundene Weihen (Apostolicae curae, 1896) |
| Mangel der Empfangsfähigkeit des Empfängers | Der Empfänger ist nicht fähig, dieses Sakrament zu empfangen | Einen Ungetauften firmen; eine trotz trennenden Hindernisses geschlossene Ehe; einen Toten «taufen» |
Mangel der Materie
Das Sakrament ist ungültig, wenn eine Materie verwendet wird, die nicht die erforderliche ist. Das Konzil von Trient hat definiert, dass «wahres und natürliches Wasser» zum Taufbad «notwendig» ist und Joh 3,5 nicht auf eine Metapher reduziert werden darf. Ebenso erfordert die Eucharistie Weizenbrot und Wein vom Weinstock: Mit anderen Substanzen kann nicht gültig konsekriert werden. Der Mangel der Materie ist selten, weil die Materie leicht zu prüfen ist; doch er kommt vor (etwa bei Zweifel an der genauen Beschaffenheit des verwendeten Brotes).
Mangel der Form: Der Fall der Taufformel (2020)
Das aufsehenerregendste Beispiel eines Formmangels ist jüngeren Datums. Priester hatten sich, um die Aufnahme durch die ganze Gemeinde zu betonen, angewöhnt zu taufen mit den Worten «Wir taufen dich im Namen des Vaters …». Im Jahr 2020 entschied die Kongregation für die Glaubenslehre: Eine solche Taufe ist ungültig, und die so «Getauften» müssen erneut getauft werden, und zwar unbedingt[24]. Der Grund berührt den Kern des sakramentalen Realismus: Wenn der Spender sagt «Ich taufe dich», ist dieses «Ich» zuerst nicht sein eigenes, sondern Christus tauft durch ihn; «wir» an seine Stelle zu setzen, verschiebt das Subjekt des Aktes auf die Versammlung, und die Form bezeichnet nicht mehr dasselbe Mysterium[25]. Die Form gehört Christus und der Kirche — «niemand, auch kein Priester, darf von sich aus in liturgischen Dingen etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern»[26]. Dieser Fall wird entfaltet in Materie und Form der Sakramente.
Mangel der Form und Mangel der Intention: Apostolicae curae (1896)
Das Weihesakrament bietet das berühmteste historische Beispiel. Als Leo XIII. 1896 die Gültigkeit der nach dem reformierten anglikanischen Ritus des 16. Jahrhunderts gespendeten Weihen prüfte, erklärte er sie für «absolut nichtig und gänzlich wirkungslos»[27], im Apostolischen Schreiben Apostolicae curae. Der Beweggrund war doppelt — ein Mangel der Form und ein Mangel der Intention: Die Reformatoren hatten aus dem Weiheritus jede Erwähnung der Vollmacht gestrichen, den wahren Leib und das wahre Blut Christi zu «konsekrieren und darzubringen»; die Form bezeichnete also nicht mehr das opfernde Priestertum, das die Kirche zu übertragen versteht, und der Ritus bekundete die Absicht, etwas anderes als einen katholischen Priester zu begründen. Dieser Bedeutung beraubt, konnte die Form nicht bewirken, was sie nicht mehr aussagte. Dieser Fall zeigt, dass die Gültigkeit der Eucharistie im Vorfeld von der Gültigkeit der Weihe abhängt — die gesamte sakramentale Kette bildet ein Ganzes.
Mangel der Intention
Schließt der Spender positiv aus, zu «tun, was die Kirche tut», ist das Sakrament nichtig, auch wenn Materie und Form vollkommen sind. Dies gilt für die simulierte Geste (Theater, Spott) oder für einen Spender, der etwa taufen würde und dabei innerlich jede religiöse Wirkung verweigert. Trient hat dies definiert (Kanon 11, oben zitiert)[28]. Doch die erforderliche Intention ist minimal: Es genügt, den christlichen Ritus vollziehen zu wollen, ohne vollkommenen Glauben. Die genaue Grenze — wann ein Intentionmangel die Gültigkeit zerstört — wird untersucht in Die Intention des Spenders.
Mangel der Vollmacht und Mangel der Empfangsfähigkeit
Schließlich ist das Sakrament ungültig, wenn der Spender nicht die erforderliche Vollmacht besitzt (ein Laie kann mangels Priestertums weder konsekrieren noch absolvieren; ein Priester ohne Jurisdiktionsvollmacht kann außerhalb der vorgesehenen Fälle nicht gültig absolvieren) oder wenn der Empfänger nicht die erforderliche Empfangsfähigkeit besitzt (ein Ungetaufter kann Firmung, Eucharistie, Absolution, Weihe oder sakramentale Ehe nicht gültig empfangen). Diese beiden Mängel entsprechen den beiden letzten Bedingungen der Charta von Florenz. Zur Vollmacht siehe Der ordentliche und der außerordentliche Spender.
Die Sorge der Kirche um die Gültigkeit
Weil die Gültigkeit das Heil berührt, umgibt die Kirche sie mit eifersüchtiger Sorgfalt. Sie hat der höchsten Autorität das Recht vorbehalten, zu bestimmen, was sie betrifft, ein Verfahren für Zweifelsfälle vorgesehen, die Wiederholung der Sakramente, die ein Prägemal einprägen, ausgeschlossen und sogar vorgesehen, in bestimmten Situationen die fehlende Vollmacht zu „supplieren".
Eine vorbehaltene Autorität: Allein der Apostolische Stuhl bestimmt, was die Gültigkeit betrifft
Kein Hirte, kein Theologe, keine Bischofskonferenz kann aus eigenem Antrieb ändern, was die Gültigkeit eines Sakraments betrifft. Der Codex des kanonischen Rechtes legt dies als Grundsatz fest:
„Da die Sakramente für die ganze Kirche dieselben sind und zum göttlichen Glaubensgut gehören, kommt es allein der höchsten Autorität der Kirche zu, zu billigen oder festzulegen, was zu ihrer Gültigkeit erforderlich ist." — Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 841[29]
Dies ist die Garantie der Einheit und der Gewissheit: Überall auf der Welt ist eine katholische Taufe eine katholische Taufe, weil ihre wesentlichen Bedingungen nicht dem örtlichen Einfallsreichtum überlassen sind. Dieselbe Regel erklärt, warum die Glaubenskongregation 2020 den Fall des „Wir taufen dich" universell entscheiden konnte: Die Gültigkeit der Taufe gehört zum gemeinsamen Glaubensgut, nicht zum Geschmack eines Zelebranten.
Der Zweifel und die Spendung „unter Bedingung"
Was ist zu tun, wenn unbekannt ist, ob ein Sakrament gültig gespendet wurde? Zum Beispiel: Wurde ein Findelkind getauft? Wurde ein Konvertit aus einer Gemeinschaft, in der auf zweifelhafte Weise getauft wird, gültig getauft? Da ein Sakrament mit Prägemal nicht wiederholt werden darf (siehe unten), kann man nicht „zur Sicherheit nachtaufen". Die Kirche hat daher die Spendung unter Bedingung vorgesehen: Nach ernsthafter Untersuchung wird, wenn ein vernünftiger Zweifel fortbesteht, das Sakrament unter Beifügung der Bedingung „wenn du nicht getauft bist" gespendet.
„Besteht nach sorgfältiger Untersuchung noch ein vernünftiger Zweifel, ob die Sakramente [der Taufe, der Firmung und der Weihe] tatsächlich oder gültig empfangen worden sind, so sind sie unter Bedingung zu spenden." — Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 845 § 2[30]
Für die Taufe präzisiert Canon 869 das Verfahren: Besteht Zweifel, ob jemand getauft wurde oder ob die Taufe gültig gespendet wurde, und bleibt der Zweifel nach ernsthafter Untersuchung bestehen, wird die Taufe unter Bedingung gespendet[31]. Die Formel lautet dann: „Wenn du nicht getauft bist, taufe ich dich im Namen des Vaters …" Der Canon fügt eine ökumenische Weisheit hinzu: Personen, die in einer nichtkatholischen Gemeinschaft getauft wurden, „dürfen nicht unter Bedingung getauft werden", es sei denn, es besteht ein „ernsthafter Grund, an der Gültigkeit zu zweifeln" im Hinblick auf Materie, Form und Intention[32]. Die Kirche erkennt damit die Gültigkeit der meisten protestantischen Taufen an: Ein Konvertit, dessen Taufe gültig war, wird nicht wiedergetauft.
Das unauslöschliche Prägemal: Warum man nicht wieder tauft
Diese Zurückhaltung gründet in einer Glaubenswahrheit: Drei Sakramente — die Taufe, die Firmung und die Weihe — prägen der Seele ein unauslöschliches geistliches Zeichen ein, einen „Charakter", der sie nicht wiederholbar macht. Das Konzil von Trient hat dies definiert:
„Wenn jemand sagt, in den drei Sakramenten, nämlich der Taufe, der Firmung und der Weihe, werde der Seele kein Charakter eingeprägt, das heißt ein gewisses geistliches und unauslöschliches Zeichen, aufgrund dessen sie nicht wiederholt werden können: der sei mit dem Anathema belegt." — Konzil von Trient, VII. Sitzung, Canon 9[33]
Das Recht zieht daraus die Folgerung: Diese Sakramente „können nicht wiederholt werden", weil sie ein Prägemal einprägen[34]. Deshalb ist die Wiedertaufe eines Getauften nicht nur nutzlos: Sie ist unmöglich (es gibt nichts zu wiederholen) und unerlaubt (man täuscht ein Sakrament vor). Die Spendung unter Bedingung ist genau das Mittel, um zugleich diesen Grundsatz und den Zweifel zu achten: Man wiederholt nicht, sichert aber die Gültigkeit für den Fall, dass das erste Sakrament nicht stattgefunden hat. Zu diesem Prägemal siehe Der sakramentale Charakter.
„Ecclesia supplet": Die Kirche suppliert die fehlende Vollmacht
Bleibt ein heikler Fall: Was geschieht, wenn der Spender glaubte, die erforderliche Vollmacht zu haben, sie aber nicht hatte — etwa ein Priester, der lossprach, weil er irrtümlich meinte, die Befugnis dazu zu besitzen? Damit gutgläubige Gläubige nicht des Sakraments beraubt werden, suppliert die Kirche selbst unter strengen Bedingungen die fehlende Vollmacht:
„Bei gemeinsamem Irrtum tatsächlicher oder rechtlicher Art wie auch bei positivem und begründetem Rechts- oder Tatsachenzweifel suppliert die Kirche die ausführende Leitungsgewalt sowohl für den äußeren als auch für den inneren Bereich." — Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 144 § 1[35]
Konkret: Wenn eine ganze Gemeinschaft glaubt (gemeinsamer Irrtum), ein Priester besitze die Vollmacht loszusprechen, oder wenn ein ernsthafter und begründeter Zweifel über den Umfang seiner Befugnis besteht, „suppliert" die Kirche die notwendige Jurisdiktion, damit die Lossprechung gültig ist. Der Canon erstreckt diese Suppletion auf die Befugnisse zu firmen, loszusprechen und der Eheschließung beizuwohnen[36]. Ecclesia supplet ist einer der schönsten Ausdrücke der mütterlichen Fürsorge der Kirche: Sie sichert lieber die Gültigkeit des Sakraments zum Heil der Seele, als sie von einem verborgenen Rechtsmangel abhängig zu machen. Diese Suppletion greift jedoch niemals für das, was zur Weihegewalt selbst gehört: Sie wird niemals aus einem Laien einen Priester machen, der konsekrieren kann. Sie suppliert nur die Leitungsgewalt (die Jurisdiktion), nicht die durch die Ordination empfangene sakramentale Gewalt.
Besondere Fälle der Gültigkeit
Die allgemeinen Grundsätze werden an einigen konkreten Fällen deutlich, in denen die Frage der Gültigkeit eine eigene Gestalt annimmt.
Die Taufe: Das am weitesten gültige Sakrament
Die Taufe ist das einzige Sakrament, das jeder Mensch gültig spenden kann, selbst ein Ungetaufter, selbst ein Ungläubiger, sofern er Wasser, die wahre Form und die Intention verwendet, zu tun, was die Kirche tut. Diese Weite gründet in ihrer Notwendigkeit: Sie ist „zum Heil notwendig"[37], und Christus wollte, dass ihre Pforte mangels eines Spenders niemals verschlossen bleibt. Im Notfall — ein Neugeborenes in Lebensgefahr — kann und muss eine Hebamme, ein Arzt, ein Elternteil, jedermann gültig taufen. Das Einzige, was zählt, ist die Wahrung des Kerns: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes", mit ausgegossenem Wasser. Hier hängt die Gültigkeit weder vom Amt noch vom Glauben noch vom Gnadenstand des Spenders ab: Sie hängt von Christus ab.
Die Eucharistie: Die Gültigkeit hängt am Priester und an den Worten Christi
Im Gegensatz zur Taufe ist die Eucharistie das Sakrament, dessen Gültigkeit hinsichtlich des Spenders am anspruchsvollsten ist: Es bedarf eines gültig geweihten Priesters, und nur seiner. Keine Frömmigkeit von Laien kann die Weihe ersetzen. Ist diese Vollmacht hingegen gegeben, hängt die Gültigkeit der Konsekration an den Worten Christi, gesprochen „in der Person Christi" über wahres Brot und wahren Wein. Deshalb erkennt die katholische Kirche die Gültigkeit der Eucharistie der orthodoxen Kirchen an (deren Weihen gültig sind), nicht aber die der aus der Reformation hervorgegangenen Gemeinschaften, die das sakramentale Priestertum verloren haben. Die eucharistische Gültigkeit hängt also an der Gültigkeit der Weihe: siehe Die Eucharistie und Das Sakrament der Weihe.
Die Ehe: Der Konsens stiftet das Sakrament
Die Ehe ist der eigenartigste Fall: Ihre Spender sind die Brautleute selbst, und was sie stiftet, ist ihr Konsens. Das Recht formuliert dies mit ganz römischer Kraft:
„Die Ehe kommt durch den rechtmäßig bekundeten Konsens vertragsfähiger Personen zustande; dieser Konsens kann durch keine menschliche Gewalt ersetzt werden." — Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 1057 § 1[38]
Die Gültigkeit der Ehe hängt daher von drei Dingen ab: einem wahren und freien Konsens, vertragsfähigen Personen (Getauften, ohne trennendes Hindernis) und der kanonischen Form (dem Austausch des Konsenses vor dem qualifizierten Assistenten und zwei Zeugen). Ein Mangel in einem dieser Punkte macht die Ehe nichtig — dies ist Gegenstand der Verfahren zur „Feststellung der Nichtigkeit", die eine Ehe nicht auflösen, sondern feststellen, dass sie niemals gültig geschlossen worden war.
Eine nichtige Ehe heilen: einfache Gültigmachung und sanatio in radice
Wenn eine Ehe ungültig geschlossen wurde (Hindernis, Konsensmangel, Formmangel), sieht die Kirche zwei Wege vor, sie gültig zu machen. Die einfache Gültigmachung verlangt, dass die Nichtigkeitsursache wegfällt und die Eheleute ihren Konsens erneuern:
„Zur Gültigmachung einer wegen eines trennenden Hindernisses nichtigen Ehe ist erforderlich, dass das Hindernis wegfällt oder Dispens von ihm erteilt wird und wenigstens der Teil, der das Hindernis kennt, den Konsens erneuert." — Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 1156 § 1[39]
Wenn aber eine Erneuerung des Konsenses unmöglich oder unangebracht ist, kann die Kirche zur sanatio in radice greifen — zur „Heilung an der Wurzel" —, die die Ehe ohne Erneuerung des Konsenses gültig macht, indem sie rückwirkend bis zu ihrem Ursprung zurückreicht:
„Die Heilung einer nichtigen Ehe an der Wurzel ist deren Gültigmachung ohne Erneuerung des Konsenses, gewährt von der zuständigen Autorität, und sie umfasst den Dispens vom Hindernis, wenn eines besteht, und von der kanonischen Form, wenn sie nicht eingehalten wurde, sowie die Rückbeziehung der kanonischen Wirkungen auf die Vergangenheit." — Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 1161 § 1[40]
Diese beiden Einrichtungen zeigen, wie ernst die Kirche die Gültigkeit nimmt: Statt eine Familie in einer nichtigen Verbindung zu belassen, entfaltet sie eine ganze Rechtskunst, um wahr zu machen, was es nicht war. Siehe Die Ehe.
Die Weihen: Die Kette der apostolischen Sukzession
Wie bei Apostolicae curae gesehen, bestimmt die Gültigkeit der Weihe die der Eucharistie und der Lossprechung. Eine Weihe ist gültig, wenn sie von einem gültig geweihten Bischof gespendet wird, mit der Materie (der Handauflegung), der Form (dem Weihegebet, das den Sinn der Geste festlegt) und der erforderlichen Intention. Das ganze sakramentale Leben der Kirche ruht in diesem Sinn auf der ununterbrochenen Kontinuität dieser Kette seit den Aposteln — einer Kontinuität, die die katholische Kirche mit den orthodoxen Kirchen und den Ostkirchen teilt, die die Gemeinschaften der Reformation aber, die das Opferpriestertum abgeschafft haben, nicht mehr besitzen. Siehe Das Sakrament der Weihe.
Die Gültigkeit: Eine Frage des Heils, nicht des Juridismus
Man könnte meinen, dieses ganze Vokabular — Gültigkeit, Mängel, Bedingungen, Suppletion — gehöre zu einem kleinlichen Juridismus, fern vom lebendigen Glauben. Das Gegenteil ist wahr. Hinter der kanonischen Strenge steht eine einzige Sorge: dass die Seelen die Gnade Christi wirklich empfangen und nicht ein Scheinbild.
Warum die Kirche so anspruchsvoll ist
Wenn die Kirche mit so viel Sorgfalt über Formeln, Materien und Vollmachten wacht, dann nicht aus Liebe zu den Regeln, sondern aus Liebe zu den Seelen. Eine ungültige Taufe lässt ein Kind unwiedergeboren zurück; eine ungültige Lossprechung lässt einen Büßer in seinen Sünden; eine ungültige Konsekration lässt die Gläubigen Brot anbeten. Das Erfordernis der Gültigkeit ist die konkrete Gestalt der pastoralen Liebe: Es stellt sicher, dass die verheißene Gabe wirklich bei ihrem Empfänger ankommt. Die Genauigkeit selbst, mit der die Kirche „Ich taufe dich" und nicht „Wir taufen dich" sagt, ist keine Starrheit: Sie ist die eifersüchtige Sorgfalt einer Mutter, die darüber wacht, dass unter dem Zeichen immer Christus selbst handelt und nicht die Erfindung der Menschen.
Der Friede der Seelen: Die Gewissheit, dass Christus handelt
Die schönste Frucht der Lehre von der Gültigkeit ist ein Friede. Weil die Gültigkeit nicht von der Heiligkeit des Spenders abhängt, kann der Gläubige ohne Angst zu den Sakramenten treten: Er weiß, dass der Priester, mag er auch ein Sünder sein, ihm nicht seine Gnade gibt, sondern die Christi. Weil die Kirche das, was die Gültigkeit betrifft, der höchsten Autorität vorbehält, weiß er, dass das empfangene Sakrament überall dasselbe ist. Weil sie im Zweifelsfall unter Bedingung spendet und die fehlende Vollmacht suppliert, weiß er, dass sie alles getan hat, damit ihm nichts fehlt. Die Gültigkeit sperrt ihn keineswegs in die Skrupulosität ein, sondern befreit ihn: Unter der unscheinbaren Geste und den kurzen Worten ist es Christus, der tauft, ist Er es, der in seinen Sakramenten wirkt[41]. Darin liegt die Ruhe der katholischen Seele — nicht in der Vollkommenheit der Menschen, sondern in der Treue Gottes.
Weiterführend
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- Was ist ein Sakrament? — die allgemeine Definition, deren Eigenschaft die Gültigkeit ist
- Die Materie und die Form der Sakramente — die beiden ersten Bedingungen der Gültigkeit, Sakrament für Sakrament
- Die Erlaubtheit der Sakramente — der Unterschied zwischen gültig und erlaubt
- Die Intention des Spenders — das Erfordernis, „zu tun, was die Kirche tut"
- Der sakramentale Charakter — das unauslöschliche Prägemal, das Taufe, Firmung und Weihe nicht wiederholbar macht
- Der ordentliche und der außerordentliche Spender — wer die Vollmacht hat, jedes Sakrament zu spenden
- Die sieben Sakramente: Die Taufe · Die Firmung · Die Eucharistie · Die Beichte · Die Krankensalbung · Die Weihe · Die Ehe
Zitierte Primärquellen
- Konzil von Florenz, Dekret für die Armenier Exsultate Deo, 22. November 1439 (DS 1310-1312).
- Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Canones über die Sakramente im Allgemeinen (Can. 1, 8, 9, 11, 12, 13 = DS 1601-1613).
- Katechismus der Katholischen Kirche, §§ 1084, 1127-1131.
- Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 64 (die Ursache der Sakramente), q. 68, a. 8 und q. 82, a. 5.
- Leo XIII., Apostolisches Schreiben Apostolicae curae, 13. September 1896.
- Kongregation für die Glaubenslehre, Responsum und lehrmäßige Note zur Taufformel, 24. Juni 2020.
- Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canones 144, 841, 845, 869, 1055, 1057, 1156-1161.
Anmerkungen und Quellen
Kongregation für die Glaubenslehre, Responsum ad propositum dubium und Lehrmäßige Note zur Gültigkeit der Taufe, gespendet mit der Formel „Wir taufen dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes", 24. Juni 2020 (gebilligt von Papst Franziskus am 8. Juni 2020). Frage 1 (Gültigkeit einer solchen Taufe) → „Negativ" ; Frage 2 (muss man in forma absoluta wieder taufen?) → „Affirmativ". Die Note erklärt, dass in „Ich taufe dich" der Spender „dienstlich das Zeichen der Gegenwart Christi verwirklicht, der in seinem Leib handelt, um seine Gnade zu geben", und erinnert unter Berufung auf das II. Vatikanische Konzil (Sacrosanctum Concilium, Nr. 22 § 3) daran, dass „niemand sonst, auch kein Priester, aus eigenem Antrieb in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern darf."
1 24 25 26Konzil von Florenz (ökumenisch), Unionsbulle mit den Armeniern Exsultate Deo, Dekret für die Armenier, 22. November 1439 — DS 1312 (Denzinger-Hünermann, Enchiridion Symbolorum) : „Alle diese Sakramente werden durch drei Bestandteile vollzogen: Dinge, die gleichsam ihre Materie sind, Worte, die gleichsam ihre Form sind, und die Person des Spenders, der das Sakrament mit der Intention spendet zu tun, was die Kirche tut. Fehlt einer dieser Bestandteile, kommt das Sakrament nicht zustande."
2 3 7Katechismus der Katholischen Kirche, § 1127 : „Würdig in Glauben gefeiert, verleihen die Sakramente die Gnade, die sie bezeichnen. Sie sind wirksam, weil in ihnen Christus selbst am Werk ist: Er ist es, der tauft, Er ist es, der in seinen Sakramenten wirkt, um die Gnade mitzuteilen, die das Sakrament bezeichnet." — Die zitierte Definition „wirksame Zeichen der Gnade, eingesetzt von Christus und der Kirche anvertraut, durch die uns das göttliche Leben gespendet wird" steht in § 1131.
4 6 41Konzil von Florenz, Dekret für die Armenier (1439) — DS 1310 : „Die Sakramente des Neuen Gesetzes sind sieben an der Zahl" ; im Unterschied zu denen des alten Gesetzes, die nur „Vorbild" der Gnade waren, « enthalten die unseren die Gnade und verleihen sie denen, die sie würdig empfangen. »
5Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Canones über die Sakramente im Allgemeinen, Canon 11 — DS 1611 : „Wenn jemand sagt, bei den Spendern sei, wenn sie die Sakramente vollziehen und spenden, die Intention nicht erforderlich, wenigstens zu tun, was die Kirche tut: der sei mit dem Anathema belegt."
8 28Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, IIIᵃ, q. 64, a. 8, ad 1 : Die Intention des Spenders ist erforderlich, „durch die er sich dem Hauptwirkenden unterwirft, das heißt, dass er die Intention hat zu tun, was Christus und die Kirche tun" (« intendat facere quod facit Christus et Ecclesia »).
9Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 1055. § 1 : „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, die durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakraments erhoben.“ § 2 : „Deshalb kann es zwischen Getauften einen gültigen Ehevertrag nicht geben, ohne daß er zugleich Sakrament ist.“ — woraus umgekehrt folgt: Eine gültige Ehe zwischen Ungetauften ist kein Sakrament: Die Taufe ist Bedingung der Sakramentalität, nicht jeder Gültigkeit der Ehe.
10Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, IIIᵃ, q. 64, a. 5 : sed contra, unter Berufung auf den heiligen Augustinus (In Iohannis Evangelium tractatus) : « Quid tibi facit malus minister, ubi bonus est dominus ? » — „Was schadet dir ein schlechter Spender, wo der Herr gut ist?" ; corpus : „das Instrument wirkt nicht gemäß seiner eigenen Form, sondern gemäß der Kraft dessen, der es bewegt […] weshalb die Spender der Kirche die Sakramente spenden können, auch wenn sie schlecht sind" (« ministri Ecclesiae possunt sacramenta conferre etiam si sint mali »).
11 16Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Canones über die Sakramente im Allgemeinen, Canon 12 — DS 1612. Latein : « Si quis dixerit, ministrum in peccato mortali exsistentem, modo omnia essentialia, quae ad sacramentum conficiendum aut conferendum pertinent, servaverit, non conficere aut conferre sacramentum : anathema sit. » — „Wenn jemand sagt, ein Spender, der sich im Stand der Todsünde befindet, vollziehe oder spende das Sakrament nicht, sofern er alles beachtet, was zum Vollzug oder zur Spendung des Sakraments wesentlich gehört: der sei mit dem Anathema belegt."
12Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, IIIᵃ, q. 82, a. 5 : „Der Priester konsekriert dieses Sakrament nicht durch seine eigene Kraft, sondern als Diener Christi […] es ist daher offenkundig, dass Priester, auch wenn sie nicht gerecht, sondern Sünder sind, die Eucharistie konsekrieren können" (« sacerdotes etiam si non sint iusti, sed peccatores, possunt Eucharistiam consecrare ») ; sed contra (hl. Augustinus) : Die Konsekration vollzieht sich „nicht durch das Verdienst dessen, der konsekriert, sondern durch das Wort des Schöpfers und die Kraft des Heiligen Geistes" (« non in merito consecrantis, sed in verbo perficitur creatoris, et in virtute Spiritus Sancti »).
13 14Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, IIIᵃ, q. 64, a. 1 : « operari aliquem effectum contingit dupliciter : uno modo, per modum principalis agentis ; alio modo, per modum instrumenti. Primo modo solus Deus operatur interiorem effectum sacramenti » — „Eine Wirkung hervorzubringen kann auf zweierlei Weise geschehen: in der Weise eines Hauptwirkenden oder in der Weise eines Instruments. In der ersten Weise wirkt Gott allein die innere Wirkung des Sakraments; in der zweiten kann der Mensch wirken, insofern er als Spender handelt", wobei die innere Wirkung aus „der Kraft des Hauptwirkenden hervorgeht, welcher Gott ist".
15 17Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, IIIᵃ, q. 68, a. 8 : « Non enim sacramentum perficitur per iustitiam hominis dantis vel suscipientis Baptismum, sed per virtutem Dei. » — „Denn das Sakrament wird nicht durch die Gerechtigkeit des Menschen vollzogen, der die Taufe gibt oder empfängt, sondern durch die Kraft Gottes." Zeile zitiert im Katechismus der Katholischen Kirche, § 1128.
18Katechismus der Katholischen Kirche, § 1128 : Die Sakramente wirken „ex opere operato" („dadurch, dass die Handlung vollzogen wird"), „kraft des Heilswerkes Christi, ein für alle Mal vollbracht" ; „das Sakrament wird nicht durch die Gerechtigkeit des Menschen vollzogen, der es gibt oder empfängt, sondern durch die Macht Gottes" (Hl. Thomas v. A., s. th. 3, 68, 8) ; „die Macht Christi und seines Geistes wirkt in ihm und durch ihn, unabhängig von der persönlichen Heiligkeit des Spenders. Doch hängen die Früchte der Sakramente auch von der Disposition dessen ab, der sie empfängt."
19 22 23Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Canones über die Sakramente im Allgemeinen, Canon 8 — DS 1608. Latein : « Si quis dixerit, per ipsa novae Legis sacramenta ex opere operato non conferri gratiam, sed solam fidem divinae promissionis ad gratiam consequendam sufficere : anathema sit. » — „Wenn jemand sagt, die Gnade werde nicht durch die Sakramente des Neuen Gesetzes selbst, aus dem vollzogenen Werk (ex opere operato), verliehen, sondern der bloße Glaube an die göttliche Verheißung genüge, um die Gnade zu erlangen: der sei mit dem Anathema belegt."
20 21Leo XIII., Apostolisches Schreiben Apostolicae curae et caritatis, 13. September 1896 : Die nach dem reformierten anglikanischen Ritus gespendeten Weihen werden für „schlechthin nichtig und gänzlich wirkungslos" erklärt (« irritas prorsus fuisse et esse omninoque nullas »), wegen Formmangels — der Tilgung jeder Erwähnung der Vollmacht zu konsekrieren und das eucharistische Opfer darzubringen — und Intentionmangels.
27Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 841. Latein : « Cum sacramenta eadem sint pro universa Ecclesia et ad divinum depositum pertineant, unius supremae Ecclesiae auctoritatis est probare et definire quae ad eorum validitatem sunt requisita » — „Da die Sakramente für die ganze Kirche dieselben sind und zum göttlichen Glaubensgut gehören, kommt es allein der höchsten Autorität der Kirche zu, zu billigen oder festzulegen, was zu ihrer Gültigkeit erforderlich ist" ; es obliegt dieser Autorität oder einer anderen zuständigen Autorität (vgl. Can. 838), festzulegen, was die Erlaubtheit ihrer Feier betrifft.
29Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 845. § 1 : „Die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Weihe, die ein Prägemal einprägen, können nicht wiederholt werden." § 2 : „Besteht nach sorgfältiger Untersuchung noch ein vernünftiger Zweifel, ob die in § 1 genannten Sakramente tatsächlich oder gültig empfangen worden sind, so sind sie unter Bedingung zu spenden."
30 34Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 869. § 1 : „Besteht Zweifel, ob jemand getauft wurde oder ob ihm die Taufe gültig gespendet wurde, und bleibt der Zweifel nach ernsthafter Untersuchung bestehen, so ist ihm die Taufe unter Bedingung zu spenden." § 2 : „Personen, die in einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft getauft wurden, dürfen nicht unter Bedingung getauft werden, es sei denn, es besteht ein ernsthafter Grund, an der Gültigkeit der Taufe zu zweifeln, im Hinblick sowohl auf die verwendete Materie und Formel […] als auch auf die Intention des erwachsenen Täuflings und des Spenders."
31 32Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Canones über die Sakramente im Allgemeinen, Canon 9 — DS 1609. Latein : « Si quis dixerit, in tribus sacramentis, baptismo scilicet, confirmatione et ordine, non imprimi characterem in anima, hoc est signum quoddam spirituale et indelebile, unde ea iterari non possunt : anathema sit. » — „Wenn jemand sagt, in den drei Sakramenten, nämlich der Taufe, der Firmung und der Weihe, werde der Seele kein Charakter eingeprägt, das heißt ein gewisses geistliches und unauslöschliches Zeichen, aufgrund dessen sie nicht wiederholt werden können: der sei mit dem Anathema belegt."
33Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 144. § 1 : „Bei gemeinsamem Irrtum tatsächlicher oder rechtlicher Art wie auch bei positivem und begründetem Rechts- oder Tatsachenzweifel suppliert die Kirche die ausführende Leitungsgewalt sowohl für den äußeren als auch für den inneren Bereich." § 2 : Diese Regel gilt für die Befugnisse nach den Can. 882, 883, 966 und 1111 § 1 (Firmung, Lossprechung, Eheschließungsassistenz). Dies ist die Sentenz „Ecclesia supplet".
35 36Katechismus der Katholischen Kirche, § 1129 : „Die Kirche bekräftigt, dass für die Gläubigen die Sakramente des Neuen Bundes zum Heil notwendig sind" (vgl. Konzil v. Trient, DS 1604) ; die sakramentale Gnade ist „die Gnade des Heiligen Geistes, gegeben durch Christus und jedem Sakrament eigen."
37Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 1057. § 1 : „Die Ehe kommt durch den rechtmäßig bekundeten Konsens vertragsfähiger Personen zustande; dieser Konsens kann durch keine menschliche Gewalt ersetzt werden." § 2 : „Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich gegenseitig durch einen unwiderruflichen Bund schenken und annehmen, um die Ehe zu begründen." Vgl. Can. 1055 § 1 (die Ehe der Getauften, von Christus „zur Würde eines Sakraments erhoben").
38Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 1156 § 1 : „Zur Gültigmachung einer wegen eines trennenden Hindernisses nichtigen Ehe ist erforderlich, dass das Hindernis wegfällt oder Dispens von ihm erteilt wird und wenigstens der Teil, der das Hindernis kennt, den Konsens erneuert." Vgl. Can. 1157 : „Die Erneuerung des Konsenses muss ein neuer Willensakt für diese Ehe sein, von der der Teil […] weiß oder glaubt, dass sie von Anfang an nichtig war."
39Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 1161 § 1 : „Die Heilung einer nichtigen Ehe an der Wurzel ist deren Gültigmachung ohne Erneuerung des Konsenses, gewährt von der zuständigen Autorität, und sie umfasst den Dispens vom Hindernis, wenn eines besteht, und von der kanonischen Form, wenn sie nicht eingehalten wurde, sowie die Rückbeziehung der kanonischen Wirkungen auf die Vergangenheit."
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