Was ist der Unterschied zwischen Lehre, Dogma und theologischer Meinung?

Lehre, Dogma und theologische Meinung haben nicht dasselbe Gewicht. Das Dogma ist eine definierte offenbarte Wahrheit, die Glauben verlangt; die Lehre gliedert sich in drei Stufen (Professio fidei, 1989, kommentiert 1998); die theologische Meinung bleibt frei und revidierbar. Entscheidendes Kriterium: der Grad der Zustimmung, den die Kirche verlangt.

Ignispedia

In einem Gespräch über den Glauben kehren drei Wörter ständig wieder und werden fast immer verwechselt: Lehre, Dogma und theologische Meinung. Man hört, man müsse „alle Dogmen der Kirche glauben“, dies sei „nur eine Theologenmeinung“ oder die „Kirche habe ihre Lehre geändert“. Hinter diesen Formeln verbirgt sich eine präzise und entscheidende Frage: In der katholischen Verkündigung hat nicht alles dasselbe Gewicht, und nicht alles verlangt dieselbe Zustimmung[1].

Diese Stufen zu verwechseln führt zu zwei entgegengesetzten Irrtümern. Der erste besteht darin, alles zu verhärten: die geringste Äußerung eines Bischofs, eine Fußnote eines römischen Dokuments oder eine Schulthese zu behandeln, als wäre sie ein definiertes Dogma — und deshalb Häresie oder Apostasie zu wittern, wo eine Meinungsverschiedenheit den Glauben gar nicht berührt. Der zweite besteht darin, alles zu verflüssigen: zu meinen, „nichts sei wirklich sicher“, alles sei revidierbare Meinung, und ein Katholik dürfe daher verwerfen, was ihn stört. Beide Irrtümer verfehlen denselben Punkt: Die Kirche stuft ab, was sie lehrt, und sie zeigt selbst, für jede Lehre, den Grad der Zustimmung an, den sie verlangt[2][3].

Dieser Artikel legt diese Hierarchie einfach und mit Quellen dar: was ein Dogma ist und welche Glaubenszustimmung es verlangt; was die Lehre im weiten Sinn ist, mit ihren drei inzwischen klassischen Stufen (der Schlussformel der Professio fidei von 1989, kommentiert von der Glaubenskongregation 1998); was eine freie theologische Meinung ist, am berühmten Beispiel des Streits über die Gnade; und schließlich das praktische Kriterium, das vor jeder beliebigen Aussage erkennen lässt, was die Kirche von uns festzuhalten verlangt. Zum Detail der Unfehlbarkeit selbst siehe Was ist die päpstliche Unfehlbarkeit?; zu den Grenzen des päpstlichen Urteils siehe Kann der Papst sich irren?.

Das Wesentliche in einem Bild: drei Kreise, ein einziges Kriterium

Vor dem Detail ein Bild, das die Gedanken ordnet. Stellen wir uns drei ineinanderliegende Wirklichkeiten vor.

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  • Die Lehre ist der große Kreis: alles, was die Kirche authentisch über Glaube und Sitten lehrt, in allen Graden der Autorität.
  • Das Dogma ist der Kern dieses Kreises: die von Gott offenbarten und feierlich definierten Wahrheiten, denen man die Zustimmung des Glaubens schuldet.
  • Die theologische Meinung liegt außerhalb des Kreises des Verpflichtenden: es sind die Hypothesen, Rekonstruktionen und Thesen, die Theologen frei ausarbeiten und die die Kirche sich nicht zu eigen gemacht hat.

Daraus folgen unmittelbar zwei Konsequenzen. Einerseits ist jedes Dogma eine Lehre, aber nicht jede Lehre ist ein Dogma: Zwischen dem Kern und dem Rand des großen Kreises liegen Lehren von sehr unterschiedlichem Gewicht. Andererseits ist eine theologische Meinung kein Irrtum: Sie kann richtig, tiefgründig, nützlich sein — aber sie verpflichtet nur ihren Urheber, solange die Kirche sie nicht übernommen hat[4].

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Zuletzt ist von vornherein eine sehr häufige Verwechslung auszuräumen: Die Disziplin ist weder Lehre noch Dogma noch Meinung. Das eucharistische Fasten von einer Stunde, der Zölibat der Priester des lateinischen Ritus, die Sprache der Liturgie, die Zahl der Abstinenztage sind kirchliche Gesetze, die die Kirche ändern kann, weil sie zur Leitung gehören, nicht zur offenbarten Wahrheit. Zu sagen „die Kirche hat ihre Fastendisziplin geändert“, ist richtig; daraus zu schließen „die Kirche hat ein Dogma geändert“, ist ein Kategorienfehler.

Was ist ein Dogma?

Das Wort Dogma kommt vom griechischen dogma, „was gut scheint, was beschlossen ist“. Im katholischen Sprachgebrauch hat es einen sehr präzisen technischen Sinn, viel enger als im Alltagsgebrauch, wo man „Dogma“ jede für unantastbar gehaltene Überzeugung nennt.

Die Definition des Katechismus

Der Katechismus der Katholischen Kirche gibt die maßgebliche Definition:

„Das Lehramt der Kirche übt die ihm von Christus übertragene Autorität in vollem Umfang aus, wenn es Dogmen definiert, das heißt, wenn es Wahrheiten, die in der göttlichen Offenbarung enthalten sind, oder Wahrheiten, die mit diesen notwendig zusammenhängen, in einer Form vorlegt, die das christliche Volk zu unwiderruflicher Glaubenszustimmung verpflichtet.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 88[5]

Dieser Satz enthält den ganzen Stoff. Ein Dogma setzt zwei vereinte Bedingungen voraus:

  1. Eine von Gott offenbarte Wahrheit (oder mit der Offenbarung notwendig verbunden) — sie gehört zum Glaubensgut, der Schrift und der Überlieferung, die von den Aposteln der ganzen Kirche anvertraut wurden[6].
  2. Eine endgültige Vorlage durch das Lehramt in einer Form, die zu „unwiderruflicher Glaubenszustimmung“ verpflichtet. Eine Wahrheit kann offenbart sein, ohne schon als Dogma definiert zu sein: Sie ist es der Sache nach, aber die Kirche hat noch nicht den feierlichen Akt gesetzt, der sie zu einem förmlich verkündeten Dogma macht.

Feierlich oder ordentlich und allgemein: zwei Weisen zu definieren

Man stellt sich oft vor, ein Dogma verlange immer eine spektakuläre Verkündigung — ein Konzil, eine Bulle, einen Papst, der ex cathedra spricht. Das ist einer der Wege, aber nicht der einzige. Das Lehramt legt eine Wahrheit auf zwei Weisen endgültig vor:

  • durch ein feierliches Urteil (Definition eines ökumenischen Konzils oder päpstliche Definition ex cathedra);
  • durch das ordentliche und allgemeine Lehramt, wenn die über die Welt verstreuten Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Papst darin übereinstimmen, eine Wahrheit als endgültig festzuhaltend zu lehren[7][8].

Mit anderen Worten: Eine Wahrheit kann von göttlichem und katholischem Glauben sein, ohne je Gegenstand einer feierlichen Definition gewesen zu sein: Es genügt, dass sie ständig und allgemein als offenbart gelehrt wurde. Der lehrmäßige Kommentar von 1998 sagt es ausdrücklich: Wenn eine Lehre aus dem Glaubensgut vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt ohne feierliche Definition gelehrt wird, „ist sie als unfehlbar vorgelegt zu verstehen“[9].

Die Zustimmung, die ein Dogma verlangt: der göttliche Glaube

Das Eigene des Dogmas ist die Zustimmung, die es fordert. Man findet ein Dogma nicht „interessant“: Man glaubt es, mit einem Glauben, der sich auf die Autorität Gottes stützt, der offenbart. Das Glaubensbekenntnis, das 1989 von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht und 1998 von ihr kommentiert wurde, formuliert diese Zustimmung in seinem ersten Absatz:

„Mit festem Glauben glaube ich auch alle Wahrheiten, die im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten sind und von der Kirche als göttlich offenbart zu glauben vorgelegt werden, sei es kraft eines feierlichen Urteils, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt.“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Glaubensbekenntnis (1989), erster Absatz, zitiert in der Lehrmäßigen Note von 1998, Nr. 5[10]

Die dem Dogma geschuldete Zustimmung ist also der Glaubensakt des göttlichen Glaubens: nicht eine bloße starke Meinung, sondern der Akt, durch den man eine Wahrheit für gewiss hält, weil Gott sie offenbart hat[11].

Ein Dogma leugnen: die Häresie

Deshalb trägt die Verwerfung eines Dogmas einen präzisen Namen. Das Kirchenrecht, zitiert vom Katechismus, unterscheidet mehrere Verfehlungen gegen den Glauben:

„Häresie nennt man die beharrliche Leugnung einer Wahrheit, die mit göttlichem und katholischem Glauben zu glauben ist, nach Empfang der Taufe, oder den beharrlichen Zweifel an einer solchen Wahrheit. Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im Ganzen. Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den ihm untergebenen Gliedern der Kirche.“ — Codex des kanonischen Rechts, Canon 751, zitiert in Nr. 2089 des Katechismus[12]

Diese Definition enthüllt selbst den Wortgebrauch: häretisch ist man nur gegenüber einer Wahrheit, „die mit göttlichem und katholischem Glauben zu glauben ist“ — das heißt einem Dogma. Eine theologische Meinung zu verwerfen oder auch eine nicht-endgültige Lehre zu bestreiten ist niemals Häresie, was immer die Polemiken behaupten. Das Wort „Häresie“ hat eine enge Zielscheibe: den dogmatischen Kern.

Einige Beispiele für Dogmen

Die folgende Tabelle versammelt Beispiele von Wahrheiten, die als Dogmen gelten (ob feierlich definiert oder ordentlich und allgemein gelehrt). Der lehrmäßige Kommentar von 1998 gibt selbst eine hinweisende Liste[13].

DogmaInhaltAnhaltspunkt
Die DreifaltigkeitEin Gott in drei PersonenGlaubenssymbole; Konzilien des 4.-5. Jh.
Die MenschwerdungDer Sohn Gottes wahrer Gott und wahrer MenschNizäa (325), Chalzedon (451)
Die RealpräsenzChristus wahrhaft gegenwärtig in der EucharistieLateran IV (1215), Trient (1551)
Die ErbsündeUrsprüngliche Schuld, auf die ganze Menschheit übertragenTrient (1546)
Die Jungfrau, GottesmutterMaria TheotokosEphesus (431)
Die Unbefleckte EmpfängnisMaria ohne Erbsünde empfangenPius IX., Ineffabilis Deus (1854)
Die Aufnahme MariensMaria mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommenPius XII., Munificentissimus Deus (1950)
Primat und UnfehlbarkeitDie eigene Rolle des Römischen PapstesVatikanum I, Pastor aeternus (1870)

Man bemerke, dass diese Dogmen sehr verschiedene Gegenstände haben (Gott, Christus, Maria, die Kirche), aber denselben Status: Sie gehören zur ersten Stufe, der des zu glaubenden Glaubens. Dieser gemeinsame Status, nicht die relative Bedeutung der Themen, macht sie zu Dogmen.

Was ist die Lehre? Der weiteste Begriff

„Lehre“ ist das Schirmwort. Es bezeichnet alles, was die Kirche authentisch in Sachen Glaube und Sitten lehrt, vom zentralsten Dogma bis zur situationsgebundensten pastoralen Orientierung. Jedes Dogma ist eine Lehre; aber die Lehre reicht weit über das Dogma hinaus.

Die Lehre im Dienst des Wortes Gottes

Die Lehre ist keine eigenständige Produktion der Kirche: Sie ist ganz darauf hingeordnet, das Glaubensgut zu bewahren und darzulegen. Der Katechismus ruft dies mit einer Klarheit in Erinnerung, die jede Vorstellung eines die Lehre „erfindenden“ Lehramts verbietet:

„Dieses Lehramt steht nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nur das lehrt, was überliefert wurde; denn auf Gottes Geheiß, mit dem Beistand des Heiligen Geistes, hört es dieses Wort in Liebe, bewahrt es heilig und legt es treu aus.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 86, zitiert Dei Verbum 10[14]

Die Aufgabe, dieses Wort authentisch auszulegen, „ist allein dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut“, das heißt den Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri[15]. Die Lehre ist also die tägliche Ausübung dieses Dienstes: Predigt, Katechese, Enzykliken, Erklärungen, Antworten auf strittige Fragen.

Die drei Stufen der Professio fidei (1989, kommentiert 1998): das Referenzraster

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Der ganze Einsatz liegt darin, dass es innerhalb des großen Kreises „Lehre“ mehrere Stockwerke gibt. Die offiziellste und handlichste Klärung ist das Glaubensbekenntnis, das 1989 von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht wurde, begleitet 1998 von einem lehrmäßigen Kommentar, unterzeichnet von Kardinal Joseph Ratzinger und Erzbischof Tarcisio Bertone, selbst verbunden mit dem Apostolischen Schreiben Ad tuendam fidem des heiligen Johannes Paul II.[16][17] Dieses Bekenntnis unterscheidet drei Absätze, das heißt drei Kategorien von Lehre, die drei verschiedene Zustimmungen verlangen.

StufeGegenstandVerlangte ZustimmungWer sie verweigert …
1. Offenbarte Wahrheiten (de fide credenda)Was Gott offenbart hat, als solches vorgelegtGöttlicher Glaube („ich glaube“)Häresie
2. Endgültige Wahrheiten (de fide tenenda)Mit der Offenbarung notwendig verbundene Wahrheiten, endgültig vorgelegtFeste und endgültige Zustimmung („ich nehme an und halte fest“)Eine endgültige Wahrheit verwerfen; sich in Gegensatz zur katholischen Lehre stellen
3. Authentisches nicht-endgültiges LehramtLehre des Papstes oder der Bischöfe ohne endgültigen AktReligiöse Unterwerfung von Wille und VerstandDer dem Lehramt geschuldeten Folgsamkeit ermangeln

Erster Absatz: die offenbarten Wahrheiten (das Dogma)

Das ist die bereits beschriebene Stufe: die im Wort Gottes enthaltenen und als solche vorgelegten Wahrheiten. Zustimmung: der Glaube. Hier liegen die Dogmen.

Zweiter Absatz: die endgültig festzuhaltenden Wahrheiten

Der Kommentar von 1998 rückt eine oft übersehene Kategorie ins Licht:

„Mit Festigkeit nehme ich ferner alles und jedes an und halte fest, was von der Kirche endgültig bezüglich der Lehre über Glauben und Sitten vorgelegt wird.“ — Glaubensbekenntnis, zweiter Absatz[18]

Es handelt sich um Wahrheiten, die nicht förmlich offenbart sind, aber mit der Offenbarung durch logische oder geschichtliche Notwendigkeit verbunden, und die die Kirche endgültig (und daher unfehlbar) vorlegen kann. Der Kommentar gibt konkrete Beispiele: die Rechtmäßigkeit der Papstwahl oder der Feier eines ökumenischen Konzils, die Ungültigkeit der nach anglikanischem Ritus gespendeten Weihen, die Unerlaubtheit der Euthanasie, der Prostitution und der Unzucht, die Reservierung der Priesterweihe für Männer allein und sogar die Heiligsprechung der Heiligen[19]. Der Kommentar präzisiert, dass die diesen Wahrheiten geschuldete Zustimmung ebenfalls „voll und unwiderruflich“ ist: Der Unterschied zum ersten Absatz liegt nicht in der Festigkeit der Zustimmung, sondern in ihrem Grund — man glaubt das Dogma aufgrund der Autorität Gottes, der offenbart, man hält die endgültige Wahrheit fest aufgrund des Beistands des Heiligen Geistes, der dem Lehramt verheißen ist[20].

Dritter Absatz: das authentische, aber nicht-endgültige Lehramt

Das ist die weiteste und alltäglichste Stufe — die der Enzykliken, der großen Erklärungen, der ordentlichen Lehre des Papstes und der Bischöfe, die nicht als endgültiger Akt gesetzt ist:

„Ferner stimme ich mit religiöser Unterwerfung von Wille und Verstand den Lehren zu, die entweder vom Römischen Papst oder vom Bischofskollegium vorgetragen werden, wenn sie das authentische Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, sie durch einen endgültigen Akt zu verkünden.“ — Glaubensbekenntnis, dritter Absatz[21]

Der Katechismus beschreibt dieselbe Wirklichkeit: Dieser ordentlichen Lehre schulden die Gläubigen „die religiöse Zustimmung ihres Geistes“, die, „wenn sie sich auch von der Zustimmung des Glaubens unterscheidet, diese doch verlängert“[22]. Es ist eine wirkliche und aufrichtige Zustimmung, aber von anderer Natur als der Glaube: Sie betrifft eine wahre und autorisierte Lehre, ohne doch als unabänderlich verbürgt zu sein.

Das nicht-endgültige Lehramt: wahr, aber vervollkommnungsfähig

Hier liegen die meisten zeitgenössischen Missverständnisse über „die Kirche, die sich ändert“. Eine Lehre dieser dritten Stufe ist der Zustimmung würdig, kann aber in manchen nebensächlichen oder klugheitsbezogenen Punkten mit der Zeit vervollständigt, präzisiert, sogar berichtigt werden. Die Instruktion Donum veritatis (1990) über die Berufung des Theologen sagt dies mit bemerkenswerter Ehrlichkeit:

„Auf dem Gebiet der Interventionen klugheitlicher Art ist es vorgekommen, dass lehramtliche Dokumente nicht frei von Mängeln waren. Die Hirten haben nicht immer sogleich alle Aspekte oder die ganze Vielschichtigkeit einer Frage erfasst.“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Donum veritatis, Nr. 24[23]

Aber die Instruktion schließt sogleich die Tür vor dem verallgemeinerten Argwohn:

„Es wäre gegen die Wahrheit, aus gewissen einzelnen Fällen zu schließen, das Lehramt der Kirche könne sich in seinen klugheitlichen Urteilen gewöhnlich irren oder erfreue sich nicht des göttlichen Beistands in der integralen Ausübung seiner Sendung.“ — Donum veritatis, Nr. 24[24]

Die Regel ist also ausgewogen: Diese Stufe verlangt eine echte Folgsamkeit, keine Glaubenszustimmung; sie lässt die Möglichkeit einer Vervollkommnung zu, aber nicht den Reflex des Misstrauens. Das ist der Unterschied zwischen einer Frage im Gehorsam erörtern und aus Prinzip bestreiten, was stört.

Was ist eine theologische Meinung?

Bleibt der letzte Begriff, der beweglichste. Eine theologische Meinung (im scholastischen Latein eine sententia) ist eine These, die von einem oder mehreren Theologen vertreten wird, auf Argumenten beruht, aber ohne Gewähr des Lehramts. Sie gehört zur Forschung, nicht zur offiziellen Lehre der Kirche.

Die freie Forschung des Theologen

Der Theologe hat eine eigene und notwendige Aufgabe: den Glauben zu vertiefen, seine Zusammenhänge zu erforschen, Einwände zu beantworten, Synthesen vorzuschlagen. Donum veritatis würdigt diese Aufgabe, weist ihr aber eine Bedingung der Loyalität zu, besonders wenn seine Ansichten von einer Lehre des Lehramts abweichen: Der Theologe darf seine Hypothesen nicht für mehr ausgeben, als sie sind.

„Auch wenn die Glaubenslehre ihm nicht betroffen zu sein scheint, wird der Theologe seine abweichenden Meinungen oder Hypothesen nicht so darstellen, als handelte es sich um unbestreitbare Schlussfolgerungen.“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Donum veritatis, Nr. 27[25]

Eine theologische Meinung ist also definitionsgemäß diskutierbar und revidierbar. Man kann sie vertreten, bekämpfen, aufgeben, ohne dem Glauben zu ermangeln. Fehlerhaft wäre es, sie als Lehre zu verkleiden — als „Lehre der Kirche“ auszugeben, was nur die These einer Schule ist.

Die „theologischen Noten“ der Handbücher

Um die Gewissheit einer Aussage feiner abzustufen, haben die klassischen Theologiehandbücher eine Skala theologischer Noten entwickelt. Die bekannteste ist die des Dogmatikers Ludwig Ott in seinem Grundriss der katholischen Dogmatik[26]. Sie hat selbst keine lehramtliche Autorität — sie ist ein Werkzeug der Einordnung, keine Erklärung der Kirche —, aber sie hilft, jede Aussage einzuordnen.

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Theologische NoteUngefährer SinnZustimmung
De fide (von Glauben)Offenbarte und definierte Wahrheit: DogmaGöttlicher Glaube
Fidei proximaAllgemein als offenbart festgehalten, aber noch nicht definiertSehr fest
Sententia certaTheologisch gewiss, mit der Offenbarung verbundenFest
Sententia communisUnter den Theologen allgemein rezipiertProbabel und sicher
Sententia probabilis / opinioMehr oder weniger probable MeinungFrei
Opinio tolerataSchwach begründet, aber von der Kirche geduldetFrei

Je weiter man in der Tabelle nach unten geht, desto mehr betritt man den Bereich der erlaubten Diskussion. Die letzten Zeilen sind genau das Gebiet der theologischen Meinungen.

Das klassische Beispiel: Gnade und Freiheit (der Streit De Auxiliis)

Der Schulfall einer freien theologischen Meinung ist die große Kontroverse über die Gnade, die Ende des 16. Jahrhunderts die Dominikaner (um Domingo Báñez, Erben des heiligen Thomas) und die Jesuiten (um Luis de Molina) entzweite. Die Frage: Wie lassen sich die Wirksamkeit der göttlichen Gnade und die wirkliche Freiheit des Menschen vereinbaren? Die Thomisten sprachen von physischer Prämotion; die Molinisten von der mittleren Wissenschaft, durch die Gott weiß, was jeder Mensch unter jeden Umständen frei tun würde.

Die Debatte war so heftig, dass Rom eine eigene Kommission einsetzte, die Kongregation De Auxiliis (1598-1607). Nach jahrelangen Erörterungen entschied Papst Paul V. 1607 … indem er nicht entschied: Er erklärte, keine der beiden Schulen sei häretisch, erlaubte jeder, ihre Position zu lehren, und verbot beiden Lagern, einander gegenseitig des Irrtums oder der Häresie zu bezichtigen[27]. Die Frage blieb offen.

Das ist die vollkommene Veranschaulichung dessen, was eine theologische Meinung ist: zwei unvereinbare Thesen, vertreten von großen Geistern, über einen wirklichen Glaubenspunkt (die Gnade), die die Kirche nicht in verpflichtende Lehre verwandeln wollte. Ein Katholik kann heute noch Thomist oder Molinist sein, ohne seinem Glauben im Geringsten zu schaden.

Weitere offengelassene Fragen

Viele andere Punkte gehören zur freien Meinung oder gehörten lange zu ihr: das Los der ohne Taufe gestorbenen Kinder (die Limben, eine nie zum Dogma erhobene theologische Hypothese, die die Internationale Theologische Kommission 2007 ausdrücklich als „mögliche theologische Meinung“ vorgestellt hat)[28]; der genaue Zeitpunkt der Beseelung des Embryos in der älteren Spekulation; die genaue Art, wie Vorsehung und Freiheit sich verbinden; das Detail der Eschatologie. In all diesen Punkten schlägt die Kirche einen festen Rahmen vor und lässt einen Raum für Forschung.

Wenn eine Meinung zum Dogma wird

Eine theologische Meinung kann am Ende einer langen Reifung als zur Offenbarung gehörig anerkannt und als Dogma definiert werden. Das deutlichste Beispiel ist die Unbefleckte Empfängnis. Jahrhundertelang wurde die Frage frei erörtert: Die Franziskaner (in der Nachfolge von Duns Scotus) vertraten sie, ein Teil der Dominikaner (unter Berufung auf den heiligen Thomas) bestritt sie; das ganze Mittelalter hindurch war sie eine quaestio disputata. Dann reifte die Überzeugung der Kirche, bis Pius IX. sie 1854 in der Bulle Ineffabilis Deus als Dogma definierte. Was strittige Meinung war, wurde Glaubenswahrheit — nicht weil man einen neuen Glauben erfunden, sondern weil man anerkannt hat, was im Glauben der Kirche schon enthalten war. Hier berührt man den Kern der Frage der Entfaltung des Dogmas, die weiter unten behandelt wird.

Das praktische Kriterium: die richtige Frage

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Vor einer Aussage — einem Satz einer Enzyklika, einer Behauptung des Katechismus, einer in einem Buch gelesenen These, einer medialen Erklärung eines Bischofs — ist der richtige Reflex, nicht zuerst zu fragen „ist es wahr?“, sondern: „Auf welcher Stufe steht diese Lehre, und welche Zustimmung verlangt die Kirche von mir?“ Es ist der verlangte Grad der Zustimmung, der Dogma, Lehre und Meinung unterscheidet, weit mehr als das behandelte Thema.

Weder nach oben noch nach unten nivellieren

Zwei spiegelbildliche Abwege lauern.

Nach oben nivellieren heißt, alles zum Dogma zu erheben: jede Vätermeinung, jede Frömmigkeitsform, jedes klugheitliche Urteil zum Absoluten zu machen und jeden mental zu exkommunizieren, der daran zweifelt. Diese Starrheit verwechselt den Glauben mit seinen Gerüsten und endet damit, die Kirche zur Ideologie zu verhärten.

Nach unten nivellieren heißt, alles auf Meinung zurückzuführen: zu verfügen, „nichts sei sicher“, nur das ausdrücklich als unfehlbar Definierte verpflichte, und man dürfe daher den Rest beiseiteschieben. Donum veritatis zielt genau auf diese Versuchung, die das Lehramt auf eine Ansicht unter anderen reduziert:

„Häufiger vertritt man die Auffassung, der Theologe sei nur zur Zustimmung zur unfehlbaren Lehre des Lehramts verpflichtet, während […] die ohne Eingreifen des Charismas der Unfehlbarkeit vorgetragenen Lehren keineswegs verpflichtenden Charakter hätten, sodass der Geist frei wäre, ihnen zuzustimmen oder nicht.“ — Kongregation für die Glaubenslehre, Donum veritatis, Nr. 33[29]

Die katholische Position ist ein Gleichgewicht: Glaubenszustimmung zum Dogma, feste Zustimmung zu den endgültigen Wahrheiten, religiöse Unterwerfung unter das ordentliche Lehramt, begründete Freiheit in den Meinungen — jedes auf seiner Stufe.

Die Hierarchie der Wahrheiten

Diese Abstufung schafft keinen Katholizismus „à la carte“. Alle Glaubenswahrheiten sind wahr; aber sie stehen nicht alle im selben Rang gegenüber der Mitte, die das Mysterium Christi ist. Das Zweite Vatikanische Konzil hat den Ausdruck Hierarchie der Wahrheiten geprägt, aufgenommen vom Katechismus:

„Die Verschiedenheit ihrer Beziehungen zu den Grundlagen des christlichen Glaubens kennzeichnet eine Ordnung oder „Hierarchie“ der Wahrheiten der katholischen Lehre.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 90, zitiert Unitatis redintegratio 11[30]

Die Dreifaltigkeit und die Erlösung stehen nicht „im selben Stockwerk“ wie eine periphere Wahrheit: nicht weil die eine wahr und die andere falsch wäre, sondern weil die eine der Grundlage näher ist. Die Hierarchie der Wahrheiten zu verstehen heißt, Mitte und Peripherie zu unterscheiden, ohne etwas zu verwerfen.

Entfaltet sich das Dogma? „Die Kirche erfindet Dogmen“

Der Einwand ist klassisch: Wenn die Unbefleckte Empfängnis (1854) oder die Aufnahme Mariens (1950) so spät definiert wurden, beweist das nicht, dass die Kirche im Lauf der Jahrhunderte Dogmen fabriziert? Die katholische Antwort liegt in einer Unterscheidung: Definieren ist nicht erfinden, und entfalten ist nicht ändern.

Vinzenz von Lérins: wachsen im selben Sinn

Schon im 5. Jahrhundert hat der heilige Vinzenz von Lérins die goldene Regel festgelegt. Er unterscheidet den Fortschritt (profectus), der rechtmäßig ist, und die Veränderung (permutatio), die unrechtmäßig ist. Der Glaube wächst an Einsicht, ohne seinen Inhalt zu ändern:

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„So mögen denn wachsen und mächtig fortschreiten, mit Jahren und Jahrhunderten, Einsicht, Wissen und Weisheit, eines jeden wie aller, eines einzelnen Menschen wie der ganzen Kirche — aber nur in ihrer eigenen Art, das heißt im selben Dogma, im selben Sinn und im selben Urteil.“ — Heiliger Vinzenz von Lérins, Commonitorium, Kap. 23[31]

Er hat auch den berühmten Kanon gegeben, an dem man den katholischen Glauben erkennt: das, was „überall, immer, von allen“ geglaubt wurde[32]. Ein spät definiertes Dogma ist keine Neuheit: Es ist die feierliche Verdeutlichung eines schon vorhandenen Glaubens, auch wenn er bis dahin implizit oder strittig war.

Das Vatikanum I nimmt Vinzenz auf

Diese Regel ist keine Privatformel eines Autors geblieben: Das Erste Vatikanische Konzil hat sie sich in der dogmatischen Konstitution Dei Filius (1870) zu eigen gemacht und die Formel des Vinzenz fast wörtlich übernommen. Der Sinn eines einmal definierten Dogmas bleibt unabänderlich:

„So möge denn wachsen […] die Einsicht […] aber nur in ihrer Art, das heißt im selben Dogma, im selben Sinn und im selben Urteil (in eodem scilicet dogmate, eodem sensu eademque sententia).“ — Erstes Vatikanisches Konzil, Dei Filius, Kap. 4 (DS 3020), zitiert Vinzenz von Lérins[33]

Die Tragweite ist immens: Die Entfaltung ist nicht nur erlaubt, sondern hat eine unüberschreitbare Grenze. Man kann ein Dogma besser verstehen, präziser formulieren, Folgerungen daraus ziehen; man kann ihm niemals einen neuen und entgegengesetzten Sinn geben. Genau das trennt die homogene Entfaltung (katholisch) von der Entwicklung als Mutation (modernistisch, verurteilt).

Newman und die homogene Entfaltung

Im 19. Jahrhundert hat der heilige John Henry Newman dieser Einsicht ihre vollendetste Form gegeben, in seinem Versuch über die Entwicklung der christlichen Lehre (1845). Eine lebendige Lehre entfaltet sich wie ein Organismus und bleibt dabei sie selbst; Newman schlägt sogar Kriterien vor, um eine authentische Entfaltung von einer Verfälschung zu unterscheiden: Fortdauer des Typs, Kontinuität der Prinzipien, Assimilationskraft, folgerichtige Logik, Vorwegnahme der Zukunft, bewahrendes Wirken auf die Vergangenheit, dauerhafte Lebenskraft[34]. Keim und Baum unterscheiden sich durch die Größe, nicht durch die Natur.

Wenn man also einwendet, „die Kirche habe ein Dogma erfunden“, lautet die wahre Frage: Handelt es sich um eine homogene Entfaltung (denselben Keim, der wächst) oder um einen Bruch? Bei den definierten Dogmen ist es immer der erste Fall — und das ist überprüfbar, da der betreffende Glaube schon vor seiner Definition bestand.

Häufige Fragen

Darf ein Katholik einer theologischen Meinung widersprechen?

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Ja, ohne Vorbehalt. Eine theologische Meinung verpflichtet niemanden. Man kann Thomas dem Molina vorziehen oder umgekehrt, eine bestimmte exegetische Hypothese für schwach halten, eine eschatologische Position eher vertreten als eine andere. Die einzige Forderung ist die Loyalität: die eigene Meinung nicht für die Lehre der Kirche auszugeben und den nicht der Häresie zu bezichtigen, der die Gegenmeinung vertritt — genau das, was Paul V. 1607 beiden Lagern verbot[35].

Darf man eine nicht-endgültige Lehre des ordentlichen Lehramts diskutieren?

Mit Nuance. Diese Lehre (die dritte Stufe) verlangt eine religiöse Unterwerfung, keine Glaubenszustimmung[36]. Donum veritatis erkennt an, dass ein Theologe ernsthafte Schwierigkeiten empfinden und sie sogar auf angemessenen Wegen in dienender Gesinnung äußern kann; was sie ausschließt, ist der organisierte Dissidentismus, der öffentliche Widerspruch, der sich zum Gegen-Lehramt aufrichtet[37]. Der Unterschied ist der zwischen einem Einwand, der im Gehorsam die Wahrheit sucht, und einer grundsätzlichen Bestreitung.

Kann der Papst ein Dogma ändern?

Nein. Ein definiertes Dogma ist in seinem Sinn unabänderlich (Dei Filius, DS 3020)[38]. Der Papst steht nicht über dem Wort Gottes: Er dient ihm[39]. Er kann entfalten, präzisieren, anwenden — niemals dem widersprechen, was definiert wurde. Zu Umfang und Grenzen der päpstlichen Autorität siehe Kann der Papst sich irren? und Was ist die päpstliche Unfehlbarkeit?.

„Die Kirche hat ihre Meinung geändert“: Sklaverei, Todesstrafe, Wucher …?

Hier muss man die Stufen unterscheiden. Wenn man sagt, die Kirche habe sich „geändert“, handelt es sich fast immer entweder um eine Disziplin (ein änderbares kirchliches Gesetz), um ein klugheitliches Urteil über eine konkrete geschichtliche Wirklichkeit (dritte Stufe, vervollkommnungsfähig) oder um eine homogene Entfaltung eines bleibenden Prinzips, angewandt auf eine neue Lage. Kein Dogma wurde je umgestoßen. Die Entwicklung eines klugheitlichen Urteils mit der Mutation eines Dogmas zu verwechseln ist genau der Irrtum, den dieser ganze Artikel zu zerstreuen sucht.

Was unterscheidet davon die Disziplin (Zölibat, Fasten, Liturgie)?

Die Disziplin gehört nicht zur Glaubenslehre: Es sind kirchliche Gesetze, die die Kirche zum Wohl der Gläubigen erlässt und ändert (Fasten, Abstinenz, lateinischer Priesterzölibat, Liturgiesprache, Festtage). Sie können sich gerade deshalb ändern, weil sie keine offenbarten Wahrheiten sind. Siehe auch Was ist der Unterschied zwischen Tradition und Traditionen?, der die lebendige Tradition (Trägerin der Offenbarung) von den änderbaren menschlichen Traditionen unterscheidet.

Weiterführend

Im Grunde ist die Unterscheidung zwischen Lehre, Dogma und theologischer Meinung weder eine Spitzfindigkeit für Fachleute noch ein Mittel, den Glauben zu „relativieren“: Sie ist das Werkzeug, das erlaubt, richtig zu glauben. Das Dogma ruft zum Glauben, weil Gott es offenbart hat; die Lehre ruft in ihren verschiedenen Graden je nach ihrer Autorität zur Zustimmung oder zur religiösen Unterwerfung; die theologische Meinung ruft zur freien Prüfung. Diese Stufen zusammenzuhalten, ohne alles zu verhärten noch alles aufzulösen, heißt, sowohl der Festigkeit der offenbarten Wahrheit als auch der rechtmäßigen Freiheit der gläubigen Vernunft gerecht zu werden. Wie Vinzenz von Lérins es zusammenfasst: wachsen, ja — aber „im selben Sinn und im selben Urteil“.

Hauptquellen

  • Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 84-92; 888-892; 2032-2036; 2089 (endgültige Ausgabe, Paris, Centurion, Cerf et Fleurus-Mame, 1998; Text auf vatican.va).
  • Kongregation für die Glaubenslehre, Glaubensbekenntnis (9. Januar 1989) und Lehrmäßige Note zur Schlussformel der Professio fidei (29. Juni 1998) (vatican.va).
  • Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben motu proprio Ad tuendam fidem, 18. Mai 1998.
  • Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum veritatis über die kirchliche Berufung des Theologen, 24. Mai 1990 (vatican.va).
  • Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium 25; Unitatis redintegratio 11; Dei Verbum 10.
  • Erstes Vatikanisches Konzil, Konstitution Dei Filius, Kap. 4 (DS 3016, 3020).
  • Heiliger Vinzenz von Lérins, Commonitorium (434), Kap. 2 und 23.
  • Ludwig Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik (Einleitung: die theologischen Noten).

Anmerkungen und Quellen

  1. Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zur Schlussformel der Professio fidei (lehrmäßiger Kommentar), 29. Juni 1998, unterzeichnet von Kardinal Joseph Ratzinger (Präfekt) und Erzbischof Tarcisio Bertone (Sekretär). Der Text stellt die Tradition des Glaubensbekenntnisses dar und unterscheidet die verschiedenen Arten der Lehre nach dem verlangten Grad der Zustimmung (Nr. 5 bis 11). Offizieller Text: vatican.va.

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  2. Zweites Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 25, über die Grade der Zustimmung, die dem Lehramt geschuldet sind: Glaube für das, was als offenbart vorgelegt wird, „religiöse Zustimmung ihres Geistes“ (religiosum voluntatis et intellectus obsequium) für die authentische nicht-definierte Lehre; Unfehlbarkeit des Papstes ex cathedra und des mit dem Papst vereinten Bischofskollegiums, vor allem im ökumenischen Konzil.

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  3. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 892: „Der göttliche Beistand wird auch den Nachfolgern der Apostel gewährt […], wenn sie, ohne zu einer unfehlbaren Definition zu gelangen und ohne sich in „endgültiger Weise“ auszusprechen, in Ausübung des ordentlichen Lehramts eine Lehre vortragen, die zu einem besseren Verständnis der Offenbarung führt […]. Dieser ordentlichen Lehre schulden die Gläubigen „die religiöse Zustimmung ihres Geistes“ (LG 25), die, wenn sie sich auch von der Zustimmung des Glaubens unterscheidet, diese doch verlängert.“

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  4. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum veritatis über die kirchliche Berufung des Theologen, 24. Mai 1990, Nr. 27, im Teil über die Zusammenarbeit zwischen Lehramt und Theologie (Nr. 21-31): „Auch wenn die Glaubenslehre ihm nicht betroffen zu sein scheint, wird der Theologe seine abweichenden Meinungen oder Hypothesen nicht so darstellen, als handelte es sich um unbestreitbare Schlussfolgerungen. Diese Zurückhaltung gebieten die Achtung vor der Wahrheit wie die Achtung vor dem Volk Gottes (vgl. Röm 14,1-15; 1 Kor 8; 10,23-33). Aus denselben Gründen wird er auf ihre unzeitige öffentliche Äußerung verzichten.“ Die betreffenden Abweichungen sind solche, die zwischen Theologe und Lehramt bestehen können, ohne die Glaubensgemeinschaft in Frage zu stellen (Nr. 26). Unterzeichnet von Kardinal Joseph Ratzinger. Text: vatican.va.

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  5. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 88: Definition des Dogmas. „Das Lehramt der Kirche übt die ihm von Christus übertragene Autorität in vollem Umfang aus, wenn es Dogmen definiert, das heißt, wenn es Wahrheiten, die in der göttlichen Offenbarung enthalten sind, oder Wahrheiten, die mit diesen notwendig zusammenhängen, in einer Form vorlegt, die das christliche Volk zu unwiderruflicher Glaubenszustimmung verpflichtet.“

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  6. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 84, über das depositum fidei: „Das „heilige Erbe“ (vgl. 1 Tim 6,20; 2 Tim 1,12-14) des Glaubens (depositum fidei), enthalten in der Heiligen Überlieferung und in der Heiligen Schrift, ist von den Aposteln der gesamten Kirche anvertraut worden“ (vgl. Dei Verbum 10).

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  7. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 891, über die Unfehlbarkeit des Papstes und des Bischofskollegiums: „Dieser Unfehlbarkeit erfreut sich der Römische Papst […] kraft seines Amtes, wenn er […] durch einen endgültigen Akt einen Lehrsatz über Glaube oder Sitten verkündet […]. Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch dem Bischofskollegium inne, wenn es in Einheit mit dem Nachfolger Petri das höchste Lehramt ausübt“ (vgl. Lumen gentium 25; Vatikanum I, DS 3074). Das ordentliche und allgemeine Lehramt ist die andere, nicht-feierliche Weise, auf die eine Wahrheit endgültig vorgelegt werden kann.

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  8. Kongregation für die Glaubenslehre, Glaubensbekenntnis (Formel veröffentlicht am 9. Januar 1989, AAS 81, 1989, S. 104-106), Schlussabsätze, hier zitiert wie in der Lehrmäßigen Note vom 29. Juni 1998 wiedergegeben (Nr. 5, 6 und 10). Erster Absatz: „Mit festem Glauben glaube ich auch alle Wahrheiten, die im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten sind und von der Kirche als göttlich offenbart zu glauben vorgelegt werden, sei es kraft eines feierlichen Urteils, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt.“ Zweiter Absatz: „Mit Festigkeit nehme ich ferner alles und jedes an und halte fest, was von der Kirche endgültig bezüglich der Lehre über Glauben und Sitten vorgelegt wird.“ Dritter Absatz: „Ferner stimme ich mit religiöser Unterwerfung von Wille und Verstand den Lehren zu, die entweder vom Römischen Papst oder vom Bischofskollegium vorgetragen werden, wenn sie das authentische Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, sie durch einen endgültigen Akt zu verkünden.“ Text: vatican.va.

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  9. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2089, zitiert Canon 751 des Codex des kanonischen Rechts (1983): „Häresie nennt man die beharrliche Leugnung einer Wahrheit, die mit göttlichem und katholischem Glauben zu glauben ist, nach Empfang der Taufe, oder den beharrlichen Zweifel an einer solchen Wahrheit. Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im Ganzen. Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den ihm untergebenen Gliedern der Kirche.“

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  10. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 86, zitiert Dei Verbum 10: „Dieses Lehramt steht nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nur das lehrt, was überliefert wurde […].“

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  11. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 85, zitiert Dei Verbum 10: „Die Aufgabe, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes authentisch auszulegen, ist allein dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut, dessen Autorität im Namen Jesu Christi ausgeübt wird“, das heißt den Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri.

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  12. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio Ad tuendam fidem, 18. Mai 1998, das in den Codex des kanonischen Rechts die dem zweiten Absatz des Glaubensbekenntnisses entsprechende Norm einfügt (endgültig festzuhaltende Wahrheiten, can. 750 §2) und die entsprechende Sanktion (can. 1371, 1°), sowie ihre Entsprechungen im Codex der Kanones der Ostkirchen (can. 598 §2 und 1436 §2). Die Lehrmäßige Note der Glaubenskongregation vom 29. Juni 1998, gleichzeitig veröffentlicht, kommentiert die Schlussformel des Glaubensbekenntnisses.

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  13. Kongregation für die Glaubenslehre, Donum veritatis, Nr. 24: „Auf dem Gebiet der Interventionen klugheitlicher Art ist es vorgekommen, dass lehramtliche Dokumente nicht frei von Mängeln waren. Die Hirten haben nicht immer sogleich alle Aspekte oder die ganze Vielschichtigkeit einer Frage erfasst.“ Dieselbe Nr. 24 fügt hinzu: „Es wäre gegen die Wahrheit, aus gewissen einzelnen Fällen zu schließen, das Lehramt der Kirche könne sich in seinen klugheitlichen Urteilen gewöhnlich irren oder erfreue sich nicht des göttlichen Beistands in der integralen Ausübung seiner Sendung.“

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  14. Ludwig Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik (1952; franz. Übers. Marcel Grandclaudon, Mülhausen, Salvator, 1955), Einführung in die Dogmatik, § 8, „Die Grade der theologischen Gewissheit“, Nr. 6, S. 23: „Den geringsten Grad der Gewissheit besitzt die opinio tolerata, die sich nur auf schwache Argumente stützt, aber von der Kirche geduldet wird.“ Die Skala (de fide, fidei proxima, sententia certa, communis, probabilis, opinio tolerata), vereinfacht in der Tabelle (Ott reiht dort auch die „katholischen Wahrheiten“, Gegenstand eines kirchlichen Glaubens, unter Nr. 2, und die sententia pia unter Nr. 6 ein; er nennt die sententia certa „sententia ad fidem pertinens oder theologice certa“, Nr. 4), ist ein Einordnungsinstrument der neuscholastischen Handbücher, ohne eigenen lehramtlichen Wert, aber weithin gebraucht, um das Gewicht einer Aussage einzuordnen.

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  15. Kontroverse De Auxiliis (über die Gnadenhilfen). Sie stellte die Dominikaner (Domingo Báñez, physische Prämotion, in thomistischer Linie) gegen die Jesuiten (Luis de Molina, Concordia, 1588, mittlere Wissenschaft). Papst Clemens VIII. setzte die Kongregation De Auxiliis ein (Sitzungen von 1598 bis 1607). 1607 löste Paul V. die Kommission auf, ohne zu definieren: Keine der beiden Schulen wurde für häretisch befunden, jede durfte ihre These lehren, und es wurde ihnen verboten, einander zu verurteilen. Niemals wurde eine lehrmäßige Entscheidung verkündet: Die Frage bleibt eine offene theologische Meinung.

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  16. Internationale Theologische Kommission, Die Hoffnung auf Heil für ungetauft sterbende Kinder, 2007. Das Dokument erinnert daran, dass die Idee der Limben „keine klare Grundlage in der Offenbarung hat“ (Nr. 3), dass die Bulle Auctorem fidei Pius' VI. „keine dogmatische Definition der Existenz der Limben ist“ (Nr. 38) und dass diese Theorie „eine mögliche theologische Meinung bleibt“ (Nr. 41); es schlägt Gründe vor, auf das Heil dieser Kinder zu hoffen, ohne etwas zu definieren. Siehe auch Was wird aus einem Kind, das ohne Taufe stirbt?.

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  17. Kongregation für die Glaubenslehre, Donum veritatis, Nr. 33 (im Abschnitt über den Dissens, Nr. 32-41): „Häufiger vertritt man die Auffassung, der Theologe sei nur zur Zustimmung zur unfehlbaren Lehre des Lehramts verpflichtet, während in der Sicht einer Art theologischen Positivismus die ohne Eingreifen des Charismas der Unfehlbarkeit vorgetragenen Lehren keineswegs verpflichtenden Charakter hätten, sodass der Einzelne völlig frei wäre, ihnen zuzustimmen oder nicht.“ Die Instruktion reiht diese Position unter die Formen des „Dissens“ (Nr. 33) und erinnert daran, dass die nicht-endgültige Lehre des Lehramts „eine religiöse Zustimmung von Wille und Verstand“ verlangt (Nr. 23). Offizieller Text: vatican.va.

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  18. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 90, zitiert Unitatis redintegratio 11: „Die Verschiedenheit ihrer Beziehungen zu den Grundlagen des christlichen Glaubens kennzeichnet eine Ordnung oder „Hierarchie“ der Wahrheiten der katholischen Lehre.“ Dieselbe Nr. verweist auf das nexus mysteriorum des Vatikanum I (DS 3016) und auf Lumen gentium 25.

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  19. Heiliger Vinzenz von Lérins, Commonitorium primum (um 434), Kap. 23. Latein: „Crescat igitur oportet et multum vehementerque proficiat tam singulorum quam omnium, tam unius hominis quam totius Ecclesiae, aetatum ac saeculorum gradibus, intelligentia, scientia, sapientia, sed in suo dumtaxat genere, in eodem scilicet dogmate, eodem sensu eademque sententia.“ Unterscheidung zwischen profectus (homogener, rechtmäßiger Fortschritt) und permutatio (unrechtmäßige Veränderung).

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  20. Heiliger Vinzenz von Lérins, Commonitorium, Kap. 2: „In ipsa item catholica Ecclesia magnopere curandum est ut id teneamus quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est“ — „was überall, immer, von allen geglaubt wurde“: das dreifache Kriterium von Allgemeinheit, Altertümlichkeit und Zustimmung (der „Kanon des Vinzenz“).

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  21. Erstes Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Dei Filius über den katholischen Glauben, 24. April 1870, Kap. 4 (Denzinger-Schönmetzer 3020): Das Konzil nimmt die Formel Vinzenz' von Lérins auf — die Einsicht in die Dogmen kann wachsen „in eodem scilicet dogmate, eodem sensu eademque sententia“ (im selben Dogma, im selben Sinn und im selben Urteil). Der entsprechende Kanon (DS 3043) verurteilt jeden, der sagte, man müsse den von der Kirche vorgelegten Dogmen eines Tages, nach dem Fortschritt der Wissenschaft, einen anderen Sinn beilegen als den, den die Kirche verstanden hat und versteht. Das nexus mysteriorum (die Verbindung der Mysterien untereinander) steht in DS 3016.

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  22. John Henry Newman, An Essay on the Development of Christian Doctrine (1845; überarbeitete Ausgabe von 1878, aus der die untenstehenden Titel stammen). Newman schlägt dort sieben „Merkmale“ (Kriterien) vor, um eine authentische Entfaltung von einer Verfälschung der Lehre zu unterscheiden: Fortdauer des Typs, Kontinuität der Prinzipien, Assimilationskraft, folgerichtige Abfolge, Vorwegnahme ihrer Zukunft, bewahrendes Wirken auf die Vergangenheit, dauerhafte Lebenskraft. Seliggesprochen 2010, heiliggesprochen 2019.

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  23. Kongregation für die Glaubenslehre, Donum veritatis, Nr. 28-32, die die „Schwierigkeiten“, die der Theologe rechtmäßig empfinden und dem Lehramt im Geist des Dialogs und des Dienstes vorlegen kann (Nr. 28-31), und den „Dissens“ — öffentlichen und systematisierten Widerspruch, „wohl zu unterscheiden von der Lage persönlicher Schwierigkeit“ (Nr. 32) — unterscheiden, der nicht gerechtfertigt ist. Text: vatican.va.

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