Urban VIII. (Urbanus VIII.), geboren als Maffeo Barberini in Florenz am 5. April 1568 und gestorben in Rom am 29. Juli 1644, war fast einundzwanzig Jahre lang Papst, vom 6. August 1623 bis zu seinem Tod.[1][2][3] Florentiner Patrizier, bei den Jesuiten ausgebildeter Jurist, Diplomat, Mäzen und lateinischer Dichter, regierte er eines der längsten und gegensätzlichsten Pontifikate des Barockzeitalters, in dem künstlerische Größe neben dem Skandal des Nepotismus und politischer Unklugheit steht.
Sein Name bleibt mit drei untrennbaren Dossiers verbunden. Zuerst die Familie Barberini und ihre goldenen Bienen: Urban VIII. erhob seinen Bruder und zwei seiner Neffen in den Kardinalspurpur, und das von den Seinen angehäufte Vermögen — die 105 Millionen Scudi, die ein zeitgenössischer Bericht, zitiert vom Historiker Leopold von Ranke, den Barberini zuschreibt — ließ die berühmte Pasquinade entstehen: „Was die Barbaren nicht getan haben, das haben die Barberini getan".[4][5][6] Dann eine anti-habsburgische Außenpolitik mitten im Dreißigjährigen Krieg, die ihm einbrachte, in vollem Konsistorium öffentlich beschuldigt zu werden, die katholische Sache in Deutschland preiszugeben.[7][8] Schließlich der Galilei-Prozess (1633), geführt unter seinem Pontifikat vom Heiligen Offizium, und der ruinöse Castro-Krieg (1641-1644), der ihn endgültig unpopulär machte.[9][10]
Aber das Pontifikat erschöpft sich nicht in diesen Schatten. Urban VIII. war der große Mäzen Berninis, weihte den vollendeten Petersdom (1626) und schenkte ihm den bronzenen Baldachin; er begründete das moderne Verfahren der Selig- und Heiligsprechung, verurteilte den Augustinus des Jansenius, förderte die Missionen der Propaganda, verbot die Versklavung der Indianer Amerikas und reformierte die Hymnen des römischen Breviers.[11][12][13][14] Sein Privatleben galt als untadelig, und das Wohl der Kirche scheint die Triebfeder seiner Werke gewesen zu sein; aber die zügellosen Ausgaben für seine Neffen, sein Heer und seine Festungen hinterließen den Kirchenstaat von Schulden erdrückt.[15][16]
Warum Papst Urban VIII. wichtig ist
Ein Pontifikat von einundzwanzig Jahren, Angelpunkt des Barockzeitalters
Das erste Interesse Urbans VIII. liegt in seiner Dauer und seiner Scharnierstellung. Mit fast einundzwanzig Jahren Regierung (1623-1644) steht er für eines der längsten Pontifikate seit dem Mittelalter, genau am Gleichgewichtspunkt des 17. Jahrhunderts: die aus Trient geborene katholische Reform ist nun fest verankert, Rom bedeckt sich mit barockem Marmor, aber der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) zeichnet Europa neu, und das Papsttum verliert nach und nach seine Rolle als Schiedsrichter der Fürsten.[17][18] Seine Regierung zu studieren heißt, den Moment zu beobachten, in dem das triumphierende Rom der Künstler neben einem politisch auf dem Kontinent an den Rand gedrängten Papsttum besteht.
Der Papst der Bienen und des Barberini-Nepotismus
Das zweite Interesse ist moralischer und institutioneller Art. Urban VIII. ist im kollektiven Gedächtnis der Papst des zum Gipfel getriebenen Nepotismus geblieben: drei zu Kardinälen erhobene Barberini, ein vierter zum Fürsten und General der Kirche gemacht, Paläste, Lehen und ein kolossales Vermögen.[19][20] Sein Fall ist bis in die Handbücher zum klassischen Beispiel des Missbrauchs geworden, den das Papsttum ein halbes Jahrhundert später abschaffen sollte (die Bulle Romanum decet Pontificem Innozenz’ XII., 22. Juni 1692).[21] Doch ließ derselbe Papst, von Skrupeln gequält, zweimal von Theologen die sittliche Erlaubtheit der Bereicherung der Seinen prüfen — Beweis dafür, dass unter dem Prunk das christliche Gewissen arbeitete.[22]
Der Papst Galileis, des Castro-Krieges und Berninis
Das dritte Interesse ist geschichtlicher und kultureller Art. Unter Urban VIII. verknüpfen sich einige der meistkommentierten Episoden der Kirchengeschichte: der Galilei-Prozess, der unablässig dem katholischen Glauben entgegengehalten wird; der Castro-Krieg, militärisches und finanzielles Fiasko; aber auch das Meisterwerk des Baldachins von Bernini und die Vollendung von Sankt Peter.[23][24][25] Keines dieser Dossiers versteht sich ohne das Pontifikat, das sie trägt: darum behandelt dieser Artikel sie gemeinsam, vom Standpunkt der päpstlichen Regierung aus, und verweist für die Grundfragen auf die Spezialartikel (Galilei und Wissenschaft, Jansenismus, Konzil von Trient).
Die Hauptquellen
Die Dokumentation über Urban VIII. ist reichhaltig, dem Maß eines langen, archivreich belegten Pontifikats entsprechend. Die wissenschaftliche Referenzsynthese bleibt der umfangreiche Artikel von Georg Lutz, „Urbano VIII“, in der Enciclopedia dei Papi (Treccani, 2000), der Laufbahn und Regierung aus den diplomatischen Depeschen, den Kurienakten und der Korrespondenz der Nuntiaturen rekonstruiert.[26] Für die Gesamterzählung auf Französisch und Englisch bleibt der Artikel von Michael Ott in der Catholic Encyclopedia (1912) genau, umsichtig und zuverlässig und dient den meisten späteren Artikeln als Grundlage.[27]
Die vollständigste Studie ist das Werk des großen Papsthistorikers Ludwig von Pastor, dessen Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters Urban VIII. die Bände XXVIII bis XXX widmet (englische Londoner Ausgabe, 1929-1938): dort findet sich die ausführliche Analyse der Finanzen, der Kriege und der Politik der Regierung.[28] Die klassische Historiographie des 19. Jahrhunderts — Leopold von Ranke, Die römischen Päpste — hat zwei dauerhafte und umstrittene Thesen geprägt: die Schätzung des Barberini-Vermögens und die anti-habsburgische Deutung der päpstlichen Diplomatie.[29]
Zu den Einzelpunkten verfügt man schließlich über sichere Spezialquellen: die Akten des Konklaves von 1623, die Artikel über die Familie Barberini, die Geschichte der Castro-Kriege, die Dokumente des Heiligen Offiziums über Galilei und über die Heiligsprechung sowie die päpstlichen Texte selbst (In eminenti, Caelestis Hierusalem cives, Commissum nobis), bei denen man sorgfältig den gesicherten Wortlaut von der erbaulichen oder polemischen Legende unterscheidet, wie sie Chronisten und römische Pasquinaden überliefern.[30][31][32]
Maffeo Barberini, vom Florentiner Patriziat zum Kardinalspurpur
Eine Familie Florentiner Kaufleute
Maffeo Barberini wird in Florenz am 5. April 1568 geboren, als vorletztes von sechs Kindern des Antonio Barberini und der Camilla Barbadori.[33][34] Die Barberini sind eine Familie toskanischer Kaufleute und Bankiers, die vom Lehen Barberino Val d’Elsa durch den Handel zum Florentiner Patriziat aufgestiegen ist. Der Vater stirbt früh, um 1571, als Maffeo drei Jahre alt ist; das Kind wird von da an in Rom unter der Vormundschaft seines Onkels Francesco Barberini erzogen, eines apostolischen Protonotars, der dem Neffen die kuriale Laufbahn eröffnet.[35][36]
Dieses Milieu prägt den künftigen Papst tief: er wird daraus den Familiensinn bewahren — der zum Nepotismus entarten wird — und die humanistische Kultur der Florentiner Eliten, genährt aus lateinischen Briefen und Mäzenatentum. Maffeo ist weder ein spekulativer Theologe noch ein Ordensmann: er ist ein Mann der hohen Verwaltung, geformt durch Recht und Diplomatie.
Der bei den Jesuiten und in Pisa ausgebildete Jurist
Barberinis Ausbildung ist zuerst juristisch und literarisch. Als Schüler der Jesuiten am Collegium Romanum schließt er seine Rechtsstudien an der Universität Pisa ab, wo er am 7. April 1588 den Doktorgrad in utroque iure — in weltlichem und kanonischem Recht — erwirbt.[37] (Die Catholic Encyclopedia datiert das Diplom auf 1589; der Treccani-Artikel, genauer, gibt 1588 an.)[38] Aus dieser doppelten Ausbildung zieht er sowohl die kanonistische Kompetenz, die seine großen Regierungsakte leiten wird, als auch den Geschmack an den schönen Wissenschaften, der ihn zu einem Dichterpapst machen wird.
Gouverneur, Nuntius in Frankreich, Bischof von Spoleto
Barberinis cursus honorum ist der eines großen Dieners der Kurie. Gouverneur von Fano (1592), apostolischer Protonotar (einer der Priester, die mit der Niederschrift der offiziellen Papsturkunden betraut sind), Referendar der Signatur (der Richter, der jede Akte prüft, bevor das päpstliche Gericht entscheidet), steigt er 1597 zum Rang eines Klerikers der Apostolischen Kammer auf (Mitglied des Rates, der Geld und Güter des Papstes verwaltet).[39][40] 1601 sendet ihn Clemens VIII. nach Frankreich, um Heinrich IV. zur Geburt des Dauphins zu beglückwünschen; zum Titularerzbischof von Nazareth ernannt (1604), wird er Nuntius in Paris beim König von Frankreich (1604-1607).[41][42] Dort knüpft er mit dem französischen Hof die Bande, die zwanzig Jahre später auf seiner gesamten Politik lasten werden.
Zum Kardinal erhoben, erhält er am 17. Oktober 1608 das Bistum Spoleto, das er fast zehn Jahre lang eifrig regiert, eine Diözesansynode abhält und tatsächlich residiert — damals noch seltene Praxis, ganz im Geist von Trient.[43][44] 1617 macht ihn Paul V. zum Legaten von Bologna und zum Präfekten der Signatura Iustitiae (dem Präsidenten des obersten päpstlichen Gerichts).
Der Kardinal und lateinische Dichter
Barberini wird am 11. September 1606 von Paul V. zum Kardinalpriester kreiert, mit der Titelkirche San Pietro in Montorio, die er 1610 gegen Sant’Onofrio tauscht.[45] Aber dieser Kurienprälat ist auch ein anerkannter Literat: er veröffentlicht Sammlungen lateinischer Gedichte (Poemata, mehrere Ausgaben, darunter eine 1637 in Rom), die ihm in ganz Gelehrten-Europa literarischen Ruf einbringen.[46][47] Diese Dimension ist nicht nebensächlich: Papst geworden, wird sich die humanistische Seele Maffeo Barberinis in einem künstlerischen und literarischen Mäzenatentum ohnegleichen ausdrücken sowie in einer — umstrittenen — Reform der liturgischen Hymnen im Namen des guten Lateins.
Das Konklave von 1623 und die Wahl
Der Tod Gregors XV. und das Konklave im Juli 1623
Gregor XV. stirbt am 8. Juli 1623, nach einem kurzen Pontifikat von zwei Jahren, das doch zwei bedeutende Einrichtungen auf den Weg gebracht hatte: die Missionskongregation Propaganda Fide (1622) und die Reform der Konklaven. Die Kardinäle treten am 19. Juli 1623 ins Konklave ein, mitten im römischen Sommer.[48][49] Vierundfünfzig nehmen teil, gespalten zwischen den Faktionen der „Kreaturen“ der verstorbenen Päpste — den Borghese und den Ludovisi —, ohne dass eine über eine Mehrheit verfügte.
Die Wahl vom 6. August 1623 und die Malaria
Das Konklave ist hart. Siebzehn Tage ergebnisloser Wahlgänge, drückende Hitze und ein ansteckendes Fieber — die gefürchtete römische Malaria — lichten die Versammlung und erzwingen einen Kompromiss.[50][51] Maffeo Barberini, Kompromisskandidat, unter anderem durch die Vermittlung von Kardinälen wie Odoardo Farnese gestützt, wird am 6. August 1623 mit fünfzig von vierundfünfzig Stimmen zum Papst gewählt.[52] Das Übel trifft bis zum Thron: der Neugewählte selbst soll sich während des Konklaves die Malaria zugezogen haben, und acht Kardinäle sollen in den zwei Wochen nach der Wahl gestorben sein — Zahlen aus den zeitgenössischen Konklaveberichten.[53] Die wissenschaftliche Synthese von Georg Lutz übernimmt indes das Gesamtbild — drückende Hitze und unter den Konklavisten verbreitetes ansteckendes Fieber, die den Kompromiss erzwangen —, hält aber weder die Zahl der Toten noch die Erkrankung des Papstes fest, die durch die Geschichtswissenschaft nicht gesichert bleiben.[54]
„Der neue Papst überlebte, obwohl er sich während des Konklaves die Malaria zugezogen hatte. Nach der Wahl starben acht Kardinäle binnen zwei Wochen.“ — nach den zeitgenössischen Berichten über das Konklave von 1623, wiedergegeben nach Wikipedia[55]
Diese Sterblichkeit erinnert an die Zerbrechlichkeit einer mitten im Sommer abgehaltenen Wahl, in einem Rom, wo das Sumpffieber Konklavisten und Päpste unterschiedslos dahinraffte.
Der Name Urban und die Krönung
Maffeo Barberini wählt den Namen Urban VIII. — urbanus, „der Höfliche“, ein Name, den bereits sieben Päpste getragen hatten. Vom Fieber geschwächt, verschiebt er seine Krönung bis zum 29. September 1623 und nimmt am 4. November darauf die Lateranbasilika in Besitz.[56] Mit fünfundfünfzig Jahren war er einer der jüngsten Päpste des Jahrhunderts: niemand konnte ahnen, dass er einundzwanzig Jahre regieren würde.
Der Barberini-Nepotismus
Der Bruder und die Neffen im Kardinalspurpur
Gleich zu Beginn macht Urban VIII. die Seinen zu den Säulen seiner Regierung. Drei Tage nach seiner Krönung kreiert er seinen Neffen Francesco Barberini (1597-1679) zum Kardinal, der Kardinalnepot (der zum Kardinal gemachte Neffe des Papstes, der ihm als rechte Hand beim Regieren hilft) und Staatssekretär wird, Bibliothekar des Vatikans (1627), dann Vizekanzler (1632, der Leiter des Büros, das die offiziellen Papstbriefe schreibt und besiegelt): er ist der Vertrauensmann des Pontifikats, Gründer der Biblioteca Barberini und Auftraggeber des Palazzo Barberini.[57][58] Ein zweiter Neffe, Antonio Barberini der Jüngere (1607-1671), wird 1627 zum Kardinal kreiert, wird Camerlengo (1638, der Kardinal, der die Güter der Kirche hütet, wenn es keinen Papst mehr gibt) und Oberbefehlshaber der päpstlichen Truppen.[59] Der Bruder des Papstes, Antonio Marcello Barberini, Kapuziner, erhält ebenfalls den Purpur und die Titelkirche Sant’Onofrio.[60]
Der vierte Barberini, Taddeo, bleibt Laie, aber Urban VIII. macht ihn zum Fürsten von Palestrina, Präfekten von Rom, Gonfaloniere der Kirche (dem Heerführer des Papstes, der sein Banner trägt) und Kommandanten der Engelsburg — also zum militärischen Oberhaupt des Kirchenstaates.[61][62] Nie hatte eine Familie so sehr die Spitze von Kirche und römischem Staat besetzt. Ihr Emblem, die drei goldenen Bienen, vervielfacht sich auf den Fassaden, Brunnen und Altären Roms und besiegelt die Allgegenwart des Clans.
„Quod non fecerunt barbari, fecerunt Barberini“
Die Bereicherung der Familie war beträchtlich. Leopold von Ranke überliefert die Zahl — oft wiederholt, nie voll verifiziert — von 105 Millionen Scudi, die die Barberini während des Pontifikats angehäuft hätten: er zitiert eine zeitgenössische Berechnung (Bericht über das Konklave Innozenz’ X.), wobei er selbst sein Unglauben gegenüber der Summe markiert.[63][64] Vor allem als der Papst die antike Bronze der Vorhalle des Pantheons für seine Bauvorhaben abnehmen ließ, schmiedete die römische Satire das berühmteste Epigramm der Pasquinaden-Geschichte:
„Was die Barbaren nicht getan haben, das haben die Barberini getan.“ — römische Pasquinade, um 1625[65]
Die Catholic Encyclopedia nennt diesen Pfeil „berühmt, aber ungerechtfertigt“, denn die Bronze diente vor allem Kunst- und Verteidigungswerken; dennoch bleibt, dass das Volksgedächtnis in dieser Formel das strenge Urteil über die Habgier des Barberini-Clans besiegelt hat.[66]
Die Skrupel des Papstes über die Erlaubtheit des Nepotismus
Der aufschlussreichste Zug ist nicht der Nepotismus selbst — damals banalisierte Praxis —, sondern das bekümmerte Gewissen des Papstes. Gegen Ende seines Lebens berief Urban VIII., von Skrupeln gequält, gleich zweimal eine Theologenkommission ein, um zu prüfen, ob es sittlich erlaubt sei, dass seine Neffen die angehäuften Güter behielten:
„Von Skrupeln über seinen Nepotismus gequält, ernannte er zweimal eine besondere Theologenkommission, um zu prüfen, ob es erlaubt sei, dass seine Neffen ihre Güter behielten; aber jedes Mal entschied die Kommission zugunsten der Neffen.“ — Michael Ott, Catholic Encyclopedia, Art. „Pope Urban VIII“[67]
Diese doppelte Konsultation, in der die Kurie den regierenden Clan bequem freisprach, sagt genug über die Zweideutigkeit eines Systems, das Innozenz XI. zu reformieren unternommen hatte und das die Kirche erst am 22. Juni 1692 abschaffen sollte, als Innozenz XII. den Nepotismus durch die Bulle Romanum decet Pontificem verbot.[68]
Die Außenpolitik während des Dreißigjährigen Krieges
Der „gemeinsame Vater“ und die anti-habsburgische Linie
Das Pontifikat spielt sich mitten im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) ab, der die katholischen Mächte — Habsburger in Österreich und Spanien — den protestantischen Fürsten und ihren Verbündeten gegenüberstellt. Urban VIII. will „gemeinsamer Vater der Christenheit“ sein und weigert sich, sich unbedingt ins kaiserliche Lager zu stellen.[69][70] In Wirklichkeit neigt er, treu einer römischen Tradition des Misstrauens gegen die spanische Vorherrschaft in Italien, zu Frankreich: er begünstigt den französischen Kandidaten im Mantuanischen Erbfolgekrieg (1628-1631) und trägt zum Vertrag von Monzón (1626) über das Veltlin bei.[71][72]
Urban VIII. sandte jedoch zwei Millionen Franc aus eigenen Mitteln an die katholischen Heere Deutschlands, weigerte sich aber, Ludwig XIII. und Richelieu zu exkommunizieren, aus Furcht, ein Schisma nach Art des Englands Heinrichs VIII. hervorzurufen.[73] Seine Grundsatzposition drückte er gegenüber dem Nuntius Nagni aus:
„Es ist mir unmöglich, die gemeinsame Vaterschaft aufs Spiel zu setzen und folglich nicht mehr heilen und Frieden stiften zu können, was dem Papst als Stellvertreter Christi eigen ist.“ — Urban VIII., Brief an den Nuntius Nagni, 2. April 1629[74]
Der Eklat des Kardinals Borgia (1632)
Diese Neutralität wurde von Spanien als Verrat an der katholischen Sache empfunden. Am 8. März 1632, in vollem Konsistorium, ergriff Kardinal Gaspar de Borja y Velasco, Wortführer der spanischen Faktion, das Wort, um den Papst öffentlich zu beschuldigen, durch seine Gleichgültigkeit mitverantwortlich für den Untergang des Katholizismus in Deutschland angesichts der Schweden Gustav Adolfs zu sein.[75][76] Der beispiellose Vorfall streifte die Beleidigung; sogar das Gerücht einer spanischen Absetzungsdrohung lief um.[77] Urban VIII. hielt stand und entfernte Borgia schließlich aus Rom; aber die Episode zeigt, wie verdächtig die päpstliche Diplomatie beiden Lagern geworden war.
Die Geschichtswissenschaft hat Urban VIII. lange vorgeworfen, durch anti-habsburgisches Kalkül die katholische Front im schlimmsten Moment des Krieges geschwächt zu haben. Die Catholic Encyclopedia mildert diesen Prozess und widerlegt mehrere Legenden — namentlich die von einem Requiem, das der Papst für Gustav Adolf hätte feiern lassen: in Wirklichkeit dankte Urban beim Tod des Schwedenkönigs dem „Herrn der Rache“, den erbittertsten Feind der Katholiken niedergeschlagen zu haben.[78]
Die Einverleibung des Herzogtums Urbino (1631)
Auf italienischer Ebene verzeichnet die Regierung einen dauerhaften Gewinn: die Wiedervereinigung des Herzogtums Urbino mit dem Kirchenstaat. Beim Tod des letzten Herzogs Francesco Maria II. della Rovere im April 1631, ohne männlichen Erben, fiel das Gebiet aufgrund einer schon 1626 ausgehandelten Vereinbarung ohne Zwischenfall an den Heiligen Stuhl zurück.[79][80] Es war eine der letzten großen Erweiterungen des Kirchenstaates, der damals seine größte Ausdehnung erreichte.
Der Bauherrenpapst und Mäzen
Bernini, der Baldachin und die Weihe von Sankt Peter
War das Pontifikat in der Politik unglücklich, so war es ruhmreich in den Künsten. Urban VIII. war der große Protektor Gian Lorenzo Berninis, den er mit der Ausschmückung des neuen Petersdoms betraute, den er am 18. November 1626 feierlich weihte.[81][82] Über dem Hochaltar und dem Apostelgrab errichtete Bernini zwischen 1624 und 1633 den kolossalen bronzenen Baldachin mit den gedrehten Säulen — Manifest der römischen Barockkunst.[83][84]
„Geh und sieh mit deinen Augen, dass ich dir, damit du ein großer Künstler werdest, den Papst deiner Zeit gegeben habe.“ — Urban VIII. zugeschriebenes Wort an den jungen Bernini, überliefert durch die biographische Tradition[85]
Der Papst gab bei ihm auch schon 1627 sein eigenes monumentales Grabmal in Sankt Peter in Auftrag — erst 1647 vollendet, drei Jahre nach seinem Tod, gegenüber dem Pauls III. — und ließ den Palazzo Barberini, die Tritonenfontäne auf der Piazza Barberini und zahlreiche weitere Werke errichten, die noch heute das Gesicht des barocken Roms zeichnen.[86][87]
Die Bronze des Pantheons und die Festungsbauten
Dieses Mäzenatentum hatte eine Kehrseite: es kostete viel und griff das antike Erbe an. Für seine Bauvorhaben ließ Urban VIII. die Bronze der Balken der Vorhalle des Pantheons abnehmen — die Geste, aus der die Barberini-Pasquinade entstand.[88][89] Auf die Verteidigung bedacht, befestigte er die Engelsburg und den Quirinal, errichtete das Forte Urbano bei Castelfranco, schuf eine Waffenmanufaktur in Tivoli und einen Kriegshafen in Civitavecchia.[90] Diese Militärausgaben, zum Nepotismus hinzukommend, belasteten schwer die päpstliche Schatzkammer, sodass man den Papst „papa gabella“ nannte — den Steuerpapst —, der bis zu dreiundsechzig Verbrauchssteuern erhöht oder neu geschaffen haben soll.[91]
Tommaso Campanella und die Bulle gegen die Astrologie
Als Mann der Wissenschaften und Künste schützte Urban VIII. auch verdächtige Geister. Er ließ den Dominikaner Tommaso Campanella frei, den seit Jahrzehnten eingekerkerten Philosophen, und konsultierte ihn sogar — erstaunlicher Vorgang — über astrologische Praktiken, die Todesvorzeichen abwenden sollten.[92] Der öffentliche Skandal, der darauf folgte, trieb den Papst dazu, 1631 die Bulle Inscrutabilis gegen die Astrologie und die richterliche Divination zu erlassen.[93] 1634, in eine kalabrische Verschwörung verwickelt, floh Campanella nach Frankreich unter dem Schutz Kardinal Francesco Barberinis und Richelieus — Sinnbild der Widersprüche eines Pontifikats zwischen humanistischer Kultur und lehramtlicher Wachsamkeit.
Die großen Regierungsakte der Kirche
Die Reform des Selig- und Heiligsprechungsverfahrens
Der strukturprägendste Beitrag Urbans VIII. an die Kirche ist juristischer Art: er begründet das moderne Verfahren der Selig- und Heiligsprechung, in Kraft bis zur Reform Johannes Pauls II. 1983. Durch eine Reihe von Dekreten des Heiligen Offiziums — das Dekret Sanctissimus Dominus Noster (13. März 1625), dann das Dekret vom 30. Oktober 1625, das die Seligsprechung dem Heiligen Stuhl allein vorbehielt — verbot er jede öffentliche Verehrung (Heiligenscheine, Bilder, Wunderbücher) eines Verstorbenen, den die Kirche noch nicht anerkannt hatte.[94][95]
Der Schlüsseltext ist das Apostolische Schreiben Caelestis Hierusalem cives vom 5. Juli 1634, das das uralte Recht zu kanonisieren und seligzusprechen ausschließlich dem Apostolischen Stuhl vorbehält und die Prüfung der Verfahren der Ritenkongregation anvertraut.[96] Die Verfahrensordnung folgte mit den Decreta servanda in canonizatione et beatificatione Sanctorum (12. März 1642), die die anspruchsvolle Rechtsvermutung aufstellten, wonach ein Kandidat nicht heilig ist, solange seine Heiligkeit und seine Wunder nicht streng bewiesen sind.[97] Diese Strenge erklärt, dass Urban VIII. selbst nur zwei Heilige heiligsprach: Elisabeth von Portugal (25. Mai 1625) und Andrea Corsini (22. April 1629).[98]
Die Verurteilung des Jansenismus: die Bulle In eminenti (1642)
Urban VIII. versetzte dem aufkommenden Jansenismus den ersten lehramtlichen Schlag. Der Augustinus des Cornelius Jansenius, 1638 verstorbener Bischof von Ypern, erschien postum 1640 und ließ unter dem Deckmantel des heiligen Augustinus rigoristische Thesen über die Gnade wiederaufleben, die denen des Baius schon nahestanden. Durch die Bulle In eminenti Ecclesiae militantis, datiert vom 6. März 1642 (und 1643 promulgiert), verurteilte der Papst das Werk.[99][100]
Bemerkenswert ist, dass In eminenti die Irrtümer im Einzelnen noch nicht widerlegt: sie verurteilt den Augustinus vor allem, weil er das Verbot verletzt hatte, ohne Erlaubnis über die Gnade zu veröffentlichen, und bereits zensurierte baijanische Sätze neu auflegte.[101] Die lehrmäßige Verurteilung der berühmten fünf Sätze wird später kommen, unter Innozenz X., durch die Bulle Cum occasione (1653); aber Urban VIII. legte den rechtlichen Rahmen für den langen Kampf der Kirche gegen den Jansenismus.
Die Reform der Brevierhymnen
Als humanistischer Papst wollte Urban VIII. das Latein der Hymnen des römischen Breviers „korrigieren“. Eine Kommission von 1629, in der vier jesuitische Latinisten arbeiteten — darunter der polnische Dichter Mathias Sarbiewski —, brachte 952 Korrekturen an den 98 Hymnen an und goss die Verse des Prudentius, des heiligen Ambrosius und des Venantius Fortunatus nach der klassischen Metrik um.[102] Die Reform wurde durch die Bulle Divinam psalmodiam (25. Januar 1631) approbiert und in die Brevierausgabe von 1632 aufgenommen.[103]
Das Unternehmen blieb umstritten. Die Tradition hat die Kritik in der Formel zusammengefasst: „Das gute Latein ist gekommen, die Frömmigkeit ist gegangen“ — ein Sprichwort, dessen genaue Zuschreibung ungewiss bleibt, das aber ein unter Liturgikern verbreitetes Urteil ausdrückt.[104] Mehrere alte Orden — Dominikaner, Benediktiner, Zisterzienser, Kartäuser — wiesen die korrigierten Hymnen zurück und behielten die ursprünglichen Texte, die die römische Liturgie selbst 1985 wiederherstellen wird.[105]
Die Missionen: Propaganda Fide und das Collegium Urbanum
Urban VIII. machte aus der jungen Missionskongregation — 1622 von Gregor XV. gegründet — ein zentrales Werkzeug der weltweiten Evangelisierung. Er gründete 1627 das Collegium Urbanum de Propaganda Fide (Collegium Urbanum), bestimmt zur Ausbildung der in ferne Länder entsandten Missionare, und stattete die Kongregation mit einer mehrsprachigen Druckerei aus, um Katechismen und Bücher in den Missionssprachen zu veröffentlichen.[106][107] 1633 öffnete er China und Japan allen Missionaren und hob die Exklusivität auf, die Gregor XIII. 1585 den Jesuiten vorbehalten hatte.[108]
Die Bulle gegen die Versklavung der Indianer (1639)
In der Verlängerung des Sublimis Deus Pauls III. (1537) erhob Urban VIII. feierlichen Protest gegen die Versklavung der Indianer Amerikas. Durch die Bulle Commissum nobis vom 22. April 1639 verbot er streng die Sklaverei der Eingeborenen von Paraguay, Brasilien und ganz Westindien, unter Androhung der Exkommunikation für jeden, der diese Bevölkerungen versklaven, verkaufen, kaufen oder austauschen würde.[109][110]
Der Verfügungsteil der Bulle in zusammenfassender Übersetzung: absolutes Verbot für jedermann, die westlichen oder südlichen Indianer zu versklaven, sie zu verkaufen, zu kaufen, zu tauschen, zu verschenken oder sie von ihren Frauen und Kindern zu trennen.[111]
Diese Bulle schützte namentlich die Jesuitenreduktionen Paraguays. Die Redlichkeit gebietet zu erinnern, dass die römische Praxis damals zwiespältig blieb — die päpstlichen Galeeren beschäftigten nicht-indianische Sklaven —, aber der Akt markiert nicht weniger eine Etappe der Lehre der Kirche gegen den Menschenhandel.[112]
Das Tabakverbot in den Kirchen (1642)
Urban VIII. wird schließlich eine der ersten päpstlichen Maßnahmen gegen den Tabak zugeschrieben. Durch das Schreiben Cum ecclesiae vom 30. Januar 1642, erlassen auf Klagen aus der Diözese Sevilla, soll er jeden mit Exkommunikation belegt haben, der in den Kirchen Tabak schnupfte, kaute oder rauchte, aus Ehrfurcht vor der Heiligkeit des Ortes.[113][114] Die Maßnahme zielte auf die Würde des Gottesdienstes, nicht auf die Gesundheit; sie verlängerte eine Sorge, die das Volksgedächtnis bereits dem sehr kurzen Pontifikat Urbans VII. (1590) zuschrieb. 1725 hob Benedikt XIII., selbst Schnupfer, die Exkommunikationsstrafe für den Tabakgebrauch in Sankt Peter auf, hielt aber an der Forderung fest, Tabak von Altar und Tabernakel fernzuhalten.[115]
Der Fall Galilei (1633)
Ein Papst, zuerst Freund Galileis
Keine Episode des Pontifikats wird mehr kommentiert als der Galilei-Prozess. Doch paradoxerweise war Urban VIII. zuerst ein Bewunderer des Gelehrten gewesen: als Kardinal hatte Maffeo Barberini 1620 ein lateinisches Gedicht zu Ehren Galileis verfasst, und Papst geworden, hatte er ihm erlaubt, das kopernikanische System darzulegen — unter der ausdrücklichen Bedingung, es als mathematische Hypothese vorzulegen, nicht als bewiesene physikalische Wahrheit.[116] Der Kopernikanismus war nämlich durch ein Dekret des Heiligen Offiziums von 1616 für schriftwidrig erklärt worden.
Der Dialogo, Simplicio und der Bruch
1632 veröffentlichte Galilei in Florenz seinen Dialog über die zwei hauptsächlichsten Weltsysteme, der offen den Heliozentrismus verteidigte. Der Papst hatte verlangt, dass seine eigenen Argumente darin vorkämen; Galilei legte sie einer Figur namens Simplicio in den Mund — „der Einfältige“, „der Naive“ —, was Urban VIII. als persönliche Beleidigung empfand.[117] Der Bruch des Mäzenatentums besiegelte das Schicksal des Gelehrten: die Sache wanderte von der wissenschaftlichen Debatte zum Tribunal des Heiligen Offiziums.
Der Prozess und der Widerruf vom 22. Juni 1633
Nach Rom zitiert, ab dem 12. April 1633 verhört, erschien Galilei vor der römischen Inquisition. Eine Kardinalskommission urteilte, dass der Dialogo den Kopernikanismus als physikalisch wahr lehre, im Widerspruch zur Weisung von 1616.[118] Am 22. Juni 1633, im Kloster Santa Maria sopra Minerva, widerrief Galilei; als „der Häresie stark verdächtig“ erklärt, wurde er zu bewachtem Hausarrest verurteilt — in Arcetri bei Florenz — und zum Publikationsverbot. Dort starb er 1642.
Was die Verurteilung bindet — und was sie nicht bindet
Die Episode wird allzu oft als unfehlbare Verurteilung der Wissenschaft durch die Kirche dargestellt. Die Klarstellung drängt sich auf. Das Urteil von 1633 ist ein Disziplinarakt eines Tribunals — des Heiligen Offiziums —, keine dogmatische Definition, ex cathedra verkündet: Urban VIII. setzte sein unfehlbares Lehramt nicht ein, und die Kirche hat den Geozentrismus nie zum Glaubensartikel erhoben.[119] Der Irrtum der Richter bestand darin, eine naturwissenschaftliche Tatsachenfrage ungebührlich auf das Gebiet der Glaubenslehre zu übertragen — was Johannes Paul II. feierlich anerkannt hat, als er am 31. Oktober 1992 die Arbeiten einer 1981 eingesetzten Kommission abschloss:
„Der Irrtum der damaligen Theologen, als sie die Zentralität der Erde vertraten, bestand darin zu meinen, dass unsere Kenntnis der Struktur der physischen Welt gewissermaßen durch den wörtlichen Sinn der Heiligen Schrift auferlegt sei. […] In Wirklichkeit befasst sich die Schrift nicht mit den Einzelheiten der physischen Welt, deren Kenntnis der Erfahrung und dem menschlichen Denken anvertraut ist.“ — Johannes Paul II., Ansprache an die Päpstliche Akademie der Wissenschaften, 31. Oktober 1992, § 12[120]
Weit entfernt, dem Glauben zu widersprechen, veranschaulicht der Fall Galilei die Unterscheidung der Ordnungen, die die Kirche immer bekannt hat: die Schrift lehrt den Weg des Heils, nicht die Astronomie. Für Substanz und Theologie des Dossiers sei auf die Spezialartikel verwiesen; was hier zum Pontifikat Urbans VIII. gehört, ist die Regierungsentscheidung — im Grundsatz umsichtig, aber durch eine verletzte Eigenliebe verhärtet.
Der Castro-Krieg und das Ende des Pontifikats
Der Castro-Krieg (1641-1644)
Der letzte Akt der Regierung war ein Desaster. Am Ursprung ein banaler Etikettenstreit zwischen den Barberini-Neffen und Odoardo Farnese, Herzog von Parma und Piacenza, Herrn des Herzogtums Castro auf päpstlichem Gebiet.[121] Von seinen Neffen gedrängt, blockierte Urban VIII. die Getreideausfuhren aus Castro, beraubte den Herzog seiner Einkünfte, bemächtigte sich dann am 13. Oktober 1641 Castros und exkommunizierte Farnese am 13. Januar 1642.[122][123]
Aber der Herzog fand Verbündete: Toskana, Modena und Venedig verbündeten sich gegen den Papst. Das päpstliche Heer, von den Barberini befehligt, wurde geschlagen, und das Abenteuer endete kurz. Der Friede, am 31. März 1644 in Ferrara unterzeichnet, war eine Demütigung: Urban VIII. musste die Exkommunikation aufheben und die eroberten Plätze zurückgeben.[124][125]
Die Schulden und die Unbeliebtheit
Die Kosten waren ruinös, aber ihre genaue Höhe bleibt eine unter Historikern umstrittene Spanne. Georg Lutz hält fest, dass die Angaben der Zeitgenossen von einem Minimum von 5, 6 oder 7 Millionen Scudi — einer Summe, die nur die Kriegskosten der Apostolischen Kammer in Rom decken würde — bis zu 12, 14 oder gar 18 Millionen reichen, Zahlen, die auch die Verwüstungen, Zerstörungen und Plünderungen der päpstlichen Gebiete umfassen würden.[126] Die ausführliche Analyse der Finanzen der Regierung findet sich bei Ludwig von Pastor (Bände XXVIII-XXX, genaue Seitenzählung zu ergänzen).[127] Fest steht die Wirkung: der Castro-Krieg, zum Nepotismus und zu den Festungsbauten hinzukommend, erdrückte endgültig unter Schulden die Kirchenstaaten — die konsolidierte Schuld der Kameralberge stieg von etwa 12 auf 25-26 Millionen Scudi, und die Gesamtverschuldung des Heiligen Stuhls verdoppelte sich, von etwa 18-19 auf 36-40 Millionen zwischen 1623 und 1644.[128] Die Römer, mit neuen Steuern zur Zahlung der Zinsen belastet, weihten dem Papst einen hartnäckigen Groll.
Der Tod am 29. Juli 1644
Von Alter, Schlaganfällen und dem Kummer über Castro gezeichnet, starb Urban VIII. im Quirinal am 29. Juli 1644, mit sechsundsiebzig Jahren.[129][130] Die Nachricht von seinem Tod wurde mit Volksjubel aufgenommen: die erbitterte römische Menge vergriff sich an seiner auf dem Kapitol errichteten Büste, die umgestürzt wurde.[131] Selten war der Abstand so groß zwischen dem künstlerischen Ruhm eines Pontifikats und der Unbeliebtheit seines Endes.
Das Nachleben Urbans VIII.
Das Urteil der Geschichte
Die Geschichtswissenschaft ringt noch um ein ausgewogenes Urteil. Die Catholic Encyclopedia erkennt es an: das Privatleben Urbans VIII. war untadelig, und das Wohl der Kirche scheint seine großen Werke beseelt zu haben — Reform der Heiligsprechung, Missionen, Verurteilung des Jansenismus, Kampf gegen die Versklavung der Indianer.[132] Aber dieselbe Bilanz hält den einzigen großen Makel fest, der die Regierung trübt: die zügellose Ausgabe für seine Neffen, sein Heer und seine Festungen, während er seine Hilfe für die katholische Sache Deutschlands abmaß.[133]
„Noch kann kein voll gerechtes Urteil über Urban VIII. gefällt werden: sein Leben harrt noch der Darstellung, die es verdient.“ — nach Michael Ott, Catholic Encyclopedia[134]
Ludwig von Pastor schließt in den drei ihm gewidmeten Bänden auf eine vielschichtige Gestalt: einen gebildeten, frommen, zur Kirchenregierung begabten Papst, aber Gefangenen seiner Familie und einer Außenpolitik, die für die Gefahren der Zeit zu fein war.[135]
Die Barberini nach Urban VIII.
Der Sturz war brutal. Sein Nachfolger Innozenz X. (Pamphilj) eröffnete eine Untersuchung über die von den Barberini angehäuften Vermögen: die drei Neffen mussten unter dem Schutz Kardinal Mazarins nach Paris fliehen, ehe eine Versöhnung um 1653 ihre Rückkehr nach Rom erlaubte, besiegelt durch eine Heirat zwischen beiden Familien.[136] Die Biblioteca Barberini, einer der schönsten Bestände des barocken Roms, wurde schließlich unter Leo XIII. 1902 von der Vatikanischen Bibliothek erworben — letztes gelehrtes und friedliches Erbe eines Pontifikats, das zu lange nach seinen Bienen und seinen Schulden beurteilt wurde.[137]
So bleibt die Regierung Urbans VIII. sinnbildlich für Größe und Knechtschaft des barocken Papsttums: fähig, das Verfahren der Heiligen zu begründen und Rom mit Meisterwerken zu bedecken, aber unfähig, sich vom Clan und vom Geld zu lösen. Der humanistische Papst, der das schöne Latein liebte und Bernini schützte, hinterließ eine verwaltungsmäßig gestärkte Kirche, ein verschöntes Rom und eine geleerte Schatzkammer — ein Gegensatz, der ein ganzes Jahrhundert zusammenfasst.
Weiterführend
- Papst Gregor XV. (1621-1623) — sein Vorgänger, Gründer der Missionskongregation Propaganda Fide und Reformator der Konklaven.
- Papst Innozenz X. (1644-1655) — sein Nachfolger, der die Barberini verfolgte und die fünf jansenistischen Sätze verurteilte (1653).
- Papst Urban VII. (1590) — der andere neuere Papst namens Urban, dem das Volksgedächtnis das erste Rauchverbot in den Kirchen zuschreibt.
- Papst Paul V. (1605-1621) — der Papst, der ihn zum Kardinal kreierte und unter dem sich 1616 das erste römische Dossier des Kopernikanismus öffnete.
- Das Konzil von Trient (1545-1563) — das Konzil der katholischen Reform, deren Geist Urban VIII. anwendet und verlängert (Residenz der Bischöfe, Kultdisziplin, Liturgie).
- Papst Innozenz XI. (1676-1689) — der Papst, der ein halbes Jahrhundert später die Abschaffung des päpstlichen Nepotismus unternahm.
Anmerkungen und Quellen
Michael Ott, „Pope Urban VIII“, The Catholic Encyclopedia, Bd. XV, New York, Robert Appleton Company, 1912 (newadvent.org): Maffeo Barberini, geboren in Florenz im April 1568, Sohn des Antonio Barberini und der Camilla Barbadori, Vater gestorben, als das Kind drei Jahre alt war; erzogen am Collegium Romanum der Jesuiten, Rechtsdoktor von Pisa (1589); Gouverneur von Fano (1592), apostolischer Protonotar, Referendar; Legat in Frankreich bei Heinrich IV. (1601), Titularerzbischof von Nazareth, Nuntius in Paris (1604); Kardinalpriester am 11. September 1606 (Titelkirche San Pietro in Montorio, getauscht gegen Sant’Onofrio am 5. September 1610); Bischof von Spoleto am 17. Oktober 1608; Legat von Bologna und Präfekt der Signatura Iustitiae (1617); Konklave von 1623, 55 Kardinäle eingetreten am 19. Juli, gewählt am 6. August 1623 mit 50 Stimmen, gekrönt am 29. September 1623; Nepotismus (Francesco Barberini Kardinal drei Tage nach der Krönung, Bibliothekar 1627, Vizekanzler 1632; Antonio der Jüngere Kardinal 1627, Camerlengo 1638, Befehlshaber der Truppen; Bruder Antonio Kapuziner Kardinal 1628; Taddeo Fürst von Palestrina und Präfekt von Rom); Politik des „gemeinsamen Vaters“, Vertrag von Monzón (5. März 1626), Mantuanische Erbfolge, zwei Millionen Franc an die deutschen Katholiken, Weigerung, Ludwig XIII. zu exkommunizieren, Danksagung beim Tod Gustav Adolfs; Abtretung des Herzogtums Urbino (1626); Festungsbauten (Forte Urbano bei Castelfranco, Waffenmanufaktur in Tivoli, Kriegshafen in Civitavecchia, Engelsburg und Monte Cavallo), Bronze des Pantheons für den Baldachin, Pasquinade „Quod non fecerunt Barbari, fecerunt Barberini“, genannt „well-known but unwarranted“; Heiligsprechungen Elisabeths von Portugal (25. Mai 1625) und Andrea Corsinis (22. April 1629), zahlreiche Seligsprechungen; Dekret vom 30. Oktober 1625, das die Seligsprechung dem Heiligen Stuhl vorbehält; Bulle In eminenti vom 6. März 1642 gegen den Augustinus des Jansenius; Collegium Urbanum der Propaganda Fide (1627), Maronitenkolleg (1625), Öffnung Chinas und Japans für alle Missionare (1633), Bulle vom 22. April 1639 gegen die Versklavung der Indianer Paraguays, Brasiliens und Westindiens; zweimal befragte Theologenkommission über die Erlaubtheit des Nepotismus, die zugunsten der Neffen entschied; Castro-Krieg (Einnahme Castros am 13. Oktober 1641, Exkommunikation Farneses am 13. Januar 1642, demütigender Friede am 31. März 1644); Tod am 29. Juli 1644; Bernini-Grabmal in Sankt Peter, gegenüber dem Pauls III.; untadeliges Privatleben, einziger Makel, Geld für Neffen, Heer und Festungen verschwendet zu haben.
1 6 11 15 19 22 27 34 36 38 39 41 43 45 47 57 59 60 61 65 66 67 69 71 73 74 78 80 88 90 95 98 99 106 108 109 123 125 130 132 133 134 137Georg Lutz, „Urbano VIII“, Enciclopedia dei Papi, 3 Bde., Rom, Istituto della Enciclopedia Italiana, 2000 (einsehbar auf treccani.it): Geburt am 5. April 1568 in Florenz, vorletztes von sechs Kindern des Antonio Barberini und der Camilla Barbadori, Kaufmannsfamilie, aufgestiegen von Barberino Val d’Elsa; Vormundschaft des Onkels Francesco Barberini; Studien bei den Jesuiten, dann Recht in Pisa, Doktorgrad in utroque iure am 7. April 1588; Protonotar (1593), Gouverneur von Fano, Kleriker der Kammer (1597); Nuntius in Frankreich (1605-1607); Bischof von Spoleto (1608); Konklave von 1623 nach siebzehn Tagen der Wahlgänge, Hitze und Fieber, gewählt mit 50 von 54 Stimmen, gekrönt am 29. September 1623, Besitzergreifung des Laterans am 4. November; anti-habsburgische Politik, Mantuanische Erbfolge zugunsten Karls von Nevers; Eklat des Kardinals Gaspar de Borja (8. März 1632), der den Papst beschuldigte, „corresponsabile della rovina del cattolicesimo in Germania“ zu sein; Heimfall des Herzogtums Urbino beim Tod Francesco Marias II. della Rovere im April 1631; Beiname „papa gabella“, bis zu 63 Verbrauchssteuern; Baldachin von Sankt Peter vollendet 1633, Weihe der Basilika am 18. November 1626, Bronze der Balken der Vorhalle des Pantheons; Tommaso Campanella befreit und konsultiert, Bulle Inscrutabilis (1631) gegen die Astrologie; Castro-Krieg: „Sui costi materiali dell’assurda guerra contrastano le molte indicazioni dei contemporanei, che spaziano da un minimo di 5, 6 o 7 milioni di scudi (probabilmente limitati alle spese di guerra sostenute dalla Camera apostolica solamente a Roma), fino a 12, 14 o persino 18 milioni“; Schulden: Kameralberge von 12 auf 25-26 Millionen, Gesamtverschuldung verdoppelt von 18-19 auf 36-40 Millionen (1623-1644); Tod am 29. Juli 1644 mit 76 Jahren, an den Folgen von „colpi apoplettici“. Italienische Originalzitate hier in der Note bewahrt; deutsche Übersetzungen im Haupttext.
2 7 17 26 33 35 37 40 42 44 46 49 50 52 54 56 70 72 75 79 84 89 91 92 93 126 128 129„Pope Urban VIII“, englischsprachiger enzyklopädischer Referenzartikel (en.wikipedia.org): Maffeo Barberini, Papst vom 6. August 1623 bis zum 29. Juli 1644; letzter Papst, der das päpstliche Gebiet mit Gewalt erweiterte; Weihe von Sankt Peter am 18. November 1626; Bernini-Baldachin 1624-1633; Rankes Schätzung von 105 Millionen Scudi, angehäuft von den Barberini; Schreiben Cum ecclesiae (1642), das den Tabakgebrauch in den Kirchen Sevillas exkommunizierte; Büste des Papstes auf dem Kapitol, bei seinem Tod von der Menge zerstört; Dekret Sanctissimus Dominus Noster vom 13. März 1625 und Heiligsprechungsdekrete. URL: https://en.wikipedia.org/wiki/Pope_Urban_VIII.
3 18 82 114 131Leopold von Ranke, Die römischen Päpste in den letzten vier Jahrhunderten (Geschichte des Papsttums während des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts), Berlin, 1834-1836 (zahlreiche Neuauflagen und Übersetzungen): klassische Analyse des barocken Papsttums, Quelle der Zahl von 105 Millionen Scudi, die der Familie Barberini unter Urban VIII. zugeschrieben werden, und der anti-habsburgischen Deutung der päpstlichen Diplomatie. Genaue Stelle: englische Übersetzung Sarah Austin, History of the Popes, Bd. 2, Kap. „Foundation of new families“ (Pontifikat Urbans VIII.), S. 809-810: „It was affirmed, that in the course of this pontificate, the incredible sum of 105,000,000 of scudi passed into the hands of the Barberini“, mit Verweis auf Appendix Nr. III („Conclave di Innocenzo X“: „It is computed […] that there have fallen to the Barberina family 105,000,000 scudi“ — Ranke vermerkt, die Summe erscheine unglaublich, finde sich aber in mehreren Handschriften, darunter der der Foscarini in Wien). Ranke überliefert also eine zeitgenössische Berechnung, ohne sie zu beglaubigen: historiographische Referenz, als umstrittene These zu handhaben, nicht als gesicherte Zahl.
4 29 63„Barberini family“, enzyklopädischer Artikel (en.wikipedia.org): Familie Florentiner Kaufleute aus Barberino Val d’Elsa, Wappen mit drei goldenen Bienen; Aufstieg durch die Wahl Maffeo Barberinis zu Urban VIII. (1623); Francesco Barberini Kardinalnepot und Staatssekretär, Gründer der Biblioteca Barberini und des Palazzo Barberini; Antonio der Jüngere Kardinal und Militärführer; Taddeo Gonfaloniere der Kirche, Präfekt von Rom und Kommandant der Engelsburg; Rankes Schätzung von 105 Millionen Scudi; unter Innozenz X. Untersuchung gegen die Barberini, Flucht der Neffen nach Paris unter dem Schutz Mazarins, Rückkehr um 1653, besiegelt durch eine Heirat mit der Familie Pamphilj. URL: https://en.wikipedia.org/wiki/Barberini_family.
5 20 58 62 64 87 136„Gaspar de Borja y Velasco“, enzyklopädischer Artikel (en.wikipedia.org), abgeglichen mit Georg Lutz, Enciclopedia dei Papi (Treccani): spanischer Kardinal, Wortführer Philipps IV. in Rom; beschuldigte im Konsistorium vom 8. März 1632 öffentlich Urban VIII., die Verteidigung des Katholizismus in Deutschland gegen die Schweden zu versäumen; die spanische Faktion ließ die Drohung einer Absetzung in der Luft schweben; Urban VIII. entfernte Borgia später aus Rom. Italienisches Originalzitat (Treccani): „corresponsabile […] della rovina del cattolicesimo in Germania“.
8 76 77„Galileo affair“, Referenzdossier über den Galilei-Prozess (en.wikipedia.org), abgeglichen mit EWTN, „The Galileo Affair“: Maffeo Barberini verfasste als Kardinal 1620 ein Gedicht zu Ehren Galileis; Urban VIII. geworden, erlaubte er ihm, den Kopernikanismus als Hypothese darzulegen; der Dialogo sopra i due massimi sistemi del mondo (Florenz, 1632) legte die Argumente des Papstes der Figur Simplicio in den Mund; Verhör Galileis ab dem 12. April 1633, Schlussfolgerung einer Kardinalskommission am 17. April; Widerruf am 22. Juni 1633 im Minerva-Kloster, Erklärung „der Häresie stark verdächtig“, bewachter Hausarrest in Arcetri; die Verurteilung war ein Disziplinarakt des Heiligen Offiziums, keine dogmatische Definition ex cathedra.
9 23 116 117 118 119„Wars of Castro“, enzyklopädischer Artikel über die Castro-Kriege (en.wikipedia.org): Ursprung in einem Etikettenstreit (1639) zwischen den Barberini und Odoardo Farnese, Herzog von Parma und Herrn von Castro; Getreideblockade Castros; Einnahme Castros am 13. Oktober 1641; Exkommunikation Farneses am 13. Januar 1642; Koalition Toskanas, Modenas und Venedigs; päpstliche Niederlage; Friede, unterzeichnet in Ferrara am 31. März 1644 (Aufhebung der Exkommunikation, Rückgabe der Plätze); Kosten auf mehrere Millionen Scudi geschätzt, die päpstliche Schuld vergrößernd; Demütigung, die zum Tod des Papstes beitrug. URL: https://en.wikipedia.org/wiki/Wars_of_Castro.
10 16 24 121 122 124Urban VIII., Dekrete des Heiligen Offiziums und Apostolisches Schreiben Caelestis Hierusalem cives (5. Juli 1634); Dekret Sanctissimus Dominus Noster (13. März 1625); Dekret vom 30. Oktober 1625, das die Seligsprechung dem Heiligen Stuhl vorbehält; Decreta servanda in canonizatione et beatificatione Sanctorum (12. März 1642, Rom, Ex typographia Rev. Cam. Apost., 63 S.). Diese Texte begründen das moderne Verfahren der Selig- und Heiligsprechung (ausschließlicher Vorbehalt beim Apostolischen Stuhl, Prüfung durch die Ritenkongregation, Non-kultus-Regel, Ausnahme für unvordenkliche oder über hundertjährige Kulte), in Kraft bis zur Reform Johannes Pauls II. (Divinus perfectionis Magister, 1983). Siehe „Equivalent canonization“ und die Dialnet-Studie „De la Const. Immensa Aeterni Dei (1588) al breve Caelestis Hierusalem Cives (1634)“.
12 31 94 96 97Urban VIII., Bulle Commissum nobis vom 22. April 1639: verbietet unter Androhung der Exkommunikation, die Indianer Paraguays, Brasiliens und ganz Westindiens zu versklaven, zu verkaufen, zu kaufen, zu tauschen, zu verschenken oder von ihren Familien zu trennen; steht in der Linie des Sublimis Deus Pauls III. (1537) und schützt die Jesuitenreduktionen. Die deutsche Zusammenfassung im Haupttext ist eine zusammenfassende Übersetzung des Verfügungsteils der Bulle; da der genaue lateinische Wortlaut des Bullariums nicht direkt zugänglich ist, wird kein textliches Zitat gegeben. Quellen: Catholic Encyclopedia, „Pope Urban VIII“ (newadvent.org); Church Life Journal (University of Notre Dame).
13 32 110 111 112Reform der Hymnen des römischen Breviers unter Urban VIII.: Kommission von 1629 mit vier jesuitischen Latinisten (Famiano Strada, Tarquinio Galluzzi, Girolamo Petrucci und der polnische Dichter Maciej Sarbiewski); 952 Korrekturen an den 98 Hymnen, 81 Hymnen geändert; Approbation durch die Ritenkongregation am 29. März 1629, Bulle Divinam psalmodiam vom 25. Januar 1631, Aufnahme in die Ausgabe des römischen Breviers von 1632. Mehrere Orden (Dominikaner, Benediktiner, Zisterzienser, Kartäuser) behielten die alten Hymnen; die Liturgia Horarum von 1985 hat sie wiederhergestellt. Die Formel „accessit latinitas, recessit pietas“ ist ein überliefertes Sprichwort, dessen genaue Zuschreibung nicht gesichert ist. Quellen: EWTN, „Urban VIII and the Revision of the Latin Hymnal“; New Liturgical Movement, „1629: The Hymns of Urban VIII“.
14 102 103 104 105Bulle Romanum decet Pontificem Innozenz’ XII. (Antonio Pignatelli, 1691-1700), 22. Juni 1692: Abschaffung des Kardinalnepoten-Amtes, nur ein Verwandter des Papstes zum Purpur zugelassen, Deckelung der Einkünfte der Verwandten des Pontifex, Eid der Kardinäle, das Dekret zu beachten. Innozenz XI. (1676-1689) hatte eine Nepotismusreform vorbereitet, die am Widerstand des Heiligen Kollegiums wirkungslos blieb; Innozenz XII. verkündete sie. Quellen: Oxford Reference, „Innocent XII“ („decreeing (Romanum decet pontificem: 22 June 1692)“); Encyclopedia.com, „Innocent XII, Pope“ („By the Romanum decet pontificem (June 22, 1692) he forbade nepotism“); Ignispedia-Artikel „Papst Innozenz XII.“, Abschnitt Romanum decet Pontificem (22. Juni 1692).
21 68Das Bernini-Mäzenatentum unter Urban VIII.: siehe „Gian Lorenzo Bernini — Patronage of Urban VIII“, Encyclopædia Britannica (britannica.com): Urban VIII. machte Bernini zum Künstler seines Pontifikats; Baldachin von Sankt Peter (1624-1633), Grabmal Urbans VIII. (in Auftrag gegeben 1627, vollendet 1647, gegenüber dem Pauls III.), Grabmal der Gräfin Mathilde, Palazzo Barberini (mit Maderno, dann Borromini), Tritonenfontäne (1642-1643). Das Wort Urbans VIII. an den jungen Bernini („ich habe dir den Papst deiner Zeit gegeben“) ist durch die biographische Tradition überliefert (Filippo Baldinucci, Domenico Bernini) und als solche zitiert.
25 81 83 85 86Ludwig von Pastor, The History of the Popes from the Close of the Middle Ages, Übers. Ernest Graf, London / St. Louis, Herder, Bd. XXVIII-XXX (Urban VIII. gewidmete Bände, englische Ausgabe 1929-1938): ausführlichste Darstellung des Pontifikats Urbans VIII. in moderner Sprache, gegründet auf die vatikanischen Archive und die diplomatischen Korrespondenzen; ausführliche Analyse der Finanzen, der Kriege und der Politik der Regierung. Bände insgesamt zitiert, Seitenverifizierung ausstehend: jeder auf Pastor gestützte Fakt wird bei einem nächsten Durchgang seinen genauen Seiten und Kapiteln zuzuordnen sein.
28 127 135„1623 papal conclave“, enzyklopädischer Artikel nach den zeitgenössischen Konklaveberichten (en.wikipedia.org): Konklave, versammelt vom 19. Juli bis zum 6. August 1623 nach dem Tod Gregors XV. (8. Juli 1623); 54 teilnehmende Kardinäle; Sommerhitze und ansteckendes Fieber; Maffeo Barberini gewählt am 6. August 1623; der neue Papst überlebte, obwohl er sich während des Konklaves die Malaria zugezogen hatte; acht Kardinäle starben in den zwei Wochen nach der Wahl. Englischer Text: „the new pope survived despite catching malaria during the conclave. Following the election, eight cardinals died within two weeks.“ Angaben mit Vorsicht zu handhaben: Georg Lutz (Enciclopedia dei Papi, Treccani) bezeugt Hitze und „febbre infettiva“ unter den Konklavisten, übernimmt aber weder die acht Toten noch die Malaria des Papstes — durch die wissenschaftliche Synthese nicht gesicherte Zahlen.
30 48 51 53 55Urban VIII., Bulle In eminenti Ecclesiae militantis (datiert vom 6. März 1642, promulgiert 1643): verurteilt den Augustinus des Cornelius Jansenius, Bischofs von Ypern (gestorben 1638), postum veröffentlicht in Löwen 1640. Die Bulle wirft dem Werk vor allem vor, das Verbot verletzt zu haben, ohne Erlaubnis über die Gnade zu veröffentlichen, und bereits verurteilte Sätze des Baius neu aufgelegt zu haben; die lehrmäßige Verurteilung der fünf Sätze wird unter Innozenz X. erfolgen (Cum occasione, 1653). Umstrittenes Promulgationsdatum (oft mit 1643 angegeben) zu vermerken. Quelle: Catholic Encyclopedia, „Pope Urban VIII“ und „Jansenius and Jansenism“ (newadvent.org).
100 101Die Missionskongregation Propaganda Fide und das Collegium Urbanum: die Kongregation de Propaganda Fide wurde 1622 von Gregor XV. gegründet (Bulle Inscrutabili Divinae Providentiae); Urban VIII. gründete 1627 das Collegium Urbanum de Propaganda Fide zur Ausbildung der Missionare und stattete die Kongregation mit einer mehrsprachigen Druckerei aus, um in den Missionssprachen zu veröffentlichen. Quelle: Catholic Encyclopedia, „Pope Urban VIII“ und „Urban College“ (newadvent.org).
107Urban VIII., Schreiben Cum ecclesiae vom 30. Januar 1642: überlieferte Zuschreibung, berichtet von den Sekundärquellen — der Text wurde weder am Bullarium noch an einer typischen Aktenausgabe verifiziert. Diesen Quellen zufolge belegte das Schreiben, erlassen auf Klagen aus der Diözese Sevilla, jeden mit der Exkommunikation latae sententiae, der in den Kirchen Tabak schnupfte, kaute oder rauchte, aus Ehrfurcht vor der Heiligkeit des Ortes (und nicht aus Gesundheitsgründen). Zu Benedikt XIII.: 1725 hob er, selbst Schnupfer, die Exkommunikationsstrafe für Sankt Peter auf, hielt aber am Fernhalten des Tabaks von Altar und Tabernakel fest — und nicht an einer schlichten Aufhebung jeden Verbots. Quellen: „Pope Urban VIII“ (en.wikipedia.org); Catholic World Report, „A History of Catholicism and Tobacco“ (2017).
113 115Johannes Paul II., „An die Teilnehmer der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften“, 31. Oktober 1992, § 12 (französischer amtlicher Text auf vatican.va): das Zitat im Haupttext ist der Wortlaut des § 12 — „Der Irrtum der damaligen Theologen, als sie die Zentralität der Erde vertraten…“, mit dem Wort des Baronius („Spiritui Sancto mentem fuisse nos docere quomodo ad coelum eatur, non quomodo coelum gradiatur“) zwischen beiden Sätzen.
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