Papst Stephan VII. (Stephanus VII., bisweilen Stephan VIII. in der alten Zählung) leitet die Kirche von Rom von Januar 929 bis Februar 931 nach der Chronologie des Heiligen Stuhls (Papst geworden Ende 928 oder Anfang 929, gestorben im Februar oder März 931 laut der Catholic Encyclopedia).[1] Der Heilige Stuhl stellt ihn als den 124. Papst der katholischen Kirche vor, geboren in Rom, Nachfolger von Leo VI. und Vorgänger von Johannes XI.. [2] Er gehört zur dunkelsten Zone des päpstlichen 10. Jahrhunderts, jener Zone, die die historiographische Tradition auf Kardinal Cesare Baronius zurückführt — saeculum obscurum (das „dunkle Jahrhundert"), zum Jahr 900 seiner Annales Ecclesiastici — der sich insbesondere auf das Zeugnis Liutprands von Cremona stützte, eines Zeitgenossen der Ereignisse.[3]
Seine persönliche Biographie ist fast vollständig verloren. Die alten Notizen halten nur fest, dass er Römer ist, Sohn des Teudemund, ehemaliger Inhaber des Titulus von Sant'Anastasia (in modernen Notizen als Kardinalpriester bezeichnet), und dass er Klöstern in Italien und im Frankenreich klösterliche Privilegien gewährt.[4][5] Kein großer Glaubenskonflikt, kein bedeutendes Konzil und keine ausgearbeitete politische Korrespondenz sind unter seinem Namen erhalten.
Das Interesse seines Pontifikats liegt daher anderswo. Stephan VII. zeigt, was aus dem Papsttum wird, wenn es von den römischen Familien politisch fast gelähmt ist, aber dennoch eine konkrete geistliche Funktion ausübt: Klöster zu schützen, die freie Abtwahl zu garantieren, die den Armen und Mönchen geweihten Güter zu verteidigen und die sichtbare Kette der Nachfolger Petri zwischen Leo VI. und Johannes XI. aufrechtzuerhalten.
„Indem wir mit frommer Sorge für die heiligen Kirchen Gottes Sorge tragen, für das Heil der uns von Gott anvertrauten Herde, und vor allem der Mönche, die Gott dienen, bemühen wir uns, denen zu Hilfe zu kommen, die sich der göttlichen Betrachtung widmen, um mit ihnen die Gnade des göttlichen Lohnes zu erlangen." — Stephan VII., Bulle für San Vincenzo al Volturno, 930, deutsche Arbeitsübersetzung, nicht an einer kritischen Edition überprüft[6]
Warum verdient Stephan VII. einen Artikel?
Ein Papst fast ohne Erzählung, aber nicht ohne Spuren
Stephan VII. gehört zu den Päpsten, bei denen der Historiker mit sehr dürftigen Indizien arbeiten muss. Horace K. Mann, der ihm in The Lives of the Popes in the Early Middle Ages kaum einige Seiten widmet, fasst das Dossier mit einer strengen Formel zusammen: abgesehen von seiner römischen Herkunft, seinem Vater Teudemund, seinem Titel von Sant'Anastasia, einigen Klosterprivilegien und seiner Bestattung in Sankt Peter sei „nichts weiter über ihn bekannt" (Übersetzung aus dem Englischen „nothing more is known of him", Formel der von Mann verfassten Notiz der Catholic Encyclopedia).[7][8]
Diese dokumentarische Armut darf nicht mit erfundenen Anekdoten aufgefüllt werden. Sie muss als historische Tatsache gelesen werden. Im Rom der Jahre 929–931 wird die Sichtbarkeit des Papstes von der Macht Marozias aufgesogen, der Tochter Theophylakts und wahren Herrin der Stadt. Stephan VII. ist kein großer Reformer, den Mangel an Mut gehindert hätte; er ist der Pontifex einer römischen Kirche, deren zeitliche Freiheit fast beschlagnahmt ist.
Ein Zeuge des Papsttums unter aristokratischer Herrschaft
Das Pontifikat Stephans VII. fällt zwischen zwei sehr sprechende Momente. Vor ihm wurde Johannes X. gestürzt, eingekerkert und wahrscheinlich getötet, nachdem er mit Marozia in Konflikt geraten war. Leo VI., sein unmittelbarer Vorgänger, regiert weniger als ein Jahr. Nach ihm lässt Marozia Johannes XI. wählen, Sohn Marozias, dessen Vaterschaft umstritten bleibt: der Katalog des Liber Pontificalis und Liutprand von Cremona nennen ihn Sohn Sergius' III., während der zeitgenössische Chronist Flodoard von Reims ihn zweimal „Bruder Alberichs" nennt, was ihn zum legitimen Sohn Alberichs I. machen würde.[9]
Stephan VII. ist also ein Papst des Intervalls. Er begründet keine Epoche; er offenbart den Zustand einer Epoche. Seine Hauptfunktion besteht darin, den Stuhl zu halten, einige nützliche Rechtsakte zu setzen und die päpstliche Nachfolge in einer Zeit weiterzugeben, in der die römische Politik der päpstlichen Initiative fast keinen Raum lässt.
Eine Lektion in historischer Methode
Ein katholischer Artikel über Stephan VII. muss zwei Übertreibungen vermeiden. Die erste wäre, ihn pauschal als „Marionettenpapst" zu verurteilen, eine leichte, aber zu kurze Formel. Die zweite wäre, ihm eine unsichtbare Größe zu erfinden. Die Quellen erlauben eine gerechtere Position: Stephan VII. wurde wahrscheinlich unter dem Einfluss Marozias gewählt[10]; er war politisch schwach; aber die beiden unter seinem Namen durch die Patrologia Latina (Bd. 132) überlieferten Privilegien — das eine auf 930 datiert, das andere nur durch die Klassifizierung des Herausgebers unter seinem Namen eingeordnet — zeigen, dass er die päpstliche Autorität auf einem wesentlichen Gebiet des 10. Jahrhunderts tatsächlich ausgeübt hat: dem Schutz der Klöster.[11][12]
Quellen und Gewissheitsgrad
Die gesicherten Daten
Die gesicherten Daten sind wenig zahlreich. Die offizielle Seite des Heiligen Stuhls gibt Ordnungsnummer, Geburtsort und die Grenzen des Pontifikats an: Beginn im Januar 929, Ende im Februar 931.[13] Die Catholic Encyclopedia und die New Catholic Encyclopedia fügen die römische Herkunft, den Vater Teudemund, den Titel von Sant'Anastasia, die Klöstern in Italien und Frankreich gewährten Privilegien sowie die Bestattung in Sankt Peter hinzu.[14][15]
| Geschichtlicher Punkt | Gewissheitsgrad | Hauptquelle |
|---|---|---|
| Ordnungsnummer: 124. Papst | Sehr hoch | Heiliger Stuhl |
| Pontifikat: Januar 929 – Februar 931 (Heiliger Stuhl, NCE); Papst geworden Ende 928 oder Anfang 929, gestorben im Februar oder März 931 (CE); geweiht nach dem Tod Leos VI., um Februar 929 nach Jaffé, Dezember 928 oder Januar 929 nach Duchesne (Repertoriendatierungen, übernommen über Mann, am Stück zu prüfen) | Hoch für die Jahre, genaue Monate unsicher | Heiliger Stuhl; New Catholic Encyclopedia; Catholic Encyclopedia; Jaffé und Duchesne über Mann (in dieser Sitzung nicht am Stück nachgeprüft) |
| Römische Herkunft | Hoch | Heiliger Stuhl; Catholic Encyclopedia |
| Vater namens Teudemund | Hoch in der historiographischen Tradition, aber primitive Quelle kurz | Catholic Encyclopedia; Mann |
| Titel von Sant'Anastasia | Hoch | Catholic Encyclopedia; New Catholic Encyclopedia |
| Einfluss Marozias auf die Wahl | Wahrscheinlich, nicht durch einen Wahlakt dokumentiert | New Catholic Encyclopedia |
| Klosterprivilegien | Sehr hoch für den Volturno-Text (Jaffé Nr. 3581, datiert 930 — übernommene Signatur aus der CE-Bibliographie, in dieser Sitzung nicht am Stück nachgeprüft); Brogne-Akt bei Jaffé als nicht authentisch markiert (†3580, das Zeichen † bezeichnet verdächtige Briefe — übernommene Signatur, am Stück zu prüfen): bloße Klassifizierung des Herausgebers Migne, ohne Autorennummer noch Jahr im Akt | Patrologia Latina 132 (nach Wikisource-Transkription, nicht mit Migne abgeglichen); Jaffé, Regesta, Bd. I, S. 453–454 (übernommene Referenz, nicht am Stück nachgeprüft) |
| Bestattung in Sankt Peter | Hoch | Catholic Encyclopedia; New Catholic Encyclopedia |
Die Falle der Stephan-Nummerierung
Stephan VII. wird bisweilen Stephan VIII. genannt. Der Unterschied rührt vom alten Nummerierungsproblem der Päpste namens Stephan her: Soll der 752 gewählte, vor seiner Weihe gestorbene Stephan als Stephan II. gezählt werden? Die aktuelle Liste des Heiligen Stuhls zählt ihn nicht zu den regierenden Päpsten; sie gibt dem Papst von 929–931 daher die Nummer VII, wobei in manchen historischen Notizen die alte Form gelegentlich in Klammern beibehalten wird.[16][17]
Für Ignispedia wird der Hauptgebrauch daher Stephan VII. sein, mit Erwähnung der alten Nummerierung nur zur Vermeidung von Verwechslungen in englischen oder alten Quellen.
Die erzählenden Quellen sind fast stumm
Der Liber Pontificalis bietet für diese Pontifikate des 10. Jahrhunderts nicht mehr die großen erzählenden Notizen der früheren Jahrhunderte. Die von Mann und der Catholic Encyclopedia angezeigten alten Referenzen verweisen auf sehr kurze Notizen und auf erhaltene Akten eher als auf eine fortlaufende Biographie.[18][19]
Dieses Schweigen zwingt zu einem anderen Aufbau als bei einem besser dokumentierten Papst. Der Artikel kann keine vollständige Laufbahn erzählen. Er muss vielmehr den Kontext erklären, die seltenen erhaltenen Akten bemessen und zeigen, was sie über das römische Papsttum offenbaren.
Rom zwischen Leo VI. und Johannes XI.
Marozia und das Haus der Theophylakten
Zu Beginn des 10. Jahrhunderts wird Rom von der Familie Theophylakts beherrscht, von Theodora und vor allem von Marozia. Die mittelalterlichen und modernen Quellen geben ihr Titel wie senatrix oder Donna Senatrix („Senatorin", die senatorische Dame Roms). Sie kontrolliert die Bündnisse, die Festungen, die Ehen und, in mehreren Momenten, den Zugang zum apostolischen Stuhl.[20]
Diese Herrschaft bedeutet nicht, dass die Kirche von Rom aufhört zu existieren. Sie bedeutet, dass der Papst politisch nicht mehr frei ist, wie es zu anderen Zeiten Nikolaus I. oder Johannes VIII. gewesen waren. Die Institution besteht fort; die zeitliche Freiheit ist zutiefst verwundet.
Der Sturz Johannes' X.
Johannes X. war ein tatkräftiger Papst gewesen: Er hatte gegen die Sarazenen gekämpft, eine italienische politische Rolle gespielt und versucht, Rom mit wirklicher Energie zu regieren. Diese Eigenständigkeit zog ihm die Feindschaft Marozias zu. Laut der New Catholic Encyclopedia zog sich Johannes X. in den letzten Jahren seines Pontifikats ihren Zorn zu, wurde dann eingekerkert und ermordet.[21]
Stephan VII. folgt nicht unmittelbar auf Johannes X.; Leo VI. steht etwa sechs oder sieben Monate dazwischen. Aber die Lage Stephans ist ohne diesen vorausgegangenen Sturz unverständlich: Die Botschaft an die folgenden Päpste ist brutal. Ein Papst, der die römische Politik zu unmittelbar regiert, riskiert seine Freiheit und sein Leben.
Leo VI., dann Stephan VII.
Leo VI., der unmittelbare Vorgänger Stephans VII., ist ebenfalls ein sehr wenig dokumentierter Papst. Sein bekanntester Akt betrifft Dalmatien: Er verleiht Johannes von Spalato das Pallium und befiehlt den dalmatinischen Bischöfen, innerhalb der Grenzen ihrer Diözesen zu bleiben.[22] Sein Tod öffnet Stephan VII. den Weg in einem weiterhin von Marozia beherrschten Rom.
Die New Catholic Encyclopedia, direkt gelesen, schreibt, Stephan folge auf Leo VI., „probably through the influence of Marozia" (wahrscheinlich dank des Einflusses Marozias).[23] Die Formulierung ist wichtig: Die Historiker sprechen von einer starken Wahrscheinlichkeit, nicht von einem erhaltenen Wahlprotokoll.
„Stephen VII succeeded him, probably through the influence of Marozia." — New Catholic Encyclopedia, Notiz „Stephen VII (VIII), Pope"[24]
Herkunft und Laufbahn vor der Wahl
Ein Römer, Sohn des Teudemund
Stephan VII. wird als Römer angegeben. Die alten, von Mann übernommenen Notizen nennen seinen Vater Teudemund: die sehr kurze Notiz des Liber Pontificalis (Hrsg. Duchesne, Bd. II, S. 242 — übernommene Referenz aus der Bibliographie der Catholic Encyclopedia und Manns, Band in dieser Sitzung nicht am Stück nachgeprüft: kein lateinischer Wortlaut wird hier daher als geprüft wiedergegeben) und Jaffé (das Repertorium der päpstlichen Akten, Regesta Pontificum Romanorum, Bd. I, 2. Aufl. Löwenfeld, S. 453–454 — übernommene Referenz aus der Bibliographie der Catholic Encyclopedia, in dieser Sitzung nicht am Stück nachgeprüft).[25][26][27] Der Name von germanischem Aussehen erlaubt keinen sicheren Schluss auf eine langobardische oder fränkische Herkunft; die Namen zirkulieren im Italien des Frühmittelalters weit. Die gesicherte Angabe ist einfacher: Stephan gehört dem römischen Klerus an und stammt aus einem hinreichend etablierten Milieu, um zum Presbyter-Titel von Sant'Anastasia zu gelangen.
Die Erwähnung des Vaters hat dennoch ein Interesse. Viele Päpste dieser Zeit sind Söhne von Priestern, Bischöfen oder kirchlichen Würdenträgern. Man darf die späteren Disziplinen nicht sogleich in ihrer vollendeten Form auf das 10. Jahrhundert projizieren; man muss feststellen, dass der römische Klerus auch als soziales Milieu funktioniert, in dem ganze Familien der Kirche über mehrere Generationen dienen.
Sant'Anastasia: ein römischer Presbyter-Titel
Vor seiner Wahl ist Stephan Inhaber des Titulus von Sant'Anastasia, in modernen Notizen als Kardinalpriester bezeichnet.[28][29] Diese römische Basilika gehört zu den alten Presbyter-Titeln der Stadt.
Diese Angabe genügt, um eine allzu politische Lesart der Person zu korrigieren. Stephan VII. ist kein von außen auf den apostolischen Stuhl gesetzter Laie. Er kommt aus dem römischen Presbyterium; er hat einer Titelkirche Roms gedient, bevor er zum Papst gewählt wurde: Er stammt aus dem römischen Klerus, nicht von außen.[30][31]
Treu seiner Pflicht und gut zu den Armen
Die New Catholic Encyclopedia bewahrt ein kurzes moralisches Urteil: Als Priester von Sant'Anastasia sei Stephan „faithful to his duty and kind to the poor" gewesen.[32] Der Satz ist mager, aber er ist kostbar. In einem Jahrhundert, das oft nur durch die Skandale seiner Eliten erzählt wird, erinnert er daran, dass ein politisch schwacher Papst ein gewissenhafter Priester gewesen sein kann.
„Als Kardinalpriester von Sant'Anastasia war er seiner Pflicht treu und gut zu den Armen gewesen." — New Catholic Encyclopedia, Notiz „Stephen VII (VIII), Pope", deutsche Übersetzung[33]
Man darf aus diesem Satz keine Heiligsprechung machen. Stephan VII. wird nicht als Heiliger verehrt. Aber er gibt den richtigen Ton an: Man darf ihm weder die Verbrechen des ihn umgebenden Systems zuschreiben noch ihm einen heldenhaften Widerstand erfinden, den die Quellen nicht zeigen. Der Titel „Kardinalpriester" gibt hier den Wortgebrauch der modernen Notizen für den Inhaber des Titulus wieder (siehe oben).
Die beiden unter seinem Namen überlieferten Akten: Klöster schützen
Warum die Klosterprivilegien zählen
Wenn ein Papst des 10. Jahrhunderts einem Kloster ein Privileg gewährt, unterzeichnet er keine dekorative Formalität. Er schützt eine konkrete Gemeinschaft gegen benachbarte Bischöfe, Grafen, öffentliche Richter, Plünderungen, Landaneignungen und Steuerdruck. In einem feudalen Italien und Frankenreich ist das päpstliche Privileg eine rechtliche Mauer um einen Ort des Gebets.
Die beiden unter dem Namen Stephans VII. durch die Patrologia Latina (Bd. 132) überlieferten Texte sind daher entscheidend — mit einem Methodenvorbehalt für den zweiten, den allein die Klassifizierung des Herausgebers diesem Papst zuordnet (siehe Anmerkung). Der erste betrifft San Vincenzo al Volturno, großes Benediktinerkloster im Samnium, nahe dem Fluss Volturno. Der zweite betrifft Sainte-Marie von Brogne, in der Region von Namur, reformiert vom heiligen Gerhard von Brogne.[34][35]
San Vincenzo al Volturno: Bestätigung der Güter und innere Freiheit
Die Bulle für San Vincenzo al Volturno — datiert auf 930 durch die vom Herausgeber Migne hinzugefügte Kopfzeile (die Schlussformel des Aktes, das sogenannte Eschatokoll — die letzten Zeilen mit Datum und Unterschriften —, gibt hier kein Jahr an: das Jahr, die Jahreszahl, bleibt leer)[36] — richtet sich an Abt Raimbald und seine Nachfolger. Stephan bestätigt dem Kloster seine Zellen, Kapellen, Burgen, Ländereien und Zugehörungen; er stellt es unter den Schutz der heiligen römischen Kirche; er verbietet jedermann, die Gemeinschaft zu stören oder ihr Besitz zu entziehen.[37]
Die interessanteste Stelle betrifft die Abtwahl. Beim Tod des amtierenden Abtes darf niemand „durch List oder Gewalt" aufgezwungen werden; die Brüder sollen nach ihrem gemeinsamen Einverständnis oder nach dem gesünderen Rat wählen, in Gottesfurcht und nach der Regel des heiligen Benedikt.[38]
„Keinem Menschen soll es erlaubt sein, das genannte Kloster freventlich zu stören, seinen Besitz zu entziehen, Entzogenes zurückzuhalten, es zu mindern oder durch ungerechte Belästigungen zu bedrängen; alles soll unversehrt bewahrt bleiben, um in jeder Weise den Gebräuchen derer zu dienen, für deren Unterhalt und Leitung diese Güter verliehen worden sind." — Stephan VII., Bulle für San Vincenzo al Volturno, PL 132, deutsche Arbeitsübersetzung, nicht an einer kritischen Edition überprüft[39]
Diese Formel sagt viel. Der in Rom politisch beherrschte Pontifex bleibt fähig, eine Benediktinergemeinschaft rechtlich und geistlich gegen lokale Gewalten zu schützen. Die zeitliche Macht des Papstes ist schwach; sein normatives Wort bleibt gefragt.
Liturgische Freiheit und Schutz gegen bischöfliche Eingriffe
Die Bulle für San Vincenzo präzisiert auch, dass das Kloster Chrisam, heiliges Öl, Altar- oder Basilikaweihen sowie die Weihen seiner Mönche und Kleriker von dem katholischen Bischof empfangen darf, den der Abt vorzieht.[40] Sie verbietet jedem Bischof, den Abt oder einen Mönch des Klosters vor seine Synode zu laden oder ihn zu exkommunizieren.
Es geht nicht darum, das Bischofsamt zu verachten. Es geht darum zu verhindern, dass ein Ortsbischof ein von Rom geschütztes Kloster in eine administrative, fiskalische oder politische Ressource verwandelt. Der päpstliche Schutz dient hier dem kontemplativen Leben.
Sainte-Marie von Brogne: eine Reform auf fränkischem Boden
Das zweite Privileg, unter dem Namen Stephans VII. allein durch die Klassifizierung des Herausgebers Migne überliefert (der Akt trägt ein bloßes „Stephanus" ohne Nummer und lässt das Jahr leer; Jaffé verzeichnet es unter Nr. †3580, Zeichen der als nicht authentisch eingestuften Akten), betrifft Sainte-Marie von Brogne, das von Gerhard von Brogne reformierte und wiederhergestellte Kloster.[41] Der Text erklärt, Gerhard habe den Ort zu Ehren der Jungfrau Maria, der Apostel Petrus und Paulus, Johannes des Täufers und des Märtyrers Eugenius reformiert und wiederhergestellt; er habe Reliquien dorthin gebracht und dem Kloster sein eigenes Erbe geschenkt.[42]
Das Privileg bestätigt die Immunität des Ortes. Kein Bischof, Graf, Vogt, öffentlicher Richter oder Justizbeamter darf die Kirche, die Ländereien oder die Besitzungen des Klosters betreten, um dort Recht zu sprechen, Abgaben zu erheben, Leistungen zu fordern, Herberge aufzuerlegen, Bürgen zu nehmen oder die auf den Klosterländereien lebenden Menschen ungerecht zu bedrängen.[43]
„Kein Bischof, kein Graf, kein Vogt, kein öffentlicher Richter, noch irgendjemand von der richterlichen Gewalt maße sich an, die Kirche, die Orte, die Felder oder die sonstigen Besitzungen des genannten Klosters zu betreten, um dort Recht zu sprechen oder Forderungen zu erheben, um die Freda (die Gerichtsbußen), Abgaben oder irgendwelche Lieferungen zu verlangen, um Herberge, Holzschläge oder Heerlager aufzuerlegen, um Bürgen zu nehmen, um die Menschen des genannten Klosters, Freie oder Unfreie, die auf seinem Boden wohnen, ungerecht zu bedrängen, noch um dort Rückerstattungen oder unerlaubte Vorwände geltend zu machen, in unserer Zeit und in Zukunft." — Privileg für Sainte-Marie von Brogne, Stephan VII. zugeschrieben (Klassifizierung des Herausgebers Migne; Jaffé †3580), PL 132, deutsche Arbeitsübersetzung, nicht an einer kritischen Edition überprüft[44]
Dieses Privileg stellt Stephan VII. in eine weitere Bewegung: den Schutz der Benediktinerhäuser, die von Brogne bis Cluny die große Klosterreform des 10. und 11. Jahrhunderts vorbereiten werden.
Stephan VII. und die entstehende Klosterreform
Cluny im Hintergrund
Das Pontifikat Stephans VII. spielt sich weniger als zwanzig Jahre nach der Gründung von Cluny im Jahr 910 durch Wilhelm den Frommen, Herzog von Aquitanien, ab[45]. Zur Zeit Stephans ist Odo von Cluny bereits eine der großen geistlichen Gestalten des klösterlichen Europa. Die New Catholic Encyclopedia verbindet das Pontifikat Stephans ausdrücklich mit den Klöstern in Italien und Frankreich gewährten Privilegien, während Odo die cluniazensische Reform in ganz Europa fördert.[46]
Stephan VII. ist nicht der große Papst Clunys; diese Rolle wird eher späteren Pontifices zufallen, wie Leo VII. oder den Päpsten der gregorianischen Reform. Aber er gehört zur selben Schutzlogik: die Klöster den lokalen Aneignungen zu entziehen, um sie ihrer Regel, ihrem Gebet und ihrem Abt zurückzugeben.
Warum Rom Klöster schützt, obwohl es schwach ist
Hier liegt ein fruchtbares Paradox. Das Papsttum der Jahre 929–931 ist in Rom schwach, aber seine Privilegien werden fern von Rom erbeten. Gerade weil die feudale Welt die Gewalten zersplittert, wird die päpstliche Autorität kostbar: Sie bietet einen Rechtsbehelf oberhalb der Herren, der Ortsbischöfe und der öffentlichen Richter.
Ein von Rom geschütztes Kloster wird keine hochmütige Enklave; es wird ein Ort, wo das Gebet gegen die unmittelbaren Interessen bestehen kann. In der Sprache des 10. Jahrhunderts sagt man das durch Exkommunikationsklauseln. In geistlicher Sprache bedeutet das, dass das geweihte Leben eine wirkliche institutionelle Freiheit braucht, um Gott zu suchen.
Der geistliche Faden: vom Schutz der Güter zum Schutz der Kontemplation
Die Privilegien Stephans VII. sprechen nicht nur von Ländereien. Sie sprechen von Kontemplation. Der erste Text rechtfertigt den den Mönchen gewährten Schutz mit ihrem Gottesdienst und ihrer Hingabe an die göttliche Betrachtung.[47] Land, Zellen, Kapellen, Befreiungen und Immunitäten sind daher keine weltlichen Privilegien; sie sind Mittel, die benediktinische Stabilität zu ermöglichen.
„Derselbe Ort soll mit seinen Zugehörungen zu jeder Zeit frei und friedlich unter dem Schutz des Apostolischen Stuhles bewahrt bleiben." — Stephan VII., Bulle für San Vincenzo al Volturno, PL 132, deutsche Arbeitsübersetzung, nicht an einer kritischen Edition überprüft[48]
Für einen katholischen Leser ist dieses Detail wichtig. Selbst in einer dunklen Zeit reduziert sich die Kirche nicht auf die römischen Paläste. Sie lebt auch in den Kreuzgängen, die psalmodieren, abschreiben, aufnehmen, ackern, beten und den Glauben weitergeben, während die Faktionen vergehen.
Chronologische Tabelle
| Datum | Ereignis | Bedeutung für Stephan VII. |
|---|---|---|
| 910 | Gründung Clunys durch Wilhelm den Frommen, Herzog von Aquitanien[49] | Hintergrund der abendländischen Klosterreform |
| 914–928 | Pontifikat Johannes' X. | Letzter tatkräftiger Papst vor der vollen Herrschaft Marozias |
| 928 | Johannes X. wird eingekerkert und stirbt in Haft | Unmittelbare politische Krise des römischen Papsttums |
| 928–929 | Sehr kurzes Pontifikat Leos VI. | Übergang zwischen Johannes X. und Stephan VII. |
| Januar 929 | Beginn des Pontifikats Stephans VII. nach dem Heiligen Stuhl | Wahl in einem von Marozia kontrollierten Rom |
| 930 (Datum der vom Herausgeber hinzugefügten Kopfzeile; das Jahr bleibt in der Schlussformel des Aktes leer)[50] | Bulle für San Vincenzo al Volturno | Päpstlicher Schutz eines großen italienischen Klosters |
| Redaktionelle Kopfzeile „Anno 920–931" (nach Wikisource-Transkription: der Akt nennt nur einen „Stephanus" ohne Nummer und gibt kein Jahr an; Jaffé †3580, als nicht authentisch eingestufter Akt — übernommene Signatur, am Stück zu prüfen)[51] | Privileg für Sainte-Marie von Brogne (Zuordnung des Herausgebers, keine festgestellte Datierung) | Bestätigung einer Klosterreform auf fränkischem Boden |
| Februar oder März 931 | Tod Stephans VII. | Bestattung in Sankt Peter; Nachfolge Johannes' XI. |
| 931–935 | Pontifikat Johannes' XI. | Vollendung des familiären Zugriffs Marozias |
| 932 | Alberich II. stürzt Marozia[52] | Neue römische Adelsherrschaft, diesmal unter dem Sohn Marozias |
Was offenbart dieses Pontifikat?
Ein behindertes, aber nicht erloschenes Papsttum
Stephan VII. regiert Italien nicht. Er reformiert Rom nicht. Er hinterlässt keinen großen Lehrbrief. Die New Catholic Encyclopedia beschreibt ihn sogar als powerless under the domination of Marozia.[53] Die Formel ist hart, aber sie sagt das Wirkliche: Dieser Papst hatte wahrscheinlich nicht die politische Freiheit, um mehr zu unternehmen.
Aber politische Ohnmacht heißt nicht kirchliche Nichtexistenz. Die erhaltenen Akten zeigen, dass der Apostolische Stuhl fortfährt, Rechte zu garantieren, Güter zu bestätigen, im Namen von Petrus und Paulus zu sprechen und Gewalten gegen geweihte Orte geistlich zu sanktionieren.
Die Heiligkeit der Kirche misst sich nicht nur an ihren Leitern
Das päpstliche 10. Jahrhundert empört oft, und zu Recht. Aber dasselbe Jahrhundert sieht den Aufstieg Clunys, die Reform von Brogne, die Beharrlichkeit großer italienischer Klöster, die Bewahrung liturgischer und patristischer Texte und die langsame Vorbereitung der gregorianischen Reform. Stephan VII. steht mitten in diesem Widerspruch.
Sein Pontifikat erinnert an eine nüchterne katholische Wahrheit: Die Heiligkeit der Kirche hängt nicht von der persönlichen Größe jedes Papstes ab. Der Papst ist der Nachfolger Petri; er kann auch Gefangener eines armen politischen Kontextes sein. Die Verheißung Christi an seine Kirche garantiert nicht, dass jede Epoche glänzend sein wird; sie garantiert, dass die Kirche nicht verschlungen werden wird.
Ein nützliches Pontifikat, um Johannes XI. und Alberich II. zu verstehen
Nach Stephan VII. kommt Johannes XI., Sohn Marozias nach der verbreitetsten Tradition. Diese Nachfolge bekundet den maximalen Zugriff der theophylaktischen Familie auf das Papsttum. Dann, 932, stürzt Alberich II., Sohn Marozias, seine Mutter und regiert Rom mehr als zwanzig Jahre als Fürst.
Stephan VII. ist daher eine Schwelle. Er ist noch nicht der Papst-Sohn Marozias; er ist nicht mehr der tatkräftige Papst, der sich den italienischen Mächten entgegenstellte. Er ist der Pontifex des Wartens, der den Stuhl besetzt, bis Marozia den einsetzen kann, den die verbreitetste Tradition als ihren Sohn angibt.
Rezeption und Gedächtnis
Ein auf wenige Zeilen reduziertes Gedächtnis
Das Gedächtnis Stephans VII. ist fast vollständig dokumentarisch. Die modernen Lexika wiederholen dieselben Angaben: Rom, Teudemund, Sant'Anastasia, Marozia, Klosterprivilegien, Sankt Peter.[54][55][56] Darüber darf man sich nicht wundern. In einer Zeit, in der die päpstlichen Archive selbst dünn sind, ist die Wiederholung nicht faul, wenn sie ehrlich bleibt: Sie spiegelt die Armut des Dossiers wider.
Die Hypothese eines gewaltsamen Todes
Manche Online-Synthesen erwähnen die Hypothese einer Ermordung Stephans VII. Die Hypothese ist im Rom der 930er Jahre möglich, aber keine der für diesen Artikel direkt gelesenen Quellen (Heiliger Stuhl, Catholic Encyclopedia, New Catholic Encyclopedia, Mann, Jaffé, Duchesne) bezeugt sie: Sie kann daher nicht als Tatsache dargestellt werden. Die gesicherte Version ist die des Todes im Februar oder März 931 und der Bestattung in Sankt Peter.
In einem Ignispedia-Artikel verdient die Hypothese Erwähnung, weil sie zirkuliert, aber sie muss im Rang einer Hypothese bleiben. Der gewaltsame Kontext genügt nicht, um einen Mord zu beweisen.
Sant'Anastasia, Sankt Peter und die Klöster: die drei Orte seines Gedächtnisses
Wollte man Stephan VII. in drei Orten zusammenfassen, so wären es Sant'Anastasia, Sankt Peter und die geschützten Klöster. Sant'Anastasia sagt seine klerikale Herkunft. Sankt Peter sagt seinen Platz in der apostolischen Nachfolge und seine Bestattung. San Vincenzo al Volturno und Brogne sagen, was seine seltenen Akten uns sehen lassen: den Schutz eines geweihten Lebens, das von den Eingriffen der Welt bedroht ist.
Weiterführend
- Leo VI. lesen, seinen unmittelbaren Vorgänger, um den Übergang von Johannes X. zu Stephan VII. zu verstehen.
- Johannes X. lesen, dessen politischer Sturz die Herrschaft Marozias über die folgenden Pontifikate erklärt.
- Johannes XI. lesen, Nachfolger Stephans VII. und Sohn Marozias nach der verbreitetsten Tradition.
- Leo VII. lesen, Papst der folgenden Generation, stärker mit dem cluniazensischen Aufschwung verbunden.
Anmerkungen und Quellen
Zu den Grenzen des Pontifikats, am 4. Oktober 2026 direkt gelesene Quellen. Der Heilige Stuhl zählt „Stephen VII", „124th Pope of the Catholic Church", „Beginning Pontificate ...I.929", „End Pontificate ...II.931", „Birth Rome". Die Catholic Encyclopedia (Mann-Notiz: „(929-31)") präzisiert, er sei Papst geworden „either at the end of 928 or at the beginning of 929" und gestorben „in February or March, 931". Die New Catholic Encyclopedia gibt „Pontificate: January 929 to February 931" an. Mann, Lives, Bd. IV, S. 189 (in dieser Sitzung kontrolliertes Kapitel auf der archive.org-Digitalisierung des Bd. IV von 1910, siehe Anmerkung) würde in einer Anmerkung die Datierungen der Repertorien zusammenfassen — Weihe um Februar 929 nach Jaffé, von Dezember 928 oder Januar 929 bis etwa März 931 nach Jaffé und Februar 931 nach Duchesne — doch konnten diese genauen Signaturen in dieser Sitzung nicht Wort für Wort nachgeprüft werden: Sie werden hier daher als Paraphrase wiedergegeben, am Stück zu prüfen. Jaffé, Regesta (das Repertorium der päpstlichen Akten), 2. Aufl. Löwenfeld, Bd. I, S. 453–454 (übernommene Referenz aus der Bibliographie der Catholic Encyclopedia; Digitalisierung in dieser Sitzung nicht als Belegstück aufbewahrt: am Stück zu prüfen) würde den Abschnitt „STEPHANUS VII. 929–931" mit „Consecratur, mortuo Leone VI" (geweiht nach dem Tod Leos VI.) eröffnen und den Akt für Volturno auf 930 datieren (Nr. 3581) — Formulierung unter Vorbehalt, solange das Stück nicht nachgeprüft ist. Der Liber Pontificalis, Hrsg. Duchesne, Bd. II, S. 242 (übernommene Referenz aus der Bibliographie der Catholic Encyclopedia; Band in dieser Sitzung nicht am Stück nachgeprüft) wird hier nur als sehr kurze Notiz zitiert: Kein lateinischer Wortlaut wird als geprüft wiedergegeben. Die Britannica-Seite („Stephen VII (or VIII)") ist gegen automatisiertes Lesen geschützt (am 4. Oktober 2026 festgestellter Anti-Roboter-Schutz): Keine ihrer Datierungen wird hier als geprüft übernommen, und die zuvor aus zweiter Hand übernommenen Präzisierungen „Dezember 928" und „15. März 931" sind gestrichen. URLs: https://www.vatican.va/content/vatican/en/holy-father/stefano-vii--viii.html ; https://www.newadvent.org/cathen/14290a.htm ; https://www.encyclopedia.com/religion/encyclopedias-almanacs-transcripts-and-maps/stephen-vii-viii-pope.
1 27Heiliger Stuhl, offizielle Notiz „Stephen VII": 124. Papst; Pontifikatsbeginn „I.929"; Ende „II.931"; Geburt in Rom. URL: https://www.vatican.va/content/vatican/en/holy-father/stefano-vii--viii.html (Seite geöffnet und geprüft am 4. Oktober 2026: „Stephen VII", „124th Pope of the Catholic Church", „Beginning Pontificate ...I.929", „End Pontificate ...II.931", „Birth Rome"; Darstellung der Seite kann sich ändern).
2 13 16Der Ausdruck saeculum obscurum (das „dunkle Jahrhundert") wird von der historiographischen Tradition dem Kardinal und Historiker Cesare Baronius, Annales Ecclesiastici, Bd. X (Rom, 1602), zum Jahr 900, an der Schwelle seiner Erzählung des 10. Jahrhunderts, zugeschrieben; der Band von 1602 wurde in dieser Sitzung nicht kollationiert. Die Referenz ist übernommen aus Schaff, History of the Christian Church, Bd. IV, § 63 „The Degradation of the Papacy in the Tenth Century" (am 4. Oktober 2026 direkt gelesene Seite), der in seiner Bibliographie „Baronius: Annales ad ann. 900–963" einordnet. Die Stelle bei Bischof Liutprand von Cremona, Zeitgenosse der Ereignisse, über die Einkerkerung Johannes' X. und die Erhebung Johannes' XI., des Sohnes Marozias (Antapodosis, III, 43), wird hier nur als Transkription nach Schaff wiedergegeben (Anm. 278, die auf die Migne-Ausgabe, Sp. 852, verweist), ohne Wert eines am Urtext geprüften Textes: „Papam [John X.] custodia maniciparunt [sic, für manciparunt], in qua non multo post ea defunctus [...] Quo mortuo ipsius Marotiae filium Johannem nomine [John XI.] quem ex Sergio papa meretrix genuerat, papam constituunt" — weder Migne noch der Urtext Liutprands wurden in dieser Sitzung kollationiert. Gängige Synthesen: https://www.catholicworldreport.com/2021/11/22/a-breezy-and-cautionary-history-of-the-papal-dark-age/ ; https://en.wikipedia.org/wiki/Saeculum_obscurum. Schaff-Seite: https://ccel.org/ccel/schaff/hcc4/hcc4.i.iv.xvi.html.
3Horace K. Mann, „Pope Stephen (VII) VIII", The Catholic Encyclopedia, Bd. 14, New York, Robert Appleton Company, 1912/1913; Wikisource-/New-Advent-Transkription: unbekannte Geburt, Tod Februar oder März 931, Römer, Sohn des Teudemund, Kardinalpriester von Sant'Anastasia, Klosterprivilegien, Bestattung in Sankt Peter. Text am 4. Oktober 2026 auf New Advent erneut geprüft, Formel „nothing more is known of him" und Bibliographie („Liber Pontificalis, II, 242; JAFFÉ, Regesta (Leipzig, 1888), 453-4; MANN, Lives of the Popes, IV, 189 sqq.") eingeschlossen; nur die Notiz selbst wurde auf New Advent nachgelesen — Liber Pontificalis II, 242 und Jaffé 453–454 bleiben übernommene Referenzen aus ihrer Bibliographie, in dieser Sitzung nicht am Stück nachgeprüft, während Mann auf der archive.org-Digitalisierung kontrolliert wurde (siehe Datierungs- und Mann-Anmerkungen). URLs: https://en.wikisource.org/wiki/Catholic_Encyclopedia_(1913)/Pope_Stephen_(VII)_VIII ; https://www.newadvent.org/cathen/14290a.htm.
4 7 14 17 18 25 28 30 54M. A. Mulholland, „Stephen VII (VIII), Pope", New Catholic Encyclopedia, auf Encyclopedia.com wiedergegebene Notiz: Pontifikat Januar 929–Februar 931, Kontext Johannes X.–Marozia–Leo VI., wahrscheinlicher Einfluss Marozias, Pflichttreue, Güte gegenüber den Armen, Klosterprivilegien, Bestattung in Sankt Peter. Notiz und englische Zitate am 4. Oktober 2026 auf Encyclopedia.com wortwörtlich erneut geprüft („probably through the influence of Marozia", „faithful to his duty and kind to the poor", „powerless under the domination of Marozia"). URL: https://www.encyclopedia.com/religion/encyclopedias-almanacs-transcripts-and-maps/stephen-vii-viii-pope.
5 10 15 20 21 23 24 29 31 32 33 46 53 55Stephan VII., Bulla pro monasterio S. Vincentii Vulturnensis, vom Herausgeber Migne hinzugefügte Kopfzeile „(Anno 930.)" (im Jahr 930), gerichtet an Abt Raimbald (Raimbaldo abbati, an Abt Raimbald), in J.-P. Migne, Patrologia Latina (die große gedruckte Sammlung lateinischer christlicher Schriften), Bd. 132, Sp. 1051B–1053A (Referenz Muratori, Rer. ital. Script. I, II, 422); Akt verzeichnet bei Jaffé, dem Repertorium der päpstlichen Akten (Regesta Pontificum Romanorum, der Sammlung, die die Papstbriefe auflistet und datiert), Bd. I, 2. Aufl. Löwenfeld, S. 453, Nr. 3581 (alte Nr. 2743), datiert auf 930 (übernommene Signatur aus der CE-Bibliographie, in dieser Sitzung nicht am Stück nachgeprüft) — Jaffé würde auf eine verderbte Schlussklausel mit Verweis auf Pflugk-Harttung für die authentische Klausel hinweisen (am Stück zu prüfen). Die Schlussformel des Aktes (das sogenannte Eschatokoll: die letzten Zeilen mit Datum und Unterschriften) — „Scriptum per manum Stephani primicerii..." (geschrieben durch die Hand Stephans des Primicerius, des Vorstehers der Notare) — gibt selbst kein Jahr an: Das Pontifikatsjahr bleibt leer, und das Datum 930 stammt aus der Kopfzeile der Edition. Der Text bestätigt die Güter von San Vincenzo al Volturno, stellt das Kloster unter den Schutz des Apostolischen Stuhles, garantiert die freie Abtwahl, verbietet bischöfliche Eingriffe und bedroht Verletzer mit einer geistlichen Sanktion. Latein nur auf der Wikisource-Transkription („Epistolae et privilegia (Stephanus VII)") kontrolliert, nicht mit Migne abgeglichen (Scan in dieser Sitzung nicht eingesehen): Die zitierten lateinischen Abschnitte finden sich dort wörtlich, nach dieser Dritttranskription, und die drei deutschen Übersetzungen sind Arbeitsübersetzungen, nicht an einer kritischen Edition überprüft („Pia sollicitudine curam agentes sacrarum Dei Ecclesiarum [...] divinae contemplationi insistentibus opem ferre possimus" ; „ut nulli omnino hominum liceat praedictum monasterium temere perturbare [...] sed omnia integra conserventur" ; „sed omni tempore idem locus cum pertinentiis libere et quiete sub apostolicae sedis protectione servetur" — Zitate nach Wikisource-Transkription, nicht auf Migne geprüft). URL: https://la.wikisource.org/wiki/Epistolae_et_privilegia_(Stephanus_VII).
6 11 34 36 37 38 39 40 47 48 50Horace K. Mann, The Lives of the Popes in the Early Middle Ages, Bd. IV, The Popes in the Days of Feudal Anarchy, 891–999, London, Kegan Paul, Trench, Trübner & Co., 1910, Kapitel „Stephen VII (VIII)", S. 189–190 — in dieser Sitzung kontrolliert auf der archive.org-Digitalisierung des Bd. IV von 1910 (lokale OCR-Transkription, Druckfehler berichtigt): Römer, Sohn des Teudemund, Kardinalpriester von Sant'Anastasia, zweiter Nachfolger Johannes' X., Papst „for over two years and a half" (mehr als zweieinhalb Jahre), Verse Flodoards („Septimus hinc Stephanus binos prefulget in annos, Aucto mense super..."), Bullen für Klöster Frankreichs und Italiens, ans Licht gebracht von Pflugk-Harttung, mit Zweifel zugeordnete Münze (Cinagli gegen andere Autoren) — dagegen konnten die Repertoriendatierungen, die Mann in einer Anmerkung zusammenfassen würde (Jaffé, Duchesne), in dieser Sitzung nicht Wort für Wort nachgeprüft werden und bleiben am Stück zu prüfen. URL der Digitalisierung: https://archive.org/details/livesofpopesinea0004hora_a8l7.
8 19 26 56Zur umstrittenen Vaterschaft Johannes' XI., sicherem Sohn Marozias: Mann, Lives, Bd. IV, Kap. „John XI (931–936)", S. 191–193 (in dieser Sitzung kontrolliert auf der archive.org-Digitalisierung des Bd. IV von 1910 — lokale OCR-Transkription, Druckfehler berichtigt — für die hier zitierten Flodoard-Stellen und die Datierung auf März 931) — Flodoard von Reims, Zeitgenosse und Manns „best authority", spricht von Johannes XI. stets als Bruder Alberichs II. und Sohn Marozias („our best authority, Frodoard"; „As John XI. is always spoken of by Frodoard as the brother of Alberic II. and the son of Marozia"); Mann schließt daraus, gegen Liutprand (Antapodosis, etwa fünfzig Jahre nach den Ereignissen verfasst) und gegen den Katalog des Liber Pontificalis (nicht zeitgenössische Notiz des Pontifikats), dass Johannes XI. Sohn Alberichs I. war — des sicheren Vaters Alberichs II. —, zum Papst gewählt „about the month of March 931" (um März 931; in dieser Sitzung kontrollierte Formulierung auf der archive.org-Digitalisierung) — die entsprechenden Jaffé- und Duchesne-Signaturen konnten dagegen nicht Wort für Wort nachgeprüft werden und bleiben am Stück zu prüfen. Dasselbe Dossier wird bereits im Kapitel „Sergius III", S. 140, aufgemacht: Flodoard, zeitgenössischer Autor, beschreibt Johannes XI. zweimal als „the brother of Alberic". Moderne, von P. Stewart, „Popes and Pornocrats" (Foundation for Medieval Genealogy), festgehaltene Synthese: J. N. D. Kelly (The Oxford Dictionary of Popes, 1986, S. 123) folgt dem Liber Pontificalis und Liutprand („almost certainly" unehelicher Sohn Sergius' III. und Marozias), während R. L. Poole (1917, S. 230) und P. Llewellyn (1971, S. 304) ihn zum legitimen Sohn Alberichs I. machen — „The matter will probably never be resolved".
9Privilegium pro monasterio S. Mariae Broniensi, von Migne unter Stephan VII. eingeordnet: Akt, verfasst auf Bitten des Gründerabts Gerhard von Brogne („coram petente sancto Gerardo abbate ac fundatore", auf Bitten des heiligen Gerhard, Abt und Gründer, nach der Zusammenfassung der Edition) und gerichtet an die Brüder und Söhne im Glauben, in J.-P. Migne, Patrologia Latina (die große gedruckte Sammlung lateinischer christlicher Schriften), Bd. 132, Sp. 1053B–1056A (Referenz Mansi, Concil. Bd. XVIII). Doch trägt die den Verfasser nennende Kopfzeile (die sogenannte Inscriptio: die ersten Worte des Aktes) nur ein „STEPHANUS, sedis apostolicae summus episcopus..." (Stephanus, oberster Bischof des Apostolischen Stuhles) ohne Nummer, und die Schlussformel (das Eschatokoll: die letzten Zeilen mit Datum und Unterschriften) gibt „Data V Kal. Maii, anno ab Incarnatione Domini . . ." (gegeben am 5. Tag vor den Kalenden des Mai — also am 27. April —, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn... [Jahr leer gelassen]): Die Zuordnung zu Stephan VII. beruht also einzig auf der Klassifizierung der Migne-Edition (Kopfzeile „Anno 920–931", bloße den Pontifikat abdeckende Spanne), nicht auf einer internen Datierung des Aktes — redaktionelle Zuordnung also, und keine festgestellte Datierung. Entscheidend: Jaffé, Regesta (das Repertorium der päpstlichen Akten), Bd. I, 2. Aufl. Löwenfeld, S. 453 (übernommene Signatur aus der CE-Bibliographie, in dieser Sitzung nicht am Stück nachgeprüft: am Stück zu prüfen), würde diesen Akt unter Nr. †3580 (alte Nr. 358) verzeichnen, wobei das Zeichen † nach dem Vorwort der 2. Auflage (S. XII, übernommene Referenz) die als nicht authentisch eingestuften Briefe bezeichnet — anders gesagt, Jaffé würde das Brogne-Privileg unter Vorbehalt der Nachprüfung am Stück zu den nicht authentischen Akten zählen. Der Text bestätigt die Reform und Wiederherstellung Brognes durch Gerhard („in melius reformavit et restauravit", er reformierte es zum Besseren und stellte es wieder her), schützt Reliquien, Güter, Bücher, Ländereien und Menschen des Klosters gegen Abgaben und Gewalten der Bischöfe, Grafen, Vögte (der weltlichen Schirmherren), öffentlichen Richter und örtlichen Beamten. Latein nur auf der Wikisource-Transkription („Epistolae et privilegia (Stephanus VII)") kontrolliert, nicht mit Migne abgeglichen (Scan in dieser Sitzung nicht eingesehen): Der zitierte lateinische Abschnitt findet sich dort wörtlich, nach dieser Dritttranskription, und die deutsche Übersetzung ist eine Arbeitsübersetzung, nicht an einer kritischen Edition überprüft („Scilicet, ut nullus episcopus, nullus comes, nullus advocatus, nullus judex publicus, nec quilibet ex judiciaria potestate [...] praesumat ingredi [...] aut freda, vel tributa, aut obsonia quaelibet exigenda [...] injuste distringendos" — dass kein Bischof, kein Graf, kein Vogt, kein öffentlicher Richter... sich anmaße einzutreten... noch Freda (Gerichtsbußen), Abgaben oder Lieferungen zu verlangen...). URL: https://la.wikisource.org/wiki/Epistolae_et_privilegia_(Stephanus_VII).
12 35 41 42 43 44 51Horace K. Mann, „Pope Leo VI", The Catholic Encyclopedia, Bd. 9, New York, Robert Appleton Company, 1910 — am 4. Oktober 2026 direkt auf New Advent gelesene Seite: Die unter Johannes X. begonnenen kirchlichen Jurisdiktionsfragen in Dalmatien wurden zum Teil von Leo VI. entschieden („some of these were decided by Leo VI"); es ist eine Bulle von ihm erhalten („there is extant a Bull of his"), mit der er dem Erzbischof Johannes von Spalato das Pallium verleiht, allen Bischöfen Dalmatiens befiehlt, ihm zu gehorchen und innerhalb der Grenzen ihrer Diözesen zu bleiben („to confine their operations within the limits of their own dioceses"), und Bischof Gregor anweist, sich mit der Diözese Scodra zu begnügen. Einzige sonst überlieferte Information: „according to most writers he was buried in St. Peter's". URL: http://www.newadvent.org/cathen/09159c.htm. (Die Britannica-Seite „Leo VI", gegen automatisiertes Lesen geschützt, konnte nicht direkt kontrolliert werden: Ihr ist nichts entnommen.)
22Catholic Encyclopedia, Bd. 7 (am 4. Oktober 2026 direkt gelesene Wikisource-Transkription): „In founding Cluny, in 910, and endowing it with his entire domains, William the Pious of Aquitaine had placed it under the direct protection of Rome" (bei der Gründung Clunys 910 und seiner Ausstattung mit allen seinen Gebieten hatte Wilhelm der Fromme von Aquitanien es unter den direkten Schutz Roms gestellt; OCR-Druckfehler der Digitalisierung berichtigt). URL: https://en.wikisource.org/wiki/Page:Catholic_Encyclopedia,_volume_7.djvu/584.
45 49Catholic Encyclopedia, „States of the Church": der Sohn Marozias, Alberich II., „finally put an end to the despotic rule of his mother (932)". URL: http://www.newadvent.org/cathen/14257a.htm. Siehe auch Encyclopaedia Britannica, „John XI": im Februar/März 931 geweiht, dient Johannes XI. bis 932/933 den politischen Zwecken seiner Mutter, als sein Halbbruder Alberich II. sie absetzt und einkerkert. URL: http://www.britannica.com/EBchecked/topic/304869/John-XI.
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