Es ist eine der brennendsten Fragen, die man dem christlichen Glauben stellen kann. Auf der einen Seite scheint Christus ohne Berufung zu entscheiden: „Amen, amen, ich sage dir: Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen“ (Joh 3,5). Auf der anderen Seite bekennt derselbe Glaube, dass „Gott will, dass alle Menschen gerettet werden“ (1 Tim 2,4) – und man denkt sofort an die Milliarden Menschen, die ohne Taufe gestorben sind: Kinder, Katechumenen, die am Vorabend ihrer Taufe dahingerafft wurden, noch nicht christliche Märtyrer, Menschen guten Willens, die nie von Christus gehört haben. Muss man sie alle als verloren betrachten? Oder will Christi Wort nicht sagen, was es zu sagen scheint?
Die katholische Antwort ist weder der Rigorismus, der jeden Ungetauften verdammt, noch der Laxismus, der die Notwendigkeit der Taufe aushöhlt. Sie liegt in einem Satz des Katechismus, der vor allem anderen festzuhalten ist:
„Gott hat das Heil an das Sakrament der Taufe gebunden, er selbst aber ist nicht an seine Sakramente gebunden.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1257[1]
Der ganze Artikel entfaltet diesen Satz. Ja, die Taufe ist wirklich notwendig: Sie ist keine Option, keine Gewohnheit und kein bloßes Zugehörigkeitsritual. Nein, diese Notwendigkeit schließt die Barmherzigkeit Gottes nicht in den einzigen Kanal des empfangenen Sakraments ein. Wir werden daher nacheinander sehen: was die Schrift sagt; die entscheidende Unterscheidung zwischen Notwendigkeit kraft Gebots und Notwendigkeit als Heilsmittel; die drei Taufen der Überlieferung (Wasser, Blut, Verlangen); den Unterschied zwischen ausdrücklichem und einschließendem Verlangen; den genauen Sinn der Formel „außerhalb der Kirche kein Heil“ und den Fall Feeney; schließlich die großen Einwände und was diese Lehre für das christliche Leben verändert. Die benachbarte Frage nach dem Schicksal der ohne Taufe gestorbenen Kinder und die nach dem Heil der Nichtchristen haben ihre eigenen Artikel — Was wird aus einem Kind, das ohne Taufe stirbt? und Kann man gerettet werden, ohne Jesus zu kennen?; hier ist der Gegenstand präzise: Ist die Taufe notwendig, und in welchem Sinn?
Zunächst eine klare Antwort: Ja, die Taufe ist notwendig
Man muss mit der Klarheit beginnen, denn gerade sie droht heute am ehesten aufgelöst zu werden. Die Taufe ist für die Kirche kein schönes, fakultatives Symbol. Sie ist die Pforte des christlichen Lebens, das Sakrament, ohne das man für gewöhnlich nicht in das Reich eintritt.
Zwei Worte Christi ohne Ausnahme nach Alter oder Verdienst
Die Notwendigkeit der Taufe beruht nicht auf einer Schlussfolgerung der Theologen, sondern auf zwei Worten des Herrn selbst. Das erste, nachts an Nikodemus gerichtet, ist von absoluter Universalität:
„Amen, amen, ich sage dir: Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen.“ — Jesus zu Nikodemus, Joh 3,5[2]
Das zweite, von heiligen Markus an das Ende des Evangeliums gestellt, im missionarischen Auftrag, bindet das Heil ausdrücklich an Glaube und Taufe:
„Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden.“ — Mk 16,16[3]
Der Katechismus zieht aus diesen Texten eine Schlussfolgerung ohne Ausflucht: „Der Herr selbst sagt, dass die Taufe zum Heil notwendig ist.“[4] Und er fügt jene Präzisierung hinzu, die einem missionarischen Auftrag gleichkommt: „Die Taufe ist zum Heil notwendig für jene, denen das Evangelium verkündet wurde und die die Möglichkeit hatten, um dieses Sakrament zu bitten.“[5] Die Einschränkung — „jenen, denen das Evangelium verkündet wurde“ — ist kein Schlupfloch: Sie bezeichnet im Gegenteil jene, für die die Taufe zur Pflicht wird, sobald sie sie kennengelernt haben.
Die Taufe „rettet“, sagt die Schrift
Das Neue Testament stellt die Taufe niemals als äußere Geste ohne wirkliche Wirkung dar. Es spricht von ihr als von einem Akt, der rettet, der wiedergebiert, der abwäscht:
„Das war ein Vorausbild der Taufe, die euch jetzt rettet: Die Taufe reinigt nicht von äußerlichen Befleckungen, sondern sie ist die Verpflichtung vor Gott zu einem rechten Gewissen und sie rettet durch die Auferstehung Jesu Christi.“ — Erster Brief des heiligen Petrus 3,21[6]
„Er hat uns gerettet, nicht aufgrund der Gerechtigkeit unserer eigenen Taten, sondern aus seinem Erbarmen. Durch das Bad der Taufe hat er uns wiedergeboren und im Heiligen Geist erneuert.“ — Brief an Titus 3,5[7]
Der heilige Paulus beschreibt die Taufe als Tod und Auferstehung mit Christus: „Wenn wir also durch die Taufe, die uns mit seinem Tod vereint, mit ihm begraben wurden, so ist es, damit auch wir ein neues Leben führen, wie Christus, der durch die Allmacht des Vaters von den Toten auferweckt wurde“ (Röm 6,4)[8]. Sie ist nicht das Symbol einer bereits erworbenen Verwandlung: Sie ist das Sakrament, das diese Verwandlung wirklich bewirkt, indem es die Erbsünde auslöscht und aus dem Getauften „eine neue Schöpfung“, einen „angenommenen Sohn Gottes“ macht[9]. Es bleibt wahr, ohne dieser Wirksamkeit etwas zu nehmen, dass Gott seine Gnade schon vor dem Sakrament geschenkt haben kann, durch das Verlangen nach der Taufe – ausdrücklich oder einschließend: Der heilige Thomas bemerkt, dass Kornelius und seinesgleichen durch ihren Glauben und ihr Verlangen Gnade und Tugenden empfangen, bevor sie getauft werden, wobei das Sakrament sodann eine vollere Nachlassung schenkt (III, q.69, a.4, ad 2). Man versteht, warum die Kirche dieses Sakrament weder relativieren noch den Auftrag zu taufen vernachlässigen kann: „Sie kennt kein anderes Mittel als die Taufe, um den Eintritt in die ewige Seligkeit zu sichern.“[10]
Warum hat Gott das Heil an ein Wasserzeichen „gebunden“?
Der moderne Mensch stockt hier oft: Warum sollte das Heil durch ein wenig ausgegossenes Wasser vermittelt werden? Die Antwort liegt darin, dass Gott den ganzen Menschen, Leib und Seele, durch sinnenfällige Zeichen retten wollte, die seiner Natur entsprechen. Die Taufe ist keine magische Formalität: Sie ist der Ort, an dem Gott verheißen hat, seine Gnade mit Gewissheit zu schenken. Indem er das Heil an ein sichtbares Sakrament bindet, erspart uns Gott die Qual des inneren Zweifels: Wir müssen nicht ergründen, ob wir würdig oder gläubig genug sind, denn die Gnade ist an einen konkreten Akt gebunden, der von der Kirche empfangen wird. Es ist eine Herablassung Gottes, keine willkürliche Fessel. Der weitere Verlauf des Artikels zeigt genau, wie diese Bindung, obwohl wirklich, Gott dennoch nicht einschließt.
Notwendigkeit kraft Gebots, Notwendigkeit als Heilsmittel: die Unterscheidung, die alles klärt
Um die Antwort der Kirche zu verstehen, muss man eine klassische Unterscheidung der Theologie erwerben, ohne die man im Kreis geht. Wenn man sagt, etwas sei „zum Heil notwendig“, kann das zwei sehr verschiedene Dinge bedeuten.
Die Notwendigkeit kraft Gebots
Etwas ist kraft Gebots notwendig, wenn es befohlen ist: Gott gebietet es, und es willentlich zu missachten ist eine Sünde. So gebietet Christus die Taufe: „Geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Mt 28,19)[11]. Wer dieses Gebot kennt und es verweigert, sündigt dagegen. Das Schreiben des Heiligen Offiziums von 1949 erinnert mit Nachdruck daran: Unter den Geboten Christi „ist nicht das geringste das, welches uns befiehlt, durch die Taufe dem mystischen Leib Christi, der die Kirche ist, eingegliedert zu werden“[12].
Die Notwendigkeit als Heilsmittel
Etwas ist als Heilsmittel notwendig, wenn es nicht nur befohlen ist, sondern das Mittel selbst zum Ziel darstellt: Ohne es kann das Ziel nicht erreicht werden, wie Nahrung zum Leben notwendig ist, nicht kraft Dekrets, sondern von Natur aus. Doch die Theologie präzisiert sogleich: Ein Mittel kann in Wirklichkeit (in re) oder im Verlangen (in voto) notwendig sein. Manche Mittel müssen tatsächlich besessen werden; bei anderen genügt es, sie zu wollen, wenn man ohne eigene Schuld daran gehindert ist, sie zu erlangen.
Hier knüpft sich die ganze Antwort: Die Taufe ist als Heilsmittel notwendig, aber mit einer Notwendigkeit, die in Wirklichkeit oder im Verlangen erfüllt werden kann. Wo das Wassersakrament nicht empfangen werden kann, kann sein aufrichtiges Verlangen – vereint mit Glaube und Liebe – an seine Stelle treten. Das ist keine moderne Erfindung: Es ist die Lehre des Konzils von Trient.
„Diese Übertragung kann seit der Verkündigung des Evangeliums nicht ohne das Bad der Wiedergeburt oder dessen Verlangen geschehen, wie geschrieben steht: ‚Wenn jemand nicht wiedergeboren wird aus Wasser und Heiligem Geist, kann er nicht in das Reich Gottes eingehen.‘“ — Konzil von Trient, Sessio VI, Dekret über die Rechtfertigung, Kap. 4 (1547)[13]
Das lateinische Wort ist entscheidend: sine lavacro regenerationis aut eius voto — „ohne das Bad der Wiedergeburt oder dessen Verlangen (votum)“. Die dogmatische Kirche hat also schon im 16. Jahrhundert das Verlangen nach der Taufe in die Definition der Rechtfertigung selbst eingeschrieben.
| Notwendigkeit kraft Gebots | Notwendigkeit als Heilsmittel | |
|---|---|---|
| Wesen | Ein zu befolgendes Gebot | Das Mittel selbst, um das Ziel zu erreichen |
| Schuldhaftes Fehlen | Willentliches Verweigern dessen, was man kennt | — |
| Schuldloses Fehlen | Verpflichtet nicht jene, die ohne Schuld unwissend sind | Kann in voto (durch Verlangen) ersetzt werden |
| Anwendung auf die Taufe | Verpflichtend für den, der Christi Gebot kennt | Empfangen in re (das Sakrament) oder in voto (Verlangen + Glaube + Liebe) |
Die drei Taufen der Überlieferung
Aus dieser Lehre ergibt sich ein Ausdruck, der sich bei den Vätern, beim heiligen Thomas von Aquin und im Katechismus findet: Es gibt drei Weisen, wie die Taufgnade eine Seele erreichen kann. Die Überlieferung nennt sie die drei Taufen – nicht als gäbe es drei Sakramente, sondern weil zwei außerordentliche Wege „die Früchte der Taufe hervorbringen, ohne Sakrament zu sein“[14].
Die Wassertaufe (baptismus fluminis)
Sie ist das Sakrament im eigentlichen Sinn: Wasser, ausgegossen mit der trinitarischen Formel. Sie ist der ordentliche, gewollte, gebotene Weg, den die Kirche spendet und für den sie ihre Missionare bis an die Enden der Erde aussendet. Die beiden anderen „Taufen“ konkurrieren nicht mit ihr: Sie sind Ersatz für die Fälle, in denen das Sakrament nicht empfangen werden konnte.
Die Bluttaufe (baptismus sanguinis)
Seit den Anfängen hält die Kirche fest, dass jener, der für den Glauben an Christus stirbt, ohne noch getauft worden zu sein, durch sein Martyrium selbst gerettet wird:
„Die Kirche hat von Anfang an die feste Überzeugung, dass diejenigen, die für den Glauben sterben, ohne die Taufe empfangen zu haben, durch ihren Tod für und mit Christus getauft werden. Diese Bluttaufe ... bringt die Früchte der Taufe hervor, ohne Sakrament zu sein.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1258[15]
Das älteste und eindrücklichste Beispiel ist das der heiligen unschuldigen Kinder von Bethlehem, die Herodes an Christi Stelle massakrieren ließ: Die Kirche verehrt sie als Märtyrer und feiert sie jedes Jahr am 28. Dezember, obwohl sie die Wassertaufe nicht gekannt hatten[16]. Die Bluttaufe zeigt: Was rettet, ist nicht der Ritus als materieller Vorgang, sondern die Vereinigung mit Christus, die der Ritus gewöhnlich bewirkt – und die das Martyrium auf seine höchste Weise bewirkt, indem es den Zeugen dem Tod des Erlösers selbst gleichgestaltet.
Die Begierdetaufe (baptismus flaminis)
Es ist der Fall des Katechumenen, der stirbt, bevor er das ersehnte Sakrament empfangen hat, oder jedes Menschen, dessen Liebe ihn wirklich auf Gott hin ausrichtet:
„Für Katechumenen, die vor ihrer Taufe sterben, sichert ihr ausdrückliches Verlangen danach, verbunden mit der Reue über ihre Sünden und der Liebe, das Heil, das sie nicht durch das Sakrament empfangen konnten.“ — Katechismus der Katholischen Kirche, § 1259[17]
Diese Lehre ist alt. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts antwortet Papst Innozenz III. (1198-1216) dem Bischof von Cremona über einen Priester, der ohne Wassertaufe gestorben war:
„Da er im Glauben der heiligen Mutter Kirche und im Bekenntnis des Namens Christi verharrt hat, erklären wir ohne Zögern, dass er von der Erbsünde befreit wurde und die Freude der himmlischen Heimat erlangt hat.“ — Innozenz III., Brief Apostolicam Sedem (Datum ungewiss)[18]
Der Papst verweist dann auf zwei Kirchenväter: den heiligen Augustinus, für den die Taufe, wenn nicht die Verachtung der Religion, sondern die Notwendigkeit ihren Empfang verhindert, auf unsichtbare Weise ersetzt wird[19], und den heiligen Ambrosius, dessen Trauerrede De obitu Valentiniani den als Katechumene vor seiner Taufe gestorbenen Kaiser Valentinian II. beweint und versichert, er habe sie in seinem Verlangen empfangen[20]. Der heilige Thomas von Aquin wird systematisieren: Die Begierdetaufe schenkt die Gnade der Rechtfertigung dem, der ohne Schuld am Empfang des Sakraments gehindert ist, ohne jedoch dessen Prägemal einzudrücken, das der Wassertaufe allein eigen ist[21].
Das evangelische Bild dieses Weges ist der gute Schächer: neben Jesus gekreuzigt, hört er jenes Wort, das wie eine im Augenblick erhörte Begierdetaufe ist:
„Amen, ich sage dir: Heute noch wirst du mit mir im Paradies sein.“ — Jesus zum guten Schächer, Lk 23,43[22]
| Taufe | Lateinischer Name | Typischer Empfänger | Was das Wasser ersetzt | Lehramtliche Quelle |
|---|---|---|---|---|
| mit Wasser | fluminis | Jeder Getaufte | — (das Sakrament selbst) | Joh 3,5; KKK 1257 |
| mit Blut | sanguinis | Der ungetaufte Märtyrer | Das Martyrium für den Glauben | KKK 1258; unschuldige Kinder |
| des Verlangens | flaminis | Der Katechumene, der Mensch der Liebe | Das votum + Glaube + Liebe | Trient DS 1524; KKK 1259 |
Ausdrückliches und einschließendes Verlangen
Es bleibt eine heikle Frage: Wie weit reicht die Begierdetaufe? Muss man wissen, dass die Taufe existiert, und sie namentlich wollen? Oder kann ein dunkleres Verlangen genügen? Die Kirche unterscheidet hier zwei Stufen.
Das ausdrückliche Verlangen: der Katechumene
Der klare Fall ist der des Katechumenen: Er kennt die Taufe, er bittet darum, er bereitet sich darauf vor – und der Tod ereilt ihn vor der Feier. Sein Verlangen ist ausdrücklich, formal auf das Sakrament gerichtet. Die Kirche zögert nicht an seinem Heil; sie betet sogar für ihre verstorbenen Katechumenen wie für ihre Gläubigen. Es ist der Fall, den der Katechismus in § 1259 wörtlich anvisiert.
Das einschließende Verlangen: die unüberwindliche Unwissenheit
Heikler ist der Fall des Menschen, der nie von Christus oder von der Taufe gehört hat – nicht aus eigener Schuld, sondern weil ihn das Evangelium nicht erreicht hat: Man spricht von unüberwindlicher Unwissenheit. Kann er eine Taufe ersehnen, die er nicht kennt? Ja, antwortet die Kirche, mit einem einschließenden Verlangen: enthalten im aufrichtigen Willen, das Gute zu tun und Gott so zu suchen, wie man ihn erkennt. Das Zweite Vatikanum formuliert es:
„Diejenigen, die ohne eigene Schuld das Evangelium Christi und seine Kirche nicht kennen, Gott aber mit aufrichtigem Herzen suchen und sich bemühen, unter dem Einfluss der Gnade seinen Willen ... zu erfüllen, können das ewige Heil erlangen.“ — Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, Nr. 16[23]
Der Katechismus greift es auf und schließt: „Jeder Mensch, der das Evangelium Christi und seine Kirche ohne Schuld nicht kennt, aber die Wahrheit sucht und den Willen Gottes, soweit er ihn kennt, tut, kann gerettet werden. Man darf annehmen, dass solche Menschen die Taufe ausdrücklich gewünscht hätten, wenn sie deren Notwendigkeit gekannt hätten.“[24] Die Logik bleibt konstant: Niemals rettet das Verlangen als Gefühl, sondern die Liebe, auf die es ausrichtet und die wirklich mit Gott vereint.
Die Grenzen: weder Indifferentismus noch „automatische Erlösung“
Man hüte sich, diese Lehre zu einer Art „alle werden sowieso gerettet“ zu karikieren. Das einschließende Verlangen hat strenge Bedingungen, die schon 1949 formuliert wurden:
„Man darf nicht meinen, dass jedwede Art von Verlangen, in die Kirche einzutreten, zum Heil genüge. Denn es ist notwendig, dass das Verlangen, durch das man auf die Kirche hingeordnet wird, von vollkommener Liebe beseelt sei. Das einschließende Verlangen kann nur wirksam sein, wenn der Mensch übernatürlichen Glauben besitzt.“ — Heiliges Offizium, Schreiben an den Erzbischof von Boston, 1949[25]
Mit anderen Worten: Die Begierdetaufe setzt Gnade, übernatürlichen Glauben, Liebe – und zwar eine sogenannte „vollkommene“ Liebe, das heißt die Liebe zu Gott, der über alles geliebt wird – sowie Reue, das aufrichtige Bereuen der Sünden mit dem Willen zur Besserung, voraus. Sie ist kein Heil ohne Gott und ohne Bekehrung; sie ist dasselbe Heil Christi, das die Seele auf einem Weg erreicht, den allein Gott ermisst. Der Brief verweist hier auf Hebr 11,6 – zu glauben, dass Gott existiert und jene belohnt, die ihn suchen –, ohne darum den erforderlichen Glauben auf ein einschließendes Minimum zu beschränken: Das Heilige Offizium hatte schon 1679 die These verurteilt, wonach allein der Glaube an den einen Gott als Heilsmittel notwendig sei, ohne den ausdrücklichen Glauben an den Vergelter (DS 2122)[26]. Und die Kirche verurteilt hier niemanden im Besonderen: Sie bewahrt die Glaubensregel und überlässt Gott das Urteil über die Personen (vgl. LG 16).
„Außerhalb der Kirche kein Heil“: der genaue Sinn
Man kann die Notwendigkeit der Taufe nicht behandeln, ohne sich der Formel zu stellen, die sie seit den Vätern begleitet: extra Ecclesiam nulla salus, „außerhalb der Kirche kein Heil“. Recht verstanden, erhellt sie alles. Missverstanden, hat sie noch im 20. Jahrhundert einen Rigorismus genährt, den Rom korrigieren musste.
Eine alte und feierliche Formel
Die Formel geht auf den heiligen Cyprian von Karthago (3. Jh.) zurück und durchzieht die ganze Überlieferung: das Vierte Laterankonzil (1215, DS 802), die Bulle Unam Sanctam von Bonifatius VIII. (1302, DS 870), das Konzil von Florenz (Dekret für die Jakobiten, 1442, DS 1351) wiederholen sie mit Nachdruck. Sie drückt eine Glaubenswahrheit aus: Christus hat eine Kirche als Sakrament des Heils gestiftet, und niemand wird gegen sie oder ohne sie gerettet. Das Heilige Offizium bekräftigt es 1949: „Unter den Dingen, die die Kirche immer gepredigt hat, befindet sich jene unfehlbare Aussage: außerhalb der Kirche gibt es kein Heil.“[27]
Der Fall Feeney: wenn der Rigorismus von Rom korrigiert wird
Mitte des 20. Jahrhunderts verteidigt in Boston der Jesuit Leonard Feeney eine verschärfte Lesart der Formel, wonach das Heil die sichtbare Eingliederung in die Kirche durch die Wassertaufe erfordere – die Position, die der Brief von 1949 anvisiert, wenn er jene verurteilt, die „vom ewigen Heil alle Menschen ausschließen, die nur durch ein einschließendes Verlangen mit der Kirche verbunden sind“[28]. Der Fall steigt bis nach Rom. Am 8. August 1949 richtet das Heilige Offizium an den Erzbischof von Boston ein Schreiben, das zum Referenztext wird: Es korrigiert Feeney, indem es die beständige Lehre in Erinnerung ruft:
„Um das ewige Heil zu erlangen, ist es nicht immer erforderlich, tatsächlich als Glied der Kirche eingegliedert zu sein, wohl aber ist es zumindest erforderlich, ihr durch Verlangen und Wunsch verbunden zu sein. Es ist nicht immer notwendig, dass dieses Verlangen ausdrücklich ist ... wenn der Mensch Opfer einer unüberwindlichen Unwissenheit ist, nimmt Gott auch ein einschließendes Verlangen an.“ — Heiliges Offizium, Schreiben nach Boston, 1949[29]
Dasselbe Schreiben verurteilt in einem Zug die beiden Extreme: „Es verurteilt ebenso jene, die vom ewigen Heil alle Menschen ausschließen, die nur durch ein einschließendes Verlangen mit der Kirche verbunden sind, wie jene, die fälschlich behaupten, die Menschen könnten in jeder Religion gleichermaßen gerettet werden.“[30] Die Korrektur von 1949 ist lehrmäßig; die darauf folgende Sanktion ist disziplinarisch: Feeney, der sich weigert, sich den römischen Anordnungen zu unterwerfen, wird 1953 exkommuniziert – nicht durch ein neues Urteil in der Sache, sondern wegen schweren Ungehorsams, gemäß dem in den Acta Apostolicae Sedis (AAS) 45 (1953), S. 100, veröffentlichten Dekret[31]. Er wird 1972, vor seinem Tod, mit der Kirche versöhnt[32].
Vatikanum II: die beiden Absätze von Lumen gentium
Das Zweite Vatikanische Konzil hat am Dogma nichts geändert; es hat es mit Ausgewogenheit in zwei einander ergänzenden Absätzen dargelegt. Lumen gentium 14 zielt auf jene, die wissen:
„Nicht gerettet werden könnten jene Menschen, die wissen, dass die katholische Kirche von Gott durch Christus als notwendig gestiftet wurde, und dennoch sich weigern, in sie einzutreten oder in ihr zu verharren.“ — Lumen gentium, Nr. 14[33]
Und Lumen gentium 16 zielt auf jene, die nicht wissen, oben zitiert. Der erste schließt die Tür der böswilligen Verweigerung; der zweite öffnet die Hoffnung für die unüberwindliche Unwissenheit. Dazwischen kein Widerspruch: Die Notwendigkeit der Taufe bleibt ganz, und die Barmherzigkeit Gottes ebenso.
- 3. Jh.Hl. Cyprian von Karthago
Formel „außerhalb der Kirche kein Heil“; er lehrt zugleich die Bluttaufe der ungetauften Märtyrer[34].
- 4. Jh.Ambrosius und Augustinus
Hl. Ambrosius sichert das Heil Valentinians II., der als Katechumene starb; hl. Augustinus formuliert die „unsichtbare“ Taufe des Verlangens[35].
- 1198-1216Papst Innozenz III.
Er erklärt einen ohne Wassertaufe gestorbenen Priester, der in Glaube und Liebe verharrte, für gerettet (Brief Apostolicam Sedem an den Bischof von Cremona, Datum ungewiss)[36].
- 1272-1273Hl. Thomas von Aquin (III. Teil der Summa)
Systematisiert die drei Taufen: fluminis (Wasser), sanguinis (Blut), flaminis (Verlangen)[37].
- 1547Konzil von Trient
Dekret über die Rechtfertigung: Die Rechtfertigung erfordert „das Bad der Wiedergeburt oder dessen Verlangen“ (DS 1524)[38].
- 1949Schreiben des Heiligen Offiziums nach Boston
Korrigiert Feeneys Rigorismus; legt ausdrückliches und einschließendes Verlangen dar (DS 3866-3872)[39].
- 1964Zweites Vatikanisches Konzil
Lumen gentium 14-16: Notwendigkeit der Kirche für den, der sie kennt, Hoffnung für die unüberwindliche Unwissenheit[40].
Einwände und Antworten
„Wenn das Verlangen genügt, warum sich taufen lassen?“
Weil das Verlangen nur dort Ersatz ist, wo das Sakrament ohne Schuld unmöglich ist. Wo es möglich ist, zerstört die Verweigerung mit dem Vorwand „mein Verlangen wird genügen“ gerade das Verlangen: Denn die Taufe wirklich zu ersehnen heißt, sie empfangen zu wollen, sobald man kann. Die Wassertaufe schenkt zudem, was das Verlangen nicht schenkt: das sakramentale Prägemal – das unauslöschliche geistliche Zeichen, das den Getauften Christus gleichgestaltet (vgl. KKK 1272-1274) –, die sichtbare Eingliederung in die Kirche, den Zugang zu den anderen Sakramenten, die objektive Gewissheit der Gnade. Das Verlangen rettet in Ermangelung eines Besseren; es erreicht nie die empfangene Gabe.
„Es ist ungerecht für jene, die nie von Christus gehört haben“
Gerade das schließt die Lehre vom einschließenden Verlangen aus. Gott verurteilt niemanden für eine schuldlos unwissende Unkenntnis: „Jeder Mensch, der ... die Wahrheit sucht und den Willen Gottes, soweit er ihn kennt, tut, kann gerettet werden“[41]. Der Heilswille Gottes ist universal (1 Tim 2,4); was er von jedem verlangt, ist, dem Licht zu antworten, das er empfangen hat. Das eigentliche Thema des Heils der Nichtchristen wird in Kann man gerettet werden, ohne Jesus zu kennen? behandelt.
„Dann ist die Taufe letztlich doch nicht notwendig“
Falsch: Sie bleibt als Heilsmittel notwendig. Die Wege des Blutes und des Verlangens sind keine Alternativen, die man anstelle des Sakraments wählen würde; sie sind Hilfen Gottes für die Fälle, in denen das Sakrament ohne Schuld fehlt. Niemand wird ohne die Taufe gerettet – doch manche erlangen sie in voto, wenn sie sie nicht in re erlangen können. Die Notwendigkeit bleibt; nur die Weise der Verwirklichung variiert.
„Und die ohne Taufe gestorbenen Kinder?“
Ein Sonderfall, denn das Kind kann kein persönliches Verlangen bilden. Die Kirche kennt keine Gewissheit, doch sie „kann sie nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen“ und lässt uns „hoffen, dass es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt“[42]. Die Frage wird, zusammen mit der Hypothese des Limbus und den neueren Dokumenten, in Was wird aus einem Kind, das ohne Taufe stirbt? und Was sagt die Kirche über den Limbus? entfaltet.
| Einwand | Antwort in einem Satz |
|---|---|
| „Verlangen genügt, also ist die Taufe unnütz“ | Verlangen ersetzt nur dort, wo das Sakrament ohne Schuld unmöglich ist |
| „Ungerecht für jene, die Christus nicht kennen“ | Jene, die ohne eigene Schuld das Evangelium nicht kennen, aber Gott suchen und seinen Willen tun, können gerettet werden: Es zählt ihre Antwort auf die Gnade, nicht die Unwissenheit selbst (LG 16; KKK 1260) |
| „Also ist die Taufe nicht notwendig“ | Sie ist es als Heilsmittel, verwirklicht in re oder in voto |
| „Feeney hatte recht: ohne Wasser kein Heil“ | 1949 vom Heiligen Offizium verurteilt (DS 3870) |
| „Alle Religionen sind gleichwertig“ | Ebenso 1949 verurteilt (DS 3872): Indifferentismus |
Was diese Lehre für das christliche Leben verändert
Diese Frage, scheinbar so abstrakt, hat sehr konkrete Folgen.
Erstens begründet sie die Dringlichkeit der Mission. Wenn Gott durch ein einschließendes Verlangen retten kann, ist das niemals ein Grund zu schweigen: Die Wassertaufe bleibt der gewollte, sichere, volle Weg, und die Kirche kann „den Auftrag, den sie vom Herrn empfangen hat, nicht vernachlässigen“[43]. Für jene zu hoffen, die Christus nicht kennen, ist nicht dasselbe, wie darauf zu verzichten, ihn ihnen zu verkünden – man würde sie der Gewissheit und der Überfülle des sakramentalen Heils berauben.
Sodann mahnt sie, die Taufe nicht ohne Grund aufzuschieben. Die Eltern, sagt das Recht der Kirche, sollen ihr Kind „in den ersten Wochen“ taufen lassen (CIC, can. 867, § 1; siehe Warum Babys taufen?); der Erwachsene, der zum Glauben kommt, soll das Sakrament nicht endlos vertagen. Sich auf eine „Begierdetaufe“ zu verlassen, die man immer noch anrufen könnte, während man das mögliche Sakrament verweigert, wäre eine gefährliche Illusion.
Schließlich nährt sie Vertrauen und Gebet. Angesichts eines ohne Taufe gestorbenen Angehörigen, eines verlorenen Kindes, eines atheistischen, aber rechtschaffenen Freundes muss der Katholik weder verzweifeln noch lügen: Er vertraut diese Seelen der Barmherzigkeit Gottes an, „der nicht an seine Sakramente gebunden ist“, und fährt fort zu verkünden, zu beten, zu taufen. Die Notwendigkeit der Taufe und die Weite der Barmherzigkeit widersprechen einander nicht: Sie treffen sich in Christus, „der will, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen“ (1 Tim 2,4).
„Gott hat das Heil an das Sakrament der Taufe gebunden, er selbst aber ist nicht an seine Sakramente gebunden.“[44]
Die ganze Antwort liegt in diesem Gleichgewicht: fest genug, um die Kirche zu senden, die ganze Welt zu taufen, und weit genug, um die Barmherzigkeit Gottes niemals einzuschließen.
Zum Weiterlesen
- Was ist ein Sakrament? — warum ein sinnenfälliges Zeichen die Gnade, die es bezeichnet, wirklich hervorbringen kann.
- Warum Babys taufen? — die Unentgeltlichkeit der Gnade und die Taufe der Kleinen.
- Was wird aus einem Kind, das ohne Taufe stirbt? — die Hoffnung für vor der Taufe gestorbene Kinder.
- Kann man gerettet werden, ohne Jesus zu kennen? — die Begierdetaufe und das Heil der Nichtchristen.
- Was sagt die Kirche über das Heil der Nichtchristen? — der universale Heilswille Gottes.
- Was ist das Heil? — das, wofür die Taufe die ordentliche Pforte ist.
- Was ist die Rechtfertigung? — die Taufe als Werkzeug der ersten Rechtfertigung (Trient).
- Was sagt die Kirche über den Limbus? — die theologische Hypothese zu den ungetauften Kindern.
Anmerkungen und Quellen
Katechismus der Katholischen Kirche, § 1257, Libreria Editrice Vaticana / Mame-Plon, Paris, 1992. Text: „Der Herr selbst sagt, dass die Taufe zum Heil notwendig ist (vgl. Joh 3,5)... Die Taufe ist zum Heil notwendig für jene, denen das Evangelium verkündet wurde und die die Möglichkeit hatten, um dieses Sakrament zu bitten (vgl. Mk 16,16). Die Kirche kennt kein anderes Mittel als die Taufe, um den Eintritt in die ewige Seligkeit zu sichern... Gott hat das Heil an das Sakrament der Taufe gebunden, er selbst aber ist nicht an seine Sakramente gebunden.“ Verweise: DS 1618; LG 14; AG 5.
1 4 5 10 43 44Evangelium nach Johannes 3,5: „Amen, amen, ich sage dir: Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen.“ Wort Christi an Nikodemus, wichtige Schriftgrundlage für die Notwendigkeit der Taufe, ohne Unterschied von Alter oder Stand.
2Evangelium nach Markus 16,16: „Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden.“ Vers aus dem Markusschluss, im Missionsauftrag des Auferstandenen, zitiert in KKK 1257 und vom Konzil von Trient. Schriftgrundlage des Zusammenhangs von Glaube, Taufe und Heil, von Matthieu Lavagna ebenfalls an den Anfang seiner Darlegung gestellt, La question difficile de l'enfer, 2026, im Auszug ohne Verlagsangabe, PDF-Seite 36 (die Mk 16, 15-16 mit Vers 15 zitiert).
3Erster Brief des heiligen Petrus 3,20-21: In der Arche „wurden wenige, nämlich acht Menschen, durch das Wasser hindurch gerettet. Das war ein Vorausbild der Taufe, die euch jetzt rettet: Die Taufe reinigt nicht von äußerlichen Befleckungen, sondern sie ist die Verpflichtung vor Gott zu einem rechten Gewissen und sie rettet durch die Auferstehung Jesu Christi“. Die Taufe wird dort ausdrücklich als „rettend“ bezeichnet.
6Brief des heiligen Paulus an Titus 3,5: „Er hat uns gerettet, nicht aufgrund der Gerechtigkeit unserer eigenen Taten, sondern aus seinem Erbarmen. Durch das Bad der Taufe hat er uns wiedergeboren und im Heiligen Geist erneuert.“ Das „Bad“ (loutron) wird von der Überlieferung als Taufe gelesen; zentraler Vers des Trienter Dekrets über die Rechtfertigung.
7Brief des heiligen Paulus an die Römer 6,3-4: „Wir alle, die wir durch die Taufe mit Christus Jesus vereint wurden, mit dessen Tod wurden wir durch die Taufe vereint. Wenn wir also durch die Taufe, die uns mit seinem Tod vereint, mit ihm begraben wurden, so ist es, damit auch wir ein neues Leben führen, wie Christus, der durch die Allmacht des Vaters von den Toten auferweckt wurde.“ Paulinische Theologie der Taufe als Tod und Auferstehung mit Christus.
8Katechismus der Katholischen Kirche, § 1265, a.a.O.: Die Taufe macht aus dem Neugetauften „eine neue Schöpfung“ (2 Kor 5,17), einen angenommenen Sohn Gottes (vgl. Gal 4,5-7)... „Teilhaber der göttlichen Natur“ (2 Petr 1,4), Glied Christi... Tempel des Heiligen Geistes. Zum Tilgen der Erbsünde und aller Sünden vgl. § 1263 (DS 1316).
9Evangelium nach Matthäus 28,19-20: „Geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. [...]“ Einsetzung des Taufauftrags, Grundlage der Notwendigkeit kraft Gebots. Angezeigte Auslassung: Der Schluss „Und siehe, ich bin mit euch alle Tage bis zum Ende der Welt“ ist im Zitat des Haupttexts weggelassen.
11Oberste Kongregation des Heiligen Offiziums, Schreiben an den Erzbischof von Boston (Mgr Cushing), 8. August 1949, in H. Denzinger, Enchiridion Symbolorum (DS 3867). Text: „Unter den Geboten Christi ist nicht das geringste das, welches uns befiehlt, durch die Taufe dem mystischen Leib Christi, der die Kirche ist, eingegliedert zu werden.“
12Konzil von Trient, Sessio VI (13. Januar 1547), Dekret über die Rechtfertigung, Kap. 4, in Denzinger, Enchiridion Symbolorum (DS 1524). Text: „Nach der Verkündigung des Evangeliums kann diese Übertragung [vom Stand der Sünde in den Stand der Gnade] nicht ohne das Bad der Wiedergeburt oder dessen Verlangen (sine lavacro regenerationis aut eius voto) geschehen, wie geschrieben steht: ‚Wenn jemand nicht wiedergeboren wird aus Wasser und Geist, kann er nicht in das Reich Gottes eingehen‘ (Joh 3,5).“ Dogmatische Grundlage der Begierdetaufe.
13 38Katechismus der Katholischen Kirche, § 1258, a.a.O.: „Die Kirche hat von Anfang an die feste Überzeugung, dass diejenigen, die für den Glauben sterben, ohne die Taufe empfangen zu haben, durch ihren Tod für und mit Christus getauft werden. Diese Bluttaufe wie auch das Verlangen nach der Taufe bringen die Früchte der Taufe hervor, ohne Sakrament zu sein.“ Vgl. auch § 1281.
14 15Heilige unschuldige Kinder: Mt 2,16-18 (Kindermord des Herodes in Bethlehem). Die Kirche verehrt sie als Märtyrer – „Blüten der Märtyrer“ (flores martyrum) nach Prudentius, Cathemerinon XII (Hymnus Epiphaniae), V. 125-132 („Salvete, flores martyrum“; Ausg. M. Lavarenne, CUF, Les Belles Lettres, Paris; kritischer Text M. P. Cunningham, CCSL 126, Brepols, 1966) – und feiert sie am 28. Dezember, obwohl sie die Wassertaufe nicht empfangen haben: klassisches Beispiel der Bluttaufe bei Kindern. Die Internationale Theologische Kommission sieht darin ausdrücklich eine Entsprechung zur Bluttaufe, die das Heil bringt: Die Hoffnung auf Rettung für ungetauft sterbende Kinder (2007), § 86.
16Katechismus der Katholischen Kirche, § 1259, a.a.O.: „Für Katechumenen, die vor ihrer Taufe sterben, sichert ihr ausdrückliches Verlangen danach, verbunden mit der Reue über ihre Sünden und der Liebe, das Heil, das sie nicht durch das Sakrament empfangen konnten.“
17Papst Innozenz III. (Pontifikat 1198-1216), Brief Apostolicam Sedem an den Bischof von Cremona – Sicardus (1185-1215) –, Datum ungewiss, in Denzinger, Enchiridion Symbolorum (DS 741; Ausg. P. Hünermann, Herder; franz. Übers. Cerf, Paris, 1996). Die alten Ausgaben schrieben ihn Innozenz II. zu, doch der Adressat (Sicardus, Bischof von Cremona von 1185 bis 1215) schließt Innozenz II. († 1143) aus: Die Kritik schreibt ihn Innozenz III. zu (vgl. Corpus Iuris Canonici, Ausg. Friedberg). Deutsche Arbeitsübersetzung aus dem Lateinischen: „Von dem Priester, von dem du gesagt hast, er habe seine Tage ohne das Wasser der Taufe beschlossen, erklären wir ohne Zögern, dass er, da er im Glauben der heiligen Mutter Kirche und im Bekenntnis des Namens Christi verharrt hat, von der Erbsünde befreit wurde und die Freude der himmlischen Heimat erlangt hat.“
18 36Hl. Augustinus, De baptismo contra Donatistas, Buch IV, Kap. 22, § 30: Das Fehlen der Taufe kann durch das Martyrium ersetzt werden – und auch, wenn man auf die Feier des Mysteriums nicht zurückgreifen kann, durch Glaube und Herzensbekehrung; diese unsichtbare Ersetzung greift nur, wenn die Notwendigkeit des Augenblicks und nicht die Verachtung der Religion den Empfang des Sakraments verhindert. Kritischer Text: M. Petschenig, CSEL 51. Die deutsche Formel in Anführungszeichen am Ende dieser Anmerkung ist die durch den Brief Innozenz' III. (DS 741) überlieferte, kein verifiziertes wörtliches Augustinus-Zitat: „Die Taufe wird auf unsichtbare Weise gespendet, wenn nicht die Verachtung der Religion, sondern die Schranke der Notwendigkeit sie ausschließt.“
19Hl. Ambrosius von Mailand, De obitu Valentiniani, §§ 51-53 (Trauerrede für Kaiser Valentinian II., † 392; kritischer Text: O. Faller, CSEL 73). Valentinian stirbt als Katechumene vor der von Ambrosius erbetenen Taufe; der Bischof versichert der Versammlung, dass Valentinian die erbetene Gnade nicht verloren hat. Auf diese Stelle beruft sich der heilige Thomas in der Summa Theologiae, III, q.68, a.2 – die dabei oft wiedergegebene deutsche Formulierung ist eine Arbeitsübersetzung, nicht der Text einer identifizierten Ausgabe. Von Innozenz III. (DS 741) als Autorität für die Begierdetaufe angeführter Text.
20 35Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae (Zusammenfassung, ohne wörtliches Zitat): die drei Taufen – mit Wasser (fluminis), mit Blut (sanguinis) und des Geistes bzw. des Verlangens (flaminis, auch Reuetaufe genannt) – in III, q.66, a.11; nur die Wassertaufe ist ein Sakrament und drückt das Prägemal ein, was die Bluttaufe nicht vermag (III, q.66, a.12, Einw. 1 und Antwort); das Verlangen nach der Taufe, Frucht des Glaubens, der durch die Liebe wirksam ist, ermöglicht das Heil ohne empfangenes Sakrament, wenn der Tod zuvorkommt (III, q.68, a.2); und der Mensch empfängt schon vor der Taufe durch dieses ausdrückliche oder einschließende Verlangen Nachlass der Sünden, Gnade und Tugenden, wobei das Sakrament sodann eine vollere Nachlassung schenkt (III, q.69, a.4, ad 2).
21 37Evangelium nach Lukas 23,42-43: „Jesus, denk an mich, wenn du in dein Reich kommst.“ – „Amen, ich sage dir: Heute noch wirst du mit mir im Paradies sein.“ Lukas sagt weder, auf welcher Seite dieser Verurteilte stand, noch ob er getauft war: Er berichtet nur seinen Glauben und die empfangene Verheißung. Augustinus berichtet hier das von Cyprian aus dem Schächer gezogene Argument – ungetauft mit Wasser empfängt er die Verheißung des Paradieses – in De baptismo contra Donatistas, IV, 22, 30, ein Beispiel zur Lehre von Blut- und Begierdetaufe (vgl. Thomas, III, q.66, a.11; q.68, a.2). Mit diesem Vorbehalt, den Augustinus selbst später formuliert: In seinen Retractationes (Buch II, Revision von De baptismo) hält er dieses Schächer-Beispiel für wenig beweiskräftig, da dessen etwaige Taufe ungewiss bleibe.
22Zweites Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 16. Text: „Jene, die ohne Schuld das Evangelium Christi und seine Kirche nicht kennen, Gott aber mit aufrichtigem Herzen suchen und sich bemühen, unter dem Einfluss der Gnade seinen ihnen durch die Stimme des Gewissens bekannten Willen in den Werken zu erfüllen, können das ewige Heil erlangen.“ Zitiert in KKK 1260.
23 40Katechismus der Katholischen Kirche, § 1260, a.a.O.: „‚Da Christus für alle gestorben ist und da des Menschen letzte Berufung in Wirklichkeit nur eine einzige ist, nämlich die göttliche, müssen wir festhalten, dass der Heilige Geist allen die Möglichkeit anbietet, auf eine Gott bekannte Weise dem österlichen Geheimnis verbunden zu werden‘ (GS 22). Jeder Mensch, der das Evangelium Christi und seine Kirche ohne Schuld nicht kennt, aber die Wahrheit sucht und den Willen Gottes, soweit er ihn kennt, tut, kann gerettet werden. Man darf annehmen, dass solche Menschen die Taufe ausdrücklich gewünscht hätten, wenn sie deren Notwendigkeit gekannt hätten.“
24 41Heiliges Offizium, Schreiben an den Erzbischof von Boston, 8. August 1949 (DS 3872). Zum ausdrücklichen Glauben an den Vergelter vgl. die vom Heiligen Offizium am 2. März 1679 unter Innozenz XI. verurteilte These, in H. Denzinger, Enchiridion Symbolorum (DS 2122; Ausg. P. Hünermann, Herder; franz. Übers. Cerf, Paris, 1996) – Latein: „Non nisi fides unius Dei necessaria videtur necessitate medii, non autem explicita Remuneratoris“, in deutscher Übersetzung also: „Allein der Glaube an den einen Gott scheint als Heilsmittel notwendig, nicht aber der ausdrückliche Glaube an den Vergelter“. Text: „Es verurteilt ebenso jene, die vom ewigen Heil alle Menschen ausschließen, die nur durch ein einschließendes Verlangen mit der Kirche verbunden sind, wie jene, die fälschlich behaupten, die Menschen könnten in jeder Religion gleichermaßen gerettet werden. Man darf auch nicht meinen, dass jedwedes Verlangen, in die Kirche einzutreten, genüge: Es ist notwendig, dass das Verlangen ... von vollkommener Liebe beseelt sei, und das einschließende Verlangen kann nur wirksam sein, wenn der Mensch übernatürlichen Glauben besitzt.“ (vgl. Hebr 11,6; Trient, Sessio VI, Kap. 8.)
25 26 28 30Heiliges Offizium, Schreiben an den Erzbischof von Boston, 8. August 1949 (DS 3866). Text: „Unter den Dingen, die die Kirche immer gepredigt hat und nie aufhören wird zu predigen, befindet sich jene unfehlbare Aussage, die uns lehrt, dass ‚außerhalb der Kirche kein Heil ist‘. Dieses Dogma muss jedoch in dem Sinn verstanden werden, in dem die Kirche selbst es versteht“ – d.h. im Sinn des Lehramts, nicht eines privaten Urteils.
27Heiliges Offizium, Schreiben an den Erzbischof von Boston, 8. August 1949 (DS 3870). Text: „Damit jemand das ewige Heil erlange, ist es nicht immer erforderlich, dass er tatsächlich als Glied der Kirche eingegliedert sei, wohl aber ist es zumindest erforderlich, dass er ihr durch Verlangen und Wunsch verbunden sei. Es ist jedoch nicht immer notwendig, dass dieses Verlangen ausdrücklich ist, wie es bei den Katechumenen der Fall ist; wenn aber der Mensch Opfer einer unüberwindlichen Unwissenheit ist, nimmt Gott auch ein einschließendes Verlangen an.“ Zentraler Text, der Feeneys Rigorismus korrigiert.
29 39Fall Feeney, Marksteine: lehrmäßige Korrektur durch das Schreiben des Heiligen Offiziums vom 8. August 1949 (DS 3866-3872); Exkommunikation 1953 wegen schweren Ungehorsams, Dekret veröffentlicht in den Acta Apostolicae Sedis (AAS) 45 (1953), S. 100; Versöhnung mit der Kirche 1972.
31 32Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, Nr. 14. Text: „Nicht gerettet werden könnten jene, die wissen, dass die katholische Kirche von Gott durch Christus als notwendig gegründet wurde, sich aber dennoch weigern, in sie einzutreten oder in ihr zu verharren.“ Unverzichtbare Ergänzung zu LG 16: Die Barmherzigkeit gegenüber der unüberwindlichen Unwissenheit deckt niemals die bewusste Verweigerung ab.
33Hl. Cyprian von Karthago († 258), De Ecclesiae catholicae unitate (um 251) und Briefe. Ursprung der Formel „Salus extra Ecclesiam non est“ („Außerhalb der Kirche gibt es kein Heil“, Brief 73). Cyprian lehrt zugleich, dass vor ihrer Taufe gemarterte Katechumenen „nicht der Taufe beraubt sind, sondern mit der herrlichsten und größten Taufe, jener des Blutes, getauft sind“ (Brief 73, § 22; §§ 21-22 für den Zusammenhang – kritischer Text W. Hartel, CSEL 3/2; die deutsche Formulierung ist eine Arbeitsübersetzung, nicht der Text einer identifizierten Ausgabe). Alter, aber nicht der erste Zeuge: Tertullian lehrte schon um 200, dass das Blut des Martyriums die Taufe vertritt (De baptismo, Kap. 16, gewidmet der zweiten Taufe, jener des Blutes).
34Katechismus der Katholischen Kirche, § 1261, a.a.O.: „Was die ohne Taufe gestorbenen Kinder betrifft, kann die Kirche sie nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen... Die große Barmherzigkeit Gottes, der will, dass alle Menschen gerettet werden (1 Tim 2,4), und die Zärtlichkeit Jesu gegenüber den Kindern – ‚Lasst die Kinder zu mir kommen‘ (Mk 10,14) – lassen uns hoffen, dass es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt.“ Vgl. auch Internationale Theologische Kommission, Die Hoffnung auf Rettung für ungetauft sterbende Kinder (2007).
42