Martin Luther (1483–1546)

Martin Luther (1483–1546): deutscher Augustinermönch, Initiator der Reformation. 95 Thesen (31. Oktober 1517), Reichstag zu Worms (1521), Wartburg, Heirat mit Katharina von Bora (1525). Artikel: Biographie + sechs neu bewertete Vorurteile (lebendige vortridentinische Katholizität, 18 deutsche Bibeln vor Luther, Bauernkrieg, später Antisemitismus, sola fide und mystische Wurzeln). Katholische Würdigung: Benedikt XVI. in Erfurt 2011, Lund 2016 (Franziskus).

Ignispedia

Martin Luther (1483–1546) war ein deutscher Augustinermönch, Theologe und Professor der Heiligen Schrift, geschichtlicher Initiator der protestantischen Reformation. Seine Veröffentlichung der 95 Thesen gegen den indulgences am 31. Oktober 1517 in Wittenberg gilt traditionell als das auslösende Ereignis eines jahrhundertelangen Bruchs mit der römisch-katholischen Kirche. Im Januar 1521 von Papst Leo X. durch die Bulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert, verweigerte er auf dem Reichstag zu Worms (April 1521) den Widerruf und entwickelte auf der Wartburg und dann in Wittenberg eine reformatorische Theologie, gegründet auf die Prinzipien der sola scriptura, der sola fide und einer radikalen Reduzierung der Sakramente auf zwei.

Über den Lehrbruch hinaus war Luther ein Übersetzer, dessen deutsche Bibel (Neues Testament 1522, Vollbibel 1534) die moderne deutsche Literatursprache dauerhaft prägte, ein Liturgiker, der die volkssprachliche Messe erfand (Deutsche Messe, 1526), ein Katechist, dessen beide Katechismen von 1529 die lutherische Frömmigkeit bis heute formen, und ein Polemiker, dessen gewaltsame Rhetorik — gegen Rom, die aufständischen Bauern (1525), die Juden (1543) oder Erasmus (De servo arbitrio, 1525) — die europäische Öffentlichkeit ebenso prägte wie seine Thesen.

Seine zeitgenössische katholische Würdigung, eröffnet von Joseph Lortz (1939) und Yves Congar (1983, Martin Luther, sa foi, sa réforme)[1], formalisiert von Benedikt XVI. in Erfurt (2011) und dem gemeinsamen Gedenken von Lund (2016), anerkennt die geistliche Tiefe seiner Suche („Wie kann ich einen gnädigen Gott haben?“) und hält zugleich die unüberbrückbaren Lehrdifferenzen über Papsttum, Rechtfertigung, Sakramente und lehramtliche Autorität fest, Differenzen, die das Konzil von Trient (1545–1563) bekräftigte — wobei die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (1999) seither einen differenzierten Konsens allein in diesem Punkt hergestellt hat, ohne die übrigen Differenzen aufzuheben[2].

Biografie

Herkunft und Ausbildung (1483–1512)

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Martin Luther wurde am 10. November 1483 in Eisleben in der Grafschaft Mansfeld geboren, als Sohn von Hans Luder, einem Bergmann, der kleiner Besitzer einer Kupferhütte geworden war, und von Margarethe Lindemann. Am Tag darauf getauft (Fest des heiligen Martin von Tours, daher sein Vorname), besuchte er die Schulen in Mansfeld, Magdeburg und Eisenach. 1501 schrieb er sich an der Universität Erfurt ein, wo er 1502 das Bakkalaureat (BA) und 1505 den Magister der Freien Künste (MA) erwarb.

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Juli 1505**, auf dem Rückweg nach Erfurt, wurde Luther bei Stotternheim von einem heftigen Gewitter überrascht. Von Schrecken gepackt, als der Blitz wenige Schritte von ihm entfernt einschlug, rief er: „Heilige Anna, hilf mir, ich will ein Mönch werden!“ Er hielt sein Gelübde: Am 17. Juli 1505 trat er gegen den Willen seines Vaters Hans, der ihn für das Rechtsstudium bestimmt hatte, in das Kloster der observanten Augustiner in Erfurt ein[3]. Die Wahl der augustinischen Observanz — des reformierten strengen Zweigs der Augustiner-Eremiten — war nicht belanglos: Es war genau die Strömung, die im 15. Jahrhundert eine intensiv augustinische Lesart von Sünde, Gnade und freiem Willen aufrechterhielt, aus der Luther später die äußersten Folgerungen ziehen sollte[4].

Zum Diakon am 27. Februar 1507, dann zum Priester am 3. April 1507 (Karsamstag[5]) im Dom zu Erfurt durch den Mainzer Weihbischof Johann Bonemilch von Laasphe geweiht, feierte er seine Primiz am 2. Mai 1507[6]. Die Feier war erschütternd: Luther vertraute später an, er sei vor der Heiligkeit der eucharistischen Handlung wie gelähmt vor Schrecken gewesen — ein frühes Zeichen der Anfechtung (geistliche Anfechtung, Versuchung gegen den Glauben), die sein ganzes inneres Leben prägen sollte[7]. Sein Oberer Johann von Staupitz (um 1460–1524)[8], Generalvikar der observanten Kongregation der Augustiner in Deutschland, schickte ihn zum Theologiestudium. Luther wurde am 19. Oktober 1512 an der Universität Wittenberg zum Doktor der Theologie promoviert und folgte schon am 21. Oktober Staupitz selbst als Professor der Heiligen Schrift (lectura in Biblia, „Bibelvorlesung“) an der theologischen Fakultät nach. Er las über die Psalmen (Dictata super Psalterium, „diktierte Vorlesung über die Psalmen“, 1513–1515), den Römerbrief (1515–1516), den Galaterbrief (1516–1517) und den Hebräerbrief (1517–1518).

Johann von Staupitz, der verschwiegene geistliche Vater

Die Rolle von Staupitz in Luthers theologischer und geistlicher Formung gilt heute in der gesamten Geschichtsschreibung als entscheidend. Er lenkte Luther von der nominalistischen Scholastik — der spätmittelalterlichen Schule, die Gottes Allmacht und den Anteil des Menschen an seinem Heil betont (Gabriel Biel, Wilhelm von Ockham) — zu einer intensiven Lektüre Augustins und des heiligen Paulus; er drängte ihn zur Promotion; ihn soll Luther nach den Tischreden (von seinen Studenten nach seinem Tod gesammelte Erinnerungen) als „den, der die Lehre angefangen hat“ bezeichnet haben (Staupitz hatt die doctrinam angefangen, „Staupitz hat die Lehre begonnen“)[9].

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Als Luthers skrupulöse Angst im Beichtstuhl unbeherrschbar wurde, antwortete ihm Staupitz — Luther selbst berichtet dieses gewohnte Wort seines geistlichen Vaters in einem Brief an ihn vom 30. Mai 1518 — mit einem entscheidenden Wort: „Schau die Wunden Christi an, schau das für dich vergossene Blut Christi an; dort, und nur dort, wird die Vorherbestimmung licht.“[10] Staupitz blieb bis zu seinem Tod 1524 katholisch, weigerte sich aber bis zuletzt, Luther zu verurteilen — eine typische Situation der spätmittelalterlichen Unentschiedenheit, in der der Bruch noch niemandem als die Unausweichlichkeit erschien, die er werden sollte.

Die 95 Thesen und der Bruch (1517–1521)

Der Ablassskandal und die Predigt Johann Tetzels

Um das Ereignis von 1517 zu verstehen, muss man zunächst erfassen, was die indulgences in ihrer spätmittelalterlichen Praxis waren und was sie verdorben hatte. Der Ablass ist in der katholischen Lehre der vor Gott gewährte Nachlass der zeitlichen Sündenstrafe für bereits hinsichtlich der Schuld vergebene Sünden, gewährt von der Kirche, die über den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen verfügt[11]. Das Prinzip steht nicht in Frage: Es ist dogmatisch definiert und sollte vom Konzil von Trient bekräftigt werden (XXV. Sitzung, Dekret über die Ablässe, 4. Dezember 1563).

Was zu Beginn des 16. Jahrhunderts empörte, war nicht der Ablass an sich, sondern seine systematische Kommerzialisierung. 1515 erneuerte Papst Leo X. (Giovanni de' Medici, 1475–1521) den sogenannten „Petersablass“ zur Finanzierung des Neubaus der Petersbasilika in Rom. Erzbischof Albrecht von Brandenburg-Mainz, 24 Jahre alt, der drei Sitze (Magdeburg, Halberstadt, Mainz) unter Verletzung des kanonischen Rechts kumulierte, handelte mit Rom die Verkündigung dieses Ablasses in seinen Ländern aus, im Gegenzug für die Rückzahlung der bei den Fuggern in Augsburg für seine Dispensen aufgenommenen Summen[12]. Die Hälfte der Einkünfte floss so an Albrecht und die Bankiers zurück, die andere Hälfte nach Rom. In dieses finanzielle Gefüge schrieb sich die Predigt des Dominikaners Johann Tetzel (1465–1519) in Sachsen und Brandenburg 1516–1517 ein.

Tetzel predigte mit einem Sinn für das Spektakuläre, der sprichwörtlich bleiben sollte. Nach einer zeitgenössischen, seiner Predigt zugeschriebenen Formel, die Luther in der These 27 von 1517 aufgriff und die ins Volkssprichwort einging:

„Sobald der Pfennig im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer in den Himmel springt.“ — Sprichwort, zugeschrieben der Predigt Johann Tetzels, Formel aufgegriffen von Luther in These 27 der 95 Thesen[13]

Luther zielte genau auf diese Predigt. In der These 1 der 95 — der tiefsten, und derjenigen, die der katholischen Lehre am wenigsten widerspricht[14]:

„Unser Herr und Meister Jesus Christus hat, indem er sprach Penitentiam agite [„tut Buße“, Mt 4,17], gewollt, dass das ganze Leben der Gläubigen Buße sei.“ — Martin Luther, These 1 der 95 Thesen, 31. Oktober 1517[15]

Und in der These 36, die den Ablasshandel unmittelbar traf:

„Jeder wahrhaft reuige Christ hat vollen Nachlass von Strafe und Schuld, der ihm zusteht, auch ohne Ablassbriefe.“ — Martin Luther, These 36 der 95 Thesen[16]

Die 95 Thesen und ihre Verbreitung

Am 31. Oktober 1517 verfasste Luther die Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum — die 95 Thesen. Die traditionelle Erzählung vom Anschlag der Thesen an die Tür der Wittenberger Schlosskirche wurde 1961 von Erwin Iserloh (Luthers Thesenanschlag — Tatsache oder Legende?) bestritten; die modernen Historiker räumen allgemein ein, dass Luther die Thesen mindestens brieflich an Albrecht von Mainz und an Bischof Hieronymus Schulz am 31. Oktober 1517 gesandt hat, wobei die Frage des öffentlichen Anschlags umstritten bleibt[17]. Wie auch immer die anfängliche Veröffentlichungsweise war, der Buchdruck besorgte das Übrige viral: Die 95 Thesen wurden binnen zwei Wochen in ganz Deutschland verbreitet, ins Deutsche übersetzt und noch vor Ende 1517 in Nürnberg, Leipzig und Basel gedruckt[18].

Exsurge Domine und die päpstliche Verurteilung

Das Jahr 1520 brachte die Veröffentlichung der drei großen Schriften Luthers, die formalisierten, was zunächst nur ein Protest gegen eine Praxis gewesen war:

  • An den christlichen Adel deutscher Nation, veröffentlicht am 5. August 1520 — Aufruf an die deutschen Fürsten zu einer Reform der Kirche
  • De captivitate Babylonica ecclesiae („Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“), Oktober 1520 — systematischer Angriff auf die sieben Sakramente und die Transsubstantiation
  • De libertate christiana („Von der Freiheit des Christenmenschen“), November 1520 — Darlegung der Lehre von der Rechtfertigung aus Glauben

Papst Leo X. verurteilte 41 lutherische Sätze durch die Bulle Exsurge Domine vom 15. Juni 1520, die mit der berühmten Anrufung beginnt: „Erhebe dich, Herr, und richte deine Sache; gedenke der Schmach, die dir täglich von den Toren zugefügt wird“[19]. Luther erhielt sechzig Tage Zeit zum Widerruf. Stattdessen verbrannte er die Bulle öffentlich, zusammen mit einem Exemplar des Corpus iuris canonici und der Summa des heiligen Thomas, am Elstertor in Wittenberg am 10. Dezember 1520 — eine höchst symbolische Geste des Bruchs mit dem kanonischen Recht und der Scholastik. Die Exkommunikation folgte durch die Bulle Decet Romanum Pontificem vom 3. Januar 1521, die Luther und seine Anhänger aus der katholischen Gemeinschaft ausschloss.

Der Reichstag zu Worms und die Wartburg (1521–1522)

Vom Kaiser Karl V. (1500–1558, 1519 gewählt) unter kaiserlichem Geleit zum Reichstag in Worms vorgeladen, erschien Luther dort am 16. April 1521 nach einer triumphalen Reise aus Wittenberg (Abreise am 2. April, Stationen in Erfurt, Eisenach, Frankfurt). Er stand am 17. und 18. April 1521 vor dem Kaiser, dem Nuntius Girolamo Aleandro, den Kurfürsten und dem Offizial Johann von der Eck (nicht zu verwechseln mit seinem Leipziger Gegner Johann Maier von Eck). Aufgefordert, seine auf einem Tisch aufgehäuften Schriften zu widerrufen, erbat er einen Tag Bedenkzeit und verweigerte dann am 18. April in der berühmt gebliebenen Formel[20]:

„Wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schriften oder durch einleuchtende Vernunftgründe überzeugt werde — denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, da feststeht, dass sie oft geirrt und sich widersprochen haben —, bin ich durch die von mir angeführten Schriftworte gebunden, und mein Gewissen ist gefangen im Wort Gottes. Ich kann und will nichts widerrufen, denn gegen sein Gewissen zu handeln ist weder sicher noch redlich.“ — Martin Luther vor dem Reichstag zu Worms, 18. April 1521[21]

Die berühmte Formel „Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen“, die diesen Worten gefolgt sein soll, gilt als geschichtswissenschaftlich zweifelhaft: Sie erscheint nicht in den offiziellen notariellen Niederschriften und dürfte ein Zusatz späterer Herausgeber sein (wohl schon in Spalatins gedruckter Ausgabe)[22]. Dennoch fasst der Satz die vollzogene Geste gut zusammen: Luther machte das im Schriftwort gefangene Gewissen zum obersten Prinzip über konziliarer und päpstlicher Autorität. Diese Umkehrung machte den Bruch nun unumkehrbar, und sie sollte vom Konzil von Trient als Umsturz des Prinzips der apostolischen Überlieferung selbst verurteilt werden[23].

Karl V. antwortete am 19. April mit einer persönlichen, handschriftlich auf Französisch verfassten Erklärung der Treue zum katholischen Glauben: „Ich stamme von sehr christlichen Fürsten ab […] und sie sind bis zum Tod stets treue Söhne der römischen Kirche geblieben […]. Ich bin daher entschlossen, alles aufrechtzuerhalten, was meine Vorgänger und ich bisher aufrechterhalten haben.“[24] Durch das Wormser Edikt vom 25. Mai 1521 (von Aleandro verfasst und erst nach dem Abzug mehrerer Kurfürsten unterzeichnet) in die Reichsacht erklärt, wurde Luther von Kurfürst Friedrich dem Weisen geschützt, der ihn entführen ließ (verabredete Inszenierung am 4. Mai 1521 im Thüringer Wald) und auf die Wartburg bei Eisenach bringen ließ. Dort lebte er unter dem Decknamen „Junker Jörg“ vom 4. Mai 1521 bis zum 1. März 1522. Während dieser zehn Monate übersetzte er das Neue Testament nach dem griechischen Text des Erasmus (Ausgabe von 1519, Novum Testamentum omne) ins Deutsche. Das Septembertestament erschien in Wittenberg am 21. September 1522 beim Drucker Melchior Lotter dem Jüngeren: 3 000 Exemplare in drei Monaten vergriffen, zwölf Nachdrucke 1523. Die vollständige Bibelübersetzung folgte 1534 unter Mitarbeit von Philipp Melanchthon, Justus Jonas, Caspar Cruciger, Matthäus Aurogallus (für das Hebräische) und Johann Bugenhagen[25].

Heirat und seelsorgliche Jahre (1525–1546)

Am 13. Juni 1525 heiratete Luther Katharina von Bora (1499–1552), eine ehemalige Zisterzienserin aus dem Kloster Nimbschen (Sachsen), der er zur Flucht verholfen hatte. Die standesamtliche Trauung fand noch am selben Morgen im Haus Lucas Cranachs des Älteren statt, gefolgt von der kirchlichen Einsegnung am Abend in der Wittenberger Pfarrkirche im Beisein von Justus Jonas, Johannes Bugenhagen und Cranach. Eine förmlichere öffentliche Feier wurde am 27. Juni 1525 durch Bugenhagen gehalten. Die Luthers bekamen zwischen 1526 und 1534 sechs Kinder. Katharina, von ihrem Mann zärtlich „Käthe“ genannt, verwaltete mit Strenge das vom Kurfürsten zur Verfügung gestellte ehemalige Augustinerkloster in Wittenberg, wirkte als Brauerin, als Verwalterin eines landwirtschaftlichen Guts und hielt Salon für die Studenten und die „Tischreden“, die postum veröffentlicht werden sollten.

Dasselbe Jahr 1525 brachte den Bauernkrieg (Mai–Juni): Anfänglich den gegen die Herren aufständischen Bauern sympathisch gesinnt, wandte sich Luther in der Schrift Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern („Gegen die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“, Mai 1525) gegen sie und rief zu ihrer militärischen Niederschlagung auf.

Luther starb am 18. Februar 1546 in Eisleben, seiner Geburtsstadt, nach langer Krankheit. Er wurde in der Wittenberger Schlosskirche bestattet, unter dem Boden nahe der Kanzel, von der er über fünfundzwanzig Jahre gepredigt hatte.

Hauptwerke

De libertate christiana (1520)

Die kurze Schrift Von der Freiheit des Christenmenschen (lateinisch: De libertate christiana) legt die grundlegende Spannung der lutherischen Ethik in einem eingangs formulierten Paradox dar, das ihre ganze Entfaltung zusammenfasst:

„Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.“ — Martin Luther, De libertate christiana, November 1520[26]

Der Christ ist durch den Glauben von der gesetzlichen Notwendigkeit befreit, und frei dient er seinem Nächsten in Liebe. Es ist Luthers zugänglichster und humanistischster Text — und derjenige, der die konfessionellen Grenzen am besten überwindet, so dass er von zeitgenössischen Katholiken reichlich zitiert wird (Benedikt XVI. in Erfurt 2011, Kardinal Kasper 2016). Man vernimmt darin noch deutlich die Stimme eines augustinischen Theologen, der seinen Bruch mit der katholischen Lehre vom Mitwirken an der Gnade noch nicht systematisiert hat.

De captivitate Babylonica ecclesiae (Oktober 1520)

Im genauen Gegensatz zum vorigen ist Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche die radikalste Schrift des Jahres 1520 und diejenige, die den Bruch theologisch unumkehrbar machte. Luther greift darin systematisch die sieben Sakramente an: Er behält nur zwei bei (Taufe und Eucharistie, wobei die Absolution zweideutig bleibt), verwirft die Transsubstantiation zugunsten einer Gegenwart durch Konsubstantiation (das Brot bleibt Brot und wird Leib), verurteilt das Messopfer als dem einmaligen Opfer Christi zuwider und bestreitet den sakramentalen Charakter von Ehe, Firmung, Weihe und Letzter Ölung[27]. Der Ton ist polemisch, aber die Lehrwirkung ist gewaltig: Es ist diese Schrift, mehr als die 95 Thesen, die Rom bewog, vom inquisitorischen Verfahren zur förmlichen Exkommunikation überzugehen.

Erasmus, aufmerksamer Leser und lange der lutherischen Bewegung wohlgesinnt, schrieb Anfang 1521: „Der Bruch ist nun unheilbar.“[28] Das Konzil von Trient sollte dieser Schrift Punkt für Punkt antworten in den Sitzungen VII (Sakramente, 1547), XIII (Eucharistie, 1551), XXI–XXII (Messe, 1562) und XXIV (Ehe und Weihe, 1563).

De servo arbitrio (Dezember 1525)

Vom unfreien Willen ist Luthers meisterhafte Antwort auf die De libero arbitrio diatribē sive collatio („Diatribe oder Abhandlung über den freien Willen“) Erasmus' von Rotterdam, erschienen in Basel im September 1524. Luther verteidigt darin eine äußerst radikale Auffassung der menschlichen Unfähigkeit, am Heil mitzuwirken: Der menschliche Wille vermag unter der Herrschaft der Erbsünde nichts als das Böse, außer der Gnade. Für Luther ist es sein stringentestes Werk und dasjenige, das er neben dem Kleinen Katechismus als sein dauerhaftestes Erbe betrachtete. Er selbst schrieb 1537: „Keines meiner Bücher ist recht, außer vielleicht De servo arbitrio und der Katechismus.“*[29]

Der Ton ist von äußerster polemischer Gewalt gegen Erasmus[30]. Doch die Lehrfolge ist noch schwerwiegender: Luther formuliert darin eine implizite doppelte Prädestination, die Calvin 1539 systematisieren sollte. Das Konzil von Trient, VI. Sitzung (Dekret über die Rechtfertigung, 13. Januar 1547), antwortete mit der Bekräftigung der menschlichen Freiheit unter der Gnade: „Wenn jemand sagt, der freie Wille des Menschen […] sei nur ein leerer Name […], der sei ausgeschlossen“ (Kanon 5).

Das Marburger Religionsgespräch (1529) — der Bruch mit Zwingli

Vom 1. bis zum 4. Oktober 1529 traf Luther auf Einladung des Landgrafen Philipp von Hessen, der von einer Einigung der Protestanten gegenüber Karl V. träumte, auf dem Marburger Schloss mit Ulrich Zwingli (1484–1531), dem Reformator Zürichs, zusammen. Anwesend waren auch: Philipp Melanchthon, Justus Jonas, Johannes Oekolampad (Basel), Martin Bucer (Straßburg) und Caspar Hedio.

Fünfzehn theologische Artikel wurden verfasst. Bei vierzehn stimmten beide Lager überein — einschließlich Dreifaltigkeit, Erbsünde, Rechtfertigung aus Glauben, Erlösung durch Christus allein. Beim fünfzehnten über das heilige Abendmahl war der Bruch endgültig[31].

Nach dem Bericht der Zeugen (insbesondere Andreas Osiander, der am Tisch zugegen war) nahm Luther zu Beginn der Disputation eine Kreide und schrieb groß auf den Holztisch:

„HOC EST CORPUS MEUM“ („Dies ist mein Leib“).

Und er kam hartnäckig darauf zurück: Das Wort Christi ist wörtlich zu nehmen, das Brot ist wirklich der Leib. Zwingli antwortete, „ist“ bedeute „bedeutet“ und Christi Worte seien geistlich zu deuten (Joh 6,63: „Der Geist ist es, der lebendig macht, das Fleisch nützt nichts“). Luther verweigerte jeden Kompromiss. Am Ende des Gesprächs verweigerte er Zwingli sogar die brüderliche Geste: „Ihr habt einen anderen Geist als wir.“[32] Zum ersten Mal in der Geschichte der Reformation trennten sich zwei protestantische Strömungen lehrmäßig: Lutheraner und reformierte Zwinglianer — eine Spaltung, die nie überwunden wurde und die schon 1529 (zwölf Jahre nach den 95 Thesen) die strukturelle Unfähigkeit der sola scriptura beweist, die lehrmäßige Einheit hervorzubringen, die sie verspricht.

Großer Katechismus / Kleiner Katechismus (1529)

Die beiden Wittenberger Katechismen, 1529 veröffentlicht infolge der katastrophalen pastoralen Visitation der sächsischen Gemeinden (Visitatio Saxonica, 1527–1528), die ein abgründiges Maß religiöser Unwissenheit offenbarte — viele Gemeindemitglieder konnten weder das Vaterunser noch die Zehn Gebote —, wurden zu den Referenztexten der lutherischen Katechese. Der Kleine Katechismus ist neben dem De servo arbitrio das Werk, das Luther als sein Vermächtnis beanspruchte. Er wird noch heute weithin in den lutherischen Kirchen der ganzen Welt gebraucht und steht im Konkordienbuch (1580) als normative Bekenntnisschrift des Luthertums[33].

Luthers theologische Lehre

Luthers theologisches Werk ist kein einheitliches System vergleichbar der Summe des heiligen Thomas oder der Institutio Calvins: Es ist eine Reihe polemischer Gelenkstellen, geboren aus konkreten Anlässen (Ablässe, Sakramente, Rechtfertigung, Gewissen), die von Melanchthon und den folgenden Generationen allmählich zur Bekenntnislehre verhärtet wurden (Augsburger Bekenntnis, 1530; Konkordienformel, 1577; Konkordienbuch, 1580). Dennoch lassen sich vier Hauptgelenke isolieren, die das Ganze strukturieren — und die, Artikel für Artikel mit der vom Konzil von Trient bekräftigten katholischen Lehre verglichen, das genaue Ausmaß des Bruchs offenbaren[34].

Die Rechtfertigung aus Glauben allein (sola fide)

Es ist das materiale Prinzip der Reformation: Der Mensch wird vor Gott gerechtfertigt nicht durch seine Werke, seien sie auch durch die Gnade vorbereitet, sondern durch den Glauben allein (sola fide), der passiv die fremde Gerechtigkeit (aliena iustitia) Christi empfängt, die dem Sünder zugerechnet wird. Luther formulierte das entscheidende Bild in seinem Römerbriefkommentar (1515–1516) und in der Predigt über die doppelte Gerechtigkeit (Sermo de duplici iustitia, 1519):

„Der Christ ist zugleich gerecht und Sünder — immer Sünder, immer büßend, immer gerecht.“ (Simul iustus et peccator, semper iustus, semper peccator, semper poenitens) — Martin Luther, Römerbriefvorlesung, Scholion zu Röm 4,7, WA 56, 272[35]

Diese Lehre ruft mehrere Korrekturen der zeitgenössischen katholischen Geschichtsschreibung auf, bereits angedeutet von Joseph Lortz (1939) und systematisiert durch die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (Augsburg, 31. Oktober 1999), unterzeichnet von der Lutherischen Weltbund und der katholischen Kirche unter Johannes Paul II.[36]: Luther leugnet nicht, dass der rechtfertigende Glaube durch die Liebe geformt ist (Gal 5,6) und unfehlbar gute Werke hervorbringt; was er verweigert, ist, dass diese Werke eine verdienstliche Ursächlichkeit in der anfänglichen Rechtfertigung hätten. Doch — und daran hat die Offizielle Antwort des Heiligen Stuhls zur GER (25. Juni 1998) erinnert — bleibt die lutherische Auffassung der zugerechneten Gerechtigkeit als einer fremden unvereinbar mit der katholischen Lehre von der heiligmachenden Gnade als wirklich eingegossener, die den Sünder in einen Gerechten verwandelt (non solum reputatur, sed vere iustus nominatur et est, Trient, VI. Sitzung, Kap. 7)[37].

Die Schrift allein (sola scriptura)

Es ist das formale Prinzip der Reformation: Die Heilige Schrift ist die einzige normierende Norm des Glaubens (norma normans non normata), und jede kirchliche Autorität (Papst, Konzilien, Überlieferung) bleibt der Schrift untergeordnet. Luther hat es auf dem Reichstag zu Worms formuliert: „Mein Gewissen ist gefangen im Wort Gottes“. Er hat es in der Antwort an Ambrosius Catharinus (1521) verdeutlicht: „Die Schrift ist ihre eigene Auslegerin“ (Scriptura sui ipsius interpres) — eine Formel, die in die Konkordienformel (1577) eingehen sollte[38].

Die Schwierigkeiten dieses Prinzips sind strukturell und zeigen sich schon 1525–1529:

  • Biblischer Kanon: Luther verwirft aus dem Kanon die Deuterokanonika (Tobit, Judit, Weisheit, Sirach, Baruch, Makkabäer), nennt den Jakobusbrief einen „strohernen Brief“ („stroherne Epistel“), weil er seiner Lesart der Rechtfertigung widerspricht, und stuft die Offenbarung herab[39]. Das Konzil von Trient, IV. Sitzung (8. April 1546), wird den katholischen Kanon dogmatisch festlegen, einschließlich der Deuterokanonika.
  • Auslegung: Wenn die Schrift ihre eigene Auslegerin ist, wie erklärt sich, dass Luther und Zwingli bei der Lektüre derselben Schrift in Marburg (1529) zu entgegengesetzten Schlüssen über das heilige Abendmahl gelangen? Die innere Zersplitterung des Protestantismus schon 1529 (Lutheraner / reformierte Zwinglianer) und dann schon 1534 (Täufer von Münster) ist der geschichtliche Beweis dafür. Siehe Artikel Sola Scriptura zur systematischen Widerlegung.

Die sakramentale Reduzierung

In De captivitate Babylonica ecclesiae (1520) reduziert Luther die sieben katholischen Sakramente auf zwei (Taufe, Eucharistie), zuweilen drei (mit der Absolution). Die folgende Tabelle fasst Luthers Positionen von 1520 im Gegenüber zur vom Konzil von Trient bekräftigten Lehre (Sitzungen VII bis XXIV, 1547–1563) zusammen:

SakramentIn Trient bekräftigte katholische LehreLuthers Position 1520–1530Katholische lehramtliche Antwort
TaufeVon Christus eingesetztes Sakrament, das die Gnade ex opere operato verleiht und zu Wiedergeburt und Gotteskindschaft eröffnetAls Sakrament des Glaubens beibehalten, signum efficaxTrient, VII. Sitzung, can. 1–14 über die Taufe (3. März 1547)
FirmungEigenständiges Sakrament, das die volle Gabe des Heiligen Geistes verleihtAls menschlicher Ritus ohne hinreichende Schriftgrundlage verworfenTrient, VII. Sitzung, can. 1–3 über die Firmung
Eucharistie — Wirkliche GegenwartTranssubstantiation: Verwandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi, wobei nur die Gestalten fortbestehenKonsubstantiation: wirkliche Gegenwart, aber das Brot bleibt Brot (mit, in, unter)Trient, XIII. Sitzung (11. Okt. 1551), can. 2
Eucharistie — OpferUnblutige Vergegenwärtigung des einmaligen Opfers von KalvariaAls dem einmaligen Opfer Christi zuwider verworfenTrient, XXII. Sitzung (17. Sept. 1562), can. 1–9
BußeSakrament der Versöhnung, umfassend Reue, Beichte und priesterliche AbsolutionZweideutig: als Rückkehr zur Taufe beibehalten, aber des eigenen sakramentalen Charakters beraubtTrient, XIV. Sitzung (25. Nov. 1551), can. 1–15
KrankensalbungSakrament des Trostes der Kranken, eingesetzt vom heiligen Jakobus (Jak 5,14–15)Als menschliche Überlieferung verworfen, da der Jakobusbrief „strohern“ seiTrient, XIV. Sitzung, can. 1–4 über die Letzte Ölung
WeiheSakrament, das ein Priestertum des Dienstes einsetzt, ontologisch unterschieden vom Priestertum der TaufeVerworfen: Jeder Getaufte ist Priester (allgemeines Priestertum), kein sakramentales DienstpriestertumTrient, XXIII. Sitzung (15. Juli 1563), can. 1–8
EheSakrament, das die Vereinigung Christi und der Kirche bezeichnet (Eph 5,32)Als menschliche Überlieferung verworfen (weltlich Ding)Trient, XXIV. Sitzung (11. Nov. 1563), can. 1–12

Der Bruch ist also nicht marginal: Von sieben Sakramenten werden fünf ihres sakramentalen Charakters entleert, und die beiden beibehaltenen werden tiefgreifend umformuliert. Es ist diese Reduzierung, die die spätere ekklesiologische Abweichung bestimmt (Priestertum, Autorität, apostolische Sukzession).

Die zwei Reiche (Zwei-Reiche-Lehre)

Luther unterscheidet streng zwei Ordnungen oder Reiche (Reiche), unter denen Gott die Welt regiert: das geistliche Reich (geistliches Reich), in dem das Evangelium durch den Glauben den befreiten inneren Menschen hervorbringt; und das weltliche Reich (weltliches Reich), in dem das Gesetz, ausgeübt durch die weltlichen Obrigkeiten, das Böse mit Gewalt eindämmt und die soziale Ordnung gewährleistet[40]. Das geistliche Reich regiert sich nicht mit dem Schwert; das weltliche Reich regiert sich nicht mit dem Evangelium.

Diese Lehre, formalisiert in Von weltlicher Obrigkeit (1523), hat zwei beträchtliche geschichtliche Folgen:

  1. Sie stützt theologisch die Souveränität der Landesherren über ihre Kirchen und gibt der deutschen Fürstenreformation (Sachsen, Hessen, Brandenburg) und dann dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 (cuius regio, eius religio) ihre Gestalt.
  2. Sie wird zur Rechtfertigung der bewaffneten Niederschlagung der aufständischen Bauern im Mai 1525 herangezogen: Die Rebellion gehört zum weltlichen Reich, und die weltliche Obrigkeit hat das Recht und die Pflicht, sie ohne Maß zu züchtigen. In diesem Rahmen schreibt Luther die traurig berühmte Schrift Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern (Mai 1525), Angelpunkt der späteren katholischen und marxistischen Kritik[41].

Die lutherische politische Theologie bleibt eines der umstrittensten Felder des 20. Jahrhunderts: Karl Barth sieht darin eine strukturelle Kompromittierung mit der staatlichen Macht, die die lutherische Unfähigkeit zum Widerstand gegen das NS-Regime vorbereitet (mit Ausnahme der bekennenden Christen um Bonhoeffer), während Dietrich Bonhoeffer selbst, Lutheraner, versucht, ihren Kern in seiner Ethik (postume Veröffentlichung, 1949) zu retten[42].

Die antisemitische Kontroverse

Ein besonders düsterer Aspekt des späten lutherischen Denkens betrifft seine antisemitischen Schriften, insbesondere Von den Juden und ihren Lügen, veröffentlicht 1543. Anfänglich den Juden gegenüber versöhnlicher (Dass Jesus Christus ein geborener Jude sei, 1523), radikalisierte Luther seinen Widerstand in den letzten Lebensjahren dramatisch. Die Schrift von 1543 ruft dazu auf, die Synagogen anzuzünden, die Häuser der Juden zu zerstören, ihnen den Unterricht zu verbieten, sie zu körperlicher Arbeit zu zwingen, ja sie zu vertreiben. Die zeitgenössischen Historiker haben in diesem Text ein „Sieben-Punkte-Programm“ erkannt, auf das sich die NS-Propaganda 1938 ausdrücklich berief (siehe Einwand 4 unten)[43].

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich von diesen Texten mehrfach offiziell distanziert: Stellungnahme (Kundgebung) der Synode „50 Jahre Erklärung von Weißensee“ (2000), Erklärung (Kundgebung) „Martin Luther und die Juden – Notwendige Erinnerung zum Reformationsjubiläum“, verabschiedet von der 12. Synode in Bremen am 11. November 2015, dann Resolution „Christen und Juden als Zeugen der Treue Gottes“ der Synode von Magdeburg (9. November 2016); das Reformationsjubiläum 2017 hat diese Erinnerungsarbeit fortgesetzt[44]. (Die mitunter hier zitierte lutherische Erklärung von 1994 stammt von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika — ELCA, April 1994 —, nicht von der EKD.)

Zeitgenössische katholische Würdigung

Benedikt XVI. in Erfurt (2011)

Am 23. September 2011 besuchte Papst Benedikt XVI. das Erfurter Augustinerkloster, in dem Luther seine Gelübde abgelegt und studiert hatte. In seiner Ansprache an die Vertreter der EKD würdigte er Luthers geistliche Suche:

„Was ihn umtrieb, war die Frage nach Gott, die die tiefe Leidenschaft und Triebfeder seines Lebens und seines ganzen Weges war. ‚Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?‘ Diese Frage durchdrang ihm das Herz und stand hinter all seinem theologischen Forschen und jedem inneren Kampf. Für Luther war die Theologie keine akademische Frage, sondern der innere Kampf mit sich selbst, und sodann war es ein Kampf in Bezug auf Gott und mit Gott.“ — Benedikt XVI., Ansprache im Erfurter Augustinerkloster, 23. September 2011[45]

Und weiter:

„Luthers Denken, seine ganze Spiritualität war durchaus christozentrisch: ‚Was Christum treibet‘ war für Luther das entscheidende hermeneutische Kriterium bei der Auslegung der Heiligen Schrift.“[46]

Das Gedenken von Lund (2016)

Am 31. Oktober 2016 — 499. Jahrestag der Thesen — nahm Papst Franziskus im lutherischen Dom zu Lund (Schweden) an einem gemeinsamen Gedenken zum 500. Jahrestag der Reformation teil, zusammen mit Bischof Munib Younan (Jordanier, Präsident des Lutherischen Weltbundes). Es war das erste Mal in der Geschichte, dass ein Papst offiziell an einem Gedenken der protestantischen Reformation teilnahm. In seiner Predigt erklärte Papst Franziskus:

„Mit Dankbarkeit erkennen wir an, dass die Reformation dazu beigetragen hat, die Heilige Schrift stärker in den Mittelpunkt des Lebens der Kirche zu stellen.“ — Papst Franziskus, Predigt in Lund, 31. Oktober 2016[47]

„Auch wir müssen mit Liebe und Ehrlichkeit auf unsere Vergangenheit blicken und unsere Schuld anerkennen und um Vergebung bitten, Gott allein ist Richter.“ — Papst Franziskus, Predigt in Lund, 31. Oktober 2016[48]

Die am selben Tag mit Bischof Younan unterzeichnete Gemeinsame Erklärung (Joint Statement) bekennt und beklagt ihrerseits vor Christus, dass Lutheraner und Katholiken die sichtbare Einheit der Kirche verwundet haben[49].

Walter Kasper und der lutherisch-katholische Dialog

Kardinal Walter Kasper (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen 2001–2010) legte in Martin Luther: Eine ökumenische Perspektive (Patmos, 2016; übersetzt bei Paulist Press, 2016) eine respektvolle katholische Lesart Luthers vor, die die tiefen evangelischen Intuitionen (Leidenschaft für das Wort Gottes, Christozentrismus, Wiederentdeckung der Gnade) von den problematischen theologischen Neuerungen unterscheidet (Ablehnung des Lehramts, Verneinung mehrerer Sakramente, Bestreitung der petrinischen Autorität).

Sechs Einwände (Vorurteile) über Luther und ihre geschichtliche Bewertung

Um Luther gerecht zu beurteilen, muss man sich sechs weitverbreiteten Einwänden oder Vorurteilen stellen — protestantischen, säkularisierten oder katholischen —, die die seriöse zeitgenössische Geschichtsschreibung (Lortz, Roper, Schilling, MacCulloch, Duffy) einen nach dem anderen entkräftet hat.

Einwand 1 — „Luther wollte lediglich eine korrupte und dekadente katholische Kirche reformieren“

Geschichtliche Antwort: Das Narrativ von der „spätmittelalterlichen katholischen Dekadenz“ ist selbst eine polemische Konstruktion, ererbt aus dem 19. Jahrhundert. Der britische Historiker Eamon Duffy (Cambridge) hat es in The Stripping of the Altars (Yale UP, 1992) demontiert: Anhand englischer Pfarrarchive (Testamente, Kirchenrechnungen, Stundenbücher) zeigt er, dass der spätmittelalterliche Katholizismus weder dekadent noch morsch war, sondern eine starke und lebendige Tradition — und dass die Reformation einen gewaltsamen Bruch mit einem volkstümlichen und theologisch achtbaren religiösen System darstellte[50].

Die englischen Pfarrstatistiken zeigen eine bemerkenswerte geistliche Vitalität im 15. und frühen 16. Jahrhundert: Vermehrung der Laienbruderschaften, massenhafte Wallfahrten (Walsingham, Santiago de Compostela), Explosion der volkssprachlichen Erbauungsliteratur (Nachfolge Christi, Blaues Buch der Margery Kempe), Klosterreformen (franziskanische Observanz, Devotio Moderna). Missbräuche gab es (und sie wurden von innen heraus seit dem Konzil von Konstanz 1414–1418 bekämpft), aber die Diagnose einer „systemischen Dekadenz“ hält der Archivprüfung nicht stand.

Einwand 2 — „Luther hat als Erster die Bibel ins Deutsche übersetzt“

Luther übersetzt das Neue Testament auf der Wartburg ins Deutsche (4. Mai 1521 – 1. März 1522), unter dem Decknamen „Junker Jörg“. Das Septembertestament erschien am 21. September 1522 — doch 18 katholische deutsche Bibeln waren ihm seit 1466 vorausgegangen. Mit KI erstelltes Aquarell.

Geschichtliche Antwort: Geschichtlich falsch. Vor Luther besaß das Deutsche bereits achtzehn gedruckte Vollausgaben der Bibel, alle katholisch[51]:

  • Mentelin-Bibel (Straßburg, 1466) — die erste in deutscher Sprache gedruckte Bibel, also 51 Jahre vor den 95 Thesen
  • Eggesteyn (Straßburg, 1470), Zainer (Augsburg, 1475–77), Sorg (Augsburg, 1477), Koberger (Nürnberg, 1483), Schönsperger (Augsburg, 1487; 1490), Otmar (Augsburg, 1507; 1518) usw.
  • Insgesamt: 14 Bibeln in Hochdeutsch + 4 in Niederdeutsch vor Luthers Septembertestament (21. September 1522)

Luthers wirkliches sprachliches Verdienst liegt anderswo: Er erfindet eine normierte Literatursprache aus dem sächsischen Kanzleideutsch, die zur Grundlage des modernen Standarddeutschen (Hochdeutsch) werden sollte. Doch die Bibel zu übersetzen ist keine Neuerung — es ist eine lebendige katholische Tradition seit dreiviertel Jahrhunderten, als Luther sich daran machte.

Einwand 3 — „Luther war ein Mann des Friedens; gewalttätig waren seine Gegner“

Geschichtliche Antwort: Die fromme Ikonographie widerspricht den Primärquellen. Während des Bauernkriegs (1524–1525), anfänglich der Erhebung der Bauern gegen die Herren sympathisch gesinnt (vgl. Ermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauern in Schwaben, April 1525), wandte sich Luther in seiner traurig berühmten Schrift vom Mai 1525 heftig gegen sie:

„Drum soll hier zuschmeißen, würgen und stechen, heimlich oder öffentlich, wer da kann, und gedenken, dass nichts Giftigeres, Schädlicheres, Teuflischeres sein kann denn ein aufrührerischer Mensch. […] Darum soll sie jedermann zuschmeißen, würgen und stechen, heimlich und öffentlich, wie man einen tollen Hund totschlagen muss.“ — Martin Luther, Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern, Mai 1525[52]

Das Ergebnis: die Niederschlagung der Bauern mit etwa 70 000 bis 100 000 Toten nach den geschichtlichen Synthesen, und Luthers Bruch mit der Volksbewegung. Diese rhetorische Gewalt ist keine isolierte Entgleisung: Luther bedient sich ähnlicher Register gegen die Juden (1543), die Papisten (Ein Widerruf vom Fegefeuer, antipäpstliche Streitschrift von 1530 über das Fegefeuer, in der Luther sich als Meister und Richter des Papstes aufspielt — Paraphrase, da für den französischen Wortlaut keine gesicherte WA-Referenz vorliegt), die scholastischen Theologen und selbst gegen Erasmus (De servo arbitrio, 1525). Seine Rhetorik ist, wie Lyndal Roper in Martin Luther: Renegade and Prophet (Bodley Head, 2016 — Shortlist des Wolfson History Prize 2017) analysiert, von einer ständigen symbolischen Gewalt strukturiert, die er als für Gottes Sache notwendig beanspruchte.

Einwand 4 — „Luther war lediglich ein Opfer der antisemitischen Vorurteile seiner Zeit“

Geschichtliche Antwort: Unzutreffend. Anfänglich, in Dass Jesus Christus ein geborener Jude sei (1523), war Luther den Juden gegenüber versöhnlicher als der Durchschnitt — in der Hoffnung, sie würden sich nach der Reformation massenhaft bekehren. Als diese Hoffnung scheiterte (die Juden bekehrten sich nicht massenhaft), radikalisierte Luther seine Position in den letzten Jahren dramatisch.

Die Schrift Von den Juden und ihren Lügen, veröffentlicht 1543 (Luther war damals 60 Jahre alt), enthält ein Sieben-Punkte-Programm von in der europäischen Literatur des 16. Jahrhunderts beispielloser Gewalt:

„Erstlich, dass man ihre Synagogen […] mit Feuer anstecke. Zum andern, dass man auch ihre Häuser abbreche und zerstöre. […] Zum dritten, dass man ihnen alle Betbücher und Talmuds nehme. Zum vierten, dass man ihren Rabbinern bei Strafe verbiete, hinfort zu lehren. […]“ — Martin Luther, Von den Juden und ihren Lügen, 1543[53]

Die sieben Punkte wurden in der Reichspogromnacht (9.–10. November 1938) nicht „buchstäblich angewandt“ — das Pogrom übernahm nicht alle Maßnahmen —, doch die Filiation ist dokumentiert: Schon am 15. November 1938 veröffentlichte der lutherische Bischof Martin Sasse Martin Luther über die Juden: Weg mit ihnen!, das mit den Worten beginnt: „Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen“, und Luther als den größten Antisemiten seiner Zeit darstellt; Julius Streicher, Herausgeber des Stürmer, sollte sich zu seiner Verteidigung im Nürnberger Prozess ausdrücklich auf Luther berufen (Sitzung vom 29. April 1946)[54]. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich von diesen Schriften durch ihre synodalen Stellungnahmen von 2000 (Kundgebung „50 Jahre Erklärung von Weißensee“), vom 11. November 2015 in Bremen und vom 9. November 2016 in Magdeburg distanziert, fortgesetzt durch das Reformationsjubiläum 2017[55]. Doch dieses Denken lässt sich geschichtlich nicht kleinreden: Es ist weder nebensächlich noch zeitbedingt — es ist strukturell für das späte lutherische Denken.

Einwand 5 — „Luther hat die sola fide aus dem Nichts erfunden, indem er das verlorene Evangelium wiederentdeckte“

Geschichtliche Antwort: Drei Korrekturen der zeitgenössischen Geschichtsschreibung.

(1) Lortz und die katholische Lesart: Nach der These von Joseph Lortz (Mainz, 1939–1940) war Luther ein tief religiöser Mensch, der für Gott kämpfte; was er zerbrach, war nicht der authentische Katholizismus, sondern der entstellte Katholizismus, den er durch das Prisma des ockhamistischen Nominalismus seiner Schule sah[56]. Luther verwirft eine scholastische Karikatur des Heilswegs durch Werke (die er bei Gabriel Biel und der späten nominalistischen Schule gelernt hatte), nicht die authentische katholische Lehre vom augustinischen Verdienst.

(2) Leppin und die mystischen Wurzeln: Volker Leppin (Die fremde Reformation, C. H. Beck 2016) hat gezeigt, dass Luther aus den Quellen der katholischen rheinischen Mystik (Meister Eckhart, Tauler, Seuse) und der von ihm selbst 1518 herausgegebenen Theologia Deutsch schöpft[57]. Die Rechtfertigungstheologie erwächst organisch aus dieser spätmittelalterlichen katholischen Spiritualität, nicht aus einem isolierten paulinischen Blitz.

(3) McGrath und die wirkliche Neuerung: Alister McGrath (Iustitia Dei, Cambridge UP 2005, Kap. 12) erkennt Luthers eigentliche theologische Neuerung nicht in der Formel „sola fide“, sondern in der Auffassung der zugerechneten Gerechtigkeit als aliena iustitia — einer Gerechtigkeit, die dem Menschen fremd ist und auch nach der Zurechnung vollends fremd bleibt. Diese Auffassung ist, so McGrath (der Anglikaner ist), seines Erachtens ohne Entsprechung in der patristischen und mittelalterlichen Tradition. Siehe Artikel Sola Fide.

Einwand 6 — „Luther ist befriedet und mit Rom versöhnt gestorben“

Geschichtliche Antwort: Falsch. Luther hielt bis zu seinem Tod 1546 an seinen Positionen des unüberbrückbaren Bruchs mit Rom fest. Seine Schmalkaldischen Artikel (verfasst im Dezember 1536, veröffentlicht 1538) — theologisches Vermächtnis an den Schmalkaldischen Bund der protestantischen Fürsten — bekräftigen:

  • Den Papst als Antichrist (Artikel IV, „Vom Papsttum“) — eine der heftigsten Thesen der ganzen lutherischen Laufbahn
  • Die Unmöglichkeit jeder lehrmäßigen Versöhnung mit Rom ohne Verzicht auf das Papsttum
  • Die unwiderrufliche Aussetzung der communicatio in sacris

Auf persönlicher Ebene sind Luthers letzte Jahre von einer von seinen Biographen dokumentierten körperlichen und seelischen Verschlechterung gezeichnet: deutliche Fettleibigkeit, Nierensteine, schwere Arthrose, Herzbeschwerden und wiederkehrende depressive Episoden (Acedia/Anfechtung)[58]. Die Ausgrabungen um das Elternhaus in Mansfeld (Elternhaus der Luders) bezeugen eine wohlhabende Familientafel — was sein Herkunftsmilieu erhellt, nicht seine persönliche Lebensweise: Keine verlässliche Quelle belegt eine Gewichtszahl Luthers bei seinem Tod in Eisleben (18. Februar 1546)[59].

Der Bauernkrieg (1524–1525): etwa 70 000 bis 100 000 Tote bei der Niederschlagung, zu der Luther in „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ (Mai 1525) aufrief. Mit KI erstelltes Aquarell nach der deutschen Bildsprache des 16. Jahrhunderts.

Benedikt XVI. in Erfurt (2011) bietet dennoch die endgültige ausgewogene katholische Würdigung: „Was ihn umtrieb, war die Frage nach Gott. […] Für Luther war die Theologie keine akademische Frage, sondern der innere Kampf mit sich selbst“[60]. Luther ist zugleich Opfer und Urheber eines Bruchs, den man aus der heutigen Ökumene heraus mit zugleich lehrmäßiger Ernsthaftigkeit (die Differenzen bestehen fort) und menschlicher Achtung (die geistliche Suche ist wirklich) behandeln kann.

Vertiefungen

Biographische Referenzquellen

  • Heiko A. Oberman, Luther: Mensch zwischen Gott und Teufel, Severin und Siedler, Berlin, 1982; engl. Übers. Luther: Man Between God and the Devil, Yale University Press, 1989, 380 S., ISBN 0-300-03735-0 — Referenzbiographie im anglo-deutschen Sprachraum, die die Rolle des Dämonischen im lutherischen Bewusstsein herausarbeitet
  • Lyndal Roper, Martin Luther: Renegade and Prophet, Bodley Head, London, 2016; Random House, New York, 2017, 540 S., ISBN 978-1-400-04061-2 — psychologisch-historische Referenzbiographie, Shortlist des Wolfson History Prize 2017 und des Elizabeth Longford Prize 2017
  • Marc Lienhard, Martin Luther: La passion de Dieu, Bayard, Paris, 1999, 336 S., ISBN 978-2-227-32520-8 — frankophone Referenz, existentieller und theologischer Zugang
  • Brad S. Gregory, The Unintended Reformation: How a Religious Revolution Secularized Society, Belknap Press of Harvard University Press, Cambridge MA, 2012 — Metageschichte der langfristigen Folgen

Das „Turmerlebnis“ und die Theologie der Rechtfertigung

Das Turmerlebnis, späte autobiographische Erzählung (1545), in der Luther seine Entdeckung der Gerechtigkeit Gottes als „Gerechtigkeit, die er uns gibt“ statt als „Gerechtigkeit, mit der er uns richtet“ verortet, wird traditionell auf 1515–1518 datiert. Heiko Oberman und Marc Lienhard diskutieren diese Chronologie: Es handelt sich weniger um ein einmaliges Ereignis als um einen fortschreitenden Weg, dokumentiert durch die Psalmenvorlesung (1513–1515), die Römerbriefvorlesung (1515–1516) und die Galaterbriefvorlesung (1516–1517). Die Theologie der sola fide erwächst organisch aus dieser intensiven Pauluslektüre.

Katholische Rezeption und geschichtswissenschaftliche Debatten

Joseph Lortz und die katholische Wende zu Luther

Die große Wende im katholischen Verständnis Luthers vollzog sich im 20. Jahrhundert dank des deutschen Priesters Joseph Lortz (1887–1975), Professor an der Universität Mainz. Sein opus magnum, Die Reformation in Deutschland (Herder, 2 Bde., 1939–1940), folgte auf die scharfen Urteile Denifles (1903) und Grisars (1911–1912) mit einer sympathisierenden, aber strengen Lesart: Luther erscheint darin als tief religiöser Mensch, der für Gott kämpfte — und was er zerbrach, war nicht der Katholizismus, wie er war, sondern der entstellte Katholizismus, den er durch das Prisma des ockhamistischen Nominalismus sah[61].

In Lortz' Lesart bleibt Luther in einem Sinn durch seine religiöse Suche katholisch, was den katholisch-lutherischen ökumenischen Dialog des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 ermöglichen sollte. Diese Linie wurde von Yves Congar O.P. in Vraie et fausse réforme dans l'Église (Cerf 1950, Neuaufl. 1968, 720 S.) und dann in Martin Luther, sa foi, sa réforme (Cerf 1983, 150 S.) fortgesetzt[62].

Volker Leppin — Luthers mystische Wurzeln

Professor Volker Leppin (Universität Tübingen, seit 2021 Yale Divinity School) hat die Lutherlektüre in Die fremde Reformation: Luthers mystische Wurzeln (C.H. Beck, München, 2016, 256 S., ISBN 978-3-406-69081-5) grundlegend erneuert[63]. Seine These: Luther ist kein Theologe des Bruchs ex nihilo, sondern bewusster Erbe der rheinischen Mystik (Meister Eckhart, Tauler, Seuse) und der anonymen Theologia Deutsch des 14. Jahrhunderts.

Luther selbst gab die Theologia Deutsch heraus (1516, dann vollständige Ausgabe 1518) und schrieb im Vorwort:

„Ich habe kein Buch gefunden außer der Bibel und den Schriften des heiligen Augustinus, aus dem ich besser gelernt hätte, was Gott, Christus, der Mensch und alle Dinge sind.“ — Martin Luther, Vorrede zur Theologia Deutsch, WA 1, 378–379, Ausgabe 1518[64]

Diese mystische Filiation relativiert die traditionelle protestantische These einer radikalen „Wiederentdeckung“ des Evangeliums: Luther schöpft aus den Quellen der spätmittelalterlichen katholischen Spiritualität, bevor er sich von ihr trennt.

Eamon Duffy — die vortridentinische katholische Vitalität

Der britische Historiker Eamon Duffy, emeritierter Professor an der Universität Cambridge (Magdalene College), veröffentlichte 1992 The Stripping of the Altars: Traditional Religion in England c. 1400–c. 1580 (Yale UP, 654 S., ISBN 978-0-300-06076-9), ein Werk, das den protestantischen Mythos einer spätmittelalterlichen katholischen Kirche als dekadent, unwissend und korrupt zerstört hat. Anhand der englischen Pfarrarchive des Spätmittelalters zeigt Duffy, dass die überlieferte Religion am Vorabend der Reformation Vitalität, Kraft und Anziehung besaß, sowohl in der Kultur der Eliten als auch in der Volkskultur: Die Reformation hat kein von einer verknöcherten Religion unterdrücktes Volk befreit, sie hat eine volkstümliche und theologisch achtbare Religion brutal beseitigt[65].

Dieser auf den englischen Pfarrarchiven des Spätmittelalters gegründete Befund ist inzwischen von der seriösen Geschichtsschreibung rezipiert — auch der protestantischen. Er verändert den Deutungskontext Luthers radikal: Er wirkt nicht in einer sterbenden Kirche, sondern in einer lebendigen und blühenden Katholizität.

Luther und die Jungfrau Maria — der verschwiegene Aspekt

Eine oft übersehene Tatsache, auch im protestantischen Gedächtnis: Luther hat sein Leben lang eine substantielle Marienverehrung bewahrt. Hans Düfel zeigt in seiner klassischen Studie Luthers Stellung zur Marienverehrung (Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1968, 304 S.), dass Luther festhielt an:

  • Der immerwährenden Jungfräulichkeit Mariens (perpetua virginitas) — Predigt vom 11. August 1532, WA 36, 143
  • Dem Titel Theotokos (Gottesmutter), gemäß Ephesus 431
  • Der Unbefleckten Empfängnis (mit einigen letzten Schwankungen, doch festgehalten in der Schrift Predigten 1527, WA 17/II, 280)
  • Der Fürbittrolle Mariens (Katechismus von 1529)

In seinem Kommentar zum Magnifikat (1521) — einem seiner schönsten Texte — schrieb Luther:

„Alle Menschen sollten vor Maria eine Haltung der Demut und der Bewunderung einnehmen. Es ist ein großes Geheimnis, Gottesmutter genannt zu werden.“ — Martin Luther, Das Magnificat verdeutscht und ausgelegt, 1521, WA 7, 568–573[66]

Diese teilweise mariologische Kontinuität wurde von Kardinal Walter Kasper in Martin Luther: An Ecumenical Perspective (Paulist Press 2016, 96 S., Übers. William Madges) als einer der möglichen Konvergenzpunkte des katholisch-lutherischen Dialogs hervorgehoben.

Diarmaid MacCulloch — die angelsächsische Synthese

Der anglikanische Historiker Sir Diarmaid MacCulloch (Oxford) bietet in seinem Referenzwerk Reformation: Europe's House Divided 1490–1700 (Allen Lane / Penguin 2003, 800 S., ISBN 978-0-14-028534-4; Wolfson History Prize 2004, National Book Critics Circle Award 2004) eine unparteiische geschichtswissenschaftliche Synthese, die Luther ebenso gerecht wird wie der katholischen Antwort. MacCulloch verortet Luther in der langen Geschichte der katholischen Reformversuche seit dem 14. Jahrhundert (Wycliffe, Hus, Savonarola) und zeigt, dass der Bruch von 1517 nicht unausweichlich war, sondern aus einer Konvergenz präziser politischer, theologischer und persönlicher Faktoren resultierte[67].

Heinz Schilling — die reichspolitische Dimension

Professor Heinz Schilling (Humboldt-Universität zu Berlin, emeritiert) verortet Luther in Martin Luther: Rebel in an Age of Upheaval (Oxford UP 2017, 624 S., engl. Übers. von Rona Johnston, ISBN 978-0-19-872202-9 — deutsches Original: Martin Luther: Rebell in einer Zeit des Umbruchs, C. H. Beck 2012) im zersplitterten Heiligen Reich und in der deutschen Fürstenpolitik. Für Schilling ist Luther kein isolierter Held, sondern Akteur eines „massiven Ringens um die universale Reform des Christentums“, für dessen anfänglichen Erfolg die politischen Bedingungen (kursächsisches Sachsen Friedrichs des Weisen, der in Italien und gegen die Osmanen gebundene Karl V., französisch-habsburgische Rivalitäten) bestimmend sind[68].

Das Konzil von Trient (1545–1563) — die lehramtliche Antwort

Wenn Luther das Gründungsereignis des Protestantismus ist, so ist das Konzil von Trient das Ereignis, durch das die katholische Kirche sich lehrmäßig gegen ihn neu definierte — nicht durch polemische Verhärtung, sondern durch eine dogmatische Klärung ohne Beispiel seit Chalkedon (451). Von Paul III. einberufen am 13. Dezember 1545, tagte das Konzil in drei großen Perioden (1545–1547 Trient, 1551–1552 Trient, 1562–1563 Trient) und hielt 25 Sitzungen unter drei aufeinanderfolgenden Päpsten (Paul III., Julius III., Pius IV.).

Die Hauptdekrete antworten Punkt für Punkt auf Luther:

  • IV. Sitzung (8. April 1546) — Dekret über die kanonischen Schriften und Dekret über die Ausgabe und den Gebrauch der heiligen Bücher. Festlegung des biblischen Kanons einschließlich der Deuterokanonika (gegen Luther); Bekräftigung, dass die apostolische Überlieferung „mit gleicher frommer Gesinnung und Ehrfurcht“ aufgenommen wird wie die Schrift (gegen die sola scriptura); Anerkennung der Vulgata als authentischer Fassung für Lehrstreitigkeiten.
  • VI. Sitzung (13. Januar 1547) — Dekret über die Rechtfertigung, 16 Kapitel und 33 Kanones. Es ist das wichtigste Dekret des Konzils und die theologische Frontalantwort auf die sola fide: Der Sünder wird nicht nur für gerecht erklärt, sondern gerecht gemacht (non solum reputatur, sed vere iustus nominatur et est, Kap. 7); die eingegossene Gerechtigkeit wirkt durch die in die Herzen ausgegossene Liebe (Röm 5,5); der freie Wille wirkt unter der Gnade mit, ohne ihr vorauszugehen oder sie zu verdienen[69].
  • VII. Sitzung (3. März 1547) — Dekret über die Sakramente im Allgemeinen, 13 Kanones. Bekräftigung der sieben von Christus eingesetzten Sakramente, die die Gnade ex opere operato verleihen. Vierzehn eigene Kanones zur Taufe, drei zur Firmung.
  • XIII., XXI., XXII. Sitzungen — Eucharistie, Kommunion unter beiden Gestalten, Messopfer.
  • XIV., XXIII., XXIV. Sitzungen — Buße und Letzte Ölung, Weihe, Ehe.
  • XXV. Sitzung (4. Dezember 1563) — Dekrete über das Fegefeuer, die Anrufung der Heiligen, die Reliquien- und Bilderverehrung, die Ablässe (im Prinzip bekräftigt, in der Praxis reformiert: Abschaffung des Handels, strenge bischöfliche Kontrolle).

Der Petersablass, der Luthers Auflehnung ausgelöst hatte, verschwand nach Trient lautlos: Die XXV. Sitzung verbietet „alle Missbräuche, unerlaubten Gewinne und Aberglauben“ bei der Gewährung der Ablässe[70]. In diesem präzisen Punkt — der Kommerzialisierung — gab Trient Luther geschichtlich Recht, während es seine theologische Deutung des Ablasses absolut zurückwies.

Diese doppelte Operation — Zurückweisung der lutherischen Deutung und Reform der von Luther angezeigten Missbräuche — macht Trient intellektuell unreduzierbar auf die protestantische Karikatur einer bloß repressiven „Gegenreformation“. Der protestantische Historiker John W. O'Malley S.J. (Georgetown) hat in Trent: What Happened at the Council (Harvard UP, 2013, 335 S.) gezeigt, dass das Konzil lehrmäßige Klärung und disziplinäre Reform organisch verbindet[71].

Erfurt 2011 — ein weiterer Benedikt-XVI.-Auszug

Zur Ergänzung des oben bereits gegebenen Zitats hier ein weiterer Auszug derselben Ansprache, über die ungebrochene Aktualität von Luthers Frage:

„‚Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?‘ Dass diese Frage die treibende Kraft seines ganzen Weges war, berührt mich immer wieder tief. Wer kümmert sich denn heute darum, selbst unter den Christen?“ — Benedikt XVI., Ansprache im Erfurter Augustinerkloster, 23. September 2011[72]

Der heilige Alfons von Liguori und die tridentinische katholische Tradition über Luther

Vor der geschichtswissenschaftlichen Wende des 20. Jahrhunderts, die Lortz einleitete, beurteilte die tridentinische katholische Tradition Luther mit großer lehrmäßiger Strenge, ohne die kontextuelle Nuancierung, die die modernen Archive aufzwingen sollten. Der Kirchenlehrer Alfons Maria von Liguori (1696–1787) widmete Luther einen langen Abschnitt seiner Geschichte der Häresien und ihrer Widerlegung (1772)[73]: Er sah darin die Wurzel einer „Flut“ lehrmäßiger Spaltungen aus der sola scriptura und übernahm mit den Quellen seiner Zeit das von Cochläus, Bellarmin und Maimbourg überlieferte schwarze Porträt. Dieser strenge Blick bleibt zu den zeitgenössischen Analysen komplementär statt widersprüchlich: Der lehrmäßige Bruch ist so schwerwiegend, wie Alfons es sah; was das 20. Jahrhundert hinzufügt, ist das innere Verständnis der geistlichen Suche, die Luther beseelte, und die geschichtliche Kontextualisierung der Ablassdekadenz, die die Polemiker des 18. Jahrhunderts vom lehrmäßigen Grund nicht hinreichend unterschieden.

Weiterführend

Anmerkungen und Quellen

  1. Yves Congar O.P., Martin Luther, sa foi, sa réforme: études de théologie historique, Cogitatio Fidei Nr. 119, Cerf, Paris, 1983, 150 S., ISBN 978-2-204-01970-5. Congar nuanciert und verfeinert darin sein Urteil aus Vraie et fausse réforme dans l'Église (1950) im Licht von 33 weiteren Jahren lutherischer Forschung.

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  2. Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen und Lutherischer Weltbund, Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, unterzeichnet in Augsburg am 31. Oktober 1999. Text und offizielle Dokumente: Ressourcenseite des Lutherischen Weltbundes (Mitunterzeichner) auf lutheranworld.org (die alte Adresse vatican.va des Dokuments antwortet 404 — verifiziert am 4. Oktober 2026). Siehe auch die Offizielle Antwort der katholischen Kirche (25. Juni 1998), die die fortbestehenden Differenzpunkte präzisiert. Methode der versöhnten Verschiedenheit der Sprachen: Was 450 Jahre lang als formeller Gegensatz erschien, wird nun als zwei komplementäre Weisen umformuliert, einen selben evangelischen Kern zu sagen — ohne darum die beiden Lehren zu identifizieren.

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  3. Heiko A. Oberman, Luther: Man Between God and the Devil, Yale University Press, New Haven, 1989, S. 125–127, ISBN 0-300-03735-0. Oberman analysiert das Gelübde von Stotternheim als Gründungsmoment, zugleich historisch und symbolisch, des lutherischen Weges.

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  4. Heiko A. Oberman, The Dawn of the Reformation: Essays in Late Medieval and Early Reformation Thought, Eerdmans, Grand Rapids, 1986, S. 64–80, und Luther: Man Between God and the Devil, Yale UP, 1989, S. 135–148. Oberman betont das spezifische Gewicht der augustinischen Observanz in Luthers theologischer Formung: Die Strömung hält eine intensiv augustinische Lesart von Sünde und Gnade aufrecht, der Luther in seinen Voraussetzungen treu bleibt, während er ihre sakramentale Schlussfolgerung umkehrt.

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  5. Diakonat am 27. Februar 1507 durch denselben Bonemilch: Die Catholic Encyclopedia (1913, Art. „Martin Luther“) hält das genaue Datum der Priesterweihe für ungewiss („The precise date is uncertain“) — Köstlin (Luthers Leben, I, 1883, S. 63) behält in seiner letzten Auflage kein Datum mehr bei, und Oerger legt den 27. Februar fest, ein Datum, das der Diakonenweihe entspricht (27. Februar 1507, durch Bonemilch). Priestertum am 3. April 1507 (Karsamstag) im Dom zu Erfurt durch Johann Bonemilch von Laasphe, in Erfurt residierender Weihbischof von Mainz: siehe Robert Kolb, Martin Luther: Confessor of the Faith, Oxford University Press, 2009 („The suffragan bishop resident in Erfurt, Johann Bonemilch, ordained Luther as subdeacon, deacon, and then, on 3 April 1507, as priest“); die Notiz „Johannes Bonemilch“ der deutschsprachigen Wikipedia präzisiert „vermutlich am Karsamstag, dem 3. April, im Erfurter Dom die Priesterweihe“. Variante 4. April 1507 (Ostersonntag) nach dem Artikel „Martin Luther“ der deutschsprachigen Wikipedia gemäß Johannes Wallmann, Kirchengeschichte Deutschlands seit der Reformation, 4. Aufl., Mohr Siebeck, Tübingen, 1993, S. 17 — hier nicht übernommen (das von Kolb getragene Datum des 3. April wird hier übernommen). Die Zuschreibung der Priesterweihe an Hieronymus Schulz (Scultetus), Bischof von Brandenburg, übernommen von der unbelegten Infobox der englischsprachigen Wikipedia („3/4 April 1507“, verifiziert am 4. Oktober 2026) — wird von keiner gelehrten Quelle übernommen: Schulz, erst 1507 nach Brandenburg berufen, erscheint nirgends als Ordinator von Erfurt (das zu Mainz gehört); er ist im Übrigen neben Albrecht von Mainz Adressat der Übersendung der 95 Thesen am 31. Oktober 1517. Erste Messe am 2. Mai 1507 im Beisein seines Vaters Hans.

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  6. Der Begriff der Anfechtung (tentatio) ist eine der zentralen Kategorien von Luthers Spiritualität: siehe Heiko A. Oberman, Luther: Man Between God and the Devil, Yale UP, 1989, Kap. „The Devil's Inheritance“, S. 153–174, und Lyndal Roper, Martin Luther: Renegade and Prophet, Bodley Head, 2016, S. 41–68. Die traditionelle Erzählung von der vor Schrecken gelähmten Primiz wird von Luther selbst in den Tischreden berichtet (Nr. 122, WA TR 1, 47–48).

    7
  7. Catholic Encyclopedia (1913, Art. „Johann von Staupitz“): geboren „about 1460“ in Motterwitz bei Leisnig, gestorben in Salzburg am 28. Dezember 1524.

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  8. Martin Luther, Tischreden, Nr. 526, WA TR 1, 245: „Staupitz hatt die doctrinam angefangen“ („Staupitz hat die Lehre begonnen“). Siehe die erschöpfende Studie von Lothar Graf zu Dohna und Richard Wetzel, Staupitz, theologischer Lehrer Luthers?, in Lutherjahrbuch 1991, S. 105–138, und David C. Steinmetz, Misericordia Dei: The Theology of Johannes von Staupitz, Brill, Leiden, 1968, ISBN 978-90-04-01592-7.

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  9. Martin Luther, Tischreden, Nr. 1017, WA TR 1, 510; vgl. ebenfalls Luthers Brief an Staupitz vom 30. Mai 1518: „Ich erinnere mich, mein Vater, dass ihr mitten in all diesen Anfechtungen zu sagen pflegtet: ‚Auf die Wunden Christi, seine Wunden musst du sinnen, und dann wird die Vorherbestimmung in dir leuchten‘“ (WA Br 1, 525–526, Brief Nr. 76).

    10
  10. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1471–1479 (Definition, theologische Begründung, Gemeinschaft der Heiligen und Schatz der Kirche). Offizieller Text auf vatican.va. Siehe auch Paul VI., Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, 1. Januar 1967, die die Praxis reformiert, ohne das lehrmäßige Prinzip zu ändern.

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  11. Heinz Schilling, Martin Luther: Rebel in an Age of Upheaval, Oxford University Press, Oxford, 2017, 624 S., engl. Übers. von Rona Johnston, ISBN 978-0-19-872202-9. Deutsche Originalausgabe Martin Luther: Rebell in einer Zeit des Umbruchs, C. H. Beck, München, 2012, 716 S. Schilling, emeritierter Professor für Geschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin, anerkannter Spezialist der Fürstenreformation und der Konfessionalisierung.

    12 68
  12. Die deutsche Formel „Sobald der Pfennig im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt“ wird von Luther als repräsentativ für Tetzels Predigt zitiert; die entsprechende lateinische Formel, „quod statim ut iactus nummus in cistam tinnierit, evolare dicunt animam“, steht in der These 27 der 95 Thesen. Siehe Hartmann Grisar, Luther, Bd. I, Herder, Freiburg im Breisgau, 1911, S. 320–322 (der ihren genauen Charakter diskutiert), und Volker Reinhardt, Luther der Ketzer: Rom und die Reformation, C. H. Beck, München, 2016, ISBN 978-3-406-69602-2, S. 86–90.

    13
  13. Martin Luther, Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum (95 Thesen), 31. Oktober 1517. Kritischer lateinischer Text: WA 1, 233–238. Französische Übersetzung: Œuvres I, Labor et Fides, Genf, 1957, S. 31–37. These 1: „Dominus et magister noster Iesus Christus dicendo: ‚Penitentiam agite,‘ etc., omnem vitam fidelium penitentiam esse voluit.“ These 27: „Hominem praedicant, qui statim ut iactus nummus in cistam tinnierit, evolare dicunt animam.“ These 36: „Quilibet christianus vere compunctus habet remissionem plenariam a poena et culpa etiam sine litteris veniarum sibi debitam.“

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  14. Erwin Iserloh, Luthers Thesenanschlag — Tatsache oder Legende?, Franz Steiner, Wiesbaden, 1962 (Erstveröffentlichung 1961). Die Debatte ist zusammengefasst in Volker Leppin und Timothy Wengert, Sources and Context: The Ninety-Five Theses, in Lutheran Quarterly, Bd. 29, Nr. 4, Winter 2015, S. 373–398.

    17
  15. Mark U. Edwards Jr., Printing, Propaganda, and Martin Luther, University of California Press, Berkeley, 1994; Neuaufl. Fortress Press 2004, ISBN 978-0-8006-3603-2. Edwards zeigt, dass die 95 Thesen noch vor Ende 1517 drei gedruckte Ausgaben erlebten (Wittenberg, Nürnberg, Basel, Leipzig) und dass Luthers Schriften allein zwischen 1518 und 1525 ein Drittel der deutschen Druckproduktion ausmachen sollten.

    18
  16. Leo X., Bulle Exsurge Domine, 15. Juni 1520. Offizieller lateinischer Text in Magnum Bullarium Romanum, Turin, 1860, Bd. V, S. 749–755; wiedergegeben in Denzinger-Hünermann, Enchiridion Symbolorum, 43. Aufl., Nr. 1451–1492. Die Bulle verurteilt 41 Sätze, ohne Luther förmlich als Häretiker zu verurteilen, und lässt ihm 60 Tage zum Widerruf vor der Exkommunikation.

    19
  17. Akten des Reichstags zu Worms (1521), zeitgenössischer deutscher Text, Reichstagsakten, jüngere Reihe, Bd. 2, München, 1896, S. 581–583. Französische Übersetzung in Marc Lienhard, Martin Luther: La passion de Dieu, Bayard, Paris, 1999, S. 105–107, ISBN 978-2-227-32520-8.

    20 21
  18. Siehe die geschichtswissenschaftliche Studie von Henning Bühmann, „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“: Anatomie eines Mythos, in Lutherjahrbuch, Bd. 88, 2021, S. 109–138. Die Formel erscheint erstmals in Spalatins gedruckter Ausgabe der Akten (1521), nicht aber in den zeitgenössischen notariellen Niederschriften.

    22
  19. Konzil von Trient, IV. Sitzung (8. April 1546), Dekret über die kanonischen Schriften: „Dieses Konzil nimmt nach dem Beispiel der rechtgläubigen Väter alle Bücher des Alten wie des Neuen Testaments […] sowie die Überlieferungen selbst an und verehrt sie“ (Denzinger 1501). Das Dekret stellt in ausdrücklich antilutherischen Begriffen das Prinzip der doppelten Quelle (Schrift + apostolische Überlieferung) auf.

    23
  20. Karl V., persönliche Erklärung auf dem Reichstag zu Worms, 19. April 1521. Teilweise wiedergegebener französischer eigenhändiger Text in Karl Brandi, Kaiser Karl V. Werden und Schicksal einer Persönlichkeit und eines Weltreiches, Bruckmann, München, 1937; Neuaufl. WBG, Darmstadt, 1986, S. 113–114. Die Erklärung ist einer der seltenen persönlichen politischen Texte Karls V. und markiert seinen Bruch mit jeder möglichen Verständigung mit Luther.

    24
  21. Luthers Werke (Weimarer Ausgabe), Bibel-Abteilung, Bd. 5–12, Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar, 1906–1961, die die Biblia, das ist, die gantze Heilige Schrifft Deudsch (Wittenberg, Hans Lufft, 1534) wiedergibt. Siehe Albrecht Beutel, In dem Anfang war das Wort: Studien zu Luthers Sprachverständnis, Mohr Siebeck, Tübingen, 1991, und Stephan Füssel, The Bible in Pictures: Illustrations from the Workshop of Lucas Cranach, Taschen, Köln, 2017 (Studie zur materiellen Produktion).

    25
  22. Martin Luther, De libertate christiana / Von der Freiheit eines Christenmenschen, November 1520. Lateinischer und deutscher Text in D. Martin Luthers Werke (Weimarer Ausgabe, WA), Bd. 7, S. 49–73 (lateinisch) und S. 20–38 (deutsch). Französische Übersetzung in Œuvres I, Labor et Fides, Genf, 1957, S. 271–294.

    26
  23. Martin Luther, De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium, Oktober 1520. Kritischer Text: WA 6, 497–573. Französische Übersetzung in Œuvres I, Labor et Fides, Genf, 1957, S. 165–258. Zur unmittelbaren kirchlichen Rezeption siehe Pierre Fraenkel, Testimonia Patrum: The Function of the Patristic Argument in the Theology of Philip Melanchthon, Droz, Genf, 1961, und die konfessionelle Analyse von Wolfgang Beinert in Confessio Augustana und Confutatio, Aschendorff, Münster, 1980.

    27
  24. Erasmus von Rotterdam, Brief an Justus Jonas, 10. Mai 1521 (Opus Epistolarum Erasmi, hg. Allen, Bd. IV, Nr. 1202). Zu den Beziehungen Erasmus–Luther: Cornelis Augustijn, Erasmus: His Life, Works, and Influence, University of Toronto Press, 1991, ISBN 978-0-8020-7177-2.

    28
  25. Martin Luther, Tischreden, von Veit Dietrich berichteter Ausspruch, 1537; WA TR 3, 615, Nr. 3795: „Nullus liber meus est probus, exceptis forte De servo arbitrio et Catechismo.“ Siehe Walther von Loewenich, Luthers Theologia Crucis, Lutherisches Verlagshaus, Berlin, 7. Aufl. 1982, ISBN 978-3-7859-0492-9, der auf dieses Urteil des Autors über sein eigenes Werk zurückkommt.

    29
  26. Martin Luther, De servo arbitrio, Dezember 1525. Kritischer Text: WA 18, S. 600–787. Französische Übersetzung von Georges Lagarrigue, Du serf arbitre, in Œuvres V, Labor et Fides, Genf, 1958. Antwort auf die De libero arbitrio diatribē sive collatio („Diatribe oder Abhandlung über den freien Willen“) Erasmus' von Rotterdam, erschienen in Basel im September 1524.

    30
  27. Walter Köhler, Das Marburger Religionsgespräch 1529. Versuch einer Rekonstruktion, M. Heinsius Nachfolger, Leipzig, 1929; Neuaufl. Olms, Hildesheim, 1980 — Referenzstudie. Siehe auch G. R. Potter, Zwingli, Cambridge University Press, 1976, S. 316–342, und Volker Leppin, Martin Luther, WBG, Darmstadt, 2006, Kap. „Marburg“, S. 264–272. Die fünfzehn Artikel sind wiedergegeben in WA 30/III, 110–171.

    31
  28. Martin Luther, Schlussworte des Gesprächs, berichtet von mehreren Zeugen, insbesondere im Brief von Caspar Hedio an Bonifatius Wolfhart, 7. Oktober 1529 (Ein gespräch, gehallten zu Marpurg, 1529). Siehe Hermann Sasse, This Is My Body: Luther's Contention for the Real Presence in the Sacrament of the Altar, Augsburg Publishing House, Minneapolis, 1959; Neuaufl. Lutheran Theological Seminary, Adelaide, 1977, ISBN 978-0-9577416-6-7.

    32
  29. Konkordienbuch, Dresden, 1580. Kritische Ausgabe: Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 12. Aufl. 1998, ISBN 978-3-525-52101-4. Das Konkordienbuch versammelt die drei ökumenischen Symbole (Apostolikum, Nizänum, Athanasianum), das Augsburger Bekenntnis (1530), seine Apologie (1531), die Schmalkaldischen Artikel (1537), den Traktat über die Gewalt und den Primat des Papstes (1537), Luthers Kleinen Katechismus und Großen Katechismus (1529) und die Konkordienformel (1577).

    33
  30. Bernhard Lohse, Luthers Theologie in ihrer historischen Entwicklung und in ihrem systematischen Zusammenhang, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1995; engl. Übers. Martin Luther's Theology: Its Historical and Systematic Development, Fortress Press, Minneapolis, 1999, ISBN 978-0-8006-3091-7. Deutsche Referenzsynthese zur Theologie Luthers, die geschichtliche Entwicklung und systematische Darstellung verbindet.

    34
  31. Martin Luther, Römerbriefvorlesung, 1515–1516, Scholion zu Röm 4,7; kritischer Text: D. Martin Luthers Werke (Weimarer Ausgabe, WA), Bd. 56, S. 272: „Simul iustus et peccator, simul peccator et iustus.“ Zum systematischen Sinn der Formel: Otto Hermann Pesch O.P., Frei sein aus Gnade: Theologische Anthropologie, Herder, Freiburg im Breisgau, 1983, ISBN 978-3-451-19724-4 — ökumenische Referenzstudie eines katholischen Dominikaners zur lutherischen Anthropologie der Gnade.

    35
  32. Konzil von Trient, VI. Sitzung (13. Januar 1547), Dekret über die Rechtfertigung, Kap. 7; offizieller Text in Denzinger-Hünermann, Enchiridion Symbolorum, Nr. 1528–1530: „Non solum reputatur, sed vere iustus nominatur et est“ („er wird nicht nur für gerecht gehalten, sondern wahrhaft gerecht genannt und ist es“). Es ist der dogmatische Angelpunkt der katholischen Antwort auf die lutherische sola fide.

    37 69
  33. Martin Luther, Assertio omnium articulorum per bullam Leonis X. novissimam damnatorum, 1521, WA 7, 97: „Scriptura sui ipsius interpres“ („Die Schrift ist ihre eigene Auslegerin“). Die Formel ging sodann in die Konkordienformel (1577) ein, Epitome, Compendiaria regula et norma, und wurde lutherischer konfessioneller Gemeinplatz. Kritische Diskussion: Heinrich Bornkamm, Luther und das Alte Testament, Mohr Siebeck, Tübingen, 1948.

    38
  34. Martin Luther, Vorwort zum Jakobusbrief im Septembertestament von 1522, WA DB 7, 384–387. Luther nennt dort Jakobus einen „strohernen Brief“ („stroherne Epistel“), weil er „nichts von der Art des Evangeliums an sich hat“ — ein in späteren Auflagen gemildertes, der Sache nach aber aufrechterhaltenes Urteil. Zur lutherischen Kanonlehre: Kurt Aland, Studien zur Überlieferung des Neuen Testaments und seines Textes, De Gruyter, Berlin, 1967.

    39
  35. Martin Luther, Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei, Wittenberg, 1523; WA 11, 245–281. Klassische Studie: Franz Lau, „Äusserliche Ordnung“ und „weltlich Ding“ in Luthers Theologie, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1933. Neuere Synthese: Volker Mantey, Zwei Schwerter — zwei Reiche: Martin Luthers Zwei-Reiche-Lehre vor ihrem spätmittelalterlichen Hintergrund, Mohr Siebeck, Tübingen, 2005, ISBN 978-3-16-148522-3.

    40
  36. Zur Kritik der lutherischen Zwei-Reiche-Lehre durch die Marxisten (Engels, Der deutsche Bauernkrieg, 1850) und die Schriftsteller des 20. Jahrhunderts (Thomas Mann, Deutschland und die Deutschen, Washingtoner Vortrag, 29. Mai 1945), siehe Ernst Wolf, Peregrinatio: Studien zur reformatorischen Theologie und zum Kirchenproblem, Chr. Kaiser Verlag, München, 1954, S. 207–229; und Heinz Schilling, Martin Luther: Rebel in an Age of Upheaval, Oxford UP, 2017, S. 411–440.

    41
  37. Dietrich Bonhoeffer, Ethik, postume Ausgabe von Eberhard Bethge, Chr. Kaiser Verlag, München, 1949; franz. Übers. Éthique, Labor et Fides, Genf, 1965; Neuaufl. 1997, ISBN 978-2-8309-0865-7. Zur Barthschen Kritik der Zwei-Reiche-Lehre: Karl Barth, Eine Schweizer Stimme 1938–1945, Evangelischer Verlag, Zollikon-Zürich, 1945.

    42
  38. Martin Sasse, lutherischer Bischof von Thüringen, Martin Luther über die Juden: Weg mit ihnen!, erschienen am 15. November 1938 (37 000 Exemplare in zwei Wochen nach Christopher J. Probst, Demonizing the Jews: Luther and the Protestant Church in Nazi Germany, Indiana University Press, Bloomington, 2012): „Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen die Synagogen in Deutschland“. Julius Streicher im Nürnberger Prozess, Sitzung vom 29. April 1946 (Trial of the Major War Criminals, Bd. 12, S. 317): „Dr. Martin Luther would very probably sit in my place in the defendants' dock today, if this book had been taken into consideration by the Prosecution“ („Doktor Martin Luther säße sehr wahrscheinlich an meiner Stelle auf der Anklagebank, wenn dieses Buch von der Anklage berücksichtigt worden wäre“). Kontextualisierung: Thomas Kaufmann, Luthers „Judenschriften“: Ein Beitrag zu ihrer historischen Kontextualisierung, Mohr Siebeck, Tübingen, 2011 (bereits zitiert [^ekd-antisem]).

    43 54
  39. EKD, Kundgebung zu Christen und Juden — 50 Jahre Erklärung von Weißensee, Synode der EKD, 2000; Kundgebung „Martin Luther und die Juden – Notwendige Erinnerung zum Reformationsjubiläum“, 2. Tagung der 12. Synode der EKD, Bremen, 11. November 2015 (deutscher Text auf ekd.de, „2015_Beschluss_Kundgebung_Martin_Luther_und_die Juden.pdf“; englische Fassung „Martin Luther and the Jews“ auf ekd.de); „Christen und Juden als Zeugen der Treue Gottes“, Synode der EKD, Magdeburg, 9. November 2016 (Verzicht auf die Judenmission). Die Erklärung von 1994 stammt von der ELCA (Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika, April 1994), nicht von der EKD. Links verifiziert am 3. Oktober 2026. Siehe auch Thomas Kaufmann, Luthers „Judenschriften“: Ein Beitrag zu ihrer historischen Kontextualisierung, Mohr Siebeck, Tübingen, 2011, 200 S., ISBN 978-3-16-150772-7.

    44 55
  40. Benedikt XVI., Ansprache bei der Begegnung mit den Vertretern der EKD im Erfurter Augustinerkloster, 23. September 2011. Offizieller französischer Text auf vatican.va.

    45 46 60
  41. Papst Franziskus, Predigt beim gemeinsamen Reformationsgedenken, Dom zu Lund, 31. Oktober 2016 (mit Munib Younan, Präsident des Lutherischen Weltbundes). Zitate nach dem offiziellen französischen Text der Predigt auf vatican.va. Am selben Tag unterzeichnete Gemeinsame Erklärung (im Artikelkörper paraphrasiert zusammengefasst nach dem englischen Original: „we also confess and lament before Christ that Lutherans and Catholics have wounded the visible unity of the Church“): siehe press.vatican.va.

    47 48 49
  42. Eamon Duffy, The Stripping of the Altars: Traditional Religion in England c. 1400–c. 1580, Yale University Press, New Haven, 1992; 2. überarbeitete Auflage 2005, 654 S., ISBN 978-0-300-06076-9. Duffy, emeritierter Professor für Christentumsgeschichte in Cambridge (Magdalene College). Zentrale These des Werks, im Artikelkörper paraphrasiert zusammengefasst (kein wörtliches Zitat gegeben, da die genaue Seite in der Ausgabe nicht verifiziert werden konnte). Siehe auch sein Saints, Sacrilege and Sedition (Bloomsbury 2012) zur Vertiefung.

    50 65
  43. Andrew C. Gow, The Contested History of a Book: The German Bible of the Later Middle Ages and Reformation in Legend, Ideology, and Scholarship, Journal of Hebrew Scriptures, Bd. 9, Art. 13 (2009), S. 8: „In fact there were 14 in early new High German, 4 in early new Low German, and 4 in early modern Netherlandish, for a total of 22 Germanic editions by 1518“ — also 18 deutsche Vollausgaben (14 in Hochdeutsch + 4 in Niederdeutsch) vor Luthers Septembertestament (21. September 1522). Zur Mentelin-Bibel (Straßburg, 1466), dem ersten Druck in deutscher Sprache dieser handschriftlichen Tradition des 14. Jahrhunderts, siehe ebd., S. 26.

    51
  44. Martin Luther, Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern, Mai 1525. Kritischer Text: D. Martin Luthers Werke (Weimarer Ausgabe, WA), Bd. 18, S. 357–361. Französische Übersetzung in Œuvres IV, Labor et Fides, Genf, 1958. Die Schrift erschien, als die Niederschlagung bereits im Gang war, was ihre entflammende Rolle noch verschärfte. Zur Niederschlagung und zur Bilanz der Toten hält die deutsche Synthese 70 000 bis 75 000 Tote fest (Peter Blickle, Die Revolution von 1525, R. Oldenbourg Verlag, München, 1975; erweiterte Auflage 2004, ISBN 978-3-486-44264-5 — genaue Seite in der Auflage zu verifizieren) und die französische und englische Synthese etwa 100 000 Tote; die zuvor genannte Obergrenze von 130 000 Toten wurde in keiner Quelle wiedergefunden und wird infolgedessen zurückgezogen. Siehe auch James M. Stayer, The German Peasants' War and Anabaptist Community of Goods, McGill-Queen's University Press, Montreal, 1991, ISBN 978-0-7735-0842-8.

    52
  45. Martin Luther, Von den Juden und ihren Lügen, Wittenberg, 1543. Kritischer Text: D. Martin Luthers Werke (Weimarer Ausgabe, WA), Bd. 53, S. 412–552. Das „Sieben-Punkte-Programm“ (Erstens… Siebentens: Synagogen anzünden, Häuser schleifen, Betbücher und Talmuds beschlagnahmen, den Rabbinern das Lehren verbieten, Geleit und Reiserecht aufheben, Wucher verbieten, jungen Juden und Jüdinnen körperliche Arbeit auferlegen) eröffnet den zweiten Teil der Schrift.

    53
  46. Joseph Lortz (1887–1975), Die Reformation in Deutschland, Herder, Freiburg im Breisgau, 2 Bände, 1939–1940; 4. überarbeitete Auflage 1962. Französische Übersetzung La Réforme de Luther, Cerf, Paris, 1970, 2 Bde. Lortz, katholischer Priester, Professor an der Universität Mainz und am Max-Planck-Institut für Geschichte, gilt als Begründer der „sympathisierenden katholischen Lesart“ Luthers. Siehe die kritische Bilanz von Erwin Iserloh, Luther in der katholischen Sicht heute, Aschendorff, Münster, 1968.

    56 61
  47. Volker Leppin, Die fremde Reformation: Luthers mystische Wurzeln, C. H. Beck, München, 2016, 256 S., ISBN 978-3-406-69081-5. Leppin (geb. 1966), Professor für Systematische Theologie in Tübingen bis 2021, dann Horace Tracy Pitkin Professor of Historical Theology an der Yale Divinity School. Siehe ebenfalls Volker Leppin, Martin Luther, Reclam, Stuttgart, 2017.

    57 63
  48. Lyndal Roper, Martin Luther: Renegade and Prophet, Bodley Head, London, 2016 (bereits in der Bibliographie zitiert) — Kapitel über die 1540er Jahre: späte Fettleibigkeit, Steine, chronische Leiden und Anfechtungen; siehe auch Heiko A. Oberman, Luther: Man Between God and the Devil, Yale University Press, 1989, über die Anfechtung (bereits zitiert [^anfechtung]). Keine von uns verifizierte Quelle belegt ein Gewicht Luthers bei seinem Tod in Zahlen: Die zuvor genannte Zahl wird infolgedessen zurückgezogen.

    58
  49. Zu den Ausgrabungen des Elternhauses in Mansfeld (Luthers Elternhaus): Luther in Mansfeld: Forschungen am Elternhaus des Reformators, Archäologie in Sachsen-Anhalt, 2007; Dossier „Sein voller Bauch studierte gern — Esskultur im Hause Luther“ (Landesamt für Archäologie Sachsen-Anhalt / LutherMuseen, März 2017): Das zutage geförderte Mobiliar bezeugt eine wohlhabende Familientafel in Mansfeld — Herkunftsmilieu der Luders, nicht Luthers persönliche Lebensweise in Wittenberg am Ende seines Lebens.

    59
  50. Martin Luther, Vorwort zur vollständigen Ausgabe der Theologia Deutsch (anonym, um 1350–1430), erschienen in Wittenberg 1518. Kritischer Text: WA 1, 378–379. Die Theologia Deutsch (zuweilen Theologia Germanica oder Der Frankforter betitelt) ist ein spätmittelalterlicher mystischer Traktat aus der Schule Meister Eckharts und Johannes Taulers. Moderne kritische Ausgabe: Bengt Hoffman (engl. Übers.), The Theologia Germanica of Martin Luther, Paulist Press, New York, 1980.

    64
  51. Martin Luther, Das Magnificat verdeutscht und ausgelegt, erschienen in Wittenberg 1521 und dem Kurprinzen Johann Friedrich von Sachsen gewidmet. Kritischer Text: WA 7, 538–604. Das während des Wartburgaufenthalts verfasste Werk ist einer der schönsten geistlichen Texte Luthers über die Jungfrau Maria. Referenzstudie: Hans Düfel, Luthers Stellung zur Marienverehrung, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1968, 304 S.

    66
  52. Sir Diarmaid MacCulloch, Reformation: Europe's House Divided 1490–1700, Allen Lane / Penguin Books, London, 2003; amerikanische Ausgabe The Reformation: A History, Viking, New York, 2004, 800 S., ISBN 978-0-14-028534-4. MacCulloch (geb. 1951), Professor für Kirchengeschichte in Oxford (St Cross College, dann emeritiert). Wolfson History Prize 2004 (Vereinigtes Königreich), National Book Critics Circle Award 2004 (Vereinigte Staaten), British Academy Book Prize 2004.

    67
  53. Konzil von Trient, XXV. Sitzung (3.–4. Dezember 1563), Dekret über die Ablässe: „Sancta synodus […] omnem pravum quaestum pro his consequendis […] omnino abolendum esse mandat“ („Die heilige Synode befiehlt, jeden unerlaubten Gewinn bei der Praxis der Ablässe gänzlich abzuschaffen“). Offizieller Text in Denzinger-Hünermann, Nr. 1835.

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  54. John W. O'Malley S.J., Trent: What Happened at the Council, Belknap Press of Harvard University Press, Cambridge MA, 2013, 335 S., ISBN 978-0-674-06697-7. O'Malley (1927–2022), amerikanischer Jesuitenhistoriker und Spezialist der modernen Kirchengeschichte, demontiert die klassische Lesart des Konzils als bloße Unterdrückung der Reformation und zeigt die Organicität von lehrmäßiger Klärung und disziplinärer Reform. Siehe auch Hubert Jedin, Geschichte des Konzils von Trient, Herder, Freiburg im Breisgau, 4 Bde., 1949–1975 — deutsche Referenz schlechthin.

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  55. Benedikt XVI., Ansprache bei der Begegnung mit den Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland, Erfurter Augustinerkloster, 23. September 2011. Offizieller französischer Volltext auf vatican.va.

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  56. Der heilige Alfons Maria von Liguori (1696–1787), Geschichte der Häresien und ihrer Widerlegung (italienischer Originaltitel: Istoria delle eresie colle loro confutazioni), Neapel, 1772. Französische Ausgabe in den Œuvres complètes du Bienheureux Alphonse-Marie de Liguori, Casterman/Vivès, Paris, 1834–1840, Bd. I–II. Siehe auch seinen Traktat gegen die protestantischen Häretiker (lokales PDF: alphonse_traite_contre_les_heretiques_protestants.pdf, Bd. I, S. 234 ff., in der Sammlung „1787 — Saint Alphonse de Liguori“ der Bibliothek von Benoît Plaut). Klassische tridentinische katholische Lutherlektüre, zu ergänzen durch die geschichtlichen Arbeiten des 20. Jahrhunderts (Lortz, Congar, Leppin).

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