Die Lehre der Sola Fide („der Glaube allein“) besagt, dass der Mensch vor Gott allein durch den Glauben gerechtfertigt wird, ohne jedes verdienstliche Mitwirken der Werke. Sie bildet das materiale Prinzip der protestantischen Reformation des 16. Jahrhunderts (die sola scriptura ist deren formales Prinzip). Von Martin Luther ausgehend von seiner Lektüre des Römer- und des Galaterbriefs formuliert, wurde sie als solche vom Konzil von Trient im Januar 1547 verurteilt.
Das zentrale katholische Argument ist dreifach: (1) Die Formulierung ist unbiblisch — der heilige Paulus sagt niemals „durch den Glauben allein“, und es ist Luther, der 1522 das Wort „allein“ in Röm 3, 28 einfügt; (2) die Bibel lehrt ausdrücklich das Gegenteil — der heilige Jakobus verwendet in Jak 2, 24 genau die Worte „nicht aus Glauben allein“ (ouk ek pisteōs monon), um die Formel zu verneinen; (3) Jesus selbst gründet das Jüngste Gericht auf die Werke (Mt 25, 31–46; Mt 7, 21).
Der vorliegende Artikel legt die lutherische Formulierung dar, stellt sechs klassische protestantische Einwände mit ihren quellenbelegten katholischen Antworten vor, entfaltet die lehramtliche Antwort von Trient und den ökumenischen Dialog der GEER 1999 (differenzierter Konsens zwischen Rom und dem Lutherischen Weltbund).
Lutherische Formulierung
Röm 3, 28 und die Einfügung von „allein“ (1522)
Als Luther 1522 den Römerbrief ins Deutsche übersetzte, fügte er das Wort „allein“ in Röm 3, 28 ein, sodass der Vers lautet: „So halten wir nun dafür, dass der Mensch durch den Glauben allein gerechtfertigt wird, ohne Werke des Gesetzes.“ Dieses Wort steht nicht im griechischen Original (chōris ergōn nomou — ohne Werke des Gesetzes, aber ohne „sola“).
In seinem Sendbrief vom Dolmetschen (1530) verteidigte Luther seine Einfügung:
*„Der Text selbst und der Sinn des heiligen Paulus fordern und verlangen es mit Nachdruck.
Denn Paulus behandelt an dieser Stelle den großen Hauptartikel der christlichen Lehre.“*
— Martin Luther, Sendbrief vom Dolmetschen, 1530[1]
Das Argument ist theologisch, nicht philologisch: Für Luther stellt Paulus Glaube und Werke so radikal einander gegenüber, dass das „allein“ im Text implizit mitgemeint sei. Die Kritiker (katholische wie moderne protestantische) bemerken, dass diese Einfügung dem Text eine Aussage aufzwingt, die er wörtlich nicht enthält.
Simul iustus et peccator
Eine Schlüsselformel der lutherischen Theologie lautet simul iustus et peccator — „zugleich gerecht und Sünder“. Luther formuliert sie in seiner Vorlesung über den Römerbrief (1515–1516):
„Ideo simul sum peccator et iustus, quia facio malum et odio malum quod facio.“ („Ich bin also zugleich Sünder und Gerechter, weil ich das Böse tue und das Böse hasse, das ich tue.“) — Martin Luther, Vorlesung über den Römerbrief, 1515–1516, WA 56, 70[2]
Für Luther bleibt der Gerechtfertigte in seiner Natur grundsätzlich Sünder; die Rechtfertigung ist eine äußerliche Zurechnung der Gerechtigkeit Christi, die die Sünde bedeckt, ohne sie zu tilgen.
Die Schmalkaldischen Artikel (1537)
Artikel II, 1 der Schmalkaldischen Artikel (1536–1537) erklärt feierlich:
„Dass Jesus Christus, unser Gott und Herr, für unsere Sünden gestorben und um unserer Rechtfertigung willen auferweckt ist (Röm 4, 25), und dass er allein das Lamm Gottes ist, das die Sünde der Welt trägt (Joh 1, 29). [...] Diese Rechtfertigung aber erlangen wir durch diesen Glauben allein (allein solcher Glaube).“[3]
Sechs protestantische Einwände und ihre katholischen Antworten
Hier die sechs großen Einwände des klassischen Protestantismus zur Rechtfertigungslehre, mit ihren quellenbelegten katholischen Antworten.
Einwand 1 — „Röm 3, 28 und Gal 2, 16 lehren, dass der Mensch durch den Glauben ohne die Werke gerechtfertigt wird: Die sola fide ist also paulinisch“
Antwort: Der heilige Paulus schreibt „durch den Glauben, ohne die Werke des Gesetzes“ (ergōn nomou) — er zielt eigens auf die rituellen Werke des mosaischen Gesetzes (Beschneidung, Speisevorschriften, Sabbatobservanz), nicht auf die Werke der Liebe, die aus der Gnade hervorgehen. Das Wort „allein“ ist Luthers Einfügung (1522), abwesend im Griechischen und in der gesamten früheren Auslegungstradition.
Der amerikanische Jesuit Joseph A. Fitzmyer S.J. (1920–2016), ehemaliges Mitglied der Päpstlichen Bibelkommission, zeigt in seinem großen Römerbriefkommentar (Anchor Bible 33, Doubleday 1993) durch philologische Analyse, dass die Gegenüberstellung pistis / erga nomou bei Paulus das Vertrauen auf Christus der judaisierenden Ritualobservanz entgegensetzt — nicht den Glauben den aus der Gnade belebten Werken der Liebe[4].
Der anglikanische Theologe N. T. (Tom) Wright (St Andrews, Oxford), eine Hauptgestalt der New Perspective on Paul, definiert in Justification: God's Plan and Paul's Vision (IVP Academic, 2009 — Antwort auf John Piper) das griechische Verb dikaioō („rechtfertigen“) nicht als äußerliche rechtliche Transaktion, sondern als „Gottes Erklärung, dass jemand zur Familie des Bundes gehört“[5] (eine Lesart, die er später in seinem Magnum opus Paul and the Faithfulness of God, Fortress Press, 2013, entfaltet[6]):
„Rechtfertigung ist die Erklärung, die Gott zugleich abgibt — dass jeder, der diesen Glauben teilt, zu Christus gehört, zu seiner von den Sünden vergebenen Familie, der einen Familie gläubiger Juden und gläubiger Heiden zusammen, und der endgültigen Verherrlichung gewiss ist.“ — N. T. Wright, Justification: God's Plan and Paul's Vision, IVP Academic, 2009, S. 132[7] (deutsche Übersetzung des Artikels)
Diese Lesart, die von einem reformierten anglikanischen Theologen stammt, konvergiert strukturell mit der katholischen Position von Trient: Rechtfertigung = Eintritt in die Bundesgemeinschaft und Verharren in ihr, wo Glaube und Werke einander nicht widersprechen, sondern ergänzen.
Einwand 2 — „Der heilige Jakobus (Jak 2, 24) widerspricht Paulus; Luther hat recht, ihn eine ‚Strohepistel‘ zu nennen“
Antwort: Jak 2, 24 sagt ausdrücklich, im griechischen Original:
„Ihr seht also: Durch Werke wird der Mensch gerechtfertigt und nicht durch den Glauben allein.“ — Jak 2, 24 (ouk ek pisteōs monon)
Das ist die ausdrückliche biblische Verneinung der Formel „Glaube allein“. Im Bewusstsein der Schwierigkeit nannte Luther den Jakobusbrief eine „Strohepistel“ (eyn rechte stroern Epistel) in seiner Vorrede zum Neuen Testament (Vorrede zum Neuen Testament, 1522):
„Die Epistel St. Jakobi ist eine rechte stroern Epistel gegen sie, denn sie doch keine evangelische Art an ihr hat.“ — Martin Luther, Vorrede zum Neuen Testament, 1522, WA, Deutsche Bibel, Bd. 6, S. 10[8]
Luther verwies in seiner Bibelübersetzung (Septembertestament, 1522) vier Schriften ans Ende, in einen nicht nummerierten Anhang, in dieser Reihenfolge: Hebräer, Jakobus, Judas, Offenbarung — er schloss sie nicht aus dem Kanon aus, marginalisierte sie aber[9]. Diese Marginalisierung ordnet den biblischen Text faktisch einem vorab festgelegten theologischen Schema unter. Das angewandte Inspirationskriterium — was Christum treibet („was Christum treibet“) — ist selbst außerbiblisch und schafft einen Kanon im Kanon, eine direkte Herausforderung für das Prinzip der sola scriptura.
Tiefgründiger noch: Jak 2 und Röm 3 widersprechen einander nicht. Paulus zielt auf die rituellen Werke des mosaischen Gesetzes, die der Gnade vorausgehen; Jakobus zielt auf die Werke der Liebe, die aus der empfangenen Gnade hervorgehen. Die Argumentation des Jakobus (Jak 2, 14–26) verwendet sogar das paulinische Beispiel Abrahams (Gen 15, 6), verbindet es aber mit dem Opferwerk Isaaks (Gen 22): Es ist der wirkende Glaube, der „durch die Werke vollendet“ wird (Jak 2, 22). Es ist dieselbe Lehre, die Paulus selbst in Gal 5, 6 ausspricht: „Was zählt, ist der Glaube, der durch die Liebe wirkt.“
Einwand 3 — „Heil aus Gnade, ohne Werke: Eph 2, 8–9 lehrt eindeutig die sola fide“
Antwort: Hier der vollständige Text:
„Denn aus Gnade seid ihr gerettet durch den Glauben. Das kommt nicht aus euch, es ist Gottes Geschenk; es kommt nicht aus den Werken, damit sich niemand rühme. Denn wir sind sein Werk, geschaffen in Christus Jesus zu den guten Werken, die Gott im Voraus bereitet hat, damit wir in ihnen wandeln.“ — Eph 2, 8–10
Das protestantische Zitat endet typischerweise bei Vers 9. Aber Vers 10 — im selben Satz — bekräftigt, dass wir „zu den guten Werken“ geschaffen sind (epi ergois agathois). Die Gnade schließt die Werke nicht aus: Sie ermöglicht sie und fordert sie.
Der Apostel Paulus schreibt im selben Briefzusammenhang ausdrücklich, dass das Endgericht nach den Werken ergehen wird:
„[Gott] wird jedem nach seinen Werken vergelten: denen, die in Beharrlichkeit im Guten Herrlichkeit, Ehre und Unvergänglichkeit suchen, das ewige Leben; den anderen aber, die der Wahrheit trotzen und der Ungerechtigkeit gehorchen, Zorn und Grimm.“ — Röm 2, 6–8
Und drei Verse weiter:
„Denn nicht die Hörer des Gesetzes sind gerecht vor Gott, sondern die Täter des Gesetzes werden gerechtfertigt werden.“ — Röm 2, 13
Das in Röm 2, 13 verwendete griechische Verb ist δικαιωθήσονται (dikaiōthēsontai, „werden gerechtfertigt werden“, futurisches indikativisches Passiv) — dasselbe Verb (δικαιόω, „rechtfertigen“), das Paulus in Röm 3, 28 verwendet, wo es im Infinitiv Präsens δικαιοῦσθαι steht (dikaioûsthai, „gerechtfertigt werden“: „λογιζόμεθα γὰρ δικαιοῦσθαι πίστει“). Der paulinische Zusammenhang hält beides zusammen: eine anfängliche Rechtfertigung durch den Glauben ohne die Werke des mosaischen Gesetzes und ein Endgericht nach den Werken, die im Geist vollbracht wurden.
Der Apostel selbst versteht sein Heil als ein noch zu erreichendes Ziel, nicht als eine ein für alle Mal erworbene Gewissheit:
„Ich jage ihm nach, um es zu ergreifen, weil ich ja auch von Christus Jesus ergriffen bin. […] Ich vergesse, was hinter mir liegt, und strecke mich aus nach dem, was vor mir ist, und jage dem Ziel nach.“ — Phil 3, 12–14
Und noch direkter:
„Schafft euer Heil mit Furcht und Zittern.“ — Phil 2, 12
Einwand 4 — „Jesus selbst lehrt, dass der Glaube genügt; die Werke riechen nach Pelagianismus“
Antwort: Es ist genau umgekehrt. Christus gründet das Jüngste Gericht ausdrücklich auf die vollbrachten Werke der Liebe:
„Wenn der Menschensohn in seiner Herrlichkeit kommt und alle Engel mit ihm, […] wird er die Menschen voneinander scheiden wie der Hirte die Schafe von den Böcken scheidet. […] Kommt her, ihr Gesegneten meines Vaters, empfangt als Erbe das Reich, das euch seit Grundlegung der Welt bereitet ist. Denn ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben, ich war durstig, und ihr habt mir zu trinken gegeben, ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen. […] Wahrlich, ich sage euch: Was ihr für einen dieser Geringsten, meine Brüder, getan habt, das habt ihr mir getan.“ — Mt 25, 31–40
Die Scheidung verläuft nicht zwischen denen, die geglaubt haben, und denen, die nicht geglaubt haben — sie verläuft zwischen denen, die getan haben, und denen, die nicht getan haben. Es ist die ausdrücklichste Lehre, die Christus über das Jüngste Gericht hinterlassen hat.
Und noch direkter:
„Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr, wird in das Himmelreich eingehen, sondern wer den Willen meines Vaters tut.“ — Mt 7, 21
„Der Menschensohn wird jedem nach seinem Tun vergelten.“ — Mt 16, 27
„Wer aber bis zum Ende beharrt, wird gerettet werden.“ — Mt 24, 13
Der heilige Petrus:
„Setzt umso mehr Eifer ein, um eure Berufung zu festigen und nicht zu fallen.“ — 2 Petr 1, 10–11
Der heilige Paulus (der doch in Römer- und Galaterbrief die Rechtfertigung durch den Glauben verteidigt):
„Und wenn ich allen Glauben hätte, sodass ich Berge versetzte, aber keine Liebe hätte, wäre ich nichts.“ — 1 Kor 13, 2
Und der heilige Johannes:
„Lasst uns nicht mit Worten und mit der Zunge lieben, sondern wahrhaftig, in der Tat.“ — 1 Joh 3, 18
Der Fall des guten Schächers (Lk 23, 43)
Bleibt das am häufigsten gegen diese Lehre angeführte Beispiel: der gute Schächer, gekreuzigt an der Seite Christi, dem Jesus das Paradies „heute“ verheißt, ohne dass irgendein Werk erwähnt würde. Der Einwand kehrt sich jedoch gegen sich selbst, denn der Lukastext zeigt den Schächer im Augenblick seiner Bekehrung handelnd: Er weist den anderen Verbrecher öffentlich zurecht („Fürchtest denn auch du Gott nicht?“), bekennt seine eigene Schuld („für uns ist es gerecht“), verkündet die Unschuld Christi („dieser aber hat nichts Böses getan“) und demütigt sich im Flehen („gedenke meiner“).
„Wahrlich, ich sage dir: Heute wirst du mit mir im Paradies sein.“ — Lk 23, 43 (vgl. Lk 23, 40–42 für die Worte des Schächers)
In wenigen Sekunden finden sich vereint Glaubens-, Hoffnungs-, Gerechtigkeits-, Bekenntnis- und Liebesakte: Das ist der lebendige Glaube, nicht der Glaube allein. Das Konzil von Trient antwortet genau auf solche Fälle, indem es festlegt, dass die Rechtfertigung nicht den Glauben allein verleiht, sondern die drei eingegossenen theologischen Tugenden zusammen:
„Der Mensch empfängt durch Jesus Christus, in den er eingepfropft ist, in dieser Rechtfertigung zugleich mit der Vergebung der Sünden alle diese Gaben eingegossen: den Glauben, die Hoffnung und die Liebe. Denn der Glaube vereint, wenn nicht Hoffnung und Liebe hinzukommen, weder vollkommen mit Christus noch macht er den Menschen zu einem lebendigen Glied seines Leibes.“ — Konzil von Trient, Sessio VI, Kap. 7 (Denzinger §§ 1530–1531)[10]
Der Schächer ist also durch den von der Liebe geformten Glauben (fides caritate formata) gerechtfertigt, im Akt seines Sterbens selbst, durch einen souveränen Akt Christi noch am Kreuz — er ist in der Überlieferung die Erstlingsfrucht der Erlösung, nicht das Gegenbeispiel zur Verdienstlehre.
Der pelagianische Einwand — das Heil aus eigener menschlicher Kraft ohne die Gnade verdienen zu wollen — ist seinerseits von der Kirche schon auf dem Konzil von Karthago (418) unter dem Einfluss des heiligen Augustinus verurteilt worden, dann auf dem Zweiten Konzil von Orange (529), das die absolute Notwendigkeit der zuvorkommenden Gnade schon für den Anfang des Glaubens selbst festlegt[11]. Die katholische Verdienstlehre setzt die vorausgehende Gnade immer voraus: Man verdient nur, weil Gott zuvor die Gnade gibt, die das Werk verdienstlich macht.
Einwand 5 — „Trient schreibt die Lehre vom menschlichen Verdienst vor: Das ist Rechtfertigung durch Werke, an der Grenze zum Pelagianismus“
Antwort: Die katholische Verdienstlehre ist weder pelagianisch noch in Trient erfunden — sie übernimmt den heiligen Augustinus, dreizehn Jahrhunderte zuvor, der sie nach dem Konzil von Karthago (418) gegen die Pelagianer lehrte, dann gegen die Mönche von Hadrumetum (De gratia et libero arbitrio, 426–427[12]). Seine entscheidende Formel steht im Brief 194 an Sixtus (um 418):
„Si ergo Dei dona sunt merita tua, non Deus coronat merita tua tamquam merita tua, sed tamquam dona sua.“ („Wenn also deine Verdienste Gaben Gottes sind, krönt Gott deine Verdienste nicht als deine Verdienste, sondern als seine Gaben.“ — Übersetzung des Artikels) — Heiliger Augustinus, Epistola 194 ad Sixtum, 5, 19[13]
Genau das ist die Lehre von Trient, Kanon 32 (1547):
„Wenn jemand sagt, die guten Werke des Gerechtfertigten seien so Gaben Gottes, dass sie nicht auch die Verdienste des Gerechtfertigten selbst seien […] — der sei ausgeschlossen.“ — Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 32 (Denzinger § 1582)[14]
Das katholische Verdienst ist niemals eine pelagianische Selbstrettung: Es ist die volle Anerkennung, dass das verdienstliche Werk selbst eine Gabe Gottes ist, vollbracht unter der Bewegung der Gnade, und dass es nur deshalb verdienstlichen Wert hat, weil Christus durch die heiligmachende Gnade der Seele vereint ist. Kanon 32 verurteilt ebenso den Pelagianismus (der ohne Gnade verdienen zu können meint) wie das Luthertum (das jedes Verdienst leugnet). Das ist die katholische Mitte.
Der Katechismus der Katholischen Kirche fasst zusammen:
„Die Verdienste unserer guten Werke sind Gaben der göttlichen Güte (vgl. K. Trient: DS 1548). ‚Die Gnade ist zuvorgekommen; nun wird erstattet, was geschuldet ist … Die Verdienste sind Gaben Gottes‘ (hl. Augustinus, serm. 298, 4–5: PL 38, 1367).“ — KKK § 2009
Einwand 6 — „Die GEER 1999 beweist, dass Rom in der sola fide schließlich nachgegeben hat“
Antwort: Es genügt, die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre tatsächlich zu lesen (unterzeichnet in Augsburg am 31. Oktober 1999 — am Jahrestag der 95 Thesen), um das Gegenteil festzustellen. Der Text stellt einen differenzierten Konsens her: Die gegenseitigen Verwerfungen des 16. Jahrhunderts treffen auf die in der GEER dargelegte Lehre nicht mehr zu, aber der Text beseitigt die realen Unterschiede zwischen beiden Traditionen nicht[15].
Der Kern des Textes (§ 15) erklärt:
„Allein aus Gnade, im Glauben an das Heilswerk Christi und nicht aufgrund irgendeines Verdienstes unsererseits, werden wir von Gott angenommen und empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen erneuert, uns zu guten Werken befähigt und beruft.“ — GEER, § 15[16]
Man beachte: „allein aus Gnade“ (sola gratia) — nicht „allein aus Glauben“ (sola fide). Das ist ein bedeutender theologischer Unterschied. Die empfangene Gnade und der Glaube berufen zu guten Werken — das Gegenteil der strengen sola fide.
Die dem Text beigefügte Amtliche Gemeinsame Feststellung (§ 1) präzisiert:
„Die in dieser Erklärung vorgelegte Lehre der lutherischen Kirchen fällt nicht unter die Verwerfungen des Konzils von Trient, und die Verwerfungen der lutherischen Bekenntnisschriften treffen nicht auf die in dieser Erklärung vorgelegte Lehre der katholischen Kirche zu.“[17]
Die realen Divergenzen, die die GEER ausdrücklich anerkennt — und die sie nicht beseitigt —, lassen sich Punkt für Punkt zusammenfassen. Die folgende Tabelle stellt die lutherische Auffassung und die katholische Lehre von Trient auf den sechs entscheidenden Achsen der Rechtfertigung einander gegenüber:
| Lehrpunkt | Lutherische Position | Katholische Position (Trient) |
|---|---|---|
| Natur der empfangenen Gerechtigkeit | Zugerechnete Gerechtigkeit — äußerlich, dem Menschen fremd bleibend | Eingegossene Gerechtigkeit — wirklich mitgeteilt, der Seele innerlich |
| Zustand des Gerechtfertigten | Simul iustus et peccator: zugleich gerecht und Sünder | Innerlich wirklich erneuert, wahrhaft gerecht |
| Verdienst der guten Werke | Verneint: Kein Werk hat verdienstlichen Wert | Bejaht: Das unter der Gnade vollbrachte Werk verdient wirklich (Kanon 32) |
| Heilsgewissheit | Subjektive Gewissheit des Heils durch den Glauben | Feste Hoffnung, ohne Anmaßung und ohne absolute Gewissheit |
| Verlust der Rechtfertigung | Bewahrt, solange der Glaube bleibt | Verloren durch jede Todsünde, wiedererlangt durch die Buße |
| Vollendung der Heiligung | Punktuelle und deklaratorische Rechtfertigung | Fortschreitende Heiligung, nötigenfalls im Fegefeuer vollendet |
Der Konsens von 1999 betrifft einen grundlegenden Punkt — das Heil kommt aus Gnade und Glaube, nicht aus autonomem Verdienst; er lässt hingegen die strukturelle Divergenz unberührt zwischen einer Gerechtigkeit, die den Menschen von außen bedeckt, und einer Gerechtigkeit, die ihn von innen verwandelt.
Die GEER wurde danach vom Weltrat Methodistischer Kirchen (2006) und von der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (2017) ratifiziert. Sie stellt einen bedeutenden ökumenischen Fortschritt dar — keine katholische Kapitulation in der sola fide.
Die lehramtliche Antwort: Konzil von Trient (1547)
Das Konzil von Trient widmete den Hauptteil seiner Sessio VI (13. Januar 1547) der Frage der Rechtfertigung. Das Dekret umfasst sechzehn Kapitel und dreiunddreißig Kanones — es ist das ausgearbeitetste Dekret des Konzils, Frucht von mehr als sechs Monaten intensiver theologischer Debatten (Juni 1546 – Januar 1547) zwischen dominikanischen Theologen (thomistische Schule) und Franziskanern (skotistische Schule)[18]. Vollständiger Text bei Denzinger-Hünermann §§ 1520–1583.
Kapitel 8 — die Rechtfertigung beginnt mit dem Glauben:
„Wenn der Apostel sagt, dass der Mensch durch den Glauben und umsonst gerechtfertigt wird (Röm 3, 22.24), sind diese Worte in dem Sinn zu verstehen, den die katholische Kirche in steter Zustimmung festgehalten und ausgedrückt hat: Wir werden durch den Glauben gerechtfertigt genannt, weil der Glaube der Anfang des Heils des Menschen ist, die Grundlage und die Wurzel aller Rechtfertigung.“ — Konzil von Trient, Sessio VI, Kap. 8 (Denzinger § 1532)[19]
Kanon 9 — die direkte Verurteilung der sola fide:
„Wenn jemand sagt, der Sünder werde durch den Glauben allein gerechtfertigt, indem er meint, nichts anderes sei zum Erlangen der Gnade der Rechtfertigung an Mitwirkung erforderlich […] — der sei ausgeschlossen.“ — Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 9 (Denzinger § 1559)[20]
Kanon 11 — gegen die rein äußerliche Zurechnung:
„Wenn jemand sagt, die Menschen würden gerechtfertigt entweder allein durch die Zurechnung der Gerechtigkeit Christi oder allein durch die Vergebung der Sünden, unter Ausschluss der Gnade und der Liebe, die durch den Heiligen Geist in ihre Herzen ausgegossen sind und ihnen innerlich anhaften […] — der sei ausgeschlossen.“ — Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 11 (Denzinger § 1561)[21]
Hier liegt der Kern der Divergenz: Trient bekräftigt eine eingegossene Gerechtigkeit (die heiligmachende Gnade wohnt wirklich in der Seele des Gerechten) gegen die lutherische äußerliche Zurechnung (die Gerechtigkeit Christi bedeckt den Sünder, ohne ihn innerlich zu verwandeln).
Pastorale Synthese: der Glaube, der durch die Liebe wirkt
Die entscheidende paulinische Formel
Der Apostel Paulus selbst bietet die meisterhafte Synthese in einem Satz:
„Denn in Christus Jesus zählt weder Beschneidung noch Unbeschnittensein, sondern der Glaube, der durch die Liebe wirkt.“ — Gal 5, 6
Das ist die beständige Lehre der katholischen Kirche: Der lebendige Glaube — der in der Liebe wirkt — rettet. Der tote Glaube (ohne Werke), als solcher von Jakobus anerkannt (Jak 2, 17), rettet nicht. Paulus und Jakobus widersprechen einander nicht: Sie lehren ein und dasselbe Geheimnis.
Die Katechese Benedikts XVI. (26. November 2008)
Während des Paulinischen Jahres (Juni 2008 – Juni 2009) widmete Benedikt XVI. seine Generalaudienzen vom 19. und 26. November 2008 der Frage der Rechtfertigung. Am 26. November definierte er den Glauben, der rechtfertigt:
„Dieser Glaube ist Gemeinschaft mit Christus, die der Herr uns schenkt, und wird so zum Leben, er gleicht sich ihm an. Oder mit anderen Worten: Wenn der Glaube wahr ist, wenn er wirklich ist, wird er Liebe, wird er Caritas, drückt er sich in der Caritas aus. Ein Glaube ohne Caritas, ohne diese Frucht, wäre kein wahrer Glaube. Es wäre ein toter Glaube.“ — Benedikt XVI., Generalaudienz vom 26. November 2008[22]
Und er weist jeden Widerspruch zwischen Paulus und Jakobus zurück:
„In dieser Perspektive betrachtet, steht die zentrale Stellung der Rechtfertigung ohne die Werke, Hauptgegenstand der Predigt des Paulus, keineswegs im Widerspruch zum Glauben, der in der Liebe wirkt; im Gegenteil, sie verlangt, dass unser Glaube selbst sich in einem Leben nach dem Geist ausdrückt.“ — Benedikt XVI., Generalaudienz vom 26. November 2008[23]
Der heilige Thomas von Aquin — die Gnade als habituelle Gabe
Der heilige Thomas von Aquin lehrt in der Summa theologiae (Iª-IIae, q. 110, De gratia Dei quantum ad eius essentiam), dass die Gnade etwas in die Seele setzt (a. 1: utrum gratia ponat aliquid in anima): Die heiligmachende Gnade ist eine wirklich in die Seele eingegossene Qualität (a. 2: utrum gratia sit qualitas animae; donum habituale, der Seele innerlich anhaftende Qualität), unterschieden von der bloßen äußeren Gunst Gottes[24].
Diese thomistische Position, von Trient übernommen, steht der lutherischen Auffassung der äußerlichen Gerechtigkeit frontal entgegen.
Katharina von Genua — die fortgesetzte Heiligung jenseits des Todes
Das Fegefeuer ist lehrmäßig mit der katholischen Auffassung der Rechtfertigung verbunden. Der KKK §§ 1030–1032 lehrt, dass die Seelen, die in der Gnade Gottes, aber unvollkommen gereinigt sterben, eine abschließende Läuterung erleiden. Diese Lehre impliziert, dass die Rechtfertigung kein rein augenblicklicher und rechtlicher Akt ist (wie in der lutherischen sola fide), sondern ein fortschreitender Heiligungsprozess, der sich über den Tod hinaus erstreckt.
Die italienische Mystikerin Katharina von Genua (1447–1510) widmete ihren Trattato del Purgatorio (um 1500) dem Nachweis, dass diese Läuterung keineswegs eine von außen auferlegte Strafe ist, sondern die innere Vollendung des hier unten begonnenen Heiligungswerks — der Glaube, der zur vollkommenen Liebe wird, bis zum Angesicht Gottes[25].
C. S. Lewis — das Bild der Schere
Selbst im anglikanischen Denken wird die Spannung zwischen Glaube und Werken nach der strengen sola fide als unüberwindbar anerkannt. C. S. Lewis formuliert in Mere Christianity (1952) das klassisch gewordene Bild:
„Christen haben sich oft gefragt, ob es eher die guten Taten oder der Glaube an Christus ist, was den Christen nach Hause bringt. […] Das scheint mir, wie zu fragen, welche der beiden Klingen einer Schere die notwendigere ist.“ — C. S. Lewis, Mere Christianity, Buch III, Kap. 12, Geoffrey Bles, London, 1952[26]
Zum Weiterlesen
- Sola Scriptura — die Schrift allein — das andere Grundprinzip der Reformation
- Martin Luther — der geschichtliche Urheber der Reformation
- Das Konzil von Trient — die vollständige katholische lehramtliche Antwort
- Das Fegefeuer — die endgültige Läuterung des Gerechten
- Die reale eucharistische Gegenwart — die andere große sakramentale Kontroverse
Anmerkungen und Quellen
Martin Luther, Sendbrief vom Dolmetschen („Offener Brief über das Dolmetschen“), 8. September 1530, Passage zu Röm 3, 28. Kritischer Text in D. Martin Luthers Werke (Weimarer Ausgabe, WA), Hermann Böhlau Nachfolger, Weimar, 1909, Bd. 30/II, S. 627–646. Deutsche Übersetzung des Artikels.
1Martin Luther, Vorlesung über den Römerbrief 1515–1516, Scholion zu Röm 7. Kritische Ausgabe: Johannes Ficker (Hrsg.), D. Martin Luthers Werke, Hermann Böhlau, Weimar, 1938, Bd. 56, S. 70 (nach üblicher Zitierweise „WA 56, 70“). Deutsche Übersetzung des Artikels.
2Martin Luther, Schmalkaldische Artikel, verfasst im Dezember 1536, veröffentlicht 1538. Deutscher Referenztext in Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, 12. Aufl., Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen, 1998, S. 415 ff. Französische Übersetzung in Le Livre de Concorde, Olivétan, Lyon, 2008. Siehe auch den Text auf der Website der lutherischen Kirche: egliselutherienne.org.
3Joseph A. Fitzmyer S.J., Romans: A New Translation with Introduction and Commentary, Anchor Bible 33, Doubleday, New York, 1993, 793 S., ISBN 978-0-385-49633-8. Fitzmyer (1920–2016), emeritierter Bibelprofessor an der Catholic University of America, Mitglied der Päpstlichen Bibelkommission (1969–1973 und 1984–1995). Überarbeitete Ausgabe bei Yale University Press, 2008.
4N. T. Wright, Justification: God's Plan and Paul's Vision, IVP Academic, Downers Grove (Illinois), 2009, 280 S., ISBN 978-0-8308-3863-9. Streitschrift, veröffentlicht als Antwort auf John Piper, The Future of Justification: A Response to N. T. Wright (Crossway 2007). Das Zitat steht S. 132; deutsche Übersetzung des Artikels.
5 7N. T. (Tom) Wright, Paul and the Faithfulness of God, Fortress Press, Minneapolis, 2013, 2 Bde., 1660 S., ISBN 978-0-8006-2683-9. Wright (geb. 1948), anglikanischer Bischof von Durham (2003–2010), dann Professor für Neues Testament in St Andrews, dann in Wycliffe Hall (Oxford). Seine Neudefinition von dikaiosynē („Gerechtigkeit“) als „faithfulness to the covenant“ steht im Zentrum von § 10.
6Martin Luther, Vorrede zum Neuen Testament, Septembertestament, September 1522 (die Formel fehlt in den späteren überarbeiteten Vorreden). Kritische Ausgabe: D. Martin Luthers Werke. Die Deutsche Bibel, Hermann Böhlau, Weimar, 1931, Bd. 6, S. 10. Englische Übersetzung in Luther's Works, Bd. 35 (Word and Sacrament I), Fortress Press, Philadelphia, 1960, S. 362. Die Schlussreihenfolge des Septembertestaments (Hebräer, Jakobus, Judas, Offenbarung, nicht nummeriert) ist durch das Exemplar von 1522 selbst belegt.
8 9Konzil von Trient, Sessio VI, Dekret über die Rechtfertigung, Kapitel 7 („Was die Rechtfertigung des Gottlosen ist und ihre Ursachen“), 13. Januar 1547. Denzinger-Hünermann §§ 1528–1531. Lateinischer Text: „… in ipsa iustificatione cum remissione peccatorum haec omnia simul infusa accipit homo per Iesum Christum, cui inseritur: fidem, spem et caritatem. Nam fides, nisi ad eam spes accedat et caritas, neque unit perfecte cum Christo, neque corporis eius vivum membrum efficit.“ Französische Übersetzung in Les conciles œcuméniques, hrsg. von Giuseppe Alberigo, Cerf, Paris, 1994, Bd. II/2.
10Zweites Konzil von Orange, 3. Juli 529, unter dem Vorsitz des heiligen Caesarius von Arles, fünfundzwanzig Kanones, die den Semipelagianismus verurteilen und die absolute Notwendigkeit der zuvorkommenden Gnade bekräftigen (einschließlich des initium fidei, des Anfangs des Glaubens). Die Kanones wurden von Papst Bonifatius II. bestätigt (Brief Per filium nostrum, 25. Januar 531), was ihnen lehramtliche Autorität verleiht. Text bei Denzinger-Hünermann §§ 370–397.
11Heiliger Augustinus, De gratia et libero arbitrio ad Valentinum et cum illo monachos Hadrumetinos liber unus, verfasst 426–427, gerichtet an die Mönche von Hadrumetum (heute Sousse, Tunesien). Lateinischer Referenztext: Patrologia Latina 44, Sp. 881–912 (J.-P. Migne, Paris, 1865). Französische Übersetzung: Œuvres de saint Augustin, Reihe „Bibliothèque augustinienne“ Nr. 24, Études Augustiniennes, Paris, 1962.
12Heiliger Augustinus, Epistola 194 ad Sixtum presbyterum (um 418), Kapitel 5, § 19: „Si ergo Dei dona sunt merita tua, non Deus coronat merita tua tamquam merita tua, sed tamquam dona sua.“ Lateinischer Text in Patrologia Latina 33, Sp. 874–891. Kritische Ausgabe: Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Latinorum (CSEL) 57, S. 176–214, Wien, 1911. Deutsche Übersetzung des Artikels. Dieser Brief, geschrieben kurz nach dem antipelagianischen Konzil von Karthago 418, ist die vollständigste Formulierung der augustinischen Lehre vom geschenkten Verdienst; der Katechismus (§ 2009) übernimmt deren Lehre über die Predigt 298, 4–5 (PL 38, 1367).
13Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 32, Denzinger § 1582. Deutsche Übersetzung des Artikels nach dem lateinischen Denzinger-Text. Lateinischer Text: „Si quis dixerit, hominis iustificati bona opera ita esse dona Dei, ut non sint etiam bona ipsius iustificati merita, aut ipsum iustificatum bonis operibus, quae ab eo per Dei gratiam et Iesu Christi meritum (cuius vivum membrum est) fiunt, non vere mereri augmentum gratiae, vitam aeternam et ipsius vitae aeternae (si tamen in gratia decesserit) consecutionem, atque etiam gloriae augmentum: anathema sit.“
14Joint Declaration on the Doctrine of Justification by the Lutheran World Federation and the Catholic Church, Augsburg, 31. Oktober 1999. Offizieller Text (englische Online-Version) auf der Website des Dikasteriums für die Einheit der Christen; offizielle französische Übersetzung. Unterzeichner: für Rom Kardinal Edward Cassidy; für den LWB Bischof Christian Krause. Beitritt des Weltrats Methodistischer Kirchen 2006 und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen 2017.
15GEER, § 15: offizielle französische Übersetzung, Wort für Wort am offiziellen englischen Online-Text geprüft („Together we confess: By grace alone, in faith in Christ's saving work and not because of any merit on our part, we are accepted by God and receive the Holy Spirit, who renews our hearts while equipping and calling us to good works“). Vollständiger Text: „Ensemble, nous confessons: c'est par la grâce seule, dans la foi en l'œuvre salvatrice du Christ et non en raison d'un quelconque mérite de notre part, que nous sommes acceptés par Dieu et recevons l'Esprit Saint qui renouvelle nos cœurs, nous habilite et nous appelle aux bonnes œuvres.“
16GEER, Amtliche Gemeinsame Feststellung (Official Common Statement), § 1, der GEER beigefügt und am selben Tag unterzeichnet (offizieller Online-Text). Offizielle französische Übersetzung. Diese Erklärung ist für die Gültigkeit der GEER erforderlich: Sie ist die förmliche Verpflichtung beider Kirchen auf den Text.
17Hubert Jedin, A History of the Council of Trent, Bd. II: The First Sessions at Trent, 1545–1547, übers. von Ernest Graf, Thomas Nelson, London und Edinburgh, 1961, Kap. IX–XI (über die Ausarbeitung des Dekrets der Sessio VI). Originalausgabe: Geschichte des Konzils von Trient, Band II, Herder, Freiburg im Breisgau, 1957. Die Debatte über die Rechtfertigung erstreckte sich von Juni 1546 bis Januar 1547.
18Konzil von Trient, Sessio VI, Dekret über die Rechtfertigung, Kapitel 8, 13. Januar 1547. Lateinischer Text bei Heinrich Denzinger und Peter Hünermann, Enchiridion symbolorum, definitionum et declarationum de rebus fidei et morum, 44. Auflage, Herder, Freiburg im Breisgau, 2014, § 1532, ISBN 978-3-451-37804-1. Französische Übersetzung in Les conciles œcuméniques, hrsg. von Giuseppe Alberigo, Cerf, Paris, 1994, Bd. II/2, S. 1525–1545.
19Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 9, Denzinger § 1559. Deutsche Übersetzung des Artikels nach dem lateinischen Denzinger-Text.
20Konzil von Trient, Sessio VI, Kanon 11, Denzinger § 1561. Deutsche Übersetzung des Artikels nach dem lateinischen Denzinger-Text.
21Benedikt XVI., Generalaudienzen über den heiligen Paulus vom 19. November 2008 und vom 26. November 2008, im Rahmen des Paulinischen Jahres (Juni 2008 – Juni 2009). Offizielle französische Texte auf vatican.va und vatican.va. Die Katechesen sind gesammelt in Catéchèses sur saint Paul, Bayard, Paris, 2009.
22 23Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, Iª-IIae, q. 110 (De gratia Dei quantum ad eius essentiam), Artikel 1–4. Lateinischer Referenztext: Leonina-Ausgabe, Rom, 1888–1906. Französische Übersetzung: Cerf, Somme théologique, Paris, mehrere Ausgaben. Die thomistische Argumentation über die Gnade als qualitas inhaerens animae liegt der tridentinischen Position zugrunde.
24Heilige Katharina von Genua (Caterina Fieschi Adorno, 1447–1510), Trattato del Purgatorio, verfasst um 1500, veröffentlicht in Genua 1551 durch ihren Beichtvater Cattaneo Marabotto. Kritische italienische Ausgabe: Umile Bonzi da Genova (Hrsg.), S. Caterina Fieschi Adorno, 2 Bde., Marietti, Turin, 1960–1962. Französische Übersetzung: Traité du Purgatoire, Téqui, Paris, 1990, ISBN 978-2-85244-787-2. Heiliggesprochen am 18. Juni 1737 von Clemens XII.
25C. S. Lewis (1898–1963), Mere Christianity, Geoffrey Bles, London, 1952, Buch III, Kap. 12 („Faith“): Das Bild der beiden Scherenklingen ist dort wörtlich („asking which blade in a pair of scissors is most necessary“). Das Werk versammelt die BBC-Vorträge von 1941–1944. Referenzausgabe: HarperOne, San Francisco, 2001, 227 S., ISBN 978-0-06-065292-0. Deutsche Übersetzung des Artikels.
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