Solus Christus — Christus allein als Mittler

Solus Christus, „Christus allein“, ist das vierte Prinzip der Reformation: Da Christus der einzige Mittler zwischen Gott und den Menschen sei, verwerfen die Protestanten jede Vermittlung der Heiligen, Mariens oder der Priester. Die Kirche unterscheidet die einzigartige Mittlerschaft Christi von den Mittlerschaften, die von ihr abhängen und ihr dienen.

Ignispedia

Die Lehre des Solus Christus („Christus allein“) ist das vierte der fünf Gründungs-Solae der protestantischen Reformation. Sie betrifft eigens die Person des Mittlers zwischen Gott und den Menschen — sie bekennt Christus als einzigen Mittler und verwirft damit jede marianische, hagiographische, priesterliche oder sakramentale Vermittlung der katholischen Kirche. Der Schlüsseltext ist 1 Timotheus 2, 5: „Es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen: der Mensch Christus Jesus.“

Die lutherische Grundformulierung findet sich in De captivitate Babylonica ecclesiae (Oktober 1520) — wo Luther fünf der sieben katholischen Sakramente sowie das amtliche Priestertum verwirft, die er als Anmaßungen gegenüber der Mittlerschaft Christi betrachtet. Das Augsburger Bekenntnis (1530), Artikel V und XIV, wird diese Position festschreiben. Calvin greift sie in der Institutio Buch IV (Kapitel 1-7) auf und fügt die absolute Verwerfung des Gebets zu den Heiligen sowie jeder kirchlichen Hierarchie außerhalb des Hauptes Christus hinzu.

Die katholische Position, endgültig formuliert vom heiligen Thomas von Aquin in der Summa Theologiae III, q. 26, a. 1, unterscheidet streng zwei Ebenen der Mittlerschaft: (1) die absolute erlösende Mittlerschaft — einzig, ausschließlich, ausgeübt allein von Christus in seinem Opfer am Kreuz (Hebr 4, 14-16 ; Hebr 7, 25 ; Hebr 9, 24) ; (2) die teilhabende Mittlerschaft — vielfältig, abgeleitet, amtlich — ausgeübt von allen, die mitwirken, die Gnade Christi den Menschen zu übermitteln: die Priester in den Sakramenten, die Apostel in der Verkündigung, die Heiligen in ihrer Fürsprache (vgl. Artikel Gemeinschaft der Heiligen), und Maria als Mutter-Mittlerin in einzigartigem Titel (Lumen Gentium 62 ; KKK §§ 969-970).

Der vorliegende Artikel legt die protestantische Formulierung dar, stellt die katholische Lehre von der teilhabenden Mittlerschaft vor (Thomas, Trient, Zweites Vatikanum), behandelt sechs klassische protestantische Einwände mit ihren quellenbelegten katholischen Antworten und präsentiert die gegenwärtige ökumenische Bewertung (Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre von 1999, ARCIC-Dokumente über Maria, katholisch-lutherischer Dialog bis Die Apostolizität der Kirche).

Die protestantische Formulierung

Luther und der sakramentale Bruch (1520)

Infographie originale Ignispedia créée par IA : distinction entre la médiation rédemptrice du Christ seul et les médiations participées des apôtres, des prêtres, des saints et de Marie.

In seiner Gründungsschrift De captivitate Babylonica ecclesiae („Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“, veröffentlicht in Wittenberg im Oktober 1520) unternimmt Luther im Namen des Solus Christus eine systematische Demontage des katholischen Sakramenten- und Hierarchiesystems:

  • Reduzierung der sieben Sakramente auf zunächst drei (Taufe, Eucharistie, Buße), dann auf zwei in seinem endgültigen Katechismus (Taufe, Abendmahl)
  • Verwerfung des amtlichen Priestertums, das als Anmaßung gegenüber dem einzigen Priestertum Christi betrachtet wird (Hebr 4, 14)
  • Verwerfung des Messopfers als „opus operatum“ — Luther sieht darin eine „babylonische Gefangenschaft“, die das einzige Opfer am Kreuz verdunkelt
  • Bekenntnis zum allgemeinen Priestertum der Getauften (1 Petr 2, 9) als einzig rechtmäßigem christlichem Priestertum[1]
Infographie originale Ignispedia créée par IA : la rupture sacramentelle luthérienne de 1520 et la question des instruments visibles par lesquels le Christ agit.

Diese Position wird im Augsburger Bekenntnis (1530, verfasst von Melanchthon mit Luthers Zustimmung), Artikel V, festgeschrieben:

„Um diesen Glauben zu erlangen, ist das Predigtamt und die Darreichung der Sakramente eingesetzt.“[2]

Der Artikel präzisiert, dass durch Wort und Sakramente wie durch Werkzeuge der Heilige Geist den Glauben dort wirkt, wo Gott es will, bei denen, die das Evangelium hören ; und Artikel VIII fügt hinzu, dass Sakramente und Wort kraft der Einsetzung und des Gebots Christi wirksam bleiben, auch wenn sie von Unwürdigen dargereicht werden[3].

Und Artikel XIV: „Die Verwalter müssen ordentlich berufen sein“ (rite vocatus) — eine Formel, die die Apologie im Sinne einer ordentlichen Berufung und Ordination versteht, unter Beibehaltung der kanonischen Ordination[4].

Calvin und die absolute Verwerfung (1536-1559)

Calvin radikalisiert in der Institutio christianae religionis[5]:

  • Buch III, Kap. 20: Das Gebet muss sich allein an Christus als Mittler richten — jedes Gebet zu Heiligen, zu Maria, zu Engeln wird ausdrücklich als Götzendienst verurteilt
  • Buch IV, Kap. 1-7: über das Wesen der Kirche und der Amtsträger. Calvin behält die presbyterianische Struktur bei (Pastoren, Lehrer, Älteste, Diakone — eingesetzt durch die Ordonnances ecclésiastiques von Genf vom 20.
Infographie originale Ignispedia créée par IA : Calvin et le rejet de la prière aux saints, de la médiation mariale, du sacerdoce sacramentel et des images sacrées.

November 1541), bestreitet aber jeden sakramentalen Charakter der Ordination

  • Verwerfung der Bilderwelt als Konsequenz des Solus Christus — jede sichtbare Darstellung Gottes wäre eine vermittelnde Abgötterei

Diese strenge Position erklärt den systematischen Bildersturm der calvinistischen Kirchen: In Genf lassen die Behörden schon 1535 die Wände weißen, Statuen niederreißen, Bilder entfernen — Beschluss des Rats der Zweihundert vom 10. August 1535, vor Calvins Ankunft im Juli 1536[6] — da jede sichtbare Vermittlung vom einzigen Christus „aufgesogen“ sei.

Der Schlüsseltext: 1 Timotheus 2, 5

„Das ist gut und wohlgefällig vor Gott, unserem Retter, der will, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen. Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen: der Mensch Christus Jesus, der sich als Lösegeld für alle hingegeben hat: das ist das Zeugnis zur rechten Zeit.“ — 1 Timotheus 2, 3-6 (Einheitsübersetzung, angepasst)

Das Griechische verwendet heis mesitēs — „ein Mittler“ — und das protestantische Argument nimmt diesen Vers als ausschließliche Grundlage: Wenn der Mittler einzig ist, dann ist jede zusätzliche Vermittlung überflüssig oder gar götzendienerisch.

Die katholische Lehre von der Mittlerschaft

Die absolute erlösende Mittlerschaft Christi

Die katholische Kirche bekennt die absolute Einzigkeit der erlösenden Mittlerschaft mit derselben Kraft wie die Reformatoren. Das ist die ausdrückliche Lehre des Hebräerbriefs:

„Da wir nun einen erhabenen Hohepriester haben, der die Himmel durchschritten hat, Jesus, den Sohn Gottes, lasst uns am Bekenntnis festhalten. […] Lasst uns also voll Zuversicht hingehen zum Thron der Gnade, damit wir Erbarmen und Gnade finden und so Hilfe erlangen zur rechten Zeit.“ — Hebräer 4, 14-16

„Darum kann er auch die, die durch ihn vor Gott hintreten, für immer retten; denn er lebt allezeit, um für sie einzutreten.“ — Hebräer 7, 25

„Christus aber ist nicht in ein von Menschenhand errichtetes Heiligtum hineingegangen […] sondern in den Himmel selbst, um jetzt für uns vor Gottes Angesicht zu erscheinen.“ — Hebräer 9, 24

Der Katechismus der Katholischen Kirche fasst zusammen (§ 618):

„Das Kreuz ist das einzige Opfer Christi, des ‚einzigen Mittlers zwischen Gott und den Menschen‘ (1 Tim 2, 5).“ — KKK § 618[7]

Kein Katholik hat je die absolute Einzigkeit der erlösenden Mittlerschaft Christi geleugnet — noch könnte er es leugnen, ohne aufzuhören, katholisch zu sein. Die strittige Frage ist eine ganz andere: Schließt diese Mittlerschaft jede teilhabende, abgeleitete, amtliche Mittlerschaft aus?

Der heilige Thomas von Aquin und die Unterscheidung eigentliche / teilhabende Mittlerschaft

Die klassische katholische Antwort formuliert der heilige Thomas von Aquin in der Summa Theologiae III, q. 26, a. 1 („Ist Christus Mittler zwischen Gott und den Menschen?“):

„So ist also Christus allein der vollkommene Mittler zwischen Gott und den Menschen, insofern er durch seinen Tod das Menschengeschlecht mit Gott versöhnt hat. […] Nichts hindert indes, dass einige andere in gewissem Sinne Mittler zwischen Gott und den Menschen genannt werden, insofern sie mitwirken, die Menschen mit Gott zu vereinen, auf vorbereitende oder amtliche Weise.“ — Heiliger Thomas von Aquin, Summa Theologiae III, q. 26, a. 1, Corpus (1273)[8]

Die Unterscheidung ist präzise und wesentlich:

MittlerschaftStatusAusgeübt vonWeise
Absolute erlösende MittlerschaftEinzig, ausschließlichChristus alleinOpfer am Kreuz, ewige himmlische Fürsprache
Teilhabende / amtliche MittlerschaftVielfältig, abgeleitetApostel, Priester, Heilige, MariaMitwirkung bei der Übermittlung der Gnade Christi, ohne sie je zu erreichen

Diese Unterscheidung ist kein spätes scholastisches Zugeständnis — sie findet sich schon beim heiligen Augustinus: In der Civitas Dei (Buch IX, Kap. 15, verfasst zwischen 413 und 426) lehrt er, dass die Menge der Seligen nur durch ihre Vereinigung mit dem einen wahren Gott selig ist und dass es, um zu diesem Gut zu gelangen, nicht vieler Mittler bedarf, sondern eines einzigen — Christus[9].

Und noch früher beim heiligen Paulus selbst in 1 Korinther 3, 9 — einer im Streit oft vergessenen Stelle:

„Denn wir sind Gottes Mitarbeiter.“ (Theou synergoi) — 1 Korinther 3, 9

Der heilige Paulus beansprucht ausdrücklich den Begriff der Mitarbeit (συνεργία, synergia) mit Gott — die biblische Grundlage des Begriffs der teilhabenden Mittlerschaft.

Die ausdrücklichen christlichen Beauftragungen im Neuen Testament

Christus selbst delegiert seine Mittlerschaft im Neuen Testament:

Mt 16, 19 — Petrus erhält die Schlüssel des Himmelreichs:

„Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: Was du auf Erden binden wirst, das wird im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird im Himmel gelöst sein.“

Mt 18, 18 — die Binde- und Lösegewalt, gegeben den Zwölf:

„Amen, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird im Himmel gelöst sein.“

Joh 20, 22-23 — die Gewalt, Sünden zu vergeben:

„Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sagte zu ihnen: ‚Empfangt den Heiligen Geist! Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; denen ihr sie behaltet, sind sie behalten.‘“

Lk 10, 16 — die Identifikation Christi mit seinen Gesandten:

„Wer euch hört, der hört mich, und wer euch ablehnt, der lehnt mich ab; wer aber mich ablehnt, der lehnt den ab, der mich gesandt hat.“

Mt 28, 18-20 — die Aussendung in Vollmacht:

„Mir ist alle Vollmacht gegeben im Himmel und auf der Erde. Darum geht und macht alle Völker zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe.“

2 Kor 5, 20 — der heilige Paulus nennt sich selbst „Botschafter Christi“:

„Wir sind also Gesandte an Christi statt; und Gott ist es, der durch uns mahnt.“

1 Kor 4, 1 — Paulus nennt sich „Diener Christi“:

„Als Diener Christi soll man uns betrachten und als Verwalter von Geheimnissen Gottes.“

Jak 5, 14-15 — Krankensalbung durch die Priester:

„Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen über ihn beten und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten.“

Jede dieser Stellen bezeugt eine ausdrücklich von Christus selbst eingesetzte teilhabende Mittlerschaft. Jede andere Mittlerschaft als die Christi zu verweigern heißt in Wirklichkeit zu verweigern, was Christus selbst eingesetzt hat.

Das Taufpriestertum und das amtliche Priestertum

Ein besonders verbreiteter protestantischer Einwand beruft sich auf das allgemeine Priestertum der Gläubigen aus 1 Petrus 2, 9 gegen das katholische amtliche Priestertum. Die Antwort des Zweiten Vatikanums ist präzise und abgewogen — es ist die Lehre von Lumen Gentium 10 (21. November 1964):

„Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen und das amtliche oder hierarchische Priestertum unterscheiden sich zwar dem Wesen nach und nicht nur dem Grade nach, sind aber einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich hat auf je besondere Weise Anteil an dem einen Priestertum Christi.“ — Lumen Gentium 10[10]

Man beachte die konziliare Präzision: dem Wesen nach verschieden (essentia differt) — nicht nur dem Grade nach. Die beiden Priestertümer sind zwei verschiedene Teilhaben am einzigen Priestertum Christi:

  • Das gemeinsame (taufliche) Priestertum verleiht allen Getauften die Würde, ihr Leben als geistiges Opfer darzubringen (Röm 12, 1), Christus zu bezeugen, Gott geweiht zu sein
  • Das amtliche (geweihte) Priestertum wird durch das Sakrament der Weihe übertragen und befähigt, in persona Christi capitis (im Namen und in der Person Christi des Hauptes) zu handeln, um das eucharistische Opfer darzubringen und die Sakramente zu spenden

Das Konzil von Trient, XXIII. Sitzung (15. Juli 1563) hatte diese Unterscheidung gegen Luther bereits definiert:

„Wenn jemand sagt, es gebe im Neuen Testament kein sichtbares und äußeres Priestertum oder keine Gewalt, den wahren Leib und das wahre Blut des Herrn zu konsekrieren und darzubringen […] : der sei mit dem Anathema belegt.“ — Konzil von Trient, XXIII. Sitzung, Canones de sacramento ordinis, Kanon 1 (Denzinger § 1771)[11]

Der KKK §§ 1546-1547 fasst zusammen:

Maria zu Füßen des Kreuzes, wie sie vom sterbenden Jesus die universale Mutterschaft empfängt: „Siehe, deine Mutter“ (Joh 19, 27). Dies ist die christliche Schriftgrundlage der universalen mütterlichen Mittlerschaft Mariens. Per KI erstelltes Aquarell nach der Ikonographie des Stabat Mater.

„Der ganze Leib der Kirche ist priesterlich. […] Das amtliche Priestertum steht im Dienst des gemeinsamen Priestertums. […] Wenn das eine dem anderen zugeordnet ist, unterscheiden sie sich doch dem Wesen nach: in welchem Sinn? Während das gemeinsame Priestertum der Gläubigen sich in der Entfaltung der Taufgnade verwirklicht […], steht das amtliche Priestertum im Dienst des gemeinsamen Priestertums, es betrifft die Entfaltung der Taufgnade aller Christen.“ — KKK §§ 1546-1547

Maria als Mittlerin — die katholische Position

Der umstrittenste Marientitel des katholisch-protestantischen ökumenischen Dialogs ist der der Mittlerin. Die katholische Lehre hält ihn aufrecht, aber mit wesentlichen Präzisierungen.

Lumen Gentium 62 (21. November 1964) formuliert die gegenwärtige dogmatische Position:

„Diese Mutterschaft Mariens in der Gnadenökonomie dauert unaufhörlich fort, von der Zustimmung an, die sie bei der Verkündigung gläubig gab und unter dem Kreuz unbeirrt festhielt, bis zur ewigen Vollendung aller Auserwählten. Denn in den Himmel aufgenommen, hat sie diesen heilvollen Dienst nicht aufgegeben; durch ihre vielfältige Fürsprache erwirbt sie uns die Gaben des ewigen Heils. […] Darum wird die selige Jungfrau in der Kirche unter den Titeln Fürsprecherin, Helferin, Beistand und Mittlerin angerufen. Dies aber wird so verstanden, dass der Würde und Wirksamkeit Christi, des einzigen Mittlers, nichts entzogen und nichts hinzugefügt wird.“ — Lumen Gentium 62[12]

Die abschließende Präzisierung ist entscheidend: „der Würde und Wirksamkeit Christi, des einzigen Mittlers, nichts entzogen und nichts hinzugefügt“. Die marianische Mittlerschaft ist streng teilhabend, untergeordnet, abgeleitet — nicht konkurrierend. Die klassische Analogie ist die von Sonne und Mond: Der Mond hat kein eigenes Licht; er spiegelt das der Sonne. Ebenso mittelt Maria nicht aus eigener Gnade, sondern reflektiert und appliziert die Christi.

Johannes Paul II. vertieft in seiner Marien-Enzyklika Redemptoris Mater (25. März 1987):

„Diese Mutterschaft Mariens […] bleibt also in der Kirche als mütterliche Mittlerschaft bestehen. Die mütterliche Mittlerschaft der Jungfrau ist kein Hindernis, sondern eine Hilfe, um zum einzigen Mittler zu gelangen. […] Sie bleibt für immer zu unseren Gunsten die mütterliche Mittlerin der Gnade.“ — Johannes Paul II., Redemptoris Mater, §§ 38-40 (25. März 1987)[13]

Der KKK §§ 969-970 fasst zusammen:

„‚Diese Mutterschaft Mariens in der Gnadenökonomie dauert unaufhörlich fort […] bis zur ewigen Vollendung aller Auserwählten. Denn in den Himmel aufgenommen, hat sie diesen heilvollen Dienst nicht aufgegeben […]. Darum wird die selige Jungfrau in der Kirche unter den Titeln Fürsprecherin, Helferin, Beistand und Mittlerin angerufen‘ (LG 62).“ — KKK § 969

„‚Die mütterliche Aufgabe Mariens gegenüber den Menschen verdunkelt oder mindert in keiner Weise diese einzige Mittlerschaft Christi, sondern zeigt ihre Kraft. Denn der ganze heilvolle Einfluss der seligen Jungfrau auf die Menschen […] entspringt, nach göttlichem Wohlgefallen, aus dem Überfluss der Verdienste Christi‘ (LG 60).“ — KKK § 970

Sechs protestantische Einwände und ihre katholischen Antworten

Einwand 1 — „1 Tim 2, 5 sagt ‚ein Mittler‘ — also ist jede andere Mittlerschaft als die Christi ausgeschlossen“

Christus, der einzige Mittler von 1 Timotheus 2, 5, als ewiger Hohepriester des Hebräerbriefs: „Er kann die, die durch ihn vor Gott hintreten, für immer retten; denn er lebt allezeit, um für sie einzutreten“ (Hebr 7, 25). Diese absolute erlösende Mittlerschaft appliziert die teilhabende Mittlerschaft, ohne sie je zu erreichen. Per KI erstelltes Aquarell.

Antwort: Das Argument verwechselt erlösende Mittlerschaft und teilhabende Mittlerschaft. Der heilige Paulus selbst ermahnt im selben Hirtenbrief Timotheus zur Fürsprache „für alle Menschen, für die Herrscher und alle, die Macht ausüben“ (1 Tim 2, 1-2) — also zur Ausübung einer fürbittenden Mittlerschaft zwischen Gott und den Menschen als Amtsträger. Wäre die strenge protestantische Lesart von 1 Tim 2, 5 konsequent, schlösse sie auch diese amtliche Fürsprache aus, die Paulus vier Verse zuvor verlangt.

Der heilige Thomas formuliert die kanonische Lösung schon im Corpus der Summa Theologiae III, q. 26, a. 1: „Nichts hindert, dass einige andere in gewissem Sinne Mittler zwischen Gott und den Menschen genannt werden, insofern sie mitwirken, die Menschen mit Gott zu vereinen, auf vorbereitende oder amtliche Weise.“[14] In der Beantwortung des Einwands (ad 1) präzisiert er sogar, dass „die Priester des Neuen Gesetzes Mittler zwischen Gott und den Menschen genannt werden können, insofern sie Diener des wahren Mittlers sind, indem sie an seiner Stelle die heilbringenden Sakramente spenden“[15].

Christus selbst setzt diese teilhabende Mittlerschaft ein:

  • Petrus erhält die Schlüssel des Reiches (Mt 16, 19)
  • Die Zwölf erhalten die Binde- und Lösegewalt (Mt 18, 18)
  • Die Gewalt, Sünden zu vergeben, wird den Aposteln gegeben (Joh 20, 22-23)
  • Die Priester werden mit der Krankensalbung beauftragt (Jak 5, 14-16)
  • Paulus nennt sich „Botschafter Christi“ (2 Kor 5, 20)
  • Identifikation Christi mit seinen Gesandten: „Wer euch hört, der hört mich“ (Lk 10, 16)

Wäre jede andere Mittlerschaft als die Christi ausgeschlossen, wären diese ausdrücklichen Beauftragungen unmöglich. Sie sind aber von Christus selbst gewollt und eingesetzt.

Einwand 2 — „Das allgemeine Priestertum der Gläubigen (1 Petr 2, 9) schafft das katholische amtliche Priestertum ab“

Antwort: Grundlegende Unterscheidung. Die katholische Kirche bekennt beide Priestertümer als zwei verschiedene Teilhaben am einzigen Priestertum Christi: gemeinsames (taufliches) und amtliches (geweihtes) Priestertum. Sie unterscheiden sich „dem Wesen nach und nicht nur dem Grade nach“ (Lumen Gentium 10).

Drei biblische Beweise, dass beide Priestertümer in der neutestamentlichen Lehre nebeneinander bestehen:

(1) 1 Petrus 2, 5.9 bekennt das Taufpriestertum aller Gläubigen. Aber Petrus selbst unterscheidet im selben Brief die „Ältesten“ (1 Petr 5, 1-4) — die amtlichen priesterlichen Vorsteher —, die er ermahnt, „die Herde zu weiden“. Petrus nennt sich selbst „Ältesten“ (συμπρεσβύτερος, sumpresbyteros).

(2) Jakobus 5, 14 schreibt ausdrücklich vor: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde (πρεσβυτέρους τῆς ἐκκλησίας) zu sich, und sie sollen über ihn beten und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben.“ Nicht irgendein Gläubiger salbt — es sind eigens „die Ältesten der Gemeinde“.

(3) Apg 14, 23 und Tit 1, 5: Paulus und Titus setzen Älteste in jeder Stadt ein — Beweis einer vom allgemeinen Taufpriestertum unterschiedenen amtlichen Struktur, eingesetzt von Paulus schon in der ersten apostolischen Generation.

Das Konzil von Trient, XXIII. Sitzung, Kanon 1 (Denzinger § 1771)[16] belegt jede Leugnung des sichtbaren Priestertums des Neuen Testaments mit dem Anathema. Dies gilt lehrmäßig fort.

Einwand 3 — „Der Titel ‚Maria als Mittlerin‘ verletzt direkt 1 Tim 2, 5“

Antwort: Der Einwand ignoriert die ausdrückliche konziliare Präzisierung von Lumen Gentium 62: Die mütterliche Mittlerschaft Mariens „wird so verstanden, dass der Würde und Wirksamkeit Christi, des einzigen Mittlers, nichts entzogen und nichts hinzugefügt wird“. Die katholische Kirche hat niemals gelehrt, Maria sei Mittlerin im gleichen Titel wie Christus — immer und nur als teilhabende, untergeordnete, abgeleitete Mittlerschaft.

Die klassische Analogie ist die von Sonne und Mond: Der Mond hat keinerlei eigenes Licht; er spiegelt und appliziert nur das Licht der Sonne. Ohne Sonne kein leuchtender Mond. Ebenso mittelt Maria ohne Christus nichts. Mit Christus, kraft ihrer von Gott selbst gewollten mütterlichen Aufgabe (Lk 1, 28 ; Joh 19, 25-27), appliziert sie die christliche Mittlerschaft auf das christliche Volk.

Johannes Paul II. antwortet in Redemptoris Mater §§ 38-40 direkt auf den protestantischen Einwand:

„Die mütterliche Mittlerschaft der Jungfrau ist kein Hindernis, sondern eine Hilfe, um zum einzigen Mittler zu gelangen.“ — Johannes Paul II., Redemptoris Mater § 40[17]

Mehr noch, der Titel Mariens als Mittlerin ist biblisch fundiert:

  • Lk 1, 28: „Sei gegrüßt, du Begnadete“ — Maria ist einzig unter allen Geschöpfen
  • Joh 19, 25-27: „Siehe, deine Mutter“ — der sterbende Jesus gibt seine Mutter allen Jüngern (verkörpert im heiligen Johannes)
  • Joh 2, 1-11 (Kana): Maria tritt bei ihrem Sohn ein, der auf ihre Bitte sein erstes Wunder wirkt
  • Offb 12: die mit Sternen gekrönte Frau, Mutter des Messias und der Jünger (V. 17)

Wäre die Fürsprache Mariens unrechtmäßig, hätte Jesus auf ihre Bitte das Wunder von Kana nicht gewirkt.

Einwand 4 — „Hebr 7, 25 sagt, dass Christus ewig lebt, um Fürsprache einzulegen — also braucht es keine zusätzlichen Fürsprecher“

Antwort: Im Gegenteil — gerade weil Christus ewig lebt, um Fürsprache einzulegen, können die Heiligen mit Ihm und durch Ihn Fürsprache einlegen. Die Fürsprache der Heiligen ist keine Konkurrenz zu der Christi, sondern eine Teilhabe an ihr.

Das Buch der Offenbarung beschreibt ausdrücklich diese kollektive himmlische Fürsprache:

„Und als es das Buch nahm, fielen die vier Lebewesen und die vierundzwanzig Ältesten vor dem Lamm nieder. Jeder trug eine Harfe und goldene Schalen, voll von Räucherwerk; das sind die Gebete der Heiligen.“ — Offenbarung 5, 8

„Und ein anderer Engel kam und trat mit einer goldenen Räucherpfanne an den Altar; ihm wurde viel Räucherwerk gegeben, damit er es mit den Gebeten aller Heiligen auf dem goldenen Altar vor dem Thron darbringe. Der Rauch des Räucherwerks stieg mit den Gebeten der Heiligen aus der Hand des Engels vor Gott auf.“ — Offenbarung 8, 3-4

Die Heiligen im Himmel bringen die Gebete der Gläubigen Gott aktiv dar — es ist eine himmlische Liturgie, die sich unaufhörlich um den Thron vollzieht und sich mit der bleibenden Fürsprache Christi des Hohepriesters vereint. Die einzige Mittlerschaft Christi schließt diese Teilhabe ein und nicht aus.

Siehe Artikel Die Gemeinschaft der Heiligen und die Fürsprache im Einzelnen (6 nummerierte Einwände, vollständige Schriftgrundlagen, Patristik des 2.-4. Jahrhunderts).

Einwand 5 — „Die katholischen Sakramente sind überflüssige materielle Vermittlungen: Christus wirkt direkt durch den Geist“

Antwort: Dieser Einwand hat zwei entscheidende theologische Schwächen.

(1) Die Sakramente sind die Werkzeuge der christlichen Mittlerschaft selbst. Der heilige Thomas formuliert in der Summa Theologiae III, q. 62, a. 1:

„Die Sakramente der Kirche empfangen ihre Kraft von Christus, der Hauptwirkender und Urheber ist, und wirken als mit Ihm vereinte Werkzeuge.“ — Heiliger Thomas von Aquin, Summa Theologiae III, q. 62, a. 1[18]

Sie sind keine „zusätzlichen“ Vermittlungen neben der Christi — sie sind die Werkzeuge, durch die sich die christliche Mittlerschaft den Gläubigen in der Zeit appliziert. Wie ein Arzt durch seine medizinischen Instrumente heilt, die ihn nicht konkurrieren, sondern ihm dienen.

(2) Christus hat die Sakramente eingesetzt. Das ist keine menschliche katholische Erfindung — Christus selbst:

  • setzt die Eucharistie ein (Mt 26, 26-28 ; Lk 22, 19-20 ; 1 Kor 11, 23-25)
  • setzt die Taufe ein (Mt 28, 19)
  • setzt die Buße ein (Joh 20, 22-23)
  • billigt die Krankensalbung (Jak 5, 14-15 spiegelt eine von ihm erlernte Praxis der Apostel)
  • setzt die christliche Ehe ein (Mt 19, 4-6, indem er die Ehe zu einem sakramentalen Zeichen Christi und der Kirche erhebt — vgl. Eph 5, 31-32)
  • setzt das amtliche Priestertum ein (Lk 22, 19 „Tut dies zu meinem Gedächtnis“, gegeben den Zwölf)
  • setzt die Firmung ein (die Handauflegung der Apostel zur Geistmitteilung — Apg 8, 14-17 ; 19, 6 ; Hebr 6, 2)

Die Sakramente als materielle Vermittlungen zu verweigern heißt zu verweigern, was Christus selbst eingesetzt hat.

Einwand 6 — „Jede katholische kirchliche Hierarchie ist eine nachapostolische menschliche Erfindung“

Antwort: Drei biblische Beweise widersprechen dieser These:

(1) Christus setzt selbst die apostolische Hierarchie ein. Das Evangelium nach Markus 3, 14-19 berichtet, dass Jesus „zwölf einsetzte, damit sie bei ihm seien und er sie aussende zu verkünden, mit Vollmacht, Dämonen auszutreiben“. Das ist die ausdrückliche Einsetzung des Gründungs-Apostelkollegiums. Mt 16, 18-19 fügt den Petrusprimat hinzu (vgl. Artikel Päpstliche Unfehlbarkeit).

(2) Die Apostel ordinieren ihre Nachfolger. Schon in der ersten Generation setzen Paulus und seine Gefährten Älteste in jeder Stadt ein (Apg 14, 23 ; Tit 1, 5) und Bischöfe wie Timotheus und Titus ; Paulus ordiniert Timotheus durch Handauflegung (1 Tim 4, 14 ; 2 Tim 1, 6) und schreibt ihm seinerseits vor, weitere Amtsträger zu ordinieren (1 Tim 5, 22 ; Tit 1, 5). Das ist die apostolische Sukzession im eigentlichen Sinn — keine mittelalterliche Erfindung.

Der heilige Ignatius von Antiochien, Bischof und Märtyrer, um 110 nach Rom geführt, bezeugt die dreigliedrige Hierarchie Bischof-Presbyter-Diakone als universale kirchliche Selbstverständlichkeit, nach der überlieferten Chronologie weniger als 30 Jahre nach dem Tod der letzten Apostel — Beweis des apostolischen Ursprungs des katholischen amtlichen Priestertums. Per KI erstelltes Aquarell.

(3) Der heilige Ignatius von Antiochien (gestorben um 110, der Überlieferung nach Schüler des heiligen Johannes) bezeugt die dreigliedrige Hierarchie Bischof-Priester-Diakone als universale kirchliche Selbstverständlichkeit in seinen sieben Briefen (um 107-110), geschrieben auf dem Weg zu seinem Martyrium:

„Sorgt dafür, dass alles in der Harmonie Gottes geschieht, indem der Bischof den Platz Gottes einnimmt, die Presbyter den Platz des Senats der Apostel und die hochgeschätzten Diakone, denen der Dienst Jesu Christi anvertraut ist.“ — Heiliger Ignatius von Antiochien, An die Magnesier 6, 1 (um 107-110)[19]

Das heißt, nach der überlieferten Chronologie weniger als 30 Jahre nach dem Tod der letzten Apostel ist die dreigliedrige hierarchische Struktur in der Kirche universell als apostolisch anerkannt. Das Argument der „mittelalterlichen Erfindung“ ist historisch unhaltbar.

Gegenwärtige ökumenische Bewertung

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat der Dialog zwischen Katholiken und den Erben der Reformation die Heilsfrage tiefgreifend neu formuliert, ohne die dem Solus Christus eigene Trennlinie auszulöschen: Die teilhabende Mittlerschaft — amtliches Priestertum, Fürsprache der Heiligen, marianische Mittlerschaft — bleibt der Punkt, an dem der Konsens am begrenztesten ist.

Der katholisch-lutherische Dialog

Die 1967 eingesetzte Internationale lutherisch-römisch-katholische Kommission für die Einheit hat mehrere bedeutende Texte hervorgebracht. Über das Amt sucht Das geistliche Amt in der Kirche (1981)[20] eine gemeinsame Grundlage, multilateral ergänzt durch das Lima-Dokument Taufe, Eucharistie, Amt des Ökumenischen Rates der Kirchen (1982)[21]. Über das Heil stellt die am 31. Oktober 1999 in Augsburg unterzeichnete Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre einen differenzierten Konsens her, der die gegenseitigen Verurteilungen des 16. Jahrhunderts über die Rechtfertigung aufhebt[22]:

„Wir bekennen miteinander: Allein aus Gnade, im Glauben an das Heilshandeln Christi, und nicht auf Grund unseres Verdienstes, werden wir von Gott angenommen und empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen erneuert und uns befähigt und aufruft zu guten Werken.“ — Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, § 15 (31. Oktober 1999)[23]

Dieser Text anerkennt die Einzigkeit der erlösenden Mittlerschaft — das Heilshandeln Christi — ohne die katholische Frage der teilhabenden Mittlerschaft zu entscheiden. Die vierte Dialogphase hatte zu Die Apostolizität der Kirche (2006)[24] geführt, das direkt das ordinierte Amt und die apostolische Sukzession behandelt ; der Bericht Vom Konflikt zur Gemeinschaft (2013) bereitete das gemeinsame Gedenken des 500. Jahrestags der Reformation vor[25].

Die anglikanisch-katholische Erklärung von Seattle (2004)

Die Internationale anglikanisch-römisch-katholische Kommission (ARCIC, seit 1969) hat zahlreiche Texte über Autorität und Amt veröffentlicht, darunter Authority in the Church II (1981). Ihr bedeutendstes Dokument zu unserem Thema ist Mary: Grace and Hope in Christ — die „Erklärung von Seattle“ vom 2. Februar 2004[26]. Ohne eine bindende magisterielle Erklärung zu sein, behandelt dieser Kommissionstext Fürsprache und Mitwirkung Mariens in einem Rahmen, den beide Gemeinschaften als mit der einzigen Mittlerschaft Christi vereinbar beurteilt haben — eine bemerkenswerte Annäherung beim umstrittensten Marientitel.

Lund 2016 und die reformierte Erweiterung von 2017

Das gemeinsame Reformationsgedenken in Lund (Schweden) am 31. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Papst Franziskus und Bischof Munib Younan, Präsident des Lutherischen Weltbundes[27], eröffnete das Jubeljahr. Am 5. Juli 2017 schloss sich in Wittenberg die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen ihrerseits der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre an[28] — neben dem Lutherischen Weltbund, der katholischen Kirche (1999) und dem Weltrat Methodistischer Kirchen (2006). Der Konsens über die Einzigkeit der erlösenden Mittlerschaft erstreckt sich damit auf den wesentlichen Teil des historischen Protestantismus, während die teilhabende Mittlerschaft die offene Frage bleibt.

Weiterführend

Anmerkungen und Quellen

  1. Martin Luther, De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium, Oktober 1520. Kritischer Text: D. Martin Luthers Werke (Weimarer Ausgabe, WA), Band 6, Hermann Böhlau Nachfolger, Weimar, 1888, S. 484-573. Französische Übersetzung: De la captivité babylonienne de l'Église, in Œuvres II, Labor et Fides, Genf, 1966. Die Schrift reduziert die sieben Sakramente schrittweise auf drei, dann auf zwei, und verwirft das geweihte amtliche Priestertum.

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  2. Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis), 25. Juni 1530, Artikel V De ministerio ecclesiastico. Deutscher und lateinischer Referenztext in Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, 12. Auflage, Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen, 1998, S. 58-59. Verfasst von Philipp Melanchthon mit ausdrücklicher Zustimmung Luthers. Gründungsbekenntnis des offiziellen Luthertums. Latein, Art. V, § 1-2: « Ut hanc fidem consequamur institutum est ministerium docendi Evangelii et porrigendi sacramenta. Nam per verbum et sacramenta, tanquam per instrumenta donatur Spiritus sanctus, qui fidem efficit, ubi et quando visum est Deo in iis qui audiunt Evangelium. »

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  3. Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis), 25. Juni 1530, Artikel VIII Quid sit Ecclesia. Latein, § 2: « Et sacramenta et verbum propter ordinationem et mandatum Christi sunt efficacia, etiamsi per malos exhibeantur » („Die Sakramente und das Wort sind wirksam kraft der Ordnung und des Gebots Christi, auch wenn sie von Unwürdigen dargereicht werden“). Es ist dieser Artikel — und nicht Artikel V —, der die Wirksamkeit der Sakramente unabhängig von der Würde des Amtsträgers begründet.

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  4. Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis), 25. Juni 1530, Artikel XIV De ordine ecclesiastico. Latein: « De ordine ecclesiastico docent, quod nemo debeat in ecclesia publice docere aut sacramenta administrare nisi rite vocatus. » („Sie lehren hinsichtlich der kirchlichen Ordnung, dass niemand in der Kirche öffentlich lehren oder die Sakramente spenden soll, ohne ordentlich dazu berufen zu sein“). Referenztext in Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, 12. Auflage, Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen, 1998. Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses (Philipp Melanchthon, 1531) verteidigt diesen Artikel mit der Präzisierung, dass die ordentliche Berufung unter Beibehaltung der kanonischen Ordination zu verstehen ist.

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  5. Johannes Calvin, Institutio christianae religionis („Unterweisung in der christlichen Religion“), endgültige lateinische Ausgabe, Genf, 1559: Buch III, Kap. 20 (das Gebet, gerichtet an Christus allein als Mittler, und die Verwerfung der Heiligenanrufung) ; Buch IV, Kap. 1-7 (die Kirche, ihre Amtsträger und die Ablehnung des sakramentalen Charakters der Ordination). Kritische Ausgabe: Ioannis Calvini Opera Selecta, hg. Peter Barth und Wilhelm Niesel, Chr. Kaiser, München, 1926-1936. Die Genfer presbyterianische Struktur (Pastoren, Lehrer, Älteste, Diakone) ist durch die Ordonnances ecclésiastiques de l'Église de Genève vom 20. November 1541 festgelegt. Zu den Bildern siehe Buch I, Kap. 11 (Verwerfung jedes Gottesbildes).

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  6. Der Genfer Bildersturm geht Calvin voraus: von den städtischen Behörden 1535 beschlossen (Rat der Zweihundert, 10. August 1535), vor Calvins Ankunft in Genf im Juli 1536 — vgl. Bernard Cottret, Calvin, Fayard, Paris, 1995 ; Diarmaid MacCulloch, The Reformation : A History, 2003 (Bildersturm: Genf 1535).

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  7. Katechismus der Katholischen Kirche, § 618. Offizieller französischer Text auf vatican.va. Der § zitiert 1 Tim 2, 5 („einziger Mittler zwischen Gott und den Menschen“) und bekennt die Einzigkeit des erlösenden Opfers Christi, an dem die Jünger teilhaben sollen.

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  8. Heiliger Thomas von Aquin, Summa Theologiae, IIIᵃ pars, quaestio 26, « De Christo, secundum quod est mediator Dei et hominum » („Von Christus, insofern er Mittler zwischen Gott und den Menschen ist“), Artikel 1-2 (1273). Lateinischer Referenztext: Leonina-Ausgabe, Rom, 1888-1906. Französische Übersetzung: Somme théologique, Bd. 4, Cerf, Paris, 1986. Die Unterscheidung eigentliche Mittlerschaft Christi / teilhabende Mittlerschaft ist im Corpus von Artikel 1 formuliert: « Nihil tamen prohibet aliquos alios secundum quid dici mediatores inter Deum et homines, prout scilicet cooperantur ad unionem hominum cum Deo dispositive vel ministerialiter » ; die Antwort auf den 1. Einwand (ad 1) wendet das Prinzip auf die Priester des Neuen Gesetzes an, als « Diener des wahren Mittlers ».

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  9. Heiliger Augustinus, De civitate Dei contra paganos, Buch IX, Kapitel 15 (das Werk ist zwischen 413 und 426 verfasst). Latein: « multitudo, quae beata est, unius Dei participatione fit beata […] ad quod ut perduceremur, non multis, sed uno mediatore opus erat, et hoc eo ipso, cuius participatione simus beati » („die selige Menge ist nur durch Teilhabe am einen Gott selig […] um dorthin geführt zu werden, bedurften wir nicht vieler Mittler, sondern eines einzigen — und zwar dessen selbst, durch dessen Teilhabe wir selig sind“). Französische Übersetzung: Émile Saisset, Charpentier, Paris, 1855 (« […] nous avons besoin, non de plusieurs médiateurs, mais d'un seul, et de celui-là même dont la participation nous rend heureux […] »). Der Artikelkörper zitiert Augustinus daher nicht mehr wörtlich: Die frühere Anführungsformulierung war eine Paraphrase und wird nun als solche präsentiert.

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  10. Zweites Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Lumen Gentium über die Kirche, 21. November 1964, § 10. Offizieller französischer Text auf vatican.va. § 10 unterscheidet streng die beiden Priestertümer — das gemeinsame (taufliche) und das amtliche (geweihte) — als zwei verschiedene Teilhaben am einzigen Priestertum Christi.

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  11. Konzil von Trient, XXIII. Sitzung, Doctrina de sacramento ordinis et canones de eodem, 15. Juli 1563, Kanon 1. Lateinischer Text bei Heinrich Denzinger und Peter Hünermann, Enchiridion symbolorum, 44. Auflage, Herder, Freiburg im Breisgau, 2014, § 1771, ISBN 978-3-451-37804-1. Siehe alle Kanones §§ 1771-1778 und Kapitel 1-4, §§ 1763-1770.

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  12. Zweites Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Lumen Gentium, Kapitel VIII « Die selige Jungfrau Maria, Gottesmutter, im Geheimnis Christi und der Kirche », § 62, 21. November 1964. Es ist die wichtigste zeitgenössische Lehrstelle über die marianische Mittlerschaft. Offizieller Text auf vatican.va. Die vier in diesem Paragraphen festgeschriebenen Marientitel: Fürsprecherin (Advocata), Helferin (Auxiliatrix), Beistand (Adiutrix), Mittlerin (Mediatrix).

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  13. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris Mater über die selige Jungfrau Maria im Leben der pilgernden Kirche, 25. März 1987. Offizieller französischer Text auf vatican.va. Die §§ 38-41 entfalten die Lehre von der mütterlichen Mittlerschaft Mariens in voller Unterordnung unter die einzige Mittlerschaft Christi. Enzyklika zum Marianischen Jahr 1987-1988.

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  14. Heiliger Thomas von Aquin, Summa Theologiae, IIIᵃ pars, quaestio 62 « De principali effectu sacramentorum, qui est gratia » („Von der Hauptwirkung der Sakramente, welche die Gnade ist“), Artikel 1, Utrum sacramenta sint causa gratiae. Die gesamte Quaestio 62 entfaltet die Lehre von der Instrumentalität der Sakramente gegenüber Christus.

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  15. Heiliger Ignatius von Antiochien, An die Magnesier 6, 1, um 107-110. Kritischer Text: Sources Chrétiennes Nr. 10, Ignace d'Antioche, Polycarpe de Smyrne. Lettres. Martyre de Polycarpe, Pierre-Thomas Camelot O.P., Cerf, Paris, 1969 (4. durchgesehene Aufl.). Ignatius, Bischof von Antiochien und Märtyrer in Rom um 110, ist nach der überlieferten Tradition Schüler des heiligen Apostels Johannes. Seine sieben auf dem Weg zu seinem Martyrium geschriebenen Briefe bezeugen die dreigliedrige hierarchische Ordnung (Bischof-Presbyter-Diakone) als universale kirchliche Selbstverständlichkeit in allen kleinasiatischen Gemeinden, die er besucht.

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  16. Internationale gemischte katholisch-lutherische Kommission, Das geistliche Amt in der Kirche (Das geistliche Amt in der Kirche / The Ministry in the Church), Bericht von 1981. Bilaterales Dokument der lutherisch-römisch-katholischen Kommission für die Einheit, kein Text des Ökumenischen Rates der Kirchen.

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  17. Ökumenischer Rat der Kirchen, Kommission für Glauben und Kirchenverfassung, Taufe, Eucharistie, Amt (Baptism, Eucharist and Ministry, „Lima-Dokument“), Faith and Order Paper Nr. 111, Genf, 1982 — multilaterale ökumenische Referenzschrift über die christlichen Ämter, verabschiedet von der im Januar 1982 in Lima (Peru) versammelten Kommission.

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  18. Lutherischer Weltbund und römisch-katholische Kirche, Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, feierlich unterzeichnet in Augsburg am 31. Oktober 1999. Offizieller französischer Text auf der Website des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen (christianunity.va). § 15 formuliert den zentralen christologischen Konsens ; die Offizielle gemeinsame Feststellung präzisiert, dass die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts über die Rechtfertigung für die heutigen Partner nicht mehr zutreffen. Die zitierte Übersetzung folgt dem französischen Referenztext.

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  19. Internationale lutherisch-römisch-katholische Kommission für die Einheit, Die Apostolizität der Kirche (The Apostolicity of the Church / Die Apostolizität der Kirche), Bericht der vierten Dialogphase, 2006. Das Dokument behandelt direkt die apostolische Sukzession und das ordinierte Amt — genau die Punkte, in denen Solus Christus Katholiken und Lutheraner noch trennt.

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  20. Lutherisch-römisch-katholische Kommission für die Einheit, Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken 2017 (From Conflict to Communion: Lutheran-Catholic Common Commemoration of the Reformation in 2017), Bonifatius / Leipzig, 2013. Vorbereitungsdokument zum 500. Jahrestag der Reformation und zum 50. Jahrestag des katholisch-lutherischen Dialogs.

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  21. ARCIC II (Internationale anglikanisch-römisch-katholische Kommission), Mary: Grace and Hope in Christ („Erklärung von Seattle“), veröffentlicht am 2. Februar 2004 (Fest der Darstellung des Herrn). Fünfter und letzter Text der zweiten ARCIC-Phase; er behandelt insbesondere die Mariendogmen (Unbefleckte Empfängnis, Aufnahme in den Himmel) sowie Fürsprache und Mitwirkung Mariens. Es handelt sich um eine der Prüfung beider Gemeinschaften vorgelegte Kommissionsvereinbarung, nicht um eine bindende magisterielle Definition.

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  22. Gemeinsames Reformationsgedenken in Lund (Schweden) am 31. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Papst Franziskus und Bischof Munib A. Younan, Präsident des Lutherischen Weltbundes, zur Eröffnung des Jahres des 500. Reformationsjubiläums. Siehe die gemeinsame Erklärung LWB–Heiliger Stuhl vom 31. Oktober 2016.

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  23. Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (World Communion of Reformed Churches) hat ihren Beitritt zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre in einer Feier in Wittenberg am 5. Juli 2017 vollzogen und sich damit dem Lutherischen Weltbund und der katholischen Kirche (Unterzeichner 1999) sowie dem Weltrat Methodistischer Kirchen (beigetreten 2006) angeschlossen.

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