Papst Johannes II. (533-535)

Papst von 533 bis 535: Johannes II. gilt als der erste Papst, der bei seiner Wahl einen neuen Namen annahm; er bestätigte die theopaschitische Formel und erhielt im Codex Justinianus die Anerkennung des römischen Stuhls als Haupt aller heiligen Kirchen.

Ignispedia

Papst Johannes II. (Ioannes II.), geboren als Mercurius, regiert die Kirche von Rom vom 2. Januar 533 (Weihe; gewählt am 31. Dezember 532) bis zum 8. Mai 535. Der Heilige Stuhl führt ihn als 56. Papst der katholischen Kirche, gebürtiger Römer, unmittelbar nach Bonifatius II. und vor dem heiligen Agapet I..[4] Sein Pontifikat dauerte nur zwei Jahre und vier Monate, bündelt aber drei der schwersten Dossiers des spätantiken Rom: die Simonie, neu angefacht durch eine skandalöse, mehr als zweimonatige Vakanz, die theopaschitische Kontroverse, entschieden unter Justinian I., und die kaiserliche Anerkennung des Primats des römischen Stuhls im bürgerlichen Gesetzbuch.

Das Pontifikat Johannes' II. ist auch durch eine Geste gekennzeichnet, die im lateinischen Gedächtnis des Papsttums als beispiellos gilt: Mercurius, gewählt, weigert sich, den Namen eines heidnischen Gottes zu behalten, und nimmt den Namen Johannes an. Man hat darin zuweilen eine Huldigung an den heiligen Johannes I. gesehen, der fast sieben Jahre zuvor in Ravenna im Gefängnis starb — doch diese Lesart bleibt eine bloße Hypothese: Die DBI-Notiz wie die Catholic Encyclopedia bezeugen die Erstmaligkeit der Geste, ohne einen Grund zu nennen, und nur der Grund der Ablehnung des heidnischen Götternamens wird von einer Referenzsynthese, der New Catholic Encyclopedia, ausdrücklich genannt — niemals eine Huldigung an Johannes I.[5][6][7] Die Geste ist lautlos; ihre Tragweite durchzieht die Jahrhunderte. Alle späteren Päpste, die bei ihrer Wahl den Namen wechseln, treten in die Spur, die Mercurius 533 zog.

Der bürgerliche Kontext dieses Pontifikats bleibt außergewöhnlich. Während Rom vom jungen Ostgotenkönig Athalarich regiert wird, Sohn der Amalasuntha und Enkel Theoderichs, liegt Konstantinopel in den Händen Justinians I., damals auf dem Gipfel seines kaiserlichen Restaurations- und Kodifikationsprojekts. Zwischen beiden Polen erhält Johannes II., im bürgerlichen Gesetzbuch des Reiches selbst, eine förmliche päpstliche Anerkennung. Der Kaiserbrief Reddentes honorem, datiert auf den 6. Juni 533 und zitiert in der Mitte der Konstitution I.1.8 des Codex Justinianus, erklärt, der römische Stuhl sei das „Haupt aller heiligen Kirchen", und alles, was den Stand der Kirchen betreffe, werde ihm vorgelegt werden.[8][9]

„Wir haben Uns bemüht, alle Priester des Ostens zu einen und sie dem Stuhl Eurer Heiligkeit zu unterstellen." — Justinian I., Brief Reddentes honorem an Papst Johannes II., 6. Juni 533, zitiert in Codex Justinianus I.1.8[10]

Indem er auf diesen Brief antwortet, bestätigt Johannes II. am 25. März 534 die christologische Formel „Unus de Trinitate passus est carne" und teilt die Exkommunikation der Akoimeten-Mönche von Konstantinopel als Nestorianer mit — eine Exkommunikation, die die Catholic Encyclopedia wie die New Catholic Encyclopedia auf den 24. März, den Vortag des Briefes, datieren.[11][12][13][14] Seine Antwort, eingefügt in das bürgerliche Gesetzbuch als Konstitution I.1.8, zitiert in ihrer Mitte den Kaiserbrief, der den römischen Stuhl zum „Haupt aller heiligen Kirchen" erklärt — der Papst empfängt und bestätigt die kaiserliche Anerkennung mit denselben Worten.[15]

Warum zählt Johannes II.?

Der erste Papst, der seinen Namen wechselt, nach den Quellen

Keine frühere Quelle bezeugt einen päpstlichen Namenswechsel. Nach der Catholic Encyclopedia scheint Mercurius „der erste gewesen zu sein, der seinen Namen bei der Erhebung zum Papsttum änderte"[16]; die DBI-Notiz behauptet es noch deutlicher: Wechsel „per la prima volta nella storia del Papato".[17] Als Grund gilt, dass Mercurius unmittelbar den heidnischen Gott Merkur bezeichnete.

Die Geste ist keine Koketterie. Sie ist doktrinell. Der Nachfolger Petri kann im katholischen Bewusstsein der Spätantike nicht den Namen einer Gottheit der römischen Mythologie tragen. Der Name Johannes ist auch derjenige Johannes' I., der am 18. Mai 526 als Gefangener Theoderichs in Ravenna starb: Man hat darin zuweilen eine bewusste Huldigung gesehen, die der Geste ihre geistliche Färbung gäbe — Mercurius, der den Namen eines jungen Märtyrers des römischen Stuhls annimmt —, doch diese Lesart bleibt eine von den Referenzsynthesen nicht bezeugte Hypothese.[18]

Diese Geste, die als erste ihrer Art gilt, wird auf lange Sicht zu einem der sichtbarsten Kennzeichen des Papsttums. Ab dem 11. Jahrhundert wird die Wahl eines vom Taufnamen verschiedenen päpstlichen Namens zum gewöhnlichen Brauch. Alle diese Akte, bewusste oder unbewusste, verlängern die Wahl des Mercurius im Jahr 533.

Der römische Senat und Athalarich gegen die Simonie

Das Pontifikat Johannes' II. beginnt in einem offenkundigen Skandal. Auf den Tod Bonifatius' II. im Oktober 532 (bestattet am 17. Oktober) folgt eine ungewöhnlich lange Vakanz von mehr als zweieinhalb Monaten, während der mehrere Kandidaten die für die Wahl nötigen Stimmen kaufen und verkaufen. Der Liber Pontificalis erwähnt durch die Stimme der Loomis-Anmerkung ausdrücklich den Verkauf heiliger Gefäße in einem Brief Athalarichs an Johannes II.[19] Die Catholic Encyclopedia ist noch deutlicher: Während dieser Vakanz „fand ein schamloser Handel mit heiligen Dingen statt", und „selbst die heiligen Gefäße wurden zum Verkauf angeboten".[20]

Der römische Senat hatte unter Bonifatius II. (vor dem 17. Oktober 532) einen Senatsbeschluss gegen die Simonie bei den Papstwahlen gefasst. Diese Maßnahme, die einer der letzten bekannten Akte des antiken römischen Senats sein wird, wird vom ostgotischen König Athalarich durch eine pragmatische Sanktion von 533 bestätigt.[21][22] Athalarich geht weiter: Er befiehlt, das Dekret solle in Marmor gemeißelt und im Atrium der Petersbasilika aufgestellt werden.[23][24]

Der Königstext sieht außerdem vor, dass, wenn eine strittige Wahl vom römischen Klerus und Volk vor die gotischen Beamten von Ravenna gebracht wird, eine Summe von dreitausend Solidi zu zahlen ist — eine Summe, die für die Armen bestimmt ist.[25][26] Die Abschreckung ist ebenso finanziell wie moralisch: Die Simonie wird zu einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko.

Die entschiedene theopaschitische Kontroverse

In dem Moment, in dem Mercurius Johannes II. wird, ist Konstantinopel von einer christologischen Kontroverse erfasst, die Justinian neu angefacht hat. Die Formel „Unus de Trinitate passus est carne" — „Einer aus der Trinität hat im Fleische gelitten" — war schon 519 von den skythischen Mönchen unter Johannes Maxentius vorgeschlagen worden, um den Nestorianismus und den Monophysitismus zu blockieren.[27][28] Papst Hormisdas verurteilt sie mit Strenge: Brief an den afrikanischen Bischof Possessor vom 13. August 520 gegen ihre Methoden[29][30], dann Sachentscheidung 521 — die Formel ist an sich nicht falsch, aber gefährlich durch die Auslegungen, die sie zulässt, und Chalcedon bedarf keiner Hinzufügung[31].

Dreizehn Jahre später greift Justinian I. sie wieder auf, fügt sie in seinen Codex (Codex Justinianus I.1.6) ein und versieht sie mit einem dogmatischen Edikt vom 15. März 533. Anschließend erbittet er die päpstliche Bestätigung durch seinen Brief Reddentes honorem vom 6. Juni 533, zitiert in der Konstitution I.1.8.[32][33][34] Johannes II. bestätigt nach einer Frist von einem Jahr und zehn Tagen die Formel durch seinen eigenen Brief vom 25. März 534 und teilt die Exkommunikation der Akoimeten mit, die beharrlich in dieser Formel einen verkleideten Nestorianismus sehen.[35][36][37][38]

Die doktrinelle Anlage ist feiner, als es scheint. Die Formel „Unus de Trinitate passus est" drückt in lateinischen Worten die Lehre des heiligen Kyrill von Alexandrien über die communicatio idiomatum aus: Nicht die göttliche Natur als solche leidet, sondern es ist wohl die Person des Wortes — die zur Trinität gehört —, die gemäß ihrer menschlichen Natur leidet.[39] Sie anzunehmen widerspricht Chalcedon nicht; sie aus Vorsicht abzulehnen führt in Wirklichkeit zu einem Krypto-Nestorianismus.

Justinian erkennt Rom als „Haupt aller heiligen Kirchen" an

Die andere kapitale Neuheit dieses Pontifikats ist juristisch. Auf beispiellose, überlieferte Weise wird der päpstliche Primat ausdrücklich im bürgerlichen Gesetzbuch eines regierenden römischen Kaisers anerkannt. Die päpstliche Antwort vom 25. März 534, Inter claras genannt, die in ihrer Mitte den Kaiserbrief Reddentes honorem vom 6. Juni 533 zitiert, ist in den Codex Justinianus als Konstitution I.1.8 eingefügt, als Text positiven Rechts.[40][41][42]

„Caput est omnium sanctarum ecclesiarum." — Justinian I., Brief an Johannes II., zitiert in der päpstlichen Antwort vom 25. März 534, Codex Justinianus I.1.8.11[43]

Diese Formel, für Jahrhunderte in das bürgerliche Recht des Reiches eingegraben, lässt den Primat Petri nicht erst entstehen — er ist älter als die Kaiser. Aber sie weiht ihn im weltlichen Bereich durch die Feder des byzantinischen Gesetzgebers selbst. Das Neue hier ist die Einschreibung dieser Anerkennung in das bürgerliche Gesetzbuch eines regierenden Kaisers: Johannes II. erwirkt sie.

Die Hauptquellen

Tabelle der Zeugen

QuelleDatumWas sie beiträgtVorsicht
Heiliger Stuhlaktuelle Liste56. Papst, Wahl 31.XII.532, Weihe 2.I.533, Ende 8.V.535, Geburt in RomSehr kurze chronologische Notiz
Liber Pontificalis6. Jahrhundert, überarbeitetRömische Herkunft, Vater Projectus, Sankt Clemens, Simonie, Vakanz, Grabstätte Sankt PeterNarrative Hauptquelle
Codex Justinianus I.1.8534, amtlicher CodexAntwort Johannes' II. mit Zitat des Briefes Justinian–Johannes II.; Anerkennung „caput omnium sanctarum ecclesiarum"; theopaschitische Formel; Exkommunikation der AkoimetenPrimärquelle des bürgerlichen Rechts — außergewöhnlich
Cassiodor, Variae IX.15Brief von 533Pragmatik Athalarichs gegen die Simonie (zum Verkauf angebotene heilige Gefäße, Senatsdekret); Gerichtsbarkeit über die römischen KlerikerZeitgenössische amtliche Quelle, in der Anmerkung bei Loomis zitiert (Duchesne, I, S. 283–284, Anm. 16)
Catholic Encyclopedia1910Fortlaufende Erzählung: Namenswechsel, Simonie, Athalarich, Justinian, Akoimeten, Contumeliosus, TodAlte katholische Lesart, gegenzulesen
Treccani DBI (Bedina)moderne gelehrte SyntheseKritische Klärung: Laufbahn, Sankt Clemens, antisimoniakisches Klima der Wahl, justinianische Missive, Brief ad senatores, gallische Briefe vom 6.–7. April 534Sehr nützlich für Nuancen und exakte Daten
Treccani onlinekurze SyntheseWahl mit Hilfe Athalarichs gegen Vigilius; Zustimmung „per pressioni" Justinians im Gegensatz zu HormisdasNützlich, aber weniger kritisch als die DBI-Notiz
Dictionary of Christian Biography1882Wahl von elf Wochen, Verkauf der Gefäße, Briefe an Justinian, ContumeliosusGelehrte anglikanische Synthese
Anastos, Justinian's despotic control1964Philologische Analyse der theopaschitischen Edikte und des Briefes an Johannes II.Akademische Referenzarbeit
Gallische Konzilsdokumente533–534Konzil von Marseille über Contumeliosus von RiezKirchliche Quellen aus erster Hand

Das Dossier ist dokumentarisch unvergleichlich besser als für die meisten Päpste dieser Zeit. Der Grund ist juristisch: Die Korrespondenz zwischen Johannes II. und Justinian wurde in das byzantinische bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen und ist daher vollständig, mit ihren exakten Daten, erhalten geblieben. Sehr wenige Pontifikate des 6. Jahrhunderts sind durch zeitgenössische amtliche Texte so gut bezeugt.

Heiliger Stuhl, Liber Pontificalis und Treccani

Die offizielle Kurzdarstellung des Heiligen Stuhls nennt Johannes II. als 56. Papst, mit einer Wahl am 31. Dezember 532, gefolgt von einer Weihe am 2. Januar 533, einem Ende am 8. Mai 535, und präzisiert, dass sein Taufname Mercurius war und er in Rom geboren wurde.[44] Die DBI-Notiz (Andrea Bedina) bestätigt diese Daten und besteht auf drei Zügen: gebürtiger Römer, Sohn des Proietto, Priester des Titels Sankt Clemens — und hält wie die Catholic Encyclopedia den Namenswechsel für den ersten seiner Art in der Geschichte des Papsttums, ohne den Grund dafür zu nennen.[45][46] Den heidnischen Grund macht nur die New Catholic Encyclopedia ausdrücklich: Mercurius hielt es für unangemessen, den Namen einer heidnischen Gottheit zu behalten.[47]

Der Liber Pontificalis ist wie für die anderen Pontifikate des 6. Jahrhunderts die narrative Hauptquelle. Er erwähnt die römische Herkunft, den Vater Projectus, den Priesterdienst in der Kirche Sankt Clemens, die Wahl nach langer Vakanz, die Simonie, den Brief Athalarichs an den Papst über den Verkauf der heiligen Gefäße, den in Marmor gemeißelten Senatsbeschluss und die Grabstätte in Sankt Peter.[48]

Codex Justinianus, Buch I, Titel 1

Die Konstitutionen 6, 7 und 8 des Buches I, Titels 1, des Codex Justinianus sind für diesen Artikel entscheidend. Sie überliefern:

  • CJ I.1.6: dogmatisches Edikt Justinians vom 15. März 533, das den Glauben von Chalcedon definiert und die theopaschitische Formel einbezieht: der gekreuzigte Christus, einer aus der heiligen wesensgleichen Trinität, leidend im Fleische, ohne dass die Gottheit litte.[49][50]
  • CJ I.1.7: Brief Justinians an den Patriarchen Epiphanius von Konstantinopel — nicht zu verwechseln mit dem Brief an Johannes II.[51]
  • CJ I.1.8: Antwort Johannes' II. an Justinian, Inter claras genannt nach ihrem Incipit, datiert auf den 25. März 534 (gegeben zu Rom, VIII. Kalenden des April, unter dem Konsulat Justinians IV. und des Paulinus), die die Formel bestätigt, in ihrer Mitte den Kaiserbrief Reddentes honorem vom 6. Juni 533 zitiert, der den römischen Stuhl als „Haupt aller heiligen Kirchen" anerkennt, und die Exkommunikation der Akoimeten als Nestorianer mitteilt.[52][53]

Die Einfügung dieser Korrespondenz in das bürgerliche Gesetzbuch ist kein Zufall. Sie verleiht dem Glaubensbekenntnis und dem päpstlichen Primat die Kraft positiven Rechts im ganzen Reich. Das macht dieses Pontifikat doktrinell wichtiger, als seine Kürze vermuten lässt.

Catholic Encyclopedia, Britannica und das Dictionary of Christian Biography

Die Catholic Encyclopedia von New Advent (1910) gibt die alte katholische Lesart des Pontifikats, indem sie vier Punkte betont: den Namenswechsel, die anfängliche Simonie, die bewahrte chalcedonische Orthodoxie und die Disziplin des gallischen Klerus in der Affäre Contumeliosus.[54] Das Dictionary of Christian Biography (1882) fasst nüchtern zusammen: Wahl von elf Wochen, Verkauf der Gefäße, Briefe an Justinian und an die römischen Senatoren, Urteil gegen Contumeliosus von Riez; es vermerkt auch, dass der theopaschitische Brief lange auf Widerstände im römischen Klerus stieß, bevor er am 25. März 534 angenommen wurde.[55]

Vor dem Pontifikat: Mercurius, Priester von Sankt Clemens

Eine römische Familie aus der coelimontanischen Region

Der Liber Pontificalis nennt Mercurius einen Römer und Sohn des Projectus.[56] Die Catholic Encyclopedia präzisiert, er sei wahrscheinlich in der zweiten augusteischen Region Roms geboren, dem Coelimontium — also dem Viertel des Mons Cælius —, und habe dort mindestens als Priester gedient.[57] Treccani hält dieselben Elemente fest.[58]

Wie oft bei den antiken Päpsten ist das Geburtsdatum des Mercurius unbekannt: Die Catholic Encyclopedia sagt es ausdrücklich.[59] Moderne Synthesen vermuten zuweilen eine Geburt um 475, die ihn bei der Wahl zu einem Mann von fast sechzig Jahren machen würde — doch diese Schätzung, vorgebracht von popularisierenden Synthesen (Wikipedia EN, Italy on This Day), stützt sich auf keine alte Quelle — die Catholic Encyclopedia nennt das Geburtsdatum ausdrücklich unbekannt — und bleibt eine bloße Hypothese.[60][61]

Der Presbyter Mercurius der Basilika auf dem Mons Coelius

Die Identifizierung des Mercurius mit der Basilika San Clemente auf dem Mons Cælius ist keine späte Schlussfolgerung. Die Basilika bewahrt bis heute epigraphische Gedenkzeichen des einstigen Priesters. Die Catholic Encyclopedia ist hier eine genaue und kostbare Quelle: Der „Presbyter Mercurius findet sich auf einem Fragment eines alten Ciboriums", und das Monogramm des Johannes im Stil des 6. Jahrhunderts „findet sich auf mehreren Marmorplatten, die die Schola cantorum einschließen".[62]

„Die Basilika Sankt Clemens bewahrt noch heute mehrere Gedenkzeichen an Johannes mit dem Beinamen Mercurius." — Catholic Encyclopedia, „Pope John II", 1910[63]

Vor seiner Wahl hat Mercurius seine Spur in der Basilika hinterlassen: Die Catholic Encyclopedia vermerkt den Namen des „Presbyters Mercurius" auf einem Fragment eines alten Ciboriums und das Monogramm des Johannes im Stil des 6. Jahrhunderts auf mehreren Marmorplatten, die die Schola cantorum einschließen.[64] Die materielle Kontinuität ist eindrucksvoll: Noch heute tragen die erhaltenen Elemente beide Namen — den des Priesters Mercurius und den des Papstes Johannes —, als bezeugten sie gemeinsam den 533 erlebten Wechsel.

Warum der Name Mercurius problematisch war

Das christliche Rom der Spätantike lebte lange mit einer Onomastik, die noch von der Mythologie geprägt war. Viele Christen tragen mythologisch ererbte Vornamen: Apollinaris, Saturninus, Bacchus, Mercurius. Die Taufe ändert den Taufnamen nicht systematisch; man kann Christ sein und einen mythologischen Namen behalten.

Aber der Stuhl Petri ist kein gewöhnlicher Stuhl. Der Nachfolger Petri unterzeichnet dogmatische Briefe, besiegelt päpstliche Akte, wird von der Liturgie angerufen und in die Diptychen eingetragen. Die New Catholic Encyclopedia macht den Grund ausdrücklich: Mercurius „considered it inappropriate to keep Mercury, the name of a pagan deity" — Mercurius ist der des heidnischen Gottes Merkur.[65] Weder die Catholic Encyclopedia noch die DBI-Notiz, die doch die Erstmaligkeit der Geste bezeugen, nennen deren Grund.[66][67]

Der Name Johannes ist auch der des Papstes, der fast sieben Jahre zuvor als Gefangener in Ravenna starb, des heiligen Johannes I., der bereits als Märtyrer der Freiheit der römischen Kirche gegenüber Theoderich verehrt wurde.[68] Man hat darin eine bewusste Huldigung gesehen, durch die Mercurius sich in das junge Gedächtnis der großen römischen Päpste einschriebe statt in einen Bruch mit ihnen — eine einleuchtende, aber von den Referenzsynthesen nicht bezeugte Lesart.

Die begründende Geste einer päpstlichen Tradition

Im Maßstab der Papstgeschichte gilt dieser Namenswechsel als inaugural. Die Geste bleibt mehrere Jahrhunderte vereinzelt: Die Päpste Pelagius I., Johannes III., Benedikt I., Pelagius II., der heilige Gregor der Große, Sabinianus, Bonifatius III. behalten ihren Taufnamen. Erst mit Johannes XII. im 10. Jahrhundert beginnt die Praxis sich regelmäßiger zu entwickeln, dann wird sie ab dem 11. Jahrhundert zum gewöhnlichen Brauch.[69]

Doch einmal eingeführt, wird sie zu einem der sichtbaren Kennzeichen des universalen Papsttums. Johannes Paul I., Johannes Paul II., Benedikt XVI., Franziskus: Alle treten mit der Annahme eines päpstlichen Namens in die 533 von Mercurius eröffnete Spur.

EtappePapstWirkung
533Mercurius → Johannes II.Gilt als erster Namenswechsel bei der Wahl[70][71][72]
556–561Pelagius I. bleibt PelagiusTaufname beibehalten, kein Wechsel bezeugt[73]
955Octavius → Johannes XII.Gewählt am 16. Dezember 955, „took the name of John"[74]
1009Pietro Bucca Porci → Sergius IV.Der Bischof von Albano Peter Schweinsmaul wird Sergius IV.[75]

Jeder Markstein dieser Tabelle stützt sich auf ein Referenzwerk: die Catholic Encyclopedia für Octavius, der Johannes XII. wurde, wie für Peter Schweinsmaul, der Sergius IV. wurde, den Liber Pontificalis (Übers. Loomis) für Pelagius I., der seinen Namen behält. Die unbelegten Zeilen — Gregor der Große 590 und ein gewöhnlicher Brauch „nach 1024" — wurden entfernt: Sie stützten sich nur auf popularisierende Synthesen.

Die Wahl von 532–533: Vakanz, Simonie und römischer Senat

Tod Bonifatius' II. und Vakanz

Bonifatius II. stirbt im Oktober 532 in Rom und wird am 17. Oktober bestattet.[76] Die folgende Vakanz ist ungewöhnlich lang: mehr als zweieinhalb Monate, also etwa elf Wochen nach dem Dictionary of Christian Biography.[77] Der Präzedenzfall war schwer: Bonifatius II. selbst war gegen die Mehrheit des römischen Presbyteriums durchgesetzt worden; er hatte anschließend versucht, seinen Nachfolger, den Diakon Vigilius, zu designieren, bevor er dieses Dekret 531 unter dem Druck des römischen Senats öffentlich verbrannte.[78][79]

Die Episode hinterlässt beim Tod Bonifatius' II. eine römische Kirche, geschwächt durch die aufeinanderfolgenden Wahlmethoden und einen der Instrumentalisierung verdächtigen Klerus. Die Vakanz zieht sich hin, während mehrere Kandidaten — Vigilius an der Spitze — manövrieren, um sich durchzusetzen. Die Online-Synthese der Treccani sagt es ohne Umschweife: Mercurius „successe a Bonifacio II, con l'aiuto del re goto Atalarico (533), al posto del diacono Vigilio" — mit Hilfe des Gotenkönigs Athalarich, anstelle des Diakons Vigilius, den Bonifatius selbst vor seinem Tod designiert hatte.[80] Die gelehrte Notiz der DBI dagegen nennt weder Vigilius noch Athalarich als Papstmacher: Sie stellt die Wahl in ein „glühendes" Klima antisimoniakischer Verdächtigungen und lässt Athalarich erst durch einen Brief von Ende 533 auftreten, den manche als Wirkung nicht dokumentierter päpstlicher Druckausübung deuten.[81]

Verkauf der heiligen Gefäße

Der Liber Pontificalis bewahrt die Spur eines Briefes, den Athalarich an Papst Johannes II. richtete und in dem ausdrücklich vom Verkauf heiliger Gefäße während der Vakanz die Rede ist.[82] Die Catholic Encyclopedia präzisiert den Kontext: Die Simonie war bei Klerus und Laien üblich, und nach dem Tod des Vorgängers „wurden selbst die heiligen Gefäße zum Verkauf angeboten".[83]

„Während dieser Vakanz fand ein schamloser Handel mit heiligen Dingen statt. Selbst die heiligen Gefäße wurden zum Verkauf angeboten." — Catholic Encyclopedia, „Pope John II", 1910[84]

Die Schwere der Tat geht über das Finanzielle hinaus. Die heiligen Gefäße sind liturgisch unantastbar: Kelche, Patenen, Ziborien. Sie zu verkaufen, um Stimmen zu kaufen, heißt, die Gegenstände der Eucharistie in die Hände eines profanen Handels zu legen. Es ist eine Profanierung, verdoppelt durch eine Veruntreuung.

Der römische Senatsbeschluss und die Bestätigung Athalarichs

Unter dem Pontifikat Bonifatius' II. fasst der römische Senat einen Senatsbeschluss ausdrücklich gegen die Simonie bei den Papstwahlen. Diese Maßnahme ist nach der Catholic Encyclopedia der letzte bekannte Beschluss, den der Senat von Rom verkündete: ein Zeugnis dafür, dass die antike römische Institution, wenn auch sehr geschwächt, überlebt, um die Wahlintegrität des Stuhles Petri zu verteidigen.[85][86]

Der ostgotische König Athalarich, damals etwa fünfzehn Jahre alt und unter der Regentschaft seiner Mutter Amalasuntha regierend, bestätigt den Senatsbeschluss durch eine pragmatische Sanktion von 533.[87][88] Die Pragmatik geht über den senatorischen Text hinaus: Sie sieht vor, dass, wenn eine strittige Wahl vom römischen Klerus und Volk vor die gotischen Beamten von Ravenna gebracht wird, eine Summe von dreitausend Solidi zu zahlen ist — eine Summe, die für die Armen bestimmt ist.[89][90]

Der in Marmor gemeißelte Senatsbeschluss im Atrium von Sankt Peter

Die spektakulärste Geste kommt vom König. Athalarich befiehlt, den Text des Senatsbeschlusses und seiner eigenen Bestätigung in Marmor zu meißeln und im Atrium der Petersbasilika aufzustellen.[91][92] Das Atrium ist der Übergangsraum zwischen Straße und Heiligtum — der Ort, wo die in Rom ankommenden Pilger lesen und sehen, bevor sie eintreten.

Die Inschrift machte das Gesetz sichtbar für alle, die die vatikanische Basilika betraten, und damit für die Kandidaten jeder künftigen römischen Wahl. Ein in Marmor gemeißelter Rechtstext vor Sankt Peter ist mehr als eine Veröffentlichung: Er ist ein Denkmal. Der Pilger, der Kleriker, der Kandidat lesen im Vorübergehen und wissen, dass die Simonie nicht mehr diskret ist.

„Athalarich befahl, das Dekret in Marmor zu meißeln und im Atrium von Sankt Peter aufzustellen." — Catholic Encyclopedia, „Pope John II"[93]

Die Inschrift selbst ist heute verloren, aber sie ist durch die Catholic Encyclopedia nach den mittelalterlichen Quellen und durch die Notizen des Liber Pontificalis bezeugt.[94] Man kann annehmen, dass sie während der vielfachen Umbauten von Sankt Peter, von der konstantinischen Basilika bis zur heutigen Basilika, zerstört wurde.

EtappeAkteurWirkung
Oktober – Dezember 532Klerus und LaienSimoniakischer Handel während der Vakanz, Verkauf der heiligen Gefäße
Unter Bonifatius II. (vor seinem Tod, Oktober 532)Römischer SenatSenatsbeschluss, der die Simonie verbietet: letzter bekannter Beschluss des Senats, nach der CE
Anfang 533AthalarichPragmatische Sanktion zur Bestätigung des Senatsbeschlusses
533AthalarichInschrift in Marmor im Atrium von Sankt Peter
533AthalarichSumme von 3000 Solidi, zu zahlen vom römischen Klerus und Volk im Fall einer nach Ravenna gebrachten Anfechtung, bestimmt für die Armen

Die theopaschitische Kontroverse

„Unus de Trinitate passus est carne": Sinn und Einsatz

Die lateinische Formel „Unus de Trinitate passus est carne" — „einer aus der Trinität hat im Fleische gelitten" — fasst in sechs Worten die Lehre des heiligen Kyrill von Alexandrien über die Einheit der Person Christi zusammen. Sie will sagen, dass das Subjekt, das am Kreuz leidet, keine vom Wort verschiedene „menschliche Person" ist, sondern wohl die Person des Wortes — die zur Trinität gehört — leidend gemäß ihrer angenommenen menschlichen Natur.[95][96]

Bevor man in den eigentlichen Streit eintritt, muss man die theologische Falle verstehen, die er zu vermeiden sucht. Sagt man: „Nicht Gott hat gelitten, sondern nur der Mensch Jesus", so lässt man zwei getrennte Subjekte erscheinen: ein leidensunfähiges Wort und einen leidenden Menschen. Diese Aufspaltung ist genau das, was Kyrill Nestorius vorwirft. Um die Einheit Christi zu wahren — ein einziger Christus, eine einzige Person, wahrer Gott und wahrer Mensch — muss man sagen können, dass wohl Gott der Sohn gelitten hat, nicht in seiner als solcher leidensunfähigen Gottheit, sondern in der menschlichen Natur, die er angenommen hat.

„Unus de Trinitate passus est carne." — theopaschitische Formel in ihrer rezipierten Gestalt (Treccani: „Unus de Trinitate passus est carne"), zu eigen gemacht durch das kaiserliche Edikt vom 15. März 533[97][98]

Der Einsatz ist also folgender: Ist die Formel orthodox oder verkappter Monophysitismus? Die im 6. Jahrhundert gereifte katholische Antwort lautet: Sie ist orthodox, sofern sie im kyrillischen und chalcedonischen Sinn verstanden wird. Genau das wird später das Zweite Konzil von Konstantinopel 553 bestätigen.[99][100]

Der Präzedenzfall der skythischen Mönche und die Vorsicht des Hormisdas (519–520)

Die Geschichte der Formel beginnt in Wirklichkeit lange vor Johannes II. Im Jahr 519, als gerade die Hormisdas-Formel und die Wiedervereinigung Konstantinopels mit Rom nach dem akakianischen Schisma ratifiziert worden sind, treffen aus Scythia Minor (dem heutigen Dobrudscha) stammende Mönche in Konstantinopel, dann in Rom ein.[101][102] An ihrer Spitze Johannes Maxentius, der als Theologe der Formel in die Geschichte eingehen wird. Zur Nachwelt der Gruppe gehört auch Leontius von Byzanz, den die enzyklopädische Notiz zu ihren namhaften Mitgliedern zählt — ohne dass man ihn zu einem Akteur der Delegation von 519 machen könnte.[103]

Sie schlagen Papst Hormisdas vor, den Entscheidungen von Chalcedon die Formel „Unus de Trinitate passus est carne" hinzuzufügen, um sowohl den Nestorianismus als auch den Monophysitismus auszuschließen. Doch der Zeitpunkt ist schlecht. Der Friede zwischen Rom und Konstantinopel ist kaum wiederhergestellt; eine Ergänzung zu Chalcedon zu verlangen, könnte wirken, als wolle man die Unruhen neu entfachen.

Hormisdas lehnt ab. Am 13. August 520 schreibt er an den afrikanischen Bischof Possessor, um die Methoden der Mönche scharf zu verurteilen[104][105][106]; im Jahr 521 entscheidet er in der Sache: Die Formel ist an sich nicht falsch, aber gefährlich durch die Auslegungen, die sie zulässt, und Chalcedon bedarf keiner Hinzufügung.[107] Die Ablehnung zielt also zuerst auf die Methoden und die pastorale Vorsicht: dem Text von Chalcedon im Kontext eines zerbrechlichen Zusammenschlusses etwas hinzuzufügen, erscheint damals gefährlich.

PapstDatumPosition zur Formel
Hormisdas13. August 520 (Methoden), 521 (Sache)Verurteilt die Methoden, lehnt die Hinzufügung zu Chalcedon ab
Johannes I.523–526Kein direkter Akt zur Formel bekannt
Felix IV.526–530Kein direkter Akt zur Formel bekannt
Bonifatius II.530–532Kein direkter Akt zur Formel bekannt
Johannes II.534Ausdrückliche Annahme; Verurteilung der Akoimeten

Justinian übernimmt die Formel in seinen Codex

Der Kontext ändert sich grundlegend mit Justinian I., der 527 Kaiser wurde. Justinian teilt die Überzeugung der skythischen Mönche, dass die theopaschitische Formel das Werkzeug eines stabilen christologischen Friedens sein kann. Er fügt sie in das Glaubensbekenntnis an der Spitze seines ersten Codex von 529 ein (Kommission eingesetzt im Februar 528, Verkündung im April 529 durch die Constitutio Summa).[108] Später macht er in seinem großen Kodifikationsprojekt erneut Gebrauch davon im endgültigen Codex Justinianus.

Die Formel kehrt also dreizehn Jahre nach ihrer Zurückweisung durch Hormisdas zurück — nicht durch eine neue monastische Initiative, sondern durch den politischen Willen eines Kaisers, der das christologische Bekenntnis seines Reiches im Gesetz versiegeln will.

Das dogmatische Edikt vom 15. März 533

Am 15. März 533 verkündet Justinian ein dogmatisches Edikt, das den Glauben von Chalcedon definiert und ausdrücklich die theopaschitische Formel einbezieht. Der Text steht in Codex Justinianus I.1.6.[109][110] Er bekennt:

„Die Leiden wie die Wunder, die Christus aus freiem Willen im Fleische erduldete, sind eines und desselben." — Justinian I., dogmatisches Edikt vom 15. März 533, Codex Justinianus I.1.6[111]

Das Edikt begnügt sich nicht damit, die Formel zu behaupten. Es schreibt sie in eine positive Darstellung der chalcedonischen Christologie ein: ein einziger Christus, zwei Naturen ohne Vermischung und ohne Trennung, wesensgleich mit dem Vater nach der Gottheit und wesensgleich mit uns nach der Menschheit.[112] Dieses Bekenntnis ist Wort für Wort das von Chalcedon. Die theopaschitische Formel ist nur eine unmittelbare Folge daraus.

Die Akoimeten: der Widerstand der Mönche von Konstantinopel

In dem Moment, in dem Justinian sein Edikt verkündet, nimmt das Kloster der Akoimeten (griechisch ἀκοίμητοι, „die Nicht-Schlafenden") in Konstantinopel einen besonderen doktrinellen Platz ein. Ihr Name kommt von ihrer liturgischen Regel: Drei Chöre lösen einander ohne Unterbrechung ab, Tag und Nacht, um ein immerwährendes Lob zu sichern. Theologisch verteidigen sie eine streng antiochenische Lesart Chalcedons, bedacht darauf, die Naturen in Christus zu unterscheiden.

Zur Zeit des Edikts von 533 verweigern die Akoimeten die theopaschitische Formel. Für sie heißt zu sagen „einer aus der Trinität hat gelitten", das Leiden der Gottheit selbst zuzuschreiben — was ihnen ein Zugeständnis an den Monophysitismus scheint. Sie appellieren an Rom und rechnen wahrscheinlich mit der Vorsicht, die Hormisdas dreizehn Jahre zuvor gegenüber den skythischen Mönchen bewiesen hatte.[113][114]

Der Brief Reddentes honorem Justinians (6. Juni 533)

Justinian übermittelt Papst Johannes II. sein Edikt, begleitet von einem Brief, gewöhnlich Reddentes honorem genannt, datiert auf den 6. Juni 533 und erhalten als Zitat in der Mitte der Konstitution I.1.8.[115][116][117] Der Text, zitiert in der Mitte der Konstitution I.1.8 des Codex Justinianus, öffnet sich mit einer spektakulären Erklärung über den päpstlichen Primat:

„Wir haben Uns bemüht, alle Priester des Ostens zu einen und sie dem Stuhl Eurer Heiligkeit zu unterstellen." — Justinian I., Brief Reddentes honorem an Johannes II., 6. Juni 533, zitiert in Codex Justinianus I.1.8[118]

Justinian erkennt ausdrücklich an, dass der römische Stuhl das Haupt aller heiligen Kirchen ist, und bittet den Papst, die im Edikt vom 15. März 533 definierte Lehre zu bestätigen. Justinian lässt sein Edikt auch dem Papst, dem Senat und dem römischen Volk zugehen, indem er den Papst bittet, die Formel zu billigen und die widerspenstigen Mönche zu verurteilen.[119] Die Diplomatie ist klar: Justinian will eine förmliche päpstliche Billigung, aber er will auch, dass sie öffentlich empfangen wird.

Die Antwort Johannes' II. vom 25. März 534

Die angenommene Formel und die chalcedonische Orthodoxie

Johannes II. lässt sich Zeit. Das Dictionary of Christian Biography vermerkt, dass er zuerst den römischen Klerus versammelt, der sich nicht einigen kann, dann dass eine vom Papst einberufene Synode das kaiserliche Glaubensbekenntnis annimmt und bestätigt.[120] Anastos präzisiert, dass ein Jahr und zehn Tage zwischen dem kaiserlichen Edikt und der päpstlichen Antwort vergehen.[121] Diese Frist ist kein Zögern: Es ist eine strenge doktrinelle Prüfung.

Am 25. März 534 bestätigt Johannes II. durch seinen Brief Inter claras genannt nach seinem Incipit — „Inter claras sapientiae mansuetudinis vestrae laudes..." —, eingefügt in Codex Justinianus I.1.8, die Formel, erklärt die Lehre des kaiserlichen Edikts für orthodox und teilt die Exkommunikation der Akoimeten als Nestorianer mit — ein Akt, den die Catholic Encyclopedia wie die New Catholic Encyclopedia auf den 24. März datieren, während der Brief selbst das Datum des 25. März trägt.[122][123][124][125] Der Papst erfindet keine Lehre: Er erkennt in der Formel „Unus de Trinitate passus est carne" die unmittelbare Folge der chalcedonischen Lehre.

„Unter den strahlenden Gründen, Eure Weisheit und Milde zu loben, o christlichster der Kaiser, glänzt in reinerem Licht wie ein Stern, dass Ihr aus Liebe zum Glauben und aus Eifer der Liebe, unterrichtet in den kirchlichen Disziplinen, dem Stuhl von Rom Ehrfurcht bewahrt, ihm alles unterstellt und alles zu seiner Einheit zurückführt." — Johannes II., Brief Inter claras an Justinian I., 25. März 534, Codex Justinianus I.1.8, übersetzt aus dem Lateinischen Kruegers[126]

„Derselbe Christus ist dem Vater wesensgleich nach der Gottheit und uns wesensgleich nach der Menschheit; Wunder und Leiden sind eines und desselben." — Johannes II., Brief an Justinian I., 25. März 534, Codex Justinianus I.1.8.18[127]

„Caput omnium sanctarum ecclesiarum"

Dieselbe Konstitution enthält den Satz, der Jahrhunderte später von den römischen Primatstheologen zitiert werden wird: Der zitierte Kaiserbrief erklärt, der römische Stuhl sei „caput est omnium sanctarum ecclesiarum" — „Haupt aller heiligen Kirchen" —, eine Formel, die ein einziges Mal bezeugt ist, im Paragraphen 11 der als Codex Justinianus I.1.8 erhaltenen Konstitution.[128] Die Formel ist so im bürgerlichen Gesetzbuch eines byzantinischen Kaisers zu positivem Recht geworden.

„... denn sie [Eure Heiligkeit] ist das Haupt aller heiligen Kirchen." — Justinian I. an Johannes II., Brief zitiert in der päpstlichen Antwort vom 25. März 534: Übersetzung von „...quia caput est omnium sanctarum ecclesiarum" (Codex Justinianus I.1.8.11)[129]

Der Ausdruck ist im katholischen Bewusstsein nicht neu. Er ist alt, bezeugt bei Leo dem Großen und bei Gelasius I. Aber neu ist, dass er im bürgerlichen Gesetzbuch des Reiches steht, von Justinian unterzeichnet und vom Papst wieder aufgenommen. Die gesamte weitere byzantinische Geschichte wird mit diesem Rechtstext rechnen müssen.

Die Exkommunikation der Akoimeten als Nestorianer

Johannes II. versucht zuerst, die Akoimeten durch Überredung zum Aufgeben ihres Widerstands zu bewegen, vor der kanonischen Maßnahme.[130][131][132] Da das Scheitern offenkundig ist, exkommuniziert der Papst sie als Nestorianer — ein Akt, datiert auf den 24. März 534 von der Catholic Encyclopedia wie von der New Catholic Encyclopedia —, und informiert dann den Kaiser durch seinen Brief Inter claras, datiert auf den Folgetag, den 25. März, erhalten in Codex Justinianus I.1.8 (Subskription „d. VIII kal. April.").[133][134][135] Beide Daten bestehen also ohne Widerspruch nebeneinander: Der 24. März ist der des mitgeteilten Urteils, der 25. der des Briefes an Justinian — wozu nach dem DCB (Labbe) noch ein eigener Brief an die römischen Senatoren kommt.[136] Was den 6. April 534 betrifft, so gehört er nicht zu diesem Dossier: Es ist nach der DBI-Notiz das Datum des Briefes an die Priester und Diakone von Riez in der Affäre Contumeliosus, gefolgt am 7. April von der Verurteilung des Bischofs.[137]

Das Urteil zielt nicht auf ihre liturgische Regel des immerwährenden Lobes, die keineswegs häretisch ist. Es zielt auf eine genaue christologische Position: zu verweigern, dem Wort das Leiden im Fleische zuzuschreiben, heißt in der kyrillischen Grammatik, zwei Subjekte in Christus zu trennen — also in den Nestorianismus zu fallen. Die Exkommunikation ist daher trotz ihrer Härte doktrinell kohärent.

„Als die Überredung scheiterte, exkommunizierte der Papst sie als Nestorianer." — Dictionary of Christian Biography, „Joannes II Mercurius", 1882[138]

Die Affäre Contumeliosus von Riez

Ein des Ehebruchs und der Veräußerung angeklagter Bischof

Während des Pontifikats Johannes' II. durchlebt die gallikanische Kirche eine disziplinäre Krise in der Provence. Contumeliosus, Bischof von Riez (heutiges Alpes-de-Haute-Provence), wird öffentlich zweier schwerer Verfehlungen angeklagt: Ehebruch und Veräußerung von Kirchengut.[139][140] Die Anklagen werden vom provenzalischen Klerus ernst genommen, der seinen Metropoliten damit befasst.

Der Metropolit von Arles ist damals der heilige Cäsarius, bereits berühmt dafür, das zweite Konzil von Orange 529 einberufen und präsidiert zu haben, dessen päpstliche Bestätigung durch Bonifatius II. die Ablehnung des Semipelagianismus doktrinell begründete.[141]

Das Konzil von Marseille 533 unter Cäsarius von Arles

Cäsarius beruft ein Konzil nach Marseille im Jahr 533 ein. Sechzehn Bischöfe der Provence prüfen unter seinem Vorsitz die Anklagen und sprechen das Urteil gegen Contumeliosus: Die Catholic Encyclopedia bezeugt es in ihrer Marseille-Notiz — „sixteen bishops of Provence, under the presidency of St. Cæsarius at Arles, passed sentence on Contumeliosus, Bishop of Riez".[142] Das Konzil spricht seine Absetzung aus.

Die Affäre wird anschließend von Cäsarius zur Bestätigung des Urteils nach Rom gebracht. In diesem Rahmen wird Johannes II. befasst: nicht als Richter erster Instanz, sondern als Berufungs- und Bestätigungsrichter. Der römische Reflex ist typisch: Cäsarius sucht nicht, Rom das Urteil aufzuzwingen, sondern es ratifizieren zu lassen.

Das päpstliche Urteil und die Klosterhaft

Im April 534 antwortet Johannes II. Cäsarius und den Kirchen Galliens durch Briefe, deren exakte Daten die DBI-Notiz nennt: Am 6. April kündigt er den Priestern und Diakonen von Riez die Entsendung Cäsarius' als apostolischen Visitator an; am 7. April verurteilt er die Übeltaten des Contumelioso, der unterdessen ins Kloster verbannt ist.[143] Das Dictionary of Christian Biography bestätigt die Anordnung: Briefe an Cäsarius, an die Bischöfe Galliens und an den Klerus von Riez, mit Befehl der Klosterhaft.[144] Die Catholic Encyclopedia lässt ebenso Johannes II. den Bischöfen Galliens befehlen, ihn ins Kloster zu verbringen.[145] Die päpstliche Entscheidung ist also genau: Contumeliosus muss im Kloster eine angemessene Buße vollbringen.

Das Urteil ist nicht nur repressiv. Es sendet dem Schuldigen einen Bekehrungsrahmen: das klösterliche Leben als Bußstruktur für einen gefallenen Bischof. Diese Verknüpfung von kanonischem Recht und geistlicher Disziplin ist typisch für die römische Praxis des 6. Jahrhunderts.

Die Affäre endet jedoch nicht mit Johannes II. Der Nachfolger, der heilige Agapet I., wird eine Berufung des Contumeliosus annehmen — den das Konzil von Marseille wegen Unmoral verurteilt hatte — und dem heiligen Cäsarius befehlen, dem Angeklagten einen neuen Prozess vor päpstlichen Delegaten zu gewähren.[146] Diese Öffnung Agapets widerspricht dem Urteil Johannes' II. nicht: Sie bestätigt lediglich, dass jedes kanonische Urteil auf Verlangen des Angeklagten erneut prüfbar sein muss. Es ist ein alter römischer Grundsatz, den das Papsttum zu bewahren hält.

Die anderen Dossiers des Pontifikats

Athalarich: die Gerichtsbarkeit über die römischen Kleriker

Unter Athalarich, der unter der Regentschaft Amalasunthas regiert, genießt das römische Papsttum eine bewusst respektvolle Politik. Alle Klagen gegen die römischen Kleriker werden auf Befehl des Königs an das Gericht des Papstes verwiesen.[147][148] Die Entscheidung ist doppelt bedeutsam: Sie erkennt die kirchliche Gerichtsbarkeit über die Kleriker an, und sie schützt den Klerus vor den Schikanen der gotischen Zivilgerichte.

Die Maßnahme verlängert eine schon unter Theoderich sichtbare Ausrichtung, aber sie ist hier schriftlich festgehalten. Der Liber Pontificalis bewahrt in der Notiz über Johannes II. ihr Gedächtnis, und der bei Loomis zitierte Brief Athalarichs bestätigt sie.[149] Für den römischen Klerus der Zeit ist das eine wirkliche rechtliche Sicherheit.

Justinian: Glaubensbekenntnis und kostbare Geschenke

Neben den amtlichen Briefen sendet Justinian Papst Johannes II. sein Glaubensbekenntnis und zahlreiche kostbare Geschenke.[150] Die Geste zeigt die Bedeutung, die der Kaiser der Gemeinschaft mit Rom in dem Moment beimisst, in dem er sein kaiserliches Restaurationsprojekt im Westen festigt.

Man muss verstehen, was sich vorbereitet. In den Jahren 533–534 führt Belisar in Nordafrika den Feldzug, der das Vandalenreich zerstören und die Rückeroberung Karthagos ermöglichen wird. Die Rückeroberung Italiens steht bevor. Justinian will in dem Moment, in dem er die römische Autorität im Westen wiederherstellt, mit dem Papst marschieren, nicht gegen ihn. Das ist der politische Hintergrund, der die bemerkenswerte Ehrerbietung des Briefes Reddentes honorem erklärt.

Das Konzil von Karthago 535 und die Frage der arianischen Lapsi

Der Zusammenbruch des nordafrikanischen Vandalenreichs eröffnet eine unmittelbare pastorale Frage. Die Vandalen waren Arianer und hatten die Katholiken ein Jahrhundert lang verfolgt. Nach dem byzantinischen Sieg stellen 217 Bischöfe, versammelt zum Konzil in Karthago im Jahr 535, Rom eine genaue Frage: Wie sind die katholischen Bischöfe wiederaufzunehmen, die unter vandalischem Druck zum Arianismus übergetreten waren?[151]

Die Frage, Johannes II. vorgelegt, erhält jedoch keine Antwort von ihm. Der Papst stirbt, bevor er antworten konnte. Sein Nachfolger, der heilige Agapet I., wird den Karthagern antworten.[152] Für die Geschichte Johannes' II. zählt dieses Dossier, weil es beweist, dass der katholische Westen ihn spontan als Referenzautorität für diese großen disziplinären Fragen betrachtete.

Tod und Grabstätte

8. Mai 535

Johannes II. stirbt am 8. Mai 535.[153][154] Die Quellen nennen keine genaue Ursache. Sein Tod tritt in dem Moment ein, in dem der byzantinische Feldzug in Italien sich intensivieren wird: Belisar wird schon im Sommer 535 in Sizilien landen und den Gotenkrieg eröffnen, der Italien zwei Jahrzehnte verwüsten wird. Johannes II. wird nichts von dieser Katastrophe sehen.

Das Dictionary of Christian Biography lässt nach Anastasius das Pontifikat vom 31. Dezember 532 bis zum 27. Mai 535 dauern[155]: Der Vatikan und die Catholic Encyclopedia halten für den Tod den 8. Mai 535 fest.[156][157] Die Abweichung liegt an den Chronologien der Quellen, ohne dass eine eine Bestattung am 27. Mai bezeugte.

Grabstätte in der Petersbasilika

Der Papst wird in der Petersbasilika bestattet, wie die meisten antiken Päpste.[158] Encyclopedia.com präzisiert, er sei im Portikus der Basilika bestattet worden[159] — dem Eingangsraum, wo Athalarich zwei Jahre zuvor den in Marmor gemeißelten Senatsbeschluss hatte aufstellen lassen.[160]

Der Ort ist auf seine Weise vollkommen stimmig. Der Papst, der eine römische Inschrift gegen die Simonie am Eingang von Sankt Peter erwirkt hatte, schläft unter demselben Atrium. Wenn beide Notizen denselben Ort meinen, konnte der nach Sankt Peter kommende Pilger zugleich das antisimoniakische Gesetz lesen und am Grab des Papstes vorbeigehen, der dessen Veröffentlichung erwirkt hatte — eine suggestive Annäherung, die keine Quelle ausdrücklich bestätigt.

Wie ist Johannes II. zu beurteilen?

Ein kurzes, aber doktrinell entscheidendes Pontifikat

Johannes II. regiert weniger als zweieinhalb Jahre. Zu kurz, um die römische Kirche in der Tiefe zu reformieren, bündelt sein Pontifikat jedoch drei doktrinelle und juristische Akte von dauerhafter Tragweite: die päpstliche Bestätigung der theopaschitischen Formel, die Exkommunikation der Akoimeten und die förmliche kaiserliche Anerkennung des Primats des römischen Stuhls im bürgerlichen Gesetzbuch.

Neben diesen drei Akten haben zwei weitere Gesten eigene Tragweite. Der von Athalarich in Marmor gemeißelte Senatsbeschluss bekämpft die Simonie im Herzen des römischen Wahlverfahrens. Das Urteil gegen Contumeliosus von Riez bestätigt die römische Lehre von Berufung und Ratifikation der gallischen Urteile.

Die Kohärenz mit Hormisdas trotz des Anscheins

Der offenkundigste Einwand betrifft das Verhältnis zwischen Johannes II. und Hormisdas. Hormisdas hatte die Formel im August 520 abgelehnt; Johannes II. bestätigt sie im März 534. Besteht ein Widerspruch?

Die ehrliche Antwort lautet: Nein, aber der Anschein besteht. Hormisdas hat die Formel niemals in der Sache als häretisch verurteilt. Er hat sie aus Gründen pastoraler Vorsicht im genauen Kontext von 520 abgelehnt, geprägt von der Zerbrechlichkeit des Friedens mit Konstantinopel und vom Verhalten der skythischen Mönche. Johannes II. billigt sie dreizehn Jahre später in einem verwandelten Kontext: Justinian ist Kaiser geworden, die Formel ist in ein genaues dogmatisches Edikt eingefügt, und ihre Annahme wird notwendig, um nicht glauben zu lassen, die katholische Kirche dulde den Krypto-Nestorianismus.

Das zweite Konzil von Konstantinopel 553 unter Papst Vigilius wird die Formel endgültig bestätigen.[161][162] Die Bahn ist also kohärent: Vorsicht des Hormisdas, Annahme Johannes' II., konziliare Ratifikation 553.

Ein im bürgerlichen Gesetzbuch anerkannter lateinischer päpstlicher Primat

Das dauerhafteste Ereignis des Pontifikats ist wahrscheinlich die Einfügung der Briefe zwischen Justinian und Johannes II. in den Codex Justinianus. Kein früherer päpstlicher Brief hatte eine solche juristische Weihe erhalten. Der Papst ist nun im positiven Recht des Reiches als Haupt aller heiligen Kirchen eingetragen.

Die Wirkung ist paradox. Auf lange Sicht wird dieser Rechtstext Rom ebenso dienen wie Konstantinopel: Rom wird darin einen alten kaiserlichen Beweis seines Primats finden; die Kaiser werden darin auch einen Rahmen für ihre doktrinellen Eingriffe finden. Das ist die Komplexität der byzantinischen und lateinischen Christenheit selbst — eine Christenheit mit zwei Polen, deren Beziehungen fünf Jahrhunderte zwischen Gemeinschaft und Spannung schwanken werden.

Fragen und Einwände

Hat Johannes II. Hormisdas verraten, indem er Unus de Trinitate annahm?

Nein. Der scheinbare Widerspruch beruht auf einer oberflächlichen Lesart beider Positionen. Hormisdas hatte die Formel aus pastoraler Vorsicht im August 520 abgelehnt, im zerbrechlichen Kontext der Versöhnung mit Konstantinopel, und nicht durch doktrinelle Verurteilung in der Sache. Johannes II. bestätigt sie dreizehn Jahre später in einem durch das dogmatische Edikt Justinians verwandelten Kontext und im kyrillischen und chalcedonischen Sinn.[163][164] Die doktrinelle Kontinuität ist total; was sich ändert, ist der Moment.

Macht die Annahme der Formel den Theopaschismus orthodox?

Ja, im kyrillischen und chalcedonischen Sinn: Die Formel bekennt, dass das leidende Subjekt wohl die Person des Wortes ist — einer aus der Trinität —, aber in der menschlichen Natur, die es angenommen hat, nicht in der leidensunfähigen göttlichen Natur. Diese Grammatik wird vom zweiten Konzil von Konstantinopel 553 ausdrücklich gemacht.[165][166] Außerhalb dieser Grammatik kann die Formel natürlich zum Monophysitismus entstellt werden, aber das ist weder der Sinn Kyrills noch Justinians noch Johannes' II.

Hat der Senatsbeschluss gegen die Simonie gewirkt?

Teilweise. Kurzfristig scheint die Wirkung real: Keine größere angefochtene Wahl wird während der unmittelbaren Pontifikate vermeldet. Langfristig jedoch bleibt die Simonie eine wiederkehrende Plage im mittelalterlichen Papsttum, gegen die die gregorianische Reformbewegung des 11. Jahrhunderts noch wird kämpfen müssen. Der Senatsbeschluss von 533 ist insofern ein antiker juristischer Präzedenzfall: Er wird von den späteren Reformern als Zeugnis angerufen werden, dass das römische Gewissen im Herzen der Spätantike diesen Missbrauch bereits gesetzlich verurteilt hatte.

Ist Johannes II. ein Papst „unter kaiserlicher Bevormundung"?

Das ist der klassischste Einwand. Die Online-Synthese der Treccani schreibt, Johannes II. habe „approvò, per pressioni dell'imperatore Giustiniano, una professione di fede in contrasto con l'atteggiamento in proposito del papa Ormisda" — er habe unter dem Druck Justinians ein Glaubensbekenntnis gebilligt, im Gegensatz zur Haltung des Hormisdas.[167] (Die gelehrte Notiz der DBI übernimmt weder die „Druckausübung" noch den Gegensatz zu Hormisdas: Sie beschreibt eine justinianische Missive, die um Bestätigung bittet, dann eine billigende päpstliche Antwort.[168]) Der Einwand hat einen wahren Kern: Justinian hat tatsächlich gedrängt, und die Frist von einem Jahr und zehn Tagen vor der päpstlichen Antwort zeugt von der Schwierigkeit der römischen Unterscheidung.

Aber das Pontifikat auf eine politische Unterwerfung zu reduzieren ist übertrieben. Johannes II. zieht vor seiner Antwort eine römische Synode zu Rate. Seine Antwort ist keine Kopie des kaiserlichen Edikts; sie formuliert die Lehre in den eigenen Worten des römischen Lehramts neu. Und vor allem empfängt und bestätigt sein Brief die Anerkennung des römischen Stuhls als Haupt aller heiligen Kirchen — was genau das Gegenteil einer Unterwerfung ist. Der Papst empfängt in dieser Korrespondenz die Ehrerbietung des Kaisers und antwortet ihm als Hirte, nicht als Untertan.

Synthese

Johannes II. ist ein kurzer und schwerer Papst. Kurz durch die Dauer — zwei Jahre und vier Monate. Schwer durch die vollbrachten Taten. Im Januar 533 nimmt Mercurius den Namen Johannes an und eröffnet damit einer päpstlichen Tradition den Weg, die mehr als fünfzehn Jahrhunderte dauern wird. Im Jahr 533 lassen der römische Senat und König Athalarich unter seinen Auspizien einen Rechtstext gegen die Simonie in Marmor meißeln. Im März 534 bestätigt der Papst die theopaschitische Formel, exkommuniziert die Akoimeten und empfängt im bürgerlichen Gesetzbuch des Reiches die Anerkennung, dass der apostolische Stuhl Haupt aller heiligen Kirchen ist. Noch 534 bestätigt er das Urteil des Konzils von Marseille gegen Bischof Contumeliosus von Riez. Im Mai 535 stirbt er und wird in der Petersbasilika bestattet, ebendort, wo das unter seinen Auspizien veröffentlichte Dekret gegen die Simonie im Atrium in Stein gemeißelt bleibt.

Das Pontifikat Johannes' II. ist das typische Beispiel eines Pontifikats, das doktrinell entscheidend ist, ohne theatralisch zu sein. Es erklärt kein neues Dogma; es bestätigt unter politisch schwierigen Bedingungen, was die chalcedonische und kyrillische Lehre implizierte. Es reformiert die Kirche nicht durch ein großes Programm; es lässt ein Gesetz gegen die Simonie in Marmor meißeln. Es triumphiert nicht vor Justinian; es unterzeichnet mit ihm Briefe, die den Primat Roms in das positive Recht des Reiches einschreiben.

Zum Weiterlesen

  • Papst Bonifatius II. — Vorgänger Johannes' II., dessen Tod im Oktober 532 die simoniakische Vakanz eröffnet.
  • Papst Heiliger Johannes I. — Papst, gestorben 526 in Ravenna, dessen Namen Mercurius bei seiner Wahl annimmt.
  • Papst Heiliger Hormisdas — Papst, der die theopaschitische Formel im August 520 abgelehnt hatte.
  • Papst Heiliger Agapet I. — Nachfolger Johannes' II., der dem Konzil von Karthago antworten und die Berufung des Contumeliosus aufnehmen wird.
  • Konzil von Chalcedon — christologische Grundlage der von Johannes II. bestätigten theopaschitischen Formel.
  • Die großen Häresien der ersten Jahrhunderte — um Nestorianismus, Monophysitismus und Theopaschismus in ihrer gemeinsamen Bahn zu verorten.

Anmerkungen und Quellen

Anmerkungen und Quellen

  1. Siehe den Ignispedia-Artikel Papst Bonifatius II.: Vorgänger Johannes' II., gestorben im Oktober 532 — die Catholic Encyclopedia (Kirsch, „Pope Boniface II") nennt „died October, 532" ohne Tag; die offizielle Kurzdarstellung des Heiligen Stuhls schließt das Pontifikat am 17.X.532 — und bestattet am 17. Oktober nach dem Liber Pontificalis (Übers. Loomis: „buried in the basilica of blessed Peter... October 17"); verfehlte Designation des Vigilius, Kontext der simoniakischen Vakanz, aus der die Wahl des Mercurius/Johannes II. hervorgeht.

    1 76 78 141
  2. Liber Pontificalis, Notiz „John II" (LVIII), in Louise Ropes Loomis Übers., The Book of the Popes (Liber Pontificalis), Columbia University Press, New York, 1916, S. 142–144: römische Herkunft, Vater Projectus, zwei Jahre vier Monate sechs Tage im Amt, Glaubensbekenntnis des Kaisers, überbracht durch die Bischöfe Hypatius und Demetrius, Grabstätte „in the basilica of blessed Peter" (das Datum des 27. Mai im Text wird in der Anmerkung als falsch vermerkt: Johannes II. starb am 8. Mai). Der Senatsbeschluss, der Verkauf der heiligen Gefäße und die Meißelung in Marmor stehen nicht im Haupttext der Notiz, wohl aber in den Anmerkungen von Loomis nach Duchesne (Bd. I, S. 283–284, Anm. 16): Brief Athalarichs an Johannes II. über die zum Verkauf angebotenen heiligen Gefäße, Dekret des römischen Senats gegen die Simonie, Cassiodor, Variae IX.15 (Übers. Hodgkin, Letters of Cassiodorus, S. 398–400). Gemeinfreies PDF: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/23/The_book_of_the_popes_%28Liber_pontificalis%29_I-_%28IA_cu31924006163897%29.pdf.

    2 19 22 24 48 56 82 86 88 92 94 148 149
  3. New Catholic Encyclopedia (via Encyclopedia.com), „John II, Pope": Pontifikat vom 31. Dezember 532 bis zum 8. Mai 535, Wahl nach zweimonatiger Vakanz mit simoniakischen Versuchen aller Bewerber, Dekret des römischen Senats, bestätigt von Athalarich und in Marmor gemeißelt im Atrium von Sankt Peter, Übersendung des kaiserlichen Edikts an Papst, Senat und römisches Volk, Kaiserbrief Reddentes honorem vom 6. Juni 533 (mit der päpstlichen Antwort in den Codex aufgenommen, Stuhl als „Haupt aller Kirchen" anerkannt), Überredungsversuch an den Akoimeten, dann Exkommunikation als Nestorianer am 24. März 534, dem Kaiser mitgeteilt, Bestattung im Portikus von Sankt Peter. URL: https://www.encyclopedia.com/religion/encyclopedias-almanacs-transcripts-and-maps/john-ii-pope.

    3 7 9 14 41 47 65 72 116 119 125 130 134 159
  4. Heiliger Stuhl, offizielle Kurzdarstellung „Giovanni II", Rubrik Sommi Pontefici: 56. Papst der katholischen Kirche, Beginn des Pontifikats 31.XII.532 – 2.I.533 (Wahl–Weihe), Ende 8.V.535, Taufname Mercurius, Geburt in Rom. URL: https://www.vatican.va/content/vatican/en/holy-father/giovanni-ii.html.

    4 44 153 156
  5. Horace K. Mann, „Pope John II", The Catholic Encyclopedia, Bd. 8, Robert Appleton Company, New York, 1910; Transkription New Advent: scheint der erste gewesen zu sein, der bei der Wahl den Namen wechselte (2. Januar 533), Basilika Sankt Clemens auf dem Mons Cælius, Name des „Presbyter Mercurius" auf einem Fragment eines alten Ciboriums, Monogramm des Johannes auf mehreren Marmorplatten, die die Schola cantorum einschließen, Simonie während der Vakanz, Verkauf der heiligen Gefäße, letzter bekannter Beschluss des Senats von Rom (unter Bonifatius II. gefasster Senatsbeschluss gegen die Simonie), Bestätigung und Marmorinschrift durch Athalarich, Summe von 3000 Solidi, zu zahlen vom römischen Klerus und Volk und bestimmt für die Armen, Gerichtsbarkeit über die römischen Kleriker, Briefe Justinians, Bestätigung der theopaschitischen Formel, den Akoimeten mitgeteilte Verurteilung an den Kaiser (24. März 534), Urteil gegen Contumeliosus von Riez, Tod am 8. Mai 535, Grabstätte in Sankt Peter. URL: https://www.newadvent.org/cathen/08421b.htm.

    5 11 16 20 21 23 25 37 46 54 57 59 61 62 63 64 66 70 83 84 85 87 89 91 93 124 133 140 145 147 150 151 152 154 157 158 160
  6. Andrea Bedina, „GIOVANNI II, papa", Dizionario Biografico degli Italiani, Istituto dell'Enciclopedia Italiana (online): Taufname Mercurio, Vater Proietto, Römer, Priester des Titels Sankt Clemens (Epigraphen von San Pietro in Vincoli, Duchesne), „mutando per la prima volta nella storia del Papato il suo nome di battesimo all'atto dell'elezione" (2. Januar 533, mehr als zwei Monate nach dem Tod Bonifatius' II. im Oktober 532), Brief Athalarichs Ende 533, justinianische Missive und Antwort an den Kaiser, Brief ad senatores von 534, Verurteilung des Contumelioso durch den Brief vom 7. April 534 (unterdessen ins Kloster verbannt) nach dem vom 6. April an die Priester und Diakone von Riez (Epistolae Arelatenses, MGH Epist. III, nn. 32–35; Mansi, VIII, Florenz 1762, Sp. 792 ff.), Tod Anfang Mai 535 (fast sicher am 8.), Grabstätte in Sankt Peter, bekannte Grabinschrift (LP, Ausg. Duchesne, S. 285). Die Notiz nennt keinen heidnischen Grund für den Namenswechsel, erwähnt weder Vigilius noch Hormisdas und spricht von Druckausübung nur als päpstlicher und nicht dokumentierter auf den Gotenkönig (Simonie). URL: https://www.treccani.it/enciclopedia/papa-giovanni-ii_(Dizionario-Biografico)/.

    6 17 45 58 67 71 81 137 143 168
  7. Johannes II., Brief Inter claras an Justinian I., Codex Justinianus I.1.8: Incipit „Inter claras sapientiae mansuetudinis vestrae laudes, christianissime principum"; Subskription „d. VIII kal. April. Roma" (Rom, 25. März 534, Konsulat Justinians IV. und des Paulinus); päpstliche Bestätigung der Lehre des Edikts von 533, Mitteilung der Exkommunikation der Akoimeten und Zitat in ihrer Mitte des Kaiserbriefes Reddentes honorem vom 6. Juni 533 mit der Erklärung „...quia caput est omnium sanctarum ecclesiarum" (I.1.8.11); das Zitat beginnt in I.1.8.7 („Textus autem epistulae talis est", Datum „a. 533 d. viii id. iun. constantinopoli"), Incipit „Reddentes honorem apostolicae sedi" (I.1.8.8); die Stelle „Ideoque omnes sacerdotes universi orientalis tractus et subicere et unire sedi vestrae sanctitatis properavimus" (I.1.8.9) übersetzt Blume (2. Ausg.): „We have exerted Ourselves to unite all the priests of the East and subject them to the See of Your Holiness". Lateinischer Text bei P. Krueger 1877 und elektronische Wiedergabe: https://www.thelatinlibrary.com/justinian/codex1.shtml.

    8 10 13 15 33 35 40 43 52 115 118 122 126 128 129 135
  8. William Smith und Henry Wace, „Joannes II, surnamed Mercurius, bishop of Rome", Dictionary of Christian Biography and Literature to the End of the Sixth Century, John Murray, London, 1882: Pontifikat vom 31. Dezember 532 bis zum 27. Mai 535 (Anastasius), um elf Wochen verzögerte Wahl, Verkauf der Gefäße und Kirchengelder für Bestechungen, Position des Hormisdas um 522, theopaschitisches Edikt Justinians, zunächst gespaltener römischer Klerus, dann vom Papst einberufene Synode, Antwort an den Kaiser am 25. März 534 (Joann. II. Ep. ii.; Labbe) und eigener Brief an die römischen Senatoren mit Darlegung der vom Kaiser definierten Lehre, Exkommunikation der Akoimeten, Affäre Contumeliosus von Riez (534: Briefe an Cäsarius, an die Bischöfe Galliens und an den Klerus von Riez, Klosterhaft), apokrypher pseudo-isidorischer Brief über die Vater-Sohn-Beziehung. URL Wikisource: https://en.wikisource.org/wiki/Dictionary_of_Christian_Biography_and_Literature_to_the_End_of_the_Sixth_Century/Joannes_II._Mercurius,_bishop_of_Rome.

    12 36 55 77 114 120 123 131 136 138 144 155
  9. Siehe den Ignispedia-Artikel Papst Heiliger Johannes I.: Tod im Gefängnis in Ravenna am 18. Mai 526 nach der offiziellen Liste des Heiligen Stuhls (Kurzdarstellung „John I": Ende des Pontifikats 18.V.526); die Catholic Encyclopedia vermerkt die Berechnungsvariante „18 or 19 May" (Horace K. Mann, „Pope St. John I", New Advent, https://www.newadvent.org/cathen/08421a.htm). Erster Papst, der sich im Amt nach Konstantinopel begab, Märtyrer des römischen Stuhls gegenüber dem arianischen Theoderich, dessen Namen Mercurius bei seiner Wahl 533 wieder aufnimmt.

    18 68
  10. Catholic Answers Encyclopedia, „Pope John II": Geldbuße von dreitausend Solidi, zu zahlen an den Hof von Ravenna im Fall einer vor die gotischen Beamten gebrachten angefochtenen Wahl. URL: https://www.catholic.com/encyclopedia/pope-john-ii.

    26 90
  11. Iuliana Viezure, On the Origins of the Unus de Trinitate Controversy, M.A. Thesis, Central European University, 2004: Bahn der theopaschitischen Formel von den skythischen Mönchen (519) bis zum Edikt Justinians (533) und zum Brief Johannes' II. (534), kyrillische Grammatik zur communicatio idiomatum, Verbindung mit der chalcedonischen Lesart Christi. URL: https://ams.ceu.edu/2004/Viezure.pdf.

    27 39 95 101 163
  12. Wikipedia EN, „Scythian monks" (eingesehen Juni 2026): Mönche aus Scythia Minor (Dobrudscha), Johannes Maxentius und Leontius von Byzanz, Formel „Unus ex Trinitate passus est", Delegation von 519 nach Konstantinopel, Ablehnung durch Hormisdas im August 520, Wiederaufnahme durch Justinian ab 527, endgültige Rechtfertigung auf dem II. Konzil von Konstantinopel 553. URL: https://en.wikipedia.org/wiki/Scythian_monks.

    28 96 99 102 103 106 113 161 165
  13. Nicholas Weber, „Joannes Maxentius", The Catholic Encyclopedia, Bd. 10, Robert Appleton Company, New York, 1911: Die Mönche verlassen Rom Anfang August 520; „Shortly after, 13 August, 520, Hormisdas addressed a letter to the African bishop, Possessor, then at Constantinople, in which he severely condemned the conduct of the Scythian monks" (Hormisdae ep. cxxiv bei Thiel, S. 926). URL: https://www.newadvent.org/cathen/10073a.htm.

    29 104
  14. Siehe den Ignispedia-Artikel Papst Heiliger Hormisdas: Papst des Endes des akakianischen Schismas (Hormisdas-Formel, ratifiziert am 28. März 519 — Datum bestätigt von der Catholic Encyclopedia, Kirsch, „Pope St. Hormisdas"); Verurteilung der Methoden der skythischen Mönche durch den Brief an Possessor vom 13. August 520 (CE, Weber, „Joannes Maxentius"), dann Sachentscheidung 521 (CE, Kirsch: Formel an sich nicht falsch, aber gefährlich, Chalcedon ohne Hinzufügung); Kontext, den man festhalten muss, um die päpstliche Entwicklung bis zu Johannes II. 534 zu verstehen.

    30 105
  15. Johann Peter Kirsch, „Pope St. Hormisdas", The Catholic Encyclopedia, Bd. 7, Robert Appleton Company, New York, 1910: Formel „One of the Trinity was crucified", verkündet 519 von Johannes Maxentius und den skythischen Mönchen; „In 521 Hormisdas pronounced that the formula in question, although not false, was dangerous" und Chalcedon bedürfe keiner Hinzufügung; Ratifikation der Wiedervereinigung mit Konstantinopel am 28. März 519; Kontext der Zerbrechlichkeit der Versöhnung nach dem akakianischen Schisma. URL: https://www.newadvent.org/cathen/07470a.htm.

    31 107
  16. Justinian I., dogmatisches Edikt vom 15. März 533, Codex Justinianus I.1.6: Definition des chalcedonischen Glaubens und theopaschitisches Bekenntnis (der gekreuzigte Christus, einer aus der heiligen wesensgleichen Trinität, leidend im Fleische); Datum „Given March 15 (533)" und englische Übersetzung bei F. H. Blume, Annotated Justinian Code, Buch 1, Titel 1 (Ausg. T. Kearley). Das Latein derselben Formel steht in I.1.8 („unum esse sanctae et consubstantialis trinitatis"). Elektronische Ausgabe: https://www.thelatinlibrary.com/justinian/codex1.shtml.

    32 49 97 109 111
  17. Milton Vasil Anastos, Justinian's despotic control over the Church as illustrated by his edicts on the theopaschite formula and his letter to Pope John II in 533, Studi bizantini e neoellenici, Rom, 1964: philologische Analyse des Kaiserbriefes an Johannes II. (533), der dogmatischen Edikte von 533, der Frist von einem Jahr und zehn Tagen vor der päpstlichen Antwort, des Inhalts der Antwort Johannes' II. vom 25. März 534 und des vor der römischen Synode befolgten Verfahrens. Akademische Referenz ersten Ranges.

    34 38 50 53 108 110 117 121 132 164
  18. Eternal Christendom, „Papal Snapshot: Papal Authority Affirmed in Emperor Justinian's Civil Code of Law (533-34)": Auszüge aus den Briefen Justinians an Johannes II. und Johannes' II. an Justinian, wie in den Codex Justinianus eingefügt, Wendungen „head of all the holy churches" und „his most glorious and most clement son", kaiserliche Anerkennung des päpstlichen Primats; nach den von P. R. Coleman-Norton edierten Primärquellen. URL: https://eternalchristendom.com/becoming-catholic/articles/number-43/.

    42
  19. Codex Justinianus I.1.7: Brief Justinians I. an Patriarch Epiphanius von Konstantinopel — nicht zu verwechseln mit dem Brief Reddentes honorem an Johannes II. vom 6. Juni 533, der keine eigene Nummer hat und nur als Zitat in der Mitte der päpstlichen Antwort erhalten ist (Konstitution I.1.8, Zitat eingeleitet in I.1.8.7: „Textus autem epistulae talis est"). F. H. Blume, Annotated Justinian Code, 2. Ausg., Buch 1: „1.1.7. The same Emperor to Epiphanius, Holy and Blessed Archbishop of this imperial city, and ecumenical patriarch". Lateinischer Text: https://www.thelatinlibrary.com/justinian/codex1.shtml.

    51
  20. Wikipedia EN, „Pope John II" (eingesehen Juni 2026): Mercurius geboren um 475 in Rom, Priester der Basilika San Clemente auf dem Caelian Hill, Auftrag für Plutei und Transennae, Wahl am 2. Januar 533, erster Papst mit neuem Namen bei der Wahl, Grund des Wechsels (heidnischer Gott), Exkommunikation der Akoimeten (Sleepless Monks), Affäre Contumeliosus von Riez, Tod am 8. Mai 535 mit etwa 59–60 Jahren, Grabstätte in der Petersbasilika, Nachfolger Agapet I., Frage der arianischen Lapsi-Bischöfe des Konzils von Karthago 535, übertragen an Agapet. URL: https://en.wikipedia.org/wiki/Pope_John_II.

    60 69
  21. Liber Pontificalis, Notiz „Pelagius I" (LXII, 556–561), in Louise Ropes Loomis Übers., The Book of the Popes, Columbia University Press, New York, 1916, S. 160: „Pelagius, by nationality a Roman, son of John" — beibehaltener Geburtsname, kein Wechsel bezeugt.

    73
  22. „Pope John XII", The Catholic Encyclopedia, Bd. 8, Robert Appleton Company, New York, 1910: Octavius (Schreibweise der CE), achtzehn Jahre, gewählt als Nachfolger Agapets II. am 16. Dezember 955 „and took the name of John". URL: https://en.wikisource.org/wiki/Catholic_Encyclopedia_(1913)/Pope_John_XII.

    74
  23. Horace K. Mann, „Pope Sergius IV", The Catholic Encyclopedia, Bd. 13, Robert Appleton Company, New York, 1912: „Peter Pig's Snout (Bucca Porci)" — Sohn Peters des Schuhmachers, Bischof von Albano (1004–1009) „before he became Sergius IV" (Weihe um den 31. Juli 1009). URL: https://en.wikisource.org/wiki/Catholic_Encyclopedia_(1913)/Pope_Sergius_IV.

    75
  24. Johann Peter Kirsch, „Pope Boniface II", The Catholic Encyclopedia, Bd. 2, Robert Appleton Company, New York, 1907: Versuch der Designation des Vigilius, Rückzug unter dem Druck von Senat und Klerus, Element des Kontexts der Vakanz nach dem Tod Bonifatius' II. URL: https://www.newadvent.org/cathen/02660a.htm.

    79
  25. Treccani, Enciclopedia on line, „Giovanni II papa" (kurze Synthese, verschieden von der DBI-Notiz): „Successe a Bonifacio II, con l'aiuto del re goto Atalarico (533), al posto del diacono Vigilio che lo stesso Bonifacio, prima di morire, aveva indicato come successore"; „approvò, per pressioni dell'imperatore Giustiniano, una professione di fede in contrasto con l'atteggiamento in proposito del papa Ormisda". URL: https://www.treccani.it/enciclopedia/giovanni-ii-papa/.

    80 98 167
  26. II. Konzil von Konstantinopel (553), Anathem Nr. 10 gegen die Drei Kapitel: „If anyone does not confess that our Lord Jesus Christ who was crucified in the flesh is true God and the Lord of Glory and one of the Holy Trinity: let him be anathema" (Übers. Schaff, Nicene and Post-Nicene Fathers, 2. Serie, Bd. 14). Text: https://www.newadvent.org/fathers/3812.htm.

    100 162 166
  27. Johannes II., Brief an Justinian I., Codex Justinianus I.1.8.18: chalcedonisches Bekenntnis, wieder aufgenommen in der päpstlichen Antwort, „consubstantialem esse patri secundum deitatem et consubstantialem nobis eundem ipsum secundum humanitatem, eiusdem miracula et passiones". Elektronische Ausgabe: https://www.thelatinlibrary.com/justinian/codex1.shtml.

    112 127
  28. Wikipedia EN, „Contumeliosus of Riez": Bischof von Riez, angeklagt des Ehebruchs und der Veräußerung von Kirchengut, Konzil von Marseille 533, einberufen von Cäsarius von Arles, sechzehn Bischöfe der Provence, Absetzung nach Geständnis, Brief Johannes' II. 534 mit Befehl der Klosterhaft zur Buße, von Agapet I. angenommene Berufung und Befehl eines neuen Prozesses vor päpstlichen Delegaten. URL: https://en.wikipedia.org/wiki/Contumeliosus_of_Riez.

    139
  29. „Marseilles (Massilia)", The Catholic Encyclopedia, Robert Appleton Company, New York: „Councils were held at Marseilles in 533 (when sixteen bishops of Provence, under the presidency of St. Cæsarius at Arles, passed sentence on Contumeliosus, Bishop of Riez)". URL: https://en.wikisource.org/wiki/Catholic_Encyclopedia_(1913)/Marseilles_(Massilia).

    142
  30. „Pope St. Agapetus I", The Catholic Encyclopedia, Robert Appleton Company, New York: „He accepted an appeal from Contumeliosus, Bishop of Riez, whom a council at Marseilles had condemned for immorality, and he ordered St. Cæsarius of Arles to grant the accused a new trial before papal delegates". URL: https://en.wikisource.org/wiki/Catholic_Encyclopedia_(1913)/Pope_St._Agapetus_I.

    146