Jeder weiß, dass eine Taufe Wasser und die Worte „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ erfordert. Doch wenn ein Schauspieler auf einer Theaterbühne einem anderen Schauspieler Wasser über den Kopf gießt und dabei genau diese Worte spricht, wird niemand getauft. Warum? Die Materie ist da, die Form auch. Es fehlt ein drittes, unsichtbares Element: die Intention des Ministers.
Nach katholischer Lehre ruht ein gültiges Sakrament auf drei Säulen: der Materie (der sinnlich wahrnehmbaren Sache: Wasser, Brot, Öl), der Form (den wesentlichen Worten) und dem Spender, der mit der Intention handelt zu tun, was die Kirche tut[1]. Diese dritte Säule ist ebenso notwendig wie die beiden anderen. Das Konzil von Trient hat sie als Glaubenswahrheit definiert: Wer behaupten würde, die Intention „wenigstens zu tun, was die Kirche tut“ sei nicht erforderlich, verfällt dem Anathema[2].
Das Verblüffende ist, dass diese Intention zugleich unerlässlich und sehr bescheiden ist. Sie verlangt vom Spender weder, heilig zu sein, noch überhaupt gläubig zu sein: Ein Priester im Stand der schweren Sünde, ein zweifelnder Diakon können ein wahres Sakrament spenden — und bei der Taufe kann auch ein Ungläubiger im Notfall gültig taufen —, denn „wenn jemand tauft, tauft Christus selbst“[3] — darin liegt der ganze Sinn des Ausdrucks ex opere operato[4]. Doch dieselbe Intention, so bescheiden sie sein mag, darf nicht fehlen: Ohne sie bleibt die exakteste Geste eine leere Geste.
Dieser Artikel beantwortet eine präzise Frage: Was ist die Intention des Ministers, warum ist sie erforderlich, wie weit reicht sie und was geschieht, wenn sie fehlt? Zum Begriff der Gültigkeit im Allgemeinen siehe Die Gültigkeit der Sakramente; zu Materie und Form siehe Materie und Form der Sakramente; zur Person des Spenders selbst siehe Der ordentliche und der außerordentliche Spender.
Warum braucht es eine Intention? Die Geste allein ist zweideutig
Man könnte meinen, Sakramente funktionierten mechanisch: die richtigen Sachen, die richtigen Worte, und die Wirkung tritt ein wie bei einer chemischen Formel. Das ist falsch, und der Grund ist einfach: Die Gesten und Worte der Sakramente sind an sich mehrdeutig.
Waschen, essen, salben: Handlungen, die alles bedeuten können
Wasser über jemanden zu gießen, kann eine Taufe sein — aber auch eine Erfrischung, ein Kinderspiel, eine Demonstration, eine Theatergeste. Brot zu essen, kann den Leib nähren oder die Eucharistie feiern. Eine Salbung mit Öl kann die Haut pflegen oder die Krankensalbung spenden. Die äußere Handlung allein bestimmt nicht, was sie bedeutet. Genau dies bemerkt der heilige Thomas von Aquin:
„Wenn eine Sache mehreren Verwendungen gegenüber indifferent ist, muss sie auf eine von ihnen festgelegt werden, um eine bestimmte Wirkung hervorzubringen. Nun können die Handlungen, die in den Sakramenten vollzogen werden, mit verschiedenen Intentionen geschehen: So kann das Waschen mit Wasser, wie es in der Taufe geschieht, auf die Reinheit des Leibes, auf die Gesundheit, auf das Spiel und auf viele andere derartige Dinge hingeordnet sein. Es ist daher notwendig, dass dieser Akt auf eine einzige Bedeutung festgelegt wird, nämlich auf die sakramentale Wirkung, durch die Intention dessen, der wäscht.“ — Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 64, a. 8[5]
Die Intention ist also kein frommes Beiwerk: Sie ist es, die aus einer Waschung eine Taufe macht. Sie lenkt die mehrdeutige Handlung auf ihr heiliges Ziel. Ohne sie hat man alle Zutaten eines Sakraments, aber nicht das Sakrament — wie man alle Worte eines Versprechens haben kann, ohne versprochen zu haben.
Das Sakrament ist ein menschlicher Akt, kein Automatismus
Diese Forderung ergibt sich aus der Natur des Sakraments selbst. Ein Sakrament ist ein Zeichen, gesetzt von einem Menschen im Namen Christi und der Kirche; ein Zeichen aber setzt jemanden voraus, der etwas bezeichnen will. Ein unabsichtlich, im Schlaf oder beim bloßen Vorlesen eines Textes gesprochenes Wort verpflichtet niemanden; ebenso bewirken sakramentale Worte, die ohne jeden Willen, sie als solche zu setzen, gesprochen werden, nichts. Deshalb zählen die Theologen die Intention zu den Bedingungen, die die Verwirklichung des Sakraments selbst betreffen, nicht nur seine einfache Lizität — ein ohne die erforderliche Intention gefeiertes Sakrament ist nicht nur unerlaubt: Es ist nichtig.
Verständlich wird damit die Formel des Konzils von Florenz, die die ganze Lehre in einem Satz im Dekret für die Armenier (1439) zusammenfasst:
„Alle diese Sakramente werden durch drei Elemente verwirklicht: durch die Sachen als Materie, durch die Worte als Form und durch die Person des Spenders, der das Sakrament mit der Intention spendet zu tun, was die Kirche tut. Fehlt eines dieser Elemente, wird das Sakrament nicht verwirklicht.“ — Konzil von Florenz, Exsultate Deo (Dekret für die Armenier), 22. November 1439[6]
Drei Elemente, und fehlt nur eines, ist nichts vollbracht. Materie und Form werden in dem ihnen gewidmeten Artikel behandelt; bleibt das dritte, die Intention des Ministers, Gegenstand des vorliegenden Dossiers.
„Tun, was die Kirche tut“: die Referenzformel
Der Kern der Lehre liegt in vier lateinischen Worten: intentio faciendi quod facit Ecclesia — die Intention zu tun, was die Kirche tut. Es ist die klassische Formel, von allen Konzilien und Katechismen übernommen.
Das in Trient definierte Dogma
Gegenüber den Reformatoren, die die Sakramente gern auf Zeichen des Glaubens des Gläubigen reduzierten und die Rolle des Spenders herunterspielten, hat das Konzil von Trient 1547 definiert, dass die Intention des Spenders für die Gültigkeit erforderlich ist:
„Wenn jemand sagt, bei den Spendern sei, wenn sie die Sakramente vollziehen und spenden, die Intention nicht erforderlich, wenigstens zu tun, was die Kirche tut: Der sei mit dem Anathema belegt.“ — Konzil von Trient, VII. Sitzung, Dekret über die Sakramente, Kanon 11, 3. März 1547[7]
Das Wort „wenigstens“ (saltem) ist kostbar: Es besagt, dass die Kirche kein Maximum, sondern ein Minimum verlangt. Der Spender muss die sakramentale Theologie nicht verstehen und auch nicht den Glauben der Kirche an das, was er tut, teilen; es genügt ihm, den religiösen Akt vollziehen zu wollen, den die Kirche vollzieht, wie auch immer seine persönlichen Überzeugungen im Einzelnen aussehen mögen[8].
Der Katechismus: „wollen, was die Kirche tut, wenn sie tauft“
Der Katechismus der Katholischen Kirche greift dieselbe Regel auf, und zwar im Zusammenhang mit der Taufe — gerade weil im Notfall jeder taufen kann, auch ein Nichtchrist. Diese äußerste Offenheit macht die Bedingung der Intention umso sichtbarer:
„Im Notfall kann jeder, auch ein Nichtgetaufter, der die erforderliche Intention hat, taufen, indem er die trinitarische Taufformel gebraucht. Die erforderliche Intention besteht darin zu wollen, was die Kirche tut, wenn sie tauft.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1256[9]
Ein atheistischer Arzt, der vor einem in Lebensgefahr schwebenden Neugeborenen Wasser ausgießt und die Formel spricht — „um zu tun, was die Christen tun“, etwa aus Achtung vor dem Willen der Eltern — tauft gültig, auch wenn er selbst nicht an die Wirkung glaubt. Er will tun, was die Kirche tut: Das genügt[10]. Das ist die anschaulichste Illustration der Formel. Zur Liste der nach Sakramenten zugelassenen Spender siehe Der ordentliche und der außerordentliche Spender.
Was die Intention NICHT verlangt: weder Glaube noch Heiligkeit des Spenders
Hier ist eine häufige Verwechslung auszuräumen. Eine Intention zu verlangen bedeutet nicht, einen Glauben oder eine Tugend zu verlangen. In diesem Punkt hat die Kirche bereits in der Antike gegen die Donatisten entschieden, später gegen die Hussiten und Reformatoren: Die Gültigkeit des Sakraments hängt nicht von der Würdigkeit des Spenders ab. Der heilige Thomas stellt dies klar fest:
„Der Spender handelt in den Sakramenten an Christi statt und wirkt durch die Kraft Christi. Wie nun die Kraft Christi durch die Bosheit des Spenders nicht gemindert wird, so ist auch nicht erforderlich, dass der Spender den Glauben hat: Ein Ungläubiger kann ein wahres Sakrament spenden, sofern das Übrige vorhanden ist.“ — Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 64, a. 9[11]
Trient hat ebenso definiert, dass der Spender im Stand der Todsünde ein wahres Sakrament spendet, sofern er das Wesentliche beachtet[12], und dass die Gnade ex opere operato verliehen wird, das heißt durch die Kraft des im Namen Christi vollzogenen Aktes und nicht durch die Verdienste dessen, der ihn setzt[13]. Der Katechismus fasst es zusammen: Das Sakrament „wird nicht durch die Gerechtigkeit des Menschen, der es spendet oder empfängt, verwirklicht, sondern durch die Kraft Gottes“[14]. Diese ganze Entfaltung gehört eigentlich zum Artikel Die Gültigkeit der Sakramente: Sie wird hier nur erwähnt, um die Intention richtig einzuordnen. Die Regel lässt sich so zusammenfassen:
- Die Intention, zu tun, was die Kirche tut: erforderlich für die Gültigkeit.
- Der Glaube des Spenders, seine Heiligkeit, sein Gnadenstand: nicht erforderlich für die Gültigkeit (wohl aber, damit er würdig und erlaubt handelt).
Die Intention ist somit der einzige innere Akt des Spenders, der das Sakrament bedingt. Alles Übrige — sein Eifer, sein Glaube, seine Sittlichkeit — betrifft die Würde der Feier, nicht ihre Wirklichkeit.
Die Grade der Intention: aktuell, virtuell, habituell, interpretativ
Bleibt eine praktische Frage: Von welcher Art von Intention ist die Rede? Ein Priester, der zwanzig Taufen feiert, denkt nicht in jeder Sekunde „ich will tun, was die Kirche tut“; sein Geist kann zerstreut sein, müde, mit der kommenden Predigt beschäftigt. Ist sein Sakrament deshalb ungültig? Um zu antworten, unterscheidet die Theologie vier Grade der Intention.
| Grad der Intention | Definition | Genügt sie für die Gültigkeit? |
|---|---|---|
| Aktuell | Der Spender will hier und jetzt mit gegenwärtiger Aufmerksamkeit das Sakrament vollziehen | Ja — das ist das Ideal |
| Virtuell | Eine vor dem Akt gefasste, nicht widerrufene Intention, die die Geste weiter ausrichtet, auch wenn die Aufmerksamkeit nachgelassen hat | Ja — sie genügt |
| Habituell | Eine einst gefasste, nie zurückgenommene Intention, die den gegenwärtigen Akt aber überhaupt nicht mehr beeinflusst | Nein — allein ungenügend |
| Interpretativ | Eine Intention, die man gehabt hätte, wenn man daran gedacht hätte, die aber nie wirklich gefasst wurde | Nein — ungenügend |
(Lesehilfe: Bewusste Aufmerksamkeit ist nicht in jedem Augenblick erforderlich; erforderlich ist, dass ein wirklicher Wille, das Sakrament zu vollziehen — aktuell oder virtuell — im Moment des Aktes wirksam ist.)[15]
Warum die virtuelle Intention genügt
Der häufigste Fall im wirklichen Leben ist die virtuelle Intention. Ein Priester, der zum Altar hinaufsteigt, hat die Intention gefasst, die Messe zu feiern; zerstreut er sich während der Konsekration, trägt diese anfängliche, nie widerrufene Intention seinen Akt weiter. Der heilige Thomas bemerkt bereits, dass eine durchgehende Aufmerksamkeit nicht gefordert werden kann, ohne jedes Sakrament unsicher zu machen:
„Wenn der Geist des Spenders sich während der Vollziehung des Sakraments anderswohin wendet — sofern er zuvor die Intention hatte zu tun, was die Kirche tut —, ist das Sakrament gültig, denn es ist nicht erforderlich, dass er während des ganzen Verlaufs des Aktes aktuell daran denkt.“ — nach Heiligem Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 64, a. 8, ad 3[16]
Das ist eine erhebliche pastorale Sicherheit: Die Gläubigen müssen nicht befürchten, eine vorübergehende Zerstreuung des Priesters mache ihr Sakrament ungültig[17]. Nur ein positiv entgegengesetzter Wille oder das völlige Fehlen einer Intention schafft ein Problem.
Warum die rein habituelle Intention nicht genügt
Umgekehrt genügt eine nur habituelle Intention nicht — etwa bei einem einst zum Priester geweihten getauften Mann, der „im Allgemeinen“ die Intention hätte, Sakramente zu spenden, dessen Wille aber im gegenwärtigen Akt keinerlei Rolle spielt (wenn er etwa die Gesten im Delirium oder völlig mechanisch ohne Beteiligung des Willens vollzöge). Es ist erforderlich, dass die Intention den Akt im Moment seiner Setzung wirklich informiert. Das ist der Unterschied zwischen einer im Gedächtnis schlummernden Intention und einer handelnden Intention.
Innere Intention oder bloß äußere Intention? Eine klassische Kontroverse
Eine subtile Frage hat die Theologen gespalten: Genügt es, dass der Spender den äußeren Ritus ernsthaft vollzieht, oder muss er darüber hinaus innerlich wollen, zu tun, was die Kirche tut? Die Antwort ist nicht gleichgültig, denn sie entscheidet über sehr ernste konkrete Fälle.
Die These der „äußeren“ Intention (Catharinus)
Im 16. Jahrhundert vertrat der Dominikaner Ambrosius Catharinus (Lancelot Politi, um 1484–1553), gefolgt von einigen anderen, die Auffassung, für die Gültigkeit genüge es, dass der Spender den dem Sakrament eigenen äußeren Ritus ernsthaft vollzieht, mit dem Willen, einen religiösen Akt zu setzen — selbst wenn er innerlich von der Intention der Kirche abweiche. Das Argument: Den Ritus öffentlich und ernsthaft zu vollziehen sei bereits objektiv „tun, was die Kirche tut“; man dürfe die Sicherheit der Gläubigen nicht von einem unüberprüfbaren inneren Forum abhängig machen[18].
Diese Position hatte ein Verdienst: Sie schützte die Gläubigen vor der Angst vor einem heimlich böswilligen Spender. Aber sie hatte einen schweren Mangel: Sie degradierte den Spender zu einem bloß materiellen Vollstrecker und beraubte den Akt jeder Verwurzelung in einem wirklichen Willen.
Die gemeinsame Lehre: eine innere Intention ist erforderlich
Gegen Catharinus haben nahezu alle Theologen — und die Praxis der Kirche — daran festgehalten, dass eine innere Intention notwendig ist: Der Spender muss in seinem inneren Forum wollen, den heiligen Akt der Kirche zu vollziehen, und nicht nur ernsthaft dessen Erscheinung nachahmen. Die Catholic Encyclopedia bemerkt, die These der rein äußeren Intention „finde heute keine Verteidiger mehr“, und die rezipierte Lehre verlange „eine wahrhaft innere Intention, als Diener Christi zu handeln“[19]. Anders gesagt: Die geforderte Intention ist bescheiden, was ihren Inhalt betrifft (tun, was die Kirche tut, nicht mehr), aber sie muss real sein, was ihre Existenz betrifft.
Die Verurteilung durch Alexander VIII. (1690)
Die Frage wurde vom Heiligen Stuhl entschieden. Am 7. Dezember 1690 verurteilte das Heilige Offizium unter Papst Alexander VIII. eine Reihe von Thesen, darunter jene, die die Hinlänglichkeit der rein äußeren Intention verteidigte:
„Gültig ist die Taufe, die von einem Spender gespendet wird, der den ganzen äußeren Ritus und die Taufform beachtet, der aber innerlich in seinem Herzen bei sich beschließt: ‚Ich habe nicht die Intention zu tun, was die Kirche tut.‘“ — verurteilte These durch Dekret des Heiligen Offiziums unter Alexander VIII., 7. Dezember 1690[20]
Indem sie diese These verurteilte, hat die Kirche a contrario gelehrt, dass eine solche Taufe ungültig wäre: Ein Spender, der alle korrekten Gesten setzt, innerlich aber verweigert zu tun, was die Kirche tut, spendet nichts. Die innere Intention ist also nicht fakultativ. Sie ist der doctrinale Riegel, der die Kontroverse schließt.
Wenn die Intention fehlt: Grenzfälle
Die Sakramententheologie hat, um die Seelen zu sichern, die Fälle, in denen die Intention fehlt oder zu fehlen scheint, eingehend untersucht. Die folgende Tabelle fasst die klassischen Situationen zusammen.
| Situation | Intention vorhanden? | Sakrament gültig? |
|---|---|---|
| Zerstreuter, ermüdeter Spender, der aber feiern wollte | Ja (virtuell) | Ja |
| Ungläubiger Spender, der „tun will, was die Christen tun“ | Ja | Ja |
| Spender im Stand der schweren Sünde, der den Ritus beachtet | Ja | Ja |
| Schauspieler, der die Formel auf der Bühne rezitiert | Nein | Nein |
| Taufe „zum Spaß“ oder aus Spott gespendet | Nein (verkehrter Wille) | Nein |
| Spender, der innerlich beschließt, nicht zu tun, was die Kirche tut | Nein (innere Verweigerung) | Nein |
| Ritus, der radikal umgestaltet wurde, um etwas anderes zu bedeuten | Abgelenkt | Nein |
Die Taufe „zum Spaß“ oder aus Spott
Der heilige Thomas untersucht den Fall dessen, der die Taufformel aus Spott oder zum Spaß aussprechen würde. Seine Antwort ist klar: Eine verkehrte Intention, das heißt ein Wille, der dem entgegengesetzt ist, was das Sakrament ist, macht es ungültig.
„Wenn jemand die Intention hätte, kein Sakrament zu spenden, sondern aus Spott oder zum Spaß zu handeln, so würde ein solcher Mensch das Sakrament nicht bewirken, weil er offenbar nicht die Intention hat zu tun, was die Kirche tut.“ — nach Heiligem Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 64, a. 8 und a. 10[21]
Zu unterscheiden, präzisiert Thomas, ist davon der Spender, dessen Sittlichkeit schlecht ist, ohne dass seine sakramentale Intention es wäre: Ein Priester, der gültig konsekriert, während er böse Absichten hinsichtlich der späteren Verwendung der Hostien hegt, setzt dennoch ein wahres Sakrament, weil seine Intention im entscheidenden Punkt bleibt, zu tun, was die Kirche tut[22]. Die Verkehrtheit, die ungültig macht, ist jene, die auf den sakramentalen Akt selbst zielt, nicht jene, die ihn begleitet, ohne ihn zu berühren.
Der Spender, der simuliert oder positiv verweigert
Der klarste Fall der Ungültigkeit ist die Simulation: Der Spender vollzieht alle Gesten, mit dem inneren Vorsatz, nichts zu bewirken. Das ist genau die von Alexander VIII. verurteilte These. Hier zeigt sich erneut die Grenze: Fehlen der Aufmerksamkeit macht nicht ungültig (virtuelle Intention), positive Verweigerung aber macht ungültig. Zwischen Zerstreuung und Verweigerung liegt der ganze Abstand, der flüchtiges Vergessen von entgegengesetztem Willen trennt.
Die bedingte Intention
Der Spender kann auch eine bedingte Intention fassen: „Ich taufe dich, falls du nicht schon getauft bist“, „falls du lebst“. Wo ein ernsthafter Zweifel an einer früheren Taufe fortbesteht, erlaubt — und regelt — die Kirche die bedingte Taufe, um ein Sakrament, das einen unauslöschlichen Charakter einprägt, nicht ungebührlich zu wiederholen[23]. Eine Bedingung, die eine gegenwärtige oder vergangene Tatsache betrifft (schon getauft sein, am Leben sein), hindert die Gültigkeit nicht; eine hingegen auf ein ungewisses künftiges Ereignis aufgeschobene Bedingung würde den Akt verderben. Zum Charakter, der die Wiederholung gewisser Sakramente verbietet, siehe Der sakramentale Charakter.
Der Ungläubige, der Automat, der Schauspieler: drei Gestalten, die man nicht verwechseln darf
Es ist erhellend, drei Personen zu vergleichen, die dieselben Worte sprechen:
- Der Ungläubige, der im Notfall „tun will, was die Christen tun“: Er tauft gültig, denn er hat die erforderliche Intention trotz fehlenden Glaubens.
- Der Schauspieler, der die Formel auf der Bühne rezitiert: Er tauft nicht, denn er will keineswegs den religiösen Akt setzen, sondern ihn nur darstellen.
- Der Automat oder Papagei, der die Formel „sagen“ würde: Er tut nichts, aus Mangel an jedem Willen.
Die Lehre ist beständig: Nicht der Glaube, nicht die Emotion, nicht einmal das Verständnis bewirkt das Sakrament, sondern der Wille, den Akt der Kirche zu setzen.
Die großen Entscheidungen der Kirche über die Intention
Vom Mittelalter bis heute hat das Lehramt diese Lehre nach und nach präzisiert. Der folgende Zeitstrahl markiert ihre Meilensteine.
- um 1270Der heilige Thomas begründet die Lehre
In der Summa theologiae (III, q. 64) stellt Thomas von Aquin fest, dass die Intention den mehrdeutigen Akt auf sein sakramentales Ziel „festlegt“, dass der Glaube des Spenders nicht erforderlich ist, eine verkehrte Intention aber ungültig macht.
- 22. November 1439Das Konzil von Florenz formuliert die Drei-Elemente-Regel
Das Dekret für die Armenier erklärt, jedes Sakrament werde durch Materie, Form und Spender „mit der Intention zu tun, was die Kirche tut“ verwirklicht; fehlt eines, wird das Sakrament nicht vollzogen.
- 3. März 1547Das Konzil von Trient definiert das Dogma
Kanon 11 der VII. Sitzung definiert als Glaubenswahrheit, dass die Intention „wenigstens zu tun, was die Kirche tut“ beim Spender erforderlich ist.
- 7. Dezember 1690Alexander VIII. verurteilt die rein äußere Intention
Das Heilige Offizium verurteilt die These, eine Taufe bleibe gültig, wenn der Spender bei korrektem Vollzug innerlich beschließe, nicht zu tun, was die Kirche tut.
- 13. September 1896Leo XIII. und die anglikanischen Weihen
Apostolicae Curae erklärt die anglikanischen Weihen wegen Mangels an Form und Intention für nichtig und präzisiert, wie die Kirche die Intention nach dem äußeren Ritus beurteilt.
- 24. Juni 2020Die Lehrmäßige Note zur Taufformel
Die Kongregation für die Glaubenslehre erklärt die mit der Formel „Wir taufen dich“ gespendete Taufe für ungültig, weil sie das Handeln Christi verrät, dessen bloßes Zeichen der Spender ist.
Die Intention und die Form: der Fall der anglikanischen Weihen (1896)
Die berühmteste Anwendung der Intentionstheorie ist die Bulle Apostolicae Curae von Leo XIII. (13. September 1896), die die nach anglikanischem Ritus gespendeten Weihen für „absolut nichtig und völlig kraftlos“ erklärte[24]. Das Argument des Papstes verbindet einen Mangel der Form und einen Mangel der Intention: Indem man im 16. Jahrhundert die Formeln strich, die die Gewalt ausdrückten, das eucharistische Opfer darzubringen, hatte das anglikanische Ordinal zugleich die Intention bekundet, einen anderen Ritus einzuführen, der dem fremd ist, was die Kirche bei der Weihe zu tun versteht.
Wie beurteilt die Kirche eine unsichtbare Intention?
Der Einwand liegt auf der Hand: Wenn die Intention ein innerer Akt ist, wie kann die Kirche sie beurteilen und sogar für einen ganzen Ritus als fehlend erklären? Leo XIII. antwortet mit einem Grundsatz von großer Tragweite:
„Die Kirche beurteilt Geist und Intention nicht, insofern sie etwas ihrem Wesen nach Inneres ist; sondern insofern sie sich äußerlich kundtut, ist sie gehalten, darüber zu urteilen. Wer, um das Sakrament zu vollziehen und zu spenden, die erforderliche Materie und Form ernsthaft und korrekt verwendet hat, von dem wird eben dadurch vermutet, er habe die Intention gehabt zu tun, was die Kirche tut.“ — Leo XIII., Apostolicae Curae, 13. September 1896[25]
Zwei Folgen. Erstens spielt die Vermutung zugunsten der Gültigkeit: Von einem Spender, der den Ritus ernsthaft vollzieht, wird vermutet, er habe die erforderliche Intention — man muss nicht sein Herz erforschen. Zweitens kann diese Vermutung durch den Ritus selbst umgestoßen werden: Wenn man den Ritus ändert „mit der offenkundigen Absicht, einen anderen, von der Kirche nicht gebilligten Ritus einzuführen und zu verwerfen, was die Kirche tut“, dann „fehlt dem Sakrament nicht nur die notwendige Intention, sondern die Intention ist dem Sakrament entgegengesetzt und zerstört es“[26]. Genau dieses Argument wendet Leo XIII. auf das anglikanische Ordinal an: Der Ritus verriet durch seine Umgestaltung selbst eine positiv andere Intention.
Eine „widrige“ eher als eine „fehlende“ Intention
Man beachte die Feinheit: Leo XIII. sagt nicht so sehr, die anglikanischen Weihe-Spender hätten gar keine Intention gehabt, sondern ihr Ritus habe eine widrige Intention ausgedrückt — nämlich etwas anderes zu tun als das, was die katholische Kirche bei der Weihe tut. Es ist dieselbe Logik wie bei der von Alexander VIII. verurteilten Simulation, diesmal aber eingeschrieben in die objektive Struktur eines Ritus und nicht nur in das innere Forum eines Einzelnen. Die Frage bleibt zwischen katholischen und anglikanischen Theologen umstritten, doch die päpstliche Entscheidung, seither bekräftigt, bleibt die Position der Kirche.
„Christus selbst tauft“: die verfälschte Formel und die Note von 2020
2020 erfuhr die Lehre von der Intention eine Aufsehen erregende und ganz konkrete Anwendung. Mehrere Priester und Diakone hatten es sich angewöhnt, mit den Worten „Wir taufen dich im Namen des Vaters …“ statt „Ich taufe dich …“ zu taufen, um die gemeinschaftliche Dimension des Aktes zu betonen. Die Kongregation für die Glaubenslehre antwortete am 24. Juni 2020, solche Taufen seien ungültig und die Betroffenen müssten „auf absolute Weise getauft“ werden[27].
Warum ein einziges Wort alles ändert
Der Grund ist kein kleinlicher Formalismus, sondern berührt den Kern der sakramentalen Intention. Der Spender tauft nicht in eigenem Namen noch im Namen der Versammlung: Er handelt in persona Christi, als Zeichen des Handelns Christi. „Wir“ an die Stelle von „ich“ zu setzen heißt, die Gemeinschaft zum Subjekt der Taufe zu machen, während der einzige wahre Täufer Christus ist. Die Lehrmäßige Note ist eindeutig:
„Wenn der Spender sagt: ‚Ich taufe dich …‘, spricht er nicht wie ein Beamter, der eine ihm anvertraute Rolle spielt, sondern er handelt diensthaft als eine Zeichen-Gegenwart Christi, der in seinem Leib handelt und seine Gnade schenkt […].“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note, 24. Juni 2020[28]
Die Grundlage dafür hat das Zweite Vatikanische Konzil gelegt: „wenn jemand tauft, tauft Christus selbst“[29]. Die Formel willkürlich zu ändern kommt daher einer Ersetzung der Intention Christi durch die Intention der Gemeinschaft gleich — eine Verschiebung, die, so die Note, „[…] ein Vulnus, das sowohl der kirchlichen Gemeinschaft als auch der Anerkennung des Handelns Christi zugefügt wird, was in den schwersten Fällen das Sakrament selbst ungültig macht“[30].
Intention und Formel gehören zusammen
Der Fall von 2020 zeigt, dass die Intention nicht über dem Ritus schwebt: Sie verkörpert sich in den Worten. Die Note betont: „Die Intention kann jedoch nicht nur auf einer inneren Ebene verbleiben, mit dem Risiko einer subjektiven Abdrift, sondern sie drückt sich im äußerlich gesetzten Akt aus, unter Verwendung der Materie und der Form des Sakraments“[31]. Die Form zu ändern heißt daher oft, die Intention, die die Form ausdrückt, zu verändern. Hier berührt man die Grenze zu Materie und Form: Diese drei Säulen — Materie, Form, Intention — sind nicht drei getrennte Bedingungen, sondern drei Aspekte eines einzigen Aktes, durch den die Kirche und Christus in ihr handelt. Zum betreffenden Sakrament siehe Die Taufe.
Die Intention dessen, der das Sakrament empfängt
Bis hierher war von der Intention des Spenders die Rede. Muss aber auch derjenige, der ein Sakrament empfängt, eine Intention aufbringen? Die Antwort hängt vom Alter und von der Natur des Sakraments ab.
Kleine Kinder: keinerlei Intention erforderlich
Für Sakramente, die den Vernunftgebrauch nicht voraussetzen — an erster Stelle die Taufe der kleinen Kinder — muss das Subjekt offenkundig keinerlei Intention fassen. Die Kirche ergänzt dies durch ihren Glauben, und das Kind empfängt wirklich die Gnade. Das ist einer der Gründe, warum die Taufe der Kleinsten immer praktiziert wurde: Das Sakrament wirkt ex opere operato, unabhängig von einer subjektiven Regung des Kindes[32]. Zu diesem Sakrament siehe Die Taufe.
Erwachsene: wenigstens eine habituelle Intention
Für einen vernunftfähigen Erwachsenen hingegen ist eine Empfangsintention erforderlich: Man kann nicht gegen seinen Willen, noch ohne es zu wollen, getauft, gefirmt oder verheiratet werden. Doch der erforderliche Grad variiert. Für Sakramente wie die Beichte oder die Ehe — die ihrer Natur nach persönliche Akte sind (der Pönitent klagt seine Sünden an, die Brautleute tauschen ihr Jawort) — braucht es eine wenigstens virtuelle und engagierte Intention. Für andere kann selbst eine habituelle Intention für die Gültigkeit des Empfangs genügen, wobei die aktuelle Disposition dann eher die Früchte als die Gültigkeit bedingt[33]. Diese Intention des Subjekts ist übrigens verschieden von der Frage, ob es das Sakrament mit Frucht empfängt — ein schlecht disponiertes Subjekt kann ein gültiges, aber unfruchtbares Sakrament empfangen, wie in Die Gültigkeit der Sakramente zu sehen ist.
Muss man sich um die Gültigkeit seiner Sakramente sorgen?
Eine rasche Lektüre all dessen könnte Beunruhigung auslösen: „Was, wenn der Priester, der mich getauft hat, nicht die richtige Intention hatte? Und wenn meine eigene ungenügend war?“ Die Kirche antwortet mit Entschiedenheit: Nein, man muss sich nicht sorgen. Mehrere Gründe laufen zusammen.
Erstens die von Apostolicae Curae statuierte Gültigkeitsvermutung: Von jedem Spender, der den Ritus ernsthaft vollzieht, wird vermutet, er habe die erforderliche Intention[34]. Systematischer Zweifel hat keine Grundlage; es braucht einen ernsthaften und positiven Grund, um eine Ungültigkeit zu vermuten. Zweitens ist die geforderte minimale Intention sehr leicht zu erreichen: Wollen zu tun, was die Christen tun, genügt — und das trifft auf die große Mehrheit der Spender zu, selbst auf laue oder zerstreute. Schließlich verfügt die Kirche über geordnete Heilmittel — die bedingte Taufe[35], wenn ein ernsthafter Zweifel über eine Taufe fortbesteht, und für die Ehe die sanatio in radice, wenn der Konsens der Ehegatten fortbesteht —, ohne dass man jemals ein Sakrament aus Skrupel wiederholen müsste.
Die Lehre von der Intention ist also keine Falle, sondern eine Garantie: Sie besagt, dass Sakramente menschliche und freie Akte sind, gesetzt im Namen Christi, und keine magischen Automatismen; und zugleich sichert sie durch die Vermutung der Aufrichtigkeit und die Bescheidenheit der geforderten Intention den Gläubigen die Sicherheit, deren ihr geistliches Leben bedarf: Christus lässt in seiner Kirche dem, der die Gnade aufrichtig sucht, seine Gnade nicht fehlen.
Zum Weiterlesen
- Die Gültigkeit der Sakramente — der Gesamtbegriff (Materie, Form, Spender, Empfänger) und das ex opere operato.
- Materie und Form der Sakramente — die beiden anderen Säulen, untrennbar von der Intention.
- Der ordentliche und der außerordentliche Spender — wer jedes Sakrament spenden kann.
- Die Erlaubtheit der Sakramente — der Unterschied zwischen einem gültigen und einem erlaubten Sakrament.
- Der sakramentale Charakter — warum Taufe, Firmung und Weihe sich nicht wiederholen.
- Die Taufe und Das Sakrament der Weihe — die beiden Sakramente, bei denen sich die Frage der Intention mit größter Schärfe gestellt hat.
- Was ist ein Sakrament? — die allgemeine Definition des wirksamen Gnadenzeichens.
Anmerkungen und Quellen
Konzil von Florenz, Exsultate Deo (Dekret für die Armenier), 22. November 1439 — Denzinger-Hünermann Nr. 1312 (alt DZ 695): „Haec omnia sacramenta tribus perficiuntur, videlicet rebus tamquam materia, verbis tamquam forma, et persona ministri conferentis sacramentum cum intentione faciendi quod facit Ecclesia. Quorum si aliquod desit, non perficitur sacramentum.“ — „Alle diese Sakramente werden durch drei Elemente verwirklicht: die Sachen als Materie, die Worte als Form und die Person des Spenders, der das Sakrament mit der Intention spendet zu tun, was die Kirche tut; fehlt eines, wird das Sakrament nicht verwirklicht.“
1 6Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Dekret über die Sakramente im Allgemeinen, Kanon 11 — Denzinger-Hünermann Nr. 1611 (alt DZ 854): „Si quis dixerit, in ministris, dum sacramenta conficiunt et conferunt, non requiri intentionem saltem faciendi quod facit Ecclesia: anathema sit.“
2 7 8Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum Concilium über die Liturgie, 4. Dezember 1963, Nr. 7: „wenn jemand tauft, tauft Christus selbst“ (Anm. 21: heiliger Augustinus, Tractatus in Evangelium Ioannis VI, I, 7; PL 35, 1428).
3 29Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Dekret über die Sakramente im Allgemeinen, Kanon 8 — Denzinger-Hünermann Nr. 1608 (alt DZ 851): Die Gnade wird durch die Sakramente des Neuen Bundes ex opere operato verliehen, nicht durch den bloßen Glauben an die göttliche Verheißung.
4 13Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, III. Teil, Frage 64, Artikel 8 („Ist die Intention des Spenders bei den Sakramenten erforderlich?“): Ein gegenüber mehreren Verwendungen indifferenter Akt (Waschen mit Wasser kann auf Reinheit, Gesundheit, Spiel … zielen) muss durch die Intention des Handelnden zum sakramentalen Effekt „determiniert“ werden; ad 3 präzisiert, dass die aktuelle Aufmerksamkeit nicht während des ganzen Ritus erforderlich ist, wenn zuvor eine Intention gefasst wurde (virtuelle Intention).
5 16 17Katechismus der Katholischen Kirche, § 1256 (Mame/Plon, typische lateinische Ausgabe 1997): die ordentlichen Spender der Taufe; im Notfall kann jede Person „mit der erforderlichen Intention“ taufen, wobei die „erforderliche Intention“ darin besteht, „wollen zu tun, was die Kirche tut, wenn sie tauft“ (vgl. CIC, can. 861).
9 10Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, III. Teil, Frage 64, Artikel 9 („Ist Glaube beim Spender erforderlich?“): Der Spender handelt, „indem er die Stelle Christi vertritt“, und durch dessen Kraft; wie die Bosheit des Spenders die Kraft Christi nicht mindert, so ist auch sein Glaube nicht erforderlich — ein Ungläubiger kann ein wahres Sakrament spenden.
11Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), Dekret über die Sakramente im Allgemeinen, Kanon 12 — Denzinger-Hünermann Nr. 1612 (alt DZ 855): Der Spender im Stand der Todsünde vollzieht und spendet dennoch ein wahres Sakrament, sofern er alles Wesentliche beachtet.
12Katechismus der Katholischen Kirche, § 1127–1128: Die Sakramente wirken ex opere operato, „dadurch, dass die sakramentale Handlung vollzogen wird“; „das Sakrament wird nicht durch die Gerechtigkeit des Menschen, der es spendet oder empfängt, verwirklicht, sondern durch die Kraft Gottes“ (unter Berufung auf den heiligen Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 68, a. 8).
14 32Catholic Encyclopedia, Art. „Intention“, New York, Robert Appleton Company, 1910 (Bd. VIII): Unterscheidung zwischen aktueller, virtueller, habitueller und interpretativer Intention; aktuelle oder virtuelle Intention genügt für die Gültigkeit, rein habituelle oder interpretative genügt nicht; Darstellung der Kontroverse um die äußere Intention (Ambrosius Catharinus, Salmeron) und Schluss, diese These „finde heute keine Verteidiger mehr“, die rezipierte Lehre verlange „eine wahrhaft innere Intention, als Diener Christi zu handeln“; Bedingungen der beim erwachsenen Empfänger erforderlichen Intention.
15 18 19 33Dekret des Heiligen Offiziums unter Papst Alexander VIII., 7. Dezember 1690 — verurteilte These 28, Denzinger-Hünermann Nr. 2328 (alt DZ 1318): „Valet baptismus collatus a ministro, qui omnem ritum externum formamque baptizandi observat, intus vero in corde suo apud se resolvit: Non intendo, quod facit Ecclesia.“ Die Verurteilung lehrt a contrario, dass eine solche Taufe ungültig ist: Die innere Intention, zu tun, was die Kirche tut, ist notwendig.
20Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, III. Teil, Frage 64, Artikel 8–10: Eine verkehrte Intention (Handeln „aus Spott oder zum Spaß“, ohne tun zu wollen, was die Kirche tut) macht das Sakrament ungültig, während eine dem sakramentalen Akt fremde böse Absicht (ein schuldhafter Plan hinsichtlich der späteren Verwendung) es nicht ungültig macht.
21 22Codex des Kanonischen Rechtes (1983), can. 869: Regeln für die unter Bedingung gespendete Taufe bei begründetem Zweifel an der Wirklichkeit oder Gültigkeit einer früheren Taufe — um ein Sakrament, das einen unauslöschlichen Charakter einprägt, nicht zu wiederholen.
23 35Leo XIII., Bulle Apostolicae Curae über die Nichtigkeit der anglikanischen Weihen, 13. September 1896 — Denzinger-Hünermann Nr. 3315–3319, besonders 3318: „Die Kirche beurteilt Geist und Intention nicht, insofern sie etwas ihrem Wesen nach Inneres ist; sondern insofern sie sich äußerlich kundtut, ist sie gehalten, darüber zu urteilen“; wer Materie und Form ernsthaft und korrekt verwendet hat, von dem wird „eben dadurch vermutet, er habe die Intention gehabt zu tun, was die Kirche tut“; wird der Ritus aber geändert „mit der offenkundigen Absicht, einen anderen, von der Kirche nicht gebilligten Ritus einzuführen und zu verwerfen, was die Kirche tut“, so ist die Intention „dem Sakrament entgegengesetzt und zerstört es“.
24 25 26 34Kongregation für die Glaubenslehre, Responsum ad propositum dubium über die Gültigkeit der mit der Formel „Wir taufen dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ gespendeten Taufe, 24. Juni 2020: Eine solche Taufe ist „ungültig“; die so Getauften müssen „auf absolute Weise getauft“ werden.
27Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note, die das Responsum begleitet, 24. Juni 2020: „Die Form der Feier eines Sakraments aus eigener Initiative zu ändern ist nicht ein bloßer liturgischer Missbrauch, die Übertretung einer positiven Norm, sondern ein Vulnus, das sowohl der kirchlichen Gemeinschaft als auch der Anerkennung des Handelns Christi zugefügt wird, was in den schwersten Fällen das Sakrament selbst ungültig macht“; „wenn der Spender sagt: ‚Ich taufe dich …‘, spricht er nicht wie ein Beamter, der eine ihm anvertraute Rolle spielt, sondern er handelt diensthaft als eine Zeichen-Gegenwart Christi, der in seinem Leib handelt und seine Gnade schenkt […]“; „die Intention kann jedoch nicht nur auf einer inneren Ebene verbleiben, mit dem Risiko einer subjektiven Abdrift, sondern drückt sich im äußerlich gesetzten Akt aus, unter Verwendung der Materie und der Form des Sakraments“.
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