Die Frage „muss man auf die Hand oder in den Mund kommunizieren?" lässt sich weder durch Lagerleidenschaft noch durch eine schnelle Formel beantworten. Die katholische Antwort verlangt zwei gleichzeitige Genauigkeiten. Die Norm der Lateinischen Kirche ist die Kommunion auf der Zunge — dies ist die jahrhundertealte praxis (die überlieferte Praxis), 1969 von Paul VI. bestätigt, von Johannes Paul II. (1980, 2004) in Erinnerung gerufen und durch das Beispiel Benedikts XVI. (2008) vor Augen geführt[1]. Jeder Gläubige hat jederzeit das Recht, sie nach eigener Wahl in den Mund zu empfangen, überall, bei jeder Messe, ohne diese Wahl rechtfertigen zu müssen[2].
Doch die Kommunion auf die Hand ist deswegen kein Sakrileg. Sie ist seit dem III. Jahrhundert bezeugt und wurde in den ersten Jahrhunderten des Christentums weit verbreitet praktiziert, mit strengen Ehrfurchtsbedingungen, die die Kirchenväter ausführlich beschreiben[3]. Sie ist heute erlaubt in den Ländern, die den Indult erhalten haben (besondere Erlaubnis Roms, die vom allgemeinen Recht abweicht) seit 1969, unter strengen Bedingungen: Erlaubnis der Bischofskonferenz mit Bestätigung des Apostolischen Stuhls, unmittelbarer Verzehr der Hostie vor dem Spender und Verweigerung bei Gefahr der Profanation[4] [5].
Das eigentliche Anliegen ist daher kein liturgischer Kampf. Es liegt woanders: wie den Leib Christi mit lebendigem Glauben an seine reale Gegenwart, in einer Haltung der Anbetung empfangen und gewissenhaft jedes Fragment schützen? Das ist die Frage, die die ganze katholische Tradition stellt, von den mystagogischen Katechesen des IV. Jahrhunderts bis zu den Gesten Benedikts XVI. beim Fronleichnamsfest 2008[6]. Beide Formen können darauf Antwort geben, wenn sie mit Glauben praktiziert werden; beide können verfehlen, wenn sie ihres Sinnes entleert werden.
Die Frage in vier Punkten
Für den eiligen Leser fasst sich die Lehre in vier überprüfbaren Aussagen zusammen, die unten jeweils mit ihren Quellen ausgeführt werden.
- Die Kommunion auf der Zunge ist die Norm der Lateinischen Kirche, seit dem IX. Jahrhundert durchgesetzt und von Rom 1969 (Memoriale Domini) bestätigte Praxis, 1980 (Dominicae Cenae) in Erinnerung gerufen und 2004 (Redemptionis Sacramentum, §92) geschützt[7] [8] [9].
- Jeder Gläubige behält das Recht, nach eigener Wahl in den Mund zu kommunizieren, überall, unter allen Umständen, und darf daran nicht gehindert werden[10].
- Die Kommunion auf die Hand ist seit dem III. Jahrhundert bezeugt und wurde in den ersten Jahrhunderten weit verbreitet praktiziert, mit Ehrfurchtsbedingungen, die die Väter mit Ernst auferlegten[11] [12] [13].
- Sie ist heute erlaubt in den Ländern, die den Indult durch Bestätigung des Heiligen Stuhls erhalten haben, aber unter strengen Bedingungen: Erlaubnis der Bischofskonferenz, unmittelbarer Verzehr vor dem Spender, Verweigerung bei Gefahr der Profanation und Beibehaltung der Kommunionschale[14] [15] [16].
Für die Einzelheiten — patristische Quellen, Daten der Konzile, Chronologie der Indulte, lehramtliche Zitate, gegenwärtige Debatten — nimmt der folgende Artikel sie Punkt für Punkt auf.
Was die Kirche heute sagt
Eine Norm der Lateinischen Kirche: die Kommunion auf die Zunge
Die Instruktion Memoriale Domini (29. Mai 1969), erlassen von der Heiligen Kongregation für den Gottesdienst mit der Billigung Pauls VI., ist das Gründungsdokument des geltenden liturgischen Rechts. Sie stellt eine zentrale Feststellung: Die Kommunion auf der Zunge, gespendet vom geweihten Diener, bleibt die normgebende Praxis der Lateinischen Kirche[17].
Der Text nennt drei ausdrückliche Gründe für die Beibehaltung dieser Tradition: Diese Form muss bewahrt werden, weil sie sich auf eine jahrhundertealte Tradition stützt, weil sie die Ehrfurcht der Gläubigen gegenüber der Eucharistie zum Ausdruck bringt und weil sie der Würde dessen, der einem so großen Sakrament naht, keinen Abbruch tut, während sie zur gehörigen Vorbereitung gehört, um mit dem größten Nutzen den Leib des Herrn zu empfangen[18].
Das Dokument stellt sogleich klar, dass diese Praxis drei pädagogische und theologische Garantien bietet: Sie schützt die dem Sakrament schuldige Ehrfurcht, sie wehrt jede Gefahr der Profanation und des Missbrauchs der Gestalten ab, und sie bewahrt die gewissenhafte Aufmerksamkeit für die Fragmente, die die Kirche zu allen Zeiten verlangt[19].
Das Recht des Gläubigen, in den Mund zu kommunizieren
Diese Vorliebe übersetzt sich im liturgischen Recht in ein dauerhaftes Recht des Gläubigen. Die Instruktion Redemptionis Sacramentum (25. März 2004) der Kongregation für den Gottesdienst, die die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil geltenden Normen zusammenstellt, ist im Absatz 92 ausdrücklich (offizieller Text, vatican.va):
„Jeder Gläubige hat jederzeit das Recht, die heilige Kommunion nach eigener Wahl in den Mund zu empfangen. Wenn ein Kommunikant das Sakrament auf die Hand empfangen möchte, in den Regionen, wo die Bischofskonferenz es mit Bestätigung des Apostolischen Stuhls erlaubt, kann ihm die heilige Hostie gegeben werden. In diesem Fall muss jedoch sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Hostie vom Kommunikanten sofort vor dem Spender verzehrt wird, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand davongeht. Besteht eine Gefahr der Profanation, darf die heilige Kommunion nicht in die Hand der Gläubigen gegeben werden." — Kongregation für den Gottesdienst, Instruktion Redemptionis Sacramentum, 25. März 2004, §92[20]
Keine örtliche pastorale Entscheidung, keine in einer Pfarrei mehrheitlich gewordene Gewohnheit kann dieses Recht aussetzen. Ein Priester oder ein außerordentlicher Spender darf einem Gläubigen die Kommunion nicht mit der Begründung verweigern, dass er sie in den Mund statt auf die Hand empfängt[21].
Die Kommunion auf die Hand: strenge Bedingungen
Wo die Kommunion auf die Hand erlaubt ist, ist sie nie unbedingt. Die von Memoriale Domini (1969) gestellten und dann von Redemptionis Sacramentum (2004, §92-93) aufgenommenen Erfordernisse sind folgende — und die geheime Zweidrittelmehrheit gehört zum Verfahren von Memoriale Domini, nicht zum §92:
| Bedingung | Konkretes Erfordernis | Quelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis der Konferenz | Antrag der Bischofskonferenz (dort, wo sich die Praxis bereits eingebürgert hat: geheime Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit) + Bestätigung des Apostolischen Stuhls | Memoriale Domini 1969 |
| Unmittelbarer Verzehr | Die Hostie muss vom Kommunikanten sofort vor dem Spender verzehrt werden, niemals mitgenommen | Redemptionis Sacramentum §92 |
| Verweigerung bei Profanationsgefahr | Besteht eine Gefahr der Profanation, darf die Kommunion nicht in die Hand der Gläubigen gegeben werden | Redemptionis Sacramentum §92 |
| Kommunionchale | Die Verwendung der Schale bei der Kommunion der Gläubigen beibehalten, damit keine Hostie und kein Fragment zu Boden fällt | Redemptionis Sacramentum §93 |
Diese Erfordernisse sind keine Fragen des guten Tons: Es sind in der Lateinischen Kirche geltende Disziplinarnormen[22] [23].
Die praktische Erinnerung von Pater Iannuzzi
Der amerikanische Theologe Joseph Iannuzzi, Doktor der Heiligen Theologie (Dissertation an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom am 22. November 2012 verteidigt, über die Gabe, im Willen Gottes zu leben gemäß den Schrifften der Dienerin Gottes Luisa Piccarreta), hat die katholische Lehre zu diesem Punkt im März 2020 in einem eigenständigen Artikel zusammengefasst, « The Proper way of Receiving Communion » (veröffentlicht am 28. März 2020 auf tligradio.org; französische Übersetzung von uns), anlässlich der Pandemie, die einige Diözesen aus Gesundheitsgründen zur Kommunion auf die Hand veranlasst hatte:
« Die Praxis und die normgebende Art der Kirche, die Kommunion richtig zu empfangen, ist die auf die Zunge. Obwohl der Papst 1977 den Diözesen der Vereinigten Staaten ein Indult gewährt hat, um die Kommunion auf die Hand zu erlauben, ist die Zahl der katholischen Riten und der Länder, die dieses Indult erhalten haben, gering. […] Wenn die Kirche in diesen außergewöhnlichen Zeiten die Kommunion auf die Hand erlaubt, ist es für niemanden angemessen zu behaupten, dies sei ein absolutes Sakrileg. Dennoch begeht jeder, der sich nicht im Stand der Gnade befindet und die Kommunion empfängt, sei es auf die Zunge oder auf die Hand, ein Sakrileg. » — R. J. Iannuzzi, « The Proper way of Receiving Communion », 28. März 2020[24]
Dieser Satz enthält das ganze katholische Gleichgewicht: Die Kommunion auf die Zunge ist die Norm, die Kommunion auf die Hand ist nicht an sich ein Sakrileg, und das eigentliche Sakrileg ist es, ohne Stand der Gnade zu kommunizieren, unabhängig von der Art des Empfangs[25]. Eine notwendige Präzisierung: Die Behauptung, die Länder mit Indult seien „wenige", stammt von 2020 und darf nicht wörtlich genommen werden — die seit 1969 gewährten Indulte sind tatsächlich zahlreich (siehe die Chronologie unten).
Die Praxis der ersten Jahrhunderte: die Kommunion auf die Hand
Um das heutige Gleichgewicht zu verstehen, muss man zu den patristischen Quellen zurückgehen. Die Kommunion auf die Hand ist weder eine Erfindung des Zweiten Vatikanischen Konzils noch eine protestantische Konzession der 1960er Jahre. Sie ist seit dem III. Jahrhundert durch die Kirchenväter bezeugt (Tertullian, Cyprian) und wird in den ersten Jahrhunderten weitgehend praktiziert, im Osten wie im Westen, wie die Zeugnisse von Cyrill von Jerusalem, Basilius und dem Konzil in Trullo zeigen[26] [27] [28] [29].
Das zentrale Zeugnis des heiligen Cyrill von Jerusalem (IV. Jahrhundert)
Der maßgebliche patristische Text ist die Fünfte mystagogische Katechese, die dem heiligen Cyrill von Jerusalem (um 313–386), Bischof der Heiligen Stadt und Kirchenlehrer, zugeschrieben wird — da die Zuschreibung an Cyrill oder seinen Nachfolger Johannes von Jerusalem unter den Patristikern umstritten bleibt, wird die Datierung um 348–350 entsprechend vorbehaltlich angegeben. An die Neophyten nach ihrer Taufe in der Osternacht gerichtet, schildert sie detailliert, wie die Eucharistie vorbildlich zu empfangen ist:
« Wenn du also hinzutrittst, so komm nicht mit ausgestreckten Handflächen oder auseinander gespreizten Fingern; sondern mache mit deiner linken Hand einen Thron für deine rechte, da diese den König empfangen soll, und empfange im Schoß deiner Hand den Leib Christi und sprich: Amen. Dann heilige mit Vorsicht deine Augen durch die Berührung des heiligen Leibes, nimm ihn zu dir und sei bedacht, nichts davon zu verlieren. Denn was du verlieren würdest, das betrachte so, als verlörenst du eines deiner eigenen Glieder. » — Hl. Cyrill von Jerusalem, Fünfte mystagogische Katechese, 21, um 350[30]
Drei Elemente sind hervorzuheben. Primo: Die beschriebene Praxis ist ausdrücklich die Kommunion auf die Hand — der Neophyte streckt beide Handflächen aus, die Hostie wird in die ausgehöhlte Hand gelegt. Secundo: Die Haltung wird als eine wirkliche Liturgie des Leibes vorgeschrieben: die linke Hand macht der rechten einen „Thron", die „den König empfangen soll". Tertio: Die Sorgfalt um die Fragmente ist streng: Was verloren ginge, wäre dem Verlust eines Gliedes des Kommunikanten selbst gleichzusetzen[31].
Cyrill fährt fort (V, 22) mit der Kommunion unter dem Kostbaren Blut: man tritt unter Anbetung verneigt heran, ohne die Hände auszustrecken, und antwortet beim Empfang des Kelches „Amen"[32]. Kein Christ der IV.–V. Jahrhunderte las diesen Text mit Befremden: Er beschrieb die gängige liturgische Praxis.
Tertullian, Cyprian, Basilius: Laien tragen die Eucharistie
Weitere übereinstimmende Zeugnisse ergänzen das von Cyrill. Tertullian (um 155–220) bezeugt in seiner Schrift De Corona (III, 3–4), dass die Gläubigen die Eucharistie allein aus den Händen der Vorsteher der Versammlung empfangen, und dass man betrübt ist, falls ein Krümel des Brotes oder des Weines zu Boden fällt[33]. Der heilige Cyprian von Karthago (um 200–258), Bischof und Märtyrer, spricht in seinem De Lapsis (Kapitel 26) — der Schrift über diejenigen, die während der Verfolgungen abgefallen waren — von Gläubigen, die die Eucharistie in ihre Hände empfangen und zu Hause aufbewahren[34].
Der heilige Basilius der Große (329–379), Kappadokischer Vater und Kirchenlehrer, schreibt der Patrizierin Cäsaria einen berühmt gewordenen Brief (Brief 93, um 372). Die Ordnung seiner Ausführungen selbst ist aufschlussreich, und wir folgen ihr hier in getreuer Wiedergabe: Basilius erinnert zunächst daran, dass in Zeiten der Verfolgung, mangels eines Priesters, der Gläubige die Kommunion aus eigener Hand empfängt, kraft eines alten Herkommens; sodann nennt er die Wüstenmönche, die die Kommunion in ihren Häusern aufbewahren und dort, wo kein Priester ist, aus eigener Hand kommunizieren; schließlich erwähnt er die Laien von Alexandrien und Ägypten, die ebenfalls größtenteils die Kommunion zu Hause bewahren[35].
Dieser Brief ist entscheidend, weil er eine Praxis beschreibt, die dermaßen anerkannt ist, dass sie außerhalb jeder gemeinschaftlichen Liturgie fortlebt. Wenn die aus eigener Hand empfangene Kommunion als an sich sakrilegisch betrachtet worden wäre, könnte Basilius sie nicht als „altes Herkommen" verteidigen[36].
Der heilige Augustinus und die Heiligung durch die Berührung
Der heilige Augustinus (354–430), Bischof von Hippo und Kirchenlehrer, erwähnt mehrfach die Berührung der Eucharistie durch den Kommunikanten. In seinen Enarrationes in Psalmum 98 kommentiert er den Vers « betet den Schemel seiner Füße an", und prägt die berühmte Formel, dass niemand dieses Fleisch isst, ohne es zuvor angebetet zu haben[37].
Der heilige Johannes Damaskenus und das Konzil in Trullo
Der Gebrauch hält sich im Osten viel länger als im Westen. Der heilige Johannes Damaskenus (um 676–749), der letzte der griechischen Kirchenväter, kodifiziert im VIII. Jahrhundert in seiner Exakten Darlegung des orthodoxen Glaubens die rituelle Haltung:
« Lasst uns also mit brennendem Verlangen herzutreten und, die Handflächen in Form eines Kreuzes haltend, den Leib des Gekreuzigten empfangen und sprechen: Amen. » — Hl. Johannes Damaskenus, Exakte Darlegung des orthodoxen Glaubens, Buch IV, Kapitel 13, um 743[38]
Das Konzil in Trullo (Konstantinopel, 691–692), eine ökumenische Synode, die die byzantinische Disziplin kodifiziert, bestätigt im Kanon 101 dieselbe Vorschrift in klaren Worten und gibt die entsprechende kanonische Sanktion (gekürzte Übersetzung, Auslassungen gekennzeichnet):
« Der große Apostel sagt uns klar, dass der Mensch nach dem Bild und Gleichnis Gottes erschaffen wurde […]. Wenn also jemand zur Zeit der Synaxe (der liturgischen Versammlung) vom unbefleckten Leib kommunizieren und durch diese Teilhabe eins mit ihm werden will, so halte er seine Hände in Form eines Kreuzes und trete heran, indem er die Kommunion der Gnade empfängt. Diejenigen aber, die anstatt ihrer Hände Gefäße aus Gold oder aus sonst einem Stoff anfertigen, um die göttliche Gabe zu empfangen, diese Praxis billigen wir keineswegs, weil sie der Materie, die unbeseelt ist und dem Bild Gottes unterworfen, den Vorzug geben. » — Konzil in Trullo, Kanon 101, Konstantinopel, 692[39]
Dieser Kanon hat eine erhebliche Tragweite: Er billigt nicht nur die Handkommunion, sondern verbietet den Gläubigen, ein äußeres Gefäß herzustellen (Becher, persönliches Tablett), um die Hostie zu empfangen, denn die nach dem Ebenbild Gottes geschaffene menschliche Hand ist für sich würdiger als ein materielles Gefäß[40]. Der Kanon verhängt die Ausschlussstrafe sowohl über den Spender, der Gläubigen mit solchen Gefäßen die Kommunion reichen würde, als auch über diese Gläubigen selbst[41].
Die von Anfang an auferlegten Ehrfurchtsbedingungen
Die Väter predigen niemals eine nachlässige Kommunion. Die seit den ersten Jahrhunderten auferlegten Bedingungen zeigen, wie sehr die alte Praxis liturgisch kodifiziert war:
- Haltung der Hände in Kreuz- oder Thronform, niemals flache Handfläche oder geöffnete Finger[42] [43] [44].
- Empfang an Ort und Stelle, mit Ausnahme des besonderen Falls der Eucharistie, die von heimgesuchten Christen (Verfolgten, Kranken, Alleinstehenden) zu Hause aufbewahrt wurde, wie von Basilius erwähnt[45].
- Sorgfältigster Umgang mit den Fragmenten: Was verloren ginge, wäre dem Verlust eines Gliedes vergleichbar, nach der Formel des Cyrill[46]; Tertullian bezeugt dieselbe Bekümmernis, wenn ein Krümel zu Boden fallen sollte[47].
Die antike Handkommunion hat also nichts zu tun mit einer entweihten „Selbstbedienungs-Kommunion". Sie setzt einen Ritus voraus, der ritualisiert, kodifiziert und mit der gesamten eucharistischen Liturgie verflochten ist, und untrennbar mit der disciplina arcani – der „Disziplin des Geheimnisses", die das eucharistische Geheimnis mit einem heiligen Schleier umgab.
Der mittelalterliche Wandel zur Zungenkommunion (4.–13. Jahrhundert)
Die Handkommunion blieb acht Jahrhunderte lang die übliche Praxis, doch bereits in der Spätantike zeigen sich Warnsignale. Der Umschwung zur Zungenkommunion, im Westen im 11.–13. Jahrhundert vollständig, ist nicht das Ergebnis einer theologischen Verurteilung des alten Brauchs: Es ist eine langsame disziplinäre Entwicklung, motiviert durch die Verteidigung der Ehrfurcht, den Kampf gegen Entweihungen und die materielle Veränderung der Hostie.
Saragossa (380): Der erste Riegel gegen die Entweihung
Das Konzil von Saragossa, das 380 unter dem Vorsitz des Delphin von Bordeaux abgehalten wurde, einberufen wurde, um auf die Ausbreitung des Priscillianismus zu antworten, einer radikalen asketischen Bewegung, die als häretisch galt. Unter seinen acht Kanones exkommuniziert einer (häufig als der dritte identifiziert) den Gläubigen, der in der Kirche die Eucharistie empfängt, ohne sie an Ort und Stelle zu konsumieren – eine Praxis mancher Priscillianisten, die die Hostie mitnahmen, um sie aufzubewahren oder getrennt zu behandeln:
„Wenn jemand, nachdem er die eucharistische Gnade empfangen hat, sie nicht konsumiert, sei er für immer im Anathem." — Konzil von Saragossa, Kanon 3 (paraphrasiert), 380[48]
Der Kanon zielt auf eine konkrete Fehlentwicklung, doch seine Tragweite ist groß: Ab 380 überwacht die westliche Kirche genau den Zeitpunkt, zu dem die Hostie konsumiert wird, und neigt dazu, den sofortigen Empfang an Ort und Stelle zu verlangen. Es ist die erste grundlegende Bewegung hin zu einer Kommunion, die vom Spender streng beaufsichtigt wird[49].
Synode von Córdoba (839) und Konzil von Rouen (um 878): Der Umschwung
Vier Jahrhunderte später vollzieht sich der disziplinäre Umschwung im Westen in zwei Schritten. Die Synode von Córdoba (839), die unter anderem die Casiani verurteilt, die die Mundkommunion ablehnen, und vor allem das Konzil von Rouen (nach der alten Chronologie auf 650 datiert, oder nach der gängigsten Datierung ins 9. Jahrhundert – um 878 –) schreiben ausdrücklich die Zungenkommunion vor. Die Formel des Konzils von Rouen wird von allen liturgiegeschichtlichen Werken zitiert:
„Man lege die Eucharistie in die Hand keines Laies und keiner Frau, sondern nur in ihren Mund." — Konzil von Rouen, Nulli autem laico aut feminae Eucharistiam in manibus ponat, sed tantum in os ejus (in den Mund, nicht in die Hände)[50]
Ab diesem Datum wird die Zungenkommunion zur gemeinsamen Praxis im gesamten lateinischen Ritus. Der Übergang wird im 11.–12. Jahrhundert abgeschlossen, und im 13. Jahrhundert ist sie die im Westen angenommene Praxis, vom Priester allein auf die Zunge gereicht[51].
Die Einführung des ungesäuerten Brotes und die Sorge um die Fragmente
Eine materielle Ursache begleitet diese disziplinäre Entwicklung. Die Einführung des ungesäuerten Brotes (Azymenbrotes) im Westen, die vom 9. bis 11. Jahrhundert verallgemeinert wird, verändert die Beschaffenheit der Hostie. Ungesäuertes Brot erzeugt zahlreichere und feinere Fragmente als gesäuertes Brot. Je kompakter und kleiner die Hostie wird, desto mehr wird die Zungenkommunion, ohne Berührung mit der Hand, zur sichersten präzisen Geste, um nichts zu verlieren[52].
Zugleich führt der Zuström großer Menschenmengen in die Pfarreien, deren Vorbereitung auf das Geheimnis ungleich ist, dazu, dass die Bischöfe den eucharistischen Ritus straffen, um die gemeinsame Ehrfurcht zu verteidigen. Es ist kein klerikales Erstarren gegen die Laien: Es ist eine Antwort aus pastoraler Klugheit.
Der heilige Thomas von Aquin: Allein der Priester verfügt über die Gestalten
Im 13. Jahrhundert ist die Praxis universal geworden und erhält ihre systematische theologische Begründung beim heiligen Thomas von Aquin (1225–1274), dem gemeinsamen Kirchenlehrer. In der Summa Theologiae, III, Frage 82, Artikel 3, stellt er ausdrücklich fest, dass die Spendung des Sakraments dem Priester vorbehalten ist, weil die Hände des Priesters eigens geweiht sind, um die eucharistischen Gestalten durch die Salbung am Tag der Weihe zu berühren:
„Die Austeilung des Leibes Christi kommt dem Priester aus drei Gründen zu. Erstens, weil er es ist, der konsekriert, als Stellvertreter Christi; wie aber Christus am Abendmahl seinen Leib konsekrierte und ihn auch anderen zum Essen gab, so kommt dem, der seine Stelle vertritt, sowohl die Konsekration als auch die Austeilung zu. Zweitens, weil der Priester als Mittler zwischen Gott und dem Volk eingesetzt ist, dem Mittler aber zukommt, dem Volk die göttlichen Dinge darzubringen, die er von Gott empfängt. Drittens aus Ehrfurcht vor dem Sakrament, denn kein Gegenstand außer dem Geweihten berührt das Sakrament, so der Kelchtuch und der Kelch, und ebenso die Hände des Priesters, dieses Sakrament zu berühren. Darum ist es niemandem erlaubt, es zu berühren, außer im Fall der Not, etwa wenn es zu Boden fiele oder in einem ähnlichen Fall.“ — Der heilige Thomas von Aquin, Summa Theologiae, III, Frage 82, Artikel 3[53]
Dieser Artikel begründet die mittelalterliche und tridentinische Überzeugung: Die einzigen Hände, die gewöhnlich die geweihten Gestalten berühren, sind die geweihten Hände des Priesters. Eine Ausnahme ist für den Notfall vorgesehen (Hostie, die zu Boden fällt), aber im gewöhnlichen Regime berührt die Hand des Laien die Hostie nicht; sie wird auf die Zunge empfangen.
Von Trient bis 1969: die gemeinsame Norm des lateinischen Ritus
Das Konzil von Trient: Die empfangene Praxis bestätigen
Das Konzil von Trient (1545–1563) beschließt in der dreizehnten Sitzung, die der Eucharistie gewidmet ist (11. Oktober 1551), keine eigene Regelung zur Art der Kommunionempfangs – mit der Hand oder auf der Zunge –, weil die Frage in jener Zeit nicht umstritten ist: Die Kommunion auf die Zunge ist seit Jahrhunderten im Westen die empfangene Norm[54]. Das tridentinische Dekret konzentriert sich auf die Verteidigung der realen Gegenwart gegenüber den protestantischen Reformatoren. Die daraus hervorgehende tridentinische Liturgiepraxis jedoch ist einheitlich: Kommunion am Kommuniongitter, kniend, auf die Zunge, ausschließlich durch den Priester[55].
Diese tridentinische Disziplin herrscht ohne Unterbrechung bis 1969. Nahezu tausend Jahre lang empfängt im lateinischen Ritus kein Gläubiger gewöhnlich die Hostie in die Hand. Es ist die Praxis, die alle modernen katholischen Generationen empfangen haben – die der Heiligen des 16. bis 20. Jahrhunderts, die der großen Marienerscheinungen, die des Pfarrers von Ars und der heiligen Thérèse von Lisieux.
Eine Disziplin, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreicht
Der heilige Pius X. fördert mit dem Dekret Sacra Tridentina Synodus (20. Dezember 1905) die häufige, ja tägliche Kommunion, und mit Quam Singulari (1910) setzt er das Alter für die Erstkommunion auf das Vernunftalter (7 Jahre) herab. Diese beiden Texte lenken die eucharistische Pastoral des 20. Jahrhunderts auf eine häufigere Kommunionfeier um, doch sie ändern nichts an der Art des Empfangs: Es bleibt bei der Zunge, kniend, am Kommuniongitter[56].
Vor dem Hintergrund dieser jahrtausendealten Praxis wird Ende der 1960er-Jahre die nachkonziliare Krise eintreten.
Die nachkonziliare Krise: Memoriale Domini (1969)
Eine „missbräuchlich“ eingeführte Praxis
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) erlaubt an keiner Stelle die Kommunion in die Hand. Seine Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium erwähnt das Thema nicht[57]. Dennoch beginnen Ende der 1960er-Jahre einige Regionen Europas – Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich –, ohne Erlaubnis des Heiligen Stuhls die Kommunion in die Hand zu praktizieren, mit der Begründung einer Rückkehr zur alten Praxis[58].
Diese ohne Ermächtigung eingeführte Praxis stellt Rom vor vollendete Tatsachen. Erzbischof Malcolm Ranjith, damals Sekretär der Kongregation für den Gottesdienst, wird später im Vorwort zu Dominus est (2008) schreiben, sie sei „akzeptiert“ worden, nachdem sie in einigen Ländern missbräuchlich eingeführt worden war, ohne dass sie weder von Sacrosanctum Concilium noch von den Konzilsvätern gefordert worden war[59]. Paul VI. wählt daraufhin einen Weg kollegialer Unterscheidung.
Die Umfrage unter den Bischöfen
Der Papst befragt schriftlich die Bischöfe der lateinischen Kirche. Die Antworten, ausgewertet bis zum 12. März 1969, betreffen drei verschiedene Fragen, deren Ergebnisse in der Vorbemerkung zu Memoriale Domini wiedergegeben werden:
| Frage | Placet (ja) | Non placet (nein) | Placet iuxta modum (ja mit Vorbehalten) | Ungültig |
|---|---|---|---|---|
| Neben der traditionellen Art die Kommunion in die Hand zulassen | 567 | 1 233 | 315 | 20 |
| Vorherige Versuche in kleinen Gemeinschaften erlauben | 751 | 1 215 | — | 70 |
| Würden die Gläubigen diesen Ritus nach angemessener Katechese gern annehmen | 835 | 1 185 | — | 128 |
Das Ergebnis der Umfrage ist eindeutig: Bei der ersten Frage lehnen 1 233 Bischöfe von 2 135 abgegebenen und ungültigen Stimmen, also 57,7 %, jede Änderung ab – eine klare Mehrheit, aber nicht die Zweidrittelmehrheit. Die Befürworter der Neuerung (26,5 %) sind in der Minderheit, und 14,8 % nehmen sie nur mit ausdrücklichen Vorbehalten an (placet iuxta modum, „ja, mit Auflagen“)[60].
Die Entscheidung Pauls VI.: Bewahren, regeln, dulden
Auf Grundlage dieser Abstimmung trifft Paul VI. eine Entscheidung in drei Schritten, die Memoriale Domini ausdrücklich gliedert:
- Erster Schritt – Aufrechterhaltung der Norm. Der Papst erklärt klar, dass er es nicht für angebracht hält, die traditionelle Praxis der lateinischen Kirche zu ändern: Die Kommunion auf die Zunge bleibt die Norm[61].
- Zweiter Schritt – Verweigerung der Wiederherstellung der Ordnung. Wo sich die Praxis der Kommunion in die Hand bereits ohne Ermächtigung eingeführt hat (Niederlande, Belgien usw.), verlangt er nicht deren sofortige Abschaffung. Er überlässt ihre Behandlung den örtlichen Bischofskonferenzen.
- Dritter Schritt – Schaffung des bedingten Indults. Wo sich dieser entgegenstehende Gebrauch bereits eingebürgert hat, kann die Bischofskonferenz seine Regularisierung beim Heiligen Stuhl nach einem strengen Verfahren beantragen: geheime Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit des Episkopats der betreffenden Region, schriftliche Begründung und ausdrückliche Bestätigung durch den Heiligen Stuhl vor jeder Umsetzung[62]. Die Ausdehnung dieser Befugnis auf Länder, in die sich der Gebrauch noch nicht eingeschlichen hat, erfolgt anschließend durch spätere Indulta, von Fall zu Fall.
Diese dritte Bestimmung ist das Rechtsregime, das noch heute in Kraft ist[63].
Chronologie der Indulta nach Ländern
Die Anwendung von Memoriale Domini hat eine sehr ungleiche Weltkarte der Kommunion in die Hand hervorgebracht. Nicht alle Länder haben sie übernommen, und einige taten dies viel später als andere. Hier die wichtigsten Stationen:
- 29. Mai 1969Memoriale Domini
Paul VI. hält die Kommunion auf die Zunge als Norm der lateinischen Kirche aufrecht. Bedingtes Indult möglich, wo sich der entgegenstehende Gebrauch bereits eingeführt hat.
- 29. Mai 1969Begleitschreiben zum Indult
Ein Hirtenbrief begleitet das Indult und nennt die Bedingungen: vorherige Katechese, sofortiger Empfang, Sorgfalt hinsichtlich der Fragmente.
- 31. Mai 1969Belgien
Erste regularisierte Bischofskonferenz nach Memoriale Domini.
- 6. Juni 1969Frankreich und Deutschland
Regularisierung der Praktiken, die bereits vor der Verkündung eingeführt worden waren.
- 5. März 1975Brasilien
Die brasilianische Bischofskonferenz erhält die Befugnis, die Kommunion in die Hand zu spenden.
- 17. Juni 1977Vereinigte Staaten
Römische Bestätigung des Indults für die US-amerikanische Bischofskonferenz nach mehrjähriger interner Debatte. Das Land wendet sich in den 1980er-Jahren überwiegend der Kommunion in die Hand zu.
- 3. April 1985Notifikation des Heiligen Stuhls
Rom erinnert daran, dass kein Gläubiger gezwungen werden darf, die Kommunion gegen seine Wahl in die Hand zu empfangen.
- 1989Italien
Beschluss Nr. 56 der Italienischen Bischofskonferenz (15.–19. Mai 1989), römische Recognitio vom 14. Juli 1989, Inkrafttreten am 3. Dezember 1989. Der Gebrauch bleibt auf der Halbinsel in der Minderheit, wo die Kommunion auf die Zunge während zweier Jahrzehnte weiterhin klar überwiegt.
- April 1996Argentinien
Die argentinischen Bischöfe stimmen über den Indultsantrag ab (das genaue Datum des römischen Indults ist nicht gesichert).
- 9. März 2005Polen
Indult für die Polnische Bischofskonferenz, einstimmig beschlossen. Die Kommunion auf die Zunge bleibt klar überwiegend.
- 22. Mai 2008Geste Benedikts XVI.
Am Fronleichnamsfest, gefeiert vor der Basilika San Giovanni in Laterano, spendet der Papst knienden Gläubigen an Kniebänken die Kommunion auf die Zunge. Ab Mai 2008 wird diese Form bei den Papstmessen üblich (vgl. Msgr. Guido Marini).
Diese Chronologie zeigt zwei wichtige Dinge. Erstens wurde das Indult Land für Land gewährt und ist nicht universell: In einem Land, das das Indult nicht erhalten hat, wird die Kommunion nur auf die Zunge gereicht[64]. Zweitens war die Anwendungskarte lange Zeit unvollständig: Italien erhielt die Erlaubnis erst 1989 (Recognitio vom 14. Juli 1989), Polen erst 2005 — ein Zeichen dafür, dass die Kirche die Handkommunion nicht als universellen Besitz ansieht, sondern als örtliche und bedingte Erlaubnis[65].
Die lehramtliche Erinnerung von Johannes Paul II.: Dominicae Cenae (1980)
Elf Jahre nach Memoriale Domini veröffentlicht Johannes Paul II. seinen ersten Brief über die Eucharistie: Dominicae Cenae (24. Februar 1980), gerichtet an alle Bischöfe der Kirche. Absatz 11 enthält eine wichtige Erinnerung an die Form des Kommunienempfangs:
Der Papst stellt zunächst fest, die Praxis „sei von einzelnen Bischofskonferenzen erbeten worden und habe die Bestätigung des Apostolischen Stuhls erhalten“, sodann spricht er von „Fällen bedauerlicher Achtlosigkeit gegenüber den eucharistischen Gestalten“, von denen er höre, und er bedauert, dass manchmal keine Rücksicht genommen werde „auf die freie Wahl und den freien Willen derjenigen, die dort, wo auch die Austeilung der Kommunion in die Hand zugelassen wurde, es vorziehen, an der Gewohnheit festzuhalten, sie auf die Zunge zu empfangen“[66].
Dann erinnert er, in der Reihenfolge des Textes (amtlicher Text, vatican.va):
« […] ihre Hände sind also, ebenso wie ihr Wort und ihr Wille, zu einem unmittelbaren Werkzeug Christi geworden. […] Die heiligen Gestalten zu berühren, sie mit den eigenen Händen auszuteilen, ist ein Vorrecht der geweihten Personen, das eine aktive Teilnahme am Dienst der Eucharistie anzeigt. […] » — Heiliger Johannes Paul II., Schreiben Dominicae Cenae, 24. Februar 1980, §11[67]
Johannes Paul II. ruft die Bischöfe zu verstärkter pastoraler Wachsamkeit im Blick auf diese Achtlosigkeiten auf[68].
Die damit verbundene Instruktion Inaestimabile Donum (3. April 1980), herausgegeben von der Heiligen Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, wendet die Erinnerungen von Dominicae Cenae auf disziplinärer Ebene an und bestätigt, dass außerordentliche Kommunionspender nur im Falle eines wirklichen Bedürfnisses zugelassen werden[69].
Redemptionis Sacramentum (2004): die geltende Norm
Noch unter dem Pontifikat von Johannes Paul II. erlässt die Kongregation für den Gottesdienst am 25. März 2004 die Instruktion Redemptionis Sacramentum, unterzeichnet vom Präfekten, Kardinal Francis Arinze, und vom Papst selbst bestätigt. Es ist das maßgebliche Disziplinar-Dokument, das heute für die eucharistischen liturgischen Normen gilt[70].
§91 — Keine Diskriminierung nach der Haltung
Absatz 91 schützt ausdrücklich den Gläubigen, der kniend oder stehend kommunizieren möchte (amtlicher Text, vatican.va):
« Anlässlich der Austeilung der heiligen Kommunion ist daran zu erinnern, dass „die geweihten Spender die Sakramente denjenigen nicht verweigern dürfen, die sie in angemessener Weise darum bitten, recht disponiert sind und vom Recht nicht daran gehindert werden“. […] Daher ist es nicht erlaubt, einem Gläubigen die heilige Kommunion zu verweigern, nur zum Beispiel deshalb, weil er die Eucharistie kniend oder stehend empfangen möchte. » — Kongregation für den Gottesdienst, Redemptionis Sacramentum, §91[71]
§92 — Das Recht des Gläubigen, auf die Zunge zu kommunizieren
Absatz 92, oben in seinem amtlichen Text angeführt, legt die Grundsätze fest, die die Seelsorge ausnahmslos einhalten muss: das dauernde Recht, nach eigener Wahl auf die Zunge zu empfangen; Handkommunion möglich dort, wo die Bischofskonferenz sie mit Bestätigung des Apostolischen Stuhls erlangt hat, mit sofortigem Verzehr vor dem Spender; Ablehnung der Handkommunion bei Gefahr der Entweihung[72].
§93 — Die Kommunionschale
Absatz 93 verlangt, die Verwendung der Kommunionschale (Patene) für die Gläubigen beizubehalten (amtlicher Text, vatican.va):
« Der Gebrauch der Patene bei der Kommunion der Gläubigen ist beizubehalten, damit die heilige Hostie oder ein Fragment nicht zu Boden fällt. » — Kongregation für den Gottesdienst, Redemptionis Sacramentum, §93[73]
Diese Norm, in der pfarrlichen Praxis nur wenig angewandt, ist dennoch weiterhin in Kraft. Ihr Grund ist einfach: Die geweihte Hostie ist der Leib Christi, und der Verlust eines Fragmentes ist nach dem Wort des Cyrill vergleichbar mit dem Verlust eines Gliedes des Kommunizierenden[74].
Der Gestus Benedikts XVI. (2008) und die heutige Debatte
Fronleichnam 2008: Die Kommunion auf der Zunge kniend
Am 22. Mai 2008 feiert Papst Benedikt XVI. vor der Lateranbasilika das Fest des allerheiligsten Altarsakraments und reicht Gläubigen, die kniend vor dem Betpult empfangen, die Kommunion ausschließlich auf die Zunge. Der Gestus wird sofort weltweit kommentiert[75].
Der päpstliche Zeremonienmeister Msgr. Guido Marini erläutert auf die Frage nach der Bedeutung dieser Entscheidung in einem Gespräch mit dem L'Osservatore Romano (Ende Juni 2008) — wir fassen seine Ausführungen hier getreu zusammen —, dass die auf der Zunge und kniend gereichte Kommunion eine Form sei, die bei den päpstlichen Feiern zur Gewohnheit werden solle: Sie bringe die Wahrheit der realen Gegenwart Christi in der Eucharistie besser zum Ausdruck, fördere die Andacht der Gläubigen und führe leichter zum Sinn für das Geheimnis[76]. Marini erinnert auch daran, dass die Kommunion auf der Hand aus juristischer Sicht ein Indult gegenüber dem allgemeinen Recht bleibt[77].
Ab Mai 2008 wird Benedikt XVI. diese Form bei den Papstmessen beibehalten. Der Gestus besitzt keine universelle Rechtskraft — er ändert weder das Recht von Memoriale Domini noch das den Bischofskonferenzen gewährte Indult —, doch besitzt er Vorbildcharakter für die Liturgie: Der Papst selbst zeigt in der sichtbarsten Liturgie der Kirche eine körperlich gelebte Vorliebe für die Kommunion auf der Zunge kniend[78].
Msgr. Athanasius Schneider und Dominus est (2008)
Im selben Jahr 2008 veröffentlicht Msgr. Athanasius Schneider, Weihbischof von Karaganda (Kasachstan), hervorgegangen aus der Untergrundkirche unter dem sowjetischen Kommunismus, bei der Libreria Editrice Vaticana ein kleines Buch mit dem Titel Dominus est. Riflessioni di un vescovo dell'Asia Centrale sulla sacra Comunione. Das Vorwort stammt vom sri-lankischen Erzbischof Malcolm Ranjith, damals Sekretär der Kongregation für den Gottesdienst (2005–2009; am 20. November 2010 zum Kardinal ernannt).
Ranjith schreibt darin in einem Satz, der Geschichte machen wird (wir übersetzen aus der Originalausgabe):
«Ich glaube, es ist an der Zeit, die Praxis der Kommunion auf der Hand sorgfältig zu überprüfen und, wenn nötig, das aufzugeben, was weder von Sacrosanctum Concilium noch von den Konzilsvätern erbeten wurde, sondern das ‚akzeptiert‘ worden ist, nachdem es in einigen Ländern missbräuchlich eingeführt worden war.» — Msgr. Malcolm Ranjith, Vorwort zu Msgr. Athanasius Schneider, Dominus est, Libreria Editrice Vaticana, Vatikanstadt, 2008[79]
Msgr. Schneider bestreitet in seiner Schrift nicht die historische Legitimität der Kommunion auf der Hand in den ersten Jahrhunderten. Im Gegenteil dokumentiert er die patristischen Quellen ausführlich. Doch er stellt die pastorale Frage nach dem Kontext: Was in der kodifizierten rituellen Kultur des 4. Jahrhunderts, in einer Kirche von Katechumenen und Neophyten, möglich war, lässt sich nicht mechanisch auf eine säkulare Kultur übertragen, in der die sakramentale Praxis oft ihren Anbetungshintergrund verloren hat[80].
Kardinal Robert Sarah und der Aufruf zur Umkehr
Kardinal Robert Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst von 2014 bis 2021, hat sich wiederholt für eine pastorale Rückkehr zur Kommunion auf der Zunge eingesetzt. In dem Vorwort, das er im Februar 2018 zum Buch von P. Federico Bortoli, La distribuzione della comunione sulla mano (Cantagalli), verfasst, plädiert er für die Rückkehr zur Kommunion, die kniend unmittelbar auf die Zunge empfangen wird[81].
Sarah erklärt die Kommunion auf der Hand ebenso wenig wie Schneider für sakrilegisch; er betont deren pastoralen Preis hinsichtlich der Weitergabe des Glaubens an die reale Gegenwart in einer Zeit, in der der eucharistische Glaube statistisch zusammenbricht.
Kardinal Raymond Burke und die Verteidigung des Rechts der Gläubigen
Kardinal Raymond Burke, ehemaliger Präfekt der Apostolischen Signatur, betont seinerseits das Recht der Gläubigen, auf der Zunge zu empfangen, überall, zu jeder Zeit, ohne pastorale Benachteiligung zu erleiden[82]. Seine Position entspricht dem Wortlaut von Redemptionis Sacramentum §91-92 und wendet ihn lediglich an.
Die Stimme eines zeitgenössischen Theologen: Pater Iannuzzi
Der Pater Joseph Iannuzzi, Systematiker, an der Gregoriana ausgebildeter Theologe und Doktor der Heiligen Theologie, legt im März 2020 in seinem Artikel « The Proper way of Receiving Communion » (tligradio.org; französische Übersetzung von uns) eine pastorale Synthese in drei entscheidenden Punkten vor. Er verfasste sie als Antwort auf die von einigen Diözesen während der Covid-19-Pandemie getroffenen Hygienemaßnahmen.
Erster Punkt: Die normative Praxis bleibt auf der Zunge
« Ich möchte betonen, dass die Praxis und die normative Weise der Kirche, die Kommunion würdig zu empfangen, auf der Zunge ist. Obwohl der Papst 1977 den Diözesen der Vereinigten Staaten ein Indult gewährte, um die Kommunion auf die Hand zu ermöglichen, ist die Zahl der katholischen Riten und der Länder, die dieses Indult erhalten haben, gering. » — R. J. Iannuzzi, « The Proper way of Receiving Communion », 2020[83]
Zweiter Punkt: Die Kommunion auf die Hand ist kein Sakrileg
« Wenn die Kirche in diesen außergewöhnlichen Zeiten die Kommunion auf die Hand erlaubt, ist es für niemanden angemessen, zu behaupten, dies sei ein absolutes Sakrileg. Dennoch begeht jeder, der sich nicht im Stand der Gnade befindet und die Kommunion empfängt, sei es auf der Zunge oder auf der Hand, ein Sakrileg. […] Die Tradition zeigt, dass die Kommunion auf die Hand, wenn sie richtig vollzogen wird, seit den ersten Jahrhunderten des Christentums geübt wurde. » — R. J. Iannuzzi, « The Proper way of Receiving Communion », 2020[84]
Dritter Punkt: Die Kommunion auf der Zunge schützt besser vor Missbrauch
« Die Kommunion auf der Zunge bleibt die Norm in der Kirche, weil sie das Risiko von Missbrauch verringert, etwa die unsachgemäße Behandlung der Hostie, Hostienfragmente, die in der Hand zurückbleiben (im lateinischen Ritus wird die Hostie sehr fest gefertigt, wodurch das Risiko verbleibender Fragmente reduziert wird, doch dasselbe lässt sich bei vielen orientalischen Riten nicht sagen). » — R. J. Iannuzzi, « The Proper way of Receiving Communion », 2020[85]
Iannuzzi schließt seine Antwort mit einem Vers aus Psalm 81, den er als Bild für die Kommunion liest, die in einer Haltung des Empfangens entgegengenommen wird:
« Ich bin der Herr, dein Gott, der dich aus dem Land Ägypten heraufgeführt hat. Tu deinen Mund weit auf, und ich will ihn füllen. » — Psalm 81, 11, von R. J. Iannuzzi als Schluss zitiert, « The Proper way of Receiving Communion », 2020[86]
Spiritualität: Warum so viele Heilige die Kommunion auf der Zunge vorgezogen haben
Über das liturgische Recht hinaus kennt die katholische spirituelle Tradition eine starke Vorliebe der Heiligen für die Kommunion auf der Zunge, die als besserer Ausdruck der passiven und empfangenen Dimension der eucharistischen Gabe gilt. Das geweihte Brot wird nicht genommen; es wird gegeben. Die Geste enthält bereits die Theologie.
Die heilige Faustina und die Hostie in ihren Händen
Die im Tagebuch der heiligen Faustina Kowalska (1905–1938) unter Nr. 160 berichtete Episode ist einzigartig. An einem ersten Freitag des Monats hält Faustina vor dem Allerheiligsten Sakrament Wache, um die eucharistischen Unehrerbietungen zu sühnen. Im Moment der Kommunion bleibt eine zweite Hostie an der Ärmel des Priesters hängen; dieser gibt ihr ungeduldig ein Zeichen, die Hostie zu empfangen, die er ihr darreicht, und sobald sie diese empfangen hat, fällt ihr die andere Hostie auf die Hände. Faustina hält nun den Leib Christi in ihrer Hand, während der Priester weiter die Kommunion austeilt:
Faustina erzählt — wir fassen hier ihren Bericht getreu zusammen —, dass sie, während sie die Hostie in der Hand hielt, eine solche Macht der Liebe spürte, dass sie den ganzen Tag lang weder essen noch zu sich kommen konnte; sie vernahm Worte, die aus der Hostie kamen und ihr sagten, dass Jesus in ihren Händen habe ruhen wollen, und sie schreibt: „ich sah Jesus“, bevor sie beim Herannahen des Priesters nur noch die Hostie sah[87].
Der Text ist aus zwei entgegengesetzten Gründen wertvoll. Einerseits bezeugt er, dass die Eucharistie in den Händen einer Heiligen geruht hat — auf den im Bericht ausdrücklich geäußerten Wunsch Jesu selbst hin. Andererseits ist die Episode ein außergewöhnlicher Fall, der als unerwartet dargestellt wird, abseits von Faustinas üblicher liturgischer Praxis; sie empfing die Kommunion gewöhnlich auf der Zunge wie die Gläubigen Polens zu ihrer Zeit[88].
Der heilige Jean-Marie Vianney: Die eucharistische Anbetung in Ars
Der heilige Pfarrer von Ars (1786–1859) hat sein Leben damit verbracht, seine Pfarrkinder zur eucharistischen Anbetung und zur Beichte zu führen. In seinem Wirken drückt die kniend auf der Zunge empfangene Kommunion den Glauben an die Realpräsenz leibhaft aus: Die Haltung des Leibes ist bereits ein Glaubensbekenntnis.
Die heilige Theresia von Lisieux und die „demütige Hostie“
Im Manuskript A von Histoire d'une âme beschreibt die heilige Theresia vom Kinde Jesu (1873–1897) ihre Erstkommunion am 8. Mai 1884 als die entscheidendste Begegnung ihres Lebens. Die kleine Hostie, die auf die Zunge gelegt wird, ist für sie kein empfangener Gegenstand: Sie ist die Geste, in der die Liebe kommt, um sich in der Seele zu verbergen. Die Seite gehört zu den berühmtesten der gesamten modernen katholischen Mystik:
« Ach, wie süß war der erste Kuss Jesu an meine Seele! Es war ein Kuss der Liebe, ich fühlte mich geliebt und sagte auch: ‚Ich liebe Sie, ich gebe mich Ihnen für immer.‘ Es gab keine Bitten, keine Kämpfe, keine Opfer; seit langem hatten Jesus und die arme kleine Theresia einander angesehen und verstanden… An jenem Tag war es nicht mehr ein Blick, sondern eine Verschmelzung, sie waren nicht mehr zwei, Theresia war verschwunden, wie der Wassertropfen, der sich im Schoß des Ozeans verliert. » — Die heilige Theresia vom Kinde Jesu, Histoire d'une âme, Manuskript A, fol. 35 r°, 1895[89]
Ihre Spiritualität ist, wie die der großen Karmeliten, von der passiven Aufnahme geprägt, die der Kommunion auf der Zunge, die sie ausschließlich kannte, vollkommen entspricht. Man kann darin, als eine dem vorliegenden Artikel eigene Lesart, eine Verwandtschaft erkennen: alles von Gott empfangen und sich selbst nichts nehmen.
Die Theologie der Geste: empfangene Passivität
Die modernen Heiligen — Vianney, Theresia — kannten nur die Kommunion auf der Zunge: Vom 9. Jahrhundert bis 1969 gab es im lateinischen Ritus keine Wahlmöglichkeit. Cyrillus, Basilius und Augustinus dagegen kannten die in die Hand empfangene Kommunion, und Faustina hielt die Hostie in ihren Händen. Die moderne Vorliebe der Heiligen für die Lingualgeste ist daher kein ritueller Konservatismus: Sie hängt mit der Theologie der Geste zusammen — die nehmende Hand ist aktiv; die empfangende Zunge ist passiv. Da die eucharistische Kommunion wesentlich eine Gabe ist, die Gott der Seele schenkt, drückt die Lingualgeste die theologische Wahrheit des Sakramentes unmittelbarer aus. Was die Hand ebenfalls bedeutet, wenn sie richtig als „Thron“ bereitgelegt wird, doch mit einem größeren Deutungsaufwand[90].
Die Partikel und die ehrfurchtsvolle Kommunion
Die Partikel: ständige Wachsamkeit
Die Sorgfalt im Umgang mit den Partikeln durchzieht die gesamte Geschichte der Frage: Der heilige Kyrill von Jerusalem warnte bereits vor dem Verlust eines einzigen Partikels, vergleichbar mit dem Verlust eines Gliedes[91]. P. Iannuzzi merkt seinerseits an, dass im lateinischen Ritus die Hostie sehr fest gefertigt wird, wodurch das Risiko verbleibender Partikel verringert wird – was man nicht in gleichem Maße von vielen orientalischen Riten sagen kann[92]. Die Wachsamkeit im Hinblick auf die Partikel ist somit unabhängig von der Empfangsweise geboten und begründet die Beibehaltung der Kommunionpatene, die Redemptionis Sacramentum §93 verlangt[93].
Die Stellungnahme des Erzbistums Portland (2020)
Während der Pandemie im Jahr 2020 ließ das Amt für den Gottesdienst des Erzbistums Portland (Oregon, USA) zwei Ärzte zu Rate ziehen, darunter einen Immunologiespezialisten aus dem Bundesstaat Oregon, zu den Risiken einer viralen Übertragung je nach Kommunionweise. In einer am 2. März 2020 veröffentlichten Stellungnahme (berichtet von Catholic World Report am 4. März 2020) kommen sie zu folgendem Schluss:
„Die Hände sind in größerem Maße Keimen ausgesetzt [als die Zunge]. Wenn es richtig gemacht wird, birgt der Empfang der Heiligen Kommunion auf der Zunge oder in der Hand ein mehr oder weniger gleichwertiges Risiko.“ — Amt für den Gottesdienst des Erzbistums Portland, Stellungnahme vom 2. März 2020[94]
Diese diözesane Stellungnahme, die P. Iannuzzi in seinem Artikel weitergibt[95], erinnert daran, dass die menschlichen Hände mehr Keime tragen als die Zunge, was die Verteidigung der Handkommunion, wenn man sich allein auf das Gebiet der Hygiene stellt, erschwert.
Moderne Missbräuche: Schändungen, Hostiendiebstähle
Dominicae Cenae §11 (1980) spricht von den „bedauerlichen Respektlosigkeiten“, die auf die Einführung der Handkommunion gefolgt sind[96]. Die durch jahrzehntelange pastorale Erfahrung im Westen bestätigte Wirklichkeit umfasst:
- Diebstahl geweihter Hostien, die aus der Kirche mitgenommen und manchmal geschändet aufgefunden wurden[97].
- Am Boden gefundene Hostien in den Bänken, in Taschen, auf den Kirchenvorplätzen – jeder Fall stellt gemäß der Formulierung Kyrills einen „Verlust eines Gliedes“ dar[98].
- Hostien, die als Andenken mitgenommen wurden von wenig katechisierten Gläubigen, insbesondere im Rahmen von Hochzeiten und Erstkommunionen, die für ein nichtkatholisches Publikum geöffnet sind: eine pastoral festgestellte Respektlosigkeit, wie sie Dominicae Cenae §11 bereits zu überwachen verlangte[99].
- Statistischer Zusammenbruch des Glaubens an die Realpräsenz: Laut der Pew-Umfrage (USA, 5. August 2019) glauben nur 31 % der amerikanischen Katholiken an die Realpräsenz im katholischen Sinn des Wortes – 42 Jahre nach dem amerikanischen Indult von 1977[100].
Diese Daten, die sich auf die USA beschränken und nichts über die Kommunionweise der Befragten aussagen, beweisen nicht, dass die Handkommunion allein verantwortlich ist, und sie stellen keine Korrelation her. Höchstens nähren sie eine pastorale These, die insbesondere von Erzbischof Schneider und Kardinal Sarah formuliert wurde: Die Verbreitung der Handkommunion habe den Niedergang des volkstümlichen eucharistischen Glaubens in den betroffenen Ländern begleitet[101]. Johannes Paul II. rief bereits 1980 zur Wachsamkeit gegenüber diesen Respektlosigkeiten auf[102].
Wie würdig kommunizieren, unabhängig von der Empfangsweise
Die pastorale Herausforderung besteht niemals darin, den Gläubigen zu verachten, der die eine oder andere Weise wählt. Sie besteht darin, wirklich zu kommunizieren: den Leib Christi mit lebendigem Glauben, in der Gnade, in Anbetung zu empfangen und dabei jedes Partikel zu schützen.
Auf der Zunge: die Würde der Zungenkommunion
Die korrekte Praxis auf der Zunge setzt voraus:
- Gemessenen Schritts nahen, ohne Eile, gesammelt seit dem Confiteor und der Konsekration.
- Kniebeugung oder tiefe Verneigung vor oder während des Herangehens, als körperlicher Ausdruck des Glaubens an die Realpräsenz.
- Den Mund weit genug öffnen und die Zunge weit genug herausstrecken, damit der Spender die Hostie ablegen kann, ohne sie mit den Fingern zu berühren.
- Den Kopf leicht zurückneigen, besonders im Stehen (knien an der Kommunionbank, ist die Haltung natürlich).
- „Amen“ deutlich sagen, bevor man empfängt, als Antwort auf „Der Leib Christi“.
- Den Mund schließen und sofort konsumieren, und dann noch einige Augenblick gesammelt bleiben, bevor man zu seinem Platz zurückkehrt.
- Dankgebet von mindestens einigen Minuten nach der Kommunion, knien oder sitzend, in innerem Schweigen.
In der Hand: die Würde der Handkommunion
Wo die Praxis erlaubt ist und man sie wählt, müssen die kanonischen Bedingungen vollständig eingehalten werden. Die alte Geste der Väter verlangt:
- Saubere Hände. Idealerweise vor der Messe gewaschen; jedenfalls frei von jedem Gegenstand (Telefon, Taschentuch, Geldschein).
- Thronförmige Haltung, wie Kyrill von Jerusalem lehrt: die linke Hand stützt die rechte, die Handfläche geöffnet, aber die Finger zusammen – niemals eine flache Hand mit gespreizten Fingern.
- „Amen“ sagen als Antwort auf „Der Leib Christi“, bevor der Spender die Hostie ablegt.
- Sofortiger Verzehr vor dem Spender, die Hostie niemals mit sich fortgetragen – auch nicht, um zu seinem Platz zurückzukehren, bevor man kommuniziert[103].
- Gewissenhafte Überprüfung der Handfläche nach der Kommunion: Es darf kein Partikel zurückbleiben, und jedes verbleibende Partikel muss mit der Zunge aufgenommen werden.
- Dankgebet in gleicher Weise wie bei der Kommunion auf der Zunge.
Immer: die inneren Bedingungen
Unabhängig von der Empfangsweise sind die inneren Bedingungen dieselben und sind die einzigen, die die Fruchtbarkeit des Sakramentes bestimmen:
- Gnadenstand: mit Gott im Reinen sein, ohne ungebeichtete schwere Sünde. Andernfalls wird die Kommunion – wie auch immer sie geschieht – eine objektive Gotteslästerung[104]. Der heilige Paulus schreibt es klar:
„Wer also das Brot isst oder den Kelch des Herrn unwürdig trinkt, der versündigt sich am Leib und am Blut des Herrn. Jeder prüfe sich selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke aus diesem Kelch. Denn wer isst und trinkt, ohne den Leib des Herrn zu unterscheiden, der zieht sich das Gericht, indem er isst und trinkt.“ — Der heilige Paulus, 1 Korinther 11, 27-29[105]
-
Eucharistisches Fasten von mindestens einer Stunde vor der Kommunion (Wasser und Arznei ausgenommen)[106].
-
Ausdrücklicher Glaube an die Realpräsenz: glauben, dass diese Hostie wirklich, substantiell, der Leib des auferstandenen Christus ist.
-
Inneres Sammeln: Vorbereitung durch Gebet, Stille, das Confiteor der Messe, das Agnus Dei, das Domine non sum dignus.
-
Dankgebet: Die Kommunion endet nicht in dem Moment, in dem die Hostie konsumiert wird; sie setzt sich in innerer Gegenwart während der folgenden Minuten fort und idealerweise bis zum Ende der Messe.
Die wahre Frage: Glaube oder Banalisierung?
Weder gegenseitige Verachtung noch pastorale Gleichgültigkeit
Die Klippe der katholischen Kirche der letzten fünfzig Jahre ist doppelt und symmetrisch.
Erste Klippe — die Verachtung: jeden Gläubigen, der auf die Hand kommuniziert, als Sakrileg zu brandmarken, seinen Glauben zu misstrauen, die Pfarreien, die die Handkommunion praktizieren, als „modernistisch" zu betrachten. Diese Haltung widerspricht direkt dem kanonischen Recht (Memoriale Domini, Redemptionis Sacramentum §92), verkennt die patristische Geschichte der ersten Jahrhunderte und verletzt Gläubige, die in Wirklichkeit die Eucharistie im Glauben empfangen. Kein Papst, kein lehramtliches Dokument hat die nach den Normen praktizierte Handkommunion je als Sakrileg erklärt. Iannuzzi sagt es ausdrücklich: „Es ist unangemessen, wenn jemand behauptet, dies sei ein absolutes Sakrileg."[107]
Zweite Klippe — die Banalisierung: zu erklären, die Art und Weise sei gleichgültig, die Kommunion auf die Zunge zu verweigern oder zu verhindern, den Gläubigen, der das Knien und die Zungenkommunion wählt, als „rigide" oder „vorkonziliar" zu behandeln. Diese Haltung verletzt direkt das garantierte Recht gemäß Redemptionis Sacramentum §91-92[108] und verrät die Praxis der lateinischen Kirche, die zuletzt 2004 in Erinnerung gerufen und 2008 von Benedikt XVI. in St. Johannes im Lateran körperlich vor Augen geführt wurde[109].
Das entscheidende Kriterium: der Glaube an die reale Gegenwart
Was die Fruchtbarkeit der Kommunion bestimmt, ist weder die Haltung noch die Art und Weise noch der Ritus, sondern der lebendige Glaube an die reale Gegenwart. Der heilige Augustinus hat es in einer Formel gesagt, die die ganze Tradition bewahrt hat:
„Es wurde gesagt: ‚Betet den Schemel seiner Füße an' […] : das Fleisch, das das Wort von der Erde angenommen hat […]; und niemand isst dieses Fleisch, ohne es zuvor angebetet zu haben." — Hl. Augustinus, Enarrationes in Psalmum 98, 9, um 411 (gekürzte Übersetzung)[110]
Das „anzubeten" ist das einzige letztgültige Kriterium. Ohne wirkliche innere Anbetung wird jede Kommunion mechanisch, sei sie auf die Zunge oder auf die Hand. Mit wirklicher innerer Anbetung lässt jede Kommunion Glaube und Liebe wachsen.
Ausgewogene pastorale Empfehlung
Für einen katholischen Gläubigen, der sich aufrichtig fragt, wie er kommunizieren soll, lässt sich die Antwort der Kirche, auf mehreren Ebenen gelesen, so gliedern:
- Wenn du wählen kannst in deinem Land und in deiner Pfarrei und du das körperliche Zeichen des Glaubens an die reale Gegenwart maximieren möchtest, nimm die Kommunion auf die Zunge. Dies ist die normative Praxis, die jahrhundertealte Praxis und die, die das Lehramt bekräftigt. Es ist auch die, die alle Heiligen vom IX. bis zum XX. Jahrhundert genährt hat.
- Wenn du auf die Hand kommunizierst in einem Land, das den Indult erhalten hat, und du dich dafür entscheidest, wende die Bedingungen der Väter und des Redemptionis Sacramentum gewissenhaft an: der Thron, der sofortige Verzehr, die Prüfung der Fragmente, der innere Glaube. Ohne diese Bedingungen verliert die Handkommunion jede patristische Bedeutung.
- Verurteile nicht den Gläubigen, der die andere Art wählt als du. Du kennst weder seine Bildung noch seinen Seelenzustand noch was der Heilige Geist in ihm bewirkt. Was in der Seele im Augenblick der Kommunion geschieht, lässt sich von außen nicht messen.
- Prüfe zuerst deinen Gnadenstand, deine Sammlung, deinen Glauben. Wenn du im Stande der Todsünde kommunizierst, begehst du ein Sakrileg — auf die Zunge oder auf die Hand. Wenn du ohne lebendigen Glauben kommunizierst, verfehlst du das Wesentliche. Wenn du ohne Danksagung kommunizierst, verringerst du das Sakrament zu einer Geste.
Christus verlangt von seinen Gläubigen nicht, gegen die anderen recht zu haben. Er verlangt von ihnen, ihn wirklich aufzunehmen, wenn er in sie kommt. Die Kommunion ist keine liturgische Debatte, sie ist Gott, der sich schenkt. Die einzige dem Geschenk angemessene Antwort ist: erkennen, anbeten, empfangen, werden, was man empfängt.
„Seid, was ihr seht, und empfangt, was ihr seid." — Hl. Augustinus, Sermon 272, um 411[111]
Vertiefung
- Die eucharistischen Wunder
- Das eucharistische Wunder von Lanciano
- Fronleichnam und das Allerheiligste Sakrament
- Die Transsubstantiation
- Die reale eucharistische Gegenwart
- Das Konzil von Trient
- Hl. Padre Pio von Pietrelcina
- Hl. Faustyna Kowalska
Anmerkungen und Quellen
Heilige Kongregation für den Gottesdienst, Instruktion Memoriale Domini, über die Art und Weise der Austeilung der heiligen Kommunion, 29. Mai 1969, AAS 61 (1969), S. 541-545. Von Paul VI. am 28. Mai 1969 genehmigt und am folgenden Tag veröffentlicht. Hält die Kommunion auf die Zunge als normative Praxis der lateinischen Kirche fest und schafft das Regime des bedingten Indults. Französische Referenzübersetzung: Documentation Catholique 66 (1969), Sp. 615-621.
1 7 17 18 61Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instruktion Redemptionis Sacramentum, über einige Dinge, die im Hinblick auf die hochheiligste Eucharistie zu beachten und zu vermeiden sind, 25. März 2004, §92. Unterzeichnet von Kardinal Francis Arinze, Präfekt, und P. Domenico Sorrentino, Sekretär. Am 19. März 2004 vom heiligen Johannes Paul II. bestätigt. Vollständiger Text auf Französisch: Vatican.va.
2 5 9 10 15 20 21 22 63 64 70 72 103 108Mystagogische Katechesen, die dem heiligen Kyrill von Jerusalem zugeschrieben werden (Zuschreibung an Kyrill oder seinen Nachfolger Johannes von Jerusalem umstritten; Datierung um 348-350 vorbehaltlich angegeben), Fünfte mystagogische Katechese, 21. Kritische Ausgabe: Sources Chrétiennes Nr. 126 bis, 2. Aufl., Cerf, Paris, 1988, S. 168-171. Französische Übersetzung von Pierre Paris; griechischer Text gegenüber. Siehe auch Patrologia Graeca 33, Sp. 1124-1125.
3 12 27 30 31 42 46 74 91 98Memoriale Domini, ebd., Schlussteil: Bedingungen des Indults — geheime Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit der Bischofskonferenz, schriftliche Begründung, ausdrückliche Bestätigung des Heiligen Stuhls, Begleitung durch eine geeignete Katechese, pastorale Wachsamkeit.
4 14 62 65Erzbischof Guido Marini, Zeremonienmeister des Papstes von 2007 bis 2021 (unter Benedikt XVI. und Franziskus), Interview mit L'Osservatore Romano, 26. Juni 2008 (von Catholic News Agency am 25. Juni 2008 aufgegriffen), über die Geste der Kommunion auf die Zunge kniend, eingeführt beim Fronleichnamsfest, 22. Mai 2008, vor der Basilika St. Johannes im Lateran.
6 75 76 77 78 109Heiliger Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Dominicae Cenae, über das Geheimnis und den Kult der heiligen Eucharistie, gerichtet an alle Bischöfe der Kirche, 24. Februar 1980, §11. Vollständiger Text: AAS 72 (1980), S. 142-146. Verfügbar auf Französisch auf Vatican.va.
8 66 67 68 96 99 102Tertullian, De Corona militis III, 3-4, um 211. Patrologia Latina 2, col. 79-80. Bezeugt, dass die Eucharistie nur aus der Hand der Versammlungsleiter empfangen wird, sowie die Trauer, die empfunden wird, falls eine Partikel zu Boden fällt.
11 26 33 47Konzil in Trullo (Quinisextum), Kanon 101, Konstantinopel, 691-692. Kritische Ausgabe: Concilium Quinisextum, Fontes Christiani 82, Brepols, 2006. Der Kanon schreibt vor, die Kommunion mit kreuzförmig gehaltenen Händen zu empfangen, verbietet die Verwendung persönlicher Gefäße und verhängt die Ausschließung sowohl über den Diener, der an Gläubige mit solchen Gefäßen reicht, als auch über diese Gläubigen selbst.
13 29 39 40 41 44Redemptionis Sacramentum, ebd., §93: Beibehaltung der Verwendung der Kommunionplatte, um das Herunterfallen von Fragmenten auf den Boden zu verhindern.
16 23 73 93Memoriale Domini, ebd., zentraler Absatz: Die traditionelle Praxis „muss beibehalten werden, weil sie eine jahrhundertealte Tradition hinter sich hat, weil sie die Ehrfurcht der Gläubigen gegenüber der Eucharistie zum Ausdruck bringt und weil sie die gewissenhafte Sorgfalt im Hinblick auf die Fragmente bewahrt".
19Rev. Joseph L. Iannuzzi, „The Proper way of Receiving Communion", eigenständiger Artikel, veröffentlicht am 28. März 2020 auf tligradio.org (auf Englisch; die hier zitierten Passagen in eigener französischer Übersetzung). Antwort verfasst während der Covid-19-Pandemie. Der Autor, Doktor der Heiligen Theologie (Dissertation an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom am 22. November 2012 verteidigt), zitiert dort insbesondere Dominicae Cenae §11, Memoriale Domini 1969 und die dem heiligen Kyrill von Jerusalem zugeschriebene Lehre.
24 25 83 84 85 86 92 95 107Heiliger Basilius der Große, Brief 93 an Cäsaria, Patrizierin, über die Kommunion, um 372. Patrologia Graeca 32, col. 484-485. Kritische Ausgabe: Yves Courtonne, Saint Basile, Correspondance, Bd. 1, Les Belles Lettres, Paris, 1957, S. 203-204. Tatsächliche Reihenfolge der Ausführungen: Kommunion in Zeiten der Verfolgung aus eigener Hand kraft eines alten Herkommens, dann die Einsiedler in der Wüste, dann die Laie Ägyptens und Alexandriens.
28 35 36 45Fünfte mystagogische Katechese, 22, Sources Chrétiennes 126 bis, S. 170-173: Kommunion unter dem kostbaren Blut, sich ehrfürchtig verneigend und ohne die Hände auszustrecken.
32Heiliger Cyprian von Karthago, De Lapsis (über die Abgefallenen), Kapitel 26, um 251. Ausgabe Sources Chrétiennes n° 547, Cerf, Paris, 2012, Übersetzung Michel Poirier. Erwähnt Gläubige, die die Eucharistie in ihre Hände empfangen und sie zu Hause aufbewahren.
34Heiliger Augustinus, Enarrationes in Psalmum 98, 9, um 411-414. Corpus Christianorum Series Latina 39, p. 1385-1386. Französische Ausgabe: Bibliothèque Augustinienne, Discours sur les Psaumes, Band II, DDB. Die Formel « nemo illam carnem manducat, nisi prius adoraverit » — „niemand isst dieses Fleisch, ohne es zuvor angebetet zu haben“ — ist einer der meistzitierten patristischen Texte über die eucharistische Anbetung.
37 110Hl. Johannes von Damaskus, Exakte Darlegung des orthodoxen Glaubens (De fide orthodoxa), Buch IV, Kapitel 13 Über die heiligen und unbefleckten Mysterien des Herrn, um 743. Kritische Ausgabe: Patrologia Graeca 94, Sp. 1136-1153. Französische Übersetzung: E. Ponsoye, Cahiers de l'Université Saint-Jean de Damas, 1992.
38 43Konzil von Saragossa (Concilium Caesaraugusta), 380, Kanon 3 (nach der traditionellen Zählung). Lateinischer Text in Concilios visigóticos e hispano-romanos, Hrsg. J. Vives, Barcelona-Madrid, 1963, S. 16-18. Strafe gegen die priszillianistischen Gläubigen, die die Eucharistie aus der Kirche mitnahmen, ohne sie zu verbrauchen.
48 49Konzil von Rouen, datiert auf 650 nach der alten Chronologie oder auf das 9. Jahrhundert (um 878) nach der gebräuchlichsten Datierung. Kanon: « Nulli autem laico aut feminae Eucharistiam in manibus ponat, sed tantum in os ejus. » Ausgabe: J.D. Mansi, Sacrorum Conciliorum nova et amplissima collectio, Bd. XI, Florenz, 1759-1798, col. 1059-1060.
50Msgr. Athanasius Schneider, Weihbischof von Karaganda (Kasachstan), Dominus est, op. cit. Schneider tritt für die Kommunion auf die Zunge kniend als höchsten Ausdruck des Glaubens an die reale Gegenwart ein, ohne die alte Praxis der Väter zu verurteilen.
51 58 80 90Zum materiellen Übergang vom gesäuerten zum ungesäuerten Brot und seinen Auswirkungen auf die Kommunionpraxis: J. Jungmann, Missarum Sollemnia. Explication génétique de la messe romaine, Aubier, Paris, 1951-1954 ; sowie P. Paul Cocard, La communion sur la langue, une pratique qui s'impose !, DMM, 2015.
52Heiliger Thomas von Aquin, Summe der Theologie, III, Frage 82, Artikel 3, „Ob die Austeilung dieses Sakramentes allein dem Priester zusteht“, um 1273. Lateinische Ausgabe: Leonina, Bd. XII, Rom, 1906. Französische Übersetzung: Éditions du Cerf, 1985, Bd. IV, S. 600-602. Vollständiger Text online: docteurangelique.free.fr.
53Konzil von Trient, 13. Sitzung, Dekret über das heiligste Sakrament der Eucharistie, 11. Oktober 1551: Decretum de sanctissima Eucharistia. Text in Denzinger-Hünermann (DH) 1635-1661. Die Sitzung definiert dogmatisch die reale Gegenwart und die Transsubstantiation, ohne speziell über die mündliche oder handgemäße Empfangsweise zu verordnen, die als gegeben betrachtet wird. (Die Lehre über die Kommunion unter einer Gestalt gehört zur Sitzung XXI, 16. Juli 1562.)
54 55Heiliger Pius X., Dekret Sacra Tridentina Synodus der Konzilskongregation, 20. Dezember 1905, über die häufige Kommunion; Dekret Quam Singulari vom 8. August 1910 über die Kinderkommunion. Keines davon ändert die mündliche Empfangsweise.
56Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum Concilium über die heilige Liturgie, 4. Dezember 1963. Keine Erwähnung der Kommunion in die Hand. Die mündliche Empfangsweise bleibt die vorausgesetzte Selbstverständlichkeit des Konzilstextes.
57Erzbischof Malcolm Ranjith, Sekretär der Kongregation für den Gottesdienst (2005-2009), Vorwort zu Msgr. Athanasius Schneider, Dominus est. Riflessioni di un vescovo dell'Asia Centrale sulla sacra Comunione, Libreria Editrice Vaticana, Vatikanstadt, 2008 (französische Übersetzung unter dem Titel Dominus est : pour comprendre le rite de communion pratiqué par Benoît XVI, Tempora/Artège, 2008, ISBN 978-2-916053-35-6).
59 79Memoriale Domini, ebd., Präambel: Befragung der Bischöfe der lateinischen Kirche, ausgewertete Antworten bis 12. März 1969. Frage 1 (Zulassung der Handkommunion zusätzlich zur traditionellen Art) — placet: 567; non placet: 1 233; placet iuxta modum: 315; ungültig: 20; somit 57,7 % non placet bei 2 135 Stimmen. Frage 2 (vorherige Erfahrungen in kleinen Gemeinschaften) — placet: 751; non placet: 1 215; ungültig: 70. Frage 3 (Annahme des Ritus durch die Gläubigen nach Katechese) — placet: 835; non placet: 1 185; ungültig: 128.
60Heilige Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion Inaestimabile Donum, über einige Normen zur Verehrung des eucharistischen Geheimnisses, 3. April 1980. Unterzeichnet von Kardinal James Robert Knox, Präfekt. Am 17. April 1980 von Johannes Paul II. genehmigt und bestätigt. Verfügbar auf Vatican.va.
69Redemptionis Sacramentum, ebd., §91: Kein getaufter katholischer Gläubiger darf allein deshalb von der Kommunion abgehalten werden, weil er sie kniend oder stehend empfangen möchte.
71Kardinal Robert Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst (2014-2021), Vorwort zu P. Federico Bortoli, La distribuzione della comunione sulla mano. Profili storici, giuridici e pastorali, Cantagalli, Siena, Februar 2018. Siehe auch La Force du silence, Fayard, Paris, 5. Oktober 2016.
81Kardinal Raymond Leo Burke, ehemaliger Präfekt der Apostolischen Signatur, Verteidiger des Rechts des Gläubigen, die Kommunion auf die Zunge gemäß Redemptionis Sacramentum §91-92 zu empfangen. Siehe auch sein Werk Hope for the World, Ignatius Press, San Francisco, 2016.
82Heilige Maria-Faustyna Kowalska, Tagebuch (Diariusz), Nr. 160 (der Text gibt weder Monat noch Jahr an: Er vermerkt lediglich „am fünften Tag des Monats, der auf den ersten Freitag des Monats fiel“). Polnische kritische Ausgabe: Kraków, Wydawnictwo Misericordia, 1981. Französische Übersetzung: Éditions Hovine, Marquain (Belgien), 1985. ISBN 2-87211-007-9. Oben stehend treu zusammengefasster Bericht nach der französischen Ausgabe („ich sah Jesus“).
87 88Heilige Therese vom Kinde Jesu, Autobiographische Schriften (kritische Ausgabe bekannt als Histoire d'une âme), Manuskript A, fol. 35 r°, über ihre erste Kommunion am 8. Mai 1884. Kritische Ausgabe: Centenaire, Cerf-DDB, Paris, 1992.
89Amt für den Gottesdienst des Erzbistums Portland (Oregon), Stellungnahme vom 2. März 2020: Konsultation von zwei Ärzten, darunter ein Facharzt für Immunologie aus dem Bundesstaat Oregon — „done properly the reception of Holy Communion on the tongue or in the hand pose a more or less equal risk". Berichtet von Catholic News Agency / Catholic World Report, 4. März 2020: „Portland archdiocese: Coronavirus or no, Communion can be received on the tongue".
94Hilfe für die Kirche in Not (ACN), Bericht über die Religionsfreiheit in der Welt (Erscheint alle zwei Jahre): erfasst Kirchenschändungen und Diebstähle konsekrater Hostien in Europa, ohne einen Zusammenhang mit der Empfangsweise der Kommunion herzustellen.
97Pew Research Center, What Americans Know About Religion, veröffentlicht am 5. August 2019 (Umfrage beschränkt auf die Vereinigten Staaten, ohne Ländervergleich und ohne Angaben zur Empfangsweise der Kommunion der Befragten). Hauptergebnis zum eucharistischen Glauben: « 69 % der amerikanischen Katholiken erklären, dass Brot und Wein bei der Kommunion in der Messe Symbole für Leib und Blut Christi sind. Nur 31 % glauben an die katholische Lehre von der realen Gegenwart. » Verfügbar auf pewresearch.org.
100 101Heiliger Paulus, Erster Brief an die Korinther 11, 27-29, Übersetzung Bible de Jérusalem, Cerf, Paris.
104 105Codex des Kanonischen Rechts, Kanon 919 § 1: „Wer die heiligste Eucharistie empfangen will, hat sich mindestens eine Stunde vor der heiligen Kommunion jeder Speise und jedes Getränkes zu enthalten, mit Ausnahme allein von Wasser und Arznei.“
106Augustinus, Predigt 272 über Pfingsten, „Quod ergo videtis, panis est et calix“, um 411. Patrologia Latina 38, Sp. 1247-1248. Deutsche Übersetzung nach: Bibliothèque Augustinienne, DDB.
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