Ja, der Papst kann sich irren — und die katholische Kirche hat das immer gewusst. Ein Papst kann sündigen, eine falsche wissenschaftliche Meinung vertreten, ungeschickt regieren, sich in einem Interview widersprechen, als Privatperson eine falsche theologische These verteidigen. Die Geschichte des Papsttums liefert dafür mehrere berühmte Beispiele, und der katholische Glaube wird dadurch keineswegs erschüttert: Er hat nie das Gegenteil behauptet.
Die Verwirrung rührt von einem missverstandenen Wort her: Unfehlbarkeit. Viele glauben, es bedeute »der Papst hat immer recht« oder »der Papst sündigt nie«. Das ist falsch. Die Unfehlbarkeit deckt nur einen äußerst engen Fall ab — die feierliche Definition einer Glaubens- oder Sittenwahrheit, verkündet als oberster Hirte für die ganze Kirche. Außerhalb dieses höchst seltenen Rahmens bleibt der Papst ein fehlbarer Mensch, wie es das Konzil, das das Dogma definiert hat, ausdrücklich anerkannt hat.
Dieser Artikel packt die Frage von der Seite an, die beunruhigt: Wie weit, konkret, kann ein Papst irren? Wir antworten mit Tatsachen — das sittliche Leben, die Meinungen, die Wissenschaft, die Regierung, das ordentliche Lehramt — und dann mit den vier großen geschichtlichen Fällen, die die Gegner der Kirche seit Jahrhunderten ins Feld führen. Wir werden schließlich sehen, warum diese Irrtümer den katholischen Glauben nicht nur nicht ruinieren, sondern sein Gleichgewicht bestätigen, und wie ein Katholik reagieren soll, wenn der Papst ihm im Irrtum zu sein scheint, ohne weder in die Papolatrie noch in den Sedisvakantismus zu fallen. Für die genaue Mechanik des Unfehlbarkeitsdogmas verweisen wir auf den Artikel Was ist die päpstliche Unfehlbarkeit? und auf das vollständige Dossier Die päpstliche Unfehlbarkeit (1870).
Ja: Die Fehlbarkeit des Papstes ist eine katholische Wahrheit
Vor jedem Einzelfall muss der Grundsatz festgehalten werden: Die Fehlbarkeit des Papstes ist kein Zugeständnis, das der Kirche von ihren Feinden abgerungen wurde, sondern eine Gegebenheit, die die Kirche selbst lehrt. Der Katechismus zieht, indem er die Unfehlbarkeit definiert, sogleich ihre Grenzen: Das Charisma wirkt nur, »wenn [der Papst] durch einen definitiven Akt einen Glaubens- oder Sittenlehrsatz verkündet«[1]. Alles andere — die immense Mehrheit dessen, was ein Papst sagt und tut — ist nicht abgedeckt.
Was der katholische Glaube nie behauptet hat
Drei Verwechslungen kehren unablässig wieder. Sie auszuräumen genügt, um den falschen Skandal zu zerstreuen.
Erstens: Die Unfehlbarkeit ist nicht Sündenlosigkeit. Es sind zwei benachbarte, aber beziehungslose Wörter: Die Sündenlosigkeit betrifft die Heiligkeit des Lebens, die Unfehlbarkeit die Wahrheit der Lehre. Ein Papst kann ein armseliger Christ sein, ohne dass das Glaubensgut, das er weitergibt, angetastet wäre. Das Erste Vatikanum wusste das genau, als es das Dogma verkündete: Die Geschichte zählte schon damals heilige Päpste und skandalöse Päpste.
Zweitens: Die Unfehlbarkeit ist keine Inspiration. Der Papst ist kein Prophet: Er empfängt keine Offenbarungen, vervollständigt das Evangelium nicht, fügt der mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossenen Offenbarung nichts hinzu. Pastor Aeternus sagt es ausdrücklich — der Geist ist den Nachfolgern Petri nicht dazu verheißen worden, »dass sie eine neue Lehre bekannt machten«, sondern dazu, dass sie das empfangene Gut »heilig bewahrten und getreu darlegten«[2].
Drittens: Die Unfehlbarkeit ist keine Allwissenheit. Über Wirtschaft, Klima, Geschichte, Medizin oder Politik gilt die Meinung eines Papstes nur so viel wie seine wirklichen Kompetenzen — und er kann sich irren wie jeder gebildete Mensch. Das Charisma erstreckt sich nur auf »Glaube und Sitten«[3], das heißt auf das, was Gott zu unserem Heil offenbart hat.
»Der Papst [...] erfreut sich dieser Unfehlbarkeit [...], wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Gläubigen durch einen definitiven Akt einen Glaubens- oder Sittenlehrsatz verkündet.« — Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, Nr. 25 (1964)[4]
Die Formel ist schon ihrer Konstruktion nach restriktiv: Sie sagt, wann der Papst durch dieses persönliche Charisma geschützt ist — und damit unausgesprochen, dass er außerhalb dieses Falles fehlbar bleibt. Mit einem entscheidenden Vorbehalt: Der Papst hat auch an der Unfehlbarkeit des ordentlichen und allgemeinen Lehramts teil, wenn er in Einheit mit den Bischöfen der ganzen Welt eine festzuhaltende Wahrheit definitiv vorlegt (siehe weiter unten), und er lehrt unfehlbare Lehre jedes Mal, wenn er eine bereits definierte Wahrheit bekräftigt, ohne eine neue Definition zu setzen.
Der Beweis aus dem Evangelium selbst: Petrus von Paulus zurechtgewiesen
Das schönste Argument für die Fehlbarkeit des Papstes stammt nicht von den Feinden der Kirche, sondern aus der Heiligen Schrift. Der erste Papst, der heilige Petrus, wurde in Antiochia von heiligen Paulus öffentlich zurechtgewiesen. Aus Furcht vor den aus Jerusalem gekommenen Judenchristen hatte Petrus aufgehört, die Tischgemeinschaft mit den Bekehrten heidnischer Herkunft zu teilen, und gab damit ein Beispiel von Doppelzüngigkeit, das der Wahrheit des Evangeliums widersprach. Paulus schweigt nicht:
»Als aber Kephas nach Antiochia kam, trat ich ihm offen entgegen, denn er hatte sich ins Unrecht gesetzt. [...] Als ich sah, dass sie nicht geradlinig nach der Wahrheit des Evangeliums wandelten, sagte ich zu Kephas vor allen: ›Wenn du als Jude wie die Heiden lebst und nicht wie die Juden, wie kannst du dann die Heiden zwingen, jüdisch zu leben?‹« — Heiliger Paulus, Brief an die Galater 2, 11–14[5]
Der heilige Augustinus hält gegen den heiligen Hieronymus, der die Szene abschwächen wollte, daran fest, dass man sie wörtlich nehmen müsse: Petrus hat sich in seiner Lebensführung wirklich geirrt, und Paulus hat ihn wirklich zurechtgewiesen[6]. Petrus selbst gibt, weit entfernt von Auflehnung, ein Beispiel der Demut, indem er den Tadel annimmt — was die Überlieferung als einen Gipfel seiner Heiligkeit festhält. Die Lektion ist eindeutig: Schon beim ersten Papst weiß die Kirche, dass der Nachfolger Petri in seiner Lebensführung und sogar in seinem praktischen Urteil fehlen kann, ohne dass dies der von Christus empfangenen Aufgabe, seine Brüder im Glauben zu »stärken« (Lk 22, 32), etwas nähme. Die Episode des Petrus, der in der Nacht des Leidens Christus dreimal verleugnet (Mt 26, 69–75), sagt dasselbe, noch stärker.
Wo genau endet der Schutz?
Um das Ausmaß der Fehlbarkeit zu ermessen, muss man zuerst den geschützten Kern umreißen — winzig — und dann feststellen, dass der gesamte umliegende Raum dem Irrtum ausgesetzt bleibt.
Der geschützte Kern: der Akt »ex cathedra«
Die Unfehlbarkeit haftet nicht an der Person, die spricht, sondern an einem genauen Akt, der unter genauen Bedingungen gesetzt wird. Pastor Aeternus verlangt vier gleichzeitig vereinte Bedingungen: dass der Papst als oberster Hirte der ganzen Kirche spricht, über eine Frage von Glaube oder Sitten, durch einen definitiven Akt (ex cathedra), um die ganze Kirche zu verpflichten. Fehlt eine einzige, so steht man nicht mehr vor einem unfehlbaren Akt. Die Einzelheiten dieser Bedingungen behandelt der Artikel Was ist die päpstliche Unfehlbarkeit?; hier genügt es, ihre Wirkung festzuhalten: Dieser Riegel ist so streng, dass man seit dem 19. Jahrhundert nur zwei Definitionen dieser Art zählt, die einhellig anerkannt sind — die Unbefleckte Empfängnis (1854) und die Aufnahme Mariens (1950), beide marianisch[7].
Der Codex des kanonischen Rechtes fügt eine zusätzliche Garantie hinzu, im Sinne der Klugheit: »Keine Lehre gilt als unfehlbar definiert, wenn dies nicht offenkundig feststeht.«[8] Mit anderen Worten: Im Zweifel vermutet man, dass ein Text die Unfehlbarkeit nicht bindet. Weit davon entfernt, über jedem Wort des Papstes zu schweben, ist das Charisma die höchst seltene Ausnahme, niemals die Regel.
Alles andere ist fehlbar
Außerhalb dieses Kerns kann der Papst in sehr verschiedenen Bereichen irren. Die Tabelle unten stellt die dem Irrtum ausgesetzten Bereiche dem einzigen geschützten Fall gegenüber.
| Bereich des päpstlichen Wortes oder Aktes | Kann der Papst sich irren? | Warum |
|---|---|---|
| Sein sittliches und persönliches Leben | Ja | Die Unfehlbarkeit ist keine Sündenlosigkeit |
| Seine privaten Meinungen, seine Bücher als Theologe | Ja | Er spricht als Privatgelehrter, nicht als oberster Hirte |
| Die wissenschaftlichen, geschichtlichen, technischen Fragen | Ja | Außerhalb des Feldes »Glaube und Sitten« |
| Die Regierung, die Diplomatie, die Ernennungen, die pastorale Klugheit | Ja | Klugheitsentscheidungen, keine Lehrentscheidungen |
| Interviews, tägliche Predigten, Pressekonferenzen | Ja | Kein definitiver Akt, der die ganze Kirche verpflichtet |
| Das ordentliche, nicht-definitive Lehramt (Enzykliken, Ermahnungen) | Ja, im Prinzip | Wirkliche, aber vervollkommnungsfähige Autorität, nicht unreformierbar |
| Eine Definition ex cathedra (die vier vereinten Bedingungen) | Nein | Und nur dort |
Eine Präzisierung ist nötig, um nicht ins entgegengesetzte Übermaß zu fallen: »nicht unfehlbar« heißt nicht »ohne Wert« und nicht »freigestellt«. Das ordentliche Lehramt des Papstes — Enzykliken, Katechesen, Ermahnungen — verlangt einen »religiösen Gehorsam des Verstandes und des Willens«, auch wenn es kein Dogma definiert[9]. Und wenn das ordentliche und allgemeine Lehramt — der Papst mit den über die Welt verstreuten Bischöfen — eine Lehre »definitiv festzuhalten« vorlegt, wird auch sie unreformierbar[10]: »fehlbar« gilt nur für die authentische, nicht-definitive Lehre. Fehlbar bedeutet hier nicht-definitiv, also im Prinzip vervollkommnungsfähig; das berechtigt nicht dazu, die laufende Lehre des Papstes geringschätzig zu behandeln. Die feine Unterscheidung zwischen diesen Stufen — Dogma, definitive Lehre, authentische nicht-definitive Lehre, Meinung — ist Gegenstand des Artikels Lehre, Dogma und theologische Meinung.
Die Bereiche, in denen ein Papst irren kann
Gehen wir nun, mit Beispielen, ein nacheinander die Felder durch, auf denen ein Papst sich geirrt hat und noch irren kann.
In seinem sittlichen Leben: Sündenlosigkeit gibt es nicht
Kein Papst wurde je für unfähig gehalten zu sündigen. Der spektakulärste Fall ist der der Päpste der Renaissance: Alexander VI. Borgia (gewählt 1492), Vater mehrerer unehelicher Kinder — Juan, Cesare, Lucrezia, Joffré —, der Nepotismus, Simonie und öffentliche Skandale häufte, bleibt das Symbol des fleischlichen Papsttums am Ende des 15. Jahrhunderts[11]. Und doch zieht kein ernsthafter katholischer Theologe aus dem Leben Alexanders VI. einen Einwand gegen die Unfehlbarkeit, aus einem einfachen Grund: Die Heiligkeit des Menschen und die Wahrheit des Amtes sind zwei verschiedene Dinge. Ein unsittlicher Papst bleibt fähig, das Glaubensgut unversehrt weiterzugeben, genau wie ein schlechter Priester eine gültige Messe feiert. Die sittliche Krise des Papsttums, ausführlich behandelt im Artikel Die Missbrauchskrise in der Kirche, war nie eine Krise des Dogmas.
»Die Unfehlbarkeit macht den Papst nicht sündlos.« — Ständiger Grundsatz der katholischen Theologie, schon beim Ersten Vatikanum vorausgesetzt
In seinen privaten Meinungen und in der Wissenschaft: der Fall Galilei
Wenn ein Papst sich zu einer wissenschaftlichen Frage äußert, spricht er als Mensch seiner Zeit — fehlbar. Der Fall Galilei ist dafür das bekannteste Beispiel. Im Jahr 1633 wird der Florentiner Gelehrte als »der Häresie dringend verdächtig« verurteilt, weil er die Bewegung der Erde vertreten hatte. Aber diese Verurteilung ist das Werk des Heiligen Offiziums (der römischen Kongregation der Inquisition), nicht eines päpstlichen Aktes ex cathedra: Die Entscheidung eines römischen Gerichts, selbst wenn der Papst sie gebilligt hat, erfüllt die Bedingungen des Aktes ex cathedra nicht (weder feierliche Definition des obersten Hirten noch offenbarter Glaubensgegenstand noch Verpflichtung der Universalkirche)[12]. Urban VIII., der Galilei zunächst geschützt hatte, hat niemals feierlich, als oberster Hirte der ganzen Kirche, definiert, dass die Sonne sich um die Erde drehe. Das Urteil gehört zur Disziplin und zur wissenschaftlichen Beurteilung, zwei Bereichen ausdrücklich außerhalb des Feldes »Glaube und Sitten«.
Der heilige Johannes Paul II. hat 1992, nach Abschluss einer Studienkommission, anerkannt, dass die Richter Galileis geirrt hatten, indem sie eine kosmologische Frage unzulässig auf das Gebiet des Glaubens übertragen hatten[13]. Dieses Eingeständnis schwächt das Dogma nicht, sondern veranschaulicht seine Tragweite: Die Kirche kann anerkennen, dass eines ihrer Gerichte sich geirrt hat, gerade weil die Unfehlbarkeit diese Art von Entscheidung nie abgedeckt hat.
In seiner Regierung und seiner Klugheit
Die Regierung der Kirche ist Sache der Klugheit, nicht des Dogmas — und die Klugheit kann fehlen. Unglückliche Mitarbeiterwahl, anfechtbare Ernennungen, irrige diplomatische Entscheidungen, Langsamkeit oder Überstürzung: Die Geschichte der Pontifikate ist voll davon. Keine dieser Entscheidungen fällt unter die Unfehlbarkeit, die niemals die Führung der Geschäfte betrifft, sondern nur die definitive Lehre des Glaubens. Ein Papst kann den päpstlichen Sitz im 14. Jahrhundert nach Avignon verlegen — um den Preis einer dauerhaften Schwächung der Kirche[14] —, ohne dass dadurch irgendeine Glaubenswahrheit verkehrt definiert würde. Übrigens ist es auf diesem Feld — der Regierung —, dass die Heiligen dem Papst bisweilen die schärfsten Vorwürfe gemacht haben (siehe weiter unten, die heilige Katharina von Siena).
In seinem ordentlichen, nicht-definitiven Lehramt
Bleibt der heikelste Fall: das ordentliche Lehramt, das heißt die laufende Lehre des Papstes (Enzykliken, Ermahnungen, Katechesen), wenn er keinen definitiven Akt setzt. Diese Lehre genießt eine wirkliche Autorität und verlangt die religiöse Zustimmung des Gläubigen[15]; da sie aber keine unreformierbare Definition ist, bleibt sie rechtlich vervollkommnungsfähig. So konnte die Kirche im Lauf der Jahrhunderte nicht-definitive Lehrpunkte präzisieren, ergänzen oder entfalten — etwa zur religiösen Toleranz, zum Zinsdarlehen oder zur Todesstrafe —, ohne je dem definierten dogmatischen Kern zu widersprechen. Genau diese Unterscheidung zwischen dem ordentlichen Lehramt und dem Akt ex cathedra lässt verstehen, wie ein Papst in einer nicht-definitiven Lehre »sich irren« kann, ohne dass die Kirche je unreformierbar an den Irrtum gebunden wäre.
Die großen geschichtlichen Fälle päpstlichen Irrtums
Die Gegner der Unfehlbarkeit führen seit dem Ersten Vatikanum unablässig eine Handvoll geschichtlicher Fälle ins Feld. Weit davon entfernt, sie zu verbergen, hat die Kirche sie genau geprüft — und jedes Mal bestätigen sie die Regel, statt sie zu brechen: Kein Papst hat je einen Irrtum ex cathedra definiert. Hier die vier meistzitierten Dossiers, in chronologischer Ordnung.
Papst Liberius (352–366) und die Formel von Sirmium
Erster klassischer Fall. Während der arianischen Krise wird Papst Liberius von Kaiser Constantius II., der den Arianern zuneigt, verbannt. Nach etwa zwei Jahren Isolierung in Beröa in Thrakien und unter Drohung soll er um 357 eine der Formeln von Sirmium unterzeichnet haben — einen zweideutigen Text, der das entscheidende Wort von Nicäa (homoousios, »wesensgleich«) ausließ und den heiligen Athanasius, den Vorkämpfer der Orthodoxie, verurteilte[16].
Doch die Prüfung zerstört den Einwand. Erstens ist die Tatsache der Unterschrift selbst geschichtlich umstritten: Unsere Hauptquellen (Athanasius, Hilarius von Poitiers) sind spät, feindselig, und manche Dokumente könnten arianische Fälschungen sein. Zweitens — und das ist der entscheidende Punkt —: Selbst wenn Liberius unterzeichnet hat, tat er es unter Zwang, gebrochen durch Exil und Angst, in einem privaten, ihm mit Gewalt abgerungenen Brief: genau das Gegenteil einer freien und feierlichen Definition, die die ganze Kirche verpflichtet. Ein durch Gewalt erpresster Akt ist weder frei noch lehramtlich noch ex cathedra. Weit davon entfernt, die Unfehlbarkeit zu widerlegen, zeigt der Fall Liberius ihre Bedingungen im Negativ.
Papst Vigilius (537–555) und der Dreikapitelstreit
Im 6. Jahrhundert will Kaiser Justinian die »Drei Kapitel« (Schriften dreier des Nestorianismus verdächtiger Theologen) verurteilen lassen, um die Monophysiten zu gewinnen. Papst Vigilius schwankt spektakulär: Er weigert sich zuerst, gibt dann durch sein Iudicatum (548) nach, widerruft unter dem Druck der abendländischen Bischöfe, wird mit Gewalt nach Konstantinopel geschleppt, verurteilt, sagt sich wieder los und bestätigt schließlich das Zweite Konzil von Konstantinopel (553)[17].
Dieses Hin und Her ist ein Schulbeispiel von Regierungsschwäche — aber keineswegs ein definierter Irrtum. Vigilius hat sich in aufeinanderfolgenden klugheitlichen und politischen Akten widersprochen, niemals in einer feierlichen und beständigen dogmatischen Definition. Im Gegenteil: Die Orthodoxie triumphiert schließlich durch das Konzil selbst, das als ökumenisch anerkannt ist. Der Fall zeigt, dass ein Papst zaudern, sich unter kaiserlichem Druck beugen, an Mut mangeln kann — ohne dass die Wahrheit des Glaubens je verkehrt fixiert würde.
Papst Honorius I. (625–638): nach seinem Tod verurteilt
Dies ist der ernsthafteste Einwand, den die Gegner der Unfehlbarkeit beim Ersten Vatikanum am meisten ausgeschlachtet haben. Papst Honorius I., von Patriarch Sergius von Konstantinopel über die Frage der Willen Christi befragt, antwortet in zwei Briefen mit einer unvorsichtigen Formel, die den Monotheletismus (die Häresie eines einzigen Willens in Christus) zu begünstigen scheint: »Wir bekennen einen einzigen Willen unseres Herrn Jesus Christus.« Fast vierzig Jahre nach seinem Tod belegt das Dritte Konzil von Konstantinopel (681) Honorius namentlich mit dem Anathema, als einen, »der [den Monotheleten] in allem gefolgt ist«, und Papst Leo II. bestätigt den Spruch[18].
Die Sache scheint verheerend; sie ist es nicht, aus drei genauen Gründen. Erstens sind die Briefe des Honorius eine private Korrespondenz mit einem Patriarchen, keine Definition ex cathedra, die die ganze Kirche verpflichtet: Keine der vier Bedingungen ist erfüllt. Zweitens zielt die Formel des Honorius, in ihrem Zusammenhang gelesen, darauf, die Vorstellung eines Konflikts zwischen dem menschlichen Willen Christi und dem göttlichen Willen auszuschließen — eine orthodoxe Absicht, ungeschickt ausgedrückt, und nicht die häretische Behauptung eines einzigen Willens im monotheletischen Sinn. Drittens, und das ist entscheidend, präzisiert Leo II. ausdrücklich den Grund der Verurteilung: Honorius wird nicht getadelt, weil er die Häresie gelehrt, sondern weil er durch seine Nachlässigkeit »zugelassen hat, dass der unbefleckte Glaube besudelt wurde«[19].
»[Honorius], der diesen Apostolischen Stuhl nicht durch die Lehre der apostolischen Überlieferung erleuchtet, sondern durch schmählichen Verrat versucht hat, den unbefleckten Glauben umzustürzen.« — Papst Leo II., Bestätigungsschreiben zum Konzil von 681[20]
Die Nuance ist entscheidend: Man wirft Honorius ein sträfliches Schweigen vor, eine Schuld der Regierung und der Wachsamkeit, keine irrige Definition des Glaubens. Der Fall kehrt die Unfehlbarkeit nicht um, sondern zeichnet genau ihre Grenze — ein Papst kann durch Nachlässigkeit schwer fehlen, ohne je das Charisma zu binden, das nur im definitiven Akt wirkt.
Papst Johannes XXII. (1316–1334) und die selige Schau
Der deutlichste Fall von allen, weil er unmittelbar eine Glaubensfrage berührt. Zwischen November 1331 und März 1332 vertritt Papst Johannes XXII. in einer Reihe von Predigten in Avignon eine irrige These: Die Seelen der Gerechten, so er, schauten Gott erst nach dem Jüngsten Gericht »von Angesicht zu Angesicht«, nicht unmittelbar nach ihrem gereinigten Tod[21]. Die These widerspricht dem gemeinsamen Glauben der Kirche. Die Universität Paris verurteilt sie; die meisten befragten Theologen stellen sich ihr entgegen; in der ganzen Christenheit erhebt sich lebhafter Widerstand.
Und hier wird der Fall zu einer Darlegung der Unfehlbarkeit statt zu ihrer Widerlegung. Johannes XXII. hat seine These nie als Definition auferlegt: Er vertrat sie als private Meinung eines Predigers — beratend, diskutierend — und hat sich am Vorabend seines Todes (er stirbt am 4. Dezember 1334) widerrufen, indem er anerkannte, dass die gereinigten Seelen Gott wohl von Angesicht zu Angesicht schauen[22]. Zwei Jahre später entscheidet sein Nachfolger Benedikt XII. die Frage feierlich in der Konstitution Benedictus Deus (29. Januar 1336) — das ist ein Akt des definitiven Lehramts:
»Wir definieren, dass [...] die Seelen [der vollständig gereinigten Gerechten] das göttliche Wesen in intuitiver und sogar unmittelbarer Schau von Angesicht zu Angesicht gesehen haben und sehen, ohne Vermittlung irgendeines Geschöpfes [...] und so ohne Unterbrechung bis zum Jüngsten Gericht und von da an in Ewigkeit fortfahren werden.« — Benedikt XII., Konstitution Benedictus Deus, 29. Januar 1336[23]
Der Kontrast ist frappierend: Ein Papst vertritt privat einen Irrtum, definiert ihn nie, widerruft — und gerade das Nichteingreifen der Unfehlbarkeit hat der Debatte, dem Widerstand und der Korrektur Raum gelassen. Hätte Johannes XXII. den Irrtum ex cathedra definieren können, er hätte es getan: Er hat es nicht getan. Der Schutz hat genau so gewirkt, wie das Dogma es ankündigt — nicht indem er den Papst allwissend machte, sondern indem er ihn daran hinderte, die Kirche im Namen der ganzen Kirche an eine Unwahrheit zu ketten.
Warum diese Irrtümer den katholischen Glauben nicht zerstören
Vier Päpste, vier wirkliche Schwächen — und doch hält das Dogma. Warum? Weil jeder dieser Fälle, genau geprüft, außerhalb des engen Feldes der Unfehlbarkeit fällt.
Die entscheidende Unterscheidung: Person und Amt
Alles beruht auf einer einfachen Unterscheidung: Was geschützt ist, ist nicht die Person des Papstes, sondern das Amt, das er in einem bestimmten Akt ausübt. Die Person — der Mensch Honorius, der Mensch Johannes XXII., der Mensch Borgia — kann sündigen, sich irren, zaudern, falsche Meinungen predigen. Das Amt des obersten Glaubensrichters hingegen ist nur in dem genauen und seltenen Augenblick geschützt, in dem er es voll ausübt. Das treffende Bild ist nicht das eines Orakels, sondern das einer Leitplanke: Gott inspiriert dem Papst nicht, was er denken soll; er hindert ihn nur daran, feierlich eine Unwahrheit im Namen der ganzen Kirche festzuschreiben.
Kein Irrtum wurde je »ex cathedra« definiert
Es ist die massive Tatsache, die zwanzig Jahrhunderte Geschichte bestätigen: Niemals hat ein Papst ex cathedra eine Lehre definiert, die später als falsch erkannt worden wäre. Liberius hat unter Zwang einen privaten Brief unterzeichnet; Vigilius hat sich in politischen Akten widersprochen; Honorius hat in einem Briefwechsel aus Nachlässigkeit gesündigt; Johannes XXII. hat eine private Meinung gepredigt, die er widerrufen hat. Nicht einer dieser Irrtümer hat die Form einer freien, feierlichen Definition über den Glauben für die ganze Kirche angenommen. Die Bilanz ist ohne Ausnahme über zweitausend Jahre — was für eine Institution, die von über zweihundertsechzig Männern regiert wurde, unter denen manche mittelmäßig oder verderbt waren[24], an sich schon eine bemerkenswerte Tatsache ist.
Der Fels hält trotz der Risse
Die Verheißung Christi betraf nicht die Vollkommenheit der Menschen, sondern die Unzerstörbarkeit der Kirche:
»Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Unterwelt werden sie nicht überwältigen.« — Evangelium nach Matthäus 16, 18[25]
Dieses Wort hat nie verheißen, dass Petrus ohne Sünde und ohne Irrtum sein würde: Es hat verheißen, dass die Kirche nicht untergehen wird. Die Risse im Felsen — schwache Päpste, sündige Päpste, Päpste, die in ihren Meinungen irrten — haben das Gebäude nie zum Einsturz gebracht. Für den Theologen ist das sogar ein Argument: Hätte die Kirche von der Tugend und der Wissenschaft jedes Papstes abgehangen, wäre sie zwanzigmal untergegangen. Dass sie Borgia, Avignon und Johannes XXII. durchquert hat, ohne je eine Häresie zu definieren, ist gleichsam das Zeichen eines Beistands, der nicht von den Menschen kommt.
Was tun, wenn der Papst zu irren scheint?
Bleibt die praktische und oft bange Frage: Wie soll man als Gläubiger reagieren, wenn der Papst im Irrtum zu sein scheint? Die katholische Überlieferung zeichnet einen schmalen Weg zwischen zwei Abgründen.
Die Stufen der Autorität unterscheiden
Der erste Reflex ist nicht zu urteilen, sondern den Bereich zu unterscheiden. Hat der Papst gerade eine Definition ex cathedra gesetzt (höchst seltener Fall — und dann ist die Zustimmung des Glaubens geschuldet), oder hat er eine Meinung in einem Interview geäußert, eine pastorale Orientierung, eine Regierungsentscheidung? Die immense Mehrheit der Zeit ist man im zweiten Fall — und eine nicht-definitive Äußerung kann theologisch diskutiert, nuanciert, ja respektvoll bestritten werden. Wer die beiden Bereiche verwechselt, verurteilt sich zur Angst: Man behandelt ein Flugzeugwort wie ein Dogma und bricht dann zusammen, wenn der nächste Papst etwas anderes sagt. Den Deutungsraster liefert der Artikel Lehre, Dogma und theologische Meinung.
Das Recht und die Pflicht zu respektvoller Kritik
Die Geschichte der Heiligen zeigt es: Den Papst zu lieben verbietet nicht, ihm gegebenenfalls eine kindliche Zurechtweisung zukommen zu lassen. Der heilige Paulus hat Petrus ins Angesicht widerstanden (Gal 2, 11). Die heilige Katharina von Siena, die den Papst »den sanften Christus auf Erden« nannte und ihm totalen Gehorsam schuldete, hat Gregor XI. nichtsdestoweniger mit verblüffender Freiheit getadelt und ihn gedrängt, Avignon zu verlassen, die Kirche zu reformieren und aufzuhören, sich zu fürchten:
»Seien Sie für mich ein mannhafter Mensch, und kein furchtsamer. [...] Da Gott Ihnen die Autorität gegeben hat und Sie sie angenommen haben, gebrauchen Sie Ihre Tugend und Ihre Macht.« — Heilige Katharina von Siena, Brief an Gregor XI. (1376)[26]
Der heilige Thomas von Aquin begründet diese Möglichkeit theoretisch: Es gibt, schreibt er, eine »brüderliche Zurechtweisung«, die sich sogar an Obere richten kann, und ein Untergebener kann einem Prälaten öffentlich widerstehen, »wo eine drohende Gefahr für den Glauben bestünde«, nach dem Beispiel des Paulus, der Petrus zurechtwies[27]. Diese Zurechtweisung geschieht stets in Respekt, Liebe und Gebet — niemals in Verachtung oder Aufruhr. Sie will dem Papst dienen, nicht ihn entthronen.
Die zwei Fallen meiden: Papolatrie und Sedisvakantismus
Zwei symmetrische Übertreibungen lauern auf den verunsicherten Gläubigen.
Die erste ist die Papolatrie: aus dem Papst ein Orakel zu machen, dessen jedes Wort vom Himmel fiele, bis hin dazu, das kleinste Interview in ein Dogma zu verwandeln. Genau diese Karikatur schließen die vier Bedingungen der Unfehlbarkeit aus. Ein Gläubiger, der glaubt, »der Papst hat in allem immer recht«, bereitet sich unnötige Glaubenskrisen: Ein unglücklicher Satz genügt, um sein ganzes Gebäude zu erschüttern.
Die zweite, entgegengesetzte, ist der Sedisvakantismus (und allgemeiner der schismatische Rigorismus): aus der Tatsache, dass ein Papst sich irrt oder sündigt, zu schließen, er sei nicht wirklich Papst, der Stuhl sei »vakant«, und sich anstelle der Kirche zum Richter aufzuwerfen. Das ist die umgekehrte Steigung, und ebenso falsch: Sie verwechselt den fehlbaren Irrtum (den es nie aufgehört hat zu geben) mit einem Bruch der Sukzession (der seinerseits die Verheißung Christi zerstören würde). Keiner der großen geschichtlichen Fälle — der verurteilte Honorius, der widerrufende Johannes XXII. — hat die Kirche je dazu geführt, den Stuhl für vakant zu erklären: Man hat den Irrtum in der Kirche korrigiert, indem man mit dem Nachfolger Petri vereint blieb.
Der katholische Weg hält beide Enden fest: einen nüchternen Realismus, der weiß, dass der Papst fehlen kann, und ein übernatürliches Vertrauen, das weiß, dass die Kirche nicht fehlen wird. Genau das ist das Gleichgewicht des Dogmas: bescheiden über den Menschen, fest über die Verheißung. Zum positiven Sinn des petrinischen Dienstes — warum dieser Nachfolger Petri trotz allem notwendig ist — siehe den Artikel Warum ist der Papst notwendig?.
Zusammenfassung
Auf die Frage »Kann der Papst sich irren?« ist die katholische Antwort doppelt und ohne Ausweichen. Ja, in fast allem: in seinem Leben, seinen Meinungen, der Wissenschaft, der Regierung, seiner nicht-definitiven Lehre — und die Geschichte beweist es durch Liberius, Vigilius, Honorius und Johannes XXII. Nein, in dem einzigen feierlichen und höchst seltenen Akt, in dem er als oberster Hirte eine Glaubenswahrheit für die ganze Kirche definiert — und die Geschichte beweist auch das, denn niemals in zweitausend Jahren hat ein solcher Akt einen Irrtum festgeschrieben.
Diese Antwort ist kein verlegener Rückzug: Es ist die Lehre, die die Kirche selbst lehrt, vom Evangelium, in dem Paulus Petrus zurechtweist, bis zum Katechismus, der das Charisma sorgfältig begrenzt. Sie befreit den Gläubigen von zwei Knechtschaften: der, die aus dem Papst einen Gott machte, und der, die angesichts seiner Schwächen an der Kirche zweifeln ließe. Der Papst ist ein fehlbarer Mensch im Dienst einer Verheißung, die nicht fehlt.
Zum Weiterlesen
- Was ist die päpstliche Unfehlbarkeit? — die einfache Definition des Charismas, die vier Bedingungen des Aktes ex cathedra und was die Unfehlbarkeit nicht ist.
- Die päpstliche Unfehlbarkeit (1870) — das vollständige Dossier: Geschichte des Ersten Vatikanums, biblische und patristische Grundlagen, ausführliche Widerlegung der Einwände (darunter Honorius in der Tiefe).
- Warum ist der Papst notwendig? — der Sinn des petrinischen Dienstes und des Primats Petri.
- Lehre, Dogma und theologische Meinung — die Autoritätsstufen der kirchlichen Lehre, unerlässlich, um die Bereiche des Papstwortes zu unterscheiden.
- Die Missbrauchskrise in der Kirche — die sittliche Krise des Papsttums und des Klerus, von den Borgia bis heute, und die Antwort der Kirche.
- Die apostolische Sukzession — wie sich die Autorität Petri von Papst zu Papst überträgt.
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 891 (deutscher amtlicher Text auf vatican.va). Präzisiert Subjekt, Gegenstand und Reichweite der Unfehlbarkeit: Der Papst übt sie aus, »wenn er [...] durch einen definitiven Akt einen Glaubens- oder Sittenlehrsatz verkündet«; und dieses Charisma »reicht so weit wie das Gut der göttlichen Offenbarung«, nicht weiter.
1 3Erstes Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Pastor Aeternus, Kap. 4, 18. Juli 1870 (Denzinger-Hünermann Nr. 3070 und 3074). Der Definition der Unfehlbarkeit geht unmittelbar der Satz voraus, der ihr Wesen begrenzt: « Neque enim Petri successoribus Spiritus Sanctus promissus est, ut eo revelante novam doctrinam patefacerent, sed ut eo assistente traditam per Apostolos revelationem seu fidei depositum sancte custodirent et fideliter exponerent » (»Denn der Heilige Geist ist den Nachfolgern Petri nicht dazu verheißen worden, dass sie durch seine Offenbarung eine neue Lehre bekannt machten, sondern dass sie mit seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung bzw. das Glaubensgut heilig bewahrten und getreu darlegten«).
2Zweites Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Lumen Gentium, Nr. 25, 21. November 1964. Nimmt die Lehre des Ersten Vatikanums über die Unfehlbarkeit des ex cathedra sprechenden Papstes und des mit ihm vereinten Bischofskollegiums auf und bestätigt sie, namentlich im ökumenischen Konzil.
4Heiliger Paulus, Brief an die Galater 2, 11–14. Der »Zwischenfall von Antiochia«: Paulus weist Petrus (Kephas) öffentlich zurecht, weil er aus Furcht vor den Judenchristen aufgehört hatte, die Tischgemeinschaft mit den Christen heidnischer Herkunft zu teilen — eine »Heuchelei« gegen »die Wahrheit des Evangeliums«. Grundtext für die Unterscheidung zwischen dem Amt Petri (unversehrt) und seiner persönlichen Lebensführung (fehlbar).
5Kontroverse zwischen Augustinus und Hieronymus über Gal 2, 11–14 (Briefwechsel, um 394–405; PL 33, Briefe 28, 40, 75, 82). Der heilige Hieronymus neigte dazu, in der Szene einen vorher verabredeten Tadel zwischen den beiden Aposteln zu sehen; der heilige Augustinus hält dagegen, dass man den Text wörtlich nehmen müsse: Petrus habe sich in seiner Lebensführung wirklich geirrt, und Paulus habe ihn wirklich zurechtgewiesen — sonst würde die Schrift lügen. Die Position des Augustinus hat sich in der lateinischen Tradition durchgesetzt.
6Pius IX., Apostolische Konstitution Ineffabilis Deus, 8. Dezember 1854 (Denzinger-Hünermann Nr. 2803): Definition der Unbefleckten Empfängnis; Pius XII., Apostolische Konstitution Munificentissimus Deus, 1. November 1950 (Denzinger-Hünermann Nr. 3903): Definition der Aufnahme Mariens. Die Unbefleckte Empfängnis (1854) geht der Definition des Unfehlbarkeitscharismas (1870) voraus, gilt aber einhellig als Akt ex cathedra.
7Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 749, § 3: « Infallibiliter definita nulla intellegitur doctrina, nisi id manifeste constiterit » (»Keine Lehre gilt als unfehlbar definiert, wenn dies nicht offenkundig feststeht«). Klugheitsregel: im Zweifel Vermutung der Nicht-Unfehlbarkeit.
8Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 892. Definiert die »religiöse Zustimmung«, die dem authentischen ordentlichen Lehramt des Papstes und der Bischöfe geschuldet ist, auch wenn es eine Lehre nicht definitiv vorlegt — eine Zustimmung, die sich von der Zustimmung des Glaubens unterscheidet, die allein den unfehlbaren Definitionen geschuldet ist.
9 15Codex des kanonischen Rechtes (1983), Canon 750, §§ 1–2: Mit göttlichem und katholischem Glauben zu glauben sind die als göttlich geoffenbart vorgelegten Wahrheiten (§ 1), und fest anzunehmen die definitiv vorgelegten Wahrheiten (§ 2), sei es durch ein feierliches Urteil oder durch das ordentliche und allgemeine Lehramt. Vgl. Zweites Vatikanum, Lumen Gentium, Nr. 25: Auch der mit dem Papst vereinte Bischofsstand ist unfehlbar, wenn er eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv vorlegt.
10Über Alexander VI. (Rodrigo Borgia, Papst von 1492 bis 1503) und das Papsttum der Renaissance: siehe den Ignispedia-Artikel Die Missbrauchskrise in der Kirche und, zur geschichtlichen Synthese, Yves Chiron, Histoire des papes, Tallandier. Der Fall Alexanders VI. ist das kanonische Beispiel für die Trennung zwischen der sittlichen Unwürdigkeit der Person (Sündenlosigkeit) und der Unversehrtheit des lehrmäßigen Amtes (Unfehlbarkeit): Kein Theologe zieht daraus einen Einwand gegen das Dogma.
11Prozess gegen Galilei, Urteil des Heiligen Offiziums (Römische Kongregation der Inquisition), 22. Juni 1633, unter Urban VIII. Galilei wird für »der Häresie dringend verdächtig« erklärt, weil er die Bewegung der Erde vertreten hat. Entscheidung eines Disziplinargerichts mit päpstlicher Billigung, die aber keine der vier Bedingungen des Aktes ex cathedra erfüllt (weder feierliche Definition noch offenbarter Glaubensgegenstand noch Verpflichtung der Universalkirche). Text des Urteils: Prozessakten, Le opere di Galileo Galilei, Nationalausgabe (A. Favaro), Bd. XIX.
12Johannes Paul II., Ansprache an die Päpstliche Akademie der Wissenschaften, 31. Oktober 1992, zum Abschluss der Arbeiten der Studienkommission (1981–1992) zum Fall Galilei. Der Papst erkennt den Irrtum der Richter an, die eine kosmologische Frage unzulässig auf das Gebiet der Glaubenslehre übertragen hatten (L'Osservatore Romano, 1. November 1992).
13Niederlassung des Papsttums in Avignon unter Clemens V. (1309), fast siebzig Jahre Exil außerhalb Roms, Rückkehr unter Gregor XI. (1377). Vgl. Yves Chiron, Histoire des papes, Tallandier.
14Papst Liberius (Papst von 352 bis 366), arianische Krise. Von Kaiser Constantius II. verbannt, weil er sich geweigert hatte, den heiligen Athanasius zu verurteilen, soll er um 357 unter Zwang und nach zwei Jahren Exil in Beröa (Thrakien) eine Formel von Sirmium unterzeichnet haben, die das homoousios von Nicäa ausließ. Die Tatsache ist umstritten: Die Quellen (Athanasius, Historia Arianorum; Hilarius von Poitiers, Fragmenta historica) sind spät, polemisch, und manche Stücke könnten arianische Fälschungen sein. Die Unterschrift als real vorausgesetzt, handelt es sich um einen durch Gewalt erpressten privaten Akt, nicht um eine freie und feierliche Definition. Vgl. Catholic Encyclopedia (1910), Art. »Pope Liberius«.
16Papst Vigilius (Papst von 537 bis 555) und der Dreikapitelstreit. Unter dem Druck Kaiser Justinians I. durchläuft Vigilius aufeinanderfolgende widersprüchliche Positionen (Iudicatum von 548, Widerruf, Constitutum von 553), bevor er schließlich das Zweite Konzil von Konstantinopel (553, V. Ökumenisches Konzil) bestätigt. Fall von Regierungsschwäche und klugheitlichem Schwanken unter kaiserlichem Zwang, niemals eine irrige und beständige dogmatische Definition. Vgl. Hefele-Leclercq, Histoire des conciles, Bd. III.
17Papst Honorius I. (Papst von 625 bis 638) und die monotheletische Krise. In zwei Briefen an Patriarch Sergius von Konstantinopel (634) gebraucht er die unvorsichtige Formel »wir bekennen einen einzigen Willen (unam voluntatem) unseres Herrn Jesus Christus«. Das Dritte Konzil von Konstantinopel (681, VI. Ökumenisches Konzil), Sitzung XIII (28. März 681), belegt die Monotheleten mit dem Anathema »und mit ihnen Honorius, der Bischof von Rom war, als einen, der ihnen in allem gefolgt ist«. Briefe und Konzilsakten: Denzinger-Hünermann Nr. 487–488 (Briefe des Sergius/Honorius) und Nr. 550–552 (Definition des Konzils).
18Papst Leo II. (Papst von 682 bis 683), Bestätigungsschreiben zum Dritten Konzil von Konstantinopel (683). Leo II. bestätigt die Verurteilung, präzisiert aber ihren Grund: Honorius wird nicht getadelt, weil er die Häresie gelehrt, sondern weil er den Apostolischen Stuhl nicht erleuchtet und versucht hat, den Glauben umzustürzen (lateinisch: « qui hanc apostolicam sedem non apostolicae traditionis doctrina lustravit, sed profana proditione immaculatam fidem subvertere conatus est »). Diese Präzisierung — Schuld der Nachlässigkeit, nicht häretische Definition — steht im Herzen der katholischen Widerlegung des Einwands. Vgl. Catholic Answers, »The Truth about Pope Honorius«.
19 20Papst Johannes XXII. (Papst von 1316 bis 1334), Kontroverse um die selige Schau. In einer Reihe von Predigten in Avignon (November 1331 – März 1332) vertritt er, die Seelen der Gerechten schauten Gott erst nach dem Jüngsten Gericht »von Angesicht zu Angesicht«, nicht unmittelbar nach ihrem gereinigten Tod. Die These wurde von der Universität Paris verurteilt (1333) und von der Mehrheit der Theologen bekämpft. Er hat sie stets als private Meinung eines Predigers vertreten, niemals als päpstliche Definition. Vgl. Catholic Encyclopedia (1910), Art. »Pope John XXII«.
21Widerruf Johannes' XXII., 3. Dezember 1334, am Vorabend seines Todes (gestorben am 4. Dezember 1334 in Avignon). In der Bulle Ne super his erkennt er an, dass die vollständig gereinigten Seelen das göttliche Wesen »von Angesicht zu Angesicht, so klar, wie ihr Zustand es erlaubt« schauen. Die Kontroverse wird von seinem Nachfolger Benedikt XII. endgültig geschlossen (vgl. Benedictus Deus).
22Benedikt XII., Apostolische Konstitution Benedictus Deus, 29. Januar 1336 (Denzinger-Hünermann Nr. 1000–1002). Feierliche Definition: Die Seelen der vollständig gereinigten Gerechten »haben das göttliche Wesen in intuitiver und sogar unmittelbarer Schau von Angesicht zu Angesicht (visione intuitiva et etiam faciali) gesehen und sehen es, ohne Vermittlung irgendeines Geschöpfes«, unmittelbar (mox) nach ihrem Tod oder ihrer Läuterung. Akt des definitiven Lehramts, der die irrige Meinung Johannes' XXII. korrigiert und schließt. Text auf papalencyclicals.net.
23Von Petrus bis Leo XIV. zählt die Kirche über 260 Päpste (amtliche Liste der Petrusnachfolger, Annuario Pontificio).
24Evangelium nach Matthäus 16, 18: »Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Unterwelt werden sie nicht überwältigen.« Verheißung der Unzerstörbarkeit an die Kirche — keine Verheißung von Sündenlosigkeit oder Allwissenheit an die Person Petri.
25Heilige Katharina von Siena (1347–1380), Brief an Gregor XI. (Nr. 74 in der Ausgabe Tommaseo; Sommer 1376), der den Papst mahnt, Avignon zu verlassen, die Kirche zu reformieren und mutig zu handeln: »Seien Sie ein mannhafter Mensch [...] und kein furchtsamer.« Kirchenlehrerin, Vorbild eines kindlichen Gehorsams gegenüber dem Papst, der die freimütigste Zurechtweisung nicht ausschließt. Referenzausgabe: Le lettere di S. Caterina da Siena, Hg. Niccolò Tommaseo / Piero Misciattelli, Siena, 1913–1922.
26Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, IIa-IIae, q. 33, a. 4, ad 2: Zur brüderlichen Zurechtweisung lehrt er, ein Untergebener könne, »wo eine drohende Gefahr für den Glauben bestünde«, seinen Oberen öffentlich zurechtweisen — und führt genau das Beispiel des heiligen Paulus an, der den heiligen Petrus zurechtwies (Gal 2). Die Zurechtweisung muss respektvoll und liebevoll bleiben, niemals aufrührerisch.
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