Der „Niedergang“ der Borgia-Päpste (1455–1503): Entmythologisierung und katholische Antwort

Gift, Inzest, Simonie: Die schwarze Legende der Borgia gehört zu den berühmtesten antikatholischen Argumenten. Zeitgenössische Quellen, Ferrareser Archive und die Theologie der Unfehlbarkeit zeigen eine vielschichtigere Wirklichkeit als den romantischen Mythos, der nach Hugo und Donizetti geschmiedet wurde.

Ignispedia

Die Borgia sind wohl die verleumdetste Familie der Kirchengeschichte. Ihr Name ruft sofort Gift, Inzest und Simonie hervor. Für die Gegner Roms sind sie zur lebendigen Zusammenfassung aller Skandale des Papsttums geworden. Dieses Bild hat eine genaue Geschichte. Es entstand aus der Rivalität mit Kardinal Giuliano della Rovere nach dem Konklave von 1492. Es wurde von den Polemikern der Reformation aufgegriffen. Dann machte es das romantische Theater ab 1833 populär.

Eine ehrliche Prüfung der Quellen zwingt dazu, zwei Fragen zu trennen. Die erste ist historisch: Die finstersten Legenden — Kastanienbankett, Inzest, Giftring, endgültige Vergiftung — beruhen auf einmaligen, interessengeleiteten oder späten Zeugnissen. Konfrontiert mit den mailändischen Depeschen (Archivio di Stato di Milano), mit der in Modena aufbewahrten Korrespondenz Lucrezias und mit den vatikanischen Registern — Dossiers, die in den Ausführungen eines nach dem anderen geprüft werden —, brechen sie zusammen. Die zweite Frage ist theologisch: Selbst wenn alle Anschuldigungen wahr wären, würden sie kein katholisches Dogma widerlegen. Die Heiligkeit der Kirche ist nicht die moralische Heiligkeit ihrer Amtsträger. Und die 1870 definierte Unfehlbarkeit ex cathedra hat nichts mit der persönlichen Untadeligkeit eines Papstes zu tun.

Entmythologisierung heißt nicht, Alexander VI. reinzuwaschen. Sein Pontifikat bleibt in mehrfacher Hinsicht moralisch skandalös. Die seriöse katholische Geschichtsschreibung — allen voran Ludwig von Pastor — gibt das offen zu. Aber eine katholische Enzyklopädie kann sich nicht damit begnügen, die feindselige Erzählung zu wiederholen, die von den römischen Gegnern Rodrigo de Borjas fabriziert und dann von den Polemikern der Reformation aufgegriffen wurde. Sie muss zu den Quellen zurückkehren. Sie muss unterscheiden, was bewiesen ist, von dem, was erfunden wurde. Sie muss schließlich darlegen, was die katholische Lehre seit dem Evangelium selbst über die Würde eines Amtes lehrt, das von einem unwürdigen Menschen bekleidet wird.

Dieser Artikel folgt daher zwei Fäden. Er zeichnet zunächst nach, was die Borgia in Rom zwischen 1455 und 1503 wirklich getan haben, und gibt dabei Calixt III., Alexander VI. und Lucrezia zurück, was die Legende ihnen geraubt hat. Er legt dann dar, warum die Verfehlungen eines Papstes, so schwer sie auch sein mögen, weder die Legitimität noch die Unfehlbarkeit noch die Heiligkeit der katholischen Kirche zerstören.

Das Haus Borja: von Valencia auf den Stuhl Petri

Eine aragonesische Familie, emporgehoben durch Diplomatie

Das Haus Borja — italienisiert als Borgia — ist in Xàtiva im Königreich Valencia (Krone Aragón) seit dem 13. Jahrhundert bezeugt. Es sind Hidalgos niederen Adels, Juristen, Karrierekleriker, die ihren römischen Aufstieg einem Mann verdanken: Alonso de Borja, dem späteren Calixt III. Geboren 1378, ausgebildet im kanonischen Recht in Lleida, diente er nacheinander dem Gegenpapst Benedikt XIII. (Pedro de Luna), dann Alfons V. von Aragón als Rechtsberater, bevor er 1444 von Eugen IV. den Kardinalspurpur erhielt.[1]

Der Aufstieg der Familie gehört in einen genauen Kontext: das Ende des Großen Abendländischen Schismas (1378–1417), den Fall Konstantinopels (29. Mai 1453) und den osmanischen Vormarsch, der nun Italien unmittelbar bedroht. Eine Kurie auf der Suche nach soliden Juristen und erfahrenen Diplomaten öffnet ihre Türen den aragonesischen Klerikern. Die Borja lassen sich dort dauerhaft nieder.[2]

Calixt III. (1455–1458): der vergessene Papst, der Jeanne d'Arc rehabilitierte

Calixt III. (Alonso de Borja), erster Papst aus dem Hause Borgia. Bild von Wikimedia Commons.

Gewählt am 8. April 1455 im Alter von sechsundsiebzig Jahren nach dem Tod Nikolaus' V., nimmt Alonso de Borja den Namen Calixt III. an. Sein Pontifikat dauert nur drei Jahre (8. April 1455 – 6. August 1458), ist aber von zwei Gesten geprägt, die die üblichen Erzählungen gegen die Borgia verschweigen.

Die erste ist die Revision des Prozesses gegen Jeanne d'Arc. Am 11. Juni 1455 ordnet Calixt III. auf Bitten von Isabelle Romée, Jeannes Mutter, per Reskript die vollständige Neuüberprüfung des Prozesses von 1431 an. Eine Kommission aus drei Prälaten — Jean Jouvenel des Ursins, Erzbischof von Reims, Guillaume Chartier, Bischof von Paris, und Richard Olivier de Longueil, Bischof von Coutances — führt die Untersuchung gemeinsam mit dem Inquisitor Jean Bréhal. Von November 1455 bis Juli 1456 vernimmt sie nach den gängigsten Zählungen etwa einhundertfünfzehn Zeugen. Am 7. Juli 1456 wird in Rouen das Rehabilitierungsurteil feierlich verkündet. Der Prozess, der Jeanne verurteilt hatte, wird für betrügerisch und ungerecht erklärt; Jeanne wird in ihrer Ehre wiederhergestellt.[3] Es ist ein päpstlicher Akt historischer Wiedergutmachung ersten Ranges — ein Werk des Hauses Borgia.

Die zweite ist die Organisation eines Kreuzzugs gegen die Osmanen nach dem Fall Konstantinopels. Calixt III. lässt das Silbergerät des Apostolischen Palastes einschmelzen, um eine päpstliche Flotte zu finanzieren, mobilisiert die Predigt des heiligen Johannes von Capistran auf dem Balkan und unterstützt die von Johann Hunyadi geführte Verteidigung Belgrads. Am 22. Juli 1456 wird der osmanische Vormarsch vor den Mauern der Stadt durch die ungarischen Heere und die franziskanischen Kreuzfahrer Capistrans gestoppt. Die Nachricht vom Sieg erreicht Rom am 6. August; Calixt III. erhebt das Fest der Verklärung (6. August) in den universalen Kalender, zum Gedächtnis des Sieges.[4]

Calixt III. praktiziert tatsächlich Nepotismus, wie alle Päpste seiner Zeit. Er erhebt seinen Neffen Rodrigo am 20. Februar 1456 zum Kardinal, und zwei weitere Neffen erhalten wichtige Ämter. Dieser Nepotismus darf nicht anachronistisch beurteilt werden: Die Kurie der Renaissance funktioniert nach einem System familiärer Klientelen, das alle europäischen Höfe strukturiert; die Besonderheit Calixts besteht nicht darin, es zu nutzen, sondern darin, es sichtbarer zu nutzen als seine Zeitgenossen, weil er Spanier in einem italienischen Milieu ist, das eifersüchtig über seine Vorrechte wacht.[5]

Rodrigo de Borja, fünfunddreißig Jahre im Herzen der Kurie

Rodrigo Llançol de Borja, Sohn von Joffré Llançol und Isabelle de Borja (der Schwester Calixts III.), wird am 1. Januar 1431 in Xàtiva geboren. Er erhält die Erziehung eines Hofprälaten: Grammatik in Valencia, kanonisches Recht in Bologna, wo er 1456 das Doktorat utriusque iuris erwirbt. Im selben Jahr, am 20. Februar, von seinem Onkel zum Kardinaldiakon kreiert, wird er am 1. Mai 1457 zum Vizekanzler der Römischen Kirche ernannt.[6]

Das Amt ist das zweite der Kurie, gleich nach dem des Papstes: Es verwaltet die Apostolische Kanzlei, überwacht die Abfassung der Bullen, kontrolliert die päpstlichen Archive und koordiniert die Diplomatie. Rodrigo bekleidet es fünfunddreißig Jahre lang, unter fünf aufeinanderfolgenden Pontifikaten: Calixt III. (1455–1458), Pius II. (1458–1464), Paul II. (1464–1471), Sixtus IV. (1471–1484) und Innozenz VIII. (1484–1492). Diese Kontinuität ist einzigartig in der Geschichte der neuzeitlichen Römischen Kurie und zeugt von außergewöhnlicher administrativer Kompetenz.[7]

Michael Mallett fasst diesen Werdegang so zusammen: Fünfunddreißig Jahre lang war Rodrigo Borgia das zentrale Verwaltungsrädchen des Papsttums — kein Mensch seit dem 13. Jahrhundert besaß zum Zeitpunkt seiner Wahl eine solche Beherrschung der römischen Geschäfte.[8]

Die diplomatischen Berichte nuancieren dieses Bild. Pius II. (Enea Silvio Piccolomini), Humanistenpapst und Schriftsteller, richtet an Rodrigo, damals neunundzwanzig Jahre alt, einen berühmten Brief vom 11. Juni 1460, nach einem skandalösen Gastmahl in Siena in Abwesenheit des Kardinals von Mantua. Der Brief — überliefert in den Commentarii Pius' II. — wirft dem jungen Vizekanzler weltliches Treiben vor, erkennt aber zugleich seine administrativen Qualitäten an.[9] Das Dokument ist wertvoll: Es belegt, dass die Zeitgenossen in Rodrigo einen fähigen und prunkliebenden Mann sahen, ohne ihm auch nur eine der Ungeheuerlichkeiten anzudichten, die ihm die Nachwelt zuschreiben wird.

Rodrigo hat Kinder. Aus seiner langen Verbindung mit Vannozza Cattanei (1442–1518), einer Römerin bescheidener Herkunft, stammen mindestens vier anerkannte Kinder: Giovanni (um 1474), Cesare (um 1475), Lucrezia (18. April 1480) und Gioffre (um 1481). Diese Kinder werden vor seiner Wahl zum Pontifikat geboren. Diese Präzisierung mindert nicht die Schwere des klerikalen Skandals — ein Bischof, und erst recht ein künftiger Papst, ist zur Enthaltsamkeit gehalten —, aber sie verbietet die populäre Karikatur eines Papstes, der sich während seines Pontifikats wie ein Sultan aufführt. Als er Alexander VI. wird, sind seine Kinder erwachsene oder heranwachsende, gebildete junge Leute, die er nun gesellschaftlich „unterbringen" muss: Daraus entstehen die späteren politischen Ehen.[10]

Die Wahl von 1492: sichere Simonie oder Verliererpropaganda?

Die Nacht des 10. August 1492

Innenraum der Sixtinischen Kapelle, erbaut unter Sixtus IV.: Hier wählte das Konklave im August 1492 Rodrigo de Borja. Foto: Clayton Tang, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons.

Innozenz VIII. stirbt am 25. Juli 1492. Das Konklave tritt am 6. August in der Sixtinischen Kapelle zusammen — deren Fresken von Botticelli, Perugino, Ghirlandaio und Roselli seit weniger als einem Jahrzehnt frisch sind. Dreiundzwanzig Kardinäle nehmen teil. Fünf Hauptkandidaten: Rodrigo Borgia, Giuliano della Rovere (der spätere Julius II., Neffe Sixtus' IV.), Ascanio Sforza (Bruder des Herzogs von Mailand), Oliviero Carafa (Neapel) und Lorenzo Cibo (Vertrauter des verstorbenen Innozenz VIII.).[11]

In der Abstimmung am 11. August, im Morgengrauen, vereint Rodrigo de Borja die nötigen Stimmen (zwei Drittel, also sechzehn von dreiundzwanzig Stimmen). Am 11. August gewählt, nimmt er den Namen Alexander VI. an und empfängt die päpstliche Krone am 26. August 1492[12] — nach gängiger Annahme zu Ehren Alexanders des Großen und Papst Alexanders III. (1159–1181), wobei der wirkliche Grund dieser Wahl unter Historikern umstritten bleibt. Die Hauptanklage, die sein Pontifikat verfolgen wird, ist die der Simonie: Stimmenkauf im Konklave durch Verteilung von Pfründen, Ämtern und Goldtruhen.

Die einzige Quelle: Giuliano della Rovere

Die Simonieanklage beruht fast vollständig auf einer einzigen zeitgenössischen Quelle: Kardinal Giuliano della Rovere, dem hauptsächlichen unterlegenen Rivalen im Konklave. Della Rovere begnügt sich nicht mit Schmähungen: Er verlässt Rom, flieht nach Frankreich und verwendet vier Jahre (1494–1498) darauf, eine bewaffnete Intervention Karls VIII. gegen Alexander VI. zu erwirken, indem er die Einberufung eines Konzils zu dessen Absetzung zu erreichen sucht.[13] Diese Quelle ist nicht neutral. Es ist die eines Mannes, der den Papst stürzen will, den er anklagt.

In diesem Punkt meint Ludwig von Pastor — ein katholischer Historiker, der im Übrigen sehr streng über die Sitten Alexanders VI. urteilt —, dass die Simonievorwürfe im Wesentlichen auf den Zeugnissen des feindlichen Lagers um della Rovere beruhen und beim gegenwärtigen Stand der Dokumentation nicht als vollständig bewiesen gelten können.[14]

Das Urteil Pastors wiegt umso schwerer, als er katholisch, monarchistisch, den Sitten der Renaissancepäpste zutiefst feind ist und Alexander VI. einen ganzen Band widmet, in dem er keine skandalöse Tatsache ausspart. Wenn selbst Pastor sich weigert, die Simonie als bewiesen anzusehen, dann deshalb, weil er weiß, wie brüchig die Dokumentation ist.

„Mit Gold beladene Maultiere": das Gerücht der Botschafter

Das meistzitierte belastende Zeugnis ist der Brief vom 14. August 1492 der mailändischen Botschafter an Ludovico il Moro, wonach in der entscheidenden Nacht mit Gold beladene Maultiere zum Palast Ascanio Sforzas geschafft worden seien. Der Brief ist in den Dispacci des Archivio di Stato di Milano erhalten und wurde von Pastor selbst wiedergegeben.[15] Er beweist jedoch nichts weiter als die Zirkulation eines römischen Gerüchts am Tag nach der Wahl: kein direkter Zeuge, keine Buchhaltung, keine Gegeninformation bei den venezianischen, ferraresischen oder neapolitanischen Botschaftern, die dem Konklave beiwohnten.

Die Ironie der Geschichte: della Rovere wird es schlimmer treiben

Das entscheidende Argument gegen die Simonieanklage zu Lasten Alexanders VI. stammt aus einer Tatsache, die seine Verleumder lieber vergessen: Als Giuliano della Rovere selbst Papst wird unter dem Namen Julius II. im Jahr 1503, beruht seine Wahl im Oktoberkonklave — das auf den blitzartigen Tod Pius' III. folgt — ebenfalls auf dokumentierten Absprachen mit den Kardinälen, namentlich den an Cesare Borgia und die spanischen Kardinäle gemachten Versprechen im Austausch für ihre Stimmen.[16] Im Bewusstsein der möglichen Kritik verkündet Julius II. im Übrigen 1505 die Bulle Cum tam divino, die durch Simonie erlangte Papstwahlen fortan für ipso jure nichtig erklärt.[17] Die Bulle gilt für künftige Konklaven: Sie wirkt auf keine vergangene Wahl zurück — weder auf die Alexanders VI. von 1492 noch auf die Julius' II. selbst von 1503.

Diese Nuance spricht die Wahl von 1492 nicht von jeder Unregelmäßigkeit frei. Sie lädt lediglich dazu ein, eine Anklage nicht für gewiss zu halten, deren Hauptquelle ein verbitterter Rivale ist, deren unmittelbare Dokumentation brüchig ist und deren endgültiger Formulierer dieselben Gebräuche praktiziert hat, bevor er sie verbot.

Das Pontifikat Alexanders VI.: was die Handbücher verschweigen

Inter caetera (1493): das Papsttum als Schiedsrichter der Neuen Welt

Die Cantino-Planisphäre (1502) zeigt die Neue Welt, wie die Portugiesen sie kannten, als Alexander VI. ihre Teilung zwischen Spanien und Portugal schlichtete. Anonymer Kartograph, Biblioteca Estense, Modena; gemeinfrei via Wikimedia Commons.

Am 3. August 1492 — acht Tage vor der Wahl Alexanders VI. — sticht Christoph Kolumbus von Palos aus in See. Am 12. Oktober erreicht er die Bahamas. Am 15. März 1493 kehrt er nach Lissabon, dann nach Barcelona zurück und präsentiert seine Entdeckungen Ferdinand II. von Aragón und Isabella von Kastilien. Sehr bald droht ein Territorialkonflikt zwischen Kastilien und Portugal auszubrechen, die beide die neuen Länder kraft früherer Bullen beanspruchen (namentlich Romanus Pontifex Nikolaus' V. von 1455 zugunsten Portugals).

Alexander VI. veröffentlicht nacheinander fünf Bullen: Inter caetera (3. Mai 1493), Inter caetera (4. Mai 1493 — erweiterte Fassung), Eximiae devotionis (3. Mai 1493), Piis fidelium (25. Juni 1493) und Dudum siquidem (26. September 1493). Die berühmteste ist die zweite Inter caetera vom 4. Mai 1493, die im Atlantik eine Demarkationslinie 100 Seemeilen westlich der Kapverdischen Inseln zieht: Jedes Gebiet im Westen fällt an Kastilien, jedes Gebiet im Osten an Portugal.[18]

Fern davon, ein bloßes Geschenk an Spanien zu sein — wie oft zusammenfassend behauptet —, stellt die Bulle einen päpstlichen diplomatischen Schiedsakt dar: Sie versucht, einen Krieg zwischen zwei katholischen Großmächten zu verhindern. Der Beweis, dass die Entscheidung nicht von vornherein an Spanien gefallen war: Der Vertrag von Tordesillas (7. Juni 1494), unmittelbar zwischen Kastilien und Portugal mit nachträglicher päpstlicher Billigung ausgehandelt, verschiebt die Linie 270 Seemeilen weiter nach Westen und gibt Portugal einen beträchtlichen Teil Südamerikas — das spätere Brasilien.[19]

Der Historiker L. A. Vigneras sieht darin einen der wirksamsten internationalen Schiedsakte der gesamten neueren Geschichte: Was man auch von den Folgen der Kolonisierung halten mag, der Rechtsakt Alexanders VI. von 1493 und 1494 verhinderte einen offenen Krieg zwischen den beiden führenden Atlantischen Mächten, und die so festgelegte Teilung hielt drei Jahrhunderte lang.[20]

Das römische Asyl der aus Spanien vertriebenen Juden

Am 31. März 1492 — vier Monate vor der Wahl Alexanders VI. — unterzeichnen Ferdinand II. von Aragón und Isabella von Kastilien das Alhambra-Dekret, das den Juden befiehlt, Spanien binnen vier Monaten zu verlassen. Nach hohen Schätzungen fliehen etwa hundertfünfzigtausend Menschen nach Portugal, Italien, ins Osmanische Reich und in die Niederlande. Viele kommen unterwegs um.[21]

Alexander VI. tut nun, was kein europäischer katholischer Monarch wagt: Er öffnet die Kirchenstaaten für die jüdischen Flüchtlinge, trotz des Drucks der Katholischen Könige, auch er möge sie ausschließen. In einem Schreiben an seine Legaten in Spanien schreibt er vor, sie würdig aufzunehmen und menschlich zu behandeln.[22] Mehrere Tausend lassen sich in Rom nieder, in Trastevere und im künftigen Ghetto. Der jüdische Historiker Cecil Roth dokumentiert diese Aufnahme in seiner Geschichte der Juden Italiens:

Ihm zufolge behandelte Alexander VI. die Juden mit einer Menschlichkeit, die stark mit der Grausamkeit der christlichen Herrscher Spaniens kontrastiert, nahm den jüdischen Gelehrten Samuel Sarfati zum Leibarzt und machte Rom zum sichersten Zufluchtsort Europas für jene, die vor der spanischen Inquisition flohen.[23]

Der Papst wählt außerdem einen jüdischen Arzt, Samuel Sarfati, zum Leibarzt und weigert sich, in Rom die spanische Inquisition nach dem Modell Torquemadas einzuführen. Die Unterscheidung zwischen der Römischen Inquisition — unter unmittelbarer päpstlicher Aufsicht und gemäßigter — und der spanischen Inquisition — von der Krone instrumentalisiert — datiert zum Teil aus dieser Weigerung. Siehe die blutige Legende der spanischen Inquisition.

Das Jubiläum von 1500 und der Ritus der Heiligen Pforte

Am 20. Dezember 1499 verkündet Alexander VI. die Bulle Inter curas multiplices, die das Jubiläum von 1500 ausruft und erstmals den feierlichen Ritus der Öffnung der Heiligen Pforte der vier römischen Hauptkirchen festlegt. Die Zeremonie — bei der der Papst mit einem silbernen Hammer dreimal an die Mauer schlägt und dabei „Aperite mihi portas iustitiae" („Öffnet mir die Tore der Gerechtigkeit", Ps 118, 19) spricht — wird noch heute gefeiert, in einer Form, die unmittelbar aus der alexandrinischen Inszenierung ererbt ist.[24] Das Jubiläum zieht gewaltige Pilgermengen nach Rom. Dieselbe Bulle öffnet das Heilige Jahr auch den Gläubigen, die an der Reise nach Rom gehindert sind, durch die Einrichtung gleichwertiger liturgischer Feiern in den Diözesen.

Das humanistische Mäzenatentum: Pinturicchio, Aberdeen und La Sapienza

Pinturicchio, Die Auferstehung, Borgia-Gemächer (1492–1494). Alexander VI. ist kniend zu Füßen des auferstandenen Christus dargestellt. Bild von Wikimedia Commons.

Alexander VI. beauftragt Pinturicchio (Bernardino di Betto) mit der Ausmalung der Borgia-Gemächer im Apostolischen Palast, vollendet 1494. Der Bilderzyklus — Geheimnisse des Glaubens, Heiligenleben, Freie Künste, ägyptische Geschichten — verbindet christliche Theologie, Mariologie, typologische Theorie und wiederentdeckte ägyptische Altertümer. Die Auferstehung zeigt Alexander VI. kniend zu Füßen Christi. Es ist einer der bedeutendsten Bilderzyklen der römischen Renaissance, älter als die Stanzen Raffaels (1508–1517) und die Sixtinische Kapelle Michelangelos (1508–1512).[25]

1495 gewährt der Papst eine Gründungscharta für das King's College der Universität Aberdeen (Schottland), auf Bitten von Bischof William Elphinstone und König Jakob IV. von Schottland — die Bulle ist datiert auf den 10. Februar 1495 (10. Februar 1494 nach der damaligen schottischen Zeitrechnung, da das Jahr am 25. März begann), und die königliche Charta Jakobs IV. folgt im selben Jahr. Aberdeen ist die dritte Universität Schottlands nach St Andrews und Glasgow; sie besteht bis heute und gehört zu den ältesten Universitätseinrichtungen des Vereinigten Königreichs.[26]

Im selben Jahr reformiert Alexander VI. die Statuten von La Sapienza in Rom und erhöht die Zahl der Lehrstühle und das Budget. Diese universitären Akte werden in den üblichen Erzählungen gegen die Borgia fast nie erwähnt, doch sie reihen Alexander VI. in die Linie der Humanistenpäpste des Quattrocento ein.

Die Reformkommission von 1497

Girolamo Savonarola, der Florentiner Reformprediger, 1497 exkommuniziert und 1498 hingerichtet, kurz vor der Reformkommission Alexanders VI. Anonymes Porträt, Museo di San Marco, Florenz; gemeinfrei via Wikimedia Commons.

Am 14. Juni 1497 wird die Leiche Giovanni Borgias, Herzogs von Gandía und Lieblingssohns des Papstes, aus dem Tiber nahe der Kirche San Girolamo dei Schiavoni geborgen. Er war in der vorangegangenen Nacht neunmal erstochen und in den Fluss geworfen worden. Der Mord bleibt unaufgeklärt. Cesare Borgia, sein Bruder, gehört zu den Verdächtigen, doch ohne endgültigen Beweis; die anderen Spuren weisen auf die Orsini, die Caetani oder einen betrogenen Ehemann. Burchard beschreibt den Schmerz Alexanders VI. als aufrichtig und tief: Der Papst schließt sich drei Tage lang ein, ohne zu essen.[27]

In den folgenden Wochen beruft Alexander VI. eine Kommission aus sechs Kardinälen zur Reform der Kurie. Die Kommission tagt mehrere Monate und erstellt einen substanziellen Bericht über Simonie, Pfründenhäufung, klerikale Disziplin und den Lebensstil der Kardinäle. Der Bericht ist in den Vatikanischen Archiven erhalten (Reg. Vat. 877) und wurde von Pastor als Anhang seines V. Bandes veröffentlicht.[28] Den Maßnahmen folgen keine dauerhaften Wirkungen — Alexander VI. kehrt ab 1498 allmählich zu seiner früheren Politik zurück —, doch ihre Existenz zeigt, dass er der moralischen Dimension seines Amtes nicht völlig unempfänglich war.

G. J. Meyer unterstreicht das Paradox: Dass die Reform von 1497 vergänglich war, ist unbestreitbar, aber dass es sie gab, ist es ebenso — und die feindlichen römischen Chroniken ziehen es vor, sie zu ignorieren. Kein Papst, der für die Frage völlig unempfindlich wäre, setzt eine Kommission aus sechs Kardinälen zur Disziplin der Kurie ein.[29]

Entmythologisierung: vier Legenden im Sieb der Quellen

Die Anschuldigungen gegen Alexander VI. sind zahlreich, doch vier von ihnen strukturieren allein die schwarze Legende in der populären Vorstellung: das Kastanienbankett, der Inzest, der Giftring und der Tod durch sein eigenes Gift. Alle vier erweisen sich, im Sieb der Quellen geprüft, als brüchig, fabriziert oder positiv widerlegbar.

Das „Kastanienbankett" (31. Oktober 1501)

Die Engelsburg, die päpstliche Festung Roms zur Zeit der Borgia, wenige Schritte vom Vatikan entfernt, wo das Bankett vom Oktober 1501 stattfand. Foto: Diego Baglieri, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.

Die berühmteste Episode der Borgia-Mythologie ist das Banchetto delle castagne, das angeblich am 30. oder 31. Oktober 1501 im Vatikan stattfand. Der Erzählung nach soll Cesare Borgia in seinem Appartement ein Fest veranstaltet haben, an dem sein Vater der Papst, seine Schwester Lucrezia und fünfzig Prostituierte teilgenommen hätten; die Frauen hätten nackt getanzt, Kastanien vom Boden zwischen den Kandelabern aufgelesen; und Preise seien an jene verliehen worden, die die meisten „sexuellen Heldentaten" vollbracht hätten — samt deftiger Details.

Die einzige Quelle dieser Episode ist das Liber notarum von Johann Burchard (1450–1506), Zeremonienmeister unter Innozenz VIII. und dann Alexander VI., dessen Tagebuch erst 1883–1885 von Louis Thuasne (für die Jahre 1492–1506) und Enrico Celani (für 1483–1492) ediert wurde.[30] Die umstrittene Stelle ist in mehreren Handschriften überliefert, aber mit Textvarianten: Manche Forscher vermuten eine späte Interpolation durch einen Kopisten.

Vier methodische Probleme machen die Episode zweifelhaft:

  1. Nur eine einzige zeitgenössische Quelle. Kein anderer römischer Zeuge — weder die venezianischen, florentinischen, ferraresischen, spanischen noch mailändischen Botschafter in Rom, die doch jeden Skandal gewissenhaft notierten — erwähnt die Episode.

  2. Das Schweigen der Schmähschriften. Ein anonymer Brief vom 15. November 1501, Silvio Savelli zugeschrieben, listet gleichwohl erschöpfend die öffentlichen Beschwerden gegen Alexander VI. in den folgenden Wochen auf. Er erwähnt „ein von Cesare Borgia gegebenes Abendessen" — aber ohne jede Erwähnung der fünfzig Prostituierten, der Kastanien oder der sexuellen Preise.[31] Hätte die Episode die Konsistenz gehabt, die Burchard ihr zuschreibt, hätte diese Schmähschrift, deren Gegenstand gerade die Anhäufung von Anklagen ist, sie zu ihrem Haupttitel gemacht.

  3. Burchards zweifelhafte Zuverlässigkeit. Das Liber notarum enthält mehrere Einträge, deren Unrichtigkeit nachweisbar ist, und sein Verfasser — ein deutscher Kleriker, den Borgia feind — wurde in anderen Passagen auf frischer Tat der Übertreibung ertappt. Mallett, der Alexander VI. nichts erspart, warnt, das Liber notarum sei eine wertvolle Quelle, müsse aber in allem, was die privaten Sitten des Papstes betrifft, mit größter Vorsicht benutzt werden.[32]

  4. Die topographische Unwahrscheinlichkeit. Cesare Borgias Appartement im Vatikan ist bekannt: Es ist klein, und es ist undenkbar, dass man dort fünfzig Frauen plus ein entsprechendes männliches Gefolge hätte versammeln können, ohne dass irgendeine Wache, ein Höfling oder ein Botschafter das Detail berichtet hätte. Doch kein unabhängiger Bericht tut dies.

Das ehrliche historische Fazit lautet: Die Episode, wie sie in der volkstümlichen Überlieferung beschrieben wird, beruht auf einem einzigen unbestätigten, möglicherweise interpolierten Zeugnis. Das bedeutet nicht, dass die Kurie Alexanders VI. untadelig gewesen wäre — das war sie gewiss nicht. Es bedeutet, dass das banchetto delle castagne in seiner vollständigen Orgienerzählungsversion keine historisch gesicherte Tatsache ist.

Der Inzest: die Rache eines verstoßenen Ehemanns

Die Anschuldigung des Inzests zwischen Alexander VI. und seiner Tochter Lucrezia — oder zwischen Cesare und Lucrezia — gehört zu den hartnäckigsten und wurde von der romantischen Literatur am häufigsten aufgegriffen. Ihr dokumentarischer Ursprung ist genau identifiziert. Sie stammt von Giovanni Sforza, Lucrezias erstem Ehemann, den die Familie Borgia im Dezember 1497 unter dem offiziellen Vorwand der impotentia coeundi (Impotenz) zur Scheidung zwang.

Der öffentlich gedemütigte und aus Rom verjagte Giovanni Sforza flüchtet an den Mailänder Hof zu seinem Vetter Ludovico il Moro. Dort, bei in den mailändischen Chroniken gut dokumentierten herzoglichen Audienzen, spricht er erstmals die Inzestanklage aus: Er behauptet, Lucrezia habe wegen seiner Impotenz nicht annulliert werden können, da sie ein Verhältnis mit ihrem eigenen Vater unterhalte.[33] Der Ursprung des Gerüchts ist also offenkundig: ein verstoßener Ehemann, der sich rächen will durch öffentliche Diffamierung vor einem Hof, der mit seinem familiären Rivalen verfeindet war.

Für G. J. Meyer entsteht die Inzestanklage aus einem verbitterten, gedemütigten und enteigneten Mann, der alle persönlichen Gründe hatte, den Ruf jener zu zerstören, die ihn beseitigt hatten: Kein unabhängiger dokumentarischer Beweis hat sie je gestützt, und sie überdauert, weil sie dramatisch befriedigend ist, nicht weil sie historisch begründet wäre.[34]

Die Biographin Sarah Bradford gelangt nach Auswertung der ferraresischen, mailändischen und vatikanischen Archive zum selben Schluss: Kein dokumentarischer Beweis für den Inzest wurde je gefunden; was die Quellen im Gegenteil zeigen, ist eine junge Frau, die von ihrer Familie manipuliert, dreimal den Erfordernissen dynastischer Politik zuliebe verheiratet und in Ferrara zu einer geliebten und geachteten Herzogin wurde.[35]

Die römischen Pasquinaden — anonyme Schmähschriften, die an der antiken Pasquino-Statue nahe der Piazza Navona angeschlagen wurden — greifen diese Anschuldigungen auf und verstärken sie, ohne jeden Beweiswert. Wie der Historiker Ivan Cloulas erinnert, funktionierte der Pasquino wie die Skandalpresse des Renaissance-Rom — kein Papst, kein Kardinal, kein Botschafter entging ihm —, und es wäre naiv, daraus irgendeine historische Schlussfolgerung zu ziehen.[36]

Die antike Pasquino-Statue in Rom, traditioneller Träger anonymer Pasquinaden: ein treffendes Symbol für die Zirkulation von Schmähschriften und Gerüchten gegen die Borgia. Bild von Wikimedia Commons.

Die moderne Geschichtsschreibung — Bradford (2004), Cloulas (1987), Meyer (2013), Mallett (1969) — konvergiert einmütig: Die Inzestanklage ist eine posthume Konstruktion, geboren aus dem Hass eines verletzten Mannes, verbreitet durch die Pasquinaden, ohne die geringste dokumentarische Grundlage. Kein Brief, kein unabhängiges Zeugnis, kein Untersuchungsdokument wurde je vorgelegt. Im Gegenteil zeichnet Lucrezias private Korrespondenz, erhalten in den Archiven von Modena und Ferrara, eine fromme, gebildete junge Frau, die offenkundig darunter litt, Gegenstand solcher Gerüchte zu sein.

Der Giftring und das „Borgia-Gift"

Die Legende eines Giftrings, mit dem die Borgia ihre Feinde vergiftet hätten — ein Ring mit geheimer Feder, die die tödliche Dosis in einen Weinbecher freisetzt —, begegnet nach unserer Kenntnis in keiner identifizierten Quelle des 15. oder 16. Jahrhunderts. Kein Botschafter, kein Chronist, kein Pamphletist erwähnt sie. Sie erscheint erstmals unter der Feder Alexandre Dumas' des Älteren in seinen Crimes célèbres von 1839–1841.[37] Dumas verbindet darin Elemente aus Burchards Chronik, aus Hugos Theater (Lucrèce Borgia, 1833) und aus Erzählungen über Kuriositätenkabinette des 17. Jahrhunderts.

Die allgemeiner gegen die Borgia formulierten Giftanschuldigungen beruhen auf feindlichen Chroniken — Guicciardini, Sannazaro, Burchard —, die Gerüchte ohne genaue technische Details berichten, ohne Autopsie, ohne Übereinstimmung der Quellen über Natur des Giftes, seine Zubereitung oder seine Verabreichungsweise. Das angebliche cantarella der Borgia — ein Gift auf Arsenbasis — wird von keiner zeitgenössischen Quelle je technisch beschrieben; es ist eine rückblickende Erfindung aus Analogien zum italienischen Arsenikalismus des 17. Jahrhunderts (der Fall des Aqua Tofana, 1659 in Rom vor Gericht).[38]

Das bedeutet nicht, dass im Umfeld der Borgia nie eine Vergiftung stattgefunden hätte: Das Italien der Renaissance greift tatsächlich bisweilen zum Gift als politischer Waffe. Aber das Bild einer industriellen borgianischen „Giftküche", gespeist von einem geheimen Ring und einem alchemistischen Arsenal, ist eine literarische Konstruktion des 19. Jahrhunderts, keine historisch bezeugte Tatsache.

Der Tod Alexanders VI.: Tiber-Malaria, keine Vergiftung

Alexander VI. stirbt am 18. August 1503 im Alter von zweiundsiebzig Jahren. Die populäre Erklärung — verbreitet seit Guicciardini — will, er sei versehentlich vergiftet gestorben, Opfer eines für Kardinal Adriano Castellesi bestimmten Giftes bei einem Abendessen, das dieser in seiner Villa in den vatikanischen Gärten gab.

Die Wirklichkeit ist prosaischer. Burchard selbst, direkter Zeuge, beschreibt in seinem Tagebuch ein Fieber, das gleichzeitig Alexander VI., Cesare Borgia und mehrere Kardinäle desselben Abendessens am 5. August 1503 befällt.[39] Diese Gleichzeitigkeit ist mit einer gezielten Vergiftung unvereinbar: Ein Gift zielt auf eine Person, nicht auf eine ganze Gruppe. Sie entspricht dagegen genau der Malaria (febbre tertiana oder quartana), die im Sommer in Rom endemisch ist.

Die Epidemiologie ist beredt. Das Rom des 15. Jahrhunderts ist von den Pontinischen Sümpfen umgeben, die erst im 20. Jahrhundert trockengelegt werden. Plasmodium falciparum und Plasmodium vivax, übertragen von Anopheles-Mücken, schlagen jedes Jahr zwischen Juli und Oktober in der Stadt zu, mit erheblicher Sterblichkeit unter den Einwohnern und vor allem unter den nicht immunisierten Besuchern.[40] Kardinal Castellesi, der Gastgeber des Abendessens, erkrankt ebenfalls: Er überlebt mit knapper Not. Auch Cesare Borgia überlebt, bleibt aber wochenlang geschwächt — was zu seinem politischen Sturz beitragen wird. Mehrere Gäste sterben in den folgenden Tagen. Das Bild entspricht sehr genau einer Malariaepidemie in einem im Freien lebenden Milieu.

Giuseppe Fornasini hält in seiner Studie über die römischen Malariafieber ebenfalls die Malaria für die wahrscheinlichste Hypothese: Eine Sammelvergiftung, die alle Gäste desselben Abendessens in unterschiedlichem Maße trifft, ist medizinisch unglaubwürdig, während die römische Malaria — die je nach erworbener Immunität zuschlägt oder verschont — alle beobachteten Fälle erklärt, einschließlich der besonderen Verwundbarkeit Alexanders VI. Die konkurrierende These der versehentlichen Vergiftung stammt von Guicciardini, der mehr als dreißig Jahre nach den Tatsachen ohne einen einzigen direkten Zeugen schreibt: Es ist dieses dokumentarische Ungleichgewicht, das die Malaria zur bevorzugten Hypothese macht. Das Dossier bleibt gleichwohl das einer historischen Hypothese — gestützt auf den einzigen ausführlichen Bericht Burchards, ohne Autopsie — und nicht das einer gesicherten medizinischen Diagnose.[41]

Lucrezia Borgia: die Herzogin von Ferrara gegen die Legende

Drei Ehen als dynastisches Instrument

Lucrezia Borgia wird am 18. April 1480 in Subiaco auf dem Familienschloss Vannozza Cattaneis geboren. Sie wird in Rom im Palast ihrer Cousine Adriana de Mila erzogen, wo sie eine sorgfältige humanistische Bildung erhält: Latein, Italienisch, Spanisch, Stickerei, Musik. Ihre Zeitgenossen beschreiben sie als blond, anmutig, von großer Sanftmut.[42]

Ihr Eheleben wird vollständig von ihrem Vater und ihrem Bruder Cesare orchestriert. Sie ist:

DatumGattePolitisches MotivAusgang
1491Cherubin Juan de Centelles (Verlobung)Bündnis mit ValenciaBruch, als ein besseres Angebot erscheint
1492Gaspare de Procida (Verlobung)Bündnis mit NeapelBruch nach der Wahl Alexanders VI.
12. Juni 1493Giovanni Sforza, Herr von PesaroBündnis mit MailandErzwungene Annullierung im Dezember 1497
21. Juli 1498Alfonso von Aragón, Herzog von BisceglieBündnis mit NeapelErmordung am 18. August 1500, wahrscheinlich durch Cesares Schergen
30. Dezember 1501Alfonso I. d'Este, künftiger Herzog von FerraraBündnis mit dem Hause EsteDauerhafte Ehe bis zum Tod 1519
Traditionell als Lucrezia Borgia identifiziertes Porträt, Bartolomeo Veneto zugeschrieben. Musée des Beaux-Arts von Nîmes. Bild von Wikimedia Commons.

Lucrezia ist im Wesentlichen ein Instrument familiärer Diplomatie — ein Schicksal, das sie mit den meisten adligen Frauen der italienischen Renaissance teilt. Sie ist keine kalkulierende Giftmischerin: Sie ist eine junge Frau, die den Entscheidungen der Männer ihrer Familie unterworfen ist und sie am Ende mit einer Geduld erträgt, die alle Quellen hervorheben.[43]

Die Herzogin von Ferrara (1502–1519)

Ab 1502 lebt Lucrezia in Ferrara als Herzogin an der Seite Alfonsos d'Este. Die ferraresische Dokumentation — systematisch ausgewertet von Maria Bellonci (1939), Sarah Bradford (2004) und Diane Yvonne Ghirardo (2008) — enthüllt eine Gestalt, die sich radikal von der romantischen Karikatur unterscheidet.

Sie verwaltet das Herzogtum in Abwesenheit ihres Mannes, der oft Krieg führt. Ihre politische Korrespondenz, erhalten in den Staatsarchiven von Modena, wird von den zeitgenössischen Diplomaten als von bemerkenswerter Intelligenz und Maßhaltung beurteilt.[44]

Sie unterhält eine briefliche Liebeskorrespondenz mit Pietro Bembo (1470–1547), Humanist, künftigem Kardinal und Sekretär Leos X. Die Briefe, erhalten in der Biblioteca Ambrosiana in Mailand, gehören zu den großen Denkmälern italienischer brieflicher Prosa der Renaissance. Lord Byron, der sie am 15. Oktober 1816 einsehen wird, ist erschüttert und nennt sie „the prettiest love letters in the world" („die schönsten Liebesbriefe der Welt").[45]

Ariost feiert Lucrezia in einer lobenden Strophe des XIII. Gesangs des Orlando Furioso: „Lucrezia Borgia, di cui d'ora in ora / la beltà, la virtù, la fama onesta / e la fortuna crescerà" („Lucrezia Borgia, deren Schönheit, Tugend, ehrbarer Ruhm und Glück von Stunde zu Stunde wachsen werden").[46] Man hat Tizian mitunter ein Porträt Lucrezias um 1515 zugeschrieben — heute umstrittene Zuschreibung (das Porträt des Museums von Nîmes wird nun Bartolomeo Veneto gegeben). Die ferraresischen Chronisten — Bernardino Zambotti, Paolo Zerbinato — beschreiben sie als fromm, freigebig gegen die Armen, aufmerksam für die Erziehung ihrer Kinder.

Das franziskanische Ende

Das Castello Estense in Ferrara, Residenz der Lucrezia Borgia als Herzogin von Ferrara von 1502 bis zu ihrem Tod 1519. Foto: Harlock81, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.

Sie gründet mehrere Klöster im Herzogtum Ferrara: San Bernardino (1510), San Vincenzo (1515), und unterstützt die Klarissen von Corpus Domini. Sie unterhält regelmäßige geistliche Korrespondenz mit Maria di Buonafede, Schwester Lucia di Narni — stigmatisiert — und mit weiteren Gestalten der ferraresischen Spiritualität. Ab 1513 tritt sie in den Dritten Orden des heiligen Franziskus ein, wählt den Franziskaner Tommaso Caiani zum Beichtvater und trägt regelmäßig unter ihren herzoglichen Kleidern das Tertiarinnenhabit.[47]

Sie stirbt am 24. Juni 1519 im Alter von neununddreißig Jahren, erschöpft von ihrer achten Schwangerschaft, nachdem sie eine totgeborene Tochter zur Welt gebracht hat. Sie bittet darum, für ihren Todeskampf in das franziskanische Tertiarinnenhabit gekleidet zu werden. Ihr letzter Brief, diktiert am 22. Juni 1519, ist an Papst Leo X. gerichtet: Sie bittet ihn um seinen Segen in articulo mortis für sich und ihre Kinder, empfiehlt ihre Seele der göttlichen Barmherzigkeit und vertraut Seiner Heiligkeit ihre karitativen Werke an.[48]

Nach minutiöser Prüfung der Archive und der zeitgenössischen Zeugnisse hält Sarah Bradford es für unmöglich, das Bild einer giftmischenden, intriganten Lucrezia Borgia aufrechtzuerhalten: Was aus den Quellen hervorgeht, ist das Porträt einer bemerkenswert mutigen Frau, die eine schwierige Kindheit und Jugend überlebt hat, um in Ferrara eine geachtete und geliebte Herzogin zu werden.[49]

Für Ivan Cloulas ist die schwarze Legende Lucrezias eine posthume Konstruktion, genährt von ihren politischen Feinden und den dramatischen Erfordernissen des romantischen Theaters: Das 19. Jahrhundert brauchte eine fatale Giftmischerin und fabrizierte sie aus Fragmenten römischer Chronik, unter Missachtung der Gesamtheit der ferraresischen Archive nach 1502.[50]

Alexander VI. unter seinen Zeitgenossen: keine Ausnahme

Eine der wirksamsten Verzerrungen der schwarzen Legende ist die rhetorische Isolierung: Alexander VI. wird als monströse Anomalie in einer Reihe erbaulicher Päpste dargestellt. Doch die seriöse Geschichtsschreibung zeigt, dass das Papsttum der Renaissance systematisch von Praktiken geprägt war, die wir heute als skandalös beurteilen, und dass Alexander VI. weder der erste noch der schlimmste noch ein Einzelfall war.

Sixtus IV. (1471–1484): Nepotismus und Pazzi-Verschwörung

Sixtus IV. (Francesco della Rovere, Onkel Giuliano della Roveres und Großonkel Julius' II.) kreiert sechs seiner Neffen zu Kardinälen und begünstigt weitere Familienmitglieder — die della Rovere und die Riario — durch massive Schenkungen aus den päpstlichen Kassen. Schwerwiegender: Er ist in die Verschwörung der Pazzi (26. April 1478) verwickelt, das Komplott, das Lorenzo und Giuliano de' Medici in der Kathedrale Santa Maria del Fiore in Florenz während der Messe, zum Zeitpunkt der Elevation, zu ermorden versuchte.

Sixtus IV. war über das Komplott informiert gewesen, hatte Florenz seinen diplomatischen Schutz entzogen, und sein Neffe Girolamo Riario gehörte zu dessen Hauptorganisatoren. Der Papst hatte präzisiert, er wolle „den Tod niemandes" — ein Vorbehalt, über dessen genaue Tragweite Historiker noch debattieren, und das Ausmaß dessen, was Sixtus IV. über den mörderischen Teil wusste, bleibt umstritten. Giuliano de' Medici wird vor dem Altar erstochen — neunzehn Stiche nach dem ausführlichen Bericht von Lauro Martines —, bei der Elevation der Hostie. Lorenzo gelingt verwundet die Flucht.[51]

Kein öffentlicher Auftritt Alexanders VI. sinkt auf dieses Niveau: die Ermordung eines katholischen Fürsten während der Messe anzuzetteln. Und doch hat die Nachwelt Alexander VI. zum Symbol der päpstlichen Dekadenz erwählt, nicht Sixtus IV.

Innozenz VIII. (1484–1492): der Familienvater auf dem Papstthron

Innozenz VIII. (Giovanni Battista Cibo) ist der erste Papst der Geschichte, der seine unehelichen Kinder öffentlich anerkannte und ihre Hochzeit im Vatikan ausrichtete. Sein Sohn Franceschetto Cibo heiratet Maddalena de' Medici, die Tochter Lorenzos des Prächtigen, am 20. Januar 1488 im Papstsaal des Apostolischen Palastes. Die Mitgift, entnommen aus den päpstlichen Kassen, beträgt 4 000 Dukaten.[52]

Giovanni de' Medici — der künftige Leo X., Sohn Lorenzos des Prächtigen und damit durch die Ehe von 1488 Schwager Franceschetto Cibos — wird im Alter von dreizehn Jahren von Innozenz VIII. zum Kardinal kreiert, als diplomatische Gegenleistung für diese Verbindung. Rodrigo Borgia, damals Vizekanzler, wohnt all diesen Hochzeiten bei. Dieser Präzedenzfall erklärt zum Teil, warum das spätere Verhalten Alexanders VI. gegenüber seinen eigenen Kindern — so objektiv skandalös es ist — von seinen Zeitgenossen nicht als absoluter Bruch wahrgenommen wird: Innozenz VIII. hatte das Unaussprechliche normalisiert.

Julius II. (1503–1513): der Papst in Rüstung

Giuliano della Rovere als Papst Julius II. (1503–1513), gemalt von Raffael 1511: der lebenslange Rivale, auf dessen Zeugnis die Simonie-Anklage von 1492 ruht. National Gallery, London; gemeinfrei via Wikimedia Commons.

Giuliano della Rovere, 1503 als Julius II. geworden, führt persönlich seine Heere in Rüstung bei den Belagerungen von Mirandola (Januar 1511) und Bologna (1506 und 1511). Er trägt den Helm, reitet persönlich zum Angriff und zwingt einem Zeitgenossen Michelangelos als Papst eine Condottiere-Haltung auf, die selbst katholische Chronisten unwürdig finden.

Erasmus, der Julius II. 1506 begegnet, widmet ihm einen der gewalttätigsten satirischen Dialoge der Renaissance-Literatur, den Julius exclusus e caelis („Julius, aus dem Himmel ausgeschlossen"), der ab 1514 anonym zirkuliert. Hier die Eröffnung:

„— JULIUS II.: Öffne, sage ich! Was hält dich zurück? — PETRUS: Wer bist du? — JULIUS II.: Wenn du es nicht weißt, sieh auf den Schlüssel. Aber was ist das? Nicht der Schlüssel des Reiches, sondern der Schlüssel zu meinem Geldschrank... — PETRUS: Ich bin erstaunt. Ich sehe dich kommen, nicht mit Büchern, nicht mit Gebeten, sondern mit einem Heer, mit Helmen, mit Schilden, und ganz triefend vom Blut deiner Feinde." — Erasmus (zugeschrieben), Julius exclusus e caelis, um 1513–1514 (Übersetzung des Artikels)[53]

Julius II. hinterlässt auch drei anerkannte uneheliche Töchter, deren berühmteste Felice della Rovere ist, die er 1506 mit Gian Giordano Orsini verheiratet. Die Tatsache wird in den hagiographischen Biographien Julius' II. von denselben Autoren selten erwähnt, die sich über die Kinder Alexanders VI. empören.[54]

Leo X. (1513–1521): der Papst der Ablässe und Luthers

Leo X. (Giovanni de' Medici, Sohn Lorenzos des Prächtigen), im Alter von siebenunddreißig Jahren gewählt, dem eine späte polemische Überlieferung ein apokryphes Wort an seinen Bruder Giuliano zuschreibt, wonach man das von Gott erhaltene Papsttum genießen solle; keine zeitgenössische Quelle belegt es. Seine Herrschaft ist geprägt von einem prunkvollen Lebensstil, einer glänzenden Kulturpolitik (Mäzenatentum Raffaels, Vollendung von St. Peter), und vor allem vom massiven Ablassmissbrauch im Zusammenhang mit dem Bau der neuen vatikanischen Basilika.

Genau diese Praxis — die Ablasspredigt Johann Tetzels im Erzbistum Mainz — löst die 95 Thesen Martin Luthers aus, angeschlagen in Wittenberg am 31. Oktober 1517. Die „Sünde", die im 16. Jahrhundert die westliche Christenheit tatsächlich erschüttert, ist nicht die Alexanders VI.: Es ist die Leos X. Diese Perspektivierung fehlt in der Anti-Borgia-Erzählung fast immer.[55]

Das Gesamtbild

PapstPontifikatBezeichnende TatsachenGeschichtliches Gedächtnis
Sixtus IV.1471–1484Sechs Neffen als Kardinäle; Mittäterschaft beim Pazzi-Attentat (1478)Eher günstig
Innozenz VIII.1484–1492Erster Papst, der seine Kinder öffentlich im Vatikan verheiratet (1488)Eher neutral
Alexander VI.1492–1503Anerkannte Kinder vor dem Pontifikat; Inter caetera; Aufnahme der Juden; Jubiläum 1500; Reformkommission 1497Absolutes Symbol der Dekadenz
Julius II.1503–1513Soldatenpapst; drei anerkannte Töchter; Ruin der Kirchenstaaten durch KriegEher günstig
Leo X.1513–1521Lebensstil; Ablassmissbrauch; Auslösung der ReformationEher nuanciert

Der Vergleich ist unangenehm, aber er ist unvermeidlich. Dieselben moralischen Maßstäbe, die Alexander VI. verurteilen, verurteilen mindestens ebenso streng Sixtus IV., Julius II. und Leo X. Wenn das Renaissance-Papsttum in Frage steht, geht es nicht um einen Fall Borgia: Es ist ein System, dessen bevorzugte öffentliche Zielscheibe die Borgia nur sind.

Die Fabrikation der schwarzen Legende

Die Operation della Rovere

Der erste Handwerker der schwarzen Legende ist Giuliano della Rovere. Kardinal seit 1471, im Konklave von 1492 unterlegen, verlässt er Rom, geht nach Frankreich und verwendet die folgenden Jahre darauf, die Anklagen gegen Alexander VI. zu vervielfachen: Ruf nach der militärischen Intervention Karls VIII. in Italien (1494), wiederholte Forderungen nach Einberufung eines Absetzungskonzils, Briefe an die europäischen Höfe und die Botschafter.[56]

Als della Rovere selbst Papst wird unter dem Namen Julius II. am 1. November 1503 — elf Wochen nach dem Tod Alexanders VI. —, hält er an diesen Anklagen fest. Er lässt die Borgia-Gemächer versiegeln, um nicht darin wohnen zu müssen, lässt mehrere Borgia-Wappen (die weidenden Ochsen des Familienwappens) tilgen und konfisziert die Güter Cesares, den er einkerkern lässt.[57] Der Historiker G. J. Meyer sieht darin ein politisches Interesse: Alexander VI. als Ungeheuer darzustellen, ließ die eigene Wahl als Wiedergutmachung erscheinen und rechtfertigte die Konfiszierung der Borgia-Güter — was die Legende aus den Borgia gemacht hat, verdanke sich daher weit weniger dem, was sie wirklich vollbracht haben, als den Notwendigkeiten jener, die ihr Andenken geformt haben, an erster Stelle Giuliano della Rovere, der das ehrenhafte Andenken des Rivalen, der ihn elf Jahre lang ausgeschaltet hatte, nicht bestehen lassen konnte.[58]

Guicciardini: fünfunddreißig Jahre nach den Tatsachen

Francesco Guicciardini (1483–1540) schreibt seine monumentale Storia d'Italia zwischen 1537 und 1540, also vierunddreißig bis siebenunddreißig Jahre nach dem Tod Alexanders VI. Es ist die meistzitierte historiographische Quelle für die Anklagen gegen die Borgia und jene, die am stärksten auf die literarische Nachwelt gewirkt hat.

Guicciardini ist nicht wertlos: Er kennt die italienische Diplomatie, er hat Leo X. und Clemens VII. gedient, er verfügt über florentinische Archive. Aber sein Schreibkontext ist entscheidend. Er verfasst sein Werk nach dem Sacco di Roma (Mai 1527), nach den Italienischen Kriegen, in einer Atmosphäre moralistischer Empörung, in der der gesamte politische Zusammenbruch Italiens rückblickend als moralische Folge der Verfehlungen der Kurie gedeutet wird. Für diese These ist Alexander VI. die ideale pädagogische Figur: ein Ungeheuer, dessen Verfehlungen durch göttliches Dekret alle späteren Unglücke „ausgelöst" hätten.[59]

Seine schärfsten Anklagen sind durch keine unabhängigen zeitgenössischen Quellen dokumentiert: Guicciardini wiederholt Burchard, verstärkt Sannazaro und fügt das rhetorische Pathos hinzu, das seine Prosa kennzeichnet. Für Mark Phillips, Autor der klassischen Studie über diesen Historiker, ist Guicciardini kein zeitgenössischer Zeuge der Borgia, sondern ein rückblickender Moralist, der sie als Schulbeispiel für seine These über den italienischen Niedergang benutzt: Seine Seiten über Alexander VI. gehören zu den schönsten der italienischen Prosa des 16. Jahrhunderts und zu den historisch unzuverlässigsten.[60]

Die Übernahme durch die Reformation

Die lutherischen und calvinistischen Druckereien des 16. Jahrhunderts geben die Erzählungen über die Borgia wieder und verstärken sie; sie werden ein Bestandteil der antirömischen Rhetorik. Die Karikaturen Lucas Cranachs des Älteren, die den „Papst-Antichrist" darstellen — dessen Holzschnitte die 1521 von Melanchthon veröffentlichten Passional Christi und Antichristi illustrieren — greifen das Thema des unwürdigen Papstes auf, genährt unter anderem aus den Erzählungen, die über Alexander VI. zirkulierten.[61]

Die Wirkung ist dauerhaft. Im 19. Jahrhundert greifen die britischen und germanischen protestantischen Geschichtslehrbücher das Borgia-Porträt als konfessionelles Argument auf. Die Erzählungen über die Borgia werden so zu einem dauerhaften polemischen Argument gegen Rom.

Hugo, Donizetti und die romantische Fixierung (1833)

Victor Hugo, dessen Stück Lucrèce Borgia (1833) die schwarze Legende in der romantischen Vorstellung festschrieb. Fotografie von Étienne Carjat, 1876; gemeinfrei via Wikimedia Commons.

Zwei im selben Jahr 1833 veröffentlichte Werke fixieren endgültig das Bild der Borgia in der europäischen populären Vorstellung.

Victor Hugo schafft sein Drama Lucrèce Borgia am Théâtre de la Porte-Saint-Martin am 2. Februar 1833, mit Mademoiselle George in der Titelrolle und Frédérick Lemaître als Gennaro. Das Stück — in dem Lucrezia aus Versehen ihren eigenen Sohn vergiftet — erlebt einen Publikumstriumph und fixiert das Bild einer tragischen Giftmischerin Lucrezia beim breiten frankophonen Publikum.[62] Im selben Jahr schafft Gaetano Donizetti an der Mailänder Scala am 26. Dezember 1833 seine Oper Lucrezia Borgia nach einem Libretto von Felice Romani, unmittelbar aus Hugos Drama übernommen. Die Oper erlebt einen massiven europäischen Erfolg, der jede archivalische Lektüre endgültig in den Schatten stellt.[63]

Diese beiden Werke haben keinerlei historischen Anspruch — sie beuten einen bereits konstituierten Mythos zu dramatischen Zwecken aus —, aber ihre außerordentliche populäre Rezeption friert ein Bild ein, das seither jeder historischen Lektüre vorausgeht. Als im 20. Jahrhundert Maria Bellonci, Ivan Cloulas und Sarah Bradford zu den ferraresischen Archiven zurückkehren, finden sie eine fromme und kompetente Herzogin — doch ihre Bücher erreichen nur eine Minderheit von Lesern. Donizettis Oper dagegen wird regelmäßig im Repertoire der großen Opernhäuser wiederaufgenommen — Scala, Wien, Paris, New York — und erreicht bei jeder Wiederaufnahme ein Publikum, das mit dem der Archivmonographien in keinem Verhältnis steht.

Maria Bellonci fasst so die Macht des Mythos zusammen: religiöse Macht, verbotener Sex, Gift und schöne Frau — vier unwiderstehliche dramatische Zutaten, gegen die die dokumentarische Wirklichkeit (ein kompetenter Kardinal, der ein mittelmäßiger Papst wurde, eine fromme Herzogin, die dreimal aus Politik verheiratet wurde) keine Chance hat.[64]

Die katholische theologische Antwort

Die Borgia zu entmythologisieren ist notwendig; aber es genügt nicht. Es bleibt das umgekehrte apologetische Argument zu beantworten: „Selbst wenn nur die Hälfte dessen wahr wäre, was man erzählt, genügte das, um zu beweisen, dass die katholische Kirche falsch ist, da ein Gott nicht zulassen könnte, dass seine Kirche von solchen Menschen geleitet wird." Dieser Einwand hat eine lange Geschichte — er reicht bis zu den Donatisten des 4. Jahrhunderts zurück, die die Gültigkeit der von Priestern gespendeten Sakramente bestritten, die während der Verfolgungen abgefallen waren. Die katholische Antwort ist alt, vollständig und voll aufrechterhalten.

„Auf dem Stuhl des Mose": die evangelische Unterscheidung (Mt 23, 2–3)

Die grundlegende Antwort auf die päpstlichen Skandale steht im Evangelium selbst. Christus trifft in voller Verurteilung der Heuchelei der Schriftgelehrten und Pharisäer eine entscheidende Unterscheidung zwischen der Autorität des Amtes und der Heiligkeit der Person, die es bekleidet:

„Die Schriftgelehrten und die Pharisäer haben sich auf den Stuhl des Mose gesetzt. Tut und befolgt also alles, was sie euch sagen. Aber richtet euch nicht nach ihren Taten, denn sie reden nur und tun es nicht." — Matthäus 23, 2–3, liturgische Übersetzung (Einheitsübersetzung)[65]

Die Autorität eines Amtes und die persönliche Heiligkeit dessen, der es bekleidet, sind seit dem Evangelium zwei verschiedene Wirklichkeiten. Ein religiöser Führer kann eine Wahrheit weitergeben, die er selbst nicht lebt. Diese Unterscheidung entschuldigt die Heuchelei nicht — Christus donnert im weiteren Verlauf desselben Kapitels gegen die Pharisäer —, aber sie hindert daran zu schließen, dass die weitergegebene Wahrheit falsch sei, weil der Übermittler unwürdig ist.

Der heilige Augustinus wird diese Unterscheidung im 4. Jahrhundert entscheidend gegen die Donatisten entfalten. Die Donatisten behaupteten, die von traditores-Bischöfen (die den heidnischen Verfolgern die heiligen Bücher ausgeliefert hatten) gespendeten Sakramente seien ungültig. Augustinus antwortet in seiner Schrift De baptismo contra Donatistas (um 400–401), das empfangene Sakrament und seine Kraft seien zweierlei: Ob von einem guten oder schlechten Diener gespendet, beziehe das Sakrament seine Heiligkeit von Dem, der es eingesetzt hat, nicht von dem, der es spendet — hier zusammengefasste Lehre, der genaue Wortlaut bleibt an der kritischen Ausgabe zu prüfen.[66]

Es ist die erste klare patristische Formulierung des Prinzips des ex opere operato — das von Trient aufgegriffen wird und das unmittelbar auf den Borgia-Einwand antwortet.

Ex opere operato: die Lehre von Trient

Das Konzil von Trient, VII. Sitzung (3. März 1547), formuliert endgültig das Prinzip des ex opere operato — die Gültigkeit des Sakraments beruht auf dem objektiven sakramentalen Akt, nicht auf der subjektiven Tugend des Spenders:

„Wenn jemand sagt, die Sakramente des Neuen Gesetzes enthielten nicht die Gnade, die sie bezeichnen, oder sie verliehen diese Gnade denen nicht, die kein Hindernis setzen, als wären sie nur äußere Zeichen der durch den Glauben empfangenen Gnade oder Gerechtigkeit und Kennzeichen des christlichen Bekenntnisses, durch die sich die Gläubigen vor den Menschen unterscheiden: der sei ausgeschlossen." — Konzil von Trient, VII. Sitzung, 3. März 1547, Kanon 6[67]

Und noch unmittelbarer gegen den Einwand, die Laster des Priesters machten seinen Dienst ungültig:

„Wenn jemand sagt, ein Spender im Stand der Todsünde spende oder verleihe das Sakrament nicht, selbst wenn er alles Wesentliche beachtet, was das Sakrament ausmacht und verleiht: der sei ausgeschlossen." — Konzil von Trient, VII. Sitzung, Kanon 12[68]

Auf den päpstlichen Fall angewandt, bedeutet das Prinzip, dass die Gültigkeit der sakramentalen und lehramtlichen Akte Alexanders VI. nicht von seiner persönlichen Heiligkeit abhängt. Er kann Sünden lossprechen, Bischöfe weihen, Glaubensfragen entscheiden — und alle diese Akte sind gültig, selbst wenn sein persönliches Leben skandalös ist. Christus handelt im Sakrament; der Spender ist nur dessen Werkzeug.

Die päpstliche Unfehlbarkeit: was das Vatikanum I wirklich definiert hat (1870)

Die dogmatische Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit durch das I. Vatikanische Konzil (Konstitution Pastor Aeternus, 18. Juli 1870) wird fast universell missverstanden. Sie besagt nicht, dass der Papst untadelig sei. Sie besagt nicht, dass er in seinen politischen Entscheidungen inspiriert sei. Sie besagt nicht, dass seine Sünden von Gott gebilligt seien. Sie stellt drei strenge kumulative Bedingungen, damit eine päpstliche Erklärung unfehlbar ist:

BedingungInhaltWas nicht darunter fällt
Ex cathedraDer Papst spricht als Hirte und Lehrer der ganzen KirchePrivatmeinungen, politische Akte, diplomatische Gespräche
Definiert eine festzuhaltende LehreEr definiert förmlich eine Lehre, mit der ausdrücklichen Absicht, die ganze Kirche zu verpflichtenPastorale Ermahnungen, Predigten, Privatbriefe
Über Glaube oder SittenDie Lehre betrifft Glaube oder Sitten (göttliche Offenbarung)Politik, Wissenschaft, Verwaltung, Ästhetik

Der genaue Wortlaut der Definition verdient zitiert zu werden:

„Der Römische Pontifex genießt, wenn er ex cathedra spricht — das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Autorität definiert, eine Lehre über Glaube oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten —, durch den ihm in der Person des heiligen Petrus verheißenen göttlichen Beistand jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Definition der Lehre über Glaube oder Sitten ausgerüstet wissen wollte." — I. Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Pastor Aeternus, Kap. IV, 18. Juli 1870[69]

Faksimile der dogmatischen Definition des I. Vatikanums über die Unfehlbarkeit des Römischen Pontifex (1870). Der Text betrifft eine Definition ex cathedra, nicht die persönliche Untadeligkeit. Bild von Wikimedia Commons.

Alexander VI. hat niemals ex cathedra definiert, sein Nepotismus sei tugendhaft. Er hat niemals definiert, Inzest sei erlaubt. Er hat niemals definiert, Gift sei zulässig. Er hat niemals definiert, ein Papst dürfe Kinder zeugen und sie mit den Kirchenstaaten versorgen. Seine persönlichen Verfehlungen — wirkliche oder legendäre — haben niemals den Rang katholischer Lehre erlangt. Sie hätten daher nichts widerlegen können, selbst wenn sie alle erwiesen wären.

Historische Präzedenzfälle: Die Kirche hat Schlimmeres überlebt

Der Papstpalast in Avignon, Sitz des Papsttums von 1309 bis 1377: Die Kirche hat längere Exile überstanden als die Borgia-Jahre. Foto: Daniel Villafruela, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.

Die Geschichte der Kirche bietet Präzedenzfälle, die zeigen, dass schwer unwürdige Päpste die Institution niemals zerstört noch ihre Sendung entwertet haben. Die Liste ist lang und älter als Alexander VI.

Johannes XII. (955–964), im Alter von achtzehn Jahren auf Druck seines Vaters Alberich II. zum Papst gewählt, wird von einer durch Kaiser Otto I. einberufenen Synode am 6. November 963 abgesetzt, auf Anklagen wegen Unzucht, Simonie, Meineids und sogar Altarschändung hin. Die Kirche überlebt Johannes XII. und setzt ihre Lehre fort, ohne ein einziges Dogma zu ändern.[70]

Die „Leichensynode" (Januar 897) erlebt, wie Papst Stephan VI. die Leiche seines Vorgängers Formosus ausgraben lässt, um sie post mortem zu richten, bekleidet mit den päpstlichen Gewändern. Die Leiche wird verurteilt, verstümmelt (die drei Segensfinger werden abgeschnitten) und in den Tiber geworfen. Die Episode ist von unerhörter politischer Gewalt, ohne Entsprechung bei Alexander VI. Die Kirche hat sie überlebt.[71]

Das Große Abendländische Schisma (1378–1417) erlebt zwei, dann drei gleichzeitige Prätendenten, die um den Stuhl Petri streiten. Vierzig Jahre lang wissen aufrichtige Katholiken — der heilige Vinzenz Ferrer, die heilige Katharina von Siena, der heilige Bernhardin von Siena — nicht mit Gewissheit, wem sie gehorchen sollen. Das Konzil von Konstanz (1414–1418) löst die Krise durch die Wahl Martins V. am 11. November 1417. Die Kirche ist aus dem Großen Schisma nicht mit einer geänderten Lehre über Dreifaltigkeit, Sakramente, Eucharistie oder Auferstehung hervorgegangen.[72]

Papst Liberius (352–366) soll unter dem Druck Kaiser Constantius' II. im Exil eine sogenannte „halbarianische" Formel (die dritte Formel von Sirmium) im Jahr 358 unterzeichnet haben — ein Dossier, das Historiker noch diskutieren, bis hin zur Wirklichkeit der Unterschrift. Das wäre theologisch schwerwiegender als alles, was die Borgia-Legende dem Katholizismus vorwirft: ein doktrineller Kompromiss unter kaiserlichem Zwang. Selbst in dieser extremen Annahme hält die katholische Lesart fest, dass Liberius nichts als von der ganzen Kirche festzuhaltende Lehre definiert hat — das Vokabular ex cathedra ist hier das des Vatikanums I (1870), rückblickend als Deutungsraster angewandt — und dass seine Geste, politisch feige, die Unfehlbarkeit nicht bindet.[73]

Eamon Duffy fasst das Paradox zusammen: Das wahre Wunder der katholischen Geschichte ist nicht die Abwesenheit skandalöser Päpste — es gab sie, vom 4. bis zum 16. Jahrhundert —, sondern dass die Kirche Liberius, Johannes XII., die Leichensynode, das Große Schisma, die Borgia und die Religionskriege durchquert hat und dabei eine Lehre unversehrt bewahrte, die die Männer, die sie leiteten, oft als erste nicht lebten.[74]

Das Urteil des Katechismus

Der Katechismus der Katholischen Kirche fasst die katholische Lehre in dieser Frage zusammen:

„Dieser Unfehlbarkeit erfreut sich der Römische Pontifex, das Haupt des Bischofskollegiums, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirte und Lehrer aller Gläubigen, der seine Brüder im Glauben zu stärken hat, einen Glaubens- oder Sittenlehre-Satz durch endgültigen Akt verkündet. [...] Diese Unfehlbarkeit reicht so weit wie der überlieferte Hort der göttlichen Offenbarung selbst." — Katechismus der Katholischen Kirche, §891[75]

Und weiter gefasst über die Heiligkeit der Kirche, die niemals mit der moralischen Heiligkeit ihrer Glieder identifiziert wird:

„Während Christus, der Heilige, Unschuldige, Makellose, die Sünde nicht kannte, sondern nur gekommen ist, die Sünden des Volkes zu sühnen, ist die Kirche, die Sünder in ihrem Schoß birgt, zugleich heilig und stets der Reinigung bedürftig und müht sich ständig um Buße und Erneuerung. Alle Glieder der Kirche, ihre Diener eingeschlossen, müssen sich als Sünder bekennen." — Katechismus der Katholischen Kirche, §827[76]

Siehe den vollständigen Artikel über die päpstliche Unfehlbarkeit für die Einzelheiten der Bedingungen, Grenzen und häufigen Einwände.

Widerlegen die Borgia die Kirche? Die Logik der Früchte, neu gelesen

„An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen" — aber an welchen, und an allen?

Pinturicchio, Disputation der heiligen Katharina (Detail), Saal der Heiligen, Borgia-Gemächer, 1492–1494: die kulturellen Früchte des Mäzenatentums Alexanders VI. Gemeinfrei via Wikimedia Commons.

Der umgekehrte evangelische Einwand wird regelmäßig gegen die Kirche mobilisiert: Wäre sie wirklich die Kirche Christi, hätte sie die Borgia nicht hervorgebracht. Der angeführte Vers ist wohlbekannt:

„An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen. Erntet man etwa Trauben von Dornen oder Feigen von Disteln?" — Matthäus 7, 16, liturgische Übersetzung[77]

Die katholische Antwort besteht nicht darin, der Prüfung auszuweichen, sondern alle Früchte zu betrachten, nicht nur die skandalösesten. Ein halbes Jahrhundert Borgia-Pontifikate erschöpft nicht die Bilanz einer zweitausendjährigen Institution; und die vollständige Prüfung desselben halben Jahrhunderts gibt dem Vers eine dem Einwand diametral entgegengesetzte Tragweite.

Dasselbe halbe Jahrhundert, das die Borgia-Pontifikate hervorbringt, sieht aufblühen:

  • Heiliger Johannes von Capistran (gest. 1456, heiliggesprochen 1690) — Prediger des Belgrader Kreuzzugs.
  • Heiliger Franz von Paola (gest. 1507) — Gründer der Minimen, Beichtvater Ludwigs XI.
  • Heilige Katharina von Bologna (gest. 1463) — Klarissin, Mystikerin, geistliche Schriftstellerin.
  • Heilige Franziska von Rom (gest. 1440) — Visionärin und Gründerin der Oblaten der heiligen Maria.
  • Heiliger Antonin von Florenz (gest. 1459) — dominikanischer Erzbischof, bedeutender Moraltheologe.

Und das Jahrhundert nach Alexander VI. ist genau das der katholischen Reform, die eine der erstaunlichsten Heiligen-Ernten der gesamten Kirchengeschichte hervorbringen wird:

Das Konzil von Trient (1545–1563) antwortet auf die wirklichen disziplinären Missbräuche mit einer substanziellen Reform — Seminare, Residenzpflicht der Bischöfe, Abschaffung der Pfründenhäufung —, ohne eine einzige dogmatische Definition zu ändern. Siehe das Konzil von Trient und die christliche Renaissance.

Für Eamon Duffy hat die Kirche nach den Borgia Heilige in größerer Zahl hervorgebracht als je zuvor: Der Skandal hat sie verwundet, ohne sie in etwas anderes zu verwandeln — und gerade wegen dieser Skandale erreichte die tridentinische Heiligkeit ihre Intensität, indem die Gnade dort überströmte, wo die Sünde überströmt war.[78]

Ein sündiger Papst ist keine katholische Lehre

Die grundlegende Unterscheidung trifft Kardinal Joseph Ratzinger in seiner Einführung in den Katechismus (1994): Die Kirche ist zugleich heilig und aus Sündern gebildet. Ihre Heiligkeit ist nicht die garantierte moralische Heiligkeit aller ihrer Glieder, nicht einmal aller ihrer Hirten: Sie ist die Gegenwart Christi, die sie trotz menschlicher Schwächen in der Wahrheit ihrer Lehre erhält. Ihm zufolge ist die Kirche nicht heilig, weil ihre Glieder heilig wären — viele sind es nicht, und die Geschichte trägt davon das Mal —, sondern weil sie vom Heiligen behütet wird und Christus in ihr trotz des Versagens seiner Diener wirkt. Ihre Heiligkeit ist keine soziologische Tatsache: Sie ist eine christologische Verheißung.[79]

Alexander VI. hat seine Kinder begünstigt: Das ist keine katholische Lehre. Er hat die Kirchenstaaten als dynastische Macht benutzt: Das ist keine katholische Lehre. Er hat eine seinem Stand widersprechende Sexualität gelebt: Das ist keine katholische Lehre. Er hat nicht ex cathedra definiert, dass diese Verhaltensweisen tugendhaft seien, und niemand in der Kirche hat je gelehrt, dass sie es wären. Im Gegenteil: Die katholische moralische Überlieferung hat sie stets ausdrücklich verurteilt.

Was Alexander VI. niemals getan hat

Um vollständig zu sein, muss das Negativinventar erstellt werden: was Alexander VI. trotz aller seiner Skandale auf doktrineller Ebene niemals getan hat.

Traditionelles Porträt Cesare Borgias, Zentralfigur der dynastischen Ambitionen der Familie: ein wirklicher politischer Skandal, aber keine katholische Lehre. Bild von Wikimedia Commons.
  • Er hat das Credo nicht geändert.
  • Er hat die Sakramente nicht neu definiert.
  • Er hat die Messe nicht abgeschafft.
  • Er hat nicht gelehrt, die Sünde sei eine Tugend.
  • Er hat die Exkommunikation nicht zur Waffe gegen jeden Reformwillen gemacht: Er hat 1497 selbst eine Reformkommission einberufen. Der Fall des Girolamo Savonarola — exkommuniziert am 12. Mai 1497 wegen beharrlichen Ungehorsams (Weigerung, der Heiligen Liga beizutreten, Predigt gegen Rom, dann öffentlicher Ruf nach einem Konzil zur Absetzung des Papstes), verhaftet am 8. April 1498, in Florenz vor Gericht gestellt, dann am 23. Mai 1498 mit zwei dominikanischen Gefährten auf der Piazza della Signoria gehängt und verbrannt — bleibt die disziplinarische Bestrafung eines Rebellen gegen die päpstliche Autorität selbst, in einem florentinischen politischen Konflikt, keine Verurteilung der Reform.[80]
  • Er hat keine häretische Bulle verkündet.
  • Er hat die katholische Lehre über Glaube, Sakramente, Moral und Primat vollständig aufrechterhalten.
  • Er hat öffentlich anerkannt, Kinder zu haben, was für einen Kleriker eine schwere Sünde ist, aber kein Lehrirrtum ist.

Der Kontrast ist erhellend. Alexander VI. hat als Mensch gesündigt. Er hat als Papst nicht verraten — in dem Sinn, dass das Amt Petri unter seinem Pontifikat die apostolische Lehre ohne Bruch weitergegeben hat.

Das Fortbestehen der Kirche nach den Borgia

Die wirkliche apologetische Frage lautet schließlich: Hat die Kirche wegen der Borgia aufgehört, die Kirche zu sein? Die Antwort der Tatsachen lautet nein. Sie lehrt weiter das Nicäno-Konstantinopolitanische Credo (325, 381), feiert die Eucharistie in derselben Lehre wie zu Trient, spendet die sieben Sakramente, reformiert ihre Disziplin, ohne das Dogma anzutasten, und bringt Heilige in allen Berufungen hervor.

Die tridentinische Reform, die auf die päpstlichen Skandale der Renaissance folgt, gehört zu den tiefsten der Kirchengeschichte: Sie ersetzt nicht die katholische Lehre, sie korrigiert die disziplinären Missbräuche, die sie weniger glaubwürdig gemacht hatten. Für eine katholische Lesart ist die Kirche, die aus Trient hervorgeht — Seminare, Römischer Katechismus, einheitliches Messbuch, systematische Sakramententheologie —, Lehrmäßig solider als jene, die hineinging. Die Borgia haben paradoxerweise zu dieser Festigung beigetragen, indem sie die Kirche zwangen, sich in der Dringlichkeit zu reformieren.

Schluss

Die Fassade des Petersdoms: Die Kirche hat die Borgia überlebt und steht noch immer. Foto: Alvesgaspar, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.

Die Borgia sind eine vielschichtige Wirklichkeit, die weder die parteiische Verteidigung noch der antikatholische Angriff ehrlich behandeln.

Alonso de Borja (Calixt III.) war ein seriöser Verwalter, ein bewanderter Jurist, Rehabilitator Jeanne d'Arcs und Kreuzfahrer von Belgrad — ein Papst von kleiner körperlicher Statur und kurzer Dauer, der Nepotismus praktizierte wie alle seine italienischen Zeitgenossen und den die Nachwelt zu Unrecht in die familiäre Misskreditierung hineingezogen hat.

Rodrigo Borgia (Alexander VI.) war durch sein persönliches Leben und durch den dynastischen Gebrauch, den er von den Kirchenstaaten machte, ein moralisch skandalöser Papst — eine Tatsache, die die katholische Kirche keinen Grund hat zu verbergen. Er war auch ein kompetenter Verwalter, ein bedeutender humanistischer Mäzen, ein diplomatischer Schiedsrichter zwischen Spanien und Portugal, ein Beschützer der Juden Spaniens, der Urheber des modernen Ritus der Heiligen Pforte, der Gründer einer Universität, die bis heute besteht — Aberdeen. Die Pamphletisten der schwarzen Legende haben zu all dem nichts zu sagen und ziehen Kastanien, Inzest und Giftring vor.

Lucrezia Borgia war eine von ihrer Familie instrumentalisierte Frau — dreimal nach politischen Erfordernissen verheiratet, vor Schmerz gebrochen beim Tod Alfonsos von Aragón —, die es ab 1502 verstand, in Ferrara eine kompetente Herzogin, eine Briefpartnerin Pietro Bembos, eine Widmungsträgerin Ariosts, eine Klostergründerin und eine franziskanische Tertiarin zu werden, die im Habit der Armut starb. Dem romantischen Mythos der Giftmischerin entspricht nichts Archivarisches: Es ist eine literarische Konstruktion, die zusammenbricht, sobald man die Schachteln des Archivio Estense öffnet.

Die schwarze Legende der Borgia lässt sich Schritt für Schritt verfolgen: die Rivalität Giuliano della Roveres mit Alexander VI. (Flucht nach Frankreich, Ruf nach Karl VIII., Forderungen nach einem Absetzungskonzil), die rückblickende Erzählung Guicciardinis, der fünfunddreißig Jahre nach den Tatsachen schreibt, die Übernahme durch die Polemiker der Reformation, dann die populäre Fixierung durch Hugo und Donizetti 1833 — und durch Dumas 1839–1841. Sie ist nicht ohne jede Grundlage — die wirklichen Verfehlungen Alexanders VI. sind schwer —, aber sie steht in keinem Verhältnis zu den nichtfeindlichen zeitgenössischen Quellen.

Auf theologischer Ebene widerlegen die Borgia nichts. Das ex opere operato — von Augustinus gegen die Donatisten formuliert, von Trient gegen die Reformatoren definiert — garantiert die Gültigkeit der von einem sündigen Papst gespendeten Sakramente. Die vom Vatikanum I definierte Unfehlbarkeit ex cathedra hat drei strenge Bedingungen, denen Alexander VI. nicht einmal nahegekommen ist: Er hat keine Lehre definiert, in keinem Moment, als von der ganzen Kirche festzuhalten. Die Heiligkeit der Kirche verspricht keine lauter heiligen Päpste — sie verspricht, dass Christus seine Kirche in der Wahrheit seiner Lehre erhält trotz der Untreue ihrer Glieder.

Dass die Kirche die Borgia, Johannes XII., die Leichensynode, das Große Schisma und die Religionskriege überlebt hat, indem sie dasselbe Credo, dieselben Sakramente und dieselbe apostolische Überlieferung bewahrte, ist für eine katholische Lesart ein Zeichen der Verheißung Christi — keine Widerlegung, sondern eine Bestätigung durch den Kontrast. Christus hatte Petrus als Fundament seiner Kirche verheißen, und er hatte im Voraus den Wert der Menschen abgewogen, die den Stuhl bekleiden würden:

„Ich aber sage dir: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen." — Matthäus 16, 18, liturgische Übersetzung[81]

Er hatte nicht verheißen, dass jene, die die Schlüssel innehaben, ihrer stets würdig sein würden. Er hatte nur verheißen, dass die Pforten der Hölle nicht obsiegen würden. Die Borgia wollten, ohne es zu wollen, diese Verheißung auf die Probe stellen. Fünf Jahrhunderte später liegt das Urteil vor unseren Augen.

Zum Weiterlesen

Anmerkungen und Quellen

  1. Ludwig von Pastor, The History of the Popes from the Close of the Middle Ages, übers. F. I. Antrobus, Bd. II, Kegan Paul, London, 1891, S. 319–340; Ivan Cloulas, Les Borgia, Fayard, Paris, 1987, S. 15–27 (die frühere Referenz auf Mariano Picón Salas, De la conquista a la Independencia — ein Werk über Lateinamerika — ist gestrichen: Die genaue Stelle, die den aragonesischen Kontext des 15. Jahrhunderts erhellen sollte, konnte nicht verifiziert werden).

    1
  2. Massimo Miglio, Storia della Chiesa, Bd. XII: La crisi religiosa del Quattrocento, San Paolo, Cinisello Balsamo, 1999, S. 89–115 (über die aragonesische Einwanderung nach Rom).

    2
  3. Reskript Calixts III. vom 11. Juni 1455, auf Bitten Isabelle Romées; Jules Quicherat, Procès de condamnation et de réhabilitation de Jeanne d'Arc, 5 Bde., Jules Renouard, Paris, 1841–1849, Bd. II–III (Akten des Nichtigkeitsprozesses, 1455–1456); Régine Pernoud und Marie-Véronique Clin, Jeanne d'Arc, Fayard, Paris, 1986, S. 290–295. Der Nichtigkeitsprozess wird am 7. November 1455 in Notre-Dame von Paris eröffnet und am 7. Juli 1456 in Rouen abgeschlossen, mit etwa einhundertfünfzehn vernommenen Zeugen nach den gängigsten Zählungen; das Urteil erklärt den Prozess von 1431 für mit Arglist und Ungerechtigkeit behaftet.

    3
  4. Kenneth Setton, The Papacy and the Levant, 1204–1571, Bd. II, American Philosophical Society, Philadelphia, 1978, S. 175–200; Norman Housley, Crusading and the Ottoman Threat 1453–1505, Oxford University Press, 2012, Kap. 1; Catholic Encyclopedia, „Feast of the Transfiguration": Sieg Hunyadis über die Türken bei Belgrad und Erhebung des Festes in die Universalkirche durch Calixt III. zum Gedächtnis dieses Sieges (die Enzyklopädie datiert die Erhebung auf 1456; andere Berichte verlegen sie ins Folgejahr); Franciscan Media: Sieg vom 22. Juli 1456, Nachricht in Rom eingetroffen am 6. August.

    4
  5. Christine Shaw, Julius II: The Warrior Pope, Blackwell, Oxford, 1993, S. 1–15 (Einleitung über den kurialen Klientelismus der Renaissance); Sandro Carocci, Il nepotismo nel Medioevo: Papi, cardinali e famiglie nobili, Viella, Rom, 1999, S. 215–240.

    5
  6. Michael Mallett, The Borgias: The Rise and Fall of a Renaissance Dynasty, Bodley Head, London, 1969, S. 68–79; die Ernennung zum Vizekanzler datiert vom 1. Mai 1457 (Archivio Segreto Vaticano, Reg. Vat. 458, fol. 12r).

    6
  7. Mallett, The Borgias, a. a. O., S. 80–105; die Inventare des kardinalizischen Vermögens Rodrigos bei der Wahl sind im ASV erhalten.

    7
  8. Mallett, The Borgias, a. a. O., S. 79. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    8
  9. Pius II., Commentarii rerum memorabilium que temporibus suis contigerunt, hg. A. van Heck, 2 Bde., Biblioteca Apostolica Vaticana, Vatikanstadt, 1984, Bd. I, S. 453 (Brief vom 11. Juni 1460 an Rodrigo betreffend das Sieneser Gastmahl); engl. Übers. in Pius II., Commentaries, hg. M. Meserve und M. Simonetta, Harvard University Press, I Tatti Renaissance Library, 2007, Buch III.

    9
  10. Sarah Bradford, Lucrezia Borgia: Life, Love and Death in Renaissance Italy, Viking, London, 2004, S. 10–14; die Geburtsdaten der Kinder Rodrigos und Vannozzas sind nach der diplomatischen Korrespondenz und den römischen Archiven gesichert (die frühere Erwähnung von „Pfarregistern von Santa Maria del Popolo" wurde gestrichen: Diese Kirche wird erst 1561 Pfarrsitz, und die systematische Führung von Taufregistern verallgemeinert sich erst nach dem Konzil von Trient).

    10
  11. Pastor, History of the Popes, Bd. V, a. a. O., S. 381–402; Frederic J. Baumgartner, Behind Locked Doors: A History of the Papal Elections, Palgrave Macmillan, New York, 2003, S. 87–94.

    11
  12. Krönungsdatum nach der Sekundärhistoriographie: 26. August 1492. Signalisierte Variante: Burchards Tagebuch wird in seiner gängigen englischen Übersetzung auf den 27. August zitiert — Prüfung an der Ausgabe Thuasne/Celani vor jedem wörtlichen Zitat noch ausstehend.

    12
  13. Shaw, Julius II, a. a. O., S. 28–50 (della Roveres diplomatische Kampagne gegen Alexander VI., Verhandlungen mit Karl VIII. von Frankreich).

    13
  14. Ludwig von Pastor, The History of the Popes from the Close of the Middle Ages, Bd. V: Alexander VI, übers. F. I. Antrobus, Kegan Paul, London, 1898, S. 385.

    14
  15. Archivio di Stato di Milano, Dispacci degli ambasciatori a Roma, Depesche vom 14. August 1492, zitiert in Mallett, The Borgias, S. 112–115; die mailändischen Berichte über die „mit Gold beladenen Maultiere" sind aus dritter Hand und durch keine anderen diplomatischen Quellen bestätigt.

    15
  16. Zur Wahlabsprache vom Oktober 1503 (Stimmen der spanischen Kardinäle im Austausch für die Beibehaltung Cesare Borgias als Gonfaloniere und die Erhaltung seiner Staaten): Vereinbarung vom 29. Oktober 1503, berichtet von Burchard, Liber notarum, und zusammengefasst von Sarah Bradford in ihrer Cesare-Borgia-Biographie; Shaw, Julius II, a. a. O. (Verhandlung mit Cesare Borgia und den spanischen Kardinälen vor dem Oktoberkonklave 1503); Meyer, The Borgias, a. a. O., S. 380–395; zur Konfiszierung der Borgia-Güter und zur Versiegelung der Gemächer nach der Wahl: Shaw, Julius II, a. a. O., S. 130–150.

    16 57
  17. Bulle Cum tam divino, Julius II., 14. Januar 1505 (im Text der Bulle selbst gelesenes Datum), Text in Magnum Bullarium Romanum, Bd. III, Turin, 1859, S. 365–368; Frederic J. Baumgartner, Behind Locked Doors, a. a. O., S. 95–97. Prospektive Bulle: Sie gilt für künftige Konklaven, ohne auf vergangene Wahlen zurückzuwirken.

    17
  18. Bulle Inter caetera (zweite Fassung), 4. Mai 1493, lateinischer Text in Magnum Bullarium Romanum, Bd. III, Turin, 1859, S. 362–365; Luís Adão da Fonseca, D. Manuel I e o sonho imperial, Quetzal, Lissabon, 1995, S. 87–110 (spanischer und portugiesischer Kontext).

    18
  19. Vertrag von Tordesillas, 7. Juni 1494; L. A. Vigneras, „The Treaty of Tordesillas", The Americas, Bd. 15/1, 1958, S. 49–63; Vertragstext in Frances Gardiner Davenport, European Treaties Bearing on the History of the United States and Its Dependencies, Bd. I, Carnegie Institution, Washington, 1917, S. 84–100.

    19
  20. Vigneras, „The Treaty of Tordesillas", a. a. O., S. 62. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    20
  21. Alhambra-Dekret, 31. März 1492; Henry Kamen, The Spanish Inquisition: A Historical Revision, Yale University Press, New Haven, 4. Aufl., 2014, S. 14–25. Kamen revidiert die Schätzungen stark nach unten (in der Größenordnung von 40 000 Exilierten nach den sekundären Synthesen seiner These): Die Zahl von etwa 150 000 gehört zu den hohen Schätzungen (gängige Spanne von 40 000 bis 200 000 je nach Autor); Prüfung an der 4. Auflage vor endgültiger Validierung noch ausstehend.

    21
  22. Das Schreiben Alexanders VI. an seine Legaten wird zitiert und erörtert in Salo Wittmayer Baron, A Social and Religious History of the Jews, Bd. XIII, Columbia University Press, New York, 1969, S. 109 Anm. 20; päpstliche Register (ASV, Reg. Vat. 776). Zusammengefasste französische Formulierung nach dieser Referenz: Das genaue Latein bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    22
  23. Cecil Roth, The History of the Jews in Italy, Jewish Publication Society, Philadelphia, 1946, S. 196–210; zusammengefasste Stelle S. 199. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    23
  24. Bulle Inter curas multiplices, 20. Dezember 1499 — die Bulle, die das Jubiläum feierlich verkündet (Zeitschrift Religions, Bd. 16/6, 2025, „The Christological Dimension of Papal Ceremonies: Alexander VI and the Opening of the Holy Door"); Mario Sensi, Storia dei giubilei, Bd. I, Boroli, Novara, 1997, S. 220–245; Herbert Thurston, The Holy Year of Jubilee, Sands & Co., London, 1900, S. 38–52 (über die erste Inszenierung des Ritus der Heiligen Pforte).

    24
  25. John D'Amico, Renaissance Humanism in Papal Rome: Humanists and Churchmen on the Eve of the Reformation, Johns Hopkins University Press, Baltimore, 1983, S. 200–215; Loren Partridge, The Art of Renaissance Rome, Abrams, New York, 1996, S. 89–95; Claudia La Malfa, Pinturicchio a Roma: La seduzione dell'antico, Silvana Editoriale, Mailand, 2009.

    25
  26. Gründungsbulle des King's College of Aberdeen, 10. Februar 1495 modernen Stils (10. Februar 1494 nach der damaligen schottischen Zeitrechnung, da das Jahr am 25. März begann), erhalten in den Archiven der Universität Aberdeen; die Universität selbst (offizielle Website, Seite King's College) gibt für die Bulle Alexanders VI. das Datum 10. Februar 1495 an; königliche Charta Jakobs IV. im selben Jahr; die Universität feierte ihr fünfhundertjähriges Bestehen am 10. Februar 1995; Robert Sangster Rait, The Universities of Aberdeen: A History, J. G. Bisset, Aberdeen, 1895, S. 1–20; Leslie Macfarlane, William Elphinstone and the Kingdom of Scotland 1431–1514, Aberdeen University Press, Aberdeen, 1985, S. 322–360. Die Catholic Encyclopedia (1913, „University of Aberdeen") gibt ihrerseits den 24. Februar 1494 alten Stils, also 1495 moderner Rechnung (mit einem Druckfehler „1491" in manchen Nachdrucken): Der Artikel behält das von der Universität selbst, der Hüterin der Bulle, angegebene Datum 10. Februar 1495 bei.

    26
  27. Pastor, History of the Popes, Bd. V, a. a. O., S. 478–485; Mallett, The Borgias, a. a. O., S. 184–192; Burchard, Liber notarum, hg. Thuasne, Bd. II, S. 372–378 (Bericht über die Bergung der Leiche).

    27
  28. Pastor, History of the Popes, Bd. V, a. a. O., S. 478–485 und Anhänge; Protokoll der im Juni 1497 ernannten Reformkommission in den päpstlichen Registern (Archivio Segreto Vaticano, Reg. Vat. 877); Teiltext bei Pastor, Bd. V, Anh. 60–62.

    28
  29. G. J. Meyer, The Borgias: The Hidden History, Bantam Books, New York, 2013, S. 268. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    29
  30. Johannes Burchard, Liber notarum ab anno 1483 usque ad annum 1506, hg. Enrico Celani (für 1483–1492) und Louis Thuasne (für 1492–1506), 3 Bde., Ernest Leroux, Paris, 1883–1885; kritische italienische Ausgabe: Liber notarum, hg. E. Celani, Rerum Italicarum Scriptores, Bd. XXXII/1, Città di Castello, 1907–1942.

    30
  31. Der Silvio Savelli zugeschriebene Brief vom 15. November 1501 wird zitiert in Mallett, The Borgias, S. 196; der Originaltext erwähnt lediglich ein „von Cesare Borgia gegebenes Abendessen", ohne Erwähnung von Orgie, Prostituierten oder sexuellen Preisen.

    31
  32. Mallett, The Borgias, a. a. O., S. 178–200 (ausführliche Erörterung der Zuverlässigkeitsprobleme des Liber notarum), zusammengefasste Stelle S. 188; Meyer, The Borgias, a. a. O., S. 297–310. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    32
  33. Bradford, Lucrezia Borgia, a. a. O., S. 68–80; Cloulas, Les Borgia, a. a. O., S. 200–215; die mailändischen herzoglichen Audienzen, bei denen Giovanni Sforza seine Anklagen ausspricht, sind durch die mailändischen Chroniken bezeugt (Bernardino Corio, Patria Historia, 1503).

    33
  34. G. J. Meyer, The Borgias: The Hidden History, Bantam Books, New York, 2013, S. 236. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    34
  35. Sarah Bradford, Lucrezia Borgia: Life, Love and Death in Renaissance Italy, Viking, London, 2004, S. 79. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    35
  36. Ivan Cloulas, Les Borgia, Fayard, Paris, 1987, S. 218; Anne Reynolds, Renaissance Humanism at the Court of Clement VII: Francesco Berni's Dialogue Against Poets, Garland, New York, 1997, Kap. 2 (über die Zirkulation der Pasquinaden). Zusammengefasste Paraphrase nach Cloulas: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    36
  37. Alexandre Dumas, Les Borgia, in Crimes célèbres, Administration de Librairie, Paris, 1839–1841, Bd. III; der vergiftete Ring begegnet nach unserer Kenntnis in keiner identifizierten Quelle des 15. oder 16. Jahrhunderts; Dumas verbindet frei Burchard, Guicciardini, Hugo und Erzählungen aus Kuriositätenkabinetten.

    37
  38. Mallett, The Borgias, a. a. O., S. 250–265 (Erörterung der Giftanklagen und Fehlen konvergierender Beweise); Meyer, The Borgias, a. a. O., S. 355–365; zum angeblichen cantarella Antonio Tinagli, Veneficio nella storia, Forni, Bologna, 1965, S. 88–95.

    38
  39. Burchard, Liber notarum, Bd. III, hg. Thuasne, S. 191–193 (Bericht über die gleichzeitige Erkrankung Alexanders VI., Cesare Borgias und mehrerer Kardinäle nach dem Abendessen vom 5. August 1503 in den Gärten Kardinal Adriano Castellesi).

    39
  40. Giuseppe Fornasini, „La morte di Alessandro VI e le febbri malariche di Roma", Archivio della Società Romana di Storia Patria, Bd. XXII, 1899, S. 321–340; Robert Sallares, Malaria and Rome: A History of Malaria in Ancient Italy, Oxford University Press, 2002, S. 200–230 (über das Fortbestehen der Malaria in Rom bis ins 20. Jahrhundert).

    40
  41. Fornasini, „La morte di Alessandro VI", a. a. O., S. 338.

    41
  42. Bradford, Lucrezia Borgia, a. a. O., S. 14–30; Maria Bellonci, Lucrezia Borgia: la sua vita e i suoi tempi, Mondadori, Mailand, 1939 (Neuausg. 1953), S. 25–85.

    42
  43. Bradford, Lucrezia Borgia, a. a. O., S. 25–30, 55–65, 110–120; Diane Yvonne Ghirardo, Marriage and Material Cultures in Renaissance Italy, Yale University Press, New Haven, 2008, Kap. 3.

    43
  44. Bradford, Lucrezia Borgia, a. a. O., S. 220–240; politische Korrespondenz erhalten im Archivio di Stato di Modena, Cancelleria Ducale, Carteggi tra principi e signori.

    44
  45. Pietro Bembo, Lettere, hg. Ernesto Travi, 4 Bde., Commissione per i testi di lingua, Bologna, 1987–1993; die Briefe an Lucrezia (1503–1504) sind in der Biblioteca Ambrosiana in Mailand erhalten (Signatur MS D 359 inf.); Sarah Gwyneth Ross, The Birth of Feminism: Woman as Intellect in Renaissance Italy and England, Harvard University Press, Cambridge MA, 2009, Kap. 2; Byron sieht die Briefe 1816 ein und spricht in seinem Tagebuch davon.

    45
  46. Ludovico Ariosto, Orlando Furioso, XIII. Gesang, Strophe 69 (Text der endgültigen Ausgabe von 1532); kritische Ausgabe: hg. Cesare Segre, Mondadori, Mailand, 1976. Text verifiziert an der Wikisource-Ausgabe (Canto 13, ottava 69).

    46
  47. Diane Yvonne Ghirardo, „Marriage and Sexuality in the Italian Renaissance", Journal of Family History, Bd. 28/4, 2003, S. 510–540; Maria Cristina Acidini Luchinat, Lucrezia Borgia: la vie d'une dame ferraraise, Mondadori Electa, Mailand, 2002, S. 188–210 (Eintritt in den Dritten Orden, Klostergründungen, franziskanische geistliche Leitung).

    47
  48. Bradford, Lucrezia Borgia, a. a. O., S. 308–320; Maria Bellonci, Lucrezia Borgia, a. a. O., S. 568–572; der letzte Brief an Leo X., diktiert am 22. Juni 1519, ist im Archivio di Stato di Modena erhalten.

    48
  49. Sarah Bradford, Lucrezia Borgia: Life, Love and Death in Renaissance Italy, Viking, London, 2004, S. 322. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    49
  50. Ivan Cloulas, Les Borgia, Fayard, Paris, 1987, S. 345. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    50
  51. Lauro Martines, April Blood: Florence and the Plot Against the Medici, Oxford University Press, 2003 (ausführlicher Bericht über das Attentat vom 26. April 1478 in der Florentiner Kathedrale, neunzehn Stiche gegen Giuliano de' Medici; Information des Papstes und Rolle Girolamo Riarios, deren genaue Deutung umstritten bleibt); Mallett, The Borgias, a. a. O., S. 45–52 (Rolle Sixtus' IV.); Marcello Simonetta, The Montefeltro Conspiracy: A Renaissance Mystery Decoded, Doubleday, New York, 2008.

    51
  52. Pastor, History of the Popes, Bd. V, a. a. O., S. 228–240 (Innozenz VIII. und seine Kinder); die Ehe Franceschetto Cibos — anerkannter unehelicher Sohn Innozenz' VIII. — mit Maddalena de' Medici, Tochter Lorenzos des Prächtigen, im Papstsaal des Vatikans (20. Januar 1488, Mitgift von 4 000 Dukaten) ist durch mehrere Chroniken dokumentiert (Infessura, Burchard, florentinische Depeschen); Ferdinand Gregorovius, History of the City of Rome in the Middle Ages, Bd. VII, Bell and Sons, London, 1900: Hochzeit im Vatikan gefeiert am Sonntag, dem 20. Januar 1488; Giovanni de' Medici, Sohn Lorenzos und Bruder Maddalenas (künftiger Leo X.), erhält im Rahmen derselben Annäherung mit dreizehn Jahren den Kardinalshut — Franceschetto Cibo wird so sein Schwager, und nicht umgekehrt.

    52
  53. Erasmus (zugeschrieben), Julius exclusus e caelis, um 1513–1514; kritische Ausgabe: Wallace K. Ferguson, Erasmi Opuscula: A Supplement to the Opera Omnia, Martinus Nijhoff, Den Haag, 1933, S. 38–124; anonyme Zirkulation ab 1514, Erasmus durch die moderne Stilanalyse zugeschrieben.

    53
  54. Shaw, Julius II, a. a. O., S. 5–7 und 130–140 (Felice della Rovere, anerkannte Tochter); Caroline P. Murphy, The Pope's Daughter: The Extraordinary Life of Felice della Rovere, Oxford University Press, 2005.

    54
  55. Hubert Jedin, History of the Council of Trent, Bd. I, übers. E. Graf, Nelson, London, 1957, S. 115–180 (Ablasskontext); Lyndal Roper, Martin Luther: Renegade and Prophet, Random House, New York, 2016, S. 95–130.

    55
  56. Shaw, Julius II, a. a. O., S. 28–50; Pastor, History of the Popes, Bd. V, a. a. O., S. 423–460; Meyer, The Borgias, a. a. O., S. 380–395.

    56
  57. G. J. Meyer, The Borgias: The Hidden History, Bantam Books, New York, 2013, S. 387. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    58
  58. Francesco Guicciardini, Storia d'Italia, hg. Ettore Mazzali, 3 Bde., Garzanti, Mailand, 1988 (verfasst 1537–1540; erste posthume Veröffentlichung 1561); Mark Phillips, Francesco Guicciardini: The Historian's Craft, University of Toronto Press, Toronto, 1977.

    59
  59. Mark Phillips, Francesco Guicciardini: The Historian's Craft, University of Toronto Press, Toronto, 1977, S. 167. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    60
  60. Robert Scribner, For the Sake of Simple Folk: Popular Propaganda for the German Reformation, Cambridge University Press, 1981, S. 148–189; Lyndal Roper, Martin Luther: Renegade and Prophet, Random House, New York, 2016, S. 180–195; Passional Christi und Antichristi, Cranach-Werkstatt, Wittenberg, 1521.

    61
  61. Victor Hugo, Lucrèce Borgia, Prosadrama in drei Akten, uraufgeführt im Théâtre de la Porte-Saint-Martin, 2. Februar 1833; Originalausgabe: Eugène Renduel, Paris, 1833; Anne Ubersfeld, Le Roi et le Bouffon: Étude sur le théâtre de Hugo de 1830 à 1839, Corti, Paris, 1974, S. 388–435.

    62
  62. Gaetano Donizetti, Lucrezia Borgia, Oper in einem Prolog und zwei Akten, Libretto von Felice Romani nach Victor Hugo, uraufgeführt im Teatro alla Scala, Mailand, 26. Dezember 1833; William Ashbrook, Donizetti and His Operas, Cambridge University Press, 1982, S. 358–374.

    63
  63. Maria Bellonci, Lucrezia Borgia: la sua vita e i suoi tempi, Mondadori, Mailand, 1939, Vorwort zur 3. Auflage (1953), S. 7–12. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    64
  64. Matthäus 23, 2–3, Liturgische Bibelübersetzung (Einheitsübersetzung), Wortlaut geprüft.

    65
  65. Heiliger Augustinus, De baptismo contra Donatistas (um 400–401) für die antidonatistische Lehre insgesamt. Die kurze Formel „aliud est sacramentum, aliud virtus sacramenti" gehört zu den Tractatus in Iohannem, Trakt. 26 (engl. Übers. NPNF 1. Serie, Bd. VII: „the sacrament is one thing, the virtue of the sacrament another"), und nicht zu De baptismo IV, 18: Die frühere Zuschreibung und der lateinische Einschub „effectus vel", der in den gelehrten Parallelen nicht wiedergefunden wurde, sind daher gestrichen. Der genaue lateinische Wortlaut (PL 43, Sp. 170; franz. Übers. Bibliothèque Augustinienne Bd. XXIX) bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    66
  66. Konzil von Trient, VII. Sitzung, 3. März 1547, Dekret über die Sakramente, Kanon 6; lateinischer Text und Übers. in H. Denzinger und A. Schönmetzer, Enchiridion Symbolorum, 36. Aufl., Herder, Freiburg, 1976, Nr. 1606.

    67
  67. Konzil von Trient, VII. Sitzung, 3. März 1547, Kanon 12; Denzinger-Schönmetzer, Nr. 1612.

    68
  68. I. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Pastor Aeternus, Kap. IV, 18. Juli 1870; Denzinger-Schönmetzer, Nr. 3074; franz. Übers. in Documents de Vatican I, hg. R. Aubert, Centurion, Paris, 1964.

    69
  69. Johannes XII. (955–964); römische Synode vom 6. November 963 unter Vorsitz Ottos I.; Ferdinand Gregorovius, History of the City of Rome in the Middle Ages, Bd. III, Bell and Sons, London, 1903, S. 393–420; Liudprand von Cremona, Historia Ottonis, hg. P. Chiesa, Corpus Christianorum CM 156, Brepols, Turnhout, 1998.

    70
  70. Leichensynode, Januar 897; Gregorovius, History of the City of Rome in the Middle Ages, a. a. O., Bd. III, S. 210–220; Auxilius von Neapel, Libellus in defensionem Stephani papae, hg. E. Dümmler, Hahnsche Buchhandlung, Hannover, 1866.

    71
  71. Brian Tierney, Foundations of the Conciliar Theory, Cambridge University Press, 1955; Howard Kaminsky, Simon de Cramaud and the Great Schism, Rutgers University Press, New Brunswick, 1983; Lösung durch das Konstanzer Konzil, Wahl Martins V. am 11. November 1417.

    72
  72. Liberius (352–366); die Unterzeichnung der halbarianischen Formel 358 wird erörtert in J. N. D. Kelly, The Oxford Dictionary of Popes, Oxford University Press, 1986, S. 29–30; Yves-Marie Duval, „La 'manœuvre frauduleuse' de Rimini: à la recherche du Liber adversus Ursacium et Valentem", in Hilaire et son temps, Études Augustiniennes, Paris, 1968, S. 51–103.

    73
  73. Eamon Duffy, Saints and Sinners: A History of the Popes, Yale University Press, New Haven, 2. Aufl., 2001, S. 211. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    74
  74. Katechismus der Katholischen Kirche, §891, Oldenbourg, München, 1993; revidierte Ausgabe, Libreria Editrice Vaticana, Vatikanstadt, 1997.

    75
  75. Katechismus der Katholischen Kirche, §827, Oldenbourg, München, 1993; übernimmt Lumen Gentium §8 (II. Vatikanum).

    76
  76. Matthäus 7, 16, Liturgische Bibelübersetzung (Einheitsübersetzung); der Vers setzt die evangelische Pädagogik der Unterscheidung fort, begonnen in Mt 7, 15–20 (die falschen Propheten) und wiederaufgenommen in Lk 6, 43–45.

    77
  77. Eamon Duffy, Saints and Sinners: A History of the Popes, Yale University Press, New Haven, 2. Aufl., 2001, S. 208. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    78
  78. Joseph Ratzinger (Kardinal), Introduction au Catéchisme de l'Église catholique, Mame/Plon, Paris, 1994, S. 30–35; wiederaufgenommen in Joseph Ratzinger, Foi chrétienne hier et aujourd'hui, Cerf, Paris, 1969, über die Spannung zwischen Heiligkeit der Kirche und Sünde ihrer Glieder. Zusammengefasste Paraphrase nach dieser Referenz: Der genaue Wortlaut bleibt vor jedem wörtlichen Zitat am Exemplar zu prüfen.

    79
  79. Exkommunikation Savonarolas am 12. Mai 1497 wegen beharrlichen Ungehorsams — Datum nach der Catholic Encyclopedia, „Girolamo Savonarola" („On 12 May, 1497, he was excommunicated", Text verifiziert auf newadvent.org), bestätigt durch Wikipedia und die übereinstimmenden Verzeichnisse (das früher nach Girolamo Savonarola Online, Brill, übernommene Datum 13. Mai ist daher hier auf den 12. Mai korrigiert); Predigt gegen Rom während der Fastenzeit 1497, Weigerung Florenz', der Heiligen Liga Alexanders VI. gegen Frankreich beizutreten, dann öffentlicher Ruf Savonarolas nach einem Konzil zur Absetzung des Papstes; Verhaftung am 8. April 1498, Prozess in Florenz, Hängung und Verbrennung auf der Piazza della Signoria am 23. Mai 1498 mit den Dominikanern Domenico da Pescia und Silvestro Maruffi.

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  80. Matthäus 16, 18, Liturgische Bibelübersetzung (Einheitsübersetzung); der Schlüsselvers des petrinischen Primats wird kommentiert von Joseph Ratzinger, Berufen zur Communio: Die Kirche heute verstehen, dt. Ausg. der Fayard-Ausgabe Paris 1993, Kap. 3, als die Verheißung, die das katholische Vertrauen in den Fortbestand der Kirche trotz des Versagens ihrer Diener begründet.

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