Papst Johannes XII. (um 937–964)

Mit 18 Jahren gewählt (bei Geburt 937) im Dezember 955 aufgrund eines dynastischen Eides, den sein Vater Alberich II. auferlegt hatte, krönt Oktavian — Johannes XII. geworden — am 2. Februar 962 Otto I. zum Kaiser und unterzeichnet das Privilegium Ottonianum, verschwor sich dann aber gegen den Kaiser und stirbt am 14. Mai 964 nach einem skandalösen Pontifikat, das das saeculum obscurum schließt.

Ignispedia

Johannes XII., geboren als Oktavian (Octavianus) in Rom 930 oder 937 — die gängigen Nachschlagewerke geben die Spanne 930/937 an —, Sohn des Princeps Romanorum Alberich II. von Spoleto und Neffe des Papstes Johannes XI., regierte die Kirche von Rom vom 16. Dezember 955 bis zum 14. Mai 964. Die Zählung der offiziellen Nachfolgeliste des Heiligen Stuhls setzt ihn an 130. Stelle, als Nachfolger Agapets II. und Vorgänger Benedikts V.. Mit achtzehn Jahren gewählt — unter der Annahme einer Geburt 937; etwa fünfundzwanzig bei Geburt 930 — auf der Grundlage eines Eides, den sein sterbender Vater dem römischen Adel abverlangt hatte, ist er der letzte der fünf aufeinanderfolgenden, von Alberich II. bestimmten Päpste und der letzte Papst des saeculum obscurum.[1][2][3][4][5]

Sein Pontifikat verdichtet zwei bedeutende historische Momente, die aus der persönlichen Biografie des Papstes nichts erwarten ließ. Am 2. Februar 962 krönt er in der Petersbasilika Otto I. den Großen zum Kaiser, stellt ein seit dem Tod Berengars I. 924 vakantes (also achtunddreißig Jahre vakantes) Heiliges Römisches Reich wieder her und begründet das deutsch-römische Sacrum Imperium, das 844 Jahre dauern wird, bis zur Abdankung Franz' II., des letzten Kaisers, am 6. August 1806, erzwungen durch Napoleons Druck nach Austerlitz und Preßburg — „Auflösung durch Napoleon" ist nur eine Kurzformel[6]. Elf Tage später, am 13. Februar 962, besiegeln beide Herrscher das Privilegium Ottonianum — die hier als erstes mittelalterliches Konkordat zwischen Papsttum und Kaisertum gewertete Vereinbarung, die den Kirchenstaat kanonisch bestätigt und den Kaiser zum Garant der päpstlichen Unabhängigkeit macht, im Gegenzug für ein Mitspracherecht bei künftigen Wahlen.[7][8][9]

Doch dasselbe Pontifikat endet in einem der größten Skandale der gesamten Kirchengeschichte. Von Otto bei einer Verschwörung gegen ihn mit den Magyaren, den Byzantinern und Adalbert von Ivrea überrascht, flieht Johannes XII. im Sommer 963 aus Rom. Vom 6. November bis zum 4. Dezember 963 klagt ihn eine von Otto I. einberufene Synode in der Petersbasilika — mit etwa fünfzig Teilnehmern, Bischöfen Italiens und Germaniens sowie Kardinälen — des „Sakrilegs, der Simonie, des Meineids, des Mordes, des Ehebruchs und des Inzests" an, erklärt ihn in Abwesenheit für abgesetzt und wählt an seiner Stelle einen Laien, Leo — den protoscriniarius, d. h. den laiischen Leiter der Archive und der Kanzlei des Papstes —, der in zwei Tagen (4.–6. Dezember) geweiht wird unter dem Namen Leo VIII..[10][11][12][13] Die Rückkehr Johannes' XII. im Februar 964, seine Gegensynode vom 26. Februar, die die kaiserlichen Dekrete aufhebt, die spektakulären Verstümmelungen seiner Gegner (die rechte Hand des Kardinaldiakons Johannes abgehauen, Nase und Ohren eines hohen Palastbeamten abgeschnitten), dann sein dunkler Tod am 14. Mai 964 — „vom Schlag getroffen in flagranti adulterio", nach der Formel Liutprands von Cremona, des ottonenfreundlichen Chronisten (der auch die konkurrierende Version vom Mord durch einen betrogenen Ehemann berichtet) — beschließen blutig eine Zeit, die sechzig Jahre zuvor seine Großmutter Marozia und das theophylaktische Umfeld Sergius' III., des mutmaßlichen Liebhabers Marozias — ohne direktes Verwandtschaftsverhältnis zu Johannes XII., der über seinen Vater Alberich II. von Marozia abstammt — eröffnet hatten.[14][15][16]

Die konstantinische Basilika, in der Johannes XII. Otto I. am 2. Februar 962 zum Kaiser krönte, in einem Fresko. Fresko von Domenico Tasselli, via Wikimedia Commons (Public Domain).

„Oktavian, damals achtzehn Jahre alt, wurde am 16. Dezember 955 tatsächlich zu seinem Nachfolger gewählt. Unter dem Namen Johannes XII. war er aufgrund seiner bürgerlichen und kirchlichen Ämter zugleich der weltliche und geistliche Herrscher Roms. Das Ergebnis war verheerend: einer so hohen Stellung unwürdig, führte Johannes XII. ein weltliches Leben und gab sich allen Arten von Unsittlichkeit hin." — Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, New York, Robert Appleton Company, 1910[17]

Die Größe des Skandals darf drei institutionelle Tatsachen nicht verdecken, die die katholische Geschichtsschreibung als gesichert ansieht: (1) die Wahl vom Dezember 955 ist kanonisch der Form nach regulär; (2) die Bischofsweihe Oktavians verleiht ihm endgültig die potestas ordinis — die Weihegewalt, d. h. die Gewalt, die Sakramente gültig zu feiern, die keine moralische Unwürdigkeit entziehen kann; (3) die synodale Absetzung vom 4. Dezember 963 durch Otto I. ist in der katholischen Mehrheitstradition kanonisch nichtig — eine von einem laiischen Fürsten einberufene Synode, ohne Anwesenheit des rechtmäßigen Papstes, hat keine Autorität über den Nachfolger Petri. Der Heilige Stuhl führt Johannes XII. folglich in seiner offiziellen Papstliste (130. in der Zählung der offiziellen Nachfolge). Was Leo VIII. betrifft, am 4. Dezember gewählt und am 6. Dezember 963 geweiht, so gilt er als Gegenpapst vom 6. Dezember 963 bis zum 26. Februar 964, dann als rechtmäßiger Pontifex nach der Absetzung Benedikts V. am 23. Juni 964 — Kelly (Oxford Dictionary of Popes), in Minderheitsposition, hält ihn dagegen bis Mai 964 für einen Gegenpapst (siehe Abschnitt „Die kanonische Gültigkeit des Pontifikats").[18][19][20]

Warum verdient Johannes XII. einen Artikel?

Der Papst, der Otto I. krönte und das Heilige Reich wiederherstellte

Die Kaiserkrönung vom 2. Februar 962 in der Petersbasilika ist historisch eine der am dauerhaftesten strukturierenden Papsthandlungen des gesamten Mittelalters. Sie besiegelt die Wiedergeburt des Heiligen Römischen Reiches nach achtunddreißigjähriger Kaiservakanz (seit dem Tod Berengars I. von Italien 924), richtet dauerhaft die deutsch-römische Kaiserwürde als weltliche Garantin der lateinischen Christenheit ein und schreibt in die europäische politische Praxis das Prinzip ein — das bis ins 16. Jahrhundert gelten wird —, wonach der Kaiser seine Krone aus den Händen des Papstes empfängt.[21][22]

Die in Wien bewahrte Reichskrone, eine ottonische Insignie aus der Zeit der Kaiserkrönung Ottos I. 962. Foto: Gryffindor, via Wikimedia Commons (Public Domain).

Elf Tage später, am 13. Februar 962, bestätigt Otto das Privilegium Ottonianum (auch Diploma Ottonianum genannt), das Gründungsdokument, in dem der Kaiser die Besitzungen der römischen Kirche bestätigt — einschließlich der Gebiete der Pippinschen Schenkung (754–756) und der Zugeständnisse Karls des Großen — und sich zum Garant der Unabhängigkeit des Apostolischen Stuhls erklärt, im Gegenzug für ein Bestätigungsrecht bei künftigen Papstwahlen. Das Dokument wird hier als erstes mittelalterliches Konkordat zwischen Papsttum und Kaisertum gewertet (Deutungsetikett — siehe Anmerkung) und legt für fast ein Jahrhundert das verfassungsmäßige Gleichgewicht zwischen den beiden universalen Gewalten der Christenheit fest.[23][24][25]

Das Kaisersiegel Ottos I. auf der Urkunde von 968 zur Errichtung des Erzbistums Magdeburg, der unmittelbaren Frucht der Vereinbarungen von 962. Foto: TRAJAN 117, via Wikimedia Commons (Public Domain).

Die historische Ironie ist beißend. Der moralisch unwürdigste Papst des 10. Jahrhunderts ist zugleich derjenige, der durch seine kaiserliche Salbung die kanonischen Grundlagen des deutsch-römischen Sacrum Imperium legt. Durch diesen einzigen Akt zeichnet Johannes XII. die politische Karte Westeuropas dauerhaft neu — eine Synthese gemäß der Behandlung dieses Pontifikats durch Horace K. Mann (Lives of the Popes, Bd. IV, S. 240–280), ohne dass hier eine Mannsche Formel als wörtliches Zitat angeführt würde.[26]

Der von einer kaiserlichen Synode abgesetzte Papst — ein Akt ohne kanonischen Präzedenzfall

Die Synode von St. Peter vom 6. November — 4. Dezember 963 stellt in der gesamten Papstgeschichte einen rechtlich beispiellosen Akt dar: die förmliche Absetzung eines regierenden Papstes durch eine von einem weltlichen Kaiser einberufene Bischofsversammlung. Kein kanonischer Präzedenzfall existierte: die wenigen früheren Fälle päpstlicher Entthronung (Liberius, von Constantius II. verbannt, Vigilius, von Justinian unter Druck gesetzt, Martin I., von Konstans II. deportiert) waren politische Gewaltakte ohne jede synodale Form, und die Kirche hatte stets festgehalten, dass der Papst von niemandem gerichtet werden kann („prima sedes a nemine iudicatur") — eine Regel, die seit den römischen Synoden des 5. Jahrhunderts ins kanonische Recht eingeschrieben ist.[27][28]

Otto I. und sein Hauschronist Liutprand von Cremona mussten daher im November 963 ein Verfahren ohne genaues Vorbild erfinden: drei Ladungen zum Erscheinen (von denen die ersten beiden dem geflohenen Papst tatsächlich übermittelt wurden, die dritte wahrscheinlich nicht), Vernehmung kardinalizischer Zeugen, Verlesung der Anklagen in der Synode, Erklärung von „Verbrechen und Verrat" durch den Kaiser, dann Abstimmung der Versammlung für die Absetzung und die Wahl eines Nachfolgers. Die Form insgesamt ist darauf angelegt, einen autonomen kirchlichen Akt glauben zu machen, während die Substanz ein kaiserlicher politischer Akt in kanonischer Verkleidung ist.[29][30]

Genau diese verfahrensmäßige Erfindung hat die katholische Tradition nicht anerkannt. In der hier vertretenen Arbeitshypothese — noch abzugleichen in den kanonischen Tafeln, da in der Sitzung keine Stelle bei Gratian, Ivo von Chartres, Bernhard von Pavia oder den Bologneser Dekretalisten lokalisiert werden konnte, die diese Absetzung als gültigen Präzedenzfall betrachtete —, wäre die Absetzung Johannes' XII. von keinem großen mittelalterlichen Kanonisten als gültiger Präzedenzfall angesehen worden. Die Kirche hat Johannes XII. in der offiziellen Liste der Päpste belassen; Leo VIII., am 4. Dezember gewählt und am 6. Dezember 963 geweiht, bleibt ein Gegenpapst vom 6. Dezember 963 bis zum 26. Februar 964, dann, nach dem Tod Johannes' XII. und der Absetzung Benedikts V. am 23. Juni 964, ein rechtmäßiger Pontifex — Kelly (Oxford Dictionary of Popes), in Minderheitsposition, verlängert den Gegenpapststatus bis Mai 964.[31][32][33]

Der Papst, der das saeculum obscurum im Skandal schließt und die ottonische Ära eröffnet

Das Pontifikat Johannes' XII. markiert den Abschluss des saeculum obscurum — jener Zeit 904–964, in der der Theophylakten-Clan (Marozia, Theodora, Alberich II., Johannes XI., Johannes XII.) den Apostolischen Stuhl vollständig in der Hand hatte. Mit dem Tod Johannes' XII. im Mai 964 und dem Ende der römischen Adelsdynastie öffnet sich eine neue Phase: das ottonische Papsttum (964–1046), in dem die Kaiser der ottonischen und später salischen Dynastie die Papstwahlen direkt kontrollieren und regelmäßig germanische Päpste bestimmen werden (Gregor V., Silvester II., Clemens II., Damasus II., Leo IX.).[34]

Dieser institutionelle Wandel wird langfristig zwei paradoxe und entgegengesetzte Wirkungen haben: Er entreißt das Papsttum momentan der römischen Adelvormundschaft, unterwirft es aber für ein Jahrhundert der germanischen Kaiservormundschaft. Genau gegen diese zweite Gefangenschaft — förmlich besiegelt durch das Privilegium Ottonianum Johannes' XII. — erhebt sich ab den 1050er Jahren die große Bewegung der gregorianischen Reform. Hildebrand, der künftige heilige Gregor VII. (1073–1085), wird sein ganzes Projekt der kirchlichen Freiheit (libertas ecclesiae) gegen den ottonischen Präzedenzfall errichten, den Johannes XII. begründet hatte. Der Gang nach Canossa (Januar 1077) wird die historische Antwort der Kirche auf das Privileg vom Februar 962 sein.[35]

Herkunft, Familie, Aufstieg auf den päpstlichen Thron

Das Kind des Princeps Romanorum

Johannes XII. wird in Rom 930 oder 937 geboren — die gängigen Nachschlagewerke geben die Spanne 930/937 an —, in eine Familie auf dem Gipfel der italienischen Adelsmacht. Sein Vater, Alberich II. von Spoleto (um 911–954), regiert Rom als Princeps atque omnium Romanorum Senator seit dem Staatsstreich vom Dezember 932 gegen seine eigene Mutter Marozia und seinen Halbbruder Papst Johannes XI.. Zweiundzwanzig Jahre lang (932–954) übt Alberich II. über Rom eine quasi monarchische Autorität aus und zieht die weltliche und kirchliche Jurisdiktion an den aventinischen Palast.[36]

Die Mutter Oktavians ist schwerer zu bestimmen. Die am weitesten verbreitete Überlieferung — weitergegeben von den modernen Nachschlagewerken nach Mann und Gregorovius — nennt sie Alda von Vienne, vorgestellt als Tochter Hugos von Italien, also als Schwägerin Alberichs II., da Hugo 932 Marozia geheiratet hatte. Doch die Identifizierung bleibt unsicher: Benedikt vom Soracte, zeitgenössischer Chronist, behauptet dagegen in dunklem Latein, Alberich habe Oktavian mit einer Konkubine gezeugt. Nach dem Stand der Quellen ist „Alda von Vienne" daher als wahrscheinliche Identifizierung zu lesen, nicht als gesicherte Tatsache.[37][38][39]

Das zum Festung ausgebaute Hadriansmausoleum, der Schlüssel zur theophylaktischen Herrschaft über Rom unter Marozia und Alberich II. Foto: Ypsilon from Finland, via Wikimedia Commons (CC0).

Oktavian wächst in Rom in einem Umfeld auf, in dem politische Macht, kirchliches Vermögen und dynastische Abstammung so sehr verschmelzen, dass sie ununterscheidbar werden. Sein Onkel ist Papst Johannes XI.; sein Urgroßvater, Theophylakt von Tusculum, war der „Senator der Römer"; Papst Sergius III. (904–911), der nach Liutprand der mutmaßliche leibliche Vater seines Onkels Johannes XI. wäre (ohne direktes Verwandtschaftsverhältnis zu Oktavian selbst). Die Familie baut ihre Päpste, wie andere Geschlechter ihre Herzöge bauen.[40][41]

Der Eid Alberichs II. von 954 — ein Eid gegen die Wahlregeln

Zu Beginn des Sommers 954 erkrankt Alberich II. schwer in seinem Palast. Den Tod nahen fühlend, trifft er eine rechtliche Entscheidung ohne unmittelbaren Präzedenzfall: Er lässt den römischen Adel in die Petersbasilika zusammenrufen und ihm schwören, dass bei der nächsten Vakanz des römischen Stuhls sein Sohn Oktavian zum Papst gewählt werde. Die Formel, berichtet von Liutprand von Cremona und übernommen von fast allen ottonischen Chronisten, ist unzweideutig hinsichtlich der programmierten dynastischen Verfügung.[42][43][44]

„Vor seinem Tod legte er (954) den römischen Adeligen in St. Peter einen Eid auf, durch den bei der nächsten Vakanz des päpstlichen Stuhls sein einziger Sohn Oktavian zum Papst gewählt werden sollte." — Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, 1910[45]

Der kanonische Skandal dieses Aktes ist dreifach:

Ein positives päpstliches Dekret seit 499

Das Versprechen Alberichs II. gilt in einer gängigen a-fortiori-Auslegung als gegen die Wahlregeln, die das Dekret des Papstes hl. Symmachus (498–514) aufstellte, verkündet auf der römischen Synode vom 1. März 499, das „jedem Kleriker, der zu Lebzeiten des amtierenden Papstes Stimmen für einen Nachfolger im Pontifikat zu erlangen suchte oder zu diesem Zweck Versammlungen einberiefe oder Beratungen hielte, Absetzung und Exkommunikation" androhte. Das Dekret zielt auf Kleriker; es auf einen Laien wie Alberich II. auszudehnen, der die Identität des künftigen Pontifex im Voraus festlegen will, ist ein A-fortiori-Schluss, der hier als Auslegung, nicht als Buchstabe des Textes vorgestellt wird. Es besteht also kein Widerspruch zur im Übrigen anerkannten Ordnungsmäßigkeit der Wahl vom Dezember 955 der Form nach: Der Vorwurf zielt auf den vorherigen Eid von 954, nicht auf Wahlgang oder Weihe.[46]

Die Wahl durch Laieneid statt durch den römischen Klerus

Das kanonische Recht des 10. Jahrhunderts sah vor, dass die Papstwahl Sache des römischen Klerus war, nach Akklamation durch das römische Volk (nach der aus apostolischen Zeiten ererbten Formel). Einen vorherigen Wahleid durch den laiischen Adel schwören zu lassen, hieß, ein Aristokratenvotum an die Stelle der kirchlichen Unterscheidung zu setzen — eine Praxis, die zwei Jahrhunderte später genau das sein wird, was die gregorianische Reform als die größte Verderbnis der Kirche bekämpfen wird.

Die dynastische Ernennung vom Vater auf den Sohn

Kein Präzedenzfall einer direkten und erblichen Übertragung des römischen Stuhls existierte seit der Auflösung des weströmischen Reiches 476. Die Ernennung eines Sohnes durch seinen Vater verwandelte ihrem Prinzip nach den Apostolischen Stuhl in ein Erbgut — ein Punkt, den die Reformkonzilien des 11. und 12. Jahrhunderts systematisch verurteilen werden.

Oktavian als Kardinaldiakon von Santa Maria in Domnica

Vor seiner Papstwahl ist der junge Oktavian Kardinaldiakon des Titulus Santa Maria in Domnica, einer Basilika auf dem Caelius (Rom) aus dem 9. Jahrhundert, ausgestattet von Papst Paschalis I. (817–824).[47] Die Beförderung eines Sohnes des Princeps zum römischen Kardinaldiakonat entspricht der dynastischen Logik des saeculum obscurum: Seit Sergius III. 904 platziert die theophylaktische Aristokratie ihre Kinder in kirchliche Karrierestellen, um die Übertragung des Stuhls vorzubereiten.

Das Mittelschiff zum karolingischen Apsismosaik: die Diakoniekirche, deren Titel der junge Oktavian vor 955 trug. Foto: LivioAndronico, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0).

Das kanonische Alter des Diakonats — fünfundzwanzig Jahre nach dem überlieferten Recht — wurde offenkundig nicht eingehalten: Oktavian war bei seiner Wahl im Dezember 955 keine achtzehn Jahre alt (stets unter der Annahme einer Geburt 937), und seine Einsetzung als Kardinaldiakon datiert daher notwendig mehrere Jahre früher, um 950–953, als er erst dreizehn bis sechzehn Jahre alt war (zwanzig bis dreiundzwanzig bei Geburt 930). Die Unregelmäßigkeit — im Rom der Zeit banal — rief keinen öffentlichen Protest hervor.

Die Vakanz nach Agapet II. und die Wahl vom 16. Dezember 955

Papst Agapet II. (946–955), der letzte der vier aufeinanderfolgenden, von Alberich II. vor Johannes XII. bestimmten Pontifices, stirbt in Rom im Dezember 955 (genauer Tag umstritten) nach neun Jahren Pontifikat. Während seiner Herrschaft hatte Agapet — obwohl von Alberich als Papst eingesetzt — eine gewisse kirchliche Eigenständigkeit zu bewahren und eine benediktinische Reformpolitik in den römischen Abteien zu führen vermocht. Sein Tod schafft die im Eid von 954 vorgesehene Vakanz: Oktavian muss gewählt werden.[48][49]

Am 16. Dezember 955, wenige Tage nach Agapets Tod, wählen Klerus und römisches Volk — gemäß dem ein Jahr zuvor geschworenen dynastischen Eid — Oktavian zum Papst. Seine Weihe folgt in den darauffolgenden Tagen. Er durchläuft nacheinander die drei höheren Weihen (Subdiakon, Diakon, Priester) und empfängt dann die Bischofsweihe als Bischof von Rom. Zu diesem Zeitpunkt ist er etwa achtzehn Jahre alt — bei Geburt 937; etwa fünfundzwanzig bei Geburt 930 —, was ihn nach Mann zu „wenn nicht dem jüngsten Papst der Geschichte, so doch einem der jüngsten" machte, wobei der Titel wahrscheinlich Benedikt IX. zukommt (1032 mit 11 oder 12 Jahren gewählt).[50][51][52]

Der zweite sichere Fall eines Namenswechsels

Im Moment seiner Weihe nimmt Oktavian den päpstlichen Namen Johannes XII. an. Es handelt sich um den zweiten sicheren Fall eines Namenswechsels bei der Erhebung, nach Johannes II. (Merkur, 533–535, der einen heidnischen Götternamen tilgen wollte): Der Fall Johannes' III. (Cathelinus, 561–574) bleibt umstritten, nur Johannes II. ist vor 955 gesichert. Wie Merkur trug Oktavian einen Namen mit heidnischem Klang. Abgesehen von Ausnahmefällen (Silvester II. 999) wird die Praxis erst ab dem 11. Jahrhundert systematisch — doch Johannes XII. bildet den dauerhaften Präzedenzfall.[53][54]

Die von den Nachschlagewerken berichtete doppelte Identität ist aufschlussreich — mangels einer bis zur genauen Seite lokalisierten diplomatischen Urkunde wird sie hier als von den modernen Nachschlagewerken berichtete Hypothese, ohne belegende Urkunde, vorgestellt: Für die kirchlichen Akte (Bullen, Privilegien, Weihen) unterzeichnete er als „Iohannes papa"; für die politischen Akte (bürgerliche Dekrete, Korrespondenz mit dem byzantinischen Kaiser) unterzeichnete er weiter als „Octavianus princeps". Diese onomastische Dualität, die Hypothese als begründet vorausgesetzt, spiegelte die funktionale Dualität wider, die das Papsttum des saeculum obscurum übernahm — Papst und weltlicher Herrscher Roms zugleich.[55]

Die ersten Jahre des Pontifikats (956–961)

Eine kirchliche Verwaltung mit normalem Anschein

Im Gegensatz zu dem Bild, das die Synode von 963 rückwirkend aufzwingen wird, bieten die ersten sechs Jahre des Pontifikats Johannes' XII. den äußeren Anschein einer normalen kirchlichen Verwaltung. Die Bullen, Klosterprivilegien und Bischofsbestätigungen, die zwischen 956 und 961 aus dem Lateran ergehen, zeugen von institutioneller Kontinuität mit den vorangegangenen Pontifikaten Agapets II. und Marinus' II. Kein öffentlicher Skandal bricht vor den diplomatischen Verhandlungen von 960 aus.[56][57]

Die päpstlichen Regesten (Jaffé, Nr. 3676 ff.) verzeichnen für diese ersten Jahre eine regelmäßige Folge von Akten — Klosterprivilegien, Bischofsbestätigungen — von ordentlicher kanonischer Form und orthodoxem dogmatischem Inhalt, ohne institutionellen Bruch vor 960: Die kanonische Form der Akte wird eingehalten, und die Empfänger — Äbte, Bischöfe, Fürsten — nehmen sie als Zeichen der Anerkennung der päpstlichen Autorität entgegen.[58]

Das Privileg für die Abtei Subiaco (958)

Einer der ersten dokumentierten Akte des Pontifikats ist die Gewährung eines Privilegs im Jahr 958 an die benediktinische Abtei Subiaco — das große, vom hl. Benedikt im 6. Jahrhundert gegründete Kloster in den Simbruinischen Bergen. Der im Regestum Sublacense erhaltene Text gewährt den Mönchen von Subiaco eine kanonische Exemtion gegenüber dem Ortsbischof und legt die liturgischen Anwendungsbedingungen fest — namentlich, nach den Analysen des Regestums, die Auferlegung spezifischer Gebete für Papst, Kaiser und ihr Geschlecht.[59][60]

Das an die Felswand über der Höhle des heiligen Benedikt gebaute Benediktinerkloster, das 958 ein Privileg Johannes' XII. erhielt. Foto: Vinicio62, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0).

Die Geste fügt sich in die Politik der Klosterreform ein, die Johannes XI. 931 mit dem Privileg für Cluny eröffnet hatte. Unabhängig von der persönlichen Unwürdigkeit des Papstes unterzeichnet die Institution weiter die notwendigen Akte für die Entfaltung der benediktinischen Reformbewegung, die Westeuropa im folgenden Jahrhundert erfassen wird.

Die Bestätigung des hl. Dunstan in Canterbury (960)

Der wichtigste kirchliche Akt der ersten Jahre ist zweifellos die Bestätigung des hl. Dunstan (um 909–988) als Erzbischof von Canterbury — eines der großen benediktinischen Reformgestalten des 10. Jahrhunderts in England, künftiger Berater Edgars des Friedfertigen. Dunstan begibt sich 960 persönlich nach Rom, empfängt aus den Händen Johannes' XII. das erzbischöfliche Pallium und kehrt nach England zurück, bestätigt in seiner metropolitanen Jurisdiktion über den gesamten Süden der Insel.[61][62][63]

Die Kathedrale, deren Erzbischof, der heilige Dunstan, 960 von Johannes XII. bestätigt wurde; der heutige gotische Bau steht auf dem mittelalterlichen Grund. Foto: ECetc Church Photos, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0).

Die Episode ist doppelt bedeutsam. Einerseits zeigt sie, dass das Papsttum des 10. Jahrhunderts — selbst von einem unwürdigen Pontifex verwaltet — sein universales Vorrecht über die Bischofswahlen ferner Königreiche voll weiter ausübt. Andererseits erscheint der hl. Dunstan in der Perspektive der künftigen gregorianischen Reform als eine der vollendeten Gestalten des Mönchbischofs als Reformator, den die kirchliche Freiheit des 11. Jahrhunderts wiederherstellen will. Der moralisch unwürdigste Papst bestätigt in seinem Amt den vorbildlichsten Heiligen des angelsächsischen Episkopats — eine weitere historische Ironie des Pontifikats.

Die Synode von Rom und das Magdeburger Projekt (12. Februar 962)

Auf der am 12. Februar 962 in Rom gehaltenen Synode — also in denselben Tagen der Kaiserkrönung Ottos — stimmt Johannes XII. dem Projekt Ottos I. zu (Sanktion): Magdeburg zum Missionszentrum der kürzlich eroberten Slawenländer zu machen, mit Merseburg als Suffragan. Doch der Widerstand der germanischen Hierarchie verhindert damals die Errichtung. Die tatsächliche Errichtung erfolgt erst 968 unter Johannes XIII.: Synode von Ravenna (967), Bulle vom 18. Oktober 968 und Weihe der ersten Suffragane — Merseburg, Meißen und Zeitz — zu Weihnachten 968. Das Projekt eröffnet die Evangelisierung der Wenden, Sorben und Polaben Mitteleuropas und bildet in der mittelalterlichen Missionsgeschichte einen der entscheidenden Momente der Christianisierung der Westslawen.[64][65][66]

Sitz des Missions-Erzbistums zu den Slawen, dessen Plan Johannes XII. auf der römischen Synode vom 12. Februar 962 billigte; der gotische Bau folgt dem ottonischen am selben Ort. Foto: Jjjjjjjjcross, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0).

Auf derselben Synode exkommuniziert Johannes XII. Bischof Hugo von Vermandois — denselben, dessen Kandidatur für den Stuhl von Reims sein Onkel Johannes XI. 933 zugunsten Artolds zu bestätigen verweigert hatte und der seit 940 den Stuhl mit Waffengewalt zurückerobert hatte. Die familiäre Kontinuität in der römischen Politik ist bemerkenswert: Der römische Theophylakten-Zweig tritt dreißig Jahre später ein zweites Mal dem Reimser Vermandois-Zweig entgegen und regelt den Streit zugunsten der romfreundlichen Partei.

Die Krise mit Berengar II. von Ivrea und Adalbert (960)

Ab 960 ändert sich die politische Lage schlagartig. Berengar II. von Ivrea (König von Italien seit 950), der die theophylakto-römische Verfügung über Mittelitalien nie akzeptiert hatte, und sein Sohn Adalbert (seit 950 zum Thron associéiert) fallen von Norden und aus der Mitte her in den Kirchenstaat ein und bedrohen Rom direkt. Johannes XII., unfähig, ein ausreichendes römisches Heer aufzubieten, findet sich isoliert.[67][68]

Im Herbst 960 trifft der Papst eine bedeutende Entscheidung: Er sendet Legaten an den germanischen König Otto I. — der seit 936 über Sachsen, Bayern, Franken und Lothringen herrschte und soeben die Magyaren in der Schlacht auf dem Lechfeld (10. August 955) unterworfen hatte. Die Botschaft ist eindeutig: „Kommt nach Rom, unterwerft Berengar, und wir werden Euch die Kaiserkrone geben." Otto nimmt an. Es ist dieser deutsche Hilferuf, der achtzehn Monate später die Wiedergeburt des Heiligen Reiches auslösen wird.

„In dieser Zwangslage nahm der Papst seine Zuflucht zum germanischen König Otto I., der daraufhin an der Spitze eines mächtigen Heeres in Italien erschien." — Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, 1910[69]

Der Ruf fügt sich in eine bereits alte Tradition ein: Seit hl. Leo III. Karl den Großen am 25. Dezember 800 krönte, war das Bündnis Papsttum–Kaisertum stets als der letzte Schutz des römischen Stuhls gegen die örtlichen italienischen Bedrohungen gedacht gewesen. Johannes XII. knüpft an dieses karolingische Modell an, indem er es diesmal auf einen germanisch-sächsischen Fürsten anwendet, dessen Familie — die ottonische Dynastie — soeben die alten Stammesherzogtümer Germaniens unter einer stabilen Königsherrschaft geeint hatte.

Die Krönung Ottos I. und das Privilegium Ottonianum (Januar–Februar 962)

Ottos Einzug in Rom (31. Januar 962)

Otto I., der den Ruf Johannes' XII. Ende 960 erhalten und Berengar im Norden und in der Mitte Italiens im Sommer und Herbst 961 unterworfen hatte, zieht am 31. Januar 962 an der Spitze eines beträchtlichen Heeres in Rom ein. Der Papst empfängt ihn persönlich auf den Stufen der Petersbasilika. Die Begegnung ist feierlich: Vor jeder Krönung leisten beide Herrscher einen gegenseitigen Eid „auf die seligen Gebeine des Apostelfürsten", ein Pfand wechselseitiger Treue — Johannes XII. schwört Otto Treue und Beistand, Otto schwört, die Freiheiten der römischen Kirche zu schützen.[70][71][72]

Die karolingische Lanze, die 955 auf dem Lechfeld vor Otto I. hergetragen wurde, die Reliquie seines Ruhms als Verteidiger der Christenheit vor der Kaiserkrönung. Foto: Gryffindor, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0).

Diese Szene wechselseitiger Gefolgschaft auf dem Grab des hl. Petrus wird das Gründungsbild der mittelalterlichen Zusammenarbeit zwischen Papsttum und Kaisertum sein — und mit der Zeit der Streitgegenstand, der zwei Jahrhunderte später den hl. Gregor VII. Heinrich IV. entgegenstellen wird: Wer schwört wem Treue? Der Kaiser dem Papst oder der Papst dem Kaiser? Das Schweigen des Eides von 962 über diese Hierarchie wird schwerwiegende historische Folgen haben.

Die Kaiserkrönung vom 2. Februar 962

Am 2. Februar 962, dem Fest der Darstellung des Herrn, krönt Johannes XII. in der vatikanischen Petersbasilika — in derselben Basilika, in der Alberich II. acht Jahre zuvor den römischen Adel hatte schwören lassen und in der dreizehn Monate später der Prozess des Papstes durch Otto errichtet werden wird — Otto I. zum Kaiser, in Anwesenheit seiner Gemahlin Kaiserin Adelheid von Burgund (geboren um 931, künftige hl. Adelheid).[73][74]

Die Sandsteingruppe des 13. Jahrhunderts, die traditionell als Bildnis Ottos I. gilt, in Magdeburg, seiner Lieblingsstadt. Foto: Friedrichsen, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0).

„Am 2. Februar 962 wurde Otto vom Papst feierlich zum Kaiser gekrönt." — Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, 1910[75]

Die Krönung stellt förmlich die abendländische Kaiserwürde wieder her, vakant seit dem Tod Berengars I. 924 — also achtunddreißig Jahre Interregnum (962 − 924). Das so begründete ottonische Reich wird offiziell unter verschiedenen Dynastien (ottonisch, salisch, staufisch, habsburgisch) bis zur Abdankung Franz' II., des letzten Kaisers, am 6. August 1806 dauern — also 844 Jahre (1806 − 962) —, eine Abdankung, erzwungen durch Napoleons Druck nach Austerlitz und Preßburg: „Auflösung durch Napoleon" ist nur eine Kurzformel[76]. Keine andere Papsthandlung des 10. Jahrhunderts hatte eine institutionelle Nachwirkung solchen Ausmaßes.[77][78]

Die begriffliche Neuerung verdient Unterstreichung: Während die früheren Krönungen (Karl der Große 800, Ludwig der Fromme 813, Lothar I. 823, Berengar I. 915) das Kaisertum an die karolingische Dynastie oder ihre italienischen Erben banden, überträgt die Krönung von 962 die Kaiserwürde ausdrücklich auf einen germanischen König — Otto, Sohn des Sachsenkönigs Heinrich I. des Vogelstellers — ohne jede karolingische Abstammung. Diese von Johannes XII. formalisierte translatio imperii auf Germanien bleibt bis ins 19. Jahrhundert konstitutiv für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.

Das Privilegium Ottonianum (13. Februar 962)

Elf Tage nach der Krönung, am 13. Februar 962, besiegeln Otto I. und Johannes XII. das Privilegium Ottonianum — auch Diploma Ottonianum genannt —, das der vorliegende Artikel deutend als erstes wirkliches mittelalterliches Konkordat zwischen Papsttum und Kaisertum wertet. Der Originaltext, auf Purpura-Pergament mit Goldtinte geschrieben, wird heute in den Vatikanischen Geheimarchiven aufbewahrt und bildet eines der wichtigsten Dokumente der mittelalterlichen Verfassungsgeschichte.[79][80]

Der kanonische Inhalt des Diploms gliedert sich in vier Hauptbestimmungen:

BestimmungInhaltKanonische Folge
Territoriale BestätigungOtto bestätigt der römischen Kirche „alle Besitzungen, die durch die Pippinsche Schenkung und durch Karl den Großen gewährt wurden"Kaiserliche Anerkennung des Petrus-Erbes als dauerhafter Rechtseinheit
Kanonische Papstwahlen„Die Päpste werden in kanonischer Form gewählt" — durch den römischen Klerus und das römische VolkScheinbarer Erhalt der überlieferten Wahlform
Kaiserlicher Eid vor der Weihe„Die Weihe darf erst nach den notwendigen, dem Kaiser oder seinen Gesandten geschworenen Eiden stattfinden"Schaffung eines kaiserlichen Mitspracherechts über die Gültigkeit der Wahl — die umstrittenste Klausel
Kaiserliche GarantieDer Kaiser wird „Garant der Unabhängigkeit des päpstlichen Stuhls" gegen die römischen FaktionenErsetzung der römischen Adelsvormundschaft durch die germanische Kaiservormundschaft

Die politische Zweideutigkeit des Dokuments ist seit dem 10. Jahrhundert Gegenstand einer dauerhaften historiografischen Debatte. Für die einen (die ottonische Schule — Liutprand, Hrotsvit von Gandersheim, später die deutsche protestantische Geschichtsschreibung) bildet das Diplom einen bedeutenden Fortschritt des Papsttums, nun befreit von der römischen Adelsvormundschaft und garantiert durch ein mächtiges christliches Reich. Für die anderen (die gregorianische Schule — der hl. Petrus Damiani, der hl. Gregor VII. und die gesamte spätere römische kanonische Tradition) ist das Diplom der eigentliche Geburtsakt einer neuen Knechtschaft: der kaiserlichen Knechtschaft, die ein Jahrhundert später in den Investiturstreit gipfeln wird.[81]

„Das berühmte Diploma Ottonianum, in dem [Otto] der römischen Kirche ihre Besitzungen bestätigte." — Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, 1910[82]

Ottos Abzug aus Rom (14. Februar 962)

Am 14. Februar 962 verlässt Otto Rom, um seinen Feldzug gegen Berengar II. und Adalbert wiederaufzunehmen, die sich nach Oberitalien zurückgezogen hatten. Der Papst bleibt in Rom. Die geografische Entfernung des Kaisers wird in den folgenden achtzehn Monaten Johannes XII. ermöglichen, die geheimen Verhandlungen einzuleiten, die seinen Untergang verursachen werden.[83]

Der strategische Irrtum Johannes' XII. liegt in einer falschen Lesart ottonischer Herrschaftsnatur. Der in der römischen politischen Kultur geformte Papst, in der die Maxime „entferne den Wohltäter, sobald er seine Aufgabe erfüllt hat" goldene Regel ist, versteht nicht, dass Otto nicht Berengar ist: Der germanische Kaiser verfügt über ein wirksames Informantennetz in Mittelitalien, eine dauerhafte italienische Politik und einen institutionellen Reflex, der ihn unnachgiebig machen wird, sobald er den Verrat entdeckt.

Der Bruch mit Otto und die Flucht (963)

Die geheimen Verhandlungen mit Magyaren, Byzanz und Adalbert

Ab dem Frühjahr 963 nimmt Johannes XII. gleichzeitig drei geheime Verhandlungen gegen Otto auf:

  1. Mit den Magyaren Ungarns — einem im 9. Jahrhundert in der Donauebene sesshaft gewordenen turko-finnischen Volk, das kurz zuvor von Otto in der Schlacht auf dem Lechfeld (10. August 955) unterworfen worden war und 963 noch der einzige strategische Gegner blieb, der Südostgermanien bedrohen konnte.
Ottos I. Sieg über die Magyaren am 10. August 955, dargestellt in der Sächsischen Weltchronik (Gotha, um 1270). Mittelalterliche Miniatur, via Wikimedia Commons (Public Domain).
  1. Mit dem byzantinischen Reich — damals unter Nikephoros II. Phokas (963–969), einem kürzlich gekrönten Soldatenkaiser, dessen historische Ansprüche auf Süditalien (Apulien, Kalabrien, Benevent) mit den ottonischen Ambitionen in Italien in offenem Konflikt standen.
Gold-Histamenon Nikephoros' II. Phokas, gekrönt mit Basileios II., des byzantinischen Kaisers (963-969), mit dem Johannes XII. heimlich verhandelte. Foto: Classical Numismatic Group, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0).
  1. Mit Adalbert von Ivrea — Sohn Berengars II., von Otto besiegt und in den zentralen Apenninen Zuflucht suchend, der der legitimistische italienische Prätendent auf die von Otto usurpierte italienische Königskrone und den Titel des Königs von Italien blieb.[84][85]
Stammburg der Markgrafen von Ivrea: Berengar II. und sein Sohn Adalbert, auf Johannes' XII. Ruf abgesetzte Könige Italiens, dann 963 seine heimlichen Verbündeten. Foto: Krzysztof Golik, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0).

Das diplomatische Ziel ist klar: Eine anti-ottonische Koalition zu schmieden, die fähig wäre, Otto aus Italien zu vertreiben und das Papsttum von der Kaiservormundschaft zu befreien, die es selbst durch das Privilegium Ottonianum angenommen hatte. Strategisch war der Plan nicht absurd: Die magyarisch-byzantinisch-adalbertinische Koalition verfügte auf dem Papier über militärische Kräfte, die mit denen Ottos vergleichbar waren.

Taktisch hingegen ist die Ausführung verheerend. Johannes XII. verfügt weder über die Chiffriercodes der karolingischen Kanzlei noch über ein Netz zuverlässiger Kuriere noch über diplomatische Fernerfahrung. Seine Legaten werden von Ottos Agenten in Oberitalien abgefangen. Der Verrat wird rasch entdeckt.

Die Abfangung der Gesandten und Ottos Rückkehr

Als Otto im Sommer 963 erfährt, dass seine Gesandten vom Papst abgefangen wurden und Adalbert zum Verhandeln mit Johannes XII. nach Rom eingelassen worden war, ist seine Reaktion unmittelbar. Er hebt die Belagerung auf, die er um eine widerstehende Burg in Norditalien gelegt hatte, und marschiert mit seinem Hauptheer auf Rom.[86]

Bei der Annäherung an Rom flieht Adalbert. Doch Johannes XII., der gemeint hatte, die Leostadt (die befestigte Zone um den Vatikan) halten zu können, stellt bald fest, dass der römische Adel — obschon von Natur aus germannenfeindlich — es vorzieht, sich Otto anzuschließen, statt das Schicksal eines moralisch diskreditierten Papstes zu teilen. Nach einer von Wikipedia zitierten Chronik hatten sich „die Parteigänger des Kaisers in der Joannispolis [der kaiserlich gewordenen Leostadt] verschanzt, während Johannes und seine Anhänger die alte Stadt hielten". Die Lage wird unhaltbar.

Die Flucht nach Tibur, dann nach Kampanien

Statt Otto in Rom entgegenzutreten, ergreift Johannes XII. in der ersten Augusthälfte 963 die Flucht. Er nimmt den päpstlichen Schatz mit — ein sowohl von Liutprand als auch von den deutschen Annalen berichtetes Detail — und flüchtet sich zunächst nach Tibur (Tivoli, 30 km östlich von Rom), dann in die Bergregionen Kampaniens, unter den Schutz der mit Adalbert verbündeten lombardischen Lokalherren.[87][88][89]

Die Mitnahme des päpstlichen Schatzes — liturgische Geräte, Reliquien, heilige Gefäße, Münzen, Archive — ist ein kanonisch schwerer, aber politisch verständlicher Akt: Der Papst weiß, dass Otto eine Synode einberufen wird, um ihn abzusetzen, und er behält die materiellen Mittel, um seine Jurisdiktion während seiner erzwungenen Abwesenheit aufrechtzuerhalten. Die mitgenommenen Dokumente werden im Februar 964 sowohl die Gegensynode als auch die administrative Kontinuität des Pontifikats während seiner Rückkehr ermöglichen.

Die Synode von St. Peter (6. November — 4. Dezember 963)

Kaiserliche Einberufung und Struktur der Synode

Otto I., Mitte Oktober 963 in Rom eingezogen, beruft daraufhin eine große Synode in der vatikanischen Petersbasilika ein — in derselben Basilika, in der er zwanzig Monate zuvor von Johannes XII. die Kaiserkrone empfangen hatte. Die Synode wird am 6. November 963 eröffnet und hält ihre letzten Sitzungen am 4. Dezember 963 — also achtundzwanzig Tage Verfahren.[90][91][92]

Die Versammlung ist für die Zeit außergewöhnlich zahlreich: Nach den Synodallisten etwa dreißig Bischöfe und Erzbischöfe Italiens, drei Prälaten Germaniens und Westfranciens, dreizehn Kardinalpriester und mehrere Kardinaldiakone, insgesamt schätzungsweise etwa fünfzig kirchliche Teilnehmer, umrahmt vom Kaiser und seinem militärischen Gefolge.[93][94] Der Hauptberichterstatter der Debatten ist Liutprand von Cremona, damals Bischof von Cremona (seit 961) und parteiischer Chronist Ottos — wesentliche, aber engagierte Quelle —, der in den folgenden Monaten seine Historia Ottonis (De rebus gestis Ottonis) verfassen wird — die einzige zusammenhängende Erzählung der Ereignisse, die uns überliefert ist.[95][96]

Die Anklageschrift — ein Katalog ohne Präzedenzfall

Die Anklagen gegen Johannes XII. werden in der Synode anhand eines von den römischen Parteigängern Ottos vorbereiteten Dossiers verlesen. Nach dem von Liutprand von Cremona überlieferten und von allen späteren mittelalterlichen Quellen bestätigten Text umfasst die Anklageschrift folgende Punkte:

KategorieEinzelne Anklagepunkte
Liturgische SakrilegienWeihe eines Diakons in einem Stall; Feier der Messe ohne Kommunion; Weihe eines zehnjährigen Kindes zum Bischof von Todi; Verwandlung des Lateranpalastes in ein Bordell
SimonieVerkauf von Bischofsweihen gegen Bezahlung; systematischer Handel mit kirchlichen Ämtern
BlutverbrechenBlendung seines Beichtvaters Benedikt (der daran gestorben wäre); Ermordung des Kardinal-Subdiakons Johannes nach Kastration; ungerechte Verstümmelungen politischer Gegner
Skandalöses LaienlebenÖffentliche Jagd in Waffen; Tragen von Panzer und Helm; Kriegsertüchtigung; vorsätzliche Brandstiftungen
Ehebruch und InzestUnzucht mit der Witwe Rainers, mit Stephania, der Konkubine seines Vaters, mit der Witwe Anna und mit seiner eigenen Nichte
Heidnische SakrilegienTrinkspruch auf den Teufel mit Wein bei den Spielen; Anrufung Jupiters, der Venus und anderer Dämonen beim Würfelspiel; Vernachlässigung der Matutin zu den kanonischen Stunden; Weigerung, das Kreuzzeichen zu machen

„Johannes wurde des Sakrilegs, der Simonie, des Meineids, des Mordes, des Ehebruchs und des Inzests angeklagt." — Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, 1910[97]

Die Anklageschrift ist in der Geschichte mittelalterlicher kirchlicher Prozesse ohne Entsprechung. Kein anderer Papst, kein anderer Bischof wurde je von einem Katalog solchen Ausmaßes erfasst. Die modernen Historiker — Mann, Kelly, Brook — unterstreichen einhellig zwei Punkte:

  1. Schon der Umfang des Katalogs legt nahe, dass die Verfasser systematisch alle verfügbaren Gerüchte kompiliert haben, ohne kritische Sichtung — was einen globalen Verdacht auf die historische Wahrhaftigkeit des Prozesses wirft.

  2. Doch mehrere Anklagen sind zu umständlich, um vollständig erfunden worden zu sein: Die Weihe des Kinderbischofs von Todi, die Blendung des Beichtvaters Benedikt, die Weihe im Stall sind durch namentlich genannte Zeugen bezeugt und durch andere zeitgenössische Quellen bestätigt.[98]

Die kardinalizischen Zeugen

Mehrere römische Kardinäle treten auf der Synode als Zeugen aus erster Hand auf:

  • Johannes, Bischof von Narni (Narnia), Hauptzeuge, erklärt, Johannes XII. persönlich gesehen zu haben, wie er „einen Diakon in einem Stall weihte".[99]
  • Ein namentlich nicht genannter Kardinalpriester (mitunter mit einem gewissen Petrus identifiziert) bezeugt, Johannes XII. „die Messe ohne Kommunion feiern gesehen" zu haben.[100]
  • Mehrere Kardinaldiakone bestätigen die Simonie-Anklagen und bezeugen, den Spielsitzungen beigewohnt zu haben, bei denen der Papst die heidnischen Götter anrief.

Das kardinalizische Zeugnis — von den unmittelbaren Mitarbeitern des Papstes kommend, nicht von feindlichen Chronisten — bildet verfahrensmäßig das beweiskräftigste Element des Dossiers. Wenn alle literarischen Anklagen Liutprands der politischen Parteilichkeit verdächtig sein können, sind die Aussagen der vereidigten Kardinäle kanonisch die am schwersten zu entkräftenden Elemente.

Die verweigerte Ladung und die Exkommunikationsdrohung

Einem Schein kanonischen Verfahrens gemäß lädt die Synode Johannes XII., zu erscheinen und auf die Anschuldigungen zu antworten. Zwei Ladungen ergehen tatsächlich an den geflohenen Papst (jedenfalls nach den synodalen Acta): die erste zu Beginn der Synode (um den 6.–10. November), die zweite am 22. November 963. Der damals in den kampanischen Bergen auf der Jagd befindliche Papst verweigert die Antwort.[101][102]

Erstes Blatt der zeitnahen Handschrift (München, Clm 6388) von Liutprands von Cremona Bericht, der zentralen Erzählquelle zur Synode von 963. Handschrift, Bayerische Staatsbibliothek, via Wikimedia Commons (Public Domain).

In einer schriftlichen Antwort — der Synode übermittelt, deren genauer Wortlaut aber nicht erhalten ist —, droht Johannes XII. mit der Exkommunikation „jeden, der versuchen sollte, zu seinen Lebzeiten einen neuen Papst zu erheben". Die kanonische Drohung ist formell begründet: Ein regierender rechtmäßiger Papst hat die Gewalt zu exkommunizieren, und die Wahl eines Gegenpapstes zu seinen Lebzeiten ist zu jeder Zeit ein schismatischer Akt.[103]

Die förmliche Absetzung vom 4. Dezember 963

Am 4. Dezember 963, nach vier Wochen Verfahren, schließt Kaiser Otto die Synode förmlich mit der von Liutprand berichteten Formel: „Die heilige Synode spreche nun aus, was sie in dieser Sache beschließt." Die Synode antwortet nach den Acta: „Wir flehen daher Eure Kaiserliche Majestät an, dieses Ungeheuer, in seinen Lastern unrettbar, aus der Heiligen Römischen Kirche zu vertreiben."[104][105]

Johannes XII. wird daraufhin in Abwesenheit wegen „Verbrechens und Verrats" für abgesetzt erklärt. Die Synode schreitet sofort zur Wahl eines Nachfolgers: Es handelt sich um Leo, bis dahin protoscriniarius der päpstlichen Kanzlei — d. h. einen hohen laiischen Beamten der Kurie, der keine heilige Weihe empfangen hatte. Am 4. Dezember gewählt, empfängt Leo in zwei Tagen in schwindelerregend beschleunigtem Rhythmus alle niederen und höheren Weihen (Akolyth, Subdiakon, Diakon, Priester), dann die Bischofsweihe als Bischof von Rom am 6. Dezember 963 aus den Händen Sicos, des Bischofs von Ostia, und nimmt den Namen Leo VIII. an.[106][107][108]

„Die Synode setzte Johannes am 4. Dezember ab und wählte zu seinem Ersatz den Protoscriniarius Leo, noch einen Laien." — Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, 1910[109]

Die Erhebung Leos VIII. leidet an drei gleichzeitigen und flagranten kanonischen Mängeln:

  1. Sie erfolgt zu Lebzeiten des rechtmäßigen Papstes, unter Verletzung des Symmachus-Dekrets von 499.
  2. Der Kandidat ist ein Laie, geweiht in zwei Tagen (4.–6. Dezember), unter Verletzung der Kanones über die Interstitien (die obligatorischen Fristen, die die Kirche zwischen jeder nacheinander empfangenen Weihe vorschreibt), die von früheren Konzilien bereits festgelegt worden waren.[110][111]
  3. Die ihn wählende Synode ist von einem laiischen Fürsten ohne kanonischen Präzedenzfall einberufen.

Nach der hier vertretenen Arbeitshypothese — die katholische Tradition von Gratian (12. Jahrhundert) bis zu den Kanonisten des Trienter Konzils hätte die Gültigkeit dieser Wahl nicht anerkannt, ohne dass die Stellen in der Sitzung bis zur genauen Seite lokalisiert worden wären — und in Kellys Lesart gilt die Wahl Leos VIII. durch eine ohne den Papst einberufene Synode als nichtig: Leo VIII. gilt als Gegenpapst vom 6. Dezember 963 bis zum 26. Februar 964, dann als rechtmäßiger Pontifex nach der Absetzung Benedikts V. am 23. Juni 964 — Kelly, in Minderheitsposition, verlängert den Gegenpapststatus bis Mai 964 (siehe Abschnitt „Die kanonische Gültigkeit des Pontifikats").[112][113][114]

Die Rückkehr, die Gegensynode und die Rache (Februar 964)

Leos VIII. Flucht und Johannes' XII. Rückkehr

Am 23. Dezember 963 verlässt Otto I. Rom, um seine Feldzüge in Norditalien wiederaufzunehmen, und lässt Leo VIII. allein in der Ewigen Stadt zurück, ohne ausreichenden militärischen Beistand. Schon am 3. Januar 964 versucht ein vom Anhang des verbannten Papstes angezettelter Volksaufstand, Leo VIII. zu vertreiben — der nur durch das Eingreifen der verbliebenen ottonischen Truppen mit knapper Not davonkommt.[115][116]

Als Johannes XII. von der Schwäche der Stellung seines Rivalen erfährt, kehrt er im Februar 964 an der Spitze einer beträchtlichen Schar von Anhängern und lombardischen Söldnern nach Rom zurück. Leo VIII., zum Widerstand unfähig, flieht zu Otto I. nach Norditalien, um dort Zuflucht zu suchen. Johannes XII. zieht in seinen Lateranpalast ein und nimmt alle römischen Basiliken wieder in Besitz.

Die Gegensynode vom 26. Februar 964

Eine Woche nach seiner Rückkehr beruft Johannes XII. seine eigene Synode in der Petersbasilika ein — die dritte Versammlung, die in vierzehn Monaten in dieser Basilika über dasselbe Problem tagt —, und versammelt sie am 26. Februar 964. Die ausschließlich aus römischen Anhängern des Papstes zusammengesetzte Synode hebt förmlich alle Dekrete der kaiserlichen Synode vom 6. November — 4. Dezember 963 auf.[117][118]

Die Akten der Gegensynode sind unzweideutig:

  • Nichtigkeits-erklärung der Synode von 963 — begründet mit dem Mangel päpstlicher Einberufung, der Einberufung durch einen laiischen Fürsten und der Abwesenheit des rechtmäßigen Papstes.
  • Aufhebung der förmlichen Absetzung vom 4. Dezember 963.
  • Aufhebung der Wahl Leos VIII. als Gegenpapst.
  • Exkommunikation Leos VIII. und aller Teilnehmer an der Synode vom 6. November 963.
  • Bekräftigung der vollen Jurisdiktion Johannes' XII. über den Apostolischen Stuhl und die universale Christenheit.

Vom streng kanonischen Standpunkt ist die Gegensynode vom 26. Februar 964 regulärer als die kaiserliche Synode vom November 963: Sie ist vom rechtmäßigen Papst einberufen, in ordentlicher Sitzung in St. Peter, und ihr Gegenstand — die Aufhebung eines kanonisch irregulären Aktes — fällt unter die ordentlichen Vorrechte des römischen Pontifex. Die katholische Mehrheitstradition betrachtet daher die Dekrete der Gegensynode als gültig, was die rückwirkende Nichtigkeit der Absetzung vom November 963 bestätigt.[119]

Die spektakulären Verstümmelungen

Über die rein juristischen Akte hinaus ist die Gegensynode Anlass spektakulärer Racheakte, in der Tradition der italienischen Politik des 10. Jahrhunderts, in der rituelle Verstümmelungen dazu dienten, die Schande der Besiegten öffentlich zu brandmarken. Das Detail folgt hier der Erzählung Kirschs (siehe die genaue Anmerkung unten); die erzählenden Überlieferungen weichen hinsichtlich Opfer und Martern voneinander ab — so berichtet die Cambridge Medieval History die Verstümmelung der Legaten Johannes und Azo wegen mutmaßlicher Fälschung — und der Stoff bleibt zwischen den Quellen abzugleichen[120]:

  • Der Kardinaldiakon Johannes — der zu den Belastungszeugen der November-Synode gehört hatte — sieht seine rechte Hand abgehauen;
  • Bischof Otgar von Speyer — ottonischer Parteigänger — wird öffentlich gegeißelt;
  • Ein hoher Beamter des Lateranpalastes — der Kollaboration mit Leo VIII. beschuldigt — sieht Nase und Ohren abgeschnitten.[121]

Die Strafen — dem damals in Süditalien geltenden byzantinischen Strafrecht entlehnt — sind kanonisch abwegig: Ein Papst als Diener des Versöhnungssakraments hat keine Zuständigkeit, körperliche Verstümmelungen anzuordnen, und die kirchlichen Gesetze aller Zeiten verurteilen diese Praktiken. In genau diesem Punkt werden die ottonischen Chroniken von den römischen Quellen selbst bestätigt: Johannes XII. hat im Februar 964 tatsächlich mehrere Personen verstümmeln lassen — an sich ein sakrilegischer Akt für einen römischen Bischof und ein öffentlicher Skandal, der die Stellung Ottos nur stärken konnte, sobald er nach Rom zurückkehrte.

Eine kanonisch beispiellose Lage

Das Frühjahr 964 sieht Rom daher in einer institutionell abwegigen Lage: zwei Päpste, die gleichzeitig die Jurisdiktion über den römischen Stuhl beanspruchen, jeder vom anderen exkommuniziert, jeder gestützt auf eine von seinen Anhängern für kanonisch erklärte Synode. Für die lateinische Christenheit insgesamt wird die Frage, wer der wahre Papst ist, brennend.

Die Mehrheit der Bischöfe Westeuropas — Italien, Germanien, Francien — erkennt weiter Johannes XII. an, mangels klarer Alternative und aus Respekt vor dem römischen Stuhl. Der französische König Lothar (954–986), die byzantinische Regentin und Kaiserin Theophanu (Gemahlin Romanos' II., bis zur Mündigkeit Basileios' II.), und die angelsächsische Kirche (unter dem hl. Dunstan) halten an der Gemeinschaft mit Johannes XII. fest. Leo VIII., ohne anderen Beistand als Otto, bleibt in ihren Augen ein Gegenpapst der kaiserlichen Partei (umstrittener Status, siehe Abschnitt „Die kanonische Gültigkeit des Pontifikats").

Der skandalöse Tod (14. Mai 964)

Die zwei Versionen Liutprands

Elf Wochen nach seiner triumphalen Rückkehr stirbt Johannes XII. am 14. Mai 964 jäh im Lateran, etwa siebenundzwanzig Jahre alt — unter der Annahme einer Geburt 937; dreiunddreißig bis vierunddreißig bei Geburt 930. Die Umstände sind in der gesamten antikatholischen Literatur seit dem 10. Jahrhundert berühmt geblieben, denn Liutprand von Cremona — einzige Primärquelle, aber parteiischer Chronist Ottos, der schreibt, um die Absetzung von 963 zu rechtfertigen — bietet zwei parallele Versionen, beide skandalös, ohne einer von ihnen ausdrücklich den Vorzug zu geben:[122][123][124]

Kathedrale Roms und päpstlicher Sitz, wo Johannes XII. am 14. Mai 964 starb und wo die Überlieferung sein Grab sieht; die sichtbare Fassade ist modern. Foto: Szilas, via Wikimedia Commons (Public Domain).

„Johannes starb am 14. Mai 964, acht Tage nachdem er, dem Gerücht nach, in flagranti adulterio vom Schlag getroffen worden war." — Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, 1910[125]

Version 1: Apoplexie (Schlaganfall), als sich der Papst in einem römischen Haus dem Ehebruch hingab.

Version 2: Ermordung durch einen betrogenen Ehemann — der Ehemann der Frau, bei der sich Johannes XII. befand, soll ihn, auf frischer Tat ertappt, zu Tode geschlagen haben (nach einem späteren deutschen satirischen Stich „fensterte der betrogene Ehemann Johannes, nachdem dieser mit seiner Frau geschlafen hatte"; Liutprand evoziert seinerseits einen Schlag an die Schläfe, in seiner Erzählung dem Teufel zugeschrieben).

Keine der beiden Versionen ist historisch verifizierbar. Beide beruhen auf dem einzigen Zeugnis Liutprands von Cremona, des erklärten Parteigängers Ottos, bestimmt, rückwirkend die Absetzung vom November 963 zu rechtfertigen. Doch keine andere zeitgenössische Quelle — weder die deutschen Annalen noch Flodoard von Reims noch die byzantinischen Chroniken — bestreitet die Version des moralischen Skandals. Die moderne Geschichtsschreibung nimmt im Allgemeinen an, dass Johannes XII. in einem Umfeld der Ausschweifung starb, ohne bestimmen zu können, welche der beiden Varianten zutrifft.

Das Grab im Lateran

Nach der römischen Mehrheitsüberlieferung wird Johannes XII. in der Lateranbasilika bestattet — seinem Gefangenschaftspalast vom November 963 und seiner Rache vom Februar 964. Die Kürze der Quellen über die Trauerfeier spiegelt die Desorganisation der Kurie wider: Kein offizieller Trauerlob ist uns überliefert, keine Grabinschrift erhalten, und die genaue Lage des Grabes ist in der seitdem mehrfach wiederaufgebauten Basilika heute nicht mehr bestimmbar.

Die umstrittene Nachfolge: Benedikt V. (Mai–Juni 964)

Am 22. Mai 964, acht Tage nach dem Tod Johannes' XII., wählen Klerus und römisches Volk einen neuen Papst: Benedikt V., römischen Kardinaldiakon, einen Mann von untadeligem Leben, dessen Bildung und Frömmigkeit die einmütigen Chroniken rühmen. Die Wahl ist kanonisch vollkommen regulär — Johannes XII. ist tot, der Stuhl ist vakant, der römische Klerus verfährt nach der überlieferten Form. Leo VIII., bei Otto zurückgezogen, wird in Rom von niemandem mehr anerkannt.[126][127]

Terrakottafragment des Hamburger Denkmals aus dem 13. Jahrhundert für Benedikt V., den Nachfolger Johannes' XII., 964 von Otto dorthin verbannt. Foto: Michail Jungierek, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0).

Doch Otto I. verweigert Benedikt V. die Anerkennung. Am 23. Juni 964 — vier Wochen nach seiner Wahl — kehrt der Kaiser nach Rom zurück, setzt Benedikt V. durch eine neu arrangierte Synode ab und stellt Leo VIII. auf dem Stuhl wieder her. Benedikt V. wird nach Hamburg in Sachsen verbannt, wo er zwei Jahre später (4. Juli 966) sterben wird, ohne je auf seine päpstliche Würde verzichtet zu haben. Kelly (Oxford Dictionary of Popes), in Minderheitsposition, hält Benedikt V. von Mai bis Juni 964 für den rechtmäßigen Papst und verlängert den Gegenpapst-Status Leos VIII. bis zum Tod Johannes' XII.; die offiziellen Listen (Annuario Pontificio) führen dagegen Leo VIII. als rechtmäßigen Pontifex nach der Absetzung Benedikts V. am 23. Juni 964 (siehe Abschnitt „Die kanonische Gültigkeit des Pontifikats").[128][129]

Die kanonische Gültigkeit des Pontifikats — eine umstrittene Frage

Die offizielle Position des Heiligen Stuhls

Trotz der offenkundigen moralischen Unwürdigkeit des Pontifex und trotz der Heftigkeit der 963 gegen ihn erhobenen Anschuldigungen führt der Heilige Stuhl in seinen offiziellen Listen der Nachfolger Petri — wie sie im Annuario Pontificio und auf der Website vatican.va stehen — Johannes XII. als rechtmäßigen Papst der katholischen Kirche (130. in der Zählung der offiziellen Nachfolge), regierend von Dezember 955 bis Mai 964 ohne Unterbrechung.[130] Die kanonische Folge ist dreifach:

  1. Seine Wahl vom 16. Dezember 955 wird trotz des dynastischen Eides von 954 als gültig anerkannt.
  2. Seine Bischofsweihe wird als gültig anerkannt und verleiht ihm endgültig die potestas ordinis.
  3. Die synodale Absetzung vom 4. Dezember 963 wird als nichtig betrachtet; Leo VIII., am 4. Dezember gewählt und am 6. Dezember 963 geweiht, gilt als Gegenpapst vom 6. Dezember 963 bis zum 26. Februar 964 (Gegensynode Johannes' XII., die die Akte der kaiserlichen Synode aufhebt), dann, nach dem Tod Johannes' XII. (14. Mai 964), der Wahl Benedikts V. (22. Mai 964) und der Absetzung Benedikts V. am 23. Juni 964, als rechtmäßiger Pontifex.[131][132]

Der jeweilige Status Leos VIII. und Benedikts V. ist mit Vorsicht zu datieren: Die offiziellen Online-Listen weisen auf die Unsicherheit dieser Zeit hin — eine Unsicherheit, die dazu geführt hat, keine fortlaufende Nummerierung mehr zuzuweisen — und erwägen Benedikt V. als Gegenpapst für den Fall, dass Leo VIII. rechtmäßiger Papst gewesen wäre.[133] Kelly (Oxford Dictionary of Popes), in Minderheitsposition, hält dagegen Leo VIII. bis Mai 964 für einen Gegenpapst und erkennt Benedikt V. von Mai bis Juni 964 als rechtmäßigen Papst an.[134] Die in diesem Artikel für die Zeit 963–964 verwendeten Qualifizierungen als „Gegenpapst" und „rechtmäßiger Papst" folgen daher den offiziellen Listen, wobei Kellys Lesart als Minderheitsmeinung signalisiert wird.

Das offizielle Medaillon Johannes' XII. in der Papstreihe von Sankt Paul vor den Mauern: Der Heilige Stuhl führt ihn trotz der Absetzung von 963 in seiner Liste. Mosaik, via Wikimedia Commons (Public Domain).

Diese Position wurde von keinem späteren päpstlichen Lehramt je förmlich bestritten, obwohl es kirchlich bequemer gewesen wäre, Johannes XII. rückwirkend zu verwerfen und die Legitimität schon ab Dezember 963 auf Leo VIII. zu übertragen. Das Festhalten an Johannes XII. bezeugt in der katholischen Geschichtsschreibung das grundlegende Prinzip, wonach die apostolische Sukzession von späteren Generationen nicht umgeschrieben werden kann und wonach die moralische Unwürdigkeit eines Pontifex — welchen Ausmaßes auch immer — weder die Gültigkeit seiner ordnungsgemäß durchgeführten Wahl noch die Gültigkeit seiner sakramentalen Akte berührt.

Das augustinische Sakramentsprinzip

Die theologische Grundlage dieser Position ist das augustinische Sakramentsprinzip — von Augustinus in seinem De baptismo contra donatistas zu Beginn des 5. Jahrhunderts gegen die Donatisten ausgearbeitet: Die Gültigkeit des Sakraments hängt nicht von der persönlichen Würde des Dieners ab (Paraphrase der Lehre, kein wörtliches Zitat).[135]

Dieses Prinzip — formuliert gegen die afrikanischen Donatisten, die die Wiederweihe der traditorischen Kleriker forderten — liefert den theologischen Schlüssel zum Verständnis, wie die Kirche das Pontifikat Johannes' XII. überleben konnte. Die Gültigkeit der von Johannes XII. während seiner acht Jahre unterzeichneten Weihen, Bischofsweihen und Lehrakte hängt nicht von der persönlichen Tugend des Papstes ab, sondern von der institutionellen Wirklichkeit der Kirche, die durch ihn handelt, durch Christus selbst, der der wahre Diener aller Sakramente ist.

Ohne dieses Prinzip bräche die ganze Kirche unter der rückwirkenden Ansteckung zusammen: Wären die Akte Johannes' XII. nichtig, so wären die von ihm geweihten Bischöfe ungültig, und die gesamte daraus hervorgegangene europäische apostolische Sukzession des 11. Jahrhunderts wäre kompromittiert. Das augustinische Prinzip sichert die sakramentale Stabilität der Kirche gegen die moralischen Katastrophen, die die Geschichte ihrer Spitze auferlegt.

Das ekklesiologische Prinzip: „prima sedes a nemine iudicatur"

Auf Seiten der kirchlichen Disziplin lautet das entsprechende Prinzip das der jurisdictionalen Immunität des römischen Stuhls: „prima sedes a nemine iudicatur" — der erste Stuhl wird von niemandem gerichtet. Alte Maxime, von den Historikern dem Milieu der symmachianischen Apokryphen vom Beginn des 6. Jahrhunderts zugeschrieben, ins mittelalterliche kanonische Recht eingegangen, dann wiederaufgenommen in Kanon 1556 des Codex Iuris Canonici von 1917 und in Kanon 1404 des Codex Iuris Canonici von 1983 („Prima Sedes a nemine iudicatur"). Sie verbietet jeder menschlichen Autorität — Partikularkonzil, Nationalsynode, weltlichem Fürsten —, den regierenden Papst zu richten.[136]

Die Anwendung auf Johannes XII. ist unmittelbar: Die von Otto I. im November 963 einberufene kaiserliche Synode hat durch ihre Natur selbst (von einem laiischen Fürsten einberufene Versammlung, ohne Anwesenheit des Papstes, ohne päpstliche Zustimmung zum Gericht) die grundlegende kanonische Regel verletzt. Ihr Urteil ist folglich kanonisch nichtig, unabhängig vom Inhalt der Anklagen.

Die katholische Tradition hat dieses Prinzip seither streng aufrechterhalten — auch in Fällen, in denen die kirchliche Nützlichkeit eine synodale Absetzung zu gebieten schien. Während des großen Abendländischen Schismas (1378–1417) beendete das Konstanzer Konzil (1414–1418) die Krise anders als durch ein einfaches einseitiges Gericht: Es setzte Johannes XXIII. nach dessen Flucht aus Konstanz ab, nahm die Resignation Gregors XII. durch dessen Prokurator entgegen, setzte dann den für ungehorsam erklärten Benedikt XIII. ab, bevor es Martin V. wählen ließ.

Historiografische Neubewertungen

Liutprand von Cremona: ein engagierter Zeuge

Liutprand von Cremona (um 920–972), einzige fortlaufende Erzählquelle über das Pontifikat Johannes' XII. und die Synode von 963, ist alles andere als ein neutraler Chronist. Bischof von Cremona ab 961 durch persönliche Ernennung Ottos I., ist er einer der wichtigsten politischen Propagandisten des Kaisers, der inoffizielle Verfasser der kaiserlichen Legitimation der ottonischen Dynastie und der engagierte Berichterstatter der November-Synode 963 — der er persönlich beiwohnte.[137][138]

Seine Historia Ottonis sive De rebus gestis Ottonis — unmittelbar nach der Synode verfasst, um deren Verfahren zu rechtfertigen — wird von ihm ausdrücklich als „ein Lob meines Herrschers Otto, das nur die Jahre 960 bis 964 umfasst, geschrieben als Parteigänger des Kaisers" vorgestellt. Kein Anspruch auf Neutralität wird vom Verfasser selbst erhoben. Die gesamte rhetorische Anlage des Werkes zielt darauf, das Andenken Johannes' XII. zu schwärzen, um Ottos Eingreifen zu verherrlichen.

Die moderne katholische Geschichtsschreibung — von Mann (1910) bis zu den zeitgenössischen Synthesen (Kelly, Brook) — räumt zunehmend ein, dass mehrere von Liutprand erhobene Anklagen wahrscheinlich übertrieben, wenn nicht erfunden sind: Die Verwandlung des Laterans in ein Bordell, die Jupiter-Anrufungen beim Würfelspiel, der Trinkspruch auf den Teufel gehören zur klassischen antipäpstlichen Rhetorik des germanischen 10. Jahrhunderts — wo die Karikatur des Papstes als skandalöser Heide das kaiserliche Eingreifen in die lateinische Christenheit rechtfertigte.

„Liutprands Schriften sind eine sehr wichtige Geschichtsquelle für das 10. Jahrhundert; er ist stets ein entschiedener Parteigänger und häufig ungerecht gegenüber seinen Gegnern." — „Liudprand of Cremona", Wikipedia, Synthese moderner Biografen[139]

Der wirkliche Skandal: was der Kritik standhält

Dennoch reduziert die quellenbelegte Kritik an Liutprand nicht das gesamte Dossier auf ein reines Produkt ottonischer Propaganda. Mehrere Elemente halten der historischen Prüfung stand und bilden den harten Kern der kanonisch begründeten Vorwürfe, die die katholische Tradition seit dem 10. Jahrhundert als tatsächlich erwiesen anerkannt hat:

  1. Die administrative Desorganisation des Laterans unter Johannes XII. — die die zeitgenössischen Erzählungen nahelegen, ohne dass hier eine Formularanomalie mit verifizierter genauer Seitenangabe behauptet würde.
  2. Die Weihe eines zehnjährigen Kindes zum Bischof von Todi — eine zu umständliche Tatsache, um erfunden zu sein, und wahrscheinlich wahr.
  3. Die in der Gegensynode vom 26. Februar 964 angeordneten Verstümmelungen — bezeugt durch nicht-liutprandische Quellen, namentlich in der Chronik Benedikts vom Soracte und in den deutschen Annalen.
  4. Die allgemeine liturgische Nachlässigkeit — zumindest gewisse gewohnheitsmäßige Versäumnisse (Matutin, Kreuzzeichen) sind durch die kardinalizischen Zeugnisse plausibel belegt.
  5. Das allgemeine Laienleben — bewaffnete Jagd, Tragen des Panzers, Gefolge eines weltlichen Herrschers — das der politischen Kultur des Princeps Romanorum, aus dem Johannes XII. stammte und die er nach seiner Erhebung unversehrt bewahrt hatte, entspricht.

In diesen Punkten konvergiert die moderne historische Kritik mit der katholischen Tradition: Johannes XII. war tatsächlich ein moralisch unwürdiger Papst, in beträchtlichem, aber von Liutprand für die kaiserliche Sache vielleicht übertriebenem Maß.

Der Skandal und die institutionelle Widerstandskraft

Der Papsthistoriker Horace K. Mann in seinen Lives of the Popes in the Early Middle Ages (Bd. IV, 1910) — hier paraphrasiert, da die genaue Seite der Stelle in der Kegan-Paul-Ausgabe in der Sitzung nicht festgestellt werden konnte —, fällt über Johannes XII. ein moralisches Urteil ohne Berufung: Er war moralisch das genaue Gegenteil dessen, was ein Papst sein muss, ohne dass die kanonische Legitimität des Pontifikats bestritten würde.[140]

Der Historiker Ferdinand Gregorovius in seiner Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter (Bd. III) — hier paraphrasiert, da die genaue Seite in der deutschen Ausgabe (Stuttgart, J. G. Cotta, 1869) und die Quelle der französischen Übersetzung in der Sitzung nicht festgestellt werden konnten —, zeigt sich nachsichtiger: Er sieht darin den ungleichen Kampf zwischen den zwei Naturen Oktavians und Johannes' XII., eines zu früh zu einem Amt erhobenen jungen Mannes, das ihn überstieg.[141]

Ferdinand Gregorovius (1821-1891), Verfasser der Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter, einer klassischen Synthese zur theophylaktischen Zeit. Fotografie von Fratelli D'Alessandri, via Wikimedia Commons (Public Domain).

Was aber die gesamte katholische Geschichtsschreibung ebenfalls festhält, ist die institutionelle Widerstandskraft der Kirche. Während der acht Jahre des skandalösen Pontifikats:

  • Keine falsche Lehre wird von Johannes XII. verkündet.
  • Kein ungültiger sakramentaler Akt wird der Christenheit auferlegt.
  • Keine dogmatische Bulle verpflichtet den katholischen Glauben auf häretischem Boden.
  • Die laufende Verwaltung — Klosterprivilegien, Bischofsbestätigungen, erzbischöfliche Pallia — funktioniert weiter kanonisch.
  • Die apostolische Sukzession wird nie unterbrochen, und die von Johannes XII. geweihten Bischöfe geben die bischöfliche Sukzession an die folgenden Generationen gültig weiter.

Es ist diese strukturelle Dissoziation zwischen der persönlichen Unwürdigkeit des Pontifex und der institutionellen Gültigkeit der kirchlichen Akte, die für die katholische Tradition den stärksten Beweis bildet, dass die Kirche in letzter Analyse auf Christus gebaut ist und nicht auf die menschliche Tugend ihrer Diener.

Eine Chronologie des Pontifikats

  1. 930 oder 937
    Geburt Oktavians
    Rom

    Oktavian wird in Rom als Sohn Alberichs II. von Spoleto, Princeps Romanorum, geboren, und vielleicht der Alda von Vienne (unsichere Identifizierung). Enkel Marozias, Neffe Papst Johannes' XI.

  2. Um 950–953
    Kardinaldiakon von Santa Maria in Domnica
    Römische kirchliche Laufbahn

    Oktavian wird mit etwa 13–16 Jahren zum Kardinaldiakon des Titulus Santa Maria in Domnica auf dem Caelius befördert, in offenkundiger Verletzung des kanonischen Alters.

  3. Sommer 954
    Eid Alberichs II. in St. Peter
    Dynastische Bestimmung des Erben

    Sterbend lässt Alberich II. den römischen Adel schwören, seinen Sohn Oktavian bei der nächsten Vakanz zu wählen — ein Eid gegen die Wahlregeln (a-fortiori-Auslegung des Symmachus-Dekrets von 499, das auf Kleriker zielt).

  4. Sommer 954
    Tod Alberichs II.
    Oktavian wird weltlicher Fürst Roms

    Alberich II. stirbt im Sommer 954 (der von manchen Nachschlagewerken genannte genaue Tag des 31. August konnte keiner Primärquelle zugeordnet werden); Oktavian erbt mit etwa 17 Jahren (bei Geburt 937) den Titel des Princeps Romanorum und die bürgerliche Gewalt über die Stadt.

  5. Dezember 955 (Tag umstritten)
    Tod Papst Agapets II.
    Vakanz des römischen Stuhls

    Papst Agapet II., der letzte der vier vor Oktavian von Alberich II. bestimmten Pontifices, stirbt in Rom im Dezember 955 (genauer Tag umstritten) nach neun Jahren Pontifikat.

  6. 16. Dezember 955
    Wahl Johannes' XII.
    Oktavian mit 18 Jahren Papst (bei Geburt 937)

    Oktavian wird gemäß dem dynastischen Eid von 954 zum Papst gewählt; er nimmt den Namen Johannes XII. an, zweiter sicherer Fall eines Namenswechsels bei der Erhebung.

  7. 958
    Privileg für die Abtei Subiaco
    Benediktinische Kontinuität

    Johannes XII. bestätigt die kanonische Exemtion von Subiaco, einem der ältesten Klöster Italiens, in der Reihe der römischen Klosterprivilegien.

  8. 960
    Bestätigung des hl. Dunstan in Canterbury
    Erzbischöfliches Pallium

    Der hl. Dunstan, künftiger englischer Benediktinerreformer, empfängt in Rom persönlich das Pallium aus den Händen Johannes' XII.

  9. Herbst 960
    Ruf an Otto I. den Großen
    Angesichts der Bedrohung durch Berengar II.

    Berengar II. von Ivrea und sein Sohn Adalbert fallen in den Kirchenstaat ein; Johannes XII. sendet Legaten nach Sachsen und bittet Otto um Hilfe.

  10. 31. Januar 962
    Otto I. zieht in Rom ein
    Gegenseitiger Eid auf dem Grab des hl. Petrus

    Beide Herrscher leisten einander den Treueid vor dem Grabmal des Apostelfürsten.

  11. 2. Februar 962
    Kaiserkrönung Ottos I.
    Wiederherstellung des Heiligen Reiches

    Johannes XII. krönt Otto I. in St. Peter zum Kaiser und stellt die seit 924 vakante abendländische Kaiserwürde wieder her.

  12. 12. Februar 962
    Synode von Rom: Zustimmung für Magdeburg
    Evangelisierung der Slawen

    Johannes XII. sanktioniert das ottonische Magdeburger Projekt; die tatsächliche Errichtung erfolgt erst 968 unter Johannes XIII. (Synode von Ravenna, Suffraganweihen zu Weihnachten 968).

  13. 13. Februar 962
    *Privilegium Ottonianum*
    Hier als erstes mittelalterliches Konkordat gewertet

    Kaiserliche Bestätigung des Kirchenstaats, kaiserliches Mitspracherecht bei künftigen Papstwahlen.

  14. 14. Februar 962
    Otto verlässt Rom
    Rückkehr zu den lombardischen Feldzügen

    Der Kaiser entfernt sich; Johannes XII. beginnt seine geheimen anti-ottonischen Verhandlungen.

  15. Frühjahr–Sommer 963
    Verschwörungen mit Magyaren, Byzanz, Adalbert
    Anti-ottonische Koalition

    Der Papst sendet geheime Legaten an die Magyaren, nach Konstantinopel, und verhandelt die Rückkehr Adalberts von Ivrea.

  16. Sommer–Herbst 963
    Otto fängt die Legaten ab
    Entdeckung des Verrats

    Der Kaiser nimmt die päpstlichen Gesandten gefangen, liest die Korrespondenzen und marschiert auf Rom.

  17. Erste Augusthälfte 963
    Flucht Johannes' XII. aus Rom
    Tibur, dann Kampanien

    Der Papst flieht mit dem päpstlichen Schatz nach Tivoli, dann in die kampanischen Berge unter lombardischem Schutz.

  18. 6. November 963
    Eröffnung der kaiserlichen Synode von St. Peter
    ~50 von Otto einberufene Teilnehmer

    Die kaiserliche Synode wird in der Petersbasilika eröffnet, berichtet von Liutprand von Cremona, direktem Zeugen und Chronisten Ottos.

  19. 22. November 963
    Zweite verweigerte Ladung
    Johannes XII. droht mit Exkommunikation

    Der Papst in Kampanien verweigert das Erscheinen und droht jedem mit Exkommunikation, der seine Ersetzung versuchte.

  20. 4. Dezember 963
    Förmliche Absetzung Johannes' XII.
    Wahl Leos VIII., eines Laien

    Die Synode spricht die Absetzung in Abwesenheit aus und wählt den Protoscriniarius Leo, geweiht in zwei Tagen (4.–6. Dezember).

  21. 23. Dezember 963
    Otto verlässt Rom
    Leo VIII. allein

    Der Kaiser kehrt zu seinen Feldzügen zurück und lässt den Gegenpapst Leo VIII. ohne ausreichenden militärischen Beistand zurück.

  22. 3. Januar 964
    Volksaufstand pro Johannes XII.
    Leo VIII. in Schwierigkeit

    Ein römischer Aufstand versucht, Leo VIII. zu vertreiben; er überlebt dank der verbliebenen ottonischen Truppen.

  23. Februar 964
    Triumphale Rückkehr Johannes' XII.
    Leo VIII. flieht

    Der rechtmäßige Papst kehrt nach Rom zurück; der Gegenpapst flieht zu Otto nach Norditalien.

  24. 26. Februar 964
    Gegensynode von St. Peter
    Aufhebung der kaiserlichen Dekrete

    Johannes XII. hält seine eigene Synode und hebt die Absetzung vom November 963 auf, exkommuniziert Leo VIII. und seine Anhänger.

  25. Frühjahr 964
    Spektakuläre Verstümmelungen
    Rache an den Gegnern

    Der Kardinaldiakon Johannes wird der rechten Hand amputiert, Bischof Otgar von Speyer gegeißelt, ein hoher Beamter verliert Nase und Ohren.

  26. 14. Mai 964
    Skandalöser Tod Johannes' XII.
    Lateran, etwa 27 Jahre alt (bei Geburt 937)

    Liutprand, der ottonenfreundliche Chronist, gibt zwei Versionen: Schlaganfall in flagranti adulterio oder Mord durch einen betrogenen Ehemann.

  27. 22. Mai 964
    Wahl Benedikts V.
    Regulärer, von Otto nicht anerkannter Papst

    Klerus und römisches Volk wählen kanonisch Benedikt V.; Leo VIII. bleibt bei Otto.

  28. 23. Juni 964
    Otto setzt Benedikt V. ab
    Leo VIII. wiederhergestellt, Benedikt V. nach Hamburg verbannt

    Der Kaiser kehrt nach Rom zurück, setzt Benedikt V. ab, stellt Leo VIII. wieder her. Benedikt V. stirbt in der Verbannung am 4. Juli 966.

Der Theophylakten-Clan auf dem Gipfel und sein Zusammenbruch

Um das Ende der dynastischen Verfügung zu ermessen, die der Theophylakten-Clan sechzig Jahre lang über den Apostolischen Stuhl ausgeübt hatte, hält die folgende Tabelle die allein in diesem Artikel dokumentierten Verbindungen fest (Sergius III., Marozia, Johannes XI., Alberich II., Johannes XII.); die Zuordnungen der Zwischenpontifices (Johannes X., Leo VI., Stephan VII., Leo VII., Stephan VIII., Marinus II., Agapet II.) sind in diesem Artikel nicht bis zur genauen Seite belegt und werden als abzugleichende Synthese zusammengefasst[142]:

Ruinen von Tusculum, der Hügelstadt, die den Grafen von Tusculum den Namen gab, dem aus dem Theophylakten-Clan hervorgegangenen Geschlecht Johannes' XII. Foto: Luiza Serpa Lopes, via Wikimedia Commons (Public Domain).
PapstPontifikatVerbindung zum Theophylakten-ClanArt des Amtsantritts
Sergius III.904 – 911Mutmaßlicher Liebhaber Marozias, mutmaßlicher Vater Johannes' XI. (nach Liutprand)Wahl unter theophylaktischem Schutz
Johannes XI.März 931 – Januar 936Sohn Marozias, Halbbruder Alberichs II.Unter der Autorität Marozias gewählt
Johannes XII.Dezember 955 – Mai 964Sohn Alberichs II. und Neffe Johannes' XI.Gewählt aufgrund des von Alberich II. auferlegten dynastischen Eides
Zwischenpontifices (Johannes X., Leo VI., Stephan VII., Leo VII., Stephan VIII., Marinus II., Agapet II.)914 – 955Theophylaktische Verfügung von den Nachschlagewerken behauptet, individuelle Zuordnung hier nicht bis zur genauen Seite belegtAbzugleichende Synthese
Benedikt V.Mai–Juni 964Keine Clanbindung; nach dem Tod Johannes' XII. vom römischen Klerus gewähltKlerikale Wahl (die Qualifizierung als „erste freie Wahl seit 904" ist mangels verifizierter Belegstelle zurückgezogen)

Der Tod Johannes' XII. schließt sechzig Jahre quasi ununterbrochener Verfügung des Theophylakten-Clans über den Apostolischen Stuhl ab. Als belegt werden hier die direkten Verbindungen festgehalten: die Filiation Johannes' XI. und Johannes' XII. sowie die Verbindung Sergius' III. mit Marozia nach Liutprand; die ziffernmäßige Ausdehnung der Verfügung auf die übrigen Pontifices der Zeit bleibt eine abzugleichende Synthese.

Keine andere römische Adelsdynastie hat während einer vergleichbaren Dauer eine solche Verfügung über den Stuhl Petri ausgeübt. Die klerikale Wahl Benedikts V. im Mai 964 markiert rechtlich das Ende dieser Ära — auch wenn die Wiedereinsetzung Leos VIII. durch Otto im Juni 964 im Anschluss eine neue Knechtschaft begründet: die germanische Kaiserknechtschaft, die bis zur gregorianischen Reform des 11. Jahrhunderts dauern wird.

Das dauerhafte Erbe: drei Jahrtausende Widerhall

Die Lehre von der mittelalterlichen Kaiserwürde

Die Krönung Ottos I. durch Johannes XII. am 2. Februar 962, gefolgt vom Privilegium Ottonianum vom 13. Februar, begründet in der mittelalterlichen politischen Lehre das Verfassungsprinzip, wonach der Kaiser seine Krone vom Papst empfängt. Dieses Prinzip wird aufrechterhalten, debattiert, bestritten, aber nie ausdrücklich umgestoßen bis zur protestantischen Reformation des 16. Jahrhunderts.

Die noch stehende Kapelle, in der Otto I. 936 zum König gekrönt wurde, die Keimzelle des ottonischen Sakralkönigtums, das Johannes XII. 962 in den Kaiser Rang erhob. Foto: Traveler100, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0).

Alle späteren Kaiserkrönungen — Otto II. 967, Otto III. 996, Heinrich II. 1014, Konrad II. 1027, und so weiter bis Karl V. 1530 — übernehmen das von Johannes XII. begründete Verfahren: Salbung, Übergabe des Zepters, Akklamation durch die römischen Bischöfe, Eid auf dem Grab des hl. Petrus. Die kaiserliche Liturgie baut sich auf dem Präzedenzfall von 962 auf.

Der schmerzliche kanonische Präzedenzfall: die synodale Absetzung

Die Synode von 963 schafft ebenfalls einen kanonischen Präzedenzfall, dessen die Kirche sich schwer entledigen wird: Eine Fürstensynode kann unter gewissen außergewöhnlichen Umständen beanspruchen, einen Papst abzusetzen. Obwohl die Mehrheitslehre die Gültigkeit dieser Absetzung zu anerkennen verweigert, dient der faktische Präzedenzfall sechs Jahrhunderte lang allen Konziliaristen, Gallikanern und Febronianern, die den Papst einem kirchlichen Gericht unterwerfen wollten, als Argument.

Diesen Präzedenzfall reaktiviert das Konstanzer Konzil (1414–1418) — mit Teilerfolg —, um das Große Abendländische Schisma zu lösen; ihn rufen die französischen Gallikaner 1682 an, und die Altkatholiken lassen ihn nach Vaticanum I 1870 wiederaufleben.[143]

Die paradoxe Vorbereitung der gregorianischen Reform

Wie Mann mit der Klarheit des Historikers bemerkt, ruft das skandalöse Pontifikat Johannes' XII. bei ernsthaften katholischen Geistern rasch die Überzeugung hervor, dass man die Art der Papstbestimmung und das Verhältnis zwischen Papsttum und weltlichen Gewalten tiefgreifend reformieren muss. Der Skandal selbst wird zum Katalysator der Reform:

  1. Der moralische Skandal ruft nach einer Reform des Klerus: Es ist die cluniazensische Bewegung, die sich verstärkt.
  2. Die adlige Manipulation ruft nach Wahlfreiheit: Es ist das päpstliche Dekret Nikolaus' II. (1059), das die Wahl den alleinigen Kardinälen übertragen wird.
  3. Die kaiserliche Knechtschaft ruft nach einer Befreiung der Kirche: Es ist die gregorianische Reform unter dem hl. Gregor VII. (1073–1085), die das Privilegium Ottonianum umstürzen wird.

Hundertfünfzehn Jahre nach dem Tod Johannes' XII. ist der Gang nach Canossa (Januar 1077) — wo Kaiser Heinrich IV. im Schnee vor Papst Gregor VII. kniet, um Verzeihung für die Exkommunikation zu erlangen — in langfristiger Perspektive die endgültige Antwort auf das Privilegium Ottonianum, das Johannes XII. im Februar 962 unterzeichnet hatte. Der Skandal des 10. Jahrhunderts bereitet die Befreiung des 11. vor.

Wichtigste Quellen und Bibliografie

Die zeitgenössische Dokumentation über Johannes XII. ist reichhaltiger als für die vorangegangenen Päpste des saeculum obscurum, aufgrund der politischen Hauptrolle, die Otto I. und sein Chronist Liutprand von Cremona spielen. Die Primärquellen gliedern sich in fünf Hauptcorpora:

  • Zeitgenössische erzählende Quellen: Liutprand von Cremona, Historia Ottonis sive De rebus gestis Ottonis (um 964–966), einzige fortlaufende Erzählung der November-Synode 963 und des Todes Johannes' XII. Kritische Edition: Joseph Becker (Hg.), Liudprandi Cremonensis Opera, Monumenta Germaniae Historica, Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum, Bd. 41, Hannover, Hahn, 1915; englische Übersetzung: F. A. Wright, The Works of Liudprand of Cremona, London, Routledge, 1930[144]. Antapodosis desselben Liutprand (um 958–962), für den familiären Kontext und die Herrschaft Alberichs II. Annales Sangallenses Maiores und Annales Fuldenses, für die germanischen Rückwirkungen. Hrotsvit von Gandersheim, Gesta Ottonis (um 967), lateinisches episches Gedicht, Otto I. dargebracht und dessen römisches Eingreifen feiernd.

  • Liber Pontificalis: Liber Pontificalis, Notiz CXXX (Johannes XII.), kritische Edition Louis Duchesne, Le Liber Pontificalis : texte, introduction et commentaire, Bd. II, Paris, Ernest Thorin, 1892, S. 246–247[145]; sehr abgekürzte Notiz wie für alle Päpste des 10. Jahrhunderts, die aber Titulatur, Pontifikat, Grab im Lateran und die genaue Herrschaftsdauer bestätigt.

Eine mittelalterliche Seite des Papstbuchs, dessen Notiz CXXX über Johannes XII. die moderne kritische Biografie trägt. Handschrift, BnF/Gallica, via Wikimedia Commons (CC0).
  • Päpstliche Regesten: Philipp Jaffé, Regesta Pontificum Romanorum ab condita Ecclesia ad annum post Christum natum MCXCVIII, 2. Aufl. F. Kaltenbrunner, P. Ewald, S. Loewenfeld & W. Wattenbach, Bd. I, Leipzig, Veit, 1885, Nr. 3676 ff. für das Pontifikat Johannes' XII. — verzeichnet das Privileg für Subiaco (958), die Bestätigung Dunstans (960), die Magdeburger Synode (12. Februar 962), das Privilegium Ottonianum (13. Februar 962) und die Akte der Gegensynode vom 26. Februar 964[146].

  • Klassische historiografische Synthesen: Horace K. Mann, Lives of the Popes in the Early Middle Ages, Bd. IV (The Popes in the Days of Feudal Anarchy, 891–999), London, Kegan Paul, 1910, S. 240–280 für Johannes XII.[147]; Ferdinand Gregorovius, Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter, Bd. III, Stuttgart, J. G. Cotta, 1869, S. 303–340[148]; Erich Caspar, Geschichte des Papsttums von den Anfängen bis zur Höhe der Weltherrschaft, Bd. II, Tübingen, J.C.B. Mohr, 1933; Johannes Haller, Das Papsttum : Idee und Wirklichkeit, Bd. II, Stuttgart, 1939.

  • Zeitgenössische Synthesen: J. N. D. Kelly und Michael J. Walsh, Oxford Dictionary of Popes, 2. Aufl., Oxford University Press, 2010, Eintrag „John XII"[149]; Peter Llewellyn, Rome in the Dark Ages, London, Faber & Faber, 1971; Peter Partner, The Lands of St Peter, Berkeley, University of California Press, 1972.

  • Enzyklopädische Referenzartikel: Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, New York, Robert Appleton Company, 1910, online auf New Advent[150]; „John XII", Encyclopædia Britannica, 11. Aufl., Cambridge University Press, 1911; „Pope John XII", Wikipedia (englische Version, eingesehen am 4. Juni 2026)[151]; „Jean XII", Wikipedia (französische Version)[152].

Weiterführend

  • Papst Johannes XI. (um 910–936) — Der Onkel Johannes' XII., Sohn Marozias, Unterzeichner des Gründungsprivilegs von Cluny 931, dann 932 von Alberich II. eingekerkert.
  • Alberich II. von Spoleto, Princeps Romanorum (um 911–954) — Der Vater Johannes' XII., Kerkermeister Johannes' XI. und Architekt der römischen Pornokratie-Dynastie.
  • Marozia, Senatrix und Patricia von Rom (um 890–um 937) — Die Großmutter Johannes' XII., Zentralfigur des Theophylakten-Clans zu Beginn des 10. Jahrhunderts.
  • Papst Sergius III. (904–911) — Der erste der Theophylakten-Päpste, möglicher leiblicher Vater Johannes' XI. nach Liutprand.
  • Papst Johannes X. (914–928) — Der von Marozia abgesetzte und ermordete Papst, angeheirateter Onkel Johannes' XII.
  • Papst Agapet II. (946–955) — Der unmittelbare Vorgänger Johannes' XII., der letzte der vier vor seinem Sohn von Alberich II. bestimmten Päpste.
  • Papst Leo VIII. (963–965) — Der Gewählte der kaiserlichen Synode von 963, Gegenpapst vom 6. Dezember 963 bis zum 26. Februar 964, dann rechtmäßiger Pontifex nach der Absetzung Benedikts V. am 23. Juni 964 (Kelly hält ihn in Minderheitsposition bis Mai 964 für einen Gegenpapst).
  • Papst Benedikt V. (Mai–Juni 964) — Nach dem Tod Johannes' XII. in Rom gewählt, von Otto I. am 23. Juni 964 abgesetzt und nach Hamburg verbannt (umstrittener Status: siehe Abschnitt „Die kanonische Gültigkeit des Pontifikats").
  • Das Privilegium Ottonianum (13. Februar 962) — Die Vereinbarung vom 13. Februar 962 zwischen Johannes XII. und Otto I., im Haupttext als erstes mittelalterliches Konkordat gewertet.
  • Das saeculum obscurum (904–964) — Die Zeit römischer Adelsverfügung über das Papsttum, deren letzter Vertreter Johannes XII. ist.
  • Die gregorianische Reform (11. Jahrhundert) — Die große Befreiungsbewegung des Apostolischen Stuhls, die historisch auf den Skandal Johannes' XII. und den ottonischen Präzedenzfall antworten wird.
  • Papst hl. Gregor VII. (1073–1085) — Der große Reformpapst, der den Gang nach Canossa gegen den Erben Ottos I. erlangen wird.

Anmerkungen und Quellen

  1. Offizielle Papstliste, Heiliger Stuhl (vatican.va), Seite „Johannes XII.": https://www.vatican.va/content/vatican/fr/holy-father/giovanni-xii.html (eingesehen am 4. Oktober 2026) — Beginn des Pontifikats 16.XII.955, Ende 14.V.964. Der Heilige Stuhl führt ihn so in der offiziellen Nachfolge; der Rang des 130. ergibt sich aus der geordneten Zählung dieser Nachfolge (die Seite zeigt die Daten ohne Ordnungsnummer, und die sekundären Listen weichen zwischen 130 und 131 je nach Behandlung der Grenzfällen ab). Kein Verwerfen wurde von den späteren Lehrämtern hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Wahl ausgesprochen.

    1 18 32 113 130 131
  2. Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, New York, Robert Appleton Company, 1910, online auf New Advent: https://www.newadvent.org/cathen/08426b.htm (eingesehen am 4. Juni 2026). Referenzartikel für die vollständige Chronologie des Pontifikats. Kirsch folgt eng Liutprand und Mann; erkennt den moralischen Skandal an und hält zugleich an der kanonischen Rechtmäßigkeit fest. Weithin übernommen in allen späteren katholischen enzyklopädischen Nachschlagewerken bis zur New Catholic Encyclopedia (1967, Neuaufl. 2003).

    2 8 12 25 28 35 43 49 68 71 77 85 88 116 118 127
  3. Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, Robert Appleton Company, 1910. Zitierte Originaltexte: „Octavius, then eighteen years of age, was actually chosen his successor on 16 December, 955. " / „Adopting the name John XII, he was, owing to his civil and ecclesiastical functions, both the temporal and spiritual ruler of Rome. The result was disastrous : unworthy of so exalted a position, John XII led a worldly life, and was given over to all kinds of immoralities. " / „Before his death he administered an oath (954) to the Roman nobles in St. Peter's, that on the next vacancy of the papal chair his only son, Octavius, should be elected pope. " / „In this dilemma the pope had recourse to the German king, Otto I, who then appeared in Italy at the head of a powerful army. " / „On 2 February, 962, Otto was solemnly crowned emperor by the pope. " / „The famous Diploma Ottonianum, in which he confirmed the Roman Church in its possessions. " / „John was accused of sacrilege, simony, perjury, murder, adultery, and incest. " / „The synod deposed John on 4 December, and elected to replace him the protoscriniarius Leo, yet a layman. " / „John died on 14 May, 964, eight days after he had been, according to rumour, stricken by paralysis in the act of adultery. "

    3 14 17 22 42 45 50 69 74 75 82 91 97 108 109 123 125 150
  4. Horace K. Mann, Lives of the Popes in the Early Middle Ages, Bd. IV (The Popes in the Days of Feudal Anarchy, 891–999), London, Kegan Paul, 1910, S. 240–280 für Johannes XII. Klassische katholische historiografische Synthese über das Pontifikat: Mann erkennt darin das Ausmaß des moralischen Skandals an — Urteil im Haupttext paraphrasiert, da die genaue Seite der Stelle in der Kegan-Paul-Ausgabe in der Sitzung nicht festgestellt werden konnte — und hält zugleich Johannes XII. in der Reihe der rechtmäßigen Pontifices. Referenzwerk, übernommen von allen späteren katholischen enzyklopädischen Nachschlagewerken.

    4 26 37 44 51 78 140 147
  5. Louis Duchesne (Hg.), Le Liber Pontificalis : texte, introduction et commentaire, Bd. II, Paris, Ernest Thorin (Bibliothèque des Écoles françaises d'Athènes et de Rome), 1892, Notiz CXXX (Johannes XII.), S. 246–247 — Belegstelle ohne Nachprüfung am Exemplar in der Sitzung zitiert. Äußerst abgekürzte Notiz — allgemeines Symptom des Liber Pontificalis über das 10. Jahrhundert —, die aber bestätigt: bürgerlicher Name Octavianus, Vaterschaft Alberichs II., Dauer des Pontifikats (acht Jahre, vier Monate, achtundzwanzig Tage), Grab im Lateran.

    5 145
  6. Das Reich endet am 6. August 1806 durch die Abdankung Franz' II., des letzten römisch-deutschen Kaisers (1804 Franz I. von Österreich geworden), nach Austerlitz und Preßburg und der napoleonischen Neuordnung (Rheinbund) — und nicht durch eine von Napoleon mit einem Federstrich dekretierte „Auflösung".

    6 76
  7. „Diploma Ottonianum" (alias Privilegium Ottonianum), Wikipedia (eingesehen am 4. Juni 2026): https://en.wikipedia.org/wiki/Diploma_Ottonianum. Dokument, unterzeichnet am 13. Februar 962 zwischen Papst Johannes XII. und Kaiser Otto I. Hauptbestimmungen: Bestätigung der Besitzungen der römischen Kirche, einschließlich der durch die Pippinsche Schenkung (754–756) und durch Karl den Großen gewährten Gebiete; künftige Papstwahlen in „kanonischer Form"; Weihe erst nach den dem Kaiser oder seinen Gesandten geschworenen Eiden möglich; Kaiser als „Garant der päpstlichen Unabhängigkeit". Originaltext auf Purpura-Pergament mit Goldtinte, aufbewahrt in den Vatikanischen Geheimarchiven (Armarium I, capsa 18). Deutungsetikett des vorliegenden Artikels — und keine aus einer Quelle übernommene Behauptung: Die klassische Geschichtsschreibung hält gemeinhin das Wormser Konkordat (1122) für das erste Konkordat im Reich (vgl. Encyclopædia Britannica, 9. Aufl.: „In the empire the earliest concordat is the Concordatum Calixtinum of 1122"). Das Dokument legt das verfassungsmäßige Gleichgewicht bis zum Investiturstreit des 11. Jahrhunderts fest.

    7 21 23 79 81
  8. Philipp Jaffé, Regesta Pontificum Romanorum ab condita Ecclesia ad annum post Christum natum MCXCVIII, 2. Aufl. F. Kaltenbrunner, P. Ewald, S. Loewenfeld & W. Wattenbach, Bd. I (A S. Petro ad annum MCXLIII), Leipzig, Veit, 1885, Nr. 3676 ff. für das Pontifikat Johannes' XII. — Belegstelle ohne Nachprüfung am Exemplar in der Sitzung zitiert. Referenzregest für sämtliche päpstlichen Akte des 10. Jahrhunderts, das namentlich das Privileg für Subiaco (958), die Bestätigung des hl. Dunstan (960), die Zustimmung zum Magdeburger Projekt auf der römischen Synode vom 12. Februar 962 (tatsächliche Errichtung erst 968 unter Johannes XIII.), das Privilegium Ottonianum (13. Februar 962) und die Akte der Gegensynode vom 26. Februar 964 verzeichnet.

    9 24 57 58 60 63 66 146
  9. Liutprand von Cremona, Historia Ottonis sive De rebus gestis Ottonis (um 964–966), unmittelbar nach der Synode von St. Peter verfasst, um deren Verfahren zu rechtfertigen. Kritische Edition: Joseph Becker (Hg.), Liudprandi Cremonensis Opera, in Monumenta Germaniae Historica, Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum, Bd. 41, Hannover, Hahn, 1915, Nachdruck 1977. Englische Übersetzung: F. A. Wright (Übers.), The Works of Liudprand of Cremona, London, Routledge, 1930; französische Teilübersetzung in Joël Schnapp, Liutprand de Crémone, ambassades, Toulouse, Privat, 2005. Die Historia Ottonis ist die einzige fortlaufende Erzählung der November-Synode 963 und der letzten Monate Johannes' XII. (Flucht, Gegensynode, Tod). Wesentliches, aber ausdrücklich engagiertes Zeugnis: Liutprand beansprucht seine Rolle als Parteigänger des Kaisers und schreibt „ein Lob meines Herrschers Otto, das nur die Jahre 960 bis 964 umfasst, geschrieben als Parteigänger des Kaisers". Bischof von Cremona durch Ottos Ernennung seit 961.

    10 16 29 72 89 90 93 95 105 122 137 144
  10. Johann Peter Kirsch, „Pope Leo VIII", Catholic Encyclopedia, New York, Robert Appleton Company, 1910, online auf New Advent. Am 4. Dezember 963 gewählt, wird Leo schon am 6. Dezember zum Bischof von Rom geweiht, nachdem ihm die Zwischenweihen unter Verletzung des kanonischen Rechts von Sico, Bischof von Ostia, erteilt worden waren — daher die Korrektur der Frist von „sechs Tagen" auf „zwei Tage" (4.–6. Dezember).

    11 106 110
  11. „Synod of Rome (963)", Wikipedia (eingesehen am 4. Juni 2026): https://en.wikipedia.org/wiki/Synod_of_Rome_(963). Synode, gehalten in der Petersbasilika vom 6. November bis zum 4. Dezember 963, einberufen von Kaiser Otto I. Zusammensetzung: etwa 30 Bischöfe und Erzbischöfe Italiens, 3 Prälaten Germaniens und Westfranciens, 13 Kardinalpriester und mehrere Kardinaldiakone, also etwa 50 Teilnehmer. Festgehaltene Anklagen: Weihe eines Diakons in einem Stall, Messfeier ohne Kommunion, Simonie, Weihe eines zehnjährigen Kindes zum Bischof von Todi, Verwandlung des Laterans in ein Bordell, öffentliche bewaffnete Jagd, ungerechte Verstümmelungen, Brandstiftungen, Tragen des Panzers, Kriegsertüchtigung, Ehebruch mit der Witwe Rainers, Stephania, der Konkubine des Vaters, der Witwe Anna und der eigenen Nichte des Papstes, Sakrileg, Trinkspruch auf den Teufel, Anrufung Jupiters und der Venus beim Würfelspiel, Vernachlässigung der Matutin, Weigerung, das Kreuzzeichen zu machen. Hauptzeugen: Johannes, Bischof von Narni, und ein Kardinalpriester (mitunter mit Petrus identifiziert). Von Johannes XII. auf der Flucht in Kampanien verweigerte Ladungen, der seine Gegner mit Exkommunikation bedroht. Förmliche Absetzung am 4. Dezember, Wahl Leos VIII. (Laie), in zwei Tagen geweiht und am 6. Dezember konsekriert (siehe Kirsch-Anmerkung zu Leo VIII.).

    13 30 92 94 99 100 101 104
  12. Johann Peter Kirsch, „Pope John XII", Catholic Encyclopedia, Bd. VIII, New York, Robert Appleton Company, 1910 (S. 493 des Wikisource-Scans): „...fled, while John XII re-entered Rome, and took bloody vengeance on the leaders of the opposite party. ... Cardinal-Deacon John had his right hand struck off, Bishop Otgar of Speyer was scourged, a high palatine official lost nose and ears. " — genaue Quelle der Verstümmelungen vom Februar 964, der jede Marter des Haupttextes zugeordnet ist (rechte Hand des Kardinaldiakons Johannes; Geißelung Otgars von Speyer; Nase und Ohren des Palastbeamten).

    15 121
  13. J. N. D. Kelly und Michael J. Walsh, Oxford Dictionary of Popes, 2. Aufl., Oxford University Press, 2010, Eintrag „John XII", S. 126–127 — Seitenangabe ohne Nachprüfung am Exemplar in der Sitzung zitiert. Zeitgenössische Referenzsynthese in englischer Sprache. Kelly bestätigt die kanonische Rechtmäßigkeit Johannes' XII. von Dezember 955 bis Mai 964; hält Leo VIII. von Dezember 963 bis Mai 964 für einen Gegenpapst; erkennt Benedikt V. von Mai bis Juni 964 als rechtmäßigen Papst an; und gesteht Leo VIII. die rückwirkende Qualifizierung als gültiger Papst erst ab dem 23. Juni 964 zu (nach der von Otto auferlegten Absetzung Benedikts V.). Moralische Bewertung: „Even allowing for the polemical character of Liutprand's testimony, John XII's life was unworthy of his office. " Bibliografie: Mann IV, Caspar II, Haller II, Llewellyn, Partner.

    19 31 52 54 98 112 119 128 134 149
  14. Anmerkungen der Papstliste des Annuario Pontificio, wie sie von den offiziellen Online-Listen weitergegeben werden: Die Unsicherheit der Zeit 963–964 wird dort signalisiert (Aufgabe der fortlaufenden Nummerierung), und der Status Benedikts V. wird dort als Gegenpapst für den Fall erwogen, dass Leo VIII. rechtmäßiger Papst gewesen wäre — vorsichtige Formulierung, ohne wörtliches Zitat, da Ausgabe, Jahr und genaue Seite des Annuario in der Sitzung nicht festgestellt werden konnten (Relais: „Antipope", Wikipedia, und **„Benedict V, Pope", New Catholic Encyclopedia auf Encyclopedia.com: https://www.encyclopedia.com/religion/encyclopedias-almanacs-transcripts-and-maps/benedict-v-pope). Siehe auch die „List of popes" (Wikipedia): Leo VIII. Nr. 132 (Juli 964 — 1. März 965), „von Otto 963 ernannter Gegenpapst, nach der Absetzung Benedikts V. wahrer Papst geworden"; Benedikt V. Nr. 131 (22. Mai — 23. Juni 964).

    20 33 114 129 132 133
  15. „Prima sedes a nemine iudicatur" — „Der erste Stuhl wird von niemandem gerichtet". Maxime, von den Historikern dem Milieu der symmachianischen Apokryphen vom Beginn des 6. Jahrhunderts zugeschrieben (vgl. Constitutum Silvestri), ins mittelalterliche kanonische Recht eingegangen, wiederaufgenommen im Codex Iuris Canonici von 1917 (Kanon 1556), dann im Codex Iuris Canonici von 1983 (Kanon 1404: „Prima Sedes a nemine iudicatur. "). Grundlage der jurisdictionalen Immunität des römischen Stuhls gegenüber jedem menschlichen Gericht — Konzil, Synode, weltlichem Fürsten oder unterer kirchlicher Autorität.

    27 136 143
  16. „Saeculum obscurum", Wikipedia (eingesehen am 4. Juni 2026): https://en.wikipedia.org/wiki/Saeculum_obscurum. Zeit 904–964, beherrscht von den Familien Theophylakt, Theodora, Marozia und ihren direkten Nachkommen (Alberich II., Johannes XI., Johannes XII.). In sechzig Jahren folgen zwölf Päpste aufeinander, darunter zwei Söhne (Johannes XI., Johannes XII.) und zwei mutmaßliche Liebhaber (Sergius III., Johannes X.) der beiden Matriarchinnen des Clans. Die Zeit endet mit dem Tod Johannes' XII. am 14. Mai 964 und dem kaiserlichen Eingreifen Ottos I. Der Begriff „Pornokratie", von Baronius im 16. Jahrhundert geprägt, bezeichnet weniger eine universale klerikale Ausschweifung als ein politisches Regime römischer Adelsverfügung. Siehe Lindsay Brook, „Popes and Pornocrats" (Foundations for Medieval Genealogy, 2003), zur methodologischen Kritik des Begriffs.

    34 41 142
  17. „Alberic II of Spoleto", Wikipedia (eingesehen am 4. Juni 2026): https://en.wikipedia.org/wiki/Alberic_II_of_Spoleto. Biografie Alberichs II. (um 911–954), Sohn Marozias und Alberichs I. von Spoleto, Halbbruder Papst Johannes' XI. Princeps atque omnium Romanorum Senator von Rom 932–954. Bestätigt den 954 dem römischen Adel in St. Peter auferlegten Eid, seinen Sohn Oktavian bei der nächsten päpstlichen Vakanz wählen zu lassen: „Before his death, Alberic had the aristocracy of Rome promise to appoint his son as the next pope. " Erwähnt auch die Verletzung des Symmachus-Dekrets von 499 und die Kette der fünf aufeinanderfolgenden, von Alberich II. ernannten Päpste (Leo VII., Stephan VIII., Marinus II., Agapet II. und sein eigener Sohn Johannes XII.).

    36
  18. Ferdinand Gregorovius, Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter, Bd. III, Stuttgart, J. G. Cotta, 1869, S. 303–340 für Johannes XII. Englische Übersetzung: History of the City of Rome in the Middle Ages, Bd. III, übers. Annie Hamilton, London, George Bell & Sons, 1903. Gesamturteil streng in der Sache, nachsichtiger in der Form als das Manns — im Haupttext paraphrasiert, da die genaue Seite in der deutschen Ausgabe und die Quelle der französischen Übersetzung in der Sitzung nicht festgestellt werden konnten.

    38 141 148
  19. „Pope John XII", Wikipedia (englische Version, eingesehen am 4. Juni 2026): https://en.wikipedia.org/wiki/Pope_John_XII. Moderne Synthese, die Mann, Kelly, Duchesne, Liutprand und die päpstlichen Urkunden kreuzt — hier als Index verwendet, wobei die zentralen Tatsachen den Primär- und gelehrten Quellen zugeordnet sind (Liutprand, Liber Pontificalis hg. Duchesne, Jaffé, Mann, Kelly, Kirsch). Die allein dieser Anmerkung zugeordneten Details (mit Ausnahme des Subiaco-Privilegs 958, Jaffé zugeordnet; Einzugsdatum des 31. Januar, Tibur, mitgenommener Schatz) bleiben bis zur genauen Seite nicht abgeglichene Indizes. Gibt die Geburtsspanne 930/937 in Rom an, die Titulatur als Kardinaldiakon von Santa Maria in Domnica, die Wahl mit 18 Jahren (unter der Hypothese 937) am 16. Dezember 955, die Folge kirchlicher Akte 956–962 (Privileg für Subiaco 958, Bestätigung des hl. Dunstan 960, Zustimmung zum Magdeburger Projekt auf der römischen Synode vom 12. Februar 962), die Krönung Ottos und das Privilegium Ottonianum, die Synode von St. Peter 6. November — 4. Dezember 963 und die Anklageliste, die Gegensynode vom 26. Februar 964, den Tod am 14. Mai 964 in zwei Versionen.

    39 47 48 55 56 59 67 70 73 80 83 84 86 87 102 103 115 117 126 151
  20. „Marozia", Wikipedia (eingesehen am 4. Juni 2026): https://en.wikipedia.org/wiki/Marozia. Marozia (um 890–um 937), Großmutter Johannes' XII., Senatrix et Patricia von Rom; Mutter Papst Johannes' XI. und Großmutter väterlicherseits Johannes' XII. Siehe auch Johannes XI. für die detaillierte Genealogie des Theophylakten-Clans.

    40
  21. Papst hl. Symmachus (498–514), Dekret verkündet auf der römischen Synode vom 1. März 499 in der Petersbasilika. Kanonischer Text erhalten in der Sammlung Concilia Symmachi (PL 62, Sp. 27–40) und im Liber Pontificalis (Notiz 53, hg. Duchesne Bd. I, S. 260–268). Bestimmung: „Jeder Kleriker, der zu Lebzeiten des amtierenden Papstes Stimmen für einen Nachfolger im Pontifikat zu erlangen suchte oder zu diesem Zweck Versammlungen einberiefe oder Beratungen hielte, soll abgesetzt und exkommuniziert werden. " Der Eid Alberichs II. von 954 — die Tat eines Laien — gilt nur durch einen als Auslegung vorgestellten A-fortiori-Schluss als gegen dieses Dekret verstoßend; das Dekret bildet im römischen kanonischen Recht die Grundlage des Verbots päpstlicher Nachfolgeabreden zu Lebzeiten des Papstes. Siehe auch „Pope Symmachus", Wikipedia: https://en.wikipedia.org/wiki/Pope_Symmachus.

    46
  22. Studie „The Names of the Popes" (Online-Zeitschrift der Univ. of Western Ontario): „The only pope who definitely changed his name during the period before 955 was John II" — der Fall Johannes' III. (Cathelinus, 561–574) bleibt umstritten; „Papal Self-Naming: Genesis of a Tradition" (ebd.): 955 benennt sich Oktavian, wie Merkur Träger eines Namens mit heidnischem Klang, aus Konservatismus um statt aus Neuerung. Die Praxis wird erst im 11. Jahrhundert systematisch.

    53
  23. „St. Dunstan", Catholic Encyclopedia, online auf New Advent (https://www.newadvent.org/cathen/05199a.htm): „The archbishopric was conferred on St. Dunstan, who went to Rome 960 and received the pallium from Pope John XII".

    61
  24. Schaff-Herzog, „Dunstan, Saint": Am 21. Oktober 959 geweiht, empfängt Dunstan 960 in Rom das Pallium aus den Händen Johannes' XII.

    62
  25. Johann Peter Kirsch, „Pope John XIII", Catholic Encyclopedia, online auf New Advent: Nach dem Tod 968 Wilhelms von Mainz und Bernhards von Halberstadt, die Hindernisse bildeten, Weihe Adalberts als erstem Erzbischof von Magdeburg am Weihnachtstag 968, der seinerseits die ersten Bischöfe von Merseburg, Zeitz und Meißen weiht (vgl. Schaff, „Magdeburg, Archbishopric of": „the new bishoprics of Merseburg, Meissen, and Zeitz").

    64
  26. Die Synode von Ravenna 967 gibt die Erlaubnis der Gründung (siehe Gergely Kiss, „Magdeburg, Poznań and Gniezno: The Emergence of the Polish Ecclesiastical Hierarchy", Academia: „The synod of Ravenna in 967 gave the permission", dann „on 18 October 968 pope John XIII confirmed the foundation of the archbishopric in his bull", unter Nennung von Merseburg, Zeitz und Meißen); Ersterwähnung von Zeitz (Cici) in einem Dokument der Ravennaer Synode von 967, auf der Otto I. und Johannes XIII. die Gründung des Erzbistums Magdeburg und der Bistümer Merseburg, Meißen und Zeitz beschließen.

    65
  27. „Liudprand of Cremona", Wikipedia (eingesehen am 4. Juni 2026): https://en.wikipedia.org/wiki/Liudprand_of_Cremona. Liutprand (um 920–972), Bischof von Cremona ab 961, ottonischer Gesandter in Konstantinopel, erklärter Parteigänger Ottos I. Direkter Zeuge der November-Synode 963 von St. Peter und einziger fortlaufender Berichterstatter ihrer Beratungen. Moderne Bewertung: „Liutprands Schriften sind eine sehr wichtige Geschichtsquelle für das 10. Jahrhundert; er ist stets ein entschiedener Parteigänger und häufig ungerecht gegenüber seinen Gegnern. " Hauptwerke: Antapodosis sive Res per Europam gestae (um 958–962), Historia Ottonis (um 964–966), Relatio de Legatione Constantinopolitana (969).

    96 124 138 139
  28. Eintrag „Leo VIII", Oxford Reference: Durch Akklamation mit Ottos Zustimmung gewählt, wird dieser Laie an einem einzigen Tag durch die niederen Weihen expediert, dann am 6. Dezember von den Bischöfen von Ostia, Porto und Albano geweiht — unabhängige Bestätigung der Zweitagesfrist.

    107 111
  29. Cambridge Medieval History, Bd. III: „After mutilating his former envoys to Otto, John and Azo, presumably on a charge of forgery, a synod of the nearest bishops in February 964 annulled Otto's synod [...] and declared Leo an intruder. " — von Kirsch abweichende Überlieferung über Opfer und Martern vom Februar 964 (hier die Legaten Johannes und Azo, wegen mutmaßlicher Fälschung verstümmelt).

    120
  30. Hl. Augustinus von Hippo, De baptismo contra donatistas (Beginn des 5. Jahrhunderts), antidonatistische Abhandlung, Begründerin der abendländischen Lehre von der sakramentalen Gültigkeit unabhängig von der Würde des Dieners. Kritische Edition: Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Latinorum, Bd. 51, hg. Michael Petschenig, Wien, 1908. Dieses Prinzip liefert die theologische Grundlage der Gültigkeit der von Johannes XII. trotz seiner persönlichen moralischen Unwürdigkeit vollzogenen sakramentalen und jurisdictionalen Akte.

    135
  31. „Jean XII", Wikipédia (französische Version, eingesehen am 4. Juni 2026): https://fr.wikipedia.org/wiki/Jean_XII. Bestätigt die französische Qualifizierung des Pontifex als „le plus scandaleux des papes Jean" und das Detail der im Februar 964 bei der Gegensynode verhängten Verstümmelungen: „le cardinal-diacre Jean est amputé de la main droite, l'évêque Otgar de Spire est fouetté, un haut fonctionnaire du Palatin perd le nez et les oreilles. "

    152